Pátek 10. prosince 1926

Diese Vorlage hat auch sonst noch viele angenehme Seiten. Die Bauförderung, die sich aus dieser Vorlage ergeben soll, schafft natürlich keine billigen Wohnungen. Wer da glaubt, es werden dann mit diesen ungeheuren Summen billige Wohnungen gebaut werden, irrt sehr. Man rechnet schon damit, daß, wenn diese Vorlage Gesetz wird, die Wohnungen in diesen Häusern - sie werden räumlich bescheiden genug sein - das Sechsfache des Friedensmietpreises kosten sollen. Die Mieter sollen nun die Annehmlichkeit erleben, innerhalb von 6 Jahren ihren gegenwärtigen Mietbeitrag um das Vier- und Fünffache im erhöhten Ausmaß zu erhalten. Eine Arbeiterwohnung, die heute noch nach den gesetzlichen Bestimmungen 50 Kè kostet, soll also in 6 Jahren auf den Betrag von 250 Kè hinaufgetrieben werden. Daß wir natürlich gegen solche gesetzlichen Vorschläge und Maßnahmen sind, ist eine Selbstverständlichkeit. Aber in der Vorlage wird der Mieterschutz neuerlich gelockert, ja durch den § 54 soll er sogar beseitigt werden. Dieser Paragraph besagt, daß sich Gemeinden, die den Baubeitrag nicht bezahlen, von diesen dadurch befreien können, daß sie, allerdings mit Zustimmung der politischen Behörde II. Instanz, das Mieterschutzgesetz überhaupt beseitigen können. Wir sehen also eine Bauförderung, die nichts anderes ist als ein schwer reaktionäres Gesetz. Wir sehen auch weiterhin einen Abbau des Mieterschutzes, und ich muß angesichts dieser Sachlage die Frage stellen: Ist denn der Mieterschutz im gegenwärtigen Moment noch nicht abgebaut genug? Finden die Hausbesitzer nicht ohnedies Möglichkeiten genug, ihre Mieter aufs Pflaster zu setzen? Sind nicht die Rechtsanwälte der Hausbesitzer schon auf alle möglichen Kniffe gekommen, um die Mietparteien aufs Pflaster zu setzen? Die heutigen Lockerungen des Mieterschutzgesetzes sind ja derartiger Natur, daß, wenn sich der Mieter in die Maschen dieses Gesetzes verstrickt, er unweigerlich aufs Pflaster gesetzt wird. Wie weit die Dinge sich da schon entwickelt haben, soll Ihnen ein kleines Beispiel der jüngsten Tage zeigen: Ein Karlsbader Hausbesitzer, der infolge der fortschreitenden Verarmung heute noch 15 Häuser besitzt, hat es glücklich zustande gebracht, eine arme Witwe mit zwei Kindern im Wege der exekutiven Räumung aufs Pflaster zu setzen. Was hat die arme Frau gemacht? Sie hat zur Giftflasche gegriffen und liegt heute sterbend im Krankenhaus, die Kinder fallen der öffentlichen Fürsorge zur Last. Das sind die schönen Auswirkungen, die die gegenwärtige Möglichkeit der Freiheiten des Mieterschutzes zulassen. Wie wird es erst werden, wenn ein neues Mieterschutzgesetz noch weit durchlässigere Bestimmungen beinhaltet, um die Hausherren gegen die Mieter loszulassen? Wir müssen also an dieser Stelle und bei dieser Gelegenheit die Novellierung dieses Gesetzes verlangen und unserer Forderung nach einem neuen wirklich guten und zweckentsprechenden Bauförderungsgesetz neuerdings Ausdruck verleihen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.) Wir fordern die Regierung auf, insbesondere das Ministerium für soziale Fürsorge, dessen ministerieller Vertreter den Mieterschutz gerne auf die lange Bank hinausschieben will, sofort daran zu gehen, ein zweckentsprechendes Gesetz vorzulegen, damit durch Schaffung eines ordentlichen Bauförderungs- und Mieterschutzgesetzes dieses Gesetz, das wir nie anerkennen, beseitigt werde, weshalb auch wir heute von dieser Stelle aus erklären müssen, daß wir gegen die Vorlage votieren werden. (Potlesk poslancù nìm. strany soc. demokratické.)

10. Øeè posl. Horpynky (viz str. 1367 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Ehe ich mich mit dem eigentlichen Gegenstande beschäftige, muß ich meinem Bedauern Ausdruck geben, daß der Vizepräsident, wenn er schon gezwungen ist, mich in der Staatssprache zur Rede aufzufordern, dies nicht auch nachher in meiner Muttersprache getan hat.

Meine Damen und Herren! Mit der Regierungsvorlage, Druck Nr. 584, soll das schon mehrfach abgeänderte und verlängerte Mieterschutzgesetz auf ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 1927 verlängert werden. Es ist wohl ein trauriges Zeichen der Zeit, in der wir leben, daß wir uns im achten Friedensjahr noch immer nicht von einem solchen Relikt der Kriegszeit zu befreien imstande sind. Schon während des Krieges mußten Verordnungen erlassen werden, um die Inhaber von Wohnungen vor unrechtmäßiger Ausbeutung und willkürlicher Kündigung zu schützen Und seit Beendigung des Krieges haben wir eigentlich nichts anderes gemacht, als diese Bestimmungen fortwährend weiter ausgebaut und ihre Rechtswirksamkeit verlängert. Heute sieht sich die Regierung veranlaßt und gezwungen, den einmal beschrittenen Weg ein ganzes Jahr lang weiter zu gehen.

Mit dem Motivenbericht zu dem vorliegenden Gesetzesantrag hat es sich die Regierung sehr bequem gemacht. Mit seltener Offenheit gibt sie zu, daß die Wohnungsnot immer noch bestehe, und stellt fest, daß sich das Mieterschutzgesetz im Großen und Ganzen gut bewährt habe, so daß man es ohne Bedenken verlängern könnte, zumal sie ja das aus dem Zustande schwerster Krise noch nicht herausgekommene Wohnungsproblem im kommenden Kalenderjahre durch eine Reihe von Gesetzen werden zu lösen versuchen, wozu der dem Parlamente bereits vorliegende Regierungsantrag Druck Nr. 460, auf ein neues Bauförderungsgessetz den Auftakt bildet.

Und so wird heute hier im. Parlamente wirklich nichts Weltbewegendes geschehen. Der von der Regierung selbst als Notbehelf charakterisierte Gesetzantrag wird von der gut dressierten Regierungsmehrheit widerspruchslos angenommen werden und nach dem Muster des Sprichwortes "Da kann man nichts machen, da muß was geschehen" wird man sich mit dem Versuche begnügen, unter dem Schutze des alten Mieterschutzgesetzes die weiterhin bestehende Wohnungskrise im kommenden Jahre in ihren Wurzeln und Ursachen gründlich zu bekämpfen. Eine leichte Aufgabe wird dies keineswegs sein, zumal allem Anscheine nach das neue Bauförderungsgesetz keineswegs als ein taugliches Mittel zur Behebung der Wohnungskrise bezeichnet werden kann. Es ist wohl heute nicht der geeignete Augenblick, über diesen Gesetzesantrag Nr. 460 hier zu sprechen. Aber soviel kann man schon heute konstatieren, wenn man aufmerksam in den Reihen der Volksgenossen herumhorcht, daß das neue Bauförderungsgesetz ein Unifizierungsgesetz im wahrsten Sinne des Wortes zu werden verspricht, denn schon dem Gesetzentwurf ist es gelungen, Hausbesitzer und Mieter in einer einzigen Abwehrfront gegen dieses Gesetz zu vereinigen. Und so wird den beiden gesetzgebenden Körperschaften ein schweres Stück Arbeit bevorstehen, wenn sie sich mit dem neuen Bauförderungsgesetz werden ernstlich zu befassen beginnen.

Wenn wir in nicht ausrottbarem Optimismus uns der Hoffnung hingeben, daß wir heute zum letztenmal das alte Mieterschutzgesetz verlängern, so muß ich vor allem feststellen, daß meine Partei gar keine Veranlassung hat, dem heute vorliegenden Regierungsantrag gegenüber eine andere Haltung einzunehmen, als sie es in den früheren Jahren hier in diesem Parlamente getan hat. Trotzdem wir gewußt haben, daß alle unsere begründeten Anregungen und Antrräge von der löblichen Regierungspìtka verächtlicher wie die Luft behandelt werden, sind wir nicht müde geworden, an der Verbesserung der einzelnen Paragraphe und Absätze des Mieterschutzgesetzes, in denen kein System und keine Folgerichtigkeit nachzuweisen war, mitzuarbeiten, wie die langen Reden unserer Parlamentarier in den Ausschüssen und im Plenum der bei den Häuser sowie die gestellten Abänderungsanträge beweisen. Nach schnöder Zurückweisung unseres guten Willens aber mußten wir schließlich die Verantwortung für die Folgen dieses Gesetzes ablehnen und infolgedessen dagegen stimmen. Und siehe da! Die Folgezeit hat uns Recht gegeben. Heute, wo wir vor einer neuen Etappe des Kampfes gegen die Wohnungskrise stehen, möge es uns gestattet sein, eine kleine Abrechnung zu halten und auf die gewonnenen Erfahrungen zurückzublicken, weil sie ja bei den kommenden Beratungen über das neue Bauförderungsgesetz vielleicht nicht ganz wertlos sein werden.

Vor allem darf man nicht übersehen, daß es keineswegs genügt, sich nur mit zwei wohnungspolitischen Maßnahmen, nämlich mit dem Mieterschutz und der Bauförderung zu befassen. Die Lösung der vielgestaltigen Wohnungsfrage erfordert, daß man noch eine ganze Reihe anderer Maßnahmen in die Wege leite, wie z. B. die zeitgemäße Reform der Bauordnungen, die Vorsorge für die genügende Erschließung von Baugelände und Beseitigung der Hindernisse, die sich hier aus dem Privateigentum ergeben, die Ermöglichung dezentralisierter Siedlung durch Verbesserung und Verbilligung des lokalen Verkehrswesens, Reform des Baurechtes, Verbilligung des Baues durch Begünstigung neuer Bauweisen und Verwendung billiger Baustoffe, billigere Versorgung mit Baumaterialien durch weitestgehende Typisierung und Normalisierung u. dgl. mehr. Die alleinige Beschränkung auf die Schaffung eines Mieterschutzes und auf mehr oder minder untaugliche Versuche mit einer Bauförderung mußten natürlich den Kampf gegen die Wohnungskrise schon von vornherein ergebnislos machen.

Wir waren uns dessen von allem Anfang an bewußt, daß der Mieterschutz in einer Wirtschaftsordnung, die in der Hauptsache auf die Freiheit des Privateigentums und der Vertragsschließung gestellt ist, nicht von langer Dauer sein kann, schon aus dem Grunde, weil ja der Mieterschutz letzten Endes ein sehr empfindlicher Eingriff in das Wirtschaftsleben ist, in welchem die Preise aller Güter durch die Gesetze des volkswirtschaftlichen Verkehrs beistimmt werden. Aus diesem Grunde mußten wir daher immer die Gesetze auf Mieterschutz und Bauförderung in der Richtung prüfen, ob durch dieselben der Zeitpunkt näher gerückt wird, in welchem mit ihrem Abbau oder ihrer Aufhebung begonnen werden kann. Und wenn wir heute noch erkennen müssen, daß an eine Aufhebung des Mieterschutzes nicht gedacht werden kann, so müssen wir uns eingestehen, daß alle unsere Versuche fehlgeschlagen haben, weil die von uns gemachten Gesetze weder die Lage auf dem Wohnungsmarkte zu verbessern vermochten noch auch die Mittellinie zwischen den gegensätzlichen Wünschen der Hausbesitzer und der Mieter gefunden haben.

Daß die in diesem Staate gesetzlich festgelegte Bauförderung ein glatter Versager gewesen ist, kann damit bewiesen werden, daß heute noch der empfindliche Wohnungsmangel unvermindert weiterbesteht und daß wir in den Jahren 1925 und 1926 überhaupt keine Baubewegung mehr hatten. Die Hauptursache für das Versagen der Bauförderung ist darin zu suchen, daß es nicht gelungen ist, den herrschenden Kapitalsmangel als die hauptsächlichste Hemmung der privaten Bautätigkeit zu beseitigen. In dieser Beziehung scheint aber das kommende Bauförderungsgesetz wieder ein Versuch mit untauglichen Mitteln zu werden. Denn dieses Problem ist nicht durch Schaffung eines Baufondes aus den Taschen der Hausbesitzer und der Mieter alter Wohnungen zu lösen, sondern lenkt uns auf das große Wirtschaftsproblem der heutigen Zeit überhaupt hin, das eine Umstellung unserer ganzen Finanzverwaltung von den fiskalischen Interessen weg auf die wirtschaftlichen Interessen hin verlangt, um unsere zerrüttete Wirtschaft neu zu beleben, Handel und Wandel zu fördern und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen und die jetzt zerrissenen groß en Wirtschaftsgebiete durch Niederlegung der Zollschranken neu erstehen zu lassen. Nur durch Hebung der Gesamtwirtschaft kann die Bautätigkeit gefördert werden.

Für die Lösung solcher Aufgaben ist aber die hiesige Parlamentsmehrheit nicht zu haben. Vor kurzer Zeit wurde im Ernährungsausschuß der Antrag gestellt, den Handelsminister einzuladen, über die gegenwärtige Wirtschaftskrise und über die Mittel zu deren Behebung Aufschluß zu geben. Und flugs hat die Regierungsmehrheit diesen Antrag nieder gestimmt und dadurch bewiesen, daß sie mit diesen unangenehmen Dingen nicht behelligt werden will. Durch Vogel-Strauß-Politik wird aber eine Gefahr nicht nur nicht abgewendet, sondern im Gegenteil vergrößert.

Der durch das Versagen der Bauförderung heute noch notwendige Mieterschutz hat aber die Gegensätze zwischen Hausbesitzern und Mietern naturnotwendig steigern müssen. Denn während die Hausbesitzer es als eine unerträgliche Beschränkung empfinden, daß ihnen der Mieterschutz nicht gestattet, die Mietzinse über das gesetzliche Höchstmaß zu erhöhen und die Wohnungen aus einem anderen als einem gesetzlich anerkannten Grunde zu kündigen, müssen sich die Mieter gegen einen Abbau des Mieterschutzes wehren, weil sie sonst befürchten müssen, das Objekt rücksichtsloser Ausbeutung zu werden und bei dem herrschenden Wohnungsmangel im Falle der Kündigung ohne Obdach zu bleiben. Der Hausherr verwahrt sich dagegen, als der wirtschaftlich Stärkere zu gelten, weil das Zinserträgnis seines Hauses für ihn ein arbeitsloses Einkommen bedeutet, und ist unter Hinweis auf den Entgang an Mietzins nicht mehr bereit, weitere Opfer für die Erhaltung seines Hauses oder gar für eine Bauförderung zu bringen. Der Mieter bedauert sich selbst als den wirtschaftlich Schwächeren, weil er den Zins fast ganz aus seinem Arbeitseinkommen zahlen muß, und wehrt sich mit vollem Recht gegen jede Verschlechterung seiner Lebensführung, also auch gegen eine solche seiner Wohnungssitten. Und in Verkennung der Tatsachen wird das Ausbleiben der Bautätigkeit schließlich auf das Schuldkonto des Mieterschutzes geschrieben und nicht nur die Hausbesitzer, sondern alle am Baugewerbe Beteiligten werden zum Kampf gegen dasselbe aufgerufen. Und der Widerstreit so gegenteiliger Interessen muß die Regierung immer wieder in neue Verlegenheiten stürzen, aus denen sie in aller Eile durch ein oberflächliches Kompromiß einen Ausweg sucht, nicht bedenkend, daß sie den sozialen Frieden immer aufs Neue bedroht, wenn sie jährlich die Frage des Mieterschutzes aufwerfen muß. So aber gelingt es nicht, die geforderte Mittellinie zwischen den Interessen der Hausbesitzer und der Mieter zu finden und die Grenze zwischen antisozial wirkenden und sozial unbedenklichen Mietzinssteigerungen zu bestimmen. Das alles sind die nicht gewollten Erfolge des Mieterschutzgesetzes.

Meine Partei hat von allem Anfang an die Mängel dieser Gesetzgebung erkannt und aufgezeigt, hat auch vor den logisch zu erwartenden Folgen einer solchen verfehlten Gesetzgebung gewarnt, wurde aber nie gehört. Heute haben wir die Genugtuung, daß die tatsächliche Entwicklung uns Recht gegeben hat. Das Mieterschutzgesetz hat natürlich keine neuen Wohnungen geschaffen, mußte in seinem Prinzip aber bis heute aufrecht erhalten werden, solange die Bautätigkeit nicht die genügende Anzahl von Wohnungen geschaffen hat. Die Bautätigkeit ist aber eine Frage der gesamten wirtschaftlichen Lage dieses Staates. Gelingt die Lösung des wirtschaftlichen Problems, so ist damit auch die Frage der Bauförderung gelöst, ohne Hausbesitzer und Mieter in einen ständigen Interessenkampf zu hetzen.

Fast scheint es, daß auch im Lager der èechischen Mehrheitsparteien hie und da Köpfe waren, welche die ganze Tiefe des Wohnungsproblems und auch die untauglichen Versuche zu seiner Lösung klar erkannten und daher die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von dem sachlichen Inhalt weg auf die nationale Seite hingelenkt haben. So ist unter den von èechischer Seite gegen die Aufhebung des Mieterschutzes vorgebrachten Argumenten, darauf hingewiesen worden, daß im Falle der Aufhebung des Mieterschutzgesetzes die deutschen Hausbesitzer ihren èechischen Mietern wegen ihrer Nationalität die Wohnungen aufkündigen würden, wodurch die gesamten èechischen Minderheiten im deutschen Sprachgebiet gefährdet wären. Mit solchen Phrasen hat man für eine so wichtige Vorlage eine èechische Stimmenmehrheit sich gesichert. Und in dem Augenblicke, wo diese Mehrheit vorhanden war, konnten alle wissenschaftlichen und sozialpolitischen Erwägungen als gänzlich überflüssig wegfallen, weil ja schließlich auch ein schlechtes Gesetz angenommen werden kann, wenn es nur seinen nationalen Endzweck erfüllt.

Auf diesem Wege kann und will aber meine Partei der Regierungsmehrheit keine Folge leisten. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

11. Øeè posl. Schmerdy (viz str. 1369 tìsnopisecké zprávy):

Das in Verhandlung stehende Gesetz ist ein typisches Beispiel dafür, wie unsere Gesetze nicht eingehalten werden. Gerade die heutige Vorlage, die eine Gesetzesverlängerung bedeutet, zeigte uns, daß man eigentlich nur mit einem kleinen Mittel versucht, jene Krise zu lösen, die die ganze Wirtschaft erschüttert. Wenn wir die Sache des näheren betrachten, finden wir, daß mit diesem Gesetze vorwiegend Geschäfte gemacht werden, anstatt das Fürsorge gewährt wird. Wenn das Gesetz in seinen ersten Paragraphen sagt, daß die Verschmelzung mehrerer Wohnungen verboten ist, so wissen wir, daß in Wirklichkeit niemand der Sache nachgeht, niemand sich darum kümmert, ob Wohnungen verschmolzen werden oder nicht. Die Behörden wissen ganz gut, daß Hunderte leer stehender Wohnungen da sind, sie unternehmen aber nichts, dem entgegenzutreten. Niemand vermietet diese leerstehenden Wohnungen, weil man sie zur Profitsucht und zur Vermehrung des arbeitslosen Einkommens benötigt. Leer stehende Wohnungen werden möbliert und dann sehr teuer weiter vermietet. Sehr deutlich sehen wir das in den Großstädten, besonders hier in Prag. Obzwar die Regierung und alle Behörden davon Kenntnis haben, wird von keiner Seite eingeschritten. Trotzdem wird heute gesagt, daß man mit dem Gesetz vorläufig die Krise bannen wolle, besonders, wie der Herr Referent Dubický sagte, soll verhindert werden, das Wohnungen leerstehen. Das Gesetz wurde schon zweimal novelliert, wird heute zum drittenmal verlängert, trotzdem stehen Hunderte und Hunderte von Wohnungen leer, während Arbeiter ohne Wohnungen sind. Wenn Herr Dubický sagt, die Wohnungsnot könne nicht wegdekretiert werden, so ist andererseits doch zu berücksichtigen, daß dieses Gesetz eigentlich nichts anderes ist als ein Schwindel, ein Schein für die breite Öffentlichkeit, um der besitzenden Klasse, den Kapitalisten Vorteile zu gewinnen. Und wenn Herr Dubický sagt, wir müssen mit den leeren Wohnungen wirtschaften, so ist dem zu erwidern, daß diese Vorlage, dieses Gesetz, kein Wirtschaften ist, sondern einfach eine Bestätigung der Zustände, die heute herrschen. Herr Dubický sagt uns weiter, der Staat werde in Zukunft nichts zur Wohnungsfürsorge beisteuern, dafür werde er versuchen, das schwere Problem der Wohnungskrise durch das neue Gesetz zu erleichtern, welches angeblich allen Schichten der Bevölkerung Wohltaten bringen und alle zufriedenstellen werde. Jedoch der Anspruch des Herrn Dubický, daß der Staat nach dem zukünftigen Gesetz nichts beisteuern werde, zeigt uns schon, wie groß die Hoffnungen der Bevölkerung auf dieses Gesetz sein dürfen. Wenn gesagt wurde, es müssen die Gedanken des Gesetzes realisiert werden und auf der zweiten Seite gesagt wird, der Status quo bleibe beibehalten, so ist das nichts anderes, als daß die Wohnungskrise, die Wohnungsnot beibehalten bleibt.

Auch der zweite Paragraph, der den politischen Bezirksverwaltungen die Möglichkeit gibt, leerstehende Wohnungen zu beschlagnahmen, wird natürlich nicht durchgeführt. Ebenso wie der erste Paragraph vollständig übergangen wird, wird auch der zweite Paragraph von den Behörden übergangen, zum Vorteil der Besitzenden, zum Nachteil der armen Bevölkerung. Es heißt: Leerstehende Wohnungen sind anzumelden. Doch was sehen wir? Hunderte und Hunderte Wohnungen stehen nicht allein in Prag, sondern insbesonders draußen in den kleinen Provinzstädtchen leer, aber man verweigert es, sie an Arbeiter zu vermieten, weil man Arbeiter nicht haben will.

In den Dorfgemeinden, wo durch die Bodenreform viele Hunderte Landarbeiter aus der Landwirtschaft herausgehoben wurden, ist es besonders arg. Die Landarbeiter mußten die Deputatwohnung räumen, bekamen aber eine andere Wohnung nicht, so daß sie nun ohne Wohnung dastehen. Ein typisches Beispiel zeigt uns Weidenau, wo eine ganze Arbeiterfamilie im vorigen Winter in einer Scheune wohnen und schlafen mußte, während in Weidenau selbst ungefähr 22 Wohnungen leer stehen. Hier ist ein Beispiel dafür, daß die politischen Bezirksverwaltungen einfach zusehen, wie Wohnungen leer stehen, während Arbeiter gezwungen sind, in Löchern zu hausen, in Scheunen und Ställen zu wohnen und die Kinder den Unbilden der Witterung auszusetzen. Es kümmert sich niemand darum, trotz der vielen Worte, daß mit diesem Gesetz angeblich die Wohnungskrise gemildert werde. Es ist also nur Schein, das Gesetz selbst aber ist illusorisch. Die politische Bezirksverwaltung hat nach § 2 des Gesetzes die Möglichkeit, die Ablösung von jenen Leuten zu verlangen, die ihre leere stehenden Wohnungen nicht hergeben wollen. Wir sehen aber deutlich, daß auch dieser Punkt des Gesetzes umgangen wird, daß die politischen Bezirksverwaltungen einfach zusehen, wie aus früheren Wohnungen Geschäftslokale und Kanzleien gemacht werden, wie die Wohnungen leer stehen und die Besitzer es verweigern, diese Wohnungen zu vermieten. Sie lassen auch keine Ablösungen für den Bau zu, so daß auch dieser Punkt des Gesetzes vollständig illusorisch ist. Überall sehen wir Waggonviertel emporwachsen und es ist geradezu ein Kulturskandal für die Èechoslovakei, wenn man bei einer Bahnfahrt allerorts Waggonviertels erblicken kann.

Der § 3 besagt, daß zwei oder mehrere Wohnungen in einer Gemeinde zu besitzen unzulässig ist, trotzdem wissen wir, daß sich niemand darum kümmert, daß dies nicht kontrolliert wird und wir würden gerne sehen, wenn in Prag und in den größeren Städten einmal eine Zählung stattfinden würde, wieviel Personen zwei Wohnungen besitzen.

Im § 4 heißt es: Wohnungen dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden. Aber selbst hier am Sitze der Regierung in Žižkov hat der Mieterverband eine Anzeige erstattet, daß aus Wohnungen Werkstätten ohne Bewilligung der Behörden gemacht wurden. Und was ist eingetreten? Man hat einfach nachträglich den betreffenden die Bewilligung erteilt. Auf diese Art wird das Gesetz umgangen. Sie schaffen Gesetze, die Sie selbst nicht einhalten. Sie halten nur jene Gesetze ein, die gegen die arbeitende Bevölkerung gerichtet sind und die sie zu ihren reaktionären Bestrebungen brauchen.

Wir sehen ferner, daß hier in Prag besonders in den Vorstädten Wohnungen für Hotelzwecke verwendet werden. Es werden Bewilligungen erteilt, aus Privatwohnungen Hotels zu machen. Diese Hotels, die sicherlich nicht für den Fremdenverkehr, nicht für die Reisenden verwendet werden, sind gewöhnlich nichts anderes als verstecke Bordelle, als Stundenhotels für die Straßenhuren, die ja sicherlich nicht für ihr Gewerbe können. Für die hat man genügend Wohnungen, die werden auf diese Art ausgeplündert, indem man durch hohe Mieten sie um den Erwerb bringt. Für die Arbeiter aber gibt es keine Wohnungen. So sieht die Wohnungsfürsorge aus, so sieht aber auch die bürgerliche Moral aus, die Sie vorgeben hochzuhalten. Das ganze Gesetz steht also nur auf dem Papier und wenn Sie heute es erneut beschließen, so heißt das nur, daß sie an der Wohnungskrise nichts ändern wollen. Das, was Koll. Dubický gesagt hat, bedeutet nur, daß keine wesentlichen Änderungen eintreten werden. Eine Änderung wird nur insofern eintreten, als sie noch mehr die breiten Massen des Volkes belasten werden, um auf der anderen Seite Profite für die Kapitalisten zu schaffen. Dem Volke verspricht man, den Kapitalisten gibt man. Wir lehnen natürlich eine solche Wohnungsfürsorge ab, die nur ein Beispiel jener merkwürdigen bürgerlichen Fürsorgetätigkeit ist, die wir bei jedem Gesetz hier sehen. Es ist lächerlich, wenn sie auch hier abstimmen werden. Das Parlament ist ja nichts anderes geworden, als eine Abstimmungsmaschine ohne Rücksicht darauf, ob die betreffenden Gesetze dem Volke entsprechen - oder nicht. Die Hauptsache ist, für ihre Kreise Profite zu schaffen. Geben Sie den Gemeinden wieder das Recht und die Möglichkeit, leerstehende Wohnungen zu beschlagnahmen, das Sie Ihnen genommen haben, weil ihnen die Profitsucht der Hausgeier vorschwebt. Schon bei der damaligen Beschlußfassung schwebte ihnen vor Augen, den Mieterschutz abzubauen und dem Hausbesitz ein Geschenk zu machen. Nichts anderes als ein Geschenk ist das Gesetz an die Hausbesitzer, während die Arbeiter leiden müssen. Der Häuserwucher, der Kettenhandel mit Wohnungen, wird dadurch nur gefördert. Man klagt über Wohnungsmangel. Nehmen Sie aber das "Èeské Slovo" oder eine andere bürgerliche Zeitung zur Hand und Sie finden, daß Wohnungen genug zu haben sind, aber natürlich um eine große Ablösungssumme und gerade Ihre Wählerschichte ist es, die oft jene Wucherpreise für Mieten zu zahlen hat, die Sie durch Ihre gesetzgeberische Tätigkeit noch fördern. Die mittleren Schichten, besonders hier in Prag die Beamten und der ganze Mittelstand, sind gezwungen, hohe Preise für Wohnungen zu zahlen, auch für einzelne Zimmer, und es wird durch dieses Gesetz dem Wohnungselend nicht abgeholfen.

Wir werden zum Bauförderungsgesetz, über das Herr Dubický bereits gesprochen hat, bei Verhandlung des Gesetzes prinzipiell Stellung nehmen. Es war nur notwendig, diese wenigen Worte zu sagen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, daß die Verlängerung dieses Gesetzes nichts anderes ist, als ein Schwindel mit der Wohnungskrise, als ein Schwindel und Betrug an den Mietern, um die heute herrschenden Zustände zu bestätigen und weiter zu belassen, Beschlagnahmen Sie leerstehende Wohnungen, geben Sie den Gemeinden das Recht hiezu, treten Sie gegen den Mietwucher auf und Sie werden dann die Möglichkeit haben, die allgemeine Wohnungskrise zu bekämpfen. Es wurde hier gesagt, die demokratischen Traditionen des Parlamentes werden dadurch beeinträchtigt, daß sie für alles stimmen. Wir aber glauben nicht an Ihre demokratischen Traditionen, es war das nur ein Firnis auf ihrem Firmenschild der Demokratie. Deutlich zeigt es sich, daß auch schon die früheren Regierungen brutal einfach alles niedertrampelten und niederstimmten, was sich gegen Sie gestellt hat. Sie werden natürlich auch durch die jetzige Koalition, vielleicht leichter wie früher, alles niederstimmen, was gegen ihre Intentionen gerichtet ist. Es ist das nichts anderes als ein Zeichen der steigenden Reaktion, die sich mit ihrem Hasse gegen die arbeitenden Schichten richtet. Ihre Wohnungsfürsorge untergräbt Ihre eigene bürgerliche Moral, während auf der anderen Seite die Tuberkulose ins Unermeßliche steigt, Nehmen Sie die zusammengepferchten Arbeiterfamilien, wo in einem Wohnraum ganze Familien, ja oft zwei bis drei Familien zu leben gezwungen sind. Es ist unmöglich, daß bei der herrschenden Teuerung, der Arbeitslosigkeit, der teueren Miete, der Arbeiter sein Leben so einrichten kann wie es erforderlich wäre. Deswegen sehen wir in der Verlängerung des Gesetzes nichts als eine Bestätigung jenes Kulturskandales, der in der Èechoslovakei besteht. (Potlesk komunistických poslancù.)

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