Bei der politischen Landesverwaltung haben wir für Böhmen noch keine Zahlen. In Mähren-Schlesien gibt es unter den Konzeptsbeamten 10.4 % Deutsche, Sanitätsbeamte 6.8 %, Veterinärbeamte 5.5 %, Kanzleibeamte 11%, Hilfspersonal und Diener 9.2 %.
Bei der Finanzwache sind in Böhmen systemisiert: in der 4. Besoldungsgruppe 2 Stellen, in der fünften 15, in der sechsten 83, in der siebenten 190 Stelle.
Im Jahre 1931 wurden von deutschen Beamten in der Finanzwache befördert: in die 4. Besoldungsgruppe niemand, in die fünfte ebenfalls niemand, in die sechste von 47 Mann 4 Deutsche, übergangen 6 Deutsche, in der 7. Gruppe 29 Mann, davon 5 Deutsche. In die erste Gehaltsklasse der Unterbeamten wurden am 1. Jänner 1931 278 Mann ernannt, davon 8 Deutsche. Aufgenommen wurden zur Finanzwache in Böhmen vom Jahre 1918 bis 1922 2 Deutsche, von 1923 bis 1930 3 Deutsche. Vom Oktober bis Dezember 1930 wurden 220 Mann aufgenommen, darunter kein Deutscher. Die èechischen Beamten werden ohne Rücksicht auf ihren Dienst befördert, die deutschen werden mit dem Bemerken übergangen, daß sie sich auf keinem svstemisierten Dienstposten befinden. In Mähren-Schlesien sind von 953 Finanzwachangestellten nur noch 4 deutsche Unterbeamte in Mähren und 31 Beamte und Unterbeamte in Schlesien im Dienst. Eine Neuaufnahme von Deutschen hat in Mähren-Schlesien seit Jahren nicht stattgefunden. In der Slovakei und Karpathorußland ist bei 351 Beamten und 2190 Unterbeamten und Aufs ehern kein deutscher Beamter und nur noch 5 deutsche Unterbeamte.
Auffallend ist die geriinge Zahl der deutschen Zollbeamten in Mähren-Schlesien.
Vielleicht am schlimmsten ist die Lage für die Deutschen beim Eisenbahnministerium. Zur Zeit des Umsturzes betrug die Zahl der deutschen Eisenbahnbeamten in Böhmen, Mähren und Schlesien rund 3200. Freiwillig, immerhin aber gezwungen durch die geänderten Verhältnisse, wanderten annähernd 120 nach Österreich ab. Gegen die Verbliebenen wütet seit den Umsturztagen der Vernichtungskampf, der im Jahre 1919 durch Zwangsenthebungen einsetzte. In diesem Jahre ging, abgesehen von den Umsturztagen, der Großteil der von deutschen Beamten innegehabten leitenden und wichtigen Posten zwangsweise an èechische Beamte über.
Den Besitzstand an Beamtenstellen der Dienstklasse I und II erweist eine Statistik des Vereins deutscher Eisenbahnbeamten, welcher 90 % der deutschen Eisenbahnbeamtenschaft der genannten Dienstklassen umfaßt. Deutsche Juristen gibt es nur 12, deutsche Techniker 76, somit insgesamt 88 Beamte der Dienstklasse Ib gegenüber einer Gesamtzahl von 1830. Deutsche Vermessungsbeamte gibt es nur zwei gegenüber einer Gesamtzahl von 46. Deutsche Beamte der Dienstklasse II, also des Betriebs- und Administrativdienstes gibt es 908 gegenüber der Gesamtzahl von 7522. Es gibt somit unter 9398 Beamten der Dienstklasse I und II nur 998 Deutsche. In Anbetracht des Umstandes, daß ungefähr 10 % der deutschen Eisenbahnbeamten von dieser Statistik nicht erfaßt erscheinen, ist diese Ziffer um 10 % zu erhöhen. Mit der Zahl 1098 dürfte die wirkliche Ziffer bis auf einige Posten mehr oder weniger ziemlich ermittelt sein. Nicht viel besser liegen die Verhältnisse in den beiden niedrigeren Dienstklassen, den Statusen IIIa und IIIb. Hier lassen sich genaue Ziffern nicht ermitteln, weil die Beamten dieser beiden Statuse zum Teil noch in zwei weiteren Verbänden organisiert sind.
