Ètvrtek 18. února 1926

Meine Herren, nach meiner innersten Überzeugung kann kein Wort scharf genug gesprochen werden gegen das Übermaß der Entrechtung, die uns durch diese Sprachenverordnung angetan wird, kein Wort kann scharf genug dagegen gesprochen werden, daß man mit aller Macht weiter bestrebt ist, uns zu Heloten in diesem Staate zu machen, kein Wort kann scharf genug sein, um den Widerspruch zu geißeln, der darin liegt, auf der einen Seite die Welt vom Locarnogeist zu versichern und auf der anderen Seite die Vernichtung gegen alles vorzutragen, was Minorität in diesem Staate heißt.

Schon einer der Vorredner hat erwähnt, daß es im alten Österreich eine Zeit gegeben hat, wo man versucht hat, den Deutschen im alten Österreich, namentlich den Sudetendeutschen so etwas ähnliches, aber nur einen Teil von dem zuzumuten, was man uns jetzt durch die Sprachenverordnung antun will. Die älteren von uns werden sich gewiß daran erinnern, es ist ein Sturm durch das deutsche Volk gegangen und von der Einheit dieses Sturmes ist der Mann und seine Verordnung hinweggeblasen worden. Vielleicht kommt jetzt wieder der Zeitpunkt, daß wir sagen können: Alles, was deutsch ist in diesem Gebiete von Rumburg bis Preßburg, von Eger bis Teschen, das muß sich wenigstens in diesem Punkte zusammenfinden: Ein Gedanke, ein Wort und eine Tat! Wir sind Deutsche und wollen es bleiben, auch wir haben unsere unveräußerlichen Rechte! Kein Atom von den Rechten und dem Besitz der anderen, aber was bis 1918 deutscher Besitzstand war, muß wieder deutscher Besitzstand werden und muß gesichert sein für alle Zukunft. Ohne diese Voraussetzung wird ein Locarnogeist nie kommen. Darum Widerstand und Kampf gegen diese neueste Erscheinung dieses Systems, bis dieser Auswuchs ad absurdum geführt ist, bis er verschwunden ist. Sudetendeutsches Volk, sieh zu deinen unveräußerlichen Rechten! (Souhlas a potlesk na levici.)

7. Øeè posl. Schweichharta (viz str. 342 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Unsere Partei hat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, wornach das Abbaugesetz aufgehoben werden soll. Das Abbaugesetz hat in den Reihen der deutschen Arbeiterschaft ungeheuere Verwüstungen angerichtet. Das Abbaugesetz ist ein Fallbeil gewesen, das insbesondere auf die deutsche Arbeiterschaft draußen in den Randgebieten niedergesaust ist. Das Abbaugesetz war ein Mittel in den Händen der èechischen Chauvinisten, unliebsame deutsche Arbeiter zu beseitigen. Es ist ein ungeheurer Mißbrauch mit diesem Gesetz getrieben worden, indem man überall, wo es halbwegs möglich war, aus chauvinistischen Gründen die besten und tüchtigsten Arbeiter aus den staatlichen Betrieben, aus den Eisenbahnwerkstätten, aus den Post- und Telegraphenanstalten, aus den Steuerämtern usw. entfernt hat, um an ihrer Stelle Fremde heranzuziehen. Ich kann in dieser Beziehung einige Fälle anführen. Was das Abbaugesetz für furchtbare Wirkungen hat, das haben wir draußen im deutschen Gebiet in allen Städten und Ortschaften deutlich verspürt und die Empörung der Bevölkerung ist eine allgemeine. Wir wissen, was z. B. in der Staatsbahnwerkstätte in Bodenbach vorgegangen ist. Dort waren einige Hundert deutsche Arbeiter beschäftigt, deren Zahl heute auf ein Minimum reduziert worden ist. Aber der Abbau ist eigentlich nicht in dem Sinne erfolgt, wie er ursprünglich vielleicht gemeint war, nämlich um eine Reduzierung vorzunehmen, in Wirklichkeit ist er bloß ein Austausch in der Richtung gewesen, daß man an Stelle der deutschen Arbeiter, an Stelle der ansässigen Arbeiterschaft fremde Arbeiter aus dem èechischen Sprachgebiet herangezogen hat. So hat man z. B. nach Bodenbach systematisch Leute aus dem Taborer Gebiet herangezogen, man hat in den Ortschaften des Taborer Bezirkes durch die Gemeindevorsteher, durch Zirkulare usw. Leute direkt vom Feld weg, einfache Arbeiter aufgenommen und hat sie in die Staatsbahnwerkstätte nach Bodenbach gebracht, während man die deutschen Arbeiter einfach aufs Pflaster geworfen hat. Überall, wohin man heute kommt, sieht man die Verwüstungen und Verheerungen, die das Abbaugesetz angerichtet hat. Bei allen Postanstalten, bei allen Telegraphenämtern kann man das merken, wenn man ein Telegramm oder einen Brief abschicken will. Jeder Geschäftsmann und jede öffentliche Körperschaft führt mit vollstem Recht darüber Klage, daß die derzeitigen Zustände unhaltbar geworden sind. Ich will nicht von der Lehrerschaft sprechen, die ebenfalls reduziert und abgebaut wurde, ich will nur auf die ungeheuere Erregung und auf das große Unrecht hinweisen, das geschehen ist, indem man ganz einseitig die Deutschen hinausgefeuert und sie gleichzeitig durch Èechen ersetzt hat. Gemeinden und öffentliche Körperschaften haben Protestkundgebungen veranlaßt, haben Protestversammlungen abgehalten, in denen sie sich mit diesen Fragen beschäftigt haben. Es ist nur ein Gebot der Gerechtigkeit und der Pflicht, wenn wir hier auf diese ganz unhaltbaren Zustände aufmerksam machen und verlangen, daß das Abbaugesetz schleunigst aufgehoben wird. Wenn es z. B. im § 128 der Verfassungsurkunde heißt, daß vor dem Gesetze jeder Staatsbürger gleich ist, jeder Staatsbürger das Recht auf staatliche Anstellung hat usw., so müssen wir konstatieren, daß dieser Paragraph durch das Abbaugesetz und durch die Praxis mit Hilfe dieses Abbaugesetzes mit Füßen getreten wurde. Nach allen Seiten hin sehen wir und fühlen wir das ungeheuere Unrecht, das hier geschehen ist und es gibt nur ein Mittel: Das Übel muß mit der Wurzel beseitigt werden. Das Gesetz muß fallen und es muß die Möglichkeit geschaffen werden, daß in den deutschen Sprachgebieten deutsche Beamte und deutsche Arbeiter beschäftigt werden und daß das gleiche Recht, das uns im Gesetze verbürgt ist, hergestellt wird in der Tat, nicht bloß auf dem Papiere. In diesem Sinne ist die Aktion, die wir hier unternommen haben, aufzufassen und ich bitte Sie deshalb, für die Dringlichkeit dieses Antrages zu stimmen. (Potlesk na levici.)

8. Øeè posl. Patzela (viz str. 344 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Ich habe die Dringlichkeit des Antrages der Abgeordneten Josef Patzel, Dr Franz Spina, Dr Felix Luschka, Dr Josef Keibl, Ing. Jung und Genossen, betreffend Aufhebung des Gesetzes 286 zum Jahre 1924 über Sparmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung zu begründen. Ich muß mir erlauben, von dieser Stelle aus zunächst an das Präsidium die Anfrage zu richten, was mit der Verhandlung des an demselben Tage mit der Unterschrift von 140 Abgeordneten eingebrachten Antrages der Abgeordneten Andreas Hlinka, Josef Patzel u. s. w. geschehen ist, worin wir den Antrag stellten, die Herren Dr Anton Švehla und Dr Emil Franke wegen Verletzung dieses Gesetzes in den Anklagezustand zu versetzen. Wenn die Herren der Mehrheit keine Ursache haben, eine Diskussion vor aller Welt zu scheuen, so müssen sie auch die Courage aufbringen, diesen Antrag auf die Tagesordnung des Hauses zu setzen. Es ist mehr als unstatthaft, wenn man mit der Meinung kommt, die Ministeranklage nicht verhandeln zu können, weil es seit 6 Jahren verabsäumt wurde, das betreffende Durchführungsgesetz der Verfassung zur Erörterung zu stellen. Und wenn man dieses Argument anwendet, so können wir daran erinnern, daß dem Abgeordnetenhause bereits ein Senatsbeschluß über die bezügliche Regierungsvorlage vorliegt, nachdem der Senat das Gesetz ungefähr 4 Jahre verhandelt und gründlich erörtert hat, so daß also die Möglichkeit besteht, innerhalb dreier Tage diese Vorlage im verfassungsrechtlichen Ausschuß zu erledigen und so auch die formelle Unterlage zur Ministeranklage zu schaffen. Wenn das die Herren nicht tun, so zeigen sie, daß die beiden Herren Minister eben Butter auf dem Kopfe haben und daß sie alle Ursache haben, vor der Welt die Diskussion über die Handhabung des Abbaugesetzes zu scheuen. Wir aber scheuen uns nicht. Wir wollen entsprechend unserem Verlangen vor dem Forum dieses Hauses den Nachweis erbringen, daß dieses Gesetz von den zu seiner Durchführung Berufenen mit Füßen getreten wurde, daß die feierlichen Versprechungen der Regierung nicht eingehalten wurden. Wir wollen auch den Nachweis liefern, daß dieses Gesetz ein plumper Schwindel war, ein Mittel zu politischen Zwecken, um unbequeme deutsche Angestellte, aber - ich bin so ehrlich, es zu sagen - auch um oppositionellen èechischen Parteien angehörige Beamte aus dem Staatsdienst hinauszueckeln. Ein plumper Schwindel, der vor dem kreditgebenden Ausland aufgeführt wurde, um dort den Anschein einer Verwaltungsreform vorzuschwindeln. (Výkøiky posl. Horpynky.)

Die Dringlichkeit des Antrages der Oppositionsparteien, die von ihnen gar nicht abgelehnt werden könnte, geht schon daraus hervor, daß seit Wochen auch die èechische Öffentlichkeit zugibt, daß das Gesetz ein vollständiges Fiasko erlitten hat, daß das, was man erreichen wollte, nämlich Ersparungen, nicht erzielt wurde, sondern daß im Gegenteil eine Mehrbelastung des Staatshaushaltes von über 500 Millionen im Jahr herauskam. Wenn sich die Herren der Regierungsparteien und die Herren Ressortminister nicht scheuen würden, so müsste diese Angelegenheit verhandelt werden, um auch vor der èechischen Öffentlichkeit festzustellen, was wahr ist; ob man den ehrlichen Versuch gemacht hat, eine Verwaltungsreform in die Wege zu leiten - denn von einer Durchführung ist ja noch gar keine Rede- oder ob man nur einen ungeheueren Schwindel aufgeführt hat, wie deren in diesem Staate schon genug vorgekommen sind.

Noch etwas anderes. Im Dezember 1924 schon haben wir von dieser Stelle aus dieses Fiasko vorausgesagt. Wir haben gesagt, daß ohne einen ordentlichen Plan einer Verwaltungsreform ein solches Gesetz, auch wenn die Absicht einer loyalen Durchführung bestehen sollte, ein Unsinn ist und ein Schwindel bleiben muß. Damals hat der Herr Ministerpräsident, einer derjenigen, der wiederholt Ministerworte gegeben und nicht gehalten hat, bei einer Vorsprache von Vertretern der deutschen, der magyarischen und der slovakischen oppositionellen Parteien den Gedanken einer nationalen Vergewaltigung weit von sich gewiesen. Er hat es aber auch abgelehnt, irgendwie im Gesetz durch eine Bestimmung die Möglichkeit einer solchen nationalen Vergewaltigung auszuschließen. Heute nun haben wir es erlebt, daß nicht nur Èechisierungsvereine, also private Vereinigungen, sondern auch ein Minister sich öffentlich gerühmt hat, mißliebige deutsche Angestellte herausgeschafft zu haben.

Wozu hat dieses Gesetz geführt? Tausende von braven deutschen Angestellten, von oppositionellen Angestellten überhaupt, wurden hinausgeworfen. Auf der Post herrscht ein Chaos. Und so kommt es vor, daß Leute geradezu verrückt werden, weil sie nicht den Aufgaben gewachsen sind, und die Post in die Kloake werfen, wie in Marienbad und Reichenberg. Es gibt unzählige Orte, größere Städte, wo früher eine viermalige Postzustellung täglich war, also europäische Verhältnisse herrschten, und wo jetzt asiatische Verhältnisse eingetreten sind, indem nur einmal im Tage die Post zugestellt wird oder zweimal in drei Tagen. Das rechtfertigt unseren Antrag, einerseits den Minister, der seine Unterbeamten so leichtfertig wirtschaften ließ, in den Anklagezustand zu versetzen, andererseits das Gesetz zu suspendieren. Auf der Eisenbahn herrschen unglaubliche Verhältnisse. Es gibt Eisenbahnschaffner, welche nicht wissen, in welchen Zug sie einsteigen sollen. Es ist vorgekommen, daß ein Schaffner in einen falschen Zug eingestiegen ist und sich erst von der Bevölkerung belehren lassen mußte, daß er sich in einem falschen Zug befinde. Es kommt jede Woche vor, daß Kondukteure ihre Station überfahren. Betrüblich aber ist es, daß auch die Moralität der Bediensteten stark gesunken ist. In 10 Jahren des alten Österreich haben wir es nicht erlebt, daß Unregelmäßigkeiten seitens des Personals in so starkem Maße vorkamen, wie hier jetzt. Natürlich, durch ein Protektionssystem wurde das èechische Personal moralisch so korrumpiert, daß es kein Wunder ist, wenn persönliche Korruption hinzutritt. Ich frage den Herrn Dr Franke der hier ist, ob er auch solche Dinge rechtfertigt. (Hluk.)

Místopøedseda Slavíèek (zvoní): Prosím pány poslance o klid.

Posl. Patzel (pokraèuje): Ich führe dem hohem Hause einen Fall vor, der sehr charakteristisch ist. In den Postämtern Westböhmens, die der sehr berühmten Postdirektion Prag unterstehen, findet sich eine Aufschrift, die ich in meiner Muttersprache vorbringe und die lautet: "Anordnung. Bei der letzten Besichtigung der Ämter durch den Herrn Kommissär Vejborný" - das ist ein berüchtigter Mann für unsere deutschen Postler - "wurde sichergestellt, daß die Angestellten des hiesigen Amtes" - in einer anderen Stadt steht "beider hiesiger Ämter" - "jene Aufträge und Anordnungen, die mehrmals eingeschärft wurden, nicht einhalten, daß sie unter einander ausschließlich èechisch zu sprechen haben, und daß sie sich dieser Sprache überall möglichst zu bedienen haben. So wie die Beamten, sprechen auch die Angestellten untereinander ständig lediglich deutsch. Ich mache Sie auf die hiesige Anordnung, Zahl 10 vom 5. November 1925 aufmerksam und mache Sie nochmals aufmerksam, daß eine Nichteinhaltung dieser Anordnung wird bestraft werden." In der Èechoslovakischen Republik kann es also vorkommen, daß ein Postkommissär, der zu überwachen hat, daß bei den Postämtern Ordnung herrscht, deutsche Postbeamte mit Strafen bedrohen darf, wenn sie im privaten Verkehr unter einander die deutsche Sprache gebrauchen, ohne daß dieser Kerl, dieser Lump sofort vom Amt suspendiert und ins Kriminal gesteckt wird. Das ist unerhört, wenn in einem Amt angeschlagen werden darf, daß deutsche Beamte untereinander nicht deutsch reden dürfen. (Výkøiky na levici.) Aber sehen Sie, manche Ihrer èechische Beamten, die jetzt Minister und Sektionschefs sind, haben im alten Österreich viel schlechter deutsch gesprochen, als unsere Beamte jetzt èechisch, wenn sie bei der Sprachprüfung durchfallen. Ich weiß nicht, ob ein wirklich ehrenhafter Èeche ein solches Vorgehen auch nur einigermaßen billigen kann. Als wir verlangt haben, daß beim Abbaugesetz die Einhaltung mindestens des nationalen Schlüssels gewährleistet werden solle, so daß das Verhältnis der Angestelltenschaft und Beamtenschaft unserer Nation nicht verschlechtert würde, hat man es abgelehnt. Aber dort, wo es den Èechen angenehm ist, kommt der nationale Schlüssel. Da hat z. B. die Tabakregie, die dem Herrn Finanzminister untersteht, durch den Herrn Zentraldirektor Dr Pospíšil angeordnet, daß bei den Angestellten, den Arbeitern und Arbeiterinnen, der nationale Schlüssel im ganzen Staatsgebiet hergestellt wird. D. h.: Da die Tabakfabriken seinerzeit zum großen Teil in den landwirtschaft- u. industriearmen deutschen Grenzgegenden errichtet wurden, muß dort der ziffermäßige Schlüssel des ganzen Staates hergestellt werden. Wenn wir aber fragen, ob der Schlüssel auch gelten solle in der Angestelltenschaft bei der Post, Eisenbahn, sowie bei den staatlichen Bergwerksunternehmungen auch im deutschen Gebiet, da wird es von den èechischen Ministern glatt abgelehnt.

Die Dringlichkeit unseres Antrages erscheint dadurch begründet, daß die Regierung keine Ersparungen erzielt hat, sondern, wie die Öffentlichkeit, auch die èechische Öffentlichkeit feststellt, daß die Durchführung des Abbaugesetzes lediglich eine weitere Verteuerung der Administrative um mindestens eine halbe Milliarde im Jahre herbeigeführt hat. Es ist festgestellt und durch das Geständnis der betreffenden Übeltäter sichergestellt - auch Minister waren solche Übeltäter - daß dieses Gesetz zu einer nationalen Vergewaltigung mißbraucht wurde, um die deutschen Angestellten aus dem Staatsdienst zu entfernen. Nur die sofortige Einstellung des Abbaues und die Wiedergutmachung des ungeheuren unseren deutschen Angestellten zugefügten Unrechtes, des Unrechtes an der Volkswirtschaft, des Unrechtes, das an Tausenden von armen deutschen Familien begangen wurde, kann Wandel schaffen, kann verhüten, daß weiteres Unglück entsteht. Sie glauben, die Dinge gut zu führen, wenn Sie aus angeblicher Angst um den Bestand Ihrer Republik den zahlenmäßigen Anteil unserer deutschen Angestellten vermindern, namentlich dort, wo es sich um die Transportunternehmungen handelt. Wir kennen die Absicht. Auf der einen Seite besteht die Absicht, viele Tausende èechische Anwärter in den Staatsdienst zu bringen; auf der anderen Seite sind viele von der Absicht geleitet, damit die unbequeme deutsche Kontrolle aus der Welt zu schaffen, die den Herren auf die Hände schaut, den Herren, für die der erste Mann dieses Staates seinerzeit das Wort geprägt hat: "Du sollst arbeiten und du sollst nicht stehlen!" Es scheint, daß man das Danebensitzen der deutschen Beamten, deren Anwesenheit schon manchen Unfug verhüten kann, verhindern will. Wir müssen das den Herren überlassen. Sie werden sich einmal daran erinnern, daß es für Ihre Verwaltung ein Unglück war, die guten, verdienten, ehrlichen, fleißigen deutschen Angestellten aus dem Dienste gejagt zu haben. Dann aber wird es für Ihre geschätzte Republik schon zu spät sein. (Potlesk na levici.)

9. Øeè posl. Böhma (viz str. 353 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Vor 4 Monaten hat die Welt erlebt, daß Ministerpräsidenten und Außenminister verschiedener Staaten, in einem Schweizer Städtchen, Locarno genannt, einen Vertrag unterzeichnet haben, der der Auftakt zum Frieden, zur Völkerversöhnung sein sollte. Wenn ich mich weniger mit dem Exposé des Außenministers dieses Staates beschäftige, sondern mehr mit diesem Vertrage, so will ich damit aufweisen, daß dieser Vertrag bis zum heutigen Tage an der Gesinnung der einzelnen Staaten und Völker kein Jota geändert hat. Ich will damit hinweisen auf den Kampf Deutschlands, den es führen muß um die Herabsetzung der Truppenkontingente im Rheinlande zu erzielen, einer gewaltigen Belastung für das Deutsche Reich, was wohl einem jeden vernünftigen Menschen klar sein muß. Ich will aber auch hinweisen auf den schweren Kampf des deutschen Volkes, den es führen mußte, u mdie besetzte Zone endlich frei zu bekommen. Und als der Vertrag von Locarno unterschrieben war, hat der italienische Heros es für notwendig gehalten, er, der den Vertrag selbst unterschrieben hat, Worte zu gebrauchen, die, unter früheren Verhältnissen einer Kriegserklärung gleichbedeutend gewesen wären. Er hat von dem italienischen Dreifarb gesprochen, der von dem Brenner herab auch in das Tal des Brenners und darüber hinaus getragen werden könnte. Er hat die deutsche Nation verhhnt, nichts weniger als verhöhnt, und das 4 Monate nachdem er den Friedensvertrag von Locarno, im Geiste der Völkerversöhnung unterschrieben hat.

Unser Herr Außenminister hat am gestrigen Tage zu einer Frage Stellung genommen, die ich als eine Einmischung in die innerpolitischen Verhältnisse eines Staates bezeichnen muß. Wer verhindert den Eintritt des Deutschen Reiches in den Völkerbund durch Forderungen, auf die Deutschland niemals eingehen wird? In der französischen Presse fordert unser Außenminister als Parität für den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund den Eintritt Polens in den Völkerbundrat. Und wie wird dieser permanente Eintritt Polens in den Völkerbundrat aufgenommen? Widerspruch im In- und Auslande. Unwillen, wo man hören und sehen kann. Und warum soll gerade der Vertreter der èechoslovakischen Republik das Hindernis bilden, um Deutschland den Eintritt in den Völkerbund schwer zu machen? Ich glaube, ich habe darauf nur eine Antwort zu geben, und diese Antwort ist, daß vielleicht dann einmal die deutschen Minderheiten dieses Staates durch den Eintritt Deutschlands zu ihrem Rechte kommen könnten. Um das zu verhindern, darf das Deutsche Reich absolut nicht so ohne weiters in diesen Völkerbund kommen, sondern es müssen ihm die gröstmöglichen Schwierigkeiten bereitet werden, um den Deutschen in diesem Staate nicht jene Rechte zu geben, die unser Herr Außenminister ihnen in den bekannten Friedensverhandlungen versprochen hat, die alle meine Vorredner hier angeführt haben. Als Vertreter des deutschen Landvolkes habe ich die vornehme Aufgabe übernommen, anläßlich der heutigen Debatte über die innen- und außenpolitische Lage insbesondere zu einer Frage im Inneren dieses Staates Stellung zu nehmen. Es ist eine der wichtigsten Fragen für unser deutsches Volk. Denn jede Nation, die den Grund und Boden unter den Füßen verliert, verliert damit auch gleichzeitig ihre Selbständigkeit, und ich gestatte mir deshalb nunmehr zur Frage der Bodenreform Stellung zu nehmen.

Welch großes Unrecht in dieser Frage an dem deutschen Volke hier verbrochen worden ist, ist mir sehr leicht nachzuweisen, und ich werde die heutige Gelegenheit auch benützen und dieses Unrecht von dieser Tribüne aus vor der Öffentlichkeit brandmarken. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.)

Man hat am 16. März 1919 ein Gesetz geschaffen, welches sich das Beschlagnahmegesetz nennt. Das Gesetz war hier, um die Regelung des Grundeigentums in diesem Staate vorzunehmen. Wir haben ein Gesetz bekommen, welches am 27. Mai 1919 in Kraft trat, und dieses Gesetz war das Kleinpächtergesetz, welches wir, da es den wirtschaftlich Schwachen Grund- und Bodenerwerb möglich machte, auf das herzlichste begrüßen konnten. Aber wir haben nachträglich ein Gesetz bekommen, das Gesetz vom 23. Juli 1920, welches sich Zuteilungsgesetz nannte. Und dieses Gesetz war es, welches man dazu benützte, um die Überführung des deutschen Grundes und Bodens in èechische Hände zu bewerkstelligen. Ich stehe hier auf dieser Tribüne im Namen von hunderten deutscher Bodenbewerber, um das Recht zu fordern, das ihnen nach dem Gesetz zusteht. Aber wir haben erfahren müssen, daß der wichtigste Punkt dieses Gesetzes mißachtet wurde, daß die Bildung der verschiedenen Kommissionen, in welchen die Vertreter der Gemeinden, die Fachorganisationen der Bodenbewerber der Bezirke, die der Geldinstitute, der Legionäre und andere Korporationen das Recht bekommen sollten, bei der Bodenverteilung ihren Einfluß zu nehmen, nirgends vorgenommen wurde. Über Nacht wurde der Grund und Boden über den Kopf der deutschen Bevölkerung hinweg entweder als Restgut verschachert oder an jene Zahlreichen verteilt, die dem Bodenamt besser zu Gesichte standen als die deutschen Bewerber.

Und als § 28 des Zuteilungsgesetzes im Verwaltungsausschuß des Bodenamtes zur Sprache kam und der bekannte Abgeordnete Vraný an den Präsidenten des Bodenamtes Dr Viškovský die Anfrage stellte, ob es nicht angezeigt wäre, im deutschen und ungarischen Gebiet keine Ortsberatungsausschüsse zu bilden, den Gemeinden nicht das Recht zu geben, die Auswahl der Bodenbewerber zu treffen, da antworte der heutige Justizminister, der Präsident des Bodenamtes Dr Viškovský: Im Gesetz steht ja "nach Umständen". Und was dieses Wort "nach U tänden" bedeutet, werde ich heute noch Gelegenheit haben, zu beweisen. Das geschah in der 39. Sitzung am 12. Dezember 1919.

Das èechische Volk versucht auch nachzuweisen, daß das Unrecht am deutschen Volk begründet ist. Womit begründet man das Unrecht? Das èechische Volk nimmt die Schlacht am Weißen Berge her, von der bekannt ist, daß sie nicht ein Kampf zwischen den Nationen sondern ein Kampf zwischen Religionsgemeinschaften gewesen ist, wobei die Aufständischen gegenüber den kaiserlichen Truppen unterlegen sind. Und es kann bewiesen werden, daß unter den Aufständischen sich genau so Deutsche wie Èechen befanden und ich kann beweisen, daß bei der kaiserlichen Regierung, die nach dieser Schlacht kam, Männer, die die obersten Richter waren und den Entwurf der Hinrichtung, den Entwurf zur Güterkonfiskation ausarbeiteten, der èechischen Nation angehört haben. Lobkowitz hat damals das oberste Richteramt innegehabt, von Slavata ist der Plan für die Hinrichtungen und Güterkonfiskationen entworfen worden. Beide waren Èechen. Und weiters möchte ich anführen, daß Dr Ritter von Michovsky von Sebusein jener gewesen ist, welcher als kaiserlicher Richter bei diesen Schandtaten fungiert hat. Der Exponent des èechischen Volkes ist zufällig nicht hier, aber es ist kein anderer als Herr Dr Kramáø, der als Geschichtsforscher in seinem Werke über die böhmische Politik nachgewiesen hat, daß die Schlacht am Weissen Berge nicht die Ursache der Bodenkonfiskation des èechischen Volkes war, Dr Kramáø hat vielmehr nachgewiesen, daß die Selbständigkeit des èechischen Volkes, soweit es sich um die Verwaltung und Gesetzgebung handelte, erst 1749 unter Maria Theresia verloren ging, als eine zentralistisch regierte österreichische Monarchie geschaffen wurde, ohne daß die böhmischen Stände irgendwie welche Schuld daran hatten. Man wird Herrn Kramáø keine Deutschfreundlichkeit nachweisen, wohl aber das Gegenteil! Obwohl also die Unrichtigkeit dieser Anschauungen nachgewiesen ist, wurde am 17. September 1919 in großer Aufmachung dem èechischen Volke die Brechung des Jahrhunderte dem èechischen Volke auferlegten Joches verkündet. Man ist sogar weiter gegangen, man ging in die Kasernen und hat den Soldaten dort den Haß gegen das deutsche Volk in der Bodenfrage gepredigt, man hat der Jugend bei allen Festen und allen Anlässen den Haß gegen das deutsche Volk in der Bodenreformfrage eingeimpft. Selbst wenn wir all das entschuldigen, dann entschuldigen wir nicht, was ich hiemit anführe. Von èechischer Seite war vorhin der Vorwurf zu hören, daß sich deutsche Professoren in chauvinistischem Sinne in diesem Parlament gebärden. Ich vertrete niemanden, nur meine Ansicht und Weltanschauung, aber ich möchte daran erinnern, daß èechische Professoren im Jahre 1919 auch nicht anders gehandelt haben. Prof. Horáèek, der damals im Parlament saß, hat wiederholt in Leitartikeln folgende Grundsätze verkündet: Keine Freundschaft, keine Beziehungen zu Österreich, zu Deutschland, zu Ungarn, weder politisch noch wirtschaftlich, kein Zollbündnis, keine gemeinsame Währung, kein Steuerverkehr, keine Handelskonventionen. Ich frage jene Personen, die als Professoren der Nationalökonomie einen Ruf genießen, ob sie nicht Grund genug hatten ein Staatswesen von einer höheren Warte aus zu betrachten als von der Warte des ewigen nationalen Hasses, und dies auch noch im Volke zu predigen? Dieser Vorwurf fällt auf jene zurück, die vorhin den deutschen Professoren den Vorwurf des übermäßigen nationalen Chauvinismus machen wollten. Ich habe dies deshalb angeführt, weil ich hören mußte, wie man sich vor kurzer Zeit über die Ansichten dieser Leute hier geäußert hatte. Und nun, meine verehrten Damen und Herren, das unter solchen Verhältnissen nur eines eintreten konnte, der Ruf des èechischen Volkes nach der Èechisierung des deutschen Grundes und Boden, war klar, war so klar, daß man wohl darüber nicht zu sprechen braucht. Aber eines dürfen wir heute gelegentlich der Behandlung der ungarischen Frage nicht verschweigen. Das Kleinpächtergesetz wurde von einem Prager Landtag verworfen, und dieser ist nichts anderes als eine Tagung der èechischen Minoritäten unter Hinzuziehung behördlicher Organe, kann also offiziell als eine Tagung, mit der die Regierung, welche jetzt in diesem Staate herrscht, im Einvernehmen steht, bezeichnet werden. Die Verwerfung wurde damit begründet, daß dem deutschen Kleinbesitzer am Lande die Möglichkeit gegeben würde, auch Grund und Boden zu erwerben, und es ist bezeichnend, daß im ungarischen Teile dieser Republik das Kleinpächtergesetz überhaupt nicht veröffentlicht wurde. Dieser Beschluß wurde am 14. Dezember des Jahres 1920 in der 43. Sitzung des Verwaltungsausschusses des Bodenamtes gefaßt.

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