Wir müssen aber weiter feststellen, daß die sogenannten gemeinnützigen Unternehmungen, vor allem solche, wie wir sie in Mähren haben, in den ersten Jahren der Elektrifizierungsperiode dieses Staates nichts anderes als Geschäftsunternehmen waren. Wir konnten feststellen, ich will nur jene Fälle herausgreifen, wo es sich um kommunale Anlagen handelte, wo sich die Gemeinden selbst ihr Elektrizitätswerk errichtet hatten und die sogenannten gemeinnützigen Gesellschaften hemmend in die Entwicklung eingegriffen haben. Wir haben z. B. das Werk Müglitz, bei dem ich selbst über 2 Jahre mit der Vertretung der Gemeinde gerungen habe, der dort vorhandenen entsprechenden großen Kapazität den nötigen Absatz zu verschaffen, und zwar dadurch, daß man einige Gemeinden in der Nähe von Müglitz an dieses Werk an schließt. Die mittelmährische gemeinnützige Gesellschaft hat sich nun diesen Bestrebungen der Gemeinde Müglitz entgegengestellt und es hat zwei Jahre gedauert, bevor es möglich war, zumindest den Ort Schweine an das Müglitzer Werk anzuschließen und dadurch die übergroße Kapazität zum Teile nutzbar zu machen.
In Sternberg ist der Fall umgekehrt. In Sternberg hätte sich eine Reihe von Gemeinden an das Netz anschließen können. Es war möglich gewesen, die Leistung des Werkes ganz bedeutend zu steigern, die Gemeinde Sternberg hatte eine entsprechende Kapazität angeschafft, diese konnte und durfte aber nicht einmontiert werden, weil die nordmährische gemeinnützige Gesellschaft sich gegen die Vergrößerung der Anlage des Werkes ausgesprochen hat. Das Resultat war, daß die Gemeinde Sternberg den Kampf aufgab, die nordmährische Elektrizitätsgesellschaft nach einer ganz bedeutenden Preisermäßigung während das Kampfes, mit dem Aufhören der Selbständigkeit, des Bestandes des Sternberger Werkes mit dem Preis wiederum um ca 30% hinaufgegangen ist. Wir sehen also, daß sog. gemeinnützige Unternehmungen gegen bestehende kommunale Werke und private Unternehmungen den Kampf nicht mit den anständigsten Mitteln geführt haben.
Wir können weiter feststellen, das will ich besonders hervorheben, daß die Vollmachten, die das Ministerium für öffentliche Arbeiten bekommen hat, von einer Reihe von Unternehmungen und Vertretern dieses System mißbraucht wurden. Ich habe schon einmal auch von dieser Stelle darauf verwiesen, daß es in gewissen Kreisen der Èechoslovakei nicht darum geht und darum ging, die Elektrizität systematisch nach vorwärts zu treiben, sondern daß für sie die Elektrizität und die Elektrizitätswirtschaft, eines unserer wichtigsten Kulturgüter, gerade gut genug war, macht- oder nationalpolitischen Bestrebungen Rechnung za tragen. Ich habe schon einmal erwähnt, daß im Jahre 1920 bei Konstituierung des staatlichen Elektrizitätsbeirates Prof. List auf eine von mir gehaltene Rede, die die Errichtung des Elektrizitätsbeirates begründete, erwiderte, daß alle diese fachlichen und sachlichen Momente ihn nicht interessieren, daß für ihn wichtig ist, daß das Zentralschaltbrett in Prag ist, um im gegebenen Falle die Irridentisten, die gegen die Staatsverwaltung revoltieren, abzuschalten. (Posl. dr Rosche: Sektionschef Dr. Vanouèek glaubt das nicht!) Das ist Tatsache. Wir haben weiter feststellen müssen, daß auch in der Elektrizitätswirtschaft sowie in den anderen Unternehmungen, die der Staat in die Staatsverwaltung übernahm, vor allem der nichtèechische Staatsbürger in seiner Existenz bedroht war, daß er vogelfrei erklärt wurde. Wir haben, und zwar ist es meine Organisation, deren Vorsitzender zu sein ich die Ehre habe, seit Jahren in Parschnitz mit der Landesverwaltung um die Erhaltung der dort beschäftigten Mitglieder unserer Organisation, deutscher Arbeiter gerungen. Jahr um Jahr beginnt der Kampf von neuem, Jahr um Jahr wird eine Zahl deutscher Angestellter und Arbeiter gekündigt und es ist nur möglich, einen Bruchteil derselben wieder ins Werk zurückzubekommen, ein Teil wird immer aus den Werken ausgeschieden. Es war jetzt zwei Jahre ruhig und erst in diesen Tagen habe ich wieder die Mitteilung erhalten, daß von neuem der Versuch gemacht wird, Arbeiter deutscher Zunge aus dem Parschnitzer Werke auszuscheiden. Weiters werden Versuche anderer Art gemacht. Ich verweise auf einen Fall, der im Vorjahre ziemliches Aufsehen hervorgerufen hat. Das ist der Ankauf der Elka, des Elektrizitätswerkes in Nixdorf, das zwar für Stromerzeugung eingerichtet ist, das aber gegenwärtig den Strom nicht erzeugt, sondern den von den Sachsen-Werken bezogenen Strom verteilt. Damals wurde als wichtigstes Argument für den Ankauf der Elka angeführt, daß es für das Prestige unseres Staates unvermeidlich sei, daß bei der vorhandenen Kapazität in der Elektrizitätswirtschaft ausländische Energie bezogen werde. Wir haben feststellen müssen, daß man das Werk, das von einem Konsortium aufgekauft wurde, das sich aus einer Reihe èechischer großkapitalistischer Unternehmungen gebildet hatte und durch einen Teplitzer Mittelsmann die Verhandlungen führen ließ, wobei auch die Abteilung 18 des Ministeriums beteiligt war, um mehr als 100% überzahlt hat. Wir haben feststelln müssen, daß dieser Ankauf nicht dem Zweck diente, der angegeben wurde, denn zu gleicher Zeit mit dem Abschluß des Kaufvertrages wurde ein neuer Stromlieferungsvertrag für weitere 10 Jahre abgeschlossen. Ich will hier feststellen, daß der Ankauf des Unternehmens ja rückgängig gemacht wurde und gar nicht notwendig gewesen wäre, weil bei allen Bezirken und Gemeinden, die gegenwärtig an die Elka angeschlossen sind, vom Jahre 1934 angefangen bis zum Jahre 1941 die Verträge ablaufen. Daß die Verträge in diesen Jahren zum Ablauf kommen, mußten die Herren, die den Ankauf der Elka betrieben haben, auch wissen. Es war nicht notwendig, die Elka anzukaufen, weil ja durch den Ablauf der Verträge das Ministerium für öffentliche Arbeiten und der Staat die Möglichkeit hatten, den Abschluß neuer Verträge zu hemmen und zu veranlassen, daß die Gemeinden und Bezirke, die an die Elka angeschlossen sind, sich an das nächstgelegene größere Unternehmen anzuschließen haben.
Wir haben weiter feststellen können, daß seitens des Seestadler Werkes, eines Eckpfeilers unserer Elektrizitätswirtschaft, das mitten im deutschen Sprachgebiet liegt, wo die Unterbringung deutscher Elektrizitätsarbeiter bis vor kurzer Zeit unmöglich war, der Versuch unternommen, wurde in das Netz des Brüxer Werkes einzudringen, eine Bresche zu schlagen und dadurch auch dort den entsprechen Einfluß zu bekommen. Nun wurde Ende Dezember vorigen Jahres, ebenfalls zum Schlusse der parlamentarischen Sitzungsperiode ein Antrag auf Verlängerung des § 28 auf weitere drei Jahre eingebracht, so unvermutet und plötzlich wie diesmal. Wir haben damals mit Rücksicht darauf, daß die Frage so wie heute stand, daß entweder die Nennung der Werte erfolge oder die Verlängerung des § 28 auf ein Jahr, zugestimmt. Im Sommer d. J. und zwar im Monat Juni wurde vom Ministerium für öffentliche Arbeiten eine Durchführungsverordnung zum § 28 eingebracht, die dem Ministerium bis zum Jahre 1950 oder darüber hinaus jene Vollmachten sichern sollte, die im § 28 enthalten sind, auch dann, wenn dieser Paragraph mit dem 31. Dezember d. J. erlischt. Es haben damals im Elektrizitätsbeirat die Vertreter der deutschen Minderheit, Vertreter der Elektrizitätswerke sowie Vertreter der deutschen Techniken in Brünn und Prag, der Handelskammern von Eger und Reichenberg und der Arbeiter und Angestellten gegen diese Vorlage Stellung genommen und wir haben uns im Elektrizitätsbeirat bemüht auch Stimmen der anderen Gruppen zu erlangen. Es war uns möglich, verstärkt durch 4 Stimmeñ der èechischen Selbstverwaltungskörper und der èechischen Installateure 11 Stimmen zu erhalten, die aber nicht genügten, weil trotz der Begründung des Vertagungsantrages, daß, bevor der Beirat darüber beschließt, die Hauptinteressenten, Arbeiter und Angestellte, Stromkonsumenten und die Selbstverwaltungskörper gehört werden sollen und müssen, dieser mit 18 gegen 11 Stimmen abgelehnt wurde, so daß die Durchführungsverordnung als vom Beirat angenommen erschien und damit dem Ministerium für öffentliche Arbeiten bezw. der Regierung empfohlen wurde. Es hat sich bei unserer Abwehraktion, die dann einsetzte und die größeren Umfang annehmen sollte, ergeben, daß der Widerstand doch ziemlich groß war. Es haben vor allem anderen die Arbeiter und Angestellten gegen die Herausgabe dieser Durchführungsverordnung in schärfster Weise protestiert. Es handelte sich damals um eine von der Arbeiterschaft der Elektrizitätswerke eingeleitete Abwehraktion, die Nationalsozialisten haben es aber für notwendig erachtet, eine eigene Aktion durchzuführen, die sich nur bis zu ein em gewissen Teil mit der vorliegenden Frage beschäftigte und die nach meiner Überzeugung vor allem dazu diente, der sozialdemokratischen Gewerkschaft und mir persönlich eins am Zeug zu flicken und sie als Vorbereitungsarbeit für die kommenden Gemeindewahlen auszunützen und auszuschlachten. Es wurde damals auch darauf verwiesen, daß wir im vorigen Jahre für eine einjährige Verlängerung gestimmt haben, es wurde aber nicht der Öffentlichkeit gesagt, daß 12 Jahre verflossen sind und daß die Gemeinden, in denen auch nationalsozialistische Vertreter wirkten und tätig waren, die Möglichkeit gehabt hätten, auf Grund des Gesetzes vom Jahre 1919 eine Umwandlung der Betriebe in gemeinnützige Unternehmungen unter Beteiligung der Gemeinden herbeizuführen. Damals haben die Gemeinden über Mittel verfügt, damals ist das Gemeindefinanzgesetz noch nicht geschaffen gewesen, und wäre es damals möglich gewesen, wenn man die Interessen der Arbeiter wi rklich so strenge und ununterbrochen im Auge gehabt, hätte, wie man jetzt angibt, die Umwandlung der Elektrizitätswerke in gemeinnützige Unternehmungen durchzuführen.
