Úterý 7. února 1928

Aber auch aus anderen Erwägungen heraus bleibt dieses Gesetz zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes unverständlich. Die Èechoslovakei ist nun einmal ein Exportstaat, der den Weltmarkt sowohl zum Einkaufe von Rohstoffen, als auch zum Verkaufe seiner Waren braucht, und seine Handelspolitik, Zollpolitik, Verkehrspolitik, ja sogar seine Sozialpolitik nach den Bedürfnissen der Industrie einrichten muß. Der Export von Waren steht aber im umgekehrten Verhältnis von menschlichen Arbeitskräften. Sinkt die Möglichkeit des Warenexportes, steigt die Abwanderung der Arbeitskräfte. Es wäre wirtschaftlicher Selbstmord, wenn die Èechoslovakei durch ein Gesetz auf der einen Seite die Auswanderung von Arbeitskräften unmöglich macht, ohne gleichzeitig auf der anderen Seite durch Hebung des Warenexportes das wirtschaftliche Gleichgewicht herstellen zu können. Für die Èechoslovakei kommt auch nicht die Notwendigkeit in Betracht, die Höhe des einheimischen Lohnniveaus gegen die Herabdrückung durch die aus dem Auslande einwandernden Arbeitskräfte zu verteidigen und zu schützen. Nachdem der hiesige Staat ein typischer Auswandererstaat ist, so kann niemals durch die verhältnismäßig geringe Einwanderung das Lohnniveau irgendwie beeinflußt werden. Außerdem findet die Zuwanderung in die Èechoslovakei durchwegs aus Ländern mit höherer Lohnbasis statt, denn die Èechoslovakei ist ein Land, das unter den Nachbarstaaten nachweisbar die niedrigsten Löhne hat, sodaß an ein Herabdrücken des Lohnniveaus durch Zuwanderungen von Arbeitern überhaupt nicht zu denken ist. Schließlich bringt die Einwanderung in die Èechoslovakei nur qualifizierte Arbeitskräfte, welche gut bezahlt werden müssen, während die Auswanderung aus der Èechoslovakei in das Ausland ungeschulte Arbeitskräfte führt, deren Schulung also noch das Ausland bezahlt. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Horák.)

Man kann die Sache drehen und wenden wie man will, das Ergebnis bleibt immer, daß der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes teilweise gänzlich überflüssig, teilweise sogar den Interessen des Staates direkt schädlich ist. Und dazu kommt noch, daß einzelne Bestimmungen vom gesetztechnischen Standpunkte direkt unhaltbar und unmöglich sind.

Schon im § 1 muß die Terminisierung des Gesetzes "auf die Dauer der ungünstigen Verhältnisse auf dem heimischen Arbeitsmarkte" mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Wenn schon der Gesetzgeber eine solche Textierung wählt, dann ist er doch zumindest verpflichtet, im Gesetze selbst ganz genau zu umschreiben, welche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt als günstige oder ungünstige zu bezeichnen sind, ferner welches Amt über die Qualität der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt in letzter Instanz inappellabel entscheidet. Da dies in dem vorliegenden Gesetze nirgends geschieht, ist diese gesetzliche Bestimmung ein Monstrum. Sie steht aber mit den tasächlichen Verhältnissen der Gegenwart auch im Widerspruche. Wenn man unter den ungünstigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkte die "Arbeitslosigkeit" verstehen will, so kommt das vorliegende Gesetz zu einer Zeit heraus, wo nachweisbar die Arbeitslosigkeit in der Èechoslovakei am geringsten ist. Denn sie sank von ihrer höchsten Ziffer 321.000 im Jänner 1923 ständig bis auf 36.000 im Dezember 1927. Die Ziffer der Arbeitslosen wird niemals ganz verschwinden. Wenn also die genannte Textierung des § 1 aufrecht erhalten bleibt, so müßte eigentlich das Gesetz am Tage seiner Sanktionierung gleich außer Wirksamkeit gesetzt werden. Difficile est, satiram non scribere.

Auch der § 2 muß schwere Bedenken durch die Bestimmung hervorrufen, daß dieses Gesetz keine Anwendung nur auf jene Ausländer finden soll, die vor dem 1. Mai 1923 ihren Arbeitsplatz im hiesigen Inlande angetreten haben. Das Gesetz kann doch nur den Zweck haben, in Hinkunft die Einwanderung zu kontrollieren, es darf aber nicht die Möglichkeit bieten, die unter der Rechtswirksamkeit früherer administrativer Bestimmungen Eingewanderten ihrer erworbenen Rechte zu berauben und sie nachträglich auszuweisen.

Der § 3 umschreibt den Kreis der Personen, auf welche das Gesetz Anwendung finden soll, doch etwas zu weit. Im Interesse unserer Volkswirtschaft müssen wir wohl verlangen, daß das Gesetz nicht gelten soll für Angestellte in leitender Stellung, für Arbeitnehmer von ausländischen Niederlassungen eines Unternehmens, die zur Ausbildung anderer in eine inländische Zweiganstalt berufen werden, ferner für Arbeitnehmer, die zur Bedienung ausländischer Spezialmaschinen auf Grund eines Vertrages verpflichtet werden müssen, ferner für alle Lehrlinge, Volontäre, Praktikanten und sonstige Personen, die zu eigenen Ausbildungszwecken ohne Entlohnung angestellt werden.

Der § 5 bedarf einer Umänderung in dem Sinne, daß die Genehmigung zur Anstellung von Ausländern nur den Arbeitsämtern oder mindestens den politischen Bezirksämtern zusteht. Die politischen Landesverwaltungen kommen dafür überhaupt nicht in Betracht, weil sie die Bedürfnisse eines Unternehmens zu beurteilen nicht in der Lage sind. Ferner fehlt hier eine Bestimmung, daß ein Gesuch um Ausländerbeschäftigung, das nicht binnen 14 Tagen erledigt ist, als bewilligt gelten soll. Auch muß im Gesetze eine Rekursmöglichkeit gegen eine abweisliche Entscheidung geschaffen werden. Unbedingt wäre im Gesetze auch die Gebührenfrage in der Richtung zu regeln, daß die Verwaltungsabgabe je nach der Dienststellung des Ausländers 10 bis 50 Kè nicht übersteigen darf. Außerdem soll die Bewilligung grundsätzlich für mindestens 5 Jahre oder länger gegeben werden, und darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, die im Gesetze nicht vollinhaltlich und erschöpfend aufgezählt sind.

Bei den Strafbestimmungen des § 11 wären die Strafsätze unbedingt zu mildern und Freiheitsstrafen auf alle Fälle nicht in Aussicht zu nehmen.

Die geplanten kurzen Meldefristen und die Vorlage umständlicher und überflüssiger Verzeichnisse müssen als unwirtschaftliche und zwecklose Belastung zurückgewiesen werden.

Aus meinen Ausführungen geht zur Genüge hervor, daß das vorliegende Gesetz zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes unzeitgemäß, nicht zweckdienlich und in seiner Textierung vollkommen verfehlt ist. Das einzig Mögliche wäre, daß die Regierung ihren Antrag zurückzieht. Weil aber die Regierungsmehrheit entschlossen ist, das Gesetz noch dazu in völlig ungeändertem Zustand anzunehmen, so wird meine Partei in der ersten und zweiten Lösung gegen das ganze Gesetz und seine einzelnen Bestimmungen stimmen, um nicht mitschuldig zu werden an einer Ordnung, die sich in kürzester Zeit als Wirrwarr und Verschlechterung des heutigen Zustandes erweisen muß, woran eine noch so wohlgemeinte Durchführungsverordnung nicht das Geringste wird ändern können. (Potlesk poslancù nìm. strany národni.)

3. Øeè posl. Schäfera (viz str. 22 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir beraten ein völlig überflüssiges Gesetz. Es ist nicht nur überflüssig, sondern für die Arbeiter nachteilig und es gehört schon ein gewisser Unternehmungsgeist dazu, die Vorlage, die jetzt verhandelt wird, als ein sozialpolitisches Werk zu bezeichnen, das für die Arbeiter geschaffen werde. Der Motivenbericht des sozialpolitischen Ausschusses, der die Beschlüsse und die Entscheidung der Mehrheit des Ausschusses begründet, arbeitet mit Unrichtigkeiten. Es wird darin behauptet, die Arbeiterschaft hätte nach einem solchen Gesetze Verlangen gehabt. Mir sind die Beschlüsse und die Forderungen der èechoslovakischen Arbeiterschaft, ihrer Gewerkschaften und ihrer Organisationen vom Jahre 1919 angefangen bis zum heutigen Tage bekannt, aber in allen diesen Beschlüssen und all den sozialpolitischen Programmen, die beschlossen worden sind, befindet sich keine Forderung nach einem Schutzgesetz für den inländischen Arbeitsmarkt. Daher vermuten wir und sind auch davon überzeugt, daß andere Gründe, ganz andere Motive zu dieser Vorlage geführt haben.

Wir lehnen den Grund ab, mit dem in der Öffentlichkeit und auch im Ausschuß gearbeitet worden ist, daß die Abschaffung des Visumzwanges undenkbar sei ohne ein solches Schutzgesetz für den Arbeitsmarkt. Mit den Erschwerungen des Personenverkehrs, die seit Beginn des Krieges bestehen, hat dieses Gesetz gar nichts zu tun und wenn der inländische Arbeitsmarkt in der Èechoslovakei jemals einen besonderen Schutz erfordert hat, so kann man das nicht von dem Stand des Arbeitsmarktes der Gegenwart sagen.

Es ist falsch und oberflächlich gedacht, wenn bei der Begründung des Gesetzentwurfes auf Deutschland und auf Österreich hingewiesen wird. In Deutschland ist nicht nur die Frage des Schutzes des Arbeitsmarktes, soweit sie ihn dort für notwendig gehalten haben, auf dem Verordnungswege mit Zuhilfenahme der Arbeitsvermittlungsämter gelöst worden, sondern es werden in Deutschland die dafür geltenden Bestimmungen auch in sehr liberaler Weise gehandhabt. Ich will das an einer einzigen Zahl zeigen. Wir haben in Deutschland unter den èechoslovakischen Arbeitern, die dort beschäftigt sind, über 33.000, von denen ein großer Teil überhaupt keiner Legitimationspflicht unterliegt. Von diesen 33.000 èechoslovakischen Arbeitern, die in den deutschen Ländern beschäftigt sind, gibt es 27.600, die, einen sogenannten Befreiungsausweis haben, der sie von jeder Legitimationspflicht befreit. Außerdem herrschen in einigen Staaten Deutschlands Einrichtungen, die es den ausländischen Arbeitern noch leichter ermöglichen, drüben dauernde Beschäftigung zu finden. Der Freistaat Sachsen kennt z. B. eine solche Legitimationspflicht für ausländische Arbeiter nicht und es besteht wirklich die Gefahr, daß, wenn die Èechoslovakei jetzt im Jahre 1928 ein derartiges Gesetz beschließt, Deutschland sich sagt: Darauf müssen wir auch durch Maßnahmen antworten, darauf müssen wir unsere Verordnungen, die den Schutz des Arbeitsmarktes bezwecken, viel strenger handhaben als bisher. Und die Folge davon wird sein, daß wir auf diesem Wege tausenden und abertausenden èechoslovakischen Arbeitern in Deutschland schweren Schaden zufügen. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß in Österreich ebenfalls eine außergewöhnlich große Zahl èechoslovakischer Arbeiter beschäftigt ist. 120.000 èechoslovakische Staatsbürger hat allein Wien aufzuweisen. Dabei erinnere ich daran, daß das österreichische Gesetz im Jahre 1925 geschaffen wurde, mit 1. Jänner 1926 ist es in Kraft getreten. Und wenn man heute mit der Bestimmung im Gesetzentwurf kommt, nach welcher ausländische Arbeiter, die vor dem 1. Mai 1923 hier beschäftigt waren, nicht mehr der nachträglichen Kontrolle unterliegen, so ist das nicht mit dem Hinweis auf die gleiche Bestimmung im österreichischen Gesetz zu begründen. Das wurde im Jahre 1925 in Österreich beschlossen heute haben wir das Jahr 1928 und wir sehen, daß man in Österreich auch bei dieser Bestimmung den ausländischen Arbeitskräften viel weiter Rechnung getragen hat, als es hier in diesem Gesetze geschieht.

Es gibt aber Berufe, für die ein Schutz des Arbeitsmarktes, ein solches Schutzgesetz ganz besonders nachteilig ist. Es sei daran erinnert, daß der Beruf der Schauspieler, der Bühnenangestellten in schweren wirtschaftlichen Nachteil gebracht wird, wenn sich die Bestimmung des Schutzes des Arbeitsmarktes auch auf diesen Beruf bezieht. Der § 3 des Gesetzes schließt ja alle Angestellter, alle Arbeitnehmer ein, das Gesetz kann also auch auf die Bühnenangestellten bezogen werden. Heißt es doch hier: "Wer einen Ausländer, auf den sich der § 2 nicht bezieht, als Arbeiter, Angestellter, Haushaltungsgehilfen, als Arbeitnehmer in höheren Privatdiensten oder als Lehrling u. s. w. beschäftigt, der hat die Bewilligung von der zuständigen Behörde dafür einzuholen". Wie steht es mit den Bühnenangestellten? Da finden wir nach den Aufstellungen der Bühnenangestelltenorganisation Folgendes: Es sind in der Èechoslovakei im ganzen 372 Ausländer beschäftigt. Davon entfallen 264 Bühnenangestellte auf Österreich, 55 auf Deutschland, der andere Teil entfällt auf die übrigen Staaten. In Deutschland und Österreich dagegen sind im ganzen 1222 Bühnenangestellte èechoslovakischer Staatsbürgerschaft beschäftigt. Wenn nun Deutschland auf das Schutzgesetz bezüglich des Arbeitsmarktes mit gleichen Maßnahmen antwortet, so wird das für den Beruf der Bühnenangestellten ungemein schwere Folgen nach sich ziehen, dann wird die Existenz vieler hunderte Angehöriger dieser Berufe in Gefahr gebracht. Wenn man mit ein wenig Ernst Gewissenhaftigkeit und Einsicht an ein solches Gesetzeswerk herangetreten wäre, dann müßte man auch auf diese Tatsachen Rücksicht nehmen und diese müßten im Gesetz ihre Beachtung finden. Das ist aber nicht geschehen. Wir haben es daher mit einem Gesetz zu tun, welches die Arbeiter nicht wollen, welches die wirtschaftlichen Körperschaften der Arbeitnehmer ablehnen. Wir sehen in dem Gesetz keine sozialpolitische Tat. Sie werden es vergeblich als ein sozialpolitisches Jubiläumsgeschenk den Arbeitern gegenüber ausgeben können, es atmet Polizeigeist, es atmet Rückschritt, es hat nichts zu tun mit einer gesunden Sozialpolitik.

Wir haben soeben ein Loblied auf dieses Gesetz gehört. Es ist sehr harmlos, heißt es, der Schutz des Arbeitsmarktes soll nicht radikal durchgeführt werden. Es konnte nicht bestritten werden, auch vom Vorredner nicht, daß der Arbeitsmarkt eines besonderen Schutzes nicht bedarf. Es ist von dem Landbündler Schubert unten anderem erklärt worden, daß auch die Handhabung des Gesetzes sicherlich eine solche sein werde, die uns das Ausland nicht zum Gegner machen wird. Kurz, er hat diesem Gesetzentwurf ein Lob gezollt, das wirklich nicht mehr besser sein konnte. Wir hören im Hause sehr selten von einem deutschen Angehörigen der Regierungsmehrheit die Gesetzesvorlagen begründen und vertreten. Das hängt damit zusammen, daß die deutsche Regierungsmehrheit bisher nur sehr unpopuläre, sehr unvolkstümliche und sehr gegen die Demokratie gerichtete Gesetze mitzubeschließen gehabt hat. Bei diesem Gesetze hat man geglaubt, werde die Sache anders sein und es werde als Ausweis dafür dienen können, daß man in der jetzigen Koalitionsmehrheit auch an die Arbeiter denke. Es sei das ein Gesetz, mit dem man sich als Freund der Arbeiterklasse, als Freund der Industriearbeiterschaft legitimieren könne. Wir möchten den Herren sagen, sie sollen sich nicht mit sozialpolitischen Maßnahmen beschäftigen, nach denen die Arbeiter nicht verlangen, die jetzige Regierung hätte, wenn sie sozialpolitische Arbeit leisten will, auf anderen Gebieten besseres zu tun, wenn sie dazu den Willen und die Befähigung hätte. Ich erinnere daran, was uns alles, seitdem der Kapitalismus erstarkt ist und die bürgerlichen Parteien in ihrer parlamentarischen Machtstellung gestärkt wurden, dieser Staat schuldig geblieben ist. Es sei daran erinnert, daß eine ganze Reihe sozialpolitischer Maßnahmen in verbindlichster Form der Arbeiterschaft versprochen worden ist. Das Schutzgesetz für die Kollektivverträge war schon vorbereitet. Ein Gesetz über die Arbeitsvermittlung ist im sozialpolitischen Ausschuß einmal schon zu Ende beraten worden. Von einer Partei der jetzigen Regierungsmehrheit wurde es im Budgetausschuß vereitelt und so ist es dahin gekommen, daß heute von der Arbeitsvermittlung keine Rede mehr ist. Wenn die jetzige Regierungsmehrheit bei diesem Gesetzentwurf in Bezug auf den Schutz des Arbeitsmarktes sich lediglich zur Aufgabe gemacht hätte, den Arbeitsmarkt zu schützen und gegen unnötige Zuwanderung ausländischer Arbeiter gewisse Maßnahmen zu treffen, so hätte dazu vollständig ausgereicht ein Arbeitsvermittlungsgesetz, wie das seinerzeit im sozialpolitischen Ausschuß verhandelte. In Deutschland wird die Bewilligung zur Beschäftigung ausländischer Arbeiter nicht den Behörden überantwortet, sondern dort wirken dabei die Arbeitervertreter mit, dort sind es die Arbeitsvermittlungsämter, die darüber zu entscheiden haben, in denen die Arbeiter mitsprechen dürfen. Genau so ist es in Österreich. Das Gesetz aber, das uns den sozialpolitischen Geist der jetzigen Regierungsmehrheit verkünden soll, liefert die Bewilligung der Beschäftigung ausländischer Arbeiter an die politischen Behörden aus und damit zeigt sich schon, daß es ganz andere Gründe sind, die zur Einbringung dieses Gesetzes geführt haben.

Einige Worte noch zu den Ausführungen des Redners der Mehrheitsparteien. Es soll sich hier nicht um eine radikale Schutzmaßnahme für den inländischen Arbeitsmarkt handeln. Wir wissen nicht, was aus dem Gesetze wird, wenn man seine Handhabung den Behörden ausliefert. Wir wollen nicht die Entscheidung darüber, wann das Gesetz außer Geltung gebracht werden soll und für welche Berufe es etwa vorübergehend außer Geltung gesetzt werden soll, dem Ministerium für soziale Fürsorge überlassen. Zu dem jetzigen Leiter des Ministeriums für soziale Fürsorge können die Arbeiter kein Vertrauen haben, und zwar deshalb nicht, weil uns das Ministerium für soziale Fürsorge, seit es sich unter der Leitung des Herrn Pater Šrámek befindet, zwar angedroht hat, die Sozialversicherung zu verschlechtern, uns aber bisher schuldig geblieben ist, jede Aufklärung darüber, wie man sich die weitere Entwicklung der sozialen Gesetzgebung vorstellt. Und nun verlangt man vom Parlament, daß es zustimme, dem Ministerium für soziale Fürsorge das Recht einzuräumen, darüber zu entscheiden, wann das Gesetz zum Schutze des inländischen Arbeitsmarktes und für welche Berufe es außer Kraft gesetzt werden soll. Im Ausschuß ist zwar eine kleine Verbesserung beschlossen worden, daß nämlich auch wirtschaftliche Organisationen gehört werden sollen. Dafür sind aber die anderen Bestimmungen, die das Gesetz enthält, noch immer so gefährlich, daß wir für dieses Gesetz nicht zu haben sind.

Eigentlich hat der Redner der Mehrheit zum Teil auch gegen den Entwurf gesprochen, indem er anführte, daß es in der Landwirtschaft vielfach an geeigneten Arbeitskräften fehlt. Damit berührte er den Arbeitermangel, der angeblich insbesondere in den Grenzgebieten in der Landwirtschaft vorhanden sein soll. Wir sind darüber anders unterrichtet. Wenn es in der Landwirtschaft hie und da einen Arbeitermangel gibt, so hängt das durchaus nicht damit zusammen, daß wir hinsichtlich des Schutzes des Arbeitsmarktes keine Vorkehrungen getroffen haben, sondern damit, daß eben die Arbeitsverhältnisse und die Zustände in der Landwirtschaft für die Arbeiter nicht immer verlockend sind. Denn wenn man, wie es jetzt beim Jahreswechsel geschehen ist, eine entsprechende Regelung der Lohnverhältnisse ablehnt, wenn man den Landarbeitern gegenüber den Standpunkt des Arbeitgebers rücksichtslos herauskehrt, wenn die berechtigten Forderungen der Landarbeiter kein Gehör finden, dann dürfen wir uns nicht wundern, daß sich der Arbeiter, wenn die Industrie voll beschäftigt ist, sein Brot eher in der Industrie sucht. Ein Teil der Ausführungen des Mehrheitsredners hat gar nichts mit diesem Gesetze zu tun. Was hat es damit zu tun, wenn er gegen die Auswanderung qualifizierter Arbeitskräfte ins Ausland gesprochen hat? Auch wir wissen, daß viele qualifizierte Arbeitskräfte aus der Èechoslovakei im Ausland Arbeit suchen. Aus Nordböhmen, aus den Gegenden, wo die Glasindustrie die ganze Volkswirtschaft beherrscht, wandern jahraus, jahrein - das ist wahr - viele qualifizierte Arbeiter hinüber nach Deutschland. Sie sind im Auslande gesucht und es nützt nichts, von dieser Stelle aus zu sagen: Wir müssen uns gegen diese Auswanderung zur Wehr setzen, weil die Arbeiter, die da ins Ausland gehen, die Industrie hinüber verschleppen, weil sie ihre Arbeitskraft und ihre Kenntnisse für die ausländische Industrie verwerten. Da müssen andere Mittel in Anwendung gebracht werden, um das zu verhindern. Warum wandern denn die hoch qualifizierten Glasarbeiter, die Glasmaler und Glasgraveure u. s. w. aus der Steinschönauer und Haidaer Gegend aus? Weshalb verliert das Gablonzer Gebiet alljährlich viele hochqualifizierte Arbeitskräfte? Deshalb, weil die nordböhmische Glasindustrie seit Jahren an einer schweren Krise krankt und die Hilferufe an die Regierung ungehört verhallen und man sich um die Notlage der Glasindustrie überhaupt nicht kümmert. Deshalb verlassen die Arbeiter die Haidaer und Steinschönauer Gegend. Man sorgt sich nicht darum, die industrielle Entwicklung in diesem Gebiete zu fördern und vorwärts zu bringen, man betreibt keine moderne Industriepolitik. Man sorge dafür, daß die arbeitenden Menschen in der Èechoslovakei nicht zu Löhnen arbeiten müssen, die es ihnen unmöglich machen, auszukommen. Solange in der Èechoslovakei Löhne gezahlt werden, die zu den elendsten in der Welt gehören und solange einzelne Industrien aus den Krisen überhaupt nicht herauskommen, solange werden wir es nicht verhindern können, daß die tüchtigsten und besten Arbeiter sich anderwärts ihr Brot suchen. Wollen Sie das mit diesem Gesetz ändern? Der Herr Mehrheitsredner hätte uns ja sagen können, wie er darüber denkt, in der Èechoslovakei Zustände zu schaffen, die den Arbeitern ein besseres Leben ermöglichen, als heute. Er findet sich aber damit ab, und mit ihm die Regierungsmehrheit, daß wir in Bezug auf die Lohnhöhe an vierzehnter Stelle stehen, daß wir zu den Ländern gehören, die sich nicht darüber beklagen dürfen, daß zu viele aus dem Ausland zu uns hereinwollen. Wer etwas Ansprüche an das Leben stellt von den Arbeitern in Deutschland, Österreich oder anderwärts, der sehnt sich nicht nach einer Arbeitsstelle in der Èechoslovakei, und es sind wirklich nur jene hochqualifizierten Arbeiter, die hereinkommen, denen eine bessere Zahlung sichergestellt wird, weil man sie unbedingt haben muß. Aber von einer allgemeinen Bedrohung und Überschwemmung des Arbeitsmarktes durch ausländische Arbeitskräfte kann man in diesem Lande wahrhaftig nicht reden. Auch wir beklagen es, daß unsere besten Kräfte sich ihre Beschäftigung auswärts suchen müssen, weil sie hier keine lohnende Arbeit finden. Aber mit dem Gesetz zum Schutze des Arbeitsmarktes ändern Sie daran gar nichts.

Nun geht der Motivenbericht und der Bericht des Berichterstatters des Ausschuses über einzelne wichtige Fragen ganz hinweg. Warum wird uns nicht mitgeteilt, wieviele èechoslovakische Arbeiter in Deutschland und Österreich beschäftigt sind? Man kann schon feststellen, um wieviele tausende oder zehntausende es geht. Von dem Vorredner sind bereits Zahlen genannt worden. Ich habe vorhin darauf verwiesen, daß in Sachsen allein für 15.000 èechoslovakische Arbeiter kein legitimationszwang besteht, daß diese keinerlei Schikanen, keinerlei polizeilicher Beobachtung und Bevormundung unterliegen. Wenn das Gesetz gegen die Zuwanderung von ausländischen Arbeitern einmal wirken wird, wird sich jeder ausländische Arbeiter hüten, in unserem Lande nach Beschäftigung zu suchen, wenn er weiß, wie er hier behandelt werden kann. Als ein Mensch, den man nur eine gewisse Zeit duldet, der unter polizeilicher Überwachung steht, der sich nicht jener Freiheit und Bewegungsmöglichkeit erfreut, wie es in anderen demokratischeren Staaten ausländische Arbeiter tun können. Es ist eine Irreführung der Öffentlichkeit, wenn man behauptet, die Arbeiter hätten nach einem solchen Gesetz verlangt. Für dieses sozialpolitische Geschenk bedankt sich die Arbeiterschaft, das will sie nicht. Sie sieht in dem Gesetz nichts anderes als eine Polizeigesinnung atmende Vorlage und eine ganze Reihe von Bestimmungen des Gesetzes halten wir für überaus gefährlich. Das Ministerium für soziale Fürsorge kann nicht dazu autorisiert werden, wie es im § 13 des Gesetzentwurfes lautet, für jene Arbeiter aus dem Ausland, die in der Èechoslovakei arbeiten, aber hier nicht wohnen, besondere Vorschriften für ihr Verhalten herauszugeben. Wissen Sie, was das bedeutet? Wie können deutsche Parteien so ohne weiteres sich mit einer solchen Bestimmung abfinden? In den Grenzorten, im Erzgebirge, in Nordböhmen, in den Isergebirgsgegenden, arbeiten jenseits der Grenze, in der Industrie tausende und tausende Arbeiter und Arbeiterinnen, in Zittau, Seidenberg u. s. w. Früh morgens gehen viele zur Arbeit drüben über die Grenze, aber nur wenige kommen aus Deutschland zu uns herüber. Was wird nun die Folge sein, wenn das Fürsorgeministerium beengende Vorschriften für die Arbeiter, die aus Deutschland herüber kommen, hier bei Tag arbeiten und abends wieder zurückkehren, erlassen wird, Vorschriften, die diese Arbeiter empfindlich treffen werden? Daß sich die Behörden in Deutschland und die Arbeitsvermittlungsämter in den Grenzgebieten Deutschlands gleichfalls kehren werden gegen jene, die täglich hinüber kommen, um dort in den Fabriken zu arbeiten! Es sind hunderte deutscher Arbeiter, die Sie damit schwer gefährden und wir sind nicht so vertrauensselig, daß wir anwarten könnten, man werde das Gesetz recht liberal handhaben. Dazu fehlt uns jeder Anhaltspunkt. Mir hat gerade vorhin ein Kollege mitgeteilt, daß an einer anderen Grenzstelle die österreichischen Glasarbeiter, die bei uns beschäftigt sind, schwer behelligt werden. Es werden immer wieder ihre Pässe beanständet, weil die Photographie nicht ganz neu ist, man fordert von ihnen die Beschaffung neuer Pässe und verursacht ihnen so Scherereien, Kosten und Auslagen. An der deutschen Grenze genügt für èechoslovakische, drüben beschäftigte Arbeiter ein bloßer Grenzausweis, sie brauchen nicht mit Pässen ausgerüstet zu sein. Aber aus der ganzen Zeit des Visumszwanges wissen wir, wie kleinlich und engherzig die Grenzbehörden der Èechoslovakei gegen jeden Einreiseneden vorgehen. Wenn jetzt noch durch ein Gesetz eine besondere Handhabe, ein förmlicher Anreiz gegeben wird, wird das noch schlimmer werden.

Wir haben zum Gesetzentwurf einige Abänderungsanträge gestellt, die sich gegen die schlimmsten Bestimmungen wenden. Als Ganzes lehnen wir das Gesetz ab. Es ist überflüssig, es ist schädlich, es hat mit Sozialpolitik nichts zu tun, es ist förmlich polizeimäßig geartet. Wir lehnen es aus diesen Gründen ab. Wir lehnen es aber auch ab, weil es eine reine Augenauswischerei ist. Bei dem gegenwärtigen Stande des Arbeitsmarktes denkt man gar nicht daran, und kann nicht daran denken, dieses Gesetz in den nächsten Wochen zu handhaben. Sie werden das Gesetz beschließen, die Regierungskoalition wird sich damit prahlen und erklären, es sei ein Beweis ihrer sozialpolitischen Einsicht. Vielleicht ein paar Tage später, nachdem es in die Sammlung der Gesetze und Verordnungen aufgenommen sein wird, kommt eine Verordnung des Fürsorgeministeriums, das es wieder außer Kraft setzt. Sie brauchen das Gesetz lediglich, um dem Ausland gegenüber vorzutäuschen, daß Sie aus wirtschaftlichen Gründen Ursache gehabt hätten, gegen die Aufhebung des Visumzwanges zu sein. Deutschlands und Österreichs Anträge auf Aufhebung des Visumzwanges reichen weit zurück. Schon vor drei Jahren - und vor zwei Jahren sehr ernstlich - haben Deutschland und Österreich die Aufhebung des Visumzwanges beantragt. Da hat man sich immer dahin ausgeredet, daß der inländische Arbeitsmarkt einen gewissen Schutz brauche, deshalb könne man nicht auf das Visum verzichten, und nachdem Sie nun ein paar Jahre lang das Ausland, namentlich Deutschland und Österreich, mit der Aufhebung des Visumzwanges hingezogen haben, wollen Sie jetzt nicht einbekennen, daß eigentlich der Schutz des Arbeitsmarktes mit dem Visumzwang nichts zu tun hat. Es ist richtig, was schon ausgeführt wurde, daß der Visumzwang aus ganz anderen Beweggründen entstanden ist, aber mit sozialpolitischen Fragen nichts zu tun gehabt hat.

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