Hohes Haus! Es ist nicht das erste Mal, daß ich hier vor diesem Hause zu dem heute auf der Tagesordnung stehenden Kapitel der Umsatz- und Luxussteuer das Wort ergreife. Wenn dies heute abermals geschieht, so ist es nicht mehr die Umsatzsteuer allein, die mich an diesen Platz beruft, sondern die Tatsache, daß sich gerade bei Verhandlung dieses Gesetzes die beste Gelegenheit bietet, auch auf die Unzukömmlichkeiten aufmerksam zu machen, die sich gerade in der letzten Zeit bei der Finanzverwaltung und den einzelnen Steuerämtern zeigen. Man hätte zunächst erwarten müssen, daß bei der langfristigen Verlängerung dieses Gesetzes mit Rücksicht auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage zumindestens auch wesentliche Erleichterungen eintreten würden. Statt dessen finden wir, daß trotz der furchtbaren Wirtschaftskrise, die täglich eine große Zahl von Existenzen, von dem kleinsten Gewerbetreibenden angefangen, bis zu den einst bestfundierten Fabriksunternehmen zum Opfer fordert, auf alle diese Umstände gar keine Rücksicht genommen wurde und daß alle Proteste und Forderungen der Gewerbetreibenden, Kaufleute und Industriellen, die in den letzten Tagen den maßgebenden Faktoren zur Kenntnis gebracht wurden, einfach in den Papierkörben ihre Erledigung fanden und als einzigen Erfolg auch noch eine Verschärfung bei der Eintreibung der in Verhandlung stehenden Steuer aufweisen konnten. Also trotz allen Hilferufen und Mahnungen aus allen Kreisen der Bevölkerung und trotz der furchtbaren Wirtschaftskrise, deren Ende und Auswirkung noch gar nicht abzusehen sind, keine Erleichterungen, sondern immer wieder neue Lasten. Neue Steuern, Steuer- und Tariferhöhungen, weit über den tatsächlichen Bedarf hinausgehend, wiederum Hunderte von Millionen, die aus der dahinsterbenden Wirtschaft und der unter der größten Not leidenden Bevölkerung herausgepreßt werden sollen, sind an der Tagesordnung.
Und gerade erst in der vorigen Woche wurde in diesem Hause ein Budget abgestimmt, von dem sich jeder sagen mußte, daß die Wirtschaft es in dieser Zeit nicht zu tragen vermag und infolgedessen sich die gegenwärtige Krise verschärfen muß. Auch ich bin der Meinung, daß es gerade die Art der Budgetierung in diesem Staate ist, die wesentlich zur Verschärfung dieser Krise beigetragen hat und daß sie, wenn schon nicht die einzige, wenigstens als eine der hauptsächlichsten Ursachen dieser Krise zu betrachten ist. Wenn ich somit zu denen gehöre, die dies in ähnlicher Weise schon früher in diesem Hause erklärten, so befinde ich mich da in einer ganz annehmbaren Gesellschaft. So hat z. B. der Herr Finanzminister bereits bei der Verhandlung des letzten Voranschlages die Erklärung abgegeben, daß die Wirtschaft nicht nur überlastet, sondern durch die Steuern und Abgaben an der Höchstgrenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt ist und die Ausgaben für die staatliche Administrative für unsere Verhältnisse zu hoch und zu drückend sind. Es ist auch der Meinung gewesen, daß man die öffentliche Verwaltung wirtschaftlicher gestalten müsse, ein Vorschlag, dem man ja vollkommen beipflichten kann, sobald die damit verbundenen Änderungen unter dem Gesichtspunkt der seinerzeitigen Švehla schen Parole, "Gleiche unter Gleichen" vor sich gehen würden. Überflüssige Schulen und Ämter müssen aufgehoben und das Vergeuden öffentlicher Gelder eingestellt werden, weil dadurch die Steuerzahler am meisten geschädigt werden. Auf diese Weise hoffte er, daß man fast eine Milliarde öffentlicher Abgaben beseitigen könnte, um die Wirtschaft rationeller gestalten zu können. Das waren Feststellungen, die dann in den Ausführungen des Berichterstatters Dr. Hnídek ihre noch schärfere Fortsetzung fanden. Auch dieser erklärte, daß der Bau jeder überflüssigen Schule und jedes überflüssigen Gebäudes hintangehalten werden muß, solange sich noch der Staatsvoranschlag hinsichtlich seiner Ziffernhöhe in jenen Grenzen bewegt, die für die Wirtschaft des Èechoslovakischen Staates nicht zu ertragen ist. Aber auch der Obmann des Budgetausschusses konstatierte damals, daß man viel zu viel für Minderheitsschulpaläste ausgebe, deren Notwendigkeit nicht vorhanden wäre, und die nur unnötigen Zündstoff in die nationalen Grenzgebiete dieses Staates hineintragen. Wenn ich diese Feststellungen gerade heute wiederhole, so aus dem einfachen Grunde, weil auch die für den Staatsvoranschlag, der ja auch mit den Grundlagen unserer Volkswirtschaft in einem untrennbaren Zusammenhang steht, am meisten veranwortlichen Staatsmänner darüber einig sind, daß hier etwas nicht gestimmt hat, weil aber diese Faktoren trotz dieser klaren Erkenntnis nicht in der Lage waren, hier auch nur die kleinste Änderung eintreten zu lassen.
Und so ist alles beim alten geblieben. Der Geist der Unwirtschaftlichkeit ist auch im heurigen Staatsbudget erhalten. Kein Wunder, daß deshalb von einer Herabsetzung der Umsatzsteuer keine Rede sein konnte. Wir finden dieselben Ausgaben für die Minderheitsschulen, aber auch dieselbe Sparsamkeit beim deutschen Schulwesen, siehe nur gewerbliche Fortbildungsschulen, Hochschulen usw., dagegen dieselben Ausgaben fürs Militär, und dies trotz der Antimilitaristen in der Regierung und trotz der ausgesprochenen Preissenkung, von der auch das Ministerium für nationale Verteidigung etwas profitiert haben müßte. Ja man muß sogar konstatieren, daß für letztere Zwecke an die 60 Millionen mehr ausgegeben wurden als präliminiert waren, abgesehen davon, daß viele Ausgaben des Staatsbudgets an sehr zahlreichen Stellen von egoistischem Geist engstirniger Parteipolitik diktiert sind. Mit hunderten Millionen werden Fonds bedacht, die der genauen Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen sind. Mit gleicher Entschiedenheit wie das Überwuchern der Fondswirtschaft ist die Austeilung von Subventionen nach parteipolitischen Gesichtspunkten abzulehnen. Wir stehen vielmehr auf dem Standpunkt, daß auch auf den weiten Gebieten der Staatswirtschaft der Grundsatz verwirklicht werden muß, mit den geringsten Kosten den größtmöglichen Nutzen für die Gesamtheit zu erzielen. Abgesehen also davon, daß uns die Ausgaben für die unproduktiven Kosten unverhältnismäßig viel zu hoch scheinen, finden wir, daß Gewerbe, Handel und Industrie in dem jetzigen Voranschlag allzu reichlich und allzu einseitig belastet erscheinen. Es ist also nicht besser geworden, ja wir haben heuer seit langem wieder einen Voranschlag, der nicht in der Lage war, seine Einnahmenseite mit der Ausgabenseite auszugleichen und der nach allem, was uns gestern der Herr Finanzminister in seiner Schlußrede im Senat eingestehen mußte, am Ende des Jahres ein ganz beträchtliches Defizit aufweisen dürfte, das wohl kaum auf ordentlichem Wege hereingebracht werden kann, da infolge der gegenwärtigen Wirtschaftskrise hiezu alle Voraussetzungen fehlen. So soll ja die Umsatzsteuer allein in der ersten Hälfte dieses Jahres ein Viertel weniger getragen haben, als vorgesehen war. Was soll da im nächsten Jahre werden? Kein Wunder, wenn deshalb die Finanzverwaltung zu jenen drakonischen Maßnahmen greifen muß, die die Existenzgrundlage von tausenden Steuerträgern erschüttern müssen.
Zu einer dieser Maßnahmen gehört ein Erlaß der obersten Finanzverwaltung an die einzelnen Steuerämter, daß nunmehr die rückständigen Steuern mit aller Schärfe und mit allen Mitteln eingetrieben werden müssen. Dieser Erlaß wird in der buchstäblichsten Weise befolgt. So wurde in einer Steuerprotestversammlung in Bensen festgestellt, daß, trotzdem Bensen als Notstandsgebiet gelten müßte, da jeder siebente Einwohner arbeitslos ist, die rücksichtsloseste Eintreibung aller Steuerrückstände, namentlich auch der Umsatzsteuer, erfolgt. Pfändungen und Exekutionen sind an der Tagesordnung. Die schon längst vergessenen Steuerabschreibungsgesuche werden nunmehr erledigt, allerdings in einer sonderbaren Art. Ein Redner stellte fest, daß allen jenen, die Besitz hatten und wenn er noch so klein war, keine Steuern abgeschrieben, sondern die Rückstände auf ihrem Besitz verbüchert wurden, ohne Rücksicht darauf, daß der Handels- und Gewerbetreibende in der Zeit der Krise und des Geschäftsstillstandes seine Kreditfähigkeit verliert. Das geschieht überall, besonders aber auch im Gablonzer, Friedländer und Hohenelber Steuerbezirk. Was aber besonders hart empfunden werden muß, ist die rücksichtslose Art, mit der man diese Maßnahmen vornimmt. Die Sicherstellungen erfolgen oftmals ohne jedwede vorherige Verständigung des Steuerträgers und ohne daß vorher auch nur der geringste Versuch unternommen wird, ob der Steuerbetrag nicht auf eine andere Weise heimgebracht werden kann. Wir sind gewiß auch der Meinung, daß man nicht auf das letzte Mittel der exekutiven Steuereintreibung verzichten kann, aber es soll grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn alle übrigen Mittel zur Eintreibung nicht genügen und wenn dadurch ein Erfolg für die Steuerverwaltung ohne direkte Schädigung der Existenz des Steuerträgers zu erwarten ist. Aus diesem Grunde würde ich es der Finanzverwaltung dringend empfehlen, bei Erledigung der Steuerabschreibungsgesuche etwas liberaler vorzugehen und namentlich auf die rascheste Erledigung jener Gesuche zu dringen, die noch aus den Jahren 1923 bis 1927 unerledigt die Schränke der Finanzlandesdirektion füllen. Dann könnte man wohl alle Gesuche in dem Sinn erledigen, wie sie von den lokalen Steuerverwaltungen befürwortet wurden, denn diesen muß ja die wirkliche Lage des Gesuchstellers am besten bekannt sein. Eine solche Maßnahme allein würde große Erleichterung auf dem Gebiet des Steuereinganges herbeiführen, denn der geplagte Steuerträger wüßte endlich einmal, wie er daran ist und was er weiter zu zahlen hat. Diese Maßnahme wäre umso gerechtfertigter, als ja diese Steuerrückstände aus besseren Geschäftszeiten stammten und nur deshalb nicht gezahlt werden konnten, weil ihre Vorschreibung viel zu spät erfolgte. Diese Rückstände haben mit dem geflügelten Wort des Herrn Finanzministers von der gesunkenen Steuermoral gar nichts zu tun. Dieses Wort hat auch so lange keine Berechtigung, als die Steuerbehörde in jedem Steuerträger nur den Steuerdefraudanten erblickt, dessen einzige Hauptaufgabe es sei, die Behörde hinters Licht zu führen.
An diesem Zustand hat auch die Steuerreform, die nach der Richtung hin bald wieder reformiert werden möchte, nicht das geringste geändert. Mehr als 100 Paragraphen sind da, um den Steuerträger nach allen Seiten hin zu überwachen und nach allen Regeln der Kunst schurigeln zu können, ohne daß auch nur ein Paragraph für die Steuerbehörde besonders verpflichtend wäre. Hier kann das berüchtigte Wort "kann" immer in Anspruch genommen werden. Man kann und soll aber dem Steuerträger entgegenkommen. Dabei heißt es in der Durchführungsverordnung zu § 298 des Steuergesetzes: "Das oberste Ziel der Finanzverwaltung muß sein, durch strenge Unparteilichkeit das Vertrauen der Steuerträger nicht nur zu gewinnen, sondern auch zu erhalten. Darauf ist auch beim mündlichen und schriftlichen Verkehr hinzuwirken. Eine der Hauptvoraussetzungen ist das weitestgehende Entgegenkommen bei der Erledigung der verschiedenen Anfragen um Aufklärung und dergleichen. Vielfache Mißverständisse und ungünstige Meinungen in der Öffentlichkeit werden verhütet, wenn dem Steuerpflichtigen rechtzeitig in gehöriger Form und in gehörigem Maße Aufklärung zuteil wird." So schön aber diese Bestimmung ist, ebensowenig wird auf sie Rücksicht genommen. Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Beschwerden vorbringen, die mir teils zugesendet wurden, oder die ich anläßlich vieler Interventionen in Erfahrung gebracht habe. Ich will mich aber nur im allgemeinen damit beschäftigen, wie manche Bestimmungen des Steuergesetzes und der Durchführungsverordnung gehandhabt und ausgelegt werden und weshalb eine so tiefgreifende Verbitterung zwischen Steuerträger und Steuerverwaltung unvermeidlich geworden ist. Nach der Durchführungsverordnung soll der Beamte bemüht sein, den Steuerzensiten bei der Abfassung des Bekenntnisses mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und es vor allem vermeiden, ihm eine falsche Belehrung zu erteilen. Was geschieht aber in den meisten Fällen dem Zensiten, der an sich schon auf Grund seiner Erfahrungen bei den Steuerbeamten ganz verängstigt erscheint und nun infolge des nichtanerkannten Bekenntnisses und der dadurch erfolgten zu hohen Besteuerung mit der Frage kommt, was er nunmehr machen solle, dem wird wohl wohl zumeist die Antwort erteilt werden, da hilft ihnen gar nichts, da kann man nichts machen, ihr Einkommen wurde auf Grund von Sachverständigengutachten festgesetzt, und da ist ihnen auch mit einem Rekurse nicht mehr zu helfen. Das ist meiner Meinung nach eine falsche Belehrung; denn der Beamte hat vor allem die Pflicht, ihm jene Wege zu zeigen, die ihm zu seinem Rechte verhelfen könnten. Aber auch die Art und Weise, wie der Beamte oftmals zu seiner Vorschreibung auf Grund von Sachverständigengutachten kommt, wird in den meisten Fällen auf eine ganz eigenartige Weise zuwege gebracht. Bekanntlich kann sich die Steuerbehörde in Fällen, wo sich Genossenschaften bestimmter Erwerbsgruppen befinden, auch mit ihnen ins Einvernehmen setzen, um eine möglichst gleichmäßige Besteuerung dieser Gruppen auf Grund eines einheitlichen Schlüssels zu ermöglichen. Ich kenne Steuerbezirke, die von dieser Bestimmung gar keinen Gebrauch machen, sondern eventuelle Gutachten dieser Genossenschaften einfach zur Seite legen. Aber auch die vorgeschlagenen Sachverständigen werden oftmals nicht angehört, ihre Stimme nicht beachtet. Für den Steuerbeamten gilt einzig und allein das Wort seines von ihm erwählten Vertrauensmannes, welches für ihn Ja und Amen bedeutet. Er kennt auch nicht § 313, wo der Steuerpflichtige über seinen Wunsch zur Besprechung mit den Sachverständigen zugezogen werden kann, falls dies nicht vom Sachverständigen selbst verweigert wird. Einem solchen Wunsche wird namentlich im Friedländer Bezirk fast nie entsprochen. Auch dem § 241, Abs. 4, gemäß welchem auch einzelne Kommissionsmitglieder der betreffenden Steuerkommissionen, die mit den Verhältnissen des Steuerträgers oder einer Gruppe von solchen betraut sind, die Möglichkeit haben, noch vor der Sitzung der Kommission die Verhältnisse dieser genannten zu prüfen, zu erheben und mit ihnen eventuell zu verhandeln, wird ebenfalls nicht entsprochen. Auch die Bildung von Subkommissionen für die einzelnen Gruppen, die ebenfalls im Steuergesetze vorgesehen sind und die eine schnellere Erledigung der Bekenntnisse ermöglichen würden, ist fast nirgends vorgenommen worden.
Auch für die Bequemlichkeit des steuerzahlenden Publikums wird immer weniger gesorgt. So wird mir heute die Mitteilung zuteil, daß die unentgeltlichen Steuererlagscheine auf den Postämtern des Friedländer Bezirkes nicht mehr zu haben sind, daß infolgedessen die Einzahlung nur mit dem gegen 10 Heller erhältlichen allgemeinen Posterlagschein erfolgen kann. Vielen kleineren Steuerträgern macht die Ausfüllung eines solchen Zettels besondere Schwierigkeiten, erstens, weiß er in den seltensten Fällen die Schecknummer des Steueramtes nicht - auch der Postbeamte findet sie oft erst nach langem Hin- und Hersuchen - und zweitens sind auf dem richtigen Steuererlagschein die Rubriken für die einzelnen Steuergattungen vorgedruckt. Auf den übrigen Erlagscheinen können also Irrtümer entstehen, die sich auch zuungunsten des Steuerzahlers auswirken können. Die Steuerverwaltung sollte doch ein Interesse daran haben, ihre eigenen Erlagscheine bei den Postämtern wiederum aufzulegen.
Diese Ausführungen wären unvollständig, wenn ich nicht im Zusammenhang mit diesen Zuständen noch auf den Umstand aufmerksam machen müßte, daß auch im Steuergesetze derartige Unzukömmlichkeiten vorhanden sind, daß es kaum glaublich klingt, welche Nachteile für einen Steuerträger entstehen können, wenn gewisse Bestimmungen des Steuergesetzes allzu rigoros ausgelegt werden. So fühle ich mich gezwungen, Sie auf ein Steuerkuriosum aufmerksam zu machen, das durch die Auslegung des § 35, Abs. 2 des Steuergesetzes entstehen kann. Ein Steuerträger hat einen Pensionsbezug von jährlich 9.900 Kè und seine Frau aus einem Geschäfte ein jährliches Einkommen von 10.900 Kronen, also ein Gesamteinkommen von 20.800 Kronen; dann wird ihm an Einkommensteuer der Betrag von 640 Kè vorgeschrieben. Würde jedoch der jährliche Pensionsbezug 10.036 Kè, somit um 136 Kè höher sein, und das Einkommen seiner Frau würde mit 10.900 Kè gleichbleiben, so daß das Gesamteinkommen 20.930 Kè betrüge, dann würde der Betreffende nur eine Einkommensteuer von jährlich 200.20 Kè zu bezahlen haben. Weil er also um 136 Kè weniger Einkommen hat, muß er um 439·80 Kè mehr an Einkommensteuer bezahlen. Diese Benachteiligung erfahren alle Steuerträger, die ein Dienst- oder Pensionseinkommen von weniger als 10.036 Kè und daneben ein anderweitiges Einkommen haben, welches zusammen mit dem ersten Einkommen die Summe von 10.000 Kè übersteigt. Diese Gesetzesbestimmung ist ein Unrecht gegen alle Steuerträger in der bezeichneten Kategorie. Es ist ein Lapsus, jenem Steuerträger eine höhere Belastung aufzuerlegen, der ein geringeres Diensteinkommen hat und den Steuerträger zu entlasten, der höhere Dienstbezüge hat.
Wohl gibt es im Steuergesetz eine Bestimmung, mit deren Hilfe dieses Unrecht ausgeglichen werden könnte, aber bedauerlicherweise will die Steuerbehörde diese Bestimmung nicht kennen und nicht wissen, daß das Gesetz über die direkten Steuern im § 21, Abs. 3 ausdrücklich bestimmt, daß Steuerermäßigungen sinngemäß in den Fällen zu gewähren sind, in denen sich infolge der durch dieses Gesetz festbestimmten Zahlengrenzen bei der Bemessssung der Einkommensteuer Härten ergeben würden. Klarer kann es im Gesetze schon nicht mehr ausgesprochen sein, daß diesen betroffenen Steuerträgern der Nachlaß zu gewähren ist. Aber selbst, wenn die Fassung des § 21, Abs. 3 undeutlicher wäre, dann müßte eigentlich schon der klare Menschenverstand obsiegen und die Bemessungsbehörde bzw. die Steuerkommission müßte in solchen Fällen, von dem ihr zustehenden Rechte, Nachlässe im Sinne des § 21 den Steuerträgern zu gewähren, auch Gebrauch machen.
Aber gerade aus der Erledigung dieses Rekurses, der von dieser Partei eingebracht wurde, ersehen Sie, daß diese Bestimmung von Amts wegen nicht gehandhabt wird, denn es heißt in der Verständigung des Steueramtes: Laut Erlaß der Finanzlandesdirektion in Prag vom 18. November 1930, Zl. XII-68/38, hat die Berufungskommission für Böhmen Ihrer am 2. September 1929 eingebrachten Berufung nicht stattgegeben, weil die Steuer nach den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes über die direkten Steuern richtig bemessen wurde. Die Steuerermäßigung gemäß § 21, Abs. 3 wird nicht zuerkannt, weil die im Jahre 1928 ihnen ausgezahlten Brutto-Lohnbezüge die im § 30, lit. a) statuierte Minimalgrenze von 10.036 Kè nicht erreicht haben. Die ganz außerordentlichen Begünstigungen der Abzugssteuer können unter Benützung des § 21, Abs. 3 des Gesetzes über die direkten Steuern nur auf jene Steuerträger bezogen werden, welche dem Abzug der Steuer nach § 30 unterliegen. Die Ermäßigung der Steuer nach § 21, Abs. 3 kann nicht zuerkannt werden mit der Begründung, daß die Steuer kleiner wäre, wenn der Steuerträger dem Steuerabzug nach § 40 unterliegen würde.
Gerade aus diesem Beispiele ersehen Sie, wohin ein Steuerträger kommen kann, wenn der gute Wille bei der Steuerverwaltung nicht vorhanden ist. Ich möchte nicht, daß aus meinen Ausführungen eine Pauschalverdächtigung des gesamten Steuerbeamtentums herausgelesen werden könne, denn Tatsache ist, daß auch der Steuerbeamte nicht in allen Fällen daran schuld ist, wenn es da oder dort zu Mißverständnissen kommt, weil dafür oft der Umstand maßgebend ist, daß infolge Umfanges und Unverständlichkeit vieler Bestimmungen des St.-G. eine Belastung der Beamtenschaft eintritt, die eine klaglose Verarbeitung aller Steuerbekenntnisse verhindert. Es soll deshalb kein Ruf sein, zur Erhöhung der Zahl der Steuerbeamten, sondern ich bin vielmehr der Meinung, daß man nur die tüchtigsten Leute zu Steuerbeamten machen soll, und daß man sie nicht allzusehr herumjagen darf. Das Notwendigste ist, daß der Steuerbeamte sich in seinem Tätigkeitsgebiete auskennt. Diese Voraussetzung ist durch die fortgesetzten Versetzungen nicht mehr gegeben. Immer neue Elemente, die mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertraut sind, erscheinen, und die können nichts anderes als sich auf die schon bekannten pünktlich und gut fatierenden Zensiten zu werfen. Alle anderen, die Steuerschieber, vorübergehende Spekulanten werden übersehen, und verursachen dadurch dem Staate einen unermeßlichen Schaden. Durch rascheste und gerechte Besetzung aller systemisierten Stellen könnten meiner Meinung nach die größten Übelstände beseitigt werden.
Bezüglich der Umsatzsteuer hätte ich, wie ich schon eingangs erwähnt habe, nur den einen Wunsch, daß sie so rasch als möglich abgebaut und beseitigt würde. Da dies aber mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage der Finanzverwaltung zunächst unmöglich zu sein scheint, müßte wohl zumindest an die Beseitigung der allergrößten Härten geschritten werden. So glaube ich, haben wohl alle Parteien dieses Parlamentes das dringende Telegramm erhalten, das gestern von der Kaufmannschaft in Gablonz abgesandt wurde, das, unterstützt durch eine große Anzahl von Resolutionen der verschiedenen kaufmännischen Organisationen, in letzter Minute dringend die eheste Pauschalierung bei allen Artikeln insbesondere bei Textilwaren verlangt. Letztere Forderung ist eine Existenzfrage für die gesamte Kaufmannschaft. Leider scheint diese Forderung bisher noch keine Berücksichtigung gefunden zu haben, wie auch die Forderung so vieler anderer Erwerbsgruppen, die ebenfalls eine Erleichterung der Umsatzsteuer mit Rücksicht auf ihre Existenz in Form einer Pauschalierung derselben fordern. Außerdem protestiert die gesamte Kaufmannschaft gegen die beantragte Verschärfung der Strafbestimmungen und Erhöhung der Verzugszinsen bei nicht rechtzeitiger Einzahlung der Umsatzsteuer und versichert, daß der Großteil der Kaufleute den guten Willen hat, die Steuer zu zahlen, es aber in der heutigen wirtschaftlichen Krise oftmals unmöglich wird, da die Umsatzsteuer den Verlust bei der Ware erhöht und die drakonischen Strafbestimmungen ihren Zweck verlieren, wenn der Offenbarungseid in Kraft tritt. Auch nach dieser Richtung scheint bisher keine Änderung eingetreten zu sein, obwohl sie so dringend auch von Seiten einiger Regierungsparteien gefordert wurde. Dagegen wäre es nur zu begrüßen, wenn es gelungen wäre, jenen Agenten und Reisenden, die pensionsversicherungspflichtig sind, die lang gestellte Forderung zu erfüllen, sie von der Umsatzsteuer zur Gänze zu befreien, dies umsomehr, weil für sie, wie ich dies auch schon vor Jahren festgestellt habe, jede Grundlage für eine Besteuerung fehlt.
Was nun die beabsichtigte Erhöhung dieser Steuer durch den Finanzminister anbelangt, welcher geplant hatte, die Umsatzsteuer von dem Umsatze plus Umsatzsteuer einzuheben, so kann ich hier noch erwähnen, daß der Plan des Herrn Finanzministers wohl infolge der allgemeinen Proteste gescheitert ist, daß aber trotzdem die Steuer in manchem Steuerbezirke im Sinne des Herrn Finanzministers schon immer eingehoben wurde. So wurde mir ein Fall bekannt, wo man einer Partei bei einem angenommenen Umsatze von 200.000 Kronen den Betrag von 4.000 Kronen an Umsatzsteuer berechnet hat, wogegen man ja nach den klaren Bestimmungen des Gesetzes, nach welchem die Umsatzsteuer vorerst in Abzug zu bringen ist, die Steuer nur von 196.000 Kronen (minus 4000 Kè), berechnen konnte, so daß bloß 3920 Kè zu zahlen waren. Es wäre deshalb angezeigt, wenn die Finanzverwaltung neuerdings auf die Unrichtigkeit dieses Verfahrens aufmerksam machen würde, damit alle Steuerträger auch gleichmäßig behandelt würden.
Und so könnte noch eine ganze Reihe von Beschwerden, Wünschen und Forderungen vorgebracht werden, die Ihnen zeigen würden, wie ungerecht bei der Bemessung und Vorschreibung auch dieser Steuer vorgegangen wird.
Aber auch aus den wenigen Worten,
die ich heute zur Umsatzsteuer vorzubringen hatte, ersehen Sie,
wie notwendig und dringend die endliche Abtragung und Beseitigung
dieser Steuer erscheint: denn sie ist eine der drükkendsten und
ungerechtes ten Steuerarten, die jemals erfunden wurden. Und dabei
belastet keine Steuer gerade die breiten Massen so einseitig wie
sie. Trotzdem glaube ich nicht daran, daß uns die Aufhebung oder
auch nur merkliche Ermäßigung dieser Steuer in absehbarer Zeit
gelingen wird. Denn so viel Feinde sie in der gesamten Volkswirtschaft
hat, so viel Freunde hat sie in der Finanzverwaltung. Sie ist
sozusagen ihr Stolz und festeste Stütze. Denn keine Steuer ist
leichter zu erfassen, keine so ertragreich wie sie. Trotzdem halten
wir an dem Grundsatz fest: Weg mit der Umsatz- und Luxussteuer
und ich freue mich, daß wir aus diesem Grunde in der Lage sind,
die abermalige Verlängerung dieses Gesetzes abzulehnen. (Potlesk.)
Meine Herren! Koll. Simm hat gestern Gelegenheit genommen, zu der Regierungsvorlage eingehend Stellung zu nehmen und hat dafür gesorgt, daß die Stellungnahme der Partei dabei klar zum Ausdruck kam. Koll. Simm stellte sich vor allem auf den zweifells ganz berechtigten Standpunkt, daß diese ärgste Konsumsteuer wenigstens eine entsprechende Erleichterung hätte erfahren müssen. Denn alle Kreise der Wirtschaft stehen seit Jahren auf dem Standpunkt der Beseitigung der Umsatzsteuer. Die Regierung meint, daß es unter allen Umständen gerade in der gegenwärtigen Zeit notwendig sei, all das abzubauen, was die Bevölkerung besonders belastet. (Posl. Krebs: Deshalb erhöht sie die Eisenbahntarife!) Sehr richtig.
Die Regierung denkt aber nicht daran, zunächst einmal einen Abbau der bisherigen Steuerpolitik vorzunehmen. Dieser Steuerabbau scheint meines Erachtens nicht im Programm der gegenwärtigen Regierung zu liegen. Man merkt auch sonst an allem, daß die Regierung gar nicht daran denkt, die Wirtschaftskrise beseitigen zu helfen. Das Postscheckamt hat Tariferhöhungen vorgenommen, wir stehen vor Tariferhöhungen bei der Eisenbahn und bei der Post, der Ernährungsminister hat dafür Sorge getragen, daß die Mehlpreise in der nächsten Zeit anziehen werden. Der Finanzminister hat eine ganze Reihe neuer Steuern vorgelegt und so geht es weiter und weiter. Aber von der Privatwirtschaft verlangt man nunmehr allen Ernstes, daß die Preise abgebaut werden. Wie dieser Preisabbau vor sich gehen soll, wird schon die nächste Zeit zeigen. Man hat zunächst den Versuch gemacht, mit einem Kartell, dem Eisenkartell, in Verbindung zu treten, um dieses zu einer Preisherabsetzung zu bewegen. Nun bestehen in der Èechoslovakei, soweit ich unterrichtet bin, 47, 48 oder 49 solcher Preiskartelle, die alle dafür gesorgt haben, daß die Preise ihrer Erzeugnisse entsprechend erhöht wurden. Mit diesen Preiskartellen ins Einvernehmen zu kommen und einen entsprechenden Preisabbau zu erzielen, wird der Regierung nicht allzu leicht gemacht werden, und schon das Eisenkartell hat gezeigt, daß es nicht so ohne weiters mit sich reden läßt. Es mußten längere Memoranden zwischen dem Kartell und dem Ernährungsminister ausgetauscht werden, um endlich einen Preisabbau von 6 oder 7 % zu erreichen. Die übrigen Kartelle, die zum Teil eine Wucherpolitik sondergleichen betrieben haben, ich erinnere nur an das Kupferkartell, das Papierkartell usw. - denken vorläufig noch nicht daran, der Preisabbaupolitik der Regierung irgendwie Gefolgschaft zu leisten. Die Regierung wird sehr bald zur Überzeugung kommen, daß sie den Kartellen gegenüber einen anderen Standpunkt einnehmen muß, wenn sie der Wirtschaft zu Hilfe kommen will. (Posl. Krebs: Die Regierung hat gar nicht den ernsten Willen!) Das ist richtig, denn sonst müßte schon längst die Vorlage über ein Kartellgesetz hier sein. Ohne eine gesetzlich geregelte Aufsicht über die Kartelle wird es meines Erachtens in der weiteren Zukunft nicht mehr gehen. Das ist eine unbedingte Notwendigkeit, die realisiert werden muß. Ob diese Preisabbaupolitik der Regierung gerade im gegenwärtigen Augenblick die richtige ist, muß unsererseits bestritten werden. Wir glauben nicht, daß die Regierung durch diese Preisabbaupolitik in der Lage sein wird, die Wirtschaft anzukurbeln; und das wäre doch ganz zweifellos eine Tatsache, die im Interesse von hunderttausenden Menschen außerordentlich begrüßt würde. Die Preisabbaupolitik, wie sie gegenwärtig aufgemacht wird, trägt aber bestimmt nicht dazu bei, daß einerseits die Unternehmungslust gehoben, andrerseits die Kauflust entsprechend gefördert wird. Es ist doch bezeichnend, was der Finanzminister vorgestern im Senat zu dieser Frage gesagt hat: "Der Prozeß des Sinkens der Preise ist für die Produktion mörderisch". Weiter sagte Dr. Engliš: "Solange die Preise fallen, hat niemand ein Interesse daran, zu produzieren und zu kaufen." Das ist zweifellos richtig. Die Unternehmungslust erlahmt in solchen Zeiten des Preiabbaues und der Preisstürze, und der Absatz kommt noch mehr ins Stocken, als das ohnehin der Fall ist. Nun sollte es unseres Erachtens nicht die Aufgabe der Regierung sein, die gegenwärtigen geradezu unhaltbaren Wirtschaftsverhältnisse durch ihre Maßnahmen noch zu verschlimmern, statt sie wesentlich zu verbessern. Die Folgen dieser Preisabbaupolitik werden sich sehr bald bei der gesamten Arbeitnehmerschaft zeigen. Es war immerhin interessant, daß auch hier im Plenum Herren zu der Frage Stellung genommen haben und dabei mit aller Deutlichkeit ankündigten, was unter allen Umständen in der Gefolgschaft des Preisabbaues liegen muß. Es war insbesondere Dr. Kramáø, der erklärte, daß dem Preisabbau nunmehr unter allen Umständen auch der Lohnabbau folgen müsse. Meine Herren, wenn Sie die Presse der Unternehmer lesen, so werden Sie finden, daß dort im Chor gerufen wird: "Herunter mit den Produktionskosten"! Unter diesen Produktionskosten versteht man natürlich zunächst den Lohnkostenanteil. Deshalb können wir auch überall feststellen, daß die Arbeitgeber durchwegs die Tarifverträge kündigen und andrerseits den Lohn- und Gehaltsabbau der Angestellten und Beamten vorbereiten. Was damit erreicht werden soll, ist mir vollkommen unverständlich. Die Dinge liegen nun einmal so, daß die Industrie heute kaum mehr imstande ist, ihre Erzeugnisse ins Ausland zu liefern, und deshalb ist ja auch bei uns die Wirtschaftskrise so arg. Der Export ist ins Stocken geraten; umsomehr müßte es nunmehr die Aufgabe der Industrie und damit natürlich auch der Regierung sein, die schließlich die Interessen der Wirtschaft wahrzunehmen hat, dafür zu sorgen, daß der Teil, der nicht mehr ins Ausland geliefert werden kann, nunmehr im Inland Absatz finde. (Sehr richtig!) Bei der jetzigen Kaufkraft der breiten Massen ist das aber kaum mehr möglich. Denn es ist nicht unbekannt, daß die Èechoslovakei das Land der niedrigsten Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten ist. Erst vor kurzem ist ziffernmäßig von der Zentralsozialversicherungsanstalt nachgewiesen worden, in welchen Lohnklassen die Arbeiter dieses Staates zumeist versichert sind. Es war geradezu erschreckend zu erfahren, daß es hunderttausende Arbeiter in diesem Staate gibt, die nicht einmal 12 Kè im Tage zu verdienen vermögen. Es ist klar, daß ein so geringer Verdienst keinerlei Kaufkraft besitzen kann und daß vor allem die Industrien ins Stocken geraten mußten, die auf den Massenkonsum ihrer Erzeugnisse angewiesen sind. Ich sage, es müßte alles getan werden, um die Kaufkraft der Bevölkerung dieses Staates zu erhöhen. Das könnte vor allem dadurch geschehen, daß man so rasch als möglich danach trachtet, daß das ungeheuere Heer der Arbeitslosen wieder in den Produktionsprozeß eingereiht wird und daß man andrerseits dafür Sorge trägt, daß die Kurzarbeit verschwindet und schließlich, daß durch bessere Lohnverhältnisse die Menschen in die Lage kommen, sich auch die notwendigsten Lebensbedürfnisse anschaffen zu können. Der Lohnabbau, der nun ganz allgemein bevorsteht, wird den gegenwärtigen Zustand der Absatzverhältnisse bestimmt nicht verbessern, im Gegenteil noch weiter verschlechtern. Wir erheben deshalb auch von dieser Stelle unsere warnende Stimme gegen eine vollkommen falsche Politik, wie sie gegenwärtig getrieben wird, um die wirtschaftlichhen Verhältnisse günstiger zu gestalten. Mit dem Preisabbau ist es nicht viel anders. Der Preisabbau könnte wohl zu einer Erhöhung der Kaufkraft führen, wenn man zumindest eine Stabilisierung der Löhne und Gehälter vorsehen würde. Es mag auch richtig sein, daß ein Artikel, der im Preise fällt, mehr gekauft wird, als bisher, aber wenn mit dem Fallen der Preise gleichzeitig und wahrscheinlich ein stärkeres Fallen der Löhne und Gehälter verbunden ist, so ist damit nichts erreicht. Unter allen Umständen müßte vermieden werden, daß ein Ausgleich zwischen dem Fallen der Preise und dem Fallen der Löhne eintritt, denn damit würde man an dem gegenwärtigen Zustand nicht das geringste ändern. Wenn die Regierung dafür Sorge trägt, daß die konsumierende Bevölkerung in die Lage kommt, das zu kaufen, was man unter dem notwendigen Lebensbedarf versteht, dann wird die Wirtschaft bestimmt angekurbelt werden, dann werden auch hier sicherlich bessere wirtschaftliche Verhältnisse eintreten.