Úterý 23. èervna 1931

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 130. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 23. èervna 1931.

1. Øeè posl. dr Schäfera (viz str. 10 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Bei der Beratung des auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwurfes muß man sich an die Vorgänge bei der Reform des Pensionsversicherungsgesetzes erinnern, die am 1. Jänner 1929 in Kraft getreten ist. So wie damals handelt es sich auch bei diesem Gesetze um eine Arbeit, die in einer besonderen Beratungskommission geleistet worden ist, an der Vertreter der Dienstgeber und der Angestellten beteiligt waren. Die Behandlung des Vorschlages der Beratungskommission ist diesmal eine andere gewesen. Es hat sich auch bei der Reform des Pensionsversicherungs gesetzes um eine in mühevollen Verhandlungen zustandegekommene Verständigung gehandelt. Das Ergebnis der jahrelangen Beratungen der ministeriellen Kommission war der Gesetzentwurf, der in weitgehendem Masse auf die Wünsche und Bedürfnisse der Privatangestellten Rücksicht genommen hat. Als aber die Regierungsvorlage in das Haus kam, da wurden wir alle, und die Angestellten insbesondere, arg enttäuscht. Aus dem Elaborat der Beratungskommission waren die wichtigsten und wertvollsten Teile entfernt, Paragraphe gestrichen, auf deren Berücksichtigung die Angestellten hohen Wert gelegt hatten. Unter anderen ist auch jener Paragraph der Streichung verfallen, der das, was wir jetzt nachholen, schon in der ersten Novelle zum Pensionsversicherungsgesetz berücksichtigen wollte, der § 194, der unter dem Titel "Staatsbeitrag" im Gesetzentwurfe erschien und von dem Grundsatz ausging, den versicherten Angestellten die früher zurückgelegten Dienstjahre einzurechnen und danach auch die Leistungen an die Versicherten zu erhöhen. Allerdings wurde diese Anregung in der Voraussicht gemacht, daß der Staat die Kosten dieses Teils der Reform übernimmt. Ich bin überzeugt: wenn die Beratungskommission hätte voraussehen können, daß diese Bestimmung glatt gestrichen werden wird, so würde sie schon damals versucht haben, einen anderen Ausweg zu finden. Es haben auch die Angestellten keinen Augenblick die Regierung und die staatliche Verwaltung im Unklaren darüber gelassen, daß sie mit aller Entschiedenheit fortgesetzt die Forderung verfechten, daß den versicherten Angestellten aus den früheren Jahren vor Inkrafttreten des Pensionsversicherungsgesetzes die Zeit ihrer Beschäftigung eingerechnet werde. Es hat seit der Schaffung der Novelle zum Pensionsversicherungsgesetz auch der Kampf um diese Forderung keinen Augenblick geruht. Wiederum hat sich die Beratungskommission mit der Schaffung eines Ausweges beschäftigt, den Gesetzentwurf, der nun vorliegt, ausgearbeitet, das Fürsorgeministerium und die Regierung haben aber diese Arbeit der Kommission anders aufgenommen als das früher bei der umfangreichen Arbeit zur Novellierung des Pensionsversicherungsgesetzes geschah.

Es ist im Verlauf der Besprechung des zur Verhandlung stehenden Gesetzentwurfes von bürgerlicher Seite gesagt worden, es sei nur ein Stückwerk, das da geschaffen wird. Nun handelt es sich doch vor allem darum, ob das Stück sozialpolitischer Gesetzgebung, das sich in diesem Entwurfe verkörpert, gut ist oder nicht. Wir erinnern uns sehr deutlich der Jahre, während welcher alle Angelegenheiten sozialpolitischer Natur, die von den damaligen Mehrheitsparteien ausgegangen sind, sich gegen fortschrittliche Einrichtungen kehrten. Es waltete eine feindselige Tendenz gegenüber den sozialpolitischen Errungenschaften der früheren Jahre, und wenn wir sehen, daß jetzt die Mängel im Pensionsversicherungsgesetz gutgemacht werden sollen, nach den Grundsätzen, die die Beratungskommission schon früher vergeblich aufgestellt hat, darf man deswegen nicht die Vorlage herabsetzen, weil sie nur ein Stück der Pensionsversicherung verbessert. Es ist ja wahr; dem Pensionsversicherungsgesetz haften zahlreiche Mängel an. Die Bemühungen, schon im Jahre 1928 ein mustergiltiges Pensionsversicherungsgesetz zu schaffen, waren vergeblich, sie führten zu keinem Erfolg. Ich könnte eine ganze Reihe solcher Mängel aufzählen. Unter anderem waren die Bemühungen vergeblich, den Kreis der Versicherten zu erweitern. Es gibt jetzt noch Gruppen von geistigen Arbeitern, die es bitter empfinden, daß sie außerhalb des Pensionsversicherungsgesetzes stehen. Dann erinnere ich an die Einschränkungen der Selbstverwaltung., gegen die sich die Versicherten ohne Erfolg gewehrt haben.

Es istvon uns immer gesagt worden, daß das Pensionsversicherungsgesetz auch nach der Novellierung vom Jahre 1928 durchaus nicht als ein nach allen Richtungen hin vollkommenes Werk bezeichnet werden kann. Aber das, was am schlimmsten einen großen Teil der Angestellten betroffen hat, war die Beseitigung des § 194 aus dem Entwurf der Beratungskommission zur Reform des Pensionsversicherungsgesetzes, und um diesen Mangel zu beseitigen, um wenigstens in einem Teile den Angestellten Rechnung zu tragen, ist der Gesetzentwurf zur parrlamentarischen Verhandlung gestellt worden. Damit wird einem Kampfe Rechnung getragen, der der zu den Kundgebungen der freigewerkschaftlichen Angestellten im Jänner und Feber dieses Jahres in einer Reihe von Gebieten geführt hat. Gewiß, auch dieser Gesetzentwurf enthält nicht alles, auf was die Privatangestellten Wert gelegt hätten. Er geht nicht so weit, als dies in den Forderungen verlangt wurde. Er ist aber ein Fortschritt, und die Privatangestellten werden gerne anerkennen, daß das Parlament damit eine gute Arbeit geleistet hat, sobald dieser Gesetzentwurf beschlossen sein wird.

Man darf ein Gesetz nicht gesondert für sich, herausgehoben aus allen Vorkommnissen und Begebenheiten, betrachten, sondern muß einigermassen darauf Rücksicht nehmen, in welchen Zeitverhältnissen ein solches Gesetz gemacht wird. Im Jahre 1928 lebten wir in einer wirtschaftlich besseren Zeit als heute. Es war damals keinerlei Grund vorhanden, etwa gegen die soziale Gesetzgebung so aufzutreten, wie es in jenen Tagen wiederholt und immer wieder geschehen ist. Heute haben wir eine schwere Wirtschaftskrise, die es notwendig macht, dafür zu sorgen, daß die älteren Angestellten aus dem Dienste austreten können, ohne verhungern zu müssen. In einer Zeit der wirtschaftlichen Bedrängnis und der Belastung des Arbeitsmarktes ist es gerade bei den Angestellten notwendig, es den Älteren zu ermöglichen, die Wohltaten des Pensionsversicherungsgesetzes in Anspruch zu nehmen. Das war vielen nicht möglich, betrifft doch der Vorteil dieses Gesetzes, das zur Verhandlung steht, sicherlich an die Hälfte der Versicherten dieser Berufsgruppe.

Aber das allein ist es nicht, was beachtet werden muß, es kommt noch hinzu, daß während der Wirtschaftskrise der feindselige Geist gegen die soziale Gesetzgebung ungemein gestärkt wird. Es fehlt nicht an Volkswirtschaftlern, an Politikern, die der Meinung sind, daß eine viel zu weitgehende soziale Gesetzgebung mit dazu beigetragen habe, die Volkswirtschaft zu schädigen und daß sie mit die Schuld an der. Wirtschaftskrise trage, unter der wir heute leiden. In Deutschland gibt es Anwälte der Unternehmer, die von einer Überlastung der Industrie durch sozialpolitische Gesetze sprechen. Bei uns geschicht das gleiche. Wir bemerken überall Vorstöße gegen die Sozialpolitik, Vorstöße gegen die angeblich unerträglich gewordenen sozialen Lasten, und wenn in einer so schweren Zeit in mühevoller Verhandlungsarbeit doch ein Fortschritt auf den Gebiete der sozialen Politik erreicht und durchgesetzt werden kann, so verdient das immerhin beachtet zu werden. Gewiß ist mit dem Gesetz nicht alles getan, was in der Frage der Pensionsversicherung der Angestellten zu tun wäre, um die der Versicherungspflicht unterliegenden Angestellten zu befriedigen. Das Pensionsversicherungsgesetz hat Enttäuschungen hinterlassen, mehr als notwendig gewesen wären. Auch dieses Gesetz bedeutet nicht die Erfüllung der Wünsche aller Angestelltengruppen, es gibt einzelne, die es beklagen, daß man von dem Grundsatze abgewichen ist, den die Novellierungskommission früher bei der Ausarbeitung des § 194 beachtet hat, daß einzurechnen sei nicht nur jene Dienstzeit, die der Versicherungspflicht nach dem heutigen Gesetz unterworfen gewesen wäre, sondern, daß kein Unterschied gemacht wird zwischen zurückgelegter Dienstzeit im Angestelltenverhältnis und im Arbeitsverhältnis. In der Industrie kommt es häufig vor, daß ein Arbeiter erst nach Jahren zum Vorarbeiter oder zum Werkmeister aufrückt. Insbesondere sind zahlreiche Bergbauangestellte, die früher in den Bruderladen versichert waren, davon hart betroffen, daß ihre Dienstzeit nicht mit zur Hälfte im Sinne dieses Gesetzes angerechnet wird, die sie in den Bruderladen versichert waren. Diese kommt ganz in Wegfall. Es ist also durchaus nicht ein alle Angestellten befriedigendes Gesetz, aber es ist ein entscheidender Fortschritt und ein guter Anfang. Es wird auch weiterhin von den Angestellten versucht werden, jene Mängel des Pensionsversicherungsgesetzes in Gesetzgebungswege zu beseitigen, die als nachteilig empfunden werden. Nur Kleinlichkeit, Engherzigkeit und der Widerwille zuzugestehen, daß man auch auf einem anderen Wege und auf eine andere Art die Sozialpolitik behandeln kann, als das in den Jahren geschehen ist, in denen die Novelle zum Pensionsversicherungsgesetze erledigt wurde, kann davon abhalten zuzugestehen, daß hier ein gutes Stück Arbeit geleistet wurde, (Souhlas.) daß dieser Gesetzentwurf noch dazu in verhältnismäßig kurzer Zeit denn man weiß, wie schwer in der Èechoslovakei gerade solche Gesetze früher in der Regel vorwärtsgebracht werden konnten, ein Übel gutgemacht wurde, das die Angestellten als bitteres Unrecht empfunden haben. In der gleichen Zeit, in der wir uns mit der Verbesserung des Pensionsversicherungsgesetzes beschäftigen, werden Absichten hinsichtlich der Sozialversicherung laut, die recht bedenklich sind. Ich habe bereits darauf verwiesen, daß es Unternehmergibt, die alles wirtschaftliche Elend aus der Überlastung der Industrie durch die Sozialpolitik erklären. Und nicht nur ausgesprochene Vertreter der Unternehmer, sondern auch Parteien, die sich sonst gerne ein sozialpolitisches Mäntelchen umhängen, wenn im Parlament eine Gesetzesvorlage dieser Art in Verhandlung steht, vertreten ähnliche Anschauungen.

Wir haben eine Krise in der Krankenversicherung der Èechoslovakei, die aber durchaus nicht erst seit dem Beginn der Wirtschaftskrise besteht. Sofort nach Schaffung des Sozialversicherungsgesetzes haben die Krankenkassen mit Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt und bereits in den Jahren 1927 und 1928 sind die Mehrausgaben in den Krankenversicherungsanstalten der Èechoslovakei in die Millionen gestiegen. Nun ist noch dazu die Krise gekommen, die naturgemäß, wie wir das in Polen, Deutschland und anderwärts sehen, auf die Gebahrung der Sozialversicherung, besonders der Krankenversicherung, eine ungünstige Rückwirkung ausübt. Bei uns ist diese Rückwirkung in der Krankenversicherung umso ärger, als wir schon in der Zeit des besseren Geschäftsganges Schwierigkeiten in der Gebahrung der Krankenversicherungsanstalten gehabt haben. Die sind aber vorausgesagt worden. Man ist damals an die Schaffung des Krankenversicherungsgesetzes unter der Parole gegangen, die Krankenversicherung müsse verbilligt werden, und nun ist infolge der Krise der finanzielle Zustand in den Krankenkassen beängstigend geworden. Man ruft jezt nach Änderungen und denkt in Unternehmerkreisen daran, nach dem Beispiel, das Brüning in Deutschland gegeben hat, die Leistungen abzubauen. Die Arbeiterklasse wird gegen jeden Versuch mit aller Schärfe auftreten, der die Verbesserung der Lage der Krankenversicherungsanstalten auf die Weise erzielen will, daß die Leistungen herabgesetzt, die Einrichtungen der Krankenversicherungen verschlechtert werden. Hätte man damals bei der Schaffung des Sozialversicherungsgesetzes auf unsere Warnungen gehört, würden die Vorschläge beachtet worden sein, die in unseren Anträgen niedergelegt sind und die alle abgelehnt wurden, so wäre manches heute wesentlich besser.

Auf einem solchen Wege dürfen Übelstände nicht beseitigt werden, denn den Versicherten wird gerade nur so viel gegeben, daß sie nicht dem bittersten Elend ausgeliefert dastehen.

Nun stehen wir unmittelbar vor der Erledigung dieses Gesetzes. Wir haben schon im Ausschuss erklärt, daß wir damit die Verbesserung des Pensionsversicherungsgesetzes nicht für vollständig abgeschlossen halten. Die Angestellten haben noch andere weitgehendere Forderungen in ihrem Programm, sie warten bis jetzt noch darauf, daß das Handlungsgehilfengesetz den neuzeitlichen Verhältnissen angepaßt wird. Seine Bestimmungen sind längst durch die Entwicklung überholt, die Angestellten sind aber auch der Meinung, daß einzelne Paragraphen des Pensionsversicherungsgesetzes schon mit Rücksicht auf den Wirtschaftszustand von heute nicht mehr haltbar sind, daß das Anfallsalter für die Altersversicherten herabgesetzt werden müsse, um möglichst vielen Angestellten zu ermöglichen, aus dem Wirtschaftsprozeß auszutreten und jüngeren Leuten Platz zu machen, aber auch um jenen vielen Angestellten zu entsprechen, die infolge der Wirtschaftskrise von den Unternehmern einfach abgebaut, hinausgeworfen und so einer schweren Notlage überantwortet werden. Die Angestellten lassen auch die Forderung nicht aus dem Auge, daß schließlich daran gedacht werde, die ganze nichtversicherte Dienstzeit in Anrechnung zu bringen. Im ersten Anlauf war es nicht zu machen. Wir haben es zu tun mit einem im Einvernehmen zustandegekommenen Kompromiß, einem Kompromiß, mit dem sich auch die Angestellten und ihre Vertreter einverstanden erklärt haben und dessen Zustandekommen sie auf das lebhafteste begrüßen.

Ich erinnere noch an die einschränkenden Bestimmungen bezüglich der Selbstverwaltung und möchte abschließend der Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß einzelne Kreise, die auf unsere wiederholten Forderungen in den früheren Jahren, die Wahlen durchzuführen nicht achteten, jetzt, seitdem die sozialistischen Parteien in der Regierung sind, immer wieder an die Wahlen erinnern, in einer Zeit, wo infolge der Wirtschaftskrise bei Durchfürung der Wahlen Tausende und Abertausende einfach nicht ihr Recht ausüben könnten. Man rechnet aber damit, daß infolge der Wirtschaftskrise viele der selbstbewusten Arbeiter und Angestellten außerhalb der Betriebe stehen, und daß so gewisse politische Parteien bei derartigen Wahlen ein leichteres Spiel hätten. (Pøedsednictví pøevzal mistopøedseda Špatný.) Wir bestreiten jenen Gruppen die Berechtigung zu solchen Forderungen, nachdem sie sich jahrelang über all diese Wünsche ruhig hinweggesetzt haben.

Wir stehen zu diesem Gesetzentwurf, wir halten ihn für einen Fortschritt, für einen erfreulichen Erfolg der Angestellten, er ist ein Lichtpunkt in den parlamentarischen Arbeiten, soweit sie sich auf die Sozialpolitik beziehen. Es ist aber damit noch nicht das letzte Wort gesprochen in der Frage des Ausbaues der Pensionsversicherung.

Aber wie alles nur in fortwährendem Ringen und in ununterbrochenen Kämpfen zu erreichen ist, wird auch der weitere Fortschritt in der Pensionsversicherung nur auf dem Wege des Kampfes durchzusetzen sein, eines Kampfes, den vor allem die organisierten Angestellten werden durchführen müssen.

Wir begrüßen dieses Gesetz als einen Fortschritt, in der Überzeugung, daß die Angestellten begreifen werden, daß nicht auf einen Schlag alles gutgemacht werden kann, was man in früheren Jahren ohne Not und ohne Berechtigung verhindert und unmöglich gemacht hat. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Horpynky (viz str. 16 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die sozialpolitische Gesetzgebung wurde in diesem Staate von der Regierung und den gesetzgebenden Körperschaften immer sehr stiefmütterlich behandelt. Träge fließt der Strom parlamentarischer Arbeit, wenn es sich darum handelt, irgend ein sozialpolitisches Gesetz in die Welt zu setzen, und was geschaffen wurde, stellte sich in kurzer Zeit schon als verbesserungsbedürftig heraus. Das ist eine unbegreifliche Erscheinung; denn gerade auf dem Gebiete sozialpolitischer Gesetzgebung konnte man sich auf die Erfahrungen der Vergangenheit in anderen Staaten stützen, fand fertig ausgearbeitete mathematische und statistische Grundlagen vor, so daß genug Studienmaterial und damit die Möglichkeit vorhanden war, wirklich halbwegs Taugliches zu schaffen. Statt dessen sehen wir aber, daß jedes neue sozialpolitische Gesetz reichlich verspätet, nach unbegründet langer Vorbereitung herauskommt und in kurzer Zeit darauf schon einer oder mehreren Novellierungen unterzogen werden muß. Immerhin könnte man auch diese noch hinnehmen, wenn diese Novellierungen immer den Charakter der begründeten und dringend notwendigen Verbesserungen tragen würden. Im Gegensatz dazu sind die hiesigen Gesetzesnovellierungen nur ein stückweises Flickwerk, sodaß einzelne ver besserte Bestimmungen sich praktisch gar nicht auswirken können. Sozialpolitische Gesetzgebung muß doch immer einerseits in der Richtung der Anpassung an die Verhältnisse der Gegenwart und der Vergangenheit und andererseitz in der Richtung der Reform gemacht werden, die mehr an die Zukunft und die zu erwartenden Verhältnisse anknüpft.

Betrachtet man von diesen Standpunkte aus den vorliegenden Gesetzesantrag Druck Nr 1191 auf Novellierung des Gesetzes Nr 26 ex 1929 über die Pensionsversicherung der Angestellten in höheren Diensten in der Richtung der Einrechnung der nichtversicherten Dienstzeit, so muß man zu dem Urteil kommen, daß er den oben zitierten Grundsätzen keineswegs entspricht.

Der Zweck des vorliegenden Gesetzesantrages soll doch sein, daß sich einerseits die Erhöhung der Renten für die Rentner tatsächlich auswirke, und daß andererseits den Altversicherten Pensionsmöglichkeiten geschaffen werden, damit die Stellenlosigkeit, unter der der Nachwuchs und die jüngeren Angestellten so furchtbar zu leiden haben, etwas gemildert werde. Wollte man aber ernstlich dieses Ziel erreichen, dann hätte man die Gelegenheit benützen und alle Härten und Ungenauigkeiten des Gesetzes Nr 26/29 beseitigen müssen, weil ja diese Verbesserungen teilweise sogar die Voraussetzung dafür bedeuten, daß die Bestimmungen der Novelle überhaupt zur Geltung kommen können. Weil aber der Gesetzgeber diesen Grundsatz außer acht gelassen hat, so steht heute eine Novelle zur Beratung, die durch ihre Unzulänglichkeit und durch ihre unglückliche Fassung ganze Gruppe von Versicherten und Rentnern entweder aus der Erhöhung ihrer Renten bei Einrechnung der nicht versicherten Dienstzeit oder sogar von dieser Einrechnung selbst ausschließt.

Zum Beweis erlaube ich mir anzuführen, daß die Überalteten und Rentner nach § 187, also jene, die einer Rentenerhöhung am dringendsten bedürfen, ferner die Hultschiner nach § 188 von der Einrechnung der Dienstzeit überhaupt ausgeschlossen sind und daß auch den Versicherten, welche eine nichtversicherte Dienstzeit auf dem Staatsgebiete der gewesenen Monarchie, das heute in den Nachfolgestaaten außerhalb der Èechoslovakei liegt, aufweisen, diese Dienstzeit nicht eingerechnet wird. Außerdem muß aber die Erhöhung der Renten teilweise veloren gehen, weil die Bestimmung über die Begrenzung der Renten nach! 24 und § 44, Abs. 3 und 4 nicht aufgehoben wurde, weil ferner die Nichtabzugsfähigkeit der Erhöhung nach § 118 nur auf die Erhöhungen nach § 177, nicht aber auch auf jene nach dem neugeschaffenen § 176 a) sich bezieht, schließlich weil sie nicht jenen Rentnern, welche nach § 177, Abs. 6, eine Rente von 7200 Kc beziehen, über diese Rentengrenze hinaus in Anrechnung gebracht wird.

Die Frage der Einrechnung der aktiven Militärdienstzeit vor dem Jahre 1929 als nichtversicherte Dienstzeit ist überhaut nicht behandelt worden und die genaueren Bestimmungen über die Art des Nachweises der nichtversicherten Dienstzeit wurden einer Durchfürungsverordnung überlassen. Auf Grund solcher Erwägung muß man zusammenfassend zu dem Urteil kommen, daß der vorliegende Gesetzesantrag in seiner Auswirkung keineswegs das angestrebte Ziel erreichen wird. Die Versicherten müssen ganz bedeutende Opfer während der ganzen Dauer ihrer Versicherungszeit bringen, weil ja die Einrechnung der nichtversicherten Dienstzeit durch eine Erhöhung der Prämien finanziert wird. Demgegenüber werden aber die Pensionsmöglichkeiten der alten Versicherten nicht in jenem Ausmaße geschaffen, daß die Arbeitsplätze frei werden und den Versicherten Vorrückungsmöglichkeiten geboten werden. Die ganze Sache wird nur ein gutes Geschäft der Pensionsversicherungsanstalt sein. Bedenkt man, daß wir augenblicklich auch noch unter ganz abnormalen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, auf welche die Gesetzesnovelle überhaupt keine Rücksicht nimmt, so wird das Urteil über den Regierungsantrag noch schlimmer ausfallen müssen. Das Parlament hat mit diesem Gesetz die Öffentlichkeit schwer enttäuscht, denn es hat nur halbe Arbeit geleistet, und diese auch noch in unvollkommener Weise.

Es ist immer dasselbe Bild. Seit dem Geburtstag dieser großen Koalition tragen alle Regierungsanträge ohne Unterschied darauf, ob sie wirtschaftspolitischer, sozialpolitischer oder finanzieller Art sind, die Merkmale eines nur schwer zustandegebrachten Kompromisses zwischen feindlichen politischen Parteien an sich.

Trotzdem sich die Wirkungen der allgemeinen Wirtschaftskrise seit Jahren schon immer drückender auf das Völkergemisch dieses Staates bemerkbar machen, ist die Regierung Udržal im Dezember 1929 ohne festes Programm vor das Parlament getreten und hat sich ihr Arbeitspensum ganz einfach von den egoistischen und parteidemagogischen Wünschen der einzelnen Regierungsparteien vorschreiben lassen. Die gesetzlichen Maßnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen und sozialen Not stellten sich letzten Endes als Maßnahmen dar, welche Millionenbeträge zu Gunsten bestimmter politischer Parteien locker machten, keineswegs aber jene Möglichkeiten nur halbwegs erschöpften, mit denen die Regierung wenigstens Augenblickserfolge im Kampfe gegen die Auswirkung der allgemeinen Krise hätte erzielen können.

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse wurden die Steuern und öffentlichen Abgaben erhöht, und dennoch glitt das Budget rettungslos in das Passivum hinein, so daß neue Schulden kontrahiert werden mußten. Mit Besorgnis sieht man allgemein dem Herbste entgegen, weil bei der Vorlage des neuen Staatsvoranschlages der Finanzminister wahrscheinlich mit neuen Steuern und Steuererhöhungen aufwarten wird, bei gleichzeitiger Drosselung der präliminierten Ausgaben. Durch die latenten Spannungen zwischen den einzelnen Blocks der Regierungsparteien ist das ganze Parlament arbeitsunfähig geworden.

Von einer Woche zur anderen weiß das Präsidium des Abgeordnetenhauses nicht, ob es irgendeine Tagesordnung für die Plenarsitzungen wird zusammenstoppeln können. Hatten wir doch erst vor wenigen Tagen eine Plenarsitzung, auf deren Tagesordnung als einziger Programmpunkt ein Immunitätsfall eines kommunistischen Abgeordneten paradierte.

Das einzige politische Aktivum in dieser passiven Regierung stellt nur noch der Außenminister Dr. Beneš dar. Er fällt mit Glanz in Genf bei der Bewerbung um den Posten eines Vorsitzenden der Abrüstungskonferenz durch, er ruiniert durch seine gehäßige Außenpolitik die wenigen Handelsbeziehungen, die sich gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten als unentbehrlich für unseren Export erweisen, läßt die Versuche nach Anknüpfung neuer Handelsbeziehungen systematisch scheitern, versucht sein ramponiertes Firmenschild durch den Pergler-Skandal und den Støíbrný-Skandal neu aufzulackieren, rennt schließlich [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz str. 30 této tìsnopisecké zprávy.] einen unverständlichen Sturm gegen den geplanten Zollpakt zwischen Deutschland und Österreich, wobei er selbst [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] vor der Weltöffentlichkeit behauptet, daß er sich bei seinem blamablen und ganz Europa schädigenden Verhalten im Einverständnis mit den Sudetendeutschen befindet. Ja, er gestattet sogar seinem Gesandten in Paris, im Namen von 14 Millionen Bewohnern der Èechoslovakei, also auch im Namen der Sudetendeutschen die [Další slovo bylo usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèeno z tìsnopisecké zprávy.] Beleidigung der deutschen Nation auszusprechen. Gegen diese [Další slovo bylo usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèeno z tìsnopisecké zprávy.] müssen wir allerdings von dieser Stelle ganz energische Verwahrung einlegen.

Wir Sudetendeutschen verbieten es uns ein für allemal, daß ein èechoslovakischer Außenminister oder ein èechoslovakischer Gesandter irgendwelche Enunziationen auch im Namen der sudetendeutschen Zwangsbürger dieses Staates macht. Die Unfähigkeit der Regierung läßt den Wunsch laut werden, die Regierung möge endlich demissionieren und die gequälten Völker dieses Staates von ihrer Anwesenheit befreien. Ein altes Sprichwort sagt zwar: "Es kommt nichts Besseres nach". Wenn aber diese Regierung verschwindet, so können wir wenigstens den Trost haben, daß eine noch schlechtere Regierung schon gar nicht mehr möglich ist. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Hadka (viz str. 21 tìsnopisecké zprávy):

In einigen Tagen wird die gesamte werktätige Bevölkerung der Èechoslovakei und der ganzen Welt Gelegenheit haben, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu o 131. schùzi posl. snìmovny.]

Místopøedseda Zierhut (zvoní): Volám pana øeèníka k poøádku.

Posl. Hadek (pokraèuje): [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.]

Wir haben in den letzten Tagen eine ganze Reihe von Protesten bekommen, eine ganze Reihe von Protesten in die Presse gegeben, sie wurden durchwegs von der Zensur des Justizministers, des Sozialdemokraten Meissner konfisziert. In den letzten zwei Nummern sind folgende Proteste zur Veröffentlichung eingelaufen, die von der Zensur konfisziert wurden. Die proletarischen Freidenker Groß-Prags sandten von ihrer Versammlung, die am 17. d. M. stattfand folgendes Telegramm:

"An die Staatsanwaltschaft in Bratislava. Proletarische Freidenker Groß-Prags protestieren gegen die Einkerkerung des Abg. Major und verlangen dessen sofortige Freiheit."

An den Gen. Major, der im Kreisgericht in Bratislava sitzt, wurde folgendes Sympathietelegramm gesendet:

"Die Versammlung der slowakischen Kleinbauern in Kunowitz bei Ungarisch-Hradisch entbietet dem Gen. Major herzliche brüder liche Grüsse und wird dafür kämpfen, daß Gen. Major so rasch wie möglich aus dem Kerker hinauskommt."

Die Kreiskonferenz in Ungarisch-Hradisch hat Protest gegen die Verhaftung des Gen. Major, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] erhoben. Die Arbeiterschaft des Neubaues der Familienhäuser in Pelhøimov hat in ihrer Versammlung beschlossen, gegen die Einkerkerung des Gen. Major eine Resolution an den Justizminister und an das Kreisgerichtspräsidium in Bratil slava zu senden. Eine Versammlung der Organisation der Roten Hilfe in Slatin beschloß, ein Protesttelegram abzusenden. Eine Versammlung der kommunistischen Partei in Žižkov und eine öffentliche Ver sammlung der Roten Hilfe in Lodenitz nahmen Protestresolutionen gegen die Verhaftung Majors [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 23. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] an. Ebenso hat eine Arbeitslosenversammlung in Komotau gegen die Blutmethoden der herrschenden Klasse protestiert. Vier Straßenzellen der kommunistischen Partei in Vršovice haben Resolutionen angenommen, in denen sie gegen den Arbeitermord in Kossuth und gegen die Einkerkerung des Gen. Major Protest erheben. Die Mitglieder der F. P. T. verbinden ihren Protest gegen das Morden von Proletariern in Kossuth mit einer Sammlung zur Unterstützung für die Rote Hilfe, die 50 Kè ergeben hat, und 100 Kè wurden gesammelt für die ausgesperrten Arbeiter der Karlshütte. Weitere Proteste sandte ein die Betriebsgruppe der roten Gewerkschaften der Firma Podhajský in Hostivaø, sie verbindet ihren Protest mit - der Forderung nach Freilassung von Harus und des Genossen Bienert.


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