Ètvrtek 11. bøezna 1926

12. Øeè posl. Oehlingera (viz str. 696 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Seit dem Tage der Errichtung dieses Staates beseelt die Regierung und die èechischen Mehrheitsparteien, die wie früher durch die "Pìtka", jetzt durch den Zwölferausschuß, diesen Verwaltungsrat der èechischen Mehrheitsparteien, die Regierung beherrschen, der Geist, alles was deutsch ist, in diesem Staate zu unterdrücken, auszurotten. Dieser Geist ist in die Verfassung, in alle Gesetze und Verordnungen dieses Staates förmlich hineingewachsen. Alle Gesetze und Verordnungen sind zugeschnitten auf die nationalistischen Aspirationen der Èechen und ihren Imperialismus und das Prinzip der Èechisierung erhellt aus allen Maßregeln und Verfügungen der Behörden. Die Tendenz dieses Staates ist die Zurückdrängung, die Ausrottung des Deutschtums und deshalb wurden und werden wir Deutsche mit einem dichten Netz von raffiniertest ausgeheckten Gesetzen und Verordnungen umsponnen, die an das Lebensmark des Sudetendeutschtums gehen. -Endzweck aller Gesetze und Verordnungen ist und bleibt die Entnationalisierung der Deutschen. Ein Dreieinhalb-Millionenvolk will man gewaltsam entnationalisieren, das ist das Um und Auf der èechischen Regierungspolitik. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.)

Der Leitartikel des "Nový Veèerník", der Abendausgabe der "Reforma", vom 3. Feber 1926, des Parteiblattes der in der Regierung neu vertretenen èechischen Gewerbepartei, macht aus seinem Herzen keine Mördergrube, wenn er schreibt, daß es nicht schwer sei, in Deutsche weniger zu haben. "Bekenntnisse einer schönen Seele". Dieses Bekenntnis zeigt uns blitzlichtartig, von welchem Geiste, von welch teuflischem Vernichtungswillen gegenüber uns Deutschen die Mehrheitsparteien samt der Regierung beseelt sind. Man will das deutsche Volk in diesem Staate nicht nur entrechten, sondern geradezu dezimieren und um dies zu erreichen, verabscheuen die Machthaber, wie wir zur Genüge aus der Vergangenheit wissen und die Gegenwart uns zeigt, kein Mittel, wäre es auch noch so schlecht. Entrechtung, Vergewaltigung und Drangsalierung, immer und überall, wohin sich der Blick auch wenden mag. Wir wissen, mit welcher Rücksichtslosigkeit, Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit von den èechischen Machthabern gegen uns Deutsche vorgegangen wurde bei der Geschäftsordnung des Parlaments und der Frage der Kriegsanleihe, bei der Bodenreform und Wälderverstaatlichung, wir wissen, welch himmelschreiende Vergewaltigungen die èechischen Machthaber an unserem Volke verübten auf dem Gebiete der Schule, bei dem Beamtenabbau, bei der Verstaatlichung der Bahnen, wir wissen, wie groß der Haß ist, den die èechischen Machthaber unseren deutschen Weltbädern, namentlich Marienbad, entgegenbringen und den sie durch ein Bädergesetz befriedigen wollen; alle Entrechtungen und Vergewaltigungen aber erreichen den Höhepunkt in der Durchführungsverordnung vom 3. Feber 1926 zum Sprachengesetz vom 29. Feber 1920. Sechs Jahre wagte die Regierung nicht, die Durchführungsverordnung herauszugeben. Kurz vor Einberufung des Hauses glaubte die Regierung die Zeit für gekommen, die Qualen des Sprachengesetzes durch unsagbare Qualen der Durchführungsverordnung vermehren zu dürfen. Die Regierung hatte bei der Erlassung der Durchführungsverordnung sogar die Kühnheit, sich hinwegzusetzen über den § 55 der Verfassungsurkunde, wonach Verordnungen bloß zur Durchführung eines bestimmten Gesetzes und im Rahmen desselben erlassen werden dürfen, denn die Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz geht weit über den Rahmen des Sprachengesetzes vom 29. Feber 1920 hinaus. Um nur ein Beispiel anzuführen, greife ich den Abs. 3 des Artikels 2 der Durchführungsverordnung heraus, worin es heißt: "Organe der Republik im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere Notare, Dolmetscher, Geometer, autorisierte Ziviltechniker und Bergingenieure, sowie Techniker und Ingenieure in der Slovakei und Karpathorußland, die im § 3 des Gesetzes vom 17. März 1920, Nr. 185, betreffend die Ingenieurkammer erwähnt sind, die staatlichen Distrikts- und Gemeindeärzte und andere von der Staatsverwaltung für ihr Amt oder ihren Dienst oder für die Besorgung von Arbeiten der Regierung im öffentlichen Interesse betraute Personen."

Angehörige freier Berufe werden also in der Sprachenverordnung als Organe der Republik angesprochen, dieselben sollen beim Gebrauch der Staatssprache den Staatsangestellten gleichgestellt sein und die gleichen Sprachenpflichten werden ihnen aufgezwungen. Dadurch, daß man diese angeführten freien Berufe in kühner Weise zu Organen der Republik stempelt und die sprachlichen Befähigungsvorschriften für die Staatsangestellten auch diesen sogenannten Organen aufzwingt, bezweckt man nichts anderes, als die sogenannten Organe deutscher Nationalität, deutschen Geometern, deutschen Ingenieuren, deutschen Ärzten usw. die Existenz zu untergraben, dieselben brotlos zu machen, um auch in diesen freien Berufen nur Vollblutèechen unterzubringen, um auch diese freien Berufe in Gänze zu einem Tummelplatz des èechischen Chauvinismus machen zu können. Aus dieser Bestimmung der Sprachenverordnung spricht so recht der Geist des rücksichtslosen chauvinistischen Eroberers, dessen Unersättlichkeit keine Grenzen kennt.

Die Eile, mit der die Regierung die Sprachenverordnung auch einmal an das Tageslicht gebracht, erscheint verdächtig, um so verdächtiger, als zwei Minister den Mut aufbrachten, ihre Unterschrift zu verweigern. Es liegt die Vermutung nahe, daß innere Beweggründe ausschlaggebend waren, zu diesem wuchtigen Schlage gegen uns Deutsche auszuholen, oder glaubte die Regierung das deutsche Volk nach einer 7jährigen Tortur schon mürbe genug, um ungestraft demselben mit der Sprachenverordnung den Gnadenstoß geben zu können? Vielleicht sündigte die Regierung auch darauf, daß wir Deutsche bisher die Gesetze dieses Staates gehalten haben, denn es kann doch nicht geleugnet werden, daß wir Deutsche dem Staate unsere Söhne zur Verfügung gestellt, daß wir die Steuern gezahlt, daß wir überhaupt den Gesetzen nachgekommen sind.

Der Herr Ministerpräsident Švehla scheint ein gelehriger Schüler des Direktors Kubišta von Aussig zu sein, der im "Republikán" vom 8. Feber 1926 geschrieben hat: "Die Deutschen sind gewohnt zu gehorchen und da nach sind sie zu behandeln, das ist das einzige, was ihnen gesund ist." Die Tatsache, daß die èechischen Machthaber ihr im Memoire III gegebenes Wort, die deutsche Sprache würde die zweite Landessprache werden und man würde sich niemals einer vexatorischen Maßnahme gegen den deutschen Bevölkerungsteil bedienen, gebrochen haben, die Tatsache, daß die èechischen Machthaber ihr Wort, den Minderheitenschutzvertrag gewissenhaft zu erfüllen, nicht gehalten haben; die Tatsache, daß die Èechen ihr Wort, den Pittsburger Vertrag einzulösen gebrochen haben, ferner die Tatsache, daß der Regierungschef Švehla selbst sein am 10. Juli 1920 gegebenes Wort, die Sprachenverordnung vor ihrem Inkrafttreten dem Verfassungsausschuß vorzulegen, wie immer lächelnd gebrochen hat, alle diese Tatsachen geben mir die Berechtigung, den Ausspruch des Direktors Kubišta zu variieren und zu sagen: "Die èechischen Machthaber sind gewohnt, ihr Wort zu brechen und danach sind sie auch einzuschätzen." (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.) Die Worte Kubištas sind keine Einzelerscheinung, von diesem krankhaften Eigendünkel sind alle führenden Köpfe der Èechen befallen und so sehen wir diesen Eigendünkel, besser gesagt Größenwahnsinn, auch in den Gesetzen und Verordnungen dieses Staates, in den Handlungen der Regierung zum Ausdruck kommen. Nichts anderes als Größenwahnsinn ist es, daß eine Regierung die Sprachenverordnung herausgegeben hat, die nur über eine sehr schwache Parlamentsmehrheit verfügt und daß diese Sprachenverordnung in einem Staate erflossen ist, dessen Mehrheit nicht der èechischen Nationalität angehört, Größenwahn ist es, daß die Regierung sich über alle feierlich gegeben Versprechen hinwegsetzt und der Ansicht zu sein scheint, es genüge, uns Deutschen nur Versprechungen zu machen, die aber nicht gehalten werden müssen. Größenwahnsinn ist es, wenn die èechische Presse über die Sprachenverordnung schreibt, wie z. B. "Venkov": "Die Regierungsverordnung ist klar gehalten und übt Gerechtigkeit nach allen Seiten, wie es unsere Demokratie erfordert". Ich weiß wirklich nicht, soll man da lachen oder weinen über dieses übertünchte Grab.

Die Sprachenverordnung ist keine gerechte, sondern eine faszistische Maßnahme, der Geist des bei den èechischen Mehrheitsparteien und der Regierung wegen seiner unzeitgemäßen, jetzt auf einmal vorlauten Berufung auf den demokratischen Musterstaat, die Èechoslovakische Republik, in Ungnade gefallenen Mussolini spricht aus derselben, aus jedem der hundert Artikel, ganz besonders aber aus den Artikeln 60 bis 99, welche die deutschen Gemeinden und die deutschen Beamten betreffen.

Wir wissen, daß die Selbstverwaltung der Gemeinden von der Regierung dieses Staates bei ihrem Bestreben, alles zu zentralisieren, schon bald nach der Bildung der èechoslovakischen Republik auf das geringste Maß herabgedrückt wurde, ganz im Gegensatz zu der früheren Begeisterung des èechischen Volkes für die Selbstverwaltung.

Dies geschah vor allem deshalb, um das kulturell und wirtschaftlich hoch entwickelte deutsche Volk in diesem Staate nach Möglichkeit von der Verwaltung auszuschließen, um dieses Volk zu èechisieren und dem Staate den Anschein eines èechischen Nationalstaates zu geben, während er doch nichts anderes ist und bleiben wird, als ein Nationalitätenstaat. Wir wissen, daß zu den wichtigsten Befugnissen des selbständigen Wirkungskreises einer Gemeinde vor allem die freie Verwaltung des Gemeindevermögens gehört. Dieser Zweig der Gemeindeselbstverwaltung wurde sehr bald wesentlich in diesem Staate eingeschränkt durch die Vorschreibung der Errichtung einer Finanzkommission und dadurch ist schon zu Beginn dieses Staates die Freiheit der Gemeinden dem èechischen Staatsgedanken geopfert worden. Früher galt der Satz: "Die Grundlage des freien Staates ist die freie Gemeinde", heute gilt der Satz: "Die Grundlage der Republik ist die Zwangsverwaltung des Staates."

Die Sprachenverordnung bedeutet eine neuerliche schwere Belastung der deutschen Gemeinden. Durch die Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz wird nunmehr der ganze Betrieb der deutschen Gemeinden geradezu auf den Kopf gestellt und durch die verschiedenen Bestimmungen der Sprachenverordnung erwachsen den deutschen Gemeinden, denen es ohnehin schlecht genug geht, enorme Mehrausgaben. Doch was kümmert dies die Regierung? Hauptsache ist und bleibt, daß der èechische Chauvinismus befriedigt wird; dies ist ja das Alpha und das Omega der ganzen èechischen Regierungspolitik.

Für die deutschen Staatsangestellten aber ist die Sprachenverordnung geradezu ein Folterwerkzeug, eine Art Nürnberger "Eiserne Jungfrau", um den letzten deutschen Staatsangestellten, der eventuell vom Abbaugesetz verschont geblieben sein sollte, in der Versenkung verschwinden zu lassen. Jeder Staatsbeamte und Angestellte muß die Staatssprache vollkommen beherrschen. Strenge Prüfungen sind vorgesehen, deren Ergebnis bei deutschen Staatsangestellten unzweifelhaft ist.

Im Friedensvertrag von Saint-Germain steht es, und in jeder Nummer der èechischen Zeitungen kann man es lesen, daß in diesem Staate vollkommene Gleichberechtigung herrsche und daß die Deutschen nicht die geringste Ursache hätten, sich über etwas zu beschweren. Die Sprachenverordnung illustriert in anschaulicher Weise diese Gleichberechtigung. Durch den Artikel 99 der Sprachenverordnung erhält dieses Meisterwerk der èechischen Machthaber vollends seine Krone. Die Bestimmungen des Artikels 99 öffnen der Willkür der Behörden Tür und Tor und wurden, wie èechische Zeitungen unumwunden zugeben, deshalb statuiert, um die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes in Angelengenheit des Sprachengebrauches in den Gastgewerben hinfällig zu machen. Der Artikel 99 der Sprachenverordnung wird für manchen Bezirkspascha der willkommene Anlaß sein, diesen Artikel gleichsam als Lasso zu benützen gegen unbequeme Staatsbürger zweiten Grades. Wie sagte einmal Präsident Masaryk: "Freiheit bedeutet aber auch Kritik. Ein Staat, der keine Kritik vertragen will, die Stimmen seiner Angehörigen unterdrückt, ist ein Tyrannenstaat. Die Freiheit der Presse ist das höchste Gut, das ein demokratischer Staat sein Eigen nennt. Die zügellose Willkür des alten Beamtensystemes darf in de Republik keinen Raum finden." Aus all dem Gesagten ergibt sich, daß wir Deutsche die ganze Sprachenverordnung als einen Faustschlag empfinden, da unser Recht auf Gebrauch unserer Sprache noch weiter gefesselt wird.

Wir lehnen daher die Sprachenverordnung in Gänze ab und fordern die Zurückziehung derselben. Wir Deutschen in diesem Staate haben ein Recht auf ein eigenes Leben in kultureller Hinsicht, wir haben ein Recht auf unsere Sprache und dieses Recht entspricht dem natürlichen Empfinden des Menschen. Jede Bedrückung dieses Rechtes ist widernatürlich. Wie seit der Zeit der französischen Revolution die Rechte der einzelnen Menschen, die Menschenrechte erkannt worden sind, so ist es jetzt notwendig, die Rechte von besonders charakterisierten Menschengruppen, der nationalen Minderheiten, zu erkennen und zu beachten. Hinsichtlich der Behandlung der Minderheiten können die èechischen Machthaber dieses Staates von ihren so geliebten slavischen Brüdern, den jetzigen Machthabern Rußlands, von der Sowjetunion einiges lernen, da ja die jetzigen Machthaber Rußlands, die die imperialistische Politik der Zarenregierung übernommen haben, nicht nach dem Vorbilde dieser Regierung die Minderheiten bedrücken, sondern ihnen im Gegenteil weitgehende politische R echte einräumen. Die Bildung von halb unabhängigen Nationalstaaten im Rahmen eines föderalistischen Rußlands bezweckt, die Minderheiten für den Gesamtstaat zu gewinnen. Diese Nationalstaaten sollen auch eine Anziehung auf die außerhalb Rußlands wohnenden Volksgenossen ausüben. Die Gründung einer autonomen Moldaurepublik nach dem Muster der ukrainischen, weißrussischen, Wolgadeutschen und anderer Republiken, ist das jüngste Beispiel für die Taktik der Sowjetpolitik, den Minderheiten politische Rechte zu geben.

Der Regierung möchte ich ferner dringendst ans Herz legen, sobald als möglich die in Betracht kommenden Minister studienhalber nach der kleinen Republik Esthland zu entsenden, damit dieselben mit eigenen Augen sehen können, wie Esthland der deutschen Minderheit eine gerechte Behandlung zuteil werden läßt. Hat doch Esthland sein vorbildliches Schulautonomiegesetz mit seinen 4% deutschen Minderheiten gerechter Weise vereinbart und dasselbe sogar von einem deutschen Vertreter einbringen lassen.

Die Minister des èechoslovakischen Staates machen soviele Reisen, von denen wir wissen, daß sehr viele unnütz sind, die aber enorme Kosten verursachen, wie ich hörte im letzten Jahr allein 60 Millionen; da kommt es auf eine Reise mehr oder weniger wahrlich nicht an, umsoweniger, da eine solche Studienreise den beteiligten Ministern die Augen öffnen müßte, daß nicht im Staate Esthland, auch nicht im Staate Dänemark, sondern im èechoslovakischen Staate etwas, ja nicht nur etwas, sondern sehr viel faul ist. Der Außenminister Dr Beneš, der geradezu ostentativ, seiner wahren Gesinnung Ausdruck gebend, seine Unterschrift unter die Sprachenverordnung gesetzt hat, weilt derzeit anläßlich der Tagung des Völkerbundes in Genf. Ich empfehle demselben, seinen Aufenthalt auch dazu zu benützen, um bei der Schweiz in die Schule zu gehen, wie man nationale Probleme wirklich löst. (Posl. dr Petersilka: Aber er hat es ja versprochen!) Jawohl, doch ist es beim Versprechen geblieben. Trotzdem in der Schweiz die Deutsch-Schweizer nahezu drei Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen, hat man nie vernommen, daß Franzosen oder Italiener in der Schweiz über irgendwelche nationale Zurücksetzung Grund zur Klage gehabt hätten. Wie weit die Schweiz in dieser Hinsicht geht, zeigt deutlich, daß sie sogar die Rätoromanen, die Ladiner, nicht vernachlässigt, die einen schmalen Streifen zwischen Deutschen und Italienern bilden, der bis nach Süd-Tirol in die Dolomiten hinüberreicht. Die Schweiz hat ihr Entgegenkommen an die einzelnen Nationen nicht zu bedauern gehabt, im Gegenteil, wie der Augenschein lehrt, haben diese sich in den Dienst des Staates gestellt, weil sie hiezu alle Ursache haben. Vielleicht überkommt den Herrn Minister Dr Beneš beim gewissen, haften Studium der nationalen Probleme in der Schweiz die Scham darüber, daß er seine Unterschrift unter die Sprachenverordnung gesetzt hat, vielleicht kommt ihm jetzt in Genf so recht zum Bewußtsein, daß sein Staat, die èechoslovakische Republik, alles eher ist als eine zweite Schweiz und daß diese Epitheton ornans seinem Staate am allerwenigsten gebührt. Vielleicht erleben wir das große Wunder, daß Herr Minister Dr Beneš in seinen Staat als reumütiger Sünder zurückkehrt und Buße tut, seine Unterschrift von der Sprachenverordnung zurückzieht und unsere Forderung nach Zurückziehung der Sprachenverordnung wärmstens unterstützt. Hoffentlich geht Minister Dr Beneš seinen Ministerkollegen mit gutem Beispiel voran und erbringt dadurch den Beweis, daß er nicht umsonst so oft im Auslande, in der Schweiz weilt, daß er auch dort etwas ordentliches gelernt hat. Im Falle Herr Minister Dr Beneš also eintritt für die Zurückziehung der Sprachenverordnung - jede edle Tat soll ihre Belohnung finden - haben wir nichts dagegen, wenn er einen Frühlingsausflug sogar nach Ägypten macht, Cairo und Alexandria aufsucht, die Aufschriften der dortigen Hotels und Geschäfte liest, kurz die Sprachenpraxis Ägyptens studiert, um voll und ganz zur Erkenntnis zu kommen, daß die èechoslovakische Republik als sogenannter freiheitsliebender Staat um keine Minute länger hinter Ägypten in der Sprachenpraxis zurückbleiben darf.

Meine Herren von der èechischen Seite, wollen sie also von Rußland, Esthland und der Schweiz lernen, Gerechtigkeit zu üben? Geben Sie in Ihrem eigensten Interesse den Minderheiten dieses Staates, die ja die Mehrheit bilden, die ihnen gebührenden Rechte und wollen Sie endlich einmal aufhören - es ist die zwölfte Stunde - die Rechte der Minderheiten mit Füßen zu treten, wie es in der Sprachenverordnung der Fall ist. Die Nichtbeachtung der Rechte der nationalen Minderheiten, der Rechte der Deutschen, wie es bei der Sprachenverordnung in diesem Staate der Fall ist, muß naturgemäß dazu führen, daß diese in dem Staat ihren Gegner sehen, ja, sehen müssen. Da die Sprachenverordnung eine offensichtliche Verletzung von verbürgten Minderheitsrechten darstellt, können wir Deutschen daher der Regierung nur das schärfste Mißtrauen entgegenbringen.

Dem èechischen Volke aber möchte ich raten, wenn es diesen Staat erhalten will, die Worte zu beherzigen und in die Tat umzusetzen: "Gerechtigkeit ist der einzige Grund der Macht und der Dauer des Staates, sowie das einzige Band der menschlichen Gesellschaft". (Potlesk na levici.)

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