V poslední době množí se nápadně
případy, že se hlučínská
okresní politická správa neodůvodněně
dopouští utiskování německých
tělocvičných spolků. Německý
tělocvičný spolek v Kravařích
uspořádal letos, jako všechny německé
spolky na celém světě, slavnost na paměť
Jahnovu. Na tuto slavnost měli přístup jen
členové spolku a příslušníci
jejich rodin a konala se v místnosti. Nepochopitelným
způsobem hlučínská okresní
politická správa zakázala v poslední
chvíli svazovému řečníkovi
Czihalovi pronésti řeč na paměť
Bedřicha Ludvíka Jahna.
V poslední době zakazuje také hlučínská
okresní politická správa německým
spolkům pořádati ukázky tělocvičných
cvičení a tělocvičné slavnosti.
Na důkaz toho uvádíme zde jen jeden úřední
výnos:
Číslo: b - 1/445. | Dne 12. září 1928. |
Spolek "Tělocvičný spolek"
Služovice, zákaz slavnosti.
Vaši žádosti ze dne 4. září
1928 o udělení povolení pořádati
dne 16. září 1928 ve Služovicích
slavnost, okresní politická správa v Hlučíně
nemůže vyhověti, poněvadž zamýšlená
slavnost v proponovaném rozsahu mohla by nabýti
lehce demonstračního rázu a hrozí
obavy, že by pořádání této
slavnosti ohrozilo veřejný klid a pořádek.
Hlučínská okresní politická
správa proto zamýšlenou slavnost zakazuje.
Proti tomuto rozhodnutí můžete podati odvolání
k zemské politické správě v Opavě,
které dlužno podati u okresní politické
správy v Hlučíně do 14 dnů
počínaje dnem, který následuje po
dni dodání. Případné odvolání
nemá odkládacího účinku.
Tento postup hlučínské okresní politické
správy proti tamějším německým
tělocvičným spolkům jest jen neodůvodněným
utlačováním a omezováním osobní
svobody jednotlivce. Tento postup znamená však také
hrubou urážku německých členů
spolku. Neboť úřad oznamuje členům
německých tělocvičných spolků,
že je pokládá za rušitele pořádku
a obává se, že by porušili veřejný
klid a pořádek. Žádný občan
státu není povinen dáti se urážeti
státním úřadem, má-li urážka
svoji příčinu v neznalosti a nezpůsobilosti
úředníků. Všechny občany
tohoto státu musí pobouřiti, vidí-li,
že za jejich daně jsou vydržováni úředníci,
kteří neslýchaným způsobem
pouští uzdu svému šovinismu proti Němcům.
Podepsaní se tedy táží pana ministra
vnitra, je-li ochoten vyšetřiti poměry u hlučínské
okresní politické správy a naříditi
tomu úřadu, aby příště
upustil od šikanování a trýznění
německých spolků a jejich členů?
V Praze dne 20. září 1928.
Město Vejprty se svými 12.000 obyvateli jest jedním
z nejvýznamnějších pohraničních
měst v Rudohoří. Poněvadž nemá
vydatného zemědělského zázemí,
jest obyvatelstvo svou potřebou odkázáno
na dalekou železniční dopravu z venkova vnitřních
Čech. To podstatně zdražuje živobytí
proti jiným městům na venkově, byť
měla i více obyvatel, která jsou zařazena
do skupiny B činovného. Zvlášť
nepříznivě působí i to, že
pohraniční obyvatelstvo sousedního Saska
(viz Bärenstein a okolí) pro vyšší
kupní sílu říšské marky
na vejprtském trhu stále nepříznivě
působí na ceny vyhánějících
je do výše. Známkou pochopení jest tedy,
že pohraniční finanční stráž
dostává pohraniční přídavek
ročně nejméně 1500 Kč i více.
Tímto přídavkem se poněkud vyrovnává
mimořádná místní drahota a
jest jen slušno a spravedlivo, aby toto pochopení
měly i jiné odbory státní správy
a státním úředníkům,
zaměstnancům, státním učitelům
a učitelům ve Vejprtech ustanoveným, poskytly
jistý ekvivalent ve formě činovného
skupiny B. Vejprtské úřednické organisace
již několikráte od r. 1921 podávaly
vládě petice, a v rozličných interpelacích
byly již velmi naléhavě vylíčeny
tyto poměry, zasluhující zvláštního
zřetele. Poslední léta přinesla spíše
zvýšení místní drahoty proti
jiným územím; proto jest příkazem
všeobecné spravedlnosti a stejného nakládání,
aby město Vejprty bylo konečně přeřazeno
do skupiny B činovného již se zřetelem
na to, že se jedné části státních
úředníků rozumně poskytuje
pohraniční přídavek.
Proto se podepsaní táží:
Jest vláda ochotna přeřazením města
Vejprt do skupiny B činovného čeliti zvláštním
drahotním poměrům, jimiž trpí
tamější státní úředníci
a učitelé, a tím také částečně
obnoviti stejnoměrnost při nakládání
se všemi státními zaměstnanci?
V Praze dne 21. září 1928.
Die Ortsgruppe des Deutschen Kulturverbandes in Hoschialkowitz
im Hultschiner Ländchen veranstaltete Sonntag, den 22. Juli
ein Sommerfest, das schließlich nach einigem Zögern
von der Mährisch-Ostrauer Polizeidirektion mit Bescheid vom
17. Juli bewilligt worden war. Merkwürdigerweise bewilligte
die Polizeidirektion auch dem "Národní sdružení"
die Abhaltung eines Festes am selbigen Tage, im selben Orte und
zur selben Stunde, woraus wohl schon zur Genüge klar wird,
daß von Haus aus die Absicht bestand, das deutsche Fest
zu verhindern und einen Zusammenstoß herbeizuführen.
Im Übrigen waren von čechischer Seite schon Tage vorher
Drohungen ausgesprochen und angekündigt worden, daß
das deutsche Fest unter allen Umständen verhindert werden
wird. Die Behörde hatte in Kenntnis dieser Drohungen dafür
zu sorgen, daß die Ruhe und Ordnung nicht gestört und
die ruhige Abwicklung des Festes gewährleistet war. Als die
in Massen herbeigeströmten Deutschen aus Petershofen, Beneschau,
Schönbrunn, Witkowitz usw. von dem čechischen Fest,
erfuhren, wurde auf Betreiben der Kulturverbandsleitung der Festzug
abgesagt, um Zusammenstößen mit den Čechen auszuweichen.
Die Deutschen begaben sich auf den Festplatz, wo die Musikkapelle
mehrere Stücke zur Aufführung brachte. Alles schien
in schönster Ordnung, als plötzlich der Polizeikommissär
mit mehreren Gendarmen und Geheimpolizisten erschien, die Musik
einstellte und dem Veranstalter erklärte, das Fest sei verboten,
da es nicht programmäßig abgewickelt wurde. Er begründete
das Verbot damit, daß der angesagte Festzug nicht stattgefunden
habe, der doch nur aus Gründen der Sicherheit abgesagt worden
war. Der Deutschen bemächtigte sich auf diese ungeheuerliche
"Begründung" hin eine beispiellose Erregung, die
noch durch das herausfordernde Verhalten der anwesenden Faschisten
und Orelleute verstärkt wurde. Zahlreiche Geheimpolizisten
und Faschisten machten sich an die abziehenden Gruppen der Deutschen
heran, wobei die Faschisten ohne behindert zu werden, sich Polizeirechte
anmaßten und mehrere Deutsche festnahmen oder anderweitig
behelligten. Daß dieses Vorgehen nicht reibungslos vonstatten
ging, ist selbstverständlich. Einer der Faschisten erhielt
für seine unerbetene Tätigkeit den geziemenden Lohn
an Ort und Stelle. Diese Übergriffe Privater, die von der
Gendarmerie und dem Polizeikommissär geduldet wurden, steigerten
die Erregung zur Siedehitze. Nur dem entschiedenen Eingreifen
des Bezirksobmannes Dworok ist es zu verdanken, daß ein
Blutvergießen verhindert wurde. Der deutsche sozialdemokratische
Bürgermeisterstellvertreter von Hoschialkowitz Ondra verwies
gegenüber dem Polizeikommissär nachdrücklichst
auf alle diese Ungesetzlichkeiten, doch wurde jede Auskunft über
den Grund der Verhaftungen verweigert.
Auf Drängen der Veranstalter verließ der Großteil
der auswärtigen Festteilnehmer in Ruhe und Ordnung Hoschialkowitz.
Die mit den Zügen abfahrenden Deutschen begaben sich in das
vom Festplatz abliegende Gasthaus Teichmann. Aber auch hier sollten
sie ihre Ruhe nicht finden. Bald darauf erschienen Faschisten
in Begleitung von Geheimpolizisten und suchten scheinbar Gelegenheit,
die anwesenden Deutschen zu Unüberlegtheiten aufzureizen,
was ihnen aber nicht gelang. Schließlich erschien auch der
Polizeikommissär in diesem Gasthaus, wo er sein Hauptquartier
aufschlug, während sich die Geheimpolizisten inmitten der
Faschisten beim Schanktisch breitmachten und sich von dem angestrengten
Dienst bei einem Glase gütlich taten. Die Deutschen verließen,
der Bespitzelung überdrüssig, hierauf auch diesen. Ort
und begaben sich in einen Privatgarten, wo sie bis zum Abgang
der Züge bei Gesang verharrten. Trotzdem am Abend bereits
der Großteil der Teilnehmer abmarschiert und abgefahren
war, wurden auf Betreiben des Polizeikommissärs noch mehrere
Ostrauer Polizisten mit Kraftwagen herbeigeholt. Am Abend erklärte
der Polizeikommissär dem Vorstand der Hoschialkowitzer Orstgruppe,
daß das geplante Tanzkränzchen stattfinden könne,
jedoch nur unter der Bedingung, daß kein Auswärtiger
an diesem Kränzchen teilnehmen darf. Dieses sonderbare Anbot
wurde selbstverständlich glatt abgelehnt, da es zweifellos
zu Zusammenstößen mit den Čechen gekommen wäre.
Die kurz nach dem Festverbot vom Bezirksobmann einberufene §
2 Versammlung wurde vom Polizeikommissäre ohne Angabe von
Gründen aufgelöst und die Anwesenheitsliste beschlagnahmt.
Daß die Faschisten und Orelleute, die hier ihren Wildwesttrieben
fröhnten, wohl vorbereitet zu diesem Feste erschienen waren,
beweist der Umstand, daß bei einem gestellten Orelmann gleich
zwei Gummiknüppeln beschlagnahmt wurden. Es ist also damit
klar, auf welcher Seite Gewalttaten beabsichtigt waren.
Auf Grund dieses Tatbestandes verlangen die Gefertigten eine strenge
und objektive Untersuchung und fragen den Herrn Minister des Innern:
1. Sind Sie bereit, diese Untersuchung sofort durchzuführen
und das Ergebnis ungeschminkt der Öffentlichkeit zu übergeben?
2. Wieso kam es, daß zur Abhaltung eines čechischen
Gegenfestes zur gleichen Zeit die Erlaubnis gegeben wurde?
3. Warum wurde nicht zum Schutze der deutschen Festteilnehmer
und zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung genügend Vorsoge
getroffen?
4. Mit welchem Rechte wurde die ursprünglich erlaubte Veranstaltung
verboten und zwar mit der widersinnigen Begründung, daß
die freiwillige Absage des Festzuges, die wegen der drohenden
Haltung der Čechen entgegenkommenden Weise erfolgte, eine
willkürliche Änderung des bewilligten Programmes bedeutete?
5. Wieso wurde das herausfordernde Verhalten der anwesenden Faschisten
und Orelleute stillschweigend geduldet, ohne daß auch gegen
sie mit aller Schärfe des Gesetzes eingeschritten wurde?
6. Sind Sie bereit, die Schuldtragenden der schärfsten Bestrafung
zuzuführen, vor allem aber die Beamten zur Verantwortung
zu ziehen, welche das čechische Gegenfest erlaubten und
durchaus ungenügend für die Aufrechterhaltung der Ruhe
und Ordnung sorgten?
7. Sind Sie bereit, für die Zukunft Vorsorge zu treffen,
daß harmlose deutsche Veranstaltungen auch im Hultschiner
Ländchen ohne Belästigung von čechischer Seite
stattfinden können?
8. Sind Sie bereit, die bisherige rechtlose Ausnahmsstelung der
Hultschiner zu beseitigen und allen Entnationalisierungsbestrebungen,
wie sie seit Jahr und Tag seitens der Regierung und ihrer Organe
in diesem Gebiet gegenüber dem deutschen Elemente getrieben
werden, zu entsagen?
Prag, am 13. September 1928.
Der Bahnhof der Station Wigstadtl - Johannisbrunn der Lokalbahn
Zauchtel - Bautsch entspricht in seinem derzeitigen Umfange und
Zustande nicht mehr den heutigen Verkehrsverhältnissen und
Verkehrsbedürfnis. Seit Erbauung und Eröffnung der Lokalbahn
Zauchtel - Bautsch sind innerhalb eines Zeitraumes von 40 Jahren
überhaupt niemals irgendwelche Verbesserungen, geschweige
verkehrstechnische Verbesserungen oder Erweiterungen in Bezug
auf eine klag- und reibungslose Abwicklung des Lasten- und Personentransportes
getroffen worden.
Die Fahrzeit, bezw. die Fahrgeschwindigkeit ist seit Eröffnung
dieser Lokalbahnstrecke unverändert geblieben. Wenn man bedenkt,
daß zur Bewältigung einer Streckenentfernung von nur
26 km bis Wigstadtl resp. 34 km bis zur Endstation Bautsch ein
Zeitraum von 11/2 Stunde bezw. 2 Stunden
5 Minuten erforderlich ist, so muß jeder Einsichtige unbedingt
erklären, daß ein derart beschaffenes öffentliches
Verkehrsmittel den heutigen Verkehrbedürfnissen nicht entspricht
und gewiß nicht auf der Höhe ist.
Nicht allein das ungemein langsame Schneckentempo der Fahrtdauer,
auch die für den Personenverkehr auf dieser Strecke in Verwendung
stehenden Personenwagen sind allerprimitivster Konstruktion und
nach allgemeiner Ansicht des fahrenden Publikums auf anderen Bahnstrecken
nicht gut verwendbar. Die Türen und Fenster dieser Wagen
schließen oftmals überhaupt nicht, die Abortanlagen
entsprechen nicht einmal den allerprimitivsten sanitärhygienischen
Anforderungen.
Ein weiterer Nachteil ist die Führung nur gemischter Züge.
Es wäre doch weit zweckdienlicher und den heutigen Verkehrbedürfnissen
entsprechender, wenn nur reine Personen- und reine Lastzüge
geführt würden. Dadurch würde einmal der Aufenthalt
in den einzelnen Stationen verkürzt, weil das jedesmalige
Verschieben zwecks Abstellen von Lastwagen oder einrangierten
leerer oder beladener Wagen entfallen würde. Auch das fahrende
Publikum würde der Qual des Durchschüttelns während
der Verschubsprozedur enthoben.
Durch eine derartige Trennung würde unschwer ein rascheres
Verkehrstempo platzgreifen und eine Verkührzung der Fahrzeit
um mindestens 40 bis 60 Prozent zu erzielen sein. Auch die Anschlußmöglichkeiten
zu den. Zügen der Hauptstrecken gegen Ostrau - Prag - Brünn
- Wien wären bedeutend bessere und günstigere.
Die Abwicklung des Güter- und Lastenverkehres am Bahnhofe
zu Wigstadtl und zugleich auch in anderen in Betracht kommenden
Stationen würde sich weit zweckmäßiger, rascher
und ungestörtet vollziehen. Allerdings müßte eine
Erweiterung der Bahnhofsanlage in Wigstadtl durch Legung zweier
neuer Auslaggeleise erfolgen, was in Rücksicht auf die ohnehin
vorhandenen günstigen Raumverhältnisse unschwer und
ohne wesentliche Kosten möglich ist. Der Ab- und Zutransport
von und zur Bahn würde wesentlich erleichtert und gefördert,
was wiederum in einem größeren Betriebsergebnis der
Bahnverwaltung zum Ausdrucke käme und andererseits wäre
dies ein bedeutender volkswirtschaftlicher Vorteil für alle
Bevölkerungskreise und Schichten.
Die Betriebserfolg der Lokalbahn Zauchtel - Bautsch ist hoch aktiv,
es ist deshalb nicht einzusehen, daß die angeführten
Änderungen und verkehrstechnischen Verbesserungen undurchführbar
sein sollten.
Dadurch würden die fortwährenden Klagen der Frachtenempfänger
wegen verspäteten Zudirigieren bereits in Zauchtel stehenden
Waggonladungen sofort verstummen, Stockungen im Güter- und
Lastenverkehr wären so gut wie ausgeschlossen und würde
eine ungewöhnliche Förderung der Industrie, des Gewerbes
und der Landwirtschaft eintreten, was wiederum der Allgemeinheit
und der Bahnverwaltung zu Gute käme. Diese angeführten
Maßnahmen und verkehrstechnischen Verbesserungen sind schon
vom rein kaufmännischen Standpunkte zum Zwecke der Hebung
des Betriebserfolges dieser Lokalbahnstrecke dringend geboten
und unbedingt notwendig.
Genau so wie auf der Lokalbahnstrecke Zauchtel - Bautsch liegen
die Verhältnisse auf der Lokalbahnstrecke Zauchtel - Fulnek.
Auf Grund dieses Tatbestandes fragen die Gefertigten den Herrn
Eisenbahnminister: Sind Sie bereit,
1. Die Zustände auf den Lokalbahnen Zauchtel - Bautsch und
Zauchtel - Fulnek einer genauen Überprüfung unterziehen
zu lassen?
2. Zwecks rascherer Abwicklung des Personen- und Frachtentransportes
die vollständige Trennung des Personenverkehres vom Güterverkehr,
die Auflassung der bisherigen Führung reiner Personen- und
reiner Güterzüge zu veranlassen?
3. Wenn dies augenblicklich nicht möglich, die Einführung
von Motorzügen für den Personentransport auf diesen
Strecken, wodurch eine bedeutende Verkührzung der Fahrzeit
erzielt und die Abwicklung des Güter- und Lastentransportes
und - Verkehres wesentlich vereinfacht und erleichtert wird, anzuordnen?
4. Die sofortige Inangriffnahme der Erweiterung der Bahnhofanlage
in Wigstadtl durch Legung zweier neuer Geleise nur für Zwecke
der ungehinderten und ungestörten Abwicklung des Güte-
und Lastenverkehres und - Transportes zu veranlassen?
5. Die endliche Inangriffnahme des seit langem geplanten Ausbaues
der Bahnverbindung Bautsch - Hof - Bärn in die Wege zu leiten,
weil die Herstellung dieser eminent wichtigen Bahnverbindung ein
dringendes und unbedingt notwendiges volkswirtschaftliches Bedürfnis
aller Gemeinden der Gerichtsbezirke Wigstadtl, Odrau, Bautsch,
Hof und Bärn ist und eine bedeutende verkehrstechnische Erleichterung
für den Personen- und Lastentransport bedeutet?
Prag am 30. August 1928.
Die "Národní Práce" brachte dieser
Tage eine Nachricht, welche unbedingt der Aufklärung seitens
der Regierung bedarf. Sie schreibt u. a.: "Der Bauunternehmer
Ing. Bečka hat seinerzeit auf ein Haus in der Prager Stefansgasse
übereilt und schlecht einen Aufbau aufgeführt. Als die
zwei neuen Stockwerke fertig waren, zeigte es sich, daß
das Haus einzustürzen droht und daher Bečka dem Hausbesitzer
den daraus erwachsenen Schaden wird ersetzen müssen. Bečka
ließ nun Sicherheitsarbeiten vornehmen und es gelang ihm,
auch die Baukommission zu beruhigen. Aber dennoch war die Sache
nicht geheuer und deshalb kaufte Bečka, der inzwischen
Finanzminister geworden war, das problematische Haus für
den Staat, d. h. für das Oberste Rechnungskontrollamt. Dieser
Tage nun zeigten sich an diesem Hause neue gefährliche Risse,
so daß die sofortige Delogierung angeordnet werden mußte.
Merkwürdig ist an dieser Geschichte u. a. das, daß
das Oberste Rechnungskontrollamt so schlecht kontroliert, daß
es für sich für Staatsgelder ein Haus kaufen läßt,
das einzustürzen droht. Ein solches Kontrollamt bietet keine
sichere Garantie für eine richtige und genaue Kontrolle der
Staatswirtschaft."
Es ist begreiflich, daß die Öffentlichkeit ein Recht
hat, die Wahrheit zu erfahren. Wenn sich tatsächlich der
Vorgang, wie hier beschrieben, abgespielt haben sollte, so würde
dies sowohl auf das Finanzministerium, wie auch auf das Oberste
Rechnungskontrollamt ein mehr als merkwürdiges Licht werfen
und das Vertrauen der Bevölkerung zu diesen Einrichtungen
schwer erschüttern.
Die Gefertigten fragen daher den Vorsitzenden der Regierung:
Sind Sie bereit, die Angelegenheit eingehend untersuchen zu lassen
und einen vollständigen, wahrheitsgemäßen und
objektiven Bericht der Öffentlichkeit vorzulegen?
Prag, am 24. Juli 1928.
In allen Zweigen der Finanzverwaltung häufen sich die Fälle,
daß Staatsbeamte, die bei der Sprachprüfung im Jahre
1926 oder 1927 das Kalkül "částečně
vyhověl" erhalten haben, d. h. somit teilweise entsprochen
haben, für das betreffende Jahr mit "minder entsprechend"
qualifiziert wurden. Diese Gesamtbeurteilung wurde den Beamten
gegeben trotzdem sie in allen anderen Einzelpunkten das Kalkül
"gut" oder "sehr gut" erhalten haben. Ja es
sind sogar Fälle vorgekommen, in denen die "minder entsprechende".
Gesamtbeurteilung solchen Beamten gegeben wurde, die in Einzelpunkten
mit "ausgezeichnet" beurteilt worden waren.
Erwägt man, daß die Qualifikation "minder entsprechend"
von jeder Erlangung höherer Bezüge ausschließt,
selbst von der Erlangung jener höheren Bezüge, die automatisch
infolge Anfall einer höheren Stufe derselben Gehaltsklasse
gebühren, so wird sofort klar, daß der Vorgang einer
solchen Qualifizierung jedem Rechtsgefühl und jeder Gleichmäßigkeit
in der Behandlung der Staatsangestellten Hohn spricht.
Der beanständete Vorgang bei der Qualifizierung ist aber
nicht nur vom rein menschlichen Standpunkte unmoralisch, sonder
er beweist auch, daß die Qualifikationskommission, die tüchtige,
ja selbst vorzügliche Beamte, nur weil diese bei der Sprachführung
teilweise entsprachen mit dem Kalkül "minder entsprechend"
beurteilt haben, sich wichtige gesetzliche Bestimmungen, die die
Grundlage ihrer ganzen. Tätigkeit bei der Qualifikationsbestimmung
sein sollten, überhaupt nicht vor Augen gehalten oder sich
über dieselben wissentlich mit Beugung des Gesetzes hinweggesetzt
haben.
Der beanständete Vorgang steht im Widerspruch zu zwei geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
1. Die Zuerkennung der Qualifikation "minder entsprechend"
in den vorerwähnten Fällen steht im Widerspruche mit
dem Artikel 66 der Sprachenverordnung. Hier heißt es:
"Die Unkenntnis der Staatssprache gilt als Grund für
die Zuerkennung einer minder entsprechenden oder nicht entsprechenden
Qualifikation, oder als Grund dafür, daß der Richter,
Beamte oder sonstige Bedienstete ... in den dauernden Ruhestand
versetzt wird."
Es hat also die Sprachenverordnung ausdrücklich die Unkenntnis
der Staatssprache als Voraussetzung für die Beurteilung "minder
entsprechend" erklärt. Von dieser Unkenntnis ist die
nicht vollkommene Kenntnis der Staatssprache, die nach den Bestimmungen
der Sprachenverordnung die Beförderung in eine höhere
Rangsklasse oder die Verleihung eines selbständigen oder
leitenden Postens hindert, wohl zu unterscheiden.
Teilweise Kenntnis der Staatssprache, wie sie durch den Prüfungserfolg
"teilweise entsprochen" erwiesen erscheint, könnte
man allenfalls als nicht gehörige Kenntnis im Sinne der zitierten
Verordnung ansehen, keineswegs aber kann man teilweise Kenntnis
der Staatssprache zum Schaden der betreffenden Beamten mit Unkenntnis
identifizieren, ohne das Gesetz aufs Gröblichste zu verletzen.
2. Der beanständete Vorgang bei der Qualifizierung widerspricht
auch dem § 19 der noch geltenden Dienstpragmatik, der besagt:
"Die Qualifikationskommissionen haben insbesondere auch auf
möglichste Gleichmäßigkeit in der Beurteilung
der Beamten bedacht zu sein."
Es ist gewiß keine Gleichmäßigkeit, wenn beispielsweise
ein čechischer Beamter mit lauter "gut" in den
Einzelpunkten der Qualifikation die Gesamtbeurteilung "gut",
ein deutscher Beamter mit "gut" und "sehr gut",
eventuell einzelnen "ausgezeichnet" deswegen, weil er
bei der Sprachprüfung teilweise entsprochen hat, das Kalkül
"minder entsprechend" erhält.
Es stellt sich sohin die Zuerkennung der Qualifikation "minder
entsprechend" als ein Akt vollkommenner Willkür seitens
der Qualifikationskommissionen bezw. der die Rekurse abweisenden
Qualifikationsoberkommission dar und die Vorenthaltung der hören
Bezüge widerspricht dem Gesetze vollkommen.
Auf Grund dessen stellen die Unterzeichneten an den Herrn Finanzminister
die Anfrage:
1. Sind dem Herrn Minister die vorhin charakterisierten Fälle
bekannt?
2. Ist der Herrn Minister bereit, die Qualifikationskommissionen
und die Qualifikationsoberkommissionen, die ja doch an die Gesetze
gebundene Organe sind, anzuweisen, allen Beamten, bei denen der
Kalkül Sprachprüfung "teilweise entsprochen"
und die übrigen Punkte der Qualifikation auf "gut"
oder noch günstiger lauten, Mindestens die Gesamtqualifikation
"gut" wieder zuzuerkennen?
3. Ist der Herrn Minister bereit, den Auftrag zu geben, daß
den Geschädigten die ihnen zu Unrecht vorenthaltenen Bezugserhöhungen
in kürzester Zeit ausgezahlt werden?
Prag am 15. September 1928.