Pùvodní znìní ad I./5201.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit des Films: Einzug Hindenburgs in Berlin.

Die Vorführung des oben erwähnten Films ist Zeitungsmeldungen zufolge im deutschen Sprachgebiete nicht gestattet worden. Demgegenüber steht die merkwürdige Tatsache, dass der Film z. B. in Prag im Bio Louvre vorgeführt wurde.

Wir fragen den Herrn Minister:

Welche Gründe sind für das Verbot der Vorführung massgebend wird womit erklärt er es, dass der Film in einem Teile der Republik trotz dieses Verbotes aufgeführt werden durfte?

Prag, am 3. Juni 1925.

Dr. Lodgman, Dr. Lehnert, Dr. Lelley, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich, Dr. Radda, Füssy, Szentiványi, Kurak, Windirsch, Dr. Korláth, Platzer, Dr. Körmendy-Ékes, Palkovich, Böllmann, Dr. Jabloniczky, Dr. Keibl, Zierhut, Kraus, Dr. Brunar, Ing. Kallina, Matzner.

Pùvodní znìní ad II./5201.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Edwin Feyerfeil und Genossen

an den Minister für Post- und Telegrafenwesen

wegen Nichtzustellung von Briefsendungen mit deutscher Gassenbezeichnung in Budweis.

In jüngster Zeit stellen die Budweiser Postämter alle mit einer deutschen Gassenbezeichnung versehenen Briefe an den Absender zurück, gleichgültig, ob dieser seinen Wohnsitz im In- oder Auslande hat. Diese Behandlung solcher Briefsendungen geht so weit, dass auch Briefe, die ohne Gassenbezeichnung zugestellt werden könnten und müssten, nicht befördert werden, nur weil sie eine deutsche Gassenbezeichnung tragen. Sehr charakteristisch sind zwei Fälle, in denen es sich um Lokobeförderungen von in Budweis aufgegebenen Briefe, bezw. Karten handelt und die adressiert waren Evangelische Kirche, 28. Oktoberstrassen und Herrn N. N. Gasthaus Schleifen, Žižkastrasse. In diesen beiden Fällen wurden die Sendungen mit entwerteten Marken und dem amtlichen èechischen Vermerk ... strasse nicht erlaubt dem Absender rückgestellt, obwohl in Budweis jedes kleine Kind, ohne dass man II.m eine Gasse nennt, weiss, wo die evangelische Kirche und wo das überdies einige Schritte vom Hauptpostamte entfernte Gasthaus sich befindet.

Da das Vorgehen der Budweiser Postämter geeignet ist, im geschäftlichen und privaten Lebern die grössten Schädigungen und Nachteile zu verursachen, jeder gesetzlichen Begründung entbehrt und mit den Grundsätzen, die sonst in Kulturstaaten im Postwesen bei der Beförderung von Sendungen gehandhabt werden, in unangenehmstem Widerspruche steht, fragen wir den Herrn Minister für Post- und Telegrafenwesen:

1. Ist dem Herrn Ministar dieses Vorgehen der Budweiser Postämter bekannt?

2. Gedenkt der Herr Minister, sofort gegen eine Fortsetzung dieses Verfahrens einzuschreiten und die an dieser unglaublichen Praxis Schuldtragenden strengstens zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 3. Juni 1925.

Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Dr. Radda, Dr. Schollich, Böllmann, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Lehnert, Windirsch, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Dr. Korláth, Szentiványi, Füssy, Dr. Lelley, Palkovich, Dr. Körmendy-Ékes, Kurak, J. Mayer, Zierhut.

Pùvodní znìní ad III./5201.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Czech und Genossen an den Minister für Post- und Telegrafenwesen

wegen Verletzung des Briefgeheimnisses.

Der Klub der Abgeordneten der deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei hat am 20. April 1925 an die Frau Senator Anna Perthen in Bodenbach ein Schreiben gerichtet, welches eben so wie in allen früheren Fällen Bismarckstrasse adressiert war. Der Brief kam aufgeschnitten, mit einer Klebemarke der Postablage Prag verschlossen, zurück. Das Kouvert trug die nachfolgenden Bemerkungen:

Odesilatel:

pan poslanec

Dr. Czech.

Klub der Abgeordneten

der deutschen sozialdemokratischen

Arbeiterpartei

Prag - Rudolfinum.

Frau Senator Anna Perthen

zpìt Praha 29.

Bodenbach

Bismarckstrasse.

nepøípustno podle úø. listu èís. 13 ex 1925.

Schon die Verweigerung der Zustellung des Briefes wegen der blossen Anwendung der Bezeichnung Bismarckstrasse muss als schikanös bezeichnet werden, dass aber der Brief aufgeschnitten wurde, um den Absender festzustellen, ist eine Verletzung des in der Verfassung gewährleisteten Briefgeheimnisses, für welche es keine Rechtfertigung, ja nicht einmal den Schatten einer Entschuldigung gibt. Denn es lag zur Feststellung des Absenders nicht der mindeste Anlass vor, da ja bereits der Klub der deutschen sozialdemokratischen Abgeordneten als Absender angegeben und die Rücksendung des Briefes daher ohne weiteres bewerkstelligt werden konnte. Dieser Rechtsbruch ist umso empörender als der Brief, wie aus dem Briefumschlag für jedermann deutlich erkennbar ist, zur internen Korrespondenz eines parlamentarischen Klubs mit einem Mitgliede des Senats gehört und somit die Verletzung des Briefgeheimnisses mit einer gröblichen Missachtung der parlamentarischem Immunität verbunden war.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Ist er bereit, den geschilderten Vorfall zu untersuchen?

2. Was gedenkt er zum Schutz des verletzten Briefgeheimnisses zu tun?

Prag, am 4. Juni 1925.

Dr. Czech, Schuster, Hackenberg, Dietl, R. Fischer, Deutsch, Schweichhart, Hillebrand, Häusler, Uhl, Roscher, Leibl, Heeger Schäfer, Grünzner, Palme, Taub, Dr. Haas, Dr. Holitscher, Blatny, Kirpal, Pohl.

Pùvodní znìní ad IV./5201.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Beschlagnahme der Neuen Weiperter Zeitung vom 18. Jänner 1925, Nr. 8.

Seit mehr als 6 Jahren sind wir gezwungen in der sogenannten freien Èechoslovakischen Republik zu leben und doch müssen wir immer wieder feststellen, dass zu keiner Zeit des angeblich so absolutistisch regiertem Oesterreich eine solche Knebelung der Presse stattgefunden hätte, wie sie nunmehr gegen die deutsche Presse der Èechoslovakei geübt wird. Insbesonders die von völkischen Männern geleiteten Provinzzeitungen

werden von den Zensurorganen geradezu verfolgt und verfallen immer wieder der Beschlagnahme. So wurden in der Nummer 8 der Neuen Weiperter Zeitung vom 18. Jänner 1925 nachstehenden Stellen des Artikels Die Pläne der Slowaken konfisziert:

..., dass in diesem Staate die Tschechen sogar in der Minderheit sind, denn sie zählen (zusammen mit den Mährern) nur fünf Millionen und II.nen stehen acht Millionen Nicht-Tschechen gegenüber...

..., sie wissen, dass eine Anleihe, die sie dem tschechoslowakischen Staate gewähren, einmal ausschliesslich und allein von den Tschechen bezahlt werden müsste, denn früher oder später werden sich die anderen Völkerschaften, vor allem die Slowaken, von dem Tschechen trennen...

...

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, an seine untergeordneten Zensurorgane die Weisung herauszugeben, in Zukunft diese willkürliche Beschlagnahme, die dem freiheitlichen Rufe der Èechoslovakischen Republik nur schaden könnte einzustellen.

Prag, am 23. Jänner 1925.

Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Radda, Dr. Lehnen, Dr. Petersilka, Ing. Jung, Schubert, Böhr, Zierhut, Knirsch, Simm, Schälzky, Bobek, Patzel, Mark, Dr. Medinger.

Pùvodní znìní ad V./5201.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Hackenberg, Dr. Haas und Genossen

an die Regierung

wegen der Erlassung der Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz.

Unter den zahlreichen Interventionen, welche die Regierung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen in der vorgeschriebenen Frist nicht beantwortet hat, befindet sich auch unsere Interpellation Druck 5040/IX wegen der Durchführungsverordnung zum Sprachengesetz. Wir sehen uns daher genötigt, die Regierung neuerlich nur Beantwortung der dort gestellten Fragen aufzufordern, indem wir hinzufügen, dass der Herr Ministerpräsident in der 13. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 10. Juli 1920 in seiner damaligen Eigenschaft als Minister des Innern die Erklärung abgegeben hat, dass die Vorbereitungen für die Erlassung der Sprachenverordnung bis zur Herbstsession 1920 abgeschlossen sein werden und dass über diese Verordnung vor II.rem Inkrafttreten dem Verfassungsausschusse Bericht erstattet werden würde.

Wir fragen daher die Regierung:

I. Ist sie bereit, im Sinne der seinerzeitigen Regierungserklärung die Verordnung vor II.rer Inkraftsetzung dem Verfassungsausschusse vorzulegen?

2. Ist sie bereit mit den Vertretern aller parlamentarischen Parteien und insbesonders mit jenen der Minderheit vor Erlassung der Verordnung das Einvernehmen zu pflegen?

Prag, den 4. Juni 1925.

Dr. Czech, Hackenberg, Dr. Haas, R. Fischer. Hoffmann, Taub, Schweichhart, Löwa, Grünzner, Blatny, Dietl, Leibl, Jokl, Kaufmama, Heeger, Palme, Deutsch, Häusler, Dr. Holitscher, Schuster, Roscher, Pohl, Hillebrand, Kirpal.

Pùvodní znìní ad VI./5201.

Interpellation

der Abgeordneten Pohl, Palme, Dr. Holitscher und Genossen

an den Minister des Innern

amen Beschlagnahme der Fahnen reichsdeutscher Arbeiterturnvereine.

Am 31. Mai veranstaltete der Arbeiter-Turn- und Sportverband in der Èechoslovakischen Republik in Eger ein Kreisturnfest, zu welchem sowohl die èechischen Arbeiterturnvereine, als auch die Arbeiterturnvereine aus dem deutschen Reiche als Gäste geladen waren. Die Feier sollte mit vier Veranstaltung eines Festzuges II.ren Höhepunkt erreichen. Diese Feier wurde jedoch durch das Eingreifen der Staatspolizei in einer für demokratisches Empfinden geradezu unfassbarer Weise gestört, indem die Egerer Staatspolizei die Beteiligung der reichsdeutschen Arbeiterturner am Festzuge verbot und insbesondere das Tragen der Fahnen der deutschen Turnvereine nicht gestattete. Eine telegraphische Intervention des Abgeordneten Pohl beim Minister des Innern ist einfach unbeantwortet geblieben die Fahnen wurden beschlagnahmt und in der Passtelle der deutschen Gesandtschaft untergebracht. Es wurde sogar der Versuch gemacht, die Fahrräder der reichsdeutschen Turner zu beschlagnahmen, wovon dann allerdings Abstand genommen wurde.

Eine Begründung dieses seltsamen Verbotes war von der Egerer Staatspolizei nicht zu erlangen; diese berief sich einfach auf die Weisung des Ministeriums. Die Haltung des Ministeriums ist umso unglaublicher, als auch die èechischen Turnvereine gegen das Verbot Protest erhoben haben, wobei sie sich darauf beriefen, dass die èechischen Arbeiterturner beim Arbeiterturnfest in Leipzig unbehindert in II.rer Tracht erscheinen und II.re Fahnen tragen durften. Aber selbst abgesehen davon und ohne Rücksicht darauf, dass die deutsche Regierung anlässlich der im Juli zu Frankfurt a. M. stattfindenden Arbeiter-Olympiade Repressalien ergreifen könnte, ist es unerfindlich, warum reichsdeutschen Kulturorganisationen das fragen II.rer Fahnen verboten werden soll und auf welche gesetzliche Bestimmung sich die Staatspolizei bei diesem Verbote stützen kann. Die beliebte Berufung auf die Störung der Ruhe und Ordnung geht hier vollkommen fehl, weil im Gegenteil gerade das Verbot durch die Entrüstung, die es hervor gerufen hat, geeignet war, die öffentliche Ordnung zu stören.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

1. Ist II.m der geschilderte Vorgang bekannt und wie rechtfertigt er die reaktionäre Haltung seines Ministeriums?

2. Was gedenkt der Herr Minisäer zu tun um in Hinkunft die Behelligung von Kulturorganisationen durch derartige, völlig unbegründete Polizeimassnahmen hintanzuhalten?

Prag, den 4. Juni 1925.

Pohl, Palme, Dr. Holitscher, Schäfer, Leibl, Hoffmann, Roscher, Blatny, Jokl, R. Fischer, Löwa, Heeger, Schweichhart, Kirpal, Hackenberg. Schiller, Taub, Kaufmann, Deutsch, Beutel, Häusler, Dr. Czech, John, Grünzner.

Pùvodní znìní ad VII./5201.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an den Minister für Post- und Telegrafenwesen

betreffend die Durchführung des Beamtenabbaues.

Gelegentlich der Beratung des Gesetzentwurfes über die Ersparungsmassnahmem in der Verwaltung, Abbaugesetz genannt, gab der Ministerpräsident den bei II.m erchienenen Vertretern der deutschen parlamentarischen Klubs und der slovakischen Volkspartei die ausdrückliche Zusicherung, dass bei der Durchführung des Beamtenabbaues keinerlei nationale Erwägungen massgebend sein sollten. Die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz ist bisher nicht erschienen, weshalb jeder Zweig der Staatsverwaltung sich seine Richtlinien zurecht legte.

Man kann wohl behaupten, dass die Durchführungsverordnung absichtlich nicht herausgegeben wurde, wie aus der tatsächlichen Durchführung des Abbaues hervorgeht. Denn entgegen allen Versicherungen wird die (meist nur angebliche) Unkenntnis der Dienstsprache zum Anlass des Abbaues genommen. Die Fragesteller befunden sich im Besitze einer Zuschrift, welche das Ministerium für Post- und Telegraphenwesen an einen abgebautem Postbeamten richtete und in welcher es in wortgetreuer Uebersetzung folgendermassen heisst:

Und da haben wir festgestellt, dass II.re Diensteignung, Ausübung und Verwendung, trotzdem Sie sonst gut qualifiziert sind, sehr beschränkt ist u. zw. deshalb, weil Sie die Staatssprache absolut nicht beherrschen. Dieser Umstand ist so wichtig, dass die Rücksichten auf II.re wirtschaftlichen, Familien- und andere Verhältnisse in den Hintergrund treten müssen. Wir haben uns daher entschieden. Sie nach § 13 des oben zitierten Gesetzes in den bleibenden Ruhestand ruft den zutreffenden Ruhegenüssen zu versetzen.

Aus der angeführten Stelle dieser Zuschrift geht also klar hervor, dass selbst bei guter Beschreibung (der Betroffene hat übrigens lauter sehr gute Beschreibungen), also auch bei vollkommend zureichender Verwendbarkeit im Dienste nur die Kenntnis der Dienstsprache massgebend ist. Wenn man weiss, wie bei den Sprachenprüfungen vorgegangen wird, so kann man wohl ruhig behaupten, dass das Gesetz Zahl 286 Sig. d. G. u. V. vom 22. Dezember 1924 ein ausschliesslich gegen das deutsche Element im Staatsdienst gerichtetes Gesetz ist, dass es bloss den Zweck verfolgt, die Deutschen um die letzten Arbeitsplätze im Staatsdienst zu bringen.

Die angeführte Zuschrift bezieht sich auf eine Entschliessung der Regierung vom 4. April 1925.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Minister folgende Anfragen:

1. Ist er bereit, den Inhalt der oben genannten Entschliessung der Regierung, welcher wohl die Richtlinien für die Durchführung des Gesetzes festlegt, bekanntzugeben?

2. Wie vermag er den in der Interpellation angeführten Wortlaut der Zuschrift mit der seinerzeit abgegebenen Erklärung des Ministerpräsidenten in Einklang zu bringen?

Prag, am 3. Juni 1925.

Ing. Jung, Wenzel. Patzel, Knirsch, J. Fischer, Windirsch, Simm, Dr. Spina, Heller, Køepek, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Korláth, Szentiványi, Palkovich, Füssy, Kurak, J. Mayer, Dr. Lelley, Dr. Jabloniczky, Zierhut, Platzer, Schubert, Sauer, Böllmann.

Pùvodní znìní ad VIII./5201.

Interpellation

der Abgeordneten Hillebrand, Löwa, Palme und Genossen

an die Regierung

wegen angeblicher Subventionierung der Národní jednota severoèeská.

Verschiedene Blätter haben gemeldet dass die Národní jednota severoèeská im Jahre 1924 eins staatliche Subvention von 2 Millionen Kronen erhalten und für das Jahr 1925 beim Ministerpräsidium um eine Subvention von 3 Millionen Kronen angesucht hat. Die Národní jednota severošeská beruft sich zur Begründung II.res Ansuchens darauf, dass sie das nationale Bewusstsein der Grenzbevölkerung gestärkt habe, dass sie Häuser und andere Realitäten aus deutschen Händen in die Hände èechischer Käufer übergeführt, für die Ansiedlung von rechen im nordböhmischen Gebiet gearbeitet, die Tätigkeit der feindlichen Deutschen verfolgt, die Aktion zur Reinigung der staatlichen Behörden von feindlichen Elementen unterstützt, bei Einbürgerungsgesuchen fremder Staatsangehöriger am der sorgfältigen Ueberprüfung mitgewirkt und die staatsfeindliche irredentistische Tätigkeit der Deutschen zunichte gemacht habe. Die Verwendung von Staatsgeldern, welche aus der Steuerleistung aller Nationen in diesem Staate stammen, zur Unterstützung vom Bestrebungen eines Vereines, der nicht etwa humanitäre oder soziale Zwecke verfolgt, sondern eingestandenermassen auf die Vernichtung einer im Staate als gleichberechtigt anerkannten Nation ausgeht, widerspricht dem Grundsatz von der tatsächlichen Gleichberechtigung aller Nationen, zu dessen Einhaltung die Regierung durch die Verfassung und durch internationale Verträge verpflichtet ist. Eine solche Subventionierung ist geeignet, unter der deutschen Bevölkerung die grösste Erregung und Verbitterung hervorzurufen und dies umsomehr, als dar sozialen Fürsorgeorganisationen, den Bildungs- und Sportorganisationen der deutschen Bevölkerung die Subventionen unter Berufung auf die Kürzung der bezüglichen Budgetposten von Jahr zu Jahr herabgesetzt oder ganz verweigert werden. Gerade die deutsche Bevölkerung den nordwestböhmischen Gebietes, welche von der Krise in Industrie und Bergbau auf das furchtbarste betroffen wurde, hat infolge des Eingreifens der Národní jednota severoèeská bei der Durchführung der Bodenreform, bei der Entlassung und Wiederaufnahme vom Arbeitern aus staatlichen oder durch staatliche Lieferungen vom Staate abhängigen Unternehmungen die schwersten Schädigungen an II.rer Existenz erfahren. Es ist ein unerträglicher Gedanke, dass die Regierung, statt für die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der überwiegenden Mehrheft der Bevölkerung zu sorgen einen Verein unterstützt dessen ganze Tätigkeit daraus hinausläuft, in diese Gebiete nationalen Unfrieden und schwere soziale Erschütterungen u tragen.

Wir fragen daher den Herrn Vorsitzendem der Regierung:

1. Hat die Národní jednota severoèeská tatsächlich staatliche Subventionen erhalten und in welcher Höhe?

2. Beabsichtigt der Herr Vorsitzende der Regierung, ihr solche Subventionen zuzuwenden und in welcher Höhe?

3. Durch welchen Titel des Budgets erscheinen solche Subventionen verfassungsmässig gedeckt?

4. Wenn solche Subventionen erteilt wurden oder erteilt werden sollen, wie rechtfertigt der Herr Ministerpräsident ein solches Vorgehen?

Prag, den 4. Juni 1925.

Hillebrand, Löwa, Palme, Blatny, Leibl, Taub, Heeger, Jokl, Hoffmann, Uhl, Kirpal, Dietl, Häusler, Schuster, Kaufmann, Pohl, Schäfer, Dr. Czech, Dr. Haas, Dr. Holitscher, R. Fischer,, Beutel, Hackenberg, Roscher, Deutsch, Schweichhart, Grünzner.

Pùvodní znìní ad IX./5201.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Holitscher, Blatny, Palme und Genossen

an den Eisenbahnminister

wehen der unerträglichen Zustände oberen Bahnhofe in Karlsbad.

Karlsbad und Marienbad sind der Repräsentationssalon der Èechoslovakischen Republik, wie erst dieser Tage ein hervorragender deutscher Politiker erklärt hat: Karlsbad muss daher nach seiner zweifellos richtigen Ansicht als eine würdige Repräsentation des Staates vor den Fremden, welche aus der ganzen Welt da zusammenkommen, im Interesse des Staates würdig ausgestattet werden. Einen Hohn auf diese Repräsentation und diese würdige Ausstattung bildet aber steigendem Masse der Karlsbader Bahnhof, der in jeder Beziehung absolut unzureichend ist und dem Fremden ein geradezu skandalöses Bild unserer Kulturhöhe und Organisationsfähigkeit bietet. In der Schalterhalle, die sowohl von den ankommenden als auch von den abreisenden Fahrgästen passiert werden muss; bilden sich förmliche Menschenknäufe, der Verkehr ist qualvoll und beängstigend. Es gibt nur 2 Personenkassen, bei denen sich hunderte von Menschen stauen die allein schon einen grossen Teil des unzureichenden Raum es beanspruchen. Auf dem Bahnsteige herrscht wüstes Durcheinander; die Kurgäste haben viel Handgepäck, dessen Transport zu den Zügen unendliche Schwierigkeiten bereitet. Es verkehren jetzt täglich 44 Personenzüge auf dem Bahnhofe, in den Stunden zwischen 4 und 1/26 Uhr nachmittags allein 9 Personen- darunter acht Schnell- und Expresszüge. Es gibt keine Unterführungen; die Reisenden, darunter zahlreiche alte und gebrechliche Kurgäste, müssen über die Geleise stolpern. Um 16.50 Uhr passiert der Schnellzug Eger-Prag-Karlsbad am I. Gleis, um 16.58 Uhr fährt er wieder aus; um 16.55 Uhr fährt der Berliner Schnellzug mit Hunderten vorn reisenden am III. Gleise ein; es entwickelt sich ein unbeschreibliches Durcheinander, das noch dadurch vermehrt wird, dass man die alten, erfahrenen und eingeübten Gepäcktsträger, weil sie Deutsche waren, weggejagt und an II.re Stelle unbeholfene, die Sprache der Kurgäste kaum verstehende rechen gesetzt hat. Man muss es als ein wahres Wunder bezeichnen, dass such bei dieser Dichtigkeit des Verkehrs und der Unzwäckmässigkeit und Unzulänglichkeit der Bahnhofsanlage nicht mehr Unfälle ereignen.

Natürlich sind auch die sonstigen Anlagen ganz unzureichend. Die Handgepäckaufbewahrung ist viel zu klein; Fahrräder werden deshalb überhaupt nicht angenommen. Es gibt keinen Waschraum, die Aborte sind minderwertig, die Wartesäle zu klein.

Es ist daher nur allzu begreiflich, dass das Urteil der Ausländer über die Verhältnisse in der Èechoslovakei keineswegs schmeichelhaft ist; in allen Tönen der Entrüstung und der Missachtung wird Kritik geübt, werden Vergleiche mit anderen Staaten und anderen Badeorten angestellt. Nicht vielleicht nur feindselige Deutsche verurteilen diese Zustände, auch Schweizer, Schweden, Amerikaner, Holländer sprechen in Ausdrücken über die Kulturrückständigkeit der Èechoslovakei, die alles andere als schmeichelhaft sind.

Dieser Schande muss so rasch wie möglich ei Ende bereitet werden. Die Kurfrequenz Karlsbads steigt in erfreulichsten Masse, die Unzulänglichkeit des Bahnhofs wird daher stets krasser und bedenklicher. Radikale Abhilfe kann wohl nur durch einen Neubau geschaffen werden, der viel Geld beansprucht und natürlich auch Jahre brauchen wird. Trotzdem muss an diesen Plan ehestens herangetreten werden, in der Zwischenzeit aber muss durch Anlage von Unterführungen, Trennung der Ankunft und Abfahrt, für die Raum vielleicht durch Errichtung eines Notbaues für das Postamt gewonnen werden könnte, Eröffnung eines dritten Kassenschalters, Abhilfe wenigstens gegen die schreiendsten Uebelstände geschaffen werden.

Die gefertigten Interpellanten richten an den Herrn Eisenbahnminister folgende Fragen:

1. Sind dem Herrn Minister die unhaltbaren, unwürdigen, das Ansehen der Republik und des Weltkurortes schwer schädigende Zustände am oberen Bahnhofe in Karlsbad bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, unverzüglich die notwendigen Massnahmen zu treffen, um diesem Verhältnisse so rasch als möglich ein Ende zu bereiten?

Prag; den 3. Juni 1925.

Dr. Holitscher, Blatny, Palme, Dietl, Pohl, Heeger, R. Fischer, Deutsch, Hoffmann, Beutel, Jokl, Grünzner, Leibl, Kaufmann, Schuster, Hillebrand, Uhl, Kirpal, Hackenberg, Dr. Haas, Dr. Czech, Schweichhart, Löwa, Taub, Häusler.

 

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