Hohes Haus! Die Kleinpächter insbesondere der Minderheiten
warten mit Bangen auf einen gerechten Pächterschutz. Das
bisherige Pächtergesetz war unzulänglich und bot den
Pächtern der Minderheiten nur mangelhaften Schntz. Tausenden
Kleinpächtern hat man trotz des Gesetzes gekündigt und
tausenden hat man die Pachtgrundstücke weggenommen. Dadurch
sind viele Existenzen vernichtet worden. Die Deutschen Kleinpächter
befinden sich in einem Zustand der Verzweiflung, denn keiner weiß,
ob er das Grundstück, das er heute noch besitzt, von dem
er seine Familie ernährt, morgen noch bebauen kann. Ja es
kommt auch vor, daß man ihm das angebaute Grundstück
ganz einfach wegnimmt. Da gilt kein Recht, da gilt kein Gesetz.
(Posl. Schuster: Auch wenn er es schon bezahlt hat!) Auch
wenn er es schon bezahlt hat, natürlich! der Kontrakt wird
ungültig gemacht und das Grundstück weggenommen. Maßgebend
bei der Pachtzuteilung ist nicht die Tüchtigkeit und Bedürftigkeit,
sondern bloß die Nationalität. In dieser nationalistischen
Verblendung ist jede Vernunft ausgeschlossen. Es werden auch keinerlei
volkswirtschaftliche Interessen berücksichtigt.
Welch unermeßlichen Schaden hat sich dieser Staat dadurch
selbst zugefügt! Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
hat dadurch schwer gelitten. Ich bin kein nationaler Chauvinist.
Aber ich muß hier erklären, daß die Bodenreform
in diesem Staate nichts anderes als ein Werkzeug zur Èechisierung
ist.
Das vorliegende Gesetz ist kein Pächterschutzgesetz. Die
Pachtverlängerung, die in diesem Gesetze vorgesehen ist,
betrifft nur Pachte vom beschlagnahmten Großrundbesitz nach
dem Gesetz vom 16. April 1919, Z. 215 S. d. G. u. V., die Grundstücke
der Großagrarier und der Kirchengüter werden in diesem
Gesetze nicht erwähnt. Die vereinigten Agrarier und Klerikalen
ohne Unterschied der Nation haben es verhindert, daß die
Pachtverlängerung auf jene Grundstücke ausgedehnt werde.
Nicht, daß die Agrarier und die Kirchengutsbesitzer keine
Grundstücke mehr verpachten würden. Nein, aber sie werden
durch Ausschaltung aus dem Pächterschutzgesetz nur jenen
Häuslern und Kleinlandwirten Grundstücke verpachten,
die sich ihrem Willen fügen, die eventuell bei der Wahl den
Stimmzettel in die Urne für die Großagrarier abgeben.
(Posl. de Witte: Da wird ja die Grundhörigkeit wieder
hergestellt!) Ja, sie wir wieder hergestellt. Leichtsinn von
der Regierung ist es, dem Hause wieder eine Vorlage - es ist die
fünfte - zu bringen, in der die Verlängerung nur auf
ein Jahr bestimmt ist. Natürlich, im Motivenberichte heißt
es, daß die Bodenreform in einem Jahre beendet sein wird.
Es ist aber nicht richtig. Die Durchführung der Bodenreform
wird noch mindestens drei Jahre dauern und die grundbücherliche
Durchführung und die Erledigung der Rekurse wird noch auf
Jahre hinaus nicht erledigt sein.
Ein Landwirt kann ein Grundstück nur dann rationell bewirtschaften,
wenn er auf eine Reihe von Jahren seinen Wirtschaftsplan aufstellen
kann. So aber kann er das Feld nicht einmal düngen, weil
er nicht weiß, ob er das Grundstück noch im nächsten
Jahre bebauen kann. Das weiß der Herr Ackerbauminister,
das wissen die Herren Beamten in den betreffenden Ministerien.
Jene Beamten. die dieses Gesetz ausgearbeitet haben, sind überzeugt,
daß es nicht gut ist. Aber hier gilt eben leider nur immer
das nationalistische Moment (Výkøiky na levici:
Und das Interesse der Besitzenden!), ganz richtig, und das
ist das Unglück in diesem Staate, daß die Frage nicht
vom Standpunkt der Vernunft. sondern einzig und allein, wie ich
bereits gesagt habe, vom nationalistischen chauvinistischen Standpunkt
aus behandelt wird. Dieses Gesetz ist ein Beweis dafür. Der
ursprüngliche Regierungsentwurf hatte eine Pachtdauer von
9 Jahren vorgesehen. Nur den reaktionären, kapitalistischen
und nationalistischen Parteien ist es zuzuschreiben, daß
dieses Gesetz nun eine derartige Fassung bekommen hat. Die Rentabilität
und Produktion wird durch ein solches System furchtbar geschwächt
und die Kleinpächter dadurch in so schwer geschädigt,
daß mancher an den Bettelstab kommt. Eine vernünftige
Regierung ist bestrebt, die wirtschaftlichen Interessen der wirtschaftlich
Schwächeren zu stützen und zu fördern. Durch das
Gesetz, das hier vorliegt, schädigt und gefährdet der
Staat die Interessen seiner eigenen Staatsbürger.
Das Bodenamt hat vor kurzem eine Statistik ausgegeben, in der
nachgewiesen wird, daß die landwirtschaftlichen Kleinbetriebe
eine viel höhere Produktion aufweisen als Großbetriebe.
Es wird ausgerechnet, daß 1000 ha Boden im Kleinbetrieb
700 Personen ernähren, im Großbetrieb bloß 200.
Mir scheint diese Aufstellung viel zu stark übertrieben,
oder man hat da schon wieder Hintergedanken, verfolgt da wiederum
gewisse Zwecke, was natürlich auch möglich ist, indem
man errechnet: Der Kleinlandwirt hat eine größere Produktion
per Hektar. daher eine größere Rentabilität. (Posl.
de Witte: Und deshalb muß er auch höhere Steuern zahlen!)
Ganz richtig! Wobei ich bemerken muß, daß die
landwirtschaftlichen Kleinbetriebe verhältnismäßig
von der Steuerbehörde viel höher eingeschätzt werden
als Großgrundbesitze. Der jetzige neue Adel, der Restgüter
bekommen hat - es wird die statliche Zahl von 1000 herauskommen,
hat diese Güter, diese Wirtschaften oft mit mangelhaftem
Kapital übernommen, er war auch nicht mit dem richtigen Verständnis
ausgerüstet. Nicht immer gibt der Herrgott den notwendigen
Verstand, dem, dem er ein Amt gibt. Es ist schauderhaft, wenn
man in so ein Gut kommt und sieht, daß anstatt 100 Kühen
dort 6 ausgemergelte Rinder stehen. Die Leute können kaum
prosperieren, und deswegen gibt der Staat noch hunderttausende
her, um solche Restgüter zu schaffen, trotzdem die Leute
die Güter um einen Pappenstiel übernommen haben. In
Zukunft wird der Staat kein Geld für solche Zwecke haben,
und deshalb sieht man jetzt schon vor, diese Leute bei der Steuer
zu berücksichtigen. Aber wenn diese amtliche Statistik richtig
ist, daß Kleinbetriebe eine mehr als dreifache Produktion
gegenüber den Großbetrieben aufweisen - ich bezweifle
es - warum dann die unsinnigen Bestimmungen in diesem Gesetze,
warum stört man die Kleinbetriebe, indem man die Pacht nur
auf ein Jahr verlängert, warum nimmt man dann dem kleinen
Landwirt Grundstücke weg? Wo bleibt da die Logik? Ich muß
bei dieser Gelegenheit etwas richtig stellen. Man wird weniger
einen èechischen als einen deutschen Pächter schädigen.
Wir wünschen es nicht und wollen es nicht. Aber man wird
selbstverständlich nur die der Minderheit angehörigen
Pächter schädigen. Es gilt nur ein Grundsatz: Wirtschaftliche
Stärkung der herrschenden Nation und systematische Schwächung
der anderen.
Das tritt besonders bei der Bodenreform hervor, das ist hier die
Norm. Hat man überhaupt ein einzige Bodenreformgesetz eingehalten,
zumindestens uns gegenüber? Wir haben kein Vertrauen zur
Gesetzgebung in diesem Staate, insbesondere auf die Bodenreform.
(Výkøiky na levici.) Die Vergewaltigung,
die das Bodenamt vornimmt, ist ein Hohn auf die Gesetzgebung.
Man geht soweit, daß man Häuslern und Kleinlandwirten
auch solche Grundstücke wegnimmt, die sie vor Jahrzehnten
unter österreichischer Herrschaft urbar gemacht haben. Ihre
Urahnen haben diesen Boden bearbeitet und bebaut. Aber die demokratische
Èechoslovakische Republik hat sich entösterreichert
und nimmt den Boden dem Kleinlandwirt mit Gewalt. Erfreulicherweise
weigern sich oft èechische Kleinlandwirte den Boden zu
übernehmen, den man den Deutschen weggenommen hat, dann beginnen
die nationalistischen Organisationen ihre Tätigkeit. In diesen
nationalistischen Organisationen steht gewöhnlich ein èechischer
Lehrer an der Spitze und die üben solange Terror aus, bis
sich jemand findet, der das Pachtgrundstück vom deutschen
Häusler übernimmt. Man zertrümmert musterhaft eingerichtete
deutsche Kleinpachtwirtschaften und gibt die Grundstücke
oft einem èechischen Fabriksarbeiter, der kein Gerät,
kein Vieh besitzt, weder Scheuer noch Stall hat, selbst nur in
Miete wohnt und von der Sache nichts versteht. (Posl. Schweichhart:
Da spricht man von qualifizierten Bewerben!) Sehr richtig.
In Eisenstein leben 200 langjährige Kleinpächter, denen
die Gerichte und sogar das Oberster Verwaltungsgericht die Pachtgrundstücke
als Eigentum zugesprochen haben. Das Bodenamt aber achtet nicht
einmal die höchste richterliche Entscheidung und verhindert
die Durchführung des Gesetzes. Durch Terror und Drohungen
will man die Kleinbauern und Pächter um ihr Recht bringen.
Durch ein solches Vorgehen ist ein großer volkswirtschaftlicher
Schaden entstanden und die ganze landwirtschaftliche Produktion
schwer getroffen worden. Besonders ist die Milchproduktion zurückgegangen.
Bei der letzten Viehzählung in Eisenstein wurde festgestellt,
daß die Anzahl der Kühe von 600 auf 300 zurückgegangen
ist. (Hört! Hört!) Den deutschen Kleinpächtern
nimmt man die Wiesen, die neuen Bodenbesitzer verkaufen das Heu
nach Bayern, also an die feindliche Macht. Sechs Jahre lang führt
die deutsche sozialdemokratische Partei den Kampf um die Rechte
der Kleinpächter, aber das Bodenamt kennt in diesem Punkte
kein Recht, es kennt nur Gewalt. Wenn je die Absicht bestanden
hätte, die Bodenreform gerecht durchzuführen, hätte
man niemals ein Bodenamt in dieser Form schaffen dürfen,
welches dem Staat Milliarden kostet. Zur gerechten Durchführung
der Bodenreform müssen mitwirken. außer den Interessenten
die Gemeinden, die Bezirksverwaltung, die Gerichte und die Grundbuchsämter.
(Posl. de Witte: Die kann man zu dem Schwindel nicht gebrauchen!)
Sehr gut, Herr Kollege! Die Durchführung der Bodenreform
kostet den Staat mehr als der enteignete Großgrundbesitzer
- den ich nicht übermäßig bedauere - an Entschädigung
bekommt. Es liegt mir fern, ausschließlich die Beamten des
Bodenamtes für die ungerechte Durchführung der Bodenreform
verantwortlich zu machen, gerade tüchtige Beamte äußern
sich oft in der schärfsten Weise über die sachliche
Durchführung der Bodenreform. Wer führt sie aber eigentlich
durch? Wo ist die oberste Instanz? Wo sind die maßgebenden
Faktoren? Nicht das Bodenamt und nicht das Ackerbauministerium
ist es, draußen auf dem Dorf macht eine Pošumavská
jednota und eine Domovina den Zuteilungsplan, an der Spitze steht
gewöhnlich ein èechischer Lehrer und selbst der höchste
Beamte dieses Staates kann den von so einer èeská
menšina aufgestellten Zuteilungsplan nicht mehr ändern.
Die Fachbeamten und Gerichte werden von den nationalistischen
Vereinen zu Marionetten herabgewürdigt.
Eine Art gibt es, wie der Deutsche Boden bekommen kann: Wenn er
der èechischnationalistischen Aufforderung Folge leistet
und folgende Bedingungen erfüllt: Einschreibung als Mitglied
in die èechisch-nationalen Vereine, Bekenntnis zur èechischen
Nation, wir haben viele Beispiele dafür, und Einschreibung
seiner Kinder in die èechische Schule. Wenn die deutschen
Bodenbewerber diese Bedingungen erfüllen, bekommen sie ein
Stück Boden, aber mit Bewährungsfrist, nicht zugesprochen
- sie bekommen es nur in Pacht nicht ins Eigentum. (Výkøiky
na levici.) Diesen Betrug nennt man Bodenreform. Wenn das
Schutzgesetz in diesem Staate auch für die herrschende Nation
gelten würde, die Arreste und Strafhäuser könnten
diese Leute nicht fassen, welche das Schutzgesetz übertreten.
Im alten Österreich hätte man Staatsangestellte, die
sich auf diese Art betätigt hätten, entlassen. Hier
wird jener Beamte gemaßregelt, welcher sich offensichtlich
nicht nationalistisch betätigt.
Wir haben den guten Glauben an die Gesetzgebung in diesem Hause
verloren, wir haben das Gefühl, daß jedes Gesetz, das
geschaffen wird, als Instrument gegen uns angewendet wird. Und
wenn ein Gesetz noch einen Funken Gerechtigkeit in sich hat, zerstören
Sie durch die Durchführungsverordnung auch noch diesen Funken.
Deshalb setzen wir keine Hoffnung in dieses sogenannte Pächterschutzgesetz.
(Souhlas a potlesk na levici.)
Meine Damen und Herren! Vor vier Wochen hatte ich die Ehre, von
diesem Platz aus an dem System der Durchführung der Bodenreform
Kritik zu üben. Im Auftrage nicht allein hunderter sondern
tausender deutscher Bodenwerber habe ich damals das Wehe und Wohl
der Bodenreform in diesem Staate gekennzeichnet. Wir stehen heute
vor der Aufgabe, zu einem Gesetz zu sprechen, welches nach meiner
Meinung nicht von besonderer Bedeutung scheint, da die Willkür
der herrschenden Kreise die Gesetze über die Bodenreform
bisher wenig beachtet. Wir werden selbstverständlich dem
Gesetz nur dann zustimmen, wenn es nicht auf ein Jahr, sondern
auf eine längere Zeit beschlossen wird, weil doch bei Aufstellung
eines Wirtschaftsplanes die Zusicherung nicht genügt, daß
man den Boden noch ein Jahr behalten könne. Der Wirtschaftsplan
erfordert eine längere Pachtzeit. Die Bodenreform in diesem
Staate setzt der Entrechtung des deutschen Volkes die Krone auf.
Jede gesetzliche Bestimmung wurde bei der Durchführung der
Bodenreform mißachtet. Ohne ein Zuteilungsverfahren einzuleiten,
wurde über Nacht der Boden den èechischen Bodenanwärtern,
die ihn oft nur unter Zwang annahmen, übergeben und die Existenz
tausender deutscher Kleinbauern stark gefährdet. Ja man griff
bei der Durchführung der Bodenreform zu Geschichtsfälschungen
und wenn ein Abgeordneter hier in diesem Hause erwähnte,
die Geschichte des èechischen Volkes zur deutschen Nation
sei eine ununterbrochene Kette von Wortbrüchen und Geschichtsfälschungen,
so gehört zu diesen Geschichtsfälschungen auch die Bodenreform.
Man hat dem èechischen Volk durch verschiedene geschichtliche
Verdrehungen den Beweis erbringen wollen, daß die Bodenreform,
wie sie durchgeführt wird, auch wirklich zurecht besteht,
man wollte das Unrecht an dem deutschen Volk damit begründen.
Man hat den Soldaten, der Jugend, man hat dem Volk alles, nur
nicht die Wahrheit über die Bodenreform gepredigt, man hat
selbst die Wissenschaft in den Dienst der Entrechtung in der Frage
der Bodenreform gegenüber dem deutschen Volke gestellt. Ich
habe schon seinerzeit angeführt, ob es richtig ist, daß
sich Herren der Wissenschaft in den Dienst einer Propaganda stellen,
die eigentlich dem deutschen Volke schweren Schaden und schweres
Unrecht zufügt. Nach meiner Meinung, muß die Wissenschaft
ein Staatswesen von einer höheren Warte aus betrachten. Man
hat das Kleinpächtergesetz im Ausland zur Propaganda benützt,
um darauf hinzuweisen, daß viele deutsche Bodenbewerber
in diesem Staate Grund und Boden erhalten haben und ich werde
noch Gelegenheit haben, darauf zurückzukommen, wieviel Grund
und Boden die Deutschen in diesem Staate aus der Bodenreform erhalten
haben. Man hat aber im Ausland verschwiegen, daß man im
ungarischen Teile dieser Republik das Kleinpächtergesetz
überhaupt nicht veröffentlicht hat, damit die ungarischen
Kleinbauern nach diesem Gesetz den Grund und Boden nicht bekommen.
In ausführlicher Weise habe ich seinerzeit die Bodenamtspraktiken
hier angeführt und ich kann es mir wohl am heutigen Tage
ersparen.
Die Art der Durchführung der Bodenreform in diesem Staate
geschieht nach nationalen, parteipolitischen und nicht zuletzt
nach persönlichen Zielen. Sie zu beweisen halte ich für
überflüssig, weil wir ja wissen, daß Leute, die
in diesem Parlament sitzen, schließlich und endlich ganz
gern von persönlichen Zwecken der Bodenreform in diesem Staate
uns ein Lied singen können und ein gutes Beispiel der personlichen
Ausnützung der Bodenreform geben. Durch die Bodenreform ist
der Grund und Boden in diesem Staate zum Schacherobjekt geworden.
Den Geist, der die Bodenreform beherrscht, hat jener Mann, der
vor ungefähr zwei Stunden von dieser Tribüne aus sprach,
wo er die Taten des èechischen Volkes, die Bedrückung
der Deutschen in diesem Staate hier verteidigen wollte, Herr Dr
Kramáø schon gekennzeichnet: "Aus deutschen
Latifundien werden èechische Dörfer werden."
Ich glaube das genügt. Aber auch im Jahre 1919 hat die èechische
Presse geschrieben: Wenn deutscher und ungarischer Boden in die
Hände der Èechen überführt sein wird, dann
ist das Befreiungswerk des èechischen Volkes gelungen.
Minister Habrman, einer von der internationalen Seite des
èechischen Volkes, natürlich nur auf dem Papier, welcher
für Unterstützung der Èechisierungsaktion in
Nordböhmen seinerzeit eine Anerkennung der èechischen
Trutzvereine erhalten, hat den èechischen Legionären
in Nord- und Westböhmen Grund und Boden versprochen. Wir
haben ja nichts dagegen, wenn das èechische Volk èechischen
Legionären Grund und Boden gibt. Aber machen Sie weniger
Restgüter und geben Sie Teile von Restgütern diesen
Legionären und nicht den Protektionskindern der èechischen
Koalitionsparteien.
Was ist die Bodenreform? Die Bodenreform ist ein wohl durchdachter
und überlegter Plan der nationalen Entrechtung der Minderheitsvölker.
Ich habe auch seinerzeit auf den Einfluß der Schutz- und
Trutzvereine hingewiesen, wie wir sie draußen im deutschen
Gebiet haben. Ich kann es mir wohl heute erlassen, darüber
weitere Worte zu verlieren. Wenn manchmal der gute Wille hier
wäre, dem deutschen Bodenbewerber etwas zu geben, dann kommt
jener Schutz- und Trutzverein, der draußen im deutschen
Gebiete seine deutschfeindliche Arbeit leistet, und verbietet
dem Bodenamt schließlich und endlich, daß den Deutschen
in diesem Gebiet etwas gegeben wird. Selbst der Präsident
dieses Staates konnte die Durchführung der Bodenreform nicht
mit ansehen und im Jahre 1922 hat er in seiner Neujahrsbotschaft
eine Reform der Durchführung der Bodenzuteilung verlangt
und gleichzeitig auch eine Reform der sie durchführenden
Organisationen. Aber Präsident Masaryk hat ja so manchen
Wunsch geäußert, manchen Wunsch, der vielleicht zur
Verständigung der Völker in diesem Staate etwas beigetragen
hätte. Ein solcher Wunsch durfte nicht erfüllt werden,
weil jene, die sich in Pilsen huldigen lassen, in der Republik
immer noch die starke Hand haben. Nun wie schen die Auswirkungen
dieser èechischen Bodenreform aus? Ich habe heute die Aufgabe
übernommen, darauf hinzuweisen, daß der Präsident
der Skodawerke in Pilsen in Hauska, Straòow und Lowes die
Großgrundbesitze übernommen hat und nur jenen Häuslern
Grund und Boden verpachtet, die auf seinen Feldern und in seinen
Waldungen arbeiten und sich verpflichten zu arbeiten. Alter Adel,
neuer Adel. Ja, ich frage Sie: Häusler, die jahrzehntelang
den Grund und Boden gepachtet haben, sollen nun auf Befehl des
Präsidenten der Skodawerke wiederum Robot leisten, von der
uns ein Hans Kudlich dem wir als deutsche Bauern- und Kleinbauernvertreter
die größte Verehrung darbringen, im schweren Kampfe
befreite, jene Errungenschaften, die uns ein Josef II., den ich
nicht als Habsburger, sondern den ich als Volkskaiser und als
Volksmann ehre, gebracht, diese Errungenschaften solcher Männer
sollen durch den Geist, der in der èechischen Bodenreform
herrscht und welchen auch die Übernehmer des Grund und Bodens
übernommen, dem deutschen Volke am Lande genommen, das Befreinungswerk
Kudlichs und Josef II. vernichtet werden? Nun mag sein, auch die
Söhne jenes Volkes, das einstmal Josef II. befreite, haben
die Denkmäler mitgestürzt. Wenn das èechische
Volk ehrlich ist, dann muß der èechische Häusler
und Bauer vom Lande draußen auch der Wahrheit die Ehre geben
und sagen: Wir sind es, die von Josef II. dieselben Früchte
genossen haben, wie der deutsche Bauer und Kleinbauer. Ich möchte
Ihnen nun einige Daten mitteilen, wie es mit der Benachteiligung
des deutschen Volkes bei der Bodenreform in diesem Staate aussieht.
Die Herrschaft Lichtenstein befindet sich in Weseritz. Im ganzen
Bezirk Weseritz sind 80 Èechen, 13.821 Deutsche. Von 685
ha landwirtschaftlichen aufgeteilten Bodens haben die Deutschen
nicht einen Hektar bekommen. Der Bezirk Luditz zählt 547
Èechen und 13.900 Deutsche. 271 ha landwirtschaftliche
Bodens wurden aufgeteilt, nicht einen Hektar hat ein Deutscher
bekommen. Ende 1924 wurden im ordentlichen Zuteilungsverfahren
240.000 ha aufgeteilt, 650 ha haben die Deutschen bekommen. (Hört!
Hört!) Bis Ende 1924 sind im freihändigen Verkaufe
109.000 ha abgegebeben worden, 1949 ha haben die Deutschen bekommen.
Durch die R. S. Aktion, wurden bis Ende 1924 1250 ha aufgeteilt
und 480 ha haben die Deutschen bekommen.
Und nun kommt das Bezeichnende: Im Kleinpächtergesetz steht
das Wort "muß", während im Zuteilungsgesetz
es d Herr Justizminister verstanden hat, aus dem Worte "muß"
ein "kann" zu machen, und was das Wort "muß"
für die deutsche Bevölkerung bedeutet, das kommt im
Kleinpächtergesetz zum Ausdruck. Nach dem Kleinpächtergesetz
wurden 101.119 ha aufgeteilt. Nachdem das Wort "muß"
das subjektive Recht jedem deutschen Bodenbewerber gibt, Boden
zu bekommen, müßten 31,000 ha, 30%, den deutschen Kleinpächtern
zugeteilt werden. Da sind selbstverständlich auf dem Prager
Landtag die èechischen Minoritäten gegen das Kleinpächtergesetz
im Beisein offizieller Regierungsvertreter Sturm gelaufen, weil
den Deutschen die Möglichkeit der Erwerbung von Grund und
Boden gegeben wurde und des halb wurde das Kleinpächtergesetz
im ungarischen Teile nicht veröffentlicht, um der wenigen
Vorteile und Rechte, die den Deutschen zuteil wurden, die Ungarn
nicht teilhaft werden zu lassen.
Nun folgende Zusammenstellung: Im ordentlichen Zuteilungsverfahren
wurden 240.000 ha abgegeben, im freihändigen Verkauf 109.000,
in der R. S. Aktion 12.500, zusammen 361.500 ha. Nach dem subjektiven
Rechte des deutschen Volkes als Bodenbewerber hätten wir
an diesem Boden 30% Anteil und hätten ein Recht auf 30%.
Was haben wir aber bekommen? 3079 ha und 108.450 hätten wir
bekommen sollen. (Hört! Hört!). Wir sind also
um nicht weniger als 105.371 ha an unserem Rechte als deutsches
Volk geschmälert worden. Was ich hier vorbringe, das sind
die offiziellen Daten der Regierung, nicht irgendeine willkürliche
Aufstellung.
Nun noch einige Beispiele des Unrechtes auf dem Gebiet der Bodenreform:
in Schwaøenitz, Bezirk Wegstädtl, waren 60 Bodenbewerber,
die auf Grund und Boden gewartet haben und gesetzlichen Anspruch
erhoben. Die Gemeinde hat 15 ha unproduktiven Boden angesprochen.
Es wurde in Raudnitz eine èechische sozialdemokratische
Genossenschaft gebildet, diese èechische sozialdemokratische
Genossenschaft übernahm den Boden, verstand aber von der
Bewirtschaftung von Grund und Boden nichts, nahm aber den deutschen
Pächtern die Felder weg und gab sie denen, die ihnen zu Gesicht
standen, Leuten, die bisher nie Grund und Boden bewirtschaftet
hatten, trotzdem im Gesetze steht, daß in erster Linie diejenigen
Boden bekommen sollen, die zur Bodenbewirtschaftung befähigt
sind und die nötigen Wirtschaftsgeräte haben.
Es ist ein trauriges Kapitel, das ich hier bespreche und schon
zum zweitenmal besprechen muß. Wir haben in Liboch Leute,
die von dem Ertrage der Berglehnen leben, armselige kleine Bauern.
Sie haben den Grund und Boden von der Herrschaft freihändig
gekauft. Es wurde ihnen aber der Grund und Boden weggenommen,
das Geld zurückgegeben, die Vermessungskosten aber mußten
sie für jene bezahlen, die als Èechen in Žimor
den Grund und Boden bekamen. Wenn dann die deutschen Abgeordneten
von diesem Platze aus Beschwerde führen, ihrer berechtigten
Entrüstung Ausdruck verleihen, dann hat wohl niemand das
Recht, uns eine absichtliche Aufmachung des an unserem Volke verbrochen
Unrechtes vorzuwerfen. Ich könnte hier sehr viel Unrecht
anführen. Hier habe ich 103 deutsche Bodenwerber auf einem
Zettel. In Ruscholka und Umgebung kamen 1.000 ha zur Verteilung,
3 ha haben deutsche Grund- und Bodenbewerber bekommen. (Hört!
Hört!) Ich möchte fragen, wo die Gerechtigkeit in
diesem Staate in der Bodenreform bleibt. Ich will, nachdem mir
nur leider 20 Minuten Redezeit gewährt werden, davon absehen,
noch weitere schwerwiegende Belege über die Wahrheit in der
Bodenreform dieses Staates anzuführen, und eile zum Schlusse.
Eines ist sicher, und ich will heute nicht unterlassen, es hier
anzuführen: Man hat uns wiederholt vorgeworfen, wir seien
habsburgtreu gewesen, wir hätten in Österreich-Ungarn
die èechische Nation bedrückt. Dieser Vorwurf ist
ein ungerechter, wie Herr Kollege Jung bewiesen hat; und
zu den Habsburgtreuen hat auch der Chef der Regierung gehört.
Der Ministerpräsident hat 1917 einen Kriegsanleiheaufruf
hinausgegeben und das èechische Volk hat dem Aufrufe Folge
geleistet. (Výkøiky na levici.) Also auch
maß gebende Personen des èechischen Staates haben
damals anders wie heute gedacht. Und wenn nun unsere Interventionen
im Auslande Mißfallen erregen, die wir infolge des kleinen
Entgegekommens im Inlande machen müssen, dann vergleichen
Sie die ausländischen Ministerreden und die inländischen
und da werden sie finden, daß unser deutsches Volk in diesem
Staate nicht verlassen dasteht. Zum Schlusse meiner heutigen Ausführungen
gestatte ich mir, die Programmrede des Innenministers des Deutschen
Reiches auszugsweise hier vorzubringen, die da lautet: "Hoffentlich
wird die Aufnahme in den Völkerbund auch das kulturelle Schicksal
unserer deutschen Minderheiten erleichtern. Die kulturelle Verbindung
mit ihnen aufrecht zuerhalten ist uns ein besonders vornehmes
Gebot. Wenn auch Millionen von Deutschen außerhalb der Staatengemeinschaft
des Deutschen Reiches leben, die Zugehörigkeit dieser Minderheiten
zur deutschen Kulturgemeinschaft wird niemand zerstören können.
Die kulturelle Erhaltung einer Minderheit hängt nicht ab
von ihrer ziffermäßigen Stärke, sondern von der
Stärke des Kulturwillens, der in ihr lebendig ist. Das werden
auch diejenigen noch erkennen, die von einer deutschen Minderheit
als von einer "ethnischen Reliquie" sprechen" -
und ich will hinzufügen, auch diejenigen müssen sie
erkennen, die vom Sudetendeutschtum als von einem verdorrenden
Aste am deutschen Volke gesprochen haben - "der Staatsmann,
wäre ein schlechter Kenner seiner eigenen Nation und der
in ihr ruhenden Kulturkraft, der da glauben wollte, durch Versuche
der Unterdrückung einer deutschen Minderheit etwas anderes
zu erreichen als den unbeugsamen Willen zur kulturellen Selbstbehauptung
und Selbsterhaltung."
Schauen wir uns diese Ministerrede und die hier gehaltenen Ministerreden
an. Ich habe als junger Parlamentarier, aufrichtig gesprochen,
von dem hiesigen Parlamentarismus, als ich das erstenmal die Türschwellen
des Parlamentes überschritt, eine höhere Auffassung
gehabt als heute, wo ich zum zweitenmale diese Tribüne verlassen
werde. Ich sage zum Schlusse: Gebt dem deutschen Volke, was des
deutschen Volkes ist. Lasset den armen unglücklichen deutschen
Bodenwerbern, die sich in großer Erregung befinden, weil
sie um ihre Heimat, ihre durch Fleiß und Sparsamkeit erworbene
Existenz kommen sollen, ihren Grund. Halten Sie endlich Einkehr
und Umkehr in Ihrem Staate, in der Bedrückung des deutschen
Volkes auf allen Gebieten, insbesondere auch in der Frage der
Bodenreform, machen Sie ein schweres Unrecht dadurch teilweise
gut, daß sie die gegenwärtigen Ansprüche aller
deutschen Bodenbewerber berücksichtigen, rauben Sie dem wirtschaftlich
Schwachen auf dem Lande im deutschen Sprach- und Siedlungsgebiete
des ganzen Staatsgebietes nicht ihre ohnedies kärgliche Existenz,
um dadurch tausende deutsche Kleinbauern nicht nur in ihrem seelischen
Empfinden schwer zu treffen, sondern auch ihre Zukunft in Frage
stellen.
Nationaler Haß, Unfriede im deutschen Sprach- und Siedlungsgebiete
wären die Folgen weiterer Entrechtung unseres Volkes auf
dem Gebiete der Bodenreform. (Souhlas na levici.)