Pùvodní znìní ad 1890/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Eisenbahnminister

in Angelegenheit der Absperrung des Bahnüberganges der Lokalbahn Reichenberg-Gablonz-Tannwald in km 4.282.

Durach die Interpellation (Druck 1621/I) erbat ich seinerzeit die Verfügung der Absperrung des Bahnüberganges der Lokalbahn Reichenberg-Gablonz-Tannwald in km 4.282. Diese Maßnahme bedeutete schon seit langem eine außerordentlicheNotwendigkeit, die eine überzeugende Berechtigung wpäter durch das am 31. Mai 1928 stattgefundene Bahnunglück erfuhr, dem leider ein blühendes Menschenleben zum Opfer fiel.

Trotz meiner allerdings bis heute unbeantwortet gebliebenen Interpellation und der gleichlaufenden Bemühungen der Stadtvertretung in Maffersdorf kam es zu keiner befriedigenden Lösung der Angelegenheit, vielmehr sind die Standpunkte der Direktion der csl. Staatsbahnen in Königgrätz wie der Verwaltung der Reichenberg - Gablonz - Tannwalder Bahn entgegengesetzt dem aus Verantwortlichkeit gestellten Verlangen der Interessenten nach genügenden Sicherungen der Bahnübergänge für die Zukunft.

Schon dieserhalb ist es unerläßlich, auch den Standpunkt des Hern Ministers zu kennen, weshalb die Interpellanten die Frgen wiederholen:

1.) Was gedenkt der Herr Minister wegen genügender Sicherungen bei den Bahnübergängen der Reichenberg - Gablonz - Tannwalder Eisenbahn zu verfügen?

2.) Ist er bereit, auch wenn dadurch Kosten verursacht würden, die Durchführung dieser Sicherungen in Auftrag zu geben?

Prag, den 6. November 1928.

Simm,

Ing. Kallina, Weber, Dr. holota, Dr. Wollschack, Dr. Lehnert, Szentivanyi, Dr. Schollich, Nitsch, Füssy, Koczor, Geyer, Dr. Keibl, Siegel, Horpynka, Matzner, Dr. Korlath, Ing. Jung, Dr. Koberg, Knirsch, Schneider.

Pùvodní znìní ad 1890/VII.

Interpellation

der Angeordneten Otto Horpynka, Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Industrie, Handel und Gewerbe und

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Statuten der Gehilfenversammlungen.

Auf Grund des Gesetzes vom 3. Juli 1923, S. d. G. u. V. No. 217, über die Wahlen in die Gewerbegenossenschaften, bezw. der Regierungsverordnung vom 6. Dezember 1923, S. d. G. u. V. No. 233, sind auch die im Sinne des § 120 der Gewerbeordnung errichteten Gehilfenversammlungen verpflichtet, nicht nur die Neuwahlen nach dem zitierten Gesetze durchzuführen, sondern auch ihre Statuten dieser neuen Wahlordnung anzupassen. Zu diesem zwecke bestimmte der Artikel XIII. der Regierungsverordnung vom 6. Dezember 1923, S. d. G. u. V. No. 233, daß das Ministerium für Industrie, handel und Gewerbe Musterstatuten herauszugeben habe. Weder in dem angeführten Gesetze noch in der zugehörigen Durchführungsverordnung wird gesagt, daß diese Musterstatuten unverändert von den Gnosenschaften oder Gehilfenversammlungen angenommen werden müssen oder daß für die neuen Statuten der Gehilfenversammlungen nur die Drucksorten dieser Musterstatuten verwendet werden dürfen.

Verschiedene Gehilfenversammlungen haben nun im Sinne des vorbezeichneten Gesetzes, bezw. der Durchführungsverordnung neue Statuten ausgearbeitet, ordnungsgemäß beschlossen und zur Genehmigung eingereicht. Da die Durchführungsverordnung, lediglich besagt, daß die neuen Statuten mit der euen Wahlordnung in Einklang zu bringen sind, wurden die Statuten so ausgearbeitet, bschlossenund zur Genehmigung eingereicht, daß die nicht nur dem Gesetze in jeder Beziehung angepaßt sind, sondern auch nahezu wortwörtlich den vom Ministerium für Industrie, Handel und Gewerbe herausgegebenen Musterstatuten entsprechen.

Trotzdem verlangt die politische Landesverwaltung in Prag mit Ersaß vom 2. April 1928. Eingangszahl 133905, 3/C 366 ai 1928, von der Gehilfenversammlung beim Handelgremium Aussig, daß die Statuten de Gehilfenversammlung auf den vom handelministerium herausgegebenen Drucksorten vorzulegen sind. Diese Drucksorten sind auch in der Staatsprache, und zwar an erster Stelle, auszufüllen. Über die Statuten ist auch de Bezirksverband der Genossenschaften zu hören.

Der Gehilfenausschuß in Eger legte die gleichen Statuten der Landesverwaltung in Prag zur Genehmigung vor. Mit. Zahl 29184 vom 27. Oktober 1927 wurde der Gefilfenversammlung Eger mitgeteilt, daß die neuen Statuten genehmigt worden sind. nach einigen Tagen wurde die Genehmigung wegen angeblicher Fehlentscheidung zurückgezogen und der Gehilfenversammlung gleichzeitig aufgetragen, nur die vom Handelministerium herausgegebenen Musterstatuten zweisprachig ausgefüllt in Vorlage zu bringen. Nachdem die Gehilfensversmmlung Eger das Ablehnte und nochmals die ordnungsgemäß beschlossenen und allen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Statuten, die sie sich selbst ausgearbeitet hatte, neuerten, die sie sich selbst ausgearbeitet hatte, neuerdings zur Genehmigung vorlegte, forderte die politische Landesverwaltung unter Zahl 421480 ai 1927 - 3/C - 145/82 vom 3. November 1927 wiederum die eheste Vorlage vom 8 Exemplaren der durch das handelministerium herausgegebenen neuen Statuten, die zweisprachig auszufüllen sind. Auch auf diese Aufforderung hin reichte die Gehilfenversammlung Eger, weil ihr keine gesetzliche Bestimmung als Begründung für das Verlangen der politischen Landesverwaltung bekannt ist, wieder die von ihr selbst ausgearbeitetenund dem Gesetze voll entsprechenden Statuten bei der Politischen landesverwaltung ein. Diese änderte darauf ihren Standpunkt und verlangte mit Erlaß vom 20. Juni 1928, zahl 224901 ai 1928, 3/C 589 ai 1928 eigentümlicherweise im Wege über das Handelgremium Eger von der Gehilfenversammlung, diese Statuen auch in der Staatssprache vorzulegen.

Auch andere Politische Bezirksverwaltunen verlangen, daß ausschließlich die vom Handelsministerium ausgearbeiteten und herausgegebenen Musterstatuten von den Gehilfenverammlungen zu verwenden sind und zweisprachig ausgefüllt weren müssen.

Zu bemerken ist aber, daß Statuten in der bleichen Form und inhaltlich gleich für eien anderen Gehilfenausschuß anstandslos genehmigt worden sind.

Daraus geht gervor, daß die Behörden in jedem einzelnen Falle andere Entscheidungen treffen. Es besteht keine gesetzliche Bestimmung, daß die Gehilfenversammlungen nur die vom Handelministerium herausgegebenen Drucksorten zu verwenden haben. Ebenso besteht keine Verpflichtung für die Statuten auch noch irgendein Gutachten eines Bezirksverbandes der Genossenschaften einzuholen. Den Gehilfenversammlungenkann es auch nicht veoten werden, ihre Statuten den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen, besonders dann, wenn sie das Gesetz und die neue Wahlordnung in jeder Beziehung beachten.

Es besteht ber auch keine gestzliche Verpflichtung, daß die Gehilfenversammlungen Aussig, Reichenberg, Eger, B. Leipa doppelsprachige Statuten einreichen, weil es sich durchwegs um Orte handelt, in denen die Handelsgenossenschaften oder Gremien die deutsche Geschäftssprache beschlossen haben. Da dieser Beschluß auch für die Gehilfenversammlungen berechtigt, einsprachig deutsche Statuten einzureichen.

Die Nichtgenehmigung der neuen Statuten beeinträchtigt ganz empfindlich die Arbeit der Gehilfenversammlungen. Die Gefertigten fragen daher den Herrn Handelsminister:

1.) Ist er bereit, den Verwaltungsbehörden Weisungen zu geben, die eine rasche und klaglose Genehmigung der Statuten der Gehilfenversammlungen ermöglichen?

2.) Ist er bereit, den Behörden Weisungen zu geben, daß auch andere Statuten-Entwürfe, als jene auf den Drucksorten des Handelsministeriums, zugelassen und genehmigt werden, sobald sie den gestzlichen Erfordernisen entsprechen?

3.) Ist er bereit, das Vorgehen einezlner Bezirksverwaltungen, das im Widerspruche mit der Sprachenverordnung steht, in Einklang mit dem Gesetze zu bringen?

Prag, am 7. November 1928

Horpynka, Simm,

Dr. Keibl, Matzner, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Koberg, Schneider, Siegel, Szentivanyi, Nitsch, Weber, Geyer, Wenzel, Dr. Wollschack, Fedor, Dr. Jabloniczky, Knirsch, Ing. Jung, Dr. Szüllö, Gregorovits.

Pùvodní znìní ad 1890/VIII.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Schollich, Matzner und Genossen

an den Finanzminister

betreffend das rücksichtslosse Vorgehen der Steueradministration in Freudenthal.

Der Herr Finanzminister hat mehrmals bei seinen Ausführungen im Abgeordnetenhause betont, daß er die rücksichtslose Eintribung von Steuern verurteilt und wünscht, daß auch die wirtschaftlichen Kräfte der Steuerzahler Rücksicht genommen wird. Mit diesen Worten steht das Vorgehen der Steueradministration in Freudenthal in schärfstem Widerspruch, wie folgender Fall beweist:

Der Gärtner Bruno Langer in Bennisch wurde durch eine Elementarkatastrophe geradezu ein Bettler. hagelschlag hat ihm den rund 1750 m2 großen Pachtgarten vernichtet und alle Pflanzenkulturen, Gewächshaus und Mistbeete zerstört, bezw. zertrümmert.

Langer besitzt keine Barmittel, ist verheiratet und Vater eines kaum einjährigen kindes. Die Bahausung, in der er it seiner Familie zu leben gezwungen ist, ist nur 2 m breit, 4 m lang und 1,80 m hoch, hat kaum Platz für 1 Bett, einen Tisch und einen Ofen. Der Vorgänger des durch den Hagelschlag geschädigten langer benützte diesen Raum als Gerümpelkammer.

Langer richtete nun an die Steueradministation in Freudenthal ei Gesuch, worin er unter Anführung des schweren Schadens, der ihn betroffen hat, um Nachlaß der Steuer hat. Die Antowort der Steueradministration Freudenthal war, daß man dem Gärtner die Steuern von 60 auf 78 Kronen erhöht hat und bei sonstiger Exekution die Bezahlung bis 30. November verlangte.

Da dieses Vorgehen im Widerspruch auch zu den Ministerialerlässen steht, die besagen, daß man in berücksichtigungswürdigen Fällen Entgegenkommen und Verständnis für die Bevölkerung zeigen soll, fragen die Gefertigten den herrn Finanzminister, ob er bereit ist, vorliegendenFall sofort untersuchen und die vorgeschriebene Steuer zur Abschreibung bringen zu lassen?

Prag, am 25. Oktober 1928.

Dr. Schollich, Matzner,

Ing. Kallina, Schneider, Szentivanyi, Koczor, Ing. Jung, Wenzel, Horpynka, Dr. Keibl, Nitsch, Dr. Korlath, Geyer, Knirsch, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Füssy, Dr. Holota, Dr. Wollschack, Simm, Weber, Siegel.

Pùvodní znìní ad 1890/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend das Quartiergeld der staatlichen Mittelschuldirektoren.

Mit Erlaß des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 5. Dezember 1924, Z. 145949-II (erschienen im Vestnik, deutsche Übersetzung, vom Jahre 1924, S. 582) wurde das Quartiergeld der staatlichen Direktoren der Mittelschulen, Lehrerbildungsanstalten, höheren handels- und Gewerbeschulen, die über keine Naturalwohnung verfühen, geregelt und wie folgt festgesetzt:

In Groß-Pragjährlich 4.500 Kc,
in Orten der 1. u. 2. Ortszulagenklasse 4.050 Kc,
in Orten der 3. Ortszulagenklasse3.600 Kc,
in Orten der 4. Ortszulagenklasse3.150 Kc.

Hievon wird die Hälfte der Aktivitätszulage der früheren 6. Rangsklasse in Abzug gebracht und zwar:

Pragjährlich 3.580 Kc,
1. und 2. Klasse3.314 kc,
3. Klasse3.048 kc,
4. Klasse2.690 Kc.

Diese Beträge sollen hinreichen , damit der Direktor eine standesgemäße Wohnung bezahlt, was volkommen ausgeschlossen ist. Dazu sind viele Direktoren gezwungen, neu erbaute Wohnungen mit hohen Mietzinsenzu nehmen, die ein Vielfaches von Wohnungen in alten Häusern kosten.

Die ortszulage genügt also in keiner Weise und ist es nur ein Gebot der Gerechtigkeit, diese Beträge den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechend zu erhöhen und zwar zumindest auf folgende Sätze:

Pragjährlich 8.400 Kc
1. und 2. Klasse7.200 kc
3. Klasse6.000 Kc

Da ein Großteil der Direktoren Naturalwohnungen besitzt, daher kein Quartiergeld beanspruchen kann, ist der jährliche Mehraufwand nur ein geringer.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er gewillt ist, in Würdigung dieser Verhältnisse einen Antrag auf Erhöhung des Quartiergeldes der staatlichen Mittelschuldirektoren ausarbeiten zu lassen und der Bewilligung zuzuführen?

Prag, am 25. Oktober 1928.

Dr. Schollich,

Dr. Koberg, Weber, Ing. Jung, Wenzel, Szentivanyi, Koczor, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Simm, Knirsch, Nitsch, Dr. Korlath, Schneider, Siegel, Horpynka, Ing. Kallina, Geyer, Dr. Wollschack, Füssy, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 1890/X.

Interpellation

des Abgeordneten Matzner und Genossen

an den Minister des Innern

bezüglich schwindelhafter Losratengeschäfte.

In der Letzten Zeit treiben sich in Nortmähren und Schlesien verschiedene Losagenten herum, die besonders in den ländlichen Schichten der Bevölkerung unter schwindelhaften Vorspiegelungen teils zum Beitritte von Losspielgeselschaften auffordern, teils Losratengeschäfte abschließen, durch welche die Käufer schwer geschädigt werden.

Nach Zeitungsmitteilungen hat die Böhmische krdit- und Eskomptegesellschaft durch ihre Agenten im Bezirke Zwittau allein mehr als 200 Beitritte zu solchen Losspielgesellschaften erzielt, obwohl solche Losspielgesellschaften von den Finanzbehörden als unzulässig verboten wurden. in ganz Nordmähren und Schlesien dürften es viele Tausende sein, die durch die geleisteten Anzahlungen um ihr Geld geprellt wurden.

Zut Illustrierung dessen, wie dabei vorgegangen wird, führen wir im Nachstehenden einen konkreten Fall an:

Am 6. September kamen zu dem Landwirt Ernst-Luley und dessen Frau Anna in Wiese, Bezirk Jägerndorf, zwei Herren und eine Dame im Auto vorgefahren, gerae in der Mittagsstunde, wo in der Wirtschaft am meisten zu tun ist und beredeten die Genannten zum Ankaufe vom 80 cechoslovakischen Staats-Teilbaulosen vom Jahre 1921 um den Betrag von 16.000 Kè. Zunächst begannen sie damit, daß sie in Erfahrung gebracht hätten, die Eheleute besäßen ein Staatsbaulos seit dem Jahre 1924, welches sie in Monatsraten abgezahlt hatten. Dann erkundigten sie sich um die Anzahl der Kinder. Darauf erklärten sie, 25 solche Losbesitzer herausgezogen zu haben, um ihnen zu Reklamezwecken Gewinnste in der Lotterie zu verschaffen. Zu diesem Behufe müßten sie 80 neue Lose erwerben, worauf sie jedoch bloß 2400 Kè erlegen müßten. Weitere 4.800 Kè sollten in Monatsraten zu je 1.200 Kè gezahlt werden.

Die restlichen 9000 Kè bracuten sie überhaupt nie zu bezahlen, die würden vielmehr vom sicheren Gewinne seinerzeit abgerechnet werden. So erklärte die Beamtin der Firma Kredit- und Depositenhaus Kleiner in Brünn den Eheleuten Luley und da diese letzteren die geforerte Anzahlung von 2400 Kè nicht bar im Hause hatten, borgte diese Beamtin ihnen drauf noch 700 Kè, welche die Eheleute Luley an die Adresse Jer Emil, hotel Široky, Olmütz sandten (am 10. September d. J.).

Ausdrücklich wurde den Eheleuten zugesichert, daß sie bereits nach Zahlung der letzten Monatsrate von 1.200 Kè sofort die Lose selbst bekomen werden. Deshalb entschlossen sie sich umrecht bald in den Besitz der Lose zu kommen, die noch restlichen 4.800 Kè auf einmal im Banzen einzusenden. Darauf erhielten sie statt der Lose eine Verkaufsliste, aus der hervorgeht, daß sie noch 9.600 Kè schulden, welchen Betrag sie in monatlichen Raten zu 1.200 Kè abzahlen könen. Für Zinsen, Evidenz- und Depotgebühren wurde ein Betrag von 400 Kè vieteljährlich in Rechnung gestellt, wobei für das erste Vieteljahr dieser Betrag im Voraus bezahlt wurde.

Nun erst wurde den Eheleuten Luley klar, daß sie in Irrtum geführt worden waren. In der Aufregung und unter dem Eindrucke des Zuredens der Agenten hatten sie eine Erklärung, die von der Geamtin der Firma Kleiner diktiert wurde, unterschrieben, auf deren Inhalt sie sich jetzt gar nicht mehr besinnen können. Der Schwindel ging so weit, daß den Leuten in sichere Aussicht gestellt wurde, daß sie den Gewinn in längstens einem halben Jahre beim Steueramte beheben können, sie mögen dann die Beamten der Gesellschaft, die ihnen dieses gute Geschäft vermittelten, nicht vergessen. Zu ihrer Deckung hatten sich die Agenten eine Bestätigung unterfertigen lassen, in der ausdrücklich bemerkt ist, daß die Käufer alle Bedingungen des Vorverkaufsscheines selbst gelesen haben, daß die Vertreter der Firma Kleiner ihnen alles gründlich erklärten und ihnen Verspreechungen oder Angaben, die im Prospekte nicht enthalten sind, nicht gemacht haben. Daraus allein geht die betrügerische Absicht schon klar hervor.

Die Eheleute haben tatsächlich bisher 7.200 Kè bezw. 7.600 Kè bar erledigt und dafür nichts erhalten als eine Verkaufsliste über die ihnen zugeteilten 80 Teilbaulose, welche sie erst ach vollständiger Erfüpllung der in diese Scheine angeführten Bedingungen ausgefolgt erhalten sollen. Im Falle die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden oder nur unregelmäßig einlaufen, erklärt sich de Käufer nach den gedruckten Verkaufsbedingungen damit einvestanden, daß die Firma das Geschäft storniert und die eingezahlten Beträge zur Deckung der Spesen benützt. Dabei sind nach einem weiteren Punkte die Spesen für Stempel, Depotgebühren usw. über Aufforderung noch separat zu vergüten. Diese fürchterlichen Bedingungen sind wederim Vorverkaufsscheine noch in der ersten Korrespondenz über den Kaufanschluß enthalten, sondern erst in dem Verkaufsscheine der unter Nr. 105 von dem Kredit- und Depozitenhaus Kleiner - Brünn, am 27. September 1928 ausgestellt wurde.

Es ist klar, daß durch ein derartiges Vorgehen weite Kreise der ländlichen Bevölkerung schwer geschädigt werden. Trotzdem das Landesgericht in Brünn als Berufungsinstanz bereits rechtskräftig entschieden hat, daß alle Beitrittserklärungen zu Losspielgesellschaften rechtlich bedeutungslos sind und daß jeden derartige Geschäft nichtig ist, wurde diesem Treiben bis heut behördlich nicht Einhalt getan. Noch immer überfluten Agenten solcher Losratenfirmen unsere Landgemeinden und entlocken auf die raffinierteste Weise vielen Leuten ihr mühsam erspartes Geld. Es ist höchste Zeit, dagegen energisch einzuschreiten und deshalb fragen die Gefertigten an:

Sind Sie bereit, zum Schutze de landwirtschaftlichen Bevölkerung in dieser angelegenheit das Erforderliche zu veranlassen?

Prag, am 24. Oktober 1928.

Matzner,

Dr. Keibl, Schneider, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Simm, Szentivanyi, Horpynka, Knirsch, Dr. Korlatrh, Dr. Holota, Füssy, Geyer, Nitsch, Dr. Wollschack, Wenzel, Siegel, Dr. Koberg, Ing. Kallina, Weber, Dr. Schollich, Koczor.

Pùvodní znìní ad 1890/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich

an den Minister des Innern

betreffend den Sprachengebrauch im Amtblatte der schlesischen Landesregierung.

Im Amtsblatt der schlesischen Landesregierung (Uredni vestnik) Nr. 40 vom 3. Oktober ist die Neuwahl der Gemeindevertretung von Tabor bei Troppau, Röwersdorf, im Bezirk Jägerndorf, Sandhübel und Breitenfurt im Bezirk Freiwaldau für den 21. Oktober ausgeschrieben. Während nun die Kundmachung für Tabor und Röwersdorf in tschechischem und deutschem Wortlaut veröffentlicht ist, erscheint die Kundmachung für die Wahlen in Sandhübel und Breitenfurt nur tschechisch abgefaßt! Für zwei rein deutsche Gemeinden kennt das Amtsblatt der höchsten Landesbehörde die Sprache der eingeborenen Bevölkerung nicht! Sandhübel hat nach der letzten Volkszählung neben 1130 deutschen Einwohnern 5 Tschechen, Breitenfurt aber hat 1194 deutsche Einwohner und gar keinen Tschechen.

Dieses Vorgehen der schlesischen Landesregierung ist vollständig unverständlich und fehlt hiefür jede Begründung.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister des Innern:

Sind Sie bereit, den Tatbestand untersuchen zu lassenund bekannt zu geben, warum die Ausschreibung der Wahlen für die Gemeinde Sandhübel und Breitenfurt im Amtsblatte nur in tschechischer Sprache erfolgte, bezw. den schuldigen Beamten hiefür zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 7. November 1928.

Dr. Schollich,

Matzner, Dr. Lehnert, Weber, Ing. Jung. Geyer, Szentivanyi, Nitsch, Wenzel, Knirsch, Dr. Koberg, Dr. Wollschack, Siegel, Schneider, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Szüllö, Fedor, Horpynka, Gregorovits, Simm, Dr. Jabliniczky.

Pùvodní znìní ad 1890/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister für Post und Telegraphenwesen

betreffend die Zustände beim Postamte in Bodenstadt.

Beim Postamte Bodenstadt (Bezirk Mähr. Weißkirchen) herrschen seit einigen Jahren Zustände, die sich zu einem Skandal ausgewachsen haben und deren Abstellung nicht mehr länger hinausgezogen werden kann. Die Postmeisterin Agnes Soucek scheint von Diensträumen keinen Begriff zu haben, denn es wurde schon des Öfteren beobachtet, wie sie sich im abgesperrten Dienstraume mit rauchenden Männern ungeniert unterhält. Die Benützung der Telefonzelle ist ganz unmöglich, da die Pareien im Schalterraume jedes Worthören, ds der Telefonierende spricht. Die Postmeisterin stellte vor einiger Zeit ihre Schwester Josefine Soucek, ein ehemaliges Dienstmädchen, als Gehilfin an. Diese Person, der jede Eignung zu dieser verantwortlichen Stelle fehlt, ist unfähig, dutsche Telegramme zu übernehmen. Wiedeholt wurden Telegrame auch von ganz dem Postamte fernstehenden Personen aufgenomen. Auch den Hilfsdienst versieht eine nicht geeignete Hilfskraft, während die Postmeisterin sich mehr in der Haupttafik des Bürgermeisters Schwarz, die sie leitet, aufhält. Das Postamt selbst scheint für sie ganz nebensächlich zu sein. Wenn sich nun diese junge Hilfskraft nicht auskennt, heißt es einfach unverrichteter Dinge abziehen oder warten , bis die Postmeisterin aus der Trafik abgeholt wird. Die Parteien werden in unglaublicher Weise schikaniert. So erhielt z. B. der Kaufmann Albert Schmidt ein Paket Schuhwaren, das irrtümlicherweise den Namen Rudolf Schmidt, Schuhwarenlager in Bodenstdt, trug. Es war klar, daß es sich hier nur um einen Irrtum der absendenden Firma handelte, zumal Herr Schmidt zum Beweis einen Brief der Firma darüber volegen konnte, worin die Sendung an ihn avisiert war. Trotzdem weigerte sich die Postmeisterin, das Packet abzugeben.

Die Postmeisterin weigert sich auch, Geldbeträge von parteien nach einhalb drei Uhr zu übernehmen, obwohl die Amtstunden bis 6 Uhr gehen. Der Telephonverkehr ruht von 11 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags, also zu einer Zeit, wo Börsennachrichten vielfach gegeben werden.

Das sind nur einige Übelstände, deren Zahl noch vielfach vermehrt werden könnte und wofür die gesamte Bevölkerung Zeuge ist.

Auf Grund dieses Tatbestandes stellen die Gefertigten an den Herrn Postminister die anfrage, ob er bereit ist, auf dem Postamte in Bodenstadt Ordnung machen zu lassen, diese Übelstände ehestens zu beseitigen und die Postmeisterin Soucek durch einen geeigneten und gähigen Beamten zu ersetzen?

Prag, am 7. November 1928.

Dr. Schollich,

Ing. Kallina, Weber, Siegel, Horpynka, Ing. Jung, Krebs, Simm, Dr. Holota, Koczor, Szentivanyi, Dr. Korlath, Nitsch, Füssy, Geyer, Knirsch, Wenzel, Schneider, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Dr. Lehnert, Matzner.

Pùvodní znìní ad 1890/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Grünzner und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend die Übergehung vieler Orte bei der in jüngster Zeit erfolgten Überreihnung einer Reihe von Gemeinden in höhere Ortsklassen für die Bemesung der Aktivitätsgebühr.

Die Regierung hat mit Verordnung Nr. 163 vom 14. September 1928 auf Grund des § 12, Absatz 7 des Gesetzes Nr. 103 vom 24. Nuni 1926 die Einreihung einer Reihe von Gemeinden in höhere Ortsklassen mit Wirksamkeit vom 1. September 1928 verfügt. Bei dieser Neueinreihung ist jedoch eine ganze Reihe von Orten übergangen worden, deren Einreihung in höhere Ortsklassen im Sinne des § 12, Absatz 7 des Gesetzes Nr. 103/1926 durchaus gerechtfertigt wäre. So wurden zum Beispiel unter vielen anderen die Städte und Orte Asch, Albrechtsdorf, Antoniewald, Bilin, Böhmisch-Leipa, Dessendorf, Franzensbad, Friedek, Haida, Gross-Hammer, Halbstadt, Jägerndord, Josefstal, Karbitz-Bahnhof, Kreibitz-Teichstdt, Leitmeritz, Maffersdorf, Morchenstern, Ober-Maxdord, Polaun, Prichowitz, Rossbach, Saaz, Schlesisch- und Mährisch-Ostrau, Schönbriesen, Schumburg a. D., St. Joachimstal, Tannwald, Trautenau, Unter-Maxdorf, Warnsdorf und Znaim vollständig übergangen, obwohl die Staats- und öfentlichen Angestellten aller Verwaltungszweige und Dienstkategorien dieser Städte und Orte über deren ungerechte Einreihung in zu niedrige Ortsklassen bereits seit mehr als zwei Jahren bittere Klage führen und infolge der herrschenden außerordentlichen Teuerungesverhältnisse um eine Überreihung in höhere Otsklassen petitionieren, was der Regirung aus deren Eingaben sehr wohl bekannt sein müßte. Dadurch ist diesen Angestellten, die ohnehin über die Auswirkungen des Gehaltsgesetzes und die ungerechte, ohne Befragung der Interessenvertretungen durchgeführte Stellensystemisierung mit Recht erbittert sind, ein neues, schweres Unrecht zugefüht worden.

Die Gefertigten fragen daher die Regierung:

Ist sie bereit, die Verordnung Nr. 163/28 ehestens dahin abzuändern, bezw, zu ergänzen, daß die Höherreihung nicht nur auf Grund der Einwohnerzahl, sondern insbesondere unter Berücksichtigung der Teuerungsverhältnisse durchgeführt und vor allem auch die in vorstehender Interpellation angeführten Gemeinden angemessen berücksichtigt werden?

Prag, den 8. November 1928.

Grünzner,

Schuster, Kirpal, Pohl, Schäfer, Schweichhart, Heeger, Katz, de Witte, Kaufmann, Roscher, Dr. Czech, Leibl, Hampl, Blatny, Svoboda, Klein, Chalupnik, Tayerle, Dietl, Taub, Hackenberg.

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