Ètvrtek 14. èervence 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 101. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 14. èervence 1927.

1. Øeè posl. Schuberta (viz str. 2649 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Aus ernstesten Erwägungen heraus ist dieses Gesetz erwachsen. Es ist nicht zutreffend, wenn von einer Seite behauptet wurde, daß der Gesetzentwurf gegen die Menschlichkeit verstoße. Dies trifft nicht zu, im Gegenteil der Gesetzentwurf atmet altruistischen Geist. Man straft nicht einen Menschen aus Haß, sondern man straft ihn, um ihn zu bessern. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Horák.) Wenn wir für dieses Gesetz stimmen, so verletzen wir nicht die obersten Gebote der Humanität, ganz gegenteilig, wir sind nur scheinbar hart, um durch diese Härte, die eine schwere Notwendigkeit darstellt, nach allen Seiten Hilfe zu bringen. Das Zigeunertum und die ihm versippten Elemente sind eine schwere Landplage nicht nur in der Vergangenheit gewesen, diese Landplage hat sich auch in der Gegenwart überall und namentlich in zwei Gebieten des Staates zu einer schweren Gefahr ausgewachsen. In Südböhmen mußte ausreichende Militärassistenz zur Verfügung gestellt werden und ein großes Aufgebot von Gendarmerie. (Rùzné výkøiky nìm. soc. dcmokratických poslancù.) Es war mehr als eine Manöverübung, es war mehr als eine allgemeine Razzia. Was in Karpathorußland sich ereignete, ist so schwerwiegender Natur, daß es sich überhaupt erübrigt, darüber zu sprechen, da sich ja diese Sache zu einem Großprozeß auswächst. Das alles sind die Beweggründe, die zur Einbringung dieser Gesetzesvorlage geführt haben und zu ihr naturgemäß führen mußten. Man glaube ja nicht, daß nur abseits gelegene Gebiete hievon betroffen sind und beispielsweise nur diese betreffend alle Rückständigkeiten, Aberglauben usw. einen günstigen Boden selbst nur für Zigeunerweiber bieten, der Männer Taten vorderhand nicht streifend. (Posl. Hackenberg: Das beweist nur die Dummheit der anderen!) Nein, aus allerjüngster Zeit könnte ich Ihnen Fälle erzählen wo recht große Geldbeträge Frauen entlockt wurden und selbst kindische Drohungen, Verwünschungen und kindisch angedrohter Zauber ihre unheilvollen Wirkungen nicht verfehlten und zur Ausbeutung größten Stils führten.

Es sind ganz eigenartige Kulturbilder, die ich in der Lage wäre, aus der Vorkriegs-, aus der Kriegs- und aus der jetzigen Zeit Ihnen sozusagen vorzuführen (Výkøiky posl.Hackenberga.), und sind Zigeunerschlachten bereits vor dem Kriege bei uns zahlreich gewesen und diese Schlachten leben im Angedenken der westlichen Bauern fort. (Výkøiky na levici.) Das ist Notwehr. Dieses Nomadenvolk muß in seinem eigenen Interesse zur Kultur oder wenigstens zur Unschädlichkeit genötigt werden, darüber kann uns keine falsche Sentimentalität, darüber kann uns kein Zigeunerprimas und keine rauschende Zigeunermelodie hinwegtäuschen. Nicht grausam wollen wir sein, aber auch nicht sentimental und aus dieser Anschauung ist dieser altruistische Entwurf gerechtfertigt. Es liegt mir ferne, die Maßregeln vergangener Jahrhunderte zu zitieren, die strengen Maßregeln vergangener Jahrhunderte, die die damalige Obrigkeit, da sie über keinen entsprechend funktionierenden Polizeiapparat in den entlegenen Gebieten hatte, verfügte. Dazu kam noch die Spionage der Zigeuner in alter Zeit, namentlich in den Türkenkriegen, und auch aus dem Weltkrieg wird uns so manche Kunde von Zigeunerspionage gemeldet, die natürlich nach der Art der Zigeuner sich beider Interessenten. Freund und Feind, dienstbar machte. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Meine westböhmischen Bauern werden Ihnen die Antwort geben. Sie, meine Herren (obrácen k nìm. soc. demokratickým poslancùm) müssen ja nicht auf den Einöden leben. Sie sehen nichts von den Gefahren der Ziegeunerplage, Sie siedeln in den Städten.

Die Kaiserin Maria Theresia und Josef der II. entfalteten eine reiche Tätigkeit, um durch menschenfreundliche Einrichtungen den Zigeuner seßhaft zu machen. Das edle Werk scheiterte, trotz anfänglicher scheinbarer Erfolge. Zwang ist hier Hauptzweck und nicht Gewalt, ist Notwehr der besitzenden Klasse. (Odpor nìm. soc. demokratických poslancù.) Natürlich (obrácen k nìm. soc. demokratickým poslancùm), für die Notwehr der besitzenden Klassen bringen Sie kein Verständnis auf. Nomadenvölker sind eben wie Kinder, die nicht nur durch Liebe und Menschenfreundlichkeit (Výkøiky posl. Schweichharta), sondern auch oft mit anderen Mitteln zur Ordnung, zur Achtung des Besitzes und zur Achtung der Gesetze direkt genötigt, gezwungen werden müssen. Zwang ist hier Hauptzweck und nicht Gewalt. Dies zeigt schon der Umstand, daß der Zigeuner innerlich kein Nationalbewußtsein hat, sondern daß der Neid, die Streitsucht, die Angeberei und selbst der Kampf in den eigenen .Reihen keine seltene Ausnahme bilden. Es ist die Tragödie eines Stammes, dessen Nomadensitten in die jetzigen Zeiten und in die jetzigen Kulturen nicht mehr eingliederbar sind und nicht mehr eingliederbar sein können, daher bei ihnen diese hieraus resultierende Entartung. Völker, die sich den herrschenden Verhältnissen nicht anschmiegen konnten oder anschmiegen wollten (Výkøiky posl. Schweichharta.), sind verstorben. Der Zigeuner blieb als eigenartiges Mischvolk erhalten. Die Ursachen, warum dies der Fall war, haben andere mit der Sache vertraute Forscher zu erkunden; aber eine Teilursache glaube ich auch darin zu finden, daß die Zigeuner stets eine Blutauffrischung aus allen Völkern durch herumstreifende, durch vagierende Elemente erhielten und auch weiter erhalten.

Der Weltkrieg hat die Hochkonjunktur des Zigeunertums und seiner Zuläufer wesentlich gesteigert, wie ja Zeiten der Unruhe stets Zigeunerzeiten und Zeiten ihrer Hehler und anderer catilinarischer Existenzen sind, denn in solchen Zeiten, da schweigen ja die Gesetze oder ist der Arm des Gesetzes matt und schwach und ist für solche Elemente eine reine Duldungs- und Schonzeit eingetreten. Pflicht der Gendarmerie ist es vor allem, besonders auch den Halbzigeuner, manchen Scherenschleifer, und wie er sonst noch heißen mag (Výkøiky posl. Heegera.), nicht zu Aushorcherdiensten gegen Nichtzigeuner heranzuziehen, wie es in einzelnen Fällen in letzter Zeit in Westböhmen geschah. Solche Leute gehören restlos in die Versenkung, denn es sind zu 90% Verleumder, Angebernaturen. Die Ehrlichkeit ist da eine sehr selten existierende Ausnahme.

Die Nationalität der Zigeuner streifte ich schon. Nun seine Konfession. Dasselbe Lied bei 99% dieses Mischvolkes. (Rùzné výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Ein Beweis für diese meine Behauptung ist und vielleicht der augenscheinlichste Beweis - welche unliebsamen Begleiterscheinungen oft die Zigeunertaufen mit sich brachten. Sie ließen ihre Kinder vier bis fünfmal taufen, auf die diverse Freigiebigkeit spekulierend. (Výkøiky posl. Schweichharta.) Nationalität und Konfession werden beim Übergroßteil der Zigeuner eben als Geschäftsprobleme in Einstellung gebracht. Der Zigeuner ist eben alles und nichts, wie es die jeweilige Konjunktur erfordert, entartet durch Ereignisse, die vielleicht sehr viele Jahrhunderte hinter ihm liegen. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Betreffend die Invigilierung auf Zigeuner hat schon im alten Österreich, die uralten kaiserlichen bereits gestreiften drakonischen Verfügungen beiseite lassend, die Gesetzgebung früh eingegriffen. (Výkøiky posl. Hackenberga.) Von den vielen alten Verordnungen, will ich nur das alte Hofkanzleidekret vom 31. März 1779 erwähnen, durch das eine besondere Überwachung der herumziehenden Zigeuner bereits angeordnet wurde. Der österreichische Minister des Innern hat zwecks wirksamer und einheitlicher Bekämpfung dieser schweren Landplage mittels Erlaß vom 14. September 1888, Zl. 14.050 ex 1897, recht wichtige und interessante Verfügungen bestimmt, die heute im Vergleiche zu unserem Gesetze herangezogen werden müßten. Diese Verfügungen haben bereits in der alten Zeit meist versagt. Die neue Zeit und die Folgen des Weltkrieges rufen nach neuen Gesetzen und nach einer neueren, strafferen Regelung. Betreffend die Zigeuner hat es im alten Österreich ein Idealland gegeben, allerdings ein einziges nur, nämlich Dalmatien. In Dalmatien gibt es keinen einzigen Zigeuner, der dort ein Heimatsrecht hat. Das nahe Bosnien hat allerdings schon andere konträre Verhältnisse. Die Auslandszigeuner sollen mit Recht schon im Sinne der alten Polizeivorschriften über die Staatsgrenzen abgeschoben werden. Nach wie vor übertreten fremdstaatliche Zigeuner die Landesgrenzen und nur die lothringischen Zigeuner sind seit der Kriegszeit ausgeblieben. Ein Mitgrund hiefür scheint vielleicht darin zu liegen, daß auch Bayern ein Zigeunergesetz geschaffen haben soll, so daß dadurch für uns eine Zwischenschutzzone gegen Lothringen geschaffen wurde. Vielleicht wäre die Zigeunergesetzgebung besser und nachdrücklicher wirksam, wenn sie international geregelt würde. Dieser Standpunkt ist für die Zukunft nicht aus dem Auge zu verlieren. Diese alten Polizeivorschriften, die nach § 18 des neuen Gesetzes aufrecht bleiben, bestimmen unter anderem, daß die nomadisierenden Zigeuner im Schubwege durch Gendarmen zu befördern sind und Zigeunerweiber und Zigeunerkinder auch von Zivilpersonen abgeschoben werden können. Letztere Maßnahme betreffend die Abschaffung durch Zivilpersonen hat sich absolut nicht bewährt und könnte man da ganz verwunderliche Dinge erzählen, die selbst sich noch in unseren Tagen ereignen. Aus unseren Vorvätertagen, wissen wir, ist es aus den alten gültigen Polizeivorschriften herauszulesen, daß Emmissär, Deserteur, Werber etc. beliebte Zigeunerberufe sind.

Den Spionagedienst habe ich bereits erwähnt. Daneben laufen die Rossetäuscher, Kurpfuscher, Gaukler, Falschspieler, Fisch- und Wilddiebe, Wahrsagerinnen u. dgl. noch viel mehr herum. Die Großstädte haben selbstverständlich gar keine Ursache, diesbezüglich über das flache Land die Nase zu rümpfen, denn nirgend blüht diese Überromantik, z. B. die Wahrsagerei, mehr als bei den Damen der oberen Zehntausend. Auch in den Großstädten hätten die Razzien häufiger einzusetzen und gewisse Wahrsagerinserate in den großen Blättern sollten verboten werden. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Ich habe keine Zeit, mich mit Ihnen in ein Geplänkel einzulassen. Wir sprechen hier zu ernsten Gesetzen im Sinne unserer bürgerlichen Koalition. (Hluk.) Daß beispielsweise in Užhorod, wie mir ein èechischer Kollege erzählt, ein großes Stadtviertel nicht nomadisierender Zigeuner besteht und daß sich dieselben dem ruhigen Leben des Wirtsvolkes angepaßt haben und daß keine abnormalen Ordnungsstörungen vorkommen sollen, ändert an der Sachlage nichts. Diese Ausnahme bestätigt nur die Regel. Diese Leute haben von dem Zigeunergesetze eben nichts zu befürchten. Zur Heiterkeit regt allerdings § 4, Abs. 2 an, in dem es wörtlich heißt: Jeder herumziehende Zigeuner ist verpflichtet, die Zigeunerlegitimationen bei sich zu tragen und dieselbe über Ersuchen der Sicherheitsbehörde vorzulegen. Über "Ersuchen", nicht über "Aufforderung" muß der Zigeuner die Legitimation nach § 4, Abs. 2 vorweisen. Der Knigge ist gegen Zigeuner wohl kein günstiges Anwendungsmittel und hätte an Stelle des Wortes Ersuchen wohl das Wort Aufforderung treten sollen. Nun, es ist ein kleiner Schönheitsfehler des Gesetzes, sonst aber nicht von Belang.

Zum Kapitel "Gendarmerie" erlaube ich mir zu bemerken: Der Gendarmerie muß mit Recht eine größere Handlungsfreiheit betreffend den Gebrauch der Schußwaffen gegen Zigeuner und Landstreicher eingeräumt werden, ohne daß der Gendarm befürchten muß, in hochnotpeinliche Verhöre verwickelt zu werden und noch dazu event. einer Verurteilung ausgesetzt zu sein. (Výkøiky nìm. soc. demokratických poslancù.) Der Gendarm kommt oft in die Lage, wo es dann einfach heißt: "Ich oder Du." 45 Gendarmen wurden seit dem Umsturze im Zigeunerdienste allein getötet und wieviele Menschen, namentlich jene, die in Einschichten wohnen, wissen ein bitteres Lied davon zu singen. (Hluk.)

Zu billigen ist es daher, daß der Ministerrat den Antrag des Innenministeriums genehmigte, welcher Antrag dahin geht, daß von Verbrecherhand getöteten oder zu 85% invalid gewordenen Gendarmen bezw. ihren Angehörigen außer den normalen Ruhe- und Versorgungsgenüssen noch eine einmalige Unterstützung in der vom Ministerium für den Gendarmen, für seine Witwe und für seine Kinder bewilligten Höhe zuteil wird. Da Verbrecher heute die modernsten Waffen haben, muß der Gendarm sich rechtzeitig wehren können, doch natürlich nur gegen Zigeuner und Landstreicher. (Výkøiky nìm. soc. dem. poslancù. - Posl. Heeger: Sie wollen ein Lehrer sein? Sie sind ein Prügelpädagoge!) Ich brauche mir von Ihnen kein Zeugnis ausstellen zu lassen, meine Bauern werden mich schon verstehen, werden wissen, wie sie sich gegen die Zigeuner zu wehren haben. Und spricht das Gesetz nur von Verbrechern und ist dieser Ausdruck festzuhalten, denn nach dieser Seite hin einzig und allein, nach keiner anderen, hat sich mit Recht der Waffengebrauch der Gendarmerie auszuwirken. Die Kopfleiste des Gesetzes spricht klar von Zigeunern und Landstreichern und ist diese Kopfleiste für jeden Paragraphen streng bestimmend.

Scharf wären die Hehler zu behandeln, sowie alle, die dem Zigeunerwesen Vorschub leisten. Die Strafbestimmungen für solche Hehler wären besonders streng zu handhaben, denn diese Leute sind es, die durch ihre Manipulationen die Spuren der Täter verschleiern helfen. Die Aufstellung eigener Fahndungspatrouillen ist zu begrüßen und ebenso die Beistellung von Motorrädern, photographischen Apparaten, drahtlosen Aufnahmestationen usw. Notwendig wäre besonders an den Landesgrenzen die Ausgestaltung des Telephonnetzes, damit die einzelnen Gendarmerieposten eng verbunden wären. Besonders im Gebirge ist dies notwendig, denn der Gendarm kann nicht Siebenmeilenstiefel anhaben, um jeden Paß und Sattel und jeden Schlupf und jede Höhe rasch zu erreichen. (Rùzné výkøiky. na levici.) Natürlich ist mit dem einfachen Tagestelephonieren nicht geholfen, sondern es müßte von einer Zentrale aus eine Art regelmäßiger exakter Nachtdienst geschaffen werden. (Posl. Schweichhart: Eure Bauernkavallerie soll ausrücken!) Die wird noch kommen, warten Sie nur mit Geduld. Es wird notwendig sein, nach Ihren Zwischenrufen! Halbe Maßregeln führen nicht zum Erfolge und deshalb sind die geplanten Fahndungspatrouillen nicht etwa bloß für große Kreisgebiete, sondern für wesentlich kleinere Gebiete, für die politischen Bezirke zu errichten. Hoffentlich ist diese Maßregel in diesem Sinne geplant. Ist dies nicht der Fall, so ist sie minder wirksam. Auch die Gemeindevorsteher und die Polizisten wären den Zigeunern und Landstreichern gegenüber mit größeren Vollmachten auszustatten. Teilweise wird das Gesetz diesen Momenten gerecht. Insbesondere auf Märkten, bei Kirchenfesten etc. wäre regelmäßig auf landstreichendes Volk zu vigilieren und Militärassistenz sollte rasch und leicht erreichbar sein und nicht erst die Federn der Bürokraten dafür in Anspruch genommen werden müssen. Ehe man heute Militärassistenz erhält, sind die Missetäter längst schon über alle Berge.

Im besonderen Interesse des flachen Landes ist es gelegen, daß die regelmäßig wiederkehrenden Flur- und Waldschäden unerbittlich nach dem Feld- und Forstschutzgesetz geahndet werden. Rotz-, Wurm- und andere Tierkrankheiten werden durch die herumziehenden Banden verschleppt. Nicht einmal, sondern oft gruben diese verendetes Vieh aus den Aasplätzen heraus, um das Fleisch zu verzehren. Grund dessen schon bilden ihre Pferde auf den Pferdemärkten eine große Gefahr und es wäre dort die Absonderung ihrer Stände streng durchzuführen, wie dies früher allgemein der Fall war. Am größten ist die Seuchengefahr für die Tierbestände des Landwirtes dort, wo Zigeuner und Halbzigeuner (Rùzné výkøiky na levici.) nicht im Freien kampieren, sondern namentlich zur Winterszeit ihre Tiere in die Ställe schieben. Bei der Bewilligung zur Ausübung von Gewerben möge man sehr vorsichtig vorgehen und nur solche Bewilligungen erteilen, durch die ansäßigen Leuten keine Schäden erwachsen. Denn diese Bewilligungen sind in den meisten Fällen nur ein Freibrief und der Deckmantel für unerlaubtes Handeln. Die Abgabe zur Arbeit in eigene Besserungs- und Zwangsarbeitsanstalten wäre wohl das geeigneteste Mittel, wenigstens teilweise Wandel zum Besseren zu schaffen. Nur wären hiefür von den Reichsgrenzen entfernte Gegenden - damit eine Grenzflucht ausgeschlossen wird - die überdies abseits hochkultivierter Landesteile liegen, zu wählen. Arbeit und wieder Arbeit wäre für die in den Besserungskolonien Untergebrachten das wirksamste Besserungsmittel. Denn Arbeit wirkt befreiend. Brave Familien, die Zigeunerkinder aufnehmen, dürften sich nur wenige finden; denn den meisten würde wohl vor dem Einflusse bangen, der durch diese Kinderaufnahme für ihre eigenen Kinder und ihre Umgebung erwachsen würde. Es war eine Zeit, wo selbst die Kinder der nomadisierenden Zigeuner und andere Nomadisierende gezwungen werden sollten (Výkøiky posl. Grünznera.) regelmäßig die Schulen zu besuchen. Heute ist es noch vielerorts der Fall. Diese Maßregel hat sich, wie zu erwarten war, nicht bewährt, abgesehen davon, daß dieselbe aus ernsten sanitären Gründen überhaupt nicht am Platze war. Bei manchen Verfügungen des Entwurfes zweifle ich an deren exakter Durchführbarkeit. Ich denke nicht so erfolgsicher, z. B. daß nach einem Toten die Zigeunerlegitimation der nächsten politischen Behörde zurückgestellt wird. Ich glaube über haupt totsicher, daß dies nicht der Fall sein wird, und der Bezirkshauptmann dürfte in den meisten Fällen das Nachsehen haben. Die Unterbringung der Kinder in Erziehungsanstalten hat vielleicht viel für sich, doch wird andererseits auch die Befürchtung rege, daß auch diese Maßregel versagt und der Rückschlag zum Ahnentypus, der Atavismus, diese Versuche später zum Großteil zunichte macht. Versucht muß es aber dennoch werden. Nach wie vor stehe ich auf dem Standpunkte, daß nur durch eine internationale Vereinbarung eine volle Besserung in dieser Sache erreicht werden kann. Da jedoch diese Vorlage den ersten ernsten Versuch darstellt, die Zigeunerfrage im Interesse unserer Bevölkerung auf gesetzlichem Wege zu regeln, so sehen wir es als unsere Pflicht an, diesen Versuch zu unterstützen und werden daher für den Gesetzentwurf auch stimmen. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Matznera (viz str. 2653 tìsnopisecké zprávy):

Am 6. April 1924 brachte ich eine Interpellation in diesem Parlamente "in Angelegenheit der überhandnehmenden Zigeunerplage" ein. In dieser Interpellation machte ich darauf aufmerksam, daß die Zigeunerplage in den Landgemeinden Schlesiens und Nordmährens Formen angenommen hat, die für die seßhafte Bevölkerung sehr beängstigend wird. Die Häufigkeit des Auftretens solcher Banden bringt große Gefahren für die ruhige Abwicklung der Arbeitsleistungen in den ländlichen Betrieben, hauptsächlich in den Bauerngehöften. Bettelei, Diebstähle, Kinderentführungen, betrügerische Wahrsagereien, Entlockungen von Gold- und Silbermünzen oder anderen wertvollen Gegenständen unter Vorspiegelung von verschiedentlichen Vorteilen durch Androhungen, Beschwörungen, trachtet man den geängstigten Frauenspersonen und Kindern, die zur Betreuung des Hauswesens hauptsächlich in der wärmeren Jahreszeit zur Zeit der Ernte in den Gehöften allein ohne männlichen Schutz verblieben sind, Furcht und Angst einzuflößen. Immer sind die Bemühungen der herumziehenden Zigeuner von Erfolg gekrönt, da sie in ihren betrügerischen Künsten eine ungeahnte Geschicklichkeit entwickeln. Mit ihren Wagen und Pferden, die oft in bedeutender Zahl durch die Dörfer fahren, um in einem nahe der Dorfgrenze stehenden Wäldchen zu nächtigen, entsteht in heißer Sommerzeit große Gefahr entstehender Waldbrände. Mit ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde führen sie durch die Ortschaften, wo dann oft Seuchen ausbrechen, z. B. die Druse, Rotzkrankheiten u. a. m. Als geriebene Pferdehändler haben die Zigeuner einen großen Ruf, gar mancher Pferdebesitzer weiß ein Lied von betrügerischem Handel zu singen, nicht etwa die wohlhabenden Pferdebesitzer kommen zu Schaden, die machen am wenigsten Geschäfte mit den Zigeunern, immer sind es minderbemittelte Pferdebesitzer, die Geschäfte mit dieser Gesellschaft tätigen, dabei aber für ihre Verhältnisse schwere Verluste durch diese Roßtäuschereien erleiden. Eine Unmenge von Untaten könnte man noch anführen, die dieses umherziehende Volk schon verbrochen hat, an denjenigen menschlichen Berufsschichten, die hart und schwer den Kampf in der Wirtschaft und mit den Naturgewalten aufgenommen haben.

Geradezu erstaunlich ist es, wie man diesen arbeitsscheuen diebischen Banden überall Nachsicht entgegenbringt. Rief man in dringlichen Fällen die Hilfe der Gendarmerie an, so fehlten dieser die gesetzlichen Machtmittel, um diese schreienden, heftig gestikulierenden Nichtstuer aus dem Orte, dem Bezirke auszuweisen oder an einen für sie bestimmten Ort mit Seßhaftigkeit abzuschieben. Im Gesetze vermisse ich überhaupt einen Paragraphen, worin ausdrücklich betont wird, die Zigeuner gehören allesamt zurück in das Land, wo die Zigeunerdörfer schon von altersher bestehen. Die Zigeuner sind ein Volkstamm, nach Auffassung einer modernen Rechts grundlage gehören Völkerschaften in ein Gebiet, wo sie zusammen nach ihrer Eigenart sich ausleben können.

§ 9 sagt zwar: "Ausländischen herumziehenden Zigeunern ist der Aufenthalt in der Èechoslovakischen Republik verboten, falls sie sich nicht mit einer besonderen Bewilligung des Ministeriums des Innern ausweisen".

Dieser Paragraph sollte lauten: "Ausländischen Zigeunern ist der Aufenthalt in der Èechoslovakischen Republik verboten, die herumziehenden èechoslovakischen Zigeuner sind in den sogenannten Zigeunerdörfern seßhaft zu machen".

Neugierig bin ich nur, ob dieser von mir eingebrachte Antrag von der Regierungsmehrheit auch angenommen werden wird.

Auf meine Interpellation, die ich vor 31/4 Jahren einbrachte, bekam ich vom Innenminister Malypetr eine Antwort, welche besagte, daß man vorläufig diese Angelegenheit nach den alten Vorschriften regeln werde, bis ein neues Zigeunergesetz ausgearbeitet sei. In diesen dreieinviertel Jahren haben sich eine ungeheure Zahl von kleinen und großen Skandalen abwickeln müssen, ehe man das vorliegende Gesetz mit 20 Paragraphen fertiggestellt hat. Skandale mit Weltruf mußten vorkommen, ich erinnere an die Menschenfressereien, wo in bestialischer Weise friedliche, brave Menschenkinder von den Megären, von Zigeunerweibern gekocht, gebraten und verspeist wurden. Ich habe kein Interesse daran, wie man in der übrigen Welt über diesen Staat denkt, aber eines muß ich noch mitteilen, was einem meiner Freunde in einem fremden Staate widerfuhr; gerade in der Zeit, wo die Zigeuner Menschenfresserei betrieben und die Zeitungen darüber spaltenlange Artikel brachten, frug man diesen meinen Freund im Gespräche, von wo er sei; als er antwortete, er sei aus der Èechoslovakei, so sagte man ihm prompt darauf: "Das ist das Land, wo die Menschenfresser zu Hause sind". Gegen das Her umziehen dieser Zigeuner gibt es keine scharfen Gesetze hierzulande, für fleißige, arbeitssame, strebsame, rechtschaffene Menschen. insbesonders gegen die freie Betätigung der Eigenart der Deutschen in dieser Republik, da ersinnt man Tag und Nacht Zwangsmaßnahmen, die in gesetzliche Form gegossen, ärger knebeln und knechten als der schwärzeste Vormärz.

In der gestrigen "Deutschen Zeitung" ist folgende Notiz zu lesen: "Überfall durch Zigeuner. In einer der vergangenen Nächte wurde der Arbeiter J. Woratsch auf dem Wege von Stefanau nach Komarn bei Olmütz von 2 Zigeunern überfallen, die ihm auflauerten und von ihm Geld verlangten. Als die Räuber sahen, daß der Überfallene kein Geld, noch Wertsachen bei sich hatte, ließen sie von ihm ab. Die Gendarmerie nahm sofort die Verfolgung der Täter auf und ergriff sie unter einer Truppe, die in einem nahen Wäldchen lagerte. Es sind dies F. Daniel und F. Istvan, die beide dem Olmützer Gericht über geben wurden".

Gerade dieser jüngste Fall bestätigt unsere Ansicht, daß die auszugebenden Nomadenscheine an die Zigeuner noch lange nicht alles zur Zufriedenheit der seßhaft lebenden Einwohner dieses Staates lösen können. Ich betrachte dies nur als eine vorübergehende Maßnahme, solange, bis durch Zwangsmaßnahmen und durch allmähliche Erziehung der. Nomadentrieb bei den Zigeunern vollständig verschwunden ist. Es ist Sache der Regierung, dieses müßige Volk zur nützlichen Arbeitsleistung zu erziehen. Soll dieser Landplage ein Ende bereitet werden, dann müssen diese gesetzlichen Bestimmungen eine viel schärfere Handhabe bieten, um diese herumziehenden Menschen zu einem nützlichen Glied in der menschlichen Gesellschaft zu machen, als wie das vorliegende Gesetz es bestimmt. Als Übergangsgesetz kann man diese Vorlage gutheißen. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.

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