Meine Damen und Herren! Als es dem alten Österreich schon ziemlich schlecht ging, als es durch seine politischen Schwierigkeiten, innerlich zerrissen, nicht mehr recht weiter konnte, verfiel ein österreichischer Ministerpräsident - es war das Herr Koerber - auf die Idee, durch große wirtschaftspolitische Maßnahmen das Interesse der Öffentlichkeit von den rein politischen Maßnahmen abzulenken und wirtschaftspolitisch zu binden. Die Idee Koerbers war gewiß nicht schlecht. Tatsache ist aber doch das eine, daß trotzdem Koerbers Idee gut war, mit diesem wirtschaftspolitischen Ablenkungsmanöver das alte Österreich nicht mehr kuriert werden konnte. Bei uns ist es eine Tatsache, daß wir auch mit den größten politischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Es ist sowohl die Innen- wie die Außenpolitik ziemlich verfahren, man hört tagtäglich von Resignationswünschen des einen oder des anderen Herrn von der Ministerbank, man sieht, wie schleppend sich die Gestaltung unserer Handelsbeziehungen zum Auslande vollzieht, und da scheint es mir, daß auch bei uns das Rezept Koerber angenommen und aufgegriffen wird, durch große wirtschaftliche Maßnahmen das Interesse der Öffentlichkeit abzulenken.
Die beiden Vorlagen, die wir heute in gemeinsamer Debatte erledigen sollen, bringen ein ziemlich großes Gebiet öffentlicher Arbeiten in Bewegung und es ist sicher, daß die Gebiete, die damit gestreift und in Angriff genommen werden, es wert sind, daß man sie bearbeitet. Nur glaube ich das eine sagen zu müssen, daß der Standpunkt, unter dem man heute diese Arbeiten zur Durchführung bringt, doch zum Teil wenigstens ein anderer ist, als der, wie das alte Österreich solchen Gegenständen gegenübertrat, insbesondere deswegen, weil der Zuschuß der Anrainer, Gemeinden und Bezirke zu verschiedenen Arbeiten ein verhältnismäßig hoher ist, daß man heute, wo so nebenbei auch vielleicht ein Tropfen für die deutsche Wirtschaft, für das de utsche Gebiet abfallen wird, sofort mit den Beiträgen der Gemeinden und Bezirke aufmarschiert, während z. B. die Hunderte und Aberhunderte von Millionen, die hineingesteckt worden sind teils im alten Österreich teils heute in die Regulierung des Elbeflußlaufes, der Moldau usw., daß alles das seinerzeit ohne wesentliche Leistungen der Umgebung vor sich gegangen ist.
Was den Antrag anlangt, der die landwirtschaftlichen Meliorationen behandelt, so stelle ich fest, daß in den Beratungen des landwirtschaftlichen Ausschusses einige Verbesserungen vorgenommen worden sind, die ich selbstverständlich gerne und neidlos als Verbesserungen anerkenne. Es sind erstens einmal die §§ 10 und 11 geändert worden, betreffend den Unterschied, wenn nicht der Staat oder das Land Bauherren sind, daß die Verhältnisse sonst ungünstiger wären. Zweitens ist im § 28 auch für diese landwirtschaftlichen Meliorationen ein Beirat festgesetzt worden, so ähnlich wie im Wasserstraßengesetz ein solcher Beirat von vornherein festgesetzt war. Wir glauben, daß selbstverständlich die Schaffung des Beirates, dessen Zusammensetzung allerdings erst in der Durchführungsverordnung festgesetzt werden wird und natürlich noch immer Möglichkeiten genug bietet, um gewisse Kreise von der Einflußnahme abzuhalten, daß immerhin das Versprechen, einen solchen Beirat zu errichten, wenn auch die Richtlinien für die Zusammensetzung des Beirates nicht feststehen, immerhin ein Fortschritt ist. In übrigen sind einige Fragen nicht bereinigt worden, auf die ich ganz besonders aufmerksam machen muß, und bezüglich deren ich auch einige Anträge zum Gesetz einbringe. Und zwar erstens bin ich der Meinung, daß selbstverständlich auch