Pùvodní znìní ad I./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Johann Jabloniczky und Genossen

an den Ministerpräsidenten betreffend die Uebernahme der im Jahr 1919 entlassenen Staatsangestellten.

Seit beinahe vier Jahren streben die im Frühjahre 1919 widerrechtlich entlassenen Staatsangestellten in der Slowakei die Anerkennung ihrer Rechte durch den Staat.

Regierungen kamen und gingen; jede hat den entlassenen Staatsangestellten baldige Reparation versprochen.

Unzählige Gesuche, Deputationen gingen nach Prag zu Ministerpräsidenten, Finanzministern, Eisenbahn- und Postministern und trotz günstigen Zusagen ist diese Frage noch immer nicht erledigt. Zuletzt war es der gewesene Ministerpräsident Herr Dr. Beneš, der die Entlassenen aufgefordert hat, ihre Gesuche einzeln bei ihm einzureichen, er werde Sorge tragen, dass diese wohlwollend erledigt werden.

Ergebniss: dass die Gesuche mit nichtssagender Begründung entweder Zurückgestellt, oder an andere Ministerien abgetreten wurden, wo sie dann das Los der früheren Gesuche teilten: sie verschwanden ohne Erledigung.

Diese Art der Behandlung von Staatsbürgern, die der Meinung sind, dass an ihnen Unrecht verübt wurde, ist nicht geeignet Beruhigung und Zufriedenheit zu stiften.

Schon vier Jahre lang müssen anständige Familienerhalter mit Frau und Kindern darben mussten viele auswandern, um nicht Hungers zu sterben vielfach nur wegen chauvinistischer Rache und vielfach wegen Brotneid aus dem Amte getrieben, nachdem sie Jahrzehnte hindurch ehrlich und gewissenhaft ihren Dienst versehen haben.

Wir sehen ab von Menschlichkeit, die in diesem Staate nur wenig Vertreter findet bei den amtlichen Stellen, insbesondere in Bezug auf die Minderheiten, wir verweisen aber auf bestehende Gesetze, insbesondere auf den bereits auch hierzulande ratifizierten Friedensvertrag von Trianon, laut welchem den Staatsangestellten des früheren Staates die Ansprüche auf Gehalt und Pension, auf welch letztere sie mitunter Jahrzehnte lang Einzahlungen geleistet, verbrieft wurden.

Es handelt sich also nicht um ein Almosen, nicht um eine Begünstigung, sondern um ein gesetzliches Recht und es ist ein glänzendes Zeugnis der Disciplin der entlassenen Staatsangestellten, dass sie ihre Rechte bisher immer nur als Bittende, vielfach schon als bittende Bettler mit leerem Magen auf gesetzlichem Wege geltend zu machen bestrebt waren.

Wir müssen die Vertröstung dieser Unglücklichsten und die leeren Versprechungen, mit welchen sie die verschiedensten Regierungsmänner sich vom Halse zu schaffen getrachtet haben, als einen Defect der moralischen Auffassung über den Staat brandmarken. Auch wir beanspruchen für die in Frage kommenden Angestellten keine Almosen, keine Gunst, wir fordern und dies auch im Interesse des Staates, dass das Recht Geltung bekomme.

Wenn sich unter den Entlassenen solche befinden sollten; die gegen ihre Pflichten verstossen hätten, mögen diese im Wege der für Staatsangestellte vorgeschriebenen Disciplinaruntersuchung ihre Strafe erhalten, das unschuldige Gros ungesetzlich strafen zu wollen, wäre einbekannte Negation das Rechts-Staates und der Demokratie, auf welchen beiden Pfeilern nach schon zu Millionen zählenden Aeusserungen amtlicher und nicht amtlicher Zungen, die Èechoslovakische Republik aufgebaut sein soll.

Bis jetzt nach allen Anzeichen jedoch bloss am Papier!

Damit diese Auffassung nicht zur Ueberzeugung der Minderheiten werde, fragen wir an:

1. Ist der Herr Ministerpräsident bereit die Frage der im Jahre 1919 in der Slovakei ungerecht entlassenen Staatsangestellten unverzüglich prüfen und die Untersuchung mit Beschleunigung durchführen zu lassen?

2. Ist der Herr Ministerpräsident geneigt da Staatsangestellte nur im Wege eines Disciplinarverfahrens entlassen werden können, den ohne solches Verfahren Davongejagten auf ihre Bezüge einen angemessenen Vorschuss durch den Ministerrat anweisen zu lassen?

3. Ist der Herr Ministerpräsident geneigt über die zu treffenden Massnahmen im Parlamente beruhigende Erklärung abzugeben zum Zwecke, damit das Recht wieder zur Herrschaft gelange?

Wir wenden uns vertrauensvoll, aber auch ganz bestimmt an den Herrn Ministerpräsidenten und hoffen, dass diesmal diese brennende Frage mit dem erforderlichen Ernste behandelt werden wird.

Prag, am 7. November 1922.

Dr. Jabloniczky,

Szentiványi, Füssy, Dr. Schollich, Böhr, Dr. Radda, Pittinger, Röttel, Dr. Lelley, Palkovich, Køepek, Dr. Petersilka, Kaiser, Ing. Kallina, Patzel, Dr. Körmendy-Ékes, Schälzky, Knirsch, Zierhut, Simm, Schubert.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad II./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Kraus und Genossen an den Ministerpräsidenten

wegen Zurücksetzung deutscher Beamter bei den letzten beiden Ernennungen der Steueroberverwalter zu Steueramts-direktoren.

Bei den letzten Ernennungen der Steuerbeamten in die VII. und VIII. Rangklasse wurden neuerlich im Bereiche der Finanzlandesdirektion in Prag eine beträchtliche Anzahl von tüchtigen und bewährten deutschen Steuerbeamten aus dem Grunde von der Beförderung ausgeschlossen, weil ihnen wegen nicht genügender Kenntnis der èechischen Sprache das Qualifikationskalkül willkürlich herabgesetzt wurde. Die so gemassregelten deutschen Beamten wurden nicht nur in ihrem Weiterkommen empfindlich geschädigt, sie erhielten bis zu 277 jüngere Vordermänner sondern auch in ihrem dienstlichen Ehrgefühl auf das tiefste beleidigt, weil ihnen trotz aufopfernd strenger Pflichterfüllung die wohlverdiente Beförderung versagt und ihnen vielfach weniger tüchtige Kollegen vorgezogen wurden.

Dieses, jeder rechtlichen Begründung entbehrende, lediglich von der Absicht der Zurückdrängung der deutschen Steuerbeamten von den leitenden Posten getragene willkürliche Vorgehen ist nicht geeignet, das bekannte Pflichtgefühl und den Diensteifer der deutschen Steuerbeamten zu erhalten, muss vielmehr fade Disziplin in der gesamten Steuerbeamtenschaft untergraben, da eine Anerkennung und ein Vorwärtskommen nicht von dienstlicher Eignung und treuer Pflichterfüllung, sondern lediglich von der Volkszugehörigkeit abhängig gemacht wird.

Die Unterfertigten haben jedoch Kenntnis erlangt, dass diese Zurücksetzung deutscher Beamter auf Grund eines Ministerratsbeschlusses erfolgt ist, trotzdem der frühere Ministerpräsident Herr Dr. Beneš, die Versicherung abgab, dass bei den damals bevorstehenden Ernennungen von Oberverwaltern zu Steueramtsdirektoren keine Zurücksetzung deutscher Beamter erfolgen wird. Trotzdem wurde bloss ein kleiner Teil Deutscher ernannt, mehr wie hundert deutscher Oberverwalter aber zurückgesetzt.

