Der § 7 gibt die Möglichkeit, sprengelfremde
Kinder in die Hilfsschule aufnehmen zu können, wenn durch
ihre Aufnahme die Anzahl der Kinder von 20 in einer Klasse nicht
überschritten wird. Ansonsten können sie nur mit Einwilligung
des Schulerhalters aufgenommen werden. Sprengelfremde Kinder können,
müssen jedoch nicht aufgenommen werden. Es ist also
keine Gewähr, daß Kinder, die außerhalb der Schulgemeinde
wohnen, die Möglichkeit haben, eine Hilfsschule zu besuchen.
Es ist deshalb wünschenswert, daß der Hilfsschulsprengel
für die Hilfsschule alle umliegenden Ortschaften umfaßt.
Dann müßten naturgemäß auch Vorbedingungen
geschaffen werden, damit die Eltern die Möglichkeit haben,
ihre Kinder in die Hilfsschule entsenden zu können. Bedeutet
es schon vielfach ein großes Opfer, wenn die Eltern, die
in der Schulstadt wohnen, ihre Kinder zur Schule führen und
von der Schule abholen müssen es handelt sich doch meist
um Arbeitereltern - wird es ihnen fast unmöglich, die Kinder
zur Schule zu bringen, wenn der Weg zur Schule mit der Straßenbahn
oder gar mit der Eisenbahn zurückgelegt werden muß.
Für diesen Fall müßten in der Stadt Internate
geschaffen werden, in welchen die Kinder während der schulfreien
Zeit unter fachmännischer Leitung und Aufsicht sich aufhalten
können, wo sie aber auch gleichzeitig verköstigt werden.
Die Kosten für die Erhaltung solcher Internate müßten
von den Gemeinden oder Bezirken aufgebracht werden und, wo die
Möglichkeit besteht, müßten die Eltern der Kinder
einen Teil der Kosten selbst tragen.
Die Schulpflicht soll vom 6. bis zum 16. Lebensjahr
ausgedehnt werden, um eine bessere erziehliche Ausbildung zu ermöglichen,
die doch nachweisbar bei den geistig minderwertigen Kindern viel
langsamer vor sich geht, als bei normalen Kindern.
Ich habe schon darauf verwiesen, daß
die Hilfsschullehrer einen ganz besonders schweren Dienst zu erfüllen
haben, daß an sie ganz besondere nervenaufpeitschende Anforderungen
gestellt werden und es ist daher die Forderung nach der Gleichstellung
der Hilfsschullehrer mit den Taubstummenlehrern nicht nur eine
berechtigte, sondern auch eine selbstverständliche Forderung.
Will man eine zufriedene Lehrerschaft haben, die mit Lust, Freude
und Liebe sich dieser überaus schweren Aufgabe widmet, muß
man ihre Leistungen nicht nur am Papier anerkennen, sondern man
darf ihr die ihr zustehenden Rechte nicht schmälern oder
gar vorenthalten. Wenn man Geld zur Erhöhung der Bezüge
der Geistlichen hat, wenn man jährlich Millionen für
den Militarismus verpulvert, Millionen den Banken und Zuckerbaronen
schenkt, muß man auch Geld für wirklich geleistete
Arbeit haben.
Ich möchte noch ein paar Worte zu der
Errichtung von Schulen sagen. Die Errichtung von Hilfsschulen
wird leider noch gar nicht zur Pflicht gemacht. Das ominöse
Wörtchen "kann" zieht sich durch den § 12
wie ein schwarzer Faden. Das Ministerium weiß ganz genau,
warum die Gemeinden nicht verpflichtet werden können, überall,
selbst wenn die Notwendigkeit gegeben ist, Hilfsschulen zu errichten.
Die Antragsteller sehen das große Verbrechen, das die Koalitionsparteien
durch die Annahme des Gemeindefinanzgesetzes begangen haben und
sie sind sich dessen bewußt, daß selbst wenn es das
Gesetz konkret aussprechen würde, die Gemeinden gar nicht
in der Lage wären, neue Lasten auf sich zu nehmen. Die Abschaffung
des Gemeindefinanzgesetzes und die Verstaatlichung aller Schulen
wäre der einzige Weg zur Förderung und zum Ausbau des
Hilfsschulwesens. Wenn der § 15 in der jetzigen Fassung bleibt,
dann müßten jene Hilfsschulen aufgelöst werden,
die in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht einmal 12 Schüler
im Jahresdurchschnitt hatten. Bei seiner Annahme würde es
bedeuten, daß vielfach nicht einmal alle Bezirksstädte
Hilfsschulen haben könnten. Die Herabsetzung der Schülerzahl
auf 8 Schüler bei einem dreijährigen Durchschnitt ist
deshalb ein dringendes Gebot. Ich habe schon im Kulturausschuß
darauf verwiesen, daß dieser Paragraph überhaupt sehr
unklar ist, denn er sagt nicht, ob auch die sprengelfremden Kinder
in diese Zahl eingerechnet werden. Das sah auch der dort anwesende
Herr Regierungsvertreter ein und man beschloß daher, in
dem Motivenbericht festzulegen, daß auch sprengelfremde
Kinder eingerechnet werden. Diese Lösung kann uns natürlich
nicht befriedigen. Der Motivenbericht ist kein Gesetz. Ich spreche
noch einmal die Befürchtung aus, daß bei Durchführung
dieses Paragraphen viele Schulen geschlossen werden müssen,
denn der Paragraph sagt klar und mit aller Deutlichkeit: "müssen",
nicht können geschlossen werden, wenn die Schülerzahl
von 12 Kindern im dreijährigen Durchschnitt nicht erreicht
wird.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf den
Ministerialerlaß des alten Österreichs vom 7. Mai 1907,
in welchem es heißt: "In kleineren Orten, in welchen
nicht einmal die Voraussetzungen zur Errichtung einer Hilfsklasse
gegeben sind, könnte unter Umständen die Errichtung
eines für schwachsinnige Kinder bestimmten mehrstündigen
Unterrichts in der Woche außerhalb der normalen Unterrichtszeit
in Frage kommen." - Also bereits vor 20 Jahren war man bestrebt,
auch der kleinsten Anzahl von schwachsinnigen Kindern einen separaten
Unterricht zu ermöglichen. Wie immer, geht man auch hier
den Krebsgang. Jetzt muß eine Schule aufgelöst werden,
wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht einmal 12 Schüler
erreicht. Das ist doch ein unverzeihlicher, ja unverantwortlicher
Rückschritt. Seit dem Jahre 1920 laboriert man an dem Gesetzentwurf.
Man müßte doch annehmen, daß das Ministerium
inzwischen Erfahrungen gesammelt hat und daß es sich die
kulturellen Fortschritte im Hilfsschulwesen der andern Staaten,
insbesondere Deutschlands, der Schweiz, Österreichs mehr
zunutze machte. Das ist leider nicht der Fall.
Ich möchte noch an einem Beispiel
die èechoslovakische Rückentwicklung
im Schulwesen nachweisen. Im Jahre 1922 wurde ein Gesetz angenommen,
dem zufolge die bestehenden Familienschulen nach und nach verstaatlicht
werden. Wir haben dieses Gesetz begrüßt, weil wir der
Meinung sind, daß es die vornehmste Pflicht des Staates
ist, alle Schulen unter seine Obhut und Betreuung, selbstverständlich
bei Wahrung der vollen kulturellen Autonomie, zu übernehmen.
Der Grundsatz der Verstaatlichung der Schulen wird auf einmal
verlassen. Der ominöse § 18 sagt: "Falls nachgewiesen
ist, daß die private Hilfsschule oder Hilfsklasse vollkommen
dem Bedarfe der Erziehung und Bildung der Kinder in der Schulgemeinde
entspricht, die zum Besuche der Hilfsschule (Hilfsklasse) verpflichtet
sind, kann der Landesschulrat unter Zustimmung der Erhalter der
privaten Hilfsschule (Hilfsklasse) bewilligen, daß in solchen
Gemeinden keine solche öffentliche Hilfsschule (Hilfsklasse)
errichtet werde." Der Absatz 3 zeigt, wer das Ruder lenkt,
aber er kennzeichnet auch mit Blitzeseile den jetzigen Regierungskurs.
Statt daß es hieße, dort, wo sich eine öffentliche
Hilfsschule befindet, darf keine Privathilfsschule errichtet werden,
wird nun das gerade Gegen teil gemacht. In Zukunft wird es so
sein: wenn z. B. eine Gemeinde um die Errichtung einer Hilfsschule
ansucht und die Erhalter einer privaten Hilfsschule Einspruch
erheben, darf in diesem Orte keine öffentliche Hilfsschule
errichtet werden. Ich habe schon im Kulturausschuß auf diesen
unmöglichen Zustand aufmerksam gemacht. Der Regierungsvertreter
erklärte, daß diese Bestimmung kein Novum bedeute und
daß eine ähnliche Bestimmung im alten Reichsschulgesetz
vom Jahre 1869 zu finden sei. Diese Behauptung stimmt nicht. Nach
den Bestimmungen des alten Reichsschulgesetzes kann eine Gemeinde
von der Verpflichtung zur Errichtung einer öffentlichen Schule
enthoben werden, wenn in der Gemeinde eine private Schule besteht.
Also, das gerade Gegenteil. Nach dem Reichsschulgesetz kann eine
Gemeinde von der Errichtung einer Schule enthoben werden, nach
dem jetzigen Gesetz kann eine Gemeinde, auch wenn sie will, keine
Schule errichten, wenn die Erhalter der Privatschule Einspruch
erheben. Ich habe durchaus keine Ursache, die Autorität der
Regierung oder eines Ministeriums zu wahren, aber es ist zu durchsichtig,
woher der Wind weht und welchem Einfluß diese Instanzen
unterlegen sind. Wir erklären heute schon, daß wir
uns mit aller Energie gegen die geplante Verklerikalisierung denn
nichts anderes liegt diesem Paragraphen. zugrunde - nicht nur
der Hilfsschulen, sondern aller Schulen verwahren und unseren
Kampf mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln aufnehmen. Der
Absatz 3 des § 18 bedeutet aber auch eine direkte Vergewaltigung
vieler Eltern. (Pøedsednictví pøevzal
místopøedseda Horák.)
Das Gesetz spricht die Hilfsschulpflicht
aus, d. h. also, daß die Eltern ihr Kind zwangsweise in
eine private Schule schicken müssen, wenn im Orte keine öffentliche
Hilfsschule ist. Nun kann es vor kommen, daß konfessionslose
Eltern gezwungen werden können, ihr Kind in eine klerikale
Schule zu entsenden. Das ist ein unmöglicher Zustand, der
nicht genug bekämpft werden kann.
Ich habe schon vorhin gesagt, daß durch
die finanzielle Drosselung der Gemeinden und Bezirke, bedingt
durch das Gemeindefinanzgesetz, es unmöglich gemacht ist,
den Selbstverwaltungskörpern neue Schullasten aufzubürden.
Das Gesetz spricht deshalb nur über die fakultative Errichtung
der Hilfsschulen. Der Herr Koll. Dubický hat aber
einen Ausweg gefunden, wie Hilfsschulen errichtet werden können.
Der Herr Koll Dubický als Berichterstatter verweist
auf den Weg der Wohltätigkeit. So erzählte er im sozialpolitischen
Ausschuß, daß man in seiner Heimatsstadt eine Hilfsschule
errichten wolle. Die Sammlungen sind bereits eingeleitet, doch
wird es noch eine geraume Zeit dauern, bevor der Grundstein gelegt
werden könne, weil die Spenden langsam einlaufen. Die armen
Kinder! Werden sie nicht inzwischen Greise, werden nicht viele
von ihnen im schweren Kampfe ums Dasein indessen unterliegen?
Man könnte aber auch den Koll. Dubický bedauern,
der sich der Hoffnung hingibt, daß so viele Spenden einlaufen
werden, um wirklich eine Hilfsschule errichten zu können.
Ich möchte noch auf einige wichtige Fragen,
die eng mit dem Gesetz zusammenhängen aufmerksam machen.
In vielen Orten sind ärztliche Untersuchungen eingeführt,
in manchen Orten Schulärzte angestellt. Es ist eine selbstverständliche
Forderung, daß die geistig minderbegabten Kinder einer ständigen
ärztlichen Kontrolle unterliegen müßten, daß
aber für die Untersuchung der Kinder psychiatrisch vorgebildete
Äzte bestellt werden. Diese Forderung brauche ich sicher
nicht näher zu begründen.
Und nun noch ein Wort über die Landesanstalt in Wopoøan.
Vorweg sei festgestellt, daß diese Anstalt die einzige Landesanstalt
dieser Art in der Èechoslovakei ist. Die Anstalt ist überfüllt
und es dauert monatelang, wenn nicht oft jahrelang,
bevor man ein Kind dort unterbringt. Wir haben uns, Koll. Blatný
und ich, diese Anstalt angesehen. Sie macht auf den Besucher den
besten Eindruck. Überall herrscht peinliche Reinheit. Auf
Befragen erklärte uns der Direktor der Anstalt, daß
das Aufräumen die Kinder meist selbst besorgen. Nun bin ich
mir bewußt, daß Kinder mit geistigen Gebrechen beschäftigt
werden müssen, um sie von vielem anderen abzulenken. Wir
können aber nicht zubilligen, daß die Kinder dort nur
zu Arbeiten und noch dazu zu jeder Art von Arbeit verwendet werden.
Die Kinder wichsen dort täglich die Fußböden,
müssen aber auch schwere Arbeit verrichten, z. B. Kohlenschaufeln
usw. Der Zweck des Aufenthaltes in dieser Anstalt ist doch der,
daß die Kinder dort etwas lernen sollen. Wie sieht es aber
da aus? Viele Eltern haben ihre Kinder hingegeben in der besten
Meinung und Überzeugung, daß den Kindern dort Schulunterricht
erteilt werden wird. In vielen Schreiben, die ich mit dem früheren
Landesausschuß gewechselt habe, als ich mich um die Unterbringung
einiger Kinder in dieser Anstalt bemüht habe, wurde mir fest
versprochen, daß ehestens eine Anstaltsschule errichtet
werden wird. Auf Grund dieser Zusicherungen gaben viele
Eltern ihre Kinder, die bildungsfähig waren, nach Wopoøan.
Bis zum heutigen Tage ist der Anstalt noch keine Schule angegliedert.
Da die Kinder nur bis zum 16. Lebensjahr in der Anstalt bleiben
dürfen, werden die Kinder dann entlassen
und haben außer Aufräumearbeit, Kohlenschaufeln, ab
und zu manches Kind vielleicht ein Handwerk, nichts gelernt, so
daß sie vielfach nicht einmal den eigenen Namen werden schreiben
können. Es ist also dringendst notwendig, daß dort
Lehrpersonen angestellt werden. Für Schulräume ist ja
bereits Vorsorge getroffen.
Es gibt allerdings noch andere Mängel der Wopoøaner
Anstalt. Sie ist utraquistisch geführt, aber wir haben selbst
festgestellt, daß in dieser Anstalt viel zu wenige, man
könnte beinahe sagen, keine deutschen Pflegerinnen angestellt
sind. Die Kinder deutscher Eltern, die hingekommen sind, haben
in der kurzen Zeit, die sie in dieser Anstalt verbringen, bereits
die deutsche Sprache fast verlernt. Es geschah, daß ein
Kind, das wir zu uns kommen ließen, uns gar nicht mehr verstanden
hat (Posl. Blatná: Sie verlernen die deutsche Sprache
und lernen die èechische
nicht!) Ich will es eben gerade aussprechen. Das Kind
hat nicht mehr deutsch gekannt, aber auch die èechische
Sprache nicht erlernt. Die Kinder kommen nach
Hause und können sich überhaupt nicht mehr mit ihren
eigenen Eltern und Verwandten verständigen. Es gibt aber
auch andere Mängel. Z. B. existiert in der Anstalt nicht
einmal eine Tragbahre. Es wird vielfach darüber Klage geführt,
und zwar von den Eltern selbst, daß, wenn sie ihre Kinder
besuchen und zufällig eines dieser Kinder erkrankt ist, da
die Eltern das Kind in dem Wohnraum nicht besuchen dürfen,
das kranke Kind - und möge es auch einen gebrochenen Fuß
haben, wie es in einem Falle war - nicht auf einer Tragbahre,
sondern nur auf den Händen in den Warteraum getragen wurde
und dort die Zeit über, wo es mit den Eltern beisammen war,
im Schoße der Pflegerin gehalten wird; ein ganz unmöglicher
Zustand! Auch Kinder, die hoch fiebern, werden auf dieselbe Art
und Weise zu den Eltern getragen. Die Kleidung der Kinder läßt
alles zu wünschen übrig. Ich muß hier sagen, wir
sind über die Kleidung erschrocken. Wir sind überhaupt
nicht für eine Uniformierung. Wir lehnen diese Kennzeichnung
der Kinder ab. n Ein Übelstand, auf den wir den Herrn Direktor
bereits aufmerksam gemacht haben, ist der, daß z. B. eine
Pflegeperson, die etwa 20 Kinder zu betreuen hat - verzeihen Sie,
wenn ich von dieser Stelle hier es vorbringe, aber bis
jetzt ist keine Abhilfe geschehen so daß ich glaube, daß
meine Worte vielleicht dazu beitragen werden - die Pflegerin hat
für diese 20 Kinder nur ein einziges Taschentuch zur Verfügung,
mit dem diese 20 Kinder bedient werden. Wir haben dies bei der
Besichtigung gleich gerügt und darauf aufmerksam gemacht.
Bis heute, soweit ich mich bei den Eltern selbst erkundigen konnte,
ist keine Abhilfe geschaffen worden. Vielfach laufen Klagen seitens
der Eltern deshalb ein, daß sie keine Erlaubnis von der
Direktion erlangen können, die Räume, in denen ihre
Kinder wohnen und schlafen, besichtigen zu dürfen. Es besteht
daher ein berechtigtes Mißtrauen seitens der Eltern. Viele
Eltern fragten: Wie mag es nur in diesen Räumen aussehen?
Haben den unsere Kinder wirklich gute Betten, wohnen sie in schönen,
lichten Räumen? Herrscht dort Reinlichkeit oder nicht? Wir
baten den Herrn Direktor, dies abzuschaffen. Er begründete
das Verbot damit, daß allzuviel Schmutz in die Wohnungen
hineingetragen werde. Wenn die Eltern die Wohnräume der Kinder
nur einmal sehen könnten, würde es genügen, und
es wäre mit einem Male jedes Mißtrauen geschwunden,
denn wie ich eingangs sagte, sind die Wohnräume rein und
einwandfrei.
Selbstverständlich wollen wir, wenn wir
uns mit der Frage der Fürsorge für die schwachsinnigen
Kinder beschäftigen, den Wunsch, vielmehr die Forderung aussprechen,
daß nicht nur die Landesanstalt in Wopoøan ausgebaut
werde, sondern daß man auch ehestens daran gehe, eine deutsche
Anstalt für geistesschwache Kinder zu errichten.
Im Landesausschuß und jetzt im Landesamt liegen Hunderte
und Aberhunderte Ansuchen von Eltern vor, die um Aufnahme ihrer
Kinder in eine derartige Anstalt bitten. Bevor das letzte Gesuch
erledigt sein wird, werden die Kinder bereits zu erwachsenen Menschen,
vielleicht sogar schon zu Greisen geworden sein.
Und nun einige Worte zum Schlusse meiner Ausführungen:
Ich habe darauf verwiesen, daß es den Koalitionsparteien
mit der Förderung des Hilfsschulwesens nicht sehr ernst ist,
denn sie haben es jetzt in der Hand, das Gesetz so zu gestalten,
daß es den sozialen, hygienischen und pädagogischen
Ansprüchen vollkommen entsprechen könnte. Statt dessen
brachten aber die Koalitionsparteien im sozialpolitischen und
im Kulturausschuß eine Resolution ein - welche Ironie! -
in der sie von der Regierung verlangen, sie möge ehestens
die Novellierung des jetzt zur Beratung stehenden Gesetzes vorlegen.
Wir bieten Ihnen nun die Möglichkeit, eine Verbesserung dieser
Vorlage bereits jetzt vorzunehmen. Sie brauchen nur unsere Abänderungsanträge,
die wir zu diesem Gesetz eingebracht haben, anzunehmen und Sie
werden gleich ein gutes Gesetz bekommen. Lehnen Sie aber unsere
Abänderungsanträge ab, so dokumentieren Sie damit, daß
Ihnen an dem Wohl und Wehe der bedauernswertesten Kinder, der
schwachsinnigen Kinder nichts gelegen ist und daß Sie für
die Förderung des Hilfsschulwesens überhaupt nichts
übrig haben. (Posl. Hackenberg: Und daß die Resolution
ein großer Schwindel ist!) Diese Resolution sollte zu
Tausenden vervielfältigt werden und an die Eltern und Lehrer
verschickt werden, damit so das Gaukelspiel aufgezeigt wird. (Souhlas
a potlesk poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.)
Hohes Haus! Die eingeleitete Aussprache über
die Errichtung der Handelshochschule und den Ausbau der Hilfsschulen
nehme ich zum Anlaß, um alle Parteien auf eine dringliche
Gesetzesvorlage aufmerksam zu machen. Diese betrifft die Stellung
der Bezirksschulinspektoren. Mit dem Schulwesen steht und fällt
die Bildung der Völker, die Kultur der Menschheit. Die Schule
legt den Grund für den Aufstieg der Völker. Sorge jeder
weitblickenden Staatsverwaltung muß es daher sein, den Völkern
und ihren Schulen das zu geben, was sie zu ihrer Entwicklung brauchen.
Die Aussprache über die Errichtung der èechischen
Handelshochschule und den Ausbau der Hilfsschulen zeigt die Einmütigkeit
aller Parteien für die Ausgestaltung des Schulwesens. Wir
Deutschen wünschen und fordern die gleiche Fürsorge
der Staatsverwaltung für unser deutsches Schulwesen
und ich gebe der Hoffnung Raum, daß mit der äußeren
Gestaltung auch ein zeitgemäßer innerer Ausbau des
gesamten Schulwesens erfolge. Der Ausbau unseres Hochschulwesens,
ich denke hier vor allem an die deutsche technische Hochschule
in Brünn, deren Forderung nach Ernennung seiner Lehrkraft
für den versicherungstechnischen Kurs seit zwei Jahren unberücksichtigt
geblieben ist, ist eine dringende Notwendigkeit. Eine weitere
Forderung für uns Deutsche ist die Errichtung einer Hochschule
für Leibesübungen. Sorge der Staatsverwaltung wird es
aber auch sein müssen, derer nicht zu vergessen, die sich
um die Jugend und deren Entwicklung sorgen und kümmern. Es
sind dies mit der Lehrerschaft aller Schulen jene Männer,
denen die Schulaufsicht zukommt. Ich will heute für eine
Gruppe derselben eintreten, die es besonders verdient.
Es sind die Bezirksschulinspektoren der Volks-
und Bürgerschulen. Seit 56 Jahren ringen diese um eine Regelung
ihrer rechtlichen und finanziellen Verhältnisse und um die
Herausführung aus dem im Jahre 1873 eingeführten Provisorium.
Sämtliche Kulturstaaten Europas haben die Verhältnisse
der Schulaufsichtsbeamten nach dem Umsturz geregelt und es wäre
nun hoch an der Zeit, daß auch bei uns in diesem Staate
den Bezirksschulinspektoren ihr Recht werde. Die Verhältnisse
der Bezirksschulinspektoren sind keine rosigen, ihr Dienst ist
aufreibend und anstrengend, ihre Kanzleiarbeit zur Erledigung
der Akten und Dienststücke geht Tag um Tag von früh
bis abends, ja oft muß Nachtarbeit zur Bewältigung
der Arbeit geleistet werden. Überstunden werden ihnen nicht
bezahlt. Und erst ihre Inspektionsreisen, die abseits vom großen
Verkehr in die einsamen Gebirgsgegenden führen! Wochenlang
sind diese Männer von ihrer Familie fern, sie müssen
den Rucksack mit den notwendigen Lebensmitteln aufschnallen und
zu Fuß, von Dorf zu Dorf, von Weiler zu Weiler wandern,
ohne Rücksicht auf Wind und Wetter. Mit ihren Tagesdiäten
sind sie außerstande, für ihre Inspektionsreisen sieh
einen Wagen oder gar ein Auto zu leisten. Und während oft
die Agenten und Vertreter der Geschäftshäuser bei den
Kaufleuten des Dorfs im Auto vorfahren, zieht der Bezirksschulinspektor
mit Rucksack und Wettermantel zu Fuß ins Dorf ein und muß
froh sein, nach des Tagesmühen im Dorfwirtshaus Essen und
Schlafgelegenheit zu finden. Fürwahr, ein schweres Amt, ein
aufreibendes Wirken! Und ihre Bezahlung? Die steht oft unter der
Bezahlung gleichaltriger Standesgenossen, das heißt der
Inspektor bezieht als solcher weniger Gehalt, als wenn er Lehrer,
Fachlehrer oder Professor geblieben wäre. Nicht minder ungünstig
als ihre finanziellen Verhältnisse ist ihre rechtliche Stellung.
Es würde zu weit führen, alle Forderungen der Bezirksschulinspektoren
schon heute anzuführen. Über die Vorlage selbst soll
gesondert gesprochen werden. Woran mir liegt, ist die eheste Vorlage
des Gesetzes und Einbringung desselben ins Parlament. Seit langem
ist dieser Gesetzentwurf im Schulministerium vorbereitet, die
Regierungsparteien haben bereits der Vorlage zugestimmt, der geldliche
Aufwand kann ja in Wirklichkeit kein Hindernis sein, da ungefähr
nur 300 Inspektoren in Betracht kommen. Bei der letzten Gehaltsregelung
mit Gesetz 103/1926 ist auf die Bezirksschulinspektoren keine
Rücksicht genommen worden. Sie gingen leer aus und wurden
vertröstet mit dem einstimmigen Beschluß der ehesten
Regelung ihrer materiellen Verhältnisse und der Übernahme
als Staatsbeamte. Voller Sehnsucht warten die Bezirksschulinspektoren
seit Jahren auf die Erlösung aus rechtlicher Unsicherheit
und finanzieller Verelendung, auf die Befreiung aus ihrer unverdienten,
unwürdigen und unhaltbaren Lage. Nehmen Sie, verehrte Damen
und Herren aller Parteien, diese Worte als einen Ausdruck der
Fürsorge für einen Stand der Schule, der diese Fürsorge
vollauf verdient!
In der gleichen Lage befinden sich die Turninspektoren.
Auch hier wurde seinerzeit ein Provisorium geschaffen, dessen
Regelung geboten wäre, besonders was ihre rechtliche Stellung
zu den Schulbehörden betrifft. Betonen will ich, daß
bei der Einsetzung der Turninspektoren, die von der Turnerschaft
und den Turnlehrervereinen gefordert wurden, weniger auf die Beaufsichtigung
des Turnunterrichtes Gewicht gelegt wurde, als auf die Ausgestaltung
des Turnbetriebes selbst. Die Turninspektoren sollten mit ihren
Turnkursen die Brennpunkte für einen zeitgemäßen
Turnbetrieb darstellen. Meine bereits erwähnte Forderung
nach Errichtung einer Hochschule für Leibesübungen,
wie sie fast alle Kulturstaaten aufweisen, sollte als zeitgemäße
Forderung recht bald erfüllt werden.
Zum Schlusse gestatten Sie mir noch einen Abstecher
in unsere Innenpolitik, u. zw. besonders in die Politik der Parteien
und deren Auswirkung auf die staatlichen und völkischen Verhältnisse.
Das Jahr 1918 bedeutet unbestreitbar einen Wendepunkt in der fortschreitenden
politischen Entwicklung der Völker. Nicht mehr Herrscher
von Gottes Gnaden mit ihrer Hofkamarilla bestimmen die Schicksale
der Völker, sondern die Völker selbst haben sich die
Wege ihrer Entwicklung zu suchen und zu bahnen nd ihr Los
zu bestimmen. Der Staat gibt bloß den Rahmen dazu. Das èechische
Volk hat mit dem Umsturz seine volle Freiheit, seine Selbständigkeit
gewonnen und damit die Führung, aber auch die Verantwortung
für all das, was seine Führer, die Exponenten des Volkes,
beschließen und durchführen, was in diesem Staate geschieht.
Die errungene Freiheit des èechischen Volkes brachte mit
dem Umsturze begreiflicherweise einen Überschwang der völkischen
und politischen Einstellung, den anderen Völkern
dieses Staates gegenüber. Die Gesetzgebung von 1920 bis 1925
ist ein Beweis hiefür. Die Zeit und die harte Wirklichkeit
haben auch hier schon teilweise eine Klärung und Ausgleichung
gebracht. Ministerpräsident Švehla war es, der
im Jahre 1926 die großen Wege wies, die zum gegenseitigen
Verständnis der Völker dieses Staates, zu ihrer friedlichen
Entwicklung führen sollen. Es wurde ein viel versprechender
Anfang gemacht, der leider durch die Erkrankung Švehlas
über den Anfang nicht hinausgekommen ist. Anläßlich
des zehnjährigen Bestandes der Èechoslovakischen Republik
hat kein geringerer als der Präsident dieses Staates selbst
in seiner Ansprache an die Nationalversammlung und an die Regierung
der weiteren Politik dieses Staates in tiefsinniger
Weise und in klar umschriebenen Zielen die Wege für die nächste
Zukunft gewiesen. Ich greife hier nur einige Stellen heraus: "Die
Demokratie ist eine Selbstverwaltung der Bürgerschaft und
jedes einzelnen Bürgers. In der Demokratie ist daher die
Forderung der Selbstverwaltung und Autonomie von selbst gegeben.
Wenn in einem Staate mit einer national oder kulturell ungleichen
Bevölkerung alle mitregieren sollen, wenn sich alle selbst
lenken sollen, dann ist die Teilung der politischen Macht auch
nach den gegebenen Unterschiedlichkeiten der Bevölkerung
erforderlich. Darüber belehrt uns bereits unsere kurze Verfassungsentwicklung.
Ich habe daher immer und ganz bewußt die Selbstverwaltung
und territoriale Autonomie gefordert." An anderer Stelle
sagt er: "Ich vergesse nicht die durch die Geschichte und
Verfassung gegebenen Unterschiede unseres Staates. Vor allem fällt
ins Gewicht, daß wir ein national und sprachlich gemischter
Staat sind. Es haben zwar auch andere Staaten, eigentlich alle
Staaten nationale Minoritäten, aber bei uns sind die Minoritäten
anderen Charakters. Für die Lösung des Minoritätenproblems
gibt es keine einheitliche Schablone, jede Minorität bildet
ihr eigenes und besonderes Problem. Bei uns handelt es
sich in erster Linie um das Verhältnis der èechoslovakischen
Majorität zu unseren deutschen Bürgern. Wenn dieses
Problem gelöst ist, werden die übrigen Sprachen-
und nationalen Probleme gelöst werden. Das Geschick
wollte es, daß neben Èechen und Slovaken
in unserem Staate eine bedeutende Zahl Deutscher lebt. Und unsere
deutschen Mitbürger stehen auf einer hoher Kultur- und Wirtschaftsstufe.
Ich habe über unser deutsches Problem oftmals gesprochen
und geschrieben, es ist eines der wichtigsten Probleme unseres
Staatswesens. Unser Staat muß ein Staat der nationalen und
sozialen Gerichtigkeit sein."
Und nun, verehrte Damen und Herren, beantworten
Sie sich selbst die Frage, ob wir und die Staatsverwaltung uns
auf dieser großen Linie der aufgezeigten politischen Richtung
bewegen oder nicht. Hier ein kleines Beispiel! Erst vor wenigen
Tagen mußte ich erfahren, daß sich die politische
Landesverwaltung Böhmens mit der Entösterreicherung
unserer deutschen Turnvereine abmüht, weil manche Turnerfahnen
einen schwarzen Fahnenschaft und darauf eine vergoldete Spitze
haben. Auf solchen Irrwegen werden Zeit und Arbeit vergeudet und
durch unnütze Quälereien der Geist der Versöhnlichkeit
untergraben. Soll das die große Linie der aufbauenden Arbeit
der Staatsverwaltung sein? Die Arbeit der Parteien und
deren Richtung kennen Sie selbst. Draußen geht die Weltgeschichte
ihren Gang weiter und hier in diesem Staate ringen die einzelnen
èechischen Parteien um ihre Vormachtstellung und um ihren
Einfluß auf die Regierung. Ja, gibt es
keine großen Aufgaben zu lösen, wie sie Švehla
angebahnt, wie sie Präsident Masaryk und auch Dr.
Kramáø angedeutet
haben? Ich verweise Sie, meine Damen und Herren, vor allem auf
die glänzenden tiefschürfenden politischen Gedanken
in der Gedenkrede des Präsidenten zum 28. Oktober 1928, ich
verweise Sie auf die vielen nichtgelösten völkischen
und sozialen Fragen und hebe hier die Sache der Altruheständler
besonders hervor, ich verweise Sie auf die Stürme in den
Landesvertretungen wegen der Sprachenfrage, auf die vielfachen
Unstimmigkeiten bezüglich der Ernennugen usw. Und ich frage
Sie: Ja, müssen diese Verhältnisse, diese Unstimmigkeiten
sein? Gewiß ist Politik eine Kunst, besonders dann, wenn
es gilt, der Unaufrichtigkeit, der Zweideutigkeit, der Gerissenheit
und der Verstecktheit in Wort und Sinn und Gedankenspiel der Staatsmänner
untereinander entgegenzutreten. Aber Politik unter den Völkern
dieses Staates bedeutet nichts anderes, als gegenseitiges Verstehen,
gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Die Politik dieses
Staates bedeutet unter diesen Voraussetzungen nichts anderes,
als Verstehen der Forderungen der Bürger dieses Staates unter
Wahrung von Recht und Gerechtigkeit. Auch hier ist Politik eine
Kunst, in den Seelen der Völker zu lesen und deren zeitgerechte
Forderungen zu verstehen.
Dies, verehrte Damen und Herren aller Parteien,
muß unser Ziel, unser Streben sein. Nichts leichter als
dieses, wenn der Wille vorhanden ist. Ich greife als Beispiel
das Sprachengesetz heraus. Wohl jeder Bürger dieses
Staates, ob Deutscher oder Èeche, ist heute davon überzeugt,
daß das Können beider Sprachen eine Notwendigkeit bedeutet.
Für die Èechen, um in großen Wirtschaftskreis
Mitteleuropas bestehen zu können, für die
Deutschen, weil sie die Landes- oder Staatssprache im Verkehr
brauchen. Der Präsident dieses Staates und andere bedeutende
Männer haben auf die Notwendigkeit hingewiesen, daß
die Èechen deutsch und die Deutschen èechisch lernen
sollen, die Schulen pflegen diesen Grundsatz, leider nur die Staatsverwaltung
nicht. Ob Èeche oder Deutscher, ganz gleichgiltig, Hauptsache
ist, daß ich mich im Leben draußen, im Weltgetriebe
zurecht finde, ohne bei anderen viel zu fragen und Hilfe suchen
zu müssen. Wie einfach wäre das Lernen der Staatssprache,
ja wenn - wenn es im Eisenbahnverkehre èechisch-deutsche,
bzw. slovakisch-magyarische Aufschriften gäbe! Wie leicht
würden sich die Bürger dieses Staates zurecht finden,
wenn die Straßentafeln einer Stadt justament nicht einsprachig
wären. Die Stadt Preßburg hat ihre Sprachentafeln
den sprachlichen Verhältnissen der Bevölkerung entsprechend
in drei Sprachen angebracht und die Èechoslovakische Republik
ist darüber nicht zugrunde gegangen. Und der Staat würde
an Ansehen gewiß nichts einbüßen, wenn die
Verwaltungsbehörden ihre Drucksachen in den notwendigen Sprachen
der Bevölkerung hinausgeben würden. So durchgeführt,
hieße praktisch und vernünftig die Völker dieses
Staates Sprachen lehren. Wie sagt doch der Präsident Masaryk:
"Jeder Chauvinismus muß ausgeschlossen werden.......
" Männer und Frauen der einzelnen Parteien! Ihr
seid die Führer der Völker, die Träger der Verantwortung
ihrer Geschicke vor Gegenwart und Zukunft. An Euch liegt es, die
große Linie in der Politik zu gehen, die Euch wirklich große
Männer gewiesen. Die Reden eines Masaryk, eines Kramáø
usw., sie hätten einen lebhaften Austausch der Meinungen.
zwischen Deutschen und Èechen in diesem Haus
und vor der ganzen Öffentlichkeit bringen müssen und
nicht bloß Reden, sondern auch Taten
und einen Umschwung in der Verwaltung und Führung dieses
Staates zum Heile der Völker. Gewiß brauchen große
Gedanken und Taten Zeit zu ihrer Reife. Doch: Videant consules!
Es gilt nichts zu versäumen, es gibt keinen Stillstand im
Geschehen der Staaten und Völker, es gilt die zeitgerechte
Einkehr zur Wirklichkeit, zur Vernunft und zur Natürlichkeit,
u. zw. mehr als bisher! (Souhlas a potlesk poslancù
klubu "Bund der Landwirte".)