Hohes Haus! Seit dem Tage der Errichtung
dieses Staates beseelt die Regierung und die èechischen
Mehrheitsparteien, die wie früher durch die "Pìtka",
jetzt durch den Zwölferausschuß, diesen Verwaltungsrat
der èechischen Mehrheitsparteien, die Regierung beherrschen,
der Geist, alles was deutsch ist, in diesem
Staate zu unterdrücken, auszurotten. Dieser Geist ist in
die Verfassung, in alle Gesetze und Verordnungen dieses Staates
förmlich hineingewachsen. Alle Gesetze und Verordnungen sind
zugeschnitten auf die nationalistischen Aspirationen der
Èechen und ihren Imperialismus und das Prinzip der Èechisierung
erhellt aus allen Maßregeln und Verfügungen der Behörden.
Die Tendenz dieses Staates ist die Zurückdrängung, die
Ausrottung des Deutschtums und deshalb wurden und werden wir Deutsche
mit einem dichten Netz von raffiniertest ausgeheckten Gesetzen
und Verordnungen umsponnen, die an das Lebensmark des Sudetendeutschtums
gehen. -Endzweck aller Gesetze und Verordnungen ist und bleibt
die Entnationalisierung der Deutschen. Ein Dreieinhalb-Millionenvolk
will man gewaltsam entnationalisieren, das ist das Um und Auf
der èechischen Regierungspolitik. (Pøedsednictví
pøevzal místopøedseda Stivín.)
Der Leitartikel des "Nový Veèerník",
der Abendausgabe der "Reforma", vom 3. Feber 1926, des
Parteiblattes der in der Regierung neu vertretenen èechischen
Gewerbepartei, macht aus seinem Herzen keine Mördergrube,
wenn er schreibt, daß es nicht schwer sei, in Deutsche weniger
zu haben. "Bekenntnisse einer schönen Seele". Dieses
Bekenntnis zeigt uns blitzlichtartig, von welchem
Geiste, von welch teuflischem Vernichtungswillen gegenüber
uns Deutschen die Mehrheitsparteien samt der Regierung beseelt
sind. Man will das deutsche Volk in diesem Staate nicht nur entrechten,
sondern geradezu dezimieren und um dies zu erreichen, verabscheuen
die Machthaber, wie wir zur Genüge aus der Vergangenheit
wissen und die Gegenwart uns zeigt, kein Mittel, wäre es
auch noch so schlecht. Entrechtung, Vergewaltigung und Drangsalierung,
immer und überall, wohin sich der Blick auch wenden
mag. Wir wissen, mit welcher Rücksichtslosigkeit, Engherzigkeit
und Kurzsichtigkeit von den èechischen Machthabern gegen
uns Deutsche vorgegangen wurde bei der Geschäftsordnung des
Parlaments und der Frage der Kriegsanleihe, bei der Bodenreform
und Wälderverstaatlichung, wir wissen, welch himmelschreiende
Vergewaltigungen die èechischen Machthaber an unserem Volke
verübten auf dem Gebiete der Schule, bei dem Beamtenabbau,
bei der Verstaatlichung der Bahnen, wir wissen, wie groß
der Haß ist, den die èechischen
Machthaber unseren deutschen Weltbädern, namentlich Marienbad,
entgegenbringen und den sie durch ein Bädergesetz befriedigen
wollen; alle Entrechtungen und Vergewaltigungen aber erreichen
den Höhepunkt in der Durchführungsverordnung vom 3.
Feber 1926 zum Sprachengesetz vom 29. Feber 1920. Sechs Jahre
wagte die Regierung nicht, die Durchführungsverordnung herauszugeben.
Kurz vor Einberufung des Hauses glaubte die Regierung die Zeit
für gekommen, die Qualen des Sprachengesetzes durch unsagbare
Qualen der Durchführungsverordnung vermehren zu dürfen.
Die Regierung hatte bei der Erlassung der Durchführungsverordnung
sogar die Kühnheit, sich hinwegzusetzen über den §
55 der Verfassungsurkunde, wonach Verordnungen bloß zur
Durchführung eines bestimmten Gesetzes und im Rahmen desselben
erlassen werden dürfen, denn die Durchführungsverordnung
zum Sprachengesetz geht weit über den Rahmen des Sprachengesetzes
vom 29. Feber 1920 hinaus. Um nur ein Beispiel anzuführen,
greife ich den Abs. 3 des Artikels 2 der Durchführungsverordnung
heraus, worin es heißt: "Organe der Republik im Sinne
dieses Gesetzes sind insbesondere Notare, Dolmetscher, Geometer,
autorisierte Ziviltechniker und Bergingenieure, sowie Techniker
und Ingenieure in der Slovakei und Karpathorußland, die
im § 3 des Gesetzes vom 17. März 1920, Nr. 185, betreffend
die Ingenieurkammer erwähnt sind, die staatlichen Distrikts-
und Gemeindeärzte und andere von der Staatsverwaltung für
ihr Amt oder ihren Dienst oder für die Besorgung von Arbeiten
der Regierung im öffentlichen Interesse betraute Personen."
Angehörige freier Berufe werden also in
der Sprachenverordnung als Organe der Republik angesprochen, dieselben
sollen beim Gebrauch der Staatssprache den Staatsangestellten
gleichgestellt sein und die gleichen Sprachenpflichten werden
ihnen aufgezwungen. Dadurch, daß man diese angeführten
freien Berufe in kühner Weise zu Organen der Republik stempelt
und die sprachlichen Befähigungsvorschriften für die
Staatsangestellten auch diesen sogenannten Organen aufzwingt,
bezweckt man nichts anderes, als die sogenannten Organe deutscher
Nationalität, deutschen Geometern, deutschen Ingenieuren,
deutschen Ärzten usw. die Existenz zu untergraben, dieselben
brotlos zu machen, um auch in diesen freien Berufen nur Vollblutèechen
unterzubringen, um auch diese freien Berufe in Gänze zu einem
Tummelplatz des èechischen Chauvinismus machen zu können.
Aus dieser Bestimmung der Sprachenverordnung spricht so recht
der Geist des rücksichtslosen chauvinistischen Eroberers,
dessen Unersättlichkeit keine Grenzen
kennt.
Die Eile, mit der die Regierung die Sprachenverordnung
auch einmal an das Tageslicht gebracht, erscheint verdächtig,
um so verdächtiger, als zwei Minister den Mut aufbrachten,
ihre Unterschrift zu verweigern. Es liegt die Vermutung nahe,
daß innere Beweggründe ausschlaggebend waren, zu diesem
wuchtigen Schlage gegen uns Deutsche auszuholen, oder glaubte
die Regierung das deutsche Volk nach einer 7jährigen Tortur
schon mürbe genug, um ungestraft demselben mit der Sprachenverordnung
den Gnadenstoß geben zu können? Vielleicht sündigte
die Regierung auch darauf, daß wir Deutsche bisher die Gesetze
dieses Staates gehalten haben, denn es kann doch nicht geleugnet
werden, daß wir Deutsche dem Staate unsere Söhne zur
Verfügung gestellt, daß wir die Steuern gezahlt, daß
wir überhaupt den Gesetzen nachgekommen sind.
Der Herr Ministerpräsident Švehla
scheint ein gelehriger Schüler des Direktors Kubišta
von Aussig zu sein, der im "Republikán" vom 8.
Feber 1926 geschrieben hat: "Die Deutschen sind gewohnt
zu gehorchen und da nach sind sie zu behandeln, das ist das einzige,
was ihnen gesund ist." Die Tatsache, daß die èechischen
Machthaber ihr im Memoire III gegebenes Wort, die deutsche Sprache
würde die zweite Landessprache werden
und man würde sich niemals einer vexatorischen Maßnahme
gegen den deutschen Bevölkerungsteil bedienen, gebrochen
haben, die Tatsache, daß die èechischen Machthaber
ihr Wort, den Minderheitenschutzvertrag gewissenhaft zu erfüllen,
nicht gehalten haben; die Tatsache,
daß die Èechen ihr Wort, den Pittsburger Vertrag
einzulösen gebrochen haben, ferner die Tatsache, daß
der Regierungschef Švehla selbst
sein am 10. Juli 1920 gegebenes Wort, die Sprachenverordnung vor
ihrem Inkrafttreten dem Verfassungsausschuß vorzulegen,
wie immer lächelnd gebrochen hat, alle diese Tatsachen geben
mir die Berechtigung, den Ausspruch des Direktors Kubišta
zu variieren und zu sagen: "Die èechischen Machthaber
sind gewohnt, ihr Wort zu brechen und danach sind sie auch einzuschätzen."
(Pøedsednictví se ujal pøedseda
Malypetr.) Die Worte Kubištas sind keine Einzelerscheinung,
von diesem krankhaften Eigendünkel sind alle führenden
Köpfe der Èechen befallen und so sehen wir diesen
Eigendünkel, besser gesagt Größenwahnsinn, auch
in den Gesetzen und Verordnungen dieses Staates,
in den Handlungen der Regierung zum Ausdruck kommen. Nichts anderes
als Größenwahnsinn ist es, daß eine Regierung
die Sprachenverordnung herausgegeben hat, die nur über eine
sehr schwache Parlamentsmehrheit verfügt und daß
diese Sprachenverordnung in einem Staate erflossen ist, dessen
Mehrheit nicht der èechischen Nationalität angehört,
Größenwahn ist es, daß die Regierung sich über
alle feierlich gegeben Versprechen hinwegsetzt und der Ansicht
zu sein scheint, es genüge, uns
Deutschen nur Versprechungen zu machen, die aber nicht gehalten
werden müssen. Größenwahnsinn ist es, wenn die
èechische Presse über die Sprachenverordnung schreibt,
wie z. B. "Venkov": "Die Regierungsverordnung ist
klar gehalten und übt Gerechtigkeit nach
allen Seiten, wie es unsere Demokratie erfordert". Ich weiß
wirklich nicht, soll man da lachen oder weinen über dieses
übertünchte Grab.
Die Sprachenverordnung ist keine gerechte, sondern eine faszistische
Maßnahme, der Geist des bei den èechischen Mehrheitsparteien
und der Regierung wegen seiner unzeitgemäßen, jetzt
auf einmal vorlauten Berufung auf den demokratischen Musterstaat,
die Èechoslovakische Republik, in Ungnade gefallenen Mussolini
spricht aus derselben, aus jedem der hundert Artikel,
ganz besonders aber aus den Artikeln 60 bis 99, welche die deutschen
Gemeinden und die deutschen Beamten betreffen.
Wir wissen, daß die Selbstverwaltung
der Gemeinden von der Regierung dieses Staates bei ihrem Bestreben,
alles zu zentralisieren, schon bald nach der Bildung der
èechoslovakischen Republik auf das geringste Maß
herabgedrückt wurde, ganz im Gegensatz zu der früheren
Begeisterung des èechischen Volkes für die Selbstverwaltung.
Dies geschah vor allem deshalb, um das kulturell
und wirtschaftlich hoch entwickelte deutsche Volk in diesem
Staate nach Möglichkeit von der Verwaltung auszuschließen,
um dieses Volk zu èechisieren und dem Staate den Anschein
eines èechischen Nationalstaates zu geben, während
er doch nichts anderes ist und bleiben wird,
als ein Nationalitätenstaat. Wir wissen, daß zu den
wichtigsten Befugnissen des selbständigen Wirkungskreises
einer Gemeinde vor allem die freie Verwaltung des Gemeindevermögens
gehört. Dieser Zweig der Gemeindeselbstverwaltung wurde sehr
bald wesentlich in diesem Staate eingeschränkt durch
die Vorschreibung der Errichtung einer Finanzkommission und dadurch
ist schon zu Beginn dieses Staates die Freiheit der Gemeinden
dem èechischen Staatsgedanken geopfert worden. Früher
galt der Satz: "Die Grundlage des freien
Staates ist die freie Gemeinde", heute gilt der Satz: "Die
Grundlage der Republik ist die Zwangsverwaltung des Staates."
Die Sprachenverordnung bedeutet eine neuerliche
schwere Belastung der deutschen Gemeinden. Durch die Durchführungsverordnung
zum Sprachengesetz wird nunmehr der ganze Betrieb der deutschen
Gemeinden geradezu auf den Kopf gestellt und durch die verschiedenen
Bestimmungen der Sprachenverordnung erwachsen den deutschen Gemeinden,
denen es ohnehin schlecht genug geht, enorme Mehrausgaben.
Doch was kümmert dies die Regierung? Hauptsache ist und bleibt,
daß der èechische Chauvinismus befriedigt wird; dies
ist ja das Alpha und das Omega der ganzen èechischen Regierungspolitik.
Für die deutschen Staatsangestellten aber
ist die Sprachenverordnung geradezu ein Folterwerkzeug, eine Art
Nürnberger "Eiserne Jungfrau", um den letzten deutschen
Staatsangestellten, der eventuell vom Abbaugesetz verschont geblieben
sein sollte, in der Versenkung verschwinden zu lassen. Jeder Staatsbeamte
und Angestellte muß die Staatssprache vollkommen beherrschen.
Strenge Prüfungen sind vorgesehen, deren Ergebnis bei deutschen
Staatsangestellten unzweifelhaft ist.
Im Friedensvertrag von Saint-Germain
steht es, und in jeder Nummer der èechischen Zeitungen
kann man es lesen, daß in diesem Staate vollkommene Gleichberechtigung
herrsche und daß die Deutschen nicht die geringste Ursache
hätten, sich über etwas zu beschweren. Die Sprachenverordnung
illustriert in anschaulicher Weise diese Gleichberechtigung. Durch
den Artikel 99 der Sprachenverordnung erhält dieses Meisterwerk
der èechischen Machthaber vollends seine Krone. Die Bestimmungen
des Artikels 99 öffnen der Willkür der Behörden
Tür und Tor und wurden, wie èechische
Zeitungen unumwunden zugeben, deshalb statuiert, um die Entscheidung
des Obersten Verwaltungsgerichtes in Angelengenheit des Sprachengebrauches
in den Gastgewerben hinfällig zu machen. Der Artikel 99 der
Sprachenverordnung wird für manchen Bezirkspascha
der willkommene Anlaß sein, diesen Artikel gleichsam als
Lasso zu benützen gegen unbequeme Staatsbürger zweiten
Grades. Wie sagte einmal Präsident Masaryk: "Freiheit
bedeutet aber auch Kritik. Ein Staat, der keine Kritik vertragen
will, die Stimmen seiner Angehörigen unterdrückt, ist
ein Tyrannenstaat. Die Freiheit der Presse ist das höchste
Gut, das ein demokratischer Staat sein Eigen nennt. Die zügellose
Willkür des alten Beamtensystemes darf in de Republik keinen
Raum finden." Aus all dem Gesagten ergibt sich, daß
wir Deutsche die ganze Sprachenverordnung als einen Faustschlag
empfinden, da unser Recht auf Gebrauch unserer Sprache noch weiter
gefesselt wird.
Wir lehnen daher die Sprachenverordnung in
Gänze ab und fordern die Zurückziehung derselben. Wir
Deutschen in diesem Staate haben ein Recht auf ein eigenes Leben
in kultureller Hinsicht, wir haben ein Recht auf unsere Sprache
und dieses Recht entspricht dem natürlichen Empfinden des
Menschen. Jede Bedrückung dieses Rechtes ist widernatürlich.
Wie seit der Zeit der französischen Revolution die Rechte
der einzelnen Menschen, die Menschenrechte erkannt worden sind,
so ist es jetzt notwendig, die Rechte von besonders charakterisierten
Menschengruppen, der nationalen Minderheiten, zu erkennen
und zu beachten. Hinsichtlich der Behandlung der Minderheiten
können die èechischen Machthaber dieses Staates von
ihren so geliebten slavischen Brüdern, den jetzigen Machthabern
Rußlands, von der Sowjetunion einiges lernen, da ja die
jetzigen Machthaber Rußlands, die die
imperialistische Politik der Zarenregierung übernommen haben,
nicht nach dem Vorbilde dieser Regierung die Minderheiten bedrücken,
sondern ihnen im Gegenteil weitgehende politische R echte einräumen.
Die Bildung von halb unabhängigen Nationalstaaten im Rahmen
eines föderalistischen Rußlands bezweckt, die Minderheiten
für den Gesamtstaat zu gewinnen. Diese Nationalstaaten sollen
auch eine Anziehung auf die außerhalb Rußlands wohnenden
Volksgenossen ausüben. Die Gründung einer autonomen
Moldaurepublik nach dem Muster der ukrainischen, weißrussischen,
Wolgadeutschen und anderer Republiken, ist das jüngste Beispiel
für die Taktik der Sowjetpolitik, den Minderheiten politische
Rechte zu geben.
Der Regierung möchte ich ferner dringendst
ans Herz legen, sobald als möglich die in Betracht kommenden
Minister studienhalber nach der kleinen Republik Esthland zu entsenden,
damit dieselben mit eigenen Augen sehen können, wie Esthland
der deutschen Minderheit eine gerechte Behandlung zuteil werden
läßt. Hat doch Esthland sein vorbildliches Schulautonomiegesetz
mit seinen 4% deutschen Minderheiten gerechter Weise vereinbart
und dasselbe sogar von einem deutschen Vertreter einbringen lassen.
Die Minister des èechoslovakischen Staates machen
soviele Reisen, von denen wir wissen, daß sehr viele unnütz
sind, die aber enorme Kosten verursachen, wie ich hörte im
letzten Jahr allein 60 Millionen; da kommt es auf eine Reise mehr
oder weniger wahrlich nicht an, umsoweniger, da eine solche Studienreise
den beteiligten Ministern die Augen öffnen müßte,
daß nicht im Staate Esthland, auch nicht im Staate Dänemark,
sondern im èechoslovakischen Staate etwas, ja nicht nur
etwas, sondern sehr viel faul ist. Der Außenminister Dr
Beneš,
der geradezu ostentativ, seiner wahren Gesinnung Ausdruck gebend,
seine Unterschrift unter die Sprachenverordnung gesetzt hat, weilt
derzeit anläßlich der Tagung des Völkerbundes
in Genf. Ich empfehle demselben, seinen Aufenthalt auch dazu zu
benützen, um bei der Schweiz in die Schule zu gehen, wie
man nationale Probleme wirklich löst. (Posl. dr Petersilka:
Aber er hat es ja versprochen!) Jawohl, doch ist es beim Versprechen
geblieben. Trotzdem in der Schweiz die Deutsch-Schweizer nahezu
drei Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen, hat man nie
vernommen, daß Franzosen oder Italiener in der Schweiz über
irgendwelche nationale Zurücksetzung Grund zur Klage gehabt
hätten. Wie weit die Schweiz in dieser Hinsicht geht, zeigt
deutlich, daß sie sogar die Rätoromanen, die Ladiner,
nicht vernachlässigt, die einen schmalen Streifen zwischen
Deutschen und Italienern bilden, der bis nach Süd-Tirol in
die Dolomiten hinüberreicht. Die Schweiz hat ihr Entgegenkommen
an die einzelnen Nationen nicht zu bedauern gehabt, im Gegenteil,
wie der Augenschein lehrt, haben diese sich in den Dienst des
Staates gestellt, weil sie hiezu alle Ursache haben. Vielleicht
überkommt den Herrn Minister Dr Beneš beim gewissen,
haften Studium der nationalen Probleme in der Schweiz die Scham
darüber, daß er seine Unterschrift unter die
Sprachenverordnung gesetzt hat, vielleicht kommt ihm jetzt in
Genf so recht zum Bewußtsein, daß sein Staat, die
èechoslovakische Republik, alles eher ist als eine zweite
Schweiz und daß diese Epitheton ornans seinem Staate am
allerwenigsten gebührt. Vielleicht erleben wir das große
Wunder, daß Herr Minister Dr Beneš in seinen
Staat als reumütiger Sünder zurückkehrt und Buße
tut, seine Unterschrift von der Sprachenverordnung zurückzieht
und unsere Forderung nach Zurückziehung der Sprachenverordnung
wärmstens unterstützt. Hoffentlich geht Minister Dr
Beneš seinen Ministerkollegen mit gutem Beispiel voran
und erbringt dadurch den Beweis, daß er nicht umsonst so
oft im Auslande, in der Schweiz weilt, daß er auch dort
etwas ordentliches gelernt hat. Im Falle Herr Minister Dr Beneš
also eintritt für die Zurückziehung der Sprachenverordnung
- jede edle Tat soll ihre Belohnung finden - haben wir nichts
dagegen, wenn er einen Frühlingsausflug sogar nach Ägypten
macht, Cairo und Alexandria aufsucht, die Aufschriften der dortigen
Hotels und Geschäfte liest, kurz die Sprachenpraxis Ägyptens
studiert, um voll und ganz zur Erkenntnis zu kommen, daß
die èechoslovakische Republik als sogenannter freiheitsliebender
Staat um keine Minute länger hinter Ägypten in der Sprachenpraxis
zurückbleiben darf.
Meine Herren von der èechischen Seite, wollen sie also
von Rußland, Esthland und der Schweiz
lernen, Gerechtigkeit zu üben? Geben Sie in Ihrem eigensten
Interesse den Minderheiten dieses Staates, die ja die Mehrheit
bilden, die ihnen gebührenden Rechte und wollen Sie endlich
einmal aufhören - es ist die zwölfte Stunde - die Rechte
der Minderheiten mit Füßen zu treten, wie es in der
Sprachenverordnung der Fall ist. Die Nichtbeachtung der Rechte
der nationalen Minderheiten, der Rechte der Deutschen, wie es
bei der Sprachenverordnung in diesem Staate der Fall ist, muß
naturgemäß dazu führen, daß diese in dem
Staat ihren Gegner sehen, ja, sehen müssen. Da die Sprachenverordnung
eine offensichtliche Verletzung von verbürgten Minderheitsrechten
darstellt, können wir Deutschen daher der Regierung nur das
schärfste Mißtrauen entgegenbringen.
Dem èechischen Volke aber möchte
ich raten, wenn es diesen Staat erhalten will, die Worte zu beherzigen
und in die Tat umzusetzen: "Gerechtigkeit ist der einzige
Grund der Macht und der Dauer des Staates, sowie das einzige Band
der menschlichen Gesellschaft". (Potlesk
na levici.)