Meine Damen und Herren! Im Vorjahre war es die letzte Sitzung des Plenums, die eine Überraschung brachte und im heurigen Jahre haben wir mit dem Gesetzantrag Nr. 1531 eine neuerliche Überrumpelung. Gestern knapp nach Schluß des Hauses tritt, ohne daß einen noch die Einladung erreicht hat, der Ausschuß zusammen und berät über die Verlängerung des § 28 des Gesetzes vom 22. Juli 1919, Nr. 438, mit welchem Elektrizitätsunternehmungen als gemeinnützige erklärt werden können. Seit mehr als 12 Jahren schwebt dieser § 28 wie ein Damoklesschwert über einem großen Teile der Elektrizitätsunternehmungen, die schon lange, bevor der Staat gegründet wurde, ihre Tätigkeit aufgenommen haben und vielleicht ohne die Errungenschaften der jetzigen Demokratie die Elektrifizierung schon viel weiter getrieben hätten als sie es unter der Geltung des § 28 bei der Einschränkung und Einschnürung auf allen rechtlichen finanziellen und vertraglichen Gebieten tun konnten. Es ist bezeichnend, daß dieser § 28 in seiner Wirksamkeit zunächst auf die Dauer eines Jahres beschränkt war. Vom Jahre 1919 bis 1920 wollte man in der Revolutionswelle verdauen, was zu verdauen war. Da aber größere und bedeutendere Dinge im Vordergrund standen, vor allem die Geldenteignung, die Annullierung der Anleihen, die Konfiskation des Bodens und andere große Dinge, wie die sogenannte Nationalisierung der Eisenbahnen, vorgenommen werden mußten, blieb auch für diesen Rest der Konfiskationen die Zeit nicht übrig, man sah sich zu Verlängerungen zunächst um 4 Jahre bis 1924, und dann um 6 Jahre bis 1930 und im Vorjahre um ein weiteres Jahr genötigt. Jetzt tritt urplötzlich - es liegt ein System darin - unter Ausschaltung der Demokratie, was auch von den patenten Vertretern der Demokratie mit rührseliger Wehmut kritisiert wurde, der Ausschuß vor die Entscheidung und in einer reichlich halben Stunde geht man über das Geschick von tausenden Arbeitsmenschen hinweg, über das Geschick von Tausenden von Gemeinden, die mit diesem Gesetz verflochten sind und auch über Hunderte und Tausende kleiner Existenzen, die zwar nicht direkt unter dieses Gesetz fallen, aber von den Monopolbestrebungen dieses Gesetzes erfaßt werden. Denn es ist gestern im Ausschuß berichtet worden, daß man sich im heurigen Jahre schon anstrengte, den § 28 des Gesetzes restlos zur Durchführung zu bringen. Ich darf Sie auch daran erinnern, daß Ende Mai schon verschiedene Verhandlungen stattgefunden haben, daß dann plötzlich am 11. Juni der Elektrizitäts-Beirat einberufen wurde, dieser Beirat, der nur dann zusammentritt, wenn er vor der vollendeten Tatsache steht, genau so wie der Ausschuß und das Plenum vor die vollendeten Tatsachen gestellt werden, und daß es in diesem Elektrizitätsbeirat zu einer scharfen Auseinandersetzung gekommen ist wegen der Durchführungsverordnung, die auch nicht die Billigung der deutschen Vertreter finden konnte. Ich konstatiere hier, daß die Einwendungen sowohl der Vertreter der Elektrizitätswerke, soweit sie privaten Unternehmungen, soweit sie aber auch den Gemeinden angehören oder der Interessentenverbände, sowie auch der deutschen Parlamentarier in diesem Ausschuß glatt übergangen wurden und daß dann am Schlusse eine einzige zusammenfassende Losung von den èechischen Parteien abgegeben wurde, d. h. bei der Abstimmung zum Ausdrucke kam, durch die Patentdemokraten der èechischen Seite: nicht finanzielle Notwendigkeit, nicht kulturelle Erschließung, nicht technische Erweiterung der Elektrifizierung ist maßgebend für die Durchführungsverordnung und für die restlose Durchführung des § 28, sondern allein politische Momente. (Výkøiky.) Und dieses politische Moment hält bis heute an. Zunächst hat der Versammlungssturm, den man uns als demagogische Aufmachung vorwirft, ungeheure Entrüstung in der deutschen Öffentlichkeit hervorgerufen, weniger bei den Unternehmern als bei Tausenden und Abertausenden Menschen, deren Vertreter man nicht fragt, unter Beiseiteschiebung des Beirates. Man hat das Gesetz als gemeinnützig aufgeputzt und wollte das Wort "Èechisierung" dadurch verschleiern. Wie bei den Minderheitsschulen geht man mit diesem Gesetz ins Ausland. Auch der Motivenbericht der früheren Gesetze prangt von den Errungenschaften der Elektrifizierung im Auslande, in Italien, in der Türkei, und sogar in England und Frankreich, und man will nun mit Umgehung des wahren Sachverhaltes, mit dem Wörtchen "gemeinnützig" nunmehr denselben Seelenfang im Ausland unter Verschleierung der Verhältnisse betreiben, um die Kreditwürdigkeit der Èechoslovakei nicht nur bezüglich der finanziellen, sondern auch der rechtlichen Funktionen zu zeigen. Es ist ein trauriges Zeichen, daß man den Entwurf der Novelle, in welcher man den § 28 vermeiden wollte, verschwinden läßt. Es ist gestern im Ausschusse von Regierungsseite, nämlich vom Vertreter des Ministeriums gesagt