Die Zahl der deutschen Eisenbahnbeamten der Dienstklassen I und II ist auch weiterhin ständig im Abnehmen begriffen. Die Zahl der durch Pensionierung und durch Ableben Abgehenden wird durch Nachwuchs nicht ausgeglichen. Gegenüber von 1982 durch Pensionierung, hauptsächlich durch Restriktion und Ableben aus dem Dienste geschiedenen Beamten wurden im Laufe der verflossenen 13 Jahre insgesamt 14 deutsche Beamtenanwärter aufgenommen. Die Aufnahme deutscher Beamtenanwärter wird durch rigorose Sprachprüfungen und durch die in èechischer Sprache vorgenommenen psychotechnischen Prüfungen planmäßig verhindert. Es ist fast ausgeschlossen, daß bei diesem Modus irgendein deutscher Anwärter aufgenommen wird. Wenn in Betracht gezogen wird, daß der Großteil der deutschen Eisenbahnbeamten im vorgerückten Alter steht - über 60 Jahre alt sind 12, im Alter von 55 bis 60 Jahren stehen 120, im Alter von 50 bis 54 stehen 201, im Alter von 40 bis 49 stehen 391 Beamte, der jüngste definitive deutsche Eisenbahnbeamte ist 29 Jahre alt - wenn ferner in Betracht gezogen wird, daß von diesen deutschen Eisenbahnbeamten bereits 63 mehr als 35 anrechenbare Dienstjahre haben, ferner heuer 42, im nächsten Jahre 33, im Jahre 1933 56 deutsche Eisenbahnbeamte die volle Dienstzeit erreichen, ferner 91 zwischen dem 30. und 32. Dienstjahr stehen, von den übrigen bereits 192 eine anrechenbare Dienstzeit von 25 bis 30 Jahren besitzen, 191 eine solche von 20 bis 24 und der jüngste deutsche Beamte eine solche von 7 Jahren, so kann mit Sicherheit gesagt werden, daß abgesehen von einer eventuell rintretenden Restriktion die Zahl der deutschen Eisenbahnbeamten in weiteren 5 bis 10 Jahren auf ein Minimum geschwunden sein wird.
In gleicher Weise nimmt auch der Besitzstand an mit deutschen Beamten besetzten leitenden Stellen ab, der bereits heute sehr arg ist und zum Bevölkerungsschlüssel in gar keinem Verhältnis steht. Es gibt unter acht Staatsbahndirektoren keinen Deutschen, desgleichen nicht unter 15 Direktorstellvertretern. Es gibt 90 Vorstände von Direktionsabteilungen, darunter drei Deutsche, 421 Gruppenleiter bei den Direktionsabteilungen, darunter 22 Deutsche, 27 Bahnerhaltungskontrollore, darunter 2 Deutsche, 39 Transportkontrollore, darunter einen Deutschen, 66 Kassarevisoren, darunter 4 Deutsche, 40 Verkehrskontrollore, darunter 4 Deutsche, zirka 2900 Vorstände von Bahnbetriebs- und Bahnstationsämtern, darunter 80 Deutsche. 94 Stellvertreter von Bahnbetriebsamtsvorständen, darunter 11 Deutsche, 34 Heizhausvorstände, darunter einen Deutschen, 34 Stellvertreter derselben, darunter 3 Deutsche, 129 Vorstände von Streckenleitungen, darunter 2 Deutsche, 129 Stellvertreter derselben, darunter 7 Deutsche, 14 Vorstände von Werkstätten, darunter keinen Deutschen, 13 Stellvertreter derselben, darunter einen Deutschen, 8 Vorstände von Betriebsleitungen, darunter keinen Deutschen, 6 Stellvertreter derselben, darunter keinen Deutschen. Im Eisenbahnministerium gibt es weder einen deutschen Sektionschef, noch einen deutschen Departementsvorstand. In den beiden höchsten Besoldungsgruppen steht keiner der vier Beamten, welche unter 380 Beamten der I. und II. Dienstklasse des Eisenbahnministeriums deutscher Nationalität sind. Diese Zahlen enthüllen die gewaltige Tragik des sudetendeutschen Volkes. Das ist die Entwicklung der 10 bis 12 Jahre nach dem Kriege und wir haben als Deutsche nicht nur das Recht, sondern sogar die Verpflichtung, dieser Erscheinung unsere vollste Aufmerksamkeit zu widmen. (Potlesk.) Ich könnte hier noch eine Unmenge von Ziffern bringen, die diese Tragik noch anschaulicher gestalten. Ich will jetzt zur Analyse dieser Zahlen übergehen.
Diese Zahlen sind als Daten unserer Statistik für eine sprechende Statistik zu primitiv. Sie sind aber auch ohne die Hilfseinrichtungen statistischer Ämter und Beamten geschehen. Trotzdem lassen sie erkennen, daß wir mit der Begründung der Gefahr des Traplschen Abbaumodus Recht besitzen. Die Zahlen beweisen, daß die Deutschen den mittleren Besoldungsgruppen angehören. Es handelt sich bei ihnen meist um ältere Beamte aus der Vorkriegszeit, denen man noch nicht den Abbau gab, aber auch keinen Einfluß in der Verwaltung beließ oder zuschanzte. Das beweisen unsere Zahlen tragisch, daß der deutsche Nachwuchs in der Verwaltung vollends fehlt.
Einmütig erklären die deutschen Parteien dieses Hauses, daß sie den einzuleitenden neuen Beamtenabbau nach den Vorschlägen des Herrn Finanzministers ablehnen, und zwar ablehnen als einen neuen Plan nach ihrer einseitigen Schädigung. Sie erklären, daß sie der Vernichtung des Restes deutschen Beamtentums in der Verwaltung energischen Widerstand entgegensetzen werden. Sie erklären aber auch, der Regierung in positivem Sinne ihr Programm zu überweisen, dessen Verwirklichung für die deutsche Politik ein Ziel ist.
Die hauptsächlichste Forderung
der deutschen Politik geht nach Gewährleistung des Anrechts des
Sudetendeutschtums auf öffentliche Arbeit. Das Sudetendeutschtum
hat eine nationale und sozialwirtschaftliche Pflicht, daß die
Deutschen in diesem Sinne im Staatsdienste in einer ihrer Bevölkerungsstärke
entsprechenden Zahl vertreten sind. Das sudetendeutsche Volk hat
nach dem gegenwärtigen Lebensverhältnisse im sudetendeutschen
Siedlungsraume weder die Möglichkeit noch das Recht, auf seine
ihm rechtmäßig zustehende Arbeit zu verzichten; denn es ist ein
Volk ohne Raum, dessen Erhaltung nur die Arbeit möglich macht.
(Výkøiky komunistických poslancù. - Výkøiky posl. Krebse.)
Místopøedseda Roudnický (zvoní):
Volám p. posl. Krebse k poøádku.
Posl. Simm (pokraèuje):
Ihre Argumente wird draußen niemand verstehen und begreifen.
(Výkøiky posl. Krebse a poslancù komunistických.)
Místopøedseda Roudnický (zvoní):
Volám p. posl. Krebse po druhé k poøádku.
Posl. Simm (pokraèuje):
Im Jahre 1920, als sich nach dem Umsturze die deutsche Politik
sozusagen wieder rechtlich äußern durfte, formte der leider zu
früh gestorbene Abgeordnete Josef Patzel den Sinn unseres politischen
Kampfes in die Worte "Kampf um den deutschen Arbeitsplatz".
Die Formel wurde nicht sogleich begriffen. (Výkøiky komunistických
poslancù.)
Místopøedseda Roudnický (zvoní):
Prosím o klid.
Posl. Simm (pokraèuje): Schließlich ließ das Jahr 1920 noch nicht erkennen, wie die neue Lage das Sudetendeutschtum in seinem Leben beeinflussen würde, was den mehr ideologischen Charakter der Politik erklärte. Es kam zwar schon in dieser Zeit zu den Angriffen auf den deutschen Arbeitsplatz, es wurden schon jetzt viel deutsche Beamte des Staates, Angestellte und Arbeiter staatlicher Betriebe und Werkstätten entlassen, doch waren die sozialwirtschaftlichen Wirkungen dieser Maßnahmen noch tragbar. Sie konnten dadurch abgeschwächt werden, daß die deutsche Wirtschaft die aus der Staatsverwaltung eliminierten Menschen aufsaugte, gleichgültig, ob als Beamte, Angestellte oder Arbeiter oder im freien Berufe. Mit dem Abbaugesetze des Jahres 1924 zeigte sich die sozialwirtschaftliche Seite der Staatsmaßnahmen für das Sudetendeutschtum schon fühlbarer auf, zumal mittlerweile auch die deutsche Wirtschaft aus ihrer konjunkturalen Anspannung herausgehoben und unfähig war, die antideutsche Entwicklung im Staate noch weiter korrigieren zu können. Nunmehr wurde allen unseren Volksgenossen deutlich, wie wir durch die Wegnahme unserer Arbeitsplätze, wie durch die Begleiterscheinungen der Zeit in eine Arbeitsplatz- und Lebenskrise geworfen worden waren.
An 18.000 unserer Familienväter als Familienernährer sind durch die staatliche Beamtenpolitik in schwere wirtschaftliche Notlage geraten, und diese Tatsache ist durch die Zusammenhänge zwischen allem und jedem in der Lebenserscheinung für die ganze Volkslage kritisch. Nach dem Ausweise der Privatangestelltengewerkschaften ist in den Jahren 1925/26, in der Zeit des Abbaues und seiner Auswirkungen, die Zahl der arbeitslosen Privatangestellten um 50 % gestiegen.
Der aus der Beachtung der deutschen Rechte gesicherte Besitzstand an deutschen Beamten ist mit dem Volke in ein solches Verhältnis zu bringen, daß er das Volk verwaltungsmäßig bedienen kann. Die deutsche Politik erklärt es deshalb als zweckmäßig, daß in diejenigen Gebiete, wo die deutsche Bevölkerung in der Mehrheit ist, deutsche Beamte delegiert werden und umgekehrt in die èechischen Gebiete èechische Beamte versetzt werden.
Der Herr Justizminister, dem etliche deutsche Abgeordnete Beschwerden bezüglich des Justizdienstes vortrugen, hat im Budgetausschuß letzthin geäußert, daß die Praktizierung dieses Grundsatzes dem Staate gefährlich werden könnte. Wir stehen, offen gesagt, dieser Stellungnahme fern gegenüber; wir glauben, daß die verwaltungsmäßige Bedienung der Nationalitäten durch eigene Beamte wesentliche Sicherung für die Ruhe und Ordnung im Staate bietet. Schließlich ruft nach einem solchen Zustand auch der Wunsch der Interessenten, was gerade daraus hervorgeht, daß der Herr Justizminister gestand, daß für deutsche Richter nicht immer genügend èechische Bewerber vorhanden sind, wie sich auch niemals die genügende Zahl deutscher Beamter findet, die sich zur freiwilligen Versetzung in die èechischen Ämter meldet.
Daß neben dieser Forderung nach deutschen Beamten für das deutsche Gebiet die Forderung nach dem deutschen Anteil in der Zentralverwaltung geht, habe ich schon erwähnt. Ich möchte in diesem Zusammenhange nur darauf verweisen, daß auch die Landesbehörden zentrale Verwaltungskörper sind, in denen wir Vertretungen wollen. Wo bleibt die Ernennung des deutschen Vizepräsidenten für Böhmen?
Um vollständig klar zu sein, führe ich an, daß wir uns bereit erklärten, einem zeitweiligen Austausch der Beamten zu sprachlichen Zwecken zuzustimmen, wenn jene nationalen Sicherungen, die unsere Gesetze bestimmen, gewährleistet sind.
Unsere Forderungen in dieser Hinsicht gipfeln in folgendem: 1. daß jeder im èechischen Sprachgebiet dienstlich zugeteilte deutsche Beamte, welcher die Sprachenprüfung mit Erfolg abgelegt hat, das Recht hat, nach drei im cechischen Sprachgebiet verbrach ten Jahren und nach Ablegung der Sprachenprüfung ins deutsche Sprachgebiet rückversetzt zu werden; 2. daß die Ämter solche Versetzungen ohne Schädigung des betreffenden Beamten in seiner dienstlichen Stellung und aus Dienstesrücksichten vorzunehmen haben; letzteres deshalb, damit die Übersiedlungskosten nicht von Beamten getragen werden müssen; 3. daß in erster Linie Beamte zu berücksichtigen sind, deren Kinder deutscher Schulanstalten bedürfen, und solche, welche andere gewichtige Gründe für ihre Rückversetzung haben; 4. daß die Ämter anzuweisen sind, Versetzungen im Tauschwege, die zwischen einem èechischen und einem deutschen Beamten vereinbart werden, keine Widerstände entgegenzu setzen und auch solchen Versetzungen zuzustimmen, bei welchen beide den Tausch anstrebende Beamte verschiedenen Zentralstellen angehören.
Eine besondere Tragik für unsere deutschen Beamten bilden die Sprachprüfungen. Ihre Begründung ist in 90 von 100 Fällen reiner Vorwand. Beim Umsturze war ein hinreichend großes Reservoir sprachlich genügend qualifizierter deutscher Beamter vorhanden; man hätte daraus schöpfen können. Seither hat sich auch der weitaus größte Teil der anderen öffentlichen Angestellten redliche Mühe gegeben, die èechische Sprache zu erlernen, und dieses Bemühen führte in fast allen Fällen trotz großer Schwierigkeiten zu dem Erfolge, daß ein vernünftigen Anforderungen und den Erfordernissen des Dienstes entsprechendes Maß von Sprachkenntnissen erzielt wurde. So konnte der Innenminister bekanntlich schon in der Sitzung des Budgetausschusses des Senates am 20. Dezember 1926 feststellen, "daß er in seinem Ressort nicht einen einzigen Fall gehabt hat, wo Beamte deutscher Nationalität ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen wären, um den Staatsinteressen dienen zu können". Wenn allerdings übertrieben viel verlangt wird, dann wird den deutschen Beamten und Anwärtern stets ein Mangel an Qualifikation oder zur Begründung von Pensionierungen, Abweisungen und Zurücksetzungen zur Hand sein können. Fragen nach dem Lebenslauf eines èechischen Dichters oder nach dem Erbauer des èechischen Nationaltheaters kann man doch nicht als geeignet betrachten, um die für den Dienst erforderliche Kenntnis der Staatssprache beim Unterbeamten festzustellen. Und wenn einem niederen Postbeamten in Teplitz die Sprachprüfungsfrage vorgelegt wurde: "Warum hat Deutschland den Krieg begonnen?", dann sieht man hierin alles andere als ein ernstes Prüfen.
In letzter Zeit haben wir gehört, daß sich einzelne Zentralämter besonders damit bemüht haben, den deutschen Beamten und Angestellten, die die Sprachprüfung bereits absolviert haben, sie noch einmal aufzutragen. (Výkøiky.) Einen solchen Vorgang müssen wir als ungehörig ablehnen. Denn wir glauben feststellen zu dürfen, daß eine einmal abgelegte Sprachprüfung dauernde Gültigkeit haben müßte. Es hat sich gezeigt, daß deutsche Bewerber für den Staatsdienst, welche die Sprachprüfung bestanden haben, deshalb nicht angestellt wurden, weil sie bei einer nachherigen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes nicht bestanden haben. Die Gesundheitsprüfung ist im Augenblick ebenso berüchtigt wie die Sprachenprüfung. Es ist natürlich schwer, gegen das Ergebnis einer solchen Prüfung eine Beschwerde einzubringen. (Posl. Geyer: Auch wenn er eben vom Militär als gesund entlassen wurde!) Sehr richtig! Immerhin könnte ein Weg gefunden werden, um deutsche Bewerber einer Untersuchung zu unterziehen, von der alle den absoluten Eindruck der Objektivität bekämen.
Das Kapitel "Sprachprüfung" wäre auch bei der Besprechung der Frage der deutschen Bewerber für den Staatsdienst noch einmal aufzurollen. Ich verweise darauf, daß die Situation auch hier dieselbe Schwierigkeit zeigt, wie bei aktiven Beamten, die für den Abbau vorbereitet werden sollen. Die Kommissionen, sowohl die Sprachprüfungskommissionen als auch die sogenannten Gesundheitskommissionen müssen unserer Forderung nach gemischt zusammengesetzt sein. Es muß möglich sein, in diese Kommissionen auch deutsche Prüfungskommissäre für die Gesundheitsprüfungen aufzunehmen. Noch immer werden viele Stellen im Staatsdienste nicht ausgeschrieben, die Besetzung erfolgt gewöhnlich in der Weise, daß provisorisch aufgenommene èechische Beamte als Hilfskräfte ohne Ausschreibung angestellt werden. Es ist von den interessierten Korporationen die öffentliche Ausschreibung aller Stellen wiederholt verlangt worden, ohne daß diesem Verlangen bisher Rechnung getragen wurde. Ich glaube, daß es sich in absehbarer Zeit bewerkstelligen läßt, daß alle freien Stellen im Staatsdienste sowohl in den jeweiligen Verordnungsblättern der Ressorts, als auch im "Úøední List" ausgeschrieben werden.
Hiebei muß ich verlangen, daß auch den Aufnahmsgesuchen jüngerer abgebauter Staatsbediensteter eine wohlwollende Behandlung zuteil wird und daß sie nicht a limine abgewiesen werden. Ich kündige überhaupt für die nächste Zeit die Veröffentlichung großen Materials bezüglich der Abgebauten an, bei der Hauptpunkt eine Aufzeichnung sein wird, wie die heute schon angedeutete Komplizierung unseres deutschen Arbeitsmarktes durch den Abbau sich vollzog.
Selten ist ein Gesetz mit so allgemeiner Teilnahme des Hauses seinerzeit behandelt, beschlossen und veröffentlicht worden als das Gesetz 70/1930, mit dem die Fragen der Altruheständler einer Lösung zugeführt werden sollten. Alle, die seinerzeit mit der Beschlußfassung des Gesetzes ein gutes Werk zu tun glaubten - es ist die Mehrheit der Mitglieder auch dieses Hauses gewesen - sind erbittert darüber, daß die Durchführungsverordnung 96/1930 zu diesem Gesetze unerwartete Härten aufweist. Es ist nötig, daß die den Regierungsstellen diesbezüglich bekannten Klagen in einer Revision ihre Abstellung erfahren, die nicht nur die Durchführungsverordnung 96/30, sondern auch das Gesetz 70/30 betreffen.
Die Komplizierung unserer Arbeitsverhältnisse erfolgt ebenso wie durch Abbau auch durch die Pensionierungen, wenngleich beim Abbau jüngere, für diese Komplizierung wesentlichere Kräfte in Betracht kommen. Aber auch bei den Pensionisten ist die Frage des Nebenverdienstes zu den spärlichen Bezügen meist eine Lebensfrage. Andererseits ist es nur zu verständlich, wenn durch die Suche nach Nebenverdienst, gar in Zeiten großer Arbeitsnot, für andere eine Arbeit überhaupt in Wegfall kommt, daß man sich gegen das System des Doppelverdienstes wendet. Hier offenbart sich eine Tragödie des deutschen Volkes dieses Staates, das nicht zuletzt durch die Wirkung staatlicher Politik in einen Zustand absoluten Arbeitsmangels gekommen ist. Ich glaube, daß wir unsere Volksgenossen von dieser Stelle aus bitten müssen, über dem tragischen Streit im eigenen Lager die Ursachen deutscher Lebensproblematik recht zu erkennen und sich auch recht zu ihrer Abwehr zu formieren. Aber auch hierüber wollen wir später einmal ganz gründlich reden.
Zur Frage des sog. 13. Monatsgehaltes habe ich zu bemerken, daß sie entgegengesetzt den Notwendigkeiten der Zeit läuft, jener Notwendigkeiten, welche die Zeit für die Staatsangestellten diktiert. Als wir im Jahre 1926 zur Verabschiedung der Gehaltsgesetze kamen, wurde auch allenthalben seitens der die Regierung repräsentierenden Faktoren dargetan, daß die materiellen Ansätze, welche in diesem Gehaltsgesetz die Grundlage für die spätere Lebensführung des Beamtentums waren, als ungenügend erklärt werden mußten. Wir können uns an die damaligen Verhandlungen sowohl im Ausschusse als auch im Hause erinnern. Demselben Standpunkte einer ungenügenden materiellen Grundlage für das Staatsbeamtentum wurde auch allseits Ausdruck gegeben, als wir im Jahre 1930 zur Beschlußfassung über den sog. 13. Monatsgehalt, besser über das Gesetz über die Weihnachtsremuneration, gekommen sind. Aber auch bei der Behandlung vieler anderer Gegenstände in diesem Hause, die etwa eine Berührung mit den Staatsangestellten schufen, wurde immer darauf hingewiesen, daß die allgemeine Grundlage der Besoldung der Staatsbeamten eine ungenügende sei. Ganz besonders herausgearbeitet wurde auch der Gedanke bei der Behandlung der Wohnungsgesetze hier im Hause. Auch der Umstand, daß wir heute nach einwandfreien Statistiken sozusagen ausschließlich einen verschuldeten Staatsbeamtenstand haben, sofern besonders die mittleren und niederen Angestellten in Betracht kommen, beweist, wie ungenügend die Besoldung der Beamten ist. Es war infolgedessen, als wir mit dem Gesetz über den 13. Monatsgehalt das erstemal einen Schritt zur Korrektur der bestehenden materiellen Verhältnisse der Staatsbeamten taten, ein Präjudiz, das nicht gering zu werten war. Um so niederschmetternder ist die gegenwärtige Situation, aus der heraus wir befürchten müssen, daß die verantwortlichen Stellen der Regierung sich von dem einmal zugestandenen Standpunkt zur Regelung der rechtsmateriellen Grundlage der Staatsbeamten in positivem Sinne abkehren. Wir haben heute zusammenfassend bezüglich des ganzen Systems nur zu warnen; wir werden eingehend noch zu dieser Frage sprechen bei der Behandlung der heute dem Hause vorgelegten Gesetzesanträge. Aber ich darf sagen, daß eine solche Gesetzesregelung, wie sie zu befürchten ist, weder im Interesse des Staatsangestellten, noch im Interesse anderer Schichten des Staates, noch auch im Interesse des Staates selbst ist. Ich bedauere also ebenso sehr im Interesse der breiten Schichten des mittleren und niederen Beamtentums die Maßnahme der Aufhebung, bzw. der Kürzung der Weihnachtszulage, wie ich das im Interesse der allgemeinen Volkswirtschaft tue. Für die letztere war die Krone des 13. Monatsgehalts eine Krone lebendigsten Konsums.
Zusammenfassend betonen wir, daß
wir Deutschen aus nationalen, wie Gründen höchsten Lebensinteresses
die Berücksichtigung in der Verwaltung in dem Maße verlangen,
wie wir wegen unserer Stärke als Volk im Staate hiezu berechtigt
sind. Wir verweisen bei dieser zusammenfassenden Klarlegung auf
den § 128 der Verfassungsurkunde, nach dem die Gleichberechtigung
der Nationen des Staates gewährleistet wird. Wir verweisen auf
die internationalen Bestimmungen, durch die der èechoslovakische
Staat unsere gerechte Behandlung garantierte, die Minderheitsschutzbestimmungen
wie jene Bestimmungen des Friedensvertrages, nach denen unsere
Fragen Fragen internationaler Foren sind, und erklären, daß wir
die letzte Möglichkeit ausschöpfen werden, um zu Recht und Leben
zu gelangen. Heil! (Potlesk.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen wieder einmal vor dem Hauptabschnitt der parlamentarischen Jahrestätigkeit, vor der Verhandlung des Staatsvoranschlages. Ursprünglich wurde von der Regierung ein Elaborat vorgelegt, das Ziffern von stolzer Höhe auf der Ausgaben wie Einnahmenseite von ca. 9.3 Milliarden aufwies. Der Aktivsaldo von 4.6 Millionen, der errechnet wurde, war schon damals mehr als zweifelhaft, heute nach den Begebenheiten der letzten Wochen und Tage ist er zweifellos nur mehr eine Fiktion, an die überhaupt niemand mehr glaubt. Der Herr Berichterstatter hat in seinem Ausschußberichte selbst davon Zeugnis gegeben, denn noch nie ist ein Ausschußbericht über den Voranschlag in einer derartigen Weise vorgelegt worden wie heuer, wo nebst politischen Schulaufsätzen über einzelne Details zu den diversen Kapiteln nur mehr eine Statistik über die Redner, die Redezeit und einzelne äußerliche Formalitäten, die während der Auschußberatungen vorgekommen sind, der eigentliche Abschluß ist. Es hat also auch der Herr Berichterstatter nicht mehr an dieses Budget geglaubt. Trotzdem ist es im Ausschuß angenommen worden, u. zw. nach gewohnter Manier unverändert, und liegt heute als Grundlage der Beratungen über den Staatsvoranschlag für das Plenum vor. Es ist demnach nicht zu verwundern, daß gar kein Interesse für diesen Staatsvoranschlag und seine Debatte mehr vorhanden ist, weniger denn je ein Interesse auch für die Generaldebatte zu bemerken ist. Einer der Herren Vorredner von heute, der Sprecher der èechischen Agrarpartei, hat es lebhaft bedauert, daß eine solche Interesselosigkeit überhaupt die Methode dieses Parlamentes geworden ist. (Posl. Bobek: Glaubst Du, daß er jetzt da ist?) Auch nicht.
Wir schließen uns diesem Bedauern vollinhaltlich an, wir müssen aber konstatieren, daß das System, mit dem hier parlamentarisch regiert wird die tiefere Ursache dieser völligen Interesselosigkeit ist, und die Schule, die die Herren uns gebracht haben, zeitigt eben ihre Früchte, an denen die Herren selbst sehen, wie schädlich ein derartiges System gegen den wirklichen Parlamentarismus ist. Jeder Anhänger des Parlamentarismus muß es auf das lebhafteste bedauern. Trotzdem wird es aber nicht besser werden.
Meine verehrten Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat in seinem Berichte, der, wie ich schon erwähnte, höchst originell ist, auch noch eine neue Unterscheidung eingeführt, er hat in der Statistik von Regierungsrednern, Koalitionsrednern und Oppositionsrednern gesprochen. Ganz neue Begriffe werden immer wieder hier im Parlamentarismus eingeführt. Ein anderer Parlamentarismus kennt Pro- und Kontra-Redner, aber derartige Unterscheidungen sind ein originelles Novum. Wahrscheinlich soll das den Mangel der Stichhältigkeit der Ziffern, die budgetmäßig vorgelegt sind, bemänteln.
Die Wendung, die in der letzten Zeit der Staatsvoranschlag genommen hat, ist aber die allerbedeutsamste, nämlich, daß der Herr Finanzminister selbst eigentlich im letzten Moment den ganzen Staatsvoranschlag dadurch desavouiert hat, daß er erklärte, es werde Aufgabe des Parlamentes sein, weitere Erleichterungen im Budget durchzuführen, ebenso werde dies auf verwaltungstechnischem Wege und durch Regierungsbeschluß der Fall sein. Diese Eingriffe, von denen er schon vor der Abstimmung über den Voranschlag im Ausschusse gesprochen hat, müßten nicht so tiefgehend sein, wenn wir rechtzeitig an eine Lösung der Wirtschaftskrise gegangen wären und in früheren Jahren nicht Ausgaben aufgehäuft und den Staatsapparat erweitert hätten. Ich frage: Wozu sind 39 Sitzungen, 181 ganze Redestunden mit 207 Rednern notwendig gewesen, wenn am Ende der Budgetberatung man gerade so weit ist, wie am Anfang, daß das ganze zwar vollinhaltlich angenommen wurde, aber auch fast vollinhaltlich schon zu der Zeit überholt ist, wo es ins Plenum des Hauses kommt. Ich glaube, wenn immer von Rationalisierung gesprochen wird, so ist das ein Schulbeispiel, wie man Zeit verschwendet und wie man nicht rationalisiert, u. zw. von oben angefangen, schon vom Parlamentsbetrieb aus betrachtet. Dieser Zustand, daß man von heute auf morgen nicht weiß, was geschieht, daß die Überraschung das einzige ist, womit man sicher rechnen kann, ist das allgemeine Spiegelbild unserer Zeit. Viel Worte, wenig Taten, wankende Grundlagen und nirgends ein Verlaß.