Pátek 29. dubna 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 76. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v pátek dne 29. dubna 1927.

1. Øeè posl. Kreibicha (viz str. 714 tìsnopisecké zprávy):

Die Art, in welcher die Nationalbank er richtet wurde, die juristische Form der Nationalbank als Aktiengesellschaft und der Vertrag mit ihr zeigen deutlich, daß der Übergang des Notenwesens vom Staat bezw. vom Bankamt des Finanzministeriums auf die Nationalbank, der ansonsten als ein Fortschritt bewertet werden könnte, die Tendenz hat bezw. der Tendenz Rechnung trägt, den Einfluß des Privatkapitals auf das Geld- und Kreditwesen zu verstärken. Diese Tendenz entspricht selbstverständlich den Bestrebungen des Privatkapitals selbst, dem ja jedweder Eingriff des Staates in das Wirtschaftsleben, in die kapitalistische Sphäre, zuwider ist. Und obwohl dieser Eingriff früher, als er durch die Existenz des Bankamtes des Finanzministeriums geschah, den besitzenden Klassen verflucht wenig weh getan hat, und obwohl der entscheidende Einfluß des Privatkapitals auf das Bankamt des Finanzministeriums wie überhaupt auf die Regierung genügend stark gesichert war, hat dieser Zustand den besitzenden Klassen doch nicht genügt. Der vorliegende Vertrag mit der Nationalbank bedeutet nichts anderes als die weitere Vermehrung des entscheidenden Einflusses des Privatkapitals, vor allem des Bankkapitals, auf das ganze Geld- und Kreditwesen und damit auch auf den Kredit des Staates. Während also auf der einen Seite der Einfluß des Privatkapitals gesichert und vermehrt wird, wurde auf der anderen Seite die Notenbank, ihr Statut und ihr Vertrag mit dem Staat in einer Form geschaffen, welche den arbeitenden Klassen jedweden Einfluß auf die Politik der Notenbank und damit auf das gesamte Geld- und Kreditwesen vollständig vorenthält.

Wie stark dieser Vertrag zugunsten des Privatkapitals geformt ist, sehen wir auch aus verschiedenen Einzelbestimmungen, vor allem daraus, welche Verpflichtungen der Staat gegenüber der Notenbank übernimmt. Es handelt sich hier um die Verpflichtung zur Verzinsung der Notenschuld, die bis zur Sicherung einer 6%igen Dividende der Aktien der Notenbank geht. Es handelt sich hier um die Verpflichtung zur Tilgung der Notenschuld, zu welcher erstens die Vermögensabgabe bestimmt ist und wozu zweitens der Staat jährlich durch 15 Jahre 77 Millionen beiträgt. Das macht im Ganzen rund 1 Milliarde aus, wovon nur die Dividende in Abzug kommt, die der Staat als Aktionär der Notenbank erhalten wird, und der Münzgewinn. Drittens kommt dazu der direkte Zuschuß von 33 Millionen aus den Staatskassen. Wir sehen also: die Verpflichtungen des Staates gegenüber der Notenbank, die in einem sehr weitgehendem Maße unter dem Einfluß des privaten und vor allem des Bankkapitals stehen wird, werden auf Kosten der breiten Massen der Steuerträger erfüllt, denen auf die Leitung der Notenbank selbst absolut kein Einfluß zustehen wird. Diese Tilgung der Notenschuld ist nichts anderes als wieder eine der vielen Maßnahmen auf dem Gebiete der Stabilisierung der kapitalistischen Wirtschaft und sie erfolgt unter Verhältnissen und in einer Weise, die zugleich auch unter Zurückdrängung des Einflusses des Staates auf das Geld- und Kreditwesen den Einfluß des Privatkapitals und des Bankkapitals vermehrt. Die Kapitalisten wollen auch hier wieder ihr Geschäft machen, sich ihren Einfluß direkt und indirekt sichern, indirekt, indem natürlich die Vergrößerung ihres Einflusses auf das Geld- und Kreditwesen auch für sie die Quelle des Profites reichlicher fließen läßt, ohne daß sie die Kosten dieses Prozesses bezahlen wollen.

Neben diesem rein Grundsätzlichen, das wir zu dieser Vorlage zu sagen haben, müssen wir auch feststellen, daß die ganze Politik der Notenbank auf dem Gebiete des Geld- und Kreditwesens in der Èechoslovakei von einem Geist beherrscht wird, der nichts anderes ist, als die Auswirkung jener Parole, die schon bei Beginn der Deflationspolitik in der Èechoslovakei ausgegeben wurde, die Parole der Reduktion, der Verengerung der Produktionsbasis bei uns, die Politik des Abbaues der Industrie. Wir sehen, daß das Hauptbestreben darauf gerichtet ist, den Notenumlauf möglichst niedrig zu halten und wir müssen feststellen, daß in diesem Punkte auch Erfolge erzielt wurden, indem wir hier ein ständiges Sinken des Notenumlaufes zu verzeichnen haben. Es gibt Leute, die das als einen Erfolg bezeichnen, das heißt als eine Gesundungserscheinung, aber man ist heute auch in einflußreichen bürgerlichen Kreisen schon längst über diese Anschauung hinaus, in der Einschränkung des Notenumlaufes das Heil zu erblicken und sich nur auf die Frage zu konzentrieren, daß der Notenumlauf herabgesetzt werde und daß die rein finanzmäßige Dekkung des Notenumlaufes vorhanden sei. Wir sehen, daß bereits in anderen Staaten sogar die bürgerliche Finanzwirtschaft andere Wege einschlägt. Der bekannte Finanzfachmann Mac Kenna hat erst vor kurzem im Bankjahrbuch der "Financial Times" auseinandergesetzt, daß es falsch ist, die Erweiterung des Kredits und die Vermehrung des Notenumlaufes als Inflation hinzustellen, daß es falsch ist, zugleich hier die Gefahr der Inflation zu sehen, wenn es durch Erweiterung des Kredits ermöglicht wird, die Produktion zu heben und damit die Wirtschaftsbasis zu erweitern. Er schreibt: "Wenn die englischen Arbeiter wieder Arbeit bekommen sollen, ist es notwendig, den Kredit zu erweitern, d. h. auch den Geldumlauf zu vermehren." An der Hand eines Vergleiches mit der amerikanischen Wirtschaft setzt er diese seine Ansicht auseinander. Ich glaube, es wäre gut, wenn auch in der Èechoslovakei die Aufmerksamkeit auf diese andere Seite der Betrachtung der Politik in Bezug auf das Geld- und Kreditwesen zugewendet würde. Wir sehen an verschiedenen Beispielen, daß die Erweiterung des Notenumlaufes durchaus nicht Inflation bedeuten muß, daß sie auch ein Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwunges, der Erweiterung der Wirtschaftsbasis sein kann. Bei uns stehen wir im Zeichen der Einschränkung des Notenumlaufes, die nichts anderes ist als eine wirkliche Deflation, ohne daß man nach außen hin offiziell eine Deflationspolitik inauguriert hätte. Wir sehen in den Ziffern der Wirtschafts- und Finanzstatistik Rußlands, daß dort nicht nur das Staatsbudget von Jahr zu Jahr seine Ziffern erhöht, sondern daß auch der Umfang der Staatswirtschaft sich beständig erweitert. Während man bei uns das Ideal in der Restringierung der Staatswirtschaft, in der Einschränkung des Budgets erblickt, sehen wir dort, wie der ganze Geldumlauf sich immer mehr erweitert im Zusammenhang mit der von Jahr zu Jahr sich in kollossalem Maße erweiternden Wirtschaftsbasis des ganzen Landes.

Bei uns wird eine Politik der Drosselung der Wirtschaft betrieben und soweit der Notenumlauf in Betracht kommt, konzentriert man die ganze Aufmerksamkeit nur auf die bilanzmäßige Deckung der Notenschuld, auf ihre Tilgung und denkt nicht daran, daß wichtiger als die Deckung durch Gold, Devisen u. s. w. die Deckung des Notenumlaufes durch eine ständig sich erweiternde Wirtschaftsbasis im ganzen Staate ist. Wir haben bisher von der Leitung der Nationalbank nichts darüber gehört, was sie zu tun gedenkt, um bei uns das Wirtschaftsleben tatsächlich zu heben, um zu einer Belebung unserer ganzen Produktion, unseres ganzen Wirtschaftslebens durch eine Erhöhung, durch eine Erweiterung des Kredits beizutragen. Dafür haben wir schon auch von bürgerlicher Seite eine ganze Reihe von Feststellungen gehört, daß der Einfluß der Notenbank auf das Kreditwesen ein sehr geringer ist. Die Leitung der Notenbank hat noch nichts getan, um diese Erscheinung zu erklären, und es ist daher überhaupt in Zweifel zu ziehen, ob sich die Leitung der Notenbank wirklich die Aufgabe stellt, den Kredit zu erweitern, tatsächlich den Geldmarkt stark zu beeinflußen, bezw. ihn zu beherrschen und zu regulieren. Das wäre eine viel wichtigere Frage als die den Herren so ungeheuer wichtig erscheinende Frage, ob in der Generalversammlung der Notenbank jemand deutsch reden oder einen deutschen Antrag einbringen darf. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Slavíèek.) Es erweckt das alles den Verdacht, daß die Leitung der Notenbank - und da sind wir wieder bei dem Punkt angelangt - nicht einmal die Absicht hat, sich einen starken Einfluß auf das Geld zu sichern, nicht einmal die Absicht hat, in dieser Hinsicht im Sinne einer Erweiterung des Kredits wirklich tätig zu sein. Es erweckt ferner den Verdacht, daß die Leitung der Notenbank sich als Vollstreckerin des Testaments Dr Rašíns betrachtet, als Vollenderin der Deflationspolitik, als Erfüllerin der Losung, daß unser Produktionsapparat eingeschränkt werden muß. Wir sehen auch, daß die Folge von all dem ist, daß sich das Geld auf dem Wege der Spekulation Luft macht, daß das Geld, an welchem Überfluß vorhanden ist, zur Spekulation verwendet wird. Das sehen wir am deutlichsten auch aus der Hausse am Effektenmarkt, die in der letzten Zeit bei uns zu verzeichnen ist und die sich besonders auf dem Aktienmarkt zeigt unter dem Einfluß der Gesetze, die wir im Budgetausschuß verhandelt und erledigt haben, auf Grund des Gesetzes über die Reform der direkten Steuern und auf Grund des Gesetzes über die Stabilisierungsbilanzen. Während auf der einen Seite der Finanzminister uns entgegentritt und es bestreitet, wenn wir sagen, daß diese Gesetze gewaltige Geschenke an die Kapitalisten beinhalten, so sehen wir, daß die Börse, die, ich möchte sagen, ein viel sichererer Barometer ist als die Reden des Finanzministers und die auch viel ehrlicher ist als die Regierung und ihre Minister, denn an der Börse kommt ja immer die wirkliche Meinung der Kapitalisten zum Ausdruck und das was die Minister oder ihre Zeitungen im politischen Teil schreiben, ist nur ein Manöver zum Zweck der Verhüllung der wirklichen Wahrheit, so sehen wir, sage ich, daß die Effektenbörse heute schon die ungeheuren Vorteile eskomptiert, die die Gesetze über die direkten Steuern und über die Stabilisierungsbilanzen den Kapitalisten bringen wird, bezw. die die Kapitalisten davon erwarten, einschließlich des Gesetzes über die Regelung der Gemeindefinanzen, das ja ebenfalls nichts anderes als ein Geschenk an die Kapitalisten bedeutet.

In diesem Zusammenhange müssen wir diese Vorlage als eine neue Errungenschaft der besitzenden Klassen beurteilen, müssen wir feststellen, daß auch diese Maßnahme der Übergang der Notenschuld vom Bankamt des Finanzministeriums an die Nationalbank wieder nur in einer Weise erfolgt, daß hiedurch die Interessen des Privat- und vor allem des Bankkapitals gewahrt werden, daß dadurch die Wirtschaft, wie wir auch bei allen anderen Gelegenheiten feststellen können, wieder um einen Schritt mehr der vollständigen Herrschaft des Privat- und vor allem des Finanzkapitals ausgeliefert wird.

Aus diesem Grunde müssen wird diese Vorlage ablehnen und feststellen, daß alle diese Abänderungsmaßnahmen im bürgerlichen Staate, alle diese Experimente, die auf diesem Gebiete gemacht wurden, ob von der allnationalen sozialistisch-bürgerlichen Koalition oder von der rein bürgerlichen Regierungskoalition, uns immer wieder gezeigt haben, daß wir bei diesem System keinen Schritt auf dem Wege nach dem Ziele, die Herrschaft über das Wirtschaftsleben dem Privatkapital zu entreißen, näherkommen, sondern daß wir immer tiefer mit unserer Wirtschaftspolitik hineinkommen in die vollständige Herrschaft des Finanzkapitals über unser ganzes Wirtschaftsleben. Das ist wieder ein Beweis dafür, daß alle diese Maßnahmen nicht zu dem angestrebten Ziele führen, das einzig und allein imstande ist, diese Umklamnerung des ganzen Wirtschaftslebens durch das Privat- und Finanzkapital zu beseitigen, nämlich die Sozialisierung des gesamten Geld- und Kreditwesens. (Potlesk komunistických poslancù.)

2. Øeè posl. dr Rosche (viz str. 716 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Herren! Dem Hause liegt das Übereinkommen der Regierung mit der Nationalbank vor. Ich kann es mir nicht verwehren, aus Anlaß dieses Gegenstandes einige Worte darüber zu sprechen, weil derselbe für die Wirtschaft als solche von ziemlicher Bedeutung ist. Es ist ganz selbstverständlich, daß beim Zusammenbruch der alten Österreichisch-Ungarischen Monarchie als sich neue Staaten bildeten, man daran ging, auch die Währung zu trennen, neue Währungen für die einzelnen Staaten zu schaffen. Diese Verselbständigung der èechoslovakischen Währung hat natürlich vorausgesetzt die Übernahme jenes Teiles der Österreichisch-Ungarischen Bank, der auf dem Gebiete der Èechoslovakei lag, der Bankfilialen in Prag und im ganzen Lande. Diese Übernahme durch die Èeschoslovakei erfolgte im Anfang durch das Finanzministerium (§ 3 der Regierungsverordnung Nr. 119 vom Jahre 1 919) und ging darauf auf das Bankamt des Finanzministeriums über (§ 138 der Verordnung Nr. 246 vom Jahre 1919). Am 1. April 1926 hat das Bankamt seine Tätigkeit eingestellt und von diesem Momente an ist sein Wirkungskreis auf die Nationalbank übergegangen. Den Übergang, bzw. die Grundlage für den Übergang hat die Bilanz vom 31. Dezember 1925 gebildet mit den Rechnungsausweisen bis zum Ultimo März 1926. Diese Bilanz von Ende 1925 bildet also die rechtliche Grundlage für das Übereinkommen zwischen der Regierung und der Nationalbank. Man mag denken, wie immer man will, jedenfalls hat das Bankamt des Finanzministeriums in seiner siebenjährigen Tätigkeit viele Aufgaben zu erfüllen - gehabt das ist ganz sicher - sowohl in politischer, wirtschaftlicher, wie sozialer Beziehung, und die Herren von der èechischen Seite werden jedenfalls mit den Resultaten des Bankamtes ganz zufrieden gewesen sein. Die Politik des Bankamtes mag verschiedenartig beurteilt werden, sie hängt jedenfalls mit der ganzen Währungspolitik als solcher zusammen. Wenn wir die fachwissenschaftliche Literatur über dieses Kapitel durchlesen, so wird größtenteils die Währungspolitik des èechoslovakischen Staates von den ernsten Finanzwissenschaftlern günstig beurteilt, hauptsächlich aus dem Grunde, weil sich die Èechoslovakei nicht einseitig in die Sintflut der unermeßlichen Papierwirtschaft gestürzt hat, wie wir sie rings in unserer Umgebung gehabt haben, wo die Geldeinheit mehr oder weniger bis in die Billionen gegangen ist, wir brauchen nur nach Österreich, Ungarn, Deutschland, Polen u. s. w. zu sehen. Bei objektiver Feststellung muß ich erklären, daß diese Währungspolitik des Bankamtes, bzw. der Regierung entschieden viel Gutes für sich hatte, daß wir diesen ganzen Sintflutprozeß und diese wirtschaftlichen Erschütterungen nicht von Anfang mitmachen mußten. Wir bildeten also in dem Aufhalten des Inflationsprozesses, in der Gewährleistung der Stabilität der Währung eine Insel. Natürlich, vom wirtschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, ist es eine andere Frage, zu beurteilen, ob der Moment der Stabilisierung richtig gewählt war, ob es richtig war, bei 15 oder 16 Centimes stehen zu bleiben oder ob es für die Volkswirtschaft nicht besser war vielleicht bei 10 Centimes den Stillstand herbeizuführen. Die Verselbständigung der Währung brachte verschiedene Maßnahmen mit sich, so haben wir die Banknotenabstempelung, die Behandlung der Banknoten als solche, wir haben das Kapitel der Vermögensabgabe und der Vermögenszuwachsabgabe. Sie wissen selbst, welch trauriges Kapitel die Vermögensabgabe und die Vermögenszuwachsabgabe für die Wirtschaft bedeutet hat. Ich will damit hervorheben, daß Erreichung der Währungstrennung und die Erreichung der Stabilität der Währung, die wir seit ungefähr 2 Jahren haben, der Wirtschaft ungeheuer große Opfer auferlegt hat. Daß diese Opfer nicht unbedeutend gewesen sind, geht daraus hervor, daß die Regierung von vornherein damit rechnete, daß sie für diese Opfer ungefähr den zehnten Teil des Volksvermögens brauchen wird, daß damals die Regierung damit rechnete, wir müßten dafür mindestens den Betrag von 10 bis 11 Milliarden abschöpfen. Über den Kontakt der Wirkung dieser Währungspolitik, über den Kontakt der Politik des Zeitpunktes der Stabilisierung werde ich mir noch erlauben anläßlich der Wirtschaftsdebatte zur Steuerreform zu sprechen. Heute muß ich Ihnen sagen, daß durch die Verhältnisse in den Inflationsländern die Wirtschaft als solche verarmt ist, daß wir aber natürlich durch den umgekehrten Prozeß und seine darauf folgenden notwendigen Schritte seitens der Regierung und der Verwaltung einem ähnlichen Verarmungsprozeß entgegengegangen sind, der darin bestanden hat, daß wir sozusagen dauernd aus der Krise überhaupt nicht herausgekommen sind; einmal Dauerkrise, einmal zeitliche Krise von mehr als einem Jahre und die dauernde schleichende Krise, in der sich mehr oder weniger der Grad der Arbeitslosigkeit, des wirtschaftlichen Verfalles und auf der anderen Seite des sozialen Elends ausdrückt. Wir sehen also die beiden Erscheinungen nebeneinander laufen, die Verarmung in den Inflationsländern einerseits und die Verarmung im Deflationslande mit einer stabilisierten Währung andererseits. - Ich habe öfters bei der Behandlung der Steuerreform darauf verwiesen, daß die Deflation in dem Maße, wie wir sie gemacht haben, sich nicht an der Staatswirtschaft, sondern allein an der Volkswirtschaft ausgewirkt hat. Mit anderen Worten: trotz der Veränderung der Èechoslovakischen Krone, die ungefähr um das Dreifache gegenüber dem Inflationswert gestiegen ist, sind die Staatsausgaben dieselben geblieben, sie sind nicht im selben Verhältnisse heruntergegangen und lediglich die Wirtschaft als solche, ob es jetzt der Unternehmer mit seinen Preisen oder der Arbeiter mit seinen Löhnen war, sie mußte den ganzen Prozeß der Deflation in seinen Auswirkungen allein tragen.

Nach dem ich mich einen Moment darüber ausgesprochen habe, will ich nun zum Übergang des Bankamtes des Finanzministeriums zur Nationalbank gehen. Es ist selbstverständlich, daß diese Bilanz per 31. Dezember 1925 einer Überprüfung bedurfte. Diese Überprüfung hat eine gemischte Revisionskommission vorgenommen, die sich im allgemeinen damit beschäftigte, den verschiedenen Posten nachzugehen, sie zu prüfen, sie zu konstatieren und bei dieser Überprüfung mußte man sich mit der Verschiedenartigkeit der Geschäfte befassen. Man mußte die eigenen speziellen Geschäfte des Bankamtes, die sogenannten Nostrogeschäfte überprüfen, die sich in viel weiterem Maße darstellen als bei der kommenden Nationalbank, weil wir dabei finden, daß das Bankamt Geschäfte gemacht hat, die über den Rahmen der bankamtlichen Tätigkeit gehen, weil sie nicht mit der entsprechenden Sicherheit fundiert waren. Darüber werde ich noch sprechen. Die Revisionskommission hat sich auch mit dem Stande der Vermögensabgabe und der Vermögenszuwachsabgabe beschäftigt. Ich möchte Ihnen erst einige Ziffern aus dem Rechnungsabschluß bezüglich der Vermögensabgabe und der Vermögenszuwachsabgabe anführen. Bekanntlich ist die Vermögensabgabe und Vermögens-Zuwachsabgabe in die Verwaltung der Nationalbank übergegangen. Die Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe dient in erster Linie dazu, durch die Verselbständigung der Währung die übernommene Staatsnotenschuld, das ist jener Teil der österreichisch-ungarischen Banknoten, die auf dem èechoslovakischen Gebiete kursierten, herabzusetzen. Man mußte im Anfang mit einer staatlichen Noten-Schuld von mehr als 10 Milliarden rechnen, die man durch den bisherigen Eingang auf die Vermögensabgabe schon wesentlich herabgesetzt hat und die heute nach dem letzten Ausweis vom 27. April den Betrag von 4.730,599.000 Kè ausmacht. Man hat diese 10 Milliarden durch die Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe decken wollen und es hat die Finanzverwaltung im Jahre 1925 insgesamt den Betrag von 4.929,144.572.04 Kš eingenommen. In diesem Betrag befindet sich der Betrag von 45,048.459.34 Kè an Verzugszinsen, Exekutionsgebühren und Strafen. Dabei ist interessant, daß auf Böhmen allein der Betrag von 3.153,168.638.26 Kè fällt. Wenn Sie jetzt nun den ausgewiesenen Rückstand an Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe ansehen, der zusammen mit dem Betrage von 4.825,882.789.72 Kè ausgewiesen ist, so ergibt sich ein Gesamtresultat der Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe mit 9 Milliarden 755,027.361.76 Kè. Rund gesagt, lastet auf der Wirtschaft der Betrag von 4.8 Milliarden an Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe als Rest; allerdings sagt die Finanzverwaltung, daß sie mit dem Eingang dieser Summe den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend nicht mehr wird rechnen können und sie schätzt heute den Eingang an Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe je nach dem mit zwei Milliarden, 1.8 oder 1.5 Milliarden. Mag dem sein wie immer, durch die geänderten Verhältnisse in der Wirtschaft und in den sozialen Belangen ist natürlich auch der Betrag von 2 Milliarden heute noch eine ungeheuere Belastung. Gerade dieser Betrag, der Rückstand der Vermögensabgabe und Zuwachsabgabe, ist nun auf der einen Seite für die Finanzverwaltung und die Nationalbank fast das einzige Mittel, den Stand der Staatsnotenschuld herabzusetzen, weil sie wieder der Wirtschaft insolange nicht als Bank-Institut dienen kann, als die Staatsnotenschuld nicht ihre Deckung gefunden hat, weil sie ihren wirtschaftlichen Verpflichtungen bezüglich Eskompt und Lombard nicht nachkommen kann, solange nicht eine Veränderung stattgefunden hat.

Nachdem ich Ihnen ein kleines Bild darüber gegeben habe, welche Bedeutung die Vermögensabgabe heute noch besitzt, möchte ich mich einen Moment damit beschäftigen, wie es eigentlich bei der Revision der Geschäfte des Bankamtes ausgesehen hat, soweit sie nicht ganz normaler Natur gewesen sind. Nun hat sich herausgestellt, daß ungefähr der Betrag von 752 Millionen gebraucht wurde, um zum Teil Gemeinden, zum Teil Vereine, Stiftungen, Sparkassen, Privatpersonen aus dem wirtschaftlichen Bedürfnis heraus zu sanieren. Das ist der eine Teil der Lombardschuld, die sich laut dem Übereinkommen darstellt mit 348,650.262.93 Kè. Der andere Teil, das sogenannte Eskomptobligo, das ist also lediglich die Sanierung notleidender Bank-Institute, hat die Notwendigkeit von 403,953.032.75 Kè ergeben. Es ist natürlich von ungeheuer großer Bedeutung, darüber Aufschluß zu haben, in welchem Maße diese Forderung von genau 752,603.295.68 Kè, die angeblich schon auf den Betrag von 560 Millionen 792.000 Kè zurückgegangen ist, dem Staate Sicherheit bietet oder inwieferne der Staat diese Rechnung wird selbst bezahlen müssen. Angeblich ist die erste Post von 348,650.262.93 Kè gedeckt, während man findet, daß der zweite Posten recht langfristig und mit recht niedrigen Verzinsungen ausgegeben werden musste und daß da ein ziemlicher Posten dubios erscheint und sich die Finanzverwaltung entscheiden mußte, ziemliche Reserven anzulegen, die sie natürlich den dubiosen Forderungen zuwendet, um den Posten "dubios" dann geringer zu machen. Ich sehe vollkommen ein, daß diese geänderten, wirtschaftlichen Verhältnisse auch bestimmte Sanierungen notwendig machten, aber ich muß mich vom Standpunkt der sudetendeutschen Wirtschaft dagegen wehren, daß die ganzen Sanierungen èechischen Instituten zugewendet wurden, während man der sudetendeutschen Wirtschaft nichts zugewendet hat, weder was Banken noch andere Institute, besonders Sparkassen anlangt. Ich brauche Sie an dieses Kapitel nicht sehr zu erinnern, Sie kennen heute die Situation, die noch vorherrscht. Von diesem Gesichtspunkt aus muß ich erklären, daß die Regelung auf diese Art den Gipfel großer Ungerechtigkeit darstellt. Es wird Sache der maßgebenden Persönlichkeiten sein, daß man auch darüber Aufschluß bekommt, in welchem Maße diese Eskomptforderungen sichergestellt sind und in welcher Zeit es möglich sein wird, sie abzudecken und welcher Betrag als bombensicher "dubios" bleibt. Denn wenn Sie die Ausweise der Nationalbank nehmen, so wird zu der Staatsnotenschuld als solcher immer hinzugerechnet der Liquidationsblock, der im Ausweis vom 27. April immerhin die Summe von 560,972.000 Kè ausmacht, zusammen 5.291,571.000 Kè, worunter sich natürlich die Staatsnotenschuld befindet. Diese Summe erscheint bei der Nationalbank natürlich als Aktivum, während sie ein Passivum seitens des Staates ist und an die Nationalbank zu zahlen ist. Über diesen Punkt mußte ich mit Ihnen sprechen, weil er viel Aufklärung erfordert.


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