Ètvrtek 17. èervna 1926

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 34. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 17. èervna 1926.

1. Øeè posl. Zajicka (viz str. 1988 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Das Staatsbeamten- und Lehrergesetz sollte schon im alten Parlament verabschiedet werden. Im Namen der fünf Koalitionsparteien hatte Ministerpräsident Švehla am 15. Oktober v. J. erklärt, diese Vorlage solle ein dauerndes Werk sein, ein Definitivum, ein vollkommenes Werk. Nach den Wahlen gab Švehla hier im Hause das Versprechen ab, die Gehälter der Staatsbeamten und Lehrer bestmöglich zu regeln. Das Versprechen, sagte er weiter, werde in vollem Umfange eingehalten werden. Eine ähnliche Erklärung gab hier im Hause Ministerpräsident Èerný ab.

Ist die Vorlage in ihrer jetzigen Fassung wirklich ein Definitivum, wirklich ein dauerndes, ja sogar ein vollkommenes Werk? Dieses hohe Lob könnten wir den Vorlagen nur dann spenden, wenn die Staatsbeamten und Lehrer nach dem neuen Gesetz zumindest die Friedensbezüge erhielten. Davon sind wir aber sehr weit entfernt. Der Mehraufwand gegenüber den bisherigen Ausgaben ist perzentuell sehr bescheiden: Bei den Staatsbeamten 11% und bei den Lehrern etwa 10%. (Posl. Wünsch: Die deutschen Zollparteien konnten das doch verbessern und verlangen!) Wir haben als Zollpartei mit dieser Angelegenheit nicht das geringste zu tun. In rechtlicher Beziehung bedeutet das Gesetz durch die Abschaffung der bisherigen Zeitvorrückung einen Rückschritt, der von den deutschen Staatsangestellten als schwerer Schlag empfunden werden muß. Gesetze dieser Art können nicht als ein Definitivum, nicht als ein dauerndes und nicht als vollkommenes Werk bezeichnet werden. Eine derartig anmaßende Sprache müssen wir entschieden ablehnen. (Posl. Wünsch: Auf einmal sind Sie wieder oppositionell!) Wir geben aber gern zu, daß die beiden Gesetze gewissen Kategorien, besonders den Ledigen und einigen Kategorien der Akademiker, in materieller Beziehung Verbesserungen bringen.

Ich will vorerst die Grundlagen dieser beiden Gesetze besprechen. Der Motivenbericht erklärt, die Beamten seien nach der Dienstleistung, nach der Vorbildung und nach ihrer Verantwortung zu bezahlen. Unter der Voraussetzung, daß die Durchführung dieses Grundsatzes nicht auf Kosten der niedrigen Kategorien geschähe und daß deutsche Beamte die Möglichkeit hätten, die höchsten mit großer Verantwortung verbundenen Posten zu erhalten, unter diesen Voraussetzungen würden wir diesen Grundsatz begrüßen.

Im Zusammenhang damit wenden wir uns schärfstens gegen die Abschaffung der jetzigen Zeitvorrückung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, was das für uns bedeuten kann. Zehntausende deutscher Beamten und Staatsangestellten wurden aufs Pflaster geworfen, nicht wegen Unfähigkeit, einzig und allein ihrer Nation wegen. Es ist die Gefahr vorhanden, daß das neue Staatsbeamtengesetz dazu mißbraucht wird, viele tüchtige deutsche Staatsbeamte ihren èechischen Kollegen gegenüber zurückzusetzen, Die Erringung der Zeitvorrückung, die gleichbedeutend war mit einem Zurückdrängen der Protektion mit allen ihren Begleiterscheinungen, wurde vor Jahren von den Staatsbeamten aller Nationen freudigst begrüßt. Dieselben Parteien, die den Staatsbeamten dieses Geschenk der Revolution gegeben haben, dieselben Parteien geben sich dazu her, den Beamten diese Errungenschaft zu entreißen. Bekämpfen müssen wir die Bestimmung des Gesetzes, die Frauenzulagen abzubauen, die Kinderzulagen zu ermäßigen. (Posl. Wünsch: Welcher Art denn?) Herr Kollege, lesen Sie das Gesetz und Sie werden es selbst sehen. Die Zahlen, die ich Ihnen nennen werde, werden Sie davon überzeugen. Bisher erhielten die Staatsbeamten 323 Millionen Kronen an sozialen Zulagen, nach dem neuen Gesetz nur 168 Millionen. Bei den Lehrern sinkt diese Ziffer von 29 auf 7 Millionen. Wäre der Gehalt der Staatsbeamten und Lehrer so groß, daß sie vom Gehalt allein ihre Familien ernähren könnten, dann würden wir uns mit dem Grundsatze abfinden, nur den Beamten, nicht aber auch seine Frau und seine Kinder zu bezahlen. So lange aber die Staatsangestellten nicht so bezahlt werden, daß sie vom Gehalt allein ihre gesamte Familie ernähren können, solange ist der Staat, der nicht nur zum Steuereintreiben und nicht nur zum Abrichten der Soldaten da ist, solange ist der Staat, der vor allem soziale Pflichten hat, verpflichtet, durch angemessene Zulagen die Erhaltung der Familien zu erleichtern. Eine Staatsverwaltung, die diesen Grundsatz mißachtet, vergeht sich aufs schwerste gegen das Gemeinwohl. Die Statistik des In- und Auslandes sagt uns, daß die Zahl der Geburten in erschreckendem Maße sinkt. Gewiß werden Frauen- und Kinderzulagen allein diesem Übel nicht abhelfen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Erhöhung des Einkommens, die Linderung der Wohnungsnot, besonders aber die Vertiefung des religiösen Bewußtseins: das sind unserer Ansicht nach die richtigsten Mittel, den Geburtenrückgang, diese größte Gefahr jedes Volkes, zu bekämpfen.

Ganz ungerechtfertigt war es, die Anwärterfrist zu verlängern. Es ist für jeden Anwärter ein deprimierendes Gefühl, durch so und so viele Jahre das Damoklesschwert der Entlassung über seinem Haupt zu haben. Eine Anwärterfrist von 1 bis 2 Jahren würde voll und ganz genügen. Es wäre nicht nötig gewesen, daß die Èechoslovakei ausgerechnet mit diesen traurigen Bestimmungen an der Spitze aller Kulturstaaten marschiert.

Ganz und gar müssen wir die Schaffung einer vierten, einer Ortsklasse D verwerfen. Im kleinen Österreich gibt es drei Ortsklassen. In der Ortsklasse A sind alle Orte eingereiht, die über 10.000 Einwohner haben, dazu kommen aber sehr viele Orte mit unter 10.000 Einwohnern, die im Wege der Verordnung in diese Gruppe eingereiht worden sind. In die Ortsklasse B gehören in Österreich Orte mit 3 bis 10.000 Einwohnern. Dazu muß bemerkt werden, daß auch dort viele Orte mit unter 3000 Einwohnern, wo Teuerung herrscht, ebenfalls in diese Gruppe eingereiht worden sind. In die Gruppe C gehören Orte mit unter 3000 Einwohnern. Wir verlangen neuerdings, die Ortsklasse D sei abzuschaffen. Dies vor allem deshalb, weil Beamte und Lehrer, die in Orten mit unter 2000 Einwohnern wohnen, in der Regel nicht billiger leben, als ihre Kollegen in größeren Orten. Die kleine Verbesserung der betreffenden Paragraphen, daß solche Angestellte, deren Kinder im Studium sind, die Bezüge der Ortsklasse C bekommen, genügt uns absolut nicht.

Außerordentlich enttäuscht waren wir über die Bestimmung, daß jene, die vor dem 1. Jänner 1926 pensioniert wurden, nicht unter das neue Gesetz fallen. Wir haben einige Kategorien von Altpensionisten. Das Verlangen der Pensionisten, daß alle Pensionisten, mögen sie wann immer pensioniert worden sein, nach denselben Richtlinien zu bezahlen sind, dieses Verlangen ist gerecht und wir werden nicht ruhen, bis das an den Altpensionisten verübte Unrecht vollkommen gutgemacht wird. (Sehr richtig!) Das Pensionistenelend ist eine Kulturschande und wenn zur Beseitigung dieser Kulturschande 200 bis 300 Millionen Kronen nötig gewesen wären, müßte diese Summe bereitgestellt werden. (Souhlas.) Bei dieser Gelegenheit richte ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Pensionistenelend, das jene Männer betrifft, die 30 bis 40 Jahre im Dienst gestanden sind und deren Staatszugehörigkeit weder von der Èechoslovakei noch von den Nachfolgestaaten anerkannt wird und die nicht unter den sogenannten römischen Vertrag fallen. Es handelt sich hier um einige hundert Personen und ich meine, es wäre hoch an der Zeit, wenn die Regierung endlich einmal eingreifen und diesen Leuten zumindest Vorschüsse geben würde auf die zukünftige Regelung ihrer Bezüge.

Nichteinverstanden können wir uns mit dem Ausmaß der Urlaube erklären. Hätte man besonders den Angestellten der niedrigen Kategorien, so wie wir es im sozialpolitischen Ausschuß beantragt hatten, längere Urlaube gewährt, so würde dies sicherlich dem Staat gar keine Mehrbelastung kosten, der Staat selbst würde daraus die größten Vorteile ziehen. Ein Angestellter, der jahraus, jahrein schwere Arbeit leisten muß, ohne die Möglichkeit zu besitzen, durch einen längeren Erholungsurlaub die verbrauchten Kräfte zu ersetzen, kann seinen Dienst unmöglich voll und ganz versehen. Die Wissenschaft hat einwandfrei nachgewiesen, daß nicht nur bei manuellen, sondern auch bei Geistesarbeitern die Arbeitsleistung sinkt, wenn nicht genügend lange Arbeitspausen eingeschaltet werden.

Im Zusammenhang damit müssen wir darauf verweisen, daß die Mutterschaftsurlaube zu kurz sind. Wenn einmal verheiratete Lehrerinnen und Beamtinnen angestellt sind, dann müssen ihnen auch genügend lange Mutterschaftsurlaube gegeben werden.

Man hat uns wiederholt gesagt, daß nach dem neuen Gesetz unsere Beamten und Lehrer weitaus besser bezahlt sein werden als ihre Kollegen in den Nachbarstaaten. Das mag für einige Länder gelten, aber für andere, wieder nicht. Auf der anderen Seite müssen wir aber darauf hinweisen, daß die Gesetze anderer Staaten direkt beneidenswerte Bestimmungen enthalten. Im armen Österreich werden nicht nur so wie bei uns die Kriegshalbjahre eingerechnet, sondern es existiert auch dort eine Bestimmung, die ungefähr folgendes besagt: Jenen seit dem 1. Mai 1920 ununterbrochen verwendeten Kriegsbeschädigten, deren Erwerbsunfähigkeit mit mindestens 15% beziffert ist, wird für jedes der Kalenderhalbjahre zwischen dem 1. Juni 1914 und dem 31. Dezember 1918, soferne sie aktiven Militärdienst geleistet haben, je ein ganzes Jahr hinzugerechnet.

Ein Kapitel besonderer Art sind die Bestimmungen, die von der Überleitung in das neue Gehaltsgesetz handeln. Selbst Fachmänner wissen nicht, wie sich diese Bestimmungen, die einer Geheimwissenschaft ähnlich sind, in der Praxis auswirken werden. Für jeden Fall verwahren wir uns dagegen, daß die Bestimmungen im § 17, Absatz 2, dazu verwendet werden sollten, deutsche Staatsbeamte zu benachteiligen. Die betreffende Bestimmung sagt, daß für die Beförderung die Eignung, Verwendbarkeit und Vertrauenswürdigkeit maßgebend sind. Was ist denn das Vertrauenswürdigkeit? Wir müssen feststellen, daß es fast keinen einzigen Bahnhofsvorstand deutscher Nationalität mehr gibt, Es wird ganz einfach gesagt, daß man deswegen nicht vertrauenswürdig ist, weil man ein Deutscher ist. Bei dieser Gelegenheit fordern wir neuerdings für unsere deutschen Siedlungsgebiete hinreichend viel deutsche Beamte. Wir verlangen, daß auch in den Ministerien deutsche Beamte angestellt werden. Was im alten Österreich möglich war, das muß auch hier möglich sein. Ich erkläre Ihnen hier, daß wir nicht rasten und ruhen werden, bis diese Forderungen erfüllt sind. Darauf hat unser Volk Anspruch und darauf haben auch unsere Beamten Anspruch, die in ihrer Pflichttreue und Sachkenntnis jedem Vergleich standhalten. (Souhlas na levici.)

Ich will mich beim Beamtengesetz nicht in Detailfragen einlassen. Wir haben ja schon seinerzeit im sozialpolitischen Ausschuß Gelegenheit gehabt, die einzelnen Wünsche der Staatsbeamten zu verdolmetschen.

Gestatten Sie mir nun einige Worte zum Lehrergesetz. Ich habe seinerzeit in einer Sitzung des Subkomitees des sozialpolitischen Ausschusses den Antrag gestellt, das Lehrergesetz ganz zu Fall zu bringen und alle Lehrer in das Staatsbeamtengesetz einzureihen. Diesem Antrag hatten damals die meisten Vertreter der èechischen Parteien zugestimmt, später aber haben sie ihr Wort zurückgenommen. Es ist nun einmal Tatsache, daß die Parität der Lehrer nicht hergestellt ist. Im Motivenbericht zum Gesetz vom 23. Mai 1919, Sammlung 274, stehen einige Sätze, die wir immer und immer wieder zitieren müssen. Es heißt dort unter anderem: "In der Gleichberechtigung der Lehrerschaft mit den Staatsbeamten ist ein weit größerer moralischer als ein materieller Erfolg zu erblicken." Weiter: "Die Lehrerschaft fühlte überdies die große Demütigung ihres Standes und die Entwertung ihrer Kulturarbeit mit vollem Recht darin, daß ihre Arbeit für das ganze Volk geringer entlohnt wurde, als die vorwiegend administrative und manipulative Kanzleiarbeit der Staatsbeamtenschaft." "Es gibt keinen zweiten Beruf," heißt es im Motivenbericht weiter, "der eine derartige Anspannung aller geistigen Kräfte und Nerven erfordern würde, wie dies beim Unterricht in der Schule der Fall ist, da der Lehrer für die ganze Zeit sämtliche Sinne auf den Lehrgegenstand und die Schüler konzentrieren muß." Der Motivenbericht spricht dann weiter von den Nervenkrankheiten der Lehrer und sagt zum Schluß, daß von einer Gleichstellung der Lehrer mit den Staatsbeamten die Schule und das Volk die größten Vorteile hat. Und der Ansicht sind wir auch heute. Wir müssen nur bedauern, daß die Parteien, die im Jahre 1919 so sprachen, auf einmal von der Parität nichts mehr wissen wollen. Ich habe ferner seinerzeit im sozialpolitischen Ausschuß den Antrag gestellt, es mögen auch die Kindergärtnerinnen in dieses Gesetz einbezogen werden, sei es in der Art, daß der Staat den Gehalt übernimmt, sei es derart, daß der Staat den Kindergärtnerinnen Mindestbezüge garantiert. (Posl. dr Petersilka: Es wäre höchste Zeit!) Daß die Kindergärtnerinnen für das gesamte Volkstum außerordentlich wichtig sind, wird allgemein anerkannt. Die Regierung hat auch wiederholt erklärt, sie wisse sehr gut, wie groß die Not unter den Kindergärtnerinnen sei, sie hat wiederholt erklärt, sie werde den Kindergärtnerinnen helfen. Wir müssen aber feststellen, daß die Regierung die erste Gelegenheit, die sich geboten hat, ihr Versprechen einzulösen, wiederum hat verstreichen lassen.

Gestatten Sie mir einige Worte zum Kapitel "Bürgerschullehrer". Die jetzige Gesetzesvorlage sagt uns, daß ein Lehrer, der an der Bürgerschule angestellt wird, sofort ein Plus von 480 Kronen im Jahre erhält. Wenn ein Lehrer mit etwa 20 Dienstjahren die Bürgerschullehrerprüfung macht und dann an einer Bürgerschule angestellt wird, so machen diese 480 Kronen 2% seines Gehaltes aus. Im mährischen Landesgesetz vom Jahre 1904 war eine Bestimmung enthalten, daß ein Lehrer, der an eine Bürgerschule kommt, sofort ein Plus von 400 Friedenskronen enthält. Das macht auf die èechische Krone umgerechnet ungefähr 3000 Kronen aus. Vergleichen Sie diese 3000 Kronen mit den 480 Kronen von heute, so müssen Sie uns zugestehen, daß die Beschwerden der Bürgerschullehrer vollkommen gerechtfertigt sind. Es heißt im Motivenbericht, daß ein Bürgerschullehrer am Schlusse seiner Dienstzeit um 4800 K mehr bekommt als sein gleichaltriger Kollege an der Volksschule. Meine Herren, das stimmt nur für den Fall, wenn ein Lehrer mit sagen wir 31/2 bis 4 Dienstjahren die Bürgerschullehrerprüfung macht und dann sofort an einer Bürgerschule angestellt wird. Das trifft aber in der Wirklichkeit nur in sehr wenigen Fällen zu. Wir müssen feststellen, daß im alten Österreich die Spannung der Gehälter zwischen Volks- und Bürgerschullehrern weit größer war als bei uns, daß diese Spannung bis zu 37% gegangen ist. Nach der jetzigen Vorlage wird die Spannung 8 bis 10% betragen. Sie werden es verstehen, wenn sich die Lehrer weigern, wegen einer derartig geringen Spannung ein jahrelanges Studium auf sich zu nehmen. Wir müssen feststellen, daß an den èechischen Bürgerschulen allein mehr als 2000 geprüfte Fachlehrer fehlen, und wenn die Bürgerschullehrer so schlecht entlohnt werden, so wird damit die Bürgerschule in ihrer Existenz aufs schwerste bedroht.

Man hat der Lehrerschaft seinerzeit versprochen, sie werde dort, wo sie noch nicht die volle Parität besitzt, im Laufe der Jahre alle diesbezüglichen Wünsche erfüllt bekommen. Ich verweise da nur auf die Ermäßigung bei den Bahnfahrten. Ein Staatsbeamter erhält auf Grund seiner Legitimation auf allen Bahnen eine Ermäßigung. Anders ist das bei den Lehrern. Die bekommen die Ermäßigung nur dann, wenn sie für jede einzelne Fahrt sich bei der zuständigen Staatsbahndirektion eine Ermäßigung erbitten, die sie natürlich bezahlen müssen, und es kommt sehr häufig vor, daß der betreffende Lehrer von seiner Reise zurückkehrt und erst eine Woche später kommt die Bewilligung der Ermäßigung. (Výkøiky.).

Bei dieser Gelegenheit seien noch einige Fragen besprochen, die mit dem Lehrergesetz nicht in direktem Zusammenhange stehen. Die Lehrerschaft fordert die Errichtung von Lehrerkammern. Wir sind neugierig, ob die Èechoslovakei mit der Verwirklichung dieser Forderung warten wird, bis uns selbst die Balkanstaaten zuvorkommen werden.

Wir fordern die Reform der Lehrerbildung und müssen feststellen, daß wir gegenwärtig leider von einer Reform der Lehrerbildung weiter entfernt sind, denn je.

Die Stellung der Bezirksschulinspektoren ist in rechtlicher und materieller Hinsicht unhaltbar. Wir verlangen, daß die Regierung den schon oft versprochenen Gesetzentwurf endlich einmal vorlegt.

Eine andere Angelegenheit, auf die ich verweisen möchte, ist die seelische und die materielle Not der postenlosen Lehrer, deren Zahl erschreckend groß ist. Versetzen Sie sich einmal in die Lage eines angehenden Lehrers oder einer angehenden Lehrerin. Die Lehrerbildungsanstalt ist absolviert, der Kopf ist voll von Plänen, das Herz erfüllt mit Sehnsucht nach einem der schönsten Berufe, die es gibt. Es vergeht ein Jahr, es vergehen 2, 3, 4 Jahre, ehe der Lehrer endlich eine Stelle findet. Nach 14 Tagen wird er wieder enthoben. So vergeht ein Jahr nach dem andern. In anderen Berufen kann der junge Mann nicht unterkommen, und wenn dann endlich die Zeit kommt, da er einen halbwegs sicheren Posten erhält, da fühlt der Lehrer, daß der furchtbare Lebenskampf seiner Gesundheit, aber auch seiner Arbeitsfreude tiefe Wunden geschlagen hat. Ich frage Sie: Was hat denn die Prager Regierung im Laufe der letzten Jahre getan, um dieser Junglehrernot abzuhelfen? Ich will nicht in Abrede stellen, daß z. B. in Deutschland, in Österreich ebenfalls, viele tausende Lehrer und Lehrerinnen postenlos sind. Aber ich muß darauf hinweisen, daß z. B. in Deutschland alljährlich große Summen dazu verwendet werden, um die postenlosen Lehrer zu unterstützen. Bei uns hat man sich die Sache sehr einfach gemacht. Man hat ganz einfach ein paar Lehrerbildungsanstalten aufgelöst, um die Zahl der Absolventen zu vermindern. Mit diesem Wege, meine Herren, sind wir nicht einverstanden. Bis vor kurzem hatte jeder Bezirksschulinspektor einen Lehrer als Hilfskraft. Durch eine kürzlich erfolgte Verordnung wird den meisten Inspektoren diese Hilfskraft einfach weggenommen, und damit die Zahl der postenlosen Lehrer vermehrt.

Noch auf etwas anderes möchte ich verweisen. Im Hultschiner Ländchen gibt es, nach den letzten Wahlen zu schließen, ungefähr 30.000 Deutsche, die nur 3 deutsche Volksschulen haben. Man gebe diesen 30.000 Deutschen in Hultschin die nötigen Schulen, und die Zahl der postenlosen deutschen Lehrer wird sich beträchtlich verringern. In Südmähren: Dort haben wir 3 Ortschaften Fröllersdorf, Guttenfeld und Neuprerau. Die Regierung steht auf dem Standpunkt, daß in diesen 3 Gemeinden nicht einmal eine deutsche Privatschule errichtet werden darf, Das ganze Jahr hindurch, Sommer und Winter, ziehen diese armen deutschen Kinder aus den genannten Ortschaften in die Nachbargemeinden und die drei Ortschaften können es nicht durchsetzen, eine deutsche Schule zu bekommen. Wenn 5 èechische Kinder èechische Minderheitsschulen errichtet bekommen, dann müssen auch für 15 deutsche Kinder hinreichend viel deutsche Schulen errichtet werden. Wir stehen auf dem Standpunkt: gleiches Recht für alle. Wenn wir mindestens soviel Steuern zahlen als die Èechen, wenn unsere Brüder Militärdienste leisten, dann verlangen wir auch auf dem Gebiete des Schulwesens, und nicht nur auf dem Gebiete des Volksschulwesens, sondern auch für die Mittel- und Hochschule, die volle Gleichberechtigung. Wenn sich die Èechen von ihrem eigenen Gelde überflüssige èechische Schulen bauen wollen, wir werden sie daran nicht hindern. Auf der andern Seite verlangen wir aber, daß nur wir Deutsche das Recht haben, überflüssige deutsche Schulen zu sperren. Mit anderen Worten: Wir verlangen für uns die vollständige nationale Schulautonomie. (Bravo!)

Als Partei, die auf dem Boden der christlichen Weltanschauung steht, verlangen wir auch, daß unsere christlichen Kinder in unseren Schulen im Geiste unserer Weltanschauung erzogen werden. Es ist eine Tatsache, die Sie nicht aus der Welt schaffen werden, daß die katholische Kirche im Laufe von Jahrhunderten Tausende von Volksschulen, Hunderte von Mittelschulen und viele Universitäten gegründet und viele Jahrhunderte erhalten hat. Wir lehnen die alte konfessionelle Schule entschieden ab, aber ebenso die Schule, die unter dem Vorwande der Neutralität, die es in Wirklichkeit überhaupt nicht geben kann, die Kinder in einer verschwommenen Humanität erziehen will. Das katholische Volk bringt alljährlich riesige Opfer für die Schule, für seine Kinder, und da verlangen wir, daß Gesetz und Regierung den Elternwillen respektieren. In Frankreich hat man seinerzeit neben dem Religionsunterrichte den sogenannten Moralunterricht gesetzt, es hat nicht lange gedauert, so hat man erklärt, der Religionsunterricht müsse aus den Staatsschulen entfernt werden, und der Unterricht wurde derartig eingerichtet, daß der Name Gottes in keinem Lehrbuch mehr geduldet wurde. Noch einen Schritt weitergegangen ist man in Rußland, wo jede religiöse Unterweisung untersagt ist. Leute, die Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, in irgendeiner Religion unterweisen, können bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Wir wissen ganz gut, daß in diesem Staate genug einflußreiche Leute sind, die uns auf denselben Weg führen wollen, wo heute Frankreich und schließlich auch Rußland ist. Weil wir das wissen, deshalb wehren wir uns gegen den Kulturkampf, den man in der Schule entfachen will. Wir sind der Ansicht, daß der Moralunterricht für jene katholischen Kinder, die den Religionsunterricht besuchen, ganz und gar überflüssig ist. (Posl Wünsch: Nein, der Religionsunterricht ist überflüssig!) Das ist Ihre Ansicht. Der Herr Abgeordnete Wünsch hat ja im sozialpolitischen Ausschusse gesagt, daß der Moralunterricht nichts anderes als eine andere Art von Volksverdummung ist. (Hört! Hört!) Wir verlangen, daß jenen Kindern, die an Bittprozessionen teilnehmen wollen und jenen, die ihre österliche Pflicht erfüllen, diese paar Stunden freigegeben werden. Wir verlangen weiter, daß in den Unterrichtsgegenständen zumindest nichts gegen unsere Religion und auch nicht gegen andere Religionen gesagt wird. Wir verlangen ferner, daß der Staat alle Privatschulen, selbstverständlich auch die nichtkonfessionellen, unterstützt. Die Forderung der slovakischen Katholiken, die Lehrer der slovakischen nichtstaatlichen Schulen seien aus der Staatskassa, und zwar nach denselben Normen zu bezahlen, wie alle übrigen Lehrer, begrüßen wir und werden sie immer unterstützen.

Mögen sich auch gewisse Personen gegen die Forderungen des christlichen Volkes sträuben, das Volk hat am 15. November v. J. entschieden, daß es gegen den Kulturkampf ist. Die Tatsache, daß in Belgien, in Deutschland und in Holland nach jahrzehntelangen Kämpfen die positiven Katholiken und Protestanten gesiegt haben, bürgt uns dafür, daß auch in diesem Staate nach jahrzehntelangem Kampfe das gläubige Volk siegen wird.

Zusammenfassend sei gesagt: Daß die vielen bisherigen Gehaltsgesetze in ein Gesetz vereinigt worden sind, ist an und für sich zu begrüßen. Jene Beamten, die die neuen Gesetze ausgearbeitet haben, haben sich bemüht, ein in juridischer Hinsicht brauchbares Gesetz auszuarbeiten. Daß die neuen Gesetze in materieller und rechtlicher Hinsicht ganz und gar nicht befriedigen, daran sind jene 6 Parteien schuld, die die Richtlinien für beide Gesetze gegeben haben. Wir haben uns im sozialpolitischen Ausschuß bemüht, die vorliegenden Entwürfe zu verbessern. Es ist uns nicht gelungen. Wir werden auch in der Zukunft dafür eintreten, daß die Staatsbeamten und Lehrer jene Bezüge erhalten, die ihnen gebühren. (Potlesk.)


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