Poslední dobou denní a odborné časopisy
několikráte uveřejnily zprávy, že
prý se objevují snahy nebo připravují
návrhy zákonů. Podle nich se má provdání
učitelek považovati za zřeknutí služby,
služební poměr učitelek, které
uzavřou manželství, má se proměniti
v oměr smluvní, omezený nanejvýše
na dva roky, a vystupující učitelky mají
dostati nepatrné odbytné. I učitelky již
vdané v době, kdy tento zákon nabude
účinnosti, mají býti propuštěny
s odbytným, nemají-li již 25 služebních
let.
Nad to se prý objevují snahy , jež chtějí
odstraniti paritu učitelů a učitelek v učitelských
sborech a zásadu, svobodně se ucházeti o
místa.
Již podle platného právního stavu děje
se křivda učitelkám proti učitelům.
Nedostávají přídavku na děti
a děje se jim bezpráví i tím, že
v těhotenství dostanou jen tříměsíční
dovolenou se sníženými požitky, kdežto
v jiných případech dovolené pro
nemoc lze udíleti až do jednoho roku s plnými
požitky. Podle oznámení uveřejněného
v Úředním věstníku ministerstva
školství a národní osvěty bylo
mimo to zastaveno vypláceti čtvrletní úmrtné
po vdaných učitelkách, což zjevně
odporuje platovému zákonu.
Jestliže všechny tyto věci se dají těžko
srovnati se zásadou rovnoprávnosti pohlaví,
pak by toto obnovení celibátu tak příkře
poškozovalo učitelky a tím i porušovalo
rovnoprávnost zaručenou ústavou, že
se již nyní ve vší formě a co nejrozhodněji
musíme proti tomu ohraditi.
Tážeme se tedy pana ministra:
1.) Připravují se v ministerstvu školství
návrhy zákonů o právních poměrech
učitelek a připravují-li se, co tyto návrhy
obsahují?
2.) Jest pan ministr ochoten působiti, ab v jeho oboru
bylo plně dbáno zásady rovnoprávnosti
pohlaví a zvláště, aby se zanechalo
všech pokusů vnutiti učitelkám celibát?
Lékař dr. Jan Opatrný v Peknej Vyhliadke
u Starého Smokovce vystavěl od podzima 1927 do léta
1928 nákladem několika milionů korun sanatoriumna
území, které chtělo ministerstvo veřejného
zdravotnictví vhlásiti na jaře 1928 jako
obvod tuberkolusní. Dostal stavební povolení
výhradně pro sanatorium a příslušné
úřady, mezi nimi také ministerstvo veřejného
zdravotnictví mu výslovně slíbily,
že dostane také povolení k zahájení
léčení.
Sanatorium bylo v létě dostavěno a dr.
Opatrný zažádal 1. července 1928 prostřednictvím
okresního úřadu v Popradu o povolení
k zahájení provozu. Poněvadž na
žádost vyřízení nedošlo,
dr. Opatrný spoléhaje se na sliby, které
mu byly kdysi dány, sanatorium otevřel a přijímal
nemocné.
Dne 15. října 1928 vydal krajinský úřad
pro Slovensko v Bratislavě pod číslem
56.625/1928 okresnímu úřadu v Popradě
nařízení, podle něhož mají
býti podle zákonného článku
XIV. z roku 1896 osoby prodlévající
v sanatoriu - vyjma majetníka a jeho rodinu - podrobeny
prohlídce úředního lékaře
a osoby, které budou uznány nemocnými, mají
býti ihned odstraněny, poněvadž dr.
Opatrný nemá povolení na sanatorium. Krajinský
úřad dovolává se při tom pokynu
ministerstva veřejného zdravostnictví čís.
23.582 ze dne 25. září 1928.
Na základě tohoto pokynu dostavil se také
dne 22. října 1928 popradský okresní
lékař dr. Mlynár do sanatoria dra Opatrného,
hodlaje provésti nařízenou prohlídku.
Majetník se proti tomu ohradil, poněvadž pro
to není zákonitého podkladu. po té
prohlásil dr. Mlynár, že musí použíti
násilí. Skutečně se také dne
24. října 1928 dostavil provázen okresním
komisařen jako zástupcem úřední
moci a přes protest dra Opatrného a přes
výslovný protest nemocných tamější
hosty prohlédl, mezi nimi i několik hostů
ležících na lůžku ve svých
pokojích přes jejich protest, což u jednoho
hosta způsobilo také těžké zhoršení
jeho stavu. Dr Mlynár prohlásil 6 hostů za
nemocné a nařídil, aby byli neprodleně
odstraněni ze sanatoria.
Zpráva o této prohlídce rozšířila
se rychle po celých Vysokých Tatrách a vzbudila
mezi hosty ohromné rozčilení, zvláště
také proto, že různé úřední
osoby rozšiřovaly zprávu, že bude provedena
prohídka také ve dvou jiných velkých
sanatoriích v Tatrách a že mají
býti zavřena, poněvadž nemají
povolení na sanatorium.
Dr. Opatrný telegrafoval panu presidentovi republiky a
jiným vládním úřadům,
žádaje ochrany před takovým trýzněním.
Asi za 14 dnů dostavila se skutečně do sanatoria
dra Opatrného komise vyslaná ministerstvem zdravotnictví,
krajinským úřadem a okresním úřadem,
která prohlásila budovu za způsobilou pro
účely sanatoria a mejetníku dovolila další
provozování až do konečného vyřízení.
Celé úřední týrání,
provedené na pokyn ministerstva veřejného
zdravotnictví, bylo tedy nejen úplně zbytečné,
nýbrž mimo to nemá ani zákonitého
podkladu. Ani zákon uvedený krajinským úřadem,
ani jiné zákony a nařízení,
platné na Slovensku, nedovolují nucené prohlídky
nemocných, ošetřovaných v soukromých
léčebných ústavech. Uvedený
zákon, vlastně uvedený paragrafmluví
pouze o tom, že sanatoriumlze otevříti jen
se volením ministerstva vnitra a pro překročení
tohoto usttanovení ustanovuje peněžitou pokutu
do výše 600 Kč, ale i této maximální
pokuty lze použíti jen, jestliže se přestupek
opakuje.
Postup okresního lékařea a jeho průvodce,
poněvadž nemá zákonitého podkladu,
jest celou řadou těžkých providění,
jako rušení domácího míru, porušení
osobní svobody, porušení lékařského
tajemství, zneužití úřední
moci atd. To vše stalo se z nařízení
ministerstva veřejného zdravotnictví, které
nemá asi tušení, co si může podle
zákona dovoliti.
Jest nasnadě, že takového surové nezákonistosti
mohou velmi lehce odstrašiti od návštěvy
hosty hledající zotavení a vyléčení
ve Vysokých Tatrách, pobyt v nich jim znepříjemniti
a poškoditi cizinecký ruch ve Vysokých Tatrách,
z něhož stát má jak přímo,
tak také nepřímo značný zisk
a rovněž také podlomiti velmi čilý
potěšitelný stavební ruch ve Vysokých
Tatrách. Nelze prostě ani odhanouti, jaká,
nikdy nenapraviteln škoda by to bývala byla pro cizinecký
ruch ve Vysokých Tatrách, kdyby se bylo takto surově
nepostupovalo u nepatrného sanatoria, náhodou navšíveného
jen našimi občany, nýbrž u některého
většího sanatoria, navštěvovaného
sty cizinců, jehož hosté byli by pak zprávu
o tomto nehorázném postupu roznesli do celé
ciziny!
Tážeme se tedy:
1. Ví ministerská rada o svrchu vylíčených
opatřeních, která učinily podřízené
úřady na pokyn ministerstva veřejného
zdravotnictví?
2. Je si ministerská rada vědoma dosahu škodlivých
následků tohoto nezákonitého postupu?
3. Co zamýšlí vláda podniknouti, aby
ministerstvo veřejného zdravotnictví nemohlo
již takovýmito opatřeními a pokyny poškozovati
zájmy cizineckého ruchu, léčení
nemocných a rozvoje Vysokých Tater?
V Praze, dne 1. prosince 1928.
Durch das Gemeidefinanzgesetz sind bereits im Jahre 1928 die Selbstverwaltungsverbände
mit ihren Finanzen in die größte Notlage geraten. Schuld
daran ist in erster Linie das sogenannte Gemeindefinanzgesetz,
welches die Finanzen der Selbstverwaltungskörper beschnitt
und auf eine geradezu unmögliche Basis stellte. Aus dem im
Gesetze vorgesehenen Ausgleichsfond haben die deutschen Vertretungsbezirke
in Böhmen rund der angesprochenen Beträge ergalten,
während die tschechischen Bezirke und zwar ohne Prag bei
unverhältnismäßig höheren Ansprüchen
rund des angesrpchenen Betrages bekommen haben. Diese protektionistische
Art der Auftreilung der Ausgleichsfonde bedeutet eine große
Benachteiligung der deutschen Gebiete und teigt gleichzeitig,
daß dieses Fondwesen im Gesetze für die Deutschen gefährlich
und im übrigen grundschlecht und ungenügend ist. Die
Behandlung der Voranschläge der Selbstverwaltungskörper
durch die Aufsichtsbehörden war auch eine völlig planlose
und unsinnige, ja vielfach boshafte, so daß den deutschen
Selbstverwaltungslörpern die Aufwendungen für die sozialen
und kulturellen Einrichtungen (Jugendfürsorge, Taubstummen-
und Blindenfürsorge, Schulwesen etc.), aber sogar für
gesetzliche finanzielle Verpflichtungen gestrichen wurden.
Das laufende Jahr hat daher durch staatliches Verschulden in den
Financen der Selbstverwaltungslörper eine trostlose Lage
geschaffen. Nun steht die Aufstellung der Gemeindevoranschläge
für das Jahr 1929 bevor. Noch ist mit den Voranschlägen
für 1928 nicht Wandel geschaffen. Ager eine Aufstellung des
nächstjährigen Voranschlages ist ganz unmöglich
und ginge vollkommen ins blinde und Planlose, weil die Steuerbehörden
die Steuerakten nicht bewältigen und die Gemeinden eine sichere
Steuerbehörden verschärfen abech auch vielfach die Notlage
der Gemeinden dadurch, daß die Zuschläge für die
eingelaufenen staatlichen Steuern lange zurückbehalten und
nicht rechtzeitig an die Selbstverwaltungskörper überwiesen
werden.
Es muß also, um den Selbstverwaltungskörpern eine Ordnung
der Finanzen zu ermöglichen, in erster Linie Pünktlichkeit
und Ordnung in die staatliche Steuereinhabung gebracht werden
und es muß gleichzeitig dafür gesorgt werden, daß
das vollkommen verfehlte Gesetz über die Finanzen der Selbstverwaltungskörper
ehestens durch ein vollkommen entsprechendes Gesetz ersetzt werde.
Dann werden die Verdächtigungen und Beschuldigungen die gegen
die Gemeinden erhoben wurden, auch jene, die der Herr Finanzminister
selbst erhoben hat, gegenstandslos werden.
Die Interpellanten fragen daher den Herrn Finanzminister an:
Ist er bereit, dafüt zu sorgen, daß die Steuervorschreibung
und Steuereinhebung ehestens beschleunigt und in Ordung gebracht
werde und ist er weiter bereit, ehestens das Gemeindefinanzgesetz
in zweckentsprechender Art zu novellieren, wobei die Vertreter
der Selbstverwaltungsverbände zur Beratung der Grundlagen
einer solchen Novelle unbedingt zuzuziehen sind?
Prag, den 24. Oktober 1928.
Aus allen Teilen des Staatsgebietes werden Beschwerden laut, daß
die Steuerämter die von den Arbeitnehmern auf Grund der Bestimmungen
des Gesetzes vom 17. Juni 1927 Slg. d. G. u. V. Nr. 76, geleisteten
Steuerüberzahlungen trotz wiederholter Anforderungen nicht
zurückerstatten.
In Frage kommen insbesonders Steuerüberzahlungen auf Grund
des § 30, Abs. %, des genannten Gesetzes. Bei Auszahlung
von Entschädigungen für geleistete Überstunden
und von anderen außerordentlichen Bezügen, die einschließlich
des Gehaltes in dem betrefenden Monate die im § 30 des Gesetzes
festgelegten Höchstgrenze übersteigen, ist der Arbeitgeber
gesetzlich zu einem entsprechend höheren Steuerabzug verpflichtet.
Da im Jahre 1927 gemäß Artikel VI. der Einführungsbestimmungen
der, Steuerabzug im doppelten Ausmaße zu erfolgen hatte,
sind ganz namhafte Steuerüberzahlungen geleistet worden,
die die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer fühlbar
belasteten.
Die gleiche Feststelung ist hinsichtlich der Steuerüberzahlungen
zu machen, die bei Auszahlung von Weihnachts- und Neujahrsremunerationen
geleistet wurden, weil viele Arbeitgeber von der Ermächtigung
der Ausgleichung in der Durchführungsverordung keine Kenntnis
hatten oder keinen Gebrauch machten. Die Arbeitnehmer hatten und
haben aber keine Möglichkeit, sich an dem Dienstgeber wegen
dieses Versäumnisses schadlos zu halten.
Auch die Bestimmungen der Absätze 4,5,6 des § 32, durch
die Härten vermieden werden sollen, haben in der Praxix nur
zweifelhaften Wert, wenn jene Dienstnehmer, die infolge ihrer
Familienverhältnisse davon Gebrauch machen, die geleisteten
Steuerbeträge erst über Jahr und Tag zurückerhalten.
Besonders fühlbar muß die verspätete Rückgewährund
der überzahlten Steuern in allen jenen Fällen sein,
wo Arbeitnehmer im laufe des sJahres 1927 stellenlos wurden, bezw.
nach längerer Stellungslosigkeit in den letzten Monaten dieses
jahres einen Posten antreten konnten. obwohl das steuerpflichtige
Gesamteinkommen im ganzen Jahre die Mindestgehaltsgrenze des §
30 nicht erreicht, die betreffenden also steuerfrei wären,
mußten trotzdem bei den wöchentlichen oder monatlichen
Auszahlungen Steuerabzüge gemacht werden, auf deren Rückerstattung
bisher vergeblich gehofft wurde.
Die gleiche Bemängelung ist schließlich bezüglich
der Zehntausende von Fällen zu machen, in denen der Steuerabzug
bei Arbeitnehmern auf Grund des § 36 St. Ges. erfolgt ist.
Bei der Berechnung der auf die Dienstbezüge entfallenden
Steuern dürfen außer den im Gesetze vorgesehen Pauschalien
keine anderen Abzüge gemacht werden, diese müssen vielmehr
erst im Einbekenntnis geltend gemacht werden. Schon an und für
sich ungünstig für die Arbeitnemherschaft, muß
sich diese Bestimmung geradezu als Härte auswirden, wenn
die auf diese Weise von Erhaltern vielköpfiger Familien u.
s. w. geleisteten Steuerüberzahlungen erst nach vielen Monaten
wieder zurückgezahlt werden.
Die Gesamtsumme der den Arbeitnehmern auf diese Weise vorenthaltenen
Beträge dürfte hunderttausende von Kronen ausmachen.
Nun müssen gerade die Arbeitnehmer, deren Einkommens- und
Erwerbsverhältnisse allgemein ungünstig sind, mit jeder
Einkommenskrone rechnen, und sie empfinden es als eine eigenartige
zumutung. Teile ihres Einkommens dem Staatschatze auf viele Monate
hinaus zwangsweise kreditieren zu müssen. Es bedeutet nur
die Erinnerung an eine selbstverständliche Verpflichtung
des Staates, wenn die rascheste Rückgewährung der Steruerüberzahlungen
zuzüglich 5 Prozent Zinsen und für die Zukunft Vorsorgemaßnahmen
gefordert werden, daß sie den Arbeitnehmern zu Steuerzwecken
abgezogenen Mehrbeträge in kürzester Zeit zurückerstattet
werden.
Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Finanzminister
die Anfrage:
1.) Ist der Herr Minister bereit, zu veranlassen, daß die von den Arbeitnehmern geleisteten Steuerüberzahlungen in kürzester Zeit mit 5% verzinst zurückerstattet werden?
2.) Ist der Herr Minister bereit, Vorsorge zu treffen, daß
diese Steuerüberzahlungen in Hinkunft spätestens innerhalb
eines Monats nach Überreichung der Jahresausweise durch den
Arbeitgeber bezw. nach Einreichung der Einbekenntnisse zurückerstattet
werden?
Nach Mitteilung verschiedener Tageszeitungen bereitet das Gesundheitsministerium
angeblich eine Verordnung zur Einführund der zwangsweisen
Diphterienimpfung vor.
Aus den Kreisen der Gesamtbevölkerung wurde bisher keine
einzige Forderung für die gesetzliche Einführung einer
zwangsweisen Diphterieipfung laut. Seitent des Abgeordnetenhauses
sowie des Senates wurde ebenfalls kein Gesetz zur Durchführung
der Zwangsimpfung gegen Diphterie verlangt. Diese halbamtlichen
Mitteilungen in der Presse bingen die größte Beunruhigung
in die Bevölkerung.
Die Pockenimpfung auch die Serumimpfung gegen Diphterie hat nicht
nur unter einem großen Teil der Bevölkerung sondern
auch unter der Ärzteschaft viele Gegner. Die Tatsachen von
ernstesten mit der Impfung verbundenen Gefahren für Leben
und Gesundheit des Impflings erklärt Professor Fürbringer
im zehnten Bande auf Seite 302 seiner Realenzyklopädie der
gesamten Heilkunde.
Auf welchen schwachen Füssen die ganze Serumtherapie steht,
- saht der Berliner Universitätsprofessor Dr. Med. Franz
Schönenberger in seinem ärztlichen Ratgeber für
Gesund und Kranke - zeigt sich unter anderem darin, daß
in den 90er Jahren glänzende Resultate berichtet wurden von
Serumdosen, die man heute als wirkungslos betrachtet.
Professor Bourget in Lausanne erklärt: Ich stehe nicht an
zu behaupten, daß das Diphterieheilserum die ihm zugeschriebenen
heilenden Eingeschaften nicht besitzt.
Professor Kassowitz : trotz der allseitigen, enthusiastischen
Anwendung des Serums zählen die Opfer der Dipgterie bei bösartig
auftretenden Epidemien nach Tausenden und nur jene unschuldigen
Halsaffektionen, die man jetzt auf Grund des Bazillenfundes für
Diphterie erklärt, heilten bei Serumbehandlung ebenso sicher
als früher ohne diese.
Professor Dr. Winter in New York kommt zu folgenden urteil: Eine
Reihe höchst ungünstiger Beobachtung am Krankenbette
haben mich bestimmt, gegen das Serum aufzutreten, aber ich wäre
nicht so vorgegangen sein, wenn ich es nur wirkungslos, nicht
auch zugleich für schädlich gehalten hätte.
Solche Äußerungen ärztlicher Kapazitäten
gegen die Serumtherapie, kann man leicht durch hunderte ähnliche
noch vermehren, - aus diesem Grunde ist es betreiflich, daß
durch ein solch geplantes Gesetz tausende Kinder neuen Impfgefahren
ausgeliefert werden. Deshalb stellen die Gefertigten die Anfrage:
1.) Sind dem Herrn Minister die gewaltigen Gegenstrebungen gegen
jeden Impfzwang bekannt?
2.) Ist der Herr Minister bereit mitzuteilen, ob das Gesundheitsministerium
einen Gesetzesantrag für eine Zwangsimpfung für Diphterie
vorbereitet?
Trotzdem der Staat den in seinem Bereiche liegenden Kurorten,
den drei Weltkurorten Karlsbad, Marienbad und Franzensbad vor
allem mittelbar und unmittelbar große Einnahmen verdankt,
vernachlässigt die Regierung beharrlich ihre Pflicht den
Kurorten gegenüber in der gröbsten Weise. Sie tut, im
Gegensatz zu anderen Staten die sich die Förderung ihrer
Kurorte sehr angelegen sein lassen, nichts, um den Fremdenzustrom
in die großsen tschechoslovakischen Kurorte zu leiten, sie
überläßt die notwendige Propaganda den Kurorten
ganz allein, die tschechoslovakischen Konsulate schon sich dabei
nicht einmal benüssigt, die Propagandatätigkeit dieser
Städte irgendwie zu unterstützen, und die tschechoslovakische
Eisenbahnverwaltung vollends scheint jeden Verständnisses
für die Bedürfnisse der Kurorte bar zu sein. Von der
auch in anderen Staaten üblichen Fahrpreisermäßigunge
für Kurgäste abgesehen, hat sie nichts für die
Kurorte übrig. Sie läßt in den Personenzügen,
die nach den großen Kurorten gehen, die ältesten Waggontypen
rollen, sie führt die Gäste in Krslbad auf Bahnhöfe,
die skankalös aussehen und völlig unzureichend sind,
und die von ihr gegenwärtig betriebenen Verbindungen der
Kustädte mit den europäischen Hauptstädten stehen
hinter denen der Vorkriegszeit weit zurück. So hat die Stadt
Karlsbad nicht einmal einen Frühschnellzug nach Prag, und
die großen Linien Deutschlands, Österreichs, Belgiens
und Frankreichs werden nur wöhrend weniger Monate von Karlsbad
aus direkt - teilweise sogar während der Hauptsaison nur
durch nicht immer rasche Anschlüsse - erreicht. Die früheren
guten Verkehrsmöglichkeiten auf der Eisenbahn Karlsbad -
Johanngeorgenstadt bestehen längst nicht mehr, für ausflüge
mit der Bahn von Karlsbad aus in das nahe Erzgebirge wird keinerlei
Sorge getragen, und die letzten Züge gehen von Karlsbad in
der Richtung Marienbad, Franzensbad, Eger und Jonanngeorgenstadt
schon in so früher Abendstunde weg, daß diese der Absperrung
Karlsbads bei Einbruch der Dunkelheit gleichkommt. Aber die Eisenbahnverwaltung
leistet sich ein noch viel derberes Stück, indem sie Fernzüge,
die für die Zureise nach den Kurorten, notwendig sind, in
der Zeit, da das finanzielle Ergebnis des Betriebes zweifelhaft
sein kann, nur unter finanzieller Garantie der Kurstadt führt.
So läßt sie zum Beispiel in der Zeit vom 15. April
bis 1. Mai den Berliner D-Zug ab Bodenbach nach Karlsbad nur unter
der Bedingung weitergehen, daß die Stadt Karlsbad die Abnahme
einer bestimmten Kartenzahl garantiert. Da aber Karlsbad, das
schon vor dem 1. Mai auf viele norddeutsche Gäste angewiesen
ist, ohne diesen D-Zug keine ertägliche Verbindung mit dem
deutschen Norden hat, muß sie sich dazu bequemen, im Falle
einem zufällig schächeren Besuches für die Verbingung
in der Vorsaison enorme Beträge an die Bahn zu leisten, trotzdem
die Bahnverwaltung nach dem 1. Mai an der Führung desselben
Zuges reichlich verdient. Der Zug ist fast den ganzen Sommer über
stets sehr gut besetzt, aber die Bahn weigert sich dessen ungeachtet,
ein Risiko für die schwächeren Wochen zu übernehmen.
Im heurigen Jahre mußte Karlsbad zum Beispiel aus diesem
Ätitel mehl als 100.000 Kč an die Staatsbahn zahlen,
und das Gesuch der Stadt um Erlassung dieses Betrages wurde -
aus prinzipiellen Gründen abschlägig beschieden.
Die großen Kurorte der Cechoslovakischen Republik haben einen schweren Konkurrenzkampf mit den reichsdeutschen Bädern zu führen, in dem sie nur dank ihrer außerordentlichen Heilmittel, bestehen können. Aber während die reichsdeutschen Badeorte in jeder Hinsicht von ihren staatlichen Badeorte in jeder Hinsicht von ihren staatlichen Stellen gefördert werden, während die deutsche Reichsbahngesellschaft für rascheste und bequemste Zugsverbindungen nach den an ihrer Strecke liegenden Kurorten sorgt, und außerdem noch selbst die großzügigste Propaganda für die Badeorte leistet, finden unsere Kurorte für ihre Bedürfnisse bei der Regierung bezw. bei der Staatsbahn auch nicht die Spur eines Verständnisses. Auf allen großen Bahnhöfen des Auslandes kann man die von der deutschen Reichsbahngesellschaft affichierten Bilder der reichsdeutschen Kur- und Badeorte sehen, in den Hauptstädten, Paris usw. unterhält die deutsche Reichsbahngesellschaft eigene große Werbebüros und daneben hat sie noch Schaufenster gepachtet, in denen Werbeplakate für den Besuch der Bäder des Deutschen Reiches ausgestellt sind - für die cechoslovakischen Kurorte wird absolut nichts dergleichen getan. Die Stadt karlsbad muß aus ihren eigenen Mitteln für ein Plakat, das sie in paris ausstellt, 3.000 France wöchentliche Miete bezahlen, was sicher die Unmöglichkeit der alleinigen Propaganda der Kurorte selbst dartut. Aber es ist noch ärger: Die cechoslowakische Staatsbahn (The Czechoslovak State Railways) hat zwar auch eine Werbeschrift, die bei Thom, Cook a son betrieben wird (1928-29 Railway connections between the capitals of Europa and Praha) mit einer großen Landkarte hinausgegebenm, auf der Nizza und Biarritz angeführt sind, von cechoslowakischen Orten aber nur Prag, Brünn, Eger, Pressburg und Kaschau, während alle unsere Kurorte darauf fehlen. Und auf der Zweiten Karte dess Heftes, einer Detailkarte der Cechoslovakischen Republik, finden wir ur Eger, Bodenbach, Tetschen, Prag, Ossek, Böhm-Trübau, Pilsen, Tabor, Oberhaid, Gmünd, Znaim, Deutschbrod, Brünn, Oderberg, Lundenburg, Pressburg, Sillein, Zwolen, Parkanany, Poprad, Kaschau, Szob, Kiralyhaza und Jassina , keine Spur aber von Karlsbad, Marienbad , Franzensbad, Joachimsthal und Teplitz. Von unseren großen Kurorten gibt es je ein Bildchen in Briefmarkengröße. So sieht die cechoslowakische Verkehrspropaganda im Auslande aus!
Aus dem Fremdenzustrom in unsere Kurorte ist der Staat der riesige Erträgnisse aus diesen Kurorten erzielt und dessen Valuta durch den Besuch der Ausländer sicher gebohen wird, wesentlich interessiert und von der Hebung des Fremdenzustroms hängt in den Kurorten auch die Existenz vieler zehntausender Menschen ab.
Wir fragen deshalb den Herrn Handelminister und den Herrn Eisenbahnminister,
ob sie geneigt sind , für eine gründliche Änderung
der hier geschilderten Verhältnisse Sorge zu tragen?
Prag, den 24. Oktober 1928
Der Bund der proletarischen Reidenker hat für die Zeit vom
28. September bis 15. Oktober eine Reihe von Vortägen in
Aussicht genommen, in denen über folgende Themen gesprochen
werden sollte: 1.) Kann uns das Christentum erlösen? 2.)
Das Christentum als politische Macht. 3.) Die Moral der zehn Gebote.
4.) Mein Austritt aus dr. katholischen Kirche. 5.) Kirche und
Kapital. 6.) Die Frau und die christliche Kirche. Als Referenten
waren A. Krenn und Lebenhart vorgesehen.
Diese Vorträge wurden von der politischen Bezirksverwaltung
in Leitmeritz verboten, wobei auch die Verteilung eines Flugblattes
verboten wurde, das außer der Angabe der Referenten, der
Vortagsthemen und der Angabe von Ort und Zeit der Versammlung
nichts als folgende Sätze entielt:
"Freisinnige Bevölkerung! Arbeiter und Arbeiterinnen!
Diese Vortäge des ehemaligen Priesters Genossen A. Krenn
sind eine wahre Fundgrube von Wissen und Aufklärung, daher
auch eine wahre Geißel gegen Muckertum und falsche Propheten.
Ein Massenbesuch muß die Parole sein! Nieder mit der Volksverdammung!
Am Schluß war noch die Bemerkung angefügt: Sicheres
Erscheinen aller Konfessionlosen zur Demonstration am 14. Oktober
sowie massenbesuch dieser gesamten Vortäge ist Pflicht.
Es ist einfach unbegreiflich, daß die Leitmeritzer Bezirksverwaltung
von diesen Vortägen und von diesem Flugblatte eine Störung
der Ruhe und Ordnung belürchten konnte. Noch unvestänlicher
ist es, daß auch die politische Bezirksverwaltung Aussig,
nachdem sie vorher eine Reihe von Versammlungen anstandslos zur
Kenntnis genommen hatte, am 2. Oktober auch die in ihrem Bereiche
angemeldeten Versammlungen verbot.
Wir stehen also vor der sonderbaren Tatsache, daß Vorträge
mit den oben angegebenen Themen in Aussig, Schreckenstein, Schöpriesen,
Lerchenfeld, Bokau keine Störung der Ruhe und Ordnung bedeuten,
ja daß sogar eine große Massendemonstration unter
freiem Himmel in Aussig ohne Gefahr gestattet werden konnte, während
Vortäge mit den gleichen Themen in Predlitz, Hohenstein,
Leitmeritz, Schüttenitz, Lobositz, Türmitz, Großpriesen,
Mariaschein, Priesten, Moldan, Schönfeld, Schöbritz,
Schwaden, Nestomitz, Pömmerle, Kulm und Posttitz als Gefahr
für die Ruhe und Ordnung angesehen werden.
Der Verlauf der bewilligten Kundbebungen und Vortäge beweist überdies zur Genüge, daß die Berufung auf Ruhe und Ordnung nur vorgeschützt wurde und der wirkliche Grund des Verbotes das Bestreben war, den klerikalen Machtfaktoren eine Unannehmlichkeit zu ersparen. Die Versammlungsverbote sind also vollkommen willkürlich unter Verletzung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Versammlungsfreiheit erfolgt, weshalb wir uns genötigt sehen, den Herrn Minister zu fragen:
1.) Sind ihm die angeführten Willkürmaßnahmen
bekannt und wie vermag er sie zu rechtfertigen?
2.) Ist er bereit, die ihm untestellten Behörden gründlich
darüber zu belehren, daß sie die verfasungsmäßig
gewährleistete Versammlungsfreiheit zu respektieren haben?