K této konfiskaci dovolujeme si upozorniti na následující: Básnì Šrámkovy t. j. Psí chorál a Pøiletìli adjutanti vyšli knižnì i za Rakouska a nebyly konfiskovány. Verhaerenova Vzpoura vyšla ve stejnojmenné knize u nakladatele Borového v Praze. Básnì Der Rothe Max a Vlasti byly bez závady obtištìny v èasopise Proletkult a báseò Der rothe Max mimo to ještì v knize Rudé Zpìvy v nakladatelství Vortelovì a Rejmanovì v Žižkovì.

Vzhledem k tomu táží se podepsaní:

Je v intencích pánì ministrových zavésti v demokratické Èsl. republice censuru øíznìjší a horší než byla ve staré monarchii?

Dospìly - podle názoru -pánì ministrova pomìny v Èeskoslovensku již tak daleko, že i básnìmi je možno otøásti jeho bezpeèností a že tudíž je nutno básníky stavìti pod censorský dozor?

Co hodlá pan ministr uèiniti, aby se podobné ostudné pøípady více neopakovaly?

V Praze dne 24. èervna 1925.

Toužil, Blažek, Teska, houser, Tausik, Haken, dr. Šmeral, dr. Gáti, Krejèí, Malá, Burian, Darula, Šafranko, Merta, Kunst, Skalák, Mikulíèek, Svetlik, Koutný, Sedorjak, Mondok.

XV./5211 (pøeklad).

Interpelace

poslance Windirsche a druhù

ministrovi financí,

že liberecký berní úøad protahuje výmìnu a odevzdávání váleèných pùjèek.

Venkovské obyvatelstvo v okrese libereckém bylo již dávno rozhoøèeno, že liberecký berní úøad nemohl stranám vydávati tiskopisy potøebné pøi úpravì rakouských a uherských váleèných pùjèek podle zákona ze dne 30. záøí 1924, è. 216 Sb. z. a n., ponìvadž jich nemìl v zásobì tolik, kolik se jich požadovalo. Proto musili mnozí jíti k úøadu nìkolikráte, èasto velmi daleko. Již tím byly èetné strany rozmrzeny, nebo utrácely èas i peníze. Zklamání a rozhoøèení se však vyvrcholilo dne 20. èervna 1925, když strany chtìly odevzdati váleèné pùjèky u libereckého berního úøadu. Tohoto dne pøišlo o ta lidí k bernímu úøadu marnì, protože právì na ten den ustanoveno bylo èištìní úøedních místností. Strany, pøipravené zbyteènì o èas i peníze, - mnohé z nich musely jeti do Liberce dokonce drahou - nedovedly pochopiti, proè bylo naøízeno èistiti místnosti berního úøadu libereckého v této tak dùležité a pro vìtšinu držitelù váleèných pùjèek tak osudné dobì, kdy beztoho k výmìnì zbývá jen nìkolik dní. Pøi nejmenším bylo však bezohledné, že strany nebyly na to døíve upozornìny zprávou v novinách.

Aby pøíštì byly vylouèeny takové události, tážeme se, je-li pan ministr financí ochoten naøíditi, aby strany byly na to døíve náležitì upozornìny, zamýšlí-li se èistiti místnosti berního úøadu?

V Praze dne 22. èervna 1925.

Windirsch, Böllmann, Sauer, Pittinger, Schälzky, Scharnagl, Patzel, Wenzel, Kostka, Bobek, dr. W.,Feierfeil, dr. Hanreich, Böhr, Knirsch, Køepek, inž. Jung, J. Fischer, Platzer, Simm, dr. Luschka, Heller, dr. Kafka, dr.;Petersilka.

Pùvodní znìní ad I./5211.

Interpellation

der Abgeordneten Josef Patzel, Dr. Keibl, Schälzky und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge betreffend die Stellenlosenfürsorge der Allgemeinen Pensionsanstalt.

Die Tagespresse berichtet, dass die Verwaltungskommission der Allgemeinen Pensionsanstalt in ihrer Sitzung vom 2. April 1. J. beschlossen hat, in Hinkunft nur mehr jenen stellenlosen Angestellten Birne Geldunterstützung zuzuwenden, die einer den Staatsbetrag zur Arbeitslosenunterstützung nach dem Gesetze Slg. d. G. u. V. Nr. 267 vom 19. Juli 192,1 auszahlenden Fachorganisation angehören.

Dieser Beschluss zielt ganz offensichtlich darauf ab, innerhalb der Allgemeinem Pensionsanstalt zwei verschiedene Klassen von Versicherten zu schaffen, deren eine erhöhte fechte, deren andere mindere Rechte geniessen soll. Insoweit ist der Beschluss zunächst ein ungewöhnlich grober Verstoss gegen den doch gerade für eine soziale Versicherungseinrichtung mit Zwangscharakter unentbehrlichen Grundsatz der gleichmässigen Behandlung aller Versicherten.

Der genannte Beschluss der Verwaltungskommission der Allgemeinen Pensionsanstalt ist weder mit den Grundgedanken des sozialen Versicherungswesens zu vereinbaren doch kann er Anspruch auf irgend eine andere sachliche Begründung erheben. Er lässt vielmehr eindeutig erkennen, dass er unter Beiseitestellung auch des einfachsten Menschlichkeitsgefühles zweckbetont die Benachteiligung des einen Teiles der Versicherten anstrebt. Das dahin gelegene Unrecht ist umso verwerflicher, als auch die gegenwärtig von der Stellenlosenfürsorge der Allgemeinen Pensionsanstalt ausgeschlossenen Versicherten für deren Kosten mit ihren Versicherungsbeiträgen ebenso aufkommen müssen wie die bevorzugten Versichertenkreise.

Im übrigen halten wir dafür, dass der angeführte Beschluss auch mit den geltenden Bestimmungen des Pensionsversicherungsgesetzes im Widerspruche steht.

Wir nehmen daher über ausdrückliches Ersuchen vieler tausender beteiligter Privatangestellter Veranlassung, an den Herrn Minister für sociale Fürsorge die folgende Interpellation zu richten:

1. Ist dem Herrn Minister der mehrfach genannte Beschluss der Verwaltungskommission der Allgemeinen Pensionsanstalt bekannt und ist dieser Beschluss seitens des Ministeriums für soziale Fürsorge als der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits auf seine gesetzliche Begründetheit hin überprüft worden?

2. Ist der Herr Minister bereit, diesen Beschluss wegen seiner ebenso unsozialen Wirkung Wie unmoralischen Natur mit sofortiger Wirkung aufzuheben?

3. Ist der Herr Minister bereit, dafür zu sorgen, dass die gleichmässige Behandlung aller Versicherten der Allgemeinen Pensionsanstalt auch auf dem Gebiete der Stellenlosenfürsorge dieser Anstalt gewährleistet wird?

Prag, am 4. Juni 1925.

Patzel, Dr. Keibl, Schälzky, Knirsch, Wenzel, Ing. Jung, Dr. Lehnert, Matzner, Dr. Radda, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Palkovich, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Kurak, Dr. Brunar, Dr. Lodgman, Simm, Dr. E. Feyerfeil, Scharnagl, Kraus, Dr. Lelley, Dr. Körmendy-Ékes, Füssy, Dr. Korláth, Bobek, Dr. Petersilka, Budig, Böhr.

Pùvodní znìní ad II./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Gen.

an den Finanzminister

betreffend Weisungen des Gefällskontrollamtes in Friedland i./B. über die Einzahlung der Fleischsteuer.

Das Gefällskontrollamt im Friedland i. B. hat am. 20. April 1925 unter Zahl 812 dem Gemeindeämtern im politischen Bezirk Friedland i. B. den Auftraf; erteilt, in jenen Stunden, wo die Postämter beschlossen sind, Einzahlungen der Fleischsteuer entgegenzunehmen und mit dem Gefällskontrollamte in Friedland i.. B. zu verrechnen.

Diese Weisung des Gefällskontrollamtes in Friedland i. B. ist in keiner Weise gesetzlich begründet und sie steht mit den Anordnungen des Finanzministeriums sogar in direktem Widerspruche, denn es wurde verfügt, dass Staatssteuern und die Zuschläge zu den umlagenpflichtigen Staatssteuern von den Gemeindeämtern überhaupt nicht mehr entgegengenommen werden dürfen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zahlungen sind unter Benützung von Posterlagscheinen direkt an die zuständigen Steuerämter zu leisten.

Die Anordnung des Gefällskontrollamtes in Friedland i. B. ist aber auch widersinnig, denn an jene Stunden, wo die Postämter geschlossen sind, amtieren auch die Gemeindeämter nicht. Auch die Gemeindeämter sind an Sonntagen gänzlich geschlossen, sie amtieren an Feiertagen nur teilweise und an Wochentagen decken sich die Amtsstunden vollständig mit jenen der Postämter.

Das Gefällskontrollamt in Friedland i. B. hat vollkommen willkürlich gehandelt und deswegen wird gefragt:

Ist der Herr Finanzminister bereit, zu veranlassen, damit das Gefällskontrollamt in Friedland i. B. angewiesen wird, im besonderen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Fleischsteuer und im allgemeinen die oberbehördlichen Verschriften bezüglich der Steuerabfuhren zu beachten?

Prag, am 8. Juni 1925.

Windirsch, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Spina, Dr. Radda, Dr. E. Feyerfeil, Zierhut, Kraus, Dr. Lehnert, Ing. Kallina; Sauer, Heller, Platzen Patzel, Simm, Wenzel, Knirsch, Ing. Jung, Böllmann, J. Fischer, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad III./5211.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Holitscher, Taub, Kirpal und Genossen

an den Minister für Volksgesundheit und körperliche Erziehung

wegen des Versagens des Ministeriums.

Das Ministerium für Volksgesundheit und körperliche Erziehung ist seilt mehr als zwei Jahren in einen Zustand der Erstarrung und der Unfruchtbarkeit verfallen, der bedenkliche Folgen für die Volksgesundheit zeitigen muss; besonders auffälig ist die absolute Sterilität auf gesetzegeberischem Gebiete. Nicht ein einziges Gesetz hat es in den J. 1923-1925 der Nationalversammlung unterbreitet, wenn von der selbstverständlichen und nicht gerade schöpferischen Verlängerung des Sanitätszuschlages abgesehen wird. Das einzige Gesetz, das sonst im Amtsblaue des Ministeriums zu finden ist, betrifft das Verbot des Lohnstillens; es ist aber einem Initiativantrage zu verdanken und das einzige Verdienst des Ministeriums bestand darin, das Zustandekommen des sozial dankenswerten Gesetzes zu verzögern.

Wer die Tätigkeit des Gesundheitsministeriums in den letzten Jahren verfolgt hätte, ohne die wirklichen Verhältnisse zu kennen, müsste zu der Ueberzeugung gelangen, dass auf dem Gebiete der Sanitätsgesetzgebung in diesem Staate überhaupt nichts mehr zu leisten ist, anders könnte er sich diese völlige Untätigkeit nicht erklären. Und doch ist das Gegenbeil der Fall, es wäre umfassendste und eifrigste Tätigkeit dringendst notwendig! Es ist nicht möglich, alle Reformen und Aufgaben aufzuzählen, deren Lösung kategorische Pflicht des Gesundheitsministers wäre, nur die wichtigsten seien angeführt.

Ein neues Apothekengesetz ist dringend notwendig; der gegenwärtige Zustand ist unerträglich.

Ein Geburtsassistentinnengesetz, das zur Behebung der zunehmenden Not an Hebammen, aber auch wegen ihrer ganz unzureichenden Austand Fortbildung längst hätte erlassen werden müssen, wunde wiederholt versprochen, fehlt aber bis heute.

Das Aerztekammergesetz ist durchaus veraltet und müsste gründlich reformiert, den gegenwärtigen Verhältnissen angepasst werden.

Wir brauchen dringendst eine Aerzteordnung und ein Aerzterecht, wie sie in den meisten Kulturstaaten zu finden sind und durch die verwickelten Verhältnisse des modernen Lebens geradezu gebieterisch verlangt werden.

