Úterý 25. února 1930

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 24. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 25. února 1930.

1. Øeè posl. Matznera (viz str. 3 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Daß die Staatsmacht sich verdammt wenig um die Sorgen einer Wirtschaftsgruppe kümmert, beweist die augenblickliche schwere Notlage der Landwirtschaft. Diese Notlage macht nicht vor den Türen der Bauernhäuser halt, diese Notlage greift über auf andere Stände und Berufe. Die èechoslovakische Staatsmacht hat nur den einen Kummer: "Wie kann ich am besten Großmacht spielen und wie wird mein èechisches Staatsvolk nicht all zu viel in Mitleidenschaft gezogen?" Daß dem Èechenvolke nicht wehe getan wird, beweist die Ruhe, die in allen seinen Ständen herrscht. Das èechische Beamtentum, die Lehrstände, die Kaufmannschaft, Handel und Gewerbe, leiden nicht so Not, den alle Ämter, Posten und Stellen sind mit Angehörigen der Staatsnation voll besetzt. Handel und Gewerbe blüht, da die Èechen jeder zu den seinen, die Symbiose-Deutschen zu den anderen einkaufen gehen. Die èechischen Industrien und Unternehmungen samt ihrer èechischen Arbeiterschaft sind fast vollauf beschäftigt.

Die èechische Landwirtschaft verspürt den Preissturz des Getreides wohl auch, da der èechische Meterzentner Getreide ebenso gehandelt wird, wie der deutsche Meterzentner. Zur Sanierung eines Ausfalles in der èechischen Wirtschaft gibt es vielerlei Begünstigungen, die abdämpfen. Die neuen Bodenbarone zahlen fast durchwegs keine Steuern, dazu kommen Subventionierungen in reichstem Maße. Vor ganz kurzer Zeit las man erst, daß èechische Kleinbauern 37 Millionen Unterstützung bekommen haben, die Deutschen nur 3 Millionen. Verkrachte èechische Banken werden mit vielen, vielen Millionen Kè saniert, Genossenschaften reichlich unterstützt und vieles andere mehr. Und die Deutschen? Die haben den Vorrang, recht pünktlich und reichlich Steuern zu bezahlen, damit die anderen saniert werden können. Gleiche unter Gleichen. Da ich von Unterstützungen sprach, muß ich auch erwähnen, daß im Sommer 1929, als die großen Unwetter getobt hatten, auch èechisches Gebiet mitbetroffen wurde. Da hat man schnell den landwirtschaftlichen Ausschuß einberufen, um Maßnahmen zu treffen, wie zu helfen sei. Zehn Millionen Kè beantragte der Landwirtschaftsminister zur Auffüllung des Elementarschadensfonds. Ich beantrage 100 Millionen Kè und verlangte sofortige Unterstützung der Beschädigten in barem Gelde, keine niederverzinslichen Darlehen, da das geborgte Geld schwer rückzahlbar wird. Die Regierungsparteien stimmten meinen Antrag nieder. Als die Jahre vorher rein deutsche Gemeinden vom Unwetter schwer betroffen wurden, da war es still in den Regierungsblättern, da redete man von keiner Erhöhung des Elementarschadensfonds. Die deutschen Regierungsmänner verkünden in ihren Versammlungen den gläubigen Zuhörern, den Èechen drücke auch der Schuh dort, wo er den Deutschen drückt. Sie vergessen aber zu sagen, daß für die Èechen allerlei Pflästerchen ersonnen werden, damit eine recht rasche Heilung eintritt. Der Deutsche aber kann weiterhinken. Geht es nicht weiter, so kommt der große Steuerdoktor Exekutor, der amputiert Stück um Stück, bis die kleinen Unternehmungen in Landwirtschaft, Gewerbe und Handel der Deutschen in der großen Verdauungsanstalt, Èechoslovakische Republik genannt, untergegangen sind, genau so wie der deutsche Großgrundbesitz und der deutsche Waldbesitz seinen Platz im Staatsmagen gefunden hat. Milliardenvermögen der Deutschen gehen auf diesem Wege unter Duldung deutscher Regierungspolitiker an die Èechen über. Eine sinnlose Steuergesetzgebung krönt das Vernichtungswerk. Ich habe nichts dagegen, wenn ein Staat, in welchem nur ein Volksstamm lebt, zur Deckung seiner Erfordernisse immer neue drückende Steuern erfindet und durch die eigenen Volksvertreter beschließen läßt. Es kommt immer darauf an, wie lange sich die Steuerträger dies ruhig gefallen lassen. In diesem Staate, in welchem wir 3 1/2 Millionen Deutsche zu leben gezwungen sind, können wir unmöglich ruhig zusehen, wie eine Steuer nach der anderen unter Mithilfe deutscher Abgeordneter beschlossen wird. So wird der Anschein erweckt, als wenn die wirtschaftliche Lage aller Stände, also auch die der Landwirtschaft, recht rosig wäre und alle Hosentaschen mit Jubiläumsdukaten zum Platzen angefüllt wären.

Als erste Hilfe zur Beseitigung der Krise in der Landwirtschaft wurde die Umsatzsteuer weiterhin für ein Jahr verlängert. Die Einnahmen in der Landwirtschaft sind auf Null gesunken, die Ausgaben aber bleiben die gleichen. Bei der Landwirtschaft gibt es keine Steuerflucht, kein Retten ins Ausland, keine Konkursanmeldung. aber auch keinen Ausgleich mit 30 oder 35%. Da heißt es zahlen und zugrunde gehen. Viel hört man reden in Versammlungen und im Parlament, daß der Staat Unterstützungen geben müsse. Geldliche Unterstützungen müssen aus den Steuerzahlern herausgeholt werden, um an bedürftige Staatsbürger zur Linderung der Not verteilt zu werden. Wenn diese Unterstützung in gerechter Weise vor sich ginge, könnte man nichts dagegen einwenden. So ist aber die ganze Aktion unkontrollierbar. Die èechoslovakische Regierung könnte helfen, wenn sie nicht vom Großmachtsteufel befallen würe und am Militärstaate festhalten würde. Mehr als 2 Milliarden kostet die Soldatenspielerei. Was könnte mit der Hälfte des Geldes an Wohltaten für die Armen, notleidenden Berufe geleistet werden! Die Hälfte der jetzigen Armee würde für den Staat vollkommen genügen. Neben der großen unproduktiven Soldatenarmee steht noch das ungeheure Heer von Arbeitslosen, das von Tag zu Tag auch ohne Anwerbung größer wird. Das Fürsorgeministerium stellt sich schon auf ein Arbeitslosenunterstützungsministerium um. Dem Heere der Arbeitslosen könnte man Beschäftigung und Verdienst geben, wenn man wollte. Man brauchte nur Staatsarbeiten in Angriff zu nehmen, wie Straßenbauten, Flußregulierungen,. Eisenbahnbauten und dergleichen mehr, aber man will nicht. Man gibt lieber eine kleine Prä nie, von der die Arbeitslosen nicht leben und nicht sterben können. Die Arbeitslosenunterstützung ist ein Erziehungsbeitrag zum vom Staate anempfohlenen und anerzogenen Müßiggang.

Gestern klagte mir eine arme Fraau, die einen kleinen Krämerladen in Pacht hatte, wegen schlechten Geschäftsgangs aber das Geschäft aufgeben mußte, daß sie zum Umzug einige Helfer brauchte, diese aber nicht bekommen konnte, weil jeder Arbeitslose ihr sagte, er könne ihr nicht helfen, denn wenn ihn die Kontrolle arbeiten sieh, verliert er die Arbeitslosenunterstützung. Da verzichtet er lieber auf den Verdienst, als auf die feste Einnahme der Arbeitslosenunterstützung. Verdoppelt und verdreifacht die Unterstützung, aber laßt wertvolle Arbeiten ausführen. Keine Krone für nicht geleistete Arbeit. Baut den Militärstaat ab, dann wird der Industrie- und Landwirtschaftsstaat leben können, wenn auch nur in bescheidenen Grenzen, dann braucht man nicht mehr zu zittern und zu bangen, ob morgen noch die Möglichkeit vorhanden sein wird, den Tausenden Angestellten und Arbeitern in den Betrieben Verdienst zu geben. Im Wehrausschuß wurde gesagt, man könnte die 14 monatige Dienstzeit einführen, wenn genügend längerdienende Unteroffiziere da wären. Meines Erachtens ist hier die Lösung sehr einfach. Man schicke die Hälfte der Soldaten nachhause - und längerdienende Unteroffiziere sind zur Genüge da. Man wird mir nun einwenden: was dann mit den vielen Offizieren anfangen? Als Übergangszeit in freie Berufe schicke man die Herren hinaus aufs Land und lasse die Gemarkungen der Gemeinden vermessen, neue Gemeindemappen anlegen mit genauen Messungen der Liegenschaften, alle Besitzgrenzen vermarken und Grenzsteine richtig setzen.

Millionen von Grenzstreitkosten würden erspart, Ruhe und Sicherheit in die Dorfgemeinden einziehen. Der èechoslovakische Staat will doch keinen Krieg führen, er ist ja so voller Friedensliebe zu den Nachbarvölkern erfüllt. Will Frankreich mit aller Macht in diesem Staate eine Fremdenlegion erhalten, so müsste es auch für die Kosten aufkommen und nicht noch eine Befreiungstaxe von Millionen verlangen auf Generationen hinaus. Großmachtaußenpolitik und inneres Staatselend schaut genau so aus, wie wenn der Bauer notwendig einen neuen Düngerwagen braucht und den alten vor lauter Schulden nicht mehr herrichten kann, trotzdem aber kurz entschlossen hingeht und sich ein Luxusauto anschafft, um der staunenden Welt zu zeigen, wieviel Reichtum in seiner Wirtschaft noch vorhanden ist. Solange sich noch ein Dummer findet, der für Betriebsmittel sorgt, saust das Auto von einer Gläubigerkonferenz zur anderen, um Augenauswischerei zu treiben. Meine Herren von der Regierung! Bezahlt in erster Linie den eigenen Staatsbürgern die alten Schulden, löst die Kriegsanleihe ein, dann wird wieder schaffendes Leben im Staate pulsieren. Frankreichs Schuld ist die große Schuld am Weltkriege, die große Weltwirtschaftskrise ist eine Folgeerscheinung des Weltkrieges, eine glänzende Einnahmsquelle für das internationale jüdische Börsenkapital.

Die regierenden Logenbrüder der Welt werden nicht zugrunde gehen, aber die schaffende Bevölkerung wird ausgesogen. Eine der größten Werte schaffenden Armeen ist in der Landwirtschaft tätig, um Lebensmittel und verschiedene Rohprodukte des Wirtschaftslebens zu erzeugen. Wohl wird Bauernarbeit verächtlich angesehen und bekommt erst dann Wert, wenn die Lebensmittel knapp werden. Man verbiete die massenhafte Erzeugung von Kunstbutter im Inland und die Einfuhr von fremden Speisefetten. Durch diese Maßnahme würde der Staat in keine Schwierigkeiten kommen, würden auch die Verbraucher nicht geschädigt, im Gegenteil, in der Butter ein Nahrungsmittel eintauschen, das im Gehalt an Nährwerten allen künstlichen Fetten den Rang abläuft. Auch der Schutz aller tierischen Fette müßte gewährleis tet werden. Reichen die im Inland erzeugten Nahrungsmittel nicht aus, so kann man noch immer die Einfuhr bewilligen. Ein Staat, der sich seiner Bewohner annimmt, sorgt bei Zeiten vor. Ich mache die Staatsverwaltung verantwortlich, daß die Wirtschaftskrise zu große Formen angenommen hat. Mit etwas Voraussicht hätte vieles verhütet werden können. Die Ohnmacht der politischen Bauernparteien kommt bei der Landwirtschaftskrise so recht zum Ausdruck. Fehlt bei der Staatsverwaltung der gute Wille, rechtzeitig helfend einzugreifen, so ist es politische Kurzsichtigkeit bei den Agrarparteien, das große Wirtschaftsproblem, die Wirtschaftskrise mit politischem Standesgeschrei lösen zu wollen. Den wirtschaftlichen Vereinigungen auf deutscher Seite kann ich den Vorwurf nicht ersparen, daß man ruhig politische Vormundschaft duldet. Wollen die wirtschaftlichen Vereinigungen ein Machtfaktor im Staate sein, dann müssen sie sich von allen politischen Parteibonzen frei machen. Dann werden sie wieder maßgebende Berater in Wirtschaftsfragen für die deutschen Landwirte werden. Der Abgeordnete soll zu wirtschaftlichen Fragen als Mitberater beigezogen werden, aber nicht Führer an erœter Stelle bei den unpolitischen Wirtschaftsvereinigungen sein. Die Wirtschaftskrise wird meiner Ansicht nach dem verbohrtesten Standesparteiler die Augen öffnen, wenn er sehen wird, wie schwach, wie einflußlos einseitige Standespolitik bewertet wird, wenn es heißt, Lösungen herbeizuführen, wobei Politik und Wirtschaft zusammenarbeiten müssen. Die Regierung darf an den Ereignissen, die sich jetzt im Wirtschaftsleben abspielen, nicht achtlos vorübergehen, sondern muß endlich das Fehlen eines reinen Wirtschaftsparlamentes erkennen. Wäre statt des Wiederkäuers Senat - diese politische Einrichtung ist vollständig überflüssig - ein Wirtschaftsparlament, so hätte dieses, entrückt dem politischen Tagesstreite, vorausschauend so manches Unheil abwehren können. In das Wirtschaftsparlament gehören die tüchtigsten Volkswirtschaftler und Wirtschaftspolitiker, die bei der heutigen politischen Verhetzung überhaupt nicht zu Worte kommen. Ein ruhigeres Arbeiten würde auf dem Gebiete der Wirtschaft und der Politik eintreten, eine Entgiftung der politischen Atmosphäre wäre die Folge.

Wenn man die Staatshaushaltserfordernisse durchsieht, findet man viele Posten, die zu streichen wären, während auf der anderen Seite z. B. beim Kapitel Landwirtschaft drei Millionen Kè gestrichen wurden, wo doch bei der heutigen Krise eine Erhöhung dieser Posten um Millionenbeträge hätte Platz greifen müssen. Es wäre dringend notwendig, daß die Regierung einen Gesetzesantrag einbrächte, der gleich dem Finanzgesetz auch Revisoren für den Staat mit unbeschränkter Vollmacht vorsieht. Da würde der Voranschlag bald ein anderes Bild zeigen. Bei aller Bescheidenheit hätte ich doch einen Wunsch vorzubringen. Das Ministerium für Volksernährung ist meines Erachtens in einem Staate, wo es Lebensmittel in Hülle und Fülle gibt, vollkommen überflüssig. Sollte ein Krieg ausbrechen - Außenminister Dr Beneš möge dies verhüten, weil die Grenzen zu lang und die Zwischenspannung zu kurz ist - da ist so ein Zwangsministerium für Bauern sehr schnell geboren. Volksgesundheit und Ernährung gehören zusammen. Auch das Landwirtschaftsministerium hat da etwas mitzureden. Teilen Sie das Ernährungsministerium im vorgenannten Sinne auf, es wird kein Schade für den Staat und seine Bewohner und erst recht nicht für die Steuerträger sein.

Und nun komme ich zu dem grausigen Kapitel der Bodenreform. Durch zehn Jahre wurde die beschlagnahmte Fläche mit 1 Mill. 229.688 ha landwirtschaftlichen Bodens und 2,733.376 ha übrigen Bodens, somit insgesamt mit 3,963.064 ha ausgewiesen. In dem Motivenbericht zum diesjährigen Voranschlag finden wir jedoch plötzlich neue Zahlen. Das Ausmaß des landwirtschaftlichen Bodens ist um 71.432 ha und das Ausmaß des übrigen Bodens um 13.889 ha, mithin die Gesamtfläche um 85.321 ha gestiegen. Das Bodenamt hat somit im letzten Jahre eine weitere beschlagnahmte Fläche von mehr als 85.000 ha gefunden. Ich frage: wäre es nicht die erste Pflicht des Bodenamtes gewesen, zu erläutern, woher plötzlich dieses Ausmaß kommt? Wäre es nicht zumindest der Mühe wert gewesen, im Motivenbericht zum Budget auseinanderzusetzen, wieso auf einmal 85.000 ha mehr vorhanden sind? Man kann sich kaum des Eindruckes erwehren, daß dieses Mehr lediglich auf das Bestreben zurückzuführen ist, die beschlagnahmte Fläche größer auszuweisen, um auf diese Weise die Weiterexistenz des Bodenamtes zu rechtfertigen. Ich halte dies für ein Vorgehen, über das eine Diskussion überhaupt unmöglich ist. Ähnliche Unstimmigkeiten finden sich auch in den weiteren Zahlenangaben des Bodenamtes. Nach § 3 a) des Beschlagnahmsgesetzes scheiden aus der Beschlagnahme rechtlich und wirtschaftlich selbständige Objekte aus, die nicht der Bewirtschaftung des beschlagnahmten Großgrundbesitzes dienen. Nach den Ausweisen des Budgets für 1929 belief sich die Entlassung aus diesem Titel auf 5813 ha landwirtschaftlichen Bodens. Nach den offiziellen Zahlen in der landwirtschaftlichen Maiausstellung 1929 wurden 5556 ha landwirtschaftlichen Bodens als nach § 3 a) entlassen ausgewiesen. die aus diesem Titel bis Ende 1929 freigegebene landwirtschaftliche Fläche beträgt somit 257 ha weniger als die bis Ende 1928, trotzdem bekanntlich auch im abgelaufenen Jahr aus dem gleichen Titel Entlassungen aus der Beschlagnahme erfolgten und trotzdem Objekte, für welche die einmalige Entlassung durchgeführt wurde, nicht mehr unter die Beschlagnahme fallen können. Diese Zahlen lassen sich auch weiterhin vermehren. Nach dem Motivenbericht für das Budget 1930 weist das Bodenamt die Entlassung von 193 Gasthäusern und 114 nicht einzeln benannten Industrieobjekten nach. Nach dem Budget für 1929 wurden aus dem gleichen Titel 197 Gasthäuser und 118 Industrieobjekte nach § 3 a) des Beschlagnahmegesetzes entlassen. Ich habe schon Eingangs gesagt, daß nach diesem Paragraphen rechtlich und wirtschaftlich selbständige Objekte, die nicht der Bewirtschaftung des beschlagnahmten Großgrundbesitzes dienen, aus der Beschlagnahme scheiden. Es dreht sich hier um die Realisierung eines im Gesetze konkret ausgesprochenen Rechtsanspruches und jene Objekte, die einmal ausgeschieden sind, können nachträglich nicht mehr der Beschlagnahme verfallen. Die Statistik des Bodenamtes spricht jedoch anders. Sie zeigt, daß ein Jahr später weniger Objekte nach § 3 a) aus der Beschlagnahme ausgeschieden sind, als ein Jahr vorher. Daraus läßt sich nur der eine Schluß ziehen, daß auch diese Statistik des Bodenamtes oberflächlich und falsch ist. Wie kann einer solchen Berichterstattung Glauben geschenkt werden? Wie ist es möglich, auf eine solche überhaupt eine Wertung oder schon gar eine Rechtfertigung der Bodenreform aufzubauen. Wie ein solcher Bericht mit den Pflichten des Bodenamtes zu einer ordnungsgemäßen Berichterstattung mit den Grundsätzen eines Kontrollrechtes vereinbar ist, dies zu beurteilen, überlasse ich dem hohen Hause.

Was im Bodenamt geschieht, geschieht hinter einem dichten Schleier des Geheimnisses. Wir haben oft gefordert, daß dieser Schleier gelüftet werde und daß das Bodenamt detailiert über seine Geldgebahrung Rechnung legen soll. Nicht nur einmal wurde uns versichert, daß das Bodenamt nichts zu verheimlichen habe. Trotzdem ist ein befriedigender Einblick in dessen Agenda nicht zu gewinnen und wo hier oder dort der Schleier des Geheimnisses ein wenig gelüftet wird, so blicken wir nicht auf eine notwendige, man möchte sagen selbstverständliche Klärung des Geschehens, wir blicken nur auf eine Summe von Unklarheiten und Widersprüchen, die uns in der Auffassung bestärken muß, daß das Bodenamt tatsächlich allen Grund hat, das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen.

Der einzige Punkt, wo wir klar sehen, ist das Streben des Bodenamtes, seinen ganzen Kraftaufwand in den Dienst eines èechischen Nationalisierungswerkes zu stellen. Immer wieder haben wir hier unsere warnende Stimme erhoben und wir dürfen, getragen von der Verantwortung und von dem Bestreben, als Deutsche und als Wirtschaftler recht und billig zu handeln, nie darin erlahmen, in aller Öffentlichkeit auf die Schäden hinzuweisen, die mit der Durchführung der Bodenreform verbunden sind. Für die bewußte èechischnationale Arbeit möchte ich nur ein überzeugendes Beispiel anführen. Auf dem Wege über das Bodenamt haben bis Ende 1928 786.592 ha den Besitzer gewechselt. Im Rahmen der gesamten Bodenreformgesetzgebung gab es ein einziges Gesetz, das einzelnen Personengruppen einen unbedingten Rechtsanspruch auf Zuteilung zuerkannte und die Durchführung dem Ermessen des Bodenamtes entzog. Es ist das Gesetz über die Sicherstellung von Grund und Boden für langjährige Kleinpächter, das Kleinpächtern das Recht des Erwerbes der gepachteten Grundstücke ins Eigentum zuerkannte, falls diese von ihnen seit 1901 gepachtet waren. Dieses einzige Gesetz innerhalb der Bodenreformgesetze, das als wirtschaftlich vernünftig, national und sozial gerecht angesprochen werden kann, hatte die Erwerbung von 80.695 ha landwirtschaftlichen Grundes und Bodens durch Kleinpächter zur Folge. Von dieser Summe kamen an deutsche Besitzer 31.172 ha, mithin 38 % der Fläche. Die relativ starke Beteiligung des deutschen Elementes ist darauf zurückzuführen, daß die Kleinpachtung in den gebirgigen deutschen Siedlungsgebieten verbreiteter war als in den èechischen Landesteilen. Die Erfahrungen mit diesem Gesetze geben jedoch einen Anhaltspunkt, wie die Bodenreform bei nationaler Gerechtigkeit hätte aussehen müssen. Von dem übrigen landwirtschaftlichen Grund und Boden, der im Wege der Bodenreform den Eigentümer wechselte, im Ausmaße von 705.697 ha erhielten die Deutschen kaum 20.000 ha, mithin nicht einmal 3 %, trotzdem die deutsche Bevölkerung im Staate mehr als 23 % ausmacht und der beschlagnahmte deutsche Grund und Boden diesen Prozentsatz noch wesentlich übersteigt. Die Ergebnisse der Bodenreform vom nationalen Gesichtspunkt aus betrachtet, bedeuten somit nichts anderes als eine Èechisierung von vielen hunderttausenden Hektar Bodens, also eine Schädigung des deutschen Volksvermögens und eine Vernichtung des deutschen Arbeitsplatzes.

Was wir mit der landwirtschaftlichen Bodenreform erlebt haben, findet bei der sogenannten Waldbodenreform seinen Fortgang. Hier geht es auch darum, die waldreichen deutschen Randgebiete des Staates zu entnationalisieren. Bei der Waldbodenreform kommen jedoch nicht Einzelwerber in Frage, und es werden deshalb an ihre Stelle öffentlich rechtliche Körperschaften gesetzt. Als Walderwerber fungieren Staat, Land und in Ausnahmsfällen auch Gemeinden. Wenn Präsident Voženílek erst in der letzten Budgetdebatte die Behauptung aufstellte, daß mit der Verstaatlichungsaktion keine antideutschen Ziele verfolgt werden, so muß ich fragen: Warum geht das Bodenamt dann systematisch daran, das deutsche Sprachgebiet durch Waldenteignungen abzuriegeln? Warum legt das Bodenamt einen nahezu geschlossenen Gürtel von Staatshesitzen, von Bodenbach angefangen ostwärts an der Grenze fortlaufend bis nach Trautenau, und was ist es mit dem ungeheueren Waldgebiete Nordmährens und Schlesiens, wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend sind? Warum kümmert sich die Staatsforstdirektion nicht lieber um ihre Wälder in der Slovakei, die in einem desolaten Zustand sind? Dort wäre produktive wirtschaftliche Arbeit möglich. Ich bedauere jedoch feststellen zu müssen, daß dazu der Staat als Wirtschafter nicht geeignet ist und daß er anscheinend deshalb lieber, von der Möglichkeit des billigen Erwerbes getrieben, seine Hände nach dem privaten Waldbesitz in den historischen Ländern ausstreckt und nicht davor zurückschreckt, diese anerkannt erstklassig geführten Waldwirtschaften der Mißwirtschaft des Staates zu unterwerfen, einzig und allein, um hier deutschen Boden zu èechisieren, anstelle des deutschen Besitzers und des deutschen Forstwirtes den Èechen zu stellen. Es spielt hiebei keine Rolle, daß unter staatlicher Billigung, ja unter staatlichem Zwange der schlechteste Wirtschafter anstelle des besten gesetzt wird, es spielt keine Rolle, daß mit dem ungeheueren Werte unserer forstwirtschaftlichen Produktion ein frevles Spiel getrieben wird, wenn lediglich das Ziel der. Èechisierung erreichbar erscheint.

Sie können nicht verlangen, daß wir ein solches Vorgehen gutheißen und solchen Maßnahmen unsere Zustimmung gewähren. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Geyera (viz str. 20 tìsnopisecké zprávy):

Meine verehrten Damen und Herren! Der bisherige Gang der Verhandlungen über den Staatsvoranschlag, hauptsächlich die bedingungslose Annahme desselben im Budgetausschuß, läßt es fast zwecklos erscheinen, im Plenum des Hauses nochmals den Versuch auf Durchsetzung von Änderungen zu unternehmen. Verglichen mit den Vorjahren zeigt das Budget ein Erstarren in der Form und in den Ziffern und, was man an anderer Stelle als Konsolidierung bezeichnet, ist nichts weiter als andauernde Stagnation und offen dokumentierte Unfähigkeit, zur Lösung vieler von Jahr zu Jahr, von Termin zu Termin vertagter sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Probleme zu schreiten. Die ungeänderte Annahme des Staatsvoranschlages in den Vorjahren, der Verzicht auf jede zweckmäßige Änderung, zeigt wie kaum eine andere Tatsache den Mangel an Verantwortung auf, die immer drängenderen Probleme zeitgerecht lösen, und die stoische Ruhe, mit welcher die Mehrheitsparteien bisher alle Abänderungsanträge übergangen haben, zeigt augenscheinlich den Verzicht der Mehrheit dieses Parlamentes auf sein obersfes Recht, das Budgetrecht, und mit diesem Verzicht schwindet nicht nur das Ansehen des Parlamentarismus, sondern er entzieht sich damit auch seine wesentliche Grundlagge und leugnet seine Berechtigung. Er tritt seine Machtbefugnisse an die oberste Bürokratie im Staate ab, und es ist nicht zu verwundern, daß diese jahrelange Übung bei den obersten Staatsbehörden das Gefühl der Überlegenheit und des Diktates über das Parlament, wenn auch nach außen verschleiert unter dem Deckmantel der Staatsnotwendigkeiten, auslösen mußte.

Es ist daher nicht weiter verwunderlich, wenn bei den jetzigen Beratungen die Regierungsparteien durch ihre Sprecher in Form und Inhalt am Voranschlag eine Kritik geübt haben, die die sachliche Kritik der Opposition an Schärfe und Leidenschaft überbot. Es ist ein Zeichen nicht nur der Unzufriedenheit mit den bisherigen Methoden, sondern auch vielleicht beginnende Einsicht, daß man der Starrheit des Budgets nicht weiterhin mit der stoischen Ruhe einer glatten Annahme folgen kann. Selbst der Generalberichterstatter Herr Abg. Professor Dr. Hnídek als der parlamentarische Treuhänder der Mehrheitspa rteien sieht sich gezwungen, gegen eine Reihe von Auswüchsen Stellung zu nehmen und vom Parlamente Abhilfe zu verlanggen. Anstelle von Luxusbauten, von èechischen Minderheits- und Trutzschulen verlangt er die schleunige Ausgestaltung der Prager Krankenhäuser. Ihm schließen sich mit ihrer berechtigten Kritik fast alle Redner der Mehrheitsparteien an. Wir fragen daher: warum denn zögern und die Korrekturen auf das nächste Jahr verschieben, wo doch Regierungs- und Oppositionsparteien in der Erkenntnis und dem Verständnis für diese Änderungen einig sind? In keinem anderen parlamentarischen Staat bleiben die allseits beanständeten Ziffern stehen, der einheitliche oder der Mehrheitswille setzt ihre zweckmäßig anerkannte Änderung und anderweitige Verwendung durch.

Die Stagnation in der parlamentarischen Behandlung und die Starrheit des Budgets in seinem Inhalt und seiner Tendenz, gemessen an der Größe des Staates, der Steuerund Kaufkraft seiner Bevölkerung, scheint mir ein schweres Hindernis zur Lösung wichtiger sozialer und kultureller Tagesfragen. Wie meine Klubkollegen Abg. Knirsch und nach ihm Abgeordneter Simm bei der Betrachtung der politischen und kulturellen Auswirkungen dieses Voranschlages feststellten, überspannt der Voranschlag die Tragfähigkeit der Bevölkerung. Der Gesamtaufwand von rund 9·5 Milliarden, verteilt auf die Bevölkerung, ergibt eine durchschnittliche Belastung von 745 Kè oder, auf den Durchschnittshaushalt von 4 Personen umgerechnet, rund 3.000 Kè. Diese Belastung wird noch erhöht durch eine fast gleichgroße Quote aus der Verwaltung der Selbstverwaltungskörper - Land, Bezirk und Gemeinde - und von ihr ist auch rein niemand auszunehmen, da ja das Gros der Einnahmen, die indirekten Steuern und Abgaben mit 83% Gesamtanteil, auch vom Ärmsten unter verhältnismäßig stärkerer Heranziehung aufgebracht werden müssen. Die ungeheuere Belastung durch die öffentliche Verwaltung scheint mir daher eine dauernde Beeinträchtigung der Kaufkraft auf dem Markte der Wirtschaft und eine nicht zu übersehende Mitursache der Abschwächung verschiedener Wirtschaftszweige bis zur auftretenden Krise in einzelnen von ihnen. Diese Bela stung verteilt sich auch nicht gleichmäßig auf die Völker des Staates, sondern wird, wie die Steuerstatistiken und ähnliches beweisen, in unverhältnismäßig hoher Weise vor allem von den Deutschen getragen, ohne daß diesen der verhältnismäßige Anteil an den Staatsausgaben, sei es Beamtengehälter und Löhne, sei es Staatsaufträge oder Lieferungen, öffentliche Arbeiten oder Investitionen, zukäme.

Nach den Mitteilungen des Generalberichterstatters beträgt die Zahl der Staatsangestellten rund 356.000 und der Aufwand hiefür 6·3 Milliarden. Nach den mir zugänglichen Unterlagen (Posl. dr Rosche: Das stimmt nicht!) vielleicht werden diese Zahlen noch korrigiert werden können - ist der Anteil der Deutschen bei den staatlichen Beamten-, Diener- und Arbeiterposten durch Pensionierung, Tod und Abbau weiter zurückgegangen und beträgt derzeit auf Grund des mir bekanntgewordenen Zahlenmaterials nur mehr 8·3%, also gegenüber dem Bevölkerungsschlüssel eine Benachteiligung von fa st 16%. Im Geldwert ausgedrückt, stellt dieses Mißverhältnis einen Abgang für die Deutschen des Staates von rund 1.050 Millionen Kè dar. Hier wird nicht nur das einzelne Familieninteresse, sondern ein eminent deutsches Interesse systematisch und andauernd verletzt und die Zurückweisung deutscher Bewerber trotz Nachweisung vielfach besserer Qualifikation - wir haben deutsche Anwärter, die die èechische Sprache orthographisch bereits besser beherrschen, als die Maturanten èechischer Gymnasien - die fast absolute Ausschließung des deutschen Nachwuchses muß früher oder später zu den schwersten Kollisionen führen. Dabei verweise ich auf die unhaltbaren Lohnverhältnisse der Staatsbeamtenschaft aller Kategorien und fordere mit allem Nachdruck, daß im Zeichen der zweiten èechisch-deutschen Regierungsmehrheit die grundlegenden Forderungen auf Valorisierung der Gehalte, Resystemisierung und Wiedergutmachung des Schadens durch das letzte Gehaltgesetz vom Jahre 1926 unter ausdrücklicher Zubilligung und Wiedereinführung des Zeitavancements erfolge, desgleichen die Gleichstellung aller Ruheständler. Zur Bedeckung dieser Forderungen hat mein Klub einen Antrag auf Kürzung des Militäretats um 600 Millionen Kè eingebracht und glaubt mit der Herabsetzüng der Dienstpflicht von 18 auf 12 Monate ohne Tangierung der übrigen Erfordernisse die notwendigen Sparmaßnahmen vorgeschlagen zu haben.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP