XVIII./227 (překlad).

Interpelace

poslance Wünsche a druhů ministrovi vnitra,

že byly zakázány dvě schůze a to ve Falknově a Karlových Varech.

1. Na den 20. února t. r. místní organisace komunistické strany ve Falknově n. O. ohlásila protestní schůzi s tímto denním pořadem: ťJazykový zákon a berní loupež.Ť Na námitky politického úřadu proti poslednímu výrazu pořadatelé ustanovili jiný pořad: ťJazykový zákon a daňová otázkaŤ. Okresní politická správa přes to však schůzi zakázala pod záminkou, že by byl porušen veřejný pokoj a řád. Tento zákaz působí tím větší pobouření, že schůze svobodných socialistů byla bez závady 3 dny před tím povolena a konána a tím jest prokázáno, že nelze se vymlouvati na zvláštní poměry, které by podle názoru policie samy mohly odůvodniti zákaz schůze.

2. Rovněž tak byla zakázána komunistická protestní schůze v Karlových Varech, svolaná na den 28. února s pořadem: ťJazyková nařízení a daně.Ť Výměr karlovarského policejního komisařství opíral se o důvod, že prý nebyla zachována ustanovená ohlašovací lhůta. Naproti tomu jest prokázáno, že ohlášení schůze odevzdal důvěrník komunistické strany Möschl policejnímu komisařství osobně v poledne dne 24. února, tedy dlouho ještě před ustanovenou lhůtou. Příštího dne odpověděl referent policejního komisařství na ústní dotaz, že schůze jest povolena. Později však i na komisařství doznávali, že schůze byla zakázána na vyšší rozkaz z Prahy a že tedy jenom svévolnou záminkou byl poukaz na domnělé překročení ohlašovací lhůty. Také v tomto případě byla povolena schůze německých nacionálů, pořádaná téhož dne, což nasvědčuje, že zde máme co činiti se soustavným postupem, organisovaným na vyšší rozkaz, který má znemožniti, aby se v našem území jakkoliv veřejně pojednávalo o daňové otázce.

Falknovský a karlovarský případ jsou jen dva články z celého řetězu případů, z nichž je velmi. zřejmý pokus vlády, soustavně znemožňovati výkon shromažďovacího práva přívržencům nejsilnější strany v tomto státě, pro níž se vyslovil milion hlasů. Z této nové zrůdy nestoudného reakčního režimu jest především odpovědný ministr vnitra.

Vlastně by nám mohlo býti jen vhod, má-li pan ministr vnitra ctižádost, za každou cenu a při každé příležitostí v pravém světle odhalovati do nebe vychvalovanou československou demokracii a v celé nahotě ukazovati neakční podstatu vládnoucího režimu.

Na jednu věc chceme však pana ministra upozorniti. Ať si pan ministr nemyslí, že pří volbě prostředků, vedoucích k jeho vysoké metě, nepotřebuje dbáti toho, čeho si žádá pracující lid. Nechť si pan ministr dobře zapamatuje: Statisíce pracujících lidí, jejíchž jménem mluvíme, nemají chutí dáti se olupovati o skrovné zbytky shromažďovací svobody v tak zvané demokratické republice a ctižádost pána ministra vnitra konečně se ztroskotá na jejich nejostřejším odporu.

Tážeme se pana ministra vnitra, je-li ochoten, neprodleně učiniti přítrž takovéto praxi při povolování schůzí?

V Praze dne 16. března 1926.

Wünsch,

Harus, Bolen, dr. Gáti, Kršiak, Schmerda, Hirschl, Cibulka, Dědič, Čermák, Kopasz, Haken, dr. Stern, Vobecká, Burian, Štětka, Śliwka, Major, Chlouba,

Kolláriková, Vrtaník, Juran, Peter, Steiner.

Původní znění ad III./227.

Interpellation

der Abgeordneten Pohl, de Witte und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur wegen der Auflassung der deutschen Spitzenschule in Hengstererben.

Das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur hat mit dem Erlasse vom 20. November 1925, Z. 135,997 den staatlichen deutschen Spitzenkurs in Hengstererben wegen angeblich nicht genügenden Besuchs aufgelöst. Mit dieser Verfügung wurde eine 24 Jahre bestehende Unterrichtsstätte aufgelöst, welche wesentlich zur Ausbildung und Erhaltung der Spitzenklöppelei beitrug, welche die geringe Einnahmsquelle der Bevölkerung dieser Ortschaft bildete, Es muß zugegeben werden, daß der Besuch des Spitzenkurses ebenso wie überhaupt der Besuch der Schule zurückgegangen ist. Doch trägt bei den Spitzenschulen die staatliche Verwaltung selbst daran eine gewisse Schuld.

Die den Spitzenkurs besuchenden Schülerinnen sind bereits in einem Alter, in welchem sie zur Erwerbswirtschaft ihrer Eltern beitragen müssen, Es ist daher notwendig, daß sie bei den Arbeiten in der Schule eine den sonstigen Löhnen angemessene Vergütung erhalten, da sie mit diesen Vergütungen zu ihrem Lebensunterhalt beitragen müssen. Die Entlohnung (Schülerunterstützung) in den staatlichen Kursen steht jedoch den sonstigen Löhnen bedeutend nach. Ein weiterer Grund für den Rückgang der Schülerinnenzahl war die Erkrankung der deutschen Lehrerin. Die von der staatlichen Unterrichtsverwaltung beigesellte Ersatzkraft war der deutschen Sprache nicht derart mächtig, um tatsächlich einen praktischen Unterricht geben zu können, Später wurde sie überhaupt abgezogen, so daß gar keine Lehrkraft mehr vorhanden war. Und dann hat man den Kurs ganz einfach aufgelöst, Im übrigen war der Besuch der deutschen Svitzenschule in Hengstererben noch im Schuljahr 1924J25 bedeutend stärker (36) als der Besuch der Mehrzahl der čechischen Spitzenkurse.

In den an sonstigen Erwerbsquellen armen Erzgebirgsortschaften bildet die Spitzenklöppelei den Haupterwerb der Bewohnerschaft und daher auch der Einwohner der Ortschaft Hengstererben. Es ist unmöglich, die Kinder in die nächstgelegene derartige Schule zu schicken, da diese mehr als eine Stunde vom Orte entfernt ist und bei den äußerst schwierigen Weg- und Witterungsverhältnissen ohne Gefährden der Gesundheit der Kinder nicht besuchbar ist. Die Wegnahme des Kurses bedeutet somit für die Bewohnerschaft Hengstererbens eine Gefährdung ihres kargen Lebensunterhaltes für die Zukunft, wenn infolge der schlechten Ausbildungsmöglichkeit eine Konkurrenzfähigkeit der geklöppelten Spitzen nicht mehr erzielt werden kann.

Es muß außerdem darauf verwiesen werden, daß im Erzgebirge bereits 3 Spitzenschulen von der čechoslovakischen Unterrichtsverwaltung aufgelöat worden sind. Es sind dies die Schulen in Hirschenstand, Sauersack und Zwittermühle. Es ist daher die Zahl der deutschen Spitzenschulen im Erzgebirge auf 14 zusammengeschmolzen.

Wir fragen den Minister, ob er gewillt ist, die Wiedereröffnung der deutschen Spitzenschule in Hengstererben unter solchen Umständen zu verfügen, welche die klaglose Abhaltung des Unterrichtes verbürgt?

Prag, den 16. März 1926.

Pohl, de Witte,

Kolláriková, Kaufmann, Haiplick, Hillebrand, Kirpal, Heeger, Taub, Čulen, Vrtaník, Hackenberg, Čermák, Roscher, Juran, Kršiak, Hruška, Harus, Grünzner, Kopasz, Leibl, Dr. Czech, Dietl, Schäfer,

Schuster, Dědič, Schweichhart, Blatny.

Původní znění ad IV./227.

Interpellation.

des Abgeordneten Otto Horpynika und Genossen an den Minister des Innern

in Angelegenheit des Angriffes der čechischen Beamten und Angentellten der Stadt Iglau gegen das deutsche Volk.

Die čechische Bamtenschaft der Stadtgemeinde Iglau hat es für notwendig befunden, dem abtretenden Regierungskommissär Výborný nebst einer Zigarettentabatiere eine in Schweinsleder gebundene Dankadresse zu überreichen, welche nachstehenden Wortlaut besitzt:

ťDem Herrn Regierungskommissär der Stadt Iglau, Josef Výborný zur Erinnerung, Dank und Verständnis bewahren Ihnen aus ganzem Herzen und ganzer Seele die čechischen Beamten und Angestellten der Stadt Iglau.

Das čechische Herz schrie auf unter den Ketten der Iglauer Deutschen und čechisches Blut, vergossen auf dem kühlen Pflaster des Platzes, ätzte die Bande und rief nach Vergeltung, Beständiges Unrecht, begangen am čechischen Volke, ließ den Leidensbecher voll werden und die Klagen und Beschwerden aus unserer Gegend zerrissen das Herz des čechischen Volkes!

