Hohes Haus! Die zur Debatte stehenden Gesetzesvorlagen haben bereits begreiflicherweise von einer ziemlichen Reihe von Rednern besondere Beachtung gefunden. Ich sage bebegreiflicherweise, handelt es sich doch um drei Vorlagen, welche der Wirtschaft ohne Zweifel neue Lasten aufbürden, zu einer Zeit, in der diese Wirtschaft unter einer allgemeinen sehr empfindlichen Depression leidet und es einigermaßen unverständlich erscheinen muß, wenn sta tt einer Wirtschaftsentlastung von öffentlichen Lasten und Abgaben neue hinzukommen. Die Wirtschaftskrise ist heute bereits infolge ihrer Fühlbarkeit allgemein erkannt. Von der Landwirtschaft ausgehend, hat sie heute alle Wirtschaftszweige erfaßt, sie beeinträchtigt Handel und Wandel, zwingt Erzeuger und Verbraucher zu einschneidenden Maßnahmen und führt allgemein eine Verschlechterung der Lebenshaltung herbei. Es ist jetzt nicht meine Aufgabe, die Gründe zu erforschen, die dazu führten. Daß aber die öffentliche Belastung dabei mit tätig ist, sollte Gemeingut aller Faktoren sein, die in irgendeiner Weise für die Hebung der Volkswirtschaft tätig zu sein haben. Diese Erkenntnis scheint mir jedoch nicht überall vorhanden zu sein. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Roudnický.) Sie müßte sonst verhindert haben, daß wir uns mit derartigen Gesetzen befassen müssen. Ich will damit sagen, daß es die gegenwärtige Wirtschaftslage verbietet Gesetze zu schaffen, die Steuererhöhungen zum Ziele haben. Ich habe besonders als ländlicher Vertreter unsere darniederliegende Landwirtschaft im Auge. Das allbekannte Sprichwort: "Hat der Bauer Geld, so hat es die ganze Welt", kommt jetzt wieder einmal ganz augenscheinlich zur Geltung, allerdings eben in dem Sinne, daß er keines hat und dieses daher auch überall anderswo fehlt. Seit mehr als zwei Jahren bemühen wir uns, durch erhöhten gesetzlichen Schutz der Landwirtschaft, welche schon seit dieser Zeit von der Krise empfindlich gedrückt ist, einigermaßen rentablere Wirtschaftsmöglichkeiten zu verschaffen, um damit auch der gesamten Volkswirtschaft zu dienen; leider vermißten wir anfangs überhaupt jedes Verständnis für die Notlage der Bauern, und heute sehen wir es nur insoweit, als man einen gewissen Schein doch nach außen wahren möchte, weil man wohl die Notlage des Bauern einsieht, jedoch wirkliche Hilfe zweckentsprechend nicht zu bringen bereit ist. Ich beweise diese Tatsache damit, daß die Gesetzwerdung dieser Vorlagen mit der Landwirtschaftsförderung im Zusammenhange steht. Wir haben hier im Hause im Laufe der letzten Zeit nicht weniger als sieben landwirtschaftliche Vorlagen zu behandeln gehabt, die der Landwirtschaft einigermaßen Hilfe bringen sollten, ganz abgesehen davon, daß die an und für sich ganz stattliche Zahl von sieben Gesetzen sich bis heute fast gar nicht auswirken konnte, jedoch jede dieser Vorlagen gegen andere Zugeständnisse erkauft werden mußte. Man hat also die Not der Landwirtschaft als Schacherobjekt weidlich ausgenützt und dabei eine Reihe von Dingen durchgesetzt, die wegen ihrer finanziellen Auswirkung den Staatshaushalt derart belasten - der Staatsvoranschlag weist bekanntlich eine Erhöhung von 1/2 Milliarde aus - daß wir dazu kommen, jene Gesetze zu beschließen, die den Staatshaushalt im Gleichgewicht zu erhalten haben und dazu auch die Gemeindefinanzen sanieren sollen. Wir haben in der ersten Jahreshälfte Gesetze beschlossen, die an die Staatskasse gewaltige Anforderungen stellen, darunter die Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung, trotzdem wir in der Landwirtschaft nach wie vor an Arbeitermangel leiden. Dieses Gesetz brachte den Arbeitslosen einen sofortigen greifbaren Erfolg in barer Münze. Wir verstehen unseren Arbeitermangel in der Landwirtschaft. Trotz des Mangels an Beschäftigung bei der Industrie haben es die Leute nicht mehr nötig, zum Bauern zu gehen und Verdienst zu suchen, sie bekommen ja durch die Arbeitslosenunterstützung den Lohn fürs Nichtstun. (Posl. Krumpe: Na, na, das ist aber doch eine falsche Auffassung!) Bitte sehr, die Arbeitslosenunterstützung wird fürs Nichtstun gezahlt. Die Arbeitslosenunterstützung ist vollständig verfehlt in Angriff genommen worden, warum nicht produktive Arbeitslosenfürsorge, wo es Arbeit zu schaffen in Hülle und Fülle gäbe? Ich verweise nur auf die Rekultivierungsarbeiten unserer Bergbaubetriebe. Wir haben die Gesetze betreffend die Schwerinvaliden und die Altpensionisten geschaffen, gewiß Sachen, von deren notwendiger Regelung auch wir überzeugt sind. Aber sie führen eine Belastung des Staatshaushalts herbei, welche sich nicht anders äußern kann, als durch erhöhte öffentliche Belastungen. Wir haben die sogenannte Weihnachsremuneration für die Staatsbeamten beschlossen. Alle diese Gesetze bildeten Schacherobjekte zur Behandlung der landwirtschaftlichen Notforderungen, dabei geht die wirtschaftliche Not immer tiefer und der Bauer kann heute noch von keiner Besserung seiner wirtschaftlichen Lage reden, während die Auswirkung der anderen Gesetze wohl sofort fühlbar und greifbar gewesen ist. Sehen Sie, meine Herren, das ist es, was die Landwirtschaft draußen verbittert, die Landwirtschaft hat Verständnis für die soziale Not aller anderen Stände, es schwindet aber zusehends dadurch, daß festgestellt werden muß, daß man für ihre Notlage kein Verständnis finden kann. Ich glaube, daß man die Situation noch weiter ausnützen will, um den Bauernstand scheinbar zu sozialisieren und kommunisieren.
Es hat gestern Herr Koll. Kremser hier zum gleichen Gegenstand gesprochen und zur Vorlage über die Erhöhung der besonderen Erwerbssteuer ausgeführt, daß seine Forderung dahin geht, die Vorteile der Steuerreform wieder auszugleichen, welche jenen Gesellschaften gewährt werden, auf die sich die neue Gesetzesnovelle bezieht. Ich hätte dieser Bemerkung nicht gerade besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wenn mir dabei nicht in den Sinn gekommen wäre, daß es höchstwahrscheinlich auch beabsichtigt ist, die Vorteile der Steuerreform zugunsten der Landwirtschaft ebenfalls aus der Welt zu schaffen oder zu paralysieren; alle Anzeichen scheinen daraufhin zu deuten. Jedenfalls zwingt es uns, darauf ein Auge zu haben. Es steht außer Zweifel, daß die Einstellung meiner Partei zu den Vorlagen eine außerordentlich kritische war und ist und ich glaube, diesen Umstand kurz dargetan zu haben. Wenn wir diesen Gesetzen unsere Zustimmung geben, geschieht dies lediglich deswegen, weil sie ein Ergebnis der Verhandlungen im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen waren, indem sie der Ausfluß jener, die Staatskassa belastenden Gesetze sind, die ich bereits zum Teil angeführt habe. Freilich macht es sich ein Teil unserer Kollegen dadurch leichter, indem sie seinerzeit auch für solche Gesetze gestimmt haben, es dabei nicht fehlen ließen, in Rede und Druck noch weit höhere Ausgaben zu fordern, nun aber, wo es daran geht, die Mittel zu schaffen, stolz erklären, gegen die Vorlagen zu sein und sie wegen der öffentlichen Belastung abzulehnen. Das sind die Vorrechte der Opposition und können uns wohl kaum berührren, auch dann nicht, wenn man uns neuerlich wegen unserer zustimmenden Haltung befehden will. Das ist ebenso, wie wenn man uns für den Weiterbestand der Landwirtschaftskrise verantwortlich machen wollte, jedoch selbst nicht weiß, wie sie zu beseitigen ist und welche Mittel anzuwenden sind.
Zu den einzelnen Vorlagen möchte ich Folgendes bemerken. Ich habe schon die Vorlage zu der besonderen Erwerbsteuer angezogen. Der Regierungsantrag 702 ist unbeschadet meiner bereits dargelegten grundsätzlichen Einstellung derjenige, der von unserem ländlichen Standpunkte aus den geringsten Widerspruch finden könnte, da er uns weniger berührt. Ich unterlasse es daher, darauf näher einzugehen, und begrüße nur jenen Änderungsantrag des Budgetausschusses, wonach die beabsichtigte rückwirkende Besteuerung von Reserven fallen gelassen wird. Diese rückwirkende Besteuerung wäre im Prinzip eine schlechte Sache gewesen, schließlich sind auch einige unserer Genossenschaften daran direkt interessiert.
Anders ist es mit der Regierungsvorlage Nr. 701, dem Gesetze über die Erhöhung der Biersteuer. Die Tendenz des Gesetzes ist die fiskalische Erfassung besonderer Gewinne der Brauindustrie. Sicherlich hat die Brauindustrie eine sogenannte Konjunkturzeit. Sind doch die Rohprodukte zur Bierproduktion, Hopfen und Gerste, derart im Preise gesunken, daß die erzeugende Landwirtschaft ihrer Bestandsgrundlage beraubt ist. Die Bierpreise haben keine Ermäßigung erfahren und die Erzeugungsmenge des Bieres ist konstant gestiegen. Es ist der einzige Industriezweig, in dem es nicht kriselt, der vielmehr eine sehr günstige Wirtschaftsperiode durchläuft, während es bei allen anderen ständig abwärts geht, oder eine rückläufige Entwicklung bildet. Man muß wohl auf den ersten Blick der Meinung sein, daß einer besonderen Erfassung der aus diesem günstigen Momente fließenden erhöhten Gewinne für eine erhöhte Besteuerung nicht das geringste in den Weg gelegt werden könne. Der Regierungsentwurf schreibt vor, daß die erhöhten Steuersätze die Brauereien zu tragen haben, daß eine Erhöhung des Konsumpreises nicht erfolgen darf. Wie gesagt, ist der äußere Anblick des Gesetzes kein schlechter, nur ändert sich das Bild, wenn man sich länger damit befaßt und sich vor allem der nebenherlaufenden Interessen annimmt.
Da kommen wohl in erster Linie unsere landwirtschaftlichen Interessen in Frage. Unsere Gersten und Hopfenpreise sind so tief, daß sie heute nur die Hälfte der Produktionskosten einbringen. Unsere Landwirte müssen, sollen sie vor dem gänzlichen Ruin gewahrt bleiben, eine 10% ige Preiserhöhung dieser Artikel erhalten. Nun wird die Möglichkeit einer solchen Erhöhung dadurch genommen, daß durch die erhöhte Biersteuer ein jedenfalls ziemlich hoher Teil der jetzigen Preisspanne, die die Konjunktur der Brauereien bedeutet, weggesteuert wird, wodurch die
Brauereien kaum viel höhere Preise für ihre Rohprodukte werden anlegen wollen. Wohl hat uns Koll. Kremser gestern eine Aufstellung über die Verbilligung eines Hektoliters Bier unterbreitet, der zufolge ein Hektoliter Bier, auf Grund der derzeitigen Hopfen und Gerstepreise um 37·20 Kè niedriger zu stehen kommt. Nach dieser Aufstellung würde ja den Brauereien noch so viel bleiben, daß sie halbwegs anständige Hopfen und Gerstepreise zahlen könnten. Ich fürchte aber sehr, daß die Brauereien die Rechnung des Herrn Koll. Kremser sehr zusammenstreichen und bei der ersten besten Preiserhöhung von Hopfen und Gerste mit der Bierpreiserhöhung kommen und - ich möchte beinahe wetten - mit Hilfe ihres Einflusses auch durchsetzen werden. Na und wenn nicht, so werden die Preise von Gerste und Hopfen eben niedrig bleiben müssen. Der Bauer hat, wie meistens, das Nachsehen, er zahlt dann also auch die Biersteuererhöhung aus eigener Tasche. Eine einwandfreie Berechtigung der Besteuerung der Brauereigewinne hätte lediglich anerkannt werden können, wenn deren Ergebnis zur Landwirtschaftsförderung insbesondere des Hopfen und Gerstenbaues verwendet würde. Die zweite Berufsgruppe, die vom Biersteuergesetz betroffen worden ist, sind die Gastwirte. Die Gastwirte haben ein Interesse an stabilen Bierpreisen, die ihre Regie decken. Daß der Gesetzesantrag auch sie in das Preiserhöhungsverbot einbezieht, erscheint überhaupt unverständlich. Es hätte genügen müssen, wenn die Brauereien bei dem Verkaufe von Bier gesetzlich verhalten werden, keine Preiserhöhung vorzunehmen. Ich habe im Budgetausschusse versucht, im Abs. 2 des § 30 den letzten Satz, der diese Verfügung betrifft, zu Fall zu bringen. Leider ist es nicht möglich gewesen. Ich mache auch hier darauf aufmerksam, daß in dem Falle, wenn in einer Gemeinde Abgaben neu zur Einführung gelangen oder erhöht werden, dem Gastwirte Schwierigkeiten bereitet werden können, wenn er das auf den Bierpreis überwälzt. Wir haben noch eine Reihe von solchen Gemeinden am Lande, es wird niemand sie hindern, die Bierabgabe einzuführen, niemand wird aber auch verlangen können, daß der Gastwirt diese Abgabe aus eigener Tasche zahlt. Es sind doch in solchen Gemeinden auch die Bierpreise in der Regel niedriger, sie schwanken in den verschiedenen Gebieten von 1·30 bis 1·60 pro 1/2 Liter Schankbier. Es wurde mir von maßgebenden Persönlichkeiten versichert, daß eine derartige Gesetzesauslegung nicht beabsichtigt ist, daß dieses Moment bei der Durchführung berücksichtigt wird. Ich will hoffen, daß dies auch geschieht.
Ich will bei dieser Gelegenheit auch die anderen Forderungen des Gastgewerbes urgieren, wie die Regelung des Flaschenbierhandels, der Sperrstunde, des Fremdenverkehrs und anderes. Da sich auch das Gastgewerbe in schwieriger Lage befindet und einer besseren Würdigung bedarf, als es durch die vorliegende Gesetzesnovelle der Fall ist, gegen die es den schweren, leider erfolglosen Kampf führte, wie alle maßgebenden Stellen auch unterrichtet sind, verdient es entsprechende Behandlung.
Die dritte Vorlage, die Novelle zum Gesetz über die Regelung der Finanzwirtschaft der territorialen Selbstverwaltungskörper ist die meist umstrittene. Es ist der Druck Nr. 703. Dieser Gesetzesvorschlag ist fast durchwegs vom Standpunkt der Funktionäre dieser Körperschaften beurteilt worden. Das nenne ich einseitig. Hat man bei den anderen Vorlagen die Leistungsfähigkeit des Zahlers berücksichtigt? Warum bei dieser Vorlage nicht? Wenn man bei der Beurteilung einer Staatssteuer die Staatsverwaltung kritisiert - ich gehöre keineswegs zu denen, die vielleicht eine solche Kritik nicht für angebracht halten, ich habe aber durchaus nicht die Absicht, die staatliche Finanzwirtschaft etwa verteidigen zu wollen aber es muß auch eine Kritik an der Finanzwirtschaft jener Körperschaften gestattet sein, denen das Gesetz zugute kommen soll, ohne dabei in den Geruch zu kommen, ein Feind der Selbstverwaltung zu sein. Ich betone, wäre diese Finanzwirtschaft nur einigermaßen einwandfrei gewesen, so wäre das Gemeindefinanzgesetz nicht notwendig gewesen. Ich sage ausdrücklich: "nicht notwendig gewesen", weil ich es als eine Notwendigkeit bezeichne. Koll. Kremser hatte gestern hier erwähnt, die bürgerlichen Parteien hätten bei der Schaffung des Gemeindefinanzgesetzes die Absicht gehabt, das allgemeine Wahlrecht in die Gemeindevertretungen zunichte zu machen. Nun, ich will darauf offene Antwort geben. Wir haben gegen die Teilnahme breiterer Schichten der Bevölkerung an der Verwaltung des Gemeindewesens gewiß nichts einzuwenden. Aber es geht nicht an, daß man dort frank und frei und ohne selbst etwas dazu zu tun, Ausgaben beschließt, die die Leistungsfähigkeit des zahlenden Teils der Ortsbewohner übersteigen. Es ist dies vorgekommen, denn es gab Gemeinden von einigen Tausend Prozent Umlagen und das ist wohl als nicht mehr leistungsfähig zu bezeichnen. Wenn noch 1000 % Bezirksumlagen dazu kommen, wie Koll. Kremser selbst angeführt hat, so kann eine solche Finanzwirtschaft in Gemeinden und Bezirken nicht mehr erträglich sein. Wir sind der Meinung, daß wer Geld ausgibt, auch wissen muß, wie es einkommt, und wie schwer es fällt. Deswegen sollen Sie ruhig ihr allgemeines Wahlrecht in der Gemeinde haben, aber dazu auch eine Steuer, die jeden direkt trifft, der sich an der Gemeindeverwaltung irgendwie beteiligen will. Geben Sie zu einer solchen Steuer ihre Zustimmung und das Gemeindefinanzgesetz ist erledigt. Ob schließlich und endlich die jetzige Politisierung der Gemeindestube ein Erfolg ist, sei dahingestellt. Sie sehen ja, wie es geht, wo Sie nach den Kommunisten zwei starke Fraktionen in der Gemeinde bilden. Das Gemeindefinanzgesetz vom Jahre 1927 hat hinsichtlich der Zahlungserleichterungen für die Umlagen zahlende Bevölkerung Befriedigung gebracht. Wir sehen es besonders jetzt bei den zahllosen uns zugekommenen Entschließungen, die besagen, es möge absolut keine Lockerung der Limite zugelassen werden. Diese stammen keinesfalls allein aus der Landwirtschaft, Handel und Industrie, Hausund Grundbesitz hat Verwahrung eingelegt und ich habe mich sehr gewundert, daß gestern Koll. Schollich namens der deutschen Nationalpartei erklärt hat, grundsätzlich gegen jede Beschränkung der Umlagen zu sein. Dies hat doch eine Mehrbesteuerung zur Folge und ich habe einen Protest aus Industriellenkreisen in der Hand, der dagegen Stellung nimmt, und dabei handelt es sich ausgesprochen um seine Parteianhänger. Was die Aktion gegen den Steuerdruck bedeuten soll, ist mir nicht recht klar, denn den Steuerdruck empfinden nicht nur 150.000 Menschen, sondern wohl Millionen, insbesondere zur jetzigen Zeit. Man hat im Laufe der Debatte die Verwaltung der Gemeinde vor dem Kriege kritisiert, ohne natürlich konkrete Angaben zu machen. Ich weiß nicht, ob nicht die Gemeinden heute noch die Vorkriegsverhältnisse herbeisehnen. Sicherlich hatten eine bedeutend größere Zahl von Gemeinden in der Vorkriegszeit geordnetere Finanzverhältnisse, als heute. Die Verwaltung stützte sich auf eine sehr alte Erfahrung, Gemeindevorsteher waren ehrenamtlich verwaltete Posten und gearbeitet wurde auch, allerdings nicht mit einem derartigen Personalaufwand wie heute. Mag auch die Agenda heute etwas vermehrt sein, zufällig kenne ich es aus eigener Praxis in Gemeinde und Bezirk vor und nach der Kriegszeit, im Verhältnis zur Vermehrung des Finanzaufwandes auch bei Berücksichtigung der Geldentwertung vermehrte sie sich nicht. Höchstens man hat sich Dinge geleistet, die besser bei der Privatwirtschaft geblieben wären. Wir können uns eben auch heute nicht zu den sozialistischen Ideen bekennen. Wenn die Gemeinden in der Kriegszeit Schäden gelitten haben, die auch finanzielle Schwierigkeiten im Gefolge hatten, so kann die damalige Gemeindevertretung, die meist aus weniger bewanderten Ersatzleuten bestand, nicht derart verantwortlich gemacht werden, daß man ihr chaotische Bewirtschaftung vorwirft.
Es ist auch nicht richtig, daß die Gemeindefinanzen erst mit dem Inkrafttreten des Gemeindefinanzgesetzes schlecht wurden. Allerdings wurde es erst ernst, als die Steuerschraube ihren Dienst versagte und gesetzliche Mittel angewendet werden mußten, weil andere nicht halfen. Die hohe Meinung des Herrn Koll. Schubert von der Rechenschaftslegung der Gemeindevertreter bei den Gemeindewahlen trifft für die Vorkriegszeit zu, nicht mehr in der Nachkriegszeit, weil in der Regel jene Vertreter, die die hohen Gemeindelasten beschlossen haben, einer anderen Gruppe angehörten als der Umlagen zahlenden. Die Rechtfertigung vor diesen mußte nach der Sachlage aufhören, denn mit der Politisierung der Gemeindestube hat die Verantwortung vor den gesamten Gemeindebürgern aufgehört, es sind lediglich die Parteien dazu berufen.
Gewiß ist das Gemeindefinanzgesetz von 1927 nicht in jeder Beziehung einwandfrei, auf alle Fälle aber gut, was die Beschränkung der Umlagen anlangt. Gewiß verschließen wir uns durchaus nicht der Erkenntnis, daß die jetzige Misere der Gemeindefinanzen beseitigt werden muß. Wir wissen auch, daß eine ganze Reihe von Gemeinden durch die Umlagenbeschränkung in finanzielle Schwierigkeiten kam, ohne daß ihrer Verwaltung irgendein Vorwurf gemacht werden konnte, sie wurden zu einem Opfer anderer. Zweifellos müssen Mittel und Wege gefunden werden, die bestehenden Schwierigkeiten zu meistern. Da wäre wohl vor allen Dingen einmal der Schuldenstand zu einem bestimmten Stichtage der Gemeinden und Bezirke zu erheben und festzustellen, wofür die Gelder Verwendung fanden. Überbelasteten Bezirken und Gemeinden könnte der Staat zwecks einer einmaligen Entlastung jenen Teil der Schulden abnehmen, die deren Finanzwirtschaft auf die Dauer gefährden. Es wäre auch schon durch eine entsprechende Dotierung des Ausgleichsfonds viel Unzufriedenheit aus der Welt geschafft gewesen. Eine Vereinfachung des Vorganges der Voranschlagsbehandlung und Überprüfung hätte sich ebenfalls günstig auswirken müssen. Zum Teile trägt der vorliegende Entwurf letzterem Rechnung. Die Anträge des Budgetausschusses verbessern die Voranschläge ohne Zweifel im Interesse der Verwaltungskörper.
Wir haben bei den Vorbereitungen zur Schaffung der jetzigen Novelle schließlich mit schwerem Herzen eine Limitführung zugegeben, sie bringt uns um einen Teil des Erfolges der Steuerreform, sie bringt uns jedoch andrerseits jenen Erfolg, daß die Zahlungspflicht für die Pfleglinge in Irrenhäusern zur Gänze und für die Pfleglinge in Krankenhäusern über 4 Wochen hinaus im Interesse unserer kleinen Landgemeinden aufgehoben wird, welcher Umstand früher manche Gemeinde bitter belastete.
Niemand darf uns unterlegen, daß wir für die jetzige Krise der Gemeindefinanzen kein Interesse haben. Wir als Landvolkspartei sind vielleicht an der Verwaltung des größten Teiles der Gemeinden interessiert. Wir verlangen eine geordnete Gemeindewirtschaft, nur muß man auch auf die Leistungsfähigkeit des Steuerträgers Bedacht nehmen.
Wir hätten weiters gerne gewünscht, daß die Hausklassensteuer von einer künftigen Umlagenerhöhung nicht betroffen wird, zumindest nicht die unteren fünf Klassen, was die kleinen Hausbesitzer, insbesondere unsere kleinen Landwirte betrifft, und wegen der Beschränkung der Zinssteuer gerechtfertigt gewesen wäre. Leider konnten wir mit unserem Antrag nicht durchdringen. Wenn der Herr Finanzminister, diesem Antrage und der vorgebrachten Begründung entgegenkommend, eine Katasterrevision in nächster Zeit anzuordnen beabsichtigt, um bestehende Ungerechtfertigkeiten aus der Welt zu schaffen und Erleichterungen bei der Hausklassensteuer zu ermöglichen, so wünschen wir, daß es ehestens geschieht und auch zu einem tatsächlichen Erfolge führe, der uns sicher freuen wird.
Wenn der Sprecher der deutschen
Sozialdemokraten gestern den Kampf für die Beseitigung jener Begünstigungen,
die für den Steuerzahler sprechen, angekündigt hat, so können
wir nur darauf antworten, daß wir ihn aufnehmen müssen, um unsere
ohnehin schwer belasteten bäuerlichen Betriebe in den Dörfern
gegen solche Absichten zu verteidigen. (Potlesk.)
Hohes Haus! Ungeachtet der allgemeinen wirtschaftlichen Krise befaßt sich unser Parlament in der gegenwärtigen Debatte noch mit Steuer- und Abgabenerhöhungen.
Bevor ich mich diesem Kapitel zuwende, sehe ich mich jedoch veranlaßt, auf die Ausführungen des Herrn Koll. Špaèek anläßlich des Vertrages über die Teschener Objekte zurückzukommen. Der Herr Koll. Špaèek hat sich bemüßigt gefunden, in diesem Hause öffentlich kundzutun, daß die èechischen Parteien die Aufhebung der schlesischen politischen Landesverwaltung als Strafe für die Illoyalität der deutschen Schlesier erzwangen und hat auch gleichzeitig diese Maßnahme vorgestern noch unter dieser Begründung gebilligt.
Diese Äußerung gibt den unleugbaren Beweis, daß ein Widerstand der Èechen gegen die Verwaltungsreform zugunsten des Schlesierlandes niemals ernstlich bestand. Wenn noch am 10, dieses Monats die exponierten Vertreter des èechischen Volkes in Schlesien in der Landeshauptstadt Troppau vor dem deutschen Theater eine Protestkundgebung gegen die unerhörte Behandlung Schlesiens veranstalteten, so muß man sich fragen, ob dieselbe auch das war, als was sie sich ausgab, ob jene Recht hatten, welche darin nur ein Manöver der èechischnationalen Propaganda sahen.
Nun komme ich zurück zu den neuen Steuervorlagen, welche das Parlament gegenwärtig beschließen soll. Von einem Beschluß des Parlamentes kann wohl kaum die Rede sein, da im Plenum trotz mannigfacher Widersprüche, selbst von den Regierungsparteien, an den bestehenden Vorlagen kaum eine wesentliche Änderung eintreten dürfte.
Die Erhöhung der besonderen Erwerbsteuer von 8 auf 9%. Durch das Gesetz vom 25. Oktober 1896 wurde diese Steuer eingeführt. Der Grund hiefür war einerseits der Umstand, daß diese Steuer große, für die Volkswirtschaft besonders wichtige, nicht selten mit bedeutenden Geldmitteln ausgestattete Kapitalsvereinigungen traf, und andrerseits aber auch der Umstand, daß sie eine Steuer ist, welche den Gewinn der Unternehmungen auf das genaueste erfaßt, da sie auf Grund der Bilanzzahlen, die der öffentlichen Kontrolle unterliegen, aufgebaut ist. Die Erhöhung dieser Steuer ist, sowie jede Steuererhöhung in dem gegenwärtigen Zeitpunkte äußerst gefährlich. Das heutige Regime scheint mehr als je fiskalisch veranlagt zu sein, und der früher um das Wohl und Wehe der Produktion und für Handel und Gewerbe besorgte Finanzminister scheint alle jene Versprechungen vergessen zu haben, welche er vor 3 Jahren bei der Schaffung der Steuerreform so oft und gern betonte, daß diese Steuerreform auf Jahre hinaus gedacht sei und eine allmähliche Steuersenkung im Auge behalten werden muß. Bei der gegenwärtigen Erhöhung der Steuer verweist der Motivenbericht, daß die Èechoslovakei mit der besonderen Erwerbssteuer noch immer nicht auf der Höhe wie die Nachbarstaaten Österreich und Deutschland ist. Dem gegenüber muß ich feststellen, daß in diesen beiden Staaten die sogenannte Körperschaftssteuer 20 bis höchstens 27 % beträgt, obwohl diese Staaten unter die Besiegten und weit ärmeren, als die Èechoslovakei gehören. Eine Abgabe des Reinertrages der Industrie von über 60%, wie es bei uns der Fall ist, dürfte auf der ganzen Welt vereinzelt dastehen, denn in der Èechoslovakei ist das Volkseinkommen mit 29 % belastet, in Deutschland mit 26%, Österreich 19·3 %, Frankreich 20·4 %, Italien 19·6 % und Polen 16 %. Warum verweist der Herr Finanzminister in seinem Motivenbericht nicht auf die Steuerbelastung in Belgien, Ungarn und Jugoslavien hin, welche Staaten trotz ihrer Armut eine bedeutend mindere Belastung als die Èechoslovakei aufweisen.
Ganz abgesehen davon, daß unsere Steuerreform ein unteilbares Ganzes bildet und es nicht angeht, bereits nach 3 Jahren des Bestandes des neuen Steuergesetzes einen Teil desselben herausreißen, ist unsere Industrie für Erhöhung der Abgaben nicht tragfähig. Der sicherste Beweis von der Übervorteilung und Überlastung an Steuern ist der, daß wir gegenwärtig einen Rückstand derselben von drei Viertel Milliarden Kronen zu verzeichnen haben. Eine Erhöhung dieser Steuer in der gegenwärtigen Zeit bedeutet eine Katastrophe und stört die friedliche Entwicklung unserer gesamten Volkswirtschaft, da hiedurch die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Produktion noch weiter unterbunden wird. Wenn seit dem Jahre 1926 unser Ausfuhrüberschuß von 2400 Millionen Kè auf 490 Millionen des Jahres 1929 gesunken ist, so verpflichtet uns dies, die einheimische Konkurrenzfähigkeit zu schützen und nicht zu untergraben. Die Folgen dieser Konkurrenzschwächung müssen sich naturgemäß verheerend auswirken, da hierdurch sowohl der Arbeiter wie der Angestellte in Mitleidenschaft gezogen wird, die Arbeitslosigkeit immer weitere Kreise umfassen muß und unsere gesamte Volkswirtschaft noch mehr dem wirtschaftlichen Niedergang zugeführt wird.
Die Besteuerung der sogenannten Verlustreserven ist gegenwärtig ebenfalls nicht am Platze. Der Ruin so manchen Unternehmens ist häufig dem Mangel an Reserven zuzuschreiben. Soll der öffentliche Rechnungsleger zu vorsichtiger Bilanzierung erzogen werden, so muß ihm die Möglichkeit geboten werden, für die Zeit einer wirtschaftlichen Katastrophe oder sonstiger großer Verluste Reserven anzulegen. Die vorliegende Steuernovelle erzieht aber den Steuerträger zum Gegenteil. Wie häufig kommt es vor, daß ein Unternehmen mit einem Kapital von 3 Millionen Kè einen st¨ndigen Außenstand von 7 Millionen hat. Und für einen solchen Außenstand sollen keine Verlustreserven erlaubt sein? Die èechoslovakische Textilindustrie, welche große Exportgeschäfte nach den Balkanstaaten tätigt, muß oft mit fast der Hälfte dubiosen Außenständen rechnen. Und solche Fälle ereignen sich sehr häufig. Wer heute z. B. mit Südamerika und China in Geschäftsverbindung steht, kann seine Forderungen mit gutem Gewissen niemals auf 100% Eingang rechnen.
Ganz besonders schwer trifft jedoch die Besteuerung der Reserven unsere Sparkassen und öffentlichen Geldinstitute. Die Sonderreserven sind die Grundlage des erhöhten Vertrauens der Einleger zu den Geldanstalten und es ist in wirtschaftlicher Hinsicht bedenklich, ihre Bildung zu erschweren. Auf diesen von Gesetz und Satzungen ausdrücklich vorgeschriebenen Rücklagen baut sich der Wirtschaftsplan der Sparkassen auf und es können die Beschränkungen, die das bestehende Steuergesetz an und für sich schon der steuerfreien Bildung solcher Rücklagen auferlegt, nicht ohne eine schwere Schädigung des Gleichgewichtes unserer Geldinstitute erweitert werden. Die Sparkassen würden sich gezwungen sehen, um einen Ausgleich für die Mehrbelastung an Steuern zu schaffen, im Widerspruch mit den begrüßenswerten Bestrebungen nach allgemeiner Kreditverbilligung die Spannung zwischen den Aktiv- und Passivzinsen zu erhöhen und würden auch sonst in der Erfüllung ihrer gemeinnützigen Aufgaben schwer behindert sein. Auch ist eine allmähliche Beseitigung der Nachkriegsfolgen bei unseren Geldinstituten nur dann möglich, wenn die vorgetragenen Kapitalsverluste mit Hilfe der künftigen Gebahrungsüberschüsse steuerfrei getilgt werden können. Bedauerlich ist, daß man bei der Ausarbeitung eines so wichtigen Entwurfes die Stellungsnahme der beteiligten Körperschaften nicht gehört hat. Das Gesetz über die Verlängerung der Abgaben für Amtshandlungen halten wir ebenfalls für verfehlt, da dieses Gesetz nur ein Notgesetz sein sollte, das nur vorübergehend gedacht war.