Pátek 20. bøezna 1931

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 113. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 20. bøezna 1931.

1. Øeè posl. Jaksche (viz str. 13 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Diese Vorlage bringt zwei Gedanken zum Ausdruck, die im Laufe der Diskussion über die Krisenbekämpfungsmöglichkeiten in den Vordergrund getreten sind, u. zw.: erstens einmal der, daß in den Zeiten der Stagnation der internationalen Wirtschaftsbeziehungen jedes Land seine technische Ausrüstung für die kommenden Konkurrenzkämpfe verbessern muß, zweitens daß ein elastisches System der öffentlichen Arbeitsbeschaffung notwendig ist, welches die alljährlichen Aufwendungen des Staates auf eine längere Dispositionsfrist verteilt und es ermöglicht, innerhalb eines weitgesteckten Programmes den Schwerpunkt der öffentlichen Investitionstätigkeit mehr auf die Krisenjahre zu verlegen. Im Rahmen der letzten Krisenbekämpfungsvorlagen, mit denen sich dieses Haus zu beschäftigen hat, berührt die Vorlage betreffend die Errichtung eines landwirtschaftlichen Meliorationsfonds mehr landwirtschaftliche Interessen. Es werden darin die bisherigen Jahresaufwendungen des Staates für kleinere Fluß- und Bachregulierungen, für Flächenmeliorationen etc. im Betrage von 67 Millionen zu einer Fondsgebarung zusammengefaßt. Durch weitere Einnahmen, u. zw. aus dem Ertrage der Wasserkraftsteuer, aus den Ersätzen von 15 bis 20 Millionen für den Entgang der Grundsteuererhöhung bis zum Jahre 1938, durch eine weitere Budgetdotation von 30 Millionen sowie durch Kreditoperationen erhofft man in zehn Jahren ein Bauprogramm von rund 3 1/2 Milliarden erledigen zu können.

Dieses Programm interessiert uns zunächst vom Standpunkte der Arbeitsbeschaffung für unsere arbeitslosen Menschen, aber auch vom Standpunkte der speziellen Wirtschaftsinteressen des deutschen Gebietes. Wenn für kleinere Flußregulierungen, Wildbachverbauungen, sonstige Sicherungen gegen Hochwasserschäden aus dem Teil A des Fonds jährlich 135 Millionen vorgesehen sind, wenn davon ungefähr 40 Millionen in Böhmen, ungefähr 48 Millionen in Mähren-Schlesien verwendet werden sollen, so bedeutet das zweifellos eine teilweise Entlastung des Arbeitsmarktes, die um so stärker in Erscheinung treten kann, als die Fondsverwaltung in der Lage ist, durch Kreditoperationen ihre Aufwendungen in Krisenjahren zu steigern. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die deutschen Sprachgebiete Böhmens und Mährens ganz besonders von der Arbeitslosigkeit heimgesucht sind und es daher verdienen, bei den Regulierungsarbeiten gebührend berücksichtigt zu werden. Schon der mehr gebirgige Charakter des deutschen Randgebietes bringt es mit sich, daß der Meliorationsfonds dort ein großes Arbeitsfeld finden wird. Wir erwarten auf das bestimmteste, daß er sich bei der Aufstellung seiner Arbeitspläne nicht von nationalen Gesichtspunkten leiten lassen wird. Die Gefahr ist vorhanden, daß auch bei diesen Arbeiten sich wiederum nationale Momente in den Vordergrund drängen. Das will ich nur an einem Beispiel illustrieren, soweit es sich um die Miesaregulierung in der Umgebung von Pilsen handelt.

Soweit wir informiert sind, soll zunächst die Miesaregulierung nur in dem Bereiche des politischen Bezirkes Pilsen durchgeführt werden und es besteht die Gefahr, daß das anschließende Gebiet der Gerichtsbezirke Tuschkau und Mies außer Betracht gelassen wird, gerade jene Gebiete, welche durch die Überschwemmungen in den letzten Jahren sehr viel gelitten haben. Wir halten es für einen unmöglichen Zustand, daß bei solchen Projekten an der Sprachgrenze halt gemacht wird. Ich verweise in diesem Zusammenhange auch darauf, daß gerade im gebirgigen Böhmerwaldgebiet einige sehr gefährliche Wildbäche bisher ihrer Schädlichkeit nicht entzogen wurden, daß gerade der Lossnitzbach und der Zollerbach im Gebiete von Bergreichenstein, die schon ungeheuere Verheerungen angerichtet haben bei den Wolkenbrüchen in den vergangenen Jahren, bisher nicht in diesen Arbeitsbereich einbezogen wurden. Es wäre notwendig, daß gerade in den deutschen Gebirgsgegenden diese Wildbachverbauungen, diese Bach- und Flußregulierungen mit aller Energie und in großzügiger Weise in Angriff genommen werden.

Die zweite Aufgabengruppe ist dem Fonds Teil B vorbehalten. Ihm obliegt die Subventionierung von Flächenmeliorationen und von landwirtschaftlichen Wasserleitungen. Die Subventionierung von Flächenmeliorationen soll im Jahre einen Bauaufwand von 140 Millionen ergeben, bei den Wasserleitungen ist mit einem Jahresaufwand von 80 Millionen gerechnet. Über die Notwendigkeit von Flächenmeliorationen sowohl im Flachland als auch in Gebirgsgegenden ist kein Wort des Streites zu sagen. Wir bedauern nur, daß in dieser Vorlage das Programm der Rekultivierung der Bergbauschäden nicht in großzügiger Weise gelöst worden ist. Es ist unbestritten, daß in den Bergbaugebieten, namentlich in Nordwestböhmen, aber auch im Staab-Nürschaner Revier kolossale Verheerungen an landwirtschaftlichen Nutzflächen angerichtet worden sind. Diese Gebiete bieten den Anblick eines Schlachtfeldes, wo ein Granattrichter sich an den anderen reiht und es wäre an der Zeit, wenn die Schäden, die da angerichtet wurden durch kapitalistische Profitsucht der Bergherren, endlich wieder einmal in Ordnung gebracht würden, u. zw. nicht nur durch Leistungen der öffentlichen Hand, sondern auch durch die Heranziehung derer, die die Nutznießer der Bergbaugewinne gewesen sind, nähmlich der Bergbauunternehmer und jener Grundbesitzer, die durch hohe Ablösungssummen entschädigt worden sind. Es wäre zu wünschen, daß die deutsche Landwirtschaft von den Meliorationssubventionen ausgiebigen Gebrauch macht, daß man die vorliegenden und in Aussicht genommenen Projekte ohne Berücksichtigung kleinlicher Sonderinteressen mit aller Beschleunigung durchführt, solange infolge der Arbeitslosigkeit Arbeitskräfte in großer Zahl vorhanden sind.

Ich muß hier darauf verweisen, daß, wie auf allen Gebieten der öffentlichen Arbeitsbeschaffung, so auch auf dem Gebiete des Meliorationswesens ununterbrochen berechtigte Beschwerden einlaufen, daß die geplanten Arbeiten durch den schleppenden Gang der bürokratischen Tätigkeit um Jahre und abermals Jahre verzögert werden. Hier muß ferner darauf verwiesen werden, daß die Klagen über die Überbürdung der Ämter und Beamten was uns auf solche Angriffe immer wieder erwidert wird - solange keine Stichhältigkeit besitzen, als unsere Ämter ihr Hauptaugenmerk den Prestigeangelegenheiten in den Sprachenfragen zuwenden. Ich bin überzeugt davon, daß das ganze Problem der Ämterüberbürdung in erheblichem Maße gelöst werden könnte in dem Augenblicke, wo man die Sprachenfrage als eine rein praktische Angelegenheit und nicht als eine Angelegenheit nationalen Prestiges betrachtet. Ich will das hier mit einer Tatsache begründen.

