Úterý 10. èervence 1928

Ich habe von Deutschland gesprochen, die Schwierigkeiten besprochen, die dem Abschluß eines Handelsvertrages entgegenstehen. Was sind das für Schwierigkeiten? Malz, Gerste, Hopfen, das sind die Hauptpunkte, die die Schwierigkeiten bereiten. Wir haben Schnitt- und Rundholz, gleichfalls eine Frage, die für uns von Bedeutung ist; die Ausfuhr von Schnitt- und Rundholz ist eine ganz außerordentliche. Die Staaten wünschen oder bemühen sich soviel wie möglich, Rohprodukte hereinzubekommen, und so will Deutschland heute Rundholz einführen und die Veredelung des Produktes im eigenen Lande vornehmen, es will seine Arbeitslosen beschäftigen. Aber auch wir haben ein Interesse, daß unsere Holzindustrie, die in ihren Sägewerken Tausende von Arbeitern beschäftigt, gleichfalls arbeite und Verdienst habe. Wir haben ferner Schwierigkeiten in der Maschinenindustrie, in der chemischen Industrie. Weil wir eine chemische Fabrik haben, die in 12 Artikeln besonders leistungsfähig ist, wird der Abschluß des Handelsvertrages mit Deutschland hinsichtlich aller chemischen Produkte erschwert. Ebenfalls von außerordentlicher Bedeutung bei den Verhandlungen ist die Frage der Markprioritäten, weil sie mitberührt wird. Wir haben die Aufwertung der Spargelder, die Verordnung zum Schutz des Arbeitsmarktes, die dem Gesetze eigentlich widerspricht und die wieder bei den Verhandlungen Schwierigkeiten bereiten wird, weil wir uns nicht absperren können. Wir haben Zölle vom Brutto- und nicht vom Nettogewicht. Es ist geradezu lächerlich, wenn wir Zölle für Seide einheben, diese Zölle aber nicht vom reinen Produkt eingehoben werden, sondern wenn die Verpackung mitberechnet, wenn der Karton, in dem die Seide ist, zum Gewicht zugerechnet wird, also der Zoll vom Bruttogewicht entrichtet werden soll. Wir haben bei der Frage der optischen Erzeugnisse Differenzen bis zu 33%, die nach dem neuen Zollvertrag entstehen sollen. Wir haben Schwierigkeiten mit den Musikinstrumenten, wo auch die Etuis mitgewogen werden und die Verzollung nach dem Gewichte erfolgt. Also lauter Schikanen, könnte man eigentlich sagen, die nicht geeignet sind, unser Ansehen im Auslande besonders zu heben, die von einer außerordentlichen Kleinlichkeit zeugen und zeigen, daß unsere Handelsvertragsverhandlungen nicht in dem Geiste geführt werden, in dem sie geführt werden sollten, wenn wir in der Welt Freundschaft finden wollen.

Es fehlen uns 40.000 Waggons Getreide. Wir brauchen sie, wir müssen sie einführen, und wenn wir aus dem Auslande soviel einführen, dann ist die Frage, ob es wirklich so von außerordentlichen Interesse für den Staat ist, daß wir diese Produkte mit hohen Agrarzöllen belasten.

Ich möchte noch auf Rußland zu sprechen kommen. Auch dort laufen die Verhandlungen seit Jahren, kommen aber nicht vom Fleck, weil die De-jure-Anerkennung des Sowjetstaates am Widerstand der Nationaldemokraten scheitert. Nun hat man in der letzten Zeit irgendeine Konvention - keinen Handelsvertrag - mit Meistbegünstigung, Durchfuhrerleichterungen, geschlossen, eine Zollkonvention, ein genaues Ein- und Ausfuhrkontingent, und als Kompensation hat man den Russen die Konsularkonvention konzediert.

So zeigen sich, wenn wir herumblicken, Schwierigkeiten auf Schwierigkeiten mit allen Staaten, mit denen wir Handelsverträge abschließen wollen. Unser Minister des Äußern hat sich eine zeitlang bemüht, zu Ungarn in ein freundschaftliches Verhältnis zu kommen. Die englische Agitation wegen des Vertrages von Trianon hat diese Anknüpfung wieder vollständig zerstört. Es ist von den Sympathien nichts übriggeblieben, wir haben aber auch nichts beigetragen, um diese Sympathien auszubauen und zu erweitern. Unser Außenministers war vor einigen Wochen - es war zum erstenmale - in Berlin und hat auch dort versucht, persönliche Beziehungen anzuknüpfen. Wir wissen nicht, was war, aber ich stelle mir vor, daß auch die Frage des Handelsvertrages einen Gegenstand der Erörterung gebildet hat. Aber das Resultat steht noch aus. Und wenn sich die Herren in Bukarest bemüht haben, Österreich wieder klar zu machen, daß es an den Anschluß nicht denken dürfe, dann waren diese Worte weniger nach Österreich und Wien gerichtet, als vielmehr nach Berlin. Wenn Sie aber glauben, daß Sie damit den Weg für die Handelsvertragsverhandlungen bahnen, daß Sie durch eine solche Methode dazu kommen werden, unsere Handelsbeziehungen mit dem Auslande zu verbessern und unsere Exportfähigkeit zu steigern, dann befinden Sie sich auf einem Irrwege.

Es bleibt auch für uns nur ein Weg übrig: Brechen Sie mit dem Protektionismus, der in allen Nachfolgestaaten geübt wird, in hervorragender Weise auch bei uns, suchen Sie endlich einmal den natürlichen Weg zu beschreiten, Handelsbeziehungen mit der Welt anzubahnen, insbesondere mit unseren Nach baren, die befähigt sind, tatsächlich unsere Waren importieren zu können. Damit helfen Sie wirklich den Völkern, die diesen Staat bewohnen, dadurch schaffen Sie Arbeit und Verdienst und geben die Möglichkeit, daß sich der Staat entwickle und seine Aufgabe erfülle. (Souhlas a potlesk poslancù nìm. strany soc. demokratické.)

3. Øeè posl. Böhma (viz str. 18 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Einem Gebot der Not und der Zeit gehorchend, sieht sich der Klub der Abgeordneten und Senatoren des Bundes der Landwirte gezwungen, die Regierung auf die schwere wirtschaftliche Lage der Landwirte aufmerksam zu machen und die Forderung nach Abhilfe zu stellen. Das Verlangen der Landwirtschaft nach ausreichendem Schutz vor der Überflutung des heimischen Viehmarktes durch ausländisches Vieh wird immer dringender, zumal tatsächlich eine teilweise Vernichtung der Heuernte infolge Hochwassers eine allgemeine Verringerung derselben zur Folge hat und weil mit Rücksicht des kalten, das Wachstum behindernden Frühjahres Futtermangel bereits eingetreten ist. Das Ausbleiben ausgiebiger Niederschläge seit mehr als 3 Wochen in weiten Gebieten zieht bereits katastrophale Aukwirkungen nach sich, da die täglich sengenden Sonnenstrahlen die Herbstfütterung arg bedrohen. Viele Landwirte und Kleinbauern sind gezwungen, die Viehstände zu reduzieren, da dieselben als über normal bezeichnet werden müssen und der Absatz in einzelnen Gebieten seit fast einem Jahre stockt. Die Verschuldung der Landwirtschaft greift immer mehr und mehr um sich und es ist bezeichnend, daß in einem westböhmischen Gerichtsbezirke mit 14.000 Einwohnern, 7914 ha Ackerboden, 4226 ha Dauerwiesen, 1771 ha Weiden und 6011 ha Wäldern die Verschuldung der Landwirtschaft 25 Mill. Kronen beträgt. Die Verarmung der Bauern und des Kleinbauernstandes schreitet täglich vorwärts, die Maß nahmen müssen in allerkürzester Zeit getroffen werden, um die schwierige Lage, welche die Existenz der Landwirtschaft bedroht, zu beheben. An 22. Juni wurde das Gesetz über die landwirtschaftlichen Zölle im Parlamente beschlossen. Bei der Beschlußfassung ging man vor allem von dem Grundsatz aus, die Vorkriegszölle zu erneuern und dadurch der landwirtschaftlichen Produktion des Inlandes einen entsprechenden Schutz zu bieten. Die Vorkriegszölle für tierische Produkte hatten die Stückzölle zur Grundlage und so wurde auch im Juni 1926 trotz Warnung von Fachmännern der Stückzoll für tierische Produkte in den Zolltarif aufgenommen. Es wurde jedoch seinerzeit schon das Übereinkommen getroffen, daß, falls sich die Stückzölle als unzureichend erweisen sollten, die Umwandlung in Gewichtszölle zum gegebenen Zeitpunkte vorgenommen wird. Die Stückzölle erfüllen nur bei ganz leichtem Jungvieh ihren Zweck, während bei schwerem Schlachtvieh überhaupt der Stückzoll nicht in die Wagschale fällt. Die Krise der Landwirtschaft in der Èechoslovakischen Republik, unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse, ergibt nun diesen Zeitpunkt, welcher eine Reform der Viehzölle dringend fordert. Bei voller Würdigung der Beschlüsse der Genfer Weltwirtschaftskonferenz ist die Abänderung der Zölle für tierische Produkte keinesfalls eine Hinwegsetzung über die Beschlüsse dieser Konferenz, weil die Erhöhung der bisherigen Zollsätze für tierische Produkte unvermeindlich ist, da die Zolltarifnovelle vom 22. Juli 1926 in ganz unzureichender Weise diese Frage geregelt hat. Die Landwirtschaft leidet seit längerer Zeit, welche bis auf 1 1/2 Jahre zurückreicht, an einer Absatz- und Preiskrise des Viehes, weil der Markt von ausländischen Viehimporten beherrscht wird. Durch die ungeheure angewachsene Einfuhr von ausländischen Schweinen, namentlich aus Polen, ist die einheimische Schweineproduktion in Verfall geraten, was ein großer volkswirtschaftlicher Nachteil ist. Ein ausreichender Schutz für den Bereich der Tierproduktion ist für die Zukunft eine Existenzfrage der Landwirtschaft, weshalb eine Erhöhung der Zollsätze auch gegenüber den Beschlüssen der Genfer Weltwirtschaftskonferenz gerechtfertigt werden kann und die Senkung der Zolltarife international geregelt werden muß. Mit der beantragten Höhe der Zölle wird das Ziel verfolgt, den wirtschaftlichen Kräften der Landwirtschaft zu einer besseren Entwicklung zu helfen. Der Wettbewerb der ausländischen Staaten, die unter viel günstigeren Verhältnissen Viehzucht betreiben können, verhindert es aber, daß sich die Viehproduktion des einheimischen Landwirtes zu einer halbwegs genügenden Rentabilität entwickelt. Die Landwirtschaftskrise in Deutschland hat es mit sich gebracht, daß auf Grund von verschiedenen Verlautbarungen, neuerlich Maßnahmen ergriffen werden sollen, welche die Landwirtschaft dieses Staatsgebietes in ihrer Existenz als Viehzüchter ernstlich bedrohen. Man trägt sich in Deutschland mit dem Gedanken, daß Einfuhrscheinsystem für Schweine, Fleisch und Schinken einzuführen. Noch ist uns erinnerlich, welch schwere Folgen die Einfuhrscheine auf Getreide und Mahlprodukte, welche Deutschland im Jahre 1925 eingeführt hatte, der Landwirtschaft dieses Staates gebracht haben. Der Exporteur Deutschlands soll eine Prämie von 1.28 Kè pro ein kg oder 98.40 Kè für ein Stück Schwein im Gewichte von 80 kg erhalten. Unser gegenwärtiger Viehzoll beträgt pro Stück Schlachtschwein 60 Kè, so daß der Exporteur Deutschlands noch immer 38.40 Kè per 1 Stück verdient, wenn er den gesamten Zoll auf sich nehmen müßte. Deutschlands Schweinestand ist auf 23 Mill. Stück gegenüber 22 1/2 Mill. Stück der Vorkriegszeit gestiegen, obzwar Deutschland beabsichtigt, in erster Linie den englischen Markt zu beliefern und zu gewinnen, so ist trotzdem das geplante Einfuhrscheinsystem als Ausfluß der Landwirtschaftskrise in Deutschland eine Gefahr für die Viehzucht im èechoslovakischen Staatsgebiete. Wir wollen mit der Landwirtschaft des Deutschen Reiches ein freundschaftliches Zusammenleben pflegen, müssen jedoch ausdrücklich betonen, daß die Èechoslovakei als ausgiebiges Absatzgebiet keinesfalls in Frage kommen kann, wenn nicht die einheimische Landwirtschaft und namentlich die deutsche, die zum Großteil auf Viehzucht angewiesen ist, zugrunde gehen soll. Am schwersten leidet Schaden die Viehzucht treibende Landwirtschaft des Inlands durch die übermäßige polnische Einfuhr, die nur durch die geheime Klausel im èechisch-polnischen Handelsvertrage, die dem Parlamente nicht zur Genehmigung vorgelegt wurde und im Texte des verlautbarten Gesetzes nicht erscheint, möglich ist. Dadurch hält sich Polen bisher nachweisbar keineswegs an das im Handelsvertrage festgesetzte Kontingent, sondern überschreitet dasselbe in beträchtlichem Ausmaße. Hier endlich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, ist hoch an der Zeit und die Gerüchte, daß die polnische Grenze für die Vieheinfuhr offen bleiben soll, beunruhigt die deutsche Landwirtschaft dieses Staates in sehr hohem Maße. Der Klub der Abgeordneten und Senatoren des Bundes der Landwirte beantragt daher mit Rücksicht auf die geschilderten Verhältnisse die Reform der Viehzölle durch folgende Maßnahmen:

1. Erhöhung des Schutzzolles durch Umwandlung des Stückzolles in Gewichtszoll laut gestellter Anträge für die Erlassung eines neuen definitiven Zolltarifes.

Meine Herren! Während wir in der Èechoslovakei gegenwärtig einen Stückzoll eingeführt haben, finden wir in allen übrigen Staaten den Gewichtszoll und deshalb verlangen auch wir Gewichtszoll und zwar für alle Rindvieharten einen allgemeinen Zoll von 150 Kè pro 100 kg Lebendgewicht und einen Minimalzoll von 120 Kè, für Schweine 150 Kè allgemeinen Zoll und 110 Kè Minimalzoll, für Fleisch, 100 kg, frisch, 350 Kè allgemeiner Zoll und 240 Kè Minimalzoll, zubereitet für 100 kg 500 Kè allgemeinen und 320 Kè Minimalzoll usw. Wir fordern weiters die Zollfreiheit für Zuchttiere zur Veredelung der Zucht, jedoch mit einer ganz bestimmten Beschränkung. Dabei ist zu beachten, daß eine Kontingentierung der Einfuhr festgelegt wird, sowie eine 30%ige Spannung zwischen allgemeinem und Minimalzoll bestimmt wird. Ein noch zu bestimmendes Kontingent soll bei Rindern wie auch bei Schweinen um 25% niedrigere Zollsätze erhalten, als die vorgeschlagenen Minimalsätze vorsehen, und es wurde dabei der Gedanke verfolgt, daß die Exportindustrie der Èechoslovakei in erster Linie mit ihren Erzeugnissen auch die benachbarten Agrarstaaten aufzusuchen gezwungen ist, welche ihrerseits wiederum eine Begünstigung für die Einfuhr ihrer wichtigsten Erzeugnisse, vor allem auch von Vieh und Schweinen, erwarten. Die Begünstigungen können aber nur soweit gehen, als sie nicht die Existenz der eigenen Tierproduktion gefährden und einem tatsächlich bestehenden Bedürfnis entsprechen. Die doppelten Zollsätze und zwar allgemeine Sätze und Minimalsätze, die durch Handelsverträge nicht unterschritten werden dürfen, weisen eine Spannung bis zu 30% auf, damit zu Gunsten der einheimischen Exportindustrie Kompensationsobjekte bei Abschluß von Handelsverträgen zur Verfügung stehen.

Zur Begründung führen wir an: Die Èechoslovakische Republik hat die niedrigsten Zölle in Mitteleuropa auf tierische Produkte. Die èechoslovakischen Zölle für Vieh sind derzeit pro Stück folgende: Ochsen 360 Kè, Stiere 240 Kè, Kühe 210 Kè, Jungvieh 126 Kè, Kälber 40 Kè, Schweine von 50 bis 80 kg 60 Kè, von über 120 kg 110 Kè. Und nun die Zölle anderer Staaten. Diese betragen bei Schlachtvieh in Deutschland pro 100 kg 144 Kè allgemeinen und 128 Kè Minimalzoll. Ungarn hat pro 100 kg einen Zoll von 105 Kè, Österreich hat ebenfalls einen Zoll von 105 Kè, Südslavien hat einen Zoll von 660 Kè pro Stück, die Schweiz einen solchen von 520 Kè pro Stück, Rumänien einen solchen von 630 Kè pro Stück. Die Zölle für Schweine betragen u. zw. für Ungarn pro 100 kg autonom 154 Kè, für Deutschland pro 100 kg 144 Kè und einen Minimalzoll von 128 Kè. In Südslavien bei Schweinen bis zu 100 kg der autonome Zoll 264 Kè, der Minimalzoll 198 Kè und bei Schweinen über 100 kg 462 Kè mit einem Minimalzoll von 330 Kè. Aus dieser Zusammenstellung ist zu ersehen, daß die meisten Nachbarstaaten für Schlachtvieh Gewichtszölle eingeführt haben und es ist absolut kein Anlaß vorhanden, daß wegen der Umwandlung des Stückzolles in Gewichtszoll für tierische Produkte Schwierigkeiten bei Abschlüssen von Handelsverträgen zu entstehen brauchen, wie Koll. Dietl anzuführen sich bemüßigt fühlte.

Die Èechoslovakei hat das Recht, in dieser Frage mit den übrigen Ländern gleichen Schritt zu halten. Jede Ungleichheit in derlei Belangen kann der Volkswirtschaft als übergeordnetem Faktor zum Verhängnis werden. Angesichts solcher Tatsachen klingt es kaum glaublich, daß auf der letzten Tagung der èechoslovakischen Industriellen ein maßgebender Sprecher, der im internen Betriebe der Staatspolitik und der Staatswirtschaft steht, sich zu der Behauptung versteigen konnte, daß die berechtigten Forderungen der um die Existenz ringenden Landwirtschaft ein Hindernis für die Abschlüsse von Handelsverträgen mit Südslavien und Deutschland bilden. Man kann sich aber diesen unbegründeten Vorwurf erklären, wenn man die weiteren Ausführungen verfolgt, wo der Betreffende sagt: "Wie überhaupt die Agrarier keinen Handelsvertrag mehr dulden, der auf ihre Kosten gemacht wird". Ein wertvolles Geständnis, das besagt, daß alle früheren Handelsverträge auf Kosten der Landwirtschaft abgeschlossen worden sind. Und weil wir das nicht mehr ertragen, weil wir uns gegen diese einseitige Wirtschaftspolitik wehren, deshalb der unberechtigte Vorwurf. Wir können trotz alledem mit allen unseren Nachbarn in Freundschaft leben, weil wir nur das fordern, was die Not gebietet und was die Nachbarstaaten schon seit Jahren auf dem Gebiete des Schutzes der tierischen Produktion haben.

2. Der Viehstand im Inlande selbst hat seit dem Jahre 1920 eine Zunahme von über 15% erfahren. Die stetig zunehmende Einfuhr gefährdet die Existenz der Viehzüchter in der Èechoslovakei ernstlich, was durch nachstehende Zahlen belegt werden kann. Im Jahre 1926 wurden für 605 Millionen Kè tierische Produkte eingeführt. Im Jahre 1927 betrug die Einfuhr 725 Millionen und nach der Einfuhr der ersten drei Monate im Jahre 1928 zu schließen, dürften in diesem Jahre für 900 Millionen Kè tierische Produkte eingeführt werden. Im ersten Vierteljahr des Jahres 1927 wurden für 119 Millionen Kè, im ersten Vierteljahr des Jahres 1928 für 213 Millionen Kè, also um 94 Millionen Kè mehr an tierischen Produkten in die Èechoslovakische Republik eingeführt. Die Einfuhrziffern wurden auch von sozialdemokratischer und sozialistischer Seite keinesfalls bestritten, sondern sogar in ihrer Presse bestätigt. Es war dies der neueingetretene Abgeordnete Klapka, der im "Èeské Slovo" unter Hinweis auf die Unmöglichkeit der Grünen Internationale diese Zahlen festgelegt hat und ich bediene mich lieber der Argumente des Andersdenkenden als der eigenen, weil geglaubt werden könnte, daß wir in dieser Hinsicht kein objektives Urteil abgeben wollen. Das internationale Agrarbüro hat die Aufgabe, die Differenzen der Landwirtschaft der verschiedenen Staaten zu bereinigen, namentlich in Zollfragen. Am Prager Schweinemarkte vom 2. Juli wurden 97 inländische und 5859 ausländische Schweine verkauft (Hört! Hört!), darunter 4608 polnische Schweine. Im Juli 1927 kostete ein Kilogramm Schlachtgewicht bei Schweinen 16 Kè, gegenwärtig in den größten Industriezentren 12 Kè, in den landwirtschaftlichen Gebieten 10 Kè, so daß jetzt der Bauer und Kleinbauer für ein Schwein 320 bis 450 Kè weniger bekommt als im Vorjahre, was einen großen Verlust für die Landwirtschaft bedeutet. Die Steuern und Löhne sind gegenüber dem Vorjahre dieselben geblieben; ja das Umsatzsteuerpauschal wurde ohne Begründung erhöht. Die Naturalbewertung für die Bemessung der Krankenkassenbeiträge bei der immer unerträglicher werdenden Lage der Landwirtschaft sucht man zu erhöhen.

Nun zur Aufhebung des administrativen Bewilligungsverfahrens als handelspolitische Maßnahme. Als Übergang von der fast vollständigen Unterbindung des internationalen Warenverkehrs in der Kriegszeit und zur Wiederherstellung des Anschlusses an den Weltverkehr war die Einschaltung des allgemeinen Bewilligungsverfahrens notwendig. Gegenwärtig, wo der Anschluß an den Weltverkehr erfolgt ist, stellt es sich als eine überflüssige handelspolitische Maßnahme dar. Trotz Bewilligungsverfahrens führt Polen eine vielfach höhere Anzahl von Schweinen ein, als das im Handelsvertrag festgesetzte Kontingent beträgt. Es wird die Kontingentierung der Schweineeinfuhr Polen gegenüber auf das nachdrücklichste gefordert.

Der Stillstand der seit mehr als zwei Jahren ins Stocken geratenen Verhandlungen mit Deutschland wegen eines Veterinärabkommens bedeutet eine völlige Grenzsperre in den Grenzgebieten.

Nun bezüglich der Erhöhung der Umsatzsteuer für eingeführte tierische Produkte. In den Bestimmungen des Gesetzes über die Umsatzsteuer ist ausdrücklich festgelegt, daß die heimische Produktion nicht höher mit Steuern belastet werden soll, wie die eingeführte Ware. Für tierische Produkte verlangt die Finanzverwaltung für eingeführte Ware ein Prozent, während bei einigermaßen Umsatz für die heimische Ware oft 3% gezahlt werden müssen. Deutschösterreich verlangt für eingeführte Ware 5 bis 6%. Wir verlangen die Erhöhung der Umsatzsteuer auf eingeführte Ware und die Beseitigung derselben im Inlande.

Weiters verlangen wir die Tarifermäßigungen bei Schlachtviehtransporten in einzelnen Gebieten des Inlandes. Es wurden in verschiedenen Teilen des èechoslovakischen Staatsgebietes, so z. B. in Aussig, Schlachtviehhöfe geschaffen und die Anlieferung von Vieh aus weiter Entfernung wird durch die hohen Frachtsätze erschwert. Die Herabsetzung der Frachtsätze auf eine bestimmte Entfernung und für ein begrenztes Gebiet ist daher notwendig, weil durch die herabgesetzten Frachtsätze die Anlieferung von Vieh für Produzenten und Konsumenten durch annehmbare Preise von Vorteil ist. Nicht unterlassen werden kann der Hinweis auf die außerordentlich großen Schwankungen bei den Vieh- und Fleischpreisen. Wir sehen diese großen Schwankungen bis zum Ende des Jahres 1922, im Feber 1923 nähern sich die Vieh- und Fleischpreise am weitesten, die Spanne beträgt 63%, allerdings nur wenige Tage. Von da an entfernen sich die beiden Kurven immer weiter von einander. Die Spanne zwischen Vieh- und Fleischpreisen betrug: im Jahre 1921 100%, im Jahre 1922 91%, im Jahre 1923 113%, im Jahre 1924 117%, im Jahre 1925 115%, im Jahre 1926 148%, im Jahre 1927 198% und im Jahre 1928 214%. Eine Erhöhung des Fleischpreises ist selbst bei einer Steigerung des Viehpreises keinesfalls gerechtfertigt, eine Lebensmittelpreiserhöhung ist nicht zu befürchten. Der Vieheinfuhr müssen unbedingt in kürzester Zeit Schranken gesetzt werden und die schwierige Lage, die sich in der Landwirtschaft zu einer wahren Katastrophe auszuwirken droht, muß durch rasches Handeln behoben werden. Der Staat muß ein Interesse daran haben, daß er mit seinen Lebensmitteln vom Auslande unabhängig ist und daß er nicht wichtige Zweige der Landwirtschaft mit aller Macht weiter in die Verschuldung treibt, die ganze Volkswirtschaft, deren wichtigster Bestandteil die Landwirtschaft ist, würde sonst auf das schwerste geschädigt werden. Die Forderung nach Einführung eines Gewichtszolles für Vieh und nach einer Verminderung der Einfuhr tierischer Produkte ist in vollem Maße berechtigt und muß erfüllt werden, ehe es zu spät ist. Wir verlangen deshalb die sofortige Einleitung von Verhandlungen zum Schutze der tierischen Produktion.

Eine schon seit Jahrzehnten mit allem Nachdruck verfochtene, aber bisher nicht berücksichtigte Forderung unserer Landwirtschaft ist die nach Einführung eines angemessenen Flachszolles. Der Flachs war schon seit jeher das Stief- und Sorgenskind unter den landwirtschaftlichen Handelsgewächsen und infolge der Behandlung der Flachszollfrage wie bisher ist die Anbaufläche von Jahr zu Jahr zurückgegangen. Im Jahre 1900 betrug in Böhmen, Mähren und Schlesien die Anbaufläche 42.000, gegenwärtig nur mehr nicht ganz 22.000 ha. Diese Anbaufläche genügt selbstverständlich nicht, um der Textilindustrie den Flachsbedarf zu decken und es sind im Vorjahre für 250 Millionen Kè aus dem Auslande eingeführt worden. Es ist eine unerläßliche Voraussetzung, daß der Anbau von Flachs, mit dessen Rentabilitätsverlust viele unserer Gebirgsgemeinden ihre einzige Geldquelle verloren haben und damit zu ständigen Notstandsgebieten geworden sind, bei uns wieder zu jener volkswirtschaftlichen Bedeutung gelangt, die ihm nach den gegebenen natürlichen Verhältnissen gebührt. Der Anbau von Flachs kann in den Ländern der jetzigen Èechoslovakei nur dann die ehemalige volkswirtschaftliche Bedeutung erlangen, wenn ihm durch Einführung eines angemessenen Flachszolles sowie durch Bevorzugung jener Industrieunternehmungen, die heimischen Flachs verarbeiten, bei öffentlichen Lieferungen eine stetig aufsteigende Entwicklung ermöglicht wird. Es ist sehr interessant festzustellen, daß unverkaufter inländischer Flachs ins Ausland befördert, bei der nächsten Bahnstation umkartiert wird und wieder als ausländisches Produkt ins Inland zurückgelangt. Eine zielbewußte erfolgversprechende Förderung des heimischen Flachsbaues liegt unzweifelhaft auch im Interesse der èechoslovakischen Leinenindustrie, da Rußland die Ausfuhr von Flachs immer mehr und mehr einschränkt. Wir verlangen deshalb auf ausländischen Roh- und Brechflachs ehebaldigst dem Schutzbedürfnis des heimischen Flachsbaues voll Rechnung tragende Einfuhrzölle. Für staatliche Lieferungen, sowie für Lieferungen an die Länder und sonstigen öffentlichen Selbstverwaltungsverbände im Sinne der Regierungsverordnung vom 17. Dezember 1920, S. d. G. u. V. Nr. 667, ist der Ursprungsnachweis für Leinenwaren in dem Sinne einzuführen, daß bei der Vergebung von derartigen öffentlichen Lieferungen nur solche Webereien berücksichtigt werden dürfen, welche nachweisbar entsprechend große Mengen Flachsgarne aus im Einvernehmen mit den Interessentenvertretungen des heimischen Flachsbaues amtlich bestimmten Spinnereien beziehen.

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP