Pùvodní znìní ad VII./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend das Verbot des Gebrauches einer schwarz-rot-goldenen Fahne.

Der Grundbesitzer Eduard Schubert Nr. 10 in Deutsch-Jassnik stellte im Mai dieses Jahres auf einem Hofe einen sogenannten Maibaum auf, an dem auch eine schwarz-rot-goldene Fahne, in der ungefähren Grösse 40 cm breit und 80 cm lang, befestigt war. Am 17. Mai erschien ein Gendarm und befahl die sofortige Entfernung dieser Fahne, da dies den bestehendem Gesetzen widerspreche. Da ein allgemeines Verbot des Gebrauches schwarz-rot-goldener Fahnen durch das Ministerium bisher muht erlassen worden ist, ein Anlass zur Störung der öffentlichem Ruhe und Ordnung in der rein deutschen Gemeinde Deutsch-Jassnik wicht gegeben erscheint, ist dieser Auftrag des Gendarmen unverständlich, widersinnig und mit den Verfassungsgesetzen im Widerspruche, welche von der Gleichberechtigung aller Staatsbürger sprechen.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

Ob der Gebrauch der schwarz-rot-goldenen Fahnen im allgemeinen verboten ist und wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichem Bestimmungen oder Verordnungen der Regierung; und wenn nein, ob er bereit ist, eine Weisung am die unterstelltem politischem Bezirksverwaltungen ergehen zu lassen dahingehend, dass den Deutschem bei Gebrauch ihrer Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold keinerlei Schwierigkeiten bereitet wenden dürfen.

Prag, am 26. Mai 1925.

Dr. Schollich, Matzner, Dr. Radda, Windirsch, Heller, Platzen Zierhut, Dr. Lelley, Dr. Korláth, Dr. Körmendy-Ékes, Szentiványi, Palkovich, Dr. Jabloniczky, Dr. Lehnert, Kraus, Ing. Kailira, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Füssy.

Pùvodní znìní ad VIII./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Justizminister

betreffend Nichtbeachtung des Sprachengesetzes durch die Bezirksgerichte in Kratzau und Reichenberg.

Im Verlaufe der letzten Zeit hat die Finanzprokuratur Prag im Wege der Bezirksgerichte in Kratzau und Reichenberg Forderungen eingetrieben, mit denen im Zusammenhange die betreffendem Parteien einsprachig èechisch ausgefertigte Verständigungen seitens der erwähnten Gerichte bekamen. Dieser Vorgang entspricht nicht den Bestimmungen des Sprachengesetzes, nachdem der Wirkungsbereich der erwähnten Bezirksgerichte rein deutsch ist und auch nur deutsche Parteien in Betracht kommen. Die Bezirksgerichte waren demnach verpflichtet, ihren Verständigungen aus Eigenem deutsche Uebersetzungen beizuschliessen, ist handelt sich in den vorliegenden Fällen um den:

Landwirtschaftlichen Verein in Oberkratzau, gegen den das Bezirksgericht im Kratzau unter dem Aktenzeichen E 326125-.I vorgegangen ist und um Konrad Wöhl, Gastwirt in Maffersdorf, gegen den das Bezirksgericht Reichenberg unter dem Aktenzeichen U VII 544/25-I eingeschritten ist.

Dadurch, dass die in Betnacht kommenden deutschen Parteien nur èechisch ausgefertigte Zustellungen seitens der erwähnten Bezirksgerichte bekamen, erhielten dieselben erst auf komplizierten Umwegen Kenntnis von den Angelegenheiten, um die es sich handelt, - ein Zustand, der vom vornherein beseitigt worden wäre, wenn die Gerichte sich an die Bestimmungen des Sprachengesetzes halten würden. Das Sprachengesetz besteht nicht allein für deutsche Parteien, sondern an das Gesetz haben sich gewiss in erster Linie die staatlichen Behörden zu halten.

Aus dem Grunde wird der Herr Justizminister gefragt, ob er bereit ist, darauf einzuwirken, dass seitens der Bezirksgerichte in deutschen Bezirken auch die Bestimmungen des Sprachengesetzes genau beachtet werden..

Prag, am 16. Juni 1925.

Windirsch, Dr. Kafka, Køepek, Böhr, Knirsch, J. Mayer, Dr. Brunar, Schubert, Kostka, Pittinger, Heller, Ing. Jung, Platzer, Böllmann, Dr. Hanreich, Zierhut, Simm, Patzel, Wenzel, J. Fischer, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil, Kraus.

Pùvodní znìní ad IX./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Ministerpräsidenten

betreffend die jährliche Subvention an die Národní jednota severoèeská.

Deutsche Zeitungen brachte dieser Tage eine Uebersetzung folgenden Gesuches:

Národní jednota severoèeská in Prag II.,

Spálená ulice 26.

Jede Zuschrift wolle auf besonderem Bogen beantwortet und ebenso auch unsere Geschäftszahl angeführt werden.

Postsparkassenkonto 24.709.

Telephon Nr. 938.

Prag, am 17. April 1925.

Z. 5036/pres....

z. Z...

N. J. S. Subvention.

An ein hohes Ministerratspräsidium

in Prag IV.

Die Národní jednota severoèeská wendet sich wie alljährlich so auch heuer an ein hohes Präsidium mit der dringendem Bitte um eine grösstmöglichste Subvention für ihre wichtigen und für die Nation und den Staat bedeutungsvoller Aufgaben. Indem wir einen Bericht über die Tätigkeit der Jednota im abgelaufenen Verwaltungsjahr 1924, eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben und einen Voranschlag für das Jahr 1925 beifügen, erlauben wir uns höflich zu bemerken, dass der gedruckte Bericht für das vergangene Jahr im Monat September gelegentlich der Festversammlung zur Feier des vierzigjährigen Bestehens der Jednota herausgegeben werden wird.

Indem wir hoffen, dass unsere Bube mit Rücksicht auf die Bedeutung der Jednota und ihre Verdienste berücksichtigt wenden wird, statten wir schon jetzt unseren ergebenen Dank für die bisherige Unterstützung ab und erbitten uns eine freundliche Benachrichtigung über ihre Entscheidung.

Für den Zentralausschuss der Národní Jednota Severoèeská:

Unterschrift.

Unterschrift.

Geschäftsführer.

Obmann.

1. Beilage.

 

Beilage:

Kurzer Bericht über die Tätigkeit der Jednota im Jahre 1924, für die eine Subvention angefordert wird.

1. Die Jednota hat das nationale Bewusstsein der Grenzbevölkerung durch Büchereien, Zeitschriften, Vorträge, Theatervorstellungen und ähnl. vertieft. Die Ausgaben betrugen über 130.000 Kronen.

2. Sie hat die Entfaltung des èechischen Volks-, Bürger-, Mittel- und Fachschulwesens unterstützt und an der Errichtung weiterer Fachschalen gearbeitet. Die von der Jednota bewilligten Subventionen betrugen üben 90.000 Kronen.

3. Es wurden armen Familien Notunterstützungen und Unterstützungen zur Ernährung der Kinder gewährt: Schulkindern, Schulbedarf, Fahrpreisersatz, Studienunterstützungen, Weihnachtsbescherungen. Die Kinder werden in den Ferien in das Erholungsheim in Dauba geschickt (das Objekt hat die Jednota für 300.000 Kronen angekauft und dem Verein Svépomoc (Selbsthilfe) zur Errichtung eines Erholungsheimes gewidmet), es wurden Kinderexpeditionen nach Prag zur Besichtigung der historischen Denkmäler veranstaltet. Die Ausgaben der Jednota für diese Aufgaben betrugen über 720.000 Kronen.

4. Es wurden die Interessen des èechischen arbeitenden Volkes deutschen Unternehmern gegenüber unterstützt, èechischen Gewerbetreibenden die Existenz ermöglicht, es wunden von der Jednota Zinsobjekte, Gasthäuser, Bauernanwesen, Grundstücke angekauft, es wurden èechische Käufer für deutsche Objekte gewonnen, es wurden Lieferungsaufträge für èechische Unternehmungen versorgt, es wurde an der Rückkehr von Èechen aus dem Auslande und ihrer Ansiedlung im nordböhmischen Gebiet gearbeitet. Der Aufwand für diese Aufgaben (Unterstütz argen, Anleihen und Kaufauslagen) betrug im Jahre 1924 über 600.000 Kronen.

5. Es wurden die Interessen der Republik vertreten, dafür gesorgt, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden, es wurde die Tätigkeit der feindlichen Deutschen verfolgt und rechtzeitig bei den zuständigen Behörden eingeschritten. Damit die gemischten Gebiete Nordböhmens gründlich bearbeitet wenden könnten, wurden Sekretariate der N. J. S. in Karlsbad, Brüx, Hohenelbe, Klein-Schwadowitz bei Eipel und Böhm.-Trübau errichtet.

Ferner muss auch die Herausgabe des Vereinsorganes Hranièáø erwähnt werden, welches zweimal wöchentlich erscheint und seine Sendung als Hüter der Interessen der Grenzbevölkerung voll erfüllt. Diese Tätigkeit erforderte für das Jahr 1924 einen Aufwand von über 500.000 Kronen.

6. Schliesslich muss auch die Unterstützung von èechischen Staatsangestellten, die Aktion zur Reinigung der staatl. Behörden von feindlichen Elementen, die sorgfältige Ueberprüfung von Einbürgerungsgesuchen fremder Staatsangehöriger, die Verfolgung der Tätigkeit fremder Staatsangehöriger und der Deutschen überhaupt, erwähnt werden, deren staatsfeindliche irredentistische Arbeit zunichte gemacht wunde. Diese Tätigkeit erfordert einen Aufwand von fast 100.000 Kronen.

7. Besondere Aufmerksamkeit wurde den Fragen der Gemeinde- und Bezirksautonomie, den Wahlen in diese Körperschaften, der Durchführung der Grenzänderung von Gemeinden usw. gewidmet und ferner wurden zu verschiedenen behandelten Gesetzen vom Standpunkte der Grenzbevölkerung aus Anträge gestellt. Diese Tätigkeit erforderte einen Aufwand von über 200.000 Kronen.

Dies die kurze Uebersicht über die Tätigkeit der Jednota irr Jahre 1924.

Der für das Jahr 1925 mit Rücksicht auf die Eventualität von Wahlen veranschlagte Badarf beträgt für die angeführte Tätigkeit 3,000.000 Kronen.

Die Národní jednota severoèeská führt seit Jahrzehnten einen unerbittlichen Vernichtungskampf gegen das Deutschtum der Sudetengebiete. Während in den Verlautbarungen der Vorkriegszeit die Klage über die zu geringen Geldmitteln, welche dem Vereine zur Verfügung stehen, immer wiederkehrt, konnte in der Zeit nach dem Umsturze beobachtet wenden, dass der Verein mit der grössten Intensität arbeitet und grosse Summen jährlich für seine Zwecke verausgabt. Diese Geldbeträge werden unmöglich durch die Beiträge und Spenden der Vereinsmitglieder aufgebracht. Das vorliegende Gesuch lüftet nun diesen Schleier etwas und zeigt, dass die Regierung dem Vereine jährlich Subventionen in beträchtlicher Höhe zuwendet und ihn dadurch befähigt, seine gegen das deutsche Volk gerichtete Tätigkeit in grossen Umfange zu betreiben. Der Tätigkeitsbericht über das Jahr 1924 beweist ja zur Genüge, dass Millionen zur Verfügung stehen müssen, anderseits auch, welcher Art diese Tätigkeit dieses Vereines ist. Sie besteht darin, deutsche Arbeiter, Gewerbetreibende und Industrielle zu verdrängen deutschen Besitz anzulaufen, èechische Industrieunternehmungen auf Kosten der Deutschen zu fördern (Punkt 4), weiters im gemischtsprachigen Gebiete die Deutschen zu bespitzeln, zu vernadern und bei den Behörden zu denunzieren (Punkt 5), die staatlichen Behörden von den deutschen Beamten zu reinigen, fremde Staatsbürger zu überwachen und zu verhindern, dass sie die èechoslovakische Staatsbürgerschaft bekommen (Punkt 6), wie schliesslich alle Wahlen zu überwachen, die Verschiebung der Gemeindegrenzen von èechischnationalen Stadtpunkte aus zu beantragen und deutschfeindliche Gesetzesanträge zu stellen (Punkt 7).

Für wahr, es ist eine umfangreiche, wenn auch wenig rühmliche Arbeit, welche die Národní jednota severoèeská zu verrichten hat, es sind wichtige für die Nation und den Staat bedeutungsvolle Aufgaben, welche sie erfüllt. Sie verweist dabei mit Recht auf die grossen Verdienste, welche sie sich durch diese ihre Tätigkeit erwirbt und welche der Staat wie alljährlich auch im Jahre 1925 subventionieren muss.

31/2 Millionen Deutsche wundem durch die Friedensverträge mit Uebergehung ihres heiligen Rechtes auf Selbstbestimmung gezwungen, im èechoslovakischen Staate zu leben. Mit den Mitteln staatlicher Gewalt werden sie gezwungen, ihren Staatsbürgerpflichten pünktlich und Beinau nachzukommen, insbesonders die Steuern im ausgiebigsten Masse zu tragen und zu bezahlen. Genaue Kenner der Verhältnisse behaupten sogar, dass die Steuerlast auf deutscher Seite grösser ist als ihnen nach Recht und Billigkeit zukommen wände. Es muss aber geradezu als eine Ungeheuerlichkeit bezeichnet wenden, wenn die von den Deutschen geleisteten Steuern durch den Staat im Wege von Unterstützungen am Èechisierungsvereine zu ihrer eigenen Bekämpfung verwendet werden. 3 Millionen Unterstützung verlangt die Národní jednota severoèeská vom Staate für ihre gegen die Deutschen gerichtete, durchaus ungesetzliche Hetz- und Spitzeltätigkeit, für die sie eigentlich nach den Verfassungsgesetzen und nach dem Gesetze zum Schutze der Republik aufgelöst werden müsste. Es bedarf wohl keiner Erwähnung dass ihre Tätigkeit dem Grundsatze der Demokratie und Staatsbürgergleichheit widerspricht.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Ministerpräsidenten:

1. Sind ihnen diese Verhältnisse bekannt und sind Sie bereit, gegen die Národní jednota severoèeská und ihre Tätigkeit ebenso einzuschreiten, was sie sofort von Staatswegen einschreiten würden, wenn die Deutschen einen gegen die Èechen gerichteten Verein mit so klaren Zielen besässen?

2. Welche Subventionen sind seit dem Umsturze der Nár. j. s. gegeben worden und womit begründen Sie diese Zuwendungen?

3. Welche Subvention wurde auf das vorliegende Gesuch gegeben?

4. Welche Unterstützungen wurden demgegenüber dem Deutschen Kulturverbande, welcher nur die Erhaltung des deutschen Schulwesens bezweckt, von Staatswegen bisher gegeben?

Prag, am 18. Mai 1925.

Dr. Schollich, J. Fischer, Zierhut, Füssy, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Lodgman, Dr. Lelley, Dr. Brunar, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Keibl, Kraus, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Korláth, Szentiványi, Windirsch, Palkovich, Platzer, Dr. Jabloniczky, Dr. Radda, Heller.

Pùvodní znìní ad X./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister des Innern betreffend eine deutschfeindliche Aufschrift in Všenory.

Wie vogelfrei der Deutsche im èechoslovakischen Staate ist, beweist folgender Vorfall:

Von Všenory (Bahnstrecke Prag-Beraun, bei Karlstein) nach Horní Mokropsy führt dem Walde entlang eine Strasse.

Auf der Bergseite dieser Strasse liegen mehrere Villen. Im Garten einer dieser Villen, nahe der Strasse und jedem Vorübergehenden sofort auffallend, steht eine Statue des heiligen Wenzel, auf deren Sokel folgende Inschrift angebracht ist:

Vyžeò Nìmce, cizozemce,

a nedej zahynouti nám, svatý Václave!

29. 9. 1924.

(Treib den Deutschen hinaus, den

Fremdling, und lass uns nich

zugrunde gehen, o heiliger Wenzel!)

Es ist wohl keine Frage, dass diese Inschrift eine schwere Beleidigung der 3 Millionen Deutschen, welche infolge der Friedensverträge im èechischen Staate zu leben gezwungen sind, bedeutet. Der Deutsche wird hier auf seinem angestammten Heimatboden als Fremdling bezeichnet, der vertrieben werden muss. Es ist begreiflich, dass eine derartige Schmähung, wie sie in dieser Auffassung zutage tritt, ein Zusammenleben der beiden Volksstämme unmöglich macht und die Verhetzung bis zur Siedehitze treibt. Wohl verbietet das Gesetz zum Schutze der Republik vom 19. März 1923, Slg. d. G. u. V. Nr. 50 ausdrücklich im § 14 die Aufreizung zu Gewalttätigkeiten gegen einzelne Gruppen der Bevölkerung wegen ihrer Nationalität doch wurde dieses Gesetz meines Wissens bisher immer nur gegen Angehörige des deutschen Volkes angewendet, während das èechische Staatsvolk wie im vorliegenden Falle ungehindert und ungestraft die hier wohnenden Minderheitsvölker, die es in seinen Staat hineingezwungen hat, täglich verhöhnen und beleidigen kann. Die Gendarmerie, Polizei und Staatsanwaltschaft sehen und hören einfach nichts und, selbst darauf gestossen, finden sie noch immer keinen Anlass zum Einschreiten. Darin zeigt sich aber deutlich, dass es im èechischen Staate ein privilegiertes Staatsvolk und daneben rechtlose Minderheitsvölker gibt, deren primitivsten Menschenrechte mit den Füssen getreten werden.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

Wieso kommt es, dass diese das deutsche Volk beleidigende Inschrift bisher nicht beseitigt wurde?

Sind Sie bereit, deren Beseitigung sofort verfügen zu lassen und die Organe, welche sich mitschuldig gemacht haben, zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 18. Mai 1925.

Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Szentiványi, Füssy, Palkovich, Zierhut, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lehnert, Kraus, Ing. Kailira, Heller, Matzner, Dr. Radda, Dr. Jabloniczky, J. Fischer, Dr. Korláth, Dr. Körmendy-Ékes, Windirsch, Platzer, Dr. Lelley.

Pùvodní znìní ad XI./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Hanreich und Genossen

an die Regierung

wegen Zurücksetzung deutscher Gemeinden bei der Durchführung der Bodenreform.

Bei der Durchführung der Bodenreform werden die Interessen deutscher Gemeinden, landwirtschaftlicher Korporationen, überall zurückgesetzt und geht die Zurücksetzung soweit, dass nicht einmal soweit Vorsorge getroffen wird, dass die Sicherheit von Hab und Gurt der Bewohnerschaft gewährleistet erscheint.

In der Gemeinde Tracht, Bezirk Auspitz, war eise Teil des zum Nikolsburger Grossgrundbesitze gehörigen Hofes, genannt Thayaleithen, Parzellnummer 1929/I, im Ausmasse von zirka 21/2 Metzen, von der Gemeinde zur Errichtung eines festen Dammes verwendet worden. Dieser Damm hat weite Strecken des Gemeindeterritoriums vor den verheerenden Überschwemmungen der Thaya geschützt. Die Gemeinde hat aus öffentlichen Rücksichten um die Zuteilung der Parzelle ins Gemeindeeigentum sich beworben. Nichtsdestoweniger ist diese Parzelle an Bodenbewerber der benachbarten èechischen Gemeinde Schakwitz zugeteilt worden und ist keine Gewähr geboten, dass in Zukunft die Gemeinde in der Abwehr gegen die Hochwassergefahr nicht behindert wird.

Die Gefertigtem stellen daher die Anfrage:

1. Ist die Regierung bereit anzuordnen, dass die Ansuchen um Grund und Boden der Gemeinden in erster Linie berücksichtigt wenden?

2: Ist die Regierung bereit, den Auftrag zu geben, dass die in vorstehender Interpellation angeführte Parzelle der Gemeinde Tracht ins Eigentum überantwortet wird?

Prag, am 18. Juni 1925.

Dr. Hanreich, Knirsch, Sauer, Patzel, Böllmann, Windirsch, Simm, Ing. Jung, Wenzel, Dr. Spina, J. Fischer, Heller, Schubert, Pittinger, Palkovich, Füssy, Dr. Jabloniczky, Szentiványi, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Korláth, Kurak, Dr. Lelley.

Pùvodní znìní ad XII./5211.

Interpellation

der Abgeordneten Blatny, Grünzner, Hoffmann und Genossen

an den Finanzminister

wegen Durchführung des Gesetzes Nr. 287 ex 1924.

Unter den Altpensionisten-Kategorien, welche die endliche Verwirklichung ihrer Gleichstellung mit den Neupensionisten mit Sehnsucht erwartet haben, ist die pensionierte Tabakarbeiterschaft sicherlich eine derjenigen, welche die meiste Berücksichtigung verdient. Obwohl nun das Gesetz 287 vom 1924 mangels der Durchrechnung auch noch nicht die volle Gleichstellung bringt, würde dieser Arbeiterschaft doch eine gewisse Erleichterung ihres Loses ermöglicht werden, wenn wenigstens die bescheidene Verbesserung, welche dieses Gesetz bringt, verwirklicht würde. Umso unbegreiflicher ist es, dass diese Tabakarbeiterschaft bis heute vergebens auf die Anweisung der ihnen gesetzlich zustehenden höheren Bezüge wartet, obwohl es sich dabei doch für die Staatskasse um unverhältnismässig geringfügige Beträge handelt.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

Was gedenkt der Herr Minister zu tun, damit das Gesetz Nr. 287/24 so rasch als möglich zur tatsächlichen Durchführung gelangt.

Prag, den 24. Juni 1925.

Blatny, Grünzner, Hoffmann, Dietl, Hillebrand, Kaufmann, Schweichhart, Uhl, Taub, John, Schuster, Palme, Deutsch, Pohl, Hackenberg, R. Fischer, Dr. Czech, Koscher, Dr. Holitscher, Beutel, Heeger, Jokl, Löwa, Kirpal, Leibl, Wittich, Schäfer.

Pùvodní znìní ad XIII./5211.

Interpellation

der Abgeordneten Grünzner, Hoffmann, Taub und Genossen

an die Regierung

wegen der Gleichstellung der Altpensionisten.

Mit den Gesetzen Nr. 287, 288 u. 310 vom 1924 wurde dar langerhobenen Forderung der Altpensionisten nach Gleichstellung min den Neupensionisten endlich wenigstens im Prinzip Rechnung getragen, wenn auch durch das Unterbleiben der Durchrechnung und infolge mancher Einzelbestimmungen noch eine Reihe krasser Ungerechtigkeiten bestehen bleiben. Aber selbst diese unzulänglichen Gesetze wurden bisher nicht zur Durchführung gebracht. D in Regierung hat sich sehr beeilt, die Tariferhöhungen, welche zur Deckung des Aufwandes dienen sollen, in Wirksamkeit zu setzen, sie hat sich vom Parlament neue Gebühren und Abgaben votieren Massen, sie hat endlich durch Festsetzung des Zuckerpreises sich auf eine verfassungsmässig sehr merkwürdige Art eine Einnahme von 250 Millionen Kè jährlich verschafft, sie erfüllt aber die gesetzlichen Verpflichtungen, deren Erfüllung eben durch die Erschliessung dieser Einnahmsquellen ermöglicht werden sollte, nur äusserst schleppend. Besonders hart werden durch diese Saumseligkeit und Rücksichtslosigkeit der Regierung die Altpensionisten getroffen, von denen man ohne Uebertreibung sagen kann, dass sie einfach dem Hunger preisgegeben sind. Es wäre daher die selbstverständliche Pflicht der Regierung, wenigstens im engem Rahmen der bestehenden Gesetze mit grösster Beschleunigung dahin zu wirken, dass den Altpensionisten die ihnen gebührenden Bezüge angewiesen werden.

Wir fragen daher die Regierung:

Ist sie bereit, die gesetzlichen Vorschriften über die Gleichstellung der Altpensionisten mit der allergrössten Beschleunigung zur wirklichen Durchführung zu bringen?

Prag, den 24. Juni 1925.

Grünzner, Hoffmann, Taub, Schiller, Wittich, Leibl, Dr. Holitscher, Dr. Czech, Palme, Roscher, Schweichhart, Kirpal; Deutsch, Blatny, Hillebrand, R. Fischer, Pohl, Hackenberg, Jokl, Heeger, Kaufmann, Uhl.

Pùvodní znìní ad XV./5211.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Finanzminister

betreffend Verzögerung der Umtausch- und Abgabeaktion von Kriegsanleihen durch das Steueramt in Reichenberg.

Unter der Landbevölkerung im Bezirke Reichenberg herrschte schon seit langem eine Erbitterung darüber, weil das Steueramt in Reichenberg jenem Parteien, welche Drucksorten im Zusammenhange mit der Regelung der österrechischen und ungarischen Kriegsanleihen im Sinne des Gesetzes vom 30. September 1924, Slg. d. G. u. V. Nr. 216 benötigten, diese Drucksachen deshalb nicht ausfolgen konnte, weil der Vorrat den Ansprüchen nur in einem unzureichenden Masse genügte. Viele Parteien mussten aus dem Grunde den oft weiten Weg zum Amte mehreremale unternehmen. Schon darüber waren viele Parteien ungehalten, weil ihnen hiedurch Zeit- und Ausgabenverluste entstanden. Der Gipfelpunkt der Enttäuschung und Erbitterung wurde aber am 20. Juni 1925 erreicht als die Parteien die Kriegsanleihen bei dem Steueramte in Reichenberg abgeben wollten. An diesem Tage unternahmen hunderte Parteien den Weg zum Steueramte ergebnislos, weil gerade für diesen Tag die Reinigung der Amtsräumlichkeiten vorgesehen war. Die nutzlos um ihre Zeit und um Geld gebrachten Parteien - es mussten von Ihrem auch viele die Eisenbahn zur Fahrt nach Reichenberg benützen - vermochten nicht einzusehen, warum in dieser so wichtigen und für die meisten Kriegsanleihebesitzer so schicksalsschwerem Zeit, nachdem ohnedies nurmehr wenige Tage zur Verfügung stehen, die Reinigung der Räumlichkeiten des Steueramtes Reichenberg anberaumt wurde. Mindestens wurde als rücksichtslos empfunden, dass nicht in den Zeitungen vorher durch eine Notiz die Parteien auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht worden sind.

Um für die Zukunft derartige Vorkommnisse auszuschalten, deswegen wird gefragt, ob der Herr Finanzminister bereit ist, darauf Einfluss zu nehmen, damit in Fällen der beabsichtigten Reinigung von Räumlichkeiten der Steuerämter die Parteien vorher in gehöriger Weise darauf aufmerksam gemacht werden?

Prag, am 22. Juni 1925.

Windirsch, Böllmann, Sauer, Pittinger, Schälzky, Scharnagl, Patzel, Wenzel, Kostka, Bobek, Dr. W. Feierfeil, Dr. Hanreich, Böhr, Knirsch, Køepek, Ing. Jung, J. Fischer, Platzer, Simm, Dr. Luschka, Heller, Dr. Kafka, Dr. Petersilka.

 

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