Im Zuge der unseligen Verwaltungsreform ist das technische Bureau der Landeskulturräte der Landesverwaltung einverleibt worden. Es wird nun versucht, eine neue Praxis einzuführen, u. zw. in folgendem Sinne: Bisher konnten die Ingenieurgutachten zu Parteieneingaben aus deutschen Gebieten auch in deutscher Sprache beigebracht werden. Das war vollkommen richtig und in dem Sprachengesetz begründet, weil diese Ingenieurgutachten tatsächlich ein Bestandteil der Parteieingaben sind. In letzter Zeit ist nun verfügt worden, daß diese Ingenieurgutachten sowie auch die Revisionsberichte ausschließlich in èechischer Sprache vorgelegt werden müssen. Das bedeutet erstens einmal eine Schädigung der Interessenten, denen dadurch weitere Kosten erwachsen. Das bedeutet aber auch eine weitere Komplizierung des ganzen Vorganges. Man muß sich doch fragen, wer denn an einer solchen Verfügung ein Interesse hat. Es wird doch nicht mehr Gras auf einer solchen meliorierten Fläche wachsen, die durch ein Gutachten, sagen wir in der einen oder in der anderen Sprache in Angriff genommen wird. Es werden hier die kleinlichsten Schikanen angewendet und ich möchte von dieser Stelle aus an den Herrn Landwirtschaftsminister, den wir bisher als national unvoreingenommenen Menschen kennen gelernt haben, appellieren, damit er ein Machtwort spreche, daß solche bürokratische Erschwerungen, die aus rein chauvinistischen Erwägungen entspringen, in Zukunft hintangehalten werden.

Nun ein Wort zur Wasserleitungsfrage, die ebenfalls in dieser Vorlage in erheblichem Maße berührt wird. Es ist zu begrüßen, daß es durch den wasserwirtschaftlichen Meliorationsfonds ermöglicht wird, einen Bauaufwand von 80 Millionen für Wasserleitungsbauten zu subventionieren, daß wir von dem bisherigen Zustand erlöst werden, wo zwar Subventionen bewilligt waren, aber wegen Mangels an budgetären Mitteln einfach nicht ausgezahlt werden konnten. Es ist zu begrüßen, daß es auch in den Landgebieten ermöglicht wird, das Problem einer gesunden Wasserversorgung zu lösen. Das ist nicht nur eine Angelegenheit von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung, sondern auch vom Standpunkt der Volksgesundheit eine Angelegenheit von großer Wichtigkeit. Nur hat die Textierung der diese Frage betreffenden Bestimmungen große Bedenken hervorgerufen, u. zw. in dem Sinne, daß zweierlei Recht geschaffen wird, daß dadurch ein Unterschied statuiert wird zwischen vorwiegend landwirtschaftlichen und vorwiegend industriellen Gemeinden. Der Subventionsanspruch der landwirtschaftlichen Gemeinden ist durch dieses Gesetz zunächst sichergestellt. Dagegen ist wohl noch die Frage offen, von welcher Seite die Industriegemeinden ihre Subventionen erhalten sollen, wenn sie das ebenso lebenswichtige Wasserversorgungsproblem lösen wollen. Es wurde hier vom Herrn Referenten die Zusage gemacht, daß bei der Handhabung dieser Bestimmung nicht kleinlich vorgegangen werden soll, und wir erwarten auch, daß bei der Auslegung gerade dieses Punktes, der den Vorzug landwirtschaftlicher Wasserleitungen statuiert, nicht jene kleinen Landwirte geschädigt werden, die in Industriegemeinden wohnen. Bei der Natur unserer Siedlungsgebiete sowohl im deutschen wie im èechischen Sektor ist es doch so, daß es doch wohl selten rein landwirtschaftliche und rein industrielle Gemeinden gibt, sondern ein inniger Zusammenhang zwischen beiden Produzentengruppen vorhanden ist und es wäre nur recht und billig, daß nach dieser Regelung des landwirtschaftlichen Wasserversorgungsproblems die gleiche Regelung auch für die Industriegemeinden erfolgt, und daß dabei dieselben Subventionen bewilligt werden, sei es in Form höherer Dotierung seitens des Gesundheitsministeriums, sei es in anderer Form.

