Ètvrtek 1. prosince 1927

Was das Fachschul- und gewerbliche Fortbildungsschulwesen betrifft, so müssen wir die in Betracht kommenden Ministerien ersuchen, diesen Anstalten ein ganz besonderes Augenmerk zuzuwenden. Der Herr Finanzminister hat auch hier sehr richtig erklärt, daß alles, was den Menschen verbessert, auch das verbessert, was der Mensch schafft. Es wäre deshalb ein Sparen bei diesem Kapitel am unrichtigen Platze. Denn die junge Zukunft, die eine Fachschule besucht, geht in den seltensten Fällen als geistiges Proletariat heraus, sondern es sind diese Gebildeten gewöhnlich schon mit ihrem 24. Lebensjahre Industrie- oder Gewerbsunternehmer, mithin Steuerzahler, deren Nutznießer wiederum der Staat ist. (Sehr richtig!)

Was die gewerblichen Fortbildungsschulen betrifft, so können wir ein zehnmonatiges Schuljahr in zwei Klassen im Interesse des Kleingewerbes nicht für gut halten und beanspruchen die Beibehaltung des gegenwärtigen Systems mit möglichster Erweiterung des fachlichen Unterrichtes. Eine besonders wichtige Frage für das gesamte Wirtschaftsleben ist auch die Novellierung der Sozialversicherung. Wir beabsichtigen dadurch keinesfalls eine antizosialistische Stellung einzunehmen, sondern diese Novellierung muß sowohl das Interesse der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber beinhalten.

Auch ist es an der Zeit, daß endlich eine annehmbare Vorlage für die alten und mittellosen Bürger ins Haus kommt, welche das 60. Lebensjahr überschritten haben. Im Voranschlage ist jener Versicherungsnehmer vergessen worden, welche im Hultschiner Lande noch immer der Anerkennung bzw. der Erfüllung ihrer Rechte aus der seinerzeitigen reichsdeutschen Pflichtversicherung vergeblich harren. Seit 8 Jahren ist die Angelegenheit, die auch Herr Koll. Dr Luschaka bereits ausgeführt hat, hin- und hergeschoben worden, ja sogar entgegen der Verpflichtung nach Artikel 312 des Friedensvertrages von Versailles zum Schaden der Berechtigten abgelehnt worden. Im Senat hat Herr Senator Stolberg einen Antrag in dieser Sache gestellt, welcher auch noch nicht verhandelt wurde. Zum Zeichen der Änderung der diesbezüglichen Ansichten ist es unentbehrlich, daß die Sache nunmehr raschest gesetzlich und dadurch endgültig erledigt wird. Wir beantragen daher in einem Resolutionsantrage, die Regierung aufzufordern, ehestens einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit welchem in Durchführung des Art. 312 des Friedensvertrages von Versailles die Sozialversicherung jener Personen geregelt wird, welche nach den reichsdeutschen Gesetzen die Ansprüche oder die Anwartschaft auf Versicherungsleistungen erworben haben.

Was die Bezirkssozialversicherungsanstalten anlangt, so laufen täglich Beschwerden seitens der Arbeitgeber ein, daß viele dieser Anstalten, ganz besonders jene in Freiwaldau in Schlesien, mit den größten Schikanen vorgehen. So haben sich in den letzten Tagen zahlreiche Fälle ereignet, wo man dem Meister die gerichtliche Exekution für eine angeblich rückständige Bezahlung ins Haus schickte, obwohl diese Gelder schon vor Wochen eingezahlt worden sind. Wir ersuchen den Herrn Minister, endlich einmal die Neuwahlen in diese Kassen zu veranlassen, damit dort, wo es erforderlich ist, Ordnung geschaffen werde. In Bezug auf die Landwirtschaft, ganz besonders im Interesse der Gebirgsbauern, welche Edelgetreide nicht anbauen können und sehr häufig auf die Flachsbewirtschaftung angewiesen sind, ist es gelegen, daß endlich auch der Fehler im Zollgesetz nachgeholt wird und der Zoll auch auf den Flachs erstreckt werde.

Eine allgemeine Geldknappheit und Kapitalsnot vorwiegend in den minderbemittelten Schichten der Bevölkerung hat die Nichteinlösung der Kriegsanleihe zur Folge. In Anbetracht dessen, ganz besonders aber in Bezug auf die in der letzten Zeit zutage getretenen fragwürdigen Kriegsanleiheaffären, wodurch der Staat um viele Millionen geschädigt worden ist, müssen wir immer wieder betonen, daß in der Einlösung der Kriegsanleihe und in dem Gesetz zu derselben noch nicht das letzte Wort gesprochen sein darf. Denn es geht nicht an, daß auf der einen Seite Millionen verschwinden und auf der andern Seite Kleinbürger durch Nichteinlösung ihrer sauer erworbenen Ersparnisse ruiniert werden.

Auch sollte die Ausgabe der ohnedies nur geringen Ersatzschuldverschreibungen möglichst beschleunigt werden, da es sich um ein Volksvermögen der ärmsten Bevölkerungsschichten handelt.

Ein wichtiger Faktor für die gesamte Volkswirtschaft sind auch die Selbstverwaltungsverbände. Wenn der Herr Finanzminister erklärt, daß, während der Staat seine Ausgaben verringert, die Selbstverwaltungen ihre Ausgaben in überstürzter Weise erhöhen und wenn diese Erhöhung vom Jahre 1926 von 5800 Millionen im Jahre 1927 auf 7100 Millionen laut der Voranschläge gestiegen sein soll, so können wir uns mit dieser Ansicht nicht voll einverstanden erklären (Posl. Heeger: Er muß das Material vorlegen!) Ich komme mit dem Material auch ohne Ihren Zwischenruf! (Posl. Heeger: Ich meine, der Minister muß das Material vorlegen!) Ich werde es bringen. (Posl. Heeger: Sie können es ja gar nicht bringen!) Ganz abgesehen davon, daß der größte Teil der deutschen Selbstverwaltungen einen geordneten und sparsamen Haushalt führt, ist zu bedenken, daß diese präliminierten Beträge auch nicht annähernd eingehen. Ich weise hier nur auf einige Verwaltungskörper hin: Die Bezirksverwaltungskommissionen präliminierten im Jahre 1926: Arnau präliminiert 1,510.000, eingegangen 425.000. Aussig präliminierte 6,989.000, eingegangen sind 3,497.000, Böhmisch-Leipa präliminiert 790.000, eingegangen 311.000, Gablonz präliminierte 3,362.000, eingegangen 2,284.000, Haida präliminierte 788.000, eingegangen 208.000. Hostau präliminiert 227.000, eingegangen 95.000, Kaaden - Duppau, präliminierte, 1,418.000, eingegangen 722.000, Neudek präliminierte 1,320.000, eingegangen 678.000, Neuern präliminierte 646.000, eingegangen 326.000. Schatzlar präliminierte 373.000, eingegangen 187.000, Tetschen präliminierte 6,288.000, eingegangen 2,892.000, Wekelsdorf präliminierte 494.000, eingegangen 291.000, Wildstein präliminierte 500.000, eingegangen 273.000, Zwickau präliminierte 452.000, eingegangen 142.000.

Von den Gemeinden präliminierten Altrohlau 724.000, eingegangen 362.000, Bodenbach präliminierte 4,498.000, eingegangen 2,358.000, Böhmisch - Leipa präliminierte 1,151.000, eingegangen 418.000, Chodau 529.000, eingegangen 225.000, Fischern präliminiert 519.000, eingegangen 284.000, Jägerndorf präliminierte 2,623.000, eingegangen 1,176.000, Komotau präliminierte 4,165.000, eingegangen 2,165.000, Neudek präliminierte 2,019.000, eingegangen 506.000, Oberdorf präliminierte 341.000, eingegangen 144.000, Saaz präliminierte 2,968.000, eingegangen 1,690.000, Turn präliminierte 1,554.000, eingegangen 554.000, Tachau präliminierte 663.000, eingegangen 289.000, Èechisch-Teschen präliminierte 961.000, eingegangen sind 324.000.

In Anbetracht dieser Ziffern ist wohl kaum anzunehmen, daß eine Verschwendung bei den Gemeinden auch nur möglich gewesen wäre. Wir weisen schon heute darauf hin, daß der Herr Finanzminister mit den 160 Millionen, welche die Gemeinden bzw. Selbstverwaltungsverbände als Ersatz für die durch das Gemeindefinanzgesetz gekürzten Zuschläge bekommen sollen, nicht das Auslangen finden dürfte und daß die Regierung wird daran denken müssen, den Gemeinden den übertragenen Wirkungskreis zu bezahlen.

Ein ganz besonderer Faktor, welcher für die Volkswirtschaft in Frage kommt, sind die Sparkassen. Wir ersuchen den Herrn Finanzminister dringend, die Sanierung sämtlicher Sparkassen, welche durch die Kriegsanleihe in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, ehetunlichst durchzuführen. Von einer Sanierung als solcher kann wohl nicht gesprochen werden, nachdem diese Geldinstitute nicht passiv sind, sondern nur der Anwendung des Kriegsanleihegesetzes bedürfen. Auf meine Interpellationen in dieser Angelegenheit hat der Herr Finanzminister am 10. April 1926 in Aussicht gestellt, in Anwendung des § 26 des Kriegsanleihegesetzes diesen Geldinstituten ausgiebige Kredite mit mäßigem Zinsfuß zu gewähren. Leider ist der Erfolg bis heute zum großen Teil noch ausstehend, es wird dieses Sanierungswerk nicht in der richtigen Weise gefördert. Es kommt oft vor, daß von Lombardschuldnern übernommene Kriegsanleihen wegen Ermangelung eines geringfügigen Nachweises nicht übernommen werden, auch wenn der Lombardschuldner oftmals gar nicht mehr auffindbar ist. Auch ereignen sich Fälle, daß die Sparkassen von zahlungspflichtigen Lombardschuldnern übernommene Kriegsanleihen nicht zur Zeichnung verwenden dürfen, weil inzwischen ein Umtausch in Entschädigungsschuldverschreibungen abgewiesen wurde, oder daß die Sparkassen, wenn sie statt der erbetenen privilegierten Zeichnung nur die unprivilegierte vornehmen dürfen, die ganze Zeit bis zur Zeichnung die Zinsen verlieren sollen. Auch knüpft der Herr Finanzminister in der letzten Zeit die Bewilligung zur Zeichnung der 4. Staatsanleihe von eignen oder übernommenen Kriegsanleihen an die Bedingung, daß nach Durchführung der Zeichnung die 6%ige vierte Staatsanleihe dem Staate zu 100 überlassen werde. Durch diese Bedingung wird für manche besonders hilfsbedürftige Kasse die Sanierung verzögert, denn manche Kasse hat damit gerechnet, daß sie durch billiges Arrosierungsdarlehen in die Lage kommt, ihre Verhältnisse zu ordnen. Nun waren solche Darlehen zu einem günstigeren Zinsfuß als den bisher für Volksgeldanstalten berechneten 61/4% in der Kriegsanleihenovelle von 1926 vorgesehen. Auch im Motivenbericht war die Verzinsung wie die Amortisation in einer rücksichtsvolleren Weise vorgesehen. Der Zinsfuß sollte nach dem Motivenberichte so sein, daß sich das Arrosionsdarlehen, aber auch die alte Kriegsanleihelombardschuld verzinse und amortisiere. An und für sich hat die Kriegsanleihenovelle ohnedies nicht viel geboten. Aber daß sie sich in ihrer praktischen Auswertung derart von den Absichten des Gesetzgebers entfernt, war doch nicht zu erwarten. Wir wollen keine Geschenke, sondern nur Zugeständnisse im Ausmaß des unbedingt Notwendigen. Eine verschärfte Spannung zwischen den Zinsen der Staatsanleihe und dem Zinsfuß für das Arrosionsdarlehen sollte die Rettung mancher Kasse sein, und es bleiben ihnen nur 41/2% von den Entschädigungsschuldverschreibungen, und das bedeutet, da ja das Kapital um 25% verkürzt ist, nur 3,38%. Aber selbst wenn wir uns damit abfinden könnten, daß der Staat das Darlehen zu billigeren Sätzen nicht zur Verfügung stellen will, mit welchem Recht verhindert er die Kassen, sich diese Darlehen anderswo günstiger zu beschaffen? Es müßte doch heute möglich sein, bei großen Anstalten, wie Zentralsozialversicherung und dergleichen, zu einem niedrigeren Zinsfuß als zu 6% Geld zu bekommen! Diese Kassen haben doch die Ermächtigung, die der Herr Finanzminister in der Kriegsanleihenovelle erlassen hat, immer als eine Grundlage für Begünstigungen, die den Kassen zugute kommen sollten, angesehen und jetzt werden sie unmittelbar gegen dieselben angewendet und zu Begünstigungen des Finanzministeriums gemacht. Wir verlangen nicht mehr, als daß der Staat die Kriegsanleihen zu den üblichen Bedingungen einlöst und dabei den Kassen, die darauf angewiesen sind, nicht den Weg der Selbsthilfe versperrt.

Der Herr Finanzminister begründet das gegenwärtig günstige Wirtschaftssystem mit der Entwicklung des Außenhandels. Daß derselbe stetig steigt und daß auch die Wertpapiere dieses Staates auf ein gesundes Niveau gelangt sind, dürfte wohl auch hauptsächlich dem Umstande zuzuschreiben sein, daß durch eine Konsolidierung im Inlande, ganz besonders aber durch die Mitarbeit der Deutschen in diesem Staate, das Ansehen desselben und der Kredit auch im Auslande bedeutend gestiegen ist. Es ist deshalb Pflicht dieser Regierung und der leitenden Staatsmänner, das Einvernehmen der Nationen durch Erfüllung der gerechten Wünsche und Forderungen, die in einer sachlichen und vernünftigen Kritik bei Beratung des Staatshaushaltes genügend beleuchtet worden sind, zu fördern. Nur dadurch läßt sich eine günstige Weiterentwicklung der Völkerversöhnung herbeiführen. Unter dieser sicheren Voraussetzung wird auch meine Partei für die Bedürfnisse des Staatshaushaltes stimmen. (Potlesk poslancü nìm. strany køest. sociální.)

3. Øeè posl. Matznera (viz str. 14 tìsnopisecké zprávy):

Meine verehrten Damen und Herren! Wenn ich über die Lage der Landwirtschaft spreche, so spreche ich natürlich als deutscher Abgeordneter über die Lage der deutschen Landwirtschaft. Das, was den èechischen Landwirten als tragbar zugemutet wird, ist den armen deutschen Gebirgsbauern untragbar. Die Steuerkronen, die von den Berglehnen zum Steueramte getragen werden, sind mit tausenden von Flüchen beladen, Die Mehrzahl der deutschen Gebirgsbauern sollte Prämien bezahlt bekommen für ihre mühselige ertraglose Arbeit, die sie dem Staate leistet. Mit banger Sorge schließt man ein Steuerjahr nach dem anderen ab, wenn ein neuer Staatsvoranschlag aufgelegt wird, horcht man genau hin, was für hohe Steuerlasten vorgetragen werden.

Auch in diesem Staatsvoranschlage ist die deutsche Landwirtschaft sehr armselig bedacht, obwohl deutsche Bauernabgeordnete in dieser Regierung sitzen. Vielleicht ist es gerade deshalb, weil Deutsche in der Regierung sind, daß alle Gesetzesanträge noch immer nicht in deutscher Sprache vorgelegt werden, daß in den Ministerien die Beamten- und Bedienstetenposten noch immer nicht im Verhältnis zur Bevölkerungsstärke besetzt wurden, daß durch die Bodenreform postenlos gewordene Güterbeamten und Bediensteten noch immer brotlos herumlaufen müssen. Dringend zu fordern wäre, daß alle Informationen über die Landwirtschaft im Auslande an die landwirtschaftlichen Blätter, deutsche Fachzeitungen und größere Provinzblätter in deutscher Sprache hinausgegeben werden, Die voranschlagten 329,000 Kè werden den deutschen Text noch ertragen, Die landwirtschaftlichen Hochschulen. Mittelschulen, Fachschulen und landwirtschaftlichen Volksbildungsschulen müssen nach dem deutschen Bevölkerungsschlüssel in gebührender Anzahl errichtet und erhalten werden An den landwirtschaftlichen Schulen ist die Stenographie, System Gabelsberger, als Pflichtgegenstand einzuführen, Wechselrecht. Handelskunde obligat zu lehren. Für WanderUnterricht und landwirtschaftliche Spezialkurse muß der deutschen Landwirtschaft der gebührende Budgetanteil überlassen werden. Mit der deutschen Sektion des Hopfenbauverbandes in Saaz muß ein Einvernehmen zur Errichtung einer deutschen Hopfenversuchsstation getroffen werden. Das Landwirtschaftsministerium hat über die Gebarung der èechischen Hopfenversuchsstation in Teschnitz im Bezirke Saaz Bericht zu erstatten, Für diese Station sind für das Jahr 1927 budgetmäßig 599.000 Kè bewilligt v, worden. Die Einnahmen dieser Station wurden für das Jahr 1927 mit 303,900 Kè beziffert, so daß sich aus dem Budgetjahr 1927 ein Überschuß von 704.900 Kè ergeben wird. Es ist daher unverständlich, wie das landwirtschaftliche Ministerium trotz dieses hohen Betriebsüberschusses für das Jahr 1928 einen Betrag von 70,000 Kè anfordern kann. Dieser Betrag ist daher zu streichen. Weiters muß die Gebarung der Hopfenversuchsstelle in Teschnitz im Voranschlage für das Jahr 1928 in den Einnahmen aus den Versuchsstationen zum Ausdruck gebracht werden, so daß der Überschuß für 1927 per 704.900 Kè als Einnahme aus diesen Titel erscheint. Der Betrag für die Flachsversuchsstellen mit 20.000 Kè ist für diesen Zweck ganz unzulänglich. Flachsversuchsstellen müssen im deutschen Gebiete besonders errichtet werden.

Der sudetendeutschen Land- und Forstwirtschaft muß größere Unterstützung zuteil werden, insbesondere den Kleinbauern für Viehzucht, Viehverwertung. Wiesenbau, Futterpflanzen, Grassamenzucht. Flachsbau, Obstbau. Bienenzucht, Schweine-. Schaf- und Ziegenzucht, Düngungsversuche. Wirtschaftsberatung, Getreide- und Kartoffelbau, Milchverwertung und Stallkontrolle. Der Bekämpfung der Peronospora bei Hopfen, der Blattlaus, muß besonderes Augenmerk geliehen werden. Für die Neuerrichtung der durch die Reblaus zerstörten Gärten sind 500 Kè für nichtverzinsliche Vorschüsse vorgesehen. Dies dürfte ein Druckfehler sein und wäre entsprechend richtig zu stellen. Weiters gehören in dieses Kapitel Mausefraß und andere pflanzliche Beschädigungen. Dem deutschen Viehverwertungsverbande in Prag müßte ein Betrag von 2.080.000 Kè flüssig gemacht werden, damit diese junge Organisation lebensfähig werde. Die Unterstützungen für die durch Elementarereignisse geschädigten Landwirte muß stets raschestens erfolgen. Die zu diesem Zwecke ausgeworfenen Mittel sind ein viel zu geringer Betrag.

Bei dieser Gelegenheit komme ich auf die schweren Unwetterschäden in Schlesien zu sprechen. Es ist und bleibt ein Hohn, wenn man diesen armen Landwirten und anderen schwer betroffenen Volksgenossen einen Bettelbetrag von nur 200.000 Kè zuweist. Einen ebenso lächerlichen Betrag haben auch die in Nordmähren vom Hochwasser heimgesuchten braven deutschen Volksgenossen erhalten. Es ist dies eine Schande für eine Regierung, wenn sie bei solchen elementaren Schädigungen so lumpig und knauserig vorgeht. Umso erbärmlicher ist es, wenn deutsche Abgeordnete, die in dem schwer heimgesuchten Gebiete als Volksvertreter gewählt wurden, nicht einmal imstande sind, sich für die Armen besser durchzusetzen, wo sie doch in der vielgepriesenen allmächtigen Regierung sitzen. Wo bleibt denn da das Zusammenstehen in guten und in bösen Tagen? Schwindel, alles Schwindel! Steuerabschreibungen müssen in solchen Fällen immer gewährt werden, Militär muß zur Hilfeleistung bereit gestellt werden. Der Grenzübertritt muß hilfsbereiten deutschen Landsleuten gestattet werden, nicht so wie es im heurigen Sommer im Erzgebirge geübt wurde, daß Grenzüberschreitungen nicht geduldet wurden. Der angeforderte Betrag von 4 Millionen für Bau- und Maschinenkonstruktion der Spiritusbrennereien ist zu streichen. Grubenbauten im Bergbaugebiete müssen öffentlich aufgelegt werden. Die Subvention für Meliorationen und Wassergenossenschaften müssen zeitgerecht gegeben werden. Die starre Abgrenzung der Warm- und Kaltblutzucht für die Pferdezüchter muß freigegeben werden.

Da ich vorhin von einem Betrage von 4 Millionen für die Spiritusbrennereien gesprochen habe, bringe ich fo!gende wichtige Darstellung in Erinnerung: Es sind in der Èechoslovakischen Republik rund 900 landwirtschaftliche Spiritusbrennereien vorhanden. Davon sind derzeit gegen 630 Privatbrennereien und gegen 270 Genossenschaftsbrennereien. Letztere sind zu 80% durch die Durchführung der Bodenreform entstanden und in èechische Hände übergegangen. Vor der Bodenreform hatten die landwirtschaftlichen Privatbrennereien Kontingente (Erzeugungsberechtigung) von 500 bis 1500 hl. Dieses Kontingent war vor dem Umsturze individuell, nach dem Umsturze wird dasselbe nach der bei jeder Brennerei vorhandenen Fläche an Äckern, Wiesen und Weiden aufgeteilt. Da nun durch die Vergenossenschaftung der früheren Privatbrennereien zehntausende Hektar neuer Fläche in die Spirituswirtschaft einbezogen wurden, haben wohl die neuen landwirtschaftlichen Genossenschaftsbrennereien heute noch große Kontingente von 600 bis 1600 hl. Dagegen haben alle Privatbrennereien 50 bis 70% und mehr ihrer ehemaligen Erzeugungsberechtigung verloren und können höchstens noch 120 bis 400 hl erzeugen, so daß alle diese 630 Privatbrennereien schon derzeit höchst unrentabel arbeiten, weil die Regie bei der beschränkten Erzeugung viel zu hoch ist. Es steht nicht mehr dafür, einheizen zu lassen. Ausdrücklich stelle ich fest, daß ich nicht gegen die Genossenschaftsbrennereien bin, die auf normalem Wege zustandegekommen sind, sondern ich bin nur gegen die Art, wie man gut fließende Steuerquellen gewaltsam verstopft, um die durch die blödsinnige Bodenreform zugrunde gerichteten Spiritusbrennereien mit 4 Millionen Staatshilfe hoch zu päppeln. Ich mache den Herrn Ackerbauminister aufmerksam, sich mit dem Herrn Finanzminister ins Einvernehmen zu setzen und dem Ansuchen, das am 22. Juni 1927 in Angelegenheit der Spiritusbrennereien an das Finanzministerium gelangte, vollinhaltlich Rechnung zu tragen.

Da ich gerade das Wort Bodenreform gebraucht habe, so muß ich auf die Lobpreisung des Herrn Ministerpräsidenten Švehla zurückkommen, der die Bodenreform über den grünen Klee lobte. Er gibt zu, daß über 100.000 Menschen im Handumdrehen zu Grund und Boden kamen. Er sagt weiter wörtlich, daß am Ankauf des verpachteten Bodens mehr deutsche als èechische Bewerber, 60 zu 40% partizipieren. Nach den tatsächlichen Verhältnissen zu urteilen sind die Beschönigungen der Bodenreform eine bewußte Irreführung der Öffentlichkeit für das Inland und eigentlich noch mehr für das Ausland. Den besten Boden hat man nur an Èechen gegeben, Grundbesitze in rein deutschen Gemeinden verteilte man nur an verläßliche nationale Èechen, um das deutsche Gebiet künstlich mit Èechen zu durchsetzen. Unruhestifter, eine verläßliche Spitzelgesellschaft gegen das ruhige und friedliche deutsche Gemeindeleben wurden auf Staats " kosten geschaffen. Alles im Wege moderner Raubritterart, fußend auf dem Revolutionsgesetze "Enteignung". Es getraut sich das alles der Herr Ministerpräsident, entweder auf grundfalschen Informationen oder in dem Vorgefühl, den Deutschen und der Welt könne man alles sagen; still, ruhig, ergebungsvoll nahmen es die Deutschen in diesem Staate auf, man braucht nur den Mut aufzubringen, es so zu sagen, wie es klug ist.

Zum Beispiel führe ich die nachstehenden Worte des Herrn Ministerpräsidenten an: "Gegen die Bodenreform wurden selbst nationale Interessen mobilisiert, die in dieser Angelegenheit wie die sozialen Interessen der kleinen Unternehmer berührt sind, um die Latifundisten zu Demonstrationen zu bewegen. Die nationalen Interessen sind aber nichts anderes, als die Maske, hinter der sich egoistische Interessen verbergen. Das deutsche Volk steht nicht und fällt nicht, mit einigen Adeligen. Wenn es sich um Großgrundbesitz handelt, wird nicht darauf gesehen, welcher Nationalität er ist, Es ist nicht in unseren Intentionen gelegen, die Bodenreform zu Nationalisierungszwecken zu verwenden." Ich hätte das verschmitzte, süße Lächeln des Herrn Ministerpräsidenten sehen mögen, als er blinzelnd diese Sätze den gläubigen Deutschen zurief. Die Schamröte wäre mir als Deutschen, wenn ich in der Regierungsbank gesessen wäre, ins Gesicht gestiegen, mit geballten Fäusten hätte ich auf den Tisch geschlagen und hinausgeschrien in alle Welt: "Herr Ministerpräsident, kommen Sie mit mir in das deutsche Gebiet, ich werde Ihn en die Tausende von deutschen Bodenbewerbern zeigen, die nicht einen Quadratmeter Grund und Boden bei der Bodenzuteilung erhalten haben. Ich werde Ihnen die gramdurchfurchten Gesichter derjenigen zeigen, die durch Jahre und Jahrzehnte Herrschaftsboden bebauten, ein Anrecht auf Zuteilung hatten, jedoch geflissentlich übergangen wurden, weil sie Deutsche waren, obwohl diese braven Leute für Familie, Heimat und Staat mit ihren schwieligen Händen Arbeit leisteten, Pachtschilling und Steuern zahlten. Nichts ist geschehen, still ist es im Blätterwalde geworden." Erst 90% sind in Böhmen und Mähren bei der Bodenreform durchgeführt, sagte der Herr Ministerpräsident, 10% sind noch nicht verteilt. Darunter gibt es gewiß auch Restgüter. Für wen, möchte ich fragen.

Der Ackerbauminister Dr Srdínko sagte in seiner Budgetrede vom 15. November 1927, daß die Befürchtung, daß eine Erschütterung unserer landwirtschaftlichen Produktion durch die Bodenreform eintreten würde, sich nicht bewahrheitet hat. Als Beweis führt er an, daß in Böhmen, wo die landwirtschaftliche Bodenreform sozusagen fertig ist, das Gesamterträgnis an Weizen im Jahre 1922 3,744.000 q und im Jahre 1926 3,777.000 q beträgt. Bei Korn sind die gleichen Zahlen 7,057.000 q und 4,191.000 q, bei Gerste 5,207.000 q und 7,435.000 q. Allgemein ist hierzu zu bemerken, daß ein Steigen oder Fallen der landwirtschaftlichen Produktion nicht aus Zahlen zweier beliebig herausgegriffener Jahre bewiesen werden könne, sondern daß der Fortschritt der Landwirtschaft nur durch Vergleichung größerer, mindestens 5jähriger Zeitabschnitte bewiesen werden könne. Die natürlichen Voraussetzungen, wie Klima und Witterung, sind nicht alljährlich gleich, sie beeinflussen das gesamte Erträgnis und nur wenn man durch Wahl einer längeren Vergleichszeit diese unbeeinflußbaren natürlichen Ereignisse in der Betrachtung gegeneinander kompensiert, wird sich dartun, ob die befolgte landwirtschaftliche Politik produktionsfördernd oder produktionsstörend ist. Wenn wir aber auch bei den vom Landwirtschaftsminister gewählten Jahren bleiben, so zeigt sich, daß in den Vergleichsjahren 1922 und 1926 wohl die genannten Gesamterträgnisse in Böhmen erreicht wurden, daß aber der Durchschnittsertrag in vielen Fällen vom Jahre 1922 bis zum Jahre 1926 rückläufig ist. So führen die "Mitteilungen des statistischen Staatsamtes" für Böhmen ein Ernteergebnis von 16.6 q pro ha im Jahre 1922 und 16.5 q im Jahre 1926 an; Winterroggen 1922 15.5 q, 1926 14.4 q; Zuckerrübe 1922 262.6 q, 1926 243.2 q. Wenn sich die gesunkenen Durchschnittsertragsziffern nicht voll in den Gesamtergebnissen auswirken, so ist dies lediglich auf eine Verschiebung innerhalb der Anbauflächen zurückzuführen. Die landwirtschaftliche Produktion in ganz Europa bewegt sich auf einer stetig ansteigenden Linie. Grund hierfür ist das fortschreitende Eindringen der Wissenschaft in die landwirtschaftliche Praxis, die Verwertung und Ausnützung der künstlichen Düngemittel, die Verbesserung der Geräte zur Bodenbearbeitung usw. So weist die deutsche landwirtschaftliche Produktion seit dem Kriege wieder eine stetig ansteigende Linie auf, die auch durch die Preisdepression des letzten Jahres nicht wesentlich beeinflußt wurde. Ein Musterbeispiel für eine richtige Produktionspolitik hat Mussolini gegeben, der durch seine Weizenschlacht in wenigen Jahren das Durchschnittserträgnis um 20% steigern konnte. Von dieser gesamteuropäischen Entwicklung hat sich die Èechoslovakei ausgeschlossen. Was hier für die landwirtschaftliche Produktion getan wurde, gipfelt in der Bodenreform und bringt für unsere Landwirtschaft nicht ein Ansteigen der Produktionsziffern, was die allgemeinen europäisch en Erfahrungen bestätigen würde, sondern ein Sinken des Durchschnittshektarertrages.

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