worden, daß man mit den meisten in Betracht kommenden Werken, es sind etwa 45 bis 46, in der letzten Zeit einig geworden ist. Davon sind sieben große Werke, darunter Asch, Eger, Unter-Reichenau, Neusattel, Türmitz, ausschließlich im geschlossenen deutschen Gebiete. Es ist daher der Hinweis auf die mährischen bzw. slovakischen oder karpathorussischen Kleinunternehmungen, die man bisher förderte, ein politischer Vorwand für die Verlängerung. Ich verweise darauf, daß im vorigen Jahre ein Kredit von 60 Millionen auch im Dezember - für diese bewilligt wurde, daß die heutige Vorlage auch wieder den großen gemeinnützigen Unternehmungen von Kaschau bis Preßburg einen neuerlichen Kredit in Form staatlicher Garantie zuführt. Wir haben nichts dagegen; der Staat soll dort, wo man in dieser Beziehung zurückgeblieben ist, helfen. Wir haben schon öfter betont, daß wir nichts gegen eine Hilfe haben in jenen Gebieten, außer daß sie sich allzu durchsichtig vollständig auf militärischem Gebiete bewegt, wie Eisenbahn- und Straßenbau in der Slovakei. Ich muß aber hier auf diese Novelle zurückkommen, die dem Hause an Stelle dieser Verlängerung hätte vorgelegt werden sollen und worüber ein Teil der Mitglieder des Ausschusses auch entrüstet tat und nach der Ursache fragte, warum diese Novelle zurückgezogen wurde. Da zeigte sich aus den Mitteilungen des Sektionschefs Vanìèek, daß man bereits, soweit die großen deutschen Elektrizitä swerke in Betracht kommen, bezüglich der sogenannten freiwilligen Über nahme, der freiwilligen Zwangsversteigerung, zu einem Übereinkommen gelangt ist. Das Ministeriium hat sich eben gesagt, man müßte den Kapitalisten, den Aktionären, den Kohlenbaronen das Maul stopfen, damit sie sich zurückziehen und Volk und Gemeinde der Not überlassen, (Výkøiky.) denn das ist ihnen gleichgültig. Das ist auch in den Worten des Abg. Kaufmann zum Ausdrucke gekommen, als er diese Seite der Anträge beleuchtete. Umsomehr wundere ich mich, daß er die Zustimmung zur Gültigkeitsverlängerung des § 28 gegeben hat. Es wird ja auch im Motivenbericht gesagt, daß man mit dem größten Teil der Werke schon einig ist, nur drei zappeln noch. Man will also neuerlich Millionen aufwenden, man scheut vor direkter Bestechung der großen Aktionäre nicht zurück, um die politische Tat durchzusetzen.
(Výkøiky.) Man will die Arbeiter langsam mundtot machen, vor sie das Schreckgespenst der Sprachprüfungen stellen. Bei den Eisenbahnen war das auch ein beliebtes Mittel. Freilich wird uns heute als Beruhigung gesagt, eine Dampfturbine ist nicht ein so einfaches Ding, da braucht man geschulte Kräfte, und die deutschen Angestellten brauchten nichts zu fürchten. Aber ich verweise darauf, daß bei den Eisenbahnen auch die Lokomotive kein so ungefährliches Ding ist, dem man nicht mit Sprachprüfungen und Sprachkenntnissen, sondern mit technischen Kenntnissen beikommen muß, und trotzdem hat man die Deutschen bei den Bahnen entlassen. So wird es wahrscheinlich auch hier der Fall sein. Man wählt eben für die Aktionäre in Fo rm eines glatten Geschenkes ein Zuckerbrot, für die kleinen Gemeinden, die kleinen Installateure, für die bleibt die Peitsche. (Výkøiky posl. Kaspera a Krebse.) Man konnte im Beirat die Demokratie bei Seite schieben; die Hierarchie bei den Staatsämtern, diesmal im Arbeitsministerium, die ist sich einig mit den Großaktionären, und das Parlament nimmt das jetzt einfach hin und wird wie eine tibetanische Gebetmühle die Abstimmungsmaschine in Tätigkeit setzen. Dabei haben sich die Verhältnisse gegenüber dem Vorjahre geändert, selbst wenn wir auf dem Standpunkte stehen, daß nunmehr den Gemeinden der Weg geöffnet würde, sich an diesen Unternehmungen in dem Augenblicke zu beteiligen, wo die Gemeinnützigkeit ausgesprochen wird, d. h. die zwangsweise Beteiligung der öffentlichen Körperschaften zum Ausdruck kommt. Doch sind die Gemeinden bei der heutigen Finanzlage selbstverständlich ganz außerstande, eine solche Beteiligung vorzunehmen, so daß das Beispiel von Parschnitz, das uns gestern zur Beruhigung genannt wurde, wieder eintreten wird. Die deutschen Gemeinden sind bar jeder Mittel, beim besten Willen können sie nichts machen, sie bekommen nicht einmal vom Landesausschusse genehmigte und ihnen von den Kassen zugesprochene Anleihen, weil alle Kassen illiquid sind. Seit Wochen warten eine ganze Reihe von Städten auf die Auszahlung gewisser Anleihen, die sie längst abgeschlossen haben. Und in dieser Zeit der vollständigen Illiquidität der Geldmärkte und Verknappung aller Mittel für die Gemeinden macht man jetzt Gebrauch vom § 28, weil man dabei gar nicht zu fürchten braucht, daß selbst Großgemeinden wie Asch, Eger, Falkenau, Karlsbad, Komotau, Aussig, Türmitz, Reichenberg sich praktisch an den Begünstigungen des § 28 beteiligen könnten. Also an Stelle der früheren Konfiskationen tritt jetzt das Geschenk an die Aktionäre, aber dem deutschen Arbeiter und dem deutschen Beamten droht die Preisgabe des Arbeitsplatzes. Man hat uns gestern im Ausschuß seitens der Regierung vertröstet, es werde niemandem ein Haar gekrümmt werden. Freilich wird man die ersten paar Wochen vorübergehen lassen, dann kommt es genau so, wie es die Tabakregie gemacht hat. Sie sagte: Bis zum Jahre 1919 sind in Joachimsthal nur deutsche Arbeiter gewesen; das muß anders werden, nach dem nationalen Schlüssel; und schließlich ist es umgekehrt geworden. Auf den Bahnen haben wir dasselbe, bei den staatlichen Wäldern. Die letzten Holzhauer im Böhmerwald sind überflüssig geworden, als die Wälder vom Staate übernommen wurden; die deutschen Holzarbeiter, die dort Jahrhunderte hindurch ihrem kleinen Verdienst nachgegangen sind, sind jetzt arbeitslos geworden. Auch die gibt man preis. Sicher ist, daß die privilegierten Körperschaften nur Staat und Land sind. Nach dem Elektrizitätsgesetz vom Jahre 1919 sind Bezirk und Gemeinde nicht einmal gleichberechtigte Körperschaften der öffentlichen Verwaltung, sie werden nur so, mitgenommen, aber bei all dem mehr oder weniger ausgeschlossen, und dann unterliegen sie der unmittelbaren Aufsicht. Die Verwaltungsreform hat diese unhaltbare Lage der Gemeinden als freie Partner noch ungeheuer verschlimmert. Sie können ja nicht auftreten als freie Partner, weil für jeden Beschluß die Genehmigung des Landesausschusses, sogar des Ministeriums eingeholt werden muß und sie sich ihre Rechte erst im Wege des Verwaltungsgerichtes durchsetzen können. Prämien an Unternehmungen und Aktionäre! So ist die Drehung im Laufe dieses Jahres erfolgt, also Ausgleich mit den Kapitalisten; um unpolitisch an die Städte und Arbeiter heranzukommen, folgt die Preisgabe der Gemeindeinteressen. In einer Reihe von Städten sind gerade in den letzten Jahren ungeheure Anstrengungen gemacht worden auf Umstellung des Netzes auf Drehstrom; die Städte haben das ganze Lichtnetz auf Drehstrom umgearbeitet, Motoren, Birnen, alles ausgewechselt, haben verhältnismäßig günstige Stromlieferungsverträge, und es stimmt nicht, wenn uns immer gesagt wird, der Staat werde billiger sein: hier werden die Konsumenten getroffen werden. Ein Monopol wird errichtet, und wie die Eisenbahn durch das Monopol die Preise in die Höhe treibt, durch Benzinsteuer die Konkurrenz der Automobile unterbindet, wie gestern der Finanzmini ster einfach sagt, wir schließen ein Kompromiß mit dem Zündholzmonopol und die kleinen Leute sollen uns 80 Millionen bezahlen, indem sie die Schachtel um 1/3 teurer bezahlen, so wird im Augenblicke, wo der Staat ein vollständiges Elektrizitätsmonopol hat, derselbe Erfolg eintreten wie bei der Tabakregie: schlecht und teuer wird geliefert werden. Man schaue nur die staatlichen Automobilbetriebe an. Da kommen Leute mit dem Schnellzug und wollen nach Schlackenwerth. Aber der Herr Chauffeur sagt: "Es schneit, ich könnte ausrutschen", bleibt hübsch daheim und telephoniert an den Stationsvorstand: "Heute komme ich nicht." Und die Passagiere müssen warten, bis er wieder aufgelegt ist zu kommen. Also: Betrieb auf Zufall. Auch die verstaatlichten Elektrizitätswerke werden so auf Zufall arbeiten, weil wir als Konsumenten macht- und wehrlos dastehen werden. Man kann sich bei den Eisenbahnen über Zufälligkeiten im Autobusbetrieb oder bei der Post beschweren so viel man will, es geschieht nichts, und man ist noch in Gefahr, einen Amtsehrenbeleidigungsprozeß auf den Hals zu bekommen. (Výkøiky.) Die Elektrizitätslieferung ist ein eminentes Interesse der Stromabnehmer, Privater wie der Gemeinden. Der Entfall der Erwerbssteuer, die von den privaten Elektrizitätswerken gezahlt wird, wird die Gemeinden treffen. Die Gebührenfreiheit bei Erwerb von Grundstücken durch die gemeinnützigen Betriebe, all das sind Nachteile für die Gemeindefinanzen. Bis heute haben die Gemeinden wenigstens die Möglichkeit gehabt, die Konkurrenz der Werke bei Verhandlungen über Stromlieferungen sich zunutze zu machen. Aber beim Monopol ist die Gemeinde dem Diktat unterworfen, der Gemeindehaushalt kommt aus dem Gleichgewicht. Nirgends kann ein staatliches Unternehmen so billige Preise garantieren wie z. B. in Karlsbad. Viele Gemeinden haben durch ihre Investitionen dem Werke erst billige Stromlieferung ermöglicht. Und diese Gemeinden werden wiederum in den Zustand geraten, den wir seit 1927 kennen, der mit dem Ausdruck "Dotationsfond" gekennzeichnet ist. Gewisse ländliche Gemeinden spekulieren darauf, indem sie sagen, die Städte sollen mehr zahlen, damit sie - die ländlichen - entlastet werden. Sie würden dadurch den Fortschritt der Städte nicht nur hemmen, sondern ins Gegenteil umkehren. Ich muß noch erwähnen, daß auch das Kleingewerbe stark bedroht ist; und hier gebe ich nicht eine deutsche Stimme wieder - die wird weniger gehört -, sondern eine èechische.
Das Gremium der Elektrotechniker im Bereiche der Handelskammer Olmütz hat einen Hilferuf an die Öffentlichkeit gerichtet, worin auf die monopolartige Schädigung des Gewerbes hingewiesen wird, indem die sogenannten gemeinnützigen Werke nicht nur ihre Hauptaufgabe darin erblicken, Stromerzeugungsstätten zu sein und Netze zu legen, sondern daß sie sich in die Installation bis im kleinsten Haus einmischen und dadurch so und so viele kleine Handwerker, Elektrotechniker usw. um ihr Brot bringen. "Durch die rücksichtslose allseitige Installationstätigkeit haben jedenfalls diese Elektrizitätswerke den Begriff der Gemeinnützigkeit diskreditiert, indem sie systematisch und raffiniert die Elektro-Installationsunternehmungen in ganz Schlesien ruiniert haben, wie dies am besten die im Brünner Amtsblatt veröffentlichte Statistik beweist, wonach während der letzten zwei Monate nicht weniger als 30 Elektro-Installationsunternehmungen den Konkurs oder Ausgleich anmelden mußten, und zwar dies allein in den Ländern Mähren-Schlesien. Diese schädigende Tätigkeit der Elektrizitätswerke steht also im schärfsten Widerspruch mit deren amtlichen Bezeichnung "gemeinnützige": als solche hätten sie ja doch die ausdrückliche Verpflichtung, sich nur mit der rationellen Erzeugung der elektrischen Kraft und mit deren billigster Lieferung an die Stromabnehmer zu beschäftigen. Genesung und Rettung unseres Elektro-Installationsgewerbes aus seinem gegenwärtigen Niedergang ist also erst dann zu erwarten, wenn die gemeinnützigen Werke, die im Besitz von allerhand staatlichen Privilegien sind, so z. B. auch von der Erwerbsteuer befreit sind, ihre Installationstätigkeit endlich aufheben oder beträchtlich einschränken und sich endlich an ihre eigentliche Pflicht, die rationelle Erzeugung der Elektrizität und deren billige Lieferung erinnern und sich ihr ausschließlich widmen. Die Elektro-Unternehmen, deren Installationstätigkeit doch die einzige Erwerbsquelle bildet, werden nach Befreiung von der bisherigen unlauteren Konkurrenz durch die gemeinnützigen Werke dann wieder verdienen und so gerne wieder in der Lage sein, Steuern an den Staat abführen zu können. Auch die Gemeinden sollten die Elektroinstallateure in ihrem Kampfe gegen die gemeinnützigen Werke unterstützen. Hat ja unlängst ein Vertreter des Ministeriums für öffentliche Arbeiten selbst erklärt, daß durch die freie Konkurrenz bei Ausschreibungen usw. sich die Gemeinden viel Geld ersparen könnten. Die Gemeinden würden aber noch mehr Geld sich ersparen, wenn sie den gemeinnützigen Werken einfach Primäranschlüsse nicht bezahlen, denn die Elektrizitätswerke sind verpflichtet, den Gemeinden diese Primäranschlüsse aus dem Darlehen für die übernommenen 5 % Teilschuldscheine im Verhältnis zu der Einwohnerzahl auf eigene Kosten herzurichten."
So sieht ein Hilferuf aus dem Gewerbe aus, der bezeichnend ist dafür, daß nicht nur die Lieferung vom Werke erfolgt, sondern daß sich diese gemeinnützigen Werke des gesamten Betriebes, bis in die Wohnung, bis zur letzten Birne bemächtigen und die Lieferung von Material und seine Auswechslung besorgen und eigene Installationswerkstätten einrichten und das kleine Technikergewerbe vollständig ruinieren. Überdies ist diese Gemeinnützigkeit, wie schon gesagt, eine falsche Firma und auch der Gesetzesantrag wird immer unter dieser falschen Flagge vorgelegt. Wie steht es mit den Versprechungen, die auch jetzt wieder gegeben wurden, daß weder einem Arbeiter Unrecht geschehen noch Beamte entlassen werden, daß die Gemeinden weder in ihren Verträgen noch sonstwie beeinträchtigt werden? Die staatliche Praxis von 13 Jahren steht dazu in glattem Widerspruch, und wenn im Motivenbericht in dieser Beziehung Verschiedenes angedeutet wird, wenn man insbesondere auch erwähnt, daß die Selbstverwaltungskörper, die Gemeinden und Länder, wo sie eigene Werke haben oder überwiegend daran beteiligt sind, von jeder Gefahr frei sind, da diese Werke nicht erfaßt werden, dann müßte diese Einschränkung hier im § 1 angeführt sein. Man macht ja oft und oft Klammern und sagt: "Ausgenommen jene Werke, bei welchen Gemeinden und Bezirke beteiligt sind usw.". Der Motivenbericht ist so eine schöne Erinnerung. Er ist weder eine gesetzliche Grundlage noch hat er irgendwelche Rechtskraft. Was man nicht vorne im Paragraphen hat, ist rückwärts als Erinnerung für spätere Zeiten ganz angezeigt. Es zerstreut aber nicht die Befürchtungen, die wir hegen. Daß die Gemeinden sich heute weder bis zu 60 noch bis zu 25 % beteiligen können, habe ich bereits erwähnt.
Aber es muß auch gesagt werden, daß man, wenn man die öffentlichen Interessen wirklich wahren will, ja gar nicht einmal diesen Enteignungsparagraphen zur Verstaatlichung oder Fusionierung braucht. Denn das alte Gesetz vom Jahre 1919 bringt im § 27 alle Sicherungen, auf welche Staat oder Öffentlichkeit Ansprüche haben und die von den Unternehmungen eingehalten werden müssen. Denn die Unternehmungen können verhalten werden, ihre Anlagen entsprechend ihrer Lage, Umgebung usw. auszubauen. Sie können verhalten werden, daß ihre Stromlieferungsbedingungen den Gestehungskosten usw. entsprechen müssen und überhaupt alle Sicherungen durchgeführt werden, die mit Rücksicht auf die Umgebung, die Gesundheit und die Gefährdung von Leben und Sicherneit notwendig sind. Der § 27 gibt so viel Möglichkeiten, das öffentliche Interesse zu wahren, insbesondere das Interesse an billiger Stromlieferung und wenn das Ministerium nur in jedem einzelnen Falle einschreiten wollte, wo sich solche Klagen ergeben, es hätte in den 13 Jahren genug Gelegenheit gehabt. Wenn das nicht geschehen ist, so hat entweder das Ministerium seiner Aufgabe als Hüter dieses § 27 nicht entsprochen oder es liegen solche Beschwerden nicht vor.
In diesem Zusammenhange befindet sich auf der Tagesordnung auch die staatliche Garantie, die in der Höhe von 60 Millionen für die slovakischen gemeinnützigen Werke oder solche, die es werden wollen, vom Hause verlangt wird. Ich habe bereits erklärt, daß wir gegen diese Garantie nichts einzuwenden haben, wir müssen uns aber wehren, daß man auf demselben Programm neuerdings die Bevölkerung mit der Zündhölzchensteuer schröpft, in einem Ausmaß, das die vorhergegangenen Überhöhungen weit in den Schatten stellt.
Weil in den letzten Wochen eine scharfe Polemik gegen unseren Antrag über die Arbeitsbeschaffung überall zu verzeichnen war, hauptsächlich in den sogenannten sozialdemokratischen Blättern, will ich den Herren einiges über diesen Antrag zum Überlegen vorbringen. Wir haben eine Aushilfe von 3 Milliarden, verteilt auf die Gemeinden und Bezirke nach dem Grade ihrer Arbeitslosigkeit verlangt, und man sagt, daß das unmöglich ist. Immer mehr wird zugegeben, daß die Krise nicht nur auf der Produktionsseite liegt, sondern in der Zirkulation, in der Einschränkung des Kaufvolumens, und ein Blick in die Berichte der Nationalbank und in die Entwicklungskurven zeigt diese Geldverknappung, die die Kreditverknappung und Krediteinengung nach sich zieht und das ist die Hauptursache, daß der Überfluß auf der einen Seite und die Not auf der anderen Seite nicht ausgeglichen werden können, daß industrieller Überfluß und bäuerlicher Überfluß gegenseitig auf Austausch harren. Nur sind die Austauschmittel, das flüssige Geld nicht da. Wenn man uns als Gegnern des Zinses sagt, wir hätten da dem Zinsgedanken eine Verbeugung gemacht, so kann ich nur sagen: Wir wissen, daß radikale Anträge hier im Hause kein Gehör finden, wir haben aber geglaubt, daß wir mit einer Zwischenstufe auch auf Ihr Verständnis stoßen könnten und zur Darlegung der Frage will ich nur ein einfaches Rechenbeispiel vorführen. Wenn man die 3 Milliarden an die Gemeinden austeilt, im Wege von Zuschüssen, von Zinsdarlehen, so bedingen diese bei 3% Jahresverzinsung einen Aufwand von 90 Millionen. Wenn Sie sich nicht dazu verstehen können, im Zeichen des Abrüstungsjahres die Rüstungen einzustellen, bei der Außenpolitik oder im Militärwesen, dort etwa 20 und hier 315 Millionen zu ersparen, wenn Sie nicht die Trutzbauten èechischer Schulen mit 28 Millionen einstellen, wenn Sie dieses Abrüstungsjahr auf dem Gebiete der Kultur und des Friedensgedankens nicht nachdrücklich betonen wollen, so hätten Sie unseren Vorschlag annehmen können. Denn diese 3 Milliarden, verteilt in die Wirtschaft gegeben, bleiben keinen Tag liegen. Sehr schnell sind die meisten Voranschläge bei den Gemeinden und Bezirken erstattet und die Lieferungen vergeben und in wenigen Wochen, ich glaube kaum mehr als 4 oder 5 Wochen, sind diese drei Milliarden in der Wirtschaft umgesetzt. Wenn Sie nun bedenken, daß der Staat bei allen Arbeits- und Dienstleistungen durchschnittlich 2% Umsatzsteuer einhebt, so ist das bei einem einmaligen Umsatz schon ein Gewinn von 60 Millionen an der Umsatzsteuer und wenn man in Betracht zieht, daß nach 5 bis 6 Wochen das Geld aus den Zementfabriken, den Eisenwerken, Ziegeleien usw. wieder weiterfließt an die Arbeiter als Löhne und von den Arbeitern zu den Kaufleuten geht und zum Einkauf von Maschinen verwendet wird, also dessen, was der Bauer heute braucht und daß der Arbeiter und Städter das Geld wieder aufs Land hinaustragen, um Agrarprodukte dafür einzutauschen, so können wir rechnen, daß sich der Betrag in 2 bis 3 Monaten neuerlich umgesetzt hat. Also nur ein- und einhalbes Mal die drei Milliarden umgesetzt, bringt dem Finanzminister an Umsatzsteuer schon 90 Millionen ein und wenn wir mit einem fünfbis sechsmaligen Umsatz rechnen, so sind es schon 36.0 Millionen Umsatzsteuer im Jahre. Das Tempo ist ja langsam, es sind weite Zeiträume zu überwinden und man muß auch bei diesen Dingen die etwas bürokratische Geschäftsgebarung berücksichtigen. Aber es tritt eine Belebung ein und dem Finanzministerium fließt neues Geld an Erwerbsteuer zu, aber auch den Zuschlägen der Gemeinden. Wenn man uns da den Vorwurf macht, daß wir von einem Perpetuum mobile phantasieren, so haben diese Phantasien eine sehr tiefe, reale Grundlage. Diese drei Milliarden würden auf die Wirtschaft befruchtend wirken, was infolge der fanatischen Goldanbetungstheorie und der künstlichen Geldverknappung der Nationalbank aber nicht eintritt, denn diese letzteren verursachen nur eine Störung und einen Stillstand der ganzen Wirtschaft. Also man darf nicht uns mit Steinen bewerfen, als ob wir Demagogen wären, sondern jene, die nichts tun, die nicht den Bleistift nehmen und nicht nachrechnen und sich einfach bequem hinter die Rockschöße des Gouverneurs der Nationalbank stecken (Potlesk na levici), das sind heute die Schuldigen, die angeklagt werden müssen. Darum wird in den Gemeinden draußen über unseren Antrag gesprochen werden, darum sollen die anderen, die ja auch helfen wollen, sich einmal die Tragweite des Antrages vorlegen. Wenn wir in Europa und in der Èechoslovakei leiden und im nächsten Jahre noch mehr leiden werden, bis es zum Zusammenbruche kommen wird bei uns, bis es bei uns Notverordnungen auf Notverordnungen regnen wird - wir sind heraus aus dem Zustande der Insel der Seligen - bei uns wird sich die Katastrophe noch anders auswirken als in der Nachbarschaft, auf die man immer etwas herablassend schaut. Hier gilt es in erster Linie vorzukehren und hier wäre es die demokratische Aufgabe des Parlaments gewesen, von Grund auf etwas zu tun, was den Staat nichts kostet, die Wirtschaft belebt und dem Finanzminister und dem Minister für soziale Fürsorge einen Teil, ich sage nicht einen großen Teil, ihrer Lasten und Sorgen abnehmen kann. (Potlesk na levici.)
Ich muß also zusammenfassend sagen:
Wir müssen die Verlängerung des § 28 dieses Gesetzes ablehnen
und begründen dies damit, daß diese Zwischenverhandlungen, daß
diese Geschenke an die Aktionäre heute nur dazu da sind, um die
politische Note des ganzen leichter und ohne große Aufregung zu
erreichen. Der Staat schmeißt einfach Millionen an die Reichen
@a la Nixdorf hinaus und die Gemeinden und die Arbeiterschaft
gibt er preis. Wir protestieren gegen die Schmälerung der Gemeindeeinnahmen
und sind überzeugt, daß die Gemeinden heute nicht imstande sind,
sich irgendwie praktisch zu betätigen, so daß auch die im Motivenbericht
wahrgenommenen Möglichkeiten unrealisierbar bleiben müssen. Wir
verwahren uns gegen eine neue Belastung der Bevölkerung durch
die Zündhölzchensteuer. Wir haben nichts dagegen einzuwenden,
wenn in der Slovakei weiterhin der Elektrifizierung Mittel zugeführt
werden, wir fordern aber mit allem Nachdruck auch heute, daß knapp
vor Weihnachten das Haus noch Gelegenheit nimmt, zu unserem Antrag
in positivem Sinne Stellung zu nehmen. Wenn Sie nicht haben wollen,
daß nach den Weihnachten das Chaos, das um uns ist, das dort schon
ausgebrochen ist, auch diesen Staat erfaßt, dann werden Sie vielleicht
sehen, daß wir mit unseren Mahnungen recht haben und daß wir nicht,
wie man uns immer zum Vorwurfe macht, auf Seite der Demagogie
stehen, sondern, daß wir auf Seite der produktiven Gedanken einer
neuen Wirtschaftsordnung und einer neuen Wirtschaftsführung stehen.
Dem Gesetz über die Verlängerung des § 28 müssen wir aus diesen
Gründen unsere Zustimmung verweigern. (Potlesk.)
Hohes Haus! Die Regierung oder richtiger das Ministerium für öffentliche Arbeiten legt uns im Druck Nr. 1531 eine Vorlage auf den Tisch des Hauses, durch die neuerlich eine Verlängerung des § 28 des Gesetzes vom 22. Juli 1919 verlangt wird.
Der § 28, der der Regierung die Vollmacht gibt, die Umwandlung der privaten Elektrizitätswerke in sogenannte gemeinnützige Unternehmungen auch auf dem Wege der Enteignung vorzunehmen, wurde mit dem Gesetz vom Jahre 1919 erst für ein Jahr terminiert. (Pøedsednicvtí pøevzal místopøedseda dr Lukavský.) Das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat vom § 28 weder im ersten Jahr noch in den späteren Jahren, in denen dieser Paragraph wiederholt verlängert wurde, Gebrauch gemaacht. Das Gesetz wurde, wie es im Motivenberichte heißt, vor allem zur Förderung der Elektrifizierung geschaffen, es sollte die Grundlage für eine systematische und ziemlich schnell vorwärtszutreibende Elektrifizierung bilden. Wir können aber feststellen, daß der § 28 nicht fördernd, sondern hemmend gewirkt hat, weil dadurch jede private Initiative ertötet wurde. Es ist begreiflich, daß weder private, noch kommunale Unternehmungen in dem Augenblick, wo sie nicht sicher waren, durch eine Verfügung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten enteignet zu werden, größ ere Investitionen in der Elektrizitätswirtschaft vornahmen. Der Motivenbericht zum Gesetz vom Jahre 1919 sagte: "Die wirtschaftliche Versorgung mit elektrischer Energie ist eine öffentliche Notwendigkeit für die gesamte Bevölkerung." Er spricht also aus, daß die Elektrizitätswirtschaft von Haus aus ein gemeinnütziger, allen zugänglicher Wirtschaftsfaktor sein soll. Der Staat hat schon bei der Beratung des Gesetzes in der sogenannten Revolutionsnationalversammlung deutlich ausgesprochen, daß er ein besonderes Interesse daran habe, sich den Einfluß auf die Elektrizitätwirtschaft zu sichern, da er, wenn auch nicht momentan, aber mit den Jahren der größte Energieverbraucher werden wird. Der Staat hat damit von allem Anfang an das System in der Elektrizitätswirtschaft festgelegtgt und wenn wir auch zugeben, daß für eine zweckmäßige Zentralisierung, für die Schaffung eines einheitlichen Verteilungsnetzes für die rationelle Ausnützung der vorhandenen Wasserkräfte, die mit 800.000 PS kalkuliert und angenommen worden sind, die Interessen des Staates in der Elektrizitätswirtschaft ganz bestimmt groß sind, was wir ja nicht leugnen, so bestreiten wir, daß sich der Staat schon mit der Schaffung des Grundgesetzes ein Recht anmaßen darf, ein Monopol für die Elektrizitätswirtschaft zu errichten. Es haben auch in den späteren Jahren, zuletzt im Jahre 1928 die Selbstverwaltungskörper und die privaten Unternehmungen gegen die Versuche des Staates, seinen Einfluß in außergewöhnlicher Weise zu stärken, protestiert und hervorragende Fachkreise haben schon im Jahre 1919 und in den späteren Jahren immer den Stadpunkt vertreten, daß die Elektrizitätswirtschaft als Staatsmonopol nicht im Interesse der Allgemeinheit, also nicht gemeinnützig sei. Wir standen und stehen auf dem Standpunkt, daß, wenn auch der Staat bei der Ha uptverteilung und bei der Schaffung von Wasserkraftzentralen aktiv mitwirkt und sich einen gewissen Einfluß sichert, die Verteilung und Erzeugung von Energien der privaten, vor allem der kommunalen Initiative überlassen werden müsse. Der Staat hat seinen Standpunkt nicht geändert und ist nach wie vor immer bereit gewesen, seinen Einfluß in der Verwaltung dadurch zu stärken, daß er sich das Recht gewahrt hat, sich mit 60 % des Grundkapitals an den Unternehmungen zu beteiligen. Im § 4 hat nun die Revolutionsnationalversammlung die Bildung gemeinnütziger Unternehmungen vorgesehen, selbs tverständlich mit 60% Beteiligung des Staates. Eine Definition des Begriffes "gemeinnützig" finden wir weder im Gesetz noch in seinem Motivenbericht, es heißt dort nur: Gemeinnützig können Werke genannt werden, wenn sie Eigentum des Staates, des Landes, des Bezirkes oder der Gemeinde sind und der systematis chen Elektrifizierung dienen. Wenn wir nur diese Definition nehmen, dann sind alle Elektrizitätswerke, vor allem die kommunalen Elektrizitätswerke gemeinnütziger Natur und sie benötigen eigentlich den Titel gemeinnützig gar nicht. Wir müssen aber feststellen, daß das Prädikat gemeinnützig, das einer Reihe von Werken zuerst in Mähren verliehen wurde, nicht bedeutet, daß diese Unternehmungen gemeinnützig wirken müß ten, wir müßten sie eigentlich nach den Vorteilen, die mit der Verleihung des Titels gemeinnützig verbunden waren, bevorzugte nennen, enn gerade diese Unternehmungen, die nicht einmal Stromerzeugger, sondern Stromverteiler, Stromhändler gewesen sind, waren es, die sich verteuernd zwischen Konsument und Produzent gedrängt haben und eine ganze Reihe wichtiger finanzieller Vorteile bekommen haben. Denn sie hatten einen Fond von 70 Millionen zur Verfügung, um die kleinen Elektrizitätsunternehmungen in Mähren aufzukaufen und zu kumulieren. Sie haben eine Reihe prominentester Rechtsvorteile gehabt, wie die Benützung privater und öffentlicher Grundstücke, Anspruch auf Enteignung von Liegenschaften, Dienstbarkeiten u. s. w. So war mit der Verleihung des Prädikats gemeinnützig eine ganze Reihe von wirtschaftlichen Vorteilen verbunden, ohne daß diese Unternehmungen auch wirklich gemeinnützig gearbeitet haben. Wir müssen zumindestens aus dem Bericht des Ministeriums für öffentliche Arbeiten "Die ersten 10 Jahre Elektrifizierung" selbst feststellen, daß gerade die Unternehmungen bilanzmäßig immer mit Verlust gearbeitet haben und wenn ihnen nicht der Fond von 70 Millionen Kronen zur Verfügung gestanden hätte und die Zuweisungen aus diesem Fond einen Ausgleich der Bilanz ergeben hätten, so hätten sie nachweisbar mit Unterbilanz gearbeitet. Wir sehen, daß der Begriff gemeinnützig für das Wirken der betreffenden Untern ehmungen nicht entscheidend war. Das Arbeitsministerium besitzt aber nach den Bestimmungen dieses Gesetzes eine außergewöhnlich weitgehende Vollmacht und wir müssen außerdem feststellen, daß gerade in der Elektrizitätswirtsch aft ein außergewöhnlicher Fall von Inkompatibilität vorkommt, denn das Ministerium für öffentliche Arbeiten ist nicht nur die höchste in der Elektrizitätswirtschaft entscheidende Behörde, es führt auch die Verwaltung und kontrolliert die Tarife, ja es tritt in Vertretung des Staates bei den gemeinnützigen Unternehmungen auch als Eigentümer auf. So ist also das Ministerium für öffentliche Arbeiten auf der einen Seite als Vertreter des Staates Eigentümer und auf der anderen Seite besitzt es alle amtliche walt und vereinigt alles in seiner Hand. Das ist in einem anderen Rechtsstaat kaum möglich. Wir müssen aber auch weiter sagen, daß der § 28 für die amtliche Tätigkeit des Ministeriums für öffentliche Arbeiten gar nicht notwendig ist. Schon im § 27 sagt das Gesetz, daß nur ein Teil der Elektrifizierung den gemeinnützigen Werken vorbehalten werden soll. Der § 27 sagt nicht, daß alle Werke gemeinnützig sein müssen, es können auch private oder kommunalee Werke neben den sogenannten gemeinnützigen bestehen. Er sagt weiter, daß, wenn ein Elektrizitätswerk die im Gesetz vorgesehenen Aufgaben der systematischen Elektrifizierung nicht erfüllt oder kommerziell schlecht geleitet wird, habe das Ministerium nach dem Gesetz vom 1. Juli 1921 die Möglichkeit, auch die Fusionierung mehrerer Werke mit diesem Werke vorzunehmen, oder dieses Werk in ein gemeinnütziges Werk unter staatlicher Verwaltung umzuwandeln. Dadurch ist eine bedeutende Exekutivgewalt in die Hand des Ministeriums für öffentliche Arbeiten gegeben und deshalb wäre der § 28 nicht notwendig gewesen. Der § 28 gibt dem Ministerium für öffentliche Arbeiten auch die Vollmacht, auf dem Wege der Enteignung die Werke in gemeinnützige Unternehmungen umzuwandeln, und zwar die dem Ministerium für öffentliche Arbeiten geeignet erscheinenden Werke. Es ist wiederum nicht festgesetzt, daß gewisse Voraussetzungen gegeben sein müssen, es ist im Gesetz nicht verankert, daß eine schlechte Verwaltung oder sonstige Fehler in der Elektrizitätswirtschaft die Handhabe bieten, um auf diesem Wege Werke in gemeinnützige umzuwandeln, sondern der § 28 gibt dem Ministerium für öffentliche Arbeiten die Ermächtigung, das ihm geeignet erscheinende Werk in ein gemeinnütziges umzuwandeln. So sind schon im Jahre 1920 drei Werke genannt worden, ohne daß man von dieser Nennung später Gebrauch gemacht und durch 12 Jahren den § 28 überhaupt in Anwendung gebracht hätte. Dadurch ist, wie ich schon vorhin sagte, eine außerordentliche Rechtsunsicherheit eingetreten, die jede Initiative hemmte und im Keime erstickte.