In diesem Zusammenhange ist auch ein Wort über die volkswirtschaftlichen Konsequenzen dieses Gesetzes zu sagen. Es wurde schon im Budgetausschuß darauf hingewiesen, daß die Fortsetzung der Meliorationsarbeiten in einem gesteigerten Tempo erfolgen soll und man rechnet damit, da alljährlich rund 45.000 ha weiter melioriert werden sollen, daß die Fortsetzung dieser Meliorationsarbeit die akute Frage der landwirtschaftlichen Überproduktion nicht zu lösen vermag. Es ist so, daß sich unsere Agrarpolitik in diesem Staate bisher vorwiegend mit Maßnahmen der mechanischen Förderung befaßt hat, daß man bisher noch nicht die Methoden einer organischen Gestaltung der Agrarpolitik gefunden hat. Gewiß, es wird jede fortschrittliche Landwirtschaftspolitik ihr Augenmerk auf die Steigerung, auf die Qualität, auf die Verbesserung der Produktion lenken müssen. Aber diese Politik wird erfolglos bleiben, wenn nicht gleichzeitig Bemühungen laufen, um auch das Distributions- und das Absatzproblem zu lösen. Die bestausgerüstete Produktion kann allein keine volkswirtschaftliche Bedeutung haben, kann sich volkswirtschaftlich nicht auswirken, solange nicht die Absatzfrage gerade in der Landwirtschaft geregelt wird. Hier muß man unserer offiziellen Agrarpolitik den Vorwurf machen, daß sie auf ausgefahrenen Geleisen wandelt, daß man sich nicht daran gewagt hat, den Weg zu einer planmäßigen Produktions- und Absatzregelung zu beschreiten. Ich muß hier den agrarischen Parteien den Vorwurf machen, daß sie namentlich in der Frage der Monopole eine durchaus schwankende Haltung einnehmen, daß sie nicht wissen, ob sie weiter ihre ganzen Hoffnungen auf die Gestaltung der freien Wirtschaft setzen sollen, oder ob nicht doch gewisse planwirtschaftliche Vorkehrungen zu treffen wären.

Ich glaube, man kann mit vollem Rechte sagen, daß unsere Landwirtschaft wie auch die ganze Volkswirtschaft dieses Staates vor der Aufgabe eines gewaltigen Umstellungsprozesses steht, und man kann wohl hinzufügen, daß der Verlauf dieses Umstellungsprozesses unmöglich allein der privatwirtschaftlichen Initiative überlassen werden kann. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.) Das zeigt sich klar bei den Verhältnissen in der Hopfenproduktion, das zeigt sich gegenwärtig auch beim Rübenbau, daß der Einzelne gar nicht die Übersicht und die Handlungsfreiheit besitzt, um den rechten Weg zu gehen. Man wird über gewisse Zwangsmaßnahmen namentlich bei der Beschränkung der Hopfenanbauflächen, aber auch der Rübenanbauflächen nicht hinwegkommen. Wenn also volkswirtschaftliche Bedenken bestehen, daß man einen so bedeutenden Aufwand an öffentlichen Mitteln zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion verwendet in einer Zeit der landwirtschaftlichen Überproduktion, so muß doch gesagt werden, daß man die Sache auch vom bevölkerungspolitischen Standpunkt betrachten muß. Durch planmäßige Meliorationsarbeiten wird es namentlich in den armen Gebirgsgegenden ermöglicht, daß auf der bisherigen Nutzfläche, auf der bisherigen Fläche des Kulturbodens mehr Menschen ernährt und in ihrer Existenz gesichert werden können.

Damit kommen wir zur sozialen Seite des Agrarproblems, über das wohl auch einmal von dieser Stelle aus einige Worte gesagt werden müssen. Die letzten Volkszählungsziffern haben mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, daß die Landflucht in vollem Gange ist, obwohl durch die Bodenreform viele Tausende neuer Existenzen geschaffen wurden, obwohl gerade durch die Stagnation unserer Exportindustrien keineswegs die soziale Anziehungskraft unserer Industriegegenden gewachsen sein kann. Die Volkszählungsergebnisse haben die offizielle Agrarpolitik aufgeschreckt und man sucht nun nach Möglichkeiten, nach Maßnahmen, wie man das Abströmen der Menschen von den Dörfern verhindern könnte. Man denkt da zunächst an Zwangsmaßnahmen. Man liest in der Presse, daß sich gerade unsere deutschen Agrarier damit befassen, einen Gesetzesantrag vorzulegen, welcher die Fabriksarbeit für junge Menschen bis zu 21 Jahren verbieten oder hemmen soll. Meine Herren! Mit derartigen Polizeimaßnahmen wird man kaum das Problem der Landflucht lösen können, denn ich stelle mir vor, daß sich z. B. die besser situierten Landwirte sehr dagegen verwahren würden, wenn man diesen Gedanken in der Weise erweitern würde, daß den Söhnen der Landwirte, sagen wir auch das Studium an den Lehrerbildungsanstalten oder an den Mittel- und Hochschulen verboten wird. Nach unserer sozialistischen Auffassung ist die beste Gegenmaßnahme gegen die fortschreitende Landflucht die Sicherung der kleinen Existenzen auf dem Dorfe. Dazu allerdings ist auch notwendig, daß unsere Agrarpolitik durch soziale Gesetze, die den Schutz der Schwachen betreffen, erweitert wird.

Ich verweise hier auf die Pachtschutzfrage. Zehntausende, ja Hunderttausende kleiner Existenzen sind durch die ungelöste Pachtzinsfrage dem Spiele des Zufalles ausgeliefert. Es ist ein unhaltbarer Zustand, daß in einer Zeit des unerhörten Schwankens der landwirtschaftlichen Produktenpreise, daß in einer Zeit solcher volkswirtschaftlicher Unsicherheit die Existenz des Kleinpächters an starre Normen gebunden ist, daß die Kleinpächter z. B. heute an Pachtverträge gebunden sind, die sie abgeschlossen haben in einer Zeit der landwirtschaftlichen Konjunktur. Das wirkt sich beispielsweise im Hopfenbaugebiete geradezu katastrophal aus. Es wurden von den sozialdemokratischen Fraktionen dieses Hauses in der letzten Zeit Anträge betreffend die Schaffung eines neuen Pachtschutzgesetzes vorgelegt und die Behandlung dieser Anträge durch die Mehrheitsparteien wird wohl ein Prüfstein sein, inwieweit unsere offizielle Agrarpolitik auch den schwachen Existenzen auf dem Dorfe Hilfe angedeihen lassen will.

Notwendig wäre in diesem Zusammenhang auch eine gesamtstaatliche Regelung über die Verpachtung der Gemeindegründe. Wir müssen feststellen, daß auch hier eine sehr widerspruchsvolle Praxis in Geltung ist, daß in einzelnen Dörfern die Gemeindegründe vorwiegend den bedürftigen Kleinlandwirten und Häuslern verpachtet werden, wir müssen aber auch feststellen, daß vielfach noch das alte Lizitationssystem in Geltung ist, wodurch einfach dem kleinen Bauer das Stück Wiese, das er für seine Kuh braucht, bei der Lizitation von dem kaufkräftigen Nachbarn weggeschnappt werden kann. Wir fordern also den Grundsatz, daß Gemeindepachtgründe in erster Linie und auf jeden Fall den bedürftigen und schwachen Kleinlandwirten und Häuslern verpachtet werden müssen.

Ein Wort noch über die Frage der Baugründe auf dem Dorfe. Man wundert sich über das Ausmaß der Landflucht und übersieht dabei, daß es bei der Erstarrung der Verhältnisse auf dem Dorfe heute vielfach einem aufstrebenden Arbeitsmenschen gar nicht möglich ist, sich ein eigenes Heim zu schaffen. Selbst die Wohltat des Bauförderungsgesetzes, welches vorsieht, daß auch die Enteignung von Baugründen, sei es von Gemeinde- oder Privatbaugründen möglich ist, wird in der Praxis illusorisch gemacht. Ich habe einen solchen bezeichnenden Fall miterlebt, und zwar in einer großen Waldgemeinde des Bezirkes Hartmanitz. Dort bewarb sich ein Arbeiter um einen Baugrund, er wurde überall abgewiesen. Er suchte an um Enteignung nach dem Bauförderungsgesetze. Er wollte 400 m2 Hutweide von einem Besitzer, der über 200 ha sein Eigen nennt. Was hat sich herausgestellt? Die landwirtschaftlichen Sachverständigen haben bei allen Kommissionen behauptet, daß dieser Besitzer von 200 ha Boden bei einer Hutweidefläche von 15 ha diese 400 m2 nicht entbehren kann, daß sie zur Weiterführung seines Betriebes notwendig seien. Das Ergebnis ist, daß der arme Teufel durch Rekurse ungefähr 3000 Kè eingebüßt hat und aus dem Dorfe wegziehen mußte, weil man ihm das Stückchen Baugrund verweigert hat.

In unseren Gebirgsgegenden spielt auch der Zusammenhang zwischen land- und forstwirtschaftlichen Interessen eine große soziale Rolle. Bisher ist der Kampf zwischen landund forstwirtschaftlichen Interessen namentlich in den Gebieten des großen Waldbesitzes einseitig nach den Interessen des Großgrundbesitzes entschieden worden. Man hat aus Gründen der Jagderhaltung und des reinen Besitzinteresses das arme Volk dieser Waldgebiete immer mehr aus dem Walde verdrängt, die Hirschkuh des Grafen oder Fürsten hat der Kuh des Häuslers das Futter weggefressen. Nach der Waldreform, die große Waldkomplexe in den Besitz des Staates gebracht hat, wäre einmal eine Nachprüfung dieser Fragen vom landwirtschaftlichen und sozialen Standpunkt aus notwendig, es wäre eine soziale Notwendigkeit und ein Stück Existenzsicherung für die kleinen Menschen unserer Gebirgsdörfer, wenn man ihnen Futterbezugsrechte und im Rahmen der forstwirtschaftlichen Möglichkeiten weitere Rechte einräumen würde. Und noch eine Kleinigkeit die ebenfalls von nicht geringer Bedeutung ist: Wenn man dem armen Teufel Zutritt zum Wald geben würde, damit er sich ein paar Schwämme holen und Beeren pflücken kann. Denn es ist geradezu eine exzessive Auslegung des Begriffes Privateigentum, wenn heute die Großgrundbesitzer auch den Ertrag an Waldfrüchten für sich in Anspruch nehmen wollen, wenn sie die armen Teufel, die ein paar Liter Beeren pflücken und dann verkaufen, mit ihren Hegern aus dem Wald jagen lassen und ein eigenes Handelsgeschäft mit Waldfrüchten installieren, wie es auch Schwarzenberg in Südböhmen zu einem vortrefflichen System ausgebildet hat. Ich richte das an die Adresse der Staatsforstverwaltung, ich muß aber auch sagen, daß hier leider kein Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Forstbesitzern besteht, daß man sich immer mehr darauf einrichtet, die Menschen, die Beeren pflücken oder Schwämme holen, mit der Flinte hinausjagen zu lassen. Es wäre wohl eine sehr bescheidene Forderung, daß die Staatsforstverwaltung hier mit gutem Beispiel voranginge und durch ihre Praxis zeigen würde, daß sich auch in sozialer Beziehung durch die Waldreform etwas geändert hat.

In diesem Zusammenhange noch ein Wort über die Arbeiterpolitik unserer Staatsforstverwaltung. Es sind die Wälder mit der Zusage übernommen worden, daß die bisherigen Arbeitskräfte weiter beschäftigt werden. Durch das Fallen der Holzpreise ist natürlich kein großes Bedürfnis vorhanden, die Schlägerungen im bisherigen Umfange fortzusetzen. An der Einhaltung der forstlichen Wirtschaftspläne hängt aber die Existenz von tausenden Forstarbeitern und es ist wohl die Forderung begründet, daß sich der Staat auch bei der Einhaltung der Schlägerungspläne nicht ausschließlich von fiskalistischen Gesichtspunkten leiten läßt. Daß hier auch noch den Forstarbeitern gegenüber vielfach eine wenig verständnisvolle Haltung eingenommen wird, beweist das letzte Vorgehen der staatlichen Forstverwaltung in Eisenstein, wo man den Forstarbeitern das uralte Recht auf den Holzauszug im Winter weggenommen hat, wo diesen Menschen diese alte Winterarbeit entzogen wurde und der Abtransport des Holzes aus dem Walde den Landwirten übertragen wurde. Ich weiß schon, daß sich auch mancher arme Gebirgsbauer im Winter einige Kronen verdienen will, aber es ist wohl keine soziale Arbeiterpolitik, wenn die Forstarbeiter in dieser Zeit der großen Arbeitslosigkeit von ihrem alt innegehabten Arbeitsplatz verdrängt werden.

Ich fasse das, was ich in dieser Beziehung gesagt habe, so zusammen: Das Problem der Landflucht kann nur durch eine soziale Agrarpolitik gelöst werden, die auch auf die wirtschaftlich Schwächeren Rücksicht nimmt.

Es ist auch bei der Behandlung von wirtschaftlichen Vorlagen notwendig, immer wieder darauf hinzuweisen, daß das Problem der Landeskulturräte dringend der Lösung bedarf. Die Landeskulturräte in ihrer heutigen Form sind Reste des Absolutismus, sind jene Institutionen, in denen der demokratische Geist, der in unserer Staatsverfassung verankert ist, bisher noch keinen Einzug halten konnte. Die Landeskulturräte hätten in der Zeit der jetzigen schweren Agrarkrise eine große Führeraufgabe zu leisten, sie sollten die Pioniere der notwendigen Lösungen sein, sie sollten die Wegweiser sein und in der fortschrittlichen Agrarpolitik vorangehen. Die Landeskulturräte können aber heute diese Aufgabe nicht lösen, weil ihnen jede territoriale Grundlage fehlt, weil sie auf einem indirekten Wahlrecht aus den Neunzigerjahren aufgebaut sind, welches wert wäre, den Museen als Sehenswürdigkeit einverleibt zu werden. Die Landeskulturräte sind in ihrer heutigen Gestalt Köpfe ohne Füße. Sie haben zwar einen ausgebauten Beamtenapparat und ihre Beratungsausschüsse, aber es fehlen die Vollzugsorgane, es fehlt der Kontakt mit der ländlichen Bevölkerung und deswegen erheben wir immer wieder die Forderung nach Demokratisierung der Landeskulturräte und Ersatz derselben durch demokratische Bezirksgenossenschaften, durch demokratische Landesbauernkammern, die nach dem Prinzip des allgemeinen gleichen Wahlrechtes aller landwirtschaftlich Berufstätigen nach dem Proportionalsystem zusammengesetzt sind. Es ist unhaltbar, daß man auf die Dauer hunderttausende von kleinen Landwirten und Häuslern, die die wahren Träger der landwirtschaftlichen Produktion sind, von dem Mitbestimmungsrecht im Landeskulturrat ausschaltet. Immer wieder wird Dänemark als das große Beispiel fortschrittlicher Agrarpolitik hingestellt, aber es muß gesagt werden, daß man in Dänemark vor dem gleichen Wahlrecht der kleinen Landwirte keine solche Angst hat wie bei uns und jeder kleine Landwirt in seinen Genossenschaften und in den Landeskulturinstitutionen das gleiche Wahlrecht besitzt wie der Großagrarier. Wir sprechen uns aber auch, soweit es sich um die Demokratisierung der Landeskulturräte handelt, für die Beibehaltung der bisherigen erprobten nationalen Sektionen aus.

Damit komme ich zum Schluß und sage: Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage drücken wir deutschen Sozialdemokraten unsere positive Einstellung zu den Problemen der Landwirtschaftsförderung aus. Wir müssen aber gleichzeitig erklären, daß wir uns nicht für eine einseitige Agrarpolitik einsetzen können, sondern wir hoffen, daß nach Erledigung dieser Vorlage wiederum die Bahn für sozialpolitische Gesetzeswerke freigemacht werde, für Vorlagen, die auch die Förderung unserer Industrieproduktion zum Ziele haben. All die Förderungsmaßnahmen, die wir mit diesem Gesetz beschließen, werden nur dann von Erfolg sein, wenn gleichzeitig auch die Existenz unserer Industrieproduktion gesichert wird. All das, was durch die Meliorationen und Regulierungen an Mehrproduktion erreicht werden soll, wird nur dann einen Absatz finden, wenn die Schlote unserer Exportindustrie wieder zu rauchen beginnen, wenn die hunderttausenden Arbeitslosen, die heute dahinvegetieren und ein armseliges Hungerdasein führen müssen, wieder in die Betriebe gelangen und wieder Konsumenten werden können. Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum zu glauben, daß die Landwirtschaft neben einer zusammenbrechenden Industrie aufblühen kann. Wenn in diesem Staate bisher zu wenig Wille vorhanden war, um auch der Industrie in ihrem Existenzkampfe beizustehen, möge man hinblicken auf unsere agrarischen Nachbarn, auf Ungarn, Rumänien und Jugoslavien, mit welchen Opfern sie sich jene Industrien aufzubauen bemühen, die wir in Gefahr bringen, zugrunde zu gehen. Deshalb muß eine wahre gesamtstaatliche Wirtschaftspolitik von dem Gedanken getragen sein, daß keine einseitige Förderung des einen oder des anderen Zweiges Erfolg bringen kann, sondern daß Industrieförderung und Landwirtschaftsförderung, Sozialpolitik und Agrarpolitik Hand in Hand gehen müssen. Es wäre an der Zeit, wenn auch die Herren auf agrarischer Seite sich diesen Gedankengängen nicht länger verschließen würden, wenn auch sie sich zu einem gewissen universellen Wirtschaftsbewußtsein durchringen würden, daß wir nur durch Einsatz aller schöpferischen Kräfte sowohl der Industriebevölkerung wie auch der schaffenden Landbevölkerung den Weg finden werden, der uns die Schwierigkeiten der heutigen Wirtschaftskrise überwinden läßt und dazu hilft, die Existenz der arbeitenden Menschen in diesem Staate sicherzustellen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. dr Rosche (viz str. 17 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Herren! Die Behandlung der Vorlagen wird im letzten Moment etwas getrübt durch eine Zeitungsnachricht "Agrarisches Junktim" folgenden Inhaltes: "Gestern hielt der Klub der èechischen agrarischen Abgeordneten eine Sitzung ab in der beschlossen wurde, die Forderung aufzustellen, daß, ehe die Straßenfondsnovelle im Senate zur Verhandlung kommt, in der Kammer der agrarische Initiativantrag über die Mischung von Spiritus und Benzin angenommen sein muß."

Als ich das gelesen hatte, habe ich es anfänglich nicht für möglich gehalten. Ich hätte ein Junktim zwischen Wasserstraßen, Meliorationen und Straßenfond verstanden. Kaum ist man mit der Benzinsteuer heraus, kommt man schon mit der Mischung des Benzins mit Spiritus. Da soll gleich ein offenes Wort ausgesprochen werden, daß letzten Endes die Subventionierung von Zucker und Spiritus allein auf die Dauer nicht gehen wird. Wir haben hier Vorlagen über die Wasserstraßen, über die Meliorationen, und wenn wir noch den Straßenfond mit dazurechnen, so wird das viele Milliarden ausmachen. Wenn ich das Interesse des Hauses betrachte und mir sage, daß die Vorlagen im Gesamtprojekte ungefähr 15, 16 Milliarden ausmachen, wenn ich mir sage, daß es nicht ein einziger Minister der Mühe wert findet, bei dieser Verhandlung im Hause zu sein, wenn ich mir auf der anderen Seite sage, daß, wenn in diesem Hause ein Streit zwischen Stránský und Støíbrný oder zwischen Pergler und Beneš ausgetragen wird, der Präsident keine Karte für die Galerie zur Verfügung hat, so zeugt das von einem merkwürdigen Begriff von Demokratie. Ich hätte geglaubt, daß man heute auf èechischer Seite weiter ist. Mit persönlichen Affären wird kein Arbeitsloser mit Brot versorgt. Wir haben heute wichtigere Sachen zu tun, und es ist eine Schande, daß für Vorlagen, die die Wirtschaft mit sovielen Milliarden belasten, das Interesse ein so geringes ist. Wir leben bekanntlich in der schwersten Krise, die es je auf der Welt gegeben hat. Das Wort Krise ist wegen der häufigen Anwendung leider Gottes fast schon zum Schlagwort geworden. In der Sorge um die Behebung der Krise, um ihre Milderung, dürfte es eigentlich zwischen uns allen keinen Unterschied hinsichtlich der Partei, der Nation und in der Hinsicht geben, ob einer in der Regierung oder in der Opposition sitzt. Es gibt nur eine Sorge, das ist die Sorge um die Arbeitslosen, die schuldlos um ihr Brot gekommen sind. Auch in dieser Hinsicht gibt es viele Bedenken und es ist die Frage berechtigt: Ist die Handlungsweise, wie wir sie zum größten Teil hier sehen wahre Demokratie? Wir werden am Schlusse vielleicht nachweisen, daß gerade die Folgeerscheinungen dieser schwersten Weltkrise, die wir durchmachen, die ungeheuere Arbeitslosigkeit, in diesem Staate letzten Endes ein nationales Problem ist, ein Problem der Deutschen in diesem Staate, und wir werden die Frage aufzuwerfen haben, ob auf èechischer Seite alles restlos geschieht, um diese Arbeitslosigkeit zu beheben oder zumindest zu mildern.


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