Pùvodní znìní ad X./4551.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Kafka und Genossen

an die Regierung

über die Entsendung von Vertretern in den Haager Schiedshof.

Die èechoslovakische Regierung hat seinerzeit in die Kandidatenliste für die Wahlen in den ständigen internationalen Gerichtshof nur Èechen aufgenommen. Neuerdings wurden wiederum bloß 4 Èechen in den Haager Schiedshof entsendet, nämlich die Herren Professor Hobza Prof. Krèmáø, der Vizepräsident des Obersten Gerichtes Vážný und der Vizepräsident des Obersten Verwaltungsgerichtes Hácha. Hierin liegt eine in keiner Weise zu rechtfertigende brüske Übergehung der deutschen Bevölkerung in der Èechoslovakei. Auch die deutsche Bevölkerung verfügt über Persönlichkeiten. die den Erfordernissen des § 44 des Haager Friedensabkommens vom Jahre 1907 im vollsten Maße entsprechen, nämlich anerkannte Sachkundige in Fragen dies Völkerrechtes besitzen sich der höchsten sittlichen Achtung erfreuen und bereit sind, das Schiedsrichteramt zu übernehmen. Bei dieser Gelegenheit muß auch die auffallende Tatsache festgestellt werden daß der Beitritt der Èechoslovakischen Republik zu dem zweiten Haager Friedensabkommen 1907 in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen bisher nicht kundgemacht worden ist.

Die Gefertigten stellen an die Regierung die Anfragen:

1. Wie vermag es die Regierung zu rechtfertigen, daß bei der Entsendung von Vertretern des Staates an die oben erwähnten internationalen Instanzen die deutsche Bevölkerung des Staates trotz ihrer zahlenmäßigen Stärke und trotz des Umstandes. daß in ihrer Mitte eine hinreichende Anzahl von durchaus befähigten und geeigneten Persönlichkeiten sich befindet, vollkommen unberücksichtigt blieb?

2. Was gedenkt die Regierung zu tun, um diese Ungerechtigkeit gutzumachen?

Prag, am 7. April 1924.

Dr. Kafka, Knirsch, Dr. Medinger, Wenzel, Zierhut, Dr. Luschka, Scharnagl, Schälzky, Budig, Stenzl, Køepek, J. Fischer, Kostka, Kaiser, Dr. Spina, Böhr, Simm, Böllmann, Heller, Patzel, Ing. Jung.

Pùvodní znìní ad XI./4551.

Interpellation

des Abgeordneten Schälzky und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend Aufhebung des Arbeiterversicherungsinstitutes in Kesmark.

Blättermeldungen zufolge hat das Ministerium für soziale Fürsorge die Selbstverwaltung der Arbeiterversicherung in Kesmark aufgehoben, die Direktion und den Aufsichtsrat aufgelöst und ihres Amtes verlustig erklärt. Auch das Schiedsgericht sei dem gleichen Schicksal verfallen. Gleichzeitig sei der èechische Stuhlrichter JUC. Vejrosta zum Regierungskommissär ernannt worden, um die statutarische Neuwahl der Direktion, deren Amtsdauer jetzt abläuft, zu hintertreiben.

Zur Begründung für diese Maßnahme habe man den § 107 eines - ungarischen Gesetzes herangezogen, der bei treuloser Verwaltung einer Kasse in Kraft tritt. Die Kasse habe aber allgemein als mustergültiges Institut gegolten, das trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht nur keine Verluste aufzuweisen hatte. sondern sogar dem Landesarbeitsamt in den letzten 4 Jahren über eine Million Kè an Gebarungsüberschüssen abgeführt habe. Als wahren und einzigen Grund der Auflösung sieht man die Tatsache an, daß die Verwaltung aus drei Vierteln Deutschen bestand und das Institut über reiche Fonds verfügt, die durch diese Maßnahme kurzerhand in èechischen Besitz überführt werden sollen.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister die Anfragen:

1. Entspricht der Zeitungsbericht über diese Maßnahme, die allenthalben als ein nationalistischer Vorstoß gegen das Zipser Deutschtum angesehen wird. den Tatsachen?

2. Wenn ja, billigt der Herr Minister dieses jedem Rechts- und demokratischen Empfinden hohnsprechende, von nationalistischer Gewalttätigkeit diktierte, gesetzwidrige Vorgehen? Gedenkt er den verletzten Rechtsstand ehebaldigst wiederherzustellen, die an seiner gröblichen Störung Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen?

Prag am 7. April 1924.

Schälzky, Dr. Radda, Dr. Brunar, Patzel, Knirsch, Ing. Jung, Schubert, Simm, Dr. Lodgman, Mark, Kostka, Böhr, Wenzel, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Dr. W. Feierfeil, Dr. Kafka, Scharnagl, Bobek, Budig, Stenzl.

Pùvodní znìní ad XII./4551.

Interpellation

des Abgeordneten F. Matzner und Genossen

an den Minister des Innern

m Angelegenheit der überhandnehmenden Zigeunerplage.

Die Verhältnisse in den Landgemeinden Schlesiens und Nordmährens hinsichtlich der Zigeunerplage lassen es gerechtfertigt erscheinen, wenn hiezu Stellung genommen wird. Die Häufigkeit des Auftretens solcher Banden nimmt, nachdem durch eine Reihe von Jahren während des Krieges und nach dem Kriege eine Erholungspause eingetreten war, wieder zu und mit ihr die üblichen Begleiterscheinungen, und unangenehmen Folgen wie Bettelei Diebstähle und andere Gefahren für die Ruhe und Sicherheit der Bevölkerung und der Landschaft. Wir betrachten es als überflüssig, näher auf den Gegenstand einzugehen und betonen lediglich die Notwendigkeit, dem Auftreten der Zigeunerplage, insbesondere auch seitens der Behörden das erforderliche Augenmerk zum Schutze der Ruhe und der Sicherheit der Bevölkerung zu widmen.

Indem wir darauf verweisen, daß auch Fälle vorkommen, in welchen Beschwerden bei den Sicherheitsbehörden unter Berufung auf die Bewilligung der Behörden unbeachtet bleiben, richten wir an den Herrn Minister des Innern die Frage:

Ist der Herr Minister geneigt, dieser Frage sein Augenmerk zuzuwenden und die notwendigen, für die Beschränkung dieser Landplage auf das Mindestmaß Verfügungen ergehen zu lassen.

Prag, am 6. April 1924.

Matzner, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil, J. Fischer, Schälzky, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Schollich, Kraus, Kaiser, Dr. Radda, Schubert, Stenzl, Zierhut, Dr. Brunar, Böhr, Knirsch, Simm, Wenzel, Windirsch, Patzel, Ing. Jung.

Pùvodni znìní ad XIII./4551.

Interpellation

des Abg. Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur,

wegen Nichtauszahlung der den andern Staatsbeamten bewilligten Remunerationen an die Lehrer.

Nach dem Beschlusse der Regierung vom 22. Feber 1923 veröffentlicht im Hefte 4 der Mitteilungen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur, Jahrgang 1923, können den in Rangsklassen eingereihten Staatsbediensteten aller Kategorien, welche 3 Jahre über die für die Erreichung der letzten Gehaltsstufe der höchsten Rangsklasse erforderliche Dienstzeit besitzen, und die eine gute Qualifikation aufzuweisen haben, Remunerationen bewilligt werden; bei den Staatsangestellten der Gruppe C beträgt diese Remuneration 400 Kè jährlich.

Diese Remunerationen sind den Staatsangestellen von ihren zuständigen Ministerien bereits angewiesen worden, nur die Lehrerschaft hat sie bis jetzt noch nicht erhalten. Nach Art. II., des Ges. v. 23. Mai 1919, S. d. G. u. V. 274, gebühren jedoch den Lehrern alle Begünstigungen, die den Staatsbeamten nach den für dieselben gültigen Gesetzen und Verordnungen zukommen. Durch diese gesetzliche Bestimmung ist der Rechtsanspruch der Volks- und Bürgerschullehrer auf die durch den Regierungsbeschluß vom 22. Feber 1923 den Staatsangestellten zuerkannte Remuneration nachgewiesen. Auch die Landesverwaltungsausschüsse als Geldgeber haben gegen die Anweisung dieser Entschädigung an die Lehrerschaft nichts eingewendet, wenn die hiefür erforderlichen Beträge von der Regierung zur Verfügung gestellt werden.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Warum bis zum heutigen Tage die auf Grund d es Regierungsbeschlusses vom 22. Feber 1923 den Staatsangestellten zugewiesene Remuneration an die Lehrerschaft nicht ausgezahlt wurde? Die Gefertigten ersuchen ihn, die nötigen Maßnahmen zur raschesten Regelung dieser Angelegenheit zu treffen.

Prag, am 3. April 1924.

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Patzel, Simm, Bobek, Wenzel, Knirsch, Dr. W. Feierfeil, Dr. Petersilka, J. Mayer, Schubert, Schälzky, Böhr, Dr. Radda, Matzner, Kraus, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil.

Pùvodni znìní ad XIV./4551.

Interpellation

des Abg. Warmbrunn und Genossen

an den Minister des Innern

wegen der Beschlagnahme der Gedichtsammlung 50% Lyrisches, 50% Satyrisches durch die politische Bezirksverwaltung in Reichenberg.

Im Verlag der Ostböhmischen Arbeiterzeitung in Trautenau ist kürzlich eine von Josef Schweydar verfaßte Gedichtsammlung unter dem Titel 50% Lyrisches, 50% Satyrisches erschienen. Diese Broschüre wurde jedoch von der politischen Bezirksverwaltung in Trautenau mit dem Bescheid vom 22. März 1924, Z. 11.298 beschlagnahmt und zwar wegen des folgenden Gedichtes:

(Auf Seite 34).

Warum?....

Da schrei'n die Leute Elend!

Da schrei'n die Leute Not!

Von einem Tag zum andern,

Fast hätten sie kein Brot.

Und in den Läden Speisen

Steh'n massenhaft und dicht;

Wie könnt ihr nur so brav sein -

Und holt euch diese nicht?

Da schrei'n zerlumpte Kinder

Halb nackt der Mann, das Weib,

Sie hätten schon seit Jahren

Nichts ganzes - mehr am Leib! -

Und Schuh und Stoffe gibt es

Von Tonnen in Gewicht; -

Mir ist es nicht begreiflich,

Warum holt ihr sie nicht?

Da schrei'n die Leut': .Sie hätten

Eine Wohnung längst nicht mehr! -

Und da steht eine Villa,

Zweistöckig, völlig leer;

Ich greif mich an der Stirne:

Was? Muß den das so sein?

Warum ziehen denn die Armen

Nicht einfach da hinein?

Ferner wurde auf Seite 32 die letzte Strophe des Gedichtes Verzicht en beschlagnahmt:

Jezt weiß ich längst, wir hungern nur so lang

Wie wir erlauben, daß die andern prassen! -

Nur so lang quält man uns und länger nicht,

So lange wir uns das gefallen lassen;

Vielleicht ist auch der Tag gar nicht mehr fern,

An dem ein Volk wird seine Peiniger richten,

Wenn schon auf alles! - Darauf w ollen wir,

Können und werden wir niemals verzichten.

Jeder, der die soziale Tendenzdichtung der letzten Jahrzehnte auch nur halbwegs kennt, wird feststellen müssen, daß es eine ganze Reihe viel schärferen sozialen und revolutionären Gedichte gibt, die trotzdem in allen Staaten und auch schon im alten Österreich ohneweiters veröffentlicht werden konnten. Wir fragen daher den Herrn Minister des Innern:

1. Entspricht die erwähnte Beschlagnahme den Intentionen des Herrn Ministers und den von ihm an die Behörden ausgegebenen Instruktionen? Wenn nicht:

2. Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um eine solche engherzige Konfiskationspraxis zu verhindern?

Prag, am 7. April 1924.

Warmbrunn, Blažek, Houser, Teska, Koutný, Tausik, Kuèera, Dr. Šmeral, J. Køíž, Burian, Míkulíèek, Merta, Bubník, Rouèek, Skalák, Svetlík, Darula, Kreibich, Krejèí, Haken, Malá, Kunst, Toužil.

 

 

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