Nicht minder erheischen die das Irrenwesen betreffenden ganz veralteten und rückständigen gesetzgeberischen Bestimmungen eine gründliche Reform, die dem Gesundheitsministerium im Vereine mit dem Justizministerium obliegen würde.

Das geltende Seuchengesetz ist keineswegs schlecht, bedarf aber in manchen Punkten eine den Fortschritten der Wissenschaft und den Erfahrungen der letzten Jahre Rechnung tragende Ergänzung; sehr erwünscht wäre aber ein modernes Tuberkulosenschutzgesetz.

Ein Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor Kurpfuscherei und Ausbeugung durch Heilmittelspezialitäten marktschreierische Reklame für Medikamente und Heilbehelfe ist sehr notwendig.

Von einem Bädergesetz haben wir schon oft gehört und gelesen; und gewiss besteht das Bedürfnis nach einem solchen, freilich nicht nach einem, das ausschliesslich die Reglementierung und Bürokratisierung, besonders aber die rücksichtslose Èechisierung der Kur- und Badeorte bezweckt, wie es bei dem famosem Entwurfe der Fall war, den das Ministerium vor Jahren ausgearbeitet hatte, sondern nötig ist eines, das die Heilquellen und Kurmittel der Ausbeutung durch das Privatkapital entzieht und möglichst breiten Schichten der Bevölkerung zugänglich zu machen sucht.

Es wäre Pflicht des Gesundheitsministeriums, Massregeln zur Bekämpfung der furchtbaren gesundheitlichen Schädigungen vorzuschlagen, die die geltende Gesetzgebung über die Fruchtabtreibung verschuldet, sowie auch den Kampf gegen die Volksseuche Alkoholismus nicht der Initiative der Volksvertretung und privater Tätigkeit zu überlassen, sondern führend voranzugehen.

Dass die Physikatsprüfung nicht einer gründlichen Reform unterzogen wurde, ist skandalös. Ursprünglich nur für Bezirksärzte bestimmt, muss sie jetzt von jedem Gemeinde- und Distriktsarzt abgelegt werden; da wird er dann über Dinge geprüft, die er in seinem ganzen Leben nicht braucht, aber vom Ausbildung in sozialer Medizin, Fürsorge- und Sozialversicherungswesen, Anleitung zu gesundheitlicher Aufklärungsarbeit, den wichtigsten Pflichten, die ihn erwarten, ist fast keine Rede. Der Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses hast im Jahre 1922 einstimmig eine Resolution angenommen, in der die Regierung aufgefordert wird, eine Sozialärztliche Akademie zu errichten, die den jungen Aerzten diese Kenntnisse verschaffen soll; aber diese Resolution ist gerade so unbeachtet liegen geblieben wie hundert andere, die im den Protokollen eingesargt liegen.

Ja hiesse den Umfang dieser Interpellation über das Mass des Zulässigen erweitern, wollten wir auch die Verwaltungstätigkeit des Ministeriums eingehender Kritik unterziehen. Hingewiesen sei nur auf die unerhörte Langsamkeit und Schwerfälligkeit, mit der die Entscheidungen des Ministeriums hinausgehen, woran gewöhnlich nicht die Referenten Schuld tragen, in der Regel liegt es daran, dass ihren Vorschlägen das Placet allzu Lange vorenthalten wird. Es ist ja auch amtlich festgestellt, dass in keinem Ministerium die Zahl der Fehlentscheidungen so gross ist wie im Gesundheitsministerium, was keineswegs auf besondere Fachkenntnis schliessen lässt.

Hervorgehoben sei schliesslich noch die grosse Härte und Rücksichtslosigkeit, mit der man Altpensionisten und Witwen Jahre lang auf die ihnen zustehenden Ruhegenüsse warten lässt. Es handelt sich fast ausschliesslich um ganz mittellosse, dem Elend preisgegebene Greise und Greisinnen, die man wegen kleinlicher bürokratischer Vexationen geradezu dem Hunger überliefert.

Unter diesen Umständen kann man sich wirklich nicht darüber wundern, dass viele Menschen das Gesundheitsministerium für überflüssig halten; wohl aber ist es merkwürdig, dass niemand Protest gegen diese Zustände erhebt und Abhilfe fordert. Dazu wäre vor allem der Staatsgesundheitsrat berufen, der in der ersten Sitzung nach seiner Neukonstituierung den Fortbestand des Ministeriums gefordert, sich aber gehütet hat, auch nur mit einem Worte anzudeuten, wie unzureichend seine Tätigkeit ist. Freilich ernennt der Gesundheitsminister die Mitglieder des Staatsgesundheitsrates und hat so sorgfältige Auswahl getroffen, dass dort sicher kein oppositionelles Wort laut werden wird.

Wir fragen den Herrn Minister:

Ist es dem Herrn Minister bekannt, dass eine Reihe von dringenden gesetzgeberischen Aufgaben seit Jahren der Erledigung harrt, dass das Ministerium legislativ durchaus steril ist, seinen Pflichten nirgends nachkommt und völlig versagt?

Ist er bereit, Abhilfe zu schaffen und dafür zu sorgen, dass das Ministerium endlich die ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllt, besonders die dringend notwendigen Gesetze ausarbeitet und ehebaldigst der Nationalversammlung vorlegt?

Prag, am 4. Juni 1925.

Dr. Holitscher, Taub, Kirpal, Grünzner, Häusler, Schweichhart;. Fischer, John, Schiller, Hackenberg, Deutsch, Wittich, Pohl, Dr. Czech, Hoffmann, Uhl, Löwa, Kaufmann, Leibl, Beutel, Heeger, Jokl, Koscher.

Pùvodní znìní ad IV./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Lodgman und Genossen

an den Minister des Aussern

betreffend den Zusammenhang zwischen dem russischen Goldschatz und den Legionären.

Die Osteuropäische Korrespondenz bringt in der Nr. 11 vom 5. Mai 1925 nachstehende Ausführungen:

Das Schicksal des ehemaligen russischen Goldschatzes und die èechische Emigrantenpolitik.

Es ist bekannt, dass die èechisch-slovakische Legion, die im Jahre 1917 gegen Oesterreich-Ungarn focht, und später sich in Sibirien zusammengezogen, um im Verbande der Armee Koltschaks die Bolschewisten zu bekämpfen, bei ihrer Rückkehr in die Èechoslovakei im Jahre 1921 einen grossen Goldschatz mit sich führte. Wie verlautet, ist dieser Schatz zum grössten Teile zur Gründung der Legiobank, der Bank der ehemaligen èechischen Legionäre, eines der grössten Institute der Èechoslovakischen Republik, verwandt worden. Es lässt sich aber mit Sicherheit sagen, dass auch der èechische Staut bei der Teilung der Kriegsbeute seiner Legionäre nicht leer ausging.

Nun versammelten sich im April dieses Jahres im Rathaus des IV. Bezirkes in Paris die Besitzer der russischen Anleihen, um das überaus wichtige Protokoll über das Schicksal des ehemaligen russischen Goldschatzes zur Kenntnis zu nehmen. Der Inhalt des Protokolles ist wie folgt:

Die Zonenregierung hat ihren. Goldschatz während des Weltkrieges nach Kasan überführt, um denselben vor etwaigen Gefahren des Krieges oder den Unruhen zu sichern. Dieser Schatz betrug 700,000.000 Goldmark.

In den Wirren des Bürgerkrieges geriet nun Kasan in die Bände der gegen bolschewistischen Armee des Admirals Koltschak, welcher im Jahre 1918 eine gegen bolschewistische russische Regierung in Sibirien organisiert hatte. Die Bolschewisten hatten keine Zeit, das ganze Gold zu retten und Koltschak ist es gelungen, noch 340,000.000 Dollar in Gold in seine Hände zu bekommen. Der Schatz wunde sofort nach Sibirien evakuiert, aber nach Omsk, wo er zunächst verbleiben sollte, gelangten schon nicht mehr ganze 333 Millionen Dollar.

Einen Teil dieses Goldschatzes versandte nun die Regierung am 15. Mai 19:19 nach Wladiwostok, um damit Einkäufe im Auslande zu decken. Die Sendung wurde durch den Kosakengeneral Semenow, welcher im Jahre 19:25 zu den Bolschewiken übergetreten ist, aufgehalten und zum feil in schita in Ostsibvrien untergebracht. Die wiederholten Befehle Koltschaks, welcher von Semenow die Rückgabe des Goldes forderte, blieben erfolglos. Es verlautet, dass 150 Millionen Goldrubel die Bevollmächtigten Semenows später nach Schanghai überführt hauen, wo das Gold in einer russischen Bankfiliale deponiert worden sein soll. Die weiteren Schicksale dieses Teils des russischen Goldschatzes sind unbekannt.

Von der Sendung, die in Wladiwostok eintraf, bekamen die englische, die französische und die japanische Regierung und teilweise die angloamerikanische Bankfirma Baring Brothers und Kidder Peapody et Co, als Sicherheit für die Anleihen Koltschaks in der Höhe von 30 Millionen Jen und etwa 49 Millionen Dollar.

Auf diese Weise verringerte sich Goldreserve in Omsk bis auf 210 Millionen Dollar. Am 8. November 1919 musste Omsk von den Bolschewisten geräumt werden. Den Schatz führe Koltschak mit. Auf der Eisenbahnstation Tatarskaja, 130 km östlich von Omsk, erlitt einer von dein Geldtransporten eine Katastrophe, wobei einige von den Eisenbahnwagen stark beschädigt wurden. Während der fortgesetzten panikartigen Flucht fiel eine Menge Goldes aus dem Waggons heraus auf die Eisenbahnschienen.

Jedenfalls aber musste der Schatz noch wenigstens 150 Millionen Dollar betragen, als am 7. Dezember 1919 Koltschak, seine Regierung, sein Generalstab und die Geldtransporte mitten zwischen die Eisenbahnzüge des sich ebenfalls in panikartigen Rückzug befindlichen èechischen Legionärheeres gerieten. Nun bemächtigten sich die Èechem des grössten Teils der Geldtransporte und flüchteten mit ihnen weiter gegen Charbin. Da ein grosser Mangel an Lokomotiven herrschte, liessen die èechen Koltschak nur 2 derselben um die übrigen für sich seihst zu benützen. Deshalb wunde Koltschak mit seiner Umgebung und einem kleinen Geldtransport durch die Bolschewisten eingeholt. Die rechen aber konnten ihre Flucht fortsetzen. Nachweislich brachte das Kommando der èechischen Legion nur noch 32,500.000 Dollar in Gold nach der Èechoslovakei. Dieses Geld bildet auch die Grundlage der Legiobank. Unbekannt bleibt, wieviel Gold die èechischen Legionäre unter. sich aufgeteilt haben. Jedenfalls aber wunde Charbin beim Einzug der Èechen dermassen mit Gold überflutet, dass bald jede Nachfrage ausblieb und dass Gold beinahe umsonst verschenkt wurde.

Die èechische Regierung hat die ihr übergebenen Gelder zu dem benützt, um in grosszügiger Weise die ganze Emigration aus dem Osten zu finanzieren, vornehmlich die Gruppe der Kierenskianhänger. Durch die Schaffung einer Reihe von Hochschulen und Fachschulen für die ukrainische und weissruthenische Emigration ist Prag zu einen Mittelpunkt für das Ostslaventum in Europa geworden.

Wir fragen den Herrn Minister, ob er bereit ist, das Abgeordnetenhaus über den Zusammenhang zischen den ehemaligen russischen Legionären und dem russischen Goldschatze authentisch aufzuklären?

Prag, am 9. Juni 1925.

Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Kraus, Szentiványi, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Zierhut, Dr. Jabloniczky, Kurak, Windirsch, Dr. Korláth, Platzei, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Lelley, Dr. Radda, Palkovich, Heller, J. Fischer, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lehnert, Matzner, Ing. Kallina, Füssy.

Pùvodní znìní ad V./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend das Verbot eines Gedichtes von Eichendorff.

Der Männengesangsverein Peterswald in Schlesiern rieft aus Anlas der 100. Wiederkehr des Geburtstages des schlesischem Tondichters E. S. Engelsbert am 2. Mai 1925 eine Engelsberg Feier ab, wobei auch ein Gedicht von Joseph von Eichendorff folgendem Inhaltes gesungen wer den sollte:

Der Morgen ist meine Freude.

Da steig ich in stiller Stund'

Auf dem höchsten Berg in die Weite,

Grüss Dich, Deutschland, aus Herzensgrund..

Diese Strophe wurde polizeilich verboten und zur Aufführung nicht zugelassen, weil darin wahrscheinlich eine Bedrohung des èechischen Staates erblickt wurde. Freiherr Joseph von Eichendorff, ein deutscher Dichter der romantischen Schule, lebte von 1788-1857, also zu einer Zeit, wo der èechische Staat noch mietet bestand. In dem beanständeten Vierzeiler gab er Seinem vaterländischen Gefühle in knappen prägnanten Worten Ausdruck. Der schlesische Tondichter Eduard Schön (Pseudonym Engelsberg), der von 1825-1879 lebte, also auch zu einer Zeit, wo vom èechischen Staate noch keine Spur vorhanden war, hat diese Zeilen vertont. Weder dem Dichter, noch dem Komponisten kann daher dar Vorwurf des Hasses gegen den èechischen Staat gemacht wenden. Dass Verbot erscheint daher der Sachlage nach als unbegründet und lächerlich.

Für die Erlassung eines derartig unglaublichen Verbotes müssen demnach andere Gründe massgebend gewesen sein und ade können nur darin gefunden werden, dass man den Inhalte des Gedichtes für hochverräterisch hielt und den Deutschen in der Èechoslovakei auf diesem Wege die Möglichkeit zunehmen glaubte, ihr Heimatland Deutschland zu begrüssen und ihren Gefühlen Ausdruck zu geben. Es soll hier nicht untersucht wenden, was die Èechen im alten Oesterreich getan hätten, wenn man ihnen die Liebe zum angestammten Volkstume zu unterbinden versucht hätte. Doch auch der deutsche Geist setzt sich, keinem Schlagbaum achtend, über die heutigen staatlichem Grenzen hinweg und kann durch solche Verbote nicht in der Betätigung reinen Volkstumes gehindert wenden. Dafür müssen die Èechen auf Grund ihrer eigenen Vergangenheit doch das weitgehendste Verständnis haben.

Die Gefertigtem fragen daher, ob der Herr Minister des Innern bereit ist, dieses kleinliche Verbot sogleich zurückzunehmen und die untergeordneten Organe zu belehren, dass sie in Hinkunft deutsche Feste nicht durch solche Ueberund Missgriffe erschweren oder behindern.

Prag, am 10. Mai 1925.

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, J. Fischer, Dr. Brunar, Dr. Lehnert, Dr. Korláth, Dr. Jabloniczky, Palkovich, Zierhut, Dr. Keibl, Kraus, Dr. E. Feyerfeil, Szentiványi, Windirsch, Füssy, Dr. Körmendy-Ékes, Platzer, Heller, Dr. Lelley, Dr. Radda, Matzner.

Pùvodní znìní ad VI./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Einstellung des Volksruf in Troppau auf 6 Monate.

Der Volksruf, das Kampfblatt der Deutschen Nationalpartei, das seit 1. Jänner 1925 in Troppau herausgegeben wird, wurde laut Verständigung der Polizeidirektion in Troppau vom 28. April 1925 St. P. 54/l auf 6 Monate eingestellt. Diese Verständigung hat folgenden Wortlaut:

Mit dem Erkenntnissen des Landesgerichtes im Troppau als Pressegericht vom 7. Feber 1925, Zl. Tl. 11/25/2 und vom 14. Feber 1925; Zl. Tl. 17/25 wurde gemäss § 34, Zl. 1, Absatz 1 des Schutzgesetzes vom 19. März 1923, Slg. d. G. u. V. Nr. 50, die Zulässigkeit der Einstellung der in Trroppau einmal wöchentlich erscheinenden periodischen Druckschrift Volksruf ausgesprochen.

Auf Grund dieser gerichtlichen Entscheidungen, welche mit dem Erkenntnisse des Landesgerichtes vom 18. März 1925, Zl. Tl. 11/25/9 und Zl. 17/25/10 in Kraft getreten sind, ordnet die politische Landesverwaltung in Troppau mit dem Erlasse vom 27. April 1925, Zl. St. 32125 gemäss § 34, Zl. 1, Absatz 3 des zitierten Gesetzes zum Schutze der Republik die Einstellung der periodischen Druckschrift Volksruf auf die Dauer von 6 Monaten am.

Gegen diese Entscheidung sind keine Rechtsmittel zulässig.

Hievon werden Sie mit dem Bemerken in Kenntnis Besetz, dass denjenige, welcher die periodische Druckschrift, deren Herausgabe eingestellt wurde, weiter herausgibt, nach § 34, Zl. 2 des zit. Gesetzes wegen Uebertretung mit Arrest von 8 Pagen bis zu 3 Monaten gestraft wird.

Der Polizeidirektor:

Dr. Wiedermann, m. p.

Der Volksruf erfreute sich seit seinem Bestande der besonderen Fürsorge der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Polizeidirektion. Mehr den einmal konnte nachgewiesen werden, dass im Volksruf Artikel der Beschlagnahme verfielen, welche in arideren Zeitungen anstandslos gebracht wenden konnten. Damit würde offensichtig, dass man das Blatt wicht mit dem gleichchen Masstabe wie andere Blätter mass und es als unbequem wirtschaftlich treffen und vernichten wollte. In auffallender Weise wurden auch meist Artikel beschlagnahmt, welche sich etwas eingehender mit dem übermächtigen und zersetzenden Einfluss des Judentums beschäftigten, während die jüdische Presse täglich ungehinderte jedes christliche Empfinden beleidigen und alles Hohe und Erhabene in den Staub ziehen darf.

In dem Beschlagnahme - Erkenntnis vom 7. Februar 1925 wurde nach § 34, Zl. 1 des Gesetzes cum Schutze der Republik ausgesprochen, dass die Zierausgabe des Volksruf eingestellt werden kann. Trotzdem musste angenommen, werden dass man sich in einem demokratischen Freiheitsstaate einer solchen drakonischen Massregelung, welche jedem freiheitlichen Gefühle Hohn spricht und einer Aufhebung der nach den Verfassungsgesetzen verbrieften Freiheit der Presse und der öffentlichen Meinungsäusserung gleich kommt, nicht bedienen wird. Umso unerwarteter traf diese Gewaltmassnahme Anfang Mai den Volksruf, als die unmittelbar vorangehenden Folgen u. z. Nr. 15 vom il. April, die Nr. 17 vom 25. April und die Nr. 18 vom 2. Mai nicht beschlagnahmt worden waren. Es gewinnt daher den Anschein, dass bei der Einstellung andere und nicht rein sachliche Gründe mitbestimmend warn. In gleicher Weise ist es auffällig, dass man die Einstellung auf 6 Monate - das im Gesetze vorgesehene längste Strafausmass - verfügte. Man war sich dabei gewiss bewusst, was es bedeutet, wenn man einer Partei ihr einziges Parteiorgan nimmt und sie damit zugleich der schärfsten Waffe im Kampfe um ihre Ansichten beraubt. Der Volksruf ist bisher die einzige Zeitung, über welche eine solche drakonische Strafe verhängt wurde.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister des Innern:

Sind Sie geneigt die Einstellung des Volksruf als vollkommen ungerechtfertigt und mit dem Wesen eines demokratischen Staates unvereinbar sofort zurückzunehmen und der übereifrigen Polizeidirektion im Troppau zu bedeuten, dass in einer Republik eine freiere Auffassung vom Rechte der freien Meinungsäusserung besteht als vielleicht früher in der Monarchie?

Prag, am 28. Mai 1925.

Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Kraus, Dr. Keibl, Szentiványi, Dr. Körmendy-Ékes, Füssy, Zierhut, Dr. Lelley, Dr. Brunar, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina, Dr. Lehnart, Matzner, Dr. Radda, Heller, J. Fischer, Palkovich, Dr. Jabloniczky, Dr. Korláth, Windirsch, Platzer.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP