XVI./4551.

Interpelace

poslanců Svetlika, Tausika, Daruly a soudr.

ministru vnitra o stranickém jednání úřadů za textilní stávky na Slovensku.

Dne 26. března t. r. zahájilo dělnictvo zaměstnané v podnicích žilinského textilního koncernu obrannou stávku, která byla vyprovokována zaměstnavateli. Žilinský textilní koncern vypověděl totiž 15. prosince m. r. kolektivní smlouvu a předložil požadavek snížení mzdy v jednotlivých kategoriích o 20% až 50%. odstranění dětského přídavku Kč 4.- týdně a konečně snížení odměny za práci přes čas ve všední den na 20% a v neděli na 40%. O těchto požadavcích zaměstnavatelů vyjednávali zástupci odborových organisací a důvěrníci dělnictva celkem šestkrát se správou závodů, avšak pro odpor zaměstnavatelů nemohlo jednání dojíti k žádnému konci. Konečně 6. března t. r. byla učiněna dohoda, že bude zaveden úkolový ceník podle systému brněnského úkolového ceníku, při čemž si vyhradili zástupcové dělnictva že sazby budou propočítány podle zvláštních slovenských poměrů. Mimo to žádali zástupci odborových organisací, poukazujíce na technické zařízení závodu, aby rozdělení sil u strojů nebylo tak prováděno, jako podle systému brněnského. neboť strojové zařízení v Brně jest modernější.

Zástupci firmy i zástupce organisace zaměstnavatelů přistoupili na tyto požadavky odborových organisací dělnických.

Za těchto předpokladů mělo býti v dalším jednání pokračováno dne 20. března t. r Zástupci firmy vytasili se při něm však s takovým propočítáním úkolového ceníku. že některé druhy dělníků ztrácely 55 až 100 Kč týdně. Mimo to měly vykonati o čtvrtinu práce více, nežli dosud. Zástupci odborových organisací dělnických i důvěrníci žádali. aby byla splněna ujednání ze 6. března t. r. a příliš značné rozdíly, které se vyskytly při propočítání sazeb byly napraveny. Zástupci firmy však kategoricky prohlásili, že musí být přijato propočítání. tak jak oni je předkládají. Proto prohlásili zástupci dělnictva, že za takovýchto okolností nemohou pokračovati v jednání a žádali. aby dosavadní mzdy byly zachovány až do konce t r. Tím bylo skončeno jednání. při němž byl stále přítomen zástupce živnostenského inspektorátu vrchní živnostenský inspektor z Trenčína.

Když se však dělnictvo 26. března ráno dostavilo do závodu, nalezlo tam vyvěšené vyhlášky že v závodech žilinského textilního koncernu, jenž má své továrny v Žilině. v Rájci a v Opatovej, vejdou dne 15. dubna t. r. v platnost nové mzdy podle úkolového ceníku brněnského a dělníci, kteří s nimi nesouhlasí. aby dali výpověď.

Dělnictvo, roztrpčeno jednak dlouhým jednáním, jednak bezohledným požadavkem zaměstnavatelů zastavilo na protest stroje a žádalo. aby vyhlášky byly odstraněny a ve vyjednávání pokračováno Na tuto žádost odpověděl zástupce firmy, centrální ředitel Rost, že se zástupci dělnické organisace nejedná, a že nezahájí-li dělnictvo do půl hodiny práci, zastaví továrnu. Ačkoliv se dělnictvo chovalo úplně klidně a pořádek nebyl nikde porušen vyslal okresní úřad žilinský na žádost firmy do závodu ihned četnictvo. Zástupci odborových organisací dělnických Sýkora a Honzák společně se dvěma důvěrníky protestovali ihned u okresního náčelníka dra Tarčáka proti vyslání četnictva, načež se jim dostalo ujištění, že bude vykonáno vše, co bude možno.

Místo odvolání četnictva dal však okresní úřad žilinský vyvěsiti v žilinské továrně vyhlášku, že dělnictvo, které stávkuje, musí továrnu ihned opustiti. Podobně stranicky proti dělnictvu zakročily úřady v Rájci i v Lučenci. Velitelé policie v Lučenci a četnictva v Rájci dostavili se do závodu a vyzvali dělnictvo, aby továrnu ihned opustilo, nebo jinak že bude násilně ozbrojenou mocí vyvedeno.

Okresní úřad žilinský propůjčil dokonce své úředníky a podúředníky k tomu. aby na příkaz zaměstnavatele obcházeli byty dělníků a odevzdávali jim pracovní knížky s připomenutím, že jsou ze zaměstnání propuštěni a že více přijati nebudou. Zástupcům odborových organisací bylo četnickým velitelem zbraňováno. aby mluvili na závodních schůzích, na nichž byla podávána zpráva o průběhu obranného boje dělnictva

Vylíčili jsme zúmyslně podrobněji příčiny i celý průběh obranné stávky textilního dělnictva na Slovensku, aby tím patrněji vyniklo stranické jednání úřadů, jež se postavily zřejmě na stranu zaměstnavatelů proti dělnictvu a docela daly stá tní zaměstnance do soukromých služeb podnikatelů Toto jednání veřejných orgánů je přímou provokací všeho slovenského dělnictva, které jest nemálo tímto postupem pobouřeno a to tím více, že příklad státních orgánů svádí i jiné činitele k tomu, aby proti dělnictvu, které hájí svoji životní míru proti útokům zaměstnavatelů. podněcovali ostatní kruhy občanstva. Tak na př. farář Cvinček v Divně u Žiliny obchází dělníky a namlouvá jim že továrna počne pracovat, že staří dělníci budou propuštěni a zapisuje nové dělníky a vydává jim poukázky na práci do žilinské továrny. Podobně i organista v Ochotníci agituje mezi dělnictvem aby nastoupilo práci a nahání podnikatelům stávkokaze.

Postup státních orgánů, které se v této stávce přímo exponovaly na straně zaměstnavatelů. jest novým dokladem o neschopnosti a neudržitelnosti celého vládního režimu na Slovensku.

Tážeme se pana ministra vnitra:

1. Jak odůvodní toto stranické jednání svých podřízených úřadů?

2. Je ochoten jednou pro vždy zakázati podřízeným úřadům, aby se stranicky exponovaly pro zájmy zaměstnavatelů?

V Praze dne 14. dubna 1924.

Svetlik, Tausik, Darula, Merta, Sedorjak, Skalák, Šafranko, Kučera, Haken, Kreibich, Warmbrunn, Koutný, Malá, J. Křiž, Bubník, Krejčí, Mondok, Blažek, Toužil, Burian, Teska, dr. Šmeral, Houser, Rouček, dr. Gáti, Kunst, Mikulíček.

Původní znění ad I./4551.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Keibl und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit der Aufenthaltsbewilligungen für staatliche und Ruheständler des Lehrerstandes im Auslande.

In welcher Weise gegen jene Ruheständler vorgegangen wird, welche um eine Aufenthaltsbewilligung für das Ausland ansuchen oder von denen angenommen wird, daß sie ohne eine solche Aufenthaltsbewilligung das Inland verlassen hätten, mögen folgende Beispiele zeigen:

ť1. Die Fachschullehrerswitwe Anna Czerwenka in Gratzen, welche plötzlich die Nachricht erhielt, daß ihre in Wien verheiratete Tochter schwer erkrankt sei, suchte telegraphisch um die Bewilligung zur Reise ins Ausland an und erhielt diese für 8 Tage. Als sie unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses um eine 3wöchentliche Verlängerung ansuchte, da der Zustand ihrer Tochter dringend ihre Pflege erheischte, erhielt sie nur weitere sechs Tage zugebilligt mit der gleichzeitigen Verständigung, daß ihr bei Überschreitung der Frist die Versorgungsgenüsse eingestellt werden. Sie mußte daher ihre schwer kranke Tochter verlassen und nach Hause zurückkehren.

2. Die Altpensionistin Wilhelmine Richter in Ung. Hradisch hielt sich mit Bewilligung der Finanzlandesdirektion in Brünn im Monate Dezember 1923 und Jänner 1924 bei ihrer kranken Tochter in Horn (Nied.-Österreich) auf. Bei ihrer Rückkehr erhielt die genannte Postkontrollorswitwe an Versorgungsgebühr für die Monate Jänner und Feber 1924 statt der ihr gebührenden 1242 Kč bloß 360 Kč, also um 882 Kč weniger.

3. Der Altpensionist Postamtsdirektor Spiegel in Marienbad hatte im Juli 1923 um die Bewilligung eines 3monatlichen Aufenthaltes in Polen zum Besuche seiner schwer kranken Tochter angesucht und erst Ende November 1923 mit Einstellung der erhöhten Teuerungszulage (252 Kč monatlich) die bewilligende Erledigung erhalten.

4. Der ebenfalls in Marienbad wohnende Postamtsdirektor Glückselig suchte am 12. März 1923 krankheitshalber um die Bewilligung des Aufenthaltes im südlichen Ausland während der rauhen Jahreszeit auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses an. welche ihm erst am 19. Jänner 1924, also nach 10 Monaten erteilt wurde. mit der Erlaubnis, im November 1923 abreisen zu dürfen. Die Bewilligung zur Auslandsreise wurde ihm also 21/2 Monate nach dem bewilligten Abreisetermin zugestellt mit der gleichzeitigen Verständigung, daß ihm monatlich 600 Kč abgezogen werden. Dieser Neupensionist mußte deshalb auf die Reise verzichten, teilte dies auch am 19. Jänner 1924 der vorgesetzten Behörde mit, nichtsdestoweniger wurde die Pensionszahlungsanweisung für Feber 1924 eingezogen und der Pensionist steht nun am 1. Feber und 1. März 1924 ohne Pension da. weil man ihm diese, trotzdem er auf die Reise verzichtete, bisher nicht ausgezahlt und die Pension auch in dem projektierten Aufenthaltsorte des Auslandes nicht angewiesen hat.

5. Der Professorswitwe Siegel aus Leitmeritz wurde ohne jede vorherige Verständigung für die Monate Feber und März 1924 keine Pension ausbezahlt. Statt dessen erschien in ihrer Wohnung e in Gendarm, welcher sich eingehend erkundigte, ob sie sich in der letzten Zeit im Auslande aufgehalten habe, ob sie im Auslande Häuser besitze usw. Die erwähnte Witwe hat sich jedoch seit Jahren ständig in ihrem Wohnorte aufgehalten und die Staatsgrenzen überhaupt nicht überschritten, besitzt auch kein Haus im Auslande kurz, es ist unerfindlich, was diese Erhebungen für Ursache haben könnten. Nichtsdestoweniger erhielt die Witwe eine amtliche Verständigung, der Pensionsbezug sei ihr eingestellt worden, weil sie sich durch längere Zeit im Auslande aufgehalten habe und sie wurde aufgefordert, ihren Auslandspaß umgehend in Vorlage zu bringen, obzwar sie einen solchen überhaupt nicht besitztŤ

Die Gefertigten fragen den Herrn Finanzminister ob er bereit ist, anzuordnen, daß ein vorübergehender Aufenthalt eines Ruheständlers im Auslande überhaupt keiner Bewilligung der Finanzbehörden bedürfe und mit keinen Abzügen von der Pension verbunden werden dürfe, da nur auf diese Weise das willkürliche und die Freizügigkeit von Staatsbürgern einschränkende Vorgehen der Finanzbehörden ein für allemal beseitigt werden kann.

Weiters fragen die Gefertigten den Herrn Finanzminister, ob er bereit ist, die oben angeführten 5 Fälle zu untersuchen und das Ergebnis dem Abgeordnetenhause bekanntzugeben?

Prag, den 27. März 1924.

Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Ing. Kallina, Dr. Medinger, Heller, Windirsch, Pittinger, Böhr, Dr. Lodgman, Dr. Lehnert, Kraus, Matzner, Dr. Radda, Zierhut, Dr. Schollich, Simm, Knirsch, J. Mayer, Schälzky, Dr. Luschka.

Původní znění ad II./4551.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. R. Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Zusammensetzung der Bezirksverwaltungskommission in Haida.

Im Gerichtsbezirke Haida haben die letzten Wahlen in 14 Gemeinden folgendes Ergebnis gehabt:

1. Deutsche Wahlgemeinschaft

1.671

2. Deutsche Nationalpartei

2.009

3. Bund der Landwirte

1.447

4. Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei

519

5. Deutschdemokratische Freiheitspartei

123

6. Gewerbepartei

158

7. Deutsche Christlichsoz. Volkspartei

195

8. Deutsche Sozialdemokrat. Arbeiterpartei

3.747

9. Kleinhäuslerpartei

50

10. Kommunisten

981

11. Čechische Parteien

439

Abgegebene Stimmen

11.339


In diesen Ziffern sind die Gemeinden Bokwen, Schwoika und Wellnitz nicht inbegriffen, weil in diesen Gemeinden keine Wahlen stattgefunden haben. Die Ziffern der Gemeinde Falkenau sind der Wahl im Jahre 1922 entnommen. Darnach sind die einzelnen Parteien mit folgenden Verhältniszahlen an dem Wahlergebnisse beteiligt:

Partei

%

Rest

Restmandat

endgilt. Prozentziffer

1. Deutsche Wahlgemeinschaft

14

8.354

1

15

2. Deutsche Nationalpart

17

8.137

1

18

3. Bund der Landwirte

12

8.632

1

13

4. Deutsche Nationalsoz. Arbeiterpartei

4

6.545

 

4

5. Deutschdemokrat. Freiheitspartei

1

961

 

1

6. Gewerbepartei

1

4.461

 

1

7. Deutsche Christlichsoz. Volkspartei

1

8.161

1

2

8. Deutsche Sozialdemnokratische Arbeiterp.

33

513

 

33

9. Kleinhäusler

0

5.000

 

0

10. Kommunisten

8

6.588

1

9

11. Čechische Parteien

3

9.883

1

4

 

94%

 

6

100%


Dem Vernehmen nach beabsichtigt nun die politische Landesverwaltung bei der Zuteilung der Mandate die Deutsche Wahlgemeinschaft mit der Begründung unberücksichtigt zu lassen, daß diese Wahlgemeinschaft keine ťParteiŤ im Sinne der Gemeindewahlordnung sei. Dadurch gingen 1671 deutsche Stimmen bei der Berechnung der Mandate verloren.

Weiters beabsichtigt die politische Landesverwaltung den Vorsitzenden der Bezirksverwaltungskommission der Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei mit der Begründung zu entnehmen, daß diese Partei die verhältnismäßig meisten Stimmen erhalten hat. Hiezu wäre Folgendes zu bemerken:

Nach der Gemeindewahlordnung bezeichnet der Name ťParteiŤ jene Wahlgruppe, welche Kandidatenlisten rechtsgiltig überreicht hat. Der Name der Partei spielt dabei keine Rolle, auch ist es belanglos, ob die betreffende Wahlgruppe etwa sonst im öffentlichen Leben unter dem gleichen Namen auftritt oder nicht. Jede derartige Wahlgruppe ist eine ťParteiŤ im Sinne der Gemeindewahlordnung und die Regierung ist nicht berechtigt, ihr diesen Charakter etwa deshalb abzusprechen, weil die betreffende Wahlgruppe nicht in den politischen Körperschaften vertreten ist oder keine ständige organisatorische Tätigkeit entfaltet. Ein anderer Begriff der ťParteiŤ besteht nach den heutigen Gesetzen überhaupt nicht, insbesondere ist nirgends festgelegt, auf welche sonstigen Verbindungen von Staatsbürgern etwa der Name ťParteiŤ gesetzes- und verwaltungstechnisch anzuwenden wäre. Nach den bestehenden Wahlgesetzen dürfen sich Staatsbürger der verschiedensten sogenannten ťparteipolitischenŤ Anschauungen zum Zwecke einer bestimmten Wahl zu einer ťWahlgemeinschaftŤ zusammenschließen und sie sind eben für diesen Fall und für alle sich aus ihm ergebenden Folgerungen eben eine ťParteiŤ im Sinne der Wahlgesetze. Es ist vollständig willkürlich, bei der Zusammensetzung der Verwaltungskommission in Haida zu erklären, die deutsche Wahlgemeinschaft sei keine ťParteiŤ und könne deshalb nicht berücksichtigt werden, weil man die gemeinschaftlich abgegebenen Stimmen nicht auf die einzelnen ťParteienŤ aufteilen könne.

Mit Recht verweist daher auch der Motivenbericht des Verfassungsausschusses zur Gemeindewahlordnung (Druck des Abgeordnetenhauses 3767) auf Seite 10 auf die Notwendigkeit, den Begriff ťParteiŤ in einem eigenen Gesetze genau zu bestimmen, da man mit dem gebräuchlichen Begriffe ťParteiŤ bei der Gemeindewahlordnung nicht das Auslangen finde. Schon daraus geht klar hervor, daß man den Begriff ťParteiŤ im Sinne der Gemeindewahlordnung bis auf weiteres eben nur aus diesem Gesetze selbst schöpfen und daß er somit nur als diejenige Gruppe von Staatsbürgern bestimmt werden kann, die bei einer bestimmten Wahl irgendeine Wahlliste überreicht haben.

Jene 10 oder 20 oder 30 Wähler, welche die Kandidatenlisten der Wahlgemeinschaft in den einzelnen Gemeinden eingereicht haben, bilden, eben die betreffende Wahlgruppe und sind unter allen Umständen als eigene Partei zu beachten, denn der § 20 der Gemeindewahlordnung sagt ausdrücklich, daß die Wahlgruppen (Partei) dem Gemeindeamte die Kandidatenlisten vorzulegen haben, es werden also ausdrücklich die Überreicher und die Unterzeichner der betreffenden Kandidatenliste als Wahlgruppe = Partei bezeichnet und an sie hat sich daher die Verwaltung in allen Fällen zu wenden und zu halten, in denen Rechte und Pflichten dieser Wahlgruppen in Frage kommen. Daher hat die Regierung die Stimmen der Wahlgemeinschaft in Haida zu berücksichtigen und sie hat sich an jene Staatsbürger in den einzelnen Gemeinden zu wenden, welche eben damals diese Listen eingereicht haben.

Was die Ernennung des Vorsitzenden anbelangt so ist an sich gegen den Grundsatz nichts einzuwenden, daß der verhältnismäßig stärksten Gruppe der Vorsitzende gebührt. Dies darf aber wohl nur für jene Fälle gelten, in denen sich nicht etwa andere, an sich schwächere, zusammenngenommen aber stärkere Gruppen zusammenschließen, um einverständlich die Stelle des Vorsitzenden oder ein anderes Amt anzustreben. Im anderen Falle käme man zu Verhältnissen, welche vom Standpunkte der Demokratie unerträglich wären, denn es ist doch ohne weiters klar, daß der Vorsitzende das Vertrauen der Mehrheit der betreffenden Körperschaft genießen soll und daß es undemokratisch ist, der Mehrheit einen ihr nicht genehmen Vorsitzenden gegen ihren Willen aufzuzwingen.

Der Sinn der am 11. März 1921 angenommenen Entschließung des Abgeordnetenhauses geht jedoch offenbar dahin, die Zusammensetzung der Verwaltungskörperschaften der Bezirke den jeweiligen Willensäußerungen der Staatsbürger möglichst anzupassen und es widerspricht ohne Zweifel dem Wortlaute und dem Geiste dieser Entschließung, wenn die Regierung bei der Zusammensetzung der Bezirksverwaltungskommissionen sich über die oben ausgeführten Anschauungen hinwegsetzt.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Ist er bereit, die oben angeführten Verhältniszahlen bei der Zusammensetzung der Bezirksverwaltungskommission in Haida zu Grunde zu legen?

2. Ist er bereit, vor Ernennung des Vorsitzenden der Bezirksverwaltungskommission in Haida die in Betracht kommenden Wahlgruppen um ihre diesbezüglichen Vorschläge zu befragen?

Prag, den 26. März 1924.

Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Matzner, Zierhut, Ing. Kallina, Dr. Medinger, Schälzky, Dr. E. Feyerfeil, Windirsch, Wenzel, Dr. Luschka, Dr. Radda, Dr. Keibl, Pittinger, Kraus, Heller, J. Mayer, Böhr, Dr. Lehnert, Simm.

Původní znění ad III./4551.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. R. Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern

wegen der Umbenennung der Gemeinde Adlerdörfel (Vorličky) in Orličky (Worlička).

Seit neuester Zeit verwenden die staatlichen Ämter und Organe für die Gemeinde Adlerdörfel (Bezirk Landskron) den Namen: Orličky (Worlička). Eine Nachfrage am Postamte hat ergeben, daß der Gebrauch des neuen Stempels von der Postdirektion angeordnet wurde unter Hinweis auf die erfolgte Namensänderung der Gemeinde, kundgemacht für die Postämter in einer Beilage zum ťVěstníkŤ 1924. Glechzeitig langten von der politischen Bezirksverwaltung einige Akten zur Erledigung ein, welche die Anschrift: ťWorličkaŤ statt der bisherigen Bezeichnung Adlerdörfel trugen. Auch in der Assentkundmachung welche gedruckt erschien, ist der Name Adlerdörfel nicht mehr zu finden wohl aber Orličky und Worlička. Das alles geschah ohne ein einziges Wort der Verständigung oder Aufklärung an die Gemeindevertretung.

Diesem Tatbestande nach handelt es sich also offenbar um eine Namensgebung auf Grund des Gesetzes vom 14. April 1920 Nr. 266, § 6 und die Gefertigten erlauben sich, Folgendes zu bemerken:

Nach der Chronik der Herrschaft Landsberg-Landskron ist um 1270 die Gemeinde eine Gründung deutscher Schlesier, was auch durch die Anlage des Ortes und den hier auffällig häufig vorkommenden Namen Schlesinger (aus Schlesier, fast ein Viertel der Bevölkerung) seine beste Bestätigung findet. Die sehr alte Pfarrchronik des Ortes nennt als ursprünglichen Namen die Bezeichnung ťAdlerdörfelŤ, welches am Fusse des Adlerberges liegt und vom Adlerbach durchströmt wird. Die letzteren beiden Namen finden wir noch heute in den Mappen und genauen Karten. Bei den häufigen Verkäufen und Verpfändungen der oben genannten Herrschaft Landsberg-Landskron nach dem Husittenkriege wurde, da die Verträge jener Zeit fast alle in čechischer Sprache abgefaßt wurden, auch der deutsche Ortsname Adlerdörfel übersetzt und durch die Bezeichnung Worlitschka ersetzt. Dieser Name blieb der Gemeinde als amtliche Bezeichnung bis zum 14. März 1914. Neben dieser amtlichen Bezeichnung Worlitschka bestand der deutsche Name Adlerdörfel fort und wurde auch von der Bevölkerung bei Korrespondenzen verwendet, wie die Pfarrchronik bestätigt und wie auch alte Gedenkmänner des Ortes bezeugen können. Das topographische Postlexikon für Böhmen aus dem Jahre 1877 (herausgegeben im Auftrage des k. k. Handelsministeriums in Wien von Michael von Fehringer) nennt auf Seite 2, Spalte 1 den Ort: Adlerdörfel, siehe Worlitschka. Auf Seite 748. 2. Spalte ťWorlitschkaŤ (Adlerdörfel, Vorlicka, Orlička). Ebenso bringen auch alle Verzeichnisse der Postanstalten der früheren Monarchie den Namen Adlerdörfel, was mit ein Beweis ist., daß dieser Name gebräuchlich war. Um das Jahr 1907, als die nationalen Streitigkeiten in Böhmen immer schärfere Formen annahm en, geschah es plötzlich immer häufiger, daß Korrespondenzen und Geschäftssachen, welche nach ťAdlerdörfelŤ adressiert waren, als unbestellbar an die Aufgeber zurückgingen oder aber erst nach wochenlanger Verspätung, meist mit gehässigen Entstellungen und Bemerkungen, an den Adressaten gelangten. Hiedurch wurden die hiesigen Geschäftsleute oft sehr geschädigt. Aus diesem Grunde beschloß die Gemeindevertretung im Jahre 1907 um Wiedereinführung der amtlichen Bezeichnung Adlerdörfel anzusuchen. Nur infolge der Weigerung der Gemeindevertretung, sich zur Bezahlung der mit der grundbücherlichen Durchführung der Namensänderung verbundenen Auslagen zu verpflichten, wurde die Erledigung dieses Ansuchens bis zum Jahre 1913 verzögert (Verordnung vom 14. März 1914 ex 1913, Z. 7227/13). Wir betonen aber ausdrücklich, daß durch diese Namensänderung durch welche ein schon seit jeher gebrauchter Name nur als amtliche Bezeichnung zugelassen wurde, niemand in der Gemeinde einen Schaden erlitten hat. Die Gemeinde Adlerdörfel hat ungefähr 800 Einwohner, wovon mehr als 60% deutscher Nationalität sind. Die Gemeindevertretung besteht aus 2/3 Deutschen und 1/3 Čechen. Seit dem Niedergange der Handweberei und der gänzlichen Einschränkung des Hausierhandels, der früher die Haupterwerbsquelle des Ortes bildete, fand fast die ganze Bevölkerung des Ortes in der Bürstenerzeugung, welche hier als Hausindustrie betrieben wird, ihre einzige Ernährungsquelle. Durch den Umsturz im Jahre 1918 wurde dieser jungen Industrie das Hauptabsatzgebiet versperrt (die österreichischen Alpenländer), wodurch große Not entstand. Nur durch jahrelanges eifriges Bemühen aller Gewerbetreibenden ist es gelungen, nunmehr auch in den Ländern der Čechoslovakischen Republik trotz der übergroßen Konkurrenz Absatzgebiete zu gewinnen. Der Name ťAdlerdörfelŤ ist in letzter Zeit in weiten Geschäftskreisen als gute Bezugsquelle für Bürstenerzeugnisse bekannt geworden. Infolge der jetzigen Namensänderung befürchten nun alle Gewerbetreibenden mit Recht, daß dadurch in Kundenkreisen eine Verwirrung entstehen wird, wodurch viele Kunden verloren gehen werden. Andererseits befürchtet man auch, daß nunmehr auch wieder einzelnen Postangestellten die willkommene Berechtigung gegeben wird, den Ort ťAdlerdörfelŤ nicht zu können und Korrespondenzen mit dieser Anschrift als unbestellbar zu behandeln, wodurch die Hausindustrie am meisten geschädigt wird.

Vom orthographischen Standpunkte aus ist die Bezeichnung Worlička als deutsche Bezeichnung ganz unmöglich und sinnlos, da wir in der deutschen Sprache bekanntlich keine haben.

Dieser Darstellung wolle entnommen werden, daß der Name Adlerdörfel von der nationalen ťMinderheitŤ in diesem Orte geschaffen wurde, ja sogar der ursprüngliche, historisch beglaubigte Name ist, gegen welchen sicherlich keine administrativen oder anderen wichtigen Gründe vorgebracht werden können, wie dies der Artikel 2 der Verordnung vom 25. August 1921 Nr. 324 vorsieht. Der Minister des Innern kann also diesen Namen gewiß als ťMinderheits-ŤNamen anerkennen und wir fragen daher, ob der Herr Minister geneigt ist, den Wünschen der Gemeindebewohner Rechnung zu tragen und zu verfügen, daß der Name Adlerdörfel als amtlicher Name anerkannt werde?

Prag, den 26. März 1924.

Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Medinger, Dr. Schollich, Wiudirsch, Dr. Luschka, J. Mayer, Schälzky, Dr. Radda, Dr. Lehnert, Zierhut, Matzner, Simm, Knirsch, Böhr, Wenzel, Pittinger, Heller.

Původní znění ad IV./4551.

Interpellation

der Abgeordneten Blatny, Palme, Pohl, Dr. Holitscher und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Einschränkung der staatsbürgerlichen Freiheit durch das Polizeikommissariat in Karlsbad.

Das Polizeikommissariat in Karlsbad hat eine Gassen,- und Fahrordnung für den Rayon des Polizeikommissariats in Karlsbad (Stadtgemeinde Karlsbad und Fischern und die Gemeinden Drahonitz und Donitz) erlassen welche die nachstehende Bestimmung enthält:

III.

ťBesondere Vorschriften für den Kurrayon.

§ 79.

1. Allgemein: Allgemein dürfen keine Volksversammlungen unter freiem Himmel keine Umzüge und keine öffentlichen Sammlungen (Blumentage u. dgl.) veranstaltet werden, ferner darf das Feilhalten, der Verkauf von Waren auf den Straßen und die wie immer geartete Verbreitung von Druckschriften und Reklameschriften in demselben nicht stattfinden.Ť

Es gehört zu den primitivsten Voraussetzungen der Demokratie, daß den Staatsbürgern die Freiheit sich öffentlich zu versammeln und in Kundgebungen auf der Straße ihren Willen zum Ausdruck zu bringen, in keiner Weise verkürzt wird. Die Bevölkerung und ganz besonders die Arbeiterschaft hat von diesem Rechte nicht nur seit dem Bestande der Republik, sondern auch unter dem monarchistischen Regime in durchaus würdiger Weise Gebrauch gemacht. Daß der Bevölkerung das Zentrum der Stadt, die wichtigsten Straßenzüge auf diese Weise verschlossen werden, bedeutet eine Einschränkung der politischen Freiheit, die mit den Grundsätzen einer demokratischen Republik in krassem Widerspruche steht. Es kann keineswegs dagegen geltend gemacht werden, daß die Bedürfnisse des Kurbetriebes eine solche Anordnung erfordern, denn sie hat sich in keinem anderen Kurorte als notwendig erwiesen und in Karlsbad selbst haben sich die autonomen Körperrschaften entschieden gegen diese Polizeimaßnahmen ausgesprochen. Seit 30 Jahren finden am 1. Mai in Karlsbad wie überall öffentliche Kundgebungen der Arbeiterschaft statt und niemand, selbst die reaktionären Behörden des alten Österreich haben darin eine Schädigung des Kurortes erblickt, ja die Inkraftsetzung des Verbotes mit 16. April 1924 beweist, daß diese Maßregel, wenn sie auch eine Verletzung der Freiheit für alle Bevölkerungsschichten bedeutet geradezu darauf angelegt ist, die Maifeier der Arbeiterschaft zu verhindern. Wir können nicht annehmen, daß ein so undemokratisches, geradezu aufreizendes Vorgehen der Auffassung des Herrn Ministers entspricht und richten daher an ihn die Frage:

Ist der Herr Minister des Innern bereit die Außerkraftsetzung des § 79. Abs. 1 der Geh- und Fahrordnung für den Polizeirayon Karlsbad noch vor dem 1. Mai 1924 zu veranlassen?

Prag den 7. April 1924.

Blatny, Palme, Pohl, Dr. Holitscher, Schuster, Taub, Hackenberg, Wittich, Dr. Haas, Dr. Czech, Häusler, Grünzner, R. Fischer, Kaufmann, Kirpal, Schäfer, Hoffmann, Deutsch, Jokl, Beutel, Dietl, Hausmann.

Původní znění ad VIII./4551.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Eisenbahnminister betreffend Zurücksetzung von deutschen Beamten bei Stellenbesetzungen.

Obwohl seit der Antwort des Eisenbahnministers auf eine in Sachen der Zurücksetzung von deutschen Beamten eingebrachte Anfrage mehr als ein halbes Jahr verflossen ist, trat eine Besserung in der Berücksichtigung von deutschen Bewerbern bei Stellenbesetzungen nicht ein was durch folgende Beispiele erörtert wird:

Im Amtsblatt des Eisenbahnministeriums Nr. 55 v. J. wurden 9 Beamtenstellen im kommerziellen Dienste der Station Eger zur Neubesetzung. ausgeschrieben. Die Posten sind bis heute mit eingearbeiteten tüchtigen Beamten besetzt, die den verantwortungsvollen Dienst, der in einer so wichtigen Grenzstation wie Eger ganz besonders schwierig ist, schon seit Jahren zur vollständigen Zufriedenheit der Staatsbahnverwaltung und der Verfrächter versehen. Die čechische Sprache beherrschen sie zum Dienstgebrauch fast alle. Es ist naheliegend, daß diese Beamten um die von ihnen bisher versehenen, jetzt aber zur Neubesetzung ausgeschriebenen Posten sich beworben haben. Außer diesen haben Beamte noch aus anderen Stationen um die Verleihung eines der Posten angesucht. Ein Mangel an sachlich qualifizierten Bewerbern war daher nicht vorhanden. Das Eisenbahnministerium hätte also die ausgeschriebenen Posten im Hinblicke auf die vorhandenen Bewerber besetzen können. Diese selbstverständliche Lösung hat jedoch das Eisenbahnministerium dadurch zunichte gemacht, daß es im Amtsblatt Nr. 8. d. J. die Ausschreibung der Posten einfach anulliert und nun junge, unerfahrene čechische Beamte nach Eger versetzt hat, die von den deutschen Beamten. deren Posten ausgeschrieben waren, eingeschult werden müssen. Der Zweck dieser Maßnahme kann nur der sein, daß man die čechischen Beamten ex offo an Stelle der deutschen Beamten setzen will, um dann die für überflüssig befundenen deutschen Beamten samt ihren Familien in čechische Gegenden versetzen zu können. Daß aber nicht nur das Eisenbahnministerium, sondern auch die Direktionen eine chauvinistische Personalpolitik betreiben, ergibt sich aus folgendem Beispiel: Gegen Ende vorigen Jahres wurde der Vorstandsposten der Station Grußbach-Schönau ausgeschrieben. Unter den Bewerbern befand sich auch ein deutscher Beamter. der von der Staatsbahndirektion Brünn trotz seiner sachlichen Eignung (Kenntnis der čechischen Dienstsprache) und seinem Range nicht vorgeschlagen wurde, weil er deutscher Nationalität sei und nicht den Anforderungen entspreche, die die Direktion an den Vorstand einer wichtigen Grenzstation im gemischten Sprachgebiet stellen müsse. Der Zweck dieser Empfehlung blieb auch nicht aus und im Amtsblatt des Eisenbahnministeriums Nr. 4 d. J. wurde der Vorstandsposten einem jüngeren čechischen Oberrevidenten verliehen.

Die hier angedeuteten Methoden, die nur den Zweck haben, deutsche Staatsangestellte von ihren Volksgenossen zu trennen und eine čechische Minderheit in deutschen Gegenden künstlich zu schaffen, und weiters die Deutschen von leitenden Posten im deutschen Sprachgebiet auszuschließen lassen auf ein System schließen, welches nur die Entnationalisierung der deutschen Sprachgebiete zur Folge haben soll. Diese Personalpolitik der čechoslovakischen Staatsbahnen, die sich ja zweifellos nur von chauvinistischen Motiven leiten läßt ist aber umso schärfer zu verurteilen, als ja der Herr Eisenbahnminister in der eingangs erwähnten Beantwortung ausdrücklich gesagt hat daß bei Stellenbesetzungen die Nationalität Nebensache und daß nur dienstliche Interessen ausschließlich in Betracht kommen. Die geschilderten Methoden schlagen diesen Ministerworten gerade ins Gesicht und sie sind ein schlagender Beweis dafür, daß die verantwortlichen Personalchefs sich um die Anordnungen des Herrn Ministers nicht kümmern.

Die Unterzeichneten stellen daher die Anfrage:

1. Sind dem Herrn Eisenbahnminister diese Methoden zu Ungunsten der deutschen Volksangehörigen bei Stellenbesetzungen bekannt?

2. Sind die verantwortlichen Personalchefs nicht verpflichtet, bei Stellenbesetzungen im Sinne des gegebenen Minister-Wortes nur sachlich vorzugehen und

3. welche Maßnahmen gedenkt der Herr Eisenbahnminister zu veranlassen, um der die deutschen Volksangehörigen schwer schädigenden Personalpolitik des Eisenbahnministeriums und der Staatsbahndirektionen ein Ende zu setzen und dadurch den Grundsatz der Gleichberechtigung endlich zu verwirklichen?

Prag, am 26. März 1924.

Ing. Jung, Simm, Patzel, Knirsch, Stenzl, Wenzel, Dr. Radda, Dr. Jabloniczky, Füssy, Dr. Spina, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Körmendy-Ékes, Palkovich, Matzner, Dr. Lelley, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Lodgman.

Původní znění ad IX./4551.

Interpellation

der Abgeordneten Hoffmann, Grünzner, Taub und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die bisher nicht erfolgte Auszahlung der auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 22. Feber 1923 den Staatsbediensteten aller Kategorien gewährten außerordentlichen Zuwendungen an die Lehrerschaft.

Im Hefte 4 der Mitteilungen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur, Jahrgang 1923 wurde der Beschluß der Regierung vom 22 Feber 1923 veröffentlicht, nach welchem den in Rangsklassen eingereihten Staatsbediensteten aller Kategorien, welche 3 Jahre über die für die Erreichung der letzten Gehaltsstufe der höchsten Rangsklasse erforderliche Dienstzeit besitzen und die eine gute Qualifikation aufzuweisen haben, Remunerationen bewilligt werden können, die bei den Staatsangestellten der Gruppe C 400.- Kč jährlich betragen.

Diese Remunerationen sind den Staatsangestellten von ihren zuständigen Ministerien bereits angewiesen worden nur die Lehrerschaft hat sie bis jetzt noch nicht erhalten. Nach Artikel II des Gesetzes vom 23. Mai 1919, Slg d. G. u. V. Nr. 274, gebühren jedoch den Lehrern alle Begünstigungen die den Staatsbeamten nach den für dieselben gültigen Gesetzen und Verordnungen zukommen. Durch diese gesetzliche Bestimmung kann wohl der Rechtsanspruch der Volks- und Bürgerschullehrer auf die durch den Regierungsbeschluß vom 22. Feber 1923 den Staatsangestellten zuerkannte Remuneration abgeleitet werden. Auch die Landesverwaltungsausschüsse als Geldgeber haben gegen die Anweisungen dieser Entschädigung an die Lehrerschaft nichts einzuwenden wenn die hiefür erforderlichen Beträge von der Regierung zur Verfügung gestellt werden.

Wir fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

1. Warum wurden der Lehrerschaft diese außerordentlichen Zuwendungen analog den Staatsbediensteten aller anderen Kategorien im Sinne des Ministerratsbeschlusses vom 22. Feber 1923 bis zum heutigen Tage noch nicht ausbezahlt?

2. Was gedenkt der Herr Minister zu veranlassen, daß auch die in Betracht kommende Lehrerschaft ehestens in den Genuß dieser außerordentlichen Zulagen gelange?

Prag am 4. April 1924

Hoffmann, Grünzner, Taub, Schäfer, Hackenberg, Wittich, Häusler, Schuster, Hausmann, Roscher, Leibl, R. Fischer, Kaufmann, Dietl, Dr. Czech, Dr. Holitscher, Heeger, Jokl, Palme, Kirpal, Blatny, Uhl.


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