Ètvrtek 2. kvìtna 1929

Der § 7 gibt die Möglichkeit, sprengelfremde Kinder in die Hilfsschule aufnehmen zu können, wenn durch ihre Aufnahme die Anzahl der Kinder von 20 in einer Klasse nicht überschritten wird. Ansonsten können sie nur mit Einwilligung des Schulerhalters aufgenommen werden. Sprengelfremde Kinder können, müssen jedoch nicht aufgenommen werden. Es ist also keine Gewähr, daß Kinder, die außerhalb der Schulgemeinde wohnen, die Möglichkeit haben, eine Hilfsschule zu besuchen. Es ist deshalb wünschenswert, daß der Hilfsschulsprengel für die Hilfsschule alle umliegenden Ortschaften umfaßt. Dann müßten naturgemäß auch Vorbedingungen geschaffen werden, damit die Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder in die Hilfsschule entsenden zu können. Bedeutet es schon vielfach ein großes Opfer, wenn die Eltern, die in der Schulstadt wohnen, ihre Kinder zur Schule führen und von der Schule abholen müssen es handelt sich doch meist um Arbeitereltern - wird es ihnen fast unmöglich, die Kinder zur Schule zu bringen, wenn der Weg zur Schule mit der Straßenbahn oder gar mit der Eisenbahn zurückgelegt werden muß. Für diesen Fall müßten in der Stadt Internate geschaffen werden, in welchen die Kinder während der schulfreien Zeit unter fachmännischer Leitung und Aufsicht sich aufhalten können, wo sie aber auch gleichzeitig verköstigt werden. Die Kosten für die Erhaltung solcher Internate müßten von den Gemeinden oder Bezirken aufgebracht werden und, wo die Möglichkeit besteht, müßten die Eltern der Kinder einen Teil der Kosten selbst tragen.

Die Schulpflicht soll vom 6. bis zum 16. Lebensjahr ausgedehnt werden, um eine bessere erziehliche Ausbildung zu ermöglichen, die doch nachweisbar bei den geistig minderwertigen Kindern viel langsamer vor sich geht, als bei normalen Kindern.

Ich habe schon darauf verwiesen, daß die Hilfsschullehrer einen ganz besonders schweren Dienst zu erfüllen haben, daß an sie ganz besondere nervenaufpeitschende Anforderungen gestellt werden und es ist daher die Forderung nach der Gleichstellung der Hilfsschullehrer mit den Taubstummenlehrern nicht nur eine berechtigte, sondern auch eine selbstverständliche Forderung. Will man eine zufriedene Lehrerschaft haben, die mit Lust, Freude und Liebe sich dieser überaus schweren Aufgabe widmet, muß man ihre Leistungen nicht nur am Papier anerkennen, sondern man darf ihr die ihr zustehenden Rechte nicht schmälern oder gar vorenthalten. Wenn man Geld zur Erhöhung der Bezüge der Geistlichen hat, wenn man jährlich Millionen für den Militarismus verpulvert, Millionen den Banken und Zuckerbaronen schenkt, muß man auch Geld für wirklich geleistete Arbeit haben.

Ich möchte noch ein paar Worte zu der Errichtung von Schulen sagen. Die Errichtung von Hilfsschulen wird leider noch gar nicht zur Pflicht gemacht. Das ominöse Wörtchen "kann" zieht sich durch den § 12 wie ein schwarzer Faden. Das Ministerium weiß ganz genau, warum die Gemeinden nicht verpflichtet werden können, überall, selbst wenn die Notwendigkeit gegeben ist, Hilfsschulen zu errichten. Die Antragsteller sehen das große Verbrechen, das die Koalitionsparteien durch die Annahme des Gemeindefinanzgesetzes begangen haben und sie sind sich dessen bewußt, daß selbst wenn es das Gesetz konkret aussprechen würde, die Gemeinden gar nicht in der Lage wären, neue Lasten auf sich zu nehmen. Die Abschaffung des Gemeindefinanzgesetzes und die Verstaatlichung aller Schulen wäre der einzige Weg zur Förderung und zum Ausbau des Hilfsschulwesens. Wenn der § 15 in der jetzigen Fassung bleibt, dann müßten jene Hilfsschulen aufgelöst werden, die in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht einmal 12 Schüler im Jahresdurchschnitt hatten. Bei seiner Annahme würde es bedeuten, daß vielfach nicht einmal alle Bezirksstädte Hilfsschulen haben könnten. Die Herabsetzung der Schülerzahl auf 8 Schüler bei einem dreijährigen Durchschnitt ist deshalb ein dringendes Gebot. Ich habe schon im Kulturausschuß darauf verwiesen, daß dieser Paragraph überhaupt sehr unklar ist, denn er sagt nicht, ob auch die sprengelfremden Kinder in diese Zahl eingerechnet werden. Das sah auch der dort anwesende Herr Regierungsvertreter ein und man beschloß daher, in dem Motivenbericht festzulegen, daß auch sprengelfremde Kinder eingerechnet werden. Diese Lösung kann uns natürlich nicht befriedigen. Der Motivenbericht ist kein Gesetz. Ich spreche noch einmal die Befürchtung aus, daß bei Durchführung dieses Paragraphen viele Schulen geschlossen werden müssen, denn der Paragraph sagt klar und mit aller Deutlichkeit: "müssen", nicht können geschlossen werden, wenn die Schülerzahl von 12 Kindern im dreijährigen Durchschnitt nicht erreicht wird.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Ministerialerlaß des alten Österreichs vom 7. Mai 1907, in welchem es heißt: "In kleineren Orten, in welchen nicht einmal die Voraussetzungen zur Errichtung einer Hilfsklasse gegeben sind, könnte unter Umständen die Errichtung eines für schwachsinnige Kinder bestimmten mehrstündigen Unterrichts in der Woche außerhalb der normalen Unterrichtszeit in Frage kommen." - Also bereits vor 20 Jahren war man bestrebt, auch der kleinsten Anzahl von schwachsinnigen Kindern einen separaten Unterricht zu ermöglichen. Wie immer, geht man auch hier den Krebsgang. Jetzt muß eine Schule aufgelöst werden, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht einmal 12 Schüler erreicht. Das ist doch ein unverzeihlicher, ja unverantwortlicher Rückschritt. Seit dem Jahre 1920 laboriert man an dem Gesetzentwurf. Man müßte doch annehmen, daß das Ministerium inzwischen Erfahrungen gesammelt hat und daß es sich die kulturellen Fortschritte im Hilfsschulwesen der andern Staaten, insbesondere Deutschlands, der Schweiz, Österreichs mehr zunutze machte. Das ist leider nicht der Fall.

Ich möchte noch an einem Beispiel die èechoslovakische Rückentwicklung im Schulwesen nachweisen. Im Jahre 1922 wurde ein Gesetz angenommen, dem zufolge die bestehenden Familienschulen nach und nach verstaatlicht werden. Wir haben dieses Gesetz begrüßt, weil wir der Meinung sind, daß es die vornehmste Pflicht des Staates ist, alle Schulen unter seine Obhut und Betreuung, selbstverständlich bei Wahrung der vollen kulturellen Autonomie, zu übernehmen. Der Grundsatz der Verstaatlichung der Schulen wird auf einmal verlassen. Der ominöse § 18 sagt: "Falls nachgewiesen ist, daß die private Hilfsschule oder Hilfsklasse vollkommen dem Bedarfe der Erziehung und Bildung der Kinder in der Schulgemeinde entspricht, die zum Besuche der Hilfsschule (Hilfsklasse) verpflichtet sind, kann der Landesschulrat unter Zustimmung der Erhalter der privaten Hilfsschule (Hilfsklasse) bewilligen, daß in solchen Gemeinden keine solche öffentliche Hilfsschule (Hilfsklasse) errichtet werde." Der Absatz 3 zeigt, wer das Ruder lenkt, aber er kennzeichnet auch mit Blitzeseile den jetzigen Regierungskurs. Statt daß es hieße, dort, wo sich eine öffentliche Hilfsschule befindet, darf keine Privathilfsschule errichtet werden, wird nun das gerade Gegen teil gemacht. In Zukunft wird es so sein: wenn z. B. eine Gemeinde um die Errichtung einer Hilfsschule ansucht und die Erhalter einer privaten Hilfsschule Einspruch erheben, darf in diesem Orte keine öffentliche Hilfsschule errichtet werden. Ich habe schon im Kulturausschuß auf diesen unmöglichen Zustand aufmerksam gemacht. Der Regierungsvertreter erklärte, daß diese Bestimmung kein Novum bedeute und daß eine ähnliche Bestimmung im alten Reichsschulgesetz vom Jahre 1869 zu finden sei. Diese Behauptung stimmt nicht. Nach den Bestimmungen des alten Reichsschulgesetzes kann eine Gemeinde von der Verpflichtung zur Errichtung einer öffentlichen Schule enthoben werden, wenn in der Gemeinde eine private Schule besteht. Also, das gerade Gegenteil. Nach dem Reichsschulgesetz kann eine Gemeinde von der Errichtung einer Schule enthoben werden, nach dem jetzigen Gesetz kann eine Gemeinde, auch wenn sie will, keine Schule errichten, wenn die Erhalter der Privatschule Einspruch erheben. Ich habe durchaus keine Ursache, die Autorität der Regierung oder eines Ministeriums zu wahren, aber es ist zu durchsichtig, woher der Wind weht und welchem Einfluß diese Instanzen unterlegen sind. Wir erklären heute schon, daß wir uns mit aller Energie gegen die geplante Verklerikalisierung denn nichts anderes liegt diesem Paragraphen. zugrunde - nicht nur der Hilfsschulen, sondern aller Schulen verwahren und unseren Kampf mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln aufnehmen. Der Absatz 3 des § 18 bedeutet aber auch eine direkte Vergewaltigung vieler Eltern. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Horák.) Das Gesetz spricht die Hilfsschulpflicht aus, d. h. also, daß die Eltern ihr Kind zwangsweise in eine private Schule schicken müssen, wenn im Orte keine öffentliche Hilfsschule ist. Nun kann es vor kommen, daß konfessionslose Eltern gezwungen werden können, ihr Kind in eine klerikale Schule zu entsenden. Das ist ein unmöglicher Zustand, der nicht genug bekämpft werden kann.

Ich habe schon vorhin gesagt, daß durch die finanzielle Drosselung der Gemeinden und Bezirke, bedingt durch das Gemeindefinanzgesetz, es unmöglich gemacht ist, den Selbstverwaltungskörpern neue Schullasten aufzubürden. Das Gesetz spricht deshalb nur über die fakultative Errichtung der Hilfsschulen. Der Herr Koll. Dubický hat aber einen Ausweg gefunden, wie Hilfsschulen errichtet werden können. Der Herr Koll Dubický als Berichterstatter verweist auf den Weg der Wohltätigkeit. So erzählte er im sozialpolitischen Ausschuß, daß man in seiner Heimatsstadt eine Hilfsschule errichten wolle. Die Sammlungen sind bereits eingeleitet, doch wird es noch eine geraume Zeit dauern, bevor der Grundstein gelegt werden könne, weil die Spenden langsam einlaufen. Die armen Kinder! Werden sie nicht inzwischen Greise, werden nicht viele von ihnen im schweren Kampfe ums Dasein indessen unterliegen? Man könnte aber auch den Koll. Dubický bedauern, der sich der Hoffnung hingibt, daß so viele Spenden einlaufen werden, um wirklich eine Hilfsschule errichten zu können.

Ich möchte noch auf einige wichtige Fragen, die eng mit dem Gesetz zusammenhängen aufmerksam machen. In vielen Orten sind ärztliche Untersuchungen eingeführt, in manchen Orten Schulärzte angestellt. Es ist eine selbstverständliche Forderung, daß die geistig minderbegabten Kinder einer ständigen ärztlichen Kontrolle unterliegen müßten, daß aber für die Untersuchung der Kinder psychiatrisch vorgebildete Äzte bestellt werden. Diese Forderung brauche ich sicher nicht näher zu begründen.

Und nun noch ein Wort über die Landesanstalt in Wopoøan. Vorweg sei festgestellt, daß diese Anstalt die einzige Landesanstalt dieser Art in der Èechoslovakei ist. Die Anstalt ist überfüllt und es dauert monatelang, wenn nicht oft jahrelang, bevor man ein Kind dort unterbringt. Wir haben uns, Koll. Blatný und ich, diese Anstalt angesehen. Sie macht auf den Besucher den besten Eindruck. Überall herrscht peinliche Reinheit. Auf Befragen erklärte uns der Direktor der Anstalt, daß das Aufräumen die Kinder meist selbst besorgen. Nun bin ich mir bewußt, daß Kinder mit geistigen Gebrechen beschäftigt werden müssen, um sie von vielem anderen abzulenken. Wir können aber nicht zubilligen, daß die Kinder dort nur zu Arbeiten und noch dazu zu jeder Art von Arbeit verwendet werden. Die Kinder wichsen dort täglich die Fußböden, müssen aber auch schwere Arbeit verrichten, z. B. Kohlenschaufeln usw. Der Zweck des Aufenthaltes in dieser Anstalt ist doch der, daß die Kinder dort etwas lernen sollen. Wie sieht es aber da aus? Viele Eltern haben ihre Kinder hingegeben in der besten Meinung und Überzeugung, daß den Kindern dort Schulunterricht erteilt werden wird. In vielen Schreiben, die ich mit dem früheren Landesausschuß gewechselt habe, als ich mich um die Unterbringung einiger Kinder in dieser Anstalt bemüht habe, wurde mir fest versprochen, daß ehestens eine Anstaltsschule errichtet werden wird. Auf Grund dieser Zusicherungen gaben viele Eltern ihre Kinder, die bildungsfähig waren, nach Wopoøan. Bis zum heutigen Tage ist der Anstalt noch keine Schule angegliedert. Da die Kinder nur bis zum 16. Lebensjahr in der Anstalt bleiben dürfen, werden die Kinder dann entlassen und haben außer Aufräumearbeit, Kohlenschaufeln, ab und zu manches Kind vielleicht ein Handwerk, nichts gelernt, so daß sie vielfach nicht einmal den eigenen Namen werden schreiben können. Es ist also dringendst notwendig, daß dort Lehrpersonen angestellt werden. Für Schulräume ist ja bereits Vorsorge getroffen.

Es gibt allerdings noch andere Mängel der Wopoøaner Anstalt. Sie ist utraquistisch geführt, aber wir haben selbst festgestellt, daß in dieser Anstalt viel zu wenige, man könnte beinahe sagen, keine deutschen Pflegerinnen angestellt sind. Die Kinder deutscher Eltern, die hingekommen sind, haben in der kurzen Zeit, die sie in dieser Anstalt verbringen, bereits die deutsche Sprache fast verlernt. Es geschah, daß ein Kind, das wir zu uns kommen ließen, uns gar nicht mehr verstanden hat (Posl. Blatná: Sie verlernen die deutsche Sprache und lernen die èechische nicht!) Ich will es eben gerade aussprechen. Das Kind hat nicht mehr deutsch gekannt, aber auch die èechische Sprache nicht erlernt. Die Kinder kommen nach Hause und können sich überhaupt nicht mehr mit ihren eigenen Eltern und Verwandten verständigen. Es gibt aber auch andere Mängel. Z. B. existiert in der Anstalt nicht einmal eine Tragbahre. Es wird vielfach darüber Klage geführt, und zwar von den Eltern selbst, daß, wenn sie ihre Kinder besuchen und zufällig eines dieser Kinder erkrankt ist, da die Eltern das Kind in dem Wohnraum nicht besuchen dürfen, das kranke Kind - und möge es auch einen gebrochenen Fuß haben, wie es in einem Falle war - nicht auf einer Tragbahre, sondern nur auf den Händen in den Warteraum getragen wurde und dort die Zeit über, wo es mit den Eltern beisammen war, im Schoße der Pflegerin gehalten wird; ein ganz unmöglicher Zustand! Auch Kinder, die hoch fiebern, werden auf dieselbe Art und Weise zu den Eltern getragen. Die Kleidung der Kinder läßt alles zu wünschen übrig. Ich muß hier sagen, wir sind über die Kleidung erschrocken. Wir sind überhaupt nicht für eine Uniformierung. Wir lehnen diese Kennzeichnung der Kinder ab. n Ein Übelstand, auf den wir den Herrn Direktor bereits aufmerksam gemacht haben, ist der, daß z. B. eine Pflegeperson, die etwa 20 Kinder zu betreuen hat - verzeihen Sie, wenn ich von dieser Stelle hier es vorbringe, aber bis jetzt ist keine Abhilfe geschehen so daß ich glaube, daß meine Worte vielleicht dazu beitragen werden - die Pflegerin hat für diese 20 Kinder nur ein einziges Taschentuch zur Verfügung, mit dem diese 20 Kinder bedient werden. Wir haben dies bei der Besichtigung gleich gerügt und darauf aufmerksam gemacht. Bis heute, soweit ich mich bei den Eltern selbst erkundigen konnte, ist keine Abhilfe geschaffen worden. Vielfach laufen Klagen seitens der Eltern deshalb ein, daß sie keine Erlaubnis von der Direktion erlangen können, die Räume, in denen ihre Kinder wohnen und schlafen, besichtigen zu dürfen. Es besteht daher ein berechtigtes Mißtrauen seitens der Eltern. Viele Eltern fragten: Wie mag es nur in diesen Räumen aussehen? Haben den unsere Kinder wirklich gute Betten, wohnen sie in schönen, lichten Räumen? Herrscht dort Reinlichkeit oder nicht? Wir baten den Herrn Direktor, dies abzuschaffen. Er begründete das Verbot damit, daß allzuviel Schmutz in die Wohnungen hineingetragen werde. Wenn die Eltern die Wohnräume der Kinder nur einmal sehen könnten, würde es genügen, und es wäre mit einem Male jedes Mißtrauen geschwunden, denn wie ich eingangs sagte, sind die Wohnräume rein und einwandfrei.

Selbstverständlich wollen wir, wenn wir uns mit der Frage der Fürsorge für die schwachsinnigen Kinder beschäftigen, den Wunsch, vielmehr die Forderung aussprechen, daß nicht nur die Landesanstalt in Wopoøan ausgebaut werde, sondern daß man auch ehestens daran gehe, eine deutsche Anstalt für geistesschwache Kinder zu errichten. Im Landesausschuß und jetzt im Landesamt liegen Hunderte und Aberhunderte Ansuchen von Eltern vor, die um Aufnahme ihrer Kinder in eine derartige Anstalt bitten. Bevor das letzte Gesuch erledigt sein wird, werden die Kinder bereits zu erwachsenen Menschen, vielleicht sogar schon zu Greisen geworden sein.

Und nun einige Worte zum Schlusse meiner Ausführungen: Ich habe darauf verwiesen, daß es den Koalitionsparteien mit der Förderung des Hilfsschulwesens nicht sehr ernst ist, denn sie haben es jetzt in der Hand, das Gesetz so zu gestalten, daß es den sozialen, hygienischen und pädagogischen Ansprüchen vollkommen entsprechen könnte. Statt dessen brachten aber die Koalitionsparteien im sozialpolitischen und im Kulturausschuß eine Resolution ein - welche Ironie! - in der sie von der Regierung verlangen, sie möge ehestens die Novellierung des jetzt zur Beratung stehenden Gesetzes vorlegen. Wir bieten Ihnen nun die Möglichkeit, eine Verbesserung dieser Vorlage bereits jetzt vorzunehmen. Sie brauchen nur unsere Abänderungsanträge, die wir zu diesem Gesetz eingebracht haben, anzunehmen und Sie werden gleich ein gutes Gesetz bekommen. Lehnen Sie aber unsere Abänderungsanträge ab, so dokumentieren Sie damit, daß Ihnen an dem Wohl und Wehe der bedauernswertesten Kinder, der schwachsinnigen Kinder nichts gelegen ist und daß Sie für die Förderung des Hilfsschulwesens überhaupt nichts übrig haben. (Posl. Hackenberg: Und daß die Resolution ein großer Schwindel ist!) Diese Resolution sollte zu Tausenden vervielfältigt werden und an die Eltern und Lehrer verschickt werden, damit so das Gaukelspiel aufgezeigt wird. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.)

3. Øeè posl. Freisinga (viz str. 33 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die eingeleitete Aussprache über die Errichtung der Handelshochschule und den Ausbau der Hilfsschulen nehme ich zum Anlaß, um alle Parteien auf eine dringliche Gesetzesvorlage aufmerksam zu machen. Diese betrifft die Stellung der Bezirksschulinspektoren. Mit dem Schulwesen steht und fällt die Bildung der Völker, die Kultur der Menschheit. Die Schule legt den Grund für den Aufstieg der Völker. Sorge jeder weitblickenden Staatsverwaltung muß es daher sein, den Völkern und ihren Schulen das zu geben, was sie zu ihrer Entwicklung brauchen. Die Aussprache über die Errichtung der èechischen Handelshochschule und den Ausbau der Hilfsschulen zeigt die Einmütigkeit aller Parteien für die Ausgestaltung des Schulwesens. Wir Deutschen wünschen und fordern die gleiche Fürsorge der Staatsverwaltung für unser deutsches Schulwesen und ich gebe der Hoffnung Raum, daß mit der äußeren Gestaltung auch ein zeitgemäßer innerer Ausbau des gesamten Schulwesens erfolge. Der Ausbau unseres Hochschulwesens, ich denke hier vor allem an die deutsche technische Hochschule in Brünn, deren Forderung nach Ernennung seiner Lehrkraft für den versicherungstechnischen Kurs seit zwei Jahren unberücksichtigt geblieben ist, ist eine dringende Notwendigkeit. Eine weitere Forderung für uns Deutsche ist die Errichtung einer Hochschule für Leibesübungen. Sorge der Staatsverwaltung wird es aber auch sein müssen, derer nicht zu vergessen, die sich um die Jugend und deren Entwicklung sorgen und kümmern. Es sind dies mit der Lehrerschaft aller Schulen jene Männer, denen die Schulaufsicht zukommt. Ich will heute für eine Gruppe derselben eintreten, die es besonders verdient.

Es sind die Bezirksschulinspektoren der Volks- und Bürgerschulen. Seit 56 Jahren ringen diese um eine Regelung ihrer rechtlichen und finanziellen Verhältnisse und um die Herausführung aus dem im Jahre 1873 eingeführten Provisorium. Sämtliche Kulturstaaten Europas haben die Verhältnisse der Schulaufsichtsbeamten nach dem Umsturz geregelt und es wäre nun hoch an der Zeit, daß auch bei uns in diesem Staate den Bezirksschulinspektoren ihr Recht werde. Die Verhältnisse der Bezirksschulinspektoren sind keine rosigen, ihr Dienst ist aufreibend und anstrengend, ihre Kanzleiarbeit zur Erledigung der Akten und Dienststücke geht Tag um Tag von früh bis abends, ja oft muß Nachtarbeit zur Bewältigung der Arbeit geleistet werden. Überstunden werden ihnen nicht bezahlt. Und erst ihre Inspektionsreisen, die abseits vom großen Verkehr in die einsamen Gebirgsgegenden führen! Wochenlang sind diese Männer von ihrer Familie fern, sie müssen den Rucksack mit den notwendigen Lebensmitteln aufschnallen und zu Fuß, von Dorf zu Dorf, von Weiler zu Weiler wandern, ohne Rücksicht auf Wind und Wetter. Mit ihren Tagesdiäten sind sie außerstande, für ihre Inspektionsreisen sieh einen Wagen oder gar ein Auto zu leisten. Und während oft die Agenten und Vertreter der Geschäftshäuser bei den Kaufleuten des Dorfs im Auto vorfahren, zieht der Bezirksschulinspektor mit Rucksack und Wettermantel zu Fuß ins Dorf ein und muß froh sein, nach des Tagesmühen im Dorfwirtshaus Essen und Schlafgelegenheit zu finden. Fürwahr, ein schweres Amt, ein aufreibendes Wirken! Und ihre Bezahlung? Die steht oft unter der Bezahlung gleichaltriger Standesgenossen, das heißt der Inspektor bezieht als solcher weniger Gehalt, als wenn er Lehrer, Fachlehrer oder Professor geblieben wäre. Nicht minder ungünstig als ihre finanziellen Verhältnisse ist ihre rechtliche Stellung. Es würde zu weit führen, alle Forderungen der Bezirksschulinspektoren schon heute anzuführen. Über die Vorlage selbst soll gesondert gesprochen werden. Woran mir liegt, ist die eheste Vorlage des Gesetzes und Einbringung desselben ins Parlament. Seit langem ist dieser Gesetzentwurf im Schulministerium vorbereitet, die Regierungsparteien haben bereits der Vorlage zugestimmt, der geldliche Aufwand kann ja in Wirklichkeit kein Hindernis sein, da ungefähr nur 300 Inspektoren in Betracht kommen. Bei der letzten Gehaltsregelung mit Gesetz 103/1926 ist auf die Bezirksschulinspektoren keine Rücksicht genommen worden. Sie gingen leer aus und wurden vertröstet mit dem einstimmigen Beschluß der ehesten Regelung ihrer materiellen Verhältnisse und der Übernahme als Staatsbeamte. Voller Sehnsucht warten die Bezirksschulinspektoren seit Jahren auf die Erlösung aus rechtlicher Unsicherheit und finanzieller Verelendung, auf die Befreiung aus ihrer unverdienten, unwürdigen und unhaltbaren Lage. Nehmen Sie, verehrte Damen und Herren aller Parteien, diese Worte als einen Ausdruck der Fürsorge für einen Stand der Schule, der diese Fürsorge vollauf verdient!

In der gleichen Lage befinden sich die Turninspektoren. Auch hier wurde seinerzeit ein Provisorium geschaffen, dessen Regelung geboten wäre, besonders was ihre rechtliche Stellung zu den Schulbehörden betrifft. Betonen will ich, daß bei der Einsetzung der Turninspektoren, die von der Turnerschaft und den Turnlehrervereinen gefordert wurden, weniger auf die Beaufsichtigung des Turnunterrichtes Gewicht gelegt wurde, als auf die Ausgestaltung des Turnbetriebes selbst. Die Turninspektoren sollten mit ihren Turnkursen die Brennpunkte für einen zeitgemäßen Turnbetrieb darstellen. Meine bereits erwähnte Forderung nach Errichtung einer Hochschule für Leibesübungen, wie sie fast alle Kulturstaaten aufweisen, sollte als zeitgemäße Forderung recht bald erfüllt werden.

Zum Schlusse gestatten Sie mir noch einen Abstecher in unsere Innenpolitik, u. zw. besonders in die Politik der Parteien und deren Auswirkung auf die staatlichen und völkischen Verhältnisse. Das Jahr 1918 bedeutet unbestreitbar einen Wendepunkt in der fortschreitenden politischen Entwicklung der Völker. Nicht mehr Herrscher von Gottes Gnaden mit ihrer Hofkamarilla bestimmen die Schicksale der Völker, sondern die Völker selbst haben sich die Wege ihrer Entwicklung zu suchen und zu bahnen nd ihr Los zu bestimmen. Der Staat gibt bloß den Rahmen dazu. Das èechische Volk hat mit dem Umsturz seine volle Freiheit, seine Selbständigkeit gewonnen und damit die Führung, aber auch die Verantwortung für all das, was seine Führer, die Exponenten des Volkes, beschließen und durchführen, was in diesem Staate geschieht. Die errungene Freiheit des èechischen Volkes brachte mit dem Umsturze begreiflicherweise einen Überschwang der völkischen und politischen Einstellung, den anderen Völkern dieses Staates gegenüber. Die Gesetzgebung von 1920 bis 1925 ist ein Beweis hiefür. Die Zeit und die harte Wirklichkeit haben auch hier schon teilweise eine Klärung und Ausgleichung gebracht. Ministerpräsident Švehla war es, der im Jahre 1926 die großen Wege wies, die zum gegenseitigen Verständnis der Völker dieses Staates, zu ihrer friedlichen Entwicklung führen sollen. Es wurde ein viel versprechender Anfang gemacht, der leider durch die Erkrankung Švehlas über den Anfang nicht hinausgekommen ist. Anläßlich des zehnjährigen Bestandes der Èechoslovakischen Republik hat kein geringerer als der Präsident dieses Staates selbst in seiner Ansprache an die Nationalversammlung und an die Regierung der weiteren Politik dieses Staates in tiefsinniger Weise und in klar umschriebenen Zielen die Wege für die nächste Zukunft gewiesen. Ich greife hier nur einige Stellen heraus: "Die Demokratie ist eine Selbstverwaltung der Bürgerschaft und jedes einzelnen Bürgers. In der Demokratie ist daher die Forderung der Selbstverwaltung und Autonomie von selbst gegeben. Wenn in einem Staate mit einer national oder kulturell ungleichen Bevölkerung alle mitregieren sollen, wenn sich alle selbst lenken sollen, dann ist die Teilung der politischen Macht auch nach den gegebenen Unterschiedlichkeiten der Bevölkerung erforderlich. Darüber belehrt uns bereits unsere kurze Verfassungsentwicklung. Ich habe daher immer und ganz bewußt die Selbstverwaltung und territoriale Autonomie gefordert." An anderer Stelle sagt er: "Ich vergesse nicht die durch die Geschichte und Verfassung gegebenen Unterschiede unseres Staates. Vor allem fällt ins Gewicht, daß wir ein national und sprachlich gemischter Staat sind. Es haben zwar auch andere Staaten, eigentlich alle Staaten nationale Minoritäten, aber bei uns sind die Minoritäten anderen Charakters. Für die Lösung des Minoritätenproblems gibt es keine einheitliche Schablone, jede Minorität bildet ihr eigenes und besonderes Problem. Bei uns handelt es sich in erster Linie um das Verhältnis der èechoslovakischen Majorität zu unseren deutschen Bürgern. Wenn dieses Problem gelöst ist, werden die übrigen Sprachen- und nationalen Probleme gelöst werden. Das Geschick wollte es, daß neben Èechen und Slovaken in unserem Staate eine bedeutende Zahl Deutscher lebt. Und unsere deutschen Mitbürger stehen auf einer hoher Kultur- und Wirtschaftsstufe. Ich habe über unser deutsches Problem oftmals gesprochen und geschrieben, es ist eines der wichtigsten Probleme unseres Staatswesens. Unser Staat muß ein Staat der nationalen und sozialen Gerichtigkeit sein."

Und nun, verehrte Damen und Herren, beantworten Sie sich selbst die Frage, ob wir und die Staatsverwaltung uns auf dieser großen Linie der aufgezeigten politischen Richtung bewegen oder nicht. Hier ein kleines Beispiel! Erst vor wenigen Tagen mußte ich erfahren, daß sich die politische Landesverwaltung Böhmens mit der Entösterreicherung unserer deutschen Turnvereine abmüht, weil manche Turnerfahnen einen schwarzen Fahnenschaft und darauf eine vergoldete Spitze haben. Auf solchen Irrwegen werden Zeit und Arbeit vergeudet und durch unnütze Quälereien der Geist der Versöhnlichkeit untergraben. Soll das die große Linie der aufbauenden Arbeit der Staatsverwaltung sein? Die Arbeit der Parteien und deren Richtung kennen Sie selbst. Draußen geht die Weltgeschichte ihren Gang weiter und hier in diesem Staate ringen die einzelnen èechischen Parteien um ihre Vormachtstellung und um ihren Einfluß auf die Regierung. Ja, gibt es keine großen Aufgaben zu lösen, wie sie Švehla angebahnt, wie sie Präsident Masaryk und auch Dr. Kramáø angedeutet haben? Ich verweise Sie, meine Damen und Herren, vor allem auf die glänzenden tiefschürfenden politischen Gedanken in der Gedenkrede des Präsidenten zum 28. Oktober 1928, ich verweise Sie auf die vielen nichtgelösten völkischen und sozialen Fragen und hebe hier die Sache der Altruheständler besonders hervor, ich verweise Sie auf die Stürme in den Landesvertretungen wegen der Sprachenfrage, auf die vielfachen Unstimmigkeiten bezüglich der Ernennugen usw. Und ich frage Sie: Ja, müssen diese Verhältnisse, diese Unstimmigkeiten sein? Gewiß ist Politik eine Kunst, besonders dann, wenn es gilt, der Unaufrichtigkeit, der Zweideutigkeit, der Gerissenheit und der Verstecktheit in Wort und Sinn und Gedankenspiel der Staatsmänner untereinander entgegenzutreten. Aber Politik unter den Völkern dieses Staates bedeutet nichts anderes, als gegenseitiges Verstehen, gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Die Politik dieses Staates bedeutet unter diesen Voraussetzungen nichts anderes, als Verstehen der Forderungen der Bürger dieses Staates unter Wahrung von Recht und Gerechtigkeit. Auch hier ist Politik eine Kunst, in den Seelen der Völker zu lesen und deren zeitgerechte Forderungen zu verstehen.

Dies, verehrte Damen und Herren aller Parteien, muß unser Ziel, unser Streben sein. Nichts leichter als dieses, wenn der Wille vorhanden ist. Ich greife als Beispiel das Sprachengesetz heraus. Wohl jeder Bürger dieses Staates, ob Deutscher oder Èeche, ist heute davon überzeugt, daß das Können beider Sprachen eine Notwendigkeit bedeutet. Für die Èechen, um in großen Wirtschaftskreis Mitteleuropas bestehen zu können, für die Deutschen, weil sie die Landes- oder Staatssprache im Verkehr brauchen. Der Präsident dieses Staates und andere bedeutende Männer haben auf die Notwendigkeit hingewiesen, daß die Èechen deutsch und die Deutschen èechisch lernen sollen, die Schulen pflegen diesen Grundsatz, leider nur die Staatsverwaltung nicht. Ob Èeche oder Deutscher, ganz gleichgiltig, Hauptsache ist, daß ich mich im Leben draußen, im Weltgetriebe zurecht finde, ohne bei anderen viel zu fragen und Hilfe suchen zu müssen. Wie einfach wäre das Lernen der Staatssprache, ja wenn - wenn es im Eisenbahnverkehre èechisch-deutsche, bzw. slovakisch-magyarische Aufschriften gäbe! Wie leicht würden sich die Bürger dieses Staates zurecht finden, wenn die Straßentafeln einer Stadt justament nicht einsprachig wären. Die Stadt Preßburg hat ihre Sprachentafeln den sprachlichen Verhältnissen der Bevölkerung entsprechend in drei Sprachen angebracht und die Èechoslovakische Republik ist darüber nicht zugrunde gegangen. Und der Staat würde an Ansehen gewiß nichts einbüßen, wenn die Verwaltungsbehörden ihre Drucksachen in den notwendigen Sprachen der Bevölkerung hinausgeben würden. So durchgeführt, hieße praktisch und vernünftig die Völker dieses Staates Sprachen lehren. Wie sagt doch der Präsident Masaryk: "Jeder Chauvinismus muß ausgeschlossen werden....... " Männer und Frauen der einzelnen Parteien! Ihr seid die Führer der Völker, die Träger der Verantwortung ihrer Geschicke vor Gegenwart und Zukunft. An Euch liegt es, die große Linie in der Politik zu gehen, die Euch wirklich große Männer gewiesen. Die Reden eines Masaryk, eines Kramáø usw., sie hätten einen lebhaften Austausch der Meinungen. zwischen Deutschen und Èechen in diesem Haus und vor der ganzen Öffentlichkeit bringen müssen und nicht bloß Reden, sondern auch Taten und einen Umschwung in der Verwaltung und Führung dieses Staates zum Heile der Völker. Gewiß brauchen große Gedanken und Taten Zeit zu ihrer Reife. Doch: Videant consules! Es gilt nichts zu versäumen, es gibt keinen Stillstand im Geschehen der Staaten und Völker, es gilt die zeitgerechte Einkehr zur Wirklichkeit, zur Vernunft und zur Natürlichkeit, u. zw. mehr als bisher! (Souhlas a potlesk poslancù klubu "Bund der Landwirte".)



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