Ètvrtek 16. prosince 1926

Eines war deutlich aus dem Zwischenruf des Herrn Abg. Mlèoch zu sehen, den er dem Abgeordneten Winter gemacht hat, indem er erklärte: My vám máme dáti peníze a vy je budete rozhazovat. Der Herr Mlèoch hat bei diesem Ausspruch eigentlich gezeigt, was Sie wollen. Sie wollen auch über das Geld verfügen, das die Arbeiter aus ihrer eigenen Tasche für ihre Zwecke ansammeln. Ich habe erklärt, daß in den Kampf die reaktionärsten Parteien voraus geschickt worden sind, das sind die Parteien der deutschen und èechischen Gewerbetreibenden, die Parteien des kleinen Mannes, der oft unter denselben elenden Verhältnissen leben muß und dem Elend genau so ausgesetzt ist, wie der Arbeiter. Vielleicht mit Ausnahme des Herrn Vávra, der ein Nachkriegsgewinner ist.

Die Angriffe auf die Sozialversicherung erfolgen aber nicht nur im Parlamente und in den Ausschüssen. Die Herren stellen den ganzen Staatsapparat in den Dienst des Kampfes gegen die Sozialversicherung, das zeigen uns die Entscheidungen der politischen Bezirksverwaltungen in der Frage, wo es gilt zu entscheiden, ob die Beiträge für die Sozialversicherung für 6 oder 7 Tage zu zahlen sind. Interessant ist die Entscheidung der politischen Bezirksverwaltung in Mährisch-Schönberg, die entschieden hat, daß die Beiträge für 6 Tage in der Woche zu zahlen sind, u. zw. mit der Begründung, daß am Sonntag nicht gearbeitet wird, folglich eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist. Wenn man auf diese Art judizieren will, daß durch den Sonntag eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses eintritt, so können wir noch erleben, daß die Herrschaften von jedem Feiertag, ob Staats- oder kirchlicher Feiertag, erklären werden, daß das Arbeitsverhältnis unterbrochen ist, und aus diesem Grunde keine Beiträge gezahlt werden müßten. (Posl. Wünsch: Bald wird auch die Mittagspause als Unterbrechung erklärt werden!)

Ich werde Ihnen die kuriose Entscheidung der erwähnten politischen Bezirksverwaltung zur Kenntnis bringen. Es heißt dort: "Die Angestellten arbeiten in dem Betriebe mit Rücksicht auf die Bestimmung des Art. 1 des Gesetzes vom 16. Jänner 1895, R. G. Bl. Nr. 21, laut welchem an Sonntagen alle gewerblichen Arbeiten zu ruhen haben, und mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 1, Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1918, Nr. 91 Slg. d. G. u. V., laut welchem in den gewerbsmäßig betriebenen Unternehmungen die wirkliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden innerhalb 24 Stunden oder höchstens 48 Stunden in der Woche betragen darf, tatsächlich nur 6 Tage in der Woche, und gemäß Bestimmung des § 160, Lit. a) des Gesetzes vom 9. Oktober 1924, Nr. 221 Slg. d. G. u. V., sind die Versicherungsbeiträge für die Zeit zu zahlen, während welcher der Versicherte versicherungspflitige Arbeiten oder Dienste verrichtet."

Sie haben mir den Zwischenruf gemacht, daß man vielleicht auch entscheiden wird, auch die Mittagspause sei auszuschalten, weil auch da keine versicherungspflichtige Arbeit geleistet wird. Wenn Ihre Sozialpolitik so weiter geht, können wir es noch erleben, daß Sie sich vielleicht wirklich so weit versteigen werden. Die Begründung dieser Entscheidung ist natürlich ungesetzlich und fordert zur schärfsten Kritik heraus, weil die gesetzgebenden Körperschaften im Motivenberichte zum § 160 ausdrücklich erklärt haben: Der Grundsatz, daß der Versicherungsbeitrag für die Zeit, während welcher die Beschäftigung des Versicherungspflichtigen dauert, zu entrichten ist, ist selbstverständlich, also das heißt, wenn der Arbeiter nicht entlassen ist, hat für diese Zeit der Beitrag geleistet zu werden. Aber wir sehen, daß natürlich irgend welche Belehrungen der Regierungskoalition meiner Meinung nach fruchtlos sind, denn Sie werden mit ihrer Maschinerie einfach abstimmen und werden das zum Gesetz erheben, was Sie sich zum Ziel gesetzt haben.

Das Verhalten der deutschen Parteien, des Bundes der Landwirte, der Christlichsozialen und der Gewerbeparei, die sich in Ihren Dienst gestellt haben, die mithelfen, jenes reaktionäre System zu verankern, müssen wir unter allen Umständen hier brandmarken, weil noch ein großer Teil der deutschen - Arbeiterschaft diesen Parteien nachläuft in dem Glauben, daß diese als deutsche Parteien für ihre Forderungen eintreten werden. Daß dem nicht so ist, dafür will ich hier die Ausführungen des Abg. Böhm bei einer Bezirkstagung des Bundes der Landwirte vorbringen, womit die Herren ihre Stellungnahme und ihre Haltung in der heutigen Regierung motivieren. Abg. Böhm sagte: "Wir sind eine Partei des Aufbaues und der Ordnung und müssen uns aus Prinzip gegen jede Untergrabung von Disziplin und Autorität wenden, sowie wir jederzeit gegen den Terror, mag er von welcher Seite immer kommen, zu Felde ziehen werden. Ich erinnere daran, daß wir auch mit den Widerständen und Intrigen jener èechischen Parteien zu rechnen haben, die heute nicht in der Regierung sind und denen kein Mittel zu schlecht ist, uns aus der eroberten Position wieder zu verdrängen." Also die Angst, daß Sie aus Ihren Positionen, aus den Ministersesseln, durch die èechischen Parteien verdrängt werden könnten! Und er sagt weiter: "Sie sabotieren die Zusammenarbeit ihrer èechischen Kollegen mit uns genau so, wiebeispielsweise unsere sozialistischen und nationalen Parteien unsere Arbeit sabotieren." Der Herr Böhm glaubt, daß die deutschen oppositionellen Parteien für ihre Politik eintreten werden und deswegen wirft er ihnen Sabotage vor. Was der Herr Böhm gesagt hat, zeigt uns vollständig, daß die Herren rücksichtslos all das unterschreiben und stützen werden, was die èechischen Regierungsparteien von ihnen verlangen werden.

Wenn wir uns heute zum Wort gemeldet haben, um zu diesem Punkte Stellung zu nehmen, so deshalb, weil wir Ihnen ins Gesicht schleudern wollen, daß Ihre Sozialpolitik nichts anderes ist als ein Betrug an den Massen, ein Versuch, die Arbeiterschaft auszusöhnen mit der kapitalistischen Wirtschaftsordnung und den Ausbeutungsmaßnahmen in diesem Staate. Die Politik jedes kapitalistischen Staates ist nichts anderes als ein Schwindel. (Souhlas a potlesk komunistických poslancù.)

4. Øeè posl. Tichiho (viz str. 1495 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Herr Koll. Johanis hat gestern unmittelbar vor Schluß der Sitzung einen Antrag auf Absetzung unseres Antrages von der Tagesordnung gestellt. Wenn auch dieser Antrag lediglich ein Demonstrationsantrag war, so zeigt er doch mit aller Deutlichkeit, mit welchem Haß man gerade von dieser Seite alle unsere Forderungen bekämpft, mit welch em Haß man alle unsere Wünsche an die Wand drücken will. Die Abgeordneten der bürgerlichen Parteien haben Jahre hindurch die Forderungen der Arbeiterschaft unterstützt, sie haben mindestens Kompromisse geschaffen, sie sind oft gerade bei Schaffung solcher Kompromisse zu weit gegangen und unzweifelhaft können die Vertreter der proletarischen Schichten keine Beschwerde darüber führen, daß, wenn man objektiv darüber denkt, gerade dieser Staat auf dem Gebiet der Sozialversicherung nicht weit gegangen wäre. Mögen wir was immer verlangen, sei es eine gerechte Steuerreform, sei es ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, sei es einen Befähigungsnachweis für den einen oder den anderen Zweig unserer Gewerbe, sei es die Aufhebung der Wuchergesetzgebung und dergl., immer ist unsere Forderung reaktionär, und wird insbesondere von sozialdemokratischer Seite bekämpft, die offen ihre Feindschaft gegen den erwerbenden Mittelstand, Gewerbe und Handel, bei jeder Gelegenheit zur Schau trägt. Und es ist nur selbstverständlich, daß auch unser Antrag auf Verlängerung des Gesetzes vom 1. Juli 1926, Z. 118, auf einen solchen Widerstand insbesondere bei der sozialdemokratischen Gruppe stoßen muß, weil es sich hier um Genossenschaftskrankenkassen handelt, deren Verwaltung zum großen Teil nicht in sozialdemokratischen Händen liegt. Die Herren Sozialdemokraten haben bisher die Krankenkassen als ihre unantastbare Domäne betrachtet und trachten aus Gründen, die uns nicht unbekannt sind, diese ihre Alleinherrschaft in den Krankenkassen unangetastet zu erhalten.

Hier handelt es sich aber nur um wenige Krankenkassen, die - wir haben ja Beweise in der Hand - nicht nur gut geführt, sondern auch gut fundiert sind und die insbesondere über große Reservefonds verfügen, die bei ihrer Auflösung dann natürlich erweise den Bezirkskrankenkassen zufließen würden. Ich erkläre offen, daß wir schon deshalb auf der Verlängerung des Gesetzes vom 1. Juli 1926 bestehen müssen, weil wir nicht nur die bestehenden Genossenschaftskrankenkassen erhalten wollen, sondern weil wir es als eine bestimmte Forderung unserer Gruppe betrachten, daß man uns auch die Möglichkeit geben muß, eigene genossenschaftliche Krankenkassen errichten zu können. Mit den agrarischen Parteien hat man ja bei der Schaffung des Gesetzes ein Kompromiß geschlossen, man hat den agrarischen Parteien die Möglichkeit gegeben, ohne Rücksicht auf die Zahl der zu Versichernden eigene landwirtschaftliche Kassen errichten zu können. Uns aber will man Krankenkassen nehmen, die fast 4000 Mitglieder zählen, während man der Landwirtschaft - und wir vergönnen es ihr - die Möglichkeit gibt, ohne Rücksicht auf die Zahl der Versicherten eigene Krankenkassen zu errichten. Wir verlangen im Rahmen der künftigen Novellierung des Gesetzes, daß uns die gleiche Möglichkeit geboten werde. Wir sind ja bescheiden, wir sind zufrieden, wenn man zur Grundlage der Schaffung eigener Genossenschaftskrankenkassen 1000 Versicherte in einem Bezirke nimmt. Aber auch diese Forderung wird bekämpft und als reaktionär erklärt. Wir wundern uns nur, daß die Herren Sozialdemokraten, die sonst gegen Monopole und Kartelle sind, gegen die Einschränkung der Konkurrenz gerade in diesem Falle kämpfen und hier ihre sonst üblichen Grundsätze verlassen. Ich hätte es für richtig gehalten, wenn Vertreter der Arbeiterschaft sich mit uns an einen gemeinsamen Beratungstisch setzen würden und mit Ruhe und Überlegung die Novellierung des Sozialversicherungsgesetzes beraten würden, welche nicht nur von uns, sondern auch von der Arbeiterschaft verlangt wird.

In der heutigen Nummer des "Právo Lidu" befaßt sich Dr Winter mit der Ausscheidung der Lehrlinge aus der Sozialversicherung und führt den Beweis, daß keine der èechischbürgerlichen Parteien, für die seinerzeiten Anträge auf Ausscheidung der Lehrlinge gewesen wäre. Minister Dr. Winter vergißt aber zu bemerken, daß bei Behandlung des Gesetzes im sozialpolitischen Ausschuß seinerzeit die Ausscheidung der Lehrlinge nur mit einer ganz knappen Mehrheit abgelehnt wurde. Minister Dr Winter meint, die monatliche Beitragsleistung für einen Lehrling betrüge nur 17,20 Kronen und könne den Gewerbestand nicht besonders belasten. Aber, meine sehr Verehrten, wir müssen uns doch einmal die Sache vernünftig und objektiv vor Augen halten und bedenken, daß die wirtschaftliche Lage nicht nur die Arbeiterschaft, sondern auch den Handwerkerstand belastet und drückt. Die Not und das Elend des kleinen Handwerkerstandes ist ja bekannt. Wir wissen und kennen die Verhältnisse, wie sie sich insbesondere in unseren Industriegebieten entwickeln. Wenn wir weiter bedenken, daß zu dem Beitrag von 17,20 Kronen monatlich auch noch die Beitragsleistung für die Krankenkassen dazukommt und die ungeheueren Beträge, die auch den Kleingewerbetreibenden als Steuern aus den Taschen gezogen werden, dann werden Sie es begreiflich finden, daß man ihre Beitragspflicht für die Sozialversicherung, soweit sie die Lehrlinge betrifft und die sie ganz tragen müssen, ausschaltet.

Wenn weiter nicht nur in dem von mir zitierten Zeitungsartikel, sondern auch sonst darüber gesprochen wird, daß der Versicherte je nach einem Ablauf von einigen Jahren, das heißt, mit dem erreichten 65. Lebensjahre Renten bekommt, dann sind diese Renten sehr mager. Sie sind ja nur 7 Kronen monatlich, die jemand mehr bekommt, der mehr als 50 Jahre eingezahlt hat, die sie dann bekommen. Der Aufbau der Sozialversicherung und ihrer Grundlagen könnte ja auch unmöglich die Ausscheidung der Lehrlinge irgendwie erschüttern, haben wir doch 3 1/2 Millionen Versicherte und die Lehrlinge betragen ja kaum 80.000, also nur 4% der Versicherten. Wir verlangen nichts anderes, als daß die Lehrlinge, die keinen Lohn bekommen, aus der Sozialversicherung ausgeschlossen werden. Das ist nicht viel, deshalb müssen wir darauf bestehen. (Posl. Koudelka: Když tìm uèòùm nic neplatíte, tak jim dejte alespoò sociální pojištìní!) Sie arbeiten auch nichts im ersten Jahr. (Výkøiky posl. Koudelky.)

Meine sehr verehrten, das sind die Gründe, die wir geltend machen müssen. Herr Koll. Schäfer hat hier von einer unverantwortlichen Hetze gesprochen, die gerade der Bund der Landwirte und die Gewerbepartei gegen die Sozialversicherung inszeniert. Meine Herren, es ist keine unverantwortliche Hetze gegen die Sozialversicherung als solche, sondern wir sind nur gegen die unerträglichen Härten dieses Gesetzes, die der kleine Mann ganz einfach nicht ertragen kann. Sie haben nie gehört, daß wir gegen das Prinzip der Sozialversicherung gewesen wären. Koll. Johanis hat zum Schluß davon gesprochen, daß Koll. Vávra und ich den anderen Parteien nachrennen, um ein Weihnachtsgeschenk für die Gewerbetreibenden nach Hause zu bringen. Es wäre auch kein Unglück, wenn wir auch dieses Geschenk den Gewerbetreibenden nach Hause brächten. Ich behaupte aber, daß das, was wir heute verlangen, gar kein Geschenk ist, sondern eine Forderung, die die Gewerbetreibenden stellen müssen.

Wenn ich zum Schlusse meiner Ausführungen komme, so erkläre ich, daß wir aus all diesen Gründen die Novellierung der Sozialversicherung verlangen müssen und wir auch für die Verlängerung des Gesetzes vom 1. Juli 1926 stimmen und auf dessen Durchführung beharren müssen. (Potlesk.)

5. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 1505 tìsnopisecké zprávy)

Hohes Haus! Vor uns liegt ein Gesetz, das auf den ersten Blick als ein Teil der Verbilligungsaktion des Ernährungsministeriums erscheint. In Wirklichkeit aber ist es ein Geschenk an jene, die das Leben meist nur von der angenehmen Seite kennen gelernt haben. Wir müssen feststellen, daß, während auf der einen Seite der Herr Ernährungsminister sich bemüht hat, bei der Verbilligungsaktion die Riesensumme von 592.625 Kè für die Verbilligung der Volksernährung zu erübrigen, auf der anderen Seite aus Staatsmitteln Millionen geopfert werden, um den Schaumwein, ein Genußmittel, für eine kleine Auslese wirtschaftlich besonders gut situierter Menschen zu verbilligen - denn als Volksnahrungsmittel können wir wohl den Schaumwein nicht betrachten. Die Verbilligungsaktion für die Volksernährung hat - das können wir wohl aus dem Voranschlag des Ministers feststellen - vollständig versagt. Den Besitzenden opfert man Millionen Kronen, jenen, die in Vergnügungslokalen, in Kabaretts oder in Bars ganze Nächte verbringen, um ihr überflüssiges, von anderen schwer erarbeitetes Geld an den Mann zu bringen. Es ist gewiß bezeichnend, daß auf der anderen Seite in den Zeiten schwerster Not das Ernährungsministerium, die Regierung überhaupt, nicht imstande war, eine Verbilligung des Brotes und der wichtigsten Nahrungsmittel herbeizuführen, sondern wir im Gegenteil in den Zeiten der schwersten Not eine ständige Steigerung der Preise der wichtigsten Lebensmittel zu verzeichnen haben und auf der anderen Seite die Regierung daran geht, die Schaumweinsteuer fast vollständig zu beseitigen. Wenn wir im Kapitel 18 des Staatsvoranschlages feststellen, daß für die sog. Verbilligungsaktion nur etwas über eine halbe Million seitens der Regierung zur Verfügung gestellt wurde, und wenn wir weiter im Voranschlag sehen, daß für die Weinsteuer ein Betrag von 10 Millionen Kè vorgesehen ist und schon im Motivenbericht zu diesem Kapitel die Flaschenweinsteuer nur mit 8 Millionen vorgesehen ist, d. h. nur 8 Millionen als Einnahme erwartet werden, so können wir feststellen, daß dieser Gegensatz augenfällig ist, wenn wir hören, daß die Banderolensteuer vollständig aufgehoben werden soll und der gesamte Voranschlag nicht mehr 8 Mill., sondern nur 3 Mill., für Schaumweinsteuer, für teurere Weine eigentlich den Betrag von 5 Millionen Kè ausmacht, auf den der Staat in seinen Einnahmen verzichtet. Für die Volksernährung ist also eine halbe Million, für den Schaumwein, für den Luxus, den sich nur wenige gönnen können, 5 Millionen Kè. Aus dem, was wir aus dem Voranschlag feststellen können, sollen durchschnittlich pro Abend in allen möglichen Vergnügungslokalen des Staates ca 1000 Flaschen Schaumwein konsumiert werden. Anders als zum Schaumwein stellt sich die Regierung bezw. auch die Gesetzesvorlage, die wir zur Verhandlung haben, gegenüber anderen Weinen. Obwohl wir im allgemeinen schon auf Grund der lex Holitscher, die seinerzeit von unserem Klub vorgelegt und vertreten wurde, auf dem Standpunkte stehen, daß aller Alkohol zu bekämpfen und sein Genuß einzuschränken ist, haben wir in einem Antrage vorgesehen, daß Alkohol in Form von Wein, der, sagen wir, von Ärzten in bestimmten Fällen zur Kräftigung der Gesundheit oder zur Behandlung bei Krankheiten als notwendig vorgeschrieben wird, also Medizinalweine vor allem anderen, seitens der Regierung dieselbe umfangreiche Berücksichtigung findet, wie die Schaumweine. Gerade bei den Medizinalweinen, mehr noch bei einfachen Weinen - und augenfällig ist das bei den Mineralwässern und Fruchtsäften - können wir feststellen, daß die Ermäßigung, die zu einer Verbilligung dieser wichtigen und gesundheitlich einwandfreien Getränke beitragen sollte, von der Regierung nicht zugestanden wird. (Posl. de Witte: Weil man in der Staatsbar in Marienbad keine Fruchtwässer und Mineralwässer bekommt, sondern nur Champagner!) Sehr richtig, Fruchtwässer und Mineralwasser genießen heute größtenteils die geistigen und manuellen Arbeiter, außerdem werden diese Getränke von den Ärmsten gekauft und infolgedessen sollten durch eine Verbilligung diese Getränke den Ärmsten wirtschaftlich zugänglich gemacht werden. Wir haben einen Resolutionsantrag eingebracht, in welchem wir die Befreiung der Mineralwässer und Fruchtsäfte und einen Antrag, in dem wir die Befreiung der Medizinal-Blutweine und anderer Weine, die von Ärzten öffentlicher Körperschaften, vor allem in Krankenhäusern und Heilanstalten, vorgeschrieben werden, verlangen. Wir haben aber feststellen müssen, daß unsere Anträge im Ausschusse sehr wenig Verständnis gefunden haben. Und der Herr Berichterstatter Malík hat selbst im Ausschusse die Ablehnung unserer Anträge verlangt, und der Ausschuß hat diesem Verlangen auch Rechnung getragen. Wenn wir überdies feststellen, daß in unserem Staate der Alkoholgenuß vor allem unter der Jugend Verheerungen angerichtet hat, daß die Loslösung der Jugend vom Alkohol auch Pflicht des Staates sein soll, wenn wir feststellen müssen, daß die heranwachsende Jugend gerade in den Schanklokalen, die Tag für Tag neu erstehen, immer mehr Gelegenheit hat, dem Alkoholgenuß zu fröhnen, so muß man unseren Antrag verstehen, der darauf abzielt, daß in diesen Schankstätten jene Getränke den Massen, vor allem der Jugend zugänglich gemacht werden, die ihr gesundheitlich nicht abträglich sind. Wir stehen infolgedessen auf unserem alten Standpunkte, den wir in der lex Holitscher festgelegt haben, daß auf gesetzlichem Wege Vorsorge

getroffen werde, daß der Jugend kein Alkohol zugeführt werden kann, daß die Vermittlung des Alkohols an die Jugend mit harten Strafen bedacht wird. Wir stehen weiter noch auf dem Standpunkte, daß die Schankwirtschaften, die Abgabestellen des Alkohols, kontingentiert werden und daß auf eine größere Bevölkerungsziffer in den einzelnen Orten Schankstätten entfallen sollen, so daß zumindest auf längere Zeit hinaus neue Konzessionen nicht gegeben werden und infolgedessen die Möglichkeit des Umsatzes des gesundheitsschädlichen Alkohols verringert wird. Wir müssen zum Schlusse noch feststellen, daß der Staat, der, wie ich bereits betont habe, für die Verbilligung der Volksernährung wenig oder fast gar nichts übrig hat, Millionen jenen opfert, die Zeit und Gelegenheit dazu haben und die sich das Vergnügen leisten können, in ungezählten Nächten die aus dem Schweiß der Arbeiter stammenden Gewinne zu vergeuden und zu verprassen. Ich bin überzeugt, daß keine Flasche Schaumwein durch das Gesetz billiger werden wird, sondern die Wirte, die Vermittler des Absatzes, werden den Vorteil aus diesem Geschenke des Staates haben. Aus diesen Gründen werden wir unserem alten Grundsatz treu bleiben, daß wir gegen jede Vermehrung und Verbreitung des Alkoholgenusses sind, und gegen die Vorlage stimmen. (Souhlas nìm. poslancù soc.-demokratických.)

6. Øeè posl. Zajicka (viz str. 1506 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Weinbau hat in der Èechoslovakei keine kleine Bedeutung. Das sieht man schon daraus, daß nach den amtlichen Zahlen für das Jahr 1924 in nicht weniger als 1002 Gemeinden Weinbau betrieben worden ist, in Böhmen in 78 Gemeinden mit 428 Hektar, in Mähren in 302 Gemeinden mit 4663 ha, in der Slovakei wird Weinbau betrieben in 552 Gemeinden mit 8482 ha, und in Karpathorußland in 70 Gemeinden mit 2912 ha Weingartenfläche. Nur in wenigen Gegenden widmet sich der Großgrundbesitz oder der Großbauer der Bewirtschaftung von Weingärten. In den meisten Fällen sind die Weingartenbesitzer kleine Landwirte. Der Weinbau ist in den letzten Jahrzehnten ständig zurückgegangen. Dafür einige amtliche Ziffern. In Böhmen gab es 1904 insgesamt 870 ha Weingärten, 1919 war diese Ziffer schon auf 510 gesunken, 1920 gab es nur mehr 452 ha, 1921 447 ha, 1922 444 ha, 1923 432 ha, und 1924 ist die Weingartenfläche auf 428 ha gesunken. In den letzten 20 Jahren hat sich in Böhmen die Weingartenfläche um die Hälfte und in den Jahren 1919 bis 1924 hat sich die Fläche um 17% vermindert. Noch viel ärger ist diese Abnahme in Mähren. Dort hatten wir 1904 11.655 ha Weingärten, 1919 nur noch 6826 ha, dann geht es rasch abwärts, 1920 5905 ha, 1921 5371 ha, 1922 5176 ha, 1923 4852 ha und im letzten Berichtsjahre, im Jahre 1924 4663 ha. In den letzten 20 Jahren haben wir in Mähren 60% der Weingartenfläche verloren, wir sind auf 40% gesunken und in der Zeit von 1919 bis 1924 ist die Weingartenfläche um 32% vermindert worden. Ähnliche Verhältnisse haben wir in der Statistik für die ganze Èechoslovakei, wo wir ebenfalls feststellen müssen, daß die Weingartenfläche ganz bedeutend zurückgegangen ist.

Und welches sind die Ursachen des Rückganges des Weinbaues? An erster Stelle sind zu nennen die Fröste, die verschiedenen Rebkrankheiten, die Reblaus, die nicht nur Bestände von ganzen Ortschaften, sondern ganze Bezirke vernichtet hat, und die ausländische Konkurrenz. Wenn Sie bedenken, daß Frankreich jährlich ungefähr 70 Millionen hl Wein produziert, ltalien 40 Millionen hl, wenn Sie weiter bedenken, daß Ungarn, das heutige kleine Ungarn, 4/5 seiner Vorkriegsweingärten besitzt, dann werden Sie verstehen, daß diese und andere Staaten - ich nenne nur Spanien, Griechenland, Südslavien - daß sich diese Staaten bemühen, ihr Plus in der Èechoslovakei abzusetzen. Der Herr Berichterstatter Malík hat Ihnen einige Ziffern genannt, aus denen hervorgeht, daß der Wert der gesamten Weineinfuhr im letzten Jahr fast 100 Millionen Kè beträgt. Es ist interessant, daß Ungarn, das doch sehr viel Weinüberschuß hat, hier fast an letzter Stelle figuriert u. zw. deshalb, weil heute noch die Bestimmung gilt, daß der èechoslovakische Händler erst dann ungarischen Wein einkaufen und einführen darf, wenn er die Hälfte dieses Quantums in der Èechoslovakei gekauft hat. Wir müssen feststellen, daß diese Kontrolle leider sehr mangelhaft geübt wird. Ungarn kann den Wein sehr billig liefern, es kann sehr viel Wein ausführen, weil in Ungarn die Reblaus so gut wie unbekannt ist. Ein dritter Grund, warum der Weinbau im letzten Jahrzehnt rapid zurückgegangen ist, liegt in der Übersteuerung des Weines. Heute gelten für die Steuer folgende Sätze pro Liter: 80 Heller allgemeine Getränkesteuer, 40 Heller Umsatzsteuer, 20 Heller Landesabgabe, wozu in den meisten Städten noch eigene Gemeindeabgaben kommen. Und wenn Sie dazu noch rechnen, daß die Gesamtbelastung eines Hektars Weingartenfläche mit 7000 Kè pro Jahr nicht zu klein gegriffen ist, dann werden Sie verstehen, daß die Landwirte, die Weingärtenbesitzer einen Abbau dieser Übersteuerung mit vollem Recht verlangen. Dann müssen Sie noch etwas ins Auge fassen, daß schließlich kein Stückchen Feld so viel Arbeit braucht wie gerade der Weingarten, wo das ganze Jahr hindurch viel Arbeit zu verrichten ist. Dieser Übersteuerung stehen verhältnismäßig niedrige Weinpreise gegenüber. In der Schweiz kostete im Frieden durchschnittlich ein Liter Wein einen halben Franken und heute 1,20 Franken, also bedeutend mehr als im Frieden, obwohl doch der Frank seine Friedenskaufkraft behalten hat. In Südmähren haben die Weinbauern vor 3 und 4 Monaten nicht selten nur 3 bis 3,50 Kè für einen Liter bekommen. (Posl. Schweichhart: Das war nicht der beste Wein!) Ich gebe Ihnen gerne zu, es war nicht immer der beste, aber für einen Weinbauer bleibt es gleichgültig, ob sein Wein als der beste oder als minder gut angesehen wird, weil die Arbeit dieselbe, aber der Ertrag bedeutend kleiner ist.

Diesen Rückgängen ist aus mehreren Gründen entgegenzuwirken. Vor allem vom Standpunkt der Bevölkerungspolitik. Es ist eine alte Tatsache, daß es z. B. nicht wenig Weinbauer gibt, die insgesamt nur 2 Hektar Grund ihr eigen nennen und doch im Frieden von diesen zwei Hektar gut leben konnten. Das war zur Zeit, wo die Weine wirklich verhältnismäßig gute Preise hatten und wo die Leute auch Gemüse, Obst u. s. w. leichter ausführen konnten als heute. Jetzt, wo die Ausfuhr gedrosselt ist, wo der Weinbau so stark durch Steuern belastet ist, ist es natürlich unmöglich, daß die Leute von diesen paar Hektarn oder Metzen leben können.

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