Das vorliegende Gesetz wird sich gerade in der jetzigen Zeit außerordentlich fühlbar machen. Die Anzahl der Konkurse und Ausgleiche hat in ganz ungeheuerlicher Weise zugenommen, was erklärlich ist als Erscheinung der tiefen Krise, welche das ganze kapitalistische System hier wie in den anderen Staaten erschüttert. Dieses Gesetz ist in allen seinen Bestimmungen zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Großindustrie, der Großagrarier und vor allem des Finanzkapitals, und es ist sehr bezeichnend, daß gerade der Vertreter einer sogenannten sozialistischen Partei hier als Sprecher, als Anwalt für dieses Gesetz aufgetreten ist.
Ich will, um das zu illustrieren, insbesondere auf eine besonders markante Tatsache hinweisen, auf die Bestimmung, daß der Prozentsatz, bei dem Ausgleiche stattfinden dürfen, der Prozentsatz, der angeboten werden darf, von 35 % auf 40%, resp. 50 % erhöht wurde. Was bedeutet das? Das bedeutet eine außerordentliche Verschlechterung dieses Gesetzes gerade für die Schichten der Kleingewerbetreibenden, des arbeitenden Mittelstandes zugunsten der großen Unternehmungen. Das ist eine Bestimmung, welche eine große Anzahl von kleinen Existenzen in den wirtschaftlichen Untergang hineintreiben wird, eine Bestimmung, welche die Anzahl der vollständigen Zusammenbrüche, die ohnedies durch die Wirtschaftskrise vermehrt werden, außerordentlich steigern wird, eine Bestimmung, welche die Konzentrierung, die Expropriierung dieser heute noch selbständigen kleinen Existenzen zugunsten der großen Unternehmungen erleichtert, in deren Hand sich ungeheuere Kapitalien auf diese Weise aufspeichern. Schon die frühere Grenze von 35 % hatte einen schädigenden Charakter. Nun wird sich der Prozentsatz noch auf 40 und 50 % erhöhen, was diese Wirkung nur noch verschärfen wird.
Aber besonders lehrreich ist das Schicksal dieses Gesetzes und die Art, wie es im Ausschuß behandelt wurde und hier angenommen werden wird, in Bezug auf die Frage, wer Freund und wer Feind der arbeitenden Schichten des Volkes ist. Wir haben zu diesem Gesetze eine Reihe von Anträgen gestellt, welche den klaren Zweck hatten, vor allem die Arbeiter und Angestellten, dann aber auch Kleingewerbetreibende und Kleinbauern zu schützen, ihre Rechte, soweit es überhaupt möglich ist, wenigstens einigermaßen zu schützen und zu verbessern. Alle diese Anträge wurden abgelehnt, u. zw. nicht nur von den ausgesprochen kapitalistischen sondern auch von den sogenannten sozialistischen Parteien; sie wurden abgelehnt von den Parteien, welche erklären, die bürgerlichen Interessen zu vertreten, sie wurden abgelehnt von den Gewerbeparteien, welche erklären, spezielle Parteien zum Schutze der Interessen der Gewerbetreibenden zu sein. Vor allem handelt es sich darum, daß durch die Konkurse die Löhne von Arbeitern und Angestellten gefährdet werden. Nach dem Gesetze gehören Lohnansprüche in die erste Klasse der Gläubiger. Was das praktisch bedeuten würde, geht aus der Begründung des Gesetzes durch die Regierung selbst hervor. In der Begründung der ursprünglichen Vorlage, die dem Senat vorgelegen war, wird als Beispiel aus dem Jahre 1926 angeführt, daß von den 66 Millionen Passien, um die es sich damals bei den Konkursen gehandelt hat, in die erste Klasse nur 1·4% gehört haben. Aber selbst von dieser verhältnismäßig kleinen Summe gegenüber den Ansprüchen der anderen Klassen haben, obwohl es sich um die erste Klasse gehandelt hat, die Gläubiger, in der ersten Linie Arbeiter und Angestellte, die in diese Klasse gehören, nur 35% ihrer Ansprüche erhalten. In der Slovakei und Podkarpatská Rus sind die Verhältnisse für die Arbeiter und Angestellten noch weit schlechter. Dort haben die Angehörigen der ersten Klasse von allen ihren Ansprüchen nur 4 % erhalten, d. h. im ganzen sind 65 % der Ansprüche aus Lohn und Gehältern nicht beglichen worden, diese Arbeiter und Angestellten sind um ihren Anspruch auf Lohn gekommen; und in der Slovakei und der Podkarpatská Rus sind sogar 96 % dieser Ansprüche nicht befriedigt worden. Das ist eine amtliche Bestätigung von Regierungsseite dafür, wie diese Bestimmungen des Gesetzes die Arbeiter und Angestellten ungeheuer gefährden und schädigen. Ich habe schon im Ausschuß auf einen besonders krassen Fall hingewiesen, auf den Fall von 200 Bergarbeitern in der Nähe von Mantau, welche seit 2 Jahren auf ihre Arbeitslöhne warten, Bergarbeiter, die kein solches Einkommen haben, wie die großen Herren, sie warten schon 2 Jahre und haben bis jetzt nur einen Vorschuß von 25% auf ihren Lohn bekommen. Während dieser Zeit werden Prozesse geführt, es ist strittig, ob ein Haus zur Konkursmasse gehört oder nicht, und die Arbeiter müssen infolgedessen warten, und wenn diese Prozesse zu Ende sind, wenn schließlich eine Verteilung erfolgen wird, wird sich herausstellen, daß das ganze Vermögen und die Konkursmasse, die vorhanden ist, für die Kosten des Verfahrens ausgegeben wurde, und die Arbeiter überhaupt nichts bekommen. Dabei lag die Sache so, daß von Anfang an genügend Bargeld vorhanden war, um diese Arbeiterforderungen zu begleichen. Trotzdem haben die Arbeiter nichts bekommen und stehen vor der Gefahr, überhaupt nichts mehr zu bekommen. Wir haben deshalb beantragt - und jeder, der es mit den Interessen der Arbeiter und Angestellten ehrlich meint, hätte für einen solchen Antrag sein und ihn unterstützen müssen - daß sofort bei Anmeldung eines Ausgleiches aus den vorhandenen Barmitteln zunächst einmal die Ansprüche aus den Lohn- und Gehaltsforderungen bei solchen Arbeitern und Angestellten zu befriedigen sind, deren Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Nicht, daß sie in die erste Klasse eingereiht werden und erst nach einem umständlichen Verfahren einen, wie die Erfahrung zeigt, sehr niedrigen Teil bekommen, sondern, daß aus den vorhandenen Barmitteln einmal diese selbstverständlichen Forderungen zuerst befriedigt werden und dann erst das Verfahren in Gang kommt. Gegen diesen Antrag, der ein ganz primitives Recht der Arbeiter und Angestellten schützen will, das Recht, für ihre Arbeit bezahlt zu werden, haben alle Parteien gestimmt, auch die sogenannten sozialistischen Parteien. Gegen diesen Antrag, der sich insbesondere für die Arbeiter und Angestellten auswirkt, hat auch der spezielle Vertreter der Angestellten, der zufällig in diesem Ausschuß anwesend war, der Abg. Klein gestimmt, und als wir ihm das vorgehalten haben, hat er erklärt: wir werden das schon vor den Angestellten zu rechtfertigen wissen. Wie man eine solche Abstimmung vor den Angestellten rechtfertigen will, darauf bin ich außerordentlich neugierig. Es soll das der Abg. Klein einmal vor den Angestellten versuchen, da wird er die entsprechende Antwort bekommen.
Bemerkenswert ist auch eine andere Tatsache in diesem Gesetz, welches von sämtlichen Regierungsparteien vorgelegt ist, auch von den sozialistischen Parteien: Eine Bestimmung, der Absatz 4 im § 27 ist so angestelltenfeindlich, daß nicht einmal die Regierungsparteien sie aufrechthalten konnten, als wir dagegen auftraten. Aber schon die bloße Tatsach e, daß auch die sozialistischen Parteien einen solchen Antrag vorgelegt haben, spricht Bände. Dort hat es geheißen; ein Angestellter, der selbst irgendwie ein kleines Unternehmen betreibt und mit seinem Unternehmen in Konkurs gerät, kann von seinem Unternehmer, der ihn anstellt, ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist entlassen werden. Eine solche ungeheuerliche Bestimmung, daß gerade der Angestellte, der in wirtschaftliche Not geraten ist - es kann sich nicht um große Kapitalisten handeln außerdem noch um seine Rechte, die er sogar nach dem bürgerlichen Gesetz hat, kommt und ohne Kündigung entlassen werden kann, haben auch die sozialistischen Parteien mit beantragt. Als dann diese Bestimmung gefallen war, hat die sozialistische Presse geschrieben, die Sozialisten hätten im Ausschuß den Antrag gestellt, daß dieser Absatz gestrichen werden solle und er wurde auch gestrichen. Aber die Dinge haben sich ein bißchen anders verhalten. Das ist eine sehr merkwürdige Art der Berichterstattung. Im Ausschuß wurde von uns, von kommunistischer Seite, der Antrag gestellt, daß dieser Absatz 4 gestrichen werden solle und der Sozialdemokrat Dr. Mareš, der Berichterstatter für dieses Gesetz, hatte damals diesen Absatz 4 verteidigt und erklärt, daß dieser Antrag der Kommunisten gegenstandslos ist, weil doch in den anderen Abschnitten die Rechte der Angestellten genügend gewahrt sind, daß nichts passieren kann und daß es keinen Sinn habe, diesen Absatz zu streichen. Es wurde erst später auf Grund der Debatte beschlossen (Posl. Juran: Es geht doch nicht anders als die Arbeiter zu betrügen!) Ja, wenn man ein so schlechtes Gewissen hat, muß man zu solchen lügnerischen Mitteln der Berichterstattung greifen - es wurde dann erst beschlossen, diese Frage zurückzustellen und in einer weiteren Sitzung zu verhandeln. Erst dann, als es sich diese Herrschaften überlegt hatten, sind sie mit dem Antrag gekommen, den wir vorher gestellt hatten und mit dem Dr. Mareš polemisiert hatte. Warum? Wir bilden uns nicht ein, daß wir diese Errungenschaft erreicht haben durch unsere Reden im Ausschuß. Aber durch unsere Reden im Ausschuß haben wir auf diese Sache aufmerksam gemacht und die Herrschaften haben sich mit Recht gesagt - nachdem einmal durch die Kommunisten auf diese Sache aufmerksam gemacht worden war - daß unter den Angestellten eine solche Empörung über diese Bestimmung entstehen könnte, daß es für die Herrschaften böse Folgen haben könnte; und aus Furcht, was draußen die Angestellten zu dieser Sache sagen könnten, wurde dieser Absatz fallen gelassen. Wie könnten sie sonst die Tatsache erklären, daß Dr. Mareš, der zuerst gesagt hat, daß unser Antrag nicht notwendig ist, in der zweiten Ausschußsitzung auf einmal dem zugestimmt und erklärt hat, daß dieser Abschnitt fallen gelassen wird.
Wir haben dann weiter beantragt, daß eine Bestimmung in das Gesetz hineinkommen soll, die klipp und klar ausspricht, daß durch den Konkurs kein Recht eines Angestellten oder Arbeiters irgendwie beeinträchtigt werden darf, so wie das hier in diesem Abs. 4 ausdrücklich festgelegt wurde, daß er sein Recht auf die Kündigungsfrist verliert. Wir haben erklärt, man solle das ganz allgemein es kann auch andere Fälle geben - gesetzlich festlegen, daß seine Rechte nicht eingeschränkt werden dürfen. Wenn trotzdem durch die Tatsache des Zusammenbruchs ein Schaden entsteht, soll er das Recht haben, in der ersten Klasse der Gläubiger Schadenersatz zu fordern. Wiederum waren es nicht nur die kapitalistischen Parteien, bei denen es etwas Selbstverständliches ist, sondern in schöner Einheitsfront mit ihnen auch die sozialistischen Parteien, die diesen Antrag niedergestimmt haben, wiederum war auch der Angestelltenvertreter, der Abg. Klein, mit bei denjenigen, welche gegen diese klare Vertretung der Interessen der Arbeiter und Angestellten gestimmt haben.
Wir haben ferner verlangt, daß gerade, weil es sich hier um Ansprüche handelt, welche sogar das kapitalistische Gesetz als besondere Ansprüche anerkennen muß, die die Arbeiter und Angestellten haben, neben dem allgemeinen Gläubigerausschuß ein spezieller Ausschuß mit besonderen Rechten eingesetzt werde. Auch diese Forderung wurde von allen Parteien, inklusive den sozialfaszistischen Parteien, niedergestimmt.
Wir haben endlich einen Antrag gestellt, der nicht nur die Interessen der Arbeiter und Angestellten wahrt, sondern auch die der kleinen Gewerbetreibenden, der kleinen und mittleren Bauern. Wir haben nämlich verlangt, daß in die erste Klasse der Gläubiger alle diejenigen hineinkommen, die dadurch, daß ihre Forderungen nicht befriedigt werden, sozial gefährdet werden; alle sozial Schwachen, insbesondere die Arbeiter und Angestellten, wenn sie Gläubiger sind - denn hier handelt es sich nicht um Arbeiter und Angestellte, die nur Lohnforderungen haben - müssen nach unserer Meinung sofort befriedigt werden, wenn aber Arbeiter und Angestellte Gläubiger sind, nicht für den eigenen Lohn, sondern in anderer Weise, und die tatsächlich dadurch gefährdet werden, wenn ihnen die Schulden nicht bezahlt werden, deren Existenz bedroht sein kann, wenn es nicht ein Arbeiter oder Angestellter ist, sondern eine Arbeiterorganisation, Konsumgenossenschaften oder andere Arbeiterorganisationen, die die Interessen von Arbeitern und Angestellten vertreten, oder wenn es sich um Kleinbauern, um Kleingewerbetreibende oder überhaupt um sozial Schwache handelt, diese sozial Schwachen sind in erster Linie zu berücksichtigen, sie sind in die erste Klasse der Gläubiger einzureihen. Das haben wir als Selbstverständlichkeit verlangt. Und siehe da, die Vertreter der Kleingewerbepartei, die Agrarier, die sogenannten Vertreter der Bauern, die erzählen, daß sie die Interessen der Bauern vertreten, und selbstverständlich die Sozialfaszisten, die erklären, daß sie überhaupt für die Rechte aller Arbeitenden sind, sind gegen diese bescheidene Forderung aufgetreten und haben den Antrag niedergestimmt.
So hat auch diese Verhandlung gezeigt, daß auf der Seite aller Schichten der Arbeitenden nur die kommunistische Partei steht, daß alle anderen Parteien Feinde der Arbeitenden sind und die Interessen der Kapitalistenklasse, der Ausbeuterklasse vertreten. (Posl. Grünzner: Das glauben Sie ja selbst nicht!) Das ist kein Argument. Ich habe hier Tatsachen vorgeführt und widerlegen Sie diese Tatsachen. Werden Sie jetzt gegen die Arbeiter und gegen die Angestellten stimmen, werden die Argrarier gegen die Kleinbauern stimmen, die Gewerbepartei gegen die Interessen der Kleingewerbetreibenden? Das sind Tatsachen. (Posl. Heeger: Er redet ja nicht, was er glaubt, sondern was er muß!) Es kommt nicht darauf an, was einer sagt, sondern was er tut. Und was Ihr tut, das entscheidet und beweist schon in einer solch verhältnismäßig kleinen Sache, der Abstimmung über so ein Gesetz, zeigt sich dasselbe, was sich überall draußen im großen zeigt, daß hier Klasse gegen Klasse steht, die Klasse der Arbeitenden und der Unterdrückten auf der einen Seite, auf der anderen Seite die Ausbeuterklasse, und daß alle Parteien, mit Ausnahme der kommunistischen Partei, eben auf der anderen Seite sind, auf der Seite der Klasse der Ausbeuter und der Unterdrücker.
Diese Erfahrungen zeigen noch
etwas anderes, und das bringt den arbeitenden Schichten aller
Art auch das Leid und das Elend, das besonders durch die Wirtschaftskrise
hervorgerufen wird. Auch in diesem Falle zeigt sich, dass nicht
nur für die Arbeiter und Angestellten, für alle Schichten des
Volkes es nur einen einzigen Wegt gibt: sich der Führung des kämpfenden
Proletariats anzuvertrauen, den Kampf zu verbinden mit den Arbeitern
und unter Führung der Arbeiter und der einzigen Partei, die deren
Interessen vertritt, unter Führung der kommunistischen Partei
auch für ihre Interessen zu kämpfen und den Sturz des ganzen Systems
vorzubereiten, welches derartige Gesetze gegen sie alle macht.
(Potlesk komunistických poslancù.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Arbeits- und Wirtschaftsgemeinschaft hat bereits Sen. Kostka in der letzten Senatssitzung wie auch meine Wenigkeit in den letzten Sitzungen des Budgetausschusses zu den am 18. März in Kraft tretenden Automobilzöllen energischen Protest eingebracht. Ich habe den Auftrag, diesen Protest ebenso feierlich wie energisch auch in der heutigen Plenarsitzung des Hauses einzubringen.
Die "Prager Presse" vom 15. März schreibt über die Automobilzölle: "Die großen handelspolitischen Probleme führen uns direkt zu einem Gebiet, von welchem in unserer Öffentlichkeit scheinbar nur ungern gesprochen wird, zur Erhöhung der Automobilzölle". Ich möchte die Argumentation der "Prager Presse" denn doch entkräften und mir die Freiheit nehmen, im Plenum in aller Offenheit über die Automobilzölle zu sprechen. Denn die Art der Diskussion, wie die "Prager Presse" in dem Artikel vom 15. März über die Einführung der Automobilzölle spricht, kann direkt als leichtfertig bezeichnet werden und ich glaube nicht, daß es heute zu den grundlegenden handelspolitischen Problemen gehören kann, in den Zeiten schwerster wirtschaftlicher Not Schutzzollpolitik in einem Staate zu betreiben, der auf der anderen Seite zum größten Teil auf den Export angewiesen ist.
Wenn wir über die neuen Automobilzölle sprechen, so soll damit dokumentiert werden, daß wir uns mit allen Mitteln gegen eine derartige protektionistische Schutzzollpolitik aussprechen. Wenn wir heute bereits über diese Schutzzollpolitik sprechen, im besonderem über die Automobilzölle, so geschieht es in dem Bestreben, rechtzeitig darüber zu sprechen, ehe es zu späte ist, weil gerade diese Politik im Retorsionswege dem èechoslovakischen Staate ungleich größeren Schaden zufügen kann, als sie momentan Nutzen bringen soll.
Ich möchte vorausschicken, daß derzeit gegen den Automobilismus ein zweifaches Attentat ausgeübt, eine zweifache Attacke geritten wird, einmal durch die Einführung der autonomen Zölle und zweitens durch die beabsichtigte enorm hohe Benzinsteuer. Es sollen nicht nur auf die Automobile, sondern auch auf deren Bestandteile die autonomen Zölle gesetzt werden. Es ist nicht zu erklären, warum plötzlich, nach zwei, drei Jahren, wenn Ersatzbestandteile gebraucht werden, für sie höhere Zölle gezahlt werden sollen. Nicht allein der Zoll als solcher ist das verheerende, sondern die Höhe des autonomen Zolles, die direkt wie ein Einfuhrverbot wirkt, direkt als Prohibitivzoll wirkt. Interessant ist es auch, daß neben diesen autonomen Zöllen die Einfuhrkontingente bestehen bleiben. Es ist ungemein auffällig, daß die Einführung dieser Zölle die ganze Wirtschaft direkt überrascht und überrumpelt. Man hat scheinbar von der Regierungsseite an die Schäden, die man durch diese Überrumpelung hervorruft, nicht gedacht, denn sonst hätte man unter allen Umständen eine Respektfrist einräumen müssen, die doch wenigstens die größten durch die Einführung der Zölle entstehenden Schäden verhindert.
Sie werden mir sicher glauben, wenn ich behaupte, daß wir unter keinen Umständen wollen, daß die Arbeiter in der Automobilindustrie schwach beschäftigt sind oder die Beschäftigung verlieren sollen. Der Gedanke, der uns in dieser Demonstration gegen die Zölle vorschwebt, ist die Ablehnung dieser einseitigen Schutzzollpolitik mit der konkreten Frage: Ist eine derartige Schutzzollpolitik überhaupt zulässig und wenn sie zulässig ist, wann kann sie angewendet werden?
Und da dürfen wir wohl schon vorausschicken, daß wir der Ansicht sind, daß eine derartige Schutzzollpolitik überhaupt nicht angewendet werden soll, wenn sie aber zur Anwendung kommt, daß sie dann in allerbescheidenstem Maße angewendet wird und in Fällen der größten Gefahr bezüglich eines Großteiles der Wirtschaft oder der ganzen Volkswirtschaft des Staates.
Wenn wir dazu Stellung nehmen, so geschieht dies nicht aus dem Grunde, um den Automobilhändler zu schützen, sondern in erster Linie im Interesse der Öffentlichkeit, in zweiter Linie im Interesse des Konsumenten, auf dessen Buckel ja letzten Endes doch die ganze Chose ausgeht, schließlich aber auch im Interesse der eigenen Exportindustrie. Meine sehr Verehrten! Sie werden zugeben, daß die Retorsion, die erfolgen kann, natürlich eine ungeheuere Tragweite haben kann, weil wir in der Èechoslovakei zum größten Teil auf den Export angewiesen sind. Wie sieht die Exportindustrie aus, wenn das Handelsministerium dem Finanzministerium für die eigene Industrie diese ungeheuere Schutzzollpolitik, diese ungeheuere Zollmauer errichtet und andrerseits den Anspruch erhebt, daß die anderen Länder die èechoslovakischen Waren hineinlassen. Hier muß weiter gedacht werden. Hier ist es unmöglich, zugunsten einer Industrie, die letzten Endes ja schließlich nicht die schlechtest fundierte ist, andere Industrien, andere Berufszweige zu opfern. Wenn sie den Regierungsbericht Nr. 1.021, der heute vorgelegt worden ist, durchlesen, dann werden Sie interessanter Weise finden, daß man diese Schutzzollpolitik eingeführt und gleichzeitig eine andere heimische Industrie, die Strumpfindustrie, auf das tiefste und schwerste getroffen hat. Man hat die Automobilzölle deswegen von Frankreich verlangt, weil Frankreich auf unsere Strumpfartikel 300 % Zoll einheben will. Das kann man nicht als gute Handelspolitik bezeichnen. Ich bin in der Lage, sagen zu können, daß die Strumpfindustrie, allgemein die Textilindustrie, vielleicht des besonderen Schutzes unserer Handelspolitik bedarf. Die Strumpfindustrie hat im Jahre 1929 noch für 87 Millionen ausgeführt und im Jahre 1930 noch für 73 Millionen. Gegenwärtig kommt für Frankreich speziell immer noch eine Einfuhr von über 5 Millionen in Betracht. Damit also hat sich das èechoslovakische Handelsministerium abgefunden, indem es dem mächtigen Frankreich gesagt hat: Jawohl, wir kommen Eurem Wunsch nach Aufhebung der Bindung der Vertragszölle in Strumpfwaren nach, wir geben Euch dafür die Aufhebung der Bindung in den Automobilzöllen. Nun gestatten Sie mir einmal die höfliche Frage: Wer von der Wirtschaft ist gefragt worden, welche Organisationen und Institutionen sind um Rat gefragt worden? Sie werden finden, daß sich in diesem Überrumpelungsversuch, in diesem Überrumpelungsmanöver überhaupt niemand an die Wirtschaftsorganisationen gewandt hat. Man ist einfach über sie hinweggeschritten und jetzt kommen aus der Wirtschaft die Proteste gegen dieses Verfahren. Man hat zwar bereits im vorigen Jahre den Versuch gemacht, etwas Ähnliches durchzusetzen. Damals gelang es im richtigen Moment dagegen zu protestieren. Heuer ist Herr Handelsminister Peroutka ganz leise und sachte nach Genf gefahren und hat am 20. Feber das Nachtragsübereinkommen - mit Frankreich unterzeichnet. Meine Herren! Sie haben die Regierungsverordnung Nr. 1.021 und diese hat den Ministerrat passieren müssen. Nun möchte ich mir die höfliche Frage erlauben: Wer hat den Ministerrat über den tatsächlichen Sachverhalt des Übereinkommens orientiert, wer hat den Ministerrat über die Lage der eigenen Autoindustrie orientiert? Ist der Ministerrat darüber orientiert worden, daß die Autoindustrie trotz der bestehenden Vertragszölle in ihrer Entwicklung, in ihrer Prosperität aufwärts geschritten ist? Ich wiederhole das Beispiel, das ich bereits im Budgetausschuß angeführt habe, daß die heimische Autoindustrie im Jahre 1927 8.000 Wagen erzeugt hat, im Jahre 1928 12.000 Wagen, im Jahre 1929 14.600 und im Jahre 1930 15.000. Die Ausfuhr ist vom Jahre 1927 von 932 Wagen auf 1.511 Wagen im Jahre 1930 gestiegen. Die Einfuhr der ausländischen Wagen beträgt im Jahre 1927 3.621 Wagen und macht in absteigender Linie im Jahre 1930 nur noch 3.047 Wagen aus. Ich glaube nicht, daß man damit beweisen kann, daß die heimische Automobilindustrie jenes ungeheueren Schutzes bedarf, den sie durch die autonomen Zölle bekommt. Die heimische Automobilindustrie hat auch einen besonderen Vorteil durch die Lieferungen an die staatlichen Ämter, Landesämter, Bezirke usw., Taxameterunternehmungen, die verpflichtet sind, einen inländischen Wagen zu haben. Ich würde vielleicht die autonomen Zölle immer noch einigermaßen verständlich finden, wenn nicht auf der anderen Seite ihre Einführung durch die bestehenden Inlandspreise sich direkt auf dem Rücken der Konsumenten auswirken würde. Ich würde die Zölle verstehen, wenn auf der anderen Seite ganz gleich den Forderungen den anderen Industrien gegenüber im Preise der Inlandswagen heruntergegangen würde. Sind wir doch ehrlich, meine Herren, und sagen wir doch, daß die Preise der einheimischen Wagen viel zu teuer sind. Seien wir uns doch klar darüber, daß gerade durch die Zölle der kleine Wagen, der sogenannte Volkswagen getroffen wird, der große Wagen kommt im Verhältnis jetzt im Zoll billiger als der kleine Wagen, und zwar ist das dadurch zu erklären, daß wieder Frankreich das Geschäft macht, und das Händlertum spürt eigentlich von der Einführung der Vertragszölle so gut wie gar ni hts. Wir haben doch bekanntlich früher Wertverzollung gehabt, die ungefähr 63 % des Fabrikspreises ausgemacht hat, während wir heute die sogenannte Gewichtsverzollung haben, 23 bis 27 Kè per kg. Der französische Wagen ist im Inland verhältnismäßig hoch im Preis und hat infolgedessen einen hohen Zoll. Jetzt, durch die Gewichtsverzollung, drückt sich die Zollerhöhung beim französischen Wagen so gut wie gar nicht aus, dagegen kommt bei den amerikanischen Wagen diese Erhöhung ungeheuer zum Ausdruck. Wenn Sie einen Augenblick mir ihre Aufmerksamkeit schenken wollen, so werde ich Ihnen die Bedeutung der Einführung des autonomen Zolles an nachstehenden zwei Beispielen aufzeigen. Der kleine amerikanische Wagen Chevrolet kostet in Amerika 18.500 Kè, mit dem Zoll, den Transportkosten usw. stellt er sich in Deutschland auf 34.800 Kè. Dieser Wagen kostete in der Èechoslovakei zur Zeit der Vertragszölle 42.000 Kè und nun kostet er mit dem Zoll nach dem neuen autonomen Zolltarif 79.690 Kè. Also ich bitte, der amerikanische Staatsbürger kauft den Wagen für 18.500 Kè, denselben Wagen muß der èechoslovakische Staatsbürger mit 79.690 Kè bezahlen. Da gibt es eigentlich keinen Kommentar dazu, da sprechen die Ziffern. Ein zweites Beispiel: Der kleine amerikanische Fordwagen kostet in Amerika 16.830 Kè, in Deutschland 30.800 Kè, in der Èechoslovakei kostete er vor dem autonomen Zoll 40.125 Kè, jetzt 64.550 Kè, also 16.830 gegen 64.550 Kè. Wenn da jemand beweisen will, daß diese Zölle notwendig sind, glaube ich, muß er Schiffbruch leiden, weil es nur zwei Wege gibt: entweder nimmt die Industrie einen ungeheueren Verdienst, oder sie ist nicht leistungsfähig. Wenn sie nicht leistungsfähig ist, hat es keinen Zweck, sie aufzupäpeln, und letzteres glaube ich nicht, weil es sich um große, überdimensionierte Unternehmungen wie Škoda, Èeskomoravská Kolben usw. handelt.
Ich habe durchaus nicht die Absicht, mich in den gegenseitigen Streit der Erzeugung und des Handels zu mischen, wie er derzeit geführt wird. Ich glaube, wenn man heute von beiden Teilen sich die Kalkulation vorlegen lassen würde, würde man sie vielleicht aus ganz besonderen Gründen gar nicht bekommen. Ich glaube, daß die Inlandwagen mit den Preisen, wie sie an die Konsumenten verkauft werden, zu hoch sind. Ich möchte mir nun die weitere Frage erlauben, ob bei dieser Regierungsverordnung der Ministerrat darauf aufmerksam gemacht wurde, daß Händler und deren Angestellte ungefähr 10.000 bis 16.000 Personen ausmachen. Hier liegt das große soziale Problem vor, daß Tausende und aber Tausende vielleicht brotlos werden. Hier liegt auch der große materielle Schaden vor, der durch die plötzliche Einführung von Zöllen für das Händlertum gegenüber dem einheimischen Versand und auch gegenüber den Lieferanten eintritt. Ich möchte mir die weitere Frage erlauben, ob der Ministerrat auch daran gedacht hat, wie der Fiskus bei der ganzen Sache aussieht. Ich möchte fragen, welche Beträge die Zölle ausgemacht haben, die von den eingeführten Autos eingehoben worden sind. Wenn mir da jemand sagen sollte: Es wird jedenfalls aus strategischen Gründen gemacht worden sein, daß man diesen Schutz eingeführt hat, so möchte ich darauf verweisen, daß die Automobilindustrie in vielen Dingen auf lange Zeit auch vom Ausland abhängig bleibt. Ich brauche hier wohl nur die Zündanlagen, Beleuchtung, Vergaser, Pneumatiks usw. anzuführen. Ich glaube, daß diese Frage durchaus nicht ins Kalkül gezogen wurde. Ich möchte mir weiter die Frage erlauben, wenn man Schutzzollpolitik anwendet, was man damit der Automobilindustrie macht, wenn die Èechoslovakei ihren Bedarf gedeckt hat und wenn sie selbst saturiert ist. Dann ist man doch auf den Export angewiesen. Wird man exportieren können, wenn man auf der anderen Seite diese Schutzzollpolitik eingeführt hat? Es ist doch interessant, daß im Pariser Salon unsere Autos um 25 % billiger angeboten werden als sie der inländische Konsument zu kaufen in der Lage ist. Es ist auch ganz interessant, eigentlich aus dem ganzen Milieu das eine zu entnehmen, daß die Èechoslovakei im Kampfe der europäischen Autoindustrie gegen die amerikanische das Versuchskaninchen abgibt. Wenn schon, dann soll man Frankreich diese Rolle überlassen und sie nicht selbst übernehmen.