für die staatlichen Meliorationen, also für jene Arbeiten, die auf Grund dieses Gesetzes dem Landwirtschaftsministerium unterstehen (Gesetzesantrag Druck 961), daß auch diesbezüglich ein fixes Arbeitsprogramm aufzustellen wäre, genau so wie auch in dem Gesetz, das das Arbeitsministerium betrifft, ein festes Bauprogramm aufgestellt worden ist. Es ist zwar richtig, daß das Bauprogramm für die landwirtschaftlichen Meliorationen, speziell für kleinere Arbeiten, nicht von vornherein zur Gänze festgelegt werden kann, aber wenigstens die größeren Arbeiten können festgelegt werden, so daß man die Garantie hätte, daß sie auch in gewissen Fristen durchgeführt werden, und weiters müßten gewisse Beträge als eiserne Reserven immer zurückgelegt werden, um später nachfolgende Gesuche kleineren Umfangs ebenfalls bedenken zu können. Es wird uns sonst nämlich dasselbe passieren, wie beim Fonds zur Földerung der Elektrifizierung des flachen Landes, daß zwar die Subventionsgesuche vom Land und vom Arbeitsministerium bewilligt werden, daß aber die Gemeinden und diese Elektrizitätsgenossenschaften einfach mangels an Mitteln nichts bekommen. Wir haben nichts davon, wenn Fonds errichtet werden, wenn ein gewisser enger Kreis von Leuten, die mit ihren Gesuchen schon parat sind, darauf warten und rechtzeitig in den Backofen einschieben, ihre Gesuche erledigt bekommen, alle anderen aber bloß solche Eingaben machen zur Qual ihrer Vertreter, die von den Gesuchstellern wegen Interventionen überlaufen werden, während ein wirklicher rechtlicher Anspruch nicht besteht, denn wo kein Geld ist, hat auch der Kaiser das Recht verloren, (Posl. dr Schollich: So war es früher!) wie es früher geheißen hat, aber sinngemäß gilt das noch heute. Deswegen bringe ich einen Antrag ein auf Ergänzung des Gesetzentwurfes Druck Nr. 961 durch Einführung einer Bestimmung, welche dem Landwirtschaftsministerium, bezhw. dem Wasserwirtschaftsfonds die Aufstellung eines Ausbauprogrammes für sämtliche Flußgebiete binnen Jahresfrist zur Aufgabe macht. Begründet braucht ein solcher Antrag nicht erst zu werden. Ein Jahr ist ohnehin lang genug und die Herrschaften hätten Zeit, das durchzuführen.
Eine zweite Frage, die ich aufwerfen muß, ist die Frage der Flächenmeliorationen, die für die normale Landwirtschaft am meisten in Betracht kommen. Es ist eine Tatsache, daß bei den Meliorationen in den höher gelegenen Gebieten die Verlegung der Drainagestränge auf bedeutend größere Schwierigkeiten stößt, weil der Untergrund meist Felsen oder Stein ist, wodurch die Grabungsarbeiten wesentlich erschwert werden, so daß letzten Endes die Stränge sehr tief verlegt werden müssen, damit sie ihren Zweck erfüllen, und weil Teile des Untergrunds entwässert werden müssen, daß die Stränge nicht durch die normale Feldbearbeitung, durch die Kultur beschädigt werden. Diese Drainagierungsarbeiten sind teuerer, andererseits aber handelt es sich meistens um wirtschaftlich schwächere Besitzer, die solche Arbeiten durchführen, die nicht solche Einkommensverhältnisse haben, wie z. B. in Innerböhmen, in der Hanna und, wie ich zugebe, auch in manchen deutschen Gebieten, die viel günstiger daran sind. Wir haben auch in der Slovakei und im Böhmisch-Mährischen Höhenzug Gebiete, die die oberwähnten ungünstigen Verhältnisse aufweisen, und es sind dort solche Drainagierungsarbeiten oftmals notwendiger, als im flachen Land - deshalb beantrage ich daß für Höhenlagen zwischen 400 bis 600 m der Staatsbeitrag um 5% höher als bei normalen Drainagen sein soll, für Höhenlagen von 600 bis 800 m um 10%. Ich glaube auch diesbezüglich keine nähere Begründung vorbringen zu sollen.
Was mich an den zwei Gesetzen aber am allerunangenehmsten berührt vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus - politisch könnte ich mich darüber freuen - ist die Beibehaltung der ominösen Bestimmung, daß die Dotierung des Fonds mit einem 25%igen Grundsteuerzuschlag erfolgen soll. Es ist gar nicht so lange her, wo wir diese Frage aufgegriffen und davor gewarnt haben, eine solche Maßnahme zu treffen. Sowohl die deutsche wie die èechische Agrarpartei hat damals erklärt, niemals werde sie die Zustimmung geben, daß die Grundsteuer erhöht werde, um damit den Meliorationsfonds zu dotieren. Das ist eine Tatsache, über die man nicht hinwegkommt. Es hat schon seinerzeit geheißen, daß man einen Ausweg suchen will, indem - die Leute sind ja schon zufrieden, wenn sie momentan nicht den Hieb bekommen - der Grundsteuerzuschlag erst in späteren Jahren in Kraft tretten soll. Wir haben im Gesetz tatsächlich die Bestimmung, daß bis 1937 der separate Grundsteuerzuschlag nicht in Wirksamkeit tritt, sondern erst mit Beginn des Jahres 1938. Aber wir wissen das eine, wenn man es früher brauchen wird, kann es ja eventuell geändert werden, und weiter ist die Zwischenzeit von 6 oder 7 Jahren auch keine besondere Gnadenfrist. Es ist für uns evident, daß diese Sache eintreten wird, und daß die feste Absicht besteht, diese Meliorationen zu decken mit den Mitteln der Landwirtschaft, durch eine Erhöhung der Grundsteuer. Es ergibt sich aber daraus folgerichtig, daß die Gebiete, die nie meliorieren werden, mitzahlen sollen für die Meliorierung anderer Gebiete, weil diese eine stärkere Protektion besitzen und selbstverständlich die Sache durchführen werden. Es ist dies eine verrückte Idee und ich kann mir nicht vorstellen, daß sich die Landwirtschaft weitester Gebiete dies überhaupt gefallen läßt, daß auf ihrem Rücken oftmals mutwillig Luxusbauten durchgeführt werden, wobei noch hinzukommt, daß heute nach dem Gesetze auch für die Meliorationen des Besitzes von einzelnen Subventionen gegeben werden, während früher nur Wassergenossenschaften die Subventionen bekamen. Heute ist es möglich, daß unter gewissen berücksichtigenswerten Umständen auch einzelne die Subvention bekommen, und wer wird das sein? Die Herren Restgutbesitzer, und wir, die wir vom Staate nichts bekommen, werden selbstverständlich zahlen.
Eine Bestimmung des Gesetzes, die leider nicht geändert worden ist, ist der § 6, Abs. 2. Dort heißt es: "Das Erträgnis eines besonderen 25%igen Zuschlages zur Grundsteuer, welche von den gesamten, dieser Steuer nach dem Gesetz vom 15. Juni 1927, betreffend die direkten Steuern, unterliegenden Boden zu entrichten ist; von diesem Zuschlag sind jedoch die Grundstücke von Bodenbesitzern befreit, deren ganzjähriges Einkommen weder für sich allein, noch mit dem Einkommen des Familienhauptes, mit welchem sie gegebenenfalls gemeinsam mit der Einkommensteuer besteuert werden sollen, den der Einkommensteuer nicht unterliegenden Betrag nicht übersteigt und welche samt den übrigen Mitgliedern des gemeinsamen Haushalts in ein und derselben Steuergemeinde kein größeres Grundeigentum besitzen, als ein solches mit dem gesamten Katastralertrag von höchstens 120 Kè."
Meine sehr verehrten Herren! Damit will man wahrscheinlich wieder den kleinen Besitzern das Zuckerl geben, damit sie nicht revoltieren, während der Durchschnittsbauer selbstverständlich die 25% bezahlen soll. Es gibt Gegenden, wo man eher eine Bewässerung brauchen würde als eine Drainierung, es gibt Gegenden, wo tatsächlich so herzlich wenig aus dem Boden herauszuwirtschaften ist, wie z. B. in meiner Gegend, daß alle, obwohl sie es ohnehin schwer haben noch für die Meliorationen in anderen Gebieten daraufzahlen müssen. Ich halte dafür, daß das eine Form ist, die natürlich ganz ungangbar ist. Es ist selbstverständlich, daß wir dagegen den schärfsten Einspruch erheben müssen und ich bin neugierig, ob dieselben Herren, die vor kurzer Zeit noch erklärt haben, daß der Zuschlag der Grundsteuer von 25% nicht kommen wird, jetzt den Mut aufbringen werden, den Antrag, den ich hier einbringe, abzulehnen. Dieser Antrag lautet:
"Die Bestimmung Abs. 2 des § 6 ist dahin abzuändern, daß der 25%ige Zuschlag zur Grundsteuer nur von jenen Grundstücken eingehoben werden darf, die durch Meliorierung oder Regulierung aus den Mitteln des Meliorationsfonds höhere Erträge erzielt haben". (Souhlas.)
Meine Herren, das ist ein vernünftiger Standpunkt, daß diejenigen, die eine Meliorierung bekommen, dem Fond auch wieder etwas rückzahlen, indem sie eine höhere Grundsteuer bezahlen.
"Sofern der Zuschlag des Staates im Jahre 1938 aufgehoben wird, ist für den Entgang an Grundsteuern eine Wasserbenützungssteuer für jene Nutzungsrechte einzuführen, welche der Wasserwirtschaft Schaden bringen."
Das sind die drei Anträge, die ich in erster Linie zum Meliorationsgesetze vorzubringen hätte und ich gebe mich in meinem angeborenen Optimismus noch immer der Hoffnung hin, daß die Herren vom Bund der Landwirte und die èechische Agrarpartei wissen werden, was ihre Pflicht ist und selbstverständlich für die Anträge eintreten werden, weil sie ja im Interesse der Landwirtschaft liegen. Mir kommt vor, daß es letzten Endes das mindeste ist, was die Herren bei einer Beteiligung in der Koalition verlangen können, daß sie nämlich wenigstens in wirtschaftlichen Fragen gehört werden, u. zv. in solchen Fragen, die nicht das Ausland betreffen, die nicht die Beziehungen des Herrn Ministers des Aeußern Dr. Beneš berühren, wie jetzt beim jugoslavischen Handelsvertrag, daß sie also wenigstens in diesen Dingen, wo sie bloß ihre Koalitionsbrüder zu befragen haben, ihre volle Handelsfreiheit sich vorbehalten sollten, obwohl wir überzeugt sind, daß sie auf allen anderen Gebieten vollständig umfallen, wenn der Herr Minister Beneš irgendeinen Wunsch hat, der letzten Endes nichts anderes beinhaltet, als daß wir sozusagen den Tribut an Jugoslavien oder Rumänien zu bezahlen haben, wenn es ihm darum geht, die Kleine Entente zu erhalten und zu fördern.
Eine weitere Frage hätte ich nur noch betreffs des Wasserstraßenfondsgesetzes vorzubringen. Dieses Gesetz hat mich ziemlich überrascht, u. zw. auf Grund der Tatsache, daß ein reichhaltiges Programm von Flüssen und Flußläufen und Flußstrecken in diesem Gesetz aufgenommen worden ist, während die Eger und die March in das Programm des Arbeitsministeriums, also des Wasserstraßenfondes nicht mit einbezogen worden sind. Daß die March nicht schiffbar zu machen wäre, wird doch wahrscheinlich niemand glauben. Es isst doch Tatsache, daß seinerzeit der Donau-Oderkanal eine fix und fertig projektierte Sache war, u. zw. von einer angenommenen Leistungsfähigkeit, die wahrscheinlich die Leistungsfähigkeit des Kanals, der da von der Sazava hinüber nach Brünn gebaut werden soll, bei weitem übersteigen dürfte, und wahrscheinlich auch die Leistungsfähigkeit des Kanals über Südböhmen nach Linz. Nichtsdestoweniger hat man sozusagen die Marchregulierung die Schiffbarmachung der March auf ein Nebengeleise geschoben, das diesmal Ackerbauministerium heißt. Es kam also nicht in das Gesetz betreffend die Wasserstraßen, sondern in das Gesetz Druck Nr. 961 hinein. Man kann den Einwand nicht machen, daß betreffend die Schiffbarmachung der March keine Pläne vorliegen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Špatný.) Ich habe Eingangs erwähnt, daß es gerade in Österreich seinerzeit seit der Ära Koerber eine Manie war, in diesen Wasserstraßen zu arbeiten und es sind Programme gemacht worden, an denen selbst heute in der Èechoslovakei diesbezüglich noch gearbeitet wird. Aber mir kommt vor, daß natürlich den Herrschaften im Kriegsministerium es vor allem wichtiger erscheint, so eine transversale Wasserlinie durch die Èechoslovakei durchzuführen. Strategische Maßnahmen sind ja immer wichtiger und deswegen wahrscheinlich sind die March und Eger nicht in das Programm hineingekommen. Die March ist ein Fluß, der hauptsächlich durch èechischmährisches Gebiet hindurchgeht und wenn sich meine Landsleute aus Mähren, die in der näheren und weiteren Umgebung der March wohnen, sich das gefallen lassen, ist das ihre Sache, aber woran ich nicht vorübergehen kann, ohne mich dagegen zu verwahren, ist die Zurücksetzung und Vernachlässigung der Schiffbarmachung der Eger. Es ist das der einzige Fluß, von dem wir behaupten können, daß seine Schiffbarmachung deutsche Interessen ernstlich berühren würde und, daß in seiner nächsten Nachbarschaft tatsächlich hunderte und hunderte von großen Industrieunternehmungen liegen, die unter allen Umständen ein Recht darauf haben, der Wohltat der billigen Beförderung teilhaftig zu werden und selbstverständlich müssen wir fordern, daß eine solche Angelegenheit durch die Überweisung ans Ackerbauministerium nicht ein Begräbnis erster Klasse bekommt. Nebenbei ist auch zu bedenken, daß im Meliorationsgesetz Beitragsleistungen der Anrainer vorgesehen sind, während eben der Wasserstraßenfonds seine Leistungen aus eigenem deckt und bezahlt. Ich wundere mich darüber, daß im Ministerrat zwei deutsche Herren sitzen und diese Sache übersehen haben, ich wundere mich, daß der Herr Minister Spina das übersehen hat, denn ich muß doch annehmen, daß er sich bei der Behandlung dieses Fonds darüber klar war, daß ihm die Eger als deutscher Belang erscheint und ich kann nur das eine als Entschuldigung annehmen daß er sich eingebildet hat, wenn er die Sache ans Ackerbauministerium abtritt, agrarische Interessen besser beraten und vertreten zu haben. Sollte das der Fall sein, so muß ich ihm in diesem Punkte eine Unorientiertheit vorwerfen, die direkt sträflich ist. Wenn er es selbst nicht weiß, so ergibt sich eben die Notwendigkeit, sich von Leuten beraten zu lassen, die von diesen Dingen mehr verstanden haben als der Herr Minister. Tatsache ist, daß die Meliorationsverbände und die ganze Umgebung, die daran interessiert ist, seit Jahr und Tag wegen dieser Frage verhandeln, daß Deputationen und Petitionen zu Tausenden hereinkommen und daß der Minister darüber scheinbar ganz uninformiert ist und er geglaubt hat, er werde als Agrarier agrarischen Zwecken dienen, wenn er diese Frage in die Kompetenz des Ackerbauministeriums verschieben läßt. Ich habe durchaus keinen Grund, unserem lieben Freund und Ackerbauminister Bradáè nahetreten zu wollen. daß er die Interessen der Landwirtschaft nicht wahren würde, soweit es im Rahmen seiner Möglichkeit liegt, durchaus nicht, aber hier ist es so offensichtlich, daß die Ausschließung der Eger aus diesem Gesetz eine Benachteiligung der Anrainer der Eger darstellt, daß wir uns wundern müssen und unserer berechtigten Entrüstung verleihen müssen, daß es nicht gelang, diese Angelegenheit ebenfalls in das Wasserstraßenfondsgesetz zu verlegen, 1. weil es mit finanziellen Nachteilen verbunden ist und 2. weil auch die Erledigung dieser Frage dadurch wahrscheinlich auf eine viel längere Zeit hinausgeschoben worden ist. Es ist selbstverständlich, daß die Schiffbarmachung der Eger und der March auf längere Jahre hinaus aus dem Bereich der Vorbereitungen nicht herauskommen wird; während andere Wasserstraßen längst gebaut und in Betrieb gesetzt sein werden, wird es darüber höchstens Pläne geben.
Abschließend möchte ich das eine
sagen: Ich gebe mich keiner Täuschung hin, daß diese Gesetzesvorlagen
mehr sind als ein Versuch die Öffentlichkeit neuerdings irrezuführen.
Sie sind ein Versuch, eine gewisse Aktivität und Agilität des
Parlaments vorzutäuschen und darzutun, daß das Parlament seine
Arbeit leistet, daß wir wirklich einen konsolidierten und durch
keine Differenzen beschwerten politischen und parlamentarischen
Apparat haben. In Wirklichkeit sind sie aber nur ein Verschleierungsmanöver,
hinter den sich das eine verbirgt, daß wir sowohl innenpolitisch
als außenpolitisch in einen vollkommen verfahrenen Karren eingespannt
sind, daß es uns nicht gelingt, die Wirtschaftskrise zu beheben.
Auch damit wird es uns nicht gelingen, weil wir nicht den Mut
haben, jene Maßnahmen zu treffen, die wir treffen müßten, um unsere
Wirtschaft gesunden zu lassen und diese Maßnahmen können solange
nicht getroffen werden, als der Herr auf dem Hradèín Dr. Beneš
einfach für seine politischen Konzeptionen, von denen er so gerne
spricht, aus der Wirtschaft des Staates und der ihn bewohnenden
Stände und Völker die Kontributionen abzapfen läßt, die wir nicht
tragen können und die unsere Wirtschaft dauernd so weit schädigen
werden, daß wir an ein Vorwärts und Aufwärts nicht glauben können.
(Potlesk.)
Hohes Haus! Auch an die Spitze unserer Ausführungen zu dem vorliegenden Entwurf stellen wir die grundsätzliche Erklärung, daß wir gegen jede Fondswirtschaft sind. Vor allem deshalb. weil wir mit den Fonds bisher die schlechtesten Erfahrungen gemacht haben (Sehr richtig!) und erinnern wir nur an den in Konkurs gegangenen Ausgleichsfond. an den fremde Gelder angreifenden Straßenfond und an die berüchtigten Fonds des Bodenamtes.
Warum in der Einführung der Fonds ein geradezu unheimliches Tempo eingeschlagen wird, ist vom Standpunkt des Staates und der Wirtschaft nicht recht erklärlich. Die Gegenpole Parlamentarismus und Bürokratie lassen Ursachen und Wirkung schon klarer erscheinen.
Das allzu willfährige hohe Haus, das selbst durch Vertreter der Regierungsparteien öfters Klage über eine allmächtige Bürokratie erhoben hat, begibt sich freiwillig immer mehr und mehr in die Abhängigkeit derselben, verzichtet nicht nur auf das Kontroll- sondern vor allem auch auf das Mitbestimmungsrecht. (Sehr richtig!)
Unserer Ohnmacht als Opposition bewußt, erheben wir trotz der brüsken Ablehnung der sachlichsten Anträge, doch Protest dagegen, daß die Volksvertretung ihre oberste Aufgabe scheinbar darin erblickt sich von Arbeit und Verantwortlichkeit zu drücken, um ihre Rechte immer mehr in einer Fondswirtschaft untergehen zu lassen, in welcher die Bürokratie diktatorisch schalten und walten kann.
Diese zum Zwecke der Aufnahme von Schulden geschaffenen Fonds werden mehr oder weniger der öffentlichen Kontrolle entrückt und zum Großteil der reinen Administrative überantwortet und durch sie wird nicht nur der Parlamentarismus wichtiger Lebensfunktionen entkleidet, sondern der Einfluß der autonomen Körperschaften sinkt bis zur Bedeutungslosigkeit herab, da das Gesetz des Handelns ihnen durch die Bestimmungen über die Fondswirtschaft zwangsläufig vorgeschrieben wird.
Verschuldung und Verwaltung wird nicht nur verschleiert und immer weniger übersichtlich, sondern durch Schaffung einer neuen Instanz, wird der Amtsweg verlängert und kompliziert.
Schon jetzt läßt der èechoslovakische Amtsschimmel jeden flotten Trapp vermissen, seine Gangart wird nun wieder verlangsamt, sehr zum Schaden des Fortschreitens jener Arbeiten, denen der Fond zu dienen hätte.
Einheitlichkeit, Übersicht und möglichst rasche Arbeit hätte uns wohl jedes Ressortministerium eher garantieren können, als dies der Umweg über die einzelnen Fonds ermöglicht.
Wozu also der Umweg über den Fond, wenn die gleiche Arbeit nach dem gleichen auf Jahre verteilten Plan innerhalb des normalen Jahresbudget des betreffenden Ministeriums, im vorliegenden konkreten Falle des Arbeitsministeriums erledigt werden kann. Wozu die Statuierung einer neuen juristischen Person, als welche auch dieser Fond auftritt, wenn dies überflüssig und kompliziert ist.
Unwillkürlich ergeben sich folgende Erwägungen durch die Fondswirtschaft:
1. Weil für ihn ein Rahmenprogramm geschaffen wird, der Parlamentarismus ausgeschaltet wird, denn er kann zu keinem Einzelprojekt mehr Stellung nehmen und verzichtet damit auf sein Mitbest immungsrecht.
2. Durch seine im Fondsgesetz verankerten Bestimmungen und durch den Landesfonds auch die Landesvertretung ausgeschaltet werden.
Nach diesen Feststellungen würde sich jede weitere Erörterung erübrigen. Wir machen aber trotz aller Erfahrungen von der Parlamentstribüne Gebrauch, um die Wünsche und Beschwerden unserer sudetendeutschen Heimat und ihrer Menschen vorzubringen und unsere Anträge zu begründen.
Unter Hinweis auf das alte österreichische Wasserstraßenprogramm vom Jahre 1901, welches internationale Durchzugsstraßen Oder-March-Donau und Elbe-March-Donau mit Varianten in ersterer Linie versah, soll nach dem vorliegenden Projekt hier verkehrt angefangen werden. Zuerst werden die Nebenkanäle gebaut, dann erst die Hauptkanäle und zum Schluß die Talsperren und Wasserwerke. Wenn man beim Bahnbau erst die Lokalbahnen und dann die Hauptstrecke bauen würde, so würde man dies nicht verstehen, während für Wasserwege diese Art des Bauens für durchaus möglich gehalten wird. Der Erfolg wird sein: Mißstände auf der freien Elbe, dauernde große Staatszuschüsse erfordernder Passivbetrieb der neuen Linien, hohe Kosten der Aufrechterhaltung der Fahrrinnen der Nebenflüsse wegen Vermehrung und Schotterbankbildung. Kleine Einnahmen aus dem Kanalbetrieb, werden dem Güterverkehr der Bahnen entzogen. Talsperren und Wasserwerke sollten an der Spitze des Bauprogrammes stehen, nicht nur weil sie Wasserstand und damit die Schiffahrt regulieren, sondern auch deshalb, weil sie wahrscheinlich Erträgnisse mit größerer Sicherheit abwerfen werden, als die Kanäle.
Sowohl aus dem Regierungsentwurf, als auch aus dem Motivenbericht geht eine unglaubliche Zurücksetzung des Landes Mähren, vor allem aber des Industriegebietes Ostrau hervor.
Wenn nationale Erwägungen diese Verkürzung hervorgerufen hätten, so würden wir dies nicht billigen, aber mit den Methoden des herrschenden Systems erklären können. Nach der Sachlage ist aber eine derartige Erklärung nicht stichhältig. Die vollkommen ungenügende Berücksichtigung der Oder und zwar sowohl bezüglich der Schiffbarmachung als auch bezüglich der damit in Verbindung stehenden Talsperre ist geradezu unverständlich. Es handelt sich um das größe Industriegebiet dieses Staates und um eine verhältnismäßig kleine und leicht auszubauende Flußstrecke, die, schiffbar gemacht, von allen projektierten Bauten sicher die größte Rentabilität garantiert.
Diese Berechnung sollte doch für das Bauprogramm maßgebend sein, denn es liegt doch im Interesse des Staates und des Wasserwirtschaftsfonds, nicht nur möglichst große Investitionen vorzunehmen, sondern sie vor allem dort auszuführen, wo mit der größten Wahrscheinlichkeit und in absehbarer Zeit Einnahmen zu erwarten sind. Das bedeutet aber auch, daß für diesen Teil der Ausgaben bzw. zu deren Verzinsung nicht nur bald weitere Zuschüsse des Staates sich erübrigen, sondern auch, daß die aus diesem Titel ersparten Beträge für andere Bauten frei werden. Da der Gesetzentwurf auch mit Interessentenbeiträgen rechnet, so kann wohl auch darauf hingewiesen werden, daß sie im größten Industriegebiet des Staates leichter und im höheren Ausmaß zu erhalten sein werden, als sonst wo.
Ein energisches und rasches Eingreifen ist aber auch deshalb notwendig, weil die Oder internationalisiert ist und der andere Flußpartner Deutschland, der in Cosel einen Umschlagsplatz schon besitzt, die ihm zukommenden Verbesserungsarbeiten im Odergebiet im notwendigen Ausmaß erst dann vornehmen wird, bis er durch tatkräftige Maßnahmen unseres Staates hiezu veranlaßt wird.
Weder Bauprogramm noch Bautempo des Wasserwirtschaftsfonds in der heutigen Fassung können hiezu im geringsten Ausmaß Anlaß geben. Die Vernachlässigung des Flußgebietes der Oder zeigen folgende Bestimmungen und Beträge:
Für die Bauten an der Donau, an der freien Elbe und in den staatlichen Häfen brauchen die Länder keinen Beitrag leisten, wohl aber für die Bauten an der Oder. Wir verlangen in einem Antrag diese Sonderstellung auch für das Land Mähren, weil im Odertal bisher so gut wie keine Bauten, Anlagen und Regulierungen im Sinne der diesbezüglichen Gesetze vorgenommen wurden und ein Aufhören der Vernachlässigung dieses steuerkräftigen Gebietes schon deshalb gefordert werden kann, weil Handel und Industrie bisher gezwungen waren, auf eine zweckentsprechende reguläre Verfrachtung auf dem Oderwege zu verzichten oder aber die in Deutschland gelegenen Oderumschlagplätze für alle Transporte nach dem Norden benützen mußten. Wir fordern den Bau aus Fondsmitteln ohne Zuschuß durch das Land schon mit Rücksicht auf die zu erwartenden Interessentenbeiträge und deshalb, weil ein auf Mittel des Landes angewiesener Bau viel zu lang verzögert werden müßte, weil dem Lande die genügenden Mittel hiefür nicht zur Verfügung stehen.