Dieses uglaubliche Vorgehen des Ministerrates bedeutet in Wirklichkeit eine durch nichts zu rechtfertigende Zurücksetzung deutscher Beamter.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Ministerpräsidenten die Anfrage:

Sind der Herr Ministerpräsident bereit, die Ernennung der zurückgesetzten deutschen Steueroberverwalter zu Steueramtsdirektoren nachträglich durchzuführen und dieselben in den früheren Rang, dar sich bei gleichzeitiger Ernennung der Gemassregelten mit den Ernannten ergeben hätte, einzusetzen?

Prag, den 24. Oktober 1922.

Kraus,

Dr. Baeran, Matzner, Röttel, Dr. Spinn, Dr. W. Feierfeil, Knirsch, Schubert, Mark, Böllmann, Dr. Brunar, Dr. Lehnart, Ing. Kallina, Kostka, Pittinger, J. Fischer, Schälzky, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich, Dr. Radda, Bobek, J. Mayer.

 

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad III./3853.

Interpellation

des Abg. Hugo Simm und Genossen an den Minister des Innern

in Angelegenheit der durch Gendarmerieorgane in Gablonz a. N. erfolgten Uebergriffe.

Im Hotel Krone in Gablonz a. N. sind dermalen eine grössere Anzahl von Gendarmerieorganen untergebracht, welche von der zuständigen pol. Bezirksbehörde seinerzeit angefordert wurden zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Arbeitslosendemonstrationen.

Diese Sicherheitsorgane haben sich am Samstag, den 28. Oktober einen Uebergriff erlaubt, der unbedingt einer Disciplinierung durch die vorgesetzte Behörde bedarf.

An diesem Tage fanden es die Gendarmen für nötig, aus den Fenstern das Hotels Krone Papierfähnchen mit den èechisch-nationalen Farben herauszuhängen ohne hiezu die Erlaubnis des Besitzers des Hauses einzuholen. Durch Strasserpassanten aufmerksam gemacht, liess der Besitzer des Botels Krona, bzw. sein Stellvertreter die Fähnchen einziehen. Es musste das in Abwesenheit der Gendarmen geschehen, da diese, obwohl sie Bereitschaftsdienst hatten, sämtliche vom hause weg waren, um an Umzügen teilzunehmen, die diesen Tag stattfanden. Zurückgekehrt schritten sie zur Verhaftung des Vizehausmeisters des Motel Krone, weil sie in ihm jenen vermuteten, der die Papierfähnchen abgenommen hätte. Der Verhaftete wurde wie ein Schwerverbrecher dem Bezirksgerichte eingeliefert, bis Sonntag in Haft behalten, an diesem Tage erst über Intervention verschiedener Persönlichkeiten wieder freigelassen. Diese Angelegenheit stellt einen ungeheuren Uebergriff dar.

Der Vorfall zeugt davon, dass die Gendarmen nicht im entferntzsten in Kenntnis der Bestimmungen des Gesetzes vom 30. März 1920, Slg. Nr. 252 und der Verordnung vom 20. August 1920, Slg. Nr. 512 sind, nach welchen die Verwendung der Staatsflagge geregelt wurde. Dieselbe ist hiernach nur zur Ausschmückung der Gebäude der staatlichen Behörden zu verwenden in vorgeschriebenen Formen.

Der Vorgang der Gendarmen in Bezug auf diese Ausschmückung eines Privatgebäudes, die eigenmächtige Freiheitsberaubung, veranlassen die Gefertigten den Herrn Minister des Innern zu fragen:

1. Ist er in Kenntnis dieses Vorfalles?

2. Ist der Herr Minister geneigt den Uebergriff der Gendarmen; der insbesonders in der mutwilligen Verhaftung einer Person besteht, entsprechend zu rügen?

3. Ist der Herr Minister bereit, die nach Gablonz a. N. seinerzeit dislozierten Gendarmen von dortselbst abzuziehen, weil jeder Grund einer weiteren Belassung derselben geschwunden ist?

