Bei dem Grundgedanken unserer Bodenreform kann
dies auch nicht anders sein. Die Erschütterung der Sicherheit
des Eigentums für die bisherigen Besitzer untergräbt
die Möglichkeit einer weitausschauenden wirtschaftlichen
Betätigung, sie unterbindet auch die Freude an der Arbeit
und am Arbeitserfolg und sie mindert den notwendigen Aufwand an
Arbeit und Kapital. Auf der an deren: Seite er folgt eine Zuteilung
an ungeeignete neue Erwerber, die sich nicht nach ihrer Kenntnis
und Fähigkeit, sondern nach ihrer nationalen und Parteizugehörigkeit
qualifizieren. Der enteignete Grundbesitz kommt so zur Bewirtschaftung
in vollkommen ungeeignete Hände.
Hier einige Beispiele für viele. Der ehemals
zur Clam-Galas sc en Herrschaft Friedland in Böhmen gehörige
Maierhof Nieder-Ullersdorf, im Ausmaß von 116 ha, wurde
im Frühjahr 1926 einem gewissen Poledník überlassen,
der dieses Objekt im Schätzwerte von rund 2 Millionen Kronen
um den lächerlichen Betrag von 270.000 Kronen ins Eigentum
erhalten sollte. Aber trotz dieser ungeheuer günstigen Voraussetzungen
war Poledník nicht in der Lage, seine Wirtschaft zu führen.
Hochkultivierte Felder verunkrauteten, die Verwendung der teueren
Düngemittel war eine unrationelle und nach kaum Jahresfrist
ging Poledník in Konkurs, hatte Schulden bei zahlreichen
Gewerbetreibenden der Gegend und wurde wegen betrügerischer
Krida verhaftet. Die segensreiche Wirkung der Bodenreform war
hier: Erstens dem neuen Grundherrn droht Kriminal, zweitens, seinen
Gläubigern, darunter armen Gewerbetreibenden, schwere Vermögensverluste
und drittens eine wahrhafte Illustration der praktischen Auswirkung
der Bodenreform. Nach Abgang des ersten Besitzers ließ es
sich aber das Bodenamt nicht verleiden, ein neues Protektionskind,
den Ing. Oldøich Wachtl, auf das Objekt zu setzen und es
ist zu befürchten, daß das Ende noch schlimmer als
der Anfang sein wird.
Ungeheuer sind auch die Folgen der Bodenreform in Nord- und Nordwestböhmen.
Außer drei Restgütern, welche Deutsche erhalten haben,
kam alles in èechische Hände. Das Unerhörte der
Restgutverteilung auf den ehemals Czerninschen, Dreherschen und
HielleDittrichschen Höfen ist allgemein bekannt. Das Bodenamt
hat aber dort seinen Zweck erreicht. Es hat neue èechische
Gutsherren geschaffen und ob in einem Stalle, der früher
70 bis 80 Stück Rassevieh beherbergte, heute nurmehr 10 Stück
Vieh mindester Qualität stehen, ist gänzlich
bedeutungslos. Welche Gesichtspunkte für die Zuteilung von
Restgütern maßgebend sind, erhellt aus einem Artikel
der Wiener Zeitung "Neue Wirtschaft", die folgende Restgutbesitzer
nennt, also unsachliche Protektionswirtschaft im höchsten
Maße: "Es erhielt das Restgut Podìbrad der Präsident
der Agrarbank Dvoøák, das Gut Èerná
erhielt Dr Pìknice, Sekretär des Landwirtschaftsministeriums,
das Restgut Tman-Nový Dvùr wurde einem Herrn
Holman, Neffen des Ministers Malypetr, der ber eits drei
Höfe besitzt, zugewiesen. Groß-Palec erhielt der Schwager
des Ministers, namens Vopršálek, der Schwiegervater
des Sekretärs des Ministers Dr Král bekam das Restgut
Uherce; der Agrarier Husník, ein Neffe Pražáks,
bekam das Restgut Pouzetín. Dem Zuteilungskommissär
Brabec aus Schlan wurde das Restgut Moran zugeteilt. Der Beamte
des Prager Bodenamtes Èech erhielt das Restgut Citolib."
Derzeit konzentriert sich der èechische Ansturm auf den
Wald. Präsident Voženílek
führte in seiner Budgetrede aus, daß zweifellos einen
bedeutenden Teil der Waldlatifundien vorwiegend der Staat selbst
in Händen, behalten wird. Wirtschaftliche Gründe sind,
hier eben so wenig maßgebend wie bei der, landwirtschaftlichen
Bodenreform. Konstatierte doch selbst Präsident Masaryk
in, seiner Neujahrsbotschaft 1922: "Die Bewirtschaftung
ganz dem Staate zu überlassen, wäre ein Fehler, da unser
Staat für eine so gewaltige Aufgabe nicht genügend vorbereitet
ist." Man braucht nicht in die Geheimnisse - der Èechoslovakisch
en Republik eingeweiht zu, sein, um
auf den ersten Blick zu erkennen, daß hier nur rein nationalèechische
Interessen im Spiele sind. Die Mitarbeit deutscher Parteien in
der Regierung hat den Charakter des Staates als èechischen
Nationalstaat nicht - zu ändern vermocht und speziell
alle Aktionen, die das Bodenamt durchführt, sind nur vom
Gesichtspunkte der Èechisierung des deutschen Gebietes
zu verstehen. Die Národní Jednota geht Hand in Hand
mit dem Bodenamte.
Nun ein kleiner Auszug aus dem Bericht der mährischen Èechisierungsvereine,
aus dem Aufruf der "Národní Jednota",
wo es heißt: "In Schlesien wird unser Vormarsch heuer
in Lobenstein, Pochmühl (Vykov) und Schellenburg enden. Die
letzte Gemeinde ist eine Vorstadt Jägerndorfs, wo wir eine
entsprechend sich entwickelnde Minderheit haben. Die Restgüter
in diesen Gemeinden kommen heuer in die Hände èechischer
Besitzer. Die Jägerndorfer Minderheit wird dadurch eine starke
Stütze erhalten. Das Restgut Lobenstein hat ein Ausmaß
von 240 Hektar guten Bodens, Lobenstein, der Geburtsort
Hans Kudlichs, dieses grimmigen Feindes des èechischen
Volkes, wird durch diese Tat unser. Die leiblichen Reste Hans
Kudlichs wurden aus Amerika nach Lobenstein gebracht und hier
in einem Mausoleum niedergelegt, das in der unteren Hälfte
eines Aussichtsturmes am Berge im Gemeindewalde
errichtet wurde. Unser Denkmal wird besser und bedeutungsvoller
sein. Übrigens wird auch dieser Boden nicht lange in deutschen
Händen bleiben. Hans Kudlich wird nicht in deutscher Erde
schlafen. Schade, daß der Vizepräsident des Bodenamtes
Josef Malý den Verkauf des Hofes Bransdorf (Brotice) bewilligte,
Jägerndorf könnte völlig umzingelt werden..."
Ich könnte noch eine ganze Reihe solcher
Sachen aus Schlesien erzählen, aber es ist für uns ein
trauriges Kapitel, daß gerade diese Angelegenheit, die für
uns so wichtig ist, durch die Mitarbeit der deutschen Regierungsparteien,
insbesondere der Herren vom Bund der Landwirte, in eine so schwierige
Lage gekommen ist.
In der Mai-Ausstellung 1927 der èechoslovakischen landwirtschaftlichen
Gesellschaft (Zemìdìlská jednota) hat das
Bodenamt in zahlreichen Statistiken die Bilanz der Bodenreform
für den Stichtag 31. März 1927 veröffentlicht.
Nach diesen ist der derzeitige Stand folgender: Das Gesamtausmaß
des beschlagnahmten landwirtschaftlichen Bodens
beträgt 1,229.688 ha, der anderweitige Grund und Boden 2,733.376
ha; hiervon wurden bisher der Bodenreform unterzogen: Verkauf
an langjährige Pächter 80.895 ha, Zuteilung von Baugrund
6311 ha, Zuteilung von zerstreut liegenden Grundstücken 9302,
ordentliche Zuteilung 419.799 ha beschlagnahmten landwirtschaftlichen
Bodens und 75.629 ha anderweitigen Bodens. Verkauf nach §
7 des Beschlagnahme-Gesetzes: a) Entlassung aus der Beschlagnahme
100.046 ha landwirtschaftlichen Bodens und 73.595 ha anderweitigen
Bodens; b) bisher noch nicht genehmigtes sogenanntes kleines Programm
52.160 ha landwirtschaftlichen Bodens und 61.374 ha anderweitigen
Bodens; Entlassung aus der Beschlagnahme nach § 3 a) des
Beschlagnahmegesetzes 4555 ha landwirtschaftlichen Bodens und
935 ha anderweitigen Bodens; Entlassung aus der Beschlagnahme
nach § 20 des Zuteilungsgesetzes 11.900 ha landwirtschaftlichen
Bodens und 98.968 ha anderweitigen Bodens; verstaatlicht wurden
13.690 (179.165) ha, Anspruch von 1730 Eigentümern auf Grund
und Boden nach § 11 des Beschlagnahmegesetzes 259.500 (173.000)
ha. Im ganzen somit 958.158 ha beschlagnahmten landwirtschaftlichen
Bodens und 662.666 anderweitigen Bodens, Es verbleiben daher für
das Jahr 1927 und weiterhin 271.530 ha landwirtschaftlichen Bodens
und 2,070.710 ha anderweitigen Bodens.
Aus diesen Zahlen ist zu entnehmen, daß
die Bodenreform, soweit landwirtschaftlicher Grund und Boden in
Frage kommt, als nahezu beendet betrachtet werden kann. Landwirtschaftlicher
Grundbesitz, der jetzt noch der Bodenreform unterworfen werden
soll, liegt zum größten Teil in der Slovakei und Karpathorußland.
In den sogenannten historischen Ländern (Böhmen, Mähren
und Schlesien) kann die landwirtschaftliche Bodenreform fast gänzlich
als beendet gelten.
Uns interessiert hier die nationale Seite des
Problems. Ob die Bodenreform wirtschaftlich richtig oder unrichtig
war, ob sie zu einer besseren und gesünderen Bodenverteilung
geführt hat und welchen Einfluß sie auf die landwirtschaftliche
Produktion äußert, bleibe hier unerörtert.
Zur Untersuchung steht nur die Frage, ob durch die Bodenreform
eine Verschiebung des Bodenbesitzes zwischen den einzelnen die
Èechoslovakei bewohnenden Nationalitäten erfolgt ist
und ob und inwieweit durch die Bodenreform der Besitz des
deutschen Volkes an Grund und Boden geschmälert wurde. Wir
gehen hierbei von folgenden Voraussetzungen aus: Wie durch die
Bodenreform einem Großgrundbesitzer sein Besitz ganz oder
teilweise enteignet wurde, so ist damit unter allen Umständen
im Hinblick auf den geringen Entschädigungspreis (ein Sechstel
bis ein Zehntel des Verkehrswertes) eine Vermögensschädigung
des Grundbesitzes verbunden. Diese privatwirtschaftliche Vermögensminderung
wird jedoch zu einem Verluste des Volksvermögens, wenn die
Zuteilung des Bodens nicht an Volksgenossen des Großgrundbesitzes
erfolgt. Wird z. B. der Besitz eines deutschen Großgrundbesitzers
in deutscher Gegend enteignet und der Boden Èechen zugeteilt,
so wird das deutsche Volksvermögen zu Gunsten des èechischen
geschädigt und nebenbei das deutsche Sprachgebiet
mit volksfremden Elementen durchsetzt, (Pøedsednictví
pøevzal mistopøedseda Slavíèek.)
In Böhmen, Mähren und Schlesien waren
vor Beginn der Bodenreform rund 500.000 ha beschlagnahmter landwirtschaftlicher
Fläche im Eigentum nichtèechischer, u. zw.
zum überwiegenden Teile deutscher Eigentümer. Rechnet
man die Fläche ab, die für die Besitzer noch übrig
bleibt, so ergibt sich, daß rund 361.000 ha durch die Bodenreform
ihren Besitzer gewechselt haben, bzw. in kürzester
Frist wechseln werden. Hiervon sollen an deutsche Bodenwerber
nicht mehr wie 45.000 ha gelangt sein. Daraus ergibt sich eine
Verminderung des deutschen Besitzstandes von rund 325,000 ha.
Da der durchschnittliche Entschädigungspreis 1904 Kronen
pro ha beträgt (nach der Rede des Präsidenten des Bodenamtes
Dr Voženílek im Budgetausschuß
nach dem "Prager Tagblatt" vom 13. November 1926, Nr.
267) und der effektive Wert mit mindestens dem sechsfachen, mithin
rund 11.000 Kronen angenommen werden muß, ergibt sich eine
Schädigung des deutschen Volksvermögens um das Fünffache
des Entschädigungspreises, mithin um rund 3100 Millionen
Kronen. In der Slovakei und Karpathorußland sind die analogen
Zahlen: 755 nichtèechische Eigentümer mit einem landwirtschaftlichen
beschlagnahmten Besitz von 390.648 Hektar.
Legt man ebenfalls die Annahme zugrunde, daß dem Eigentümer
300 Hektar verbleiben, so ergibt sich für die Bodenreform
eine Restfläche von 164.148 Hektar nichtèechischen
Besitzes. Die Annahme, daß die ortsansäßige ungarische
Bevölkerung 14.000 Hektar erhält, ist äußerst
hoch gegriffen und es wird hinter den Tatsachen zurückbleiben,
wenn wir annehmen, daß in der S!ovakei und Karpathorußland
150,000 Hektar die ehemaligen deutschen und ungarischen Besitzes
in èechische und slovakische Hände
überführt werden. Daraus ergibt sich, nach der gleichen
Berechnung wie oben, eine Vermögensschädigung der Minderheitsvölker
um 1428 Millionen, das sind zusammen 4528 Millionen Kronen. Alle
diese Zahlen sind äusserst vorsichtig gewählt und die
tatsächliche Schädigung des deutschen Volksvermögens
wird in Wirklichkeit noch um ein Beträchtliches höher
sein.
Als reines Stiefkind dieser Republik muß
ich das arme Schlesierland bezeichnen. Die deutsche Land- und
Forstwirtschaftsgesellschaft in Troppau als Landeskulturstelle
bekommt so kleine Zuwendungen, daß man sie als Bettelgroschen
bezeichnen kann. Bekam, dieses Gebirgsland jetzt schon so kleine
Beträge, so fürchten wir, daß dieses Land, eingegliedert
in das Land Mähren, noch schlechter daran sein wird. Der
deutschen Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft, die mit der
Durchführung der Landeskulturstellen für die deutschen
Landesteile Schlesiens betraut ist, bekommt zur Deckung der Regiebeihilfen,
des Personal- und Sachaufwandes, vom Staate jährlich 20.000
Kronen und mit diesen 20.000 Kronen soll sie das Auslangen finden.
Den großen Staatssparmeister Finanzminister Dr Engliš
möchte ich gern als Leiter dieser deutsch en Land- und Forstwirtschaftsgesellschaft
sehen, wie er sich bei diesem Bettelgroschen durchhungern würde,
um allen Anforderungen gerecht werden zu können. Die im Lande
Schlesien bestehenden 16 landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen,
die Landesackerbauschule in Ober-Hermsdorf, die Haushaltungsschule
in Freudenthal, bedürfen dringendst moderner Lehrmittel,
Zur Förderung des landwirtschaftlichen Fachbildungswesens,
zur Abhaltung von Vorträgen, Spezialfachkursen, Exkursionen,
Fachblattausgestaltung und Büchereiwesen ist kein Geld vorhanden.
Im Jahre 1927 wurden der schlesischen Landwirtschaft 8900 Kronen
zur Verfügung gestellt, zum Zwecke der Förderung der
Pflanzenproduktion. Wie man mit diesem Almosen Wiesen, Feldfutter,
Obst- und Flachsbau, Sortenanbau, Düngungsversuche, Schädlingsbekämpfung,
Saatgutveredelung und Beizung und noch die Bezahlung für
den Fachreferenten bestreiten soll, ist unfaßbar. Das Gebirgsland
Schlesien bedarf einer großangelegten Grünlandswirtschaft,
um der Viehzucht und Milchwirtschaft zum Aufschwunge zu verhelfen.
Die Leistungskontrollorganisationen müssen verkümmern,
der Elektrifizierung und Mechanisierung der landwirtschaftlichen
Betriebe kann das nötige Augenmerk nicht gezollt werden,
da das Land arm ist. Veranstaltungen von Wettbewerben, Vorführungen
und Prüfungen landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte,
die letzten Endes dem Handel und der Industrie und überhaupt
der ganzen Volkswirtschaft zugute kämen, können mangels
an Unterstützungen nicht in großzügiger Form durchgeführt
werden. Für Dienstbotenprämiierungen ist kein Geld da.
Der Subventionssatz für Drainage- und Meliorationsanlagen
sollte für Gebirgsgemeinden mit 60% des Kostenvoranschlages
eingestellt werden. Das Genossenschaftswesen bedarf einer besonderen
Unterstützung. Ich habe eine Reihe Anträge gestellt,
die, wie ich hoffe, angenommen werden, zumal doch die deutschen
Regierungsparteien so stramm in der èechischen Regierungslaube
sitzen. Herr Windirsch,
der Obmann des Bundes der Landwirte, ist von der zuckersüßen
Politik der lieben Symbiosebrüder so großartig erfüllt,
daß es doch ein leichtes für einen regierungstreuen
Abgeordneten sein muß, alle Wünsche, die für die
arme deutsche Landwirtschaft vorgebracht werden, durchzusetzen.
Um die schlesischen Anträge habe ich keine Bange. Denn daß
diese Anträge von der Regierungsmehrheit angenommen werden,
dafür sorgt die allezeit bewährte Kraft des Obmannstellvertreters
der deutschen Landwirtevereinigung Schlesiens, Herr Abg. Halke.
Eine weitere Angelegenheit, die ich hier vorzutragen
habe, ist, daß gerade am Staatsfeiertag von den uniformierten
und nichtuniformierten Gendarmerieposten eine Menge Aufschreibungen
vorgenommen wurden, weil die Landwirte draußen arbeiteten.
Ich habe den Herrn Ackerbauminister ersucht, er möge in dieser
Beziehung prüfen, ob es nicht für die Landwirtschaft,
insbesondere in den deutschen Gebieten in den rauheren Lagen wichtig
ist, daß auch an diesem Tage die Arbeit erlaubt würde,
da doch auch der Feiertag erst ganz neu eingeführt ist. Denn
sonst kommen wir mit unseren Arbeiten nicht vorwärts, wir
sind nicht imstande, vorwärts zu kommen, da uns nur eine
sehr karg bemessene Vegetationszeit zur Verfügung steht.
Es sind eine ungeheure Menge solcher Anzeigen erstattet worden
und ich möchte mich von dieser Stelle auch jetzt wieder dafür
aussprechen, daß diese Angelegenheit in ruhiger Form behandelt
wird und keine Bestrafungen durchgeführt werden, Denn wenn
diese Arbeit am Staatsfeiertag so gefährlich ist, dann müßten
auch andere Arbeiten ruhen, wie z. B. bei der Eisenbahn und bei
der Schifffahrt, dann dürften keine Tanzunterhaltungen abgehalten
werden, die Kirchen müßten geschlossen werden. Kurzum,
das ist eine ungeheure Menge von Arbeitsleistungen und ich glaube,
es wird sich niemand dazu verstehen, gerade diese Arbeit der Bauern
zu verurteilen.
An den Herrn Ackerbauminister möchte ich
noch einige Fragen richten, Im kleinen Ländchen Schlesien
treibt der Militarismus sein besonders herausforderndes Spiel,
Heuer war wieder einmal Scharfschießen in der Gemeinde Thomasdorf
bei Freiwaldau. Was da die Soldateska trieb, geht schon über
die Hutschnur. Durch Gärten, Wiesen, gutangebaute Felder
wurde marschiert, Scheiben stellte man so auf, daß junge
Wälder sehr arg beschädigt wurden. Wege, Stege und Feldraine
wurden mit Kot verunreinigt. Es wurde von den dortigen Besitzern
verlangt, daß eine Latrine angelegt werde. Es ist aber nichts
geschehen, denn zivilisierte Menschen brauchen solche Einrichtungen
nicht, Sogar Offiziere ritten durch Wiesen, Gärten und Felder,
In ebensolchem Maße schädigt man im Freudenthaler Bezirke
die Landwirtschaft, eigentlich in noch viel ärgerem Maße,
weil man dort alljährlich das Artillerieschießen veranstaltet,
grenzenlos sind die Beschädigungen, die angerichtet werden,
für die Schadensgutmachung hat man kein Geld, zum Verpulvern,
um dem Herrgott die Fenster einzuschießen, da fließen
die Millionen nur so. Unerhört ist jetzt der Fall, daß
man zu Freudenthal einen Militärschießplatz errichten
will, auf kleinbäuerlichen Besitzen, wo etliche 30 Besitzer
dadurch schwer wirtschaftlich geschädigt werden. Zu diesem
Zwecke hat man Gewalt angewendet und die Enteignung ausgesprochen.
Ich frage den Herrn Ackerbauminister, ob er das gutheißen
wird, daß in rauher Gebirgslage wohnende Bauern, die unter
den schwierigsten Verhältnissen dem kargen Boden spärliche
Ernten abringen, in solch roher und herzloser Weise um die freie
Betätigung gebracht werden, nur zu dem Zwecke, daß
die Herren Offiziere einer recht bequemen Betätigung huldigen
können, Durch Jahre hindurch wurde auf dem Schießplatz
zu Bransdorf geschossen, auf einmal ist das Militär matt
geworden und hält die 16 Kilometer Eisenbahnfahrt nicht mehr
aus. Da muß dringend Abhilfe geschaffen werden.
Wenn man so unvoreingenommen die Politik in diesem Staate aufmerksam
verfolgt, kommt man zu der Überzeugung, daß all das,
was dem Staatsmachtvolke, den Èechen, wertvoll und dienlich
erscheint, für uns Deutsche in diesem Staate schädlich,
ja sogar sehr hinderlich in der Erreichung von wirtschaftlichen
und auch politischen Erfolgen sein kann. Ich verweise da auf die
Schaffung von Standesparteien. Für die Èechen
bedeuten die Standesparteien keine völkische Wertverminderung,
da die nationale Frage für sie gelöst ist. Für
uns Deutsche in diesem Staate bedeuten die Standesparteien die
vollständige Hinüberleitung der deutschen Volksmassen
zum reinen Materialismus. Aus jeder Rede, die von deutscher
regierungsparteilicher Seite gehalten wurde, kam en leise und
stärker klingende Lobpreisungen für das èechische
Staatsvolk. Immer wird von Erfolgen wirtschaftlicher Natur gesprochen,
die man nie sieht und auch niemals sehen
wird auf deutscher Seite, im deutschen Wirtschaftsleben, täglich
und stündlich sinkt ein deutscher Wirtschaftsbetrieb in den
unersättlichen èechischen Staatsrachen.
Die starke Materialisierung deutscher Volkskreise in den Standesparteien
ertötet alle völkische Ideale und Ziele.
Spricht ein solcher politischer Standesparteiler
von höheren Idealen und Zielen, von germanischer Kraft und
Heldentum, von Freiheit, Wahrheit und Recht, von edlem Leben und
Streben in Haus und Schu!e, von deutscher Heimat und Herd,
vom schönen deutschen Liede und von warmer Liebe zum angestammten
Volke und sitzt dabei im deutschfeindlichen èechischen
Regierungsringe, so ist alles Lüge, Betrug und Heuchelei.
Es widerstrebt mir, als aufrechtem deutschen Manne, der im Dienste
an seinem Volke alt und grau geworden
ist, mich mit der Rede eines Kollegen zu beschäftigen, der
scheinbar alle Ideale von Volksfreiheit und Selbstbestimmung,
für die er einst kämpfte, vergessen hat und der zur
Freude der Èechen hier ihnen bestätigte, daß
sie recht gehabt haben, uns zu unterwerfen.
Die Tatsache allein, daß er sich nicht versagen konnte,
dem totscheinenden Löwen mutig den Eselstritt zu versetzen,
kennzeichnet das Niveau des jetzigen Obmanns der Landbündler.
Dekken seine Klubkollegen die dem deutschen Volke angetane Schmach,
dann tun die Herren mir sehr leid. Das volksdeutsche Bauerntum
in den Sudetenländern wird diese Taktlosigkeit nicht gutheißen.
Diese erbärmliche Tat sollte uns alle wachrütteln aus
dem träumerischen Nachtwandlerschlafe, der uns immer tiefer
in die Parteiensümpfe führt. Der Weg müßte
jetzt frei werden zur großen deutschen Volksgemeinschaft.
Ich fürchte, der Einfluß des Hradschins wird wieder
alle guten Keime ersticken. (Souhlas a potlesk poslancù
nìm. strany národní.)
Hohes Haus! Seit Jahren wird in diesem Hause
von den Rednern der Oppositionsparteien über die unwürdige
Art der Behandlung des Staatsvoranschlages Klage geführt
und scharfe Kritik an den Methoden der Regierungsmehrheiten in
der parlamentarischen Arbeit überhaupt geübt. Bisher
wurden jedoch weder die berechtigten Klagen von der Regierungsmehrheit
beachtet, noch haben die schärfsten Kritiken etwas gefruchtet.
An diesen eines Parlaments unwürdigen Methoden hat sich auch
durch den Eintritt der drei deutsch-bürgerlichen aktivistischen
Parteien nicht nur nichts zum Besseren gewendet, sondern es ist
im Gegenteil in dieser Richtung noch schlechter geworden, als
es zur Zeit der allnationalen Regierungskoalition war. Man kann
es, ohne sich ein er Übertreibung schuldig zu machen, als
eine reine fabriksmäßige Betriebsweise bezeichnen,
wie hier in diesem Parlamente die wichtigsten, das wirtschaftliche,
kulturelle und soziale Leben der Bevölkerung aufs tiefste
berührenden Gesetzmaterien behandelt und fertiggestellt werden.
Die Beschränkung der Gesamtdauer der Beratung des Staatsvoranschlages
auf insgesamt 72 Stunden einschließlich der mehrere Stunden
in Anspruch nehmen den Abstimmung, wobei für den einzelnen
Abgeordneten die Redezeit mit dem lächerlich geringen Ausmaß
von 12 bis 14 Minuten bemessen ist, wirkt geradezu niederdrückend
und lähmend, erzeugt eine allgemeine Interesselosigkeit und
drückt die ganze Beratung des Staatsvoranschlages auf das
Niveau einer Farce herab. Bei einer solchermaßen bemessenden
Gesamtberatungsdauer und knappen Redezeit wird es den Einzelnen
unmöglich gemacht, sich auch nur mit den allerwichtigsten
Fragen einigermaßen zu befassen.