Pùvodní znìní ad 1788/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Massendisqualifizierung der schlesischen Finanzbeamten.

Vor einigen Tagen erhielten mehr als hundert deutsche Finanzbeamte in Schlesien, die seinerzeit gegen die schlechte Qualifikation für 1926 beim Finanzministerium rekurriert hatten, einen abweisenden Bescheid, womit der Verlust eines Jahres für die Vorrückung verbunden ist. Disqualifiziert wurden seinerzeit auch Beamte, die im Jahre 1927 von der Wiederholungsprüfung wegen Überschreitung des 50. Lebensjahres befreit waren, da sie im Sinne des Gesetzes und nach Ansicht der schlesischen Finanzdirektion die Staatssprache teilweise beherrschten. Bei jenen Beamten, die 1926 bei der Sprachenprüfung den Vermerk "teilweise entsprochen" erhielten, erscheint fälschlich in die Qualifikationstabelle eingetragen "nicht entsprochen". Stellt sich schon diese Aktenwidrigkeit als ein schwerer Mangel des Verfahrens dar, so widerspricht auch die Rekursabweisung selbst den Bestimmungen der Sprachenverordnung. In dieser ist bestimmt, daß das Nichtbestehen der Sprachenprüfung einen Grund für die Erteilung einer "minderentsprechenden" oder "nichtentsprechenden" Qualifikation bildet. Es ist keineswegs gesagt, daß es zu einer solchen Qualifikation führen muß, wenn die anderen Punkte der Qualifikation, die ja doch auch gewertet werden müssen, günstig oder sehr günstig lauten. Daß aber ein Beamter, der bei der Sprachenprüfung den Vermerk "teilweise bestanden" erhielt, unter die Bestimmung der Sprachenverordnung die von Nichtbestehen der Sprachenprüfung spricht, eingereiht wird, ist eine krasse Verletzung des Gesetzes und widerspricht dem primitiven Rechtsgefühl.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

Ist Ihnen dieser Vorgang bekannt? Sind sie bereit, jeden Einzelnen sofort auf das Genaueste untersuchen zu lassen und zu veranlassen, daß diese Maßregelung, welche im krassen Gegensatze zu dem immer wieder betonten Grundsatze der gleichen Behandlung der Deutschen in der Èsl. Republik steht, zurückgenommen und die nichtgenügende Kenntnis der èechischen Sprache nicht als ein Disqualifikationsgrund angesehen wird?

Prag am 2. August 1928.

Dr. Schollich,

Horpynka, Siegel, dr. Lehnert, inž. Kallina, Weber, Gregorovits, Matzner, dr. Keibl, dr. Koberg, Schneider, Fedor, Geyer, Krebs, inž. Jung, Simm, Knirsch, dr. Szüllö, dr. Jabloniczky, Nitsch, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 1788/XII.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Ing. Neèas und Genossen

an die Regierung

wegen der Ereignisse in Boroòava bei Hust in Karpathorußland.

In der Gemeinde Boroòava bei Hust in Karpathorußland kam es am 8. ds. M. zu einer sogenannten Razzia der Huster Polizei, wobei etwas 40 Personen mißhandelt wurden. Für den Ernst der Verwundungen und die Art der Mißhandlungen zeugen photographische Aufnahmen der verprügelten Personen und ärztliche Zeugnisse.

Nach Zeitungsberichten der halboffiziellen Presse des Landesamtes für Karpathorußland wurde die polizeiliche Strafexpedition in der Gemeinde Boroòava deshalb vorgenommen, weil weder das Polizeikommissariat in Hust, noch zahlreiche in die Gemeinde entsendete Polizeipatrouillen angeblich imstande waren, die von einem gewissen Teil der Bevölkerung begangenen Gewalttätigkeiten zu verhindern. Vernichtung der Ernte, Diebstähle, Raubüberfälle und Verwüstungen von Häusern und Gärten waren nach diesen halbamtlichen Mitteilungen in Boroòava auf der Tagesordnung.

Nach den Berichten anderer Blätter wurden die Mitteilungen über unaufhörliche Raubüberfälle und Gewalttätigkeiten in Boroòava nachträglich künstlich konstruiert, da ja derartige Verbrechen in einem geordneten Rechtsstaate nicht möglich sind. Nach diesen inoffiziellen Berichten handelte es sich bei der Veranstaltung dieser bäuerlichen Strafexpeditionen um ein Wahlmanöver der republikanischen Partei, die auf die angegebene Art die Bevölkerung Karpathorußland einschüchtern wollte.

Da die Berichte aus Boroòava sich widersprechen und da die Verwendung von in Zivil gekleideten Polizisten, die unter so außerordentlichen Umständen eine Strafexpedition durchführten, den geltenden Vorschriften und Verordnungen widerspricht, verlangen die Gefertigten:

1. Daß untersucht werde, wie es möglich ist, daß es in der Nähe der Großstadt im Osten der Republik zu systematischen Raubüberfällen und Ungesetzlichkeiten kommt, wie sie nun nach den blutigen Ereignissen in Boroòava das halboffizielle Organ des Landesamtes in Užhorod "Podkarpatské Hlasy" wörtlich folgendermaßen beschreibt:

"Es ereigneten sich Fälle, daß von unbekannten Tätern die ganze Ernte auf Feldern und in Gärten vernichtet, Wagen und Wirtschaftsgeräte zerschlagen, Dächer über den Gruben und Gartenzäune vernichtet, Fenster eingeschlagen, Obstbäume und Wälder verwüstet wurden, daß ruhige Bürger auf öffentlichen Straßen überfallen wurden, Diebstähle und Raubüberfälle die Mehrzahl der Ortsbewohner in Schrecken hielten, die Schuljugend gegen den Staat verhetzt wurde und es in der Kirche zur Verspottung der kirchlichen Zeremonien kam und der römisch-katholische Ortspfarrer auf offener Straße geschlagen wurde" ... "Zum Polizeikommissariat kamen zahlreiche Deputationen der Bürger von Boroòava und die Dinge gingen so weit, daß viele geachtete Bürger sich mit dem Gedanken beschäftigten, aus der Gemeinde auszuwandern, weil sie behaupteten, daß sie dort ihrer Lebens nicht sicher seien. Das Polizeikommissariat bemühte sich auf jede mögliche Weise, diesen Gewalttätigkeiten Einhalt zu tun, leider aber mit ganz unzureichendem Erfolg, weil, auch wenn es gelang, Jemanden zu betreten, der geschädigte Bürger weder beim Amte noch beim Gerichte erschien, um Zeugenschaft abzulegen, weil er Rache fürchtete. Auch die zahlreichen in die Gemeinde entsendeten Patrouillen konnten die Gewalttätigkeiten nicht verhindern, weil es gewöhnlich sobald die Patrouillen die Gemeinde verlassen hatten, sofort zu irgend einer Gewalttat kam und der Täter gewöhnlich nicht betreten wurde, das der Geschädigte aus Furcht vor der Rache lieber von der Zeugenschaft Abstand nahm."

2. Falls diese Angaben der Wahrheit entsprechen, wie ist es möglich, daß die verantwortlichen Behörden in Karpathorußland nicht um Verstärkung der Sicherheitsorgane ersuchten, um Ordnung zu schaffen und den gesetzlichen Zustand in der Gemeinde wieder herzustellen.

3. Warum wurde die Polizei aus Hust unter so ganz außerordentlichen Verhältnissen verwendet, wer gab die Aufforderung zur Entsendung der bäuerlichen Strafexpedition heraus, aus wessen Initiative kam es überhaupt zur Herausgabe des Befehls und welcher direkte Befehl wurde den Mitgliedern der bäuerlichen Strafexpedition, welche die Razzia durchführten, vor dem Abgang nach Boroòava erteilt.

4. Sind die ärztlichen Zeugnisse über die Mißhandlung von Bürgern in Boroòava am 8. ds. M. und die Photographien der blutig geprügelten Leute, wie sie in der Presse veröffentlicht und auch im Parlament vorgelegt wurden, authentisch?

5. Warum wurden die Schuldigen in Boroòava, wenn sie wirklich existieren, nicht nach den gesetzlichen Vorschriften verhaftet und den zuständigen Behörden vorgeführt?

6. Welche Maßnahmen gedenkt die Regierung zu treffen, um in Zukunft die Veranstaltung solcher sogenannter bäuerlicher Strafexpeditionen hintanzuhalten?

Prag, den 19. September 1928.

Dr. Czech, inž. Neèas,

Roscher, Kirpal, Heeger, Kaufmann, Grünzner, Teyerle, Svoboda, Chalupník, Hampl, de Witte, Blatny, Bechynì, Schuster, Leibl, Katz, Dietl, Pohl, Taub, Schweichhart, Schäfer, Hackenberg.

Pùvodní znìní ad 1788/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern und den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Errichtung einer èechischen Minderheitsschule in Bennisch u. a.

Auch mit Beginn des Schuljahres 1928/29 wurden, wie in früheren Jahren in vielen deutschen Gemeinden höchst überflüssige èechische Minderheitsschulen errichtet. Um nur einige krasse Beispiele herauszugreifen:

Werdenberg, Bezirk, Odrau, Schlesien, 5 Kinder èechischer Herkunft von Arbeiten, welche nach Zuteilung des Meierhofes an einen èechischen Bewerber im Wege der Bodenreform herangezogen wurde. Die nächste èechische Schule in Odrau, die auch mehrklassig ist, liegt nur 2 km entfernt.

Brosdorf, Bezirk, Wagstadt, Schlesien, 7 Kinder èechischer Herkunft, die nächste èechische Schule Stauding ist nur etwas über 3 km entfernt.

Bennisch, Schlesien, Dieser Fall ist besonders wegen der Begleitumstände interessant. Im Juli ds. J. erschien eines Tages ein auswärtiger èechischer Lehrer in Bennisch und begann eine lebhafte Werbetätigkeit zu Gunsten einer neu zu errichtenden èechischen Schule. Nach einer Liste, die offenbar von einem sachkundingen Ortsinsassen zusammengestellt war, ging er unter Assistenz eines Gendarmen zu meist armen Leuten, zu Staatsbeamten und Pensionisten und forderte sie auf, ihre Kinder zum Besuche der èechischen Schule anzumelden. Schon die Tatsache, daß ein Gendarme als Begleitperson miterschien, war geeignet, die betreffenden Leute in Furcht zu versetzen und einen indirekten. Zwang auf sie auszuüben, abgesehen davon, daß dieses Vorgehen eine unerhörte Überschreitung ihrer Berechtigungen von Seiten der Gendarmerie bedeutet. Man verfuhr dabei mit den armen Leuten in ganz unmenschlicher Art und betrieb diese Werbearbeit in den tiefen Nachtstunden zwischen 22 und 3 Uhr. Aus den Betten wurden die Leute herausgeholt und ihnen unter Versprechungen und versteckten Drohungen die Unterschrift entlockt.

Auf diese Weise erhielt man zahlreiche Unterschriften von deutschen Eltern. Bei Schulbeginn stellte sich dann naturgemäß heraus, daß einzelne deutsche Eltern sich durch diese Überrumpelung nicht gebunden fühlten und ihre Kinder in die deutsche Schule schickten. Daraufhin wurden von Seiten der Gendarmerie wiederum Erhebungen gepflogen u. zw. angeblich auf "behördlichen Antrag" über die Gründe, welche die Eltern veranlaßten, ihre Kinder trotz Subskribierung nunmehr in die deutsche Schule zu schicken. Von welcher Behörde dieser Auftrag ausging, ist selbsverständlich nicht in Erfahrung zu bringen. Besonders ein deutscher Gendarm nahm sich dieses Auftrages so gewissenhaft an, daß es ihm gelang, strafbare Tatbestände aus nichtssagenden Aussagen herauszukristallisieren.

Besonders auffalend war es auch, daß sich die Gendarmerie bei all diesen Amtshandlungen nicht der vorgeschriebenen Assistenz seitens der Gemeindeorgane bediente.

Was aber die Erregung der Bevölkerung auf das Höchste steigerte, war das rücksichtslose Vorgehen das Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur, das in dem alten Webschulgebände, welches Eigentum der Webereigenossenschaft von Bennisch ist, zwei Räume samt Nebenräumlichkeiten beschlagnahmte, trotzdem das ganze Gebäude an mehrere Verbände und Vereine vermietet ist und während des ganzen Jahres in Banützung steht. Die Abhaltung der Lehrgänge der Hans Kudlich Volkshochschule ist dadurch direkt in Frage gestellt. Doch was liegt den èechischen Machthabern an der Bildungsmöglichkeit deutscher Bauer- und Arbeiterkindern!

Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur arbeitete bei der Begründung seines Erlasses über die Zwangsmiete in dem genannten Gebäude geradezu mit Unrichtigkeiten und verlangte von den Betreffenden den "guten Willen", was wohl unter den gegebenen Umständen eine mehr als starke Zumutung war.

Die èechische Schule in Bennisch wurde mit 3 èechischen und 10 deutschen Kindern eröffnet. Von diesen 10 deutschen Kindern beherrscht kein einziges die èechische Sprache. 7 dieser Kinder gehören deutschen Staatsbeamten, die sich aus Furcht vor Versetzung ins èechische Gebiet dazu zwingen ließen.

Den schwersten Schlag erleidet die heimische Industrie. Schon seit Auflassung der staatlichen Fachschule für Weberei, welche nach dem Umsturz aus Ersparungsrücksichten einfach gesperrt wurde, machte sich in der Bennischer Leinenindustrie, von der etwa 50 % der Bevölkerung leben, ein starker Mangel an jungen Meistern bemerkbar. Nur wenige Eltern konnten ihre Söhne nach auswärts in Webschulen geben und so sieht die Bennischer Leinenindustrie einer Zeit entgegen, in der die zum Betrieb der Fabriken erforderlichen, fachmäßig geschulten heimischen Kräfte einfach nicht mehr vorhanden sein werden. Immer noch bemühte sich die Webergenossenschaft, die Wiedereröffnung der Fachschule von den Behörden zu erreichen, jetzt, nach der Eröffnung der èechischen Schule, ist jegliche Aussicht darauf verschwunden. Und dabei kostete die Fachschule für Weberei dem Staat bei weitem nicht soviel, wie heute die èechische Schule samt dem nichtbesuchten Kindergarten kostet.

Auf Grund dieses Tatbestandes fragen die Gefertigten:

1. Den Minister des Innern, ob die Einschreibungen in èechische Minderheitsschulen seit neuester Zeit zu dem Aufgabenkreis der Gendarmerie gehört und ob er gewillt ist, die Gendarmerie ihrer eigentlichen Bestimmung wieder zuzuführen?

2. Den Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, die angeführten und auch die übrigen èechischen Minderheitsschulen auf ihre Notwendigkeit untersuchen zu lassen und überflüssig erkannte wieder zur Auflösung zu bringen?

Prag, am 20. September 1928.

Dr. Schollich,

Siegel, inž. Kallina, inž. Jung, dr. Wollschack, Szentiványi, dr. Holota, Füssy, Nitsch, Wenzel, Geyer, Weber, dr. Keibl, dr. Koberg, Schneider, Matzner, dr. Lehnert, Horpynka, Simm, dr. Korláth, Koczor, Knirsch.

Pùvodní znìní ad 1788/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme der "Deutschen Volkszeitung für das Kuhländchen" in Neu - Titschein.

Die "Deutsche Volkszeitung für das Kuhländchen" in Neutitschein verfiel mit der Folge 102 vom 7. September 1928 der Beschlagnahme und zwar aus dem Artikel "Die neue èechische Zeitung" folgende Stelle: "Und nun fragen wir einmal: Würden in einem deutschen Blatt, das zum schärfsten Kampf gegen die Èechen aufruft, um die Mehrheit in der Stadt zu erkämpfen, auch èechische Inserate in Menge erscheinen, wie dies umgekehrt in dieser neuen èechischen Zeitung der Fall ist? Nicht ein Èeche würde sich finden, der die wirtschaftlichen Waffen zum Kampfe gegen sein Volk liefern würde! Glauben deutsche Geschäftsleute, daß sie mehr èechische Kundschaften auf diesem Wege erzielen werden? Nur die Tüchtigkeit und die Qualität und der Preis der Ware ist heute für den Einkauf bei den meisten Menschen maßgebend. Hier müssen unsere Geschäftsleute trachten, Erstklassiges bei mäßigen Preisen zu leisten, dann kommt die èechische Kundschaft von selbst und ohne Inserat in einer èechischen Zeitung, die zum Kampfe gegen das Deutschtum der Stadt aufruft."

Es ist nicht einzusehen, worin der Tatbestand für die Beschlagnahme gegeben sein soll, zumal èechische Zeitungen tagtäglich viel schärfere Artikel und direkte Boykottaufrufe gegen deutsche Geschäftsleute bringen. Als Beispiel erwähne ich einen Aufsatz des Brünner "Obchodní Obzor" folgenden Wortlautes: "Jeder zu den Seinen? Soll unser Volk wirtschaftlich stark werden, soll ihm in eigener materieller Kraft eine Stütze bei Erreichung nationaler und politischer Ziele geboten werden, dann müssen wir wirtschaftlich solidarisch sein und soweit als möglich unseren sämtlichen Bedarf ausschließlich bei èechischen Firmen decken, von èechischen Industriellen, Gewerbetreibenden und Kaufleuten kaufen und so unseren eigenen Leuten Verdienst zukommen lassen. Kaufen wir daher nur beim èechischen Kaufmanne und bestellen wir nur beim èechischen Gewerbetreibenden, Fabrikanten usw. und unterstützen wir nicht jene, die dem èechischen Menschen nicht einmal Arbeit geben wollen. Wir werden gar bald sehen, wie wir, ganz anders als bisher, unseren Gegnern, die uns weder Gedeihen noch Macht gönnen, werden trotzen können. Trachten wir, die wirtschaftliche Basis unseres Volkes durch Unterstützung unserer Arbeit zu stärken und unser Kampf wird dann viel leichter sein, weil wir dadurch wirtschaftlich stärken werden. Befreien wir uns von der Vorherrschaft fremden Kapitals, das uns zu Boden drückt.

Es scheint also mit zweierlei Maß seitens der Zensur gemessen zu werden. Auf Grund dieses Tatbestandes fragen die Gefertigten den Herrn Justizminister ob er bereit ist, dafür Sorge zu tragen, daß auch den deutschen Zeitungen das gleiche Recht auf freie Meinungsäußerung zugebilligt wird wie den èechischen Zeitungen und ob er gewillt ist, in dieser Richtung die Zensurbehörden zu belehren und auf die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze aufmerksam zu machen?

Prag, am 15. September 1928.

Dr. Schollich,

inž. Kallina, Schneider, dr. Koberg, Knirsch, Szentiványi, Koczor, dr. Holota, dr. Korláth, Füssy, Nitsch, inž. Jung, Siegel, Weber, dr. Keibl, dr. Lehnert, Matzner, Horpynka, Simm, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 1788/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Tätigkeit der Gendarmerie im Hultschiner Ländchen.

Die Gendarmerie hat die Aufgabe in erster Linie für die Sicherung zu sorgen und alle Personen unschädlich zu machen, welche diese bedrohen. In einem demokratischen Staat muß diese ihre Tätigkeit möglichst unbemerkt und ohne Balästigung der Öffentlichkeit erfolgen, um den Staat nicht als Polizeistaat in den Augen der Bevölkerung zu mißkreditieren. In der Èechoslovakischen Republik scheint man allerdings anderer Ansicht zu sein und mischt sich hier die Gendarmerie in Dinge, die sie rein nichts angehen und die von ihrem Tätigkeitsgebiete weit abliegen. Besonders das Hultschiner Ländchen wird in seiner rechtlosen Stellung tagtäglich der Schauplatz zahlreicher Übergriffe der Gendarmerie. In letzter Zeit ist z. B. die Gendarmerie sehr bemüht, die Mitgliedskarten der Deutschen Kulturverbandsortsgruppen durch List oder durch Versprechungen an sich zu bringen, obwohl der Deutsche Kulturverband ein öffentlicher, behördlich genehmigter Verein ist, der auf Grund seiner Satzungen das recht hat, seine Ortsgruppen gründen zu können und dessen Tätigkeit das Licht der Öffentlichkeit keineswegs zu scheuen hat. So beschäftigt sich die Gendarmerie in Beneschau, die überflüssigerweise aus 6 Mann bestehlt, die scheinbar gar nichts zu tun haben, ebenso auch die Gendarmerie in Köberwitz in letzter Zeit eifrig mit dem Suchen dieser harmlosen Listen. An der Hand des Mitgliederverzeichnisses werden sodann vollständig ungesetzliche Erhebungen über die Nationalität der einzelnen Mitglieder durchgeführt und auf diese einzuwirken versucht, aus dem Verein auszutreten, wobei mit Drohungen und sonstigen Belästigungen nicht gespart wird, um einen Erfolg zu erzielen.

Die Gefertigten fragen daher auf Grund dieses Talbestandes den Herrn Minister des Innern:

Sind Ihnen diese Zustände im Hultschiner Ländchen bekannt und wenn ja, warum dulden Sie, daß die Gendarmerie sich dieser Übergriffe schuldig macht? Mit welcher Berechtigung und auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmungen werden solche Erhebungen durchgeführt? Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, daß dem Deutschen Kulturverband auch im Hultschiner Ländchen künftighin in seiner Tätigkeit keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden und womit begründen Sie es, daß derzeit staatliche Behörden in einseitiger Weise gegen diesen behördlich bewilligten Verein Stellung nehmen und die Abhaltung von Kulturverbandsfesten ohne Anführung von Gründen einfach verbieten? Sind Sie bereit, bekannt geben zu wollen, wieviele Gendarmerieposten derzeit im Hultschiner Ländchen bestehen und mit welcher Mannschaft die einzelnen Posten besetzt sind, wobei zum Vergleich auch die Zahlen der Gendarmerien anzuführen wären, die das gleiche Gebiet hatte, als es zum Deutschen Reiche gehörte?

Prag, am 20. September 1928.

Dr. Schollich,

Matzner, dr. Keibl, dr. Lehnert, dr. Wollschack, Nitsch, Füssy, Koczor, dr. Korláth, dr. Holota, Simm, Knirsch, Wenzel, Krebs, inž. Jung, dr. Koberg, Horpynka, Siegel, Schneider, Weber, inž. Kallina, Geyer.

Pùvodní znìní ad 1788/XVI.

Interpellation

der Abgeordneten Otto Horpynka, Dr. Ernst Schollich, Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister des Innern

wegen des Verhaltens der politischen Bezirksverwaltung in Hultschin gegen die dortigen deutschen Turnvereine.

In der letzten Zeit mehren sich auffallend die Fälle, in denen die politische Bezirksverwaltung in Hultschin sich ungerechtfertigte Bedrängungen der deutschen Turnvereine zu schulden kommen läßt. Der Deutsche Turnvereinen in Krawarn veranstaltete heuer, wie alle deutschen Turnvereine auf der ganzen Welt, eine Jahn - Gedenkfeier. Diese Veranstaltung war nur für die Mitglieder des Turnvereines und ihre Familienangehörigen zugänglich und wurde in einem Saale abgehalten. Unbegreiflicherweise hat die politische Bezirksverwaltung in Hultschin dem Verbandsdienstwart Czihal im letzten Augenblicke verboten, die Gedenkrede auf Friedrich Ludwig Jahn zu halten.

In der letzten Zeit werden auch von der politischen Bezirksverwaltung in Hultschin den deutschen Turnvereinen die Abhaltungen von Schauturnen und Turnfesten verboten. Zum Beweise dafür sei hier nur ein amtlicher Erlaß wörtlich angeführt.

Politische Bezirksverwaltung in Hultschin.

Zahl: b - 1/445am 12. IX. 1928.

Verein "Turnvereinen"

Schlausewitz, Fest - Verbot.

Verein "Turnverein"

zu Handen des Herrn Johann Kalcharek, Vereinsvorsitzender in
Schlausewitz.

Ihr Gesuch vom 4. IX. 1928 um Erteilung der Bewilligung zur Veranstaltung eines Festes am 16. IX. 1928 in Schlausewitz kann die politische Bezirksverwaltung in Hultschin nicht bewilligten, weil die beabsichtigte Veranstaltung im geplanten Ausmaße leicht einen demonstrativen Charakter annehmen könnte und die Befürchtung besteht, daß durch die Veranstaltung des Festes die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört würde.

Die politische Bezirksverwaltung in Hultschin verbietet darum die geplante Veranstaltung. Gegen diese Entscheidung steht Ihnen die Berufung an die politische Landesverwaltung in Troppau zu, welche bei der politischen Bezirksverwaltung in Hultschin im Laufe von 14 Tagen einzureichen ist, und zwar beginnend mit dem Tage, welcher auf den Tag der Einhändigung folgt. Eine etwaige Berufung hat keine aufschiebende Wirkung.

Der Rat der politischen Bezirksverwaltung:
Unterschrift unleserlich.

Dieses Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung in Hultschin gegen die dortigen deutschen Turnvereine kann nur als ungerechtfertigte Bedrängung und Einschränkung der persönlichen Freiheit des Einzelnen bezeichnet werden. Dieses Vorgehen bedeutet aber auch eine grobe Beleidigung der deutschen Turnvereinsmitglieder. Den die Behörde läßt deutsche Turner wissen, daß sie sie für Radaubrüder hält und von ihnen Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung befürchtet. Kein Bürger des Staates ist verplichtet, sich Beleidigungen einer staatlichen Behörde gefallen zu lassen, die in der Unkenntnis und Unfähigkeit der Beamten ihren Grund haben. Es muß auf alle Bürger dieses Staates empörend wirken, wenn sie sehen, daß aus ihren Steuergeldern Beamte erhalten werden, die ihren Chauvinismus in unerhörter Weise gegen Deutsche die Zügel schießen lassen.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister des Innern, ob er geneigt und gewillt ist, nach Untersuchung der Verhältnisse bei der politischen Bezirksverwaltung in Hultschin dieser Behörde den Auftrag zu geben, in Hinkunft jede Schikanierung und Drangsalierung der deutschen Vereine und ihre Mitglieder zu unterlassen?

Prag, am 20. September 1928.

Horpynka, dr. Schollich, inž. Jung,

dr. Keibl, Siegel, dr. Koberg, dr. Wollschack. Nitsch, Füssy, Geyer, inž. Kallina, Matzner, dr. Lehnert, Schneider, Krebs, Weber, Wenzel, Knirsch, dr. Korláth, Simm, dr. Holota, Koczor.

Pùvodní znìní ad 1788/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Geyer un Genossen

an die Gesamtregierung

in der Angelegenheit der Umreihung der Stadt Weipert aus der Klasse C in die Klasse B des Ortszulagenschemas der Staatsangestellten, Staatsbediensteten und Lehrer.

Die Stadt Weipert ist mit ihren 12.000 Einwohnern eine der bedeutendsten Grenzstädte des Erzgebirges. In Ermangelung eines ergiebigen agrarischen Hinterlandes ist die Bevölkerung in ihrem Konsum auf den weiten Bahntransport aus dem innerböhmischen Flachland angewiesen. Dieser Umstand bewirkt eine wesentliche Verteuerung der Lebenshaltung gegenüber anderen, wenn auch an Einwohnerzahl größerer Städten des flachen Landes, die bereits in der Ortszulangenklasse B eingereihl sind. Ganz besonders erschwerend kommt der Umstand hinzu, daß die Grenzbevölkerun des benachbarten Sachsens (siehe Bärenstein und Umgebung) infolge der Kaufkräftigkeit der Reichsmark ständig auf dem Weiperter Markt die Preise im Sinne einer Steigerung ungünstig beeinflußt. Ein Zeichen der Einsicht bedeutet es daher, daß die Grenzfinanzwache eine Grenzzulage von mindestens Kè 1.500.- jährlich und darüber bezieht. Durch diese Zulage wird ein gewisser Ausgleich gegenüber der außerordentlichen lokaden Teuerung herbeigeführt und es ist nur recht und billig, wenn dieser Einsicht auch die übrigen Ressorts der Staatsverwaltung folgen und den in Weipert angestellten Staatsbeamten, Angestellten, Staatslehrpersonen und Lehrern in der Form von Ortszulagen nach der Klasse B ein gewisses Äquivalent gegeben werde. Die Beamtenorganisationen von Weipert haben schon wiederholt seit dem Jahre 1921 bei der Regierung petitioniert und in verschiedenen Interpellationen sind die besonders berücksichtigungswürdigen Verhältnisse eindringlichst niedergelegt worden. Die letzten Jahre haben eher eine Verschärfung der lokalen Teuerung gegenüber anderen Landesgebieten gebracht; infolgedessen ist die endliche Umreihung der Stadt Weipert in die Ortszulagenklasse B schon mit Rücksicht auf die einsichtsvolle Gewährung von Grenzzulagen an einen Teil der Staatsbeamten ein Gebot der allgemeinen Billigkeit und gleichartigen Behandlung.

Deshalb stellen die Gefertigten die Anfrage:

Ist die Gesamtregierung bereit durch die Umreihung der Stadt Weipert in die Ortszulagenklasse B den besonderen Teuerungsverhältnissen in welchen die dortige Staatsbeamtenschaft und Lehrpersonen leiden, entgegenzuwirken und damit auch zum Teile die Gleichartigkeit in der Behandlung aller Staatsangestellen herzustellen?

Prag, den 21. September 1928.

Geyer,

dr. Lehnert, dr. Keibl, Matzner, Knirsch, inž. Jung, dr. Wollschack, Wenzel, Simm, Krebs, dr. Schollich, Siegel, Schneider, Weber, inž. Kallina, Szentiványi, Nitsch, Füssy, dr. Holota, dr. Korláth, Horpynka, Koczor, dr. Koberg.


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