Heute sagte Prof. Geyer von dieser Stelle aus mit einem Seitenhieb auf mich: "Wir haben ständig das Schicksal der Arbeiter von den Elektrizitätsunternehmungen im Auge gehabt." Er hat furchtbar entrüstet getan. Wir aber können feststellen, daß seit der Versammlungsperiode in diesem Sommer wieder überall Schweigen war. Es haben sich nur wenige, und zwar wir um die Dinge gekümmert, und darum, wie sie sich später entwickeln werden. Wenn hier Prof. Geyer von Arbeitervertretung sprach ... (Výkøiky posl. Geyera.) Reden doch Sie nicht, die Sie für den Arbeitsdienst in Deutschland eintreten, die Sie dafür sind, daß die Arbeiterschaft in Deutschland zur Robotarbeit und zur Sklaverei verurteilt wird. (Výkøiky posl. Krebse.) Herr Krebs, auch Sie sind für den Arbeitsdienst in Deutschland, darüber, was das bedeutet, werden wir noch einmal reden müssen, weil Sie verlangen, daß die Arbeiter zur Pflichtarbeit herangezogen, in Kasernen und Baracken eingeschlossen, daß sie mit elender Nahrung versehen werden, daß ihnen der Lohn entzogen und sie mit einem Taschengeld abgefertigt werden, wie das in Bautzen und anderen Orten beim sogenanten Arbeitsdienst der Fall gewesen ist. Sollche Leute haben das Recht verwirkt, im Interesse der Arbeiterschaft sprechen zu können. Wir werd en noch darüber reden und werden aufzeigen, was dieser Arbeitsdient ist, was die von Herrn Best ausgearbeiteten Richtlinien für den Arbeitsdienst, für die Arbeiter bedeuten. Sie wollen durch den Arbeitsdienst die Versklavung der Arbeiter, den Lohnraub an den Arbeitern im größten Umfange. Sie wollen die lohnlose Arbeit, sie wollen die Trennung des Arbeiters von den Familien, Sie wollen die Trennung des verheirateten Industriearbeiters von der Familie. (Posl. Knirsch: Das ist unerhört!) Das ist, Herr Knirsch, der Arbeitsdienst, den Sie in Deutschland haben wollen, wie er in den Richtlinien des Herrn Best ausgearbeitet und verlautbart worden ist. (Posl. Knirsch: Das ist unerhört! Das ist Pfui Teufel!) Sagen Sie was Sie wollen. Es ist heute klar aufgezeigt, daß mit diesem Arbeitsdienst nichts anderes als die Versklavung der Arbeiterklasse bezweckt ist. Das können Sie nicht leugnen. Schreien Sie was Sie wollen. Sie reden von Demagogie, die größte Demagogie aber ist es, wenn jene Leute, die in Deutschland den Arbeitsdienst haben wollen, von einer Vertretung der Interessen der Arbeiter sprechen. Ist es vielleicht nicht richtig, ist es vielleicht nicht wahr, daß Sie in Harzburg mit dem Ged anken der Inflation gespielt haben, ist es nicht richtig, daß Sie die Ersparnisse des Arbeiters, des kleinen Mannes entwerten wollten, damit das deutsche Großkapital, die deutsche Eisen- und Stahlindustrie billiger ihre Verpflichtungen abstoßen können. Wer so handelt, Herr Professor Geyer, hat nicht das Recht zu behaupten, daß er Arbeiterinteressen vertrete. Wir verlangen für die Arbeiter das primitivste Recht, das Recht auf Arbeit, Brot und Arbeitsplatz. Wir haben auch weiter die Interessen der Arbeiter als Stromabnehmer zu vertreten und sind infolgedessen auch in dieser Beziehung interessiert. Wenn alle Betriebe als gemeinnützige Unternehmungen unter Staatseinfluß erklärt werden, müssen wir von einem Staatsmonopol sprechen. Monopol bedeutet aber Verteuerung, Monopol bedeutet Protektionismus und das wollen wir nicht haben. Es darf aber auch einer stärkeren Beteiligung des Staates und einem stärkeren Einfluß des Staates nicht überlassen bleiben, immer nach dem Staatsschlüssel die Zusammensetzung der Belegschaften zu verlangen. Wir verlangen, daß auch die nichtèechischen Staatsbürger gleiches Recht auf Brot und Existenz haben wie die èechische Arbeiteschaft, die èechischen Staatsbürger. Die Elektrizitätswirtschaft muß zum Gemeingut, zum Eigentum der Gemeinden werden, denn die Gemeinden sind zur Bewirtschaftung der Elektrizität berufen. Die Gemeinden sollen vor allem an den privaten Werken beteiligt werden und so haben wir den Unternehmern empfohlen, dies zu tun. Sie haben leider unsere Vorschläge nicht beachtet und neuerdings mit dem Ministerium für öffentliche Arbeiten verhandelt, um ihre Interessen unbekümmert, um die Interessen der Arbeiter zu wahren. Das Resultat der Verhandlungen des Ministeriums für öffentliche Arbeiten mit den Vertretern der Elektrizitätswerke ist eine Novelle, die festsetzt, daß die öffentlichen Körperschaften und der Staat mit mindestens 25%- des Grundkapitals an der Elektrizitätswirtschaft beteiligt werden sollen und daß dieser Zustand auf 30 Jahre als unverändert festgesetzt wird. Das Privatkapital und die Banken haben damit ihre Interessen auf 30 Jahre hinaus geschützt und gewahrt, sie haben sich 30 Jahre lang die Nutznießung der Elektrizitätswirtschaft gesichert. Sie haben sich 75% der zu gewärtigenden Gewinne in Sicherheit gebracht. Beide Kompaziszenten, das Ministerium für öffentliche Arbeiten und die Unternehmer sind gegeneinander unverläßlich gewesen. Dreimal wurde die Novelle vom Ministerium geändert, dreimal sind Änderungen von entscheidender Bedeutung vorgenommen worden. (Hluk. Rùzné výkøiky. - Místopøedseda dr Lukavský zvoní.) Arbeiter und Angestellte existieren aber für die Unternehmer nicht, die Unternehmer wurden befriedigt, die Arbeiter mögen sich nun kümmern, wie sie ihre Interessen vertreten. Der staatliche Elektrizitätsbeirat hat nun am 30. November zur Novelle Stellung genommen. Die Novelle wurde mit den Stimmen der deutschen Unternehmer und der deutschen Minderheit mit Ausnahme des einzigen Vertreters der deutschen Arbeiter angenommen. Damit die Interessen der Arbeiter wenigstens etwas geschützt werden, habe ich im Elektrizitätsbeirat einen Antrag eingebracht, es möge im § 1, Abs. 2 unter lit. d) noch folgendes eingefügt werden: "Im Interesse einer qualitativ hochwertigen Arbeit bei Errichtung neuer und Erhaltung bestehender Anlagen, die für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und einer die Stromabnehmer befriedigenden klaglosen Stromlieferung von entscheidender Bedeutung ist, werden die Leitungen (Direktion, Betriebsleitung) der Unternehmungen verpflichtet, Kündigungen von alten, eingearbeiteten, die Anlage und das Geschäft kennenden Personals, Arbeiter und Angestellte, sowie Aufnahmen von Arbeitern und Angestellten nur im Einvernehmen (mit Zustimmung) mit der gesetzlichen Vertretung derselben, dem Betriebsausschuß vorzunehmen und sich in erster Reihe der Arbeitsvermittlung der zuständigen Vertragsorganisation zu bedienen." Dieser Antrag wurde von mir dem Präsidium des Beirats zu Beginn der Sitzung übermittelt und er wurde auch vom Vorsitzenden der Sitzung befürwortend vorgelegt. Trotzdem hat die Mehrheit des Ausschusses den Antrag abgelehnt. Es wurde dann nur beschlossen, daß dieser Antrag in das Protokoll aufgenommen und sein Inhalt bei der Umwandlung der Unternehmungen den Leitungen zur Beachtung empfohlen wird. Damit ist die Novelle als vom Beirat sanktioniert zu betrachten und sie sollte nun der parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Wir konnten nun feststellen, daß gestern wenige Stunden vor dem Zusammentritt des Verkehrsausschusses wieder eine Änderung vorgenommen wurde. Die Novelle wurde plötzlich zurückgezogen und es kam nun der Antrag des Ministeriums für öffentliche Arbeiten auf Verlängerung des § 28. Nach den von mir eingeholten Informationen kann ich feststellen, daß wiederum ein Eingreifen der privaten Unternehmer in aller erster Reihe diese Änderung herbeigeführt hat. Ich habe feststellen können, daß einzelne private Unternehmungen verlangt haben, daß die Festsetzung des Wertes der Werke, die in gemeinnützige umgewandelt werden sollen, jetzt schon vorgenommen wird, nicht zu der Zeit, wo die vorgesehene Frist von 30 Jahren abläuft, womit eine Situation geschaffen werden kann, daß nach 30 Jahren devastierte Werke zu den heute festgesetzten Übernahmspreisen übernommen werden müssen. (Posl. Grünzner: Sind das deutsche Unternehmer?) Selbstverständlich.
Verlangt wurde weiter von den
Unternehmern, daß die Schätzungskommissionen, jene Kommissionen,
die den Wert des Werkes festzusetzen haben, von den ausländischen
Geldgebern, in einem Falle von schweizerischen Geldgebern bestimmt
werden und daß diese in diesen Kommissionen vertreten sind. Es
ist begreiflich, daß kein Staat - das müssen wir als gerecht anerkennen
- es dulden wird, daß bei einer solchen Transaktion ausländische
Kapitalisten und ihre Interessenvertre ter die entscheidende Macht
darstellen und daß alle Mitglieder dieser Kommission von dieser
Stelle ernannt werden. Es wurde nun die Novelle zurückgezogen
und der § 28 wiederum zur Diskussion gestellt. Wir haben nach
der gegenwärtigen Situation die Wahl: Entweder noch im Laufe dieses
Monats die Nennung der sieben in Betracht kommenden größeren Betriebe
oder die Verlängerung des § 28. Nachdem in dieser Novelle die
geringen Sicherheiten für den. Arbeitsplatz der nichtèechischen
Arbeiter gefallen sind, erkläre ich, daß meine Fraktion für die
Verlängerung stimmen wird, weil die Nennung der Betriebe ein für
allemal ohne Korrekturmöglichkeit das Schicksal der genannten
Werke besiegelt. Weil wir glauben, daß, wenn der § 28 auf ein
Jahr verlängert wird, Frist gegeben ist, mit den entsprechenden
Interessentenorganisationen und dem Ministerium für öffentliche
Arbeiten darüber zu verhandeln, daß nicht nur die Interessen der
Arbeitgeber und Kapitalisten geschützt werden, sondern nach Anhörung
aller Interessentengruppen auch die Interessen der Arbeiter und
Angestellten in der neuen Fassung des Gesetzes eine gewisse Fundamentierung
finden und weil wir glauben, daß dieser Weg der bessere ist und
nicht die Nennung der Werke - denn die erfolgt ohne unsere Einflußnahme
und uns ist auch jede Möglichkeit einer Korrektur genommen - wird
meine Fraktion für die Verlängerung des § 28 stimmen. (Potlesk.)
Meine Damen und Herren! (Hluk.
- Rùzné výkøiky.)
Místopøedseda dr Lukavský (zvoní):
Prosím o klid.
Posl. dr Rosche (pokraèuje):
Meine Damen und Herren! Wenn wir die gegenständliche Gesetzesvorlage
betrachten, so können wir feststellen, daß das Gesetz eigentlich
doch nicht in die heutige Zeit hineinpaßt und daß wir anderseits
zumindest wenn schon nichts anders an Stelle dieses Gesetzes eher
die Novellierung des Gesetzes erwartet hätten. (Hluk.)
Místopøedseda dr Lukavský (zvoní):
Prosím o klid.
Posl. dr Rosche (pokraèuje): Ich glaube aber doch feststellen zu müssen, daß das Gesetz auch dem Budgetausschusse hätte vorgelegt werden müssen, weil es materielle Verpflichtungen enthält, die eventuell der Staat, das Land, Bezirke und Gemeinden auf sich nehmen müssen. Ich möchte das Ministerium für öffentliche Arbeiten darauf aufmerksam machen, daß dadurch, daß das Gesetz nicht dem Budgetausschuß vorgelegt wurde, eine große Verletzung des Gesetzes, zumindesten eine Verletzung der Geschäftsordnung erfolgt ist, und das Haus zu prüfen haben wird, ob das Gesetz in dieser Form überhaupt in Geltung treten kann. Wir können es nicht glauben, daß die Novellierung nicht möglich gewesen wäre, weil wir wissen, daß entgegen den Feststellungen der verschiedenen Redner eigentlich in den Verhandlungen des Ministeriums mit den Unternehmungen so gut wie keine Differenz besteht, zumindest keine unüberbrückbare. Die Differenz, die besteht und die Herr Koll. Kaufmann z. B. angeführt hat, daß man den Übernahmspreis heute schon bestimmen will, stimmt hinsichtlich eines großen Teiles nicht, weil mir bekannt ist, daß man hinsichtlich der verschiedenen Punkte sich restlos geeinigt hat. Man war sich vielleicht über die Schiedskommission, das Ursprungsland der Mitglieder nicht im Klaren, aber grundlegende Bedenken waren keine da, die die Novellierung des Gesetzes hätten hintanhalten können.
Nachdem sich der Lärm etwas gelegt hat, lege ich nochmals das Schwergewicht darauf, und ich möchte den Sektionschef Vaòouèek darauf aufmerksam machen, daß das Gesetz den Budgetausschuß zu passieren hatte. Wenn wir heute frei ... (Posl. Horpynka: Es wird auch dort nicht anders werden!) Das macht nichts, aber wir müssen die gesetzlichen Bestimmungen befolgen; was in dem einen Falle recht ist, muß in dem anderen billig sein. Wenn wir die Dinge frei von Demagogie betrachten, gestehe ich ein, daß es vielleicht besser gewesen wäre, wenn die deutschen Nationalsozialisten in der Abwehr des Gesetzes, bzw. der kommenden Verordnung lieber die gemeinsame Front bezogen hätten, wie wir es damals anläßlich des Verkaufes des Nixdorfer-Werkes getan haben, als daß sie die Sache separat parteipolitisch ausgenützt hättten. Und wenn ich sage, daß wir mit dem Gesetz in eine Zeit hineinkommen, in die es eigentlich nicht hineinpaßt, will ich es damit begründen, daß die Zeit, in der wir leben, viel zu ernst, viel zu ereignisvoll ist und viel zu weit vorwärtsstürmt, als daß man heute noch an gesetzlichen Bestimmungen festhält, die möglicherweise den Intentionen des Gesetzgebers im Jahre 1919 entsprochen haben mögen, die aber für die heutige Zeit absolut nicht mehr passen. Wir sind in der Èechoslovakei heute doch zum größten Teile abhängig on viel größeren Geschehnissen, wir sind abhängig von der Welt, wir sind abhängig in Europa, wir sind abhängig von den internationalen Regelungen der Dinge und wir werden als Èechoslovakei die Dinge nicht ändern können, wenn sie nicht international in harmonischer Zusammenarbeit geändert werden. Und da sehen wir leider bei diesen krisenhaften schweren Verhältnissen keinen Lichtblick, in diesem ganzen Wirrwarr; in dieser Not der Zeit verschärfen sich im Gegenteil die Verhältnisse; wir sehen die Gegensätze zwischen Amerika und Europa, wir sehen, daß Hoover mit der Verlängerung seines Moratoriums auf Widerstand stößt, wir sehen die Abrüstungskonferenz kommen und glauben mit Recht behaupten zu können, daß sie erfolglos verlaufen wird. Wir sehen auf der anderen Seite den Streit zwischen Frankreich und Deutschland. Haben die Reparationen die Priorität oder die Privatschulden? Wir sehen auf der anderen Seite die Konstatierung durch die Bank für internationale Zahlungen, durch objektive dritte, neutrale Staaten, daß die Reparationen die Hauptursache der Krise sind. Wir sehen die politische Entwicklung in Deutschland und sehen wieder in den einzelnen Staaten die autarkischen Bestrebungen nach Absperrung. Und in dieser ganzen Atmosphäre, wo heute der Einzelne, wo heute die Völker, die Wirtschaften und die Staaten um ihre Existenz ringen, in diesen Zeiten glaube ich feststellen zu müssen, daß die Èechoslovakei mit einer bestimmten Initiativlosigkeit seitens der Außenpolitik den Dingen zusieht, statt initiativ nach bestem Wissen und Gewissen in die Dinge einzugreifen. Denn heute wäre die moralische Verpflichtung für die Außenpolitik gegeben, die Dinge nicht an sich herankommen zu lassen, sondern sie anzugehen, weil wir in einer so ungeheuer schweren Zeit leben. (Posl. dr Macek: Sehr richtig!) Ich wiederhole aus meiner letzten Budgetrede: Heute dreht es sich nicht um die Kombination "Zusammenarbeit mit Deutschland" oder "ohne Deutschland", heute dreht es sich nicht um die Erwägung des Planes Hantos, Fünfer- oder Dreier-Kombination, heute dreht es sich einzig und allein darum, daß wir endlich beginnen, zu einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit der Völker und Wirtschaften zu kommen.
Nach diesen paar einleitenden Sätzen habe ich das Empfinden, daß das Gesetz über die Verlängerung der Frist nach diesem knappen Motivenbericht absolut nicht dazu angetan ist, das Vertrauen zu uns zumindest seitens des Auslandes zu stärken. Denn Sie haben durch die Verlängerung der Frist zur Namhaftmachung der Unternehmungen doch nichts anderes zum Ausdruck gebracht als den Begriff der Expropriation, der Enteignung, der doch heute selbst von sozialistischen Rednern als richtiger Weg bestritten wird. Deswegen meine ich, daß wir in der heutigen kritischen Zeit mit dem Vertrauen nicht spielen dürfen, in erster Reihe nicht mit dem Vertrauen des Auslandes, wo wir auf Auslandsanleihen angewiesen sind, wo wir unmittelbar in Verhandlungen um eine Auslandsanleihe stehen. Wenn wir in demselben Zeitpunkt, wo wir uns um eine Auslandsanleihe bewerben, auf der anderen Seite Enteignungsmöglichkeiten festsetzen, festsetzen, daß wir uns in erster Linie gegen das Kapital des Auslandes wenden, wie kann da das Vertrauen des Auslandes gegeben sein? Es wird mir vielleicht das Ministerium für öffentliche Arbeiten sagen: "Das ist von uns doch nicht beabsichtigt, wir denken uns das ganz anders!" Ja, meine Herren, das darf nicht in Ihren Gedanken bleiben, das muß in so kritischen Zeiten ausgesprochen werden, es muß in so kritischen Zeiten zumindest im Motivenbericht stehen, daß der Zweck der Verlängerung lediglich der ist, eine vernünftige Regelung zwischen den privaten Gesellschaften, zwischen den öffentlichen Körperschaften zu treffen.
Ich bestreite die Richtigkeit des § 28 an und für sich, weil wir heute eigentlich entgegen den Tendenzen des Gesetzes vom Jahre 1919 auch in den sogenannten Sozialisierungsbestrebungen ganz wo anders gelandet sind, weil wir heute durch die Entwicklung der Verhältnisse eigentlich doch sehen, daß große staatliche Betriebe noch lange nicht in dem Maße funktionieren - wir brauchen uns nur die Bahn und die Post anzusehen -, wie wir es erwarten würden. Auch von einem anderen Gesichtspunkte aus ist es heute eigentlich, wenn wir ganz ehrlich sind, eine gewisse Farce, das Gesetz zu bringen, heute den Staat weiterhin als Unternehmer auftreten zu lassen, wo wir in der Zeit der ärgsten Geldknappheit leben. Wenn ich heute an das Ministerium für öffentliche Arbeiten die konkrete Frage richte - wenn es morgen in der Lage ist, mit den Unternehmungen einen Vertrag abzuschließen bezüglich der Gemeinnützigkeitserklärung unter Teilnahme von Staat, Land, Bezirk und Gemeinde - ob das Geld und die Mittel vorhanden sein werden, wird es dies verneinen müssen, ebenso wenn ich fragen würde: "Wären diese Mittel richtig angewendet?" - Wir haben heute viel dringendere und größere Sorgen und Notwendigkeiten zur Verwendung des Geldes. Ich will mich heute in diesem engen Rahmen nicht darauf einlassen, ob es richtig ist, einfach so mit den 60 Millionen umzuspringen, wie wir sie im Finanzgesetz sehen oder im Gesetz zur Unterstützung der Elektrifizierung in der Slovakei vorfinden, ob es richtig ist, derartig großzügige Aktionen in diesen Zeiten durchzuführen. Niemals haben wir uns von unserem Gesichtspunkte aus solchen Aktionen verschlossen, aber eines sei konstatiert, daß man gegenüber diesen Subventionen auf die größten Schwierigkeiten stößt, wenn andere Industrien, in denen tausende und abertausende Arbeiter arbeitslos sind, um Übernahme geringfügiger Garantien ersuchen und mit den Worten abgespeist werden, daß dafür kein Geld vorhanden ist. Von diesem Gesichtspunkte aus müssen wir fordern, daß von der anderen Seite auch die entsprechende Rücksicht genommen wird. Es kann sich das Arbeitsministerium sicherlich nicht beschweren, daß seine Agenden bezüglich der Elektrifizierung, des Straßen- und Wasserstraßenbaues etc. vernachlässigt werden.