Ich möchte mich ganz kurz mit dem Kapitel "Aktiva und Passiva" des Staatsvoranschlages beschäftigen. Auch hier wird alljährlich mit großen Zahlen geprunkt und in der Öffentlichkeit der Eindruck hervorgerufen, daß der Staat über große Reserven verfüge, die es ihm ermöglichen, vielleicht in Krisenzeiten auf sie zurückzugreifen. Unter den Aktiven des Staates wird im vorigen Staatsrechnungsabschluß eine Gesamtsumme von etwas über 6 Milliarden ausgewiesen. Es ist bezeichnend, daß in dieser Summe vor allem jene Beträge enthalten sind, die im Laufe des vergangenen Jahrzehnts dazu gedient haben, um die Lehrergehälter zu bezahlen, eine Summe also, die den Ländern überwiesen wurde für Verpflichtungen, denen sie im eigenen Rahmen nicht nachkommen können, weil ihnen der Staat nicht die notwendigen Einnahmen für diese Zwecke bereitgestellt hat. Es ist nicht unbekannt, daß für die Abdeckung dieser Überweisungen an die Länder immer wieder in erster Linie die Umsatzsteuer herhalten muß, und die ständige Verlängerung der Umsatzsteuer wurde bisher immer mit diesem Überweisungszweck begründet. In Wirklichkeit hat sich der Staat die Einnahmen für diesen Zweck beschafft und es ist jedem Einsichtigen klar, daß keines der in Betracht kommenden Länder von diesen Überweisungen jemals nur einen roten Heller zurückzahlen wird und kann. Es handelt sich also um kein Aktivum des Staates, sondern in Wirklichkeit, sagen wir, um eine Nachlässigkeit des Staates, des Parlaments und der Regierung, daß bisher nicht gesetzliche Vorkehrungen in der Richtung getroffen worden sind, daß der Staat die Bezahlung der Lehrergehälter zu übernehmen hat. Denn entweder eines oder das andere: Entweder muß der Staat den Ländern jene Einnahmsquellen eröffnen, die es ihnen ermöglichen, die Lehrergehälter aus eigenem zu bezahlen, oder der Staat muß, wenn er für die Bedeckung der Lehrergehälter Einnahmen für sich selbst geschaffen hat, auch die rechtliche Verpflichtung zur Bezahlung dieser Gehälter übernehmen. Wir sehen also, daß damit sofort das Aktivum des Staates um mehr als 4 Milliarden herabsinkt.
Ganz kurz möchte ich mich aber noch mit den Staatsbetriebe beschäftigen, weil sich der Generalberichterstatter in seinem einleitenden Berichte auf den Standpunkt gestellt hat, bezw. versucht hat, auch hier ein günstiges Bild hervorzuzaubern. Ich muß schon sagen, es hat mich überrascht, daß er zusammenfassend sich zu der Feststellung aufgeschwungen hat, daß das Erträgnis der Betriebe der Staatswirtschaft außerordentlich befriedigend sei, weil man mit einer Gesamtabfuhr an die Staatskasse im Betrag von 1.540 Millionen Kè rechnen könne. Nun, Zahlen sind geduldig. Ich möchte mir den Nachweis erlauben, daß hier ein Spiel mit Zahlen getrieben wird, das den tatsächlichen Verhältnissen durchaus widerspricht. Wir haben eine Unmenge von Staatsbetrieben. Ich nenne nur die größten: Post, Eisenbahn, Staatsgüter, Münze, Staatslotterie, Staatsbergwerke und Tabakregie. Wenn wir nun feststellen, wie es mit den Betriebserfolgen dieser großen Anzahl in Riesenstaatsbetrieben aussieht, kommen wir zu der Feststellung, daß diese Staatsbetriebe durchaus schlecht verwaltet werden und daß, wenn eine größere Anzahl von Privatbetrieben ähnlich wirtschaften würde, dieser Staat wahrscheinlich schon längst bankerott geworden wäre. (Souhlas.)
Nun zu den einzelnen Ziffern der sogenannten Betriebserfolge. Man prunkt mit dem Hinweis darauf, daß die Gesamtsumme des Reingewinns, der sich bei diesen genannten Staatsbetrieben ergibt, die runde Zahl von 1ÿ8 Milliarden Kè erreicht, daß ein Betrag von rund 520 Millionen Kè für Investitionszwecke und ähnliche Dinge Verwendung gefunden hat, sodaß zur Überweisung an die Staatskassa nur rund 1.5 Milliarden Kè übrig bleiben. In Wirklichkeit müssen wir feststellen, daß sich auch diese Summe von 1ÿ5 Milliarden Kè durchaus nicht aus Betriebsüberschüssen und Betriebserfolgen dieser Staatsunternehmungen zusammensetzt, sondern daß den größten Teil dieses Betrages die Tabakregie abliefert, also ein Unternehmen, das durchaus nicht als ein Unternehmen in lem Sinne aufzufassen ist, alsob es sich um Betriebserfolge handeln würde. Es handelt sich nur um die den Rauchern auferlegte Rauchersteuer, und die Tabakregie ist jederzeit in der Lage, nach eigenem Gutdünken das Betriebsergebnis zu bestimmen, indem sie die Tabakerzeugnisse verteuert oder, wenn möglich, die Qualität des Rauchermaterials noch verschlechtert. Wenn wir also den sogenannten Reingewinn, von mir als Rauchersteuer bezeichnet, von 1.540 Millionen Kè in Abzug bringen, und zwar im Betrag von 1.368 Millionen Kè, verbleibt ein Rest von 172 Millionen Kè, die alle anderen Staatsbetriebe zusammen rechnungsmäßig an die Staatskassa zur Abfuhr bringen.
Aber auch das trifft in Wirklichkeit nicht zu. Der Herr Generalberichterstatter hat es unterlassen, die Tatsache festzustellen, daß dieser sogenannten Abfuhr von 172 Millionen Kè an die Staatskassa Zuschüsse aus Staatsmitteln von 195 Millionen Kè an diese Staatsbetriebe gegenüberstehen, sodaß nur von einem Minus von Ertragserfolg der Staatsbetriebe gesprochen werden kann. Wir sehen also, daß das Bild der Bewirtschaftung bei den Staatsbetrieben nicht nur ein trauriges, sondern geradezu ein katastrophales ist. Es ist unglaublich, daß der Herr Generalberichterstatter über diese Tatsache einfach glatt hinweggleiten kann und hier in rosenroten Bildern von einem glänzenden Betriebserfolg der Staatsunternehmungen sprechen kann.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, daß bei der Durchsicht des Rechnungsabschlusses eine ganze Reihe von Posten unter den Aktiven des Staates festgestellt werden konnten, die Darlehen umfassen. Den einzelnen Èechisierungsvereinen, wie dem Klub der èechischen Turisten in Prag, dem Jokey-Club u. s. w. wurden mit Ministerratsbeschlüssen aus den Jahren 1927 und 1929 Beträge von 2 Millionen Kè und 1ÿ5 Millionen Kè als zinsenloses Darlehen gewährt. (Posl. dr Schollich: Waren da die deutschen Minister dabei?) Das ist in der Zeit der deutschen Regierungsteilnahme geschehen, und es ist interessant, daß nicht nur zinsenlose Darlehen gewährt wurden - es war z. B. die Rückzahlung in 15 Raten vorgesehen - sondern der Beginn der Rückzahlung der Raten wurde durch späteren Ministerratsbeschluß auf Jahre hinaus verschoben, und ich bin überzeugt, daß diese Verschiebung bis auf den St. Nimmerleinstag ihre Fortsetzung finden wird. Auf der einen Seite sehen wir, daß die Regierung erklärt, für dringende wirtschaftliche Zwecke kein Geld zu haben, während auf der anderen Seite für die Èechisierungsvereine - wir wissen, welchen Zweck der Klub der èechischen Turisten in den deutschen Randgebieten zu erfüllen hat - jederzeit die offene Hand der Regierung festgestellt werden kann.
In diesem Zusammenhange möchte ich darauf hinweisen, daß durch die Nichteinlösung der Kriegsanleihe eine Unzahl deutscher Sparkassen und Spar- und Vorschußkassen in eine furchtbare Kalamität geraten sind und daß der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dieser Kassen sich selbstverständlich auch auf wirtschaftlichem Gebiete schwer ausgewirkt hat. Ich will heute nicht einer Kassa Erwähnung tun, die Riesenansprüche an den Staat gestellt hat, obwohl ich auf dem Standpunkt stehe, daß der Staat, wenn er auf der einen Seite die Kriegsanleihe nicht voll eingelöst hat, andererseits die Verpflichtung hat, in Schwierigkeit geratene Geldinstitute entsprechend zu sanieren. Ich will nur in diesem Zusammenhang auf die Spar- und Vorschußkasse in Duppau verweisen, ein kleines Geldinstitut, das während des Krieges unter dem Zwang der Behörden zur Zeichnung größerer Kriegsanleihebeträge geschritten ist und nachher in Schwierigkeiten geriet. Die Sanierung dieser Kasse, an der nebenbei die ganze Wirtschaft des Duppauer Bezirkes hängt, hätte den Betrag von 380.000 Kè erfordert, also nicht einmal ein Achtzehntel dessen, was die beiden vorhin von mir genannten Èechisierungsvereine als zinsenlose Darlehen erhalten haben. Mit einem Achtzehntel dieses Betrages wäre es möglich gewesen, diese Kasse zu sanieren und Hunderte und Hunderte von Gewerbetreibenden vor ihrem Ruin zu retten. Die Regierung hat auf alle bisher eingebrachten diesbezüglichen Ansuchen erklären lassen, daß sie kein Geld habe, das Finanzministerium hat die Ansuchen mit der Erklärung abgelehnt, daß ihm zu diesem Zwecke kein Fond zur Verfügung stehe. Auf der einen Seite wissen wir, daß Hunderte von Millionen seitens des Finanzministeriums zur Sanierung großer èechischer Banken Verwendung gefunden haben, während wir auf der anderen Seite feststellen müssen, daß selbst kleine deutsche Kreditinstitute, die nur durch die Nichteinlösung der Kriegsanleihe in diese Schwierigkeiten hineingehetzt wurden, nicht der geringsten Hilfe teilhaftig werden.
Ich möchte von dieser Stelle aus an die deutschen Regierungsparteien appellieren, daß sie sich endlich einmal auch dieser deutschen Forderungen, so kleinlich sie auch erscheinen mögen, annehmen möchten, weil gerade jetzt in dieser schweren Krisenzeit, in der wir uns befinden, auf diesem Wege allein durch die Sanierung solcher Vorschußkassen die Möglichkeit geboten werden könnte, in diesen Notstandsbezirken zur Behebung der Krise ausschlaggebend beizutragen.
In diesem Zusammenhange möchte ich ganz kurz überhaupt auf die Kriegsanleihefrage zu sprechen kommen. Wir erinnern uns, daß in den vergangenen Jahren immer wieder offiziell und inoffiziell sich die Regierung auf den Standpunkt gestellt hat, daß sie einer gerechten Lösung dieser Frage durch Volleinlösung nicht nahetreten könne, weil die schwebenden Reparationsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und man nicht wissen könne, ob der Staat - es war bekanntlich in jenem Zeitpunkt mit einem Betrage von 28 Milliarden Kè gerechnet worden - nicht dazu verhalten wird, das vom alten Österreich übernommene Staatseigentum mit diesem hohen Betrage zu bezahlen, und daß es für den ganzen Staatshaushalt unerträglich wäre, wenn die Staatsschuld um diese 28 Milliarden Kè erhöht werden würde. Wir wissen aus dem Munde des Herrn Außenministers, der uns über die Haager Verhandlungen berichtet hat, daß es seinem Eingreifen gelungen sei, diese erwartete Reparationsschuld von mehr als 28 Milliarden Kè auf nicht ganz 1ÿ3 Milliarden Kè herabzudrücken. In dem Augenblick, wo dieser vom wirtschaftlichen Standpunkt zu begrü ßende Erfolg eingetreten ist, war meines Erachtens die Regierung verpflichtet, auch ernstlich einer endgültigen und gerechten Lösung der Kriegsanleihe näherzutreten. Es ist nicht unbekannt, daß alle deutschen Parteien und vor allem auch die jetzt in der Regierung sitzenden deutschen Parteien Jahre hindurch diese Forderung erhoben haben, und ich glaube, daß es nunmehr nach endgültiger Regelung der Reparationsschuldfrage, bezw. der Freiheitsschuldfrage hoch an der Zeit wäre, einer endgültigen und gerechten Lösung der Kriegsanleihefrage näherzutreten, und zwar besonders in dem jetzigen Zeitpunkt, weil durch eine gerechte Lösung der Kriegsanleihefrage weit mehr für die Wiederbelebung der Wirtschaft, für den Abbau der Arbeitslosigkeit getan werden könnte, als durch alle jene Maß nahmen, wie sie bisher hier in diesem Hause beschlossen wurden. Denn ich erwarte mir von dem morgigen Beschluß nach Ermächtigung zur Aufnahme der 1.300 Millionen-Anleihe durchaus keine günstige Einwirkung auf die Behebung der Wirtschaftskrise, weil, wie Koll. Keibl schon ausgeführt hat, der größte Teil dieses Betrages nicht dazu verwendet wird, um der produktiven Arbeitslosenfürsorge zugeführt zu werden, sondern um Abgänge des Staatshaushaltes abzudecken, also Zwecken, die durchaus nichts mit der Behebung der Arbeitslosigkeit zu tun haben.
Zum Schlusse möchte ich mich noch ganz kurz mit der für mich noch ganz unaufgeklärten Verschiebung der Überweisung der 400 Millionen Kè an die Staatsbahnen beschäftigen. Ich habe im Budgetausschuß an den Präsidenten des Obersten Rechnungskontrollamtes Herrn Dr. Körner die Bitte gerichtet, mir darüber Aufklärung zu geben. Diese wurde mir nicht in dem Maße zuteil, daß meine Beschwerde als entkräftet angesehen werden könnte. Ich habe wiederholt von dieser Stelle erklärt, daß es nicht angeht, von einer Stabilisierung des Staatsvoranschlages zu sprechen, wenn an den Grundlagen des Staatsvoranschlages gerüttelt wird. Man spricht von einer Stabilisierung des Staatsvoranschlages seit dem Jahre 1925, und seit diesem Jahre 1925 bis zum Jahre 1928 war immer auf der Einnahmenseite im Kapitel Finanzministerium ausgewiesen der Ertrag der Verkehrssteuer, u. zw. im Betrage von 700 bis 800 bis 870 Millionen Kè; auf der Ausgabenseite war in den ersten Jahren vorgesehen eine 25 % ige Überweisung an die Staatsbahnen für Investitionszwecke, im Jahre 1929 wurde dies auf 40% erhöht und im Jahre 1931 wurde sie mit einem Betrage von 400 Millionen Kè abgerundet. Dadurch, daß man diesen Betrag von 400 Millionen - im Abrechnungsjahr, über welchen uns der Staatsrechnungsabschluß vorliegt, betrug dieser Betrag 337 Millionen Kè - dadurch, daß man diesen Betrag sowohl auf der Einnahmenseite, als auch auf der Ausgabenseite weggelassen hat, ist meines Erachtens an den Grundlagen des Voranschlages selbst gerüttelt worden und ergibt dieser Voranschlag nicht ein richtiges Bild der Belastung der Bevölkerung in diesem Staate. Der Betrag von 400 Millionen Kè muß, wenn ein Vergleich mit dem früheren Staatsvoranschlag gezogen werden soll, unbedingt dazu gerechnet werden. Man hat das wahrscheinlich aus dem Grunde gemacht, um sich immer noch mit einem Staatsvoranschlag brüsten zu können, der die 10-Milliardengrenze nicht erreicht hat.
In diesem Zusammenhange sei mir gestattet, darauf zu verweisen, daß das, was hier verhüllt geschehen ist, im Laufe der anderen Jahre unverhüllt auf anderem Wege geschehen ist: durch Gründung verschiedener Fonde. Der Herr Generalberichterstatter hat sich an dieser Stelle zum Verteidiger der Fonde aufgeworfen und erklärt, daß diese Fonds geradezu ein notwendiges Requisit der ganzen Staatsverwaltung sind und daß es ihm nicht begreiflich erscheint, wie von parlamentarischer Seite an diesem Fond überhaupt Kritik geübt wird. Nach dem ja diese Fonds im Rechnungsabschluß auf scheinen, sei es auch mir erlaubt, dazu festzustellen, daß der Herr Generalberichterstatter von ungefähr 75 Fonden sprach, wobei er wahrscheinlich alle Landesfonds mitgezählt hat. In unmittelbarer Staatsverwaltung befinden sich, wie ich glaube, rund 26 Fonds und von diesen 26 Fonds wird nur über 24 Rechnung gelegt, aber in einem Ausmaß gelegt, daß ich behaupte, daß es keinem Mitglied dieses Hauses ermöglicht wird, eine Überprädung über die Verwendung dieser Fondsgelder anzustellen. Die Fonds wurden eben nur dazu ins Leben gerufen, um diese Risensummen der Kontrolle des Parlaments zu entziehen, genau so wie dies mit dem Bodenamt geschehen ist. Auch das Bodenamt verwaltet Milliardenbeträge ohne bis zum heutigen Tage, mag die Regierung von diesen oder von jenen Parteien zusammengesetzt gewesen sein, gezwungen gewesen zu sein, dem Parlament über die Wirtschaft im Bodenamt Rechnung zu legen. Auf Grund dieser Feststellung glaube ich, voll und ganz zu der Konstatierung berechtigt zu sein, daß der Rechnungsabschluß unter gar keinen Umständen die Möglichkeit gibt, einen Einblick in die Staatswirtschaft zu gewinnen, und es uns unter keinen Umständen auch ermöglicht, ein wirklich ehrliches und überzeugtes Urteil zu fällen.
Ich habe darauf hingewiesen, daß die Ausweise über die Fonds vollständig unzulänglich sind. Es ist bezeichnend, daß auch der Herr Präsident des Obersten Rechnungskontrollamtes in der Budgetausschußsitzung in Aussicht gestellt hat, daß in Zukunft, wenn es gewünscht werden sollte, die Berichte über die Fonds etwas ausführlicher und durchsichtiger gestaltet werden. Die Botschaft hör ich wohl, doch es fehlt mir der Glaube, daß es so werden wird. Ich bin überzeugt, daß der Herr Präsident des Obersten Rechnungskontrollamtes ganz gewiß den besten Willen hat, aber wir wissen ja, daß er auch als Oberstes Kontrollorgan fast gar keinen Einfluß darauf hat; denn wie er uns ja selbst vor 4 Jahren gestanden hat, hat sein Amt ja nur ganz beschränkte Rechte, und ich behaupte - und zwar wiederhole ich das, was ich bereits vor 4 Jahren gesagt habe - daß, so lange dieses Oberste Rechnungskontrollamt nicht zum vollwertigen Ministerium ausgebaut ist und der Leiter des Amtes nicht die Möglichkeit hat, nicht nur wenn er gerufen wird, an den Ministerratsberatungen teilzunehmen, wenn ihm nicht das Recht zusteht, die Minister zur Verantwortung zu ziehen, meines Erachtens dieses ganze Oberste Rechnungskontrollamt gar keinen praktischen Wert besitzt, sondern nur zur Augenauswischerei dient, um vorzutäuschen, alsob die Staatsverwaltung hier kontrolliert, alsob dem Parlament die Grundlagen zur Überprüfung der Staatswirtschaft geliefert werden würden.
Im übrigen möchte ich feststellen, daß es den Regierungsparteien an jedem Ernste mangelt, eine wirkliche Kontrolle der Staatswirtschaft herbeizuführen; denn hätten die Regierungsparteien diesen Ernst, dann hätten sie zumindest auch Vorsorge für die Beschlußfassung eines Ministerveranwortlichkeitsgesetzes treffen müssen. Denn was nützt selbst die Feststellung der Verantwortung durch einzelne Ressortminister, wenn nicht die Möglichkeit geboten wird - es besteht sogar die Möglichkeit, durch einen Beschluß des Hauses einen Minister anzuklagen nicht die Möglichkeit besteht, das Verfahren gegen einen solchen Minister herbeizuführen, weil zwar in dem Staatsgrundgesetz diese Ministerverantwortlichkeit vorgesehen ist, aber bis zum heutigen Tage ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz nicht beschlossen wurde.
Und so lange sich die Regierungsparteien,
die uns ja bekanntlich ständig mit Gesetzentwürfen überhäufen,
sich nicht dazu aufschwingen, einen solchen Gesetzesantrag vorzulegen,
solange müssen wir daran zweifeln, daß sie selbst das notwendige
Verantwortungsgefühl haben, die Staatswirtschaft in diesem Staate
verantwortlich zu prüfen und eine ernstliche Verantwortung für
diese Wirtschaft in diesem Staate zu übernehmen. Es ist klar,
daß wir unter solchen Umständen auch gegen den vorgelegten Staatsrechnungsabschluß
stimmen werden. (Potlesk.)