Pátek 8. èervence 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 97. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 8. èervence 1927.

1. Øeè posl. L. Wenzela (viz str. 2441 tìsnopisecké zprávy):

Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend die Einführung des Befähigungsnachweises für das Gast- und Schankgewerbe, hatte bereits im Jahre 1925, und zw. am 15. Juli dem Gewerbeausschusse im Parlamentevorgelegen. Durch einen energischen Protest hatte am 6. Dezember 1925 der Landesverband der Konditorgenossenschaften mit deutscher Verhandlungssprache in Böhmen unter Geschäftszahl 180/25 an das Handelsministerium in Prag zu dem damaligen Gesetzesentwurfe Stellung genommen. Das damalige Schreiben des Landesverbandes der Genossenschaften der Zuckerbäcker mit deutscher Verhandlungssprache in Böhmen, Sitz Teplitz, lautete wörtlich: "Mit einer gewissen Empörung vernimmt der gesamte Konditorenstand, daß ihm durch das zu erwartende Gesetz ein erheblicher Schlag versetzt wird. Während die Regierung im besagten Entwurfe dem Zuckerbäckergewerbe das alte innehabende Recht des Ausschankes von weißem Kaffee ohne weiters wieder einräumte, hat es der Gewerbeausschuß des Abgeordnetenhauses als notwendig erachtet, ein Hauptteil seiner alt verbrieften Rechte zu entziehen". Weiter heißt es in diesem Proteste: "Wir wissen genau, daß hinter der Handlungsweise des erwähnten Ausschusses in seinen Forderungen das unersättliche Begehren - es sollte eigentlich heißen das èechische Brauereikapital - steckt, welches allen übrigen Nahrungsmittelgewerben alle Rechte zu entziehen trachtet, dabei aber selbst in die Rechte der übrigen eingreift. Wir finden diese, unser Zuckerbäckergewerbe lahmlegende Forderung als nichts anderes als ein widersinniges und rücksichtsloses, andere Gewerbe vernichtendes Verlangen. Wir erheben gegen die Handlungsweise des Gewerbeausschusses des Abgeordnetenhauses namens aller deutschen Zuckerbäcker der Republik schärfsten Protest und stellen das dringendste und innigste Ersuchen auf Revidierung des diesbezüglich vorgenannten Regierungsentwurfes und Wiedereinbeziehung des Ausschankrechtes von Kaffee in Konditoreien ohne Erbringung eines Befähigungsnachweises.

Das Konditorgewerbe hat im Jahre 1924 unter dem Vorsitz und der Leitung der Handels- und Gewerbekammer Reichenberg bereits drei paritätische Kommissionsverhandlungen mit dem Gast- und Schankgewerbe gehabt, die dem Zwecke zu dienen hatten, Normen zu schaffen, welche einen beiderseitigen zufriedenstellenden Ausgleich bringen sollten. Das Endresultat wäre aber bei Weiterführung der Verhandlungen alles andere für das Zuckerbäckergewerbe gewesen, nur nicht ein zufriedenstellender Ausgleich. Das war auch der Grund und die Ursache, weshalb die ganze Kollegenschaft des Konditorgewerbes seinerzeit den Abbruch der Verhandlungen mit dem Gastgewerbe forderte. Zur derzeitigen Forderung des Gastgewerbes auf Erbringung des Befähigungsnachweises für Kaffeeschank durch das Zuckerbäckergewerbe haben wir folgendes anzuführen:

Soweit es die ältesten Überlieferungen bestätigen, ist der Ausschank von Kaffee wie auch übriger warmer Getränke in den Konditoreien seit altersher Brauch und Sitte. Es ist eine bekannte Tatsache, daß sich durch die verschiedenen Vergrößerungen einzelner Konditoreien aus diesen die Kaffeehäuser gründeten, wodurch erwiesen ist, daß der Kaffee bereits früher in Konditoreien verabreicht worden ist, als in Gastlokalen. Und heute sind es diese Erblinge, die dem Zuckerbäckergewerbe dieses alte Recht streitig machen, ja sogar entziehen wollen. Welchen Wert hat der Kaffeeschank für das Zuckerbäckergewerbe einerseits und für den Konsumenten dieses Gewerbes anderseits? Eine Konditorei ohne Kaffeeverabreichung gleicht einem Stück Brot ohne Butter. Es ist heute nicht jedermanns Art, auf seinem Spaziergange mit der Familie zur Einnahme einer Erfrischung ein Kaffeehaus oder sonstiges Gastlokal aufzusuchen. Kaffeehäuser sind übrigens für Kinder auch in Begleitung Erwachsener verboten. Besonders sind es ältere Damen und jene, welche die raucherfüllte Luft der Kaffee- und Gasthäuser abstößt, welche daher stets den vorübergehenden Aufenthalt in einer Konditorei zur Einnahme einer leiblichen Stärkung vorziehen. In Ansehung dieser Umstände gewinnt man die Überzeugung, daß der Kaffeeschank in den Konditoreien zu einer wahren Volksnotwendigkeit geworden ist, die man den betreffenden vorgenannten Konsumenten auch niemals wird entziehen können. Von diesen ständigen Kunden der Konditoreien kann man aber nicht verlangen, daß sie das Gebäck ohne eine Tasse Kaffee einnehmen sollen. Dadurch beweist es sich zur Genüge, daß der Kaffeeschank als alt verwachsener Bestandteil zum Konditorgewerbe gehört und ohne diesen es einen ganzen oder vollwertigen in seiner Geschäftspraxis erfolgreichen Zuckerbäcker gar nicht geben kann. Die Folge davon wäre, daß ein Großteil der ständigen und sicheren Kunden ausbliebe, was den Ruin der Zuckerbäcker nach sich zöge. Wollen die maßgebenden Personen einem derartigen Ziele tatsächlich zustreben? Wir Zuckerbäcker können nicht daran glauben und betrachten die Handlungsweise des Ausschusses des Abgeordnetenhauses als zu eilig, müssen aber unser Mißtrauen dahin aussprechen, daß derselbe von der Beschlußfassung einer derart weit einschneidenden Handlung doch erst das betroffene Gewerbe hätte anhören müssen. Es wolle nicht vergessen werden, daß das bisherige Schankrecht in Konditoreien nur eine beschränkte Konzession war, welche nur an den Zuckerbäckereibetrieb gebunden war, daher nur in Verbindung mit diesem ausgenützt wird, was niemals eine Konkurrenz für das eigentliche Schankgewerbe sein kann. Vom Gesichtspunkte vorstehender Erörterungen erheben wir namens aller deutschen Zuckerbäcker der Republik gegen den geplanten Entzug des Ausschankrechtes für Kaffee in Konditoreien Protest mit dem Ersuchen, das Zuckerbäckergewerbe bei seinem Jahrhunderte alten Rechte zu lassen und dasselbe nicht an den Befähigungsnachweis - wie geplant - zu binden."

Wohlgemerkt, so lautete der damalige Protest des Landesverbandes der Zuckerbäcker. Auf Grund dieses Protestes und nachdem es damals zu keiner Einigung kam, ist die Gesetzesvorlage von den Tischen des Parlamentes damals verschwunden. Dieses Verschwinden dieser Vorlage von dem Beratungstische des Hauses vollzog sich im Dezember 1925. Nachdem die Vorlage, welche dem Hause nun wieder vorliegt, nun beinahe zwei volle Jahre im Tischkasten des Referenten gelegen ist, glaubte man den Augenblick gefunden zu haben, um den Gesetzentwurf wieder unverändert dem Abgeordnetenhause vorzulegen. Beim vorliegenden Gesetzentwurfe betreffend den Befähigungsnachweis für das Gast- und Schankgewerbe muß unbedingt im Interesse der beiden streitenden Teile eine Verbesserung geschehen. Im § 3, Abs. 3 darf es nicht heißen: "Von dem im vorhergehenden Paragraph angeführten Befähigungsnachweise ist befreit: ein Zuckerbäcker, welcher um die auf die Verabreichung von Kakao und Schokolade in zeitlicher und örtlicher Verbindung mit dem eigenen Zuckerbäckergewerbe beschränkte Konzession ansucht." Gegen diese Fassung nahm ich bereits im Gewerbeausschuße Stellung und glaubte so in der besten Überzeugung im Interesse der Gastwirte und Zuckerbäcker zu handeln. Zwischen die Worte "von" und "Kakao" gehören die Worte "Kaffee und Tee". Als die Vorlage am 15. Juli sich im Gewerbeausschuß zur Behandlung befand, ergriff ich damals als einziger deutscher gewerbefreundlicher Redner im Interesse der Gastwirte das Wort. Ich legte damals insbesondere fest, daß die nationalsozialistische Partei grundsätzlich sich immer für die Erhaltung des Gewerbestandes einsetzt und aus diesem Grunde es auch freudigst begrüßt, wenn dem langgehegten Wunsche des Gastgewerbestandes Rechnung getragen wird und endlich die Gastgewerbetreibenden den Befähigungsnachweis bekommen. Damals appellierte ich auch zugleich an das gewerbliche Gerechtigkeitsgefühl der Mitglieder des Gewerbeausschußes. Ich betonte damals, man möge bei der Schaffung eines neuen Rechtes für Gastwirte nicht zu gleicher Zeit eine Ungerechtigkeit gegen das schwer bedrängte Zuckerbäckergewerbe begehen. Ich habe damals im Gewerbeausschuß darauf verwiesen und verweise auch heute wieder darauf, daß gerade in dieser strittigen Frage bereits am 15. November 1926 eine paritätische Kommissionsverhandlung zwischen den Vertretern des deutschen Gast- und Schankgewerbes und dem deutschen Zuckerbäckergewerbe stattfand. Zweck der paritätischen Kommissionsverhandlungen war die Schaffung eines Ausgleiches in den strittigen Fragen beider Gewerbe. Das ist nun auch in der vierten Ausgleichssitzung, welche am 5. August 1926 in Teplitz-Schönau stattfand, erreicht worden. Die Zuckerbäcker bewilligen Gastbetrieben mit unbeschränkter Konzession, das sind jene, welche das Recht zur Verabreichung von Speisen inne haben, die eigene Herstellung von Zuckerbäckerwaren wie diese in der dritten Ausgleichssitzung in Komotau unter dem Wortlaute "Haustorten und Hausgebäck" vereinbart wurden, worunter jene Bäckereien zu verstehen sind, welche sich durch ihre Zusammensetzung, durch die Größe der einzelnen Portionen und den dadurch bedingten höheren Preis von den gewöhnlichen Erzeugnissen des Zuckerbäckergewerbes unterscheiden. Solchen Betrieben wird auch die Einstellung von Konditorgehilfen gestattet. Beide vorstehend eingeräumten Rechte, also weder die erwähnte Erzeugung, noch die Konditorgehilfeneinstellung bezieh en sich nicht auf Kaffeehäuser, wenn diese nicht eine volle Konzession zur Speisenverabreichung besitzen. Die Gastwirte unterlassen künftighin das Halten eigener Konditoreigeschäfte, ferner den Verkauf über die Gasse sowie das Aushängen besonderer Plakate, welche auf die Erzeugung und den Verkauf von eigener Konditorei hinweisen und verabreichen die zur Erzeugung gestatteten Bäckereien nur als Ergänzung zu den Mahlzeiten. Den entlegenen Berg- und Touristenhotels, die eine Verbindung zum nächstgelegenen Zuckerbäcker vermöge ihrer Lage nicht aufweisen, ist die Erzeugung aller Konditoreiwaren voll und ganz gestattet.

Der Zuckerbäcker soll künftig von dem angestrebten Befähigungsnachweis zum Ausschanke von Kaffee, Tee, Schokolade usw. befreit sein, welches Recht im Konzessionswege erlangt wird. Bei solchen Ansuchen verpflichten sich die Genossenschaften der Gastwirte, keine Gegeneinwendungen zu erheben, sofern die Bedürfnissefrage gegeben und die Lokalfrage den behördlichen Vorschriften entspricht. Um der Objektivität in der Behandlung solcher Ansuchen Raum zu geben, verpflichten sich die Gastwirte, dafür zu sorgen, daß in den Ausschüssen der einzelnen Gastwirtegenossenschaften mindestens auch ein Vertreter der Zuckerbäckergenossenschaft sitzt. Beide Verbände verpflichten sich in Fällen, wo sich Mitglieder über den Rahmen dieser Vereinbarungen Übergriffe erlauben, selbst gegen das betreffende eigene Mitglied entsprechend aufzutreten. Diese Vereinbarung wurde zwischen den Interessenten der Verbände deutscher Gastwirte in Reichenberg, Teplitz-Schönau am 15. November 1926 im guten Einvernehmen abgeschlossen.

Wenn beim Verlesen der schriftlich niedergelegten Proteste gegen den vorliegenden Gesetzesantrag der Verband der Zuckerbäcker den Vorwurf gegen die Gastgewerbetreibenden erhebt, daß diese indirekt die privilegierten gewerblichen Rechte der Zuckerbäcker zu beengen suchen, so kann dies nach meiner Ansicht auf keinen Fall die deutschen Gastgewerbetreibenden treffen. Die deutsche nationalsozialistische Partei erhält alljährlich vom Reichsverband der Gewerbegenossenschaft einen Gastgewerbekalender zum Geschenk, aus dem sich die gewerblich en Interessenten der Partei die entsprechende Orientierung holen sollen. Der Gastgewerbekalender für das Jahr 1926 schreibt auf Seite 94 und 95 ganz deutlich unter dem Kapitel "Einführung des Befähigungsnachweises für Gast- und Schankgewerbe", daß die Zuckerbäcker vom Befähigungsnachweis befreit werden sollen. Dieser Aufsatz ist meines Wissens unwidersprochen geblieben. Es besteht also kein Zweifel, daß der gute Wille zu einer Verständigung von deutscher gastgewerblicher Seite vorhanden ist.

In einer der letzthin stattgefundenen Besprechung der deutschen und èechischen Zuckerbäcker, die hier im Parlamente beim Koll. Abg. Pechmann als Vorsitzenden des Gewerbeausschußes in der Nationalversammlung und beim Abg. Petrovický als Referenten vorgesprochen haben, kam es zu ganz scharfen und klaren Willenskundgebungen der èechischen Zuckerbäcker. Selbst die èechischen Zuckerbäcker verlangten ihre Rechte wegen des Kaffeeschankes ohne Befähigungsnachweis. Ich persönlich wünsche vom ganzen Herzen, daß die Differenzen im Verständigungswege ausgetragen werden. Wenn ich heute hier das gesamte handwerksmäßige Zuckerbäckergewerbe ganz besonders in Schutz nehme, so habe ich meine Berechtigung hiefür.

Einstens einmal waren bei den Genossenschaften der Zuckerwarenerzeuger die Zuckerbäcker, die Lebzelter, die Wachszieher, die Kanditenerzeuger, die Kuchen-, die Mandoletti-, die Hohlhippenbäcker und die Schokoladenmacher.

Heute sind von dieser Gruppe nur noch die in ihrem Dasein schwer bedrängten Zuckerbäcker übrig geblieben. Die anderen hat das industrielle Großkapital aufgesaugt. Ich habe hier einige Ziffern zur Verfügung, die zeigen, in welcher Weise in diesem Staate Wirtschaftspolitik betrieben wird. Die Schokoladeindustrie hatte im Jahre 1920 eine Ausfuhr von 3.075 Zentner, im Jahre 1926 nur eine Ausfuhr von 360 Zentnern. Also der Export ist auf ein Zehntel zurückgegangen. Im Jahre 1920 wurden Kanditen 37.648 Zentner, im Jahre 1926 nur 830 Zentner ausgeführt. So erwürgt man den Export oder macht ihn unmöglich, wie die Einfuhrziffern zeigen. Die Produktion der Zuckerwarenindustrie ist wesentlich zurückgegangen auf Kosten des inneren Absatzgebietes. Darunter leiden am empfindlichsten die deutschen Zuckerbäcker.

Die èechoslovakische Zucker- und Zuckerwarenindustrie gehört zu den best organisierten Industriezweigen. Der Umsturz brachte 80 großen industriellen Fabriksunternehmungen eine wesentliche Einschränkung des Absatzgebietes. 80 riesige Fabriksunternehmungen, die nicht mehr voll exportieren können, schleudern tagtäglich hunderte von Zentnern Zuckerwaren auf den Süssigkeitsmarkt. Dies geht auf die Existenz der Zuckerbäcker. Die Abgaben für Luxussteuer und alle anderen Steuerlasten bringen das Zuckerbäckergewerbe auf den Schindanger. Die Erwerbsverhältnisse der Zuckerbäcker sinken, die Überhandnahme der fabriksmäßigen Erzeugung wächst. Die èechische Seite hier im Abgeordnetenhause begeht ein großes Unrecht, wenn sie auf diese Art den Zuckerbäckern einen Strick um den Hals drehen würde und auf dem Standpunkt stehen bliebe, daß dem Zuckerbäcker der freie Kaffeeausschank entzogen wird. (Posl. dr Rosche: Wer hat denn das eingentlich hinter trieben Herr Kollege?) Der eigentliche Drahtzieher scheint in diesem Falle nur der Herr Koll. Petrovický zu sein.

Man muß doch wissen, daß man hier nicht nur den deutschen Zuckerbäcker allein trifft, sondern auch die èechischen Zuckerbäcker, insbesondere den jüngeren Nachwuchs gefährdet. Das Zuckerbäckergewerbe soll, wie die Vorlage zeigt, durch die Scharfmacher des èechischen Brauereikapitals und auf der anderen Seite durch die Zucker- und Zuckerwarenbarone in die Enge getrieben werden, um so diesen ehrbaren Stand des Zuckerbäckergewerbes zugrunde zu richten und die Inhaber dieses Gewerbes in Proletarier und Vagabunden umzuwandeln. Bisher versuchte der kleine Meister, sich an das Leben zu klammern. Er kämpfte bisher unter Ansporn aller Kräfte, er schuftete vom grauen Morgen bis in die sinkende Nacht und zwingt seine Söhne und Gesellen und die eigene Familie, über ihre Kräfte zu arbeiten. Wenn heute im Gesetzesantrag das einzige Wörtchen "Kaffee" nicht aufgenommen wird, und der Zuckerbäcker keine Tasse Kaffee mehr ausschenken darf, so muß der kleine um die Existenz ringende Zuckerbäcker seinen Arbeitsplatz räumen.

Wenn wir heute einen selbständigen Zuckerbäcker vor uns sehen, ist er so wie so schon ganz und gar vom Großkapital abhängig. Seine Selbständigkeit ist nur eine scheinbare, denn tatsächlich arbeitet der Zuckerbäcker nur für den Blutsauger "Zuckersteuer, Luxussteuer und andere Steuern". Die Existenz der Zuckerbäcker hängt in vielen Fällen nur an einem Zwirnsfaden. Der Zuckerbäcker ist abhängig vom Wucher des Zuckerkartells und von der Überproduktion der Zuckerwarenindustrie. So wie überall das Großkapital mit seinen Handlangern Schritt für Schritt den Kleinhandwerker auf allen Gebieten verdrängt, so schlägt auch die letzte Stunde für den Zuckerbäcker. So wachsen riesengroße Unternehmungen wohl des Brauerkapitals und der Zuckerindustrie empor, die Tausende ja Zehntausende schlecht bezahlte Arbeiter beschäftigen. Wir deutschen Nationalsozialisten haben immer darauf hingewiesen, daß das èechische Großkapital mit seinen Hintermännern gewisse Ziele verfolgt. So verschwindet die Freiheit des deutschen Gewerbe- und Handwerkerstandes! So wird der deutsche freie Handwerker zum Knecht.

Zur Fassu ng des § 5 im vorliegenden Gesetzentwurfe wünschen wir, daß die Abs. 1 und 2 desselben gestrichen werden. Wir halten es nicht für richtig, daß der Großindustrie das Privilegium eingeräumt wird, ohne Befähigungsnachweis ein Gewerbe auszuüben, wo man hingegen nach der anderen Seite den finanziell Schwachen, den Unbemittelten, den Befähigungsnachweis vorschreibt. Wenn wir zum vorliegenden Gesetzentwurfe Stellung nehmen und uns einige Abänderungen wünschen, so entspricht es den Anforderungen aus unserem Wählerkreise. Wir wünschen vor allem anderen, daß die Abänderungsanträge als solche angenommen werden und erklären, daß wir im Interesse des Gast- und Schankgewerbes für die Einführung des Befähigungsnachweises für das Gast- und Schankgewerbe grundsätzlich stimmen werden, betonen aber, daß natürlich die beste Lösung wäre, wenn man bei der, Lösung dieses Problems nicht das Zuckerbäckergewerbe vollständig erschlägt. (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)

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