Ètvrtek 30. èervna 1927

Wir haben zunächst, dem Wunsche Masaryks entsprechend, verlangt, daß die Einteilung des Staatsgebietes in national und wirtschaftlich möglichst einheitliche Verwaltungsbereiche, Gaue und Bezirke, durchgeführt werde, die als selbständige Rechtspersönlichkeiten im Rahmen der Staatesgesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch ihre eigenen Organe selbständig verwalten könnten. Wir haben geglaubt, auf diese Weise dem Wunsche Masaryks zu entsprechen, um die Reibungsflächen zwischen den Nationen zu verkleinern. Da aber die Mehrheitsparteien merkwürdigerweise kein Verständnis für diese Kardinalforderung ihres Staatspräsidenten gezeigt haben und auch die Einteilung nach Gauen in der Größe der Senatswahlkreise ablehnten, forderten wir logischerweise im Rahmen der Länderverfassung die Erhaltung aller drei historischer Länder Böhmen, Mähren und Schlesien in ihrem vollen Gebietsumfang. Trotzdem der Herr Berichterstatter Dr. Kramáø zugeben mußte, daß es ein Fehler sei, Schlesien seine Selbständigkeit zu nehmen, ein Fehler insbesondere von seinem staatsrechtlichen Standpunkt aus, vermochte er dennoch nicht vom Standpunkte der Mehrheit abzugehen, umsoweniger, als sich auch im deutschen Koalitionslager gewichtige Stimmen für die Vereinigung Schlesiens mit Mähren gefunden hatten - worauf er besonders hinwies - jene deutschen Stimmen, die von der Ansicht ausgingen, daß nur Schlesiens Deutschtum das mährische davor retten könne, unter die berüchtigten 20% herunterzusinken. Dabei verschweigt man geflissentlich, daß diese 20% für den Sprachengebrauch nur innerhalb des Gerichtsbezirkes eine Rolle spielen und daß keine gesetzliche Vorschrift besteht, wornach man z. B. in der Landesvertretung nicht mehr deutsch reden dürfte, wenn in dem betreffenden Land die deutsche Bevölkerung unter 20% sinkt. (Posl. dr Schollich: Das läßt sich ja ändern!) Die Geschäftsordnung hat man freilich ausgeschaltet, man hat erklärt, man werde eine neue Geschäftsordnung schaffen, wie es auch in den Blättern der christlichsozialen Partei zu lesen war, die selbstverständlich jedem Landesvertreter das Recht des freien Gebrauches seiner Muttersprache gewährleisten werde. Dann kommt es also auf die 20% nicht an und es ist umsomehr verwunderlich, wie einzelne Herrschaften zur Begründung ihres Verhaltens darauf hinweisen konnten: "Schlesien muß halt, obzwar es uns selber leid tut, Mähren angegliedert werden, u. zw. vom deutschnationalen Standpunkt aus, zur Stärkung der deutsch-mährischen Minderheiten." Das hat doch bekanntlich auf der Bärner Tagung, wo Minister Spina anwesend war, Kollege Hodina unter Zustimmung, zumindest unter stillschweigender Zustimmung Spinas zum Ausdruck gebracht, und auch die anderen Parlamentarier des Bundes der Landwirte, die dort waren, haben nicht widersprochen. Man hat der Wählerschaft vorgegaukelt, daß diese Aufsaugung Schlesiens durch Mähren eine nationale Notwendigkeit darstelle und daß wir, die wir uns dagegen sträuben, gegen die deutschen Interessen handeln. Das ist denn doch ein starkes Stück! Wenn es sich eine andere Partei einmal erlauben sollte, in ähnlicher Weise demagogisch vorzugehen, es würde gewiß von diesen hochmoralischen Herrn verurteilt, als Volksbetrug bezeichnet werden. Wir kennen nicht den Judaslohn, um den Schlesien verraten und verkauft wurde; die Tatsache aber liegt offen zutage, daß es einzig und allein bei den deutschen Landbündlern, bei den deutschen Christlichsozialen, bei den deutschen Gewerbeparteilern liegt, ob dieses unser Heimatland, die "grüne Schles", auf Gnade oder Ungnade der Dreiviertelmehrheit Mährens ausgeliefert wird oder nicht. Das läßt sich nicht leugnen.

Im Verfassungsausschuß haben die Herren diese Loki-Tat schon vollbracht und deshalb blieb mir nichts anderes übrig, als weitere Anträge einzubringen, um womöglich zu retten, was noch zu retten geht. So forderte ich zunächst zu § 7, Abs. 3 einen Zusatzantrag, wonach für sämtliche Bezirksämter Schlesiens beim Bezirksamt in Troppau ein gemeinsames Baudepartement und ein gemeinsames Revisionsamt für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten errichtet werden soll. Dadurch könnte wenigstens den dringendsten Bedürfnissen der schlesischen Bevölkerung Rechnung getragen werden, ohne daß an den unantastbaren Grundsätzen der Verwaltungsreform irgendwie gerüttelt zu werden brauchte. Denn die Schaffung solcher gemeinsamer Stellen ist im § 7 des Entwurfes ganz allgemein vorgesehen und auch für zulässig erklärt. Aber die ausdrückliche Aufnahme dieses Zusatzes für Schlesien wurde mir verweigert mit der Begründung, die der Herr Minister Èerný, der ebenfalls nicht da ist, vorgebracht hat, daß es unmöglich sei, jetzt schon ein jus cogens zu schaffen, wonach Schlesien für alle Zukunft einen Rechtsanspruch darauf hätte, daß derartige Ämter dort bestehen. Vielleicht wird man sie für die Übergangszeit in Troppau belassen, vielleicht wird man sie aber auch später, wenn es wieder der hohen Obrigkeit so paßt, einfach wegnehmen und nach Brünn verlegen. Jedenfalls hat man nicht das geringste Entgegenkommen auf diesem Gebiete gezeigt. Ebenso ablehnend verhielt sich die Mehrheit gegenüber meinem Antrag zu § 9, für dessen vierten Absatz ich folgenden Wortlaut vorschlag: "Alle in Schlesien zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes errichteten Ämter, Anstalten und Organe der inneren und der Schulverwaltung bleiben bestehen." Man will aber nicht, daß sie bestehen bleiben, sondern man will alle diese Ämter umbringen, und deshalb bat man auch meinen Antrag, abgelehnt. Die schwarz-grüne Koalition hat es so beschlossen und damit basta, da gibt es nichts zu reden! Schlesien muß auch in dieser kleinlichen Hinsicht einfach vergewaltigt werden.

Das gleiche gilt von der eigenen Landesvertretung für Schlesien, die ich dann noch einmal in den §§ 11 und 12 beantragt habe, und zwar mit 18 Vertretern, geradeso wie für Karpathorußland, und im § 26 einen eigenen Landesausschuß mit 6 Mitgliedern. Selbst im alten absolutistischen Österreich hat man es niemals gewagt, die autonome Vertretung Schlesiens irgendwie anzutasten. Bloß die staatliche Verwaltung hat man versucht vorübergehend nach Brünn zu verlegen, allerdings ohne irgendwelchen Erfolg. Erst der freien demokratischen èechoslovakischen Republik scheint die Geschichte den herostratischen Ruhm vorbehalten zu haben, alle ererbten Freiheiten und Selbstverwaltungsrechte der schlesischen Bevölkerung auszutilgen, zum Danke dafür, daß seinerzeit die Ostschlesier zur Plebiszitzeit sich nach Westen statt nach Osten orientierten. Damals wurden sie von den Prager Machthabern in jeder Hinsicht umschmeichelt, damals wurde ihnen das Blaue vom Himmel herunter versprochen, von denselben Herren, die jetzt kaltlächelnd Schlesien preisgeben. Fides punica, id est bohemica. Statt punischer Treue werden wir in Hinkunft èechische Treue sagen in unserem Lande, eingedenk der unzähligen gebrochenen Schwüre und Gelöbnisse leitender Prager Staatsmänner.

Die letzte Gelegenheit, ein ganz kleines bißchen von diesen feierlichen Versprechungen und Zusagen wahr zu machen, bietet sich im § 28. Hiezu habe ich beantragt, eine der dort vorgesehenen Kommissionen in Troppau für alle Angelegenheiten des Landes Schlesien zu errichten, die dem Landesausschusse zur Behandlung zustehen. Hatte doch Herr Dr Luschka seinerzeit als Mitglied des Sechzehnerausschusses ausdrücklich erklärt, daß auf Grund der Vereinbarungen zwischen den Mehrheitsparteien diese schlesische Kommission dieselben Befugnisse besitzen werde, wie jetzt die Landesverwaltungskommission für Schlesien sie besitzt. Die Anstalten und Unternehmungen des Landes Schlesien machen aber kaum ein Zehntel der ganzen Agenda aus, die gegenwärtig der schlesischen Landesverwaltungskommissíon zustehen das kann ich beurteilen, das müssen mir die Herren von der Regierungsseite schon zugestehen, weil ich schon das achte Jahr Mitglied der Landesverwaltungskommission und deshalb wohl berechtigt bin, darüber ein Urteil zu fällen. Jedenfalls hat man mir auf meine diesbezüglichen Vorhalte erwidert, und zwar war es wieder der Herr Innenminister Èerný, indem er darauf verwies, daß ja nach dem Satze 1 des § 28 die Möglichkeit offen bleibe, den Wirkungskreis der Kommission in Schlesien späterhin zu erweitern. Und Herr Dr Kramáø hat sogar die Liebenswürdigkeit gehabt, mir zu versprechen, daß er in den Motivenbericht einen Satz hineinnehmen werde, wonach die Erfüllung meines Wunsches von der künftigen mährischen Landesvertretung in Brünn bestimmt erwartet werde. Mehr konnte ich für Schlesien leider nicht erreichen, obwohl ich mir alle erdenkliche Mühe gegeben habe, den Herren meinen Plan mundgerecht zu machen.

Wegen des halsstarrigen Benehmens der Mehrheit sah ich mich genötigt, noch einen Eventualantrag zu § 28 mit einem anderen Wortlaute einzubringen, aber auch er fand keine Gnade vor den Augen der Machthaber. Es wird also Schlesien weder ein eigenes Landesamt, noch eine eigene Landesvertretung, noch eine eigene Landeskommission mit halbwegs entsprechenden Vollmachten, noch eine gesicherte Expositur des Brünner Landesamtes erhalten, und dennoch besitzen die Aktivisten die Kühnheit zu behaupten, sie hätten doch einen Erfolg für Schlesien erzielt und nur ihrer staatsmännischen Klugheit sei es zu danken, daß überhaupt noch der Begriff Schlesien aufrechterhalten bleibt. (Posl. dr Rosche: Und das Wappen! - Posl. inž. Jung: Vielleicht bringen die Herren Aktivisten einen Kanzleidiener in Troppau unter!)

Ich habe nur das eine Beispiel Schlesien herausgegriffen, um daran die Verlogenheit dieser Behauptungen nachzuweisen und niedriger zu hängen, um nachzuweisen, daß kein wahres Wort daran ist. Man kann dies an anderen Beispielen ebensogut besorgen, wenn man, wie Herr Dr Rosche sagte, so bescheiden ist, daß man sich mit dem Wappen, mit dem Siegel begnügt. (Výkøiky posl. dr Rosche.), wenn man sich auf die Zusagen des Innenministers stützt, daß der schlesische Adler in das Wappen Mährens hineinkommt (Výkøiky posl. inž. Junga.), dann kann man sich natürlich hoch beglückt auf seinen Lorbeeren ausruhen. Aber die schlesische Bevölkerung urteilt jedenfalls darüber in ihrer Mehrheit ganz anders nach dem Sprichwort: Nur Lumpen sind bescheiden. Das hat sie ganz offen zum Ausdruck gebracht bei der Volksabstimmung, die hundertzehntausend Stimmen Wahlberechtigter für die Selbständigkeit Schlesiens erbracht hat, nur auf deutscher Seite, ohne Polen und ohne Èechen, und das ist auch zum Ausdrucke gekommen bei den Massenkundgebungen, die im Lande veranstaltet und allerdings von der klerikalen Presse verspottet wurden. Wir sind mit dem Verlauf der Versammlungen vom 20. Juni sehr zufrieden, wir haben auch Photographien aus Troppau und Jägerndorf darüber, und wenn man dem entgegenhält, was die klerikale Presse geschrieben hat, so sieht man, wer lügt. (Posl. dr Schollich: Das waren angeblich unreife Burschen!) Jedenfalls möchte ich zur besseren Ausgestaltung des neuen Landeswappens beantragen, daß man dem schlesischen Adler einen Strick um den Hals legt und daß man dem mährischen Adler in die eine Klaue das Ende des Stricks und in die andere den Pendrek gibt. Vielleicht könnte man auf diese Weise als Symbol der gegenwärtigen Verhältnisse ein ganz hübsches Wappen zustande bringen. (Výkøiky posl. dr Keibla.) Es wäre vielleicht nicht unangebracht, daß man auch das Staatswappen entsprechend vervollständigt und dem böhmischen Löwen in die Pranke einen Polizeiknüppel gibt als Kennzeichen da für, daß der Polizeistaatsgedanke hier gesiegt hat.

Místopøedseda Horák (zvoní: Prosím pana øeèníka, aby se držel vìci.

Posl. dr. Koberg (pokraèuje): Ich werde bald fertig sein. Vielleicht betraut man einen Heraldiker damit und wird uns demnächst einen entsprechenden Gesetzesantrag vorlegen. Jedenfalls wäre das nur die logische Auswirkung dieser famosen Verwaltungsreform, wenn man sie auch sinnbildlich im Staatswappen und im Wappen Mährens und Schlesiens zum Ausdruck brächte, und ich hoffe für diese Anregung den Dank seitens der staatserhaltenden Elemente mir zugezogen zu haben. Zumindest ist die Anregung erwägenswert.

Aber, Spaß bei Seite. Gerade dieser Schritt, der auf dem Wege zum Polizeistaat getan wird, muß naturnotwendig und zwangsläufig andere Schritte nach sich ziehen, denn das ist der Fluch der bösen Tat, daß sie fortzeugend Böses muß gebären. Und deshalb habe ich schon in meiner Einleitung darauf verwiesen, daß die nächste Folge der Verwaltungsreform eine im ähnlichen Geist gehaltene Verbesserung der Gemeindeordnung und vielleicht auch der Gemeindewahlordnung sein wird. Denn auf den Gemeinden baut sich schließlich jede Selbstverwaltung auf. Bezirke und Länder sind nichts anderes, als Gemeinden höherer Ordnung, und was für sie gilt, muß auch für die Ortsgemeinden gelten. Das kommt schon ganz deutlich zum Ausdruck im Gesetz über die Regelung der Finanzen der Selbstverwaltungsverbände. Durch dieses Gesetz wurde den Gemeinden, Bezirken und Ländern wirtschaftlich das Rückgrat gebrochen und nun soll durch das vorliegende Gesetz dasselbe auch auf dem politischen Gebiet geschehen. Das mögen sich die Herren von den deutschen Regierungsparteien noch einmal klar und deutlich überlegen, bevor sie ihre Hände für dieses Machwerk erheben. Das eine Gesetz ist ohne das andere nicht durchführbar, beide hängen auf das innigste zusammen und beide sind von dem gleichen autonomiefeindlichen Geist erfüllt. Wunder ist das selbstverständlich keines, weil die freie Selbstverwaltung etwas echt germanisches ist, etwas, was dem slavischen Wesen durchaus fremd ist. Unfaßbar ist aber, daß Deutsche zu Henkersknechten an diesem unseren kostbarsten Gut werden sollen, Deutsche, die die Selbstverwaltung als das politische Ziel auf ihre Fahne geschreiben haben. Zum Gespötte der Welt werden sie sich machen, wenn sie für dieses Gesetz stimmen, aber sie werden selbstverständlich auch das ganze Sudetendeutschtum mittreffen, wir werden alle mit darunter zu leiden haben, und nicht nur wir allein, sondern auch alle deutschen Minderheiten in der Welt können mit Recht jene verfluchen, die freiwillig und ohne Not das letzte und beste Bollwerk gegen die Entnationalisierung preisgeben, weil in der Folge jeder fremdvölkische Herbergsstaat sich seinen deutschen Minderheiten gegenüber darauf berufen kann, daß er jenen doch nicht mehr zu geben brauche, als die Sudetendeutschen, diese weitaus größte deutsche Minderheit, sich selbst zugedacht hätten. Das ist eine weitere entsetzliche Folge, die sich gleichfalls mit Naturnotwendigkeit daraus ergeben muß, wenn unsere deutschen Aktivisten in stiller Duldung und Ergebenheit diese Vorlage schlucken so wie alle anderen Vorlagen vordem. Diesmal handelt es sich nicht bloß um eine sudetendeutsche Angelegenheit, diesmal hat das gesamte Deutschtum in Europa, ja in der ganzen Welt das Recht, von jedem, der den Ehrennamen eines Deutschen noch weiter fortzuführen gewillt ist, zu fordern, daß er dieser Vorlage nicht nur nicht zustimmt, sondern ihr ein hartes mannhaftes "Nein!" entgegensetzt.

Ein alter griechischer Geschichtsschreiber hat berichtet, daß die Perser zugrunde gehen mußten, weil sie das Wörtchen "Nein!" nicht aussprechen konnten. Wehe uns, wenn auch wir das verlernen sollten! Noch ist es jedenfalls Zeit. Deshalb erachten wir es als unsere Aufgabe, unsere deutschen Kollegen von der aktivistischen Seite noch einmal von dieser Stelle aus öffentlich zu beschwören und ihnen vor Augen zu halten, daß uns dadurch, daß die polizeistaatliche Scheindemokratie mit ihrer Hilfe hier an Stelle der alten deutschen Selbstverwaltung aufgerichtet wird, ein unwiderbringlicher Schade zugefügt wird, der sich dann selbstverständlich auch an ihnen auswirken muß. Endlich sollten sie diese große Gefahr doch erkennen, die ihnen oft genug vor Augen gehalten wurde. Sie haben aber Vogel-Strauss-Politik getrieben, als ob nichts geschehen könnte.

Wie schwere Gewitterwolken hängen die in Verhandlung stehenden Gesetze über unseren Häuptern. Sobald sie sich entladen, werden sie in ihren Fluten die freie deutsche Selbstverwaltung in den Ländern, Bezirken und in den Gemeinden ertränken und mit ihren Blitzen und Hagelschauer die Früchte jahrhundertelanger Mühen deutschen Bürger- und Bauernfleisses vernichten. Auch jene verblendeten deutschen Volksvertreter, die bereit sind mitzuhelfen, daß diese schwarzen Wetterwolken vor allem unsere deutsche Heimat überschwemmen, werden von ihnen nicht verschont bleiben. Zwar glauben sie, unter den breiten Ästen der Staatslinde ein gesichertes Plätzchen zu haben, aber leicht kann gerade dort der Blitz einschlagen. Gewarnt haben wir sie jedenfalls genug, aber sie vertrauen offenbar einer hohen èechischen Regierung mehr als allen Ratschlägen wohlmeinender deutscher Männer der Wissenschaft und der Praxis. (Posl. dr. Rosche: Was wird Dr. Medinger im Ausland sagen?) Das wird er mit sich selbst ausmachen müssen. Jedenfalls laden sie eine furchtbare Verantwortung auf sich. Denn nicht sie allein, sondern alle Sudetendeutschen und darüber hinaus alle deutschen Minderheiten werden das Bad ausgießen müssen, das sie jetzt mitbereiten helfen. Wenn Sie mit einem Drittel Ernannter zufrieden sind, so können die Deutschen in Rumänien, die jetzt dagegen kämpfen, daß ein Fünftel der Mitglieder in ihren Gemeinden und Bezirken ernannt werden soll, sich nicht ihrer Regierung gegenüber darauf berufen, sondern die rumänische Regierung wird sagen: In der Èechoslovakei sitzen Deutsche, die dafür gestimmt haben, daß sogar ein Drittel ernannt wird! Sie werden damit den Deutschen in Rumänien, den Siebenbürger-Sachsen ebenso schaden wie den Deutschen überall in der Welt, in Jugoslavien, im Baltikum und überall, wo Deutsche versprengt sind. (Posl. inž. Jung: Das ist ihnen ganz wurst!) Das ist Ihnen freilich ganz gleichgiltig. Können Sie aber noch ruhigen Blutes da sitzen? Sie müssen doch sehen und zugeben, das ist eine Sache des ganzen deutschen Volkes! Sie können nicht allein die große Verantwortung dafür tragen. Jedenfalls wird man uns seinerzeit überdies noch verhöhnen und verspotten denn wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen - daß wir uns selbst das Grab geschaufelt haben, daß Deutsche so unklug waren mitzuwirken, die Fesseln zu schmieden, mit denen wir endgiltig an diesen Staat gebunden werden sollen, mit denen die deutsche Geschichte, die uns beweist und lehrt, daß die deutsche Selbstverwaltung, die jetzt in eine slavisch-sklavische Form gepreßt werden soll, daß diese deutsche Selbstverwaltung sich nie auf lange Dauer unterdrücken läßt. Auch diesmal wird sie, wenn das Schreckliche Ereignis werden sollte, allen Gewalten zum Trotz sicher wieder erstehen und nach den Zeiten der finsteren Reaktion, denen wir scheinbar jetzt entgegengehen, wird eine neue freiheitliche Entwicklung anbrechen, erfüllt von dem jetzt verschütteten deutschen Freiheitsgeist.

Noch sind die Würfel nicht gefallen. In die Hand der deutschen Regierungsparteien ist eine schicksalsschwere Entscheidung gelegt. Gehorchen Sie der Stimme Ihres Blutes, gehorchen Sie dem Rufe Ihres Herzens und ersparen Sie sich, uns und dem gesamten Deutschtum diese tiefste Demütigung und Erniedrigung, diese Bitternis, die wir aus der Gesetzwerdung dieses Entwurfes erwarten müssen. Stimmen Sie mit uns dagegen! Jedenfalls ist Eines für uns klar: Wenn Sie dafür stimmen, trotzdem Sie gewarnt wurden, trotzdem die Stimmen der Wissenschaft, die Stimmen der Praxis Ihnen vorgehalten haben, in welcher Weise dieses Werk uns auf Jahrzehnte neuen Schaden, ganz unwiderbringlichen Schaden bringen muß, dann stellen Sie sich freiwillig außerhalb der deutschen Volksgemeinschaft, dann verraten Sie nicht nur Ihr Programm, dann verraten Sie das deutsche Volk! (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

2. Øeè posl. Heegera (viz str. 2093 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die gesamte Bevölkerung dieses Staates, sicherlich aber vor allem die deutsche Bevölkerung, verfolgt mit spannendem Interesse die gegenwärtigen Verhandlungen über diese Vorlage im Parlament. Sie verfolgt vor allem die Tatsache, ob sich wirklich deutsche Parlamentarier finden werden, die bereit sind, das Henkeramt an dem eigenen Volke zu übernehmen. Die schlesische Bevölkerung schaut mit einem noch viel größeren Interesse nach Prag, um feststellen zu können, ob sich deutsch-schlesische Parlamentarier finden werden, ob sie es fertig bringen, trotz den dem schlesischen Volke gegebenen feierlichen Versprechungen, trotz den Erklärungen, trotz den gefaßten Resolutionen, hier bei der Abstimmung dafür einzutreten, daß die schlesische Freiheit und die schlesische Selbstverwaltung verloren gehen. Was sich hier im Parlamente abspielt, hat nicht das Interesse der oppositionellen Kreise im Lande, sondern auch bei einem großen Teil der Angehörigen der Regierungsparteien wachgerufen. Wenn sich nun jetzt innerhalb der deutschen Regierungsparteien gewisse Unstimmigkeiten bei ihrer Haltung ergeben, so sind es vor allem auch die Vertreter aus Schlesien, die der Stimmung der Bevölkerung dieses Landes Rechnung tragend versuchen Widerstand zu leisten. (Výkøiky posl. Dietla.) Dieser Tage haben schon verschiedene Verhandlungen stattgefunden, über deren Ergebnis man sich in Stillschweigen hüllt und worüber auch der Referent Herr Dr. Kramáø mit keinem Wort etwas verlautbart hat. Der Beschwichtigungsapparat der Prager wird angewendet. Die Abstimmung über den Eingang in die Spezialdebatte hat klar und deutlich bewiesen, daß der Beschwichtigungsapparat voll und ganz gewirkt hat und der Widerstand hinfällig geworden ist. Das vorliegende Gesetz, abgesehen von der schlesischen Frage auf die ich noch zu sprechen komme, der Inhalt dieses Gesetzes selbst und die Tatsache, daß Herr Dr. Kramáø, wohl der größte Arbeiterhasser, und es wird wohl keine Übertreibung sein, wenn gesagt wird, auch der ärgste Feind der Deutschen in diesem Staate, der Berichterstatter über das vorliegende Gesetz ist, zeigt, wohin der Weg geht, zeigt aber auch klar und deutlich, von welchem demokratischen Geiste die deutsch-èechische Bürgerkoalition getragen ist. Ebenso haben wir gehört, daß Dr. Viškovský von dieser Tribüne herunter Worte über Demokratie und der Selbstverwaltung gefunden hat, derselbe Dr. Viškovský, der durch seine Tätigkeit im Bodenamt verdammt wenig Verständnis für die demokratische Selbstverwaltung an den Tag gelegt hat, der so von demokratischem Geist erfüllt war, daß ihm seine heutigen Koalitionsgenossen von der deutschen Seite damals den Titel Bodenräuber verliehen haben. Wenn das, was hier in Verhandlung steht, Gesetz wird, dann kann wohl gesagt werden, daß das bißchen Rest, die geringen Ansätze der gegenwärtigen nationalen Selbstverwaltung im Namen der Demokratie mit Hilfe deutscher Parteien auf immer vernichtet werden. In der Verfassung heißt es und in der letzten Botschaft des Herrn Präsidenten wurde der Satz wiederholt: Das Volk ist die einzige Quelle der Macht. Wenn das Gesetz wird, was hier in Verhandlung steht, dann geht die einzige Quelle der Macht in die Hände der Polizei und der Regierungsbürokraten übe. Es bedeutet die völlige Aufhebung der bürgerlichen Freiheit, die Errichtung einer schrankenlosen Polizeigewalt, die jeden unbequemen Staatsbürger nach Laune und Willkür verfolgen kann. Es bedeutet aber auch die Wiederauferstehung des alten Prügelpatents in verschärfter Form, eines Patents, das man sich im alten Österreich schon schämte zur Anwendung zu bringen und das hier neuerlich ins Werk gesetzt werden soll. Das Gesetz nimmt aber auch den letzten Rest der nationalen Selbstverwaltung, verschärft vor allem das Sprachenunrecht gegen alle nichtèechischen Nationen in diesem Staate. Es wurde schon in einer Reihe von Ausführungen über den Inhalt des Gesetzes und über die Folgen, die daraus entstehen müssen, gesprochen. Ich möchte hier von dieser Stelle aus nur feststellen, daß die deutschen Regierungsparteien den reaktionären und konservativen Bestimmungen dieses Gesetzes sicherlich freudig und jubelnd ihre Zustimmung gaben, vor allem schon deshalb, weil sich in erster Linie die ganze Tendenz des Gesetzes gegen die Arbeiter richtet. Was Ihnen unangenehm ist und ihren Widerstand einigermaßen hervorruft, das ist, daß trotz der getroffenen Abänderungen den deu tschen Bedürfnissen nach keiner Richtung entsprochen worden ist. (Posl. Kanfmann: Den Bedürfnissen des deutschen Bürgertums!) Selbst nicht einmal den Bedürfnissen des deutschen Bürgertums. Wir konnten dies auch heute beim Referat des Herrn Berichterstatters beobachten, der es für notwendig gehalten hat, nicht nur die reaktionären Bestimmungen zu verteidigen, sondern auch für die Èechen und die Slovaken soviel Worte fand, die Deutschen aber trotz ihrer geradezu hündischen Unterwürfigkeit nicht einmal lobend erwähnte und mit keinem Worte bekanntgab, inwieweit Abänderungen erfolgt sind, auf die die Deutschbürgerlichen in ihrer Presse und in ihren Kundgebungen so stolz sind.

Das Gesetz, das hier vorliegt, bringt aber auch, abgesehen von allen reaktionären und konservativen Bestimmungen, die Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren. Es soll ein Land seine jahrhundertelange Selbstverwaltung verlieren, die Bevölkerung dieses Landes soll nicht mehr das Recht besitzen, Vertreter zu wählen, denen die Aufgabe zufallen soll, alle kulturellen, humanitären und wirtschaftlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen und zu erledigen. In Zukunft soll über die wichtigsten schlesischen Lebensfragen die vierfache Mehrzahl mährischer Vertreter entscheiden. Das ist eine unleugbare Tatsache, und trotzdem bringen die Anhänger der deutschen christlichsozialen Regierungspartei und noch dazu die schlesischen Vertreter, es fertig, in Wort und Schrift darauf zu verweisen, daß die schlesische Bevölkerung gar nicht so aufgeregt zu sein braucht, daß es ihnen vielmehr gelungen ist, ziemlich große und entscheidende Vorteile für das schlesische Land zu erzielen. (Výkøiky.) Sie geben zwar zu, daß die Selbstverwaltung, daß die Selbständigkeit des Landes verschwindet, daß es ihnen aber gelungen sei, durchsetzen, daß gnädigst gestattet werde, es dürfte der Name Schlesien nach Mähren genannt werden und daß die schlesische Tradition aufrecht erhalten wurde, weil auch in Zukunft im mährischen Wappen das schlesische Wappen mit dem Adler auf die Dauer festgehalten erscheinen werde. (Výkøiky.) Die schlesische Freiheit, die schlesische Selbstverwaltung wird durch Unterkommissionen besorgt, die das Recht haben sollen, die schlesischen Landesunternehmungen zu verwalten, die allerdings, nur auf Weisung und Beschlüsse der mährischen Landesverwaltung verwaltet werden dürfen und der Rest der Selbständigkeit besteht in Kommissionen für die Landesirrenanstalt, für die Landesbahnen, für das Landeskrankenhaus, während die Schlesier aber kein Recht mehr besitzen werden, die vielen umfangreichen, humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Fragen wie bisher selbständig erledigen zu können. Im Namen der schlesischen Bevölkerung - und ich darf wohl auch ohne Übertreibung sagen - selbst im Namen eines großen Teiles der Anhänger der Christlichsozialen und der Bauernbevölkerung des Landes erkläre ich, daß die Schlesier mit diesem von Dr Luschka erfundenen Schlesien-Ersatz nicht einverstanden sein können. Die deutschen Regierungsparteien haben dem Argument der Regierungsorgane und den Machern des Gesetzes nichts entgegengesetzt. Im Gegenteil, man hat durch die Fälschung der Geschichte, durch Entstellung der Tatsachen den Versuch unternommen, die Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren zu rechtfertigen. Selbst Dr Šrámek hat in einer Versammlung in Brünn versucht, auf Grund der geschichtlichen Ergebnisse festzustellen, daß Schlesien seit jeher ein Bestandteil Mährens gewesen sei. Es braucht Herr Dr Šrámek nur die gewiß interessante Schrift des Bürgermeister Koždoò aus Teschen durchzulesen und er wird dort geschichtlich zusammengetragen finden, daß seine geschichtlichen Auffassungen total falsch sind.

Die Christlichsozialen im eigenen Lande versuchen ihr Verhalten damit zu entschuldigen, daß sie darauf verweisen, daß ja eigentlich durch die Annahme des Gaugesetzes das Land Schlesien an und für sich erledigt war, daß in dem Momente, wo dieses Gaugesetz in Kraft getreten wäre, Schlesien sowieso aufgehört hätte zu existieren. Die deutschen Christlichsozialen und alle die, die dieses Argument für sich in Anspruch nehmen, vergessen nebenbei nur die Kleinigkeit, daß durch das Gaugesetz ja die Ländergrenzen der übrigen historischen Länder ebenfalls verschwunden sind und daß durch das Fallenlassen des Gaugesetzes selbst, die neuen Länderorganisationen entstehen, mit Ausnahme des Landes Schlesien, das das einzige Gebiet sein soll, das seine bisherige Selbständigkeit verliert. Es wird auch weiter angegeben, daß die Durchführung dieser Maßnahme durchaus nicht auf politischen Hintergedanken beruht, sondern daß es die Sparsamkeit und die Vereinheitlichkeit der Verwaltung geradezu erfordert. Auch dieses Argument hält bei einer etwas gewissenhaften Prüfung nicht Stand.

Die Verbilligung ist eine glatte Erfindung. Man braucht nur die Landesvoranschläge beider Länder zur Hand zu nehmen und die Ziffern zu verfolgen, und man findet folgendes Bild: Die gesamten ordentlichen Erfordernisse in Mähren betragen 97.42 Kronen pro Kopf, in Schlesien bloß 89.26 Kronen. Aber auch der Aufwand für die Zentralverwaltung ergibt ein sehr interessantes Bild: Der Aufwand für die Zentralverwaltung in Mähren beträgt 11.15, in Schlesien nur 6.18 Kronen. Der Personalaufwand in Mähren beträgt 43.74, in Schlesien nur 21.80 Kronen. Ebenso ergibt eine Prüfung der Wirtschaftsgebahrung beider Länder in den Jahren 1920 und 1925, daß in Mähren jeder Bewohner für Landeszwecke innerhalb der 6 Jahre um 77 K, jährlich also um 13 K mehr als der Bewohner in Schlesien belastet ist. Aus diesen Ziffern ergibt sich zur Genüge die Haltlosigkeit der Begründung, daß die Zusammenlegung dieser beiden Länder aus Sparsamkeitsrücksichten und wegen Vereinheitlichung der Verwaltung herbeigeführt worden ist. Ob durch die Einsetzung der Unterkommissionen eine Vereinheitlichung der Verwaltung erzielt wurde, wird die Zukunft lehren. Erzielt wurde, daß die gesamte Bevölkerung dieses Landes, daß alle Gemeinden geschädigt sind, daß die Fragen, die bisher im Kreise der eigenen Verwaltung gelöst werden konnten nicht nur mehr Zeit und Mühe, sondern auch viel Geld verursachen werden, so daß hier nicht eine Verbilligung, sondern zweifellos noch eine bedeutende Vermehrung der Ausgaben sich ergeben wird. Meine Herren, es sind also durchaus nicht die Gründe, die seitens des Herrn Referenten Dr Kramáø, die seitens der Regierungsparteien angeführt worden sind, maßgebend für die Durchführung dieser Aktion gewesen und wenn auch die Mehrheit mit Rücksicht auf die deutschen Regierungsparteien sie verschweigt, so steht doch fest, daß die einzig wahren Gründe nicht nur für die gesamte Verwaltungsreform, die dem Gedanken einer jeden nationalen Autonomie und Selbstverwaltung für alle Zukunft erschlägt, sondern die Zusammenlegung beider Länder nationale Momente bestimmend gewesen sind. Das hat ganz offen ein èechisches Blatt, die "Lidové Noviny" in Brünn am 28. Jänner 1927 zum Ausdruck gebracht und es ist sehr interessant, die Gründe die einzig und allein für diese Aktion bestimmend waren, den deutschen Regierungsparteien vorzuhalten. Dort heißt es: "Schlesien zählt auf 670.000 Einwohner, 300.000 Èechoslovaken, 250.000 Deutsche, 70.000 Polen, 50.000 Ausländer, 400 Juden. Bleibt Schlesien selbständig, so würden die Èechen keine Majorität besitzen. Trotzdem die Republik schon 8 Jahre besteht, sind die Landes-, Staats- und Selbstverwaltungsämter zum überwiegenden Teil mit deutschen Beamten besetzt. Nur für den Fall, daß Schlesien seine Selbständigkeit aufgäbe, wird es möglich sein, den Überschuß deutscher Beamter von Schlesien nach Mähren und umgekehrt von èechischen Beamten aus Mähren nach Schlesien zu versetzen." Recht bezeichnend schließt der Artikel, indem er sagt: "Die Gründe des gesunden Verstandes, des öffentlichen Interesses und die Rücksicht auf nationale Angelegenheiten verlangen es, daß die Grenzen zwischen Schlesien und Mähren fallen." Hier hat man deutlich und klar die Antwort, warum das Land Schlesien die Selbständigkeit verlieren und warum es mit Mähren zusammengelegt werden soll. Als der Gedanke des Raubes der Selbständigkeit auftauchte, hat die gesamte Bevölkerung in Schlesien entschlossen scharf dagegen Stellung genommen, im Vordergrund dieser Protestaktion standen auch die Anhänger der deutschen Regierungsparteien, von den Christlichsozialen deren Führer Dr Luschka (Posl. Dietl: Damals hatten sie noch keine Kohlenscheine!) Mit denen waren sie schon versorgt. Nicht nur ein gewöhnlicher schlesischer Parlamentarier, sondern der Vorsitzende des parlamentarischen Klubs der deutschen Christlichsozialen, und was noch viel mehr gilt, der einzige schlesische Vertreter im Achterausschusse, wo zuerst die Selbständigkeit Schlesiens angenommen wurde, war an den Abwehraktionen im Lande beteiligt.

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