Wir haben zunächst, dem Wunsche Masaryks
entsprechend, verlangt, daß die Einteilung des Staatsgebietes
in national und wirtschaftlich möglichst einheitliche Verwaltungsbereiche,
Gaue und Bezirke, durchgeführt werde, die als selbständige
Rechtspersönlichkeiten im Rahmen der Staatesgesetze ihre
eigenen Angelegenheiten durch ihre eigenen Organe selbständig
verwalten könnten. Wir haben geglaubt, auf diese Weise dem
Wunsche Masaryks zu entsprechen, um die Reibungsflächen
zwischen den Nationen zu verkleinern. Da aber die Mehrheitsparteien
merkwürdigerweise kein Verständnis für diese Kardinalforderung
ihres Staatspräsidenten gezeigt haben und auch die Einteilung
nach Gauen in der Größe der Senatswahlkreise ablehnten,
forderten wir logischerweise im Rahmen der Länderverfassung
die Erhaltung aller drei historischer Länder Böhmen,
Mähren und Schlesien in ihrem vollen Gebietsumfang. Trotzdem
der Herr Berichterstatter Dr. Kramáø
zugeben mußte, daß es ein Fehler
sei, Schlesien seine Selbständigkeit zu nehmen, ein Fehler
insbesondere von seinem staatsrechtlichen Standpunkt aus, vermochte
er dennoch nicht vom Standpunkte der Mehrheit abzugehen, umsoweniger,
als sich auch im deutschen Koalitionslager gewichtige Stimmen
für die Vereinigung Schlesiens mit Mähren gefunden hatten
- worauf er besonders hinwies - jene deutschen Stimmen, die von
der Ansicht ausgingen, daß nur Schlesiens Deutschtum das
mährische davor retten könne, unter die berüchtigten
20% herunterzusinken. Dabei verschweigt man geflissentlich, daß
diese 20% für den Sprachengebrauch nur innerhalb des Gerichtsbezirkes
eine Rolle spielen und daß keine gesetzliche Vorschrift
besteht, wornach man z. B. in der Landesvertretung nicht mehr
deutsch reden dürfte, wenn in dem betreffenden Land die deutsche
Bevölkerung unter 20% sinkt. (Posl. dr Schollich: Das
läßt sich ja ändern!) Die Geschäftsordnung
hat man freilich ausgeschaltet, man hat erklärt, man werde
eine neue Geschäftsordnung schaffen, wie es auch in den Blättern
der christlichsozialen Partei zu lesen war, die selbstverständlich
jedem Landesvertreter das Recht des freien Gebrauches seiner Muttersprache
gewährleisten werde. Dann kommt es also auf die 20% nicht
an und es ist umsomehr verwunderlich, wie einzelne Herrschaften
zur Begründung ihres Verhaltens darauf hinweisen konnten:
"Schlesien muß halt, obzwar es uns selber leid tut,
Mähren angegliedert werden, u. zw. vom deutschnationalen
Standpunkt aus, zur Stärkung der deutsch-mährischen
Minderheiten." Das hat doch bekanntlich auf der Bärner
Tagung, wo Minister Spina anwesend war, Kollege Hodina
unter Zustimmung, zumindest unter stillschweigender Zustimmung
Spinas zum Ausdruck gebracht, und auch die anderen Parlamentarier
des Bundes der Landwirte, die dort waren, haben nicht widersprochen.
Man hat der Wählerschaft vorgegaukelt, daß diese Aufsaugung
Schlesiens durch Mähren eine nationale Notwendigkeit darstelle
und daß wir, die wir uns dagegen sträuben, gegen die
deutschen Interessen handeln. Das ist denn doch ein starkes Stück!
Wenn es sich eine andere Partei einmal erlauben sollte, in ähnlicher
Weise demagogisch vorzugehen, es würde gewiß von diesen
hochmoralischen Herrn verurteilt, als Volksbetrug bezeichnet werden.
Wir kennen nicht den Judaslohn, um den Schlesien verraten und
verkauft wurde; die Tatsache aber liegt offen zutage, daß
es einzig und allein bei den deutschen Landbündlern, bei
den deutschen Christlichsozialen, bei den deutschen Gewerbeparteilern
liegt, ob dieses unser Heimatland, die "grüne Schles",
auf Gnade oder Ungnade der Dreiviertelmehrheit Mährens ausgeliefert
wird oder nicht. Das läßt sich nicht leugnen.
Im Verfassungsausschuß haben die Herren
diese Loki-Tat schon vollbracht und deshalb blieb mir nichts anderes
übrig, als weitere Anträge einzubringen, um womöglich
zu retten, was noch zu retten geht. So forderte ich zunächst
zu § 7, Abs. 3 einen Zusatzantrag, wonach für sämtliche
Bezirksämter Schlesiens beim Bezirksamt in Troppau ein gemeinsames
Baudepartement und ein gemeinsames Revisionsamt für Gemeinde-
und Bezirksangelegenheiten errichtet werden soll. Dadurch könnte
wenigstens den dringendsten Bedürfnissen der schlesischen
Bevölkerung Rechnung getragen werden, ohne daß an den
unantastbaren Grundsätzen der Verwaltungsreform irgendwie
gerüttelt zu werden brauchte. Denn die Schaffung solcher
gemeinsamer Stellen ist im § 7 des Entwurfes ganz allgemein
vorgesehen und auch für zulässig erklärt. Aber
die ausdrückliche Aufnahme dieses Zusatzes für Schlesien
wurde mir verweigert mit der Begründung, die der Herr Minister
Èerný, der ebenfalls
nicht da ist, vorgebracht hat, daß es unmöglich sei,
jetzt schon ein jus cogens zu schaffen, wonach Schlesien für
alle Zukunft einen Rechtsanspruch darauf hätte, daß
derartige Ämter dort bestehen. Vielleicht wird man sie für
die Übergangszeit in Troppau belassen, vielleicht wird man
sie aber auch später, wenn es wieder der hohen Obrigkeit
so paßt, einfach wegnehmen und nach Brünn verlegen.
Jedenfalls hat man nicht das geringste Entgegenkommen auf diesem
Gebiete gezeigt. Ebenso ablehnend verhielt sich die Mehrheit gegenüber
meinem Antrag zu § 9, für dessen vierten Absatz ich
folgenden Wortlaut vorschlag: "Alle in Schlesien zur Zeit
des Inkrafttretens dieses Gesetzes errichteten Ämter, Anstalten
und Organe der inneren und der Schulverwaltung bleiben bestehen."
Man will aber nicht, daß sie bestehen bleiben, sondern man
will alle diese Ämter umbringen, und deshalb bat man auch
meinen Antrag, abgelehnt. Die schwarz-grüne Koalition hat
es so beschlossen und damit basta, da gibt es nichts zu reden!
Schlesien muß auch in dieser kleinlichen Hinsicht einfach
vergewaltigt werden.
Das gleiche gilt von der eigenen Landesvertretung
für Schlesien, die ich dann noch einmal in den §§
11 und 12 beantragt habe, und zwar mit 18 Vertretern, geradeso
wie für Karpathorußland, und im § 26 einen eigenen
Landesausschuß mit 6 Mitgliedern. Selbst im alten absolutistischen
Österreich hat man es niemals gewagt, die autonome Vertretung
Schlesiens irgendwie anzutasten. Bloß die staatliche Verwaltung
hat man versucht vorübergehend nach Brünn zu
verlegen, allerdings ohne irgendwelchen Erfolg. Erst der freien
demokratischen èechoslovakischen Republik scheint die Geschichte
den herostratischen Ruhm vorbehalten zu haben, alle ererbten Freiheiten
und Selbstverwaltungsrechte der schlesischen
Bevölkerung auszutilgen, zum Danke dafür, daß
seinerzeit die Ostschlesier zur Plebiszitzeit sich nach Westen
statt nach Osten orientierten. Damals wurden sie von den Prager
Machthabern in jeder Hinsicht umschmeichelt, damals wurde ihnen
das Blaue vom Himmel herunter versprochen, von denselben Herren,
die jetzt kaltlächelnd Schlesien preisgeben. Fides punica,
id est bohemica. Statt punischer Treue werden wir in Hinkunft
èechische Treue sagen in unserem Lande, eingedenk der unzähligen
gebrochenen Schwüre und Gelöbnisse leitender Prager
Staatsmänner.
Die letzte Gelegenheit, ein ganz kleines bißchen
von diesen feierlichen Versprechungen und Zusagen wahr zu machen,
bietet sich im § 28. Hiezu habe ich beantragt, eine der dort
vorgesehenen Kommissionen in Troppau für alle Angelegenheiten
des Landes Schlesien zu errichten, die dem Landesausschusse zur
Behandlung zustehen. Hatte doch Herr Dr Luschka seinerzeit
als Mitglied des Sechzehnerausschusses ausdrücklich erklärt,
daß auf Grund der Vereinbarungen zwischen den Mehrheitsparteien
diese schlesische Kommission dieselben Befugnisse besitzen werde,
wie jetzt die Landesverwaltungskommission für Schlesien sie
besitzt. Die Anstalten und Unternehmungen des Landes Schlesien
machen aber kaum ein Zehntel der ganzen Agenda aus, die gegenwärtig
der schlesischen Landesverwaltungskommissíon zustehen das
kann ich beurteilen, das müssen mir die Herren von der Regierungsseite
schon zugestehen, weil ich schon das achte Jahr Mitglied der Landesverwaltungskommission
und deshalb wohl berechtigt bin, darüber ein Urteil zu fällen.
Jedenfalls hat man mir auf meine diesbezüglichen Vorhalte
erwidert, und zwar war es wieder der Herr Innenminister Èerný,
indem er darauf verwies, daß ja nach dem Satze 1 des §
28 die Möglichkeit offen bleibe, den Wirkungskreis der Kommission
in Schlesien späterhin zu erweitern. Und Herr Dr Kramáø
hat sogar die Liebenswürdigkeit gehabt, mir zu versprechen,
daß er in den Motivenbericht einen Satz hineinnehmen werde,
wonach die Erfüllung meines Wunsches von der künftigen
mährischen Landesvertretung in Brünn bestimmt erwartet
werde. Mehr konnte ich für Schlesien leider nicht erreichen,
obwohl ich mir alle erdenkliche Mühe gegeben habe, den Herren
meinen Plan mundgerecht zu machen.
Wegen des halsstarrigen Benehmens der Mehrheit
sah ich mich genötigt, noch einen Eventualantrag zu §
28 mit einem anderen Wortlaute einzubringen, aber auch er fand
keine Gnade vor den Augen der Machthaber. Es wird also Schlesien
weder ein eigenes Landesamt, noch eine eigene Landesvertretung,
noch eine eigene Landeskommission mit halbwegs entsprechenden
Vollmachten, noch eine gesicherte Expositur des Brünner Landesamtes
erhalten, und dennoch besitzen die Aktivisten die Kühnheit
zu behaupten, sie hätten doch einen Erfolg für Schlesien
erzielt und nur ihrer staatsmännischen Klugheit sei es zu
danken, daß überhaupt noch der Begriff Schlesien aufrechterhalten
bleibt. (Posl. dr Rosche: Und das Wappen! - Posl.
inž. Jung: Vielleicht bringen die Herren Aktivisten einen
Kanzleidiener in Troppau unter!)
Ich habe nur das eine Beispiel Schlesien herausgegriffen,
um daran die Verlogenheit dieser Behauptungen nachzuweisen und
niedriger zu hängen, um nachzuweisen, daß kein wahres
Wort daran ist. Man kann dies an anderen Beispielen ebensogut
besorgen, wenn man, wie Herr Dr Rosche sagte, so bescheiden
ist, daß man sich mit dem Wappen, mit dem Siegel begnügt.
(Výkøiky posl. dr Rosche.),
wenn man sich auf die Zusagen des Innenministers stützt,
daß der schlesische Adler in das Wappen Mährens hineinkommt
(Výkøiky posl. inž. Junga.),
dann kann man sich natürlich
hoch beglückt auf seinen Lorbeeren ausruhen. Aber die schlesische
Bevölkerung urteilt jedenfalls darüber in ihrer Mehrheit
ganz anders nach dem Sprichwort: Nur Lumpen sind bescheiden. Das
hat sie ganz offen zum Ausdruck gebracht bei der Volksabstimmung,
die hundertzehntausend Stimmen Wahlberechtigter für die Selbständigkeit
Schlesiens erbracht hat, nur auf deutscher Seite, ohne
Polen und ohne Èechen, und das ist auch zum Ausdrucke gekommen
bei den Massenkundgebungen, die im Lande veranstaltet und allerdings
von der klerikalen Presse verspottet wurden. Wir sind mit dem
Verlauf der Versammlungen vom 20. Juni sehr zufrieden,
wir haben auch Photographien aus Troppau und Jägerndorf darüber,
und wenn man dem entgegenhält, was die klerikale Presse geschrieben
hat, so sieht man, wer lügt. (Posl. dr Schollich: Das
waren angeblich unreife Burschen!) Jedenfalls möchte
ich zur besseren Ausgestaltung des neuen Landeswappens beantragen,
daß man dem schlesischen Adler einen Strick um den Hals
legt und daß man dem mährischen Adler in die eine Klaue
das Ende des Stricks und in die andere den Pendrek gibt. Vielleicht
könnte man auf diese Weise als Symbol der gegenwärtigen
Verhältnisse ein ganz hübsches Wappen zustande bringen.
(Výkøiky posl. dr Keibla.) Es
wäre vielleicht nicht unangebracht, daß man auch das
Staatswappen entsprechend vervollständigt und dem böhmischen
Löwen in die Pranke einen Polizeiknüppel gibt als Kennzeichen
da für, daß der Polizeistaatsgedanke hier gesiegt hat.
Místopøedseda Horák (zvoní:
Prosím pana øeèníka, aby se držel
vìci.
Posl. dr. Koberg (pokraèuje):
Ich werde bald fertig sein. Vielleicht
betraut man einen Heraldiker damit und wird uns demnächst
einen entsprechenden Gesetzesantrag vorlegen. Jedenfalls wäre
das nur die logische Auswirkung dieser famosen Verwaltungsreform,
wenn man sie auch sinnbildlich im Staatswappen und im Wappen Mährens
und Schlesiens zum Ausdruck brächte, und ich hoffe für
diese Anregung den Dank seitens der staatserhaltenden Elemente
mir zugezogen zu haben. Zumindest ist die Anregung erwägenswert.
Aber, Spaß bei Seite. Gerade dieser Schritt,
der auf dem Wege zum Polizeistaat getan wird, muß naturnotwendig
und zwangsläufig andere Schritte nach sich ziehen, denn das
ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend Böses
muß gebären. Und deshalb habe ich schon in meiner Einleitung
darauf verwiesen, daß die nächste Folge der Verwaltungsreform
eine im ähnlichen Geist gehaltene Verbesserung der Gemeindeordnung
und vielleicht auch der Gemeindewahlordnung sein wird. Denn auf
den Gemeinden baut sich schließlich jede Selbstverwaltung
auf. Bezirke und Länder sind nichts anderes, als Gemeinden
höherer Ordnung, und was für sie gilt, muß auch
für die Ortsgemeinden gelten. Das kommt schon ganz deutlich
zum Ausdruck im Gesetz über die Regelung der Finanzen der
Selbstverwaltungsverbände. Durch dieses Gesetz wurde den
Gemeinden, Bezirken und Ländern wirtschaftlich das Rückgrat
gebrochen und nun soll durch das vorliegende Gesetz dasselbe auch
auf dem politischen Gebiet geschehen. Das mögen sich die
Herren von den deutschen Regierungsparteien noch einmal klar und
deutlich überlegen, bevor sie ihre Hände für dieses
Machwerk erheben. Das eine Gesetz ist ohne das andere nicht durchführbar,
beide hängen auf das innigste zusammen und beide sind von
dem gleichen autonomiefeindlichen Geist erfüllt. Wunder ist
das selbstverständlich keines, weil die freie Selbstverwaltung
etwas echt germanisches ist, etwas, was dem slavischen Wesen durchaus
fremd ist. Unfaßbar ist aber, daß Deutsche zu Henkersknechten
an diesem unseren kostbarsten Gut werden sollen, Deutsche, die
die Selbstverwaltung als das politische Ziel auf ihre Fahne geschreiben
haben. Zum Gespötte der Welt werden sie sich machen, wenn
sie für dieses Gesetz stimmen, aber sie werden selbstverständlich
auch das ganze Sudetendeutschtum mittreffen, wir werden alle mit
darunter zu leiden haben, und nicht nur wir allein, sondern auch
alle deutschen Minderheiten in der Welt können mit Recht
jene verfluchen, die freiwillig und ohne Not das letzte und beste
Bollwerk gegen die Entnationalisierung preisgeben, weil in der
Folge jeder fremdvölkische Herbergsstaat sich seinen deutschen
Minderheiten gegenüber darauf berufen kann, daß er
jenen doch nicht mehr zu geben brauche, als die Sudetendeutschen,
diese weitaus größte deutsche Minderheit, sich selbst
zugedacht hätten. Das ist eine weitere entsetzliche Folge,
die sich gleichfalls mit Naturnotwendigkeit daraus ergeben muß,
wenn unsere deutschen Aktivisten in stiller Duldung und Ergebenheit
diese Vorlage schlucken so wie alle anderen Vorlagen vordem. Diesmal
handelt es sich nicht bloß um eine sudetendeutsche Angelegenheit,
diesmal hat das gesamte Deutschtum in Europa, ja in der ganzen
Welt das Recht, von jedem, der den Ehrennamen eines Deutschen
noch weiter fortzuführen gewillt ist, zu fordern, daß
er dieser Vorlage nicht nur nicht zustimmt, sondern ihr ein hartes
mannhaftes "Nein!" entgegensetzt.
Ein alter griechischer Geschichtsschreiber
hat berichtet, daß die Perser zugrunde gehen mußten,
weil sie das Wörtchen "Nein!" nicht aussprechen
konnten. Wehe uns, wenn auch wir das verlernen sollten! Noch ist
es jedenfalls Zeit. Deshalb erachten wir es als unsere Aufgabe,
unsere deutschen Kollegen von der aktivistischen Seite noch einmal
von dieser Stelle aus öffentlich zu beschwören und ihnen
vor Augen zu halten, daß uns dadurch, daß die polizeistaatliche
Scheindemokratie mit ihrer Hilfe hier an Stelle der alten deutschen
Selbstverwaltung aufgerichtet wird, ein unwiderbringlicher Schade
zugefügt wird, der sich dann selbstverständlich auch
an ihnen auswirken muß. Endlich sollten sie diese große
Gefahr doch erkennen, die ihnen oft genug vor Augen gehalten wurde.
Sie haben aber Vogel-Strauss-Politik getrieben, als ob nichts
geschehen könnte.
Wie schwere Gewitterwolken hängen die
in Verhandlung stehenden Gesetze über unseren Häuptern.
Sobald sie sich entladen, werden sie in ihren Fluten die freie
deutsche Selbstverwaltung in den Ländern, Bezirken und in
den Gemeinden ertränken und mit ihren Blitzen und Hagelschauer
die Früchte jahrhundertelanger Mühen deutschen Bürger-
und Bauernfleisses vernichten. Auch jene verblendeten deutschen
Volksvertreter, die bereit sind mitzuhelfen, daß diese schwarzen
Wetterwolken vor allem unsere deutsche Heimat überschwemmen,
werden von ihnen nicht verschont bleiben. Zwar glauben sie, unter
den breiten Ästen der Staatslinde ein gesichertes Plätzchen
zu haben, aber leicht kann gerade dort der Blitz einschlagen.
Gewarnt haben wir sie jedenfalls genug, aber sie vertrauen
offenbar einer hohen èechischen Regierung mehr als allen
Ratschlägen wohlmeinender deutscher Männer der Wissenschaft
und der Praxis. (Posl. dr. Rosche: Was wird
Dr. Medinger im Ausland sagen?) Das
wird er mit sich selbst ausmachen müssen. Jedenfalls laden
sie eine furchtbare Verantwortung auf sich. Denn nicht sie allein,
sondern alle Sudetendeutschen und darüber hinaus alle deutschen
Minderheiten werden das Bad ausgießen müssen, das sie
jetzt mitbereiten helfen. Wenn Sie mit einem Drittel Ernannter
zufrieden sind, so können die Deutschen in Rumänien,
die jetzt dagegen kämpfen, daß ein Fünftel der
Mitglieder in ihren Gemeinden und Bezirken ernannt werden soll,
sich nicht ihrer Regierung gegenüber darauf berufen, sondern
die rumänische Regierung wird sagen: In der Èechoslovakei
sitzen Deutsche, die dafür gestimmt haben, daß sogar
ein Drittel ernannt wird! Sie werden damit den Deutschen in Rumänien,
den Siebenbürger-Sachsen ebenso schaden wie den Deutschen
überall in der Welt, in Jugoslavien, im
Baltikum und überall, wo Deutsche versprengt sind. (Posl.
inž. Jung: Das ist ihnen ganz wurst!) Das
ist Ihnen freilich ganz gleichgiltig. Können Sie aber noch
ruhigen Blutes da sitzen? Sie müssen doch sehen und zugeben,
das ist eine Sache des ganzen deutschen Volkes! Sie können
nicht allein die große Verantwortung dafür tragen.
Jedenfalls wird man uns seinerzeit überdies noch verhöhnen
und verspotten denn wer den Schaden hat, braucht für den
Spott nicht zu sorgen - daß wir uns selbst das Grab geschaufelt
haben, daß Deutsche so unklug waren mitzuwirken, die Fesseln
zu schmieden, mit denen wir endgiltig an diesen Staat gebunden
werden sollen, mit denen die deutsche Geschichte, die uns beweist
und lehrt, daß die deutsche Selbstverwaltung, die jetzt
in eine slavisch-sklavische Form gepreßt werden soll, daß
diese deutsche Selbstverwaltung sich nie auf lange Dauer unterdrücken
läßt. Auch diesmal wird sie, wenn das Schreckliche
Ereignis werden sollte, allen Gewalten zum Trotz sicher wieder
erstehen und nach den Zeiten der finsteren Reaktion, denen wir
scheinbar jetzt entgegengehen, wird eine neue freiheitliche Entwicklung
anbrechen, erfüllt von dem jetzt verschütteten deutschen
Freiheitsgeist.
Noch sind die Würfel nicht gefallen. In
die Hand der deutschen Regierungsparteien ist eine schicksalsschwere
Entscheidung gelegt. Gehorchen Sie der Stimme Ihres Blutes, gehorchen
Sie dem Rufe Ihres Herzens und ersparen Sie sich, uns und dem
gesamten Deutschtum diese tiefste Demütigung und Erniedrigung,
diese Bitternis, die wir aus der Gesetzwerdung dieses Entwurfes
erwarten müssen. Stimmen Sie mit uns dagegen! Jedenfalls
ist Eines für uns klar: Wenn Sie dafür stimmen, trotzdem
Sie gewarnt wurden, trotzdem die Stimmen der Wissenschaft, die
Stimmen der Praxis Ihnen vorgehalten haben, in welcher Weise dieses
Werk uns auf Jahrzehnte neuen Schaden, ganz unwiderbringlichen
Schaden bringen muß, dann stellen Sie sich freiwillig außerhalb
der deutschen Volksgemeinschaft, dann verraten Sie nicht nur Ihr
Programm, dann verraten Sie das deutsche Volk! (Potlesk
poslancù nìm. strany národní.)
Hohes Haus! Die gesamte Bevölkerung dieses
Staates, sicherlich aber vor allem die deutsche Bevölkerung,
verfolgt mit spannendem Interesse die gegenwärtigen Verhandlungen
über diese Vorlage im Parlament. Sie verfolgt vor allem die
Tatsache, ob sich wirklich deutsche Parlamentarier finden werden,
die bereit sind, das Henkeramt an dem eigenen Volke zu übernehmen.
Die schlesische Bevölkerung schaut mit einem noch viel größeren
Interesse nach Prag, um feststellen zu können, ob sich deutsch-schlesische
Parlamentarier finden werden, ob sie es fertig bringen, trotz
den dem schlesischen Volke gegebenen feierlichen Versprechungen,
trotz den Erklärungen, trotz den gefaßten Resolutionen,
hier bei der Abstimmung dafür einzutreten, daß die
schlesische Freiheit und die schlesische Selbstverwaltung verloren
gehen. Was sich hier im Parlamente abspielt, hat nicht das Interesse
der oppositionellen Kreise im Lande, sondern auch bei einem großen
Teil der Angehörigen der Regierungsparteien wachgerufen.
Wenn sich nun jetzt innerhalb der deutschen Regierungsparteien
gewisse Unstimmigkeiten bei ihrer Haltung ergeben, so sind es
vor allem auch die Vertreter aus Schlesien, die der Stimmung der
Bevölkerung dieses Landes Rechnung tragend versuchen Widerstand
zu leisten. (Výkøiky posl. Dietla.) Dieser
Tage haben schon verschiedene Verhandlungen stattgefunden, über
deren Ergebnis man sich in Stillschweigen hüllt und worüber
auch der Referent Herr Dr. Kramáø
mit keinem Wort etwas verlautbart hat. Der Beschwichtigungsapparat
der Prager wird angewendet. Die Abstimmung über den Eingang
in die Spezialdebatte hat klar und deutlich bewiesen, daß
der Beschwichtigungsapparat voll und ganz gewirkt hat und der
Widerstand hinfällig geworden ist. Das vorliegende Gesetz,
abgesehen von der schlesischen Frage auf die ich noch zu sprechen
komme, der Inhalt dieses Gesetzes selbst und die Tatsache, daß
Herr Dr. Kramáø,
wohl der größte Arbeiterhasser, und es wird wohl keine
Übertreibung sein, wenn gesagt wird, auch der ärgste
Feind der Deutschen in diesem Staate, der Berichterstatter über
das vorliegende Gesetz ist, zeigt, wohin der Weg geht, zeigt aber
auch klar und deutlich, von welchem demokratischen Geiste die
deutsch-èechische Bürgerkoalition
getragen ist. Ebenso haben wir gehört, daß Dr. Viškovský
von dieser Tribüne herunter Worte über Demokratie und
der Selbstverwaltung gefunden hat, derselbe Dr. Viškovský,
der durch seine Tätigkeit im Bodenamt verdammt wenig Verständnis
für die demokratische Selbstverwaltung an den Tag gelegt
hat, der so von demokratischem Geist erfüllt war, daß
ihm seine heutigen Koalitionsgenossen von der deutschen Seite
damals den Titel Bodenräuber verliehen haben. Wenn das, was
hier in Verhandlung steht, Gesetz wird, dann kann wohl gesagt
werden, daß das bißchen Rest, die geringen Ansätze
der gegenwärtigen nationalen Selbstverwaltung im Namen der
Demokratie mit Hilfe deutscher Parteien auf immer vernichtet werden.
In der Verfassung heißt es und in der letzten Botschaft
des Herrn Präsidenten wurde der Satz wiederholt: Das Volk
ist die einzige Quelle der Macht. Wenn das Gesetz wird, was hier
in Verhandlung steht, dann geht die einzige Quelle der Macht in
die Hände der Polizei und der Regierungsbürokraten übe.
Es bedeutet die völlige Aufhebung der bürgerlichen Freiheit,
die Errichtung einer schrankenlosen Polizeigewalt, die jeden unbequemen
Staatsbürger nach Laune und Willkür verfolgen kann.
Es bedeutet aber auch die Wiederauferstehung des alten Prügelpatents
in verschärfter Form, eines Patents, das man sich im alten
Österreich schon schämte zur Anwendung zu bringen und
das hier neuerlich ins Werk gesetzt werden soll. Das Gesetz nimmt
aber auch den letzten Rest der nationalen Selbstverwaltung, verschärft
vor allem das Sprachenunrecht gegen alle nichtèechischen
Nationen in diesem Staate. Es wurde schon in einer Reihe von Ausführungen
über den Inhalt des Gesetzes und über die Folgen, die
daraus entstehen müssen, gesprochen. Ich möchte hier
von dieser Stelle aus nur feststellen, daß
die deutschen Regierungsparteien den reaktionären und konservativen
Bestimmungen dieses Gesetzes sicherlich freudig und jubelnd ihre
Zustimmung gaben, vor allem schon deshalb, weil sich in erster
Linie die ganze Tendenz des Gesetzes gegen die Arbeiter richtet.
Was Ihnen unangenehm ist und ihren Widerstand einigermaßen
hervorruft, das ist, daß trotz der getroffenen Abänderungen
den deu tschen Bedürfnissen nach keiner Richtung entsprochen
worden ist. (Posl. Kanfmann: Den Bedürfnissen des deutschen
Bürgertums!) Selbst nicht einmal den Bedürfnissen
des deutschen Bürgertums. Wir konnten dies auch heute beim
Referat des Herrn Berichterstatters beobachten, der es für
notwendig gehalten hat, nicht nur die reaktionären Bestimmungen
zu verteidigen, sondern auch für die Èechen
und die Slovaken soviel Worte fand, die Deutschen aber trotz ihrer
geradezu hündischen Unterwürfigkeit nicht einmal lobend
erwähnte und mit keinem Worte bekanntgab, inwieweit Abänderungen
erfolgt sind, auf die die Deutschbürgerlichen in ihrer Presse
und in ihren Kundgebungen so stolz sind.
Das Gesetz, das hier vorliegt, bringt aber
auch, abgesehen von allen reaktionären und konservativen
Bestimmungen, die Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren. Es
soll ein Land seine jahrhundertelange Selbstverwaltung verlieren,
die Bevölkerung dieses Landes soll nicht mehr das Recht besitzen,
Vertreter zu wählen, denen die Aufgabe zufallen soll, alle
kulturellen, humanitären und wirtschaftlichen Angelegenheiten
selbst zu besorgen und zu erledigen. In Zukunft soll über
die wichtigsten schlesischen Lebensfragen die vierfache Mehrzahl
mährischer Vertreter entscheiden. Das ist eine unleugbare
Tatsache, und trotzdem bringen die Anhänger der deutschen
christlichsozialen Regierungspartei und noch dazu die schlesischen
Vertreter, es fertig, in Wort und Schrift darauf zu verweisen,
daß die schlesische Bevölkerung gar nicht so aufgeregt
zu sein braucht, daß es ihnen vielmehr gelungen ist, ziemlich
große und entscheidende Vorteile für das schlesische
Land zu erzielen. (Výkøiky.) Sie
geben zwar zu, daß die Selbstverwaltung, daß die Selbständigkeit
des Landes verschwindet, daß es ihnen aber gelungen sei,
durchsetzen, daß gnädigst gestattet werde, es dürfte
der Name Schlesien nach Mähren genannt werden und daß
die schlesische Tradition aufrecht erhalten wurde, weil auch in
Zukunft im mährischen Wappen das schlesische Wappen mit dem
Adler auf die Dauer festgehalten erscheinen werde. (Výkøiky.)
Die schlesische Freiheit, die schlesische
Selbstverwaltung wird durch Unterkommissionen besorgt, die das
Recht haben sollen, die schlesischen Landesunternehmungen zu verwalten,
die allerdings, nur auf Weisung und Beschlüsse der mährischen
Landesverwaltung verwaltet werden dürfen und der Rest der
Selbständigkeit besteht in Kommissionen für die Landesirrenanstalt,
für die Landesbahnen, für das Landeskrankenhaus, während
die Schlesier aber kein Recht mehr besitzen werden, die vielen
umfangreichen, humanitären, sozialen und wirtschaftlichen
Fragen wie bisher selbständig erledigen zu können. Im
Namen der schlesischen Bevölkerung - und ich darf wohl auch
ohne Übertreibung sagen - selbst im Namen eines großen
Teiles der Anhänger der Christlichsozialen und der Bauernbevölkerung
des Landes erkläre ich, daß die Schlesier mit diesem
von Dr Luschka erfundenen Schlesien-Ersatz nicht einverstanden
sein können. Die deutschen Regierungsparteien haben dem Argument
der Regierungsorgane und den Machern des Gesetzes nichts entgegengesetzt.
Im Gegenteil, man hat durch die Fälschung der Geschichte,
durch Entstellung der Tatsachen den Versuch unternommen, die Zusammenlegung
Schlesiens mit Mähren zu rechtfertigen. Selbst Dr Šrámek
hat in einer Versammlung in Brünn versucht, auf Grund der
geschichtlichen Ergebnisse festzustellen, daß Schlesien
seit jeher ein Bestandteil Mährens gewesen sei. Es braucht
Herr Dr Šrámek nur die gewiß interessante
Schrift des Bürgermeister Koždoò aus Teschen
durchzulesen und er wird dort geschichtlich zusammengetragen finden,
daß seine geschichtlichen Auffassungen total falsch sind.
Die Christlichsozialen im eigenen Lande versuchen
ihr Verhalten damit zu entschuldigen, daß sie darauf verweisen,
daß ja eigentlich durch die Annahme des Gaugesetzes das
Land Schlesien an und für sich erledigt war, daß in
dem Momente, wo dieses Gaugesetz in Kraft getreten wäre,
Schlesien sowieso aufgehört hätte zu existieren. Die
deutschen Christlichsozialen und alle die, die dieses Argument
für sich in Anspruch nehmen, vergessen nebenbei nur die Kleinigkeit,
daß durch das Gaugesetz ja die Ländergrenzen der übrigen
historischen Länder ebenfalls verschwunden sind und daß
durch das Fallenlassen des Gaugesetzes selbst, die neuen Länderorganisationen
entstehen, mit Ausnahme des Landes Schlesien, das das einzige
Gebiet sein soll, das seine bisherige Selbständigkeit verliert.
Es wird auch weiter angegeben, daß die Durchführung
dieser Maßnahme durchaus nicht auf politischen Hintergedanken
beruht, sondern daß es die Sparsamkeit und die Vereinheitlichkeit
der Verwaltung geradezu erfordert. Auch dieses Argument hält
bei einer etwas gewissenhaften Prüfung nicht Stand.
Die Verbilligung ist eine glatte Erfindung.
Man braucht nur die Landesvoranschläge beider Länder
zur Hand zu nehmen und die Ziffern zu verfolgen, und man findet
folgendes Bild: Die gesamten ordentlichen Erfordernisse in Mähren
betragen 97.42 Kronen pro Kopf, in Schlesien bloß 89.26
Kronen. Aber auch der Aufwand für die Zentralverwaltung ergibt
ein sehr interessantes Bild: Der Aufwand für die Zentralverwaltung
in Mähren beträgt 11.15, in Schlesien nur 6.18 Kronen.
Der Personalaufwand in Mähren beträgt 43.74, in Schlesien
nur 21.80 Kronen. Ebenso ergibt eine Prüfung der Wirtschaftsgebahrung
beider Länder in den Jahren 1920 und 1925, daß in Mähren
jeder Bewohner für Landeszwecke innerhalb der 6 Jahre um
77 K, jährlich also um 13 K mehr als der Bewohner in Schlesien
belastet ist. Aus diesen Ziffern ergibt sich zur Genüge die
Haltlosigkeit der Begründung, daß die Zusammenlegung
dieser beiden Länder aus Sparsamkeitsrücksichten und
wegen Vereinheitlichung der Verwaltung herbeigeführt worden
ist. Ob durch die Einsetzung der Unterkommissionen eine Vereinheitlichung
der Verwaltung erzielt wurde, wird die Zukunft lehren. Erzielt
wurde, daß die gesamte Bevölkerung dieses Landes, daß
alle Gemeinden geschädigt sind, daß die Fragen, die
bisher im Kreise der eigenen Verwaltung gelöst werden konnten
nicht nur mehr Zeit und Mühe, sondern auch viel Geld verursachen
werden, so daß hier nicht eine Verbilligung, sondern zweifellos
noch eine bedeutende Vermehrung der Ausgaben sich ergeben wird.
Meine Herren, es sind also durchaus nicht die Gründe, die
seitens des Herrn Referenten Dr Kramáø,
die seitens der Regierungsparteien angeführt worden sind,
maßgebend für die Durchführung dieser Aktion gewesen
und wenn auch die Mehrheit mit Rücksicht auf die deutschen
Regierungsparteien sie verschweigt, so steht doch fest, daß
die einzig wahren Gründe nicht nur für die gesamte Verwaltungsreform,
die dem Gedanken einer jeden nationalen Autonomie und Selbstverwaltung
für alle Zukunft erschlägt, sondern die Zusammenlegung
beider Länder nationale Momente bestimmend gewesen sind.
Das hat ganz offen ein èechisches Blatt, die "Lidové
Noviny" in Brünn am 28. Jänner 1927 zum Ausdruck
gebracht und es ist sehr interessant, die Gründe die einzig
und allein für diese Aktion bestimmend waren, den deutschen
Regierungsparteien vorzuhalten. Dort heißt es: "Schlesien
zählt auf 670.000 Einwohner, 300.000 Èechoslovaken,
250.000 Deutsche, 70.000 Polen, 50.000 Ausländer, 400 Juden.
Bleibt Schlesien selbständig, so würden die Èechen
keine Majorität besitzen. Trotzdem die Republik schon 8 Jahre
besteht, sind die Landes-, Staats- und
Selbstverwaltungsämter zum überwiegenden Teil mit deutschen
Beamten besetzt. Nur für den Fall, daß Schlesien seine
Selbständigkeit aufgäbe, wird es möglich sein,
den Überschuß deutscher Beamter von Schlesien nach
Mähren und umgekehrt von èechischen
Beamten aus Mähren nach Schlesien zu versetzen." Recht
bezeichnend schließt der Artikel, indem er sagt: "Die
Gründe des gesunden Verstandes, des öffentlichen Interesses
und die Rücksicht auf nationale Angelegenheiten verlangen
es, daß die Grenzen zwischen Schlesien und Mähren fallen."
Hier hat man deutlich und klar die Antwort, warum das Land Schlesien
die Selbständigkeit verlieren und warum es mit Mähren
zusammengelegt werden soll. Als der Gedanke des Raubes der Selbständigkeit
auftauchte, hat die gesamte Bevölkerung in Schlesien entschlossen
scharf dagegen Stellung genommen, im Vordergrund dieser Protestaktion
standen auch die Anhänger der deutschen Regierungsparteien,
von den Christlichsozialen deren Führer Dr Luschka
(Posl. Dietl: Damals hatten sie noch keine Kohlenscheine!)
Mit denen waren sie schon versorgt. Nicht nur ein gewöhnlicher
schlesischer Parlamentarier, sondern der Vorsitzende des parlamentarischen
Klubs der deutschen Christlichsozialen, und was noch viel mehr
gilt, der einzige schlesische Vertreter im Achterausschusse, wo
zuerst die Selbständigkeit Schlesiens angenommen wurde, war
an den Abwehraktionen im Lande beteiligt.