Hohes Haus! Aus ernstesten Erwägungen heraus ist dieses Gesetz erwachsen. Es ist nicht zutreffend, wenn von einer Seite behauptet wurde, daß der Gesetzentwurf gegen die Menschlichkeit verstoße. Dies trifft nicht zu, im Gegenteil der Gesetzentwurf atmet altruistischen Geist. Man straft nicht einen Menschen aus Haß, sondern man straft ihn, um ihn zu bessern. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Horák.) Wenn wir für dieses Gesetz stimmen, so verletzen wir nicht die obersten Gebote der Humanität, ganz gegenteilig, wir sind nur scheinbar hart, um durch diese Härte, die eine schwere Notwendigkeit darstellt, nach allen Seiten Hilfe zu bringen. Das Zigeunertum und die ihm versippten Elemente sind eine schwere Landplage nicht nur in der Vergangenheit gewesen, diese Landplage hat sich auch in der Gegenwart überall und namentlich in zwei Gebieten des Staates zu einer schweren Gefahr ausgewachsen. In Südböhmen mußte ausreichende Militärassistenz zur Verfügung gestellt werden und ein großes Aufgebot von Gendarmerie. (Rùzné výkøiky nìm. soc. dcmokratických poslancù.) Es war mehr als eine Manöverübung, es war mehr als eine allgemeine Razzia. Was in Karpathorußland sich ereignete, ist so schwerwiegender Natur, daß es sich überhaupt erübrigt, darüber zu sprechen, da sich ja diese Sache zu einem Großprozeß auswächst. Das alles sind die Beweggründe, die zur Einbringung dieser Gesetzesvorlage geführt haben und zu ihr naturgemäß führen mußten. Man glaube ja nicht, daß nur abseits gelegene Gebiete hievon betroffen sind und beispielsweise nur diese betreffend alle Rückständigkeiten, Aberglauben usw. einen günstigen Boden selbst nur für Zigeunerweiber bieten, der Männer Taten vorderhand nicht streifend. (Posl. Hackenberg: Das beweist nur die Dummheit der anderen!) Nein, aus allerjüngster Zeit könnte ich Ihnen Fälle erzählen wo recht große Geldbeträge Frauen entlockt wurden und selbst kindische Drohungen, Verwünschungen und kindisch angedrohter Zauber ihre unheilvollen Wirkungen nicht verfehlten und zur Ausbeutung größten Stils führten.
Es sind ganz eigenartige Kulturbilder, die
ich in der Lage wäre, aus der Vorkriegs-, aus der Kriegs-
und aus der jetzigen Zeit Ihnen sozusagen vorzuführen (Výkøiky
posl.Hackenberga.), und sind Zigeunerschlachten
bereits vor dem Kriege bei uns zahlreich gewesen und diese Schlachten
leben im Angedenken der westlichen Bauern fort. (Výkøiky
na levici.) Das ist Notwehr. Dieses Nomadenvolk
muß in seinem eigenen Interesse zur Kultur oder wenigstens
zur Unschädlichkeit genötigt werden, darüber kann
uns keine falsche Sentimentalität, darüber kann uns
kein Zigeunerprimas und keine rauschende Zigeunermelodie hinwegtäuschen.
Nicht grausam wollen wir sein, aber auch nicht sentimental und
aus dieser Anschauung ist dieser altruistische Entwurf gerechtfertigt.
Es liegt mir ferne, die Maßregeln vergangener Jahrhunderte
zu zitieren, die strengen Maßregeln vergangener Jahrhunderte,
die die damalige Obrigkeit, da sie über keinen entsprechend
funktionierenden Polizeiapparat in den entlegenen Gebieten hatte,
verfügte. Dazu kam noch die Spionage der Zigeuner in alter
Zeit, namentlich in den Türkenkriegen, und auch aus dem Weltkrieg
wird uns so manche Kunde von Zigeunerspionage gemeldet, die natürlich
nach der Art der Zigeuner sich beider Interessenten. Freund und
Feind, dienstbar machte. (Výkøiky nìm.
soc. demokratických poslancù.) Meine
westböhmischen Bauern werden Ihnen die Antwort geben. Sie,
meine Herren (obrácen k nìm. soc. demokratickým
poslancùm) müssen ja nicht
auf den Einöden leben. Sie sehen nichts von den Gefahren
der Ziegeunerplage, Sie siedeln in den Städten.
Die Kaiserin Maria Theresia und Josef der II.
entfalteten eine reiche Tätigkeit, um durch menschenfreundliche
Einrichtungen den Zigeuner seßhaft zu machen. Das edle Werk
scheiterte, trotz anfänglicher scheinbarer Erfolge. Zwang
ist hier Hauptzweck und nicht Gewalt, ist Notwehr der besitzenden
Klasse. (Odpor nìm. soc. demokratických
poslancù.) Natürlich (obrácen
k nìm. soc. demokratickým poslancùm),
für die Notwehr der besitzenden Klassen bringen Sie kein
Verständnis auf. Nomadenvölker sind eben wie Kinder,
die nicht nur durch Liebe und Menschenfreundlichkeit (Výkøiky
posl. Schweichharta), sondern auch oft
mit anderen Mitteln zur Ordnung, zur Achtung des Besitzes und
zur Achtung der Gesetze direkt genötigt, gezwungen werden
müssen. Zwang ist hier Hauptzweck und nicht Gewalt. Dies
zeigt schon der Umstand, daß der Zigeuner innerlich kein
Nationalbewußtsein hat, sondern daß der Neid, die
Streitsucht, die Angeberei und selbst der Kampf in den eigenen
.Reihen keine seltene Ausnahme bilden. Es ist die Tragödie
eines Stammes, dessen Nomadensitten in die jetzigen Zeiten und
in die jetzigen Kulturen nicht mehr eingliederbar sind und nicht
mehr eingliederbar sein können, daher bei ihnen diese hieraus
resultierende Entartung. Völker, die sich den herrschenden
Verhältnissen nicht anschmiegen konnten oder anschmiegen
wollten (Výkøiky posl. Schweichharta.),
sind verstorben. Der Zigeuner blieb als
eigenartiges Mischvolk erhalten. Die Ursachen, warum dies der
Fall war, haben andere mit der Sache vertraute Forscher zu erkunden;
aber eine Teilursache glaube ich auch darin zu finden, daß
die Zigeuner stets eine Blutauffrischung aus allen Völkern
durch herumstreifende, durch vagierende Elemente erhielten und
auch weiter erhalten.
Der Weltkrieg hat die Hochkonjunktur des Zigeunertums
und seiner Zuläufer wesentlich gesteigert, wie ja Zeiten
der Unruhe stets Zigeunerzeiten und Zeiten ihrer Hehler und anderer
catilinarischer Existenzen sind, denn in solchen Zeiten, da schweigen
ja die Gesetze oder ist der Arm des Gesetzes matt und schwach
und ist für solche Elemente eine reine Duldungs- und Schonzeit
eingetreten. Pflicht der Gendarmerie ist es vor allem, besonders
auch den Halbzigeuner, manchen Scherenschleifer, und wie er sonst
noch heißen mag (Výkøiky posl. Heegera.),
nicht zu Aushorcherdiensten gegen Nichtzigeuner heranzuziehen,
wie es in einzelnen Fällen in letzter Zeit in Westböhmen
geschah. Solche Leute gehören restlos in die Versenkung,
denn es sind zu 90% Verleumder, Angebernaturen. Die Ehrlichkeit
ist da eine sehr selten existierende Ausnahme.
Die Nationalität der Zigeuner streifte
ich schon. Nun seine Konfession. Dasselbe Lied bei 99% dieses
Mischvolkes. (Rùzné výkøiky
nìm. soc. demokratických poslancù.) Ein
Beweis für diese meine Behauptung ist und vielleicht der
augenscheinlichste Beweis - welche unliebsamen Begleiterscheinungen
oft die Zigeunertaufen mit sich brachten. Sie ließen ihre
Kinder vier bis fünfmal taufen, auf die diverse Freigiebigkeit
spekulierend. (Výkøiky posl. Schweichharta.)
Nationalität und Konfession werden
beim Übergroßteil der Zigeuner eben als Geschäftsprobleme
in Einstellung gebracht. Der Zigeuner ist eben alles und nichts,
wie es die jeweilige Konjunktur erfordert, entartet durch Ereignisse,
die vielleicht sehr viele Jahrhunderte hinter ihm liegen. (Výkøiky
nìm. soc. demokratických poslancù.) Betreffend
die Invigilierung auf Zigeuner hat schon im alten Österreich,
die uralten kaiserlichen bereits gestreiften drakonischen Verfügungen
beiseite lassend, die Gesetzgebung früh eingegriffen. (Výkøiky
posl. Hackenberga.) Von den vielen alten
Verordnungen, will ich nur das alte Hofkanzleidekret vom 31. März
1779 erwähnen, durch das eine besondere Überwachung
der herumziehenden Zigeuner bereits angeordnet wurde. Der österreichische
Minister des Innern hat zwecks wirksamer und einheitlicher Bekämpfung
dieser schweren Landplage mittels Erlaß vom 14. September
1888, Zl. 14.050 ex 1897, recht wichtige und interessante Verfügungen
bestimmt, die heute im Vergleiche zu unserem Gesetze herangezogen
werden müßten. Diese Verfügungen haben bereits
in der alten Zeit meist versagt. Die neue Zeit und die Folgen
des Weltkrieges rufen nach neuen Gesetzen und nach einer neueren,
strafferen Regelung. Betreffend die Zigeuner hat es im alten Österreich
ein Idealland gegeben, allerdings ein einziges nur, nämlich
Dalmatien. In Dalmatien gibt es keinen einzigen Zigeuner, der
dort ein Heimatsrecht hat. Das nahe Bosnien hat allerdings schon
andere konträre Verhältnisse. Die Auslandszigeuner sollen
mit Recht schon im Sinne der alten Polizeivorschriften über
die Staatsgrenzen abgeschoben werden. Nach wie vor übertreten
fremdstaatliche Zigeuner die Landesgrenzen und nur die lothringischen
Zigeuner sind seit der Kriegszeit ausgeblieben. Ein Mitgrund hiefür
scheint vielleicht darin zu liegen, daß auch Bayern ein
Zigeunergesetz geschaffen haben soll, so daß dadurch für
uns eine Zwischenschutzzone gegen Lothringen geschaffen wurde.
Vielleicht wäre die Zigeunergesetzgebung besser und nachdrücklicher
wirksam, wenn sie international geregelt würde. Dieser Standpunkt
ist für die Zukunft nicht aus dem Auge zu verlieren. Diese
alten Polizeivorschriften, die nach § 18 des neuen Gesetzes
aufrecht bleiben, bestimmen unter anderem, daß die nomadisierenden
Zigeuner im Schubwege durch Gendarmen zu befördern sind und
Zigeunerweiber und Zigeunerkinder auch von Zivilpersonen abgeschoben
werden können. Letztere Maßnahme betreffend die Abschaffung
durch Zivilpersonen hat sich absolut nicht bewährt und könnte
man da ganz verwunderliche Dinge erzählen, die selbst sich
noch in unseren Tagen ereignen. Aus unseren Vorvätertagen,
wissen wir, ist es aus den alten gültigen Polizeivorschriften
herauszulesen, daß Emmissär, Deserteur, Werber etc.
beliebte Zigeunerberufe sind.
Den Spionagedienst habe ich bereits erwähnt.
Daneben laufen die Rossetäuscher, Kurpfuscher, Gaukler, Falschspieler,
Fisch- und Wilddiebe, Wahrsagerinnen u. dgl. noch viel mehr herum.
Die Großstädte haben selbstverständlich gar keine
Ursache, diesbezüglich über das flache Land die Nase
zu rümpfen, denn nirgend blüht diese Überromantik,
z. B. die Wahrsagerei, mehr als bei den Damen der oberen Zehntausend.
Auch in den Großstädten hätten die Razzien häufiger
einzusetzen und gewisse Wahrsagerinserate in den großen
Blättern sollten verboten werden. (Výkøiky
nìm. soc. demokratických poslancù.) Ich
habe keine Zeit, mich mit Ihnen in ein Geplänkel einzulassen.
Wir sprechen hier zu ernsten Gesetzen im Sinne unserer bürgerlichen
Koalition. (Hluk.) Daß beispielsweise in Užhorod,
wie mir ein èechischer Kollege erzählt, ein großes
Stadtviertel nicht nomadisierender Zigeuner besteht und daß
sich dieselben dem ruhigen Leben des Wirtsvolkes angepaßt
haben und daß keine abnormalen Ordnungsstörungen
vorkommen sollen, ändert an der Sachlage nichts. Diese Ausnahme
bestätigt nur die Regel. Diese Leute haben von dem Zigeunergesetze
eben nichts zu befürchten. Zur Heiterkeit regt allerdings
§ 4, Abs. 2 an, in dem es wörtlich heißt: Jeder
herumziehende Zigeuner ist verpflichtet, die Zigeunerlegitimationen
bei sich zu tragen und dieselbe über Ersuchen der Sicherheitsbehörde
vorzulegen. Über "Ersuchen", nicht über "Aufforderung"
muß der Zigeuner die Legitimation nach § 4, Abs. 2
vorweisen. Der Knigge ist gegen Zigeuner wohl kein günstiges
Anwendungsmittel und hätte an Stelle des Wortes Ersuchen
wohl das Wort Aufforderung treten sollen. Nun, es ist ein kleiner
Schönheitsfehler des Gesetzes, sonst aber nicht von Belang.
Zum Kapitel "Gendarmerie" erlaube
ich mir zu bemerken: Der Gendarmerie muß mit Recht eine
größere Handlungsfreiheit betreffend den Gebrauch der
Schußwaffen gegen Zigeuner und Landstreicher eingeräumt
werden, ohne daß der Gendarm befürchten muß,
in hochnotpeinliche Verhöre verwickelt zu werden und noch
dazu event. einer Verurteilung ausgesetzt zu sein. (Výkøiky
nìm. soc. demokratických poslancù.) Der
Gendarm kommt oft in die Lage, wo es dann einfach heißt:
"Ich oder Du." 45 Gendarmen wurden seit dem Umsturze
im Zigeunerdienste allein getötet und wieviele Menschen,
namentlich jene, die in Einschichten wohnen, wissen ein bitteres
Lied davon zu singen. (Hluk.)
Zu billigen ist es daher, daß der Ministerrat
den Antrag des Innenministeriums genehmigte, welcher Antrag dahin
geht, daß von Verbrecherhand getöteten oder zu 85%
invalid gewordenen Gendarmen bezw. ihren Angehörigen außer
den normalen Ruhe- und Versorgungsgenüssen noch eine einmalige
Unterstützung in der vom Ministerium für den Gendarmen,
für seine Witwe und für seine Kinder bewilligten Höhe
zuteil wird. Da Verbrecher heute die modernsten Waffen haben,
muß der Gendarm sich rechtzeitig wehren können, doch
natürlich nur gegen Zigeuner und Landstreicher. (Výkøiky
nìm. soc. dem. poslancù. -
Posl. Heeger: Sie wollen ein Lehrer sein? Sie sind ein Prügelpädagoge!)
Ich brauche mir von Ihnen kein Zeugnis ausstellen zu lassen,
meine Bauern werden mich schon verstehen, werden wissen, wie sie
sich gegen die Zigeuner zu wehren haben. Und spricht das Gesetz
nur von Verbrechern und ist dieser Ausdruck festzuhalten, denn
nach dieser Seite hin einzig und allein, nach keiner anderen,
hat sich mit Recht der Waffengebrauch der Gendarmerie auszuwirken.
Die Kopfleiste des Gesetzes spricht klar von Zigeunern und Landstreichern
und ist diese Kopfleiste für jeden Paragraphen streng bestimmend.
Scharf wären die Hehler zu behandeln,
sowie alle, die dem Zigeunerwesen Vorschub leisten. Die Strafbestimmungen
für solche Hehler wären besonders streng zu handhaben,
denn diese Leute sind es, die durch ihre Manipulationen die Spuren
der Täter verschleiern helfen. Die Aufstellung eigener Fahndungspatrouillen
ist zu begrüßen und ebenso die Beistellung von Motorrädern,
photographischen Apparaten, drahtlosen Aufnahmestationen usw.
Notwendig wäre besonders an den Landesgrenzen die Ausgestaltung
des Telephonnetzes, damit die einzelnen Gendarmerieposten eng
verbunden wären. Besonders im Gebirge ist dies notwendig,
denn der Gendarm kann nicht Siebenmeilenstiefel anhaben, um jeden
Paß und Sattel und jeden Schlupf und jede Höhe rasch
zu erreichen. (Rùzné výkøiky.
na levici.) Natürlich ist mit dem
einfachen Tagestelephonieren nicht geholfen, sondern es müßte
von einer Zentrale aus eine Art regelmäßiger exakter
Nachtdienst geschaffen werden. (Posl. Schweichhart: Eure Bauernkavallerie
soll ausrücken!) Die wird noch kommen, warten Sie nur
mit Geduld. Es wird notwendig sein, nach Ihren Zwischenrufen!
Halbe Maßregeln führen nicht zum Erfolge und deshalb
sind die geplanten Fahndungspatrouillen nicht etwa bloß
für große Kreisgebiete, sondern für wesentlich
kleinere Gebiete, für die politischen Bezirke zu errichten.
Hoffentlich ist diese Maßregel in diesem Sinne geplant.
Ist dies nicht der Fall, so ist sie minder wirksam. Auch die Gemeindevorsteher
und die Polizisten wären den Zigeunern und Landstreichern
gegenüber mit größeren Vollmachten auszustatten.
Teilweise wird das Gesetz diesen Momenten gerecht. Insbesondere
auf Märkten, bei Kirchenfesten etc. wäre regelmäßig
auf landstreichendes Volk zu vigilieren und Militärassistenz
sollte rasch und leicht erreichbar sein und nicht erst die Federn
der Bürokraten dafür in Anspruch genommen werden müssen.
Ehe man heute Militärassistenz erhält, sind die Missetäter
längst schon über alle Berge.
Im besonderen Interesse des flachen Landes
ist es gelegen, daß die regelmäßig wiederkehrenden
Flur- und Waldschäden unerbittlich nach dem Feld- und Forstschutzgesetz
geahndet werden. Rotz-, Wurm- und andere Tierkrankheiten werden
durch die herumziehenden Banden verschleppt. Nicht einmal, sondern
oft gruben diese verendetes Vieh aus den Aasplätzen heraus,
um das Fleisch zu verzehren. Grund dessen schon bilden ihre Pferde
auf den Pferdemärkten eine große Gefahr und es wäre
dort die Absonderung ihrer Stände streng durchzuführen,
wie dies früher allgemein der Fall war. Am größten
ist die Seuchengefahr für die Tierbestände des Landwirtes
dort, wo Zigeuner und Halbzigeuner (Rùzné
výkøiky na levici.) nicht
im Freien kampieren, sondern namentlich zur Winterszeit ihre Tiere
in die Ställe schieben. Bei der Bewilligung zur Ausübung
von Gewerben möge man sehr vorsichtig vorgehen und nur solche
Bewilligungen erteilen, durch die ansäßigen Leuten
keine Schäden erwachsen. Denn diese Bewilligungen sind in
den meisten Fällen nur ein Freibrief und der Deckmantel für
unerlaubtes Handeln. Die Abgabe zur Arbeit in eigene Besserungs-
und Zwangsarbeitsanstalten wäre wohl das geeigneteste Mittel,
wenigstens teilweise Wandel zum Besseren zu schaffen. Nur wären
hiefür von den Reichsgrenzen entfernte Gegenden - damit eine
Grenzflucht ausgeschlossen wird - die überdies abseits hochkultivierter
Landesteile liegen, zu wählen. Arbeit und wieder Arbeit wäre
für die in den Besserungskolonien Untergebrachten das wirksamste
Besserungsmittel. Denn Arbeit wirkt befreiend. Brave Familien,
die Zigeunerkinder aufnehmen, dürften sich nur wenige finden;
denn den meisten würde wohl vor dem Einflusse bangen, der
durch diese Kinderaufnahme für ihre eigenen Kinder und ihre
Umgebung erwachsen würde. Es war eine Zeit, wo selbst die
Kinder der nomadisierenden Zigeuner und andere Nomadisierende
gezwungen werden sollten (Výkøiky posl.
Grünznera.) regelmäßig
die Schulen zu besuchen. Heute ist es noch vielerorts der Fall.
Diese Maßregel hat sich, wie zu erwarten war, nicht bewährt,
abgesehen davon, daß dieselbe aus ernsten sanitären
Gründen überhaupt nicht am Platze war. Bei manchen Verfügungen
des Entwurfes zweifle ich an deren exakter Durchführbarkeit.
Ich denke nicht so erfolgsicher, z. B. daß nach einem Toten
die Zigeunerlegitimation der nächsten politischen Behörde
zurückgestellt wird. Ich glaube über haupt totsicher,
daß dies nicht der Fall sein wird, und der Bezirkshauptmann
dürfte in den meisten Fällen das Nachsehen haben. Die
Unterbringung der Kinder in Erziehungsanstalten hat vielleicht
viel für sich, doch wird andererseits auch die Befürchtung
rege, daß auch diese Maßregel versagt und der Rückschlag
zum Ahnentypus, der Atavismus, diese Versuche später zum
Großteil zunichte macht. Versucht muß es aber dennoch
werden. Nach wie vor stehe ich auf dem Standpunkte, daß
nur durch eine internationale Vereinbarung eine volle Besserung
in dieser Sache erreicht werden kann. Da jedoch diese Vorlage
den ersten ernsten Versuch darstellt, die Zigeunerfrage im Interesse
unserer Bevölkerung auf gesetzlichem Wege zu regeln, so sehen
wir es als unsere Pflicht an, diesen Versuch zu unterstützen
und werden daher für den Gesetzentwurf auch stimmen. (Potlesk.)
Am 6. April 1924 brachte ich eine Interpellation
in diesem Parlamente "in Angelegenheit der überhandnehmenden
Zigeunerplage" ein. In dieser Interpellation machte ich darauf
aufmerksam, daß die Zigeunerplage in den Landgemeinden Schlesiens
und Nordmährens Formen angenommen hat, die für die seßhafte
Bevölkerung sehr beängstigend wird. Die Häufigkeit
des Auftretens solcher Banden bringt große Gefahren für
die ruhige Abwicklung der Arbeitsleistungen in den ländlichen
Betrieben, hauptsächlich in den Bauerngehöften. Bettelei,
Diebstähle, Kinderentführungen, betrügerische Wahrsagereien,
Entlockungen von Gold- und Silbermünzen oder anderen wertvollen
Gegenständen unter Vorspiegelung von verschiedentlichen Vorteilen
durch Androhungen, Beschwörungen, trachtet man den geängstigten
Frauenspersonen und Kindern, die zur Betreuung des Hauswesens
hauptsächlich in der wärmeren Jahreszeit zur Zeit der
Ernte in den Gehöften allein ohne männlichen Schutz
verblieben sind, Furcht und Angst einzuflößen. Immer
sind die Bemühungen der herumziehenden Zigeuner von Erfolg
gekrönt, da sie in ihren betrügerischen Künsten
eine ungeahnte Geschicklichkeit entwickeln. Mit ihren Wagen und
Pferden, die oft in bedeutender Zahl durch die Dörfer fahren,
um in einem nahe der Dorfgrenze stehenden Wäldchen zu nächtigen,
entsteht in heißer Sommerzeit große Gefahr entstehender
Waldbrände. Mit ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde
führen sie durch die Ortschaften, wo dann oft Seuchen ausbrechen,
z. B. die Druse, Rotzkrankheiten u. a. m. Als geriebene Pferdehändler
haben die Zigeuner einen großen Ruf, gar mancher Pferdebesitzer
weiß ein Lied von betrügerischem Handel zu singen,
nicht etwa die wohlhabenden Pferdebesitzer kommen zu Schaden,
die machen am wenigsten Geschäfte mit den Zigeunern, immer
sind es minderbemittelte Pferdebesitzer, die Geschäfte mit
dieser Gesellschaft tätigen, dabei aber für ihre Verhältnisse
schwere Verluste durch diese Roßtäuschereien erleiden.
Eine Unmenge von Untaten könnte man noch anführen, die
dieses umherziehende Volk schon verbrochen hat, an denjenigen
menschlichen Berufsschichten, die hart und schwer den Kampf in
der Wirtschaft und mit den Naturgewalten aufgenommen haben.
Geradezu erstaunlich ist es, wie man diesen
arbeitsscheuen diebischen Banden überall Nachsicht entgegenbringt.
Rief man in dringlichen Fällen die Hilfe der Gendarmerie
an, so fehlten dieser die gesetzlichen Machtmittel, um diese schreienden,
heftig gestikulierenden Nichtstuer aus dem Orte, dem Bezirke auszuweisen
oder an einen für sie bestimmten Ort mit Seßhaftigkeit
abzuschieben. Im Gesetze vermisse ich überhaupt einen Paragraphen,
worin ausdrücklich betont wird, die Zigeuner gehören
allesamt zurück in das Land, wo die Zigeunerdörfer schon
von altersher bestehen. Die Zigeuner sind ein Volkstamm, nach
Auffassung einer modernen Rechts grundlage gehören Völkerschaften
in ein Gebiet, wo sie zusammen nach ihrer Eigenart sich ausleben
können.
§ 9 sagt zwar: "Ausländischen
herumziehenden Zigeunern ist der Aufenthalt in der Èechoslovakischen
Republik verboten, falls sie sich nicht mit einer besonderen Bewilligung
des Ministeriums des Innern ausweisen".
Dieser Paragraph sollte lauten: "Ausländischen Zigeunern
ist der Aufenthalt in der Èechoslovakischen Republik verboten,
die herumziehenden èechoslovakischen Zigeuner sind in den
sogenannten Zigeunerdörfern seßhaft zu machen".
Neugierig bin ich nur, ob dieser von mir eingebrachte
Antrag von der Regierungsmehrheit auch angenommen werden wird.
Auf meine Interpellation, die ich vor 31/4
Jahren einbrachte, bekam ich vom Innenminister Malypetr
eine Antwort, welche besagte, daß man vorläufig diese
Angelegenheit nach den alten Vorschriften regeln werde, bis ein
neues Zigeunergesetz ausgearbeitet sei. In diesen dreieinviertel
Jahren haben sich eine ungeheure Zahl von kleinen und großen
Skandalen abwickeln müssen, ehe man das vorliegende Gesetz
mit 20 Paragraphen fertiggestellt hat. Skandale mit Weltruf mußten
vorkommen, ich erinnere an die Menschenfressereien, wo in bestialischer
Weise friedliche, brave Menschenkinder von den Megären, von
Zigeunerweibern gekocht, gebraten und verspeist wurden. Ich habe
kein Interesse daran, wie man in der übrigen Welt über
diesen Staat denkt, aber eines muß ich noch mitteilen, was
einem meiner Freunde in einem fremden Staate widerfuhr; gerade
in der Zeit, wo die Zigeuner Menschenfresserei betrieben und die
Zeitungen darüber spaltenlange Artikel brachten, frug man
diesen meinen Freund im Gespräche, von wo er sei; als er
antwortete, er sei aus der Èechoslovakei, so sagte
man ihm prompt darauf: "Das ist das Land, wo die Menschenfresser
zu Hause sind". Gegen das Her umziehen dieser Zigeuner gibt
es keine scharfen Gesetze hierzulande, für fleißige,
arbeitssame, strebsame, rechtschaffene Menschen.
insbesonders gegen die freie Betätigung der Eigenart der
Deutschen in dieser Republik, da ersinnt man Tag und Nacht Zwangsmaßnahmen,
die in gesetzliche Form gegossen, ärger knebeln und knechten
als der schwärzeste Vormärz.
In der gestrigen "Deutschen Zeitung"
ist folgende Notiz zu lesen: "Überfall durch Zigeuner.
In einer der vergangenen Nächte wurde der Arbeiter J. Woratsch
auf dem Wege von Stefanau nach Komarn bei Olmütz von 2 Zigeunern
überfallen, die ihm auflauerten und von ihm Geld verlangten.
Als die Räuber sahen, daß der Überfallene kein
Geld, noch Wertsachen bei sich hatte, ließen sie von ihm
ab. Die Gendarmerie nahm sofort die Verfolgung der Täter
auf und ergriff sie unter einer Truppe, die in einem nahen Wäldchen
lagerte. Es sind dies F. Daniel und F. Istvan, die beide dem Olmützer
Gericht über geben wurden".
Gerade dieser jüngste Fall bestätigt
unsere Ansicht, daß die auszugebenden Nomadenscheine an
die Zigeuner noch lange nicht alles zur Zufriedenheit der seßhaft
lebenden Einwohner dieses Staates lösen können. Ich
betrachte dies nur als eine vorübergehende Maßnahme,
solange, bis durch Zwangsmaßnahmen und durch allmähliche
Erziehung der. Nomadentrieb bei den Zigeunern vollständig
verschwunden ist. Es ist Sache der Regierung, dieses müßige
Volk zur nützlichen Arbeitsleistung zu erziehen. Soll dieser
Landplage ein Ende bereitet werden, dann müssen diese gesetzlichen
Bestimmungen eine viel schärfere Handhabe bieten, um diese
herumziehenden Menschen zu einem nützlichen Glied in der
menschlichen Gesellschaft zu machen, als wie das vorliegende Gesetz
es bestimmt. Als Übergangsgesetz kann man diese Vorlage gutheißen.
(Potlesk poslancù nìm. strany národní.