Prag, den 7. November 1922.

Simm,

Dr. Jabloniczky, Budig, Dr. Radda, Scharnagl, J. Mayer, Dr. Keibl, Windirsch, Matzner, Dr. Petersilka, Dr. Brunar, Wenzel, Pittinger, Ing. Jung, Röttel, Dr. Körmendy-Ékes, Knirsch, Patzel, Dr. E. Feyerfeil, Heller, Szentiványi, Dr. Lelley.

 

 

Pùvodní znìní ad IV./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Scharnagl und Genossen an die Minister des Innern und der Justiz in Angelegenheit der Beschlagnahme der periodischen Druckschrift Westböhmischer Grenzbote in Tachau.

Von der politischen Bezirksverwaltung in Tuchau wurde die Nummer 80 vom 28. Oktober 1922 der in Tuchau erscheinenden periodischen Druckschrift Westböhmischer Grenzboten beschlagnahmt. Die Ungnade des Zensors fand der Leitartikel mit folgendem Wortlaut:

Die Wahrheit siegt!

Betrachtungen zum 28. Oktober.

Wohl selten in der Weltgeschichte ist ein Staat unter solchen Geburtswehen zur Welt gekommen, wohl selten haben bei einem politischen Geburtsakte so viele und so mannigfache Geburtshelfer die Hände im Spiele gehabt, wie vor vier Jahren. Noch sind uns diese grauen, trüben Oktobertage in Erinnerung, da deutsche Not und deutsches Dulden begann.

Der neue Staat war über Nacht geboren und die Paten, die an seiner Wiege standen, prägten für ihn die Devise:

Veritas vincit... die Wahrheit siegt... oder, um uns wenigstens zur Geburtstagsfeier fein säuberlich in der Staatssprache auszudrücken: Pravda vítìzí!

Es klingt wie eine Ironie auf die gegebenen Tatsachen und doch steht dieser Spruch im Felde des neuen Staatswappens und die Staatsbürger zweiter Klasse haben daran zu glauben. Aber in der Geburtstagsstimmung, die wir auch vom braven tschechoslowakischen Zensor, deutscher, ungarischer, polnischer, slowakischer und tschechischer Nationalität voraussetzen, hofft ein Volk, das sich vorläufig noch nicht beim richtigen Namen nennen darf, sich unbeanständet in politische Betrachtungen versenken zu können.

1. Es war einmal ein Kaiser, der hat gar vielen verziehen und der wird deshalb heute als ein untauglicher Herrscher hingestellt. Ob diese Wahrheit stimmt...?!?

2. Wahrheit singt, darum hat man aus einer Königinhofer tlandschrift die historischen Grenzen konstruiert und damit der ganzen Weltgeschichte den geistigen Kampf angesagt.

3. Wahrheit siegt. Die Verfassung der Republik wurde auf demokratische Grundlage gestellt. Wir leben in einer demokratischen Republik. Die Staatsbürger zweiter Klasse erinnern sich noch hie und da des Lehrsatzes: Demokratie ist das Prinzip der Selbstregierung aller! Aber die...(man ist fast versucht einen staatsgefährlichen Ausdruck zu gebrauchen) also die Leute deutscher Zunge, die im deutschen Sprachgebiete des ehemaligen Böhmens wohnen, werden, in Wahrheit niedergestimmt von einer Mehrheit, obwohl sie atmen, leben, werken, wirken und wirtschaften. Diese Wahrheit hat gesiegt, die im Spruch gedachte wird vielleicht einmal siegen, nicht vincit sondern vincet...

4. Wahrheit siegt... und weil man an die Wahrheit dieser Devise so felsenfest glaubt, hat man den Deutschen verboten ihr Heimatland sprachlich richtig zu benennen.

5. Die Wahrheit siegt... die Volkszählung wird das der Staatsnation glänzend beweisen, so hiess es! Es gibt kein rein deutsches Gebiet! Die Wahrheit hat gesiegt, es wurde ihr zum Siege verholfen durch.... Truppenverschiebungen.

6. Die Wahrheit siegt und damit sie siegen könne, muss sie vor dem bösen Auslande hermetisch abgeschlossen werden, wenn die Auslandspropaganda nicht die erwünschten Früchte ansetzt. Daher Grenzwälderverstaatlichung aus... strategischen Gründen.

7. Die Wahrheit siegt. Es war einmal ein Philosoph, der im Wiener Parlamente glänzende Reden hielt über Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht. Da wurde unter diesen Philosophen ein Präsidentenstuhl geschoben und die neue siegende Wahrheit lautete: Die Katholiken werden in diesem Maate nur jenes Recht besitzen, das sie sich erkämpfen werden. Die Wahrheit siegt auch ohne Konsequenz,... wenn man die Gewalt hat.

8. Die Wahrheit siegt... darum musste das Volk der armen, geknechteten Slowaken befreit werden, ob es wollte oder nicht; ein Wahrheitssieg mit Bajonetten!

9. Die Wahrheit siegt... am leichtesten im Kriegsfall, wenn alles drunter und drüber geht. Herr Beneš braucht eine hochwertige Valuta, darum zur Heilung der Finanzen und zur Generalabsolution für manchen armen Sünder.... Staatgefahr und Mobilisierung.

10. Die Wahrheit siegt und zu ihrem Siegeslaufe im Inlande braucht sie Eisenbahnen in sicherer Hand. Darum Enteignung der Privatbahnen. Ein Mann ein Wort... ein Minister... ein Wortbruch. Die Wahrheit siegte unter Assistenz der Parlamentspolizei im Juni 1922.

Lehn Wahrheitssiege! Brechen wir den Bann der Betrachtung, denn mit des Zensors dunklen Mächten ist kein vernünfger Bund zu flechten und selbst dar Geburtstagsstimmung ist nicht, zu trauen.

Ob sie siegt oder nicht, die verhöhnte Wahrheit, uns Deutschen kann das gleich sein, denn eines wissen wir... Sie wird siegen!

Vincet... non vincit.

Diesen Artikel hat der Zensor mit Stumpf und Stiel beschlagnahmt und zwar auch den Titel. Nach seiner Ansicht ist wohl auch diese Ueberschrift an diesem Tage staatsgefährlich gewesen, obwohl sie sich im Wappen der Republik befindet. Der Artikel selbst gab nur geschichtliche Tatsachen wieder.

Die Gefertigten fragen daher die Herren Minister des Innern und der Justiz:

1. Ob sie mit diesem Vorgehen des Zensors einverstanden sind?

2. Ob sie gewillt sind, die Pressfreiheit gegen willkürliche Uebergriffe von Zensoren zu schützen?

Prag, am 7. November 1922.

Scharnagl,

Mark, Zierhut, Budig, Böhr, Windirsch, Dr. Jabloniczky, Dr. Körmendy-Ékes, Heller, Dr. Spina, Schubert, Röttel, Køepek, Dr. Petersilka, Bobek, Schälzky, Dr. W. Feyerfeil, Dr. Luschka, Kostka, Dr. Lelley, Szentiványi.

 

 

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad V./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen an den Minister des Innern und an den Postminister in Angelegenheit des Oeffnens von Briefen am Postamte in Saaz.

Vom Reichslandbunde in Berlin erhalte ich Nachricht, dass ihm eine Einladung des Bundes der deutschen Landjugend, die am 19. September in Saaz aufgegeben war, erst n 21. Oktober zugestellt wurde. Der Brief enthielt nichts anderes, als die Einladung zur Tagung der deutschen Landjugend am 28. und 29. Oktober in Reichenberg, die den Behörden angemeldet war und gegen deren Aussendung jedenfalls von keiner Seite ein Anstand bestehen kann. Bei der Gelegenheit muss überhaupt darauf hingewiesen werden, dass das Herumschnüffeln in Briefen ein unerhörter Uebergriff der Behörden ist, der endlich einmal aufhören sollte. Der Reichslandbund wird von der tschechoslowakischen Gesandtschaft In Berlin wiederholt um Auskünfte und Gefälligkeiten angegangen und kommt auch soweit es ihm möglich ist den dort gestellten Bitten tunlichst entgegen, um ein freundschaftliches Verhältnis zum Nachbarstaate anzubahnen. Die Antwort auf das Entgegenkommen ist das oben geschilderte Verhalten beim Aussenden einfacher Briefe an den Reichslandbund.

Die Gefertigten fragen an:

1. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge zu tragen, dass die der Post übergebenen Briefe ihrer Bestimmung gemäss sofort weiterbefördert werden?

2. Ist der Herr Minister geneigt zu veranlassen, dass das widerrechtliche Herumschnüffeln.. auf den Postämtern in Privatbriefen endlich aufhört?

Prag, am 7. November 1922.

J. Mayer,

Knirsch, Szentiványi, Køepek, Windirsch, Scharnagl, Schälzky, Dr. Medinger, Schubert, Kostka, Dr. Kafka, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Petersilka, Dr. W. Feierfeil, Budig, Dr. Lelley, Matzner, Heller, Pittinger, Zierhut, Böhr, Dr. Spina, Patzel.

 

 

Pùvodní znìní ad VI./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Franz Windirsch und Genossen

an den Justizminister betreffend Ausserachtlassung der sprachlichen Vorschriften durch das Kreisgericht in Reichenberg.

In der Dienstliste für die zweite Schwurgegerichtsperiode 1922 beim Kreisgerichte in Reichenberg sind die Namen der tschechischen Geschworenen samt Beruf und Wohnort ausschliesslich in tschechischer Sprache bezeichnet. Die Strassenbezeichnung Falkengasse in Reichenberg ist willkürlich in Falkenova ulice übersetzt. Das Verzeichnis der Schwurgerichtsfälle für die zweite Schwurgerichtsperiode war bei der Eingangstür zum Stiegenhaus beim Kreisgericht in Reichenberg ausschliesslich In tschechischer Sprache kundgemacht. Auch die Vornamen der deutschen Angeklagten erscheinen in diesem Verzeichnisse ins Tschechische übersetzt, wiedergegeben. Wir sind der Ansicht, dass jede physische Person nur das Recht hat, sich ihres nach der Matrik ihr zukommenden Vornamens zu bedienen, und dass die Behörden verpflichtet sind, nur diesen Namen im amtlichen Verkehr zu gebrauchen. Es ist daher den Behörden unter keinen Umständen gestattet, einen deutschen Vornamen ins Tschechische und amen tschechischen Vornamen ins Deutsche zu übersetzen.

Die Stadt Reichenberg ist übrigens auch ein überwiegend deutscher Ort, der eine nicht einmal 20 Prozent erreichende tschechische Minderheit besitzt. Ebenso verhält es sich mit dem nationalen Bevölkerungsverhältnis im Kreisgerichtssprengel Reichenberg. Aus diesem Gründe muss bei den Veröffentlichungen des Kreisgerichtes Reichenberg die deutsche Sprache die gesetzlich garantierte Berücksichtigung erfahren. Das ist jedoch nicht geschehen und wird der Herr Justizminister deshalb gefragt:

1. Ist ihm bekannt, dass das Kreisgericht in Reichenberg auf die Bestimmungen des Sprachengesetzes keine Rücksicht nimmt?

2. Geschieht dies mit Wissen und Zustimmung des Justizministeriums?

3. Wenn das nicht der Fall ist, was wird dann geschehen, damit die Verwendung der deutschen Sprache in Hinkunft keine gesetzwidrige Hintansetzung erfährt?

Prag, am 7. November 1922.

Windirsch,

Scharnagl, Budig, Dr. Lelley, Szentiványi, Dr. Kafka, Kostka. Dr. Körmendy-Ékes. Zierhut, Dr. W. Feierfeil, Schälzky, Schubert, Pittinger, Heller, Matzner, Dr. Petersilka, Køepek, Dr. Spina, Patzet, Knirsch, Böhr, Dr. Medinger.

 

 

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad VII./3853.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen

an die Regierung

wegen der Regierungsverordnung vom 19. Dezember 1921, Z. 463, betreffend die Abstufung des Schulgeldes an Mittelschulen.

Durch die Regierungsverordnung vom 19. Dezember 1921, Z. 463, wurde der Grundsatz der Gleichmässigkeit der Bezahlung des Schulgeldes an Mittelschulen durchbrochen und angeordnet, dass das Schulgeld in diesen Anstalten nach dem Einkommen der zur Erhaltung der Schulkinder Verpflichteten abgestuft werden soll.

Zu diesem Behufe wurde eine Drucksorte aufgelegt, welche an die. Erbalter der Schulkinder verteilt wird, in welchen die Rubriken 1-7 vom Erbalter, die weiteren Rubriken von der Steuerbehörde auszufüllen sind.

Durch diese Verordnung ist das Gesetz über die Einkommensteuer durchbrochen, denn dieses Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass sowohl die Steuerbehörden, als auch die Schätzungskommissionen zur Geheimhaltung der Steuerbekenntnisse, beziehungsweise der vorgeschriebenen Einkommensteuer verpflichtet sind, während die Verordnung ausdrücklich bestimmt, dass die Steuerbehörden den Schulbehörden die vorgeschriebenen Steuersätze und das Einkommen der Erhalter bekennt geben müssen. Dieser Zustand ist ein unhaltbarer, da durch eine Verordnung ein Gesetz nicht ausser Kraft gesetzt werden kann und ausserdem durch die Veröffentlichung des Steuergeheimnisses Gefahren für die Steuerwahrheit hervortreten müssen.

Die Verordnung ist aber auch unmoralisch, da sowohl die Eltern als auch die Schulkinder die Einkommensteuersätze der einzelnen Erhalter erfahren und dadurch die Gefahr entsteht, dass schon in den Schulen der Kastengeist gross gezogen wird, denn es birgt immer eine grosse Gefahr in sich, wenn ein Kind weiss, welches Einkommen sein Erhalter hat und ausserdem wird unwillkürlich Neid und Missgunst unter den Kindern hervorgerufen, wenn sie die Unterschiede zwischen den Einkommen ihrer Erhalter erfahren. Es muss aber auch sicherlich darauf gedrungen werden, dass die Schulen allen Staatsbürgern glich zugänglich sind und dass nicht eine Bevorzugung in der Zahlung des Schulgeldes eintritt. Diejenigen, welche nicht in der Lage Sind, das Schulgeld zu bezahlen, haben in die Möglichkeit durch Vorlage eines Mittellosigkeitszeugnisses die Befreiung vom Schulgeld zu erreichen.

Aus allen diesen Gründen sehen sich die Unterfertigten veranlasst an die Regierung die folgenden Anfragen zu richten:

1. Ist der Regierung die Verordnung vom 19. Dezember 1921, Z. 463 bekannt?

2. Ist sich die Regierung bewusst, welche ungeheuere Verantwortung sie durch eine derartige Durchbrechung der Gesetze und Verordnungen auf sich lädt und welche Uebelstände aus der Veröffentlichung der Steuerbekenntnisse erwächst?

3. Ist die Regierung bereit, alle Massnahmen zu treffen, damit diese Verordnung, welche einerseits ungesetzlich, andererseits unmoralisch ist, ausser Kraft gesetzt wird?

Prag, am 7. November 1922.

Dr. Kafka, Kostka,

Szentiványi, Køepek, Kaiser, Böhr, Scharnagl, Dr. Lelley, Dr. W. Feyerfei1, Ins. Kallina, Schälzky, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Spina, Schubert, Pittinger, Heller, Matzner, Windirsch, Bobek, Dr. Keibl.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad XIII./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Brunar und Genossen an den Minister für Nationalverteidigung wegen des feldmässigen Scharfschiessens bei Dobrzan.

Die politische Bezirksverwaltung in Pilsen hat mit Zahl 56.293 vom 13. Juni 1922 beim Gemeindeamte Littitz angezeigt, dass die 2. Infanteriedivision in Pilsen feldmässiges Scharfschiessen vom Schiessplatze in Dobrzan in der Richtung gegen Piken und Littitz vornehmen wird und gleichzeitig erklärt, dass das ganze Radbusatal bis gegen Pilsen in der Gefahrenzone liegt. Dieses Schiessen soll vom 19. bis 30. Juni, am 1., 3., 17., 18., 19., 25., 26., - 27., 28. und 31. Juli und die ersten fünf Tage im August täglich von 7 bis 13 Uhr stattfinden.

Da nun hierorts mit 19. d. M. allgemein die Heumahd beginnt, die überwiegende Anzahl der Wiesen im Radbusatale sowie in dem durch Wachtposten abgesperrten Raume liegt, da ferner Mitte Juli die Erntearbeiten beginnen, sieht sich die hiesige landbautreibende Bevölkerung in ihren notwendigsten Erntearbeiten behindert, was eine schwere wirtschaftliche Schädigung der einheimischen Bevölkerung bedeutet und auch vom Standpunkte der Volkswirtschaft gewiss verurteilt werden muss.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Nationalverteidigung:

1. Ist er geneigt, die Schiessübungen abbrechen zu lassen und auf einen geeigneteren Zeitpunkt zu verlegen?

2. Ist er bereit zu veranlassen, dass der betroffenen Bevölkerung der ihr durch das Schiessen verursachte Schaden, insbesondere auch der Verdienstentgang ersetzt werde?

Prag, am 23. Juni 1922.

Dr. Brunar,

Budig, Ing. Kallina, Wenzel, Bobek, Dr. Lodgman, Windirsch, Schälzky, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Kostka. Dr. E. Feyerfeil, Mark, Simm, J. Mayer, Ing. Jung, Dr. Lehnen, Böhr, Kraus, Schubert.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad XIV./3853:

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Keibl und Genossen, an den Justizminister

betreffend die Verletzung des Sprachengesetzes durch das Oberlandesgericht in Prag.

Das Prager Oberlandesgerichtspräsidium hat vor kurzem an das Präsidium des Kreisgerichtes in Reichenberg einen Erlass herausgegeben, und in ihm den Gerichten dieses Sprengels unter Hinweis auf das Sprachengesetz verboten, weiterhin mit einander in deutscher Sprache zu korespondieren. Es hat bei Zuwiderhandeln die disziplinäre Verfolgung angedroht. Die Verkehrsprache zwischen den Gerichten der Èechoslovakei, heisst es in diesem Erlasse, sei ausschliesslich die èechoslovakische Sprache.

Dieser Erlass ist zweifelsohne gesetzwidrig, denn die Gerichte des Reichenberger Kreisgerichtsprengels befinden sich in Orten und Bezirken, welche kaum eine nennenswerte èechische Minderheit enthalten, keineswegs eine selche, welche 20% der Bevölkerung erreicht, ausserdem ist die Frage, in welcher Sprache die Gerichte mit einander zu verkehren, haben, durch das geltende Sprachengesetz der Durchführungsverordnung vorbehalten, und diese Durchführungsverordnung ist bis heute nicht erschienen.

Mit Rücksicht auf vorstehenden Tatbestand fragen die Gefertