1788/XVI. (překlad).

Interpelace

poslanců O. Horpynky, dra E. Schollicha, inž. R. Junga a druhů

ministrovi vnitra

o chování hlučínské okresní politické správy k tamním německým tělocvičným spolkům.

V poslední době množí se nápadně případy, že se hlučínská okresní politická správa neodůvodněně dopouští utiskování německých tělocvičných spolků. Německý tělocvičný spolek v Kravařích uspořádal letos, jako všechny německé spolky na celém světě, slavnost na paměť Jahnovu. Na tuto slavnost měli přístup jen členové spolku a příslušníci jejich rodin a konala se v místnosti. Nepochopitelným způsobem hlučínská okresní politická správa zakázala v poslední chvíli svazovému řečníkovi Czihalovi pronésti řeč na paměť Bedřicha Ludvíka Jahna.

V poslední době zakazuje také hlučínská okresní politická správa německým spolkům pořádati ukázky tělocvičných cvičení a tělocvičné slavnosti. Na důkaz toho uvádíme zde jen jeden úřední výnos:

"Okresní politická správa v Hlučíně.
Číslo: b - 1/445.Dne 12. září 1928.

Spolek "Tělocvičný spolek"

Služovice, zákaz slavnosti.

Spolku "Tělocvičný spolek"

k rukám pana Jana Kalcharka, předsedy spolku ve Služovicích.

Vaši žádosti ze dne 4. září 1928 o udělení povolení pořádati dne 16. září 1928 ve Služovicích slavnost, okresní politická správa v Hlučíně nemůže vyhověti, poněvadž zamýšlená slavnost v proponovaném rozsahu mohla by nabýti lehce demonstračního rázu a hrozí obavy, že by pořádání této slavnosti ohrozilo veřejný klid a pořádek.

Hlučínská okresní politická správa proto zamýšlenou slavnost zakazuje. Proti tomuto rozhodnutí můžete podati odvolání k zemské politické správě v Opavě, které dlužno podati u okresní politické správy v Hlučíně do 14 dnů počínaje dnem, který následuje po dni dodání. Případné odvolání nemá odkládacího účinku.

Rada okresní politické správy:
Podpis nečitelný."


Tento postup hlučínské okresní politické správy proti tamějším německým tělocvičným spolkům jest jen neodůvodněným utlačováním a omezováním osobní svobody jednotlivce. Tento postup znamená však také hrubou urážku německých členů spolku. Neboť úřad oznamuje členům německých tělocvičných spolků, že je pokládá za rušitele pořádku a obává se, že by porušili veřejný klid a pořádek. Žádný občan státu není povinen dáti se urážeti státním úřadem, má-li urážka svoji příčinu v neznalosti a nezpůsobilosti úředníků. Všechny občany tohoto státu musí pobouřiti, vidí-li, že za jejich daně jsou vydržováni úředníci, kteří neslýchaným způsobem pouští uzdu svému šovinismu proti Němcům.

Podepsaní se tedy táží pana ministra vnitra, je-li ochoten vyšetřiti poměry u hlučínské okresní politické správy a naříditi tomu úřadu, aby příště upustil od šikanování a trýznění německých spolků a jejich členů?

V Praze dne 20. září 1928.

Horpynka, dr. Schollich, inž. Jung,

dr. Keibl, Siegel, dr. Koberg, dr. Wollschack. Nitsch, Füssy, Geyer, inž. Kallina, Matzner, dr. Lehnert, Schneider, Krebs, Weber, Wenzel, Knirsch, dr. Korláth, Simm, dr. Holota, Koczor.

1788/XVII. (překlad).

Interpelace

poslance J. Geyera a druhů

vládě,

aby město Vejprty bylo přeřazeno ze skupiny C do skupiny B činovného státních úředníků, zaměstnanců a učitelů.

Město Vejprty se svými 12.000 obyvateli jest jedním z nejvýznamnějších pohraničních měst v Rudohoří. Poněvadž nemá vydatného zemědělského zázemí, jest obyvatelstvo svou potřebou odkázáno na dalekou železniční dopravu z venkova vnitřních Čech. To podstatně zdražuje živobytí proti jiným městům na venkově, byť měla i více obyvatel, která jsou zařazena do skupiny B činovného. Zvlášť nepříznivě působí i to, že pohraniční obyvatelstvo sousedního Saska (viz Bärenstein a okolí) pro vyšší kupní sílu říšské marky na vejprtském trhu stále nepříznivě působí na ceny vyhánějících je do výše. Známkou pochopení jest tedy, že pohraniční finanční stráž dostává pohraniční přídavek ročně nejméně 1500 Kč i více. Tímto přídavkem se poněkud vyrovnává mimořádná místní drahota a jest jen slušno a spravedlivo, aby toto pochopení měly i jiné odbory státní správy a státním úředníkům, zaměstnancům, státním učitelům a učitelům ve Vejprtech ustanoveným, poskytly jistý ekvivalent ve formě činovného skupiny B. Vejprtské úřednické organisace již několikráte od r. 1921 podávaly vládě petice, a v rozličných interpelacích byly již velmi naléhavě vylíčeny tyto poměry, zasluhující zvláštního zřetele. Poslední léta přinesla spíše zvýšení místní drahoty proti jiným územím; proto jest příkazem všeobecné spravedlnosti a stejného nakládání, aby město Vejprty bylo konečně přeřazeno do skupiny B činovného již se zřetelem na to, že se jedné části státních úředníků rozumně poskytuje pohraniční přídavek.

Proto se podepsaní táží:

Jest vláda ochotna přeřazením města Vejprt do skupiny B činovného čeliti zvláštním drahotním poměrům, jimiž trpí tamější státní úředníci a učitelé, a tím také částečně obnoviti stejnoměrnost při nakládání se všemi státními zaměstnanci?

V Praze dne 21. září 1928.

Geyer,

dr. Lehnert, dr. Keibl, Matzner, Knirsch, inž. Jung, dr. Wollschack, Wenzel, Simm, Krebs, dr. Schollich, Siegel, Schneider, Weber, inž. Kallina, Szentiványi, Nitsch, Füssy, dr. Holota, dr. Korláth, Horpynka, Koczor, dr. Koberg.

Původní znění ad 1788/I.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Vorfälle beim Kulturverbandsfest in Hoschialkowitz am 22. Juli 1928.

Die Ortsgruppe des Deutschen Kulturverbandes in Hoschialkowitz im Hultschiner Ländchen veranstaltete Sonntag, den 22. Juli ein Sommerfest, das schließlich nach einigem Zögern von der Mährisch-Ostrauer Polizeidirektion mit Bescheid vom 17. Juli bewilligt worden war. Merkwürdigerweise bewilligte die Polizeidirektion auch dem "Národní sdružení" die Abhaltung eines Festes am selbigen Tage, im selben Orte und zur selben Stunde, woraus wohl schon zur Genüge klar wird, daß von Haus aus die Absicht bestand, das deutsche Fest zu verhindern und einen Zusammenstoß herbeizuführen. Im Übrigen waren von čechischer Seite schon Tage vorher Drohungen ausgesprochen und angekündigt worden, daß das deutsche Fest unter allen Umständen verhindert werden wird. Die Behörde hatte in Kenntnis dieser Drohungen dafür zu sorgen, daß die Ruhe und Ordnung nicht gestört und die ruhige Abwicklung des Festes gewährleistet war. Als die in Massen herbeigeströmten Deutschen aus Petershofen, Beneschau, Schönbrunn, Witkowitz usw. von dem čechischen Fest, erfuhren, wurde auf Betreiben der Kulturverbandsleitung der Festzug abgesagt, um Zusammenstößen mit den Čechen auszuweichen. Die Deutschen begaben sich auf den Festplatz, wo die Musikkapelle mehrere Stücke zur Aufführung brachte. Alles schien in schönster Ordnung, als plötzlich der Polizeikommissär mit mehreren Gendarmen und Geheimpolizisten erschien, die Musik einstellte und dem Veranstalter erklärte, das Fest sei verboten, da es nicht programmäßig abgewickelt wurde. Er begründete das Verbot damit, daß der angesagte Festzug nicht stattgefunden habe, der doch nur aus Gründen der Sicherheit abgesagt worden war. Der Deutschen bemächtigte sich auf diese ungeheuerliche "Begründung" hin eine beispiellose Erregung, die noch durch das herausfordernde Verhalten der anwesenden Faschisten und Orelleute verstärkt wurde. Zahlreiche Geheimpolizisten und Faschisten machten sich an die abziehenden Gruppen der Deutschen heran, wobei die Faschisten ohne behindert zu werden, sich Polizeirechte anmaßten und mehrere Deutsche festnahmen oder anderweitig behelligten. Daß dieses Vorgehen nicht reibungslos vonstatten ging, ist selbstverständlich. Einer der Faschisten erhielt für seine unerbetene Tätigkeit den geziemenden Lohn an Ort und Stelle. Diese Übergriffe Privater, die von der Gendarmerie und dem Polizeikommissär geduldet wurden, steigerten die Erregung zur Siedehitze. Nur dem entschiedenen Eingreifen des Bezirksobmannes Dworok ist es zu verdanken, daß ein Blutvergießen verhindert wurde. Der deutsche sozialdemokratische Bürgermeisterstellvertreter von Hoschialkowitz Ondra verwies gegenüber dem Polizeikommissär nachdrücklichst auf alle diese Ungesetzlichkeiten, doch wurde jede Auskunft über den Grund der Verhaftungen verweigert.

Auf Drängen der Veranstalter verließ der Großteil der auswärtigen Festteilnehmer in Ruhe und Ordnung Hoschialkowitz. Die mit den Zügen abfahrenden Deutschen begaben sich in das vom Festplatz abliegende Gasthaus Teichmann. Aber auch hier sollten sie ihre Ruhe nicht finden. Bald darauf erschienen Faschisten in Begleitung von Geheimpolizisten und suchten scheinbar Gelegenheit, die anwesenden Deutschen zu Unüberlegtheiten aufzureizen, was ihnen aber nicht gelang. Schließlich erschien auch der Polizeikommissär in diesem Gasthaus, wo er sein Hauptquartier aufschlug, während sich die Geheimpolizisten inmitten der Faschisten beim Schanktisch breitmachten und sich von dem angestrengten Dienst bei einem Glase gütlich taten. Die Deutschen verließen, der Bespitzelung überdrüssig, hierauf auch diesen. Ort und begaben sich in einen Privatgarten, wo sie bis zum Abgang der Züge bei Gesang verharrten. Trotzdem am Abend bereits der Großteil der Teilnehmer abmarschiert und abgefahren war, wurden auf Betreiben des Polizeikommissärs noch mehrere Ostrauer Polizisten mit Kraftwagen herbeigeholt. Am Abend erklärte der Polizeikommissär dem Vorstand der Hoschialkowitzer Orstgruppe, daß das geplante Tanzkränzchen stattfinden könne, jedoch nur unter der Bedingung, daß kein Auswärtiger an diesem Kränzchen teilnehmen darf. Dieses sonderbare Anbot wurde selbstverständlich glatt abgelehnt, da es zweifellos zu Zusammenstößen mit den Čechen gekommen wäre.

Die kurz nach dem Festverbot vom Bezirksobmann einberufene § 2 Versammlung wurde vom Polizeikommissäre ohne Angabe von Gründen aufgelöst und die Anwesenheitsliste beschlagnahmt.

Daß die Faschisten und Orelleute, die hier ihren Wildwesttrieben fröhnten, wohl vorbereitet zu diesem Feste erschienen waren, beweist der Umstand, daß bei einem gestellten Orelmann gleich zwei Gummiknüppeln beschlagnahmt wurden. Es ist also damit klar, auf welcher Seite Gewalttaten beabsichtigt waren.

Auf Grund dieses Tatbestandes verlangen die Gefertigten eine strenge und objektive Untersuchung und fragen den Herrn Minister des Innern:

1. Sind Sie bereit, diese Untersuchung sofort durchzuführen und das Ergebnis ungeschminkt der Öffentlichkeit zu übergeben?

2. Wieso kam es, daß zur Abhaltung eines čechischen Gegenfestes zur gleichen Zeit die Erlaubnis gegeben wurde?

3. Warum wurde nicht zum Schutze der deutschen Festteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung genügend Vorsoge getroffen?

4. Mit welchem Rechte wurde die ursprünglich erlaubte Veranstaltung verboten und zwar mit der widersinnigen Begründung, daß die freiwillige Absage des Festzuges, die wegen der drohenden Haltung der Čechen entgegenkommenden Weise erfolgte, eine willkürliche Änderung des bewilligten Programmes bedeutete?

5. Wieso wurde das herausfordernde Verhalten der anwesenden Faschisten und Orelleute stillschweigend geduldet, ohne daß auch gegen sie mit aller Schärfe des Gesetzes eingeschritten wurde?

6. Sind Sie bereit, die Schuldtragenden der schärfsten Bestrafung zuzuführen, vor allem aber die Beamten zur Verantwortung zu ziehen, welche das čechische Gegenfest erlaubten und durchaus ungenügend für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sorgten?

7. Sind Sie bereit, für die Zukunft Vorsorge zu treffen, daß harmlose deutsche Veranstaltungen auch im Hultschiner Ländchen ohne Belästigung von čechischer Seite stattfinden können?

8. Sind Sie bereit, die bisherige rechtlose Ausnahmsstelung der Hultschiner zu beseitigen und allen Entnationalisierungsbestrebungen, wie sie seit Jahr und Tag seitens der Regierung und ihrer Organe in diesem Gebiet gegenüber dem deutschen Elemente getrieben werden, zu entsagen?

Prag, am 13. September 1928.

Dr. Schollich,

Knirsch, Wenzel, Siegel, inž. Jung, Simm, Krebs, Horpynka, Geyer, dr. Keibl, dr. Szüllö, Fedor, Nitsch, Matzner, dr. Lehnert, dr. Koberg, Gregorovits, inž. Kallina, Weber, Schneider, dr. Jabloniczky.

Původní znění ad 1788/II.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Eisenbahnminister

betreffend die Verkehrsmisere auf der Lokalbahn Zauchtel - Bautsch und der

Lokalbahn Zauchtel - Fulnek.

Der Bahnhof der Station Wigstadtl - Johannisbrunn der Lokalbahn Zauchtel - Bautsch entspricht in seinem derzeitigen Umfange und Zustande nicht mehr den heutigen Verkehrsverhältnissen und Verkehrsbedürfnis. Seit Erbauung und Eröffnung der Lokalbahn Zauchtel - Bautsch sind innerhalb eines Zeitraumes von 40 Jahren überhaupt niemals irgendwelche Verbesserungen, geschweige verkehrstechnische Verbesserungen oder Erweiterungen in Bezug auf eine klag- und reibungslose Abwicklung des Lasten- und Personentransportes getroffen worden.

Die Fahrzeit, bezw. die Fahrgeschwindigkeit ist seit Eröffnung dieser Lokalbahnstrecke unverändert geblieben. Wenn man bedenkt, daß zur Bewältigung einer Streckenentfernung von nur 26 km bis Wigstadtl resp. 34 km bis zur Endstation Bautsch ein Zeitraum von 11/2 Stunde bezw. 2 Stunden 5 Minuten erforderlich ist, so muß jeder Einsichtige unbedingt erklären, daß ein derart beschaffenes öffentliches Verkehrsmittel den heutigen Verkehrbedürfnissen nicht entspricht und gewiß nicht auf der Höhe ist.

Nicht allein das ungemein langsame Schneckentempo der Fahrtdauer, auch die für den Personenverkehr auf dieser Strecke in Verwendung stehenden Personenwagen sind allerprimitivster Konstruktion und nach allgemeiner Ansicht des fahrenden Publikums auf anderen Bahnstrecken nicht gut verwendbar. Die Türen und Fenster dieser Wagen schließen oftmals überhaupt nicht, die Abortanlagen entsprechen nicht einmal den allerprimitivsten sanitärhygienischen Anforderungen.

Ein weiterer Nachteil ist die Führung nur gemischter Züge. Es wäre doch weit zweckdienlicher und den heutigen Verkehrbedürfnissen entsprechender, wenn nur reine Personen- und reine Lastzüge geführt würden. Dadurch würde einmal der Aufenthalt in den einzelnen Stationen verkürzt, weil das jedesmalige Verschieben zwecks Abstellen von Lastwagen oder einrangierten leerer oder beladener Wagen entfallen würde. Auch das fahrende Publikum würde der Qual des Durchschüttelns während der Verschubsprozedur enthoben.

Durch eine derartige Trennung würde unschwer ein rascheres Verkehrstempo platzgreifen und eine Verkührzung der Fahrzeit um mindestens 40 bis 60 Prozent zu erzielen sein. Auch die Anschlußmöglichkeiten zu den. Zügen der Hauptstrecken gegen Ostrau - Prag - Brünn - Wien wären bedeutend bessere und günstigere.

Die Abwicklung des Güter- und Lastenverkehres am Bahnhofe zu Wigstadtl und zugleich auch in anderen in Betracht kommenden Stationen würde sich weit zweckmäßiger, rascher und ungestörtet vollziehen. Allerdings müßte eine Erweiterung der Bahnhofsanlage in Wigstadtl durch Legung zweier neuer Auslaggeleise erfolgen, was in Rücksicht auf die ohnehin vorhandenen günstigen Raumverhältnisse unschwer und ohne wesentliche Kosten möglich ist. Der Ab- und Zutransport von und zur Bahn würde wesentlich erleichtert und gefördert, was wiederum in einem größeren Betriebsergebnis der Bahnverwaltung zum Ausdrucke käme und andererseits wäre dies ein bedeutender volkswirtschaftlicher Vorteil für alle Bevölkerungskreise und Schichten.

Die Betriebserfolg der Lokalbahn Zauchtel - Bautsch ist hoch aktiv, es ist deshalb nicht einzusehen, daß die angeführten Änderungen und verkehrstechnischen Verbesserungen undurchführbar sein sollten.

Dadurch würden die fortwährenden Klagen der Frachtenempfänger wegen verspäteten Zudirigieren bereits in Zauchtel stehenden Waggonladungen sofort verstummen, Stockungen im Güter- und Lastenverkehr wären so gut wie ausgeschlossen und würde eine ungewöhnliche Förderung der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft eintreten, was wiederum der Allgemeinheit und der Bahnverwaltung zu Gute käme. Diese angeführten Maßnahmen und verkehrstechnischen Verbesserungen sind schon vom rein kaufmännischen Standpunkte zum Zwecke der Hebung des Betriebserfolges dieser Lokalbahnstrecke dringend geboten und unbedingt notwendig.

Genau so wie auf der Lokalbahnstrecke Zauchtel - Bautsch liegen die Verhältnisse auf der Lokalbahnstrecke Zauchtel - Fulnek.

Auf Grund dieses Tatbestandes fragen die Gefertigten den Herrn Eisenbahnminister: Sind Sie bereit,

1. Die Zustände auf den Lokalbahnen Zauchtel - Bautsch und Zauchtel - Fulnek einer genauen Überprüfung unterziehen zu lassen?

2. Zwecks rascherer Abwicklung des Personen- und Frachtentransportes die vollständige Trennung des Personenverkehres vom Güterverkehr, die Auflassung der bisherigen Führung reiner Personen- und reiner Güterzüge zu veranlassen?

3. Wenn dies augenblicklich nicht möglich, die Einführung von Motorzügen für den Personentransport auf diesen Strecken, wodurch eine bedeutende Verkührzung der Fahrzeit erzielt und die Abwicklung des Güter- und Lastentransportes und - Verkehres wesentlich vereinfacht und erleichtert wird, anzuordnen?

4. Die sofortige Inangriffnahme der Erweiterung der Bahnhofanlage in Wigstadtl durch Legung zweier neuer Geleise nur für Zwecke der ungehinderten und ungestörten Abwicklung des Güte- und Lastenverkehres und - Transportes zu veranlassen?

5. Die endliche Inangriffnahme des seit langem geplanten Ausbaues der Bahnverbindung Bautsch - Hof - Bärn in die Wege zu leiten, weil die Herstellung dieser eminent wichtigen Bahnverbindung ein dringendes und unbedingt notwendiges volkswirtschaftliches Bedürfnis aller Gemeinden der Gerichtsbezirke Wigstadtl, Odrau, Bautsch, Hof und Bärn ist und eine bedeutende verkehrstechnische Erleichterung für den Personen- und Lastentransport bedeutet?

Prag am 30. August 1928.

Dr. Schollich,

Horpynka, dr. Keibl, Kallina, Schneider, dr. Koberg, Matzner, Fedor, Gregorovits, dr. Jabloniczky, Weber, dr. Szüllö, dr. Lehnert, Siegel, Nitsch, Geyer, Wenzel, Knirsch, Simm, inž. Jung, Krebs.

Původní znění ad 1788/III.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung,

betreffend den Bauzustand des angekauften Hauses für das Oberste Rechnungskontrollamt.

Die "Národní Práce" brachte dieser Tage eine Nachricht, welche unbedingt der Aufklärung seitens der Regierung bedarf. Sie schreibt u. a.: "Der Bauunternehmer Ing. Bečka hat seinerzeit auf ein Haus in der Prager Stefansgasse übereilt und schlecht einen Aufbau aufgeführt. Als die zwei neuen Stockwerke fertig waren, zeigte es sich, daß das Haus einzustürzen droht und daher Bečka dem Hausbesitzer den daraus erwachsenen Schaden wird ersetzen müssen. Bečka ließ nun Sicherheitsarbeiten vornehmen und es gelang ihm, auch die Baukommission zu beruhigen. Aber dennoch war die Sache nicht geheuer und deshalb kaufte Bečka, der inzwischen Finanzminister geworden war, das problematische Haus für den Staat, d. h. für das Oberste Rechnungskontrollamt. Dieser Tage nun zeigten sich an diesem Hause neue gefährliche Risse, so daß die sofortige Delogierung angeordnet werden mußte. Merkwürdig ist an dieser Geschichte u. a. das, daß das Oberste Rechnungskontrollamt so schlecht kontroliert, daß es für sich für Staatsgelder ein Haus kaufen läßt, das einzustürzen droht. Ein solches Kontrollamt bietet keine sichere Garantie für eine richtige und genaue Kontrolle der Staatswirtschaft."

Es ist begreiflich, daß die Öffentlichkeit ein Recht hat, die Wahrheit zu erfahren. Wenn sich tatsächlich der Vorgang, wie hier beschrieben, abgespielt haben sollte, so würde dies sowohl auf das Finanzministerium, wie auch auf das Oberste Rechnungskontrollamt ein mehr als merkwürdiges Licht werfen und das Vertrauen der Bevölkerung zu diesen Einrichtungen schwer erschüttern.

Die Gefertigten fragen daher den Vorsitzenden der Regierung:

Sind Sie bereit, die Angelegenheit eingehend untersuchen zu lassen und einen vollständigen, wahrheitsgemäßen und objektiven Bericht der Öffentlichkeit vorzulegen?

Prag, am 24. Juli 1928.

Dr. Schollich,

Wenzel, Siegl, inž. Jung, Simm, Krebs, Horpynka, Knirsch, Geyer, dr. Szüllö, Fedor, dr. Keibl, Schneider, dr. Jabloniczky, Nitsch, Gregorovits, dr. Lehnert, Matzner, dr. Koberg, Weber, inž. Kallina.

Původní znění ad 1788/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheiten der Minderqualifizierung deutscher Staatsangestellter aus dem Titel der Kenntnis der Staatssprache.

In allen Zweigen der Finanzverwaltung häufen sich die Fälle, daß Staatsbeamte, die bei der Sprachprüfung im Jahre 1926 oder 1927 das Kalkül "částečně vyhověl" erhalten haben, d. h. somit teilweise entsprochen haben, für das betreffende Jahr mit "minder entsprechend" qualifiziert wurden. Diese Gesamtbeurteilung wurde den Beamten gegeben trotzdem sie in allen anderen Einzelpunkten das Kalkül "gut" oder "sehr gut" erhalten haben. Ja es sind sogar Fälle vorgekommen, in denen die "minder entsprechende". Gesamtbeurteilung solchen Beamten gegeben wurde, die in Einzelpunkten mit "ausgezeichnet" beurteilt worden waren.

Erwägt man, daß die Qualifikation "minder entsprechend" von jeder Erlangung höherer Bezüge ausschließt, selbst von der Erlangung jener höheren Bezüge, die automatisch infolge Anfall einer höheren Stufe derselben Gehaltsklasse gebühren, so wird sofort klar, daß der Vorgang einer solchen Qualifizierung jedem Rechtsgefühl und jeder Gleichmäßigkeit in der Behandlung der Staatsangestellten Hohn spricht.

Der beanständete Vorgang bei der Qualifizierung ist aber nicht nur vom rein menschlichen Standpunkte unmoralisch, sonder er beweist auch, daß die Qualifikationskommission, die tüchtige, ja selbst vorzügliche Beamte, nur weil diese bei der Sprachführung teilweise entsprachen mit dem Kalkül "minder entsprechend" beurteilt haben, sich wichtige gesetzliche Bestimmungen, die die Grundlage ihrer ganzen. Tätigkeit bei der Qualifikationsbestimmung sein sollten, überhaupt nicht vor Augen gehalten oder sich über dieselben wissentlich mit Beugung des Gesetzes hinweggesetzt haben.

Der beanständete Vorgang steht im Widerspruch zu zwei geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

1. Die Zuerkennung der Qualifikation "minder entsprechend" in den vorerwähnten Fällen steht im Widerspruche mit dem Artikel 66 der Sprachenverordnung. Hier heißt es:

"Die Unkenntnis der Staatssprache gilt als Grund für die Zuerkennung einer minder entsprechenden oder nicht entsprechenden Qualifikation, oder als Grund dafür, daß der Richter, Beamte oder sonstige Bedienstete ... in den dauernden Ruhestand versetzt wird."

Es hat also die Sprachenverordnung ausdrücklich die Unkenntnis der Staatssprache als Voraussetzung für die Beurteilung "minder entsprechend" erklärt. Von dieser Unkenntnis ist die nicht vollkommene Kenntnis der Staatssprache, die nach den Bestimmungen der Sprachenverordnung die Beförderung in eine höhere Rangsklasse oder die Verleihung eines selbständigen oder leitenden Postens hindert, wohl zu unterscheiden.

Teilweise Kenntnis der Staatssprache, wie sie durch den Prüfungserfolg "teilweise entsprochen" erwiesen erscheint, könnte man allenfalls als nicht gehörige Kenntnis im Sinne der zitierten Verordnung ansehen, keineswegs aber kann man teilweise Kenntnis der Staatssprache zum Schaden der betreffenden Beamten mit Unkenntnis identifizieren, ohne das Gesetz aufs Gröblichste zu verletzen.

2. Der beanständete Vorgang bei der Qualifizierung widerspricht auch dem § 19 der noch geltenden Dienstpragmatik, der besagt:

"Die Qualifikationskommissionen haben insbesondere auch auf möglichste Gleichmäßigkeit in der Beurteilung der Beamten bedacht zu sein."

Es ist gewiß keine Gleichmäßigkeit, wenn beispielsweise ein čechischer Beamter mit lauter "gut" in den Einzelpunkten der Qualifikation die Gesamtbeurteilung "gut", ein deutscher Beamter mit "gut" und "sehr gut", eventuell einzelnen "ausgezeichnet" deswegen, weil er bei der Sprachprüfung teilweise entsprochen hat, das Kalkül "minder entsprechend" erhält.

Es stellt sich sohin die Zuerkennung der Qualifikation "minder entsprechend" als ein Akt vollkommenner Willkür seitens der Qualifikationskommissionen bezw. der die Rekurse abweisenden Qualifikationsoberkommission dar und die Vorenthaltung der hören Bezüge widerspricht dem Gesetze vollkommen.

Auf Grund dessen stellen die Unterzeichneten an den Herrn Finanzminister die Anfrage:

1. Sind dem Herrn Minister die vorhin charakterisierten Fälle bekannt?

2. Ist der Herrn Minister bereit, die Qualifikationskommissionen und die Qualifikationsoberkommissionen, die ja doch an die Gesetze gebundene Organe sind, anzuweisen, allen Beamten, bei denen der Kalkül Sprachprüfung "teilweise entsprochen" und die übrigen Punkte der Qualifikation auf "gut" oder noch günstiger lauten, Mindestens die Gesamtqualifikation "gut" wieder zuzuerkennen?

3. Ist der Herrn Minister bereit, den Auftrag zu geben, daß den Geschädigten die ihnen zu Unrecht vorenthaltenen Bezugserhöhungen in kürzester Zeit ausgezahlt werden?

Prag am 15. September 1928.

Horpynka,

inž. Kallina, Weber, dr. Keibl, Krebs, Knirsch, Simm, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Koczor, Matzner, dr. Koberg, Siegel, Geyer, dr. Wollschack, dr. Lehnert, dr. Schollich, Schneider, Wenzel, inž. Jung.

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