Pátek 11. dubna 1930

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 42. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pátek dne 11. dubna 1930.

1. Øeè posl. dr Rosche (viz str. 9 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungsabschluß wirft die grundsätzliche Frage auf: Was ist für das Parlament wichtiger, die Behandlung des Staatsrechnungsabschlusses oder die des Budgets. Es steht außer Frage, daß - politisch aufgefaßt von durchgreifenderem Interesse das Budget ist, daß das Budget immer im Vordergrund stehen wird. Aber die Frage besteht, ob für die Beurteilung der wirklichen Staatswirtschaft nicht der Rechnungsabschluß von viel maßgebenderer Bedeutung sein muß, ebenso wie für die ganze Politik, für die gesamte Bevölkerung und für den Staat. Zu dieser Erkenntnis ringt man sich durch, wenn wir konstatieren, daß es der Stolz des Finanzministeriums seit 3, 4 Jahren oder noch länger ist, auf die Stabilität des Budgets - erstens und auf sein Gleichgewicht - zweitens hinweisen zu können. Aber wenn wir die Staatsrechnungsabschlüsse dazu vergleichen, können wir gleicherweise auch eine Stabilität der Rechnungsabschlüsse feststellen, insofern als wir konstatieren, daß die Differenz zwischen Rechnungsabschluß und Budget durchschnittlich eine Überschreitung von 1 1/2 bis 2 Milliarden jährlich ergibt. Wenn wir also die Stabilität der Budgets und der Rechnungsabschlüsse konstatieren, dann entsteht die Frage, ob das Parlament länger mit einer derartigen Behandlung des Rechnungsabschlusses fortfahren kann. Denn effektiv sind durch drei bis vier Jahre, mindestens konstatiert seit dem Jahre 1925, die Ausgaben- und Einnahmenseite des Budgets und die Ausgaben- und Einnahmenseite des Rechnungsabschlusses fast in gleicher Wage, nur mit der angeführten Differenz. Und da glaubt man vielleicht doch die Behauptung aufstellen zu können, daß das Budget in Wirklichkeit den tatsächlichen Verhältnissen nicht entspricht, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß die Einnahmenseite die Ausgabenseite nach dem Rechnungsabschluß um 1 bis 2 Milliarden übersteigt. Nun frage ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob wir der Bevölkerung gegenüber als Parlament die Verantwortung dafür übernehmen können, ob wir nicht Rechnungsabschluß und Budget einander näher rücken müssen? Denn genau so wie dasjenige Gesetz das vollkommenste ist, das keine Durchführungsverordnung braucht, so wird auch jenes Budget am wertvollsten sein, das den geringsten Unterschied im Verhältnis zum Staatsrechnungsabschluß aufweist. Es wird niemand so töricht sein, zu behaupten, daß zwischen Budget und Staatsrechnungsabschluß kein Unterschied sein darf. Das ist selbstverständlich, die beiden können sich niemals decken. Es dreht sich aber darum, wie groß die Differenz sein kann und sein darf. Wenn Sie heute allen Ernstes die Behandlung des Budgets und des Rechnungsabschlusses vergleichen, so müssen Sie doch das eine zugeben, daß sowohl das Budget als auch der Rechnungsabschluß bis zur heutigen Zeit den Sieg des Bürokratismus über die Demokratie darstellt. Trotzdem wird das Budget in zwei is dreimonatlichen Verhandlungen durchgegangen, während der Staatsrechnungsabschluß, wenn es gut geht, im Budgetausschuß durchschnittlich in zwei Stunden seine Erledigung findet. Daß die Verhandlungen das letztemal solange gedauert haben, war nur einem Zwischenfalle zuzuschreiben, daß ein anderer Verhandlungsgegenstand in die Debatte hineingeworfen wurde. Tatsächlich beschäftigt sich aber auch das Haus mit dem geringsten politischen Interesse mit dem Staatsrechnungsabschluß und ist in verhältnismäßig kurzer Zeit damit fertig. Trotzdem überschreitet der Staatsrechnungsabschluß in den Ziffern um mehr als eine bis zwei Milliarden das Budget.

Ich frage Sie, meine Herren, ob dieser Zustand des Übergewichtes des Bürokratismus gegenüber der Demokratie belassen werden kann. Ich frage, ob sich dieses Verhältnis mit der Würde, mit dem Ansehen und den Pflichten des Parlamentes überhaupt vereinbaren läßt. Begreifen Sie doch, daß es bis jetzt Gepflogenheit ist, daß trotz monatelanger Verhandlungen das Parlament im Ausschuß und im Plenum nicht imstande war, auch nur eine Krone an dem Budget zu ändern, und der Bürokratismus ist imstande, das Budget laut Rechnungsabschluß um eine bis zwei Milliarden zu überschreiten. Das ist etwas für das Parlament so entwürdigendes, daß in dieser Beziehung unbedingt Wandel geschehen muß. Begreifen wir doch endlich, daß Budget und Rechnungsabschluß tatsächlich das wirtschaftlich größte und wichtigste Problem des Jahres sind. Schon aus diesem Grunde müßte der Staatsrechnungsabschluß eine ganz andere Behandlung erfahren; aber das schönste kommt bei der Erkenntnis dazu, daß heute wohl Schwierigkeiten beim Budget gemacht werden könnten, indem es genehmigt oder nicht genehmigt wird. Aber ich stelle an Sie als Parlamentarier die Gewissensfrage: Wie ist der Zustand bezüglich des Rechnungsabschlusses? Haben Sie etwas hineinzureden? Bleibt es sich nicht gleich, ob Sie den Rechnungsabschluß genehmigen oder nicht? Was ist, wenn er nicht genehmigt wird? Genau dasselbe. Das ist eine derart große Lücke des Gesetzes, daß Sie heute schon aus diesem Grunde Wandel schaffen müssen. Wenn der Rechnungsabschluß dem Hause vorgelegt und kritisch beurteilt wird, muß man ihn in zweifacher Hinsicht auffassen. Nichtgenehmigung des Rechnungsabschlusses könnte der Ausdruck des Mißtrauens oder die Konstatierung von Fehlern seitens des Kontrollamtes bedeuten. Das wäre die erste Nichtgenehmigungsmöglichkeit. In diesem Falle könnte das Haus denselben aus diesem formalen Gebrechen heraus dem Rechnungsamte zur neuerlichen Vorlage zurückstellen. Aber, was machen Sie mit jenen Fällen, wo tatsächlich Überschreitungen da sind, die nicht durch das Gesetz, die nicht durch das Budget, die überhaupt durch nichts gedeckt sind? Was fehlt Ihnen, meine Herren? Sie haben in der Verfassung die Ministerverantwortlichkeit festgelegt. Effektiv wird vielleicht die Èechoslovakei der einzige Staat sein, der bis heute noch kein Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister und die Durchführungsverordnung dazu hat. Begreifen Sie doch endlich einmal den Eindruck, den ein derartiger Zustand auf das In- und Ausland machen muß, daß heute Minister, die vielleicht bona fide, vielleicht per nefas, etwas begehen, was gesetzlich nicht passiert ist, nicht auf dem Buddet beruht, nicht zur Verantwortung gezogen werden können, weil heute, wenn sich ein solcher Fall ereignen würde und selbst eine Anklage erhoben werden könnte, sie nicht ausgeführt werden kann, weil Sie kein Gesetz und keine Durchführungsverordnung dafür haben. Das ist etwas, was unmöglich so weiter gelassen werden kann. Meine Ausführungen sollen sich eigentlich pro futuro beziehen, weil es sich darum handelt, die Zustände, wie sie jetzt bestehen, einer Remedur zuzuführen; wenn wir diesen Zustand kritisch beleuchten, kommen wir zwangsläufig dahin, daß vielleicht das Gesetz über die Errichtung und den Wirkungskreis des Obersten Rechnungskontrollamtes veraltet ist und daher auch einer entsprechenden Modernisierung und Ausgestaltung bedarf. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.) Der Präsident des Rechnungskontrollamtes müßte eigentlich in der Auffassung der Kontrolle der Staatswirtschaft die gefürchteteste Persönlichkeit des gan zen Staates sein, er müßte der Generalprokurator der Staatswirtschaft sein. Fragen Sie doch einmal den Präsidenten, inwieweit er durch das Gesetz geschützt ist, wenn sich die administrativen Behörden ihm gegenüber widerspenstig benehmen? Er ist eigentlich heute, möchte ich fast sagen, der starken Hand des Ministerpräsidenten anheimgestellt, denn sein Amt hat zwar die Gleichstellung gegenüber den anderen Ministerien, aber dem Präsidenten dieses Amtes gibt man lediglich eine beratende Stimme im Ministerrat. Ich gebe zu, daß das Rechnungskontrollamt sagen wir zumindest eine unbequeme Behörde ist, aber sie muß andererseits hier sein, um Unzukömmlichkeiten zu begegnen, aber auch Besserungen vorzuschlagen, durchzusetzen, verschiedenes zu rügen. Deswegen sage ich, daß heute jeder Politiker, der die Sachlage kritisch beleuchtet, betonen muß, daß das Kontrollamt mit seinem Präsidenten an der Spitze tadellose, volle Würdigung verdienende Arbeit durch den Rechnungsabschluß leistet. Das steht außer Frage und man muß dem Präsidenten und dem ganzen Beamtenpersonal den Dank aussprechen. Ich kann mir aber nicht denken, wie mit einem derartig geringen Personalstand - Sie brauchen nur das Budget anzusehen, es sind nicht mehr als 4 Millionen Kè an Personalausgaben ausgewiesen - eine wirksame Kontrolle der Staatswirtschaft durchgeführt werden kann. Der heutige Zustand ist der, daß das Rechnungsamt nichts anderes ist, als die Buchhaltung, daß der Präsident des Rechnungskont rollamtes nichts anderes ist als der oberste Buchhalter des Staates, daß er aber im Prinzip nicht jene Autorität und Machtvollkommenheit hat, einzuschreiten, zu ändern und zu rügen. Heute müßte eigentlich in diesem Sinne der Präsident des Rechnungskontrollamtes mit seinem Personal mit einer ganz anderen Exekutive ausgestattet sein, um entsprechende Autorität, den entsprechenden Respekt gegenüber den Behörden und Ämtern zu genießen und sich zu verschaffen.

Ich kann mir nicht verwehren, einen weiteren Vergleich zwischen Budget und Rechnungsabschluß hier vorzubringen. Das Budget ist bei der Behandlung im Ausschuß jener Gegenstand, wo jeder Parlamentarier Gelegenheit hat, einmal mit den Ministern und den Beamten zu sprechen. Und mancher Beamte sagt sich: "Wenn wir das Budget nur wieder vorbei hätten. Wer weiß, was da kommen wird!" Schauen Sie sich den Zustand beim Rechnungsabschluß an! Wenn er im Ausschuß verhandelt wird, sind dort der Präsident und drei bis vier Beamte, von den anderen Ressorts läßt sich jedoch kein Minister sehen, es läßt sich kein Sektionschef, kein Beamte sehen und kein Politiker kann fragen: "Ja, Kinder, sagt mir doch einmal, wieso habt Ihr die Post überschritten? Wieso seid Ihr so fleißig gewesen und habt erspart?" Man ist nicht einmal imstande, den Beamten das Lob aussprechen zu können, man ist natürlich auch nicht imstande zu rügen und zu fragen, wieso, warum, auf Grund welchen Gesetzes, wo steht das im Budget? Ich stelle die Frage: Wenn heute der Staatsrechnungsabschluß verhandelt wird, muß der Präsident des Rechnungsamtes anwesend sein? Der Herr Präsident des Rechnungsamtes und die Beamten müssen eigentlich das hineinfressen, was die anderen hören sollten. Er hat doch nur die Tatsachen konstatiert, er muß aber alles anhören, was die einzelnen Ressorts hören sollten. Die sitzen zu Hause und lachen sich den Buckel voll, daß man keine einzige Frage an sie stellen kann. Sie müssen doch zugeben, daß das gleichfalls ein unhaltbarer Zustand ist und deswegen meine ich: Wir rationalisieren, wir ökonomisieren, ich schlage daher vor, daß man in Hinkunft das Budget gleichzeitig mit dem Rechnungsabschluß des vorigen Jahres behandelt. Da kann man sagen, hier ist das Budget für 1931 und hier, was man im Jahre 1929 gemacht hat, da werden wir uns gleichzeitig die Fragen miterlauben; deswegen, meine ich, müßte man zu einer gleichzeitigen Behandlung des Budgets und des Rechnungsabschlusses zwangsläufig kommen. Das ist auch der einzige Weg, weil man die einzelnen Ressortminister, die einzelnen Beamten zur Verfügung hat und sie auch wissen, daß wir berechtigt sind, Rechenschaft zu verlangen.

Mir fehlt beim Rechnungsabschluß bei der Konstatierung der eigentliche buchhalterische Ausweis, insbesondere die Kritik des Rechnungsamtes. Gut, man kann sagen, zur Kritik ist das Parlament hier. Aber das Rechnungskontrollamt sieht während des ganzen Jahres, was in Wirklichkeit vorgeht, meines Erachtens ist das Rechnungskontrollamt auch berechtigt zu dieser Kritik auf Grund des Gesetzes Nr. 175/1919. Die Kritik ist notwendig. Warum? Jetzt komme ich wieder zu einem Vergleich. Wir hören beim Budget lange, schöne, gut durchdachte Exposés des Finanzministers Das Exposé zum Rechnungsabschluß fehlt uns. Und ich glaube, wir werden uns in Hinkunft der Frage zuwenden müssen, ob nicht der Finanzminister vielleicht geneigt wäre, uns auch über den Rechnungsabschluß ein Exposé zu geben. Wenn Sie aber jetzt den tatsächlichen Zustand, wie er jedes Jahr konstatiert wird, Überschreitungen usw. betrachten, drängt sich die Frage auf, ob die Finanzgesetze, wie sie in den vergangenen Jahren hinausgegeben worden sind, also besonders vom Jahre 1927 an, derart konzentrierte Gesetzesbestimmungen sind, daß die nicht im Budget begründeten, durch kein Gesetz berechtigten Ausgaben in Hinkunft unter allen Umständen unterbleiben müssen. In der Vergangenheit ist dies nicht der Fall gewesen. In der Vergangenheit haben trotz den Finanzgesetzen Überschreitungen stattgefunden. Da werden wir uns jetzt mit der Frage zu beschäftigen haben, ob nicht der Ausdruck der Finanzgesetze noch etwas erweitert werden kann, um die einzelnen Ressorts wirklich dazu zu verhalten, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Ich glaube aber, daß noch maßgebend dafür die Finanzordnung ist. Wir brauchen die Finanzordnung für die Wirtschaft des Staates, sowohl für das Budget des Staates, wie der Länder, der Bezirke und Gemeinden. Wir brauchen aber die Finanzordnung auch, um den Zusammenhang zwischen dem Staatsrechnungsabschluß für den Staat und den Abschlüssen für die Länder, Bezirke und Gemeinden zu regeln und sie gegenseitig in Verbindung und Zusammenhang zu bringen. Da würde es eine große Aufgabe für den Herrn Finanzminister sein, recht bald die Finanzordnung herauszubringen und dem Rechnungsabschluß für das Parlament auch seine politische Stellung zu geben, der in Wirklichkeit als das wichtigste Gesetz oder besser gesagt als der wichtigste Bericht des Jahres erscheint.

Wenn wir das Gesetz Nr. 175 vom Jahre 1919 ansehen, stehen zur Kontrolle der Staatshaushalt, das Staatsvermögen und die Staatsschuld. Und nun möchte ich an den Herrn Präsidenten des Obersten Rechnungsamtes von dieser Stelle aus die Bitte richten, vielleicht bestrebt zu sein, in Hinkunft diese Dreiteilung im Rechnungsabschluß erschöpfend zum Ausdruck zu bringen. Ich habe, Herr Präsident, volles Verständnis für den Aufbau und die Organisation Ihres Amtes, aber wir müssen auf der anderen Seite auch Gewicht darauf legen, daß der Rechnungsabschluß so ausgebaut wird, daß man vollen Aufschluß aus ihm bekommt. Wenn wir laut Rechnungsabschluß den Rechenschaftsbericht über das Budget, über das Vermögen und die Schulden des Staates bekommen, so sind wir in die Lage versetzt, ein wirkliches Bild zu bekommen. Ich will über das Budget in diesem Zus ammenhang weiter nicht sprechen, aber mir fehlt im Rechnungsabschluß die bilanzmäßige Feststellung des Staatsvermögens, wenn Sie weiter gehen wollen, die bilanzmäßige Feststellung besonders der staatlichen Unternehmungen. Und da möchte ich doch sagen, wir haben keinen Grund mehr, kaufmännische Bilanzen nicht aufzunehmen, nachdem die Frage der Reparationen geregelt ist, die bisher aus taktischen und diplomatischen Gründen die Aufnahme dieser Bilanzen nicht als rätlich erscheinen ließ.

Das Staatsvermögen in diesem Sinne verpflichtet aber auch zur restlosen Aufnahme nicht nur der Staatsschulden im Rechnungsabschluß, der effektiven Staatsschulden, Staatsschuldverschreibungen usw., sondern daß man als zweites Kapitel auch die Beteiligungen des Staates an gemischten Gesellschaften, dann die Subventionierungen des Staates und dann auch die Garantien des Staates hineinnimmt. Denn auch das sind Verpflichtungen des Staates. Wenn der Staat heute eine Einlage bei einem Institut nicht selbst macht, sondern sie durch einen anderen machen läßt und die Garantie dafür leistet, so besteht für den Staat die Verpflichtung dafür aufzukommen, wenn der andere Pleite geht. Diese effektive Verpflichtung ist genau soviel wert, wie wenn jemand einen Wechsel unterschreibt oder eine Solidarhaftung übernimmt. Deshalb möchte ich bitten, daß man auch in dieser Hinsicht den Rechnungsabschluß darnach einrichtet und dann kommen wir dorthin, daß wir viel mehr erfahren würden, als wir heute erfahren. Bitte, es besteht der § 5: "Der Kontrolle der Obersten Kontrollbehörde unterliegen die Rechnungen der staatlichen Behörden und Betriebe über Gelder, Materialien und sonstige Werte sowie die Rechnungen von Stiftungen, Fonds, Anstalten und Gesellschaften, die mit staatlichen Geldern dotiert oder von staatlichen Organen verwaltet sind. Überdies ist sie berechtigt, solche Einrichtungen zu kontrollieren, welche vom Staate subventioniert sind." Ja, meine Herren, da müßten wir eigentlich doch restlos über die Reihe der Fonde Abrechnung bekommen. Denn damit ist uns nicht gedient, daß wir bloß über den Meliorationsfonds, Baufonds und zwei, drei andere Fonde Aufschluß bekommen. Ich würde z. B., weil ich gerade den Herrn Minister Vlasák sehe, der als Vorsitzender beim besonderen und allgemeinen Sanierungsfond funktioniert, ich würde mich sehr interessieren, die Aufnahme dieser Fonds in den Rechnungsabschluß zu sehen. Dazu sind wir als Parlamentarier berechtigt, daß wir nach § 5 Aufschluß bekommen müssen, nachdem der Staat doch subventioniert, Beiträge leistet und übrigens die Bevölkerung bei ihren Einlagen doch Beiträge aus den Bücheln bezahlen muß. Die Bevölkerung hat also auch ein Recht, über die Verwendung Aufschluß zu bekommen.

Etwas, was uns weiters sehr interessiert, ist die Aufnahme der Gebarung des Bodenamtes. Da gibt es auf Grund des Gesetzes für niemanden eine Ausrede, daß die Gebarung des Bodenamtes nicht aufgenomm en werden darf und ich muß von dieser Stelle aus sagen: Es ist für alle und für das ganze Parlament besonders wichtig - wir wissen ja nicht, wie wir einmal das Geld brauchen können - daß wir über die tatsächliche Gebarung des Bodenamtes vollen Aufschluß bekommen. Wir haben dafür den § 5 und es gibt für niemanden eine Ausrede. Also heraus mit der Abrechnung, auch das staatliche Bodenamt als staatliche Behörde unterliegt vollständig der Kontrolle.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf einen sehr wichtigen Punkt zu sprechen kommen, der mir eigentlich im Wege der Diskussion Anlaß gibt, zu dem Berichte des geschätzten Herrn Generalberichterstatters Dr. Hnídek Stellung zu nehmen. Er winkt mir zwar mit dem Finger, aber das macht nichts, weil wir ja keine Angst haben. Wir haben nämlich in dem Gesetz Nr. 175 aus dem Jahre 1919 den § 7: "Ergibt sich im Verwaltungsjahr die dringende Notwendigkeit der Anweisung von Ausgaben, für welche im Staatsvoranschlag keine Vorsorge getroffen ist, oder durch welche bewilligte Kredite überschritten werden u. s. w." Hier ist die Genehmigung des Präsidenten des Obersten Rechnungskontrollamtes notwendig, also das Kapitel derVirements. Und jetzt möchte ich den Herrn Generalberichterstatter Dr. Hnídek aufmerks am machen, daß er sich in einem kolossalen Irrtum befindet - das nehme ich an - wenn er in seinem Bericht sagt: "Die Überschreitungen brauchen laut Finanzgesetz die Genehmigung durch die Nationalversammlung." Mit diesem Satz selbst hat er Recht. Aber der Unterschied besteht darin, daß die Ausgaben der Genehmigung des Parlaments bedürfen, bevor sie gemacht werden. Das ist der wesentliche Unterschied. Nicht Ausgaben machen und nachträglich das Parlament um die Genehmigung bitten, sondern die Ausgaben müssen im Sinne des Finanzgesetzes - und da braucht man gar nicht sehr extensiv zu interpretieren - die Genehmigung des Parlamentes haben, bevor sie gemacht werden. Das ist der Unterschied zwischen uns, Herr Generalberichterstatter! Es bleibt trotzdem die Genehmigung des Abschlusses noch da. Aber Sie müssen die Form der Notwendigkeit der Genehmigung durch das Parlament wahren, auch als Generalberichterstatter, weil Sie sonst das Parlament um das Budgetrecht bringen würden. Denn wir dürfen nur dorthin kommen, wenn wir eine geordnete Wirtschaft haben wollen, daß das, was nicht im Sinne des Gesetzes, also nicht im Sinne des § 7 des Gesetzes Nr. 175/1919 geregelt werden kann, als Nachtragsbudget dem Hause vorgelegt wird. Vergessen Sie eines nicht, meine Herren, daß eine gewisse Unwahrheit zwischen Budget und Rechnungsabschluß der Bevölkerung gegenüber doch darin liegt, daß mit den Differenzen Vorschüsse u. s. w. gedeckt werden müssen, die keine gesetzliche Basierung weder im Budget noch durch das Gesetz haben. Das dürfen wir nicht übersehen, sondern wir müssen als Parlamentarier dorthin kommen, darauf zu dringen: Was die Basis hat und was im Jahre vorkommen kann, haben die Ressorts vorzusehen und sich vom Parlament genehmigen zu lassen. Ein Fall, daß z. B. gegen Ende des Jahres das Ressort plötzlich etwas braucht, exis tiert nicht, weil das Ressort die Deckung schon durch die Vorlage an das Haus und hat schließlich einer Sache auch die Dringlichkeit zuerkannt werden kann. Bei den Überschreitungen taucht auch folgende Frage auf: Nehmen wir an, daß das Außenministerium oder Nationalverteidigungsministerium überschreitet; verzeihen Sie, wer gibt ihnen das Geld dazu? Es gehören nach meiner Meinung zu den Überschreitungen immer mehrere, und da drängt sich mir die Frage auf, die ich an den Präsidenten des Obersten Rechnungsamtes stellen möchte: Welcher Zu sammenhang besteht zwischen Ihrem Ressort und den Rechnungsdepartements der einzelnen Ministerien? Haben wir ein Zentralrechnungsamt? Nein, zwischen den einzelnen Rechnungsdepartements und dem Kontrollamt besteht kein Zusammenhang. Das ist ein administrativer Mangel, der unbedingt behoben werden muß, weil durch das Zentralrechnungsdepartement der Zusammenhang mit dem Kontrollamt gegeben wird und dann das Kontrollamt in die Mission des Rechnungshofes oder Rechnungsgerichtes kommt. Das ist die Mission des Rechnungsamtes, nicht aber, sich von den Ministerien im Sinne des § 10 Monatsausweise und Jahresrechnungen geben zu lassen und sie abzuschreiben, sondern sie zu überprüfen, ob die. Verhältnisse so sind oder nicht, und dann in die Rolle des Anklägers, also desjenigen einzutreten, der die Mißstände behebt. Es soll durchaus nicht davon die Rede sein, daß es sich um lauter strafbare Unzukömmlichkeiten handelt - es kann jemand das Gesetz bona fide, im guten Glauben, verletzen - aber in diese Mission muß das Rechnungskontrollamt kommen. Denn es hat keinen praktischen Wert, heute lediglich Stichprobenmachen zu können, sondern es muß das Rechnungskontrollamt damit im Zusammenhang auch in den Stand versetzt werden, seiner Mission gerecht werden zu können. Ich bin etwas abgekommen, aber um Herrn Dr. Hnídek noch auf etwas hinzuweisen, möchte ich ihm sagen, daß der Artikel XI der Finanzgesetze seit 1924 in Verbindung mit Art. X ganz klar ausspricht, wie Überschreitungen zu behandeln sind. Im Jahre 1927 war es Artikel XI, jetzt ist es Artikel X, wo es im letzten Finanzgesetz ausdrücklich hei ßt: "Handelt es sich um die Beschaffung eines dringenden Erfordernisses und sind für dasselbe keine genügenden genehmigten Mittel vorhanden, so kann der erforderliche Betrag unter den Bedingungen des § 7 des Gesetzes vom 20. März 1919, S. d. G. u. V. Nr. 175, betreffend die Errichtung und den Wirkungskreis ... usw. gedeckt werden." Und jetzt heißt es weiter: "Ausgaben, die nicht einmal durch Virements nach Artikel X dieses Gesetzes gedeckt werden können, bedürfen der Zustimmung der Nationalversammlung der Èechoslovakischen Republik." Aber bevor sie gemacht werden! Denn sonst würden Sie sich, wenn Sie den umgekehrten Standpunkt einnehmen, selbst ad absurdum führen, dann könnte das Ressort machen, was es will und Sie werden nachher zwangsläufig in die Lage versetzt, zu genehmigen.

Ich kann mich in diesem Zusammenhang nicht mit den einzelnen Ziffern des Rechnungsabschlusses und den Abweichungen beschäftigen, aber aus der ganzen Materie muß ich das Kapitel der Vorschüsse, das der Steuerrückstände und der Rückstände an Vermögensabgabe herausgreifen. Die Bevölkerung hat eigentlich von den Differenzen zwischen Abschluß und Budget das wenigste, weil diese Überschreitungen der Einnahmeposten zum allergrößten Teil Verwendung für die Sünden der Vergangenheit finden müssen. Da ist beispielsweise die Aufnahme und die Verarbeitung der Vorschüsse im Budget und in den Rechnungsabschluß, die im Prinzip sonst in der Luft hängen. Da ist das Kapitel der Lehrergehalte, nicht wahr? Die Lehrergehalte wurden bis zum Jahre 1927 aus den Kassaüberschüssen gedeckt, u. zw. in Form von Vorschüssen, und hatten keine Verarbeitung im Budget. Der Staat hat sie vorgeschossen, das Land ist verpflichtet, sie zu zahlen und Land und Staat hatten sie nicht im Budget. Erst vor ein paar Jahren hat der Finanzminister begonnen, u. zw. in dem letzten Jahre in der Abteilung IV, Reserven durch die Umsatzsteuer dafür anzulegen. Wir sehen auch im heurigen Jahre, wenn wir zwischen jenen Posten unterscheiden, die budgetmäßig festgelegt sind und Überschreitungen aufweisen, und jenen Posten, die im Budget überhaupt keine Deckung haben, auch nicht einmal durch Gesetz, daß hier natürlich auch wieder fast 675 Millionen aus den Überschüssen gedeckt werden müssen, beispielsweise die Überschreitungen im Arbeitsministerium für Wohnhausbau aus der Losanleihe 103 Millionen, dann die Auslagen für die Repatriierung der russischen Legionen gemäß Rechnungslegung der Finanzverwaltung 256 Millionen, die Vorschüsse an die Kaschau- Oderberger Bahn 126 Millionen usw., so daß dieser Teil eine derartige Verwendung auf Rechnung der Vorschüsse verlangt und der andere Teil, sagen wir 1928 im Betrage von 804 Millionen, in den Konsolidierungsfond geht. Infolgedessen sti mme ich auch hier wieder mit dem Herrn Generalberichterstatter nicht überein. Wenn man seinen Bericht als Uneingeweihter verliest, so liest man einfach, daß das Budget bloß um 71 Millionen überschritten wurde. Aber in Wirklichkeit müssen wir konstatieren, daß das Budget des Jahres 1928 auf der Ausgabenseite 9· 53 Milliarden, auf der Ausgabenseite des Abschlusses 11·34 Milliarden aufwies, ferner auf der Einnahmenseite des Budgets 9·56 Milliarden und auf der Einnahmenseite des Abschlusses 11·3 Milliarden stehen. Das müssen wir konstatieren, wenn auch rechnungsmäßig die Einnahmen wieder verausgabt werden. Aber ich muß der Bevölkerung sagen, daß sie in Wirklichkeit rund zwei Milliarden mehr gezahlt hat, als im Budget vorgesehen war. Dort liegt eben das Loch, das Minister Engliš immer sucht. Dr. Engliš sagt: Wenn wir die Milliarde haben werden, dann können wir die Lasten der Steuern usw. abbauen. Die Milliarde ist schon lange da in der Differenz zwischen Abschluß und Budget, aber man hat sie für andere Sachen verwendet. Dort liegt es, nur der Wahrheit nicht ausweichen, sondern die Tatsachen so sehen, wie sie in Wirklichkeit sind! Da glaube ich, Herr Präsident des Obersten Rechnungsamtes Dr. Koerner, wir werden uns einmal darüber unterhalten müssen, ob es einen Zweck hat, die Vorschüsse des Staates, für die er nicht einen roten Heller bekommt, noch fortzuschleppen, oder ob es nicht besser wäre, sie aus der Rechnung herauszubringen. Wenn wir an die massenhaften Vorschüsse denken, von denen wir effektiv wissen, daß wir keinen roten Heller zurückbekommen, so hat es keinen Zweck, an ihnen weiter zu laborieren. Sie werden doch nicht meinen, daß Sie von der Getreideverkehrsanstalt über 4 Milliarden zurückbekommen werden. (Pøedseda Nejvyššího úèetního kontrolního úøadu dr Koerner kývá hlavou.) Also schon verarbeitet, auch gut! Ich glaube auch nicht, daß Sie andere Vorschüsse zurückbekommen werden. Sie werden auch die Vorschüsse des Staates an die Länder für die Lehrergehalte streichen müssen, weil die Länder nicht einen roten Heller werden geben können. Das ist auch der Kampf, der drüben geführt wird, und auch die Lösung der Frage: Wer zahlt, die Länder oder der Staat?

Dasselbe Kapitel sind die Steuerrückstände. Es wird von sozialistischer Seite auf diese Steuerrückstände oft verwiesen. Mit vollem Recht. Aber die Steuerrückstände machen im Jahre 1928 - 5078 Millionen aus. Die Rückstände an der Vermögensabgabe machen 2·7 Milliarden aus. Eine konkrete Frage: Glauben Sie wirklich, daß Sie diese Rückstände hereinbekommen können? Gänzlich ausgeschlossen! Es sind fiktive Ziffern, mit denen Sie rechnen und die darnach angetan sind, das Bild zu verwischen. Denn in Wirklichkeit - darauf möchte ich insbesondere die sozialistische Seite aufmerksam machen - liegen die Dinge so, daß die Steuervorschreibungen seitens der Administration übermäßig hoch gewesen sind, daß sie kein Mensch bezahlen konnte. Aus der wirtschaftlichen Not heraus haben sich diese Rückstände ergeben, und es wird sich das Finanzministerium einmal damit beschäftigen müssen. Es hat keinen Sinn, hunderttausende Gesuche bei den Direktionen, bei den Administrationen und im Ministerium zu verarbeiten, wenn man Gelegenheit hat, mit diesen Steuerrückständen einmal tabula rasa zu machen und sich zu sagen: Jetzt werden wir einmal selbst initiativ mit den Leuten, mit den Schuldnern, in Verbindung treten und erheben, was zu machen ist. Ein Beispiel: Nehmen Sie die Administration X. Sie hat für ihren Steuerbezirk bis 1929 Steuerrückstände. Da begibt sich ein Herr des Finanzministeriums, mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet, daneben ein Vertreter der Handelskammer, ein Gemeindevertreter und der Schuldner zur Administration, dazu können Bankfachleute und Leute, die die Situation kennen, hinzugezogen werden, und an Ort und Stelle wird festgestellt: was kannst Du leisten und was nicht. So aber wird aneinander vorbeigeredet, hier wird falsch beurteilt, dort kann der Betreffende nicht weiter, und der ganze Staat hat von den fiktiven Ziffern absolut nichts. Wenn der Staat wüßte, er bekäme die und die Beträge, so könnte er damit arbeiten.


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