Úterý 16. bøezna 1926

8. Øeè posl. Leibla (viz str. 889 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Kleinpächter insbesondere der Minderheiten warten mit Bangen auf einen gerechten Pächterschutz. Das bisherige Pächtergesetz war unzulänglich und bot den Pächtern der Minderheiten nur mangelhaften Schntz. Tausenden Kleinpächtern hat man trotz des Gesetzes gekündigt und tausenden hat man die Pachtgrundstücke weggenommen. Dadurch sind viele Existenzen vernichtet worden. Die Deutschen Kleinpächter befinden sich in einem Zustand der Verzweiflung, denn keiner weiß, ob er das Grundstück, das er heute noch besitzt, von dem er seine Familie ernährt, morgen noch bebauen kann. Ja es kommt auch vor, daß man ihm das angebaute Grundstück ganz einfach wegnimmt. Da gilt kein Recht, da gilt kein Gesetz. (Posl. Schuster: Auch wenn er es schon bezahlt hat!) Auch wenn er es schon bezahlt hat, natürlich! der Kontrakt wird ungültig gemacht und das Grundstück weggenommen. Maßgebend bei der Pachtzuteilung ist nicht die Tüchtigkeit und Bedürftigkeit, sondern bloß die Nationalität. In dieser nationalistischen Verblendung ist jede Vernunft ausgeschlossen. Es werden auch keinerlei volkswirtschaftliche Interessen berücksichtigt.

Welch unermeßlichen Schaden hat sich dieser Staat dadurch selbst zugefügt! Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat dadurch schwer gelitten. Ich bin kein nationaler Chauvinist. Aber ich muß hier erklären, daß die Bodenreform in diesem Staate nichts anderes als ein Werkzeug zur Èechisierung ist.

Das vorliegende Gesetz ist kein Pächterschutzgesetz. Die Pachtverlängerung, die in diesem Gesetze vorgesehen ist, betrifft nur Pachte vom beschlagnahmten Großrundbesitz nach dem Gesetz vom 16. April 1919, Z. 215 S. d. G. u. V., die Grundstücke der Großagrarier und der Kirchengüter werden in diesem Gesetze nicht erwähnt. Die vereinigten Agrarier und Klerikalen ohne Unterschied der Nation haben es verhindert, daß die Pachtverlängerung auf jene Grundstücke ausgedehnt werde. Nicht, daß die Agrarier und die Kirchengutsbesitzer keine Grundstücke mehr verpachten würden. Nein, aber sie werden durch Ausschaltung aus dem Pächterschutzgesetz nur jenen Häuslern und Kleinlandwirten Grundstücke verpachten, die sich ihrem Willen fügen, die eventuell bei der Wahl den Stimmzettel in die Urne für die Großagrarier abgeben. (Posl. de Witte: Da wird ja die Grundhörigkeit wieder hergestellt!) Ja, sie wir wieder hergestellt. Leichtsinn von der Regierung ist es, dem Hause wieder eine Vorlage - es ist die fünfte - zu bringen, in der die Verlängerung nur auf ein Jahr bestimmt ist. Natürlich, im Motivenberichte heißt es, daß die Bodenreform in einem Jahre beendet sein wird. Es ist aber nicht richtig. Die Durchführung der Bodenreform wird noch mindestens drei Jahre dauern und die grundbücherliche Durchführung und die Erledigung der Rekurse wird noch auf Jahre hinaus nicht erledigt sein.

Ein Landwirt kann ein Grundstück nur dann rationell bewirtschaften, wenn er auf eine Reihe von Jahren seinen Wirtschaftsplan aufstellen kann. So aber kann er das Feld nicht einmal düngen, weil er nicht weiß, ob er das Grundstück noch im nächsten Jahre bebauen kann. Das weiß der Herr Ackerbauminister, das wissen die Herren Beamten in den betreffenden Ministerien. Jene Beamten. die dieses Gesetz ausgearbeitet haben, sind überzeugt, daß es nicht gut ist. Aber hier gilt eben leider nur immer das nationalistische Moment (Výkøiky na levici: Und das Interesse der Besitzenden!), ganz richtig, und das ist das Unglück in diesem Staate, daß die Frage nicht vom Standpunkt der Vernunft. sondern einzig und allein, wie ich bereits gesagt habe, vom nationalistischen chauvinistischen Standpunkt aus behandelt wird. Dieses Gesetz ist ein Beweis dafür. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte eine Pachtdauer von 9 Jahren vorgesehen. Nur den reaktionären, kapitalistischen und nationalistischen Parteien ist es zuzuschreiben, daß dieses Gesetz nun eine derartige Fassung bekommen hat. Die Rentabilität und Produktion wird durch ein solches System furchtbar geschwächt und die Kleinpächter dadurch in so schwer geschädigt, daß mancher an den Bettelstab kommt. Eine vernünftige Regierung ist bestrebt, die wirtschaftlichen Interessen der wirtschaftlich Schwächeren zu stützen und zu fördern. Durch das Gesetz, das hier vorliegt, schädigt und gefährdet der Staat die Interessen seiner eigenen Staatsbürger.

Das Bodenamt hat vor kurzem eine Statistik ausgegeben, in der nachgewiesen wird, daß die landwirtschaftlichen Kleinbetriebe eine viel höhere Produktion aufweisen als Großbetriebe. Es wird ausgerechnet, daß 1000 ha Boden im Kleinbetrieb 700 Personen ernähren, im Großbetrieb bloß 200. Mir scheint diese Aufstellung viel zu stark übertrieben, oder man hat da schon wieder Hintergedanken, verfolgt da wiederum gewisse Zwecke, was natürlich auch möglich ist, indem man errechnet: Der Kleinlandwirt hat eine größere Produktion per Hektar. daher eine größere Rentabilität. (Posl. de Witte: Und deshalb muß er auch höhere Steuern zahlen!) Ganz richtig! Wobei ich bemerken muß, daß die landwirtschaftlichen Kleinbetriebe verhältnismäßig von der Steuerbehörde viel höher eingeschätzt werden als Großgrundbesitze. Der jetzige neue Adel, der Restgüter bekommen hat - es wird die statliche Zahl von 1000 herauskommen, hat diese Güter, diese Wirtschaften oft mit mangelhaftem Kapital übernommen, er war auch nicht mit dem richtigen Verständnis ausgerüstet. Nicht immer gibt der Herrgott den notwendigen Verstand, dem, dem er ein Amt gibt. Es ist schauderhaft, wenn man in so ein Gut kommt und sieht, daß anstatt 100 Kühen dort 6 ausgemergelte Rinder stehen. Die Leute können kaum prosperieren, und deswegen gibt der Staat noch hunderttausende her, um solche Restgüter zu schaffen, trotzdem die Leute die Güter um einen Pappenstiel übernommen haben. In Zukunft wird der Staat kein Geld für solche Zwecke haben, und deshalb sieht man jetzt schon vor, diese Leute bei der Steuer zu berücksichtigen. Aber wenn diese amtliche Statistik richtig ist, daß Kleinbetriebe eine mehr als dreifache Produktion gegenüber den Großbetrieben aufweisen - ich bezweifle es - warum dann die unsinnigen Bestimmungen in diesem Gesetze, warum stört man die Kleinbetriebe, indem man die Pacht nur auf ein Jahr verlängert, warum nimmt man dann dem kleinen Landwirt Grundstücke weg? Wo bleibt da die Logik? Ich muß bei dieser Gelegenheit etwas richtig stellen. Man wird weniger einen èechischen als einen deutschen Pächter schädigen. Wir wünschen es nicht und wollen es nicht. Aber man wird selbstverständlich nur die der Minderheit angehörigen Pächter schädigen. Es gilt nur ein Grundsatz: Wirtschaftliche Stärkung der herrschenden Nation und systematische Schwächung der anderen.

Das tritt besonders bei der Bodenreform hervor, das ist hier die Norm. Hat man überhaupt ein einzige Bodenreformgesetz eingehalten, zumindestens uns gegenüber? Wir haben kein Vertrauen zur Gesetzgebung in diesem Staate, insbesondere auf die Bodenreform. (Výkøiky na levici.) Die Vergewaltigung, die das Bodenamt vornimmt, ist ein Hohn auf die Gesetzgebung. Man geht soweit, daß man Häuslern und Kleinlandwirten auch solche Grundstücke wegnimmt, die sie vor Jahrzehnten unter österreichischer Herrschaft urbar gemacht haben. Ihre Urahnen haben diesen Boden bearbeitet und bebaut. Aber die demokratische Èechoslovakische Republik hat sich entösterreichert und nimmt den Boden dem Kleinlandwirt mit Gewalt. Erfreulicherweise weigern sich oft èechische Kleinlandwirte den Boden zu übernehmen, den man den Deutschen weggenommen hat, dann beginnen die nationalistischen Organisationen ihre Tätigkeit. In diesen nationalistischen Organisationen steht gewöhnlich ein èechischer Lehrer an der Spitze und die üben solange Terror aus, bis sich jemand findet, der das Pachtgrundstück vom deutschen Häusler übernimmt. Man zertrümmert musterhaft eingerichtete deutsche Kleinpachtwirtschaften und gibt die Grundstücke oft einem èechischen Fabriksarbeiter, der kein Gerät, kein Vieh besitzt, weder Scheuer noch Stall hat, selbst nur in Miete wohnt und von der Sache nichts versteht. (Posl. Schweichhart: Da spricht man von qualifizierten Bewerben!) Sehr richtig. In Eisenstein leben 200 langjährige Kleinpächter, denen die Gerichte und sogar das Oberster Verwaltungsgericht die Pachtgrundstücke als Eigentum zugesprochen haben. Das Bodenamt aber achtet nicht einmal die höchste richterliche Entscheidung und verhindert die Durchführung des Gesetzes. Durch Terror und Drohungen will man die Kleinbauern und Pächter um ihr Recht bringen. Durch ein solches Vorgehen ist ein großer volkswirtschaftlicher Schaden entstanden und die ganze landwirtschaftliche Produktion schwer getroffen worden. Besonders ist die Milchproduktion zurückgegangen. Bei der letzten Viehzählung in Eisenstein wurde festgestellt, daß die Anzahl der Kühe von 600 auf 300 zurückgegangen ist. (Hört! Hört!) Den deutschen Kleinpächtern nimmt man die Wiesen, die neuen Bodenbesitzer verkaufen das Heu nach Bayern, also an die feindliche Macht. Sechs Jahre lang führt die deutsche sozialdemokratische Partei den Kampf um die Rechte der Kleinpächter, aber das Bodenamt kennt in diesem Punkte kein Recht, es kennt nur Gewalt. Wenn je die Absicht bestanden hätte, die Bodenreform gerecht durchzuführen, hätte man niemals ein Bodenamt in dieser Form schaffen dürfen, welches dem Staat Milliarden kostet. Zur gerechten Durchführung der Bodenreform müssen mitwirken. außer den Interessenten die Gemeinden, die Bezirksverwaltung, die Gerichte und die Grundbuchsämter. (Posl. de Witte: Die kann man zu dem Schwindel nicht gebrauchen!) Sehr gut, Herr Kollege! Die Durchführung der Bodenreform kostet den Staat mehr als der enteignete Großgrundbesitzer - den ich nicht übermäßig bedauere - an Entschädigung bekommt. Es liegt mir fern, ausschließlich die Beamten des Bodenamtes für die ungerechte Durchführung der Bodenreform verantwortlich zu machen, gerade tüchtige Beamte äußern sich oft in der schärfsten Weise über die sachliche Durchführung der Bodenreform. Wer führt sie aber eigentlich durch? Wo ist die oberste Instanz? Wo sind die maßgebenden Faktoren? Nicht das Bodenamt und nicht das Ackerbauministerium ist es, draußen auf dem Dorf macht eine Pošumavská jednota und eine Domovina den Zuteilungsplan, an der Spitze steht gewöhnlich ein èechischer Lehrer und selbst der höchste Beamte dieses Staates kann den von so einer èeská menšina aufgestellten Zuteilungsplan nicht mehr ändern. Die Fachbeamten und Gerichte werden von den nationalistischen Vereinen zu Marionetten herabgewürdigt.

Eine Art gibt es, wie der Deutsche Boden bekommen kann: Wenn er der èechischnationalistischen Aufforderung Folge leistet und folgende Bedingungen erfüllt: Einschreibung als Mitglied in die èechisch-nationalen Vereine, Bekenntnis zur èechischen Nation, wir haben viele Beispiele dafür, und Einschreibung seiner Kinder in die èechische Schule. Wenn die deutschen Bodenbewerber diese Bedingungen erfüllen, bekommen sie ein Stück Boden, aber mit Bewährungsfrist, nicht zugesprochen - sie bekommen es nur in Pacht nicht ins Eigentum. (Výkøiky na levici.) Diesen Betrug nennt man Bodenreform. Wenn das Schutzgesetz in diesem Staate auch für die herrschende Nation gelten würde, die Arreste und Strafhäuser könnten diese Leute nicht fassen, welche das Schutzgesetz übertreten. Im alten Österreich hätte man Staatsangestellte, die sich auf diese Art betätigt hätten, entlassen. Hier wird jener Beamte gemaßregelt, welcher sich offensichtlich nicht nationalistisch betätigt.

Wir haben den guten Glauben an die Gesetzgebung in diesem Hause verloren, wir haben das Gefühl, daß jedes Gesetz, das geschaffen wird, als Instrument gegen uns angewendet wird. Und wenn ein Gesetz noch einen Funken Gerechtigkeit in sich hat, zerstören Sie durch die Durchführungsverordnung auch noch diesen Funken. Deshalb setzen wir keine Hoffnung in dieses sogenannte Pächterschutzgesetz. (Souhlas a potlesk na levici.)

9. Øeè posl. Böhma (viz str. 891 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Vor vier Wochen hatte ich die Ehre, von diesem Platz aus an dem System der Durchführung der Bodenreform Kritik zu üben. Im Auftrage nicht allein hunderter sondern tausender deutscher Bodenwerber habe ich damals das Wehe und Wohl der Bodenreform in diesem Staate gekennzeichnet. Wir stehen heute vor der Aufgabe, zu einem Gesetz zu sprechen, welches nach meiner Meinung nicht von besonderer Bedeutung scheint, da die Willkür der herrschenden Kreise die Gesetze über die Bodenreform bisher wenig beachtet. Wir werden selbstverständlich dem Gesetz nur dann zustimmen, wenn es nicht auf ein Jahr, sondern auf eine längere Zeit beschlossen wird, weil doch bei Aufstellung eines Wirtschaftsplanes die Zusicherung nicht genügt, daß man den Boden noch ein Jahr behalten könne. Der Wirtschaftsplan erfordert eine längere Pachtzeit. Die Bodenreform in diesem Staate setzt der Entrechtung des deutschen Volkes die Krone auf. Jede gesetzliche Bestimmung wurde bei der Durchführung der Bodenreform mißachtet. Ohne ein Zuteilungsverfahren einzuleiten, wurde über Nacht der Boden den èechischen Bodenanwärtern, die ihn oft nur unter Zwang annahmen, übergeben und die Existenz tausender deutscher Kleinbauern stark gefährdet. Ja man griff bei der Durchführung der Bodenreform zu Geschichtsfälschungen und wenn ein Abgeordneter hier in diesem Hause erwähnte, die Geschichte des èechischen Volkes zur deutschen Nation sei eine ununterbrochene Kette von Wortbrüchen und Geschichtsfälschungen, so gehört zu diesen Geschichtsfälschungen auch die Bodenreform. Man hat dem èechischen Volk durch verschiedene geschichtliche Verdrehungen den Beweis erbringen wollen, daß die Bodenreform, wie sie durchgeführt wird, auch wirklich zurecht besteht, man wollte das Unrecht an dem deutschen Volk damit begründen. Man hat den Soldaten, der Jugend, man hat dem Volk alles, nur nicht die Wahrheit über die Bodenreform gepredigt, man hat selbst die Wissenschaft in den Dienst der Entrechtung in der Frage der Bodenreform gegenüber dem deutschen Volke gestellt. Ich habe schon seinerzeit angeführt, ob es richtig ist, daß sich Herren der Wissenschaft in den Dienst einer Propaganda stellen, die eigentlich dem deutschen Volke schweren Schaden und schweres Unrecht zufügt. Nach meiner Meinung, muß die Wissenschaft ein Staatswesen von einer höheren Warte aus betrachten. Man hat das Kleinpächtergesetz im Ausland zur Propaganda benützt, um darauf hinzuweisen, daß viele deutsche Bodenbewerber in diesem Staate Grund und Boden erhalten haben und ich werde noch Gelegenheit haben, darauf zurückzukommen, wieviel Grund und Boden die Deutschen in diesem Staate aus der Bodenreform erhalten haben. Man hat aber im Ausland verschwiegen, daß man im ungarischen Teile dieser Republik das Kleinpächtergesetz überhaupt nicht veröffentlicht hat, damit die ungarischen Kleinbauern nach diesem Gesetz den Grund und Boden nicht bekommen. In ausführlicher Weise habe ich seinerzeit die Bodenamtspraktiken hier angeführt und ich kann es mir wohl am heutigen Tage ersparen.

Die Art der Durchführung der Bodenreform in diesem Staate geschieht nach nationalen, parteipolitischen und nicht zuletzt nach persönlichen Zielen. Sie zu beweisen halte ich für überflüssig, weil wir ja wissen, daß Leute, die in diesem Parlament sitzen, schließlich und endlich ganz gern von persönlichen Zwecken der Bodenreform in diesem Staate uns ein Lied singen können und ein gutes Beispiel der personlichen Ausnützung der Bodenreform geben. Durch die Bodenreform ist der Grund und Boden in diesem Staate zum Schacherobjekt geworden. Den Geist, der die Bodenreform beherrscht, hat jener Mann, der vor ungefähr zwei Stunden von dieser Tribüne aus sprach, wo er die Taten des èechischen Volkes, die Bedrückung der Deutschen in diesem Staate hier verteidigen wollte, Herr Dr Kramáø schon gekennzeichnet: "Aus deutschen Latifundien werden èechische Dörfer werden." Ich glaube das genügt. Aber auch im Jahre 1919 hat die èechische Presse geschrieben: Wenn deutscher und ungarischer Boden in die Hände der Èechen überführt sein wird, dann ist das Befreiungswerk des èechischen Volkes gelungen. Minister Habrman, einer von der internationalen Seite des èechischen Volkes, natürlich nur auf dem Papier, welcher für Unterstützung der Èechisierungsaktion in Nordböhmen seinerzeit eine Anerkennung der èechischen Trutzvereine erhalten, hat den èechischen Legionären in Nord- und Westböhmen Grund und Boden versprochen. Wir haben ja nichts dagegen, wenn das èechische Volk èechischen Legionären Grund und Boden gibt. Aber machen Sie weniger Restgüter und geben Sie Teile von Restgütern diesen Legionären und nicht den Protektionskindern der èechischen Koalitionsparteien.

Was ist die Bodenreform? Die Bodenreform ist ein wohl durchdachter und überlegter Plan der nationalen Entrechtung der Minderheitsvölker. Ich habe auch seinerzeit auf den Einfluß der Schutz- und Trutzvereine hingewiesen, wie wir sie draußen im deutschen Gebiet haben. Ich kann es mir wohl heute erlassen, darüber weitere Worte zu verlieren. Wenn manchmal der gute Wille hier wäre, dem deutschen Bodenbewerber etwas zu geben, dann kommt jener Schutz- und Trutzverein, der draußen im deutschen Gebiete seine deutschfeindliche Arbeit leistet, und verbietet dem Bodenamt schließlich und endlich, daß den Deutschen in diesem Gebiet etwas gegeben wird. Selbst der Präsident dieses Staates konnte die Durchführung der Bodenreform nicht mit ansehen und im Jahre 1922 hat er in seiner Neujahrsbotschaft eine Reform der Durchführung der Bodenzuteilung verlangt und gleichzeitig auch eine Reform der sie durchführenden Organisationen. Aber Präsident Masaryk hat ja so manchen Wunsch geäußert, manchen Wunsch, der vielleicht zur Verständigung der Völker in diesem Staate etwas beigetragen hätte. Ein solcher Wunsch durfte nicht erfüllt werden, weil jene, die sich in Pilsen huldigen lassen, in der Republik immer noch die starke Hand haben. Nun wie schen die Auswirkungen dieser èechischen Bodenreform aus? Ich habe heute die Aufgabe übernommen, darauf hinzuweisen, daß der Präsident der Skodawerke in Pilsen in Hauska, Straòow und Lowes die Großgrundbesitze übernommen hat und nur jenen Häuslern Grund und Boden verpachtet, die auf seinen Feldern und in seinen Waldungen arbeiten und sich verpflichten zu arbeiten. Alter Adel, neuer Adel. Ja, ich frage Sie: Häusler, die jahrzehntelang den Grund und Boden gepachtet haben, sollen nun auf Befehl des Präsidenten der Skodawerke wiederum Robot leisten, von der uns ein Hans Kudlich dem wir als deutsche Bauern- und Kleinbauernvertreter die größte Verehrung darbringen, im schweren Kampfe befreite, jene Errungenschaften, die uns ein Josef II., den ich nicht als Habsburger, sondern den ich als Volkskaiser und als Volksmann ehre, gebracht, diese Errungenschaften solcher Männer sollen durch den Geist, der in der èechischen Bodenreform herrscht und welchen auch die Übernehmer des Grund und Bodens übernommen, dem deutschen Volke am Lande genommen, das Befreinungswerk Kudlichs und Josef II. vernichtet werden? Nun mag sein, auch die Söhne jenes Volkes, das einstmal Josef II. befreite, haben die Denkmäler mitgestürzt. Wenn das èechische Volk ehrlich ist, dann muß der èechische Häusler und Bauer vom Lande draußen auch der Wahrheit die Ehre geben und sagen: Wir sind es, die von Josef II. dieselben Früchte genossen haben, wie der deutsche Bauer und Kleinbauer. Ich möchte Ihnen nun einige Daten mitteilen, wie es mit der Benachteiligung des deutschen Volkes bei der Bodenreform in diesem Staate aussieht. Die Herrschaft Lichtenstein befindet sich in Weseritz. Im ganzen Bezirk Weseritz sind 80 Èechen, 13.821 Deutsche. Von 685 ha landwirtschaftlichen aufgeteilten Bodens haben die Deutschen nicht einen Hektar bekommen. Der Bezirk Luditz zählt 547 Èechen und 13.900 Deutsche. 271 ha landwirtschaftliche Bodens wurden aufgeteilt, nicht einen Hektar hat ein Deutscher bekommen. Ende 1924 wurden im ordentlichen Zuteilungsverfahren 240.000 ha aufgeteilt, 650 ha haben die Deutschen bekommen. (Hört! Hört!) Bis Ende 1924 sind im freihändigen Verkaufe 109.000 ha abgegebeben worden, 1949 ha haben die Deutschen bekommen. Durch die R. S. Aktion, wurden bis Ende 1924 1250 ha aufgeteilt und 480 ha haben die Deutschen bekommen.

Und nun kommt das Bezeichnende: Im Kleinpächtergesetz steht das Wort "muß", während im Zuteilungsgesetz es d Herr Justizminister verstanden hat, aus dem Worte "muß" ein "kann" zu machen, und was das Wort "muß" für die deutsche Bevölkerung bedeutet, das kommt im Kleinpächtergesetz zum Ausdruck. Nach dem Kleinpächtergesetz wurden 101.119 ha aufgeteilt. Nachdem das Wort "muß" das subjektive Recht jedem deutschen Bodenbewerber gibt, Boden zu bekommen, müßten 31,000 ha, 30%, den deutschen Kleinpächtern zugeteilt werden. Da sind selbstverständlich auf dem Prager Landtag die èechischen Minoritäten gegen das Kleinpächtergesetz im Beisein offizieller Regierungsvertreter Sturm gelaufen, weil den Deutschen die Möglichkeit der Erwerbung von Grund und Boden gegeben wurde und des halb wurde das Kleinpächtergesetz im ungarischen Teile nicht veröffentlicht, um der wenigen Vorteile und Rechte, die den Deutschen zuteil wurden, die Ungarn nicht teilhaft werden zu lassen.

Nun folgende Zusammenstellung: Im ordentlichen Zuteilungsverfahren wurden 240.000 ha abgegeben, im freihändigen Verkauf 109.000, in der R. S. Aktion 12.500, zusammen 361.500 ha. Nach dem subjektiven Rechte des deutschen Volkes als Bodenbewerber hätten wir an diesem Boden 30% Anteil und hätten ein Recht auf 30%. Was haben wir aber bekommen? 3079 ha und 108.450 hätten wir bekommen sollen. (Hört! Hört!). Wir sind also um nicht weniger als 105.371 ha an unserem Rechte als deutsches Volk geschmälert worden. Was ich hier vorbringe, das sind die offiziellen Daten der Regierung, nicht irgendeine willkürliche Aufstellung.

Nun noch einige Beispiele des Unrechtes auf dem Gebiet der Bodenreform: in Schwaøenitz, Bezirk Wegstädtl, waren 60 Bodenbewerber, die auf Grund und Boden gewartet haben und gesetzlichen Anspruch erhoben. Die Gemeinde hat 15 ha unproduktiven Boden angesprochen. Es wurde in Raudnitz eine èechische sozialdemokratische Genossenschaft gebildet, diese èechische sozialdemokratische Genossenschaft übernahm den Boden, verstand aber von der Bewirtschaftung von Grund und Boden nichts, nahm aber den deutschen Pächtern die Felder weg und gab sie denen, die ihnen zu Gesicht standen, Leuten, die bisher nie Grund und Boden bewirtschaftet hatten, trotzdem im Gesetze steht, daß in erster Linie diejenigen Boden bekommen sollen, die zur Bodenbewirtschaftung befähigt sind und die nötigen Wirtschaftsgeräte haben.

Es ist ein trauriges Kapitel, das ich hier bespreche und schon zum zweitenmal besprechen muß. Wir haben in Liboch Leute, die von dem Ertrage der Berglehnen leben, armselige kleine Bauern. Sie haben den Grund und Boden von der Herrschaft freihändig gekauft. Es wurde ihnen aber der Grund und Boden weggenommen, das Geld zurückgegeben, die Vermessungskosten aber mußten sie für jene bezahlen, die als Èechen in Žimor den Grund und Boden bekamen. Wenn dann die deutschen Abgeordneten von diesem Platze aus Beschwerde führen, ihrer berechtigten Entrüstung Ausdruck verleihen, dann hat wohl niemand das Recht, uns eine absichtliche Aufmachung des an unserem Volke verbrochen Unrechtes vorzuwerfen. Ich könnte hier sehr viel Unrecht anführen. Hier habe ich 103 deutsche Bodenwerber auf einem Zettel. In Ruscholka und Umgebung kamen 1.000 ha zur Verteilung, 3 ha haben deutsche Grund- und Bodenbewerber bekommen. (Hört! Hört!) Ich möchte fragen, wo die Gerechtigkeit in diesem Staate in der Bodenreform bleibt. Ich will, nachdem mir nur leider 20 Minuten Redezeit gewährt werden, davon absehen, noch weitere schwerwiegende Belege über die Wahrheit in der Bodenreform dieses Staates anzuführen, und eile zum Schlusse.

Eines ist sicher, und ich will heute nicht unterlassen, es hier anzuführen: Man hat uns wiederholt vorgeworfen, wir seien habsburgtreu gewesen, wir hätten in Österreich-Ungarn die èechische Nation bedrückt. Dieser Vorwurf ist ein ungerechter, wie Herr Kollege Jung bewiesen hat; und zu den Habsburgtreuen hat auch der Chef der Regierung gehört. Der Ministerpräsident hat 1917 einen Kriegsanleiheaufruf hinausgegeben und das èechische Volk hat dem Aufrufe Folge geleistet. (Výkøiky na levici.) Also auch maß gebende Personen des èechischen Staates haben damals anders wie heute gedacht. Und wenn nun unsere Interventionen im Auslande Mißfallen erregen, die wir infolge des kleinen Entgegekommens im Inlande machen müssen, dann vergleichen Sie die ausländischen Ministerreden und die inländischen und da werden sie finden, daß unser deutsches Volk in diesem Staate nicht verlassen dasteht. Zum Schlusse meiner heutigen Ausführungen gestatte ich mir, die Programmrede des Innenministers des Deutschen Reiches auszugsweise hier vorzubringen, die da lautet: "Hoffentlich wird die Aufnahme in den Völkerbund auch das kulturelle Schicksal unserer deutschen Minderheiten erleichtern. Die kulturelle Verbindung mit ihnen aufrecht zuerhalten ist uns ein besonders vornehmes Gebot. Wenn auch Millionen von Deutschen außerhalb der Staatengemeinschaft des Deutschen Reiches leben, die Zugehörigkeit dieser Minderheiten zur deutschen Kulturgemeinschaft wird niemand zerstören können. Die kulturelle Erhaltung einer Minderheit hängt nicht ab von ihrer ziffermäßigen Stärke, sondern von der Stärke des Kulturwillens, der in ihr lebendig ist. Das werden auch diejenigen noch erkennen, die von einer deutschen Minderheit als von einer "ethnischen Reliquie" sprechen" - und ich will hinzufügen, auch diejenigen müssen sie erkennen, die vom Sudetendeutschtum als von einem verdorrenden Aste am deutschen Volke gesprochen haben - "der Staatsmann, wäre ein schlechter Kenner seiner eigenen Nation und der in ihr ruhenden Kulturkraft, der da glauben wollte, durch Versuche der Unterdrückung einer deutschen Minderheit etwas anderes zu erreichen als den unbeugsamen Willen zur kulturellen Selbstbehauptung und Selbsterhaltung."

Schauen wir uns diese Ministerrede und die hier gehaltenen Ministerreden an. Ich habe als junger Parlamentarier, aufrichtig gesprochen, von dem hiesigen Parlamentarismus, als ich das erstenmal die Türschwellen des Parlamentes überschritt, eine höhere Auffassung gehabt als heute, wo ich zum zweitenmale diese Tribüne verlassen werde. Ich sage zum Schlusse: Gebt dem deutschen Volke, was des deutschen Volkes ist. Lasset den armen unglücklichen deutschen Bodenwerbern, die sich in großer Erregung befinden, weil sie um ihre Heimat, ihre durch Fleiß und Sparsamkeit erworbene Existenz kommen sollen, ihren Grund. Halten Sie endlich Einkehr und Umkehr in Ihrem Staate, in der Bedrückung des deutschen Volkes auf allen Gebieten, insbesondere auch in der Frage der Bodenreform, machen Sie ein schweres Unrecht dadurch teilweise gut, daß sie die gegenwärtigen Ansprüche aller deutschen Bodenbewerber berücksichtigen, rauben Sie dem wirtschaftlich Schwachen auf dem Lande im deutschen Sprach- und Siedlungsgebiete des ganzen Staatsgebietes nicht ihre ohnedies kärgliche Existenz, um dadurch tausende deutsche Kleinbauern nicht nur in ihrem seelischen Empfinden schwer zu treffen, sondern auch ihre Zukunft in Frage stellen.

Nationaler Haß, Unfriede im deutschen Sprach- und Siedlungsgebiete wären die Folgen weiterer Entrechtung unseres Volkes auf dem Gebiete der Bodenreform. (Souhlas na levici.)

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