Meine Damen und Herren! Mit großer Spannung
wurde von der Öffentlichkeit die definitive Lösung der
Wohnungsfrage in diesem Staate und das Gesetz erwartet, das die
Frage des Mieterschutzes, der Bauförderung, eines langfristigen
Bauplanes in großzügiger Weise regeln und lösen
soll. Die Dezemberwahlen im vergangenen Jahre haben insofern eine
große Enttäuschung gebracht, als es seit den Wahlen
jedem Beobachter klar war, daß das Parlament vor dem 31.
März eine Verlängerung der bisherigen gesetzlichen Provisorien
wird vornehmen müssen. Und so stehen wir heute tatsächlich
vor dem Problem, die Gesetze Nr. 43, 44 und 45 über den Mieterschutz,
die Bauförderung und Exekutionsordnung bei der Räumung
von Wohnräumen in unveränderter Form zu verlängern.
Da ich bereits im vergangenen Jahre die Ehre hatte, in sachlicher
Weise zu den Gesetzen Stellung zu nehmen, erübrigt sich heute
für mich, noch irgendwie sachlich zum Inhalte dieser Gesetze
einige Worte zu sprechen. Dennoch sind einige Bestimmungen der
vorgelegten Gesetzesanträge so bemerkenswert, daß sich
daraus Schlüsse nicht nur auf die gegenwärtige politische
Situation, sondern auch auf deren Entwicklung in der Zukunft ableiten
lassen. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Dezemberwahlen
des Vorjahres eine große Verwirrung in der Regierungskoalition
angerichtet haben. Unmittelbar nach den Wahlen traten die Agrarier
mit der bestimmten Forderung nach Ausschreibung von Neuwahlen
auf, sie begannen den Kampf gegen den Außenminister Beneš,
erhoben die Forderung nach sofortiger Durchführung der Hagelversicherung,
holten sich drei Niederlagen durch die klerikale Opposition, heute
ist ihr Mitglied der Minister Hodža,
auf dem Platze geblieben, und die Krise in der slovakischen Volkspartei
wirkt hemmend auf die ganze Politik der Regierungskoalition. Bei
einer solchen Uneinigkeit unter den regierenden Parteien ist es
selbstverständlich, daß keine Zeit und Lust war, um
sich mit der definitiven Lösung des Wohnungsproblems zu befassen.
Daher heute die Notwendigkeit, die bestehenden Gesetzesprovisorien
zu verlängern. Auffallend ist, daß diese Verlängerung
bis 31. Oktober 1929 bestimmt wird. Wenn die Regierungsmehrheit
es wirklich ernst mit dem Herausbringen eines definitiven langfristigen
Wohnungsgesetzes meint, dann hätte eine Verlängerung
bis 31. Juni d. J. vollständig genügt Das Gesetz ist
im Ministerium für soziale Fürsorge fix und fertig und
kann jeden Tag dem Parlament vorgelegt werden. Erfahrungsgemäß
ist in den Sommermonaten niemals eine ausreichende parlamentarische
Tätigkeit vorhanden, der heurige September soll den Wenzelsfeierlichkeiten
vorbehalten bleiben und der Oktober wird bereits im Zeichen der
Budgetdebatte stehen. Wenn also die Regierungskoalition wirklich
das definitive Wohnungsgesetz herausbringen will, dann muß
dies bis Ende Juni des heurigen Jahres gemacht sein. Die beantragte
Verlängerung bis 31. Oktober d. J. beweist aber, daß
das Gespenst der Neuwahlen immer noch drohend vor der Regierungsmehrheit
steht, daß heute die Regierungsmehrheit gar nicht weiß,
ob es gelingen wird die einzelnen Parteien zu einigen, daß
heute die Regierungsmehrheit überhaupt noch nicht sagen kann,
ob sieh die Regierungsparteien auf ein definitives Wohnungsproblem
werden einigen können. Und sie kalkulieren, wenn der Herbst
doch Neuwahlen bringen sollte, daß man dann vor dem 31.
Oktober ja doch nichts anderes machen werde als das bestehende
gesetzliche Provisorium wiederum zu verlängern. Und wenn
Neuwahlen nicht kommen, dann wird man vielleicht zur Not ein definitives
Wohnungsgesetz herausbringen, weil die Regierungsparteien hoffen
können, daß dann bis zur nächsten Wahl ein solcher
Zeitraum verstreichen wird, der ausreicht, um die Unzufriedenheit
sowohl der Hausherren als auch der Mieter mit einem solchen definitiven
Wohnungsgesetz zu beseitigen und das Odium, die Vorwürfe
von den Regierungsparteien fernzuhalten. Natürlich wird all
dies nicht hindern, daß gewisse Parteien doch bei den nächsten
Wahlen die Frage des Mieterschutzes als ein Schlagwort in die
Wahlkampagne hineintragen werden. So können wir heute sagen,
daß die Entwicklung der Frage der definitiven Lösung
des Wohnungsproblems in diesem Staate in den kommenden Monaten
das Barometer sein wird, das anzeigen soll, ob der Sturm der Neuwahlen
bevorsteht, oder nicht. Aber auch die Tatsache, daß die
drei Wohnungsgesetze ohne jegliche Änderung jetzt verlängert
werden sollen, beweist, daß die Regierungsmehrheit es keineswegs
ehrlich meint mit der definitiven Lösung der Wohnungsfrage,
es keineswegs eilig hat, überhaupt an dieses Problem heranzugehen.
Allgemeine Überzeugung ist, daß der Mieterschutz abgebaut
werden muß, daß man zurückkehren muß zur
freien Wirtschaft auf dem Wohnungsmarkt, und wenn heute eine Volksabstimmung
über die Frage des Mieterschutzes zu entscheiden hätte,
würde der Mieterschutz über Nacht beseitigt sein, denn
die Statistik lehrt, daß 47% der Bevölkerung Mieter
sind, während 53% eigene Wohnungen oder eigene Häuser
besitzen. Stürmisch verlangt wird der Abbau des Mieterschutzes
in den Kreisen der Hausherren, von den Angehörigen des Baugewerbes,
und die Mieter stellen dem im großen und ganzen doch nur
sehr bescheidene Abwehrforderungen entgegen. Sie verlangen, daß
der Abbau des Mieterschutzes erst zu einer Zeit vorgenommen werde,
wo Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt sich die Wage halten.
Sie fordern, daß der Abbau des Mieterschutzes hinsichtlich
der Höhe des Mietzinses derartig vorgenommen werde, daß
die wirtschaftlich schwächeren Volksschichten nicht in ihrer
Existenz erschüttert werden und sie verlangen, daß
gleichzeitig mit der Valorisierung der Mietzinse in alten Häusern
auch eine Regelung der Gehälter der Festbesoldeten und der
Löhne der Arbeiter vorgenommen werde. Weil nun die allgemeine
Tendenz schon seit Jahren zum Abbau des Mieterschutzes drängt,
hat man bisher in diesem Parlament, immer wenn es sich um ein
Provisorium von Wohnungsgesetzen gehandelt hat, einen langsamen,
tropfenweisen Abbau des Mieterschutzes mit eingeflochten in die
Gesetze. So wurde der Mietzins um 10 und 20% quartalsweise erhöht,
da wurden die Kündigungsgründe erweitert u. a. m. Jetzt
wird auf einmal an den Provisorien gar keine Änderung vorgenommen,
der bisher langsam betriebene Abbau des Mieterschutzes wird auf
die Dauer eines Jahres vollständig eingestellt. Und trotzdem
wären an den bestehenden Gesetzesprovisorien, die heute bis
zum 31. Oktober d. J. verlängert werden sollen, einige Änderungen
unbedingt notwendig gewesen, wie sie sich schon aus den Erfahrungen
ergeben, die man im vergangenen Jahre mit dem jetzt bestehenden
Gesetz gemacht hat. Da wäre es z. B. notwendig gewesen, eine
Änderung bei den Kündigungsgründen einzufügen
hinsichtlich der Notwendigkeit der Beschaffung einer Ersatzwohnung.
Das Gesetz besagt: "Wenn ein Vermieter für sich, seinen
Gatten, oder seine Verwandten in auf- und absteigender Linie die
Wohnung benötigt, ist er verpflichtet, dem gekündigten
Mieter eine Ersatzwohnung zu beschaffen". Wenn der Gesetzgeber
wirklich dem Hausbesitz entgegenkommen wollte, wenn er dem Hausherrn
für den Fall, daß er die Wohnung in seinem Hause für
Verwandte benötigt, wirklich die Möglichkeit zu einer
Kündigung geben will, hätte diese Bestimmung über
Beschaffung einer Ersatzwohnung zumindest mit gewissen Einschränkungen
in das Gesetz kommen müssen; denn bei der jetzigen Fassung
dieser gesetzlichen Bestimmung ist dieser Kündigungsgrund
vollständig illusorisch, in der Praxis überhaupt nicht
verwendbar, denn das Gesetz bestimmt selbst, daß ein solcher
Mieter, der aus einer Wohnung auszieht, wo er unter Mieterschutz
stand und in eine Ersatzwohnung einzieht, die sonst nicht mehr
unter Mieterschutz steht, doch nur wiederum in dieser neuen Wohnung
unter den Bedingungen gekündigt werden kann, welche im Gesetz
als Kündigungsgründe anerkannt sind. Infolgedessen hütet
sich ein jeder Hausherr, der eine solche Ersatzwohnung beistellen
soll, den neuen Mieter aufzunehmen, der zwar hinsichtlich der
Höhe des Mietzinses nicht mehr unter Mieterschutz steht,
hinsichtlich der Kündigungsgründe aber denselben Schutz
genießt, wie in einer Wohnung unter Mieterschutz. Es wäre
überhaupt leicht möglich gewesen, wenn man schon diesen
Begriff der Beistellung einer Ersatzwohnung in das Gesetz aufgenommen
hat, allgemein die Kündigung bei Beistellung einer Ersatzwohnung
zu ermöglichen. Aber es gibt natürlich auch andere Änderungen,
die auf Grund der Erfahrungen notwendig gewesen wären. Ich
verweise nur auf die Bestimmung des § 22, Abs. 2, der in
seiner gegenwärtigen Fassung besagt, daß eine Überzahlung
für die Vergangenheit nicht zurückverlangt werden kann.
Diese gesetzliche Bestimmung hätte eine Ergänzung in
dem Sinne gebraucht, daß in dem Paragraph ausdrücklich
aufgenommen wird, daß Überzahlungen auch für die
Zeit vor dem 1. April 1921 nicht zurückverlangt werden können.
Die Erfahrung hat nämlich gelehrt, daß heute in der
Rechtssprechung direkt eine Anarchie ausgebrochen ist, weil das
eine Gericht auf dem Standpunkt steht, solche Überzahlungen
dürfen nicht zurückgefordert werden nur für die
Zeit nach dem 1. April 1928, wo das jetzige Gesetzesprovisorium
Rechtskraft erhielt, während andere Gerichte diese Bestimmung
auch pro präterito, auf die Zeit vor dem 1. April 1928 ausdehnen.
So entscheidet das eine Gericht so, das andere so, es erwachsen
nur Berufungen daraus, die Gerichte werden unnütz mit Agenden
belastet. Durch ein paar Worte könnte Klarheit geschaffen
werden, was gerade jetzt bei Verlängerung dieser Provisorien
hätte geschehen können. Genau so, wäre noch manche
Bestimmung notwendig zu ändern, ganz besonders der Grundsatz
betreffend den Ersatz der Kosten bei gerichtlichen Stritten. Hier
wäre es notwendig, den Grundsatz aus dem allgemeinen Prozeßverfahren
zu übernehmen, daß der verlierende Streitteil die Kosten
zu tragen hat. Heute sehen wir, daß viele Mieter ganz mutwilligerweise
mit dem Hausherrn Prozesse führen, weil ihnen der Advokat
sagt, sie können ruhig den Prozeß führen, letzten
Endes muß ihn der Hausherr bezahlen, eine Erscheinung, die
weder günstig für die ganze Auffassung über solche
Gesetze wirkt, die aber auch äußerst ungünstig
das gegenseitige Verhältnis von Mieter und Hausherr auch
für die Zukunft beeinflussen muß. Unbegreiflich ist
mir, daß auch im elften Jahre des Bestandes dieses Staates
wir noch nicht einmal so weit sind, daß wir die Vertragsfreiheit
zwischen Hausherr und Mieter in das Gesetz aufnehmen können.
Ich kann die Befürchtungen, die mein Vorredner, der Herr
Koll. Langr von hier gegen diese Vertragsfreiheit geäußert
hat, nicht anerkennen, denn schließlich und endlich soll
ja nicht durch das Gesetz irgendein Mieter zu einem Vertrag gezwungen
werden, es soll ihm freigestellt sein, einen Vertrag mit dem Hausherrn
einzugehen, der ihn außerhalb der einzelnen Bestimmungen
des Mieterschutzes stellt oder nicht. Es ist selbstverständlich,
daß ein Mieter nur dann von dieser Vertragsfreiheit Gebrauch
machen wird, wenn er sieh selbst einen Vorteil davon verspricht
und daß irgendwie die Hausherren die Möglichkeit einer
solchen Vertragsfreiheit zu Repressalien benützen könnten,
das ist wohl nicht zu erwarten, zumal die Mieter immer die Möglichkeit
haben, schon nach dem Wortlaute des Gesetzes selbst einen solchen
Vertrag strikte abzulehnen und der Hausherr keine gesetzlichen
Mittel besitzt, dem Mieter den Vertrag gegen seinen Willen irgendwie
aufzuzwingen. Dieses ständige Ausschalten der Vertragsfreiheit
kommt mir wie eine unberechtigte Bevormundung Erwachsener durch
das Gesetz vor und hätte eliminiert werden können. Außer
diesen notwendig gewesenen Änderungen der Gesetzesprovisorien
wurden noch ganz andere Änderungen von der Öffentlichkeit
erwartet. Die Öffentlichkeit hatte sich sogar schon mit dem
Gedanken abgefunden daß wiederum am 1. Juli eine 20%ige
Mietzinserhöhung kommen wird, die Öffentlichkeit hat
sogar erwartet, daß im neuen Gesetzesprovisorium dem Hausherrn
die Möglichkeit geboten wird, die durch die außerordentlichen
Verhältnisse und die Frostschäden, die im heurigen Winter
sich an den Häusern gezeigt haben, diese Schäden irgendwie
auf die Mieter aufzuteilen. Nun, alles das ist nicht geschehen.
Die Gesetzesprovisorien liegen heute vor uns und das Parlament
soll diese Gesetzesprovisorien ohne jegliche Änderung bis
zum 31. Oktober verlängern. Diese Tatsache ist auch ein Beweis
dafür, daß die Koalition noch immer die Neuwahlen befürchtet
und daß sie es daher für ratsam hält, an den Gesetzen
überhaupt nicht zu rühren, weil wenn die Wahlen im Herbst
kommen sollten, die Regierungsparteien dann demagogisch darauf
verweisen könnten, daß sie für die Erhaltung des
Mieterschutzes gewesen sind.
Unbegreiflich ist, daß auch an dem Gesetz
über die Bauförderung überhaupt keine Veränderungen
vorgenommen wurden. Die Baukatastrophen, die wir erlebt haben,
haben deutlich die Gründe gezeigt, welche zu solchen Katastrophen
führen, haben gezeigt, welche gesetzliche Bestimmungen an
solchen Katastrophen schuld sind. Und der Gesetzgeber findet es
jetzt nicht der Mühe wert, eine Vorlage ins Haus zu bringen,
welche solche Ursachen des überhasteten Bauens, solche Ursachen
von Baukatastrophen beseitigt, welche den Wucher mit Baugrund
und Baumaterialien unmöglich zu machen versucht. Wenn wir
daher die Vorlage anschauen, so müssen wir zu dem traurigen
Ergebnis kommen, daß hier in diesem Staate nicht das Problem
des Wohnens vom Standpunkte wirtschaftlicher Notwendigkeiten,
vom Standpunkte sozialer Gesetze und Normen geregelt wird, sondern
einzig und allein vom Standpunkte taktischer Notwendigkeiten der
Parteidemagogie der Regierungsparteien.
Die deutsche Nationalpartei fordert, daß
die Unordnung im Haushalte der Regierungskoalition nicht mehr
dazu mißbraucht werde, um eine weitere Verschleppung in
den Beratungen des Wohnungsgesetzes herbeizuführen, sie verlangt
die sofortige Vorlage des definitiven Gesetzes und gründliche
Beratungen in den Ausschüssen und im Plenum des Parlamentes
bis Ende Juni d. J. mit Rechtswirksamkeit vom 1. Juli 1929, sie
verlangt, daß gleichzeitig, damit junktimiert, auch über
die Gehaltsregelung der Festbesoldeten, der Staatsangestellten
und Lehrer beraten wird.
Weil ich gerade beim Worte bin, will ich die
Gelegenheit ergreifen, um auch über einen Vorfall zu berichten,
der sich gerade jetzt vor einer Woche zugetragen hat. Genau an
demselben Tage, eine Woche früher, um dieselbe Zeit, stand
ich hier auf der Tribüne des Hauses und habe eine Erklärung
zum 4. März abgegeben, gedachte der deutschen Blutopfer des
Selbstbestimmungsrechtes vom 4. März 1919. Ich war mir vollständig
der Feierlichkeit einer solchen Erklärung bewußt und
habe meine Erklärung in einer Form abgegeben, wodurch
ich absolut nicht die Würde dieses Hauses verletzt habe,
und durch meine Ausführungen konnten auch die Gefühle
der èechischen Parteien in keiner Weise verletzt werden.
Ich habe mich rein nur auf Tatsachen beschränkt; und dennoch
ist meine Rede an 13 Stellen vom Präsidium
des Hauses beschlagnahmt worden(Výkøiky
poslancù nìm. strany národní.)
[Další vìty byly usnesením pøedsednictva
posl. snìmovny ze dne 7. bøezna 1929 podle §u
9, lit. m) jedn. øádu vylouèeny z
tìsnopisecké zprávy. Viz str. 36 této
tìsnopisecké zprávy.]
(Výkøiky poslancù nìm. strany
národní.) Ist
schon dieser Vorgang nahezu unerhört, so ist es umso unglaublicher,
daß selbst Sätze, die die programmatische Einstellung
meiner Partei klartun sollen, in meiner Rede beschlagnahmt wurden.
Es ist jedem bekannt, daß wir eine großdeutsche, eine
alldeutsche Parte sind, und es hat noch niemand, nicht einmal
in einer öffentlichen Volksversammlung daran Anstoß
genommen, wenn ich von der Schaffung, von dem Auferstehen eines
gesamtdeutschen Vaterlandes gesprochen habe. (Sehr gut!) Es
hätte auch der Immunitätsausschuß, selbst wenn
ein Staatsanwalt wegen eines solchen Ausdruckes meine Auslieferung
verlangt hätte, diese abgelehnt, weil das selbstverständlich
nur Sätze sind, die dem Parteiprogramm entnommen sind, die
irgendwie die Einstellung der ganzen Partei charakterisieren.
Das Präsidium des Abgeordnetenhauses hat es für notwendig
gefunden, auch solche programmatische Sätze einer Partei
zu beschlagnahmen, aus dem stenographischen Protokoll zu streichen.
Ich erhebe entschiedensten Protest gegen einen solchen Vorgang,
weil schließlich und endlich durch eine solche Haltung des
Parlamentspräsidiums der Parlamentarismus überhaupt
zur Farce wird, wenn diese Tribüne auch den letzten Rest
der Freiheit des Wortes verliert. (Potlesk poslancù
nìm. strany národní.)
Meine sehr geehrten Herren! Der Herr Koll.
Horpynka hat sich zu der in Beratung stehenden Vorlage
grundsätzlich kritisch eingestellt. Selbstverständlich
hat auch die deutsche nationalsozialistische Arbeiterparei ein
besonderes Interesse an dieser Vorlage und dies schon aus dem
Grunde, weil wir ja alle wissen, daß diese Vorlage gerade
wegen der Stellungnahme der einen politischen Parteien nicht nur
von der Mieterschaft sondern auch von allen Hausbesitzern in der
Entwicklung und Beeinflussung kritisch verfolgt wird. Aber es
war gewiß eine ganz geraume Zeit gewesen, wo die Möglichkeit
bestand, dieses wichtige Problem nicht nur theoretisch und oberflächlich
zu lösen, wie dies mit der eben vorliegenden Vorlage gedacht
ist, sondern man hätte die Möglichkeit gehabt, während
der ganzen verflossenen. Zeit zumindest jene Wege einzuschlagen,
die naturgemäß die richtigen gewesen wären, um
die bestehende Spannung zwischen der Mieterschaft und den Hausbesitzern
zu beseitigen. Wenn wir die Bautätigkeit und ihre Entwicklung
in allen anderen Staaten beobachten, so müssen wir feststellen,
daß es nicht immer der Mieterschutz allein gewesen ist,
der die Dinge regeln sollte, sondern man legte Wert auch auf die
freie Bautätigkeit, auf die Möglichkeit dem Bauhandwerk
geregelte Grundlagen zu schaffen, damit sich die Bautätigkeit
auf dieser Basis entsprechend entwickeln könne. Schon seit
den ersten Tagen, wo das kritische Problem vor allen anderen auf
der Tagesordnung stand, wie die Bauförderung gehoben werden
könnte, waren an der Lösung dieses wichtigen Problems
nicht nur die Mieter und Hausbesitzer interessiert, sondern es
legte auch der größte Teil der Bauhandwerkerschaft
Wert auf einen erfolgreichen Weg, den Häuserbau rationell
zu gestalten. Von der ständigen Delegation der Baukommission
wurde vor ungefähr vier Jahren auf der Sophieninsel in Prag
ohne Unterschied der nationalen Zugehörigkeit von sämtlichen
Interessenten zu diesem wichtigen Problem der Bauförderung
Stellung genommen. Von dem praktischen Handwerksmann, wie vom
Baumeister und dem Handwerker wurden die Wege gezeigt, wie man
die gegenseitigen Schwierigkeiten leicht überbrücken
könnte. Es wurde darauf verwiesen, daß es eine logische
Notwendigkeit sei, den sogenannten Bodenwucher auf der ganzen
Linie zu unterbinden. Es wurde weiter darauf verwiesen, daß
die Gemeinden sich bisher in Verfolgung dieses Problems bemühten,
den Bodenwucher zu unterbinden und zwar durch Finanzierung in
der Weise, daß die Gemeinden Grund und Boden billig hergaben.
Es wurden große Flächen parzelliert und mit den nötigen
Kommunikationen versehen und zum Selbstkostenpreis abgegeben.
Der Verkauf dieser Gründe wurde nicht in der Form gemacht,
um vielleicht der Bauspekulation zu dienen, sondern der Bauherr
mußte sich verpflichten, innerhalb eines Jahres auf den
von der Gemeinde zur Verfügung gestellten billigen Boden
zu bauen. Dieser Weg der Baubetätigung war solange möglich,
als sich nicht die katastrophalen Folgen des Gemeindefinanzgesetzes
auswirkten. (Sehr richtig!) Wir haben aus der letzten Statistik
der gesamten Bauförderung in diesem Staate, durch das statistische
Amt bewiesen, gesehen, daß einzelne Städte auf dem
Gebiete der Bauförderung und Bautätigkeit geradezu Musterhaftes
geleistet haben. In jüngster Zeit wurde auch dieser Weg unterbunden,
ganz abgesehen davon, daß man auch nicht mehr die Möglichkeit
hat, den Bodenwucher zu unterbinden, trotzdem sich darum die gesamte
Handwerkerschaft seit Jahr und Tag bemüht, ohne Unterschied,
ob es sich um Baumeister, Kunsttischler, Spengler, Installateure,
Schlosser, Schmiede, Zimmerleute, Maler und Anstreicher handelt.
Sie alle hatten ein Interesse daran, daß die Bautätigkeit
auf eine gesunde Basis gestellt wird. Es ist erwiesen, daß
in Nordamerika ein solches Gesetz zur Förderung der Bautätigkeit
und zur Sicherstellung der gewerblichen Förderungen der Bautätigkeit
besteht. Dieses Gesetz ist bereits 60 Jahre alt. In Deutschland
besteht ein solches Gesetz seit dem Jahre 1909. In der See- und
Binnenschiffahrt wurden ebenfalls solche Gesetze geschaffen, die
die gewaltigen Werke des Schiffraums auf eine sichere Basis im
Finanzleben stellen sollten. Logischer Weise hegt die gesamte
Handwerkschaft im ganzen Lande berechtigte Hoffnungen, ein solches
Gesetz auch bei uns zu erreichen. Seitens der deutschen Nationalsozialisten
wurde bereits im Jahre 1925 ein solcher Entwurf bezüglich
der Sicherung der Bauforderungen eingebracht, bis zum heutigen
Tage hat sich nichts gerührt. (Posl. Simm: Es wird mehr
Anträgen so ergehen!) Sehr richtig.
Anläßlich der letzten Baukatastrophe
in Prag haben wir auf die Notwendigkeit hingewiesen - es sei dabei
festgestellt, daß es sich hier nicht um eine parteipolitische
Forderung der deutschen Nationalsozialisten handelt, sondern um
die Interessen des gesamten Handwerkes, und wie schon mitgetlt,
haben es die gesamten Fachverbände anläßlich der
gegenwärtigen Baunot gefordert - im Sinne einer rationellen
Lösung der Bauförderung dieses Problem zu lösen
und die aus den Arbeiten und Lieferungen an Neu- und Ubauten erwachsenen
Forderungen zu sichern. Die gegenwärtige Unsicherheit des
Bauhandwerkes bezüglich der baugewerblichen Lieferungen in
finanzieller Hinsicht wurden in wiederholten Fällen ganz
öffentlich in der Presse nachgewiesen und diskutiert. Das
Haupthindernis, die Bautätigkeit eben noch lebendiger zu
gestalten und neue Wohnungen erstehen zu lassen, liegt darin,
daß die gegenwärtige Geldbeschaffung immer auf gewisse
Schwierigkeiten stößt. Erstens einmal ist das Geld
sehr teuer und zweitens ist auch hier eine Regelung im Interesse
der Bauförderung notwendig. Jede einzelne Kleinbank, jede
gewerbliche Kreditgenossenschaft wäre in der Lage, ohne weiters
die einzelnen Kosten der Bauarbeiten sofort zu bezahlen, wenn
eben ein Gesetz zur Sicherstellung der baugewerblichen Forderungen
in dieser Form bestände. Es kommt das Frühjahr und tausende
junge Ehepaare werden infolge des Wohnungsmangels vergeblich nach
dem von ihnen erträumten Heim suchen. Wir geben zwar zu,
daß es in einzelnen Städten bereits eine Menge Wohnungen
gibt, andererseits bilden jedoch die zu niedrigen Löhne und
die zu geringen Gehälter eigentlich die Ursache, daß
solche Wohnungen von einer Arbeiter- oder Beamtenfamilie nicht
bezogen werden können. (Posl. Simm: Die materielle Seite
des Problems!) Die materielle Seite des Problems, wie Koll.
Simm hier ganz richtig bemerkt hat, ist es, die vor allem
anderen hier geregelt werden muß. Wenn heute die Gewerkschaften
versuchen, in neuen Lohnforderungen das Problem zu einer Lösung
zu bringen, so liegt das vor allem daran, daß sie es einem
praktischen Ziele zuführen wollen.
Es geht nicht an, daß hier eine Vorlage
aufliegt, die die innere Schwäche des Staates selbst zeigt
und die vor allem anderen immer wieder das gute Beispiel des Staates
vermissen läßt, wenn festgestellt wird, daß gerade
die Regelung die er Frage eine der wichtigsten Fragen ist; und
die gegenwärtige Arbeitslosigkeit würde zweifellos sehr
rasch gelöst werden, wenn die finanzielle Sicherung auf dem
Gebiete des Bauwesens in die richtigen Wege geleitet würde.
Die gegenwärtige Vorlage, zu der wir deutschen Nationalsozialisten
Stellung zu nehmen haben, hat nach unserer Auffassung viel zu
viel provisorischen Charakter. Dieser provisorische Charakter
läßt erkennen, daß die entsprechende Verantwortung
fehlt, die drängenden Probleme des Mieterschutzes, der Wohnungserstellung
und Bauförderung einer alle beteiligten Kreise befriedigenden
Lösung zuzuführen. Das Argument der Regierung, zu einer
solchen Lösung nicht durch überstürzte Behandlung
gelangen zu wollen, ist insofern nicht stichhältig, als Jahre
zur Verfügung gestanden sind, sich mit diesem Problem eingehend
zu befassen und ein definitives Mieterschutzgesetz zu verabschieden.
Eine solche Ausrede ist nicht nur sehr kleinlich, sie beruht nicht
auf Wahrheit, und es ist lediglich der Mangel an Einsicht, Verantwortung
und Mut, dem Probleme auf den Grund zu gehen und es der praktischen
Lösung zuzuführen. Meine Partei ist der Meinung, daß
bei Fortsetzung der sozialen Wohnungsbautätigkeit die Probleme
des Mieterschutzes rein materiellen Charakter erhalten werden.
Die von den Hausbesitzern verlangten Zinserhöhungen können
von der Masse der sozial schwachen Mieter nur aufgebracht werden,
wenn diese vorher eine genügende materielle Hilfe erhalten.
Über die Art derselben hat meine Partei bei ihrer vorjährigen
Stellungnahme Vorschläge gemacht. Danach hätte der Staat
zunächst für seine Angestellten genügend Wohnvorrat
zu schaffen, andernfalls er durch Wohnungszulagen das Mieten von
Privatwohnungen ermöglichen müßte. Die Gewährung
solcher Zulagen wird schon wegen der im Jahre 1928 stattgefundenen
Mietzinssteigerung dringlich, um so mehr als die Besoldungsverhältnisse
durch die allgemeine Preissteigerung sich als ungenügend
herausstellen. In derselben Weise ist von der privaten Wirtschaft
die Schaffung von Wohnräumen für die Angestellten und
Arbeiter als Pflicht zu erklären, der sie nur enthoben wären,
wenn sie für ihre Arbeiter und Angestellten durch Wohnungszulagen
ein Äquivalent für das Herabgleiten des Realeinkommens
schaffen würden.
Dem gegenüber ist der vermögende
Mieter zu jenen Leistungen heranzuziehen, welche dem Hausbesitzer
die Rentabilität seiner Hausanlagen ermöglicht.
Für die vorliegenden Vorlagen werden wir
notgedrungen stimmen, jedoch nur deshalb, weil wir in dieser Angelegenheit
kein gesetzliches Vacuum wünschen.
Die Angelegenheit des Mieterschutzes habe ich
nun nach einigen Richtungunge hin gekennzeichnet, ich habe nun
namens meines Klubs noch folgende Erklärung abzugeben: