Ètvrtek 12. èervence 1928

3. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 12 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Auf dem Tische des Hauses liegt ein Gesetzentwurf, dessen § 1 in den einleitenden Worten sagt: "Der Finanzminister wird ermächigt... ". Damit ist festgestellt, daß auch dieses Gesetz wieder eines von jenen vielen Gesetzen ist, die wir schlechtweg unter dem Namen "Ermächtigungsgesetz" kennengelernt haben. Wir waren der Meinung, daß nach 10jährigem Bestande.der Republik die Verwaltung so geordnet ist, daß alle verwaltungstechnischen Maßnahmen so geregelt sind, daß auch zur Frage des Ankaufs von Grund und Boden und des Verkaufs von alten Objekten wohl nicht erst eine Ermächtigung des Ministeriums notwendig gewesen wäre, sondern daß man schon früher, und ich möchte gleich vorausschicken, rechtzeitig hätte vorsorgen können, um ohne besondere Ermächtigung die in diesem Gesetze vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen. In dem Gesetze heißt es weiter, daß über die Verwendung des Erlöses noch besonders bestimmt wird, vor allem der Finanzminister und der Minister für nationale Verteidigung zu bestimmen und zu entscheiden haben.

Wenn wir den Inhalt des Gesetzes sachlich behandeln wollen, wird es am besten sein, ihn in 3 Gruppen zu teilen: Die erste Gruppe ist der Verkauf alter Objekte der Finanzbehörde, wie es § 1, Abs. 2 vorsieht und die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf dieser Objekte und der dazugehörenden Gründe zur Errichtung von neuen Zentralämtern bezw. Amtsgebäuden. Gegen die Bestimmung des § 1 haben wir wohl nichts einzuwenden, denn wenn der Erlös aus dem Verkauf alter Objekte zur Errichtung neuer Ämter verwendet wird, so können wir dem nur zustimmen, weil wir ja wissen, daß gerade die alten Amtsgebäude und Amtsräume alles andere nur nicht hygienisch einwandfrei sind, und gewiß ist die Errichtung neuer Gebäude nicht nur für die dort verkehrenden Parteien, sondern auch für die Beamten eine Erlösung aus Schmutz, Unrat und nicht einwandfreien Zuständen.

Als wichtiger für uns und eingehender müssen wir uns beschäftigen mit der zweiten Gruppe, d. i. der Verkauf militärischer Objekte und Verwendung des Erlöses für den Rüstungsfond. Nach dem Gesetze vom 17. Dezember 1926 ist diese Zuwendung der aus den alten militärischen Objekten erzielten Erlöse zulässig, denn der Abs. 3 des § 1 dieses Gesetzes vom Jahre 1926 sagt, daß der Fond auch durch Schenkungen, Vermächtnisse, Sammlungen usw. vergrössert werden kann. Dem Fond wurde durch das genannte Gesetz jährlich für 11 Jahre ein Betrag von 360 Millionen zugewiesen, eine Ausgabe, die neben dem normalen Voranschlag des Ministeriums für nationale Verteidigung besteht, und der nun vergrößert werden soll durch den Erlös aus den alten militärischen Objekten, obwohl der Herr Verteidigungsminister im Jahre 1925 bei Einbringung der Vorlage bereits erklärt hat, daß die Ausrüstung der Armee abgeschlossen sei. Wenn wir den normalen Voranschlag des Verteidigungsministeriums auch für das Jahr 1928 näher anschauen, müssen wir an dieser Erklärung zweifeln, denn wir finden, daß für Flugwesen im Jahre 1928 nicht weniger als 65,865.000 Kè eingestellt sind, für Artillerie und Handfeuerwaffen 16,065.060 Kè, für besondere Kampfmittel, Scheinwerfer, Gasmasken usw. 2,683.160 Kè, für Munition und Explosivstoffe 76,612.520 Kè. Wenn ich diese Ziffern anführe, so deshalb, weil wir aus dem Aufwand für die gleichen Posten im vorhergehenden Jahre 1927 feststellen können, daß diese Posten stabil geworden sind, daß ein weiterer Abbau dieses Rüstungsaufwandes nicht zu verzeichnen und auch nicht zu erwarten sein wird, ja wir können feststellen, daß sogar in einzelnen Posten der Aufwand pro 1928, wenn auch nicht bedeutend, so doch wieder größer geworden ist, d. h. daß der Abschluß der Ausrüstung der èechoslovakischen Armee noch nicht zu verzeichnen ist, sondern daß der Verteidigungsminister die von mir angeführte Post von 161 Millionen, die reinen Ausrüstungszwecken dient, allein als laufende Ausgabe wird zu verzeichnen haben. Zu diesen 161 Millionen Kè laufender Ausgaben nur für diese einzelnen Ausrüstungsgegenstände der Armee kommt der sog. Rüstungsfond d. h., der Minister kann nun für die Ergänzung der Bewaffnung der Armee, für die Anschaffung der Munitions- und Explosivstoffe allein den Betrag von 521,181.000 Kè ausgeben, davon 360,000.000 Kè unkontrollierbar. Und wir finden außer diesen Schlußziffern auch nirgends Details über diese Augaben angeführt, über die einzig und allein der Minister für nationale Verteidigung und der Finanzminister orientiert sind. Diese Ausgaben erfolgen nun aber regelmäßig neben dem Budget von 1.4 Milliarden. Wenn wir nun die Ziffern der von mir angeführten Posten der Jahre 1927 und 1928 vergleichen, können wir feststellen, daß auch eine Steigerung über diese angeblich feststehenden Beträge möglich und wahrscheinlich sein wird. Diesem kontrollosen Fond nun sollen die Einnahmen aus dem Erlös für die verkauften alten Kasernen und sonstigen militärischen Objekte zufließen. Wir müssen gegen diese Art der Verwendung protestieren und zwar deshalb, weil sicher anzunehmen ist, daß, wenn in den nächsten Jahren die Militärverwaltung irgendwie aus strategischen Gründen an der Grenze oder in der Nähe der Reichshauptstadt neue Kasernen für notwendig erklären wird, diese neuen Kasernen, aber auch die Vermehrung der anderen Rüstungsausgaben, in den von mir angeführten Posten keineswegs aus dem Rüstungsfond erfolgen dürften, sondern eben wahrscheinlich wiederum im ordentlichen Voranschlag des Ministeriums für nationale Verteidigung erscheinen werden. Wir müssen weiter feststellen, daß diese kontrollosen Ausgaben und Zuwendungen an diesen Fond, wie sie aus dem Erlös für die militärischen Objekte entstehen, der Korruption Tür und Tor öffnen und den Protektionismus ebenfalls in breitestem Ausmaße ermöglichen. Und wir müssen aus diesem Grunde dieser Art der Verwendung der Gelder aus Verkäufen militärischer Objekte mit dem größten Mißtrauen begegnen. Wenn wir nicht nur der kontrollosen Ausgabe, sondern auch der Art dieser Ausgaben Mißtrauen entgegensetzten und dagegen Protest erheben, so deshalb, weil wir feststellen können, daß bei all diesen Ausgaben in den letzten Jahren immer wieder Korruptionsaffären entstanden sind, weil immer und immer wieder festgestellt werden konnte, daß diese unkontrollierten Ausgaben dazu verleiteten, daß beamtete Funktionäre der Militärverwaltung mit diesen Geldern nicht entsprechend gewissenhaft vorgegangen sind. Wir haben solche Fälle genug zu verzeichnen, ich verweise nur auf den Benzinskandal, der die Öffentlichkeit nicht nur dadurch erregte, daß große Beträge für schlechtes Benzin verausgabt wurden, sondern hauptsächlich, daß bei der Fliegertruppe unserer Armee ungezählte Menschenleben geopfert wurden und weil festgestellt wurde, daß gerade das schlechte Benzin an einer ganzen Reihe von Unfällen der Fliegertruppe Schuld gewesen ist. Wir haben weiter feststellen können, daß von den amtlichen Organen bei den Einkäufen nicht mit jener Gewissenhaftigkeit vorgegangen wurde und ebenfalls nicht so einwandfrei gehandelt wurde, wie es notwendig war, weil auch hier eine ganze Reihe schwerer Unfälle bei der Fliegertruppe und der Verlust einer ganze Reihe von Menschenleben zu verzeichnen waren, weil von Frankreich alte qualitativ und in der Type schlechte Flugzeuge angekauft worden sind. Schon im Jahre 1926 haben wir und hat unser Klubkollege Heeger von dieser Stelle aus den Herrn Minister zur Verantwortung gezogen und von ihm verlangt, daß er Rechenschaft über diese Ausgaben und über die Art des Einkaufes der Materialien für die Fliegertruppe, aber auch für die Munitionslager geben möge. Der Herr Minister ist die Verantwortung schuldig geblieben. (Posl. Heeger: Das macht er immer!) Sehr richtig. Wir sehen ja auch, wie es bereits wiederholt angeführt wurde, daß der Herr Minister heute trotz dieser wichtigen Frage hier fehlt. Wir müssen weiter feststellen, daß gerade in diesem Punkte die Frage des Sparens nicht entsprechend angewendet wird. Man spart zwar bei den Beamtengehältern, man spart bei der sozialen Fürsorge, man spart bei den kommunalen Verwaltungskörpern, aber man spart nicht hier bei den Ausgaben der Militärverwaltung. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß, wenn schon die Militärverwaltung über alte Objekte verfügt, die sie nicht mehr gebrauchen kann, die vielleicht ihren modernen Anforderungen nicht mehr entsprechen, daß dann die vereinnahmten Gelder, der Erlös für den Verkauf dieser Objekte, nicht wieder militärischen Rüstungszwecken zugeführt wird, sondern daß diese Beträge als Bedeckung verwendet werden für die Durchführung der angeblich infolge des Mangels an Bedeckung nicht durchzuführenden sozialen Maßnahmen. Ich verweise darauf, daß gerade die Sozialversicherung der über 60 Jahre Alten deshalb ausgeschaltet wurde, weil man immer wieder erklärte, daß die Bedeckungsfrage mit ein Hindernis sei. Wir haben bei anderen Fragen öfters den Vorwurf hören können, daß wir soziale Einrichtungen fordern, aber uns um die Bedeckungsfrage nicht kümmern. Hier könnte aus dem Erlös eine ganze Reihe von Beträgen ihre Verwendung finden zur Bedeckung der Ausgaben für soziale Zwecke und es wäre vielleicht möglich, daß gerade jetzt, wo die Frage der Behandlung der Novelle zur Sozialversicherung vertagt werden soll, die "Osmièka" und die ihr angeschlossenen Parteien sich damit beschäftigen könnten, ob nicht die Novelle dahin gehend zu erweitern wäre, den Erlös aus dem Verkauf der militärischen Objekte zu verwenden, um das Gesetz auf die über die 60 Jahre Alten zu erweitern und sie ebenfalls in den Genuß der Versicherung einzubeziehen.

Bei der dritten Gruppe haben wir den Ankauf von Liegenschaften auf der Letná. Es soll auf diesem Gelände das kommende Parlamentsgebäude und eine Reihe von Zentralämtern errichtet werden. Soweit wir aus dem Motivenbericht entnehmen können, ist der Kaufpreis für dieses Gelände mit 40 Mill. veranschlagt worden und sollen die Gebühren und sonstigen Ausgaben weitere 30 Mill. beanspruchen. Auch hier können wir feststellen, daß die Art, wie die Frage des Ankaufs dieses Geländes behandelt wurde, nicht einwandfrei ist, und daß auch hier Protektionismus und Schiebungen möglich sind. Wir wissen, daß das Projekt für ein neues Parlamentsgebäude bereits im Jahre 1920 fertig war und wenn das Finanzministerium, vorausschauend und in Kenntnis der Kosten, die aus dem Neubau des Parlamentsgebäudes entstehen, gehandelt hätte, dann hätte das Finanzministerium sich schon im Jahre 1920 bemühen müssen, den auch damals für diesen Zweck schon zur Verfügung stehenden Grund zu erwerben. Wir müssen fragen, warum das Ministerium, abgesehen von einer eventuellen Beschlagnahme dieses Grundes und Bodens doch zumindest den Kauf nicht rechtzeitig in die Wege geleitet hat? Das Finanzministerium hat im Motivenbericht den Umfang des Grundstückes, das angekauft werden soll, mit 34.000 Klaftern angegeben, das sind 3 1/2 ha, und der Preis pro Quadratklafter mit 1.200 Kè. Es ist festgestellt, daß im Jahre 1920 der Preis ungefähr 25% dieses jetzt festgesetzten Preises betragen hat und daß man also vielleicht mit einem Kaufpreis von 10 Mill. Kè das gleiche Grundstück hätte erwerben können. Es liegt hier der Verdacht nahe, daß seitens des Ministeriums der rechtzeitige Ankauf dieses Grundstückes nicht nur verabsäumt wurde, sondern daß man vielleicht den Besitzern die Möglichkeit geben wollte, zuzuwarten und das Grundstück zu verkaufen, bis mit Rücksicht auf die Erweiterung der Stadt Prag und das Steigen der Grundpreise die Eigentümer einen entsprechend höheren Betrag dafür verlangen und erhalten können. Heute 40 Mill., vor 7 Jahren 10 Mill. Kè, das ist eine Differenz von 30 Mill., die von Seite der Finanzverwaltung nicht ganz berechtigt und auch nicht ganz einwandfrei verausgabt wird. Dasselbe gilt natürlich auch bei den projektierten Neubauten. Wir sind der Meinung, daß projektierte Neubauten ausgeschrieben werden sollen, daß solche Unternehmungen nicht durchgeführt werden dürfen, ohne daß die breiteste Öffentlichkeit und vor allem auch das Parlament über alle Details informiert ist und wenn wir hier unsere Bedenken äußern, so haben wir, glaube ich, ein Recht dazu. Ich mache hier aufmerksam und besonders den Herrn Finanzminister, daß wir den Dingen die größte Aufmerksamkeit widmen werden und daß vor allem, wenn wieder bei den Transaktionen des Ministeriums für nationale Verteidigung später wieder Skandale entstehen, wenn wieder festgestellt werden sollte, daß nicht einwandfrei vorgegangen worden ist bei diesen Transaktionen, wir den Herrn Minister mit der vollen Verantwortung belasten. Wir machen ihn heute schon darauf aufmerksam und warnen ihn vor der Art der Durchführung, wie sie in der Vorlage vorgesehen ist. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Buday.)

Wir haben weiters bei diesem Teil der Vorlage einen Antrag eingebracht, der dahingeht, daß wenn das neue Parlamentsgebäude errichtet ist, dieses Gebäude, das gegenwärtig der parlamentarischen Arbeit dient und dem Parlamente zur Heimstätte geworden ist, wieder jenem Zwecke zurückgegeben wird, dem es früher diente, d. h. daß es wieder eine Kunststätte für die Bevölkerung Prags wird und vor allem eine Kunststätte auch für die Deutschen Prags und der weiteren Umgebung und wir werden diesen unseren Antrag, den wir bereits im Ausschuß entsprechend begründet haben, auch hier im Parlamente vorbringen. Wir ersuchen Sie, diesem Antrage sowie auch den anderen Anträgen, die wir zur Vorlage eingebracht haben, zuzustimmen. Wir werden für den Rückverweisungsantrag unserer èechischen Genossen stimmen u. zw. aus den von mir angeführten Gründen, weil wir der Annahme sind, daß die Vorlage bei ihrer Durchführung alle die von uns vorgebrachten Bedenken rechtfertigen wird. Ich erkläre im Namen meines Klubs, daß wir dem Rückverweisungsantrag der èechischen Fraktion zustimmen. (Potlesk poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické.)

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