Wir aus der Opposition tragen keine Scheuklappen und anerkennen, daß wir die Gesetzesvorlage über das Staatsgefängnis an und für sich begrüßen, wenn wir auch nicht verschweigen, daß wir die Sabotierung dieser Frage durch 13 Jahre als unmoralisch bezeichnen.
Die Vorlage selbst enthält viele Fehler, auf welche ich in Kürze hinweisen werde. Ich weiß, daß die Mehrheit auch dann die sachgemäßen Bemerkungen nicht respektieren würde, wenn Justinianus selbst aus der Opposition heraus irgendeine sachliche Verbesserung fordern würde. Trotzdem ist es Pflicht der Opposition, auf die Mängel der Gesetze hinzuweisen.
Was vor allem auffällt, ist, daß das kurze Gesetz zu kompliziert stilisiert ist. Je klarer ein Gesetz, um so besser ist es. Diese Gesetzesvorlage ist überhaupt nicht zu verstehen, wenn nicht wenigstens das österreichische und ungarische Strafgesetz-Buch, beide Strafprozeßordnungen und das Gesetz zum Schutze der Republik zugleich bei der Hand sind. In der heutigen Fassung ist es für den Laien ganz unverständlich. Diese Kompliziertheit ist ein großer Nachteil, umsomehr als im Gesetze für den Verurteilten ad personam die Geltendmachung gewisser Rechte vorbehalten ist. Nicht immer ist es der Fall, daß der Deliquent durch einen Anwalt vertreten ist, in solchen Fällen ist die Geltendmachung der dem Verurteilten im § 8 vorbehaltenen Rechte ganz ausgeschlossen, wodurch insbesondere die weniger Begüterten verkürzt werden. Die Korrektur muß dahin gehen, daß über die Geltendmachung der dem Verurteilten im § 8 zugesicherten Rechte derselbe von Amts wegen protokollarisch zu befragen ist.
Der Verfassungsausschuß stellte sich im Prinzipe richtig auf den Standpunkt, daß das Gesetz keine taxative Aufzählung der Fälle, auf welche es bezogen werden kann, enthalten soll. Von diesem Gesichtspunkte aus ist die Fassung der Regierungsvorlage im letzten Absatze des ersten Paragraphen ziemlich glücklich, wenn auch nicht ganz präzis, aber immerhin glücklicher, als die Textierung des Verfassungsausschusses, welcher in die von ihm perhorreszierte taxative Aufzählung im negativen Sinne verfällt, indem er sozusagen taxativ jene Fälle aufzählt, in welchen das Gesetz nicht angewendet werden darf.
Es ist für das Rechtsempfinden des Verfassungsausschusses nicht vorteilhaft, wenn er sich dahin ausspricht, daß die allgemeinere Fassung der Regierungsvorlage aus dem Grunde zu verwerfen war, weil in diesen Fällen es in der Praxis möglicherweise zu einer nicht erwünschten extensiven Auslegung kommen könnte.
Das ist ein recht engherziger Standpunkt, juristisch wenigstens schon seit Cicero absolut unhaltbar, und steht im Widerspruche mit dem uralten Strafrechtprinzipe: In dubiis pro reo.
Insbesondere hat dieses Prinzip in politischen Delikten zu gelten und auch in der Auslegung dieses Prinzipes über die Frage, ob das Urteil auf Staatsgefängnis oder gewöhnliches Gefängnis lauten soll. Ohnehin sind der Anwendung des Gesetzes enge Grenzen gezogen, ganz besonders dann, wenn der letzte Absatz des § 1 in der Fassung des Verfassungsausschusses angenommen werden sollte.
Es fehlt im Gesetze, daß diejenigen, die ihre Strafe im Staatsgefängnisse abzubüßen haben werden, nach Verbüßung des größten Teiles ihrer Strafe ebenfalls bedingt entlassen werden können. Wenn auch allgemein bei gewöhnlichen Verbrechen die bedingte Entlassung Regel ist, kann leicht in der Praxis eine einengende Auslegung stattfinden, auf der Basis, daß, nachdem die Verurteilung zum Strafgefängnis ohnehin schon eine Begünstigung bedeutet, die Verurteilten keiner weiteren Begünstigung teilhaft werden können. Unbedingt würde es zur Klarstellung beitragen, wenn in das Gesetz aufgenommen werden würde, daß auch den zu Staatsgefängnis Verurteilten die Begünstigung der bedingten Entlassung nach Verbüßung von drei Vierteln ihrer Strafe gleichfalls zusteht.
Der § 7 dekretiert, daß dieses Gesetz auf militärische Personen nicht angewendet werden kann. Ist denn bei militärischen Personen die Verübung eines Deliktes aus reinen Motiven undenkbar? Ist eine solche Auffassung, wie sie aus den Bestimmungen des § 7 spricht, demokratisch? Ist ein jeder, sobald er dem Militär angehört und mit dem Strafgesetze in Kollision gelangt, in allen Fällen so zu behandeln wie der Verbrecher aus unreinen Motiven?
Vom staatlichen Standpunkte würde es vollkommen genügen, wenn bestimmt werden würde, daß im Falle eines Krieges oder eines drohenden Krieges oder vor dem Feinde das Gesetz auf Militärpersonen nicht angewendet werden kann. Darüber hinauszugehen ist Verleugung der Demokratie.
Laut § 5 der Vorlage soll die Strafe des Staatsgefängnisses in einer Strafanstalt oder einem Gefängnisse des Kreisgerichtes vollzogen werden. Wer die Verhältnisse in den Kreisgefängnissen kennt, der muß der Auffassung huldigen, daß zur Abbüßung der auf Staatsgefängnis lautenden Strafen ein separates Staatsgefängnis viel geeigneter wäre; es ging die Tendenz in den Staaten, die schon vor dem Weltkriege die Institution des Staatsgefängnisses gekannt haben, richtig dahin, besondere Staatsgefängnisse zu schaffen; es besteht kein vernünftiger Grund diese Tendenz zu ignorieren.
Trotz allen Mängeln des Gesetzes
werden wir, Angehörige der christlichsozialen Landespartei diese
Vorlage im Interesse jener, die bisher zu unwürdiger Abbüßung
der Strafe nach ihren aus reinen Motiven entsprungenen Handlungen
verurteilt wurden, annehmen und für die Vorlage stimmen, umsomehr
als die Annahme dieser Vorlage mit der Frage des Vertrauens zur
Regierung in gar keine Verbindung gebracht werden kann.
Das Gesetz über das Staatsgefängnis, das hier verhandelt wird, ist ein würdiges Gegenstück und Seitenstück zu den Verhandlungen im Untersuchungsausschuß über die Korruption. Die Gesetze, welche, wie dieses Gesetz zur Unterdrückung des Kampfes der arbeitenden Klasse gemacht werden, verfolgen auch den Nebenzweck, den Herrschenden und ihren Lakaienparteien und Führern zu ermöglichen, ungestört und gesichert zu stehlen. So war es mit dem Preßgesetz, das gemacht wurde, als die ersten schändlichen Korruptionsaffären ans Tageslicht kamen, so ist es mit dem Gesetz zum Schutz der Republik und mit der ganzen Reihe anderer Gesetze, die nicht nur dazu dienen, die Arbeitenden niederzuhalten, sondern auch dazu, daß diese Herren Støíbrný und Konsorten ungestört und unangefochten stehlen können. Die Kommunisten, Redakteure, Agitatoren, Redner und die kommunistischen Vertrauensmänner, die wagten, einem Støíbrný, als er Minister war, vorzuwerfen, daß er stehle, die es wagten, das damalige System zu kennzeichnen, wurden eingesperrt, genau so wie heute der Abg. Tyll einen Monat wird sitzen müssen, weil er gewagt hat, dem Justizminister Meissner zu sagen, daß er ein Korruptionist ist. Damals war eben Herr Støíbrný so Minister, wie heute Dr. Meissner Minister ist; das bedeutet, [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 18. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz tìsnopiseckou zprávu o 129. schùzi posl. snìmovny.]
So ist es auch bei diesem Gesetze hier. Ich will nicht behaupten - das wäre eine Unterschätzung des Verbrechens, das gemacht wird - daß es nur zu dem Zwecke gemacht wird, um die Korruption zu schützen. Das ist eines der Gesetze, die gemacht werden, um die ganze Politik des Hungers, des Raubes, der Unterdrückung, auch der nationalen Unterdrückung, des Faszismus und der Kriegsvorbereitung zu ermöglichen. Gleichzeitig dient aber auch das Gesetz dazu, mit denjenigen abzurechnen, die gegen die Korruption aufzutreten wagen. An diesem Gesetze kann man auch eine typische Methode bemerken und feststellen, mit welcher gerade jetzt solche Gesetze gemacht werden. Wir haben es in den letzten Tagen an einer ganzen Reihe von Gesetzen erlebt, die gemacht wurden oder jetzt gemacht werden, daß die schwersten Anschläge gegen die Arbeitenden, die Raubzüge und Unterdrückungsgesetze hingestellt werden als ein großer Erfolg im Interesse der Arbeitenden. Dieses Gesetz hier wird hingestellt als ein Gesetz, welches einem modernen Bedürfnis entgegenkommt, als ein Gesetz, welches ein Recht für politische Gefangene einführt, daß sie anders behandelt werden als gewöhnliche Verbrecher. In Wirklichkeit ist es ein Gesetz, welches ermöglichen soll, daß man den politischen Gefangenen noch die wenigen Rechte raubt, die sie heute auf Grund der alten monarchisti schen Gesetze noch besitzen. Das ist genau so, wie heute schon insbesondere in der sozialfaszistischen Presse das vorbereitete Gesetz über das Getreidemonopol, [Další slova byla usnesením predsednictva posl. snìmovny ze dne 18. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] als ein Gesetz hingestellt wird, um den Bauern zu helfen und gleichzeitig die Konsumenten vor allzugroßer Teuerung zu schützen. Das ist genau dieselbe Methode, wie bei den Gesetzen in Bezug auf die Angestellten. Die Tatsache, daß die Angestellten um eine Reihe von Prozenten höhere Beiträge werden zahlen müssen, ohne daß die meisten den geringsten Vorteil davon haben werden, dieses Gesetz gegen die Angestellten, diese Beraubung der Angestellten wird insbesondere von der sozialistischen Presse als ein Gesetz für die Angestellten, als eine Errungenschaft der sozialistischen Minister in der Regierung hingestellt.
Ebenso ist es mit dem Gesetz, welches heute auf den sogenannten Tisch des Hauses gelegt wurde; dieses Gesetz über die Exportkredite, ein Gesetz, welches einer ganzen Reihe von Kapitalisten neue Millionen zuschanzt, ein Gesetz, welches ganz deutlich zeigt, daß es genau so wie die Kohlenlieferungen ausgenützt werden wird zu einer ganzen Reihe neuer Korruptionstaten, dieses Gesetz wird hingestellt als ein Gesetz, mit welchem man die Krise, die Arbeitslosigkeit bekämpfen und den Arbeitenden helfen will.
Genau so ist es mit dem Gesetz über das Staatsgefängnis. Dieses Gesetz enthält eine Reihe tatsächlicher Begünstigungen, welche angeblich den politischen Gefangenen zugesichert werden sollen, nicht alle, die notwendig sind, aber immerhin eine Reihe von Begünstigungen wird in diesem Gesetze aufgezählt. Nur schade, daß das Gesetz nicht bestimmt, daß politische Gefangene diese Begünstigungen wirklich erhalten, sondern daß das Gesetz in Wirklichkeit bestimmt, daß politische Gefangene diese Begünstigungen nicht erhalten sollen. § 1 dieses Gesetzes stellt fest, was ein politisches Delikt ist. Und diese Feststellung würde, wenn es bei ihr bleiben würde, ganz akzeptabel sein, im allgemeinen für einen kapitalistischen Staat ganz annehmbar. Aber im ersten Absatz desselben Paragraphen schon wird dieser Feststellung, was ein politisches Delikt ist, eine Bestimmung hinzugefügt, welche den Sinn dieses Paragraphen aufhebt und bedeutet, daß es von dem Belieben des Richters abhängt, bei jedem beliebigen politischen Delikt dasselbe nicht als politisches Delikt anzuerkennen. Das Gesetz ist so formuliert, daß es überhaupt kein politisches Delikt gibt, bei dem es der Richter auf Grund des Gesetzet nicht in der Hand hätte, dem Betreffenden den poolitischen Charakter des Deliktes abzusprechen. In diesem ersten Absatz des § 1 wird bereits erklärt, daß als politische Delikte diejenigen nicht zu betrachten sind, die aus ehrlosen und niedrigen Motiven verübt wurden. Wir wissen, daß die Handlungsweise eines Abgeordneten Harus, der nichts anderes getan hat, als daß er den brutalen Eingriff in das Versammlungsrecht des Proletariats zurückgewiesen hat, daß eine solche selbstverständliche Pflichterfüllung eines proletarischen Abgeordneten als eine niedrige, ehrlose Handlung hingestellt wurde, daß man den Abgeordneten Harus als gemeinen Verbrecher behandelte und daß man infolgedessen mit dieser einzigen Bestimmung allein jedes beliebige politische Delikt als unpolitisches, als gemeines Verbrechen hinstellen kann. [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 18. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] Nicht nur, daß der Betreffende, der gegen diese Korruption ankämpft, eingesperrt wird, nach diesem Gesetz kann er noch als gemeiner Verbrecher behandelt werden, so behandelt werden wie heute der Abgeordnete Harus behandelt wird. Und diese Bestimmung des Gesetzes, die es dem Richter in die Hand gibt, nach seinem Belieben, d. h. nach seinem Klasseninstinkt vorzugehen, gegen politische Delikte wirklich diese Möglichkeit anzuwenden, daß sie als gemeine betrachtet werden, diese Bestimmung wird noch verschärft, obwohl sie schon genügen würde, um den eigentlichen Zweck des Gesetzes zu erfüllen, wird noch verschärft durch den letzten Abschnitt, in welchem dem Richter nicht nur bloß die Möglichkeit gegeben wird, dasselbe zu tun, sondern in welchem der Richter gezwungen wird, bei einer ganzen Reihe von politischen Delikten, von ausgesprochen politischen Delikten diese Delikte als gemeine Delikte zu behandeln. Gerade darin zeigt sich die eigentliche Aufgabe dieses Gesetzes.
Wie stehen heute die Dinge? Heute sind in Kraft die alten österreichischen Gesetze und diese alten österreichischen Gesetze sind den heutigen Machthabern, dem sozialfaszistischen Justizminister, den heutigen sozialistischen Ministern und selbstverständlich den kapitalistischen Ministern zu human in der demokratischen Republik. Das alte Österreich hat den politischen Gefangenen gewisse Rechte zugebilligt. Was hat man getan? Man hat in der Praxis versucht, schon bevor dieses Gesetz behandelt wurde, den politischen Gefangenen diese Rechte zu nehmen, man hat es nicht nur versucht, sondern auch durchgeführt, in so schamloser offener Weise das Gesetz verletzt, um den politischen Gefangenen die Rechte zu nehmen, daß sogar der Oberste Gerichtshof dieses Staates dies öffentlich feststellen mußte, und zwar interessanter Weise - was bezeichnend ist für die ganzen Verhältnisse - gegen den sozialfaszistischen Justizminister Meissner, mußte das kapitalistische Oberste Gericht feststellen, daß das ein Raub der politischen Rechte der politischen Gefangenen ist. Das Justizministerium hat einen Prozeß geführt, oder richtiger gesagt, gegen das Justizministerium wurde der Prozeß geführt, es wurde gezwungen, vor Gericht zu gehen, weil die Verteidiger sich darauf berufen haben, daß bestimmte Delikte auf Grund der Gesetze aus dem alten Österreich nur als politische zu behandeln sind. Was hat das Justizministerium erklärt - allerdings schon früher, bevor Meissner im Amte war? Es hat erklärt, diese Verbrechen seien früher einmal politische Verbrechen gewesen, jetzt aber haben sie durch unsere Gesetze andere Namen bekommen, weil diese Dinge nun auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik bestraft werden und weil dieselben Verbrechen darin einen anderen Namen bekommen haben, z. B. auch der Hochverrat heute auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Republik bestraft wird. Deshalb sei es nicht mehr dasselbe Verbrechen wie das der alten österreichischen Gesetze, das als politisches Verbrechen bezeichnet wurde, und deshalb brauche demjenigen, der es begangen hat, nicht mehr das Recht gegeben zu werden, das ihm im alten Österreich selbstverständlicherweise zugestanden wurde. Dieser Standpunkt, der da eingenommen wurde, ist so ungeheuerlich, daß tatsächlich das Oberste Gericht - und da war schon Dr. Meissner Justizminister, als diese Entscheidung gegen ihn gefällt wurde - feststellen mußte, das er unmöglich ist. Ein Verbrechen ändert sich nicht, wenn man den Namen ändert; wenn ein Verbrechen auf Grund des früher in Kraft stehenden Gesetzes ein politisches Delikt war, so ist es auch unter den jetzigen Verhältnissen ein politisches Delikt und infolgedessen müssen die Betreffenden als politische Verbrecher behandelt werden. Auf Grund dieser Entscheidung müßte man wenigstens einigen von diesen politischen Verbrechern diese politischen Rechte zusichern, man müßte sie halbwegs wie Menschen behandeln und das will Dr. Meissner nicht. Beim Obersten Gericht kann er einen solchen Prozeß verlieren, weil sein Unrecht so klar auf der Hand lag, daß selbst dieses kapitalistische Gericht nicht anders entscheiden konnte. Aber er hat hier ein Parlament [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 18. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.], das ihm durch ein neues Gesetz ermöglicht, das, was er gegen das Gesetz macht, jetzt auf Grund des Gesetzes als ein anständiger Ehrenmann durchzuführen. Auf Grund dieses Gesetzes hier kann jeder als gemeiner Verbrecher verurteilt und behandelt werden [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 18. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.] der heute als Korruptionist entlarvt wird.
So stehen die Dinge. Dieses Gesetz enthält aber noch ganz andere Bestimmungen dieser Art. Es ist noch viel schlechter, als ich es dargestellt habe, obwohl man eigentlich meinen müßte, daß es nicht mehr schlechter sein kann. Aber ich will davon nicht weiter sprechen. Es ist bei diesem Justizminister und bei diesem Staate selbstververständlich, daß alle Proletarier im Waffenrock überhaupt davon ausgeschlossen sind, als politische Verbrecher anerkannt zu werden. Selbst wenn das Vergehen eines Soldaten noch so ausgesprochen politischen Charakter hat, das Gesetz schützt ihn nicht, im Gegenteil, er wird als gemeiner Verbrecher behandelt. Wir haben ja solche Fälle erlebt und ich erinnere nur an den Fall, den der ehemalige Abgeordnete Haken einmal hier vorgebracht hat, wo ein Soldat von einem Offizier geohrfeigt und beschimpft wurde; weil er es gewagt hat, ein Wort dagegen zu sagen, weil er sich nicht ruhig beschimpfen und ohrfeigen ließ, wurde er zu einigen Jahren verurteilt. Ein solcher Mann wird als gemeiner Verbrecher verurteilt, während der Offizier nach den Gesetzen des Herrn Dr. Meissner wahrscheinlich noch befördert wird.
Aber das Herrlichste, das Kernstück dieses Gesetzes ist die Tatsache, daß nach diesem Gesetz der Richter es immer in der Hand hat, daß, wenn jemand als politischer Verbrecher für ein politisches Delikt bestraft wird, dennoch ihm dieses Recht entzogen wird, einfach auf disziplinarem Wege. Der Betreffende braucht nur im Gefängnis selbst irgendein kleines Vergehen gegen die Hausordnung begangen zu haben - unsere Leute kommen doch auf Jahre ins Zuchthaus - und schon hat man die Möglichkeit, diesem Manne die entscheidendsten Vorrechte des politischen Verbrechers zu entziehen und ihn als gemeinen Verbrecher zu behandeln. Abgesehen davon, daß auch nach diesem Gesetze Fälle übrig bleiben, wo man sogar diejenigen Leute, die als politische Verbrecher anerkannt sind, ihrer politischen Rechte berauben, ihnen das Wahlrecht nehmen kann usw. ist es, selbstverständlich, daß die wirklichen politischen Verbrecher, die nicht anerkannt werden, ohneweiters ihre Ehrenrechte, ihre politischen Bürgerrechte verlieren können.
Bezeichnend für den Charakter des Systems der Regierung und des sozialfaszistischen Ministers, der dieses Gesetz gemacht hat, und seiner Partei sind auch die Bestimmungen, welche den Richter zwingen, nicht nur, wie ich sagte, ihm ermöglichen, sondern ihn zwingen, in bestimmten Fällen die Betreffenden als gemeine Verbrecher zu behandeln. Welche Umstände werden da angeführt? Es werden da angeführt alle Vergehen gegen die Militärgesetze im Ganzen, militärischer Verrat, Verführung dazu usw., Vorschubleistung, Beihilfe zu massenhaftem Begehen von Übertretungen gegen die §§ 47 bis 51 des Wehrgesetzes usw. Ferner Mord und schwere Beschädigungen am Körper, und nicht nur das, sondern auch der Versuch zu solchen Handlungen, selbstverständlich auch Spionage und solche Sachen. Was bedeutet das? Das bedeutet, daß hier der Klassenkampf u. zw. der Klassenkampf auf den entscheidendsten Fronten als gemeines Verbrechen hingestellt wird. Wer für das Proletari at kämpft, vor allem die Kommunisten, die revolutionären Arbeiter, auch diejenigen, die für die Bauern und die Arbeitenden überhaupt kämpfen, die sollen, die müssen als gemeine Verbrecher behandelt werden. In diesen Bestimmungen ist der ganze Kampf gegen die imperialistische Kriegsgefahr als gemeines Verbrechen hingestellt. Dieselben Herrschaften, vom Haupt des Staates angefangen, vom Präsidenten Masaryk bis zu den Ministern und Abgeordneten hier herunter, über den Außenminister Beneš, die immer so tun, als ob sie die Friedensliebe selbst wären, aber das Pulver trocken halten müssen, weil selbstverständlich der nächste Krieg ein Verteidigungskrieg sein wird, dieselben Herrschaften stempeln hier jeden Kampf gegen die imperialistische Kriegsgefahr als ein gemeines Verbrechen und zeigen gerade durch die Sorge, die sie für diesen Punkt haben, daß er unbedingt strenger bestraft werden muß, wie ernst es ihnen mit der Vorbereitung eines neuen Krieges ist, wie genau sie wissen, daß ein solcher Krieg kommen wird und dieser Krieg ein Krieg gegen einen proletarischen Staat, gegen die Sowjetunion sein wird. Es befinden sich unter denjenigen, die für dieses Gesetz stimmen und die es gemacht haben, in erster Linie die Führer der sozialfaszistischen Parteien, die uns immer als Verleumder hinstellen, wenn wir erklären, daß auch sie den Krieg und vor allem den Krieg gegen die Sowjetunion vorbereiten. Aber wenn sie uns solche Gesetze vorlegen, wenn sie für ein solches Gesetz stimmen, welches jeden Kampf gegen die Kriegsgefahr schon als gemeines Verbrechen hinstellt, nicht nur als Verbrechen bestraft, sondern als gemeines Verbrechen bestraft, was ist das anders als die klare Mithilfe und Vorbereitung des imperialistischen Krieges, des Krieges gegen die Sowjetunion? Wir finden hier ganz klar den ganzen Kampf des Proletariats um die Straße und das Versammlungsrecht als ein gemeines Verbrechen hingestellt. Was will man unter einem Versuch einer Handlung verstehen, welche die körperliche Sicherheit bedrohen kann? Wenn die Arbeiter auf die Straße gehen, wenn die faszistische Regierung ihnen das verbietet und die Arbeiter trotzdem auf die Straße gehen und die Polizei mit Bajonetten, auch mit Gewehren gegen sie vorgeht, wie wir das tagtäglich erleben, so ist es selbstverständlich, daß dabei die Möglichkeit besteht, daß irgend jemand an seinem Körper verletzt wird. Wir haben es erlebt, daß schon dreimal auf Arbeiter und ihre Kinder, auf Arbeitslose und Landarbeiter geschossen wurde, daß Arbeiter erschossen wurden. Hier, wird man sagen, besteht der Versuch, auch wenn niemand beschädigt wird, der Versuch eines Verbrechens, durch welches eine körperliche Beschädigung herbeigeführt werden könnte. Oder wenn gesagt wird, daß es sich um Beschädigung von Vermögen im größeren Umfang handelt. Erstens müssen wir damit rechnen - und die Vorbereitungen dazu sind durch die Arbeitsgerichte getroffen - daß wir erleben werden, daß der Streik in diesem Staate ein Verbrechen sein wird, und der Streik ist sicher eine Handlung, durch welche Vermögenswerte in größerem Umfange gefährdet werden. Dann wird der Streik nach diesem Gesetze nicht nur ein Verbrechen, sondern ein gemeines Verbrechen sein, und der Arbeiter, der gestreikt hat, trotzdem die ganze Regierung mit den sozialfaszistischen Ministern und die Gewerkschaftssekretäre es als verboten erklärt haben, wird als gemeiner Verbrecher behandelt. So schaut dieses Gesetz aus.
Wir stellen demgegenüber unsere Forderung, die wir hier natürlich nicht als Gesetzesentwurf beantragen, die wir aber draußen den Arbeitern vorlegen, damit sie die Durchführung dieser Forderung erkämpfen, die Forderung: heraus mit allen proletarischem Gefangenen! (Potlesk na levici.) Wir verlangen die Freilassung des Abgeordneten Harus und des Abg. Major, den man als den Schuldigen für die eigenen blutigen Verbrechen hinstellen will. Wir verlangen die Freilassung aller derjenigen, die (Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 18. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.) deshalb eingekerkert worden sind, weil sie für die Interessen der Arbeitenden gekämpft haben. Das ist in den Augen derjenigen, die die Korruptionisten frei herumlaufen lassen, sie in den Ministersesseln sitzen lassen, ein so schweres Verbrechen, wenn man daß man in den Kerkern des Min. Meissner eingesperrt werden muß, wenn man für Brot und Arbeit kämpft. Wir verlangen die Freilassung dieser Vertrauensmänner des Proletariats, die kein Verbrechen begangen, die ihre Pflicht erfüllen und gegen die Verbrecher gekämpft haben. (Potlesk na levici.) Weil wir wissen, daß im kapitalistischen Staate diejenigen, die für die Arbeitenden kämpfen, als Verbrecher behandelt werden, verlangen wir aber auch, daß ein Gesetz geschaffen werde, daß diejenigen, bei denen das Proletariat noch nicht verhindern konnte, daß sie in Gefängnisse kommen, daß durch Kampfdruck des Proletariates erzielt werde, daß die dort nicht als gemeine Verbrecher behandelt werden. Wir verlangen eine Reihe weitergehender Vorrechte für die politischen Gefangenen, die darüber hinausgehen, was hier auf dem Papier angeführt, aber nie gewährt werden wird. Was wir in unseren Anträgen verlangen, ist nur ein Teil desjenigen, was in der Sowjetunion alle Gefangenen, nicht nur die politischen, an Freiheit und Möglichkeit zur freien Betätigung haben. Wir verlangen selbstverständlich, daß kein Unterschied zwischen Soldaten und Arbeitern und Bauern, die nicht im Waffenrock stecken, gemacht werde. Wir verlangen selbstverständlich, daß niemand die Möglichkeit haben darf, den politischen Gefangenen auf disziplinaren Wege die Rechte, die er als politischer Gefangener hat, wegzunehmen. Wir verlangen vor allem, daß unbedingt alle Handlungen, die im Kampf für die Forderungen der Arbeitenden und auch im Kampfe gegen die nationale Unterdrückung begangen werden, als politisches Delikt anerkannt werden. Wir werden aber erleben, daß die Vertreter der unterdrückten Nationen, die kapitalistischen, die sozialfascistischen Vertreter, die gegen diese unsere Forderungen stimmen, daß sie dafür stimmen werden, daß auch diejenigen als gemeine Verbrecher behandelt werden, die gegen die nationale Unterdrückung sind. Wir machen nur eine einzige Ausnahme: das ist, daß derjenige, dem nachgewiesen ist, daß er bewußt ein Delikt begangen hat, um die Interessen der Arbeitenden und unterdrückten Nationen zu schädigen, was ein Verbrechen gegen die gewaltige breite Masse der Arbeitenden, gegen den allergrößten Teil des Volkes ist, nicht die Vorrechte eines politischen Verbrechers genießt. Der handelt im Interesse einer kleinen Schichte von Ausbeutern und Unterdrücke rn, den kann man tatsächlich als gemeinen Verbrecher. [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 18. èervna 1931 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy.]
Dieses Gesetz kommt nicht jetzt zufällig, genau so wie diese Untersuchung im Untersuchungsausschuß nicht zufällig jetzt kommt. Diese beiden Tatsachen, Fascismus und Sozialfascismus - das gehört dazu - und Korruption, das sind Begleiterscheinungen des kapitalistischen Systems und vor allem des kapitalistischen Systems in seinem Verfaulungsstadium, in dem wir uns jetzt befinden. Und ich glaube, heute mehren sich die Zeichen dafür, daß wir wirklich im Stadium des Zusammenbruchs des verfaulenden Kapitalismus sind. Von Tag zu Tag, und aus allen Ländern hagelt es nur so von Hiobsposten - vom Standpunkte der Bourgeoisie. Aus Italien, aus Norwegen, sogar aus Australien, wo die Arbeiterpartei regiert, und aus den verschiedensten Ländern kommen die Nachrichten von Kämpfen zwischen den Arbeitenden und der Staatsmacht, die schon einen ganz anderen Charakter haben als die Kämpfe noch vor verhältnismäßig kurzer Zeit, und vor allem kommen solche Nachrichten aus dem benachbarten Deutschland und Polen. Ich glaube, man müßte blind sein, um nicht zu sehen, was da vorgeht. Auf der einen Seite wie die Bourgeoisie, weil sie keinen anderen Ausweg mehr sieht, ihre Raubpolitik aufs äu ßerste und unerträglichste verschärft, wie wir das in den Notverordnungen der Brünningregierung sehen, und wie die Bourgeoisie gleichzeitig ihre Druckmittel verschärft, um diese Raubpolitik durchführen zu können, wie wir das in diesem fascistischen Kurs der Brünningregierung sehen, wobei wir gerade in Deutschland so deutlich feststellen können, wie die sozialfascistischen Parteien, die Sozialdemokraten helfen, mitarbeiten, an der Spitze stehend mitarbeiten an dieser ganzen Politik des Raubes und der fascistischen Unterdrückung. Unter der Flagge des kleineren Übels stimmen sie dafür und ermöglichen sie Notverordnungen, von denen sie selbst zugeben müssen, daß sie der unerhörteste Raub sind an den Arbeitenden, an den Arbeitslosen, an den Ärmsten, an den Bauern. Unter der Flagge des kleineren Übels stützen sie diese Brünningregierung, angeblich um den Fascismus zu verhindern, während jedes Kind sehen muß, wie diese Brünningregierung den Fascismus systematisch herbeiführt, wie diese Brünningregierung auf der einen Seite mit Hitler operiert und auf der anderen Seite mit diesen Sozialfascisten operiert, um im richtigen Moment ihre Agenten vorzuschicken, je nachdem, wie sie es braucht. Das sehen wir auf der einen Seite. Auf der anderen Seite aber sehen wir auch, wie die Geduld der Arbeitenden zu Ende geht, nicht nur der Arbeitenden, nicht nur der Arbeitslosen und der Hungernden auf der Straße, wie auch zu Ende geht die Geduld der Bauern, von denen die Kapitalisten glauben, daß sie ewig ihre treuen Bundesgenossen sein und ihr Ausbeutungssystem ermöglichen werden, unter dem diese Bauern selbst zugrunde gehen. Wir sehen heute, wie in Deutschland die revolutionäre Erregung alle Schichten des arbeitenden Volkes erfaßt, wir sehen, wie sich dort tatsächlich eine Volksrevolution, aber nicht im bürgerlichen Sinne, sondern unter proletarischer Führung, vorbereitet, eine Volksrevolution, die trotzdem zugleich proletarische Revolution sein wird. Wir sehen, wie diese Erregung alle Schichten des Volkes so sehr erfaßt, daß selbst ehrliche Leute, welche an der fascistischen Bewegung teilgenommen haben, erkennen, daß sie von Hitler betrogen wurden, daß er das Werkzeug der Bourgeoisie, des Kapitalismus ist, den sie ehrlich hassen, und sich zum Kommunismus bekennen, und offen erklären, vor der ganzen Welt, führende Leute der Hakenkreuzlerbewegung in Deutschland: Wir haben eingesehen, daß der Kommunismus die einzige Partei ist, welche zugleich mit der Befreiung vom sozialen Elend uns auch von der nationalen Unterdrückung, von der Knechtschaft und Ausbeutung befreien wird. So schauen die Dinge heute in Deutschland aus. Es sind nicht nur Barrikaden und Straßenkämpfe, von denen man jetzt in den Zeitungen liest und die vielleicht oberflächliche Beobachter aufmerksam machen auf das, was vorgeht, sondern wenn man genauer zusieht, was in allen Schichten der Bevölkerung vorgeht, sieht man, wie Deutschland vor der Entscheidung steht: Entweder offene fascistische oder proletarische Diktatur, entweder brutale Gewalt, um das zusammenbrechende System doch noch aufrecht zu erhalten, in neue Kriege, in ein neues Chaos zu kommen, oder proletarische Gewalt, um die Bahn freizumachen für eine bessere Zukunft.
Wenn wir das hier feststellen, so nicht etwa, um hier die Kapitalisten bange zu machen. Ich glaube, die spüren schon selbst, was vorgeht. Wenn wir das hier feststellen, so deshalb, um die Arbeitenden draußen aufmerksam zu machen, daß das nicht nur bedeutet, daß sie sich zu freuen haben, wie rasch es in Deutschland vorwärts geht mit dem Kampfe des Proletariats, sondern, daß das auch ernste und verantwortungsvolle Pflichten für das Proletariat in diesem Staate bedeutet.
Es gibt manche, die sich sagen, in Deutschland geht etwas vor, wer weiß, wie rasch wir vor entscheidenden Ereignissen stehen werden, wir müssen vorbereitet sein für alle solche Fälle. In einem solchen Falle werden Herr Beneš und die ganzen Sozialfascisten die èechischen Arbeiter und Bauern im Waffenrock dazu benützen wollen, um die deutsche Revolution niederzuschlagen. Das Proletariat hier muß bereit sein, um der deutsche Revolution zu Hilfe zu kommen, denn es handelt sich hier um mehr! Es handelt sich nicht nur darum, daß man bereit sein muß für den entscheidenden Augenblick, sondern es handelt sich darum, zu erkennen, daß jetzt schon von uns alles geschehen muß, um den Sieg des deutschen Proletariats zu ermöglichen. (Potlesk na levici.) Von dem, was jetzt die Arbeiter und Bauern hier in der Èechoslovakei unternehmen und tun, genau so wie von dem, was sie in andern Ländern unternehmen und tun, hängt es ab, wie die Ereignisse in Deutschland und Polen - wo sich ähnliche Dinge vorbereiten - verlaufen werden. Der Kampf des Proletariats in dem einen Lande ist nicht unabhängig von dem, was in andern Ländern vor sich geht. Wenn die deutschen Arbeiter spüren und sehen, es kommen Nachrichten aus Italien sogar, daß die Arbeiter auf die Straßen ziehen und die fascistische Polizei verjagen, wenn sie hören werden, daß auch das èechoslovakische Proletariat versteht zu kämpfen gegen seine Bourgeoisie, in Ungarn, in Frankreich, wo Barrikadenkämpfe in Roubaix waren usw., in Polen, dann wird das deutsche Proletariat in seinem Kampfe ermutigt und gefestigt, dann kann es in diesem Kampfe leichter siegen, und das hilft uns auch unseren Kampf leichter zu führen und auch in unserem Kampf leichter zu siegen. Deshalb ist es gerade in der jetzigen Zeit, wo es so klar ist, daß sich eben, wenn wir nicht bloß in unserem Lande die Dinge betrachten, sondern auch wenn wir weiter hinausschauen, daß sich weltgeschichtliche Ereignisse vorbereiten, in unmittelbarster Nähe, deshalb ist es gerade jetzt so wichtig, daß die Arbeitenden die internationale Solidarität begreifen, daß sie begreifen, daß es auch unsere Sache ist mitzuhelfen, wenn in China die Sowjetarmee gegen Tschankeischek siegt, wenn in Indien Hunderte Millionen Unterdrückter gegen die Arbeiterregierung, die sie national unterdrückt, kämpfen, daß es unsere Sache vor allem ist, den Kampf des deutschen und polnischen Proletariats und der Arbeitenden in allen Ländern zu unterstützen dadurch, daß wir unseren eigenen Kam pf verschärfen, den Kampf gegen den Hunger, den Kampf gegen den Fascismus, den Kampf gegen die imperialistische Kriegsgefahr, den Kampf auch gegen diese Korruption, die eine Begleiterscheinung dieses ganzen Raubsystems ist, vor allem den Kampf zum Sturz dieses ganzen Systems. (Potlesk na levici.)
Es mehren sich die Zeichen, daß
der Tag bald kommt, wo dieser Dunst, in dem wir heute leben, dieser
Dunst von Arbeiterblut und Korruptionsgestank, durch ein befreiendes
Gewitter verjagt und zerstäubt wird und wo die Luft rein wird,
sowie heute in der Sowjetunion, wo wir den Tag der siegreichen
Weltrevolution erleben, wo wir dem ganzen Gestank, dem ganzen
Elend, der ganzen Not ein Ende machen werden. (Potlesk na levici.)