Støeda 8. února 1928

3. Øeè posl. dr Sterna (viz str. 16 tìsnopisecké zprávy):

Es scheint, daß unsere Regierung die Absicht hat, das Jubiläumsjahr dazu auszunützen, um einen Rekord an arbeiterfeindlichen Gesetzen zu schaffen, was nicht so leicht ist, wenn man bedenkt, was in den verflossenen Jahren auf diesem Gebiete geleistet wurde. Auch das derzeit zur Beratung stehende Gesetz ist ein solches durchaus arbeiterfeindliches Gesetz, das in den ganzen Rahmen dieser Maßnahmen hineingehört. Und es wird um nichts weniger arbeiterfeindlich dadurch, daß die Regierung die Heuchelei besitzt, dieses Gesetz als ein Gesetz zum Schutze der Arbeiter auszugeben. Die einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes sind ganz ungeheuerlich. Es hat eigentlich nur die Form eines Gesetzes, sein wirklicher Sinn ist aber, daß der Regierung und den Behörden vollständig freie Willkür geschaffen wird, daß sie die Möglichkeit hat, ganz nach Belieben zu verfügen und sich durch keinerlei Beschränkungen einengen zu lassen.

In dem Gesetze wird bestimmt, daß durch die politischen Behörden zweiter Instanz Bewilligungen für ausländische Arbeiter erteilt werden müssen, u. zw. müssen diese Bewilligungen für jeden einzelnen Unternehmer, für jeden einzelnen Betrieb, für jeden einzelnen Arbeiter, für eine ganz bestimmte Zeit gesondert erteilt werden. Es wird ferner bestimmt, daß diese Bewilligungen an irgendwelche Bedingungen geknüpft werden können, ohne daß nur im geringsten irgendetwas darüber gesagt wird, welcher Art diese Bedingungen sein können, daß also der Willkür der Behörden vollständig freier Spielraum gelassen ist, so daß sie bei jedem einzelnen irgendwelche Bedingungen, die ihnen gut scheinen, stellen und es von diesen Bedingungen abhängig machen können, ob der betreffende Arbeiter beschäftigt werden kann oder nicht. In dem Gesetz wird weiters bestimmt, daß die Regierung die Möglichkeit hat, es für bestimmte Zeiten, auch für eine ganz unbestimmte Zeit, für bestimmte Berufe oder Beschäftigungsarten, für bestimmte Betätigungen je nach Belieben außer Kraft zu setzen oder wieder in Kraft zu setzen, daß die Regierung ferner die Vollmacht hat, gegenüber gesetzlichen Bestimmungen in anderen Ländern, ohne irgendjemanden zu befragen, Repressalien zu üben, Gegenmaßnahmen zu treffen, daß die Regierung auch das Recht hat, bei den sogenannten Grenzgängern überhaupt irgendwelche Verfügungen zu erlassen, ohne daß in dem Gesetze irgendwelche Einschränkung für die Art dieser Verfügungen besteht. Das Gesetz verfügt weiter, daß nur in drei namentlich aufgezählten Fällen die Bewilligung überhaupt erteilt werden darf. Das ist der einzige Punkt, in welchem das Gesetz sehr bestimmt spricht, während in allen anderen Punkten eben die Regierung machen kann, was sie will. Aber die Erlaubnis darf nur in den drei Fällen erteilt werden, sodaß, wenn irgendein noch so notwendiger Fall vorhanden ist, der in diese drei aufgezählten Punkte nicht gehört, die Erlaubnis nach dem Gesetz nicht erteilt werden kann, wenn nicht gerade die Regierung für diese Zeit das Gesetz außer Kraft gesetzt hat.

Alle diese Bestimmungen zeigen ganz deutlich, daß es sich nur darum handelt, der Regierung auf diesem Gebiete völlig freie Hand zu geben. Sehr bezeichnend ist auch der Motivenbericht zu diesem Gesetze. Interessant ist in diesem Motivenbericht vor allem ein Eingeständnis, das wir sonst von einem kapitalistischen Staat sehr selten hören. In diesem Motivenbericht wird nämlich zugegeben, daß wir mit einer wirtschaftlich krisenhaften Situation in allen kapitalistischen Ländern und auch in der Èechoslovakei überhaupt auf die Dauer zu rechnen haben. Mit anderen Worten, dieses Dokument, von Kapitalisten verfaßt, gibt im Motivenbericht den Bankrott des Kapitalismus zu, es gibt zu, daß die Kapitalisten überhaupt nicht mehr imstande sind, normale Verhältnisse herzustellen. Das ist aber auch das einzige, was in diesem ganzen Motivenbericht richtig ist. Alles andere darin ist nur darauf berechnet, die Öffentlichkeit und vor allem die Arbeiter zu betrügen. In dem Motivenbericht wird auf die Verhältnisse in anderen Ländern hingewiesen, und da ist es bezeichnend, daß sogar nach den Zugeständnissen dieses Motivenberichtes festgestellt werden kann, daß in manchen Bestimmungen sogar fascistische Länder eine arbeiterfreundlichere Praxis haben, als nach diesem Gesetz hier bei uns eingeführt werden soll. Es wird in diesem Motivenbericht auch Rußland erwähnt. Bescheidenerweise wird von Rußland nur gesagt, daß dort der Schutz des Arbeitsmarktes durch die Paßbestimmungen erfolgt und es wird darauf hingewiesen, daß Rußland das große Verbrechen begeht, von jedem, der einen Paß nach Rußland haben will, einen Fragebogen ausfüllen zu lassen. Das ist alles, was in diesem Motivenbericht von Sowjetrußland festgestellt wird. Daraus allein geht schon hervor, daß in der Sowjetunion derartige Bestimmungen nicht angewendet werden, wie sie hier in diesem Gesetz für diese demokratische Republik in Aussicht genommen sind. Aber die Dinge liegen in Wirklichkeit etwas anders und das steht in diesem Motivenbericht nicht drin. In der Sowjetunion - und die müßte man sich doch als Beispiel nehmen, wenn man wirklich den Schutz der Arbeiter im Auge hätte, weil man fragen müßte, wie das in einem Staate gemacht wird, wo die Arbeiter herrschen sehen wir nicht nur nicht solche Beschränkungen für ausländische Arbeiter, sondern die gesetzliche Festlegung in der Verfassung der Sowjetunion, daß alle Arbeiter ohne Unterschied ihrer Nationalität und Staatsangehörigkeit in jeder Hinsicht vollständig gleichberechtigt sind, daß sie dort auch das Wahlrecht haben, daß es überhaupt keine Einschränkung und nur Gleichberechtigung gibt. So geht ein Staat vor, der wirklich die Arbeiterschaft schützen will. Auf diesen Staat und diese Bestimmung kann sich allerdings der Motivenbericht selbstverständlich nicht berufen, obwohl er am russischen Beispiel sehen könnte, was zum Arbeiterschutz notwendig ist. Es wurde hier schon von einer Reihe von Vorrednern darauf hingewiesen, daß auch die tatsächlichen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zur Begründung dieses Gesetzes absolut nicht herangezogen werden können. Es wurde darauf hingewiesen, daß, während fremde Arbeiter nur in sehr geringer Zahl bei uns arbeiten, eine große Zahl èechoslovakischer Arbeiter und zwar über 500.000 in Deutschland und über 300.000 in Österreich arbeiten, daß also auch die èechoslovakische Arbeiterschaft in diesen Staaten schon durch die bloße Möglichkeit von Repressalien und Gegenmaßnahmen durch dieses Gesetz in schwerster Weise geschädigt wird. Ich verweise darauf, daß unter den Arbeitern des Grenzgebietes unseres Staates die bloße Nachricht, daß ein solches Gesetz geschaffen werden soll, schon eine große Unruhe hervorgerufen hat, weil auch die hier beschäftigten Arbeiter unseres Staates sehr genau empfinden, daß sich dieses Gesetz nicht zu ihrem Schutze auswirken würde, sondern im Gegenteil. Ich habe hier den Brief eines Arbeiters aus dem Grenzgebiete, in welchem diese Beunruhigung sehr deutlich zum Ausdruck kommt und auch die Tatsachen festgestellt werden, die für die Beurteilung in Betracht kommen.

Hier heißt es: "Die Anzahl der aus Deutschland in der Èechoslovakei arbeitenden Arbeiter ist augenblicklich sehr gering. Dermalen beschränkt sich die Anzahl auf den speziellen technischen Bedarf, als Monteure, Meister und Spezialarbeiter. Anders ist es mit den inländischen Arbeitern, die im Ausland arbeiten. Es arbeiten in den Grenzgebieten: Aus dem Bezirke Warnsdorf in Großschönau-Seifhennersdorf in Sachsen ca. 500 Arbeiter in der Textil- und Metallindustrie. Aus dem Bezirke Rumburg in Seifhennersdorf-Neugersdorf Ebersbach in Sachsen in der Textil- und Metallindustrie ca. 1500 Leute. Aus dem Bezirke Schluckenau nach Neugersdorf-Ebersbach-Sohland und Sebnitz in Sachsen ca. 2000 Leute in der Textil-, Metall- und Blumenindustrie. Während der Bausaison waren im angrenzenden Sachsen ca. 500 Bauarbeiter beschäftigt, davon 100 bis 150 Leute aus dem Böhmerwald. Schon haben einige sächsische Textilbetriebe Feierschichten eingelegt, von welchen vor allem die böhmischen Arbeiter betroffen werden. Aus Gesprächen der sächsischen Arbeiter konnte ich in der vorigen Woche entnehmen, daß eine verärgerte Stimmung besteht." Aus diesem Brief geht die Unruhe hervor, die in der Arbeiterschaft herrscht, es zeigt aber - und das ist genau so in den anderen Grenzgebieten - wie die Verhältnisse tatsächlich sind, daß es hauptsächlich unsere Arbeiter sind, welche im Auslande arbeiten und auch den größten Teil der sogenannten Grenzgänger bilden, gegen welche dieses Gesetz geradezu in drakonischer Weise vorgeht, indem es der Regierung die Möglichkeit gibt, vollständig nach Belieben Bestimmungen zu treffen, was zur Folge haben muß, daß die anderen Regierungen in derselben Weise vorgehen und unsere Arbeiter so in schwerster Weise geschädigt werden. Wie wenig übrigens die Regierung daran denkt, die Arbeiter wirklich zu schützen, das zeigt auch eine Reihe von Tatsachen gerade der letzten Tage, das Verhalten der Regierung in Reichenberg, wo die Arbeiter durch Hausdurchsuchungen vor der Abhaltung der Elementarschulen "geschützt" werden, das Verhalten in Freiwaldau, die Vorbereitungen für den Bergarbeiterstreik u. s. w. Welches ist der wahre Zweck des Gesetzes? Der wahre Zweck dieses Gesetzes ist der, die ausländischen Arbeiter hier unter eine vollkommene Polizeiaufsicht zu stellen und sie vollständig der Willkür der Behörden auszuliefern, sie wirtschaftlich vollständig abhängig zu machen und zu versklaven dadurch, daß die ausländischen Arbeiter, die ohnedies schon unter ungünstigeren Bedingungen arbeiten, unter ein solches Ausnahmsrecht gestellt werden, daß sie in ihrer Existenz von der Behörde abhängig sind, weil die Behörde jederzeit in der Lage ist, durch dieses Gesetz den Betreffenden Arbeiter hier nicht arbeiten zu lassen, so daß er entlassen werden kann. Dadurch sollen diese Arbeiter auch in ihrer Kampfkraft geschwächt werden. Dadurch sollen die Unternehmer auch eine Waffe gegen die eigene Arbeiterschaft hier in die Hand bekommen. Wir stehen jetzt vor einem großen gewaltigen Kampf im Bergbau. Da wird es für die Unternehmer sehr wertvoll sein, wenn unter den Bergarbeitern eine Reihe von Arbeitern zu finden ist, welche fürchten müssen, daß sie, wenn sie energisch die Interessen des Proletariats vertreten, wenn sie ihre Solidaritätspflicht erfüllen, dann den Behörden auf Gnade und Ungnade ausgeliefert sind, daß sie jeden Tag um ihre Existenz gebracht werden können. Derartige Maßnahmen wirken sich dann nicht bloß gegen die betroffenen ausländischen Arbeiter aus, sondern man will diese Arbeiter unter dem wirtschaftlichen Terror dann auch gegen die eigene Arbeiterschaft ausnützen. Deshalb muß ich erklären, daß ich sehr erstaunt war, in einem sozialdemokratischen Blatte, im "Sozialdemokrat" eine Kritik gegen diesen unsern kommunistischen Standpunkt zu lesen, daß die Schädigung der ausländischen Arbeiter auch zugleich eine Schädigung der inländischen Arbeiter bedeutet. Daß auch in dieser Kritik behauptet wird, daß, wenn wir uns gegen dieses Gesetz als Willkürgesetz wenden, welches der Behörde alle mögliche Vollmacht gibt, daß wir dadurch irgend wie für dieses Gesetz eintreten und es nicht prinzipiell ablehnen. Wir haben vor allem Anfang an diesem Gesetz gegenüber eine grundsätzlich ablehnende Haltung eingenommen. Ich kann nicht begreifen, daß ein sozialdemokratisches Blatt leugnen kann, daß dieses Gesetz tatsächlich eine Schädigung der gesamten Arbeiter ist, der fremden Arbeiter ebenso wie unserer Arbeiter, die in der Fremde und in diesem Staate arbeiten. Die gesamte Arbeiterschaft ist durch dieses Gesetz geschädigt und das ist auch der eigentliche Zweck dieses Gesetzes. Es ist eben ein Gesetz, wie es in einem kapitalistischen Staat eine Selbstverständlichkeit ist. Ich weiß, daß ich durch eine derartige Behauptung den Unwillen des Herrn Abg. Kramáø hervorrufen muß, der unlängst im Außenausschuß sich bitter darüber beklagt hat, daß wir Kommunisten immer wieder behaupten, daß in allen Staaten außer der Sowjetunion kapitalistische Regierungen sind und daß wir sogar soweit zu gehen behaupten, daß auch in der Èechoslovakei eine kapitalistische Regierung existiert. Der Herr Abg. Kramáø hat zur Widerlegung der Behauptung, daß in der Èechoslovakei eine kapitalistische Regierung existiert, darauf hingewiesen, daß doch niemand behaupten kann, daß er, der Herr Dr. Kramáø, ein kapitalistischer Abgeordneter sei. Wahrscheinlich ist er ein sozialistischer, revolutionärer oder gar kommunistischer Abgeordneter (Posl. Wünsch: Er ist ein durch die Sozialisierung in Rußland Geschädigter!). Jawohl.

Aber derartige Gesetze, wie sie hier geschaffen wurden und wie es auch dieses Gesetz ist welches jetzt zur Beratung steht, beweisen doch vollständig klar den kapitalistischen Charakter dieser Regierung. Und ich möchte dem Herrn Abgeordneten Dr. Kramáø etwas sagen, was ihn noch mehr in Erstaunen bringen wird, daß wir nicht nur eine solche Regierung, wie die gegenwärtige, in der nur kapitalistische Parteien vertreten sind, für eine kapitalistische Regierung erklären müssen, sondern auch Regierungen, in denen Sozialisten sitzen, sogar auch solche, in denen unter Umständen lauter Sozialdemokraten sitzen, wie die norwegische Regierung oder die Regierung Macdonalds. Das Entscheidende ist, wasfür Politik die Regierung betreibt, ob sie, wie unsere Regierung, eine Politik der schärfsten Offensive gegen die Arbeiter oder, wie die Sowjetregierung, eine Politik im Interesse der Arbeitenden betreibt. Nur danach allein kann man den Klassencharakter der betreffenden Regierung beurteilen.

Dieses Gesetz hat noch eine andere Bedeutung. Es hat eine politische Bedeutung, weil man durch dieses Gesetz auch die politische Mitarbeit unmöglich machen will, weil man auch Angestellten politischer Parteien die Betätigung hier in diesem Staate unmöglich machen kann, und es hat schließlich noch eine sehr ernste Bedeutung, daß es nämlich ein Teil der Kriegsvorbereitungen der Bourgeoisie und damit ein Beweis dafür ist, wie ernst hier zum Krieg gerüstet wird. Abg. Taub hat unlängst behauptet, daß wir Kommunisten die Kriegsgefahr überschätzen, daß es gar nicht wahr sei, daß eine ernste Kriegsgefahr besteht. Ich glaube, daß Abg. Taub damit dem Proletariat einen sehr schlechten Dienst erwiesen hat und ich möchte ihn fragen, wie er erklären kann, daß z. B. jetzt in Amerika 800 Millionen Dollar nur für den Bau von neuen Kriegsschiffen ausgegeben werden, und wenn wirklich keine Kriegsgefahr besteht, ob die Kapitalisten so dumm sind, daß sie Millionen und Milliarden für Rüstungen ausgeben, wenn sie nicht glauben, daß sie diese Rüstungen auch wirklich brauchen werden.

Auch dieses Gesetz ist ein Beweis dafür, wie ernst diese Kriegsgefahr ist, es ist ein Stück Kriegsvorbereitung. Während des Krieges wird jeder fremde Staatsangehörige, und insbesondere wenn er der arbeitenden Klasse angehört, sozusagen von vornherein als Spion betrachtet. Die Bourgeoisie hat ein großes Interesse daran, während des Krieges die fremden Staatsangehörigen besser bewachen und sie auch in wirtschaftlicher und politischer Abhängigkeit halten zu können, und deshalb ist dieses Ausnahmsgesetz gegen ausländische Arbeiter eben auch ein Stück Kriegsvorbereitung.

Bezeichnend ist die Stellung der einzelnen Parteien zu diesem Gesetze. Daß die bürgerlichen Parteien für dieses Gesetz schwärmen, ist eine Selbstverständlichkeit. Merkwürdig ist nur, daß dieses Gesetz, welches doch augenblicklich zum Schutze der Arbeiter gemacht werden soll, von den bürgerlichen, von den kapitalistischen Vertretern begrüßt und von den Arbeitervertretern abgelehnt wird. Allerdings mit einer Ausnahme: sogenannter Arbeitervertreter. Die èechischen Nationalsozialisten nämlich schämen sich nicht, hier für ein derartiges Gesetz einzutreten und dadurch der Bourgeoisie ihre Heuchelei und ihren Betrug zu erleichtern, daß sie so tun kann, als ob das Gesetz wirklich zum Schutze der Arbeiter wäre. Nicht geringer ist auch - von ihrem Standpunkte aus - die Schande der deutschbürgerlichen Regierungsparteien, die hier dieses Gesetz verteidigen, obwohl sie ganz genau wissen, daß dieses Gesetz auch einen ausgesprochen nationalistischen, deutschfeindlichen und überhaupt einen gegen die nationalen Minderheiten gerichteten Charakter hat. Das hindert diese hundertprozentigen Nationalisten nicht, für dieses Gesetz einzutreten, weil es im kapitalistischen Interesse ist. Aber auch die deutschen bürgerlichen Parteien, die zu der gegenwärtigen Regierung scheinbar in Opposition stehen, nehmen zu diesem Gesetze eine sehr merkwürdige Haltung ein. Sie sind in einer schwierigen Situation. Es steht fest, daß ähnliche Gesetze in Deutschland und in Österreich von Regierungen geschaffen wurden, für die diese Parteien, obwohl es sich dort ebenso um kapitalistische Regierungen handelt, schwärmen; und infolgedessen suchen sie zu beweisen, daß dasselbe, was hier schlecht, drüben gut ist. Sie nehmen eine Haltung ein, die deutlich zeigt, daß es ihnen nicht um eine wirkliche grundsätzliche Gegnerschaft gegen die Prinzipien dieses Gesetzes geht, sondern um ein Manöver, weil sie sich in Scheinopposition befinden. Und schließlich ist auch die Haltung der sozialdemokratischen Parteien zu diesem Gesetze nicht geeignet, wirklich gegen die Gefahren etwas zu leisten, welche die Arbeiterklasse hier bedrohen. Die sozialdemokratischen Vertreter halten hier im Parlament und in den Ausschüssen Reden gegen dieses Gesetz, sie lehnen es ab. Aber draußen, wo sich die Arbeiter zusammenschließen zu einem wirklichen Kampf, der nicht nur gegen die Verschlechterung und für die Verbesserung der Sozialversicherung, der auch gegen derartige Anschläge geführt wird, verhindern sie den Zusammenschluß der Arbeiter, dort wenden sie alle möglichen Methoden an, um diesen Kampf zu sabotieren; und dadurch helfen sie mit, derartige Gesetze zu beschließen.

Wir Kommunisten lehnen selbstverständlich dieses Gesetz mit der größten Entschiedenheit und Schärfe ab, und wir bringen das nicht nur dadurch zum Ausdruck, daß wir hier im Parlamente gegen dieses Gesetz auftreten und sprechen, sondern wir werden alles tun, um draußen den Widerstand der Massen gegen diese Politik zu organisieren. (Souhlas a potlesk komunistických poslancù.)

4. Øeè posl. Elstnera (viz str. 27 tìsnopisecké zprávy):

Kennzeichnend für das in Beratung stehende Gesetz, betreffend den Schutz des heimischen Arbeitsmarktes, sind die vielen Feldzüge, die der staatliche Machtapparat im Dienste des Kapitalismus gegen die Interessen der Arbeiterschaft geführt hat.

Wir erinnern uns bei dieser Gelegenheit an die großen Kämpfe der Glasarbeiter im März vorigen Jahres, die diktiert waren von der ungeheuren Not und dem großen Elend, in dem sich die nordböhmischen Gebiete befunden haben. In diesem Kampfe wußten die Herrschenden nichts anderes zu unternehmen, als gegen die Arbeiter mit Bajonetten und mit dem Ausnahmszustand vorzugehen. Tausende von Existenzen wurden bedroht und das war das faktische Ergebnis jener Situation, in der ein großer Teil der schäbigsten Industrievernichter dazu überging, um ihre Profite unter allen Umständen zu sichern und zu einer Produktionsmethode griffen, die den vollen Ruin einer Industrie mit sich bringen mußte. Dieser Zusammenbruch der Industrie wurde - und das können wir heute feststellen - einzig und allein durch die Tatsache des entschlossenen und konsequenten Kampfes der Glasarbeiter in jenen Märztagen verhindert. Wir können heute als Erfolg dieses Kampfes eine, wenn auch nicht völlige, doch verhältnismäßige Besserung der Arbeitsmöglichkeit eines großen Teiles der Glasarbeiter feststellen. Diese Besserung ist einzig und allein auf den entschlossenen Kampf der Glasarbeiter zurückzuführen in dem naturgemäßen Vertrauen der Arbeiter auf ihre Kraft zu einem Kampfe, um sich eine bessere Existenz zu sichern. Besonders wird diese Überzeugung der Glasarbeiter durch die Tatsache befestigt, daß die Regierung auf der Enquete vom 7. April alle Versprechungen, die sie durch ihre Vertreter und durch die Vertreter der einzelnen Ministerien den Glasarbeitern gemacht hat, bis heute noch nicht in die Tat umsetzte. Es wurde auf dieser Enquete von verschiedensten Seiten der Arbeitervertreter eine Reihe von Forderungen gestellt, die geeignet gewesen wären, eine bessere wirtschaftliche Lage in der Glasindustrie herbeizuführen. Aber nicht einer einzigen dieser Forderungen wurde Rechnung getragen, Im Gegenteil, es wurden zur Unterstützung der notleidenden Glasarbeiter, wie wir gerade in diesen Tagen feststellen können, seitens der Regierung keine anderen Mittel gefunden, als durch Führung von Prozessen eine ganze Reihe von Vertrauensmännern zu vielen Monaten Kerkers zu verurteilen, Vertrauensmänner, die nichts anderes taten, als der Arbeiterschaft gegenüber ihre Pflicht zu erfüllen, die nichts anderes taten, als jenen Weg zu beschreiten, der einzig und allein die Voraussetzung der Rettung eines Industriezweiges in sich birgt. Daraus geht naturgemäß hervor, daß die Regierung unter allen Umständen gewillt ist, den erwähnten schäbigen Industrievernichtern unter allen Umständen ihre Unterstützung zu leihen. Nicht genug damit, daß die Arbeiter in den Kerker geworfen werden, wird auch jede Kritik, die an diesen Urteilen und an der Haltung der erwähnten Industrieschädlinge in der Presse geübt wird, konfisziert. Ja selbst Berichte über die Prozeßverhandlungen werden zum großen Teil konfisziert, es werden die Protestresolutionen, die die Arbeiter in den Betriebsversammlungen beschlossen haben, konfisziert, um so zu verhindern, daß diese ungeheuern Skandale in die Öffentlichkeit dringen. Ja selbst in einem Artikel, der sicherlich nichts Staatsgefährliches enthält und in dem das industrieschädigende Treiben einiger gewissenloser Unternehmerelemente aufgezeigt wurde, ist der größte Teil konfisziert worden, ein Artikel, der von mir selbst verfaßt wurde und dessen konfiszierten Teil ich jetzt zitieren werde (ète):

"Dieser Hinweis des Kreisgerichtes auf weitestgehende Berücksichtigung mildernder Umstände ist erstens für die Verurteilten ein Hohn, so wie für die Glasarbeiter im allgemeinen ein nicht zu verstehendes Klassenurteil, um sie ihrer besten Vertrauensmänner zu berauben und bedeutet gleichzeitig, daß die Totengräber an der Industrie ohne Furcht ungestraft ihr verbrecherisches Handwerk weiterbetreiben können, in ihrer wahnsinnigen Profitwut weiter Hunderte von Glasarbeitern um ihre Existenz bringen dürfen. Hunderte, ja Tausende Arbeiter in größte Not und größtes Elend treiben, wenn nur die Profitinteressen schäbigster Industrievernichter nicht gestört und bedroht werden. Das nennt sich bei uns soziale Gerechtigkeit. Es gehört ein trauriger Mut und unberechenbare Gewissenlosigkeit dazu, Vertrauensmänner, die sich ihrer Verantwortung jederzeit bewußt sind, den starren Paragraphen des Gesetzes auszuliefern, um andererseits das schändliche Handwerk weiterbetreiben zu können. Daraus muß jeder Arbeiter wie an so vielen Beispielen erkennen, daß kein Mittel zu schlecht ist, wenn es gilt, die um ihre Existenz kämpfenden Arbeiter niederzuringen. Tiefste Verachtung wo immer nur möglich und immer wieder neuer Kampf jenen Totengräbern der Industrie, die frei sind, doch lange schon hinter Kerkermauern gehören. Kampf gegen die am Leben des Arbeiters zehrenden Hyänen bis zum vollen Siege muß die Losung der Arbeiter trotz Gefängnis und Kerker sein."

Eine Notiz, die wie schon erwähnt sicherlich nichts Staatsgefährliches enthielt, aber andererseits deutlich aufzeigt, daß schon wieder Elemente am Werke sind, um unter allen Umständen ihre Profite sichern zu können. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Slavíèek.)

Bei dieser Gelegenheit muß ich an den Herrn Innenminister, der leider meistens hier abwesend ist, die Frage richten, weshalb gerade in jenen Tagen nicht weniger als 150 Gendarmen zur Verstärkung nach Morchenstern und in die umliegenden Orte kommandiert wurden, ohne daß die geringste Gefahr, die geringste Regung zum Kampfe innerhalb der Arbeiterschaft bemerkbar gewesen wäre. Trotzdem fühlte sich das Innenministerium veranlaßt, so viel Gendarmen in die erwähnten Orte zu schicken. Das bedeutet letzten Endes nichts anderes als eine skandalöse Provokation der Arbeiter. Die von ihnen bewahrte Ruhe scheint für die Herren Minister und für die Herrschenden in diesem Staate unerträglich zu sein. Alle diese Dinge zusammengenommen zeigen deutlich, daß es sich um ein ausgesprochenes Klassenurteil in dem erwähnten Prozesse handelte, das lediglich den Zweck hat, auf der einen Seite die gesamte Bewegung der Glasarbeiter des nordböhmischen Gebietes zu zerschlagen und auf der anderen Seite naturgemäß zur Folge haben muß, daß jene Industrievernichter, jene um jeden Preis nach Profit jagenden Unternehmer wiederum die Situation für sich gekommen sehen, um ihr schändliches Handwerk weiter betreiben zu können. Die Herrschenden wollen den Kampf, sie wollen weiter die nordböhmische Arbeiterschaft der Verzweiflung entgegentreiben und da sagen wir ihnen: Wenn ihnen die Ruhe unerträglich ist, wenn man die. Glasarbeiter zum Verhungern verurteilen will, wenn man den Glasarbeitern den Kampf ansagt, sie werden nicht kampflos zugrundegehen, sie werden den Kampf aufnehmen, bis er siegreich nicht nur für die Glasarbeiter, sondern für die gesamte Arbeiterschaft beendet werden wird. Wir wollen aussprechen, daß es höchste Zeit ist für die Herrschenden in diesem Staate, Einhalt zu gebieten, wenn sie nicht einen zweiten 28. März erleben wollen. Wir fordern deshalb die Regierung auf, die Aufhebung dieses Klassenurteils zu veranlassen, alles zu tun, um einen günstigen Abschluß der mit Deutschland geführten Zollverhandlungen herbeizuführen, ferner schärfste Bestrafung aller Schmirgelwarenerzeuger, wozu ja bekenntlich das neugeschaffene Gesetz betreffend den unlauteren Wettbewerb genügend Gelegenheit bieten könnte. Wir fordern eine entsprechende Erhöhung des Staatsbeitrages zur Arbeitslosenunterstützung und Erweiterung der Frist, für welche die Arbeitslosenunterstützung zu gewähren ist. Wir fordern die Anerkennung der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken und den Abschluß der entsprechenden und höchst notwendigen Handelsverträge, was eine besonders günstige Einwirkung auf ein Wiederaufleben und den Wiederaufbau im besonderen der Glasindustrie mit sich bringen könnte.

In diesem Zusammenhang jedoch erhebe ich gleichzeitig den schärfsten Protest gegen die Sonntag im Kreissekretariat der kommunistischen Partei in Reichenberg durchgeführte Hausdurchsuchung, die eine durch nichts zu begründende, die gesamte Arbeiterschaft provozierende Maßnahme darstellt. Es ist diese Durchsuchung nichts anderes als ein Glied in der Kette der Drangsalierungen und Persekutionen, denen die klassenbewußte Arbeiterschaft dieses Staates ausgesetzt ist. Wir sagen, daß trotz dieser Drangsalierungen und Persekutionen die Arbeiter, geführt von dem klassenbewußten Proletariat, über alle diese Dinge hinwegeilen werden zum Siege des gesamten Proletariats. (Potlesk komunistických poslancù.)


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