Ètvrtek 15. prosince 1927

Jawohl, meine Herren, die Kriegsverletzten wollen keine Gnade haben, die Kriegsverletzten verlangen die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen, Das was Sie, meine Herren, einmal von dieser Stelle aus versprochen haben - worauf wir Sie heute noch einmal erinnern, haben Sie die Verpflichtung dies auch in die Tat umzusetzen, Und so könnte ich Ihnen in weiteren langen Ausführungen nachweisen, wie jene schönen Worte nur Worte blieben. Es wäre auch ganz interessant sich mit den Ausführungen des Koll. Zajièek ein klein wenig zu beschäftigen, der gegen den Antrag des Koll. Taub, daß die Novellierung dem Hause binnen 8 Tagen vorgelegt werde, gestimmt hat, mit der Begründung, die Zeit von 8 Tagen sei viel zu kurz, als daß man ein derartiges Gesetz in dieser Frist ausarbeiten könnte. Nun ist ein Jahr verstrichen, die gewünschte Novellierung der Fürsorgegesetze liegt aber noch nicht vor. Trotzdem gehen sie mit ihren Anträgen weiter krebsen. Heute werden sie für dieses unmoralische Gesetz stimmen und werden vielleicht von dieser Stelle aus, neuerliche Versprechungen gegenüber den Kriegsverletzten machen. Aber Sie können ja nicht anders, nicht Koll. Zajièek und nicht seine Parteigenossen. Die Christlichsozialen sind gehorsamig, gefügige, willenlose Regierungsparteien geworden, die nach der Pfeife des Herrn Ministerpräsidenten Švehla tanzen müssen. Sie sind diejenigen, die die skrupellose Aushungerungspolitik mitmachen für die Zölle und die Erhöhung der indirekten Steuern stimmten. Sie tragen die Schuld an der Vergrößerung und Vermehrung des Elends und der Not bei den Kriegsopfern. Sie haben im Weltkrieg die Waffen gesegnet, sie nannten den Krieg ein Stahlbad, ein gerechtes Gericht Gottes, sie tragen auch die große Schuld, daß Hunderttausende Menschen in der Èechoslovakei um ihre Gesundheit, um ihre geraden Glieder kamen. Um die Wiederholung dieses furchtbaren Menschenmordens für die Zukunft unmöglich zu machen, ist es aber auch notwendig, daß wir ein paar Worte zur Friedensfrage im Allgemeinen sagen. Es ist kennzeichnend, daß die ganze Welt sich wieder im Rüstungstaumel befindet. Die Abrüstungskonferenz in Genf brachte kein positives Resultat. Es ist weiter bezeichnend, daß der Vorsitzende der Abrüstungskonferenz, der Herr Minister des Äußern ist. In Genf wird von Abrüstung gesprochen, in der Èechoslovakei schreitet man im Wettrüsten lustig weiter. Dort Friedensreden, hier Ausbau der Rüstungen und des Militarismus. Ein Blick in das Militärprogramm für das Jahr 1928 zeigt klar und deutlich, daß die Regierungsparteien, die vor ein paar Tagen das Budget beschlossen haben, bewußt neue Kriege vorbereiten helfen. Oder bedeutet es etwas anderes, wenn man im Finanzgesetz liest: Im Jahre 1928 wird an der Vervollkommnung der Befestigungs- und Verteidigungssysteme, an der Maskierung, an der Organisation der passiven Fliegerabwehr, an Erdminen und am Schutze durch Deckungen gegen Kampfgase sorgfältig gearbeitet werden. Auch wird der Bau militärischer Schleppgeleise fortgesetzt. Wir wollen nicht neue Kriege! Der Staat vermag nicht die Opfer des letzten Krieges zu versorgen, er gibt ihnen zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Das Elend ist zu groß, als das neues Elend, neue Opfer hinzukommen sollten! Wir brauchen und wir wollen den Frieden. Noch eines möchte ich hierzu sagen: Auch die Weltwirtschaftskonferenz in Genf könnte, wenn ihre Grundsätze nicht nur theoretisch anerkannt, sondern in die Praxis umgesetzt würden, zur Festigung des Friedens beitragen und so den wirtschaftlichen Streitigkeiten, die meist zu kriegerischen Verwicklungen führen, entgegenwirken. Ich habe es für notwendig erachtet, auch über diese Vorbedingungen zur Erhaltung des Friedens und zur Verhinderung neuen Unglücks ein paar Worte zu sagen.

Zum Schlusse erinnere ich die Regierung an das Versprechen, das den Kriegsverletzten geben wurde, dahingehend: Die Renten der Kriegsverletzten werden erhöht, bis der Staat konsolidiert sein werde. Nun erklärte der Herr Finanzminister schon zum zweitenmal, der Staat sei konsolidiert, das Budget aktiv. Wann wird dieses Versprechen eingelöst? Wann kommen die Kriegsopfer zu ihrem Rechte, wann werden ihre berechtigten Forderungen erfüllt? Wir verlangen von der Regierung als Antwort auf unsere Frage nicht neue Versprechungen, sondern die Einlösung der alten Versprechen. (Potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)

2. Øeè posl. Horpynky (viz str. 22 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Der Regierungsantrag Druck Nr. 1345, der unmittelbar vor Torschluß dem Parlamente vorgelegt wurde beabsichtigt, auch für das halbe Kalender jahr 1928 die Höhe der Einkommensgrenze, welche die Kriegsbeschädigten vom Bezuge der Rente ausschaltet, mit 5000 Kè für wirtschaftlich selbständig Tätige und mit 10,000 Kè für wirtschaftlich unselbständig Tätige festzusetzen, Im Motivenberichte wird angegeben, daß die Bedingungen, welche für die bisherige Festsetzung der Höhe der Einkommensgrenze in Betracht kamen, sich nicht wesentlich geändert haben, weswegen die Höhe der Einkommensgrenze für das Ausscheiden des Kriegsinvaliden aus den Rentenbezügen unverändert auf ein weiteres Halbjahr festgesetzt werden soll.

Sowohl dem sachlichen Inhalte des Gesetzesantrages als auch dieser Behauptung des Motivenberichtes muß widersprochen werden.

Als vor einem Jahre im Dezember 1926 die Höhe der Einkommensgrenze mit 5000 Kè bezw. 10,000 Kè für den Rentenbezug des Kriegsbeschädigten mit Gültigkeit für das Jahr 1927 gesetzlich festgesetzt, wurde hat die ausführliche Debatte im sozialpolitischen Ausschuß und im Plenum des Abgeordnetenhauses zur Genüge gezeigt, daß ein solches Beginnen der Regierung vollkommen widersinnig ist und mit keinem Argument sich begründen läßt.

Die Forderung der Kriegsbeschädigtenorganisationen, über die doch eine demokratische Regierung und eine demokratische Parlamentsmehrheit nicht so ohne weiteres hinweggehen sollte, ging seit jeher dahin, die Einkommensgrenze für Kriegsbeschädigte mit 16.000 Kè zu bestimmen und dabei endlich von dem Unsinn abzulassen, einen Unterschied zwischen wirtschaftlich selbständiger und wirtschaftlich unselbständiger Tätigkeit zu machen. Die Kriegsbeschädigten hätten diese einheitliche Erhöhung der Einkommensgrenze auf 16.000 Kè mit großer Freude begrüßt, weil sie daraus ersehen hätten, daß die Regierung mit der Erfüllung einer ganzen Reihe ihrer dringendsten Forderungen einen bescheidenen Anfang gemacht hat. Trotz aller Wechselrede hat aber die Regierung den guten Willen nicht gezeigt und die gemischtnationale Koalition hat in unbegreiflichem Gehorsam der Regierung geholfen, ihre Absicht zum Schaden der Kriegsbeschädigten zu verwirklichen. Das ist umso verwunderlicher, als jetzt der Regierungskoalition auch drei deutsche Standesparteien angehören, welche noch am Anfange des Jahres 1926 die gleiche Erhöhung der Einkommensgrenze für die Kriegsbeschädigten mit allem Nachdrucke gefordert haben, seit ihrem Eintritt in die Regierung aber diese Forderung haben fallen lassen und nunmehr nichts unternehmen, um ihre Teilnahme an der Macht zum Nutzen der zahlreichen deutschen Kriegsopfer auszunützen.

Es ist falsch, wenn der Motivenbericht behauptet, daß sich die Bedingungen, welche für die Regelung dieser Frage in Betracht kommen, nicht wesentlich geändert haben.

Vor allem muß doch festgestellt werden, daß die Einkommensgrenze von allem Anfange an schon im Gesetze Nr. 142/1920 viel zu niedrig angesetzt wurde, was schon durch die vorübergehende, aber vollkommen unzureichende Erhöhung durch ein Gesetz im Jahre 1922 bewiesen ist. Kleine Verschiebungen im Lebenshaltungsindex kommen daher hier nicht in Betracht, um damit zu begründen, warum die Erhöhung der Einkommensgrenze abgelehnt wird. Denn der Lebenshaltungsindex kann gar nicht so tief sinken, daß die Einkommensgrenze mit 5000 Kè überhaupt berechtigt erscheinen könnte.

Aber eine ganz andere Bedingung, welche für die Regelung der Einkommensgrenze in Betracht kommt, hat sich geändert und muß bei Lösung dieser Frage ganz bedeutend in Betracht gezogen werden. Nach dem neuen Steuergesetze beträgt das steuerfreie Einkommen 7000 Kè, kann aber noch bedeutend höher sein, wenn die Kinderzahl und weitere Umstände in Betracht gezogen werden. Demgegenüber darf ein wirtschaftlich selbständig tätiger Kriegsbeschädigter nicht mehr als 5000 Kè Einkommen haben, wenn er im Bezug der Kriegsbeschädigtenrente verbleiben will. Überschreitet sein Einkommen diese 5000 Kè, so scheidet er aus dem Rentenbezuge aus. Das heißt mit anderen Worten nichts anderes, als daß der wirtschaftlich selbständig tätige Kriegsinvalide niemals das steuerfreie Einkommen erreichen darf. Denn bleibt sein Einkommen unter 5000 Kè, so erreicht er trotz der Rente bei den hiesigen niedrigen Rentensätzen das steuerfreie Einkommen nicht, steigt aber sein Einkommen auch nur um 1 Kè über den Betrag von 5000 Kè, so verliert er die Rente und erreicht dann das steuerfreie Einkommen erst recht nicht. Und nun frage ich, ob die Tatsache des neuen Steuergesetzes allein nicht schon Grund genug gewesen wäre, die Einkommensgrenze für den Rentenbezug der Kriegsinvaliden zu ändern.

Doch der Motivenbericht weiß hiervon nichts zu berichten und so soll die Einkommensgrenze unverändert im kommenden Halbjahr beibehalten werden.

Aber die Kriegsbeschädigten sind bei dem heute in Verhandlung stehenden Regierungsantrag nicht allein die trauernden Beteiligten. Dieser Regierungsantrag ist eigentlich eine verächtliche Geste der Regierung gegen das Parlament selbst.

Als im Vorjahre dem Parlamente der gleiche Gesetzesantrag über die Verlängerung der Bestimmungen über die Einkommensgrenze vorlag, da löste er eine reiche parlamentarische Wechselrede aus; damals lagen dem sozial-politischen Ausschuß drei Initiativanträge, Druck Nr. 549, 557 und 698 vor, welche wohl die wichtigsten Forderungen der Kriegsbeschädigten enthalten, und die gleichzeitig mit dem Regierungsantrag über die Höhe der Einkommensgrenze verhandelt werden sollten. Allerdings, die Parteien der Regierungsmehrheit, die diese Initiativanträge selbst eingebracht und unterschrieben haben, mußten sie auf Befehl der Regierung ablehnen. So blieb von diesen Initiativanträgen damals nichts anderes übrig, als ein im Abgeordnetenhaus und im Senat einstimmig angenommener Resolutionsantrag, der folgenden Wortlaut hat:

"Die Regierung wird aufgefordert, ehestens das Gesetz über die Kriegsbeschädigten zu novellieren und hierbei am weitestgehenden vor allem die in den Initiativanträgen Nr. 549, 557 und 698 ausgesprochenen Forderungen zu berücksichtigen,"

Es ist selbstverständlich, daß niemand erwartet hat, die Regierung werde den in diesem Resolutionsantrag enthaltenen Aufforderungen binnen acht Tagen nachkommen. Aber seither ist ein Jahr vergangen und die Regierung hat bisher dem einstimmigen Wunsche und Willen beider gesetzgebender Kammern nicht entsprochen, Im Gegenteil, sie legt wieder den aus dem Gesamtkomplexe der Bestimmungen für die gesetzliche Versorgung der Kriegsbeschädigten herausgegriffenen Antrag über die Einkommensgrenze vor ohne auf die Wünsche und begründeten Forderungen der Kriegsbeschädigten Rücksicht zu nehmen, Dabei ignoriert sie ganz und gar den Resolutionsantrag der Nationalversammlung.

Ein ganzes Jahr ist eine geraume Zeit, in der die Regierung die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit dem Kriegsbeschädigtenprobleme zu beschäftigen und gemäß der genannten Initiativanträge eigene Regierungsanträge auszuarbeiten und dem Parlamente vorzulegen. Diesbezügliche Versprechungen und Zusagen wurden sowohl dem Parlamente, als auch den Kriegsbeschädigten gemacht, aber - wie so oft schon - nicht eingehalten. Ich kann nicht annehmen, daß die Regierung über derartig unfähige Beamte verfügt, daß diese trotz der vorliegenden und vorzüglich ausgearbeiteten Initiativanträge nicht einen passenden Regierungsantrag hätten ausarbeiten können. Wenn dies bis zum heutigen Tage nicht geschehen ist, so heißt das nichts weniger, als daß die Regierung mit voller Absicht den Wunsch der gesetzgebenden Körperschaft ignorieren und das ganze Parlament brüskieren wollte. Im Budgetausschusse hat der Herr Ministerpräsident Švehla von der Hebung des parlamentarischen Niveaus, von dem Werte der parlamentarischen Arbeit viel gesprochen. Seine Regierung, seine Minister mit ihm an der Spitze gehen aber verächtlich über einen von der ganzen Nationalversammlung geäußerten Wunsch hinweg, so als ob sie der ganzen Welt sagen wollten: "Was geht uns der ganze Parlamentarismus an, wir machen ja doch, was wir wollen."

Mich wundert es sehr, daß das Abgeordnetenhaus sich eine derartig verächtliche Behandlung gefallen läßt. Die traurigste Rolle spielen dabei wohl jene politischen Parteien, die augenblicklich die sogenannte Regierungsmehrheit bilden. Nicht allein, daß es ihnen ganz unmöglich ist, auf die Regierung, in deren Reihen ihre Exponenten als Minister sitzen, auch nur den geringsten Einfluß auszuüben, müssen sie sich auch widerspruchslos die schmählichsten Fußtritte von der Regierung als Dank für ihren jederzeit bewiesenen Kadavergehorsam gefallen lassen.

Die Regierung möge gewarnt sein, dieses ihr System so weiter fortzusetzen. Der Fluch der bösen Tat wird sich auch an ihr auswirken.

Wenn die Regierung ihren ablehnenden Standpunkt gegen die berechtigten Forderungen der Kriegsinvaliden immer mit dem "non possumus" des Herrn Finanzministers begründet hat, so glaubt ihr heute kein Mensch mehr diese faule Ausrede. Denn dem Herrn Finanzminister ist es wohl gelungen, den Staatshaushalt in eine Art Gleichgewicht zu bringen.... (Posl. dr Koberg: "Art'' ist gut!) Das ist nur vorsichtig ausgedrückt, Herr Kollege, nicht wahr? Es handelt sich darum, die Kriegsbeschädigtenfürsorge weiter nicht zu verschlechtern.

Also muß die Abneigung, welche die Regierung den Kriegsbeschädigten entgegenbringt, noch andere Ursachen haben. Wahrscheinlich sind diese darin zu suchen, daß die internationale Arbeitsgemeinschaft der Kriegsinvaliden und Kriegsteilnehmer sich nicht nur in den Dienst der Verteidigung ihrer materiellen, geistigen und kulturellen Interessen, sondern auch in den Dienst der Kriegsverhütung gestellt, hat. Die Regierung will nicht allen Steuerträgern im Staate zum Bewußtsein bringen, wieviel die Rentenversorgung der Kriegsopfer auf Jahre hinaus kostet, weil sie ja sonst nicht von den Volksvertretern die ungeheueren Geldsummen für ihren Militarismus und für die Vorbereitung eines neuen Krieges jährlich bewilligt bekäme. Darum hat die Regierung ein begreifliches Interesse daran, den Staat und die Gesellschaft vergessen zu lassen, welchen Dank sie den Toten und Krüppeln des Krieges schuldet.

Doch dieses Beginnen der Regierung ist wohl vergeblich. Heute gibt es keinen Menschen in diesem Staate, der die skandalösen Verhältnisse in der hiesigen Kriegsbeschädigtenfürsorge nicht aus eigener Anschauung kennen würde. Und von den Erwachsenen erfahren es die Kinder. Immer mehr verbreitet sich die Erkenntnis, daß der Staat sich zwar anmaßt, im Kriegsfalle das Blutopfer von seinen Bürgern mit brutaler Gewalt erzwingen zu dürfen, nachher aber die Kriegsopfer ihrem traurigen Schicksal schutzlos überläßt. Vielleicht ist das die beste Organisierung des Friedens. Denn im Ernstfalle kann sich dann der Herr Minister für nationale Verteidigung jene Dummköpfe suchen, welche unter solchen Verhältnissen noch mit Begeisterung für das undankbare Vaterland ins feindliche Feuer zu gehen bereit sind.

Jährlich läßt sich die Regierung für die Zwecke der Auslandspropaganda Millionenbeträge bewilligen, die aber ganz nutzlos herausgeworfen sind. Denn welche Propaganda die Regierung selbst durch ihr Verhalten gegen die Kriegsbeschädigten der Èechoslovakei im Auslande bereitet hat, beweist eine Entschließung, deren Wortlaut durch die gesamte ausländische Presse gegangen ist. Sie lautet:

"Die internationale Zusammenkunft der Kriegsbeschädigten- und Kriegsteilnehmerverbände in Wien am 1. Oktober 1927 stellt fest, daß die èechoslovakische Regierung bisher sich nicht bemüßigt gefühlt hat, die Versorgungsgesetze ihrer Kriegsbeschädigten einer durchgreifenden Novellisierung zu unterziehen und sie den internationalen Grundsätzen der Kriegsbeschädigtenfürsorge anzupassen. Sie stellt weiters fest, daß die Versorgung der èechoslovakischen Kriegsbeschädigten eine gänzlich ungenügende ist und nicht als menschenwürdig bezeichnet werden kann.

Sie warnt die Regierung der èechoslovakischen Republik vor der Absicht, eine Kürzung der augenblicklichen äußerst ungenügenden Versorgung vorzunehmen, weil dies zu einer furchtbaren Katastrophe in den Reihen der Kriegsbeschädigten führen müßte.

Sie erwartet von der Regierung und dem Parlamente der èechoslovakischen Republik, daß diese beiden Faktoren die Versorgung ihrer Kriegsbeschädigten ehestens so regeln werden, wie es sich für einen Kulturstaat, der die èechoslovakische Republik doch ist, gebührt."

Diese Entschließung wurde auch der hiesigen Regierung übermittelt. Die einzige Antwort, welche die Regierung darauf gefunden hat, ist der heute vorliegende Gesetzesantrag, der als ein Hohn auf die Kriegsbeschädigtenfürsorge bezeichnet werden muß.

Ich glaube zur Genüge begründet zu haben, warum die Deutsche Nationalpartei gegen diesen Regierungsantrag stimmen wird. (Potlesk poslancù nìm. strany národni.)

3. Øeè posl. Simma (viz str. 24 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Es könnte unsere Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetz heute gewiß unterbleiben., Wir haben die ganzen Jahre über, die das Parlament sich regelmäßig mit der den Anspruch auf Kriegsbeschädigtenrente ausschließenden Einkommensgrenze zu beschäftigen hatte, unseren Standpunkt genügend scharf gekennzeichnet. Und dabei pflegten wir dann die ganzen Jahre hindurch stets auch eine Darstellung unserer Auffassung zum Problem der Kriegsbeschädigten-Gesetzgebung, der Kriegsbeschädigtenfürsorge überhaupt zu geben. Wenn wir wieder sprechen, trotzdem schon von vielen Seiten der heute zur Tagesordnung stehende Regierungsantrag in einer Form kritisiert worden ist, mit der wir uns einverstanden erklären können, so ist der Grund der, daß wir auch selbst jedesmal nach außenhin gehört werden möchten als Träger von Verantwortlichkeit, die sich mit der Bagatellisierung eines der schwersten Staatsprobleme nicht verbunden erklären. Das Kriegsbeschädigtenproblem ist eines der schwersten Staatsprobleme. Die Art, wie der Staat diesem Problem gegenübersteht, beweist die Größe des Willens desselben, ein für ihn dargebrachtes Opfer zu achten. Gewiß kann ein Opfer, wie das Opfer von Blut und Leben, das der Kriegsbeschädigte bzw. seine Hinterbliebenen brachten, nicht ausgeglichen werden. Immerhin aber kann man aus der Größe des Opfers den Willen des Staates in dieser Richtung, wie ich das betonte, erkennen.

Unserer Meinung nach ist das Kriegsbeschädigtenproblem ein zeitliches. Wie ich das meine, wird Ihnen am besten begreiflich, wenn ich auf die langen Listen der Verstorbenen verweise, die wir fast in jedem Blatte der Kriegsbeschädigtenorganisationen als Nachrufe auf die durch den Tod abgegangenen Kriegsbeschädigten lesen können. Das Problem löst sich durch den Tod der Kriegsopfer allmählich von selbst. Grausam wäre es jedoch, sich ausschließlich diese Lösung zueigen zu machen. Unserer Meinung nach hat die Staatsverantwortung gerade infolge des Umstandes, daß das Problem zeitlich begrenzt ist, in dieser Zeit diesem Problem gegenüber mit der größten Sorgfalt zu begegnen. Dadurch würde sich der Staat wirklich als Sozialstaat erweisen, der er immer vorgibt zu sein, und der er immer sein will.

Prüfen wir die Absicht des Staates in diesem Sinne, so fällt die Prüfung schlecht aus. Die èechische Kriegsbeschädigtengesetzgebung ist schlecht auch zum Schaden des Ansehens des Staates, und das ist hier schon im Verlauf der Debatte einigemal erwähnt worden längst ihres Charakters wegen auch der zwischenstaatlichen Kritik zugeführt. Das sollte am meisten zu denken geben.

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