Es kam die Zeit der Befreiung unseres Volkes von der Knechtschaft der Fremdlinge! Die feindlichen Bollwerke standen aber an der Grenze der čechische Gegenden und drohten durch ihren Haß das vom čechischen Volke geschaffene und mit seinem Blute geheiligte Werk zu zerstören!

Auch die künstlich erhaltene Mehrheit in Iglau - eine jener Bastionen der Fremdlinge - trat unsere heiligsten Rechte mit Fassen und ihr Haß gegen uns und das ganze čechische Volk hüllte sich in schwargelbe Wolken, deren Entladung den armen südwestlichen Winkel unseres teueren Mährens ertränken sollte! Sie täuschte sich aber in ihrer Sehnsucht und wurde aufgescheucht in ihren riesenhaften Träumen durch einen Mann, einen Čechen, der sich, ergriffen von den eisigen Stürmen der Iglauer Tyrannenherrschaft und durchglüht von nationalem Fühlen, fast allein in den Kampf gegen die herrschenden Feinde begab, Er führte ihn nicht mit blutiger Gewalt, sondern durch seine unermüdliche Arbeit, mit Entschiedenheit, Fleiß und Kenntnissen, durch die beispiellose Tätigkeit siegte er über die Feinde und gab Iglau dem čechischen Volke wieder. Für diesen Sieg gebührt Ihnen heißer Dank nicht nur unsererseits sondern seitens des ganzen Volkes - Sie unvergeßlicher!

Iglau, am 1. Dezember 1925,Ť

Diese Dankadresse selbst ist geeignet, in der deutschen Bevölkerung dieses Staates die hellste Entrüstung hervorzurufen, da sie weit über das Maß der politischen Anständigkeit hinausgeht. das man bei den im Dienste einer zweisprachigen Stadt stehenden Beamtenschaft voraussetzen muß.

Dadurch, daß diese Dankadresse im größten Teil der čechischen und deutschen Tagespresse veröffentlicht war ist das Moment der Öffentlichkeit gegeben, die Dankadresse enthält den Charakter einer öffentlichen nationalen Demonstration gegen die Deutschen der Stadt Iglau.

Die Beamtenschaft der Stadt Iglau hat sich nicht nur jeglicher Obiektivität begeben, sondern hat auch den letzten Rest eines Vertrauens seitens der deutschen Bevölkerung vernichtet, indem sie sich unter Hinwegsetzung über jede Moralität und Hintansetzung jeder sittlichen Verantwortlichkeit zur Beibringung eines solchen haßerfüllten Pamphletes hergegeben hat.

Čechische Beamte, darunter solche mit teilweise höherer Bildung, haben sich nicht geschämt, ihren Namen unter eine Adresse zu setzen, in welcher Schlagworte des čechischen Pöbels enthalten sind, wie sie gebraucht wurden, um den Mob gegen die Deutschen aufzuhetzen.

Ganz abgesehen davon, daß die čechische Beamtenschaft der Stadt Iglau die durch den Amtscharakter gezogene Grenze weit überschritten hat, ist die Adresse in Form und Inhalt von so aufreizender. chauvinistischer Art und trägt so offenkundig den Stempel der Deutschfeindlichkeit, daß sie dem Art. 14 des Schutzgesetzes widerspricht.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister des Innern:

1. Ob er bereit ist, veranlassen wollen, daß die schuldigen Beamten in der entsprechenden Form zur Verantwortung gezogen werden?

2. Was er zum Schutze der deutschen Bevölkerung der Stadt Iglau gegen derartig voreingenommene Beamte zu tun gedenkt?

Prag, am 2. Feber 1926.

Horpynka,

Windirsch, Ing. Kallina, Heller, Wagner, Kraus, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Fischer, Dr. Lehnert, Hodina, Schubert, Zierhut, Mayer, Siegel, Weber, Weisser, Dr. Koberg, Dr. Hanreich, Dr. Spina, Böllmann.

Původní znění ad V./227.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen und den Minister für Jusitiz

betreffend Erhebung in Angelegenheit des Strafaktes Franz Kosak und die Art der

Postbeförderung wichtiger Akten.

Ungefähr um Mitte Dezember wurde in Mariaschein der Hausbesitzer Franz Kosak wegen Verdachtes, er habe den Brand, welcher den Dachstuhl seines Hauses vernichtete selbst gelegt, verhaftet und dem Bezirksgerichte Karbitz eingeliefert.

Das Strafverfahren wurde beim Bezirksgerichte Karbitz unter G. Zl. Tv 411/25 geführt.

Am 22. Dezember 1925 langte bei der Staatsanwaltschaft in Leitmeritz der Akt mit den bis dahin geflogenen Erhebungen ein und die Staatsanwaltschaft in Leitmeritz stellte nach Durchsicht dieser Erhebungen unter G. Zl. 7559/25 den Antrag, das Strafverfahren gegen Franz Kosak gemäß § 90 St. P. O, einzustellen und den Verhafteten auf freien Fuß zu setzen.

Am selben Tage noch wurde dieser Einstellungsantrag mit dem gesamten Akte mit einfachem Brief in Leitmeritz zur Post gegeben, Dieser Strafakt ist bis zum 2. Jänner 1926 nicht beim Bezirksgerichte Karbitz eingelangt und es war nur dem Umstand, daß die Frau des Verhafteten sich an einen Anwalt um Intervention wegen der Freilassung wendete zu danken, daß Franz Kosak wenigstens am 2. Jänner 1926 auf freien Fuß gesetzt werden konnte.

Franz Kosak erleidet durch die jetzigen Verhältnisse bei der Post, abgesehen von der Einschränkung seiner Freiheit, ab 23, Dezember 1925 bis 2, Jänner 1926 einen großen Schaden dadurch, daß Vorkehrungen zum Schutze des Hauses gegen die Wettereinflüsse durch fast 2 Wochen nicht getroffen werden konnten und daß er genötigt war für die Betreibung der Enthaltung Anwaltskosten zu bezahlen.

Die Gefertigten richten an den Herrn Minister für Post- und Telegraphenwesen, sowie an den Herrn Justizminister nachstehende Fragen:

1. Ist dem Herrn Minister für Postund Telegraphenwesen der derzeitige Aufenthaltsort des zitierten Aktes bekannt?

2. Ist der Herr Minister für Postund Telegraphenwesen bereit, bezüglich der vorgeschilderten Verhältnisse eine strenge Untersuchung und Bestrafung der schuldigen Postbeamten einzuleiten?

3. Ist der Herr Minister für Justiz bereit Verfügungen zu treffen, daß die Staatsanwaltschaften gehalten sind, Anträge zum Zwecke der Freilassung von Häftlingen und Einstellung des Strafverfahrens mittelst eingeschriebenen Briefes an die Bezirksgerichte hinauszugehen?

4. Sind die Herren Minister für Postund Telegraphenwesen sowie für Justiz bereit Verfügungen zu treffen, daß der geschädigte Franz Kosak den erlittenen Schaden ersetzt bekommt?

Prag, am 12. Jänner 1926.

Dr, Keibl,

Matzner, Halke, Ing. Kallina, Kraus, Dr. Schollich, Siegel, Dr. Lehnert, Weber, Dr. Koberg, Horpynka, Böhm, Dr. Spina, Zierhut, Platzer, Wagner, Weisser, Heller, Böllmann, Mayer, Fischer.

Původní znění ad VI./227.

Interpellation

der Abgeordneten Josef Patzel, Dr. Franz Spina, Dr. Felix Luschka, Ing. Rudolf Jung, Alois Stenzl und Genossen

an die Regierung

betreffend die Entschädigung der Opfer des Waffengebrauches militärischer Abteilungen.

Am 29. November 1918 erfolgte in Mähr.-Trübau ein vollständig unbegründeter Waffengebrauch einer čechischen Militärabteilung gegen die wehrlose Bevölkerung statt, der mehrere Todesopfer und Verwundete erforderte.

Am 4. März 1919 fanden in zahlreichen deutschen Städten Böhmens, Mährens und Schlesiens öffentliche Kundgebungen der deutschen Bevölkerung für das Recht der Sudetendeutschen auf Selbstbestimmung statt, Während in den meisten Orten diese Kundgebungen ohne ernsteren Zwischenfall verliefen, kam es in einer Anzahl von Städten, in Arnau, Aussig, Eger, Freudenthal, Kaaden, Karlsbad, Mies und Sternberg ohne begründeten Anlaß zum Waffengebrauch seitens des aufgebotenen Militärs, ohne daß eine Gewalttätigkeit oder ein Angriff der Bevölkerung gegen die Sicherheitsorgane eine Veranlassung gegeben hätten, Zahlreiche Tote und Verletzte waren die Opfer dieser traurigen Übergriffe des Militärs. Der Herr Präsident der Republik hat damals in Übereinstimmung mit der Regierung eine gerechte Untersuchung dieser blutigen Vorfälle und eine Schadloshaltung der unschuldigen Opfer zugesagt, Dieselben Zusagen erfolgten, als am 27. Oktober 1921 in Gräslitz ein Waffengebrauch einer von auswärts beigezogenen militärischen Assistenz zahlreiche Tote und Verwundete als Opfer forderte. Es ist bekannt, daß in einzelnen Städten Verhandlungen auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1920, Zahl 187 Slg. d. G. u. V. geführt und Entschädigungen gewährt wurden, wobei allerdings aus den Kreisen der Bevölkerung Klagen darüber laut wurden, daß die vom Staate gewährten Entschädigungen in gar keinem Verhältnisse standen zu dem durch das zerstörte Leben oder die zerstörte Gesundheit von Familienmitgliedern den betroffenen Familien entstandenen Schaden. Die Öffentlichkeit wurde aber über das allgemeine Ergebnis der Untersuchung und der staatlichen Hilfeleistung nicht unterrichtet.

Die Gefertigten stellen daher an die Regierung folgende Anfragen;

1. Welches war das Ergebnis der Untersuchung in den angegebenen Fällen und wurden die örtlichen Gemeindebehörden zur Durchführung der Untersuchung beigezogen?

2. Inwieweit hat die Staatsverwaltung den Opfern dieser Ereignisse die im Gesetze 187/1920 vorgesehene Entschädigung geleistet?

Prag, am 16. März 1926.

Patzel, Dr. Spina, Dr. Luschka, Ing. Jung, Stenzl, Weisser, Dr. Wollschack, Böllmann, Platzer, Dr. Feierfeil, Fischer, Schubert, Hodina, Bartel, Dr. Petersilka, Zajícek, Kunz, Dr. Hanreich, Windirsch, Böhm, Greif, Scharnagl, Dr. Mayr-Harting, Halke, Simm.

Původní znění ad VII./227.

Interpellation

der Abgeordneten Eckert, Stenzl, Tichi und Genossen

an den Finanzminister

wegen Unzukömmlichkeiten bei der Steuerverwaltung in Marienbad.

Die Steuerverwaltung in Marienbad schickte Anfangs Jänner an fast sämtliche Geschäftsleute Aufforderungen zur Entrichtung von rückständigen Abschlagszahlungen für 1924 und Quartale von 1925, in welchen gleichzeitig Ordnungsstrafen angedroht wurden. Von diesen Aufforderungen waren eine ganze Anzahl nicht mehr zutreffend, weil die geforderten Abschlagszahlungen bereits entrichtet waren. Ein Teil der mit solchen Aufforderungen zu Unrecht bedachten Steuerträger begab sich auf das Steueramt, um festzustellen, wieso sie zu solchen Aufforderungen kommen, da sie doch bereits bezahlt hätten; sie erhielten auch den Bescheid, daß tatsächlich bezahlt worden sei.

Die letzten Tage im Monate Feber und die ersten Tage des Monates März brachten fast allen diesen Steuerträgern nun die Auferlegung der angedrohten Ordnungsstrafe bis zu Kč 1,000 Höhe. Unter diesen Bestraften befinden sich nicht nur solche, welche die Beträge bereits erlegt hatten, sondern auch solche, die auf die obbezeichnete Aufforderung hin beim Steueramte vorgesprochen und dort bestätigt erhalten hatten, daß sie bereits bezahlt haben, weiters solche Steuerträger, welchen Ratenzahlungen bewilligt waren oder die um solche angesucht und noch keinen Bescheid erhalten haben und auch Steuerträger, welche Ansuchen um Abschreibungen, bzw. Begünstigungen, gemäß des Gesetzes vom 24. Oktober 1924, Slg. d. G. u. V. Nr. 235, bezw. Durchführungsverordnung vom 23. Dezember 1924, Slg. d. G. u. V. Nr. 300 eingebracht haben und deren Ansuchen bisher noch nicht erledigt sind.

Allen diesen Steuerträgern samt denjenigen, welche die Steuer für die im Strafbescheid angegebene Zeit bereits tatsächlich gezahlt hatten, wo also nicht einmal der Anschein eines Anlasses zu einer Strafe gegeben erscheint, mutet man aber noch zu, gegen den Bescheid, mit welchem ihnen ohne jedes Recht eine Strafe zudiktiert wurde, stempelpflichtige Rekurse einzubringen.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Finanzminister:

1. Ist er bereit, dieses gesetzlich unbegründete Vorgehen der Steuerverwaltung in Marienbad energisch abzustellen?

2. Ist weiters der Herr Minister bereit, geeignete Maßnahmen zu treffen, daß künftighin derartige Fälle, welche das Ansehen der staatlichen Ämter diskreditieren, nicht mehr vorkommen?

3. Ist der Herr Minister ferner bereit, die Steuerverwaltung in Marienbad zu beauftragen, bei Vorschreibung der Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei unrichtig oder unvollständig erachteten Bekenntnissen die Gründe dem Steuerzahler mitzuteilen und ihm zur Aufklärung eine angemessene Frist zu geben, um seine Angaben nachweisen, oder sein Bekenntnis ergänzen zu können, damit die Steuerzahler nicht fortwährend gegenüber den willkürlichen Einschätzungen zur Rekursergreifung genötigt sind?

Prag, am 11. März 1926.

Eckert, Stenzl, Tichi,

Windirsch, Siegel, Böhm, Hodina, Wagner, Dr. Hanreich, Zierhut, Szent-Ivány, Nitsch, Füssy, Dr. Korláth, Weisser, Heller, Mayer, Böllmann, Schubert, Dr. Spina, Halke, Platzer, Fischer.

Původní znění ad VIII./227.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Tichi, Alois Stenzl, Ernst Eckert und Genossen

an den Minister des Innern betreffend die čechoslovakische Staatsbürgerschaft.

Die politischen Verwaltungsbehörden sind nach einem Reservaterlaß des Ministeriums des Innern verpflichtet, Gesuche um Zuerkennung der čechoslovakischen Staatsbürgerschaft - in jedem Falle derjenigen Ortsgruppe der ťNárodní JednotaŤ die sich im Orte - oder falls sich dort keine Ortsgruppe befindet - der nächst sich befindlichen Ortsstelle zur Begutachtung zu übergeben. Es ist ohne jeden Zweifel, daß es in der Regel dann ausschließlich von der Entscheidung und Willensmeinung der Ortsgruppe der ťNárodní JednotaŤ abhängt, ob der Gesuchsteller die čechoslovakische Staatsbürgerschaft bekommt oder nicht.

Auf diese Art wird er oft unbescholtenen, seid Jahrzehnten in einem Orte der nunmehrigen Čechoslovakischen Republik seßhaften Bürgern, die aus irgend einem Grunde die seinerzeitige Option versäumt haben unmöglich gemacht, die čechoslovakische Staatsbürgerschaft zu erwerben, weil irgend ein Heißsporn in der Ortsgruppe der ťNárodní JednotaŤ sich dagegen stellt, Die staatlichen Behörden haben dann auch nicht den Mut, gegen den Willen der ťNárodní JednotaŤ zu entscheiden, um nicht Angriffen in der Presse ausgesetzt zu sein.

Man sieht wie weit - trotz der seit dem Umsturze verflossenen sieben Jahre - die Rechtsordnung in diesem Staate gediehen ist, wenn private Vereine durch ihre Gutachten Entscheidungen der staatlichen Behörden beeinflußen können, die oft für die Beteiligten von weittragender Bedeutung sind.

Die Gefertigten fragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, anzuordnen, daß die Ortsgruppen der ťNárodní JednotaŤ bei Ansuchen um Zuerkennung der čechoslovakischen Staatsbürgerschaft nicht mehr befragt werden,

2. ist der Herr Minister bereit die polit. Verwaltungsbehörden anzuweisen, bei Zuerkennung der čechoslovakischen Staatsbürgerschaft nach Recht und Gesetz, nicht willkürlich lediglich nach den Wünschen eines privaten Vereines zu entscheiden.

3. ist der Herr Minister des Innern bereit, zu erklären, daß der Runderlaß, mit dem das Gutachten der ťNárodní JednotaŤ bei Gesuchen um Zuerkennung der čechoslovakischen Staatsbürgerschaft vorgeschrieben wird, aufgehoben erscheint?

Prag, am 11. März 1926.

Tichi, Stenzl, Eckert,

Weisser, Wagner, Dr. Spina, Böhm, Fischer, Szent-Ivány, Dr. Hanreich, Dr. Holota, Koczor, Nitsch, Füssy, Heller, Kurťak, Halke, Windirsch, Zierhut, Platzer, Schubert, Dr. Korláth, Böllmann, Mayer.

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