Die Art, in welcher die Nationalbank er richtet
wurde, die juristische Form der Nationalbank als Aktiengesellschaft
und der Vertrag mit ihr zeigen deutlich, daß der Übergang
des Notenwesens vom Staat bezw. vom Bankamt des Finanzministeriums
auf die Nationalbank, der ansonsten als ein Fortschritt bewertet
werden könnte, die Tendenz hat bezw. der Tendenz Rechnung
trägt, den Einfluß des Privatkapitals auf das Geld-
und Kreditwesen zu verstärken. Diese Tendenz entspricht selbstverständlich
den Bestrebungen des Privatkapitals selbst, dem ja jedweder Eingriff
des Staates in das Wirtschaftsleben, in die kapitalistische Sphäre,
zuwider ist. Und obwohl dieser Eingriff früher, als er durch
die Existenz des Bankamtes des Finanzministeriums geschah, den
besitzenden Klassen verflucht wenig weh getan hat, und obwohl
der entscheidende Einfluß des Privatkapitals auf das Bankamt
des Finanzministeriums wie überhaupt auf die Regierung genügend
stark gesichert war, hat dieser Zustand den besitzenden Klassen
doch nicht genügt. Der vorliegende Vertrag mit der Nationalbank
bedeutet nichts anderes als die weitere Vermehrung des entscheidenden
Einflusses des Privatkapitals, vor allem des Bankkapitals, auf
das ganze Geld- und Kreditwesen und damit auch auf den Kredit
des Staates. Während also auf der einen Seite der Einfluß
des Privatkapitals gesichert und vermehrt wird, wurde auf der
anderen Seite die Notenbank, ihr Statut und ihr Vertrag mit dem
Staat in einer Form geschaffen, welche den arbeitenden Klassen
jedweden Einfluß auf die Politik der Notenbank und damit
auf das gesamte Geld- und Kreditwesen vollständig vorenthält.
Wie stark dieser Vertrag zugunsten des Privatkapitals
geformt ist, sehen wir auch aus verschiedenen Einzelbestimmungen,
vor allem daraus, welche Verpflichtungen der Staat gegenüber
der Notenbank übernimmt. Es handelt sich hier um die Verpflichtung
zur Verzinsung der Notenschuld, die bis zur Sicherung einer 6%igen
Dividende der Aktien der Notenbank geht. Es handelt sich hier
um die Verpflichtung zur Tilgung der Notenschuld, zu welcher erstens
die Vermögensabgabe bestimmt ist und wozu zweitens der Staat
jährlich durch 15 Jahre 77 Millionen beiträgt. Das macht
im Ganzen rund 1 Milliarde aus, wovon nur die Dividende in Abzug
kommt, die der Staat als Aktionär der Notenbank erhalten
wird, und der Münzgewinn. Drittens kommt dazu der direkte
Zuschuß von 33 Millionen aus den Staatskassen. Wir sehen
also: die Verpflichtungen des Staates gegenüber der Notenbank,
die in einem sehr weitgehendem Maße unter dem Einfluß
des privaten und vor allem des Bankkapitals stehen wird, werden
auf Kosten der breiten Massen der Steuerträger erfüllt,
denen auf die Leitung der Notenbank selbst absolut kein Einfluß
zustehen wird. Diese Tilgung der Notenschuld ist nichts anderes
als wieder eine der vielen Maßnahmen auf dem Gebiete der
Stabilisierung der kapitalistischen Wirtschaft und sie erfolgt
unter Verhältnissen und in einer Weise, die zugleich auch
unter Zurückdrängung des Einflusses des Staates auf
das Geld- und Kreditwesen den Einfluß des Privatkapitals
und des Bankkapitals vermehrt. Die Kapitalisten wollen auch hier
wieder ihr Geschäft machen, sich ihren Einfluß direkt
und indirekt sichern, indirekt, indem natürlich die Vergrößerung
ihres Einflusses auf das Geld- und Kreditwesen auch für sie
die Quelle des Profites reichlicher fließen läßt,
ohne daß sie die Kosten dieses Prozesses bezahlen wollen.
Neben diesem rein Grundsätzlichen, das
wir zu dieser Vorlage zu sagen haben, müssen wir auch feststellen,
daß die ganze Politik der Notenbank auf dem Gebiete
des Geld- und Kreditwesens in der Èechoslovakei von einem
Geist beherrscht wird, der nichts anderes ist, als die Auswirkung
jener Parole, die schon bei Beginn der Deflationspolitik in der
Èechoslovakei ausgegeben wurde, die Parole der Reduktion,
der Verengerung der Produktionsbasis bei uns, die Politik des
Abbaues der Industrie. Wir sehen, daß das Hauptbestreben
darauf gerichtet ist, den Notenumlauf möglichst niedrig zu
halten und wir müssen feststellen, daß in diesem Punkte
auch Erfolge erzielt wurden, indem wir hier ein ständiges
Sinken des Notenumlaufes zu verzeichnen haben. Es gibt Leute,
die das als einen Erfolg bezeichnen, das heißt als eine
Gesundungserscheinung, aber man ist heute auch in einflußreichen
bürgerlichen Kreisen schon längst über diese Anschauung
hinaus, in der Einschränkung des Notenumlaufes das Heil zu
erblicken und sich nur auf die Frage zu konzentrieren, daß
der Notenumlauf herabgesetzt werde und daß die rein finanzmäßige
Dekkung des Notenumlaufes vorhanden sei. Wir sehen, daß
bereits in anderen Staaten sogar die bürgerliche Finanzwirtschaft
andere Wege einschlägt. Der bekannte Finanzfachmann Mac Kenna
hat erst vor kurzem im Bankjahrbuch der "Financial Times"
auseinandergesetzt, daß es falsch ist, die Erweiterung des
Kredits und die Vermehrung des Notenumlaufes als Inflation hinzustellen,
daß es falsch ist, zugleich hier die Gefahr der Inflation
zu sehen, wenn es durch Erweiterung des Kredits ermöglicht
wird, die Produktion zu heben und damit die Wirtschaftsbasis zu
erweitern. Er schreibt: "Wenn die englischen Arbeiter wieder
Arbeit bekommen sollen, ist es notwendig, den Kredit zu erweitern,
d. h. auch den Geldumlauf zu vermehren." An der Hand eines
Vergleiches mit der amerikanischen Wirtschaft setzt er diese seine
Ansicht auseinander. Ich glaube, es wäre gut, wenn
auch in der Èechoslovakei die Aufmerksamkeit auf diese
andere Seite der Betrachtung der Politik in Bezug auf das Geld-
und Kreditwesen zugewendet würde. Wir sehen an verschiedenen
Beispielen, daß die Erweiterung des Notenumlaufes
durchaus nicht Inflation bedeuten muß, daß sie auch
ein Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwunges, der Erweiterung
der Wirtschaftsbasis sein kann. Bei uns stehen wir im Zeichen
der Einschränkung des Notenumlaufes, die nichts anderes ist
als eine wirkliche Deflation, ohne daß man nach außen
hin offiziell eine Deflationspolitik inauguriert hätte. Wir
sehen in den Ziffern der Wirtschafts- und Finanzstatistik Rußlands,
daß dort nicht nur das Staatsbudget von Jahr zu Jahr seine
Ziffern erhöht, sondern daß auch der Umfang der Staatswirtschaft
sich beständig erweitert. Während man bei uns das Ideal
in der Restringierung der Staatswirtschaft, in der Einschränkung
des Budgets erblickt, sehen wir dort, wie der ganze Geldumlauf
sich immer mehr erweitert im Zusammenhang mit der von Jahr zu
Jahr sich in kollossalem Maße erweiternden Wirtschaftsbasis
des ganzen Landes.
Bei uns wird eine Politik der Drosselung der
Wirtschaft betrieben und soweit der Notenumlauf in Betracht kommt,
konzentriert man die ganze Aufmerksamkeit nur auf die bilanzmäßige
Deckung der Notenschuld, auf ihre Tilgung und denkt nicht daran,
daß wichtiger als die Deckung durch Gold, Devisen u. s.
w. die Deckung des Notenumlaufes durch eine ständig sich
erweiternde Wirtschaftsbasis im ganzen Staate ist. Wir haben bisher
von der Leitung der Nationalbank nichts darüber gehört,
was sie zu tun gedenkt, um bei uns das Wirtschaftsleben tatsächlich
zu heben, um zu einer Belebung unserer ganzen Produktion, unseres
ganzen Wirtschaftslebens durch eine Erhöhung, durch eine
Erweiterung des Kredits beizutragen. Dafür haben wir schon
auch von bürgerlicher Seite eine ganze Reihe von Feststellungen
gehört, daß der Einfluß der Notenbank auf das
Kreditwesen ein sehr geringer ist. Die Leitung der Notenbank hat
noch nichts getan, um diese Erscheinung zu erklären, und
es ist daher überhaupt in Zweifel zu ziehen, ob sich die
Leitung der Notenbank wirklich die Aufgabe stellt, den Kredit
zu erweitern, tatsächlich den Geldmarkt stark zu beeinflußen,
bezw. ihn zu beherrschen und zu regulieren. Das wäre eine
viel wichtigere Frage als die den Herren so ungeheuer wichtig
erscheinende Frage, ob in der Generalversammlung der Notenbank
jemand deutsch reden oder einen deutschen Antrag einbringen darf.
(Pøedsednictví pøevzal místopøedseda
Slavíèek.) Es erweckt das
alles den Verdacht, daß die Leitung der Notenbank - und
da sind wir wieder bei dem Punkt angelangt - nicht einmal die
Absicht hat, sich einen starken Einfluß auf das Geld zu
sichern, nicht einmal die Absicht hat, in dieser Hinsicht im Sinne
einer Erweiterung des Kredits wirklich tätig zu sein. Es
erweckt ferner den Verdacht, daß die Leitung der Notenbank
sich als Vollstreckerin des Testaments Dr Rašíns
betrachtet, als Vollenderin der Deflationspolitik, als Erfüllerin
der Losung, daß unser Produktionsapparat eingeschränkt
werden muß. Wir sehen auch, daß die Folge von all
dem ist, daß sich das Geld auf dem Wege der Spekulation
Luft macht, daß das Geld, an welchem Überfluß
vorhanden ist, zur Spekulation verwendet wird. Das sehen wir am
deutlichsten auch aus der Hausse am Effektenmarkt, die in der
letzten Zeit bei uns zu verzeichnen ist und die sich besonders
auf dem Aktienmarkt zeigt unter dem Einfluß der Gesetze,
die wir im Budgetausschuß verhandelt und erledigt haben,
auf Grund des Gesetzes über die Reform der direkten Steuern
und auf Grund des Gesetzes über die Stabilisierungsbilanzen.
Während auf der einen Seite der Finanzminister uns entgegentritt
und es bestreitet, wenn wir sagen, daß diese Gesetze gewaltige
Geschenke an die Kapitalisten beinhalten, so sehen wir, daß
die Börse, die, ich möchte sagen, ein viel sichererer
Barometer ist als die Reden des Finanzministers und die auch viel
ehrlicher ist als die Regierung und ihre Minister, denn an der
Börse kommt ja immer die wirkliche Meinung der Kapitalisten
zum Ausdruck und das was die Minister oder ihre Zeitungen im politischen
Teil schreiben, ist nur ein Manöver zum Zweck der Verhüllung
der wirklichen Wahrheit, so sehen wir, sage ich, daß die
Effektenbörse heute schon die ungeheuren Vorteile eskomptiert,
die die Gesetze über die direkten Steuern und über die
Stabilisierungsbilanzen den Kapitalisten bringen wird, bezw. die
die Kapitalisten davon erwarten, einschließlich des Gesetzes
über die Regelung der Gemeindefinanzen, das ja ebenfalls
nichts anderes als ein Geschenk an die Kapitalisten bedeutet.
In diesem Zusammenhange müssen wir diese
Vorlage als eine neue Errungenschaft der besitzenden Klassen beurteilen,
müssen wir feststellen, daß auch diese Maßnahme
der Übergang der Notenschuld vom Bankamt des Finanzministeriums
an die Nationalbank wieder nur in einer Weise erfolgt, daß
hiedurch die Interessen des Privat- und vor allem des Bankkapitals
gewahrt werden, daß dadurch die Wirtschaft, wie wir auch
bei allen anderen Gelegenheiten feststellen können, wieder
um einen Schritt mehr der vollständigen Herrschaft des Privat-
und vor allem des Finanzkapitals ausgeliefert wird.
Aus diesem Grunde müssen wird diese Vorlage
ablehnen und feststellen, daß alle diese Abänderungsmaßnahmen
im bürgerlichen Staate, alle diese Experimente, die auf diesem
Gebiete gemacht wurden, ob von der allnationalen sozialistisch-bürgerlichen
Koalition oder von der rein bürgerlichen Regierungskoalition,
uns immer wieder gezeigt haben, daß wir bei diesem System
keinen Schritt auf dem Wege nach dem Ziele, die Herrschaft über
das Wirtschaftsleben dem Privatkapital zu entreißen, näherkommen,
sondern daß wir immer tiefer mit unserer Wirtschaftspolitik
hineinkommen in die vollständige Herrschaft des Finanzkapitals
über unser ganzes Wirtschaftsleben. Das ist wieder ein Beweis
dafür, daß alle diese Maßnahmen nicht zu dem
angestrebten Ziele führen, das einzig und allein imstande
ist, diese Umklamnerung des ganzen Wirtschaftslebens durch das
Privat- und Finanzkapital zu beseitigen, nämlich die Sozialisierung
des gesamten Geld- und Kreditwesens. (Potlesk komunistických
poslancù.)
Meine sehr geehrten Herren! Dem Hause liegt
das Übereinkommen der Regierung mit der Nationalbank vor.
Ich kann es mir nicht verwehren, aus Anlaß dieses Gegenstandes
einige Worte darüber zu sprechen, weil derselbe für
die Wirtschaft als solche von ziemlicher Bedeutung ist. Es ist
ganz selbstverständlich, daß beim Zusammenbruch der
alten Österreichisch-Ungarischen Monarchie als sich neue
Staaten bildeten, man daran ging, auch die Währung
zu trennen, neue Währungen für die einzelnen Staaten
zu schaffen. Diese Verselbständigung der èechoslovakischen
Währung hat natürlich vorausgesetzt die Übernahme
jenes Teiles der Österreichisch-Ungarischen Bank, der auf
dem Gebiete der Èechoslovakei
lag, der Bankfilialen in Prag und im ganzen Lande. Diese Übernahme
durch die Èeschoslovakei erfolgte im Anfang durch das Finanzministerium
(§ 3 der Regierungsverordnung Nr. 119 vom Jahre 1 919) und
ging darauf auf das Bankamt des Finanzministeriums
über (§ 138 der Verordnung Nr. 246 vom Jahre 1919).
Am 1. April 1926 hat das Bankamt seine Tätigkeit eingestellt
und von diesem Momente an ist sein Wirkungskreis auf die Nationalbank
übergegangen. Den Übergang, bzw. die Grundlage für
den Übergang hat die Bilanz vom 31. Dezember 1925 gebildet
mit den Rechnungsausweisen bis zum Ultimo März 1926. Diese
Bilanz von Ende 1925 bildet also die rechtliche Grundlage für
das Übereinkommen zwischen der Regierung und der Nationalbank.
Man mag denken, wie immer man will, jedenfalls hat das
Bankamt des Finanzministeriums in seiner siebenjährigen Tätigkeit
viele Aufgaben zu erfüllen - gehabt das ist ganz sicher -
sowohl in politischer, wirtschaftlicher, wie sozialer Beziehung,
und die Herren von der èechischen Seite
werden jedenfalls mit den Resultaten des Bankamtes ganz zufrieden
gewesen sein. Die Politik des Bankamtes mag verschiedenartig beurteilt
werden, sie hängt jedenfalls mit der ganzen Währungspolitik
als solcher zusammen. Wenn wir die fachwissenschaftliche
Literatur über dieses Kapitel durchlesen, so wird größtenteils
die Währungspolitik des èechoslovakischen Staates
von den ernsten Finanzwissenschaftlern günstig beurteilt,
hauptsächlich aus dem Grunde, weil sich die Èechoslovakei
nicht einseitig in die Sintflut der unermeßlichen
Papierwirtschaft gestürzt hat, wie wir sie rings in unserer
Umgebung gehabt haben, wo die Geldeinheit mehr oder weniger bis
in die Billionen gegangen ist, wir brauchen nur nach Österreich,
Ungarn, Deutschland, Polen u. s. w. zu sehen. Bei objektiver Feststellung
muß ich erklären, daß diese Währungspolitik
des Bankamtes, bzw. der Regierung entschieden viel Gutes für
sich hatte, daß wir diesen ganzen Sintflutprozeß und
diese wirtschaftlichen Erschütterungen nicht von Anfang mitmachen
mußten. Wir bildeten also in dem Aufhalten des Inflationsprozesses,
in der Gewährleistung der Stabilität der Währung
eine Insel. Natürlich, vom wirtschaftlichen Standpunkte aus
betrachtet, ist es eine andere Frage, zu beurteilen, ob der Moment
der Stabilisierung richtig gewählt war, ob es richtig war,
bei 15 oder 16 Centimes stehen zu bleiben oder ob es für
die Volkswirtschaft nicht besser war vielleicht bei 10 Centimes
den Stillstand herbeizuführen. Die Verselbständigung
der Währung brachte verschiedene Maßnahmen mit sich,
so haben wir die Banknotenabstempelung, die Behandlung der Banknoten
als solche, wir haben das Kapitel der Vermögensabgabe und
der Vermögenszuwachsabgabe. Sie wissen selbst, welch trauriges
Kapitel die Vermögensabgabe und die Vermögenszuwachsabgabe
für die Wirtschaft bedeutet hat. Ich will damit hervorheben,
daß Erreichung der Währungstrennung und die Erreichung
der Stabilität der Währung, die wir seit ungefähr
2 Jahren haben, der Wirtschaft ungeheuer große Opfer auferlegt
hat. Daß diese Opfer nicht unbedeutend gewesen sind, geht
daraus hervor, daß die Regierung von vornherein damit rechnete,
daß sie für diese Opfer ungefähr den zehnten Teil
des Volksvermögens brauchen wird, daß damals die Regierung
damit rechnete, wir müßten dafür mindestens den
Betrag von 10 bis 11 Milliarden abschöpfen. Über den
Kontakt der Wirkung dieser Währungspolitik, über den
Kontakt der Politik des Zeitpunktes der Stabilisierung werde ich
mir noch erlauben anläßlich der Wirtschaftsdebatte
zur Steuerreform zu sprechen. Heute muß ich Ihnen sagen,
daß durch die Verhältnisse in den Inflationsländern
die Wirtschaft als solche verarmt ist, daß wir aber natürlich
durch den umgekehrten Prozeß und seine darauf folgenden
notwendigen Schritte seitens der Regierung und der Verwaltung
einem ähnlichen Verarmungsprozeß entgegengegangen sind,
der darin bestanden hat, daß wir sozusagen dauernd aus der
Krise überhaupt nicht herausgekommen sind; einmal Dauerkrise,
einmal zeitliche Krise von mehr als einem Jahre und die dauernde
schleichende Krise, in der sich mehr oder weniger der Grad der
Arbeitslosigkeit, des wirtschaftlichen Verfalles und auf der anderen
Seite des sozialen Elends ausdrückt. Wir sehen also die beiden
Erscheinungen nebeneinander laufen, die Verarmung in den Inflationsländern
einerseits und die Verarmung im Deflationslande mit einer stabilisierten
Währung andererseits. - Ich habe öfters bei der Behandlung
der Steuerreform darauf verwiesen, daß die Deflation in
dem Maße, wie wir sie gemacht haben, sich nicht an der Staatswirtschaft,
sondern allein an der Volkswirtschaft ausgewirkt hat. Mit anderen
Worten: trotz der Veränderung der Èechoslovakischen
Krone, die ungefähr um das Dreifache gegenüber dem Inflationswert
gestiegen ist, sind die Staatsausgaben dieselben geblieben, sie
sind nicht im selben Verhältnisse heruntergegangen und lediglich
die Wirtschaft als solche, ob es jetzt der Unternehmer mit seinen
Preisen oder der Arbeiter mit seinen Löhnen war, sie mußte
den ganzen Prozeß der Deflation in seinen Auswirkungen allein
tragen.
Nach dem ich mich einen Moment darüber
ausgesprochen habe, will ich nun zum Übergang des Bankamtes
des Finanzministeriums zur Nationalbank gehen. Es ist selbstverständlich,
daß diese Bilanz per 31. Dezember 1925 einer Überprüfung
bedurfte. Diese Überprüfung hat eine gemischte Revisionskommission
vorgenommen, die sich im allgemeinen damit beschäftigte,
den verschiedenen Posten nachzugehen, sie zu prüfen, sie
zu konstatieren und bei dieser Überprüfung mußte
man sich mit der Verschiedenartigkeit der Geschäfte befassen.
Man mußte die eigenen speziellen Geschäfte des Bankamtes,
die sogenannten Nostrogeschäfte überprüfen, die
sich in viel weiterem Maße darstellen als bei der kommenden
Nationalbank, weil wir dabei finden, daß das Bankamt Geschäfte
gemacht hat, die über den Rahmen der bankamtlichen Tätigkeit
gehen, weil sie nicht mit der entsprechenden Sicherheit fundiert
waren. Darüber werde ich noch sprechen. Die Revisionskommission
hat sich auch mit dem Stande der Vermögensabgabe und der
Vermögenszuwachsabgabe beschäftigt. Ich möchte
Ihnen erst einige Ziffern aus dem Rechnungsabschluß bezüglich
der Vermögensabgabe und der Vermögenszuwachsabgabe anführen.
Bekanntlich ist die Vermögensabgabe und Vermögens-Zuwachsabgabe
in die Verwaltung der Nationalbank übergegangen. Die
Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe dient in erster Linie
dazu, durch die Verselbständigung der Währung die übernommene
Staatsnotenschuld, das ist jener Teil der österreichisch-ungarischen
Banknoten, die auf dem èechoslovakischen Gebiete kursierten,
herabzusetzen. Man mußte im Anfang mit einer staatlichen
Noten-Schuld von mehr als 10 Milliarden rechnen, die man durch
den bisherigen Eingang auf die Vermögensabgabe schon wesentlich
herabgesetzt hat und die heute nach dem letzten Ausweis vom 27.
April den Betrag von 4.730,599.000 Kè ausmacht.
Man hat diese 10 Milliarden durch die Vermögensabgabe und
-Zuwachsabgabe decken wollen und es hat die Finanzverwaltung im
Jahre 1925 insgesamt den Betrag von 4.929,144.572.04
Kš eingenommen. In diesem Betrag befindet sich der Betrag
von 45,048.459.34 Kè an Verzugszinsen,
Exekutionsgebühren und Strafen. Dabei ist interessant, daß
auf Böhmen allein der Betrag von 3.153,168.638.26
Kè fällt. Wenn Sie jetzt nun den ausgewiesenen Rückstand
an Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe
ansehen, der zusammen mit dem Betrage von 4.825,882.789.72
Kè ausgewiesen ist, so ergibt sich ein Gesamtresultat der
Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe mit 9 Milliarden 755,027.361.76
Kè. Rund gesagt, lastet auf der Wirtschaft der Betrag von
4.8 Milliarden
an Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe als Rest; allerdings
sagt die Finanzverwaltung, daß sie mit dem Eingang dieser
Summe den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend nicht
mehr wird rechnen können und sie schätzt heute den Eingang
an Vermögensabgabe und -Zuwachsabgabe je nach dem mit zwei
Milliarden, 1.8 oder 1.5 Milliarden. Mag
dem sein wie immer, durch die geänderten Verhältnisse
in der Wirtschaft und in den sozialen Belangen ist natürlich
auch der Betrag von 2 Milliarden heute noch eine ungeheuere Belastung.
Gerade dieser Betrag, der Rückstand der Vermögensabgabe
und Zuwachsabgabe, ist nun auf der einen Seite für die Finanzverwaltung
und die Nationalbank fast das einzige Mittel, den Stand der Staatsnotenschuld
herabzusetzen, weil sie wieder der Wirtschaft insolange nicht
als Bank-Institut dienen kann, als die Staatsnotenschuld nicht
ihre Deckung gefunden hat, weil sie ihren wirtschaftlichen Verpflichtungen
bezüglich Eskompt und Lombard nicht nachkommen kann, solange
nicht eine Veränderung stattgefunden hat.
Nachdem ich Ihnen ein kleines Bild darüber
gegeben habe, welche Bedeutung die Vermögensabgabe heute
noch besitzt, möchte ich mich einen Moment damit beschäftigen,
wie es eigentlich bei der Revision der Geschäfte des Bankamtes
ausgesehen hat, soweit sie nicht ganz normaler Natur gewesen sind.
Nun hat sich herausgestellt, daß ungefähr der Betrag
von 752 Millionen gebraucht wurde, um zum Teil Gemeinden, zum
Teil Vereine, Stiftungen, Sparkassen, Privatpersonen aus dem wirtschaftlichen
Bedürfnis heraus zu sanieren. Das ist der eine Teil der Lombardschuld,
die sich laut dem Übereinkommen darstellt mit 348,650.262.93
Kè. Der andere Teil, das sogenannte Eskomptobligo, das
ist also lediglich die Sanierung notleidender Bank-Institute,
hat die Notwendigkeit von 403,953.032.75
Kè ergeben. Es ist natürlich von ungeheuer großer
Bedeutung, darüber Aufschluß zu haben, in welchem Maße
diese Forderung von genau 752,603.295.68
Kè, die angeblich schon auf den Betrag von 560 Millionen
792.000 Kè zurückgegangen ist,
dem Staate Sicherheit bietet oder inwieferne der Staat diese Rechnung
wird selbst bezahlen müssen. Angeblich ist die erste Post
von 348,650.262.93 Kè gedeckt, während
man findet, daß der zweite Posten recht langfristig und
mit recht niedrigen Verzinsungen ausgegeben
werden musste und daß da ein ziemlicher Posten dubios erscheint
und sich die Finanzverwaltung entscheiden mußte, ziemliche
Reserven anzulegen, die sie natürlich den dubiosen Forderungen
zuwendet, um den Posten "dubios" dann geringer zu machen.
Ich sehe vollkommen ein, daß diese geänderten, wirtschaftlichen
Verhältnisse auch bestimmte Sanierungen notwendig machten,
aber ich muß mich vom Standpunkt der sudetendeutschen Wirtschaft
dagegen wehren, daß die ganzen Sanierungen èechischen
Instituten zugewendet wurden, während man der sudetendeutschen
Wirtschaft nichts zugewendet hat, weder was Banken noch andere
Institute, besonders Sparkassen anlangt. Ich brauche Sie an dieses
Kapitel nicht sehr zu erinnern, Sie kennen
heute die Situation, die noch vorherrscht. Von diesem Gesichtspunkt
aus muß ich erklären, daß die Regelung auf diese
Art den Gipfel großer Ungerechtigkeit darstellt. Es wird
Sache der maßgebenden Persönlichkeiten sein, daß
man auch darüber Aufschluß bekommt, in welchem Maße
diese Eskomptforderungen sichergestellt sind und in welcher Zeit
es möglich sein wird, sie abzudecken und welcher Betrag als
bombensicher "dubios" bleibt. Denn wenn Sie die Ausweise
der Nationalbank nehmen, so wird zu der Staatsnotenschuld
als solcher immer hinzugerechnet der Liquidationsblock, der im
Ausweis vom 27. April immerhin die Summe von 560,972.000 Kè
ausmacht, zusammen 5.291,571.000 Kè, worunter sich natürlich
die Staatsnotenschuld befindet. Diese Summe
erscheint bei der Nationalbank natürlich als Aktivum, während
sie ein Passivum seitens des Staates ist und an die Nationalbank
zu zahlen ist. Über diesen Punkt mußte ich mit Ihnen
sprechen, weil er viel Aufklärung erfordert.