1. Na den 20. února t. r. místní organisace
komunistické strany ve Falknově n. O. ohlásila
protestní schůzi s tímto denním pořadem:
ťJazykový zákon a berní loupež.Ť
Na námitky politického úřadu proti
poslednímu výrazu pořadatelé ustanovili
jiný pořad: ťJazykový zákon a
daňová otázkaŤ. Okresní politická
správa přes to však schůzi zakázala
pod záminkou, že by byl porušen veřejný
pokoj a řád. Tento zákaz působí
tím větší pobouření, že
schůze svobodných socialistů byla bez závady
3 dny před tím povolena a konána a tím
jest prokázáno, že nelze se vymlouvati na zvláštní
poměry, které by podle názoru policie samy
mohly odůvodniti zákaz schůze.
2. Rovněž tak byla zakázána komunistická
protestní schůze v Karlových Varech, svolaná
na den 28. února s pořadem: ťJazyková
nařízení a daně.Ť Výměr
karlovarského policejního komisařství
opíral se o důvod, že prý nebyla zachována
ustanovená ohlašovací lhůta. Naproti
tomu jest prokázáno, že ohlášení
schůze odevzdal důvěrník komunistické
strany Möschl policejnímu komisařství
osobně v poledne dne 24. února, tedy dlouho ještě
před ustanovenou lhůtou. Příštího
dne odpověděl referent policejního komisařství
na ústní dotaz, že schůze jest povolena.
Později však i na komisařství doznávali,
že schůze byla zakázána na vyšší
rozkaz z Prahy a že tedy jenom svévolnou záminkou
byl poukaz na domnělé překročení
ohlašovací lhůty. Také v tomto případě
byla povolena schůze německých nacionálů,
pořádaná téhož dne, což
nasvědčuje, že zde máme co činiti
se soustavným postupem, organisovaným na vyšší
rozkaz, který má znemožniti, aby se v našem
území jakkoliv veřejně pojednávalo
o daňové otázce.
Falknovský a karlovarský případ jsou
jen dva články z celého řetězu
případů, z nichž je velmi. zřejmý
pokus vlády, soustavně znemožňovati
výkon shromažďovacího práva přívržencům
nejsilnější strany v tomto státě,
pro níž se vyslovil milion hlasů. Z této
nové zrůdy nestoudného reakčního
režimu jest především odpovědný
ministr vnitra.
Vlastně by nám mohlo býti jen vhod, má-li
pan ministr vnitra ctižádost, za každou cenu
a při každé příležitostí
v pravém světle odhalovati do nebe vychvalovanou
československou demokracii a v celé nahotě
ukazovati neakční podstatu vládnoucího
režimu.
Na jednu věc chceme však pana ministra upozorniti.
Ať si pan ministr nemyslí, že pří
volbě prostředků, vedoucích k jeho
vysoké metě, nepotřebuje dbáti toho,
čeho si žádá pracující
lid. Nechť si pan ministr dobře zapamatuje: Statisíce
pracujících lidí, jejíchž jménem
mluvíme, nemají chutí dáti se olupovati
o skrovné zbytky shromažďovací svobody
v tak zvané demokratické republice a ctižádost
pána ministra vnitra konečně se ztroskotá
na jejich nejostřejším odporu.
Tážeme se pana ministra vnitra, je-li ochoten, neprodleně
učiniti přítrž takovéto praxi
při povolování schůzí?
Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur
hat mit dem Erlasse vom 20. November 1925, Z. 135,997 den staatlichen
deutschen Spitzenkurs in Hengstererben wegen angeblich nicht genügenden
Besuchs aufgelöst. Mit dieser Verfügung wurde eine 24
Jahre bestehende Unterrichtsstätte aufgelöst, welche
wesentlich zur Ausbildung und Erhaltung der Spitzenklöppelei
beitrug, welche die geringe Einnahmsquelle der Bevölkerung
dieser Ortschaft bildete, Es muß zugegeben werden, daß
der Besuch des Spitzenkurses ebenso wie überhaupt der Besuch
der Schule zurückgegangen ist. Doch trägt bei den Spitzenschulen
die staatliche Verwaltung selbst daran eine gewisse Schuld.
Die den Spitzenkurs besuchenden Schülerinnen
sind bereits in einem Alter, in welchem sie zur Erwerbswirtschaft
ihrer Eltern beitragen müssen, Es ist daher notwendig, daß
sie bei den Arbeiten in der Schule eine den sonstigen Löhnen
angemessene Vergütung erhalten, da sie mit diesen Vergütungen
zu ihrem Lebensunterhalt beitragen müssen. Die Entlohnung
(Schülerunterstützung) in den staatlichen Kursen steht
jedoch den sonstigen Löhnen bedeutend nach. Ein weiterer
Grund für den Rückgang der Schülerinnenzahl war
die Erkrankung der deutschen Lehrerin. Die von der staatlichen
Unterrichtsverwaltung beigesellte Ersatzkraft war der deutschen
Sprache nicht derart mächtig, um tatsächlich einen praktischen
Unterricht geben zu können, Später wurde sie überhaupt
abgezogen, so daß gar keine Lehrkraft mehr vorhanden war.
Und dann hat man den Kurs ganz einfach aufgelöst, Im übrigen
war der Besuch der deutschen Svitzenschule in Hengstererben
noch im Schuljahr 1924J25 bedeutend stärker (36) als der
Besuch der Mehrzahl der čechischen Spitzenkurse.
In den an sonstigen Erwerbsquellen armen Erzgebirgsortschaften
bildet die Spitzenklöppelei den Haupterwerb der Bewohnerschaft
und daher auch der Einwohner der Ortschaft Hengstererben. Es ist
unmöglich, die Kinder in die nächstgelegene derartige
Schule zu schicken, da diese mehr als eine Stunde vom Orte entfernt
ist und bei den äußerst schwierigen Weg- und Witterungsverhältnissen
ohne Gefährden der Gesundheit der Kinder nicht besuchbar
ist. Die Wegnahme des Kurses bedeutet somit für die Bewohnerschaft
Hengstererbens eine Gefährdung ihres kargen Lebensunterhaltes
für die Zukunft, wenn infolge der schlechten Ausbildungsmöglichkeit
eine Konkurrenzfähigkeit der geklöppelten Spitzen nicht
mehr erzielt werden kann.
Es muß außerdem darauf verwiesen werden, daß
im Erzgebirge bereits 3 Spitzenschulen von der čechoslovakischen
Unterrichtsverwaltung aufgelöat worden sind. Es sind dies
die Schulen in Hirschenstand, Sauersack und Zwittermühle.
Es ist daher die Zahl der deutschen Spitzenschulen im Erzgebirge
auf 14 zusammengeschmolzen.
Wir fragen den Minister, ob er gewillt ist,
die Wiedereröffnung der deutschen Spitzenschule in Hengstererben
unter solchen Umständen zu verfügen, welche die klaglose
Abhaltung des Unterrichtes verbürgt?
Die čechische Bamtenschaft der Stadtgemeinde Iglau hat
es für notwendig befunden, dem abtretenden Regierungskommissär
Výborný nebst einer Zigarettentabatiere
eine in Schweinsleder gebundene Dankadresse zu überreichen,
welche nachstehenden Wortlaut besitzt:
ťDem Herrn Regierungskommissär der
Stadt Iglau, Josef Výborný zur Erinnerung, Dank
und Verständnis bewahren Ihnen aus ganzem Herzen und ganzer
Seele die čechischen Beamten und Angestellten der Stadt
Iglau.
Das čechische Herz schrie auf unter den Ketten der Iglauer
Deutschen und čechisches Blut, vergossen auf dem kühlen
Pflaster des Platzes, ätzte die Bande und rief nach Vergeltung,
Beständiges Unrecht, begangen am čechischen Volke,
ließ den Leidensbecher voll werden und die Klagen und Beschwerden
aus unserer Gegend zerrissen das Herz des čechischen Volkes!
Es kam die Zeit der Befreiung unseres Volkes
von der Knechtschaft der Fremdlinge! Die feindlichen Bollwerke
standen aber an der Grenze der čechische Gegenden und drohten
durch ihren Haß das vom čechischen Volke geschaffene
und mit seinem Blute geheiligte Werk zu zerstören!
Auch die künstlich erhaltene Mehrheit
in Iglau - eine jener Bastionen der Fremdlinge - trat unsere
heiligsten Rechte mit Fassen und ihr Haß gegen uns und das
ganze čechische Volk hüllte sich in schwargelbe Wolken,
deren Entladung den armen südwestlichen Winkel unseres teueren
Mährens ertränken sollte! Sie täuschte sich aber
in ihrer Sehnsucht und wurde aufgescheucht in ihren riesenhaften
Träumen durch einen Mann, einen Čechen, der sich,
ergriffen von den eisigen Stürmen der Iglauer Tyrannenherrschaft
und durchglüht von nationalem Fühlen, fast allein in
den Kampf gegen die herrschenden Feinde
begab, Er führte ihn nicht mit blutiger Gewalt, sondern durch
seine unermüdliche Arbeit, mit Entschiedenheit, Fleiß
und Kenntnissen, durch die beispiellose Tätigkeit siegte
er über die Feinde und gab Iglau dem čechischen Volke
wieder. Für diesen Sieg gebührt Ihnen
heißer Dank nicht nur unsererseits sondern seitens des ganzen
Volkes - Sie unvergeßlicher!
Iglau, am 1. Dezember 1925,Ť
Diese Dankadresse selbst ist geeignet, in der
deutschen Bevölkerung dieses Staates die hellste Entrüstung
hervorzurufen, da sie weit über das Maß der politischen
Anständigkeit hinausgeht. das man bei den im Dienste einer
zweisprachigen Stadt stehenden Beamtenschaft voraussetzen muß.
Dadurch, daß diese Dankadresse im größten Teil
der čechischen und deutschen Tagespresse
veröffentlicht war ist das Moment der Öffentlichkeit
gegeben, die Dankadresse enthält den Charakter einer öffentlichen
nationalen Demonstration gegen die Deutschen der Stadt Iglau.
Die Beamtenschaft der Stadt Iglau hat sich
nicht nur jeglicher Obiektivität begeben, sondern hat auch
den letzten Rest eines Vertrauens seitens der deutschen Bevölkerung
vernichtet, indem sie sich unter Hinwegsetzung über jede
Moralität und Hintansetzung jeder sittlichen Verantwortlichkeit
zur Beibringung eines solchen haßerfüllten Pamphletes
hergegeben hat.
Čechische Beamte, darunter solche mit teilweise höherer
Bildung, haben sich nicht geschämt, ihren Namen unter eine
Adresse zu setzen, in welcher Schlagworte des čechischen
Pöbels enthalten sind, wie sie gebraucht wurden,
um den Mob gegen die Deutschen aufzuhetzen.
Ganz abgesehen davon, daß die čechische Beamtenschaft
der Stadt Iglau die durch den Amtscharakter gezogene Grenze weit
überschritten hat, ist die Adresse in Form und Inhalt von
so aufreizender. chauvinistischer Art und trägt
so offenkundig den Stempel der Deutschfeindlichkeit, daß
sie dem Art. 14 des Schutzgesetzes widerspricht.
Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn
Minister des Innern:
1. Ob er bereit ist, veranlassen wollen, daß
die schuldigen Beamten in der entsprechenden Form zur Verantwortung
gezogen werden?
2. Was er zum Schutze der deutschen Bevölkerung
der Stadt Iglau gegen derartig voreingenommene Beamte zu tun gedenkt?
Ungefähr um Mitte Dezember wurde in Mariaschein
der Hausbesitzer Franz Kosak wegen Verdachtes, er habe den Brand,
welcher den Dachstuhl seines Hauses vernichtete selbst gelegt,
verhaftet und dem Bezirksgerichte Karbitz eingeliefert.
Das Strafverfahren wurde beim Bezirksgerichte
Karbitz unter G. Zl. Tv 411/25 geführt.
Am 22. Dezember 1925 langte bei der Staatsanwaltschaft
in Leitmeritz der Akt mit den bis dahin geflogenen Erhebungen
ein und die Staatsanwaltschaft in Leitmeritz stellte nach Durchsicht
dieser Erhebungen unter G. Zl. 7559/25 den Antrag, das Strafverfahren
gegen Franz Kosak gemäß § 90 St. P. O, einzustellen
und den Verhafteten auf freien Fuß zu setzen.
Am selben Tage noch wurde dieser Einstellungsantrag
mit dem gesamten Akte mit einfachem Brief in Leitmeritz zur Post
gegeben, Dieser Strafakt ist bis zum 2. Jänner 1926 nicht
beim Bezirksgerichte Karbitz eingelangt und es war nur dem Umstand,
daß die Frau des Verhafteten sich an einen Anwalt um Intervention
wegen der Freilassung wendete zu danken, daß Franz Kosak
wenigstens am 2. Jänner 1926 auf freien Fuß gesetzt
werden konnte.
Franz Kosak erleidet durch die jetzigen Verhältnisse
bei der Post, abgesehen von der Einschränkung seiner Freiheit,
ab 23, Dezember 1925 bis 2, Jänner 1926 einen großen
Schaden dadurch, daß Vorkehrungen zum Schutze des Hauses
gegen die Wettereinflüsse durch fast 2 Wochen nicht getroffen
werden konnten und daß er genötigt war für die
Betreibung der Enthaltung Anwaltskosten zu bezahlen.
Die Gefertigten richten an den Herrn Minister
für Post- und Telegraphenwesen, sowie an den Herrn Justizminister
nachstehende Fragen:
1. Ist dem Herrn Minister für Postund
Telegraphenwesen der derzeitige Aufenthaltsort des zitierten Aktes
bekannt?
2. Ist der Herr Minister für Postund Telegraphenwesen
bereit, bezüglich der vorgeschilderten Verhältnisse
eine strenge Untersuchung und Bestrafung der schuldigen Postbeamten
einzuleiten?
3. Ist der Herr Minister für Justiz bereit
Verfügungen zu treffen, daß die Staatsanwaltschaften
gehalten sind, Anträge zum Zwecke der Freilassung von Häftlingen
und Einstellung des Strafverfahrens mittelst eingeschriebenen
Briefes an die Bezirksgerichte hinauszugehen?
4. Sind die Herren Minister für Postund
Telegraphenwesen sowie für Justiz bereit Verfügungen
zu treffen, daß der geschädigte Franz Kosak den erlittenen
Schaden ersetzt bekommt?
Am 29. November 1918 erfolgte in Mähr.-Trübau ein vollständig
unbegründeter Waffengebrauch einer čechischen Militärabteilung
gegen die wehrlose Bevölkerung statt, der mehrere Todesopfer
und Verwundete erforderte.
Am 4. März 1919 fanden in zahlreichen
deutschen Städten Böhmens, Mährens und Schlesiens
öffentliche Kundgebungen der deutschen Bevölkerung für
das Recht der Sudetendeutschen auf Selbstbestimmung statt, Während
in den meisten Orten diese Kundgebungen ohne ernsteren Zwischenfall
verliefen, kam es in einer Anzahl von Städten, in Arnau,
Aussig, Eger, Freudenthal, Kaaden, Karlsbad, Mies und Sternberg
ohne begründeten Anlaß zum Waffengebrauch seitens des
aufgebotenen Militärs, ohne daß eine Gewalttätigkeit
oder ein Angriff der Bevölkerung gegen die Sicherheitsorgane
eine Veranlassung gegeben hätten, Zahlreiche Tote und Verletzte
waren die Opfer dieser traurigen Übergriffe des Militärs.
Der Herr Präsident der Republik hat damals in Übereinstimmung
mit der Regierung eine gerechte Untersuchung dieser blutigen Vorfälle
und eine Schadloshaltung der unschuldigen Opfer zugesagt, Dieselben
Zusagen erfolgten, als am 27. Oktober 1921 in Gräslitz ein
Waffengebrauch einer von auswärts beigezogenen militärischen
Assistenz zahlreiche Tote und Verwundete als Opfer forderte. Es
ist bekannt, daß in einzelnen Städten Verhandlungen
auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1920, Zahl 187 Slg. d.
G. u. V. geführt und Entschädigungen gewährt wurden,
wobei allerdings aus den Kreisen der Bevölkerung Klagen darüber
laut wurden, daß die vom Staate gewährten Entschädigungen
in gar keinem Verhältnisse standen zu dem durch das zerstörte
Leben oder die zerstörte Gesundheit von Familienmitgliedern
den betroffenen Familien entstandenen Schaden. Die Öffentlichkeit
wurde aber über das allgemeine Ergebnis der Untersuchung
und der staatlichen Hilfeleistung nicht unterrichtet.
Die Gefertigten stellen daher an die Regierung
folgende Anfragen;
1. Welches war das Ergebnis der Untersuchung
in den angegebenen Fällen und wurden die örtlichen Gemeindebehörden
zur Durchführung der Untersuchung beigezogen?
2. Inwieweit hat die Staatsverwaltung den Opfern
dieser Ereignisse die im Gesetze 187/1920 vorgesehene Entschädigung
geleistet?
Die Steuerverwaltung in Marienbad schickte
Anfangs Jänner an fast sämtliche Geschäftsleute
Aufforderungen zur Entrichtung von rückständigen Abschlagszahlungen
für 1924 und Quartale von 1925, in welchen gleichzeitig Ordnungsstrafen
angedroht wurden. Von diesen Aufforderungen waren eine ganze Anzahl
nicht mehr zutreffend, weil die geforderten Abschlagszahlungen
bereits entrichtet waren. Ein Teil der mit solchen Aufforderungen
zu Unrecht bedachten Steuerträger begab sich auf das Steueramt,
um festzustellen, wieso sie zu solchen Aufforderungen kommen,
da sie doch bereits bezahlt hätten; sie erhielten auch den
Bescheid, daß tatsächlich bezahlt worden sei.
Die letzten Tage im Monate Feber und die ersten Tage des Monates
März brachten fast allen diesen Steuerträgern nun die
Auferlegung der angedrohten Ordnungsstrafe bis zu Kč 1,000
Höhe. Unter diesen Bestraften befinden
sich nicht nur solche, welche die Beträge bereits erlegt
hatten, sondern auch solche, die auf die obbezeichnete Aufforderung
hin beim Steueramte vorgesprochen und dort bestätigt erhalten
hatten, daß sie bereits bezahlt haben, weiters solche Steuerträger,
welchen Ratenzahlungen bewilligt waren oder die um solche angesucht
und noch keinen Bescheid erhalten haben und auch Steuerträger,
welche Ansuchen um Abschreibungen, bzw. Begünstigungen, gemäß
des Gesetzes vom 24. Oktober 1924, Slg. d. G. u. V. Nr. 235, bezw.
Durchführungsverordnung vom 23. Dezember 1924, Slg. d. G.
u. V. Nr. 300 eingebracht haben und deren Ansuchen bisher noch
nicht erledigt sind.
Allen diesen Steuerträgern samt denjenigen,
welche die Steuer für die im Strafbescheid angegebene Zeit
bereits tatsächlich gezahlt hatten, wo also nicht einmal
der Anschein eines Anlasses zu einer Strafe gegeben erscheint,
mutet man aber noch zu, gegen den Bescheid, mit welchem ihnen
ohne jedes Recht eine Strafe zudiktiert wurde, stempelpflichtige
Rekurse einzubringen.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Finanzminister:
1. Ist er bereit, dieses gesetzlich unbegründete
Vorgehen der Steuerverwaltung in Marienbad energisch abzustellen?
2. Ist weiters der Herr Minister bereit, geeignete
Maßnahmen zu treffen, daß künftighin derartige
Fälle, welche das Ansehen der staatlichen Ämter diskreditieren,
nicht mehr vorkommen?
3. Ist der Herr Minister ferner bereit, die
Steuerverwaltung in Marienbad zu beauftragen, bei Vorschreibung
der Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
bei unrichtig oder unvollständig erachteten Bekenntnissen
die Gründe dem Steuerzahler mitzuteilen und ihm zur Aufklärung
eine angemessene Frist zu geben, um seine Angaben nachweisen,
oder sein Bekenntnis ergänzen zu können, damit die Steuerzahler
nicht fortwährend gegenüber den willkürlichen Einschätzungen
zur Rekursergreifung genötigt sind?
Die politischen Verwaltungsbehörden sind nach einem Reservaterlaß
des Ministeriums des Innern verpflichtet, Gesuche um Zuerkennung
der čechoslovakischen Staatsbürgerschaft - in jedem
Falle derjenigen Ortsgruppe der ťNárodní
JednotaŤ die sich im Orte - oder falls sich dort keine Ortsgruppe
befindet - der nächst sich befindlichen Ortsstelle zur Begutachtung
zu übergeben. Es ist ohne jeden Zweifel, daß es in
der Regel dann ausschließlich von der Entscheidung
und Willensmeinung der Ortsgruppe der ťNárodní
JednotaŤ abhängt, ob der Gesuchsteller die čechoslovakische
Staatsbürgerschaft bekommt oder nicht.
Auf diese Art wird er oft unbescholtenen, seid Jahrzehnten in
einem Orte der nunmehrigen Čechoslovakischen Republik seßhaften
Bürgern, die aus irgend einem Grunde die seinerzeitige Option
versäumt haben unmöglich gemacht, die čechoslovakische
Staatsbürgerschaft zu erwerben, weil irgend ein Heißsporn
in der Ortsgruppe der ťNárodní JednotaŤ
sich dagegen stellt, Die staatlichen Behörden
haben dann auch nicht den Mut, gegen den Willen der ťNárodní
JednotaŤ zu entscheiden, um nicht Angriffen in der Presse
ausgesetzt zu sein.
Man sieht wie weit - trotz der seit dem Umsturze
verflossenen sieben Jahre - die Rechtsordnung in diesem Staate
gediehen ist, wenn private Vereine durch ihre Gutachten Entscheidungen
der staatlichen Behörden beeinflußen können, die
oft für die Beteiligten von weittragender Bedeutung sind.
Die Gefertigten fragen:
1. Ist der Herr Minister bereit, anzuordnen,
daß die Ortsgruppen der ťNárodní JednotaŤ
bei Ansuchen um Zuerkennung der čechoslovakischen Staatsbürgerschaft
nicht mehr befragt werden,
2. ist der Herr Minister bereit die polit. Verwaltungsbehörden
anzuweisen, bei Zuerkennung der čechoslovakischen
Staatsbürgerschaft nach Recht und Gesetz, nicht willkürlich
lediglich nach den Wünschen eines privaten Vereines zu entscheiden.
3. ist der Herr Minister des Innern bereit,
zu erklären, daß der Runderlaß, mit dem das Gutachten
der ťNárodní JednotaŤ bei Gesuchen
um Zuerkennung der čechoslovakischen Staatsbürgerschaft
vorgeschrieben wird, aufgehoben erscheint?