Úterý 15. prosince 1931

Wäre das nicht der Fall, so hätte jede einzelne Steueradministration nach oben berichten müssen, und zwar zur Finanzlandesdirektion, daß es im heurigen Frühjahr so tro cken gewesen ist, daß unter dem Einfluß der Trockenheit des heurigen Frühjahrs der Futterwuchs nur ein unbedeutender war, daß infolgedessen der Ernteertrag bei Futter kaum einen Bruchteil des Normalertrags gegeben hat. Weiter hätten diese Steueradministrationen mitteilen müssen, daß auch die Winterungen infolge der Ungunst des Wetters im letzten Jahre und zwar besonders bei Roggen, vollständig ausgewintert sind. Das zeigt sich auch in der gesetzgeberischen Maßnahme, die heute z. B. im Landwirtschaftsausschuß beraten wurde in der Richtung, daß das sog. Brotgesetz bis Ende des Jahres 1932 außer Kraft gesetzt werden soll. Dieses Gesetz wurde durch die Notwendigkeit verursacht, daß wir eben infolge einer Mißernte in Korn nicht über entsprechende Roggenmengen verfügen, die uns in die Lage versetzen würden, unser tägliches Brot aus reinem Kornmehl herzustellen. Ich meine, wenn ich das erwähne, so ist zwar von einem Notstand, von einer Mißernte in der Landwirtschaft manchmal etwas bekannt; aber denjenigen Behörden, die in dieser Richtung noch die bedeutungsvollste Einflußnahme auszuüben haben, und das sind die Finanzverwaltungen, ist leider irgendwie die Kenntnis genommen oder sie sind vom Fiskalismus derart erfüllt, daß sie schließlich auch aus einem Toten etwas herauszukriegen trachten.

Die Ungunst der Witterung im letzten Winter und im heurigen Frühjahre hat sich noch fortgesetzt in den andauernden Regengüssen im heurigen Spätsommer und im Herbst, und all das hat dazu geführt, daß der Futterwuchs, der verheißungsvoll gewesen ist, vollständig verdarb, daß das schlecht gewordene Futter oft nicht einmal die Einheimsung lohnte. Weiter ist bekannt, dadaß der Hafer vollständig mißraten ist, so daß er überhaupt kein Verkaufsprodukt darstellt. Wir haben zwar, wenn wir die Getreidepreise betrachten, beim Korn einen etwas höheren Preis als im Frühjahr oder im vorigen Winter. Aber dies nützt uns nichts, weil wir nichts verkäuflich haben. Hafer ist unverkäuflich. Bei den Kartoffeln ist der Sachverhalt der, daß sie durch die übermäßige Feuchtigkeit in sehr vielen Gegenden verdarben und die übermäßig naßgewordene Kartoffel, wenn sie in die Mieten und Kellerräume kam, schließlich nicht Gewähr dafür bot, daß sie den Winter überdauert. Mit Rücksicht auf diese ungünstigen Auswirkungen wäre es also notwendig gewesen, daß die Finanzverwaltung auch ein entsprechendes Verständnis aufbringt.

Zu dieser Misere im Getreide- und Futterbau gesellt sich noch weiter die Not, in die unsere Viehzüch ter und Viehhälter geraten sind. Veranlaßt durch den Futterausfall mußten so und so viele Landwirte zu einer Entäußerung ihrer Viehbes tände schreiten und das Fazit des momentan übermäßigen Angebotes ist gewesen, daß auf einmal infolge des Viehnotverkaufes die Preise ganz gewaltig gesunken sind und daß schließlich bei diesen Viehnotverkäufen, weil das Anbot in Vieh ungemein drängend wurde, eine regelrechte Verkaufspanik entstanden ist. Jeder, der etwas zu verkaufen hatte, trachtete noch rasch für sein Vieh etwas zu bekommen, brachte es auf den Markt oder bot es sonstwie an und das führte bei übermäßig großem Angebot dazu, daß der Preis noch mehr heruntergedrückt wurde. Es wäre also notwendig wenn wir ein Entgegenkommen von Seite der Finanzverwaltung verlangen und wenn auch gefordert wird auf Grund der in den beiden Parlamentsausschüssen niedergelegten Resolution - daß das, was über diesen Gegenstand tatsächlich geäußert wird, nicht achtlos an den Organen der maßgebenden Kreise der Finanzverwaltung vorübergeht, sondern daß tatsächlich damit ein Erfolg verzeichnet wird. Wenn ich hier von der Ungunst der Verhältnisse in der Landwirtschaft und deren Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Landwirtschaft spreche, so möchte ich in Verbindung damit ein Schreiben verlesen, nur auszugsweise, das mir über die Not eines Bezirkes im Erzgebirge gestern zugekommen ist. In diesem Schreiben wird gleichfalls gegen das ungerechtfertigte Vorgehen der dortigen Steueradministration Stellung genommen, weil auch dort die Steueradministration in Verkennung der Notlage der Landwirtschaft absolut keine Konzessionen zugestehen will. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Lukavský.) Der betreffende Landwirt führt die Gründe an, warum die Landwirtschaft mit Recht die Herabsetzung der Reineinkommendurchschnitte für das Jahr 1931 fordern kann. Er sagt:

"Erstens wurde das Wintergetreide infnfolge des langanhaltenden Schneefalls fast zur Gänze ausgewintert, so daß im Frühjahr frische Saaten vorgenommen werden müssen.

Zweitens: Ist das Sommergetreide durch eine fast 14 Wochen anhaltende Regenperiode bis zu 70% ausgewachsen, daher weder als Saatgut, noch zum Vermahlen zu verwenden gewesen. Weiter sind die Kartoffeln zur Zeit bis zu 70% im Felde verfault, so daß die Gefahr besteht, daß die Landwirtschaft im Frühjahr keine Kartoffeln als Saatgut zur Verfügung haben wird.

Drittens: Hat die Futterernte durch die genannte Regenperiode derart gelitten, daß der größte Teil des gemähten Futters, so wie das noch anstehende Futter für Futterzwecke nicht mehr verwendet werden kann, dadurch ist eine 50 bis 75%ige Entwertung des Futters zu verzeichnen.

Viertens: Die im hiesigen Bezirk herrschende Arbeitslosigkeit bedingt auch eine weitere Störung des Milchabsatzes, sowie aller landwirtschaftlichen Produkte, die noch besonders dadurch erhöht wird, daß die Milchausfuhr nach dem angrenzenden Sachsen durch die Schutzmaßnahme der reichsdeutschen Regierung, besonders die Zölle, gänzlich unterbunden ist."

Hier möchte ich einfügen, daß der betreffende Landwirt in einem Grenzbezirk wohnt, von dem aus in der Vergangenheit bedeutende Milchmengen in die Konsumorte des benachbarten Sachsen geliefert wurden. Dadurch, daß nun sich das Deutsche Reich hermetisch abzuschließen begonnen hat, ist es den Landwirten nicht mehr möglich, auch nur eine Kanne Milch über die Grenze hinüber zu bringen.

Diese Verhinderung der Milchausfuhr verursacht ein fortwährendes Sinken der Preise aller landwirtschaftlichen Produkte. Durch das stete Sinken der Fleischpreise infolge der schlechten Kaufkraft der arbeitslosen Bevölkerung ist nachgewiesenermaßen der Viehpreis gegenüber dem Vorjahr um 70% gesunken.

"Fünftens: Es müssen in den meisten Fällen nur die Kühe als Zugvieh verwendet werden, worunter die Milchproduktion entschieden leidet. Weiter ist eine rentable Bewirtschaftung der Grundstücke mit Maschinen, soweit solche vorhanden sind, infolge der zerstreuten Lage der kleinen Parzellen sowie infolge der weiten Entfernung der Parzellen vom Wirtschaftsgebäude ganz unmöglich, so daß im erwähnten Falle der Erlaß der Finanzlandesdirektion in Prag vom 7. Juli 1929, worin die Steuerbehörden aufgefordert werden, bei Bemessung der Einkommensteuer im Falle ungünstiger Tatsachen, welche den Ertrag der Landwirte wesentlich herabsetzen, das weitestgehende Entgegenkommen zu zeigen, Anwendung finden sollte."

Dieses Schreiben, das ich hier auszugsweise verlesen habe, stammt von einem praktischen Landwirt und sagt wohl zur Genüge, wie begründet die Forderung der Landwirtschaft ist, daß im heurigen Jahr der Reineinkommendurchschnitt niedriger zu sein hat als im vergangenen Jahr. Wenn wir über die Beseitigung des Notstandes in der Landwirtschaft sprechen, so möchte ich auch daran erinnern, daß nicht nur die Steuerbehörden Entgegenkommen zu zeigen haben, sondern ich richte hier auch an das Landwirtschaftsministerium einen Appell, weil dieses im vergangenen Jahr, um den Weizenbau zu fördern, jenen Landwirten, die Weizensaatgut kaufen mußten, im Wege einer Kreditaktion die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt hat, damit diese das Weizensaatgut beziehen können. Wenn wir uns nun unsere Anbaugebiete betrachten, so sehen wir, daß derjenige Teil der Gebiete, die wir politisch zu vertreten haben, durchwegs oder überwiegend gebirgig ist und daß es selbstverständlich im Gebirge mit Rücksicht auf die klimatischen und die Bodenverhältnisse nicht möglich ist, Weizen anzubauen. Aus diesem Grund fordern wir nun, daß auch für die Gebirgsgegenden etwas geschieht. Von der Begünstigung bezüglich des Weizenbezuges konnten wir keinen Gebrauch machen, aber ich habe dargelegt, daß durch die Ungunst des heurigen Wetters unser Hafer vollständig mißraten ist und infolgedessen stellen wir die Forderung, daß das Landwirtschaftsministerium für die Gebirgsgegenden eine ähnliche Aktion zum Haferbezug in die Wege leiten möge, wie es im heurigen Herbst bezüglich des Weizenbezugs der Fall war.

Da ich schließlich beim Worte bin, so möchte ich etwas nicht übergehen und auf einige Ausführungen meines Herrn Vorredners, des Herrn Koll. Leiblzurückkommen. Herr Koll. Leibl hat in seinen Ausführungen dargelegt, daß in manchen Fällen, wo besonders über gewisse Notstandsbeträge die Aufteilung beschlossen wird, die sogenannten kleinen Landwirte zur gerechten Aufteilung kein Vertrauen haben könnten. Ich möchte nun darauf aufmerksam machen, daß in allen Vertretungskörpern, wo überhaupt über die Verteilung von Geldern oder die Aufteilung gewisser Unterstützungen entschieden wird, kein Großlandwirt zu finden ist, sondern nur größtenteils kleine oder mittlere Landwirte. Infolgedessen haben auch die kleinen und mittleren Landwirte genügend Gelegenheit, es durch ihre Einflußnahme bei diesen Gelegenheiten dahin zu bringen, daß vermeintliche Schädigungen der Interessen der kleinen Landwirte richtig gestellt werden, wie im übrigen alle, die eine Aufteilung vorzunehmen haben, von vornherein wissen, daß gerade die kleinen Landwirte die sozial Schwachen sind und von Haus aus die größte Berücksichtigung finden müssen. Ich erinnere weiter daran, daß der Herr Koll. Leibl gelegentlich seiner Ausführungen von kommunistischer Seite durch Zwischenrufe unterbrochen wurde und bei dieser Gelegenheit folgenden Satz gebraucht hat: "Sie hetzen die Kleinbauern auf und wenn das geschehen ist, dann lassen Sie die Kleinbauern sitzen." Ich will nicht gehässig sein, aber ich könnte wohl in gleicher Weise dem Herrn Koll. Leibl gegenüber denselben Vorwurf machen, weil es gerade von sozialdemokratischer Seite sehr häufig vorkommt, daß sie hinausgehen und unter den Kleinbauern irgendwie einen Wind entfalten wollen, und wenn das geschehen ist, sich befriedigt zurückziehen und vermeinen, daß aus dieser Unruhe, die sie draußen verursacht haben, für sie irgendwelches politisches Kapital zu schlagen ist. Wenn von seiner Seite auch darauf verwiesen wird, daß die Führung der Agrarpolitik nicht seinen Wünschen entsprechend ist und daß heute die Getreidepreise mit 80% über den Weltmarktpreis hinausragen, und wenn er aus diesen Erscheinungen unseren landwirtschaftlichen Bestrebungen förmlich einen Vorwurf macht, darf er natürlich niemals vergessen, daß wir unter viel ungünstigeren Verhältnissen wirtschaften müssen, als das in den Getreide bauenden und Getreide exportierenden Ländern der Fall ist. Es ist selbstverständlich, wenn unsere Landwirtschaft erhalten werden soll, daß sie für den bedeutend größeren Aufwand, den sie machen muß, für die viel höhere Regie, die sie zu tragen hat, auch gegenüber dem so niedrig gewordenen Weltmarktgetreidepreis eine entsprechende Aufrundung erhalten muß.

Ich möchte auch nicht außeracht lassen, daß von Seite des Koll. Leibl hier förmlich als Vorwurf gegen meine politische Partei, u. zw. gegen den Bund der Landwirte, vorgebracht wurde, daß unsere Partei das Verlangen nach einem übermäßig hohen Pachtschilling unterstützen würde, und er bringt aus seinen Ausführungen heraus den Wortlaut eines Briefes, in dem gesagt wird, daß im Hopfengebiet pro Strich Grund, das wäre also 800 Quadratklafter, ein Pachtschilling in der Höhe von 3.000 Kè in einem Jahr gefordert wird. Wenn das von seiner Seite angeführt wird, so bezweifle ich es. Es kann das vielleicht einmal der Fall gewesen sein zu einer Zeit, wo man für den Hopfen 4000 bis 6000 Kè pro Zentner bekam. Aber in der heutigen Zeit, wo der Zentner Hopfen nur mehr einen Ertrag von 200 bis 400 Kè bringt, ist es wohl ausgeschlossen, daß man an einem derart hohen Pachtschilling festhält. Infolgedessen ist es auch vollständig unrichtig, wenn von seiner Seite behauptet wird, daß, als von sozialdemokratischer Seite die Herabsetzung des Pachtschillings gefordert wurde, dagegen der unserer Partei angehörende Senator Stöhr gewesen wäre. Ich bezweifle das und zwar deswegen, weil eine derartige Behauptung mit den heutigen Verhältnissen in vollem Widerspruch steht und weil sie von seiner Seite aus durch Nennung von sonstigen Namen keineswegs belegt worden ist. Es ist überhaupt falsch - wenn wir den Sozialdemokraten odler den sozialistischen Parteien zuhören - daß von ihrer Seite im er wieder ein Unterschied zwischen großen und kleinen Landwirten gemacht wird. Es geht allen Landwirten ohne Unterschied der Betriebsgröße in der heutige Zeit durchwegs schlecht. Alle Landwirte, ob klein oder groß, haben nur das einzige Bestreben, aus der Not der Zeit sich herauszuarbeiten. Und dieses Herausarbeiten wird natürlich nicht erreicht, wenn von verschiedenen politischen Parteien die Ge schlossenheit der Landwirtschaft gelockert und zertrümmert wird, sondern ihr Beginnen wäre viel verdienstvoller, wenn sie es erreichen würden, daß alle jene, die von der Landwirtschaft leben, eine geschlossene einheitliche Masse darstellen könnten. In diesem Sinne könnten sie tatsächlich eine Arbeit leisten, die vielleicht nicht unmittelbar ihren politischen Bestrebungen und ihren politischen Parteien dienlich wäre, aber sie würden dabei einen ganz wesentlichen Fortschritt im Interesse der Gesundung unserer Volkswirtschaft erreichen.

Ebenso möchte ich einen Vorwurf bezweifeln, der dahin geht, daß die Agrarier und besond rs die Landeskulturräte dagegen gewesen sind, daß man das sog. Umsatzsteuerpauschale für die Mahlzufuhr, bezw. für das Mahlgetreide aufhebt. Ich konstatiere ausdrücklich, daß in dieser Richtung nicht nur von den einzelnen Sektionen der Landeskulturräte an das Finanzministerium entsprechende Anträge gestellt wurden, sonderm daß das in gleichem Maße auf Grund eines einheitlich gefaßten Beschlusses auch die ständige Delegation der Landeskulturräte in der Èechoslovakei getan hat. Es wäre auch widersinnig, wenn wir erst hier im Parlamente aus dem Munde sozialistischer Vertreter hören müßten, welche Aufgaben die landwirtschaftlichen Fachkörperschaften zu erfüllen haben. Damit wäre überhaupt jede Existenzberechtigung dieser Fachkörperschaften in Frage gestellt. Die Fachkörperschaften haben in erster Linie nichts anderes zu tun als unausgesetzt darüber zu wachen, das alles das, was unsere Landwirtschaft schädigt, beseitigt wird.

Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier am Schlusse meiner Ausführungen nur erklären, daß wir selbstverständlich für den in Rede stehenden Entwurf unsere Stimmen abgeben werden. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Kuhnové (viz str. 32 tìsnopisecké zprávy):

Der Zerfall und die Zersetzung dieses Systems drückt sich in der Faszisierung der Klassenjustiz aus. Die Immunität der Abgeordneten wird vernichtet, alles, was in den bürgerlichen Sumpf hineinleuchtet, wird konfisziert. Ein besonders krasses und gefährliches Beispiel dafür ist das Pilsner Urteil gegen den Genossen Stern. Die deutsche sozialfaszistische Presse hat so getan, als ob sie dieses Urteil scharf verurteilen würde. Das ist Heuchelei, um die eigene Mitschuld zu verschleiern. Die Sozialfaszisten haben den Genossen Stern ausgeliefert. Ihr Minister hat das Gesetz geschaffen, auf welches sich der Richter beruft. Und nicht nur das. Der sozialfaszistische Minister Dr. Meissner ließ den ganzen Bericht über den Verlauf der Verhandlung, die öffentlich war, in Verletzung ihrer eigenen Gesetze vom Anfang bis zum Ende konfiszieren. Sogar die Mitteilung, daß Gen. Stern berufen hat, wurde konfisziert. Zum Beweise verlese ich hier den konfiszierten Bericht: [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu o 158. schùzi posl. snìmovny.] Gen. Stern zum Verlust des Mandates und zu drei Monaten Kerkers als gemeiner Verbrecher verurteilt der Verteidiger darf nicht fragen und nicht sprechen der sozialfaszistische "Kampf gegen Krieg und zum Schutz der Sowjetunion". Am 1. Dezember fand in Pilsen die zweite Verhandlung in dem ersten der vielen Prozesse statt, die gegen den Gen. Stern im Gange sind. Gen. Stern war angeklagt, in einer Vers ammlung in Hermannshütten zur massenhaften Begehung des Verbrechens des militärischen Ungehorsams aufgefordert, ferner den Präsidenten Masaryk beleidigt und schließlich in der Versammlung auch noch nach der Auflösung weitergesprochen zu haben.

Die Verhandlung verlief außerordentlich stürmisch, da der Vorsitzende in unerhörtester Weise die Verteidigung und die Redefreiheit einzuschränken versuchte und Gen. Stern sich lebhaft dagegen wehrte und sich seine Rechte nicht nehmen ließ. Es wurden zunächst drei Glasarbeiter aus Hermannshütten einvernommen, die an der Versammlung teilgenommen haben. Ihre mit größter Bestimmtheit vorgebrachten Angaben erbrachten den unwiderleglichen Beweis für die Entstellung der Ausführungen des Gen. Stern durch den Kronzeugen, den Regierungsvertreter. Großes Aufsehen machte es, als alle Zeugen einstimmig feststellten, daß der Regierungsvertreter, der als Zeuge ausgesagt hatte, daß er jedes Wort mitstenographiert habe, während der Versammlung mehr außerhalb des Saales als im Saale war, wahrscheinlich um sich in seiner Nervosität zu überzeugen, ob die Gendarmen in der Nähe sind. Zu stürmischen Protesten kam es, als der Vorsitzende erklärte, daß an die Zeugen entweder nur vom Angeklagten oder vom Advokaten Fragen gerichtet werden dürfen. Als Gen. Stern den Vorsitzenden, der ihn anbrüllte, sehr energisch aufforderte, ihn nicht anzuschreien, sondern anständig mit ihm zu sprechen, schrie der Richter wütend: "Sie stehen hier vor Gericht", worauf Gen. Stern antwortete: "Das merkt man auch".

In der Beantwortung der Anfragen des Gen. Stern bestätigten alle Zeugen, daß Gen. Stern nicht erklärt habe, daß Masaryk dasselbe ist wie Kaiser Franz Josef, sondern, daß die deutschen Sozialdemokraten durch Verherrlichung Masaryks patriotische Stimmung machen, genau so wie man vor dem Kriege durch Lob des Kaisers solche Stimmung gemacht hat. Daß ferner Gen. Stern nicht gesagt habe, man solle im Falle eines Krieges die Waffen nicht ergreifen, sondern im Gegenteil sagte, daß man die Waffen nehmen, aber nur im Interesse der Arbeitenden verwenden dürfe.

Nach Schluß des Beweisverfahrens erklärte der Richter, daß nur Gen. Stern oder sein Verteidiger nach dem Staatsanwalt sprechen dürfen. Gegen diese unerhörte Anmaßung, die sich selbst in der Èechoslovakei noch kein Richter erlaubte, protestierte Gen. Stern in der schärfsten Weise und das Gericht mußte schließlich seinen eigenen Vorsitzenden bloßstellen und beschließen, daß auch der Advokat das Wort ergreifen darf. Der Staatsanwalt war nicht imstande auch nur ein Wort zur Begründung seiner Anklage vorzubringen, und begnügte sich damit, die Bestrafung im Sinne des Gesetzes zu verlangen. Genosse Stern führte aus, daß er gar nicht daran denke, das in Abrede zu stellen, was er tatsächlich gesagt habe und daß es ihm in der Verhandlung nur darum zu tun war, die Verdrehungen des Regierungsvertreters zu widerlegen, was ihm restlos gelungen sei. Die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen erledigte sich durch seine lächerliche Behauptung, daß er imstande sei, jedes Wort genau mitzustenographieren, was selbst die besten Kammerstenographen nicht können. Genosse Stern fuhr fort: "Ich habe - das zu leugnen fällt mir gar nicht ein - in der Versammlung davon gesprochen, daß die Gefahr eines imperialistischen Krieges und vor allem die Gefahr eines imperialistischen Angriffes gegen die Sowjetunion wächst. [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] Ich fühle mich in keiner Weise schuldig, denn das, was ich gesagt habe, entspricht dem Interesse der Arbeitenden. Wenn Sie das als Verbrechen verurteilen, so beweisen Sie nur, daß es in diesem angeblich demokratischen Staate ein Verbrechen ist, das zu sagen, was im Interesse der überwiegenden Mehrheit des Volkes liegt, aber den Interessen einer kleinen Schichte von Ausbeutern widerspricht."

Genosse Stern gab auch offen zu, den deutschen Sozialdemokraten vorgeworfen zu haben, daß sie Masaryk verherrlichen, obwohl er zahlreiche arbeiterfeindliche Gesetze unterschrieben hat. Darauf ergriff der Verteidiger Dr. Køepinský das Wort, der die Anklage vom juristischen Standpunkt aus restlos erledigte. Er bewies, daß nicht Masaryk beleidigt, sondern die Sozialdemokraten kritisiert worden seien, was noch nicht durch Gesetze verboten ist. Der Angeklagte habe von den Arbeitern aller imperialistischen Staaten gesprochen und erklärt, wie sie den imperialistischen Krieg und den Krieg gegen die Sowjetunion bekämpfen sollen, und auch das sei in keinem Gesetze verboten. Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende das Urteil. Genosse Stern wurde von der Anklage der Beleidigung Masaryks freigesprochen. Die Frage der Fortsetzung der verbotenen Versammlung, gegen welche Genosse Stern eingewendet hatte, daß sich die parlamentarische Auslieferung nicht darauf beziehe, wurde ausgeschieden und wird besonders behandelt werden. Wegen des Verbrechens nach § 15 "Aufforderung zum massenhaften Militärverbrechen" wurde Genosse Stern schuldig erklärt und unter Anwendung außerordentlicher Milderungsgründe nur zu drei Monaten Kerker und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Der Vorsitzende fand es selbst für nötig, diesen letzten Teil des Urteils förmlich zu entschuldigen und erklärte, das Gesetz, welches die Parlamentarier selbst gemacht haben, zwinge ihn, ehrlose und niedrige Motive festzustellen.

Dieses Gesetz, auf welches der Richter anspielte, ist das neueste Gesetz des sozialfaszistischen Ministers Dr. Meissner, das angeblich zum Schutze der wegen politischer Delikte Verurteilten geschaffen wurde, tatsächlich aber den Kampf gegen die Kriegsgefahr als gemeines Verbrechen behandelt. Hätte Genosse Stern 100.000 Kè wie Dr. Winter oder 15.000 Kè wie Dr. Meissner Honorare genommen, so konnte er Abgeordneter und Doktor bleiben und sogar Minister sein. Da er gegen den imperialistischen Krieg sprach, wird er im Kerker als gemeiner Verbrecher behandelt werden. Die sozialfaszistischen Abgeordneten, die erklären, daß sie gegen den Krieg und für den Schutz der Sowjetunion sind, haben ihn diesem Urteil ausgeliefert, weil er zum Schutz der Sowjetunion aufgefordert hat. Dieses Urteil wird unter allen Arbeitenden helle Empörung hervorrufen und mit dazu beitragen, den Kampf gegen die Kapitalisten und ihr System zu steigern. Gegen das Urteil werden selbstverständlich alle Rechtsmittel angewendet werden.

Ein weiterer Fall ist der des Gen. Haiblick. Den Gendarmen wurde kein Haar gekrümmt, im Gegenteil, sie [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] schlugen die um Arbeit kämpfende Arbeiterschaft. Trotzdem wurde den [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] Gendarmen stattgegeben, dem Gen. Haiblick das Mandat entzogen. In die deutschen Gebiete kommandiert man èechisch-chauvinistische Elemente als Gendarmen, damit sie die Arbeiterschaft ja recht peinigen und verfolgen. Selbst bewilligte Aufmärsche der deutschen Arbeiterschaft provozieren die Gendarmen auf ganz gemeine Weise, wie dies im September in Frühbus der Fall war. Dem Gen. Stránský [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] Im èechoslovakischen Kerker werden ihm keine Begünstigungen zuteil, er wird wie ein gemeiner Verbrecher behandelt. Man will die kommunistischen Abgeordneten mundtot machen, man wird weitere Mandate entziehen. Ich wurde ebenfalls mit den Stimmen der Sozialdemokraten ausgeliefert, man legt mir zur Last, eine boshafte Handlung unternommen zu haben, die eine Gefahr für dás Leben, die Gesundheit und Sicherheit von Menschen herbeiführte. Das Gericht wird selbstverständlich den [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] Gendarmen, die gegen mich aussagen, rechtgeben. Diese Urteile gegen gewählte Volksvertreter, die Vernichtung der Immunität, zeigt nur die Schwäche und den Zerfall des kapitalistischen Systems an. Eine Korruptionsaffäre jagt die andere. Menschen, die Arbeit und Brot fordern, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] die gesamte Arbeiterschaft treibt man durch die wahnsinnige kapitalistische Wirtschaft zur Verzweiflung. [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 15. prosince 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] (Potlesk komunistických poslancù.)

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