Úterý 7. února 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 128. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 7. února 1928.

1. Øeè posl. Schuberta (viz str. 15 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Regierung hat diese Gesetzesvorlage eingebracht, die den Zweck hat, während der Zeit eines ungünstigen Standes auf dem inländischen Arbeitsmarkt verschiedene Arbeitsbeschränkungen einzuführen. Natürlich sind sich alle dessen bewußt, daß dermalen ein solcher Schutz nicht extrem durchgeführt werden kann und darf und weicht ja diese Gesetzesvorlage auch allen solchen Extremen völlig aus. Anhänger und selbst manche Gegner der Vorlage berühren sich darin, daß ja überdies, eine Zeit kommen kann, die eventuell noch höheren Schutz fordern kann und man diesbezüglich auch der Gesetzgebung der Nachbarstaaten und fast aller europäischen Staaten sich anpassen müsse, um für später eine gegenseitige Verhandlungsbasis zu schaffen und schaffen zu können. Letzteres ist gewiß auch ein beachtenswertes Moment.

Der Standpunkt der Landwirtschaft ist nachfolgender: Auf Grund der Statistik ist der Stand des Arbeitsmarktes nicht als katastrophal zu betrachten, da auf Grund der Ausweise des Zentralarbeitsamtes und der Arbeitsvermittlungsstellen die Zahl der stellenlosen Bewerber in vielen aber nicht in allen Berufen ständig abnimmt. So z. B. gab es im Jahre 1923 in der Èechoslovakei bei einer Anzahl von ungefähr vier Millionen unselbständig erwerbstätigen Personen 321.000 Stellenlose, Ende des Jahres 1927 nunmehr 35.777. Von uns gehen meist, mit Ausnahmen, die ich später berühren werde, unqualifizierte Kräfte ins Ausland, während hoch qualifizierte Kräfte, welche in der Landwirtschaft und in der Industrie benötigt werden, aus dem Auslande in die Èechoslovakei einwandern. Eine radikale Überbeschränkung der Freizügigkeit kennt das Gesetz daher nicht und wollen wir diese auch nicht. Für die Landwirtschaft hat die Wanderbewegung eine ganz besondere Bedeutung, da gerade viele unserer Arbeitskräfte zwecks besserer Ausbildung in allen Zweigen der Landwirtschaft ins Ausland wandern und als völlig ausgebildete Kräfte wieder in die Heimat zurückkehren. Insbesondere fehlt es im Inlande an völlig ausgebildeten Kräften auf dem Gebiete der Tierzucht, der Milchwirtschaft und des Pflanzenbaues. Dies sagen alle unsere kompetenten landwirtschaftlichen Spitzenorganisationen. Im Auslande hat die Landwirtschaft auf diesem Gebiete bedeutende technische und organisatorische Fortschritte aufzuweisen. Durch die Möglichkeit einer besseren Ausbildung der Arbeitskräfte im Auslande wird auch ein sozialer Aufstieg im Inlande leichter ermöglicht und so mancher Absolvent einer landwirtschaftlichen Lehranstalt, der infolge der Bodenreform nicht in der Lage wäre, eine Stelle zu erhalten, wird durch die ergänzende Ausbildung im Auslande leichter einen Arbeitsplatz erringen, wie dies z. B. beim schweizer Personal oft der Fall ist. Unserem landwirtschaftlichen Nachwuchs ist durch das Gesetz absolut, nicht die Möglichkeit genommen, sich im Auslande vollwertig auszubilden, zu seinem Nutzen und zu unserem Frommen. Die Jugend gehört hinaus in die Welt, die Jugend darf nicht in der Engheit der Heimat verkümmern. Die Jugend muß Neues sehen, Neues erfassen und Weitblick gewinnen. Die Jugend soll, gesättigt mit neuem Wissen und Können heimgekehrt, im guten Sinne wirtschaftlich umbildend, wirtschaftlich revolutionierend wirken. Das Gesetz ist deshalb so gehalten, daß nie und nimmer Gegenmaßnahmen vom Auslande zu erwarten sind. Solche Schreckgespenster male man uns daher nicht an die Wand.

Wir durften uns im Gesetze nicht kleinlich zeigen und uns nicht ablehnend verhalten gegen die wenigen hochqualifizierten Arbeitskräfte, die wir selbst brauchen, und lit. b) des § 8 wurde eigens zu diesem Zwecke formuliert und sichert von vornherein eine besonders liberale Behandlung solcher Gesuche. Gegenmaßnahmen anderer Staaten sind nicht nur nicht zu befürchten, sondern haben ganz gegenteilig erst vor wenigen Tagen die Verhandlungen zwischen den Vertretern der deutschen und der èechoslovakischen Regierung über die Anwerbung èechoslovakischer landwirtschaftlicher Wanderarbeiter in der deutschen Landwirtschaft zu einer guten Vereinbarung geführt, die am 2. Feber dieses Jahres, also vor wenigen Tagen, im deutschen Reichsarbeitsministerium unterzeichnet wurde und die durch einen Notenwechsel in Kraft gesetzt wird. Das Vorstehende allein straft schon die Gespenstermaler Lügen. Das Gesetz forciert nicht einen ungerechtfertigten Überschutz des heimischen Arbeitsmarktes, auch aus dem Grunde nicht, da die Einwanderung weniger hochqualifizierter Arbeitskräfte im allgemeinen auf die Bestimmung der Arbeitslöhne in der Landwirtschaft gar keinen Einfluß hat. Gewiß kennen auch wir die Zahlen der Statistik und wissen, daß mehr èechoslovakische Staatsangehörige im Auslande beschäftigt sind als umgekehrt ausländische bei uns. In Österreich sind dreimal und in Deutschland viermal so viel Èechoslovaken in Arbeit wie umgekehrt Österreicher und Reichsdeutsche bei uns. Gewiß, es dürfte kaum ein Dörflein in den historischen Ländern geben - von der Slovakei und Karpathorußland ganz zu schweigen - das nicht irgend jemanden im Ausland hat. Auch das wissen wir, daß die Zahl der Arbeitslosen in der Èechoslovakeiderzeit gesunken ist und nun ca. 8% beträgt, wie ich bereits eingangs erwähnte. Alle diese Umstände wurden berücksichtigt, daher hat das Gesetz - ich werde das später klarlegen - auch eine viel mildere und rücksichtsvollere Fassung gefunden als die andern gleichen europäischen Gesetze und auch als die ähnlichen Gesetze unserer Nachbarstaaten. Außerdem muß ich auch auf die Abgaben hinweisen, die der Arbeitgeber für die Anstellung von Ausländern zu bezahlen hat. Der Staat läßt sich unter Hinweis auf die Verordnung vom 18. Juni 1925, S. d. G. u. V. Nr. 163, betreffend die Abgaben für Verwaltungsamtshandlungen von Fall zu Fall bei der Anstellung von Ausländern Aufenthaltsgebühren bezahlen. Um hier gerecht und schonend einzugreifen, wurde ausdrücklich im § 13, lit. c) festgelegt - und auch das ist ein Erfolg - daß für die Beschäftigung der Angehörigen der einzelnen Staaten gleiche Bedingungen festzusetzen sind, wie sie in dem betreffenden Staate für die Beschäftigung èechoslovakischer Angehöriger gelten: also vollständige, gerechte Gegenseitigkeit. Nach allen Seiten bestrebt sich eben das Gesetz vernünftig ausgleichend zu wirken.

Es ist nicht uninteressant z. B. konstatieren zu müssen, daß wir an unseren Landesgrenzen, also am flachen Lande, ausländisches Arbeitspersonal einstellen müssen. Arbeitermangel am Lande, Arbeitslose in den Großstädten, das ist ein Zustand, der ungesund genannt werden muß. Gerade der Staat und der Industriearbeiter haben kein Interesse an dem Zuzug eines Übermaßes von Arbeitskräften vom flachen Lande zu den Städten, ein Ausgleich wäre auch da am Platze im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn das Flachland von Arbeitskräften verödet und die Stadt an Arbeitslosen gewinnt, so leiden darunter beide.

Wenn wir die in Verhandlung stehende Gesetzesvorlage beleuchten, so muß hiezu unbedingt die Gesetzgebung der für uns besonders in Betracht kommenden Nachbarstaaten zum Vergleich herangezogen werden, vor allem Deutschland und Österreich. Solche Gesetze werden zwischen den Nachbarstaaten meist gleichgewichtlich festgelegt. Die Bestimmungen dieses Gesetzes betreffen jene Ausländer nicht, welche vor dem 1. Mai 1923 auf das Gebiet der Èechoslovakischen Republik kamen und ununterbrochen arbeiteten. Leider haben viele Nachbarstaaten diesen Termin schärfer eingestellt. Deutschland stellte für landwirtschaftliche Arbeiter als Stichtag den 1, Jänner 1 913 auf, während das vorliegende Gesetz einen 10 Jahre weiter regenden Aufenthaltstag anerkennt, Für nichtlandwirtschaftliche Arbeiter ist in Deutschland Stichtag der 1. Jänner 1919, bei uns gilt da und überall der 1. Mai 1923. Dieses Gesetz ist liberaler und in der ausländischen Gesetzgebung liegt der Urgrund, daß es uns nicht gelang, den Stichtag weiter zurück bis zum Tage der Gültigkeit dieses Gesetzes zu erstrecken, eben darin, daß die nachbarländische Gesetzgebung überweit und überstrenge zurückgreift, Hier liegen aber auch Gegensätze verstaut, die wir ja mit gutem Willen in weiterer Folge auch mit allen Staaten bereinigen und vereinbaren werden und werden die diversen Regierungen eben dadurch, daß dieses Gesetz geschaffen wurde, erst in die Lage kommen, entgegenkommend in Verhandlungen treten zu können, Schritt für Schritt, aber sicher wird der Abbau aller dieser Restmaßnahmen, die der Krieg gezeitigt hat, eingeleitet werden. Extreme sind auch da wie überall von der Hand zu weisen, Selbstverständlich bleiben nach dem Gesetz die alterteilten Bewilligungen restlos bestehen. Erworbene Rechte müssen respektiert werden.

Ebenso sind in den verschiedenen Gesetzgebungen grundverschieden die Strafen verstaut, Deutschland fixiert Geldstrafen bis 10,000 Mark. Achtfach genommen macht dies den großen Betrag von 80,000 Kè aus, Überdies Arreste bis zu 6 Monaten. Der ernste deutsche Ordnungsgeist tritt auch hier hervor, auch das deutsche Steuerreformgesetz hat viel schwerere Strafen eingestellt als wir, Unseren anderen Verhältnissen entsprechend wurden die Strafen viel kleiner bemessen, Für uns ist auch § 8, lit. b) eine besondere Gewähr und sind dadurch unsere wenigen qualifizierten und bewährten Auslandskräfte, die ja oft auch auf staatlichen Gütern arbeiten, ernst geschützt, da sie betreffs des im § 2 festgesetzten Aufenthaltstages leicht Dispens erhalten. Wir begrüßen daher diese Bestimmung, ganz besonders, Aber noch mehr. Im weiteren werden auch unsere Landeskulturräte und Gewerbekörperschaften Wohlmeinungsabgaben erstatten können, Auch dies ist ein Recht, das wir mit Genugtuung buchen und das eine gute Erledigung aller begründeten Gesuche verbürgt und eine Verbesserung der Vorlage darstellt.

Wenn von gegnerischer Seite betont wird, daß dieses Gesetz zwecklos ist, so trifft dies nicht zu und ist dies eine offensichtliche Übertreibung, Jede Opposition hat ja das Recht, in vollen Akkorden zu sprechen. Auf das richtige Maß zurückgeführt, sage ich wie eingangs: ein Überschutz ist nicht am Platze Daß es aber bei uns auch Zweige gibt, die des Schutzes schwer bedürfen, berühre ich anlehnend an die empfangenen Mitteilungen. Fremdstaatliche Arbeiter und anders qualifizierte haben im Erzgebirge die Instrumentenfabrikation erlernt und heute errichtete man mit ihrer Hilfe große Instrumentenfabriken in Mailand und das Erzgebirge ist der Leidtragende, verliert einen Teil seines Exportes, Eine deutschböhmische Verlustliste: Glasmacher - die Glaserzeugung ist eine spezifisch deutsche Industrie - werden für andere Staaten angeworben und die Glasindustrie wird in die Fremde verpflanzt. Der Schutz seiner Arbeitsstelle würde auch den Glasarbeiter an die Heimat fesseln und auch andere Maßnahmen wären hier zu treffen. Man wirbt selbst Spitzenklöpplerinnen für die Fremde an um uns auch diesen Exportzweig zu entwinden, abgesehen davon, daß heute schon die bei uns erzeugten billig ans Ausland gelieferten Spitzen meist nach Brüssel gehen und als echte Brüsseler Ware, nicht um ein Atom besser, als sie erzeugt wurden, nach Paris, London und Amerika mit einem Prozentaufschlag von mehreren Hundert geliefert werden. (Výkøiky na levici.) Das sind alles die Früchte der ausländischen Industriespionage. Das sind nicht alle Erwerbszweige, die ich anführte, ihre Liste ist jedoch noch lange nicht vollständig. Erwerbszweige, die in unseren armen bedürftigen Randgebieten daheim sind, Für diese wird das Gesetz wohltätig wirken und wird nur Ausländern, die da nur zu dem Zwecke hereinkommen - es sind sonderbarerweise weder Österreicher noch Reichsdeutsche - um japanerartig alle Produktionsweisen uns zu entwinden, ruhig aber klar auf ihre unreellen Absichten sehen, Solche besonders befähigte heimische Arbeitskräfte, die den Lockungen der Fremde folgen, sind nicht zu beneiden, denn über kurz oder lang, wenn man ihrer nicht mehr bedarf, werden sie einfach entlassen und brotlos. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen. Im weiteren wünschen wir, daß die Zone des sogenannten kleinen Grenzverkehres, die sich bisher auf 10 km beschränkt, mindestens auf 20 bis 30 km erweitert werde. Auch das wäre rascher in die Wege zu leiten. Die Grenze will atmen, sie kann es nicht. Die Unterbindung des Grenzverkehrs ist ja auch eine längst überlebte Kriegsmaßnahme. Leider ist dies zwar im Rahmen des Gesetzes nicht durchzuführen, doch der Anruf hierfür soll von mir trotzdem gegeben werden. Bei diesem Anlasse will ich auch dem Wunsche Ausdruck geben, daß ein verschärfter Schutz der Auswanderer und eine verschärfte Aufsicht über die diversen Schiffahrtsgesellschaften, am Platze wäre, denn auch da handelt es sich um den Schutz unserer wenn auch abwandernden, aber zum Großteil wieder zurückkehrenden Arbeitskräfte. Insbesondere wären die italienischen Gesellschaften intensiver unter die Lupe zu nehmen. Schon vor dem Kriege hat man bloß italienische Grenzstädte, wie z. B. Udine, zu besuchen brauchen - und ich tat es - um zu sehen, wie aufdringlich dort die Auswanderungsagenten ihr, unlauteres Wesen trieben, und es war ein offenes Geheimnis damals, daß selbst die Bewohner des ehemaligen österreichischen Küstenlandes für diese Sorten von Menschen Freiwild waren. Neuerdings setzt gerade aus dem Böhmerwalde eine Auswanderungsbewegung nach Kanada ein und wäre es wohl am Platze, dem Schutze dieser unserer auswandernden Leute ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und dies sollten unsere kanadischen Auslandsvertretungen besonders beherzigen. Im weiteren wäre auch der Schutz unserer im Ausland versicherten Personen restlos durchzuführen. Erfreuliche Anfänge sind ja bereits zu verzeichnen. Nach dieser Richtung ist es ja gelungen, unseren Staatsbürgern betreffs der österreichischen und ungarischen Versicherungen volle Auszahlung zu erreichen. Auch Belgien beginnt in dieser Sache nunmehr einen liberalen Standpunkt einzunehmen, mit Deutschland sind die Verhandlungen im vollen Gange, abgesehen davon, daß mehrere große reichsdeutsche Versicherungen bereits jetzt voll alle Auszahlungen aufnehmen. Auch das ist ein Schutz der heimischen Arbeit, ein Schutz des heimischen Arbeitssparers, den wir erreicht haben. Auch auf einen anderen Umstand erlaube ich mir hinzuweisen, daß es heute bereits unsere politischen Behörden erster Instanz in der Hand haben, unseren Angestellten und ihren Familien ihren Arbeitsplatz im Auslande zu erhalten und sie dadurch vor Not und Unglück zu schützen. Viele Familienväter, die im Auslande einen guten Posten innehaben, leisten die letzte Waffenübung nicht ab, da sie sonst ihren Platz verlieren und, der Not ausgeliefert, ihren Heimatsgemeinden später zur Last fallen würden. Die Sache wird für sie besonders dann brenzlich, wenn ihr Paß abläuft und sie sich an ihre heimische politische Behörde erster Instanz betreffs einer Paßverlängerung wenden müssen. Hier wäre eine milde Praxis am Platze und die Paßverlängerung in leichtem und raschem Wege zu gewähren. Selbst unsere ausländischen Vertretungen stehen der Sache wohlwollend gegenüber und weisen oft solche Personen selbst an, den Gesuchsweg an die politischen Behörden rasch einzuschlagen. Daß diese Gesetzesvorlage beschleunigt erledigt wird, begrüßen wir vor allem deshalb, weil hierdurch die Sichtvemerke zwischen der Èechoslovakei einerseits und Österreich und Deutschland andererseits bald abgeschafft werden. Durch diese eintretende Reisefreiheit werden alte lästige Schikanen behoben und der Fremdenverkehr bekommt eine neue Belebung und fremde Gelder strömen vermehrt ins Land. Viele Tausende bleiben unserer Bevölkerung dadurch erspart, daß sie die Zahlungen für die Sichtvermerke nicht leisten muß. Auch das ist ein Erfolg, der unserem Volke, das Wien und Deutschland oft aufsuchen muß, sehr zugute kommt. Auch nach Amerika hat Deutschland die Sichtvermerksgebühren ermäßigt und auch die Schweiz ist diesem Beispiel gefolgt. Amerika hat diesen beiden Staaten gegenüber weniger Entgegenkommen bekundet, als diese beiden Staaten gegenüber Amerika. Allerdings muß hierbei festgestellt werden, daß die Herren Dollarbarone über dem großen Teich Europa als minderwertig behandeln und nach dieser Richtung hin sehr spröde sind. Dem Vernehmen nach pflegt dieser Tage unser Außenministerium gleichfalls Verhandlungen mit der Union, damit die Sichtvermerke von 10 auf 1 Dollar ermäßigt werden. Hoffentlich schwebt über diesen Verhandlungen ein günstigerer Stern und wird in diesem Falle die Union mehr zugänglich sein, da ja andererseits fette Anleihezinsen von hier prompt nach Amerika wandern.

Meine Ausführungen beendend, wiederhole ich: Dieses Gesetz ist in dieser seiner milden rücksichtsvollen Fassung eine Notwendigkeit und meine Partei wird daher für dasselbe votieren. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Horpynky (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Wenn der Abgeordnetenklub der Deutschen Nationalpartei den Regierungsantrag Druck 1227 auf ein Gesetz zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes in seiner Gänze ablehnt, so geschieht das keineswegs aus dem Grunde, als ob die Deutsche Nationalpartei als oppositionelle Partei grundsätzlich gegen jeden Regierungsantrag ihr Votum abgeben müßte. Im Gegenteil, uns veranlassen zu unserem ablehnenden Standpunkt so viele rein sachliche Gründe, daß ich mich veranlaßt sehe, ihnen wenigstens teilweise und in aller Kürze hier Ausdruck zu verleihen, trotzdem ich mir bewußt bin, daß bei dem wohldisziplinierten System der Kollegialdiktatur der gemischtnationalen Regierungsmehrheit eine Zurückziehung des Gesetzentwurfes überhaupt nicht, aber auch eine passende Abänderung des Gesetzesantrages nicht mehr möglich sein wird.

Das 19. Jahrhundert brachte der gesamten Menschheit die Befreiung des Bauernstandes aus der Leibeigenschaft und damit der beginnenden kapitalistischen Produktionsmethode die Möglichkeit, für ihre Erzeugungszweige das notwendige und geeignete Arbeiterpersonal sich zu beschaffen. Wurden anfangs die Produktionsstätten immer dorthin verlegt, wo das beste und zahlreichste Arbeiterpersonal zur Verfügung stand, so kamen später wohl andere Gesichtspunkte zur Geltung. Die Erzeugunsstätten wurden dort errichtet, wo infolge des Rohmateriales und der Hilfsstoffe die Erzeugung am rationellsten und billigsten erfolgen konnte. Den Arbeitern wurde gleichzeitig die Möglichkeit der Übersiedlung an jene Erzeugungsorte gegeben, wo sie den besten Lohn, die weitestgehende Entfaltung ihrer Fähigkeiten und die besten Lebensbedingungen für sich zu finden hofften. Im Laufe dieser Entwicklung eröffnete sich den Arbeitern und Industrieangestellten die ganze Welt, die Staatsgrenzen verloren ihre Bedeutung als unübersteigbare Mauern, die Freizügigkeit war jedem arbeitenden Menschen gegeben. Es wird niemand leugnen können, daß diese Erscheinung der Freizügigkeit, die nebenbei auch dem angeborenen Freiheitsdrange eines jeden Menschen am besten entspricht, einerseits den wirtschaftlichen und kulturellen Aufstieg der gesamten arbeitenden Menschheit bedingte, andererseits aber der technischen und ökonomischen Organisation der Wirtschaft zum größten Nutzen gereichte und dabei noch den unerwünschten Erscheinungen der Übervölkerung wirtschaftlich zurückgebliebener Gebiete als wirksames Regulativ zu Hilfe kam. Vielleicht darf man auch den Forderungen nach dem Freihandel, den Ruf nach der Freizügigkeit der Waren als eine naturnotwendige Folge der Freizügigkeit des Arbeitspersonals auffassen.

Man kann sich gar nicht vorstellen, zu welcher kulturellen, technischen und wirtschaftlichen Vollkommenheit dieses Prinzip der Freiheit, der Freizügigkeit der Waren und der arbeitenden Menschen die gesamte Menschheit geführt hätte, wenn der Weltkrieg und seine jeder menschlichen Vernunft widersprechenden Folgeerscheinungen dieser natürlichen Entwicklung nicht unüberwindbare Hindernisse in den Weg gelegt hätten.

Die Weltwirtschaftskonferenz in Genf hat allen denkenden Menschen klar gezeigt, wie schädlich die gegenseitige Absperrung der neu entstandenen nationalen Wirtschaftsgebiete in Europa sich auswirkt, und daß nur eine gegenseitige Verständigung der europäischen Staaten auf handelspolitischem Gebiete und eine auf dieser Verständigung beruhende, natürliche und gesunde wirtschaftspolitische Entwicklung der einzelnen Staaten einen chaotischen Zusammenbruch dieses Kontinentes verhindern kann. Und welche Rolle spielt auf all diesen internationalen Kongressen die Èechoslovakei? Während sich ihre Vertreter bei solchen Gelegenheiten für den Internationalismus und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten erwärmen und die schönsten Verständigungsphrasen von sich geben, geschieht im èechisch-slovakischen Parlamente gleichzeitig das gerade Gegenteil. Hier werden künstlich und unvernünftig Zollschranken errichtet, welche angeblich zum Schutze unserer Produktionsstätten die Einfuhr von Waren unterbinden, damit aber sofort zum Schaden unserer Produktionsstätten die Ausfuhr von Waren unmöglich machen und unserer Industrie den Verlust des Weltmarktes bringen. Der Handelsminister hat gebundene Hände und kann nicht eine den wirtschaftlichen Interessen dieses Völkerstaates entsprechende Handelspolitik entrieren, weil die merkwürdigen Wege der Außenpolitik des Herrn Ministers Dr Beneš ihm jede Möglichkeit dazu benehmen. Erinnert man sich im Zusammenhange damit noch an die Ereignisse des Herbstes 1926, als Minister Dr Beneš als Vorsitzender der Abrüstungskommission in Genf in Völkerversöhnung und Völkerfrieden machte, während zur selben Zeit in Prag Minister Udržal sich eine ganze Serie von Militärvorlagen, wie den elfjährigen Rüstungskredit, die Verlängerung der militärischen Präsenzdienstzeit, die Erhöhung des Heereskontingentes, die Einführung der Ersatzreserve, das Zertifikatistengesetz u. a. m. durch das Parlament bewilligen ließ, so wird man sich eingestehen müssen, daß die Èechoslovakei die Rolle eines perfiden Vertragspartners spielt, den sehr bald im europäischen Völkerkonzert niemand mehr ernst nehmen oder seines Vertrauens für würdig halten wird.

In dieser Richtung ist auch der vorliegende Gesetzesantrag zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes zu werten. Wohl haben die Nachbarstaaten der Èechoslovakei, besonders die besiegten Staaten Deutschland und Deutschösterreich, in den Zeiten größter Wirtschafts- und Handelskrisen derartige Notgesetze zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes erlassen, die aber im Vergleiche zu dem hier vorliegenden Regierungsantrag sowohl einerseits viel benevolenter als auch andererseits gesetztechnisch geschickter und einwandfreier abgefaßt sind. Die Èechoslovakei begnügte sich damals nur mit administrativen Vorkehrungen zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes und lehnte es noch im Jahre 1925 ab, durch ein besonderes Gesetz die Aufmerksamkeit des Auslandes auf sich zu lenken. Jetzt, da in Deutschland und in Österreich die straffe Handhabung dieser Gesetze immer mehr und mehr nachläßt, besinnt sich plötzlich die hiesige Regierung, post festum mit einem solchen Gesetze vor das Parlament zu kommen. Kein Mensch kann sich erklären, warum dies eigentlich geschieht. Angeblich soll durch das vorliegende Gesetz die Möglichkeit geboten werden, im Einverständnis mit den Nachbarstaaten die Paßvisa, bezw. den Visumzwang abzuschaffen. Dem gegenüber muß ich aber feststellen, daß ein Gesetz zum Schutze des Arbeitsmarktes ein untaugliches Mittel zur Beseitigung des Visumzwanges ist. Die Paßvisa wurden nicht zu sozialpolitischen, sondern zu polizeilichen Zwecken eingeführt.

Sich gegen die Beseitigung des Visumzwanges aus Gründen des zu schützenden heimischen Arbeitsmarktes zu wehren, heißt nichts anderes, als die mißbräuchliche Verwendung der Paßvisa zu Zwecken einzugestehen, für die sie nicht geschaffen waren, und haben andererseits die administrativen Maßregeln zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes ihren Zweck vollständig erfüllt, so ist es nicht notwendig, nur wegen der Beseitigung des Visumzwanges die weitaus elastischeren und leichter abzuändernden administrativen Maßnahmen durch ein starres und schwer variables Gesetz zu ersetzen.

Bleibt nur noch die Begründung übrig, daß die èechoslovakische Regierung durch das vorliegende Gesetz die Möglichkeit sich schaffen will, im geeigneten Moment rasch Retorsionsmaßnahmen gegen Deutschland und Österreich ergreifen zu können. Dann kommt sie aber erstens einmal reichlich zu spät. Logisch wäre es gewesen, diese gesetzliche Basis für Wiedervergeltungszwecke schon im Jahre 1925 zu konstruieren, als die Nachbarstaaten ähnliche Vorkehrungen trafen. Ferner aber darf man nicht die Augen vor der Tatsache verschließen, daß im Falle der Anwendung von Retorsionsmaßnahmen die Èechoslovakei gegenüber Deutschland und Deutschösterreich weitaus im Nachteile ist. Vor dem Weltkriege waren die Länder, die heute das Gebiet der èechoslovakischen Republik bilden, die typischen Auswanderergegenden. Besonders aus den Sudetenländern der Èechoslovakei wanderten die Arbeitskräfte nicht nur in die österreichischen Alpenländer, sondern auch nach Deutschland, Ungarn, in die Schweiz und die übrigen Industriestaaten ab. Die statistische Auswertung der österreichischen Volkszählungsergebnisse aus den Jahren 1900 und 1910 hat ergeben, daß die Auswanderung aus Böhmen, Mähren und Schlesien in die österreichischen Alpenländer siebenmal so groß war, als die Rückwanderung in der entgegengesetzten Richtung. Im Jahre 1923 zählte man in Wien allein 120.000 èechoslovakische Staatsangehörige, während im Jahre 1921 in der Èechoslovakei nur 50.000 deutschösterreichische Staatsangehörige lebten. Ähnlich sind die Verhältnisse in Deutschland. Während in Deutschland annähernd eine halbe Million èechoslovakischer Staatsangehöriger arbeitet, zählte man im Jahre 1921 in der Èechoslovakei nur 65.000 Reichsdeutsche. Analoge Ziffern könnte man auch aus anderen Staaten anführen.

Daraus ergibt sich wohl, daß im Falle des Ergreifens von Wiedervergeltungsmaßnahmen der verhältnismäßig geringen Abwanderung von Ausländern aus der Èechoslovakei ein Riesenheer von rückwandernden Èechoslovaken gegenüberstehen müßte, welche die Verhältnisse auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkte mit einem Schlage unerträglich gestalten würden. Ich glaube, die Èechoslovakei wird das vorliegende Gesetz niemals im eigenen Interesse zu Retorsionsmaßnahmen verwenden können.


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