XVIII./309 (původní znění).

Odpověď

ministra spravedlnosti

na interpelaci poslanců Grünznera, Kirpalové a druhů

o trestním stíhání obecního zastupitelstva v Předlicích (tisk III./144).

Státní zastupitelství v Litoměřicích navrhlo na základě oznámení okresní politické správy v Ústí n. L. dne 15. prosince 1925 okresnímu soudu v Ústí n. L., aby byli ti, kdož navrhli v obecním zastupitelství v Předlicích resoluci v interpelaci uvedenou, i ti, již pro ni hlasovali, potrestáni pro přestupek urážky vlády.

Že tento návrh byl odůvodněn, dokázáno jest rozsudkem okresního soudu v Ústí n. L. z 3. března 1926, T IV 502/25-38, kterým pro zmíněný přestupek bylo odsouzeno sedmnáct osob a rozsudkem odvolacího soudu v Litoměřicích z 23. dubna 1926, To 245/26, kterým odsouzeno bylo i ostatních sedm obžalovaných.

Návrh veřejného žalobce na zastavení trestního řízení nebyl by tedy odpovídal zákonu a nebylo by ministerstvo spravedlnosti mohlo podání takového návrhu ani tenkráte státnímu zastupitelství naříditi, kdyby byla interpelace ho došla dříve než po vynesení rozsudku první stolice.

V Praze dne 19. května 1926.

Ministr spravedlnosti:

Dr. Haussmann v. r.

XIX./309.

Odpověď

ministra sociální péče

na interpelaci poslanců Rudolfa Laube, Fráni Zeminové a soudr.

o výluce dělnictva při výrobě prádla v Praze (tisk XXII./215).

Pracovní konflikt v pražských továrnách na prádlo, který dne 8. března t. r. vyvrcholil stávkou v několika továrnách a pak výlukou v ostatních závodech toho druhu v Praze, a k němuž pak jednak ze solidarity dělnictva, jednak v důsledku výpovědi příslušné kolektivní smlouvy přidružil se dnem 24. března t. r. obdobný konflikt v závodech na výrobu prádla v Klatovech, byl vyvolán v prvé řadě ohlášenou změnou ve způsobu přídělu a účtování nití k šití potřebných. Mělo býti zavedeno dodávání nití na účet mzdy z důvodu hospodárnější spotřeby, pročež měly býti mzdy současně zvýšeny o příslušné, paušálně vyměřené částky. Vedle toho vyskytly se též ovšem otázky jiné, jako výplata mzdy za sváteční dny 1. května a 28. října, úprava, resp. zvýšení mezd atd. avšak tyto otázky byly již rázu podružnějšího.

Ministerstvo sociální péče sledovalo vývoj obou konfliktů od počátku velmi bedlivě a na jeho příkaz navázaly příslušné živnostenské inspektoráty v Praze a v Plzni styky s oběma smluvními stranami, snažíce se přivoditi dohodu v jednotlivých sporných otázkách.

Po několika jednáních, jež svolal jednak živnostenský inspektorát pro obvod Velké Prahy, jednak magistrát hlav. města Prahy, jako příslušný úřad živnostenský I. stolice, podařilo se dosíci dohody smluvních stran, jež byla vtělena v protokol ze dne 17. dubna 1926 jakož i v podrobnou smlouvu kolektivní, uzavřenou téhož dne a upravující nový způsob zúčtování nití i otázky ostatní. Na základě této dohody podařilo se pak současným snahám živnostenského inspektorátu plzeňského přivoditi ukončení konfliktu i v závodech klatovských, takže dnem 20., resp. 21. dubna t. r. byla práce v obou oblastech v neztenčené míře opět zahájena. Takovým způsobem podařilo se za účasti příslušných úřadů ukončiti houževnatý, více než 6 neděl trvající boj o novou úpravu pracovních poměrů v továrnách na prádlo úplnou dohodou obou smluvních stran, při čemž veškeré dělnictvo bylo opět přijato do práce s výslovným ustanovení, že stávka, resp. výluka nebude pokládána za přerušení pracovního poměru.

V Praze dne 25. května 1926.

Ministr sociální péče:

Dr. Schieszl v. r.

Překlad ad I./309.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Windirsch und Genossen

betreffend die sprachliche Ausfertigung der Bahnavisen (Druck V./125).

Ich erlaube mir vor allem anzuführen, daß für die Staatsbahnen in sprachlicher Beziehung, insolange nicht eine andere Regelung durchgeführt sein wird, die Vorschriften des Sprachengesetzes gelten.

Die spezielle Frage der Bahnavisi ist provisorisch durch die besondere Tarifvorschrift aus dem Jahre 1924 geregelt. Es muß allerdings zugegeben werden, daß die Auslegung, welche diser Tarifvorschrift in der Praxis gegeben wird, mit deren Intentionen nicht immer im Einklange steht.

Definitiv wird dir Frage des Sprachengebrauchs im Verkehre mit den Staatsbahnen in der neuen Organisationsordnung für das Unternehmen der čechoslovakischen Staatsbahnen gelöst werden, die vom Eisenbahnministerium bereits vorbereitet ist.

Prag, am 20. April 1926.

Der Eisenbahnminister:

Dr. Říha m. p.

Překlad ad II./309.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation der Abgeordneten Dr. Koberg, Matzner und Genossen

wegen der Mißstände auf der Strecke Olmütz-Jägerndorf-Hannsdorf-Olmütz samt Nebenlinien (Druck II./97).

Es ist das Bestreben der Staatseisenbahnverwaltung, daß der Stand des Eisenbahnparks ständig vervollkommnet werde und daß nach Möglichkeit auf allen Strecken und daher auch auf den Nordmähren und Westschlesien durchlaufenden Strecken in die Garnituren der Personenzüge gute Wagen eingereiht werden, und zwar nicht nur auf den Hauptstrecken, sondern auch auf den Strecken der Lokalbahnen. Daß für die Strecke Jägendorf-Olmütz im ganzen gute Garnituren zugeteilt sind und daß die Bedeutung dieser Streke von den Eisenbahnverwaltung nicht unterschätzt wird, beweist der Umstand, daß die auf der Strecke Jägerndorf-Olmütz laufenden Wagen auf die Strecke Prerau-Böhm-Trübau überstellt werden und zwar unter Hinweis auf den gegenüber den Wagen auf der Strecke Prerau-Böhm. Trübau besseren inneren und äußeren Zustand derselben. Von Wagen mit einem schlechteren Äußeren oder Inneren gibt is bloß einen verschwindenden Prozentsatz und auch diese Wagen werden nach und nach einer Generalreparatur unterzogen.

Solange zur Beleuchtung Gas aus Gbel verwendet wurde, gab es häufig Beschwerden über das Gbeler Gas eine geringere Leuchtkraft als Oelgas besitzt; derzeit wird aber in der Winterperiode Oelgas aus der Gasanstalt in Hulin verwendet, und dadurch wurde der Mißstand der ungenügenden Beleuchtung beseitigt.

Während der Zeit der starken Fröste werden die in den Klosetts der Wagen angebrachten Wasserbehälter auf keiner Strecke angefüllt, damit die Klosetteinrichtung durch den Frost nicht beschädigt werde. Eine Ausnahme besteht bloß bei den Schnellzugsgarnituren.

Alle Garnituren pflegen jedoch ordentlich vorgeheizt zu werden. Schülerwagen werden altäglich in Jägerndorf beim Zuge Nr. 1514 (Jägerndorf-Troppau) beigestellt und sie werden stets durch die Verschubmaschine vorgeheizt.

In der Sommer- und Herbstperiode wurden dir Stammgarnituren aus einem Wagen II. Klasse mit Seitengang, einem aus einem Abteil II. und III. Klasse mit Seitengang bestehenden Wagen und 4 Wagen III. Klasse mit Seitengang oder Mittelgang zusammengestellt. Nach sorgfältiger Beobachtung der Frequenz wurden die Garnituren für die Winterperiode um einen Wagen zweiter und dritter Klasse verkleinert. Vor dieser Verringerung der Stammgarnituren wurde im Vorjahre im Herbste und zu Beginn des Winters in Hannsdorf und in Niederlindewiese ein Wagen II. Klasse abgestellt, damit die Notwendigkeit entfalle, über Ransau totes Gewicht mitzuführen, und dir Garnituren wurden in Niederlindewiese und Hannsdorf abermals durch einen Wagen II. Klasse ergänzt. Hiebei geschah es, daß für die Weiterfahrt in der Garnitur bloß ein Wagen II. und III. Klasse blieb, was aber unverzüglich beseitigt wurde.

Bie den aus Jägerndorf nach Olmütz abfahrenden Zügen herrscht die stärkste Frequenz bis nach Seifersdorf, da hier und in Bransdort (Fahrzeit 15 Min.) 150-200 Reisende aussteigen, von Olmütz-Hauptbahnhof gegen Jägerndort herrscht die größte Frequenz bis Velká Bystřice; bereits in Bystrovany (Fahrzeit 8 Min.) steigen zahlreiche Reisende aus und in Velká Bystřice ebenfalls 150 bis 200 Personen, Auf der ganzen übrigen Strecke entspricht eine Garnitur von einem Wagen II. Klasse und vier Wagen III. Klasse vollkommen und es wäre völlig unökonomisch, zwischen Olmütz-Hauptbahnhof und Jägerndort eine größere Garnitur mitzuführen, weil dort die Steigerung nahezu 17‰ erreicht.

Bei Auflassung der zweiten Klasse auf den Lokalbahnen wurde nicht einseitig oder willkürlich vorgegangen. Die zweite Klasse wurde auf allen Lokalbahnen aufgelassen, auf denen sie von den Reisenden nicht genügend benützt wurde. Vereinzelt auftretende Mißstände in der Richtung, daß Fahrkarten II. Klasse auf Lokalbahnen ausgegeben wurden, wo diese Klasse aufgelassen worden war, wurden dadurch verschuldet, daß die Ausgabestelle bei außerordentlicher Frequenz, wenn es sich um Karten in Stationen eines fremden Direktionsbereiches handelt, - übersah, daß auf der betreffenden Strecke oder bei einem bestimmten Zuge die II. Klasse nicht mehr besteht; dieses, wenn auch sehr unangenehme Übersehen kann insbesondere auch damit aufgeklärt werden, daß die Dispositionen sich manchmal auch nach der Frequenzsituation ändern. Diese Mißstände wurden aber nahezu vollständig dadurch beseitigt, daß allen Direktionen und Stationen Verzeichnisse jener Strecken zugestellt wurden, auf denen diese Verfügungen durchgeführt wurden. Soweit es möglich ist, verständigt die Eisenbahnverwaltung auch die Interessenten für Jahreskarten bereits im vorhinein davon, ob nach den geplanten Fahrordnungen und auf welcher Strecke die erste oder zweite Klasse aufgelassen werden wird.

auf die Beschwerde gegen die Überfüllung des Zuges Nr. 1506 am 22. Dezember 1925 wurde folgendes erhoben:

Zu dem angeführten Zuge war keine größere Frequenz gemeldet worden; da die Weihnachtsferien in den Schulen erst am 23. Dezember 1925 begannen, war keine Ursache zur Verstärkung der Stammgarnitur vorhanden. Bei diesem Zuge herrschte eine stärkere Frequenz bloß bis Velká Bystřice, wie dies bereits oben angeführt wurde. Am 22. Dezember 1925 hatte die Garnitur 25 Plätze II. Klasse und 213 Plätze III. Klasse, reisende waren aber aus Olmütz-Hauptbahnhof 25 zweiter Klasse und 340 Dritter Klasse, aus Groß-Wasser 20 zweiter Klasse und 225 dritter Klasse aus Thomasdorf 16 zweiter Klasse und 180 dritter Klasse. Der Zugsexpedient hat - wie erhoben wurde - niemandem erklärt, daß die Reisenden keinen Anspruch auf Sitzplätze hätten, sondern war bemüht, den Reisenden klar zu machen, daß von Velká Bystřice an genug Platz sein werde und daß sie sich also diese wenigen Minuten zufrieden geben mögen. Alle Reisenden haben dieser Aufforderung auch folge geleistet, bis auf einen, der zurückblieb, und der wahrscheinlich Herr Lothar Kunz, Sekretär des Vereines der deutschen Landwirte in Bärn, war.

Über den Vorfall am Bahnhofe in Jägerndorf am 29. Dezember 1925 wurde folgendes erhoben:

Die Türe vom Vestibüle zum Perrone wurde vom Portier erst bei Einfahrt des Zuges Nr. 1006 in die Station geschlossen. Nach diesem Zuge, der um 3 Minuten verspätet war, fuhr Zug Nr. 2023 ab, um den es sich handelt (die reguläre Abfahrt des Zuges Nr. 2023 ist um 18 Uhr und die Ankunft des Zuges Nr. 1006 um 17.59 Uhr). Während dieser Zeit (ungefähr 3 Minuten) kamen im Vestibüle die Arbeiter zusammen, welche aus den nahen Betrieben herbeigeströmt waren, in denen an diesem Tage, wie überhaupt in den Weihnachts- und Neujahrstagen, die Arbeitstage vom 31. Dezember 1925 und 2. Jänner 1926 ersetzt werden. Sonst endet die Arbeit in den Betrieben regelmäßig um 17.30 Uhr, so daß die Arbeiter vor Ankunft des Zuges 1006 rechtzeitig in den Zug Nummer 2023 einsteigen können. Der Portier hat richtig gehandelt, weil die Sicherheit der Reisenden durch den Zug Nr. 1006 bedroht war, der am Nebengeleise einfuhr; außerdem war jedoch für dir Arbeiter der Zug Nr. 1009 bestimmt, der um 18.27 Uhr abfährt und auch entsprechend verstärkt war. Der Verkehrsbeamte, Revident Klein, bemühte sich die Angelegenheit höflich aufzuklären, aber ergebnislos. Die Arbeiter bedrohten den Portier mit den Fäusten und benahmen sich so, daß die Polizei eingreifen mußte, welche den Hauptexzedenten, den Arbeiter Anders aus Röwersdorf, sicherstellte. Der Arbeiter Anders stellte sich am nächsten Tage beim Verkehrsamt ein und bat, daß gegen ihn keine Anzeige erstattet werde; er gab selbst zu, daß nicht nur er, sondern auch andere Arbeiter nicht korrekt gehandelt hätten.

Die Ergebnisse der auf Grund der Interpellation eingeleiteten Untersuchung zeigten gleichzeitig die Grundlosigkeit der Beschwerden wegen Unkenntnis der deutschen Sprache; bei einer Versetzung čechischer Bahnbediensteten wird stets darauf geachtet, daß sie die Sprache der Ortsbewohner kennen.

die Staatseisenbahnverwaltung wird auch ferner darüber wachen, daß der Eisenbahnbetrieb in jeder Beziehung vervollkommnet werde, und ist bemüht, begründeten Beschwerden unverzüglich zu entsprechen.

Prag, am 28. April 1926.

Der Eisenbahnminister:

Dr. Říha m. p.

Překlad ad III./309.

Antwort

des Justizministers

auf dir Interpellation des Abgeordneten Nitsch und Genossen

wegen Druchführung der Verordnung über die grundbücherliche Teilung von Parzellen (Druck XV./144).

Die Regierungsverordnung vom 12. Mai 1922, Slg. d. G. u V. Nr. 148, berechtigt den Justizminister nicht, Zivilgeometer für die einzelnen Gerichtsbezirke zu bestellen, da sie Privatunternehmer sind, umsoweniger aber kann er für diese Arbeiten einen staatlichen Forstingenieur bestellen. Die staatlichen Forstingenieure können zwar von der Prüfungskommission im Sinne des Art. VIII der zitierten Verordnung die Landvermessungsberechtigung ohne Prüfung erhalten, falls sie allerdings die Befähigung nach Art. VII aufweisen, in der Frage jedoch, ob und wo sie ihre Praxis betreiben werden, hat weder diese Prüfungskommission noch das Justizministerium einen weiteren Einfluß.

Falls die Herren Interpellanten die Bestimmung des Abs. 2, Art. I, der zit. Verordnung im Sinne hatten, mache ich darauf Aufmerksam, daß, wie bereits aus der Fassung des angeführten Absatzes ersichtlich ist, hier bloß dir für die Zwecke des eigenen Dienstbereiches des betreffenden Amtes ausgefertigten Planskizzen gemeint sind.

Prag, am 22. April 1926.

Der Justizminister:

Dr. Haussmann m. p.

Překlad ad IV./309.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten Windirsch und Genossen

betreffend die Erlassung von Maßnahmen zur Behinderung der Überfremdung im Besitzstande einheimischer industrieller Anlagen und Liegenschaften (Druck VI./49).

Durch die gepflogenen Erhebungen wurde sichergestellt, daß sich in der Gemeinde Zech bei Elbogen keine Porzellanfabrik befindet; an der Grenze zwischen dieser Gemeinde und der Stadt Elbogen - jedoch bereits auf dem Grunde dieser Stadt - befindet sich die Porzellanfabrik der Firma Adolf Persch in Elbogen, welche auf die direkte Anfrage antwortete, daß sie mit der in der Interpellation angeführten Nachricht in keinem Zusammenhange stehe. Auch die Übrigen, in der Nähe gelegenen und im Betrieb stehenden Porzellanfabriken denken nicht an einen Verkauf ihrer Unternehmengen; daß einzige Unternehmen, das is dieser Gegend außer Betrieb steht, ist die kleine Fabrik der Firma Panzner und Co. in Schlaggenwald, über welche ermittelt wurde, daß deren bücherliche Eigentümer bisher zwei Karlsbader Kaufleute sind.

Nach den bisherigen Ermittlungen ist deshalb keine Porzellanfabrik in die Hände der japanischer Staatsangehöriger übergegangen.

Prag, am 10. Mai 1926.

Der Vorsitzende der Regierung:

Černý m. p.









Překlad ad VIII./309.

Válasz

a miniszterelnöktől

dr. Korláth képviselő és társai interpellaációjára a prágai cseh tudományos és müvészeti akadémia funkcionáriusai által a cseh nemzeti vagyon javára jobtalanul elidenítet négy darab Komeniuskönyv s ennek kapcsán a nemzeti becsület tárgyában (XXV/181 ny.-sz).

A prágai cseh tudományos és müvészeti akadémia a késedelem megvilágitása és igazolása mellett az interpellációban felsorolt négy Komeniuskőnyvet 1926 január 2.-án az iskola-és nemzetmüvelödésügyi minisztériumnak vissazaadta, minthogy nevezett minisztérium mindenre figyelmeztetv lévén már az interpelláció benyujtása előtt az ügyben vizsgálatot folytatott.

Aziskola-és nemzetmüvelődésügyi minisztérium intézkedéseket tett aziránt, hogy nevezett könyvek a külügyi minisztérium közvetitésével a prágai magyar követségnek kiadassanak.

Az interpelláció adatai (hogy az egyik könyv az interpelláló úr birtokában, a másik Brnóban van stb.) a valóságnak tehát meg nem felelnek s úgy látszik, hogy az interpelláló úr más azonos példányok nyomában volt. Az akadémiával szemben formált kártéritési igények tekintetében az államkormányzat nem hivatott határozni, mert ez a törvény rendes útjára tartozik.

Praha, 1926 május 11.-én.

A kormány elnöke:

Černý s. k.

Překlad ad IX./309.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Mayr-Harting und Genossen

betreffend das geplante allgemeine Organisationsstatut des Betriebes ťčechoslovakische StaatsbahnenŤ (Druck II./22).

Der Entwurf des neuen Organisationsstatutes für die Unternehmung der čechoslovakischen Staatsbahn, von den § 6 der Regierungsverordnung Nr. 206/1924 spricht, ist noch nicht vollständig fertiggestellt.

Ich kann nur versichern, daß die neue Organisation so eingerichtet sein wird, daß sie allen öffentlichen, dem Unternehmen obliegenden Aufgaben entsprechen wird, allerdings im Rahmen, der durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den tatsächlichen praktischen Bedarf gegeben ist. Dies gilt für alle Bestimmungen des künftigen Organisationsstatutes, somit auch für die Sprachenbestimmungen.

Prag, am 10. Mai 1926.

Der Eisenbahnminister:

Dr. Říha m. p.

Překlad ad X./309.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen

betreffend die Durchführung der Gemeindewahl in Karwin, Schlesien (Druck IV./182).

Als die Wahl der Gemeindevertretung in Karwin auf die eingebrachten Beschwerden durch Entscheidung der politischen Landesverwaltung in Troppau am 11. Juni 1924, Nr. I-2437/1 wegen grundsätzlicher Verletzung der Wahlordnung aufgehoben wurde, konnten Neuwahlen nicht gleich ausgeschrieben werden, weil inzwischen die sich durch längere Zeit hinziehende Angelegenheit der Abtrennung der Ortschaft Sowinec von Altstadt und ihr Anschluß an Karwin in ein entscheidendes Stadium getreten ist.

Die Verlegung der Wahlen war in diesem Falle nötig, weil nach Durchfährung der beabsichtigten Änderung der Gemeindegrenzen die Wahl der Gemeindevertretung in beiden Gemeinden Hätte von neuem stattfinden müssen, und dies umsomehr, als die Veränderung des Umfanges dieser Gemeinden auch Einfluß auf die Zahl der Mandate in den Gemeindevertretungen üben konnte.

Als dann diese Veränderung der Grenzen der beiden genannten Gemeinden bewilligt und am 25. November 1925 durchgeführt wurde, war es nicht möglich, die Wahl in Karwin sofort vorzunehmen, weil die Wähler aus der Ortschaft Sowinec in die ständigen Wählerverzeichnisse der Gemeinde Karwin erst am 15. Dezember 1925 aufgenommen werden konnten und von diesem Tage bis zum 15. Februar 1926 die Vornahme der Wahl nach den Bestmmungen den § 11 Gemeindewahlordnung unzulässig war.

Als die betreffende Frist abgelaufen war, trug die politische Landesverwaltung in Troppau der politischen Bezirksverwaltung in Freistadt auf, die Wahl der Gemeindevertretung in Karwin auszuschreiben, Bevor es jedoch hiezu kam, suchte die Verwaltungskommission in Karwin auf Grund einhelligen Beschlusses vom 26. März 1926 an, daß diese Wahl am Ende Mai oder am Beginne Juni 1926 stattfinden möge. Diesem Wunsche Rechnung tragend, wird die politische Bezirksverwaltung die Wahl der Gemeindevertretung derart ausschreiben, daß dieselbe zum bezeichneten Termin tatsächlich vorgenommen wird.

Prag, den 26. April 1926.

Der Minister des Innern:

Černý m. p.

Překlad ad XI./309.

Antwort

des Ministers für öffentliche Arbeiten

auf die Interpellation des Abgeordneten Windirsch und Genossen

betreffend die Regulierung der Neisse unterhalb der Stadt Reichenberg (Druck VII./97).

Zu der oben angeführten Interpellation erlaube ich mir Nachstehendes mitzuteilen:

Auf Grund der örtlichen Erhebungen legten die Stadt Reichenberg und die Bezirksverwaltungskommission Projekte zur Regelung der Neisse in der Stadt bis zum Wehr der Firma Klinger und dann zur Flußregulierung vom Wehr bis nach Nachendorf vor.

Die unzureichenden Mittel des Fondes für Flußregulierungen, die in erster Reihe zur Fortsetzung der bereits im Bau begriffenen Bauten zu verwenden sind, erlauben nicht, daß neue Regulierungen vorgenommen werden, wenn sie auch vom Standpunkte der öffentlichen Interessen wünschenswert sein mögen.

Das Ministerium für öffentliche Arbeiten erkennt zwar die Notwendigkeit der Regulierungen des Flusses Neisse sowohl in Reichenberg selbst als auch unterhalb der Stadt an, konnte jedoch vorläufig nur die Regulierung im Stadtsprengel auf der Strecke km 9.32 bis 9.95 genehmigen. Diese Arbeiten, die einen Aufwand von 840.000 Kč erfordern, zu welchem aus dem oben genannten Fonds der Stadt Reichenberg eine Summe bis zur Höhe von 500.000 Kč beigetragen werden soll, wird die Stadt selbst durchführen.

Da jedoch die Regulierung mit dem Neubau einer Brücke in Fortsetzung der Staatsstraße Reichenberg-Gablonz über das neue Flußbett der Neisse zusammenhängt, soll nach den bisherigen Verhandlungen die Stadt Reichenberg der politischen Landesverwaltung ein allgemeines Projekt vorlegen und die Frage der Finanzierung dieses Brückenbaues mit den bezüglichen Faktoren grundsätzlich in Verhandling ziehen.

Die weitern Regulierungsarbeiten werden erst eingeleitet werden können, bis die Mittel des Fondes zur Flußregulierung einigermaßen frei werden, beziehungsweise bis nach dem Hauptstück II des Gesetzes vom 15. Oktober 1925, S. d. G. u. V. Nr. 227, zur Verhütung der Schäden bei künftigen Elementarkatastrophen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Ministerium für öffentlich Arbeiten wird sich bemühen, daß die Fortsetzung der Neisse-Regulierung unterhalb Reichenberg, obgleich dieselbe durch das Gesetz nicht sichergestellt ist, in das Bauprogramm einbezogen werde.

Das bezügliche weitere Projekt, das vor allem die Teilregulierung der Neisse auf der Strecke km 11.05-11.45 betrifft und welches die Errichtung der notwendigen Verbindungsstraße Altpaulsdorf-Rosental I ermöglichen soll, wird einem neuen informativen Verfahren unterworfen werden müssen, weil konstatiert wurde, daß durch gelegentliche Abänderung des Projektes wesentliche Ersparungen zu erzielen wären.

Prag, am 3. Mai 1926.

Der Minister für öffentliche Arbeiten:

Ing. Roubík m. p.

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