1890/XX (překlad)

Interpelace

poslanců Blatné, Kirpalové, Karpíškové a soudruhů

ministrovi školství a národní osvěty,

že se prý zase pomýšlí zavésti celibát učitelek.

Poslední dobou denní a odborné časopisy několikráte uveřejnily zprávy, že prý se objevují snahy nebo připravují návrhy zákonů. Podle nich se má provdání učitelek považovati za zřeknutí služby, služební poměr učitelek, které uzavřou manželství, má se proměniti v oměr smluvní, omezený nanejvýše na dva roky, a vystupující učitelky mají dostati nepatrné odbytné. I učitelky již vdané v době, kdy tento zákon nabude účinnosti, mají býti propuštěny s odbytným, nemají-li již 25 služebních let.

Nad to se prý objevují snahy , jež chtějí odstraniti paritu učitelů a učitelek v učitelských sborech a zásadu, svobodně se ucházeti o místa.

Již podle platného právního stavu děje se křivda učitelkám proti učitelům. Nedostávají přídavku na děti a děje se jim bezpráví i tím, že v těhotenství dostanou jen tříměsíční dovolenou se sníženými požitky, kdežto v jiných případech dovolené pro nemoc lze udíleti až do jednoho roku s plnými požitky. Podle oznámení uveřejněného v Úředním věstníku ministerstva školství a národní osvěty bylo mimo to zastaveno vypláceti čtvrletní úmrtné po vdaných učitelkách, což zjevně odporuje platovému zákonu.

Jestliže všechny tyto věci se dají těžko srovnati se zásadou rovnoprávnosti pohlaví, pak by toto obnovení celibátu tak příkře poškozovalo učitelky a tím i porušovalo rovnoprávnost zaručenou ústavou, že se již nyní ve vší formě a co nejrozhodněji musíme proti tomu ohraditi.

Tážeme se tedy pana ministra:

1.) Připravují se v ministerstvu školství návrhy zákonů o právních poměrech učitelek a připravují-li se, co tyto návrhy obsahují?

2.) Jest pan ministr ochoten působiti, ab v jeho oboru bylo plně dbáno zásady rovnoprávnosti pohlaví a zvláště, aby se zanechalo všech pokusů vnutiti učitelkám celibát?

Praze dne 6. listopadu 1928

Blatny, Kirpal, Karpíšková,

Jaša, Koudelka, Schafer, Kříž, Brožík, dr. Macek, Chalupa, Brodecký, Hackenbeg, Johanis, Taub, Leibl, Schweichhart, Grunzner, Heeger, Hampl, dr. Czech, Schuster.

1890/XXI (překlad)

Interpelace

poslance Andora Nitsche a druhů

vládě Československé republiky

o nezákonitém lékařském vyšetřování ošetřovanců sanatoria dra Opatrného ve Vysokých Tatrách.

Lékař dr. Jan Opatrný v Peknej Vyhliadke u Starého Smokovce vystavěl od podzima 1927 do léta 1928 nákladem několika milionů korun sanatoriumna území, které chtělo ministerstvo veřejného zdravotnictví vhlásiti na jaře 1928 jako obvod tuberkolusní. Dostal stavební povolení výhradně pro sanatorium a příslušné úřady, mezi nimi také ministerstvo veřejného zdravotnictví mu výslovně slíbily, že dostane také povolení k zahájení léčení.

Sanatorium bylo v létě dostavěno a dr. Opatrný zažádal 1. července 1928 prostřednictvím okresního úřadu v Popradu o povolení k zahájení provozu. Poněvadž na žádost vyřízení nedošlo, dr. Opatrný spoléhaje se na sliby, které mu byly kdysi dány, sanatorium otevřel a přijímal nemocné.

Dne 15. října 1928 vydal krajinský úřad pro Slovensko v Bratislavě pod číslem 56.625/1928 okresnímu úřadu v Popradě nařízení, podle něhož mají býti podle zákonného článku XIV. z roku 1896 osoby prodlévající v sanatoriu - vyjma majetníka a jeho rodinu - podrobeny prohlídce úředního lékaře a osoby, které budou uznány nemocnými, mají býti ihned odstraněny, poněvadž dr. Opatrný nemá povolení na sanatorium. Krajinský úřad dovolává se při tom pokynu ministerstva veřejného zdravostnictví čís. 23.582 ze dne 25. září 1928.

Na základě tohoto pokynu dostavil se také dne 22. října 1928 popradský okresní lékař dr. Mlynár do sanatoria dra Opatrného, hodlaje provésti nařízenou prohlídku. Majetník se proti tomu ohradil, poněvadž pro to není zákonitého podkladu. po té prohlásil dr. Mlynár, že musí použíti násilí. Skutečně se také dne 24. října 1928 dostavil provázen okresním komisařen jako zástupcem úřední moci a přes protest dra Opatrného a přes výslovný protest nemocných tamější hosty prohlédl, mezi nimi i několik hostů ležících na lůžku ve svých pokojích přes jejich protest, což u jednoho hosta způsobilo také těžké zhoršení jeho stavu. Dr Mlynár prohlásil 6 hostů za nemocné a nařídil, aby byli neprodleně odstraněni ze sanatoria.

Zpráva o této prohlídce rozšířila se rychle po celých Vysokých Tatrách a vzbudila mezi hosty ohromné rozčilení, zvláště také proto, že různé úřední osoby rozšiřovaly zprávu, že bude provedena prohídka také ve dvou jiných velkých sanatoriích v Tatrách a že mají býti zavřena, poněvadž nemají povolení na sanatorium.

Dr. Opatrný telegrafoval panu presidentovi republiky a jiným vládním úřadům, žádaje ochrany před takovým trýzněním. Asi za 14 dnů dostavila se skutečně do sanatoria dra Opatrného komise vyslaná ministerstvem zdravotnictví, krajinským úřadem a okresním úřadem, která prohlásila budovu za způsobilou pro účely sanatoria a mejetníku dovolila další provozování až do konečného vyřízení.

Celé úřední týrání, provedené na pokyn ministerstva veřejného zdravotnictví, bylo tedy nejen úplně zbytečné, nýbrž mimo to nemá ani zákonitého podkladu. Ani zákon uvedený krajinským úřadem, ani jiné zákony a nařízení, platné na Slovensku, nedovolují nucené prohlídky nemocných, ošetřovaných v soukromých léčebných ústavech. Uvedený zákon, vlastně uvedený paragrafmluví pouze o tom, že sanatoriumlze otevříti jen se volením ministerstva vnitra a pro překročení tohoto usttanovení ustanovuje peněžitou pokutu do výše 600 Kč, ale i této maximální pokuty lze použíti jen, jestliže se přestupek opakuje.

Postup okresního lékařea a jeho průvodce, poněvadž nemá zákonitého podkladu, jest celou řadou těžkých providění, jako rušení domácího míru, porušení osobní svobody, porušení lékařského tajemství, zneužití úřední moci atd. To vše stalo se z nařízení ministerstva veřejného zdravotnictví, které nemá asi tušení, co si může podle zákona dovoliti.

Jest nasnadě, že takového surové nezákonistosti mohou velmi lehce odstrašiti od návštěvy hosty hledající zotavení a vyléčení ve Vysokých Tatrách, pobyt v nich jim znepříjemniti a poškoditi cizinecký ruch ve Vysokých Tatrách, z něhož stát má jak přímo, tak také nepřímo značný zisk a rovněž také podlomiti velmi čilý potěšitelný stavební ruch ve Vysokých Tatrách. Nelze prostě ani odhanouti, jaká, nikdy nenapraviteln škoda by to bývala byla pro cizinecký ruch ve Vysokých Tatrách, kdyby se bylo takto surově nepostupovalo u nepatrného sanatoria, náhodou navšíveného jen našimi občany, nýbrž u některého většího sanatoria, navštěvovaného sty cizinců, jehož hosté byli by pak zprávu o tomto nehorázném postupu roznesli do celé ciziny!

Tážeme se tedy:

1. Ví ministerská rada o svrchu vylíčených opatřeních, která učinily podřízené úřady na pokyn ministerstva veřejného zdravotnictví?

2. Je si ministerská rada vědoma dosahu škodlivých následků tohoto nezákonitého postupu?

3. Co zamýšlí vláda podniknouti, aby ministerstvo veřejného zdravotnictví nemohlo již takovýmito opatřeními a pokyny poškozovati zájmy cizineckého ruchu, léčení nemocných a rozvoje Vysokých Tater?

Praze, dne 1. prosince 1928.

Nitsch,

Szentiványi, Fussy, dr. Keibl, Horpynka, Wenzel, Schneider, Knirsch, inž. Jung, inž. Kallina, dr. Schollich, dr. Wollschack, Siegel, dr. Koberg, dr. Korláth, Koczor, dr. Holota, dr. Lehnert, Weber, Geyer, Matzner.

Původní znění ad 1890/I

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Rud. Jung, Hugo Simm, Hans Krebs und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die katastrophale Notlage der Gemeinden und Bezirken.

Durch das Gemeidefinanzgesetz sind bereits im Jahre 1928 die Selbstverwaltungsverbände mit ihren Finanzen in die größte Notlage geraten. Schuld daran ist in erster Linie das sogenannte Gemeindefinanzgesetz, welches die Finanzen der Selbstverwaltungskörper beschnitt und auf eine geradezu unmögliche Basis stellte. Aus dem im Gesetze vorgesehenen Ausgleichsfond haben die deutschen Vertretungsbezirke in Böhmen rund der angesprochenen Beträge ergalten, während die tschechischen Bezirke und zwar ohne Prag bei unverhältnismäßig höheren Ansprüchen rund des angesrpchenen Betrages bekommen haben. Diese protektionistische Art der Auftreilung der Ausgleichsfonde bedeutet eine große Benachteiligung der deutschen Gebiete und teigt gleichzeitig, daß dieses Fondwesen im Gesetze für die Deutschen gefährlich und im übrigen grundschlecht und ungenügend ist. Die Behandlung der Voranschläge der Selbstverwaltungskörper durch die Aufsichtsbehörden war auch eine völlig planlose und unsinnige, ja vielfach boshafte, so daß den deutschen Selbstverwaltungslörpern die Aufwendungen für die sozialen und kulturellen Einrichtungen (Jugendfürsorge, Taubstummen- und Blindenfürsorge, Schulwesen etc.), aber sogar für gesetzliche finanzielle Verpflichtungen gestrichen wurden.

Das laufende Jahr hat daher durch staatliches Verschulden in den Financen der Selbstverwaltungslörper eine trostlose Lage geschaffen. Nun steht die Aufstellung der Gemeindevoranschläge für das Jahr 1929 bevor. Noch ist mit den Voranschlägen für 1928 nicht Wandel geschaffen. Ager eine Aufstellung des nächstjährigen Voranschlages ist ganz unmöglich und ginge vollkommen ins blinde und Planlose, weil die Steuerbehörden die Steuerakten nicht bewältigen und die Gemeinden eine sichere Steuerbehörden verschärfen abech auch vielfach die Notlage der Gemeinden dadurch, daß die Zuschläge für die eingelaufenen staatlichen Steuern lange zurückbehalten und nicht rechtzeitig an die Selbstverwaltungskörper überwiesen werden.

Es muß also, um den Selbstverwaltungskörpern eine Ordnung der Finanzen zu ermöglichen, in erster Linie Pünktlichkeit und Ordnung in die staatliche Steuereinhabung gebracht werden und es muß gleichzeitig dafür gesorgt werden, daß das vollkommen verfehlte Gesetz über die Finanzen der Selbstverwaltungskörper ehestens durch ein vollkommen entsprechendes Gesetz ersetzt werde. Dann werden die Verdächtigungen und Beschuldigungen die gegen die Gemeinden erhoben wurden, auch jene, die der Herr Finanzminister selbst erhoben hat, gegenstandslos werden.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Finanzminister an:

Ist er bereit, dafüt zu sorgen, daß die Steuervorschreibung und Steuereinhebung ehestens beschleunigt und in Ordung gebracht werde und ist er weiter bereit, ehestens das Gemeindefinanzgesetz in zweckentsprechender Art zu novellieren, wobei die Vertreter der Selbstverwaltungsverbände zur Beratung der Grundlagen einer solchen Novelle unbedingt zuzuziehen sind?

Prag, den 24. Oktober 1928.

Ing. Jung, Simm, Krebs,

Knirsch, Dr. Schollich, Weber, Szentivanyi, Koczor, Geyer, Wenzel, Matzner, Schneider, Dr. Keibl, Nitsch, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Füssy, Dr. Korlath, Dr. Wollschack, Ing. Kallina, Siegel, Horpynka, Dr. Holota.

Původní znění ad 1890/II.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Rückerstattung von Steuerüberzahlungen.

Aus allen Teilen des Staatsgebietes werden Beschwerden laut, daß die Steuerämter die von den Arbeitnehmern auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 17. Juni 1927 Slg. d. G. u. V. Nr. 76, geleisteten Steuerüberzahlungen trotz wiederholter Anforderungen nicht zurückerstatten.

In Frage kommen insbesonders Steuerüberzahlungen auf Grund des § 30, Abs. %, des genannten Gesetzes. Bei Auszahlung von Entschädigungen für geleistete Überstunden und von anderen außerordentlichen Bezügen, die einschließlich des Gehaltes in dem betrefenden Monate die im § 30 des Gesetzes festgelegten Höchstgrenze übersteigen, ist der Arbeitgeber gesetzlich zu einem entsprechend höheren Steuerabzug verpflichtet. Da im Jahre 1927 gemäß Artikel VI. der Einführungsbestimmungen der, Steuerabzug im doppelten Ausmaße zu erfolgen hatte, sind ganz namhafte Steuerüberzahlungen geleistet worden, die die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer fühlbar belasteten.

Die gleiche Feststelung ist hinsichtlich der Steuerüberzahlungen zu machen, die bei Auszahlung von Weihnachts- und Neujahrsremunerationen geleistet wurden, weil viele Arbeitgeber von der Ermächtigung der Ausgleichung in der Durchführungsverordung keine Kenntnis hatten oder keinen Gebrauch machten. Die Arbeitnehmer hatten und haben aber keine Möglichkeit, sich an dem Dienstgeber wegen dieses Versäumnisses schadlos zu halten.

Auch die Bestimmungen der Absätze 4,5,6 des § 32, durch die Härten vermieden werden sollen, haben in der Praxix nur zweifelhaften Wert, wenn jene Dienstnehmer, die infolge ihrer Familienverhältnisse davon Gebrauch machen, die geleisteten Steuerbeträge erst über Jahr und Tag zurückerhalten.

Besonders fühlbar muß die verspätete Rückgewährund der überzahlten Steuern in allen jenen Fällen sein, wo Arbeitnehmer im laufe des sJahres 1927 stellenlos wurden, bezw. nach längerer Stellungslosigkeit in den letzten Monaten dieses jahres einen Posten antreten konnten. obwohl das steuerpflichtige Gesamteinkommen im ganzen Jahre die Mindestgehaltsgrenze des § 30 nicht erreicht, die betreffenden also steuerfrei wären, mußten trotzdem bei den wöchentlichen oder monatlichen Auszahlungen Steuerabzüge gemacht werden, auf deren Rückerstattung bisher vergeblich gehofft wurde.

Die gleiche Bemängelung ist schließlich bezüglich der Zehntausende von Fällen zu machen, in denen der Steuerabzug bei Arbeitnehmern auf Grund des § 36 St. Ges. erfolgt ist. Bei der Berechnung der auf die Dienstbezüge entfallenden Steuern dürfen außer den im Gesetze vorgesehen Pauschalien keine anderen Abzüge gemacht werden, diese müssen vielmehr erst im Einbekenntnis geltend gemacht werden. Schon an und für sich ungünstig für die Arbeitnemherschaft, muß sich diese Bestimmung geradezu als Härte auswirden, wenn die auf diese Weise von Erhaltern vielköpfiger Familien u. s. w. geleisteten Steuerüberzahlungen erst nach vielen Monaten wieder zurückgezahlt werden.

Die Gesamtsumme der den Arbeitnehmern auf diese Weise vorenthaltenen Beträge dürfte hunderttausende von Kronen ausmachen. Nun müssen gerade die Arbeitnehmer, deren Einkommens- und Erwerbsverhältnisse allgemein ungünstig sind, mit jeder Einkommenskrone rechnen, und sie empfinden es als eine eigenartige zumutung. Teile ihres Einkommens dem Staatschatze auf viele Monate hinaus zwangsweise kreditieren zu müssen. Es bedeutet nur die Erinnerung an eine selbstverständliche Verpflichtung des Staates, wenn die rascheste Rückgewährung der Steruerüberzahlungen zuzüglich 5 Prozent Zinsen und für die Zukunft Vorsorgemaßnahmen gefordert werden, daß sie den Arbeitnehmern zu Steuerzwecken abgezogenen Mehrbeträge in kürzester Zeit zurückerstattet werden.

Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Finanzminister die Anfrage:

1.) Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen, daß die von den Arbeitnehmern geleisteten Steuerüberzahlungen in kürzester Zeit mit 5% verzinst zurückerstattet werden?

2.) Ist der Herr Minister bereit, Vorsorge zu treffen, daß diese Steuerüberzahlungen in Hinkunft spätestens innerhalb eines Monats nach Überreichung der Jahresausweise durch den Arbeitgeber bezw. nach Einreichung der Einbekenntnisse zurückerstattet werden?

Prag, den 24. Oktober 1928.

Krebs,

Knirsch, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Siegel, Geyer, Simm, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Dr. Korlath, Horpynka, Szentivanyi, Nitsch, Ing. Jung, Wenzel, Dr. Wollschack, Weber, Schneider, Dr. Koberg, Füssy, Koczor, Dr. Holota.

Puvodni znení ad 1890/III.

Interpellation

des Abgeordneten Leo Wenzel und Genossen

an den Minister für Gesundheitswesen und körerliche Erziehung

wegen Einführung einer neuen Zwangsimpfung.

Nach Mitteilung verschiedener Tageszeitungen bereitet das Gesundheitsministerium angeblich eine Verordnung zur Einführund der zwangsweisen Diphterienimpfung vor.

Aus den Kreisen der Gesamtbevölkerung wurde bisher keine einzige Forderung für die gesetzliche Einführung einer zwangsweisen Diphterieipfung laut. Seitent des Abgeordnetenhauses sowie des Senates wurde ebenfalls kein Gesetz zur Durchführung der Zwangsimpfung gegen Diphterie verlangt. Diese halbamtlichen Mitteilungen in der Presse bingen die größte Beunruhigung in die Bevölkerung.

Die Pockenimpfung auch die Serumimpfung gegen Diphterie hat nicht nur unter einem großen Teil der Bevölkerung sondern auch unter der Ärzteschaft viele Gegner. Die Tatsachen von ernstesten mit der Impfung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit des Impflings erklärt Professor Fürbringer im zehnten Bande auf Seite 302 seiner Realenzyklopädie der gesamten Heilkunde.

Auf welchen schwachen Füssen die ganze Serumtherapie steht, - saht der Berliner Universitätsprofessor Dr. Med. Franz Schönenberger in seinem ärztlichen Ratgeber für Gesund und Kranke - zeigt sich unter anderem darin, daß in den 90er Jahren glänzende Resultate berichtet wurden von Serumdosen, die man heute als wirkungslos betrachtet.

Professor Bourget in Lausanne erklärt: Ich stehe nicht an zu behaupten, daß das Diphterieheilserum die ihm zugeschriebenen heilenden Eingeschaften nicht besitzt.

Professor Kassowitz : trotz der allseitigen, enthusiastischen Anwendung des Serums zählen die Opfer der Dipgterie bei bösartig auftretenden Epidemien nach Tausenden und nur jene unschuldigen Halsaffektionen, die man jetzt auf Grund des Bazillenfundes für Diphterie erklärt, heilten bei Serumbehandlung ebenso sicher als früher ohne diese.

Professor Dr. Winter in New York kommt zu folgenden urteil: Eine Reihe höchst ungünstiger Beobachtung am Krankenbette haben mich bestimmt, gegen das Serum aufzutreten, aber ich wäre nicht so vorgegangen sein, wenn ich es nur wirkungslos, nicht auch zugleich für schädlich gehalten hätte.

Solche Äußerungen ärztlicher Kapazitäten gegen die Serumtherapie, kann man leicht durch hunderte ähnliche noch vermehren, - aus diesem Grunde ist es betreiflich, daß durch ein solch geplantes Gesetz tausende Kinder neuen Impfgefahren ausgeliefert werden. Deshalb stellen die Gefertigten die Anfrage:

1.) Sind dem Herrn Minister die gewaltigen Gegenstrebungen gegen jeden Impfzwang bekannt?

2.) Ist der Herr Minister bereit mitzuteilen, ob das Gesundheitsministerium einen Gesetzesantrag für eine Zwangsimpfung für Diphterie vorbereitet?

Prag, den 24. Oktober 1928.

Wenzel,

Dr. Schollich, Matzner. Dr. Lehnert, Horpynka, Szentivanyi, Koczor, Nitsch, Ing. Jung, Krebs, Knirsch, Siegel, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Füssy, Dr. Holota, Dr. Wollschack, Sim, Weber, Schneider, Ing. Kallina, Dr. Korlath, Geyer.

Puvodni zneni ad 1890/IV.

Interpellation

der Abgeordneten Eugen de Witte, Fanni Blatny und Genossen

an den Handelsminister und den Eisenbahnminister

betreffend die Propagandatätigkeit für die Kurorte und die Eisenbahnverbindung der Kurorte mit dem Auslande.

Trotzdem der Staat den in seinem Bereiche liegenden Kurorten, den drei Weltkurorten Karlsbad, Marienbad und Franzensbad vor allem mittelbar und unmittelbar große Einnahmen verdankt, vernachlässigt die Regierung beharrlich ihre Pflicht den Kurorten gegenüber in der gröbsten Weise. Sie tut, im Gegensatz zu anderen Staten die sich die Förderung ihrer Kurorte sehr angelegen sein lassen, nichts, um den Fremdenzustrom in die großsen tschechoslovakischen Kurorte zu leiten, sie überläßt die notwendige Propaganda den Kurorten ganz allein, die tschechoslovakischen Konsulate schon sich dabei nicht einmal benüssigt, die Propagandatätigkeit dieser Städte irgendwie zu unterstützen, und die tschechoslovakische Eisenbahnverwaltung vollends scheint jeden Verständnisses für die Bedürfnisse der Kurorte bar zu sein. Von der auch in anderen Staaten üblichen Fahrpreisermäßigunge für Kurgäste abgesehen, hat sie nichts für die Kurorte übrig. Sie läßt in den Personenzügen, die nach den großen Kurorten gehen, die ältesten Waggontypen rollen, sie führt die Gäste in Krslbad auf Bahnhöfe, die skankalös aussehen und völlig unzureichend sind, und die von ihr gegenwärtig betriebenen Verbindungen der Kustädte mit den europäischen Hauptstädten stehen hinter denen der Vorkriegszeit weit zurück. So hat die Stadt Karlsbad nicht einmal einen Frühschnellzug nach Prag, und die großen Linien Deutschlands, Österreichs, Belgiens und Frankreichs werden nur wöhrend weniger Monate von Karlsbad aus direkt - teilweise sogar während der Hauptsaison nur durch nicht immer rasche Anschlüsse - erreicht. Die früheren guten Verkehrsmöglichkeiten auf der Eisenbahn Karlsbad - Johanngeorgenstadt bestehen längst nicht mehr, für ausflüge mit der Bahn von Karlsbad aus in das nahe Erzgebirge wird keinerlei Sorge getragen, und die letzten Züge gehen von Karlsbad in der Richtung Marienbad, Franzensbad, Eger und Jonanngeorgenstadt schon in so früher Abendstunde weg, daß diese der Absperrung Karlsbads bei Einbruch der Dunkelheit gleichkommt. Aber die Eisenbahnverwaltung leistet sich ein noch viel derberes Stück, indem sie Fernzüge, die für die Zureise nach den Kurorten, notwendig sind, in der Zeit, da das finanzielle Ergebnis des Betriebes zweifelhaft sein kann, nur unter finanzieller Garantie der Kurstadt führt. So läßt sie zum Beispiel in der Zeit vom 15. April bis 1. Mai den Berliner D-Zug ab Bodenbach nach Karlsbad nur unter der Bedingung weitergehen, daß die Stadt Karlsbad die Abnahme einer bestimmten Kartenzahl garantiert. Da aber Karlsbad, das schon vor dem 1. Mai auf viele norddeutsche Gäste angewiesen ist, ohne diesen D-Zug keine ertägliche Verbindung mit dem deutschen Norden hat, muß sie sich dazu bequemen, im Falle einem zufällig schächeren Besuches für die Verbingung in der Vorsaison enorme Beträge an die Bahn zu leisten, trotzdem die Bahnverwaltung nach dem 1. Mai an der Führung desselben Zuges reichlich verdient. Der Zug ist fast den ganzen Sommer über stets sehr gut besetzt, aber die Bahn weigert sich dessen ungeachtet, ein Risiko für die schwächeren Wochen zu übernehmen. Im heurigen Jahre mußte Karlsbad zum Beispiel aus diesem Ätitel mehl als 100.000 Kč an die Staatsbahn zahlen, und das Gesuch der Stadt um Erlassung dieses Betrages wurde - aus prinzipiellen Gründen abschlägig beschieden.

Die großen Kurorte der Cechoslovakischen Republik haben einen schweren Konkurrenzkampf mit den reichsdeutschen Bädern zu führen, in dem sie nur dank ihrer außerordentlichen Heilmittel, bestehen können. Aber während die reichsdeutschen Badeorte in jeder Hinsicht von ihren staatlichen Badeorte in jeder Hinsicht von ihren staatlichen Stellen gefördert werden, während die deutsche Reichsbahngesellschaft für rascheste und bequemste Zugsverbindungen nach den an ihrer Strecke liegenden Kurorten sorgt, und außerdem noch selbst die großzügigste Propaganda für die Badeorte leistet, finden unsere Kurorte für ihre Bedürfnisse bei der Regierung bezw. bei der Staatsbahn auch nicht die Spur eines Verständnisses. Auf allen großen Bahnhöfen des Auslandes kann man die von der deutschen Reichsbahngesellschaft affichierten Bilder der reichsdeutschen Kur- und Badeorte sehen, in den Hauptstädten, Paris usw. unterhält die deutsche Reichsbahngesellschaft eigene große Werbebüros und daneben hat sie noch Schaufenster gepachtet, in denen Werbeplakate für den Besuch der Bäder des Deutschen Reiches ausgestellt sind - für die cechoslovakischen Kurorte wird absolut nichts dergleichen getan. Die Stadt karlsbad muß aus ihren eigenen Mitteln für ein Plakat, das sie in paris ausstellt, 3.000 France wöchentliche Miete bezahlen, was sicher die Unmöglichkeit der alleinigen Propaganda der Kurorte selbst dartut. Aber es ist noch ärger: Die cechoslowakische Staatsbahn (The Czechoslovak State Railways) hat zwar auch eine Werbeschrift, die bei Thom, Cook a son betrieben wird (1928-29 Railway connections between the capitals of Europa and Praha) mit einer großen Landkarte hinausgegebenm, auf der Nizza und Biarritz angeführt sind, von cechoslowakischen Orten aber nur Prag, Brünn, Eger, Pressburg und Kaschau, während alle unsere Kurorte darauf fehlen. Und auf der Zweiten Karte dess Heftes, einer Detailkarte der Cechoslovakischen Republik, finden wir ur Eger, Bodenbach, Tetschen, Prag, Ossek, Böhm-Trübau, Pilsen, Tabor, Oberhaid, Gmünd, Znaim, Deutschbrod, Brünn, Oderberg, Lundenburg, Pressburg, Sillein, Zwolen, Parkanany, Poprad, Kaschau, Szob, Kiralyhaza und Jassina , keine Spur aber von Karlsbad, Marienbad , Franzensbad, Joachimsthal und Teplitz. Von unseren großen Kurorten gibt es je ein Bildchen in Briefmarkengröße. So sieht die cechoslowakische Verkehrspropaganda im Auslande aus!

Aus dem Fremdenzustrom in unsere Kurorte ist der Staat der riesige Erträgnisse aus diesen Kurorten erzielt und dessen Valuta durch den Besuch der Ausländer sicher gebohen wird, wesentlich interessiert und von der Hebung des Fremdenzustroms hängt in den Kurorten auch die Existenz vieler zehntausender Menschen ab.

Wir fragen deshalb den Herrn Handelminister und den Herrn Eisenbahnminister, ob sie geneigt sind , für eine gründliche Änderung der hier geschilderten Verhältnisse Sorge zu tragen?

Prag, den 24. Oktober 1928

de Witte, Blatny,

Hampl, Schweichhart, Klein, Kaufmann, Taub, Leibl, Svoboda, Dietl, Grünzner, Hackenberg, Pik, Heeger, Karpiskova, Pohl, Dr. Czech, Kirpal, Schäfer, Schuster.

Původní znění ad 1890/V.

Interpellation

der Abgeordneten Kirpal, Grünzner und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

Der Bund der proletarischen Reidenker hat für die Zeit vom 28. September bis 15. Oktober eine Reihe von Vortägen in Aussicht genommen, in denen über folgende Themen gesprochen werden sollte: 1.) Kann uns das Christentum erlösen? 2.) Das Christentum als politische Macht. 3.) Die Moral der zehn Gebote. 4.) Mein Austritt aus dr. katholischen Kirche. 5.) Kirche und Kapital. 6.) Die Frau und die christliche Kirche. Als Referenten waren A. Krenn und Lebenhart vorgesehen.

Diese Vorträge wurden von der politischen Bezirksverwaltung in Leitmeritz verboten, wobei auch die Verteilung eines Flugblattes verboten wurde, das außer der Angabe der Referenten, der Vortagsthemen und der Angabe von Ort und Zeit der Versammlung nichts als folgende Sätze entielt:

"Freisinnige Bevölkerung! Arbeiter und Arbeiterinnen!

Diese Vortäge des ehemaligen Priesters Genossen A. Krenn sind eine wahre Fundgrube von Wissen und Aufklärung, daher auch eine wahre Geißel gegen Muckertum und falsche Propheten. Ein Massenbesuch muß die Parole sein! Nieder mit der Volksverdammung!

Am Schluß war noch die Bemerkung angefügt: Sicheres Erscheinen aller Konfessionlosen zur Demonstration am 14. Oktober sowie massenbesuch dieser gesamten Vortäge ist Pflicht.

Es ist einfach unbegreiflich, daß die Leitmeritzer Bezirksverwaltung von diesen Vortägen und von diesem Flugblatte eine Störung der Ruhe und Ordnung belürchten konnte. Noch unvestänlicher ist es, daß auch die politische Bezirksverwaltung Aussig, nachdem sie vorher eine Reihe von Versammlungen anstandslos zur Kenntnis genommen hatte, am 2. Oktober auch die in ihrem Bereiche angemeldeten Versammlungen verbot.

Wir stehen also vor der sonderbaren Tatsache, daß Vorträge mit den oben angegebenen Themen in Aussig, Schreckenstein, Schöpriesen, Lerchenfeld, Bokau keine Störung der Ruhe und Ordnung bedeuten, ja daß sogar eine große Massendemonstration unter freiem Himmel in Aussig ohne Gefahr gestattet werden konnte, während Vortäge mit den gleichen Themen in Predlitz, Hohenstein, Leitmeritz, Schüttenitz, Lobositz, Türmitz, Großpriesen, Mariaschein, Priesten, Moldan, Schönfeld, Schöbritz, Schwaden, Nestomitz, Pömmerle, Kulm und Posttitz als Gefahr für die Ruhe und Ordnung angesehen werden.

Der Verlauf der bewilligten Kundbebungen und Vortäge beweist überdies zur Genüge, daß die Berufung auf Ruhe und Ordnung nur vorgeschützt wurde und der wirkliche Grund des Verbotes das Bestreben war, den klerikalen Machtfaktoren eine Unannehmlichkeit zu ersparen. Die Versammlungsverbote sind also vollkommen willkürlich unter Verletzung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Versammlungsfreiheit erfolgt, weshalb wir uns genötigt sehen, den Herrn Minister zu fragen:

1.) Sind ihm die angeführten Willkürmaßnahmen bekannt und wie vermag er sie zu rechtfertigen?

2.) Ist er bereit, die ihm untestellten Behörden gründlich darüber zu belehren, daß sie die verfasungsmäßig gewährleistete Versammlungsfreiheit zu respektieren haben?

Prag, den 24. Oktober 1928.

Kirpal, Grünzner,

Ing. Nečas, Stivín, Klein, Tayerle, Blatny, Leibl, Roscher, Schuster, Kaufmann, Heeger, Hackenberg, Taub, Pohl, Karpíšková, Schäfer, de Witte, Dr. Czech, Dietl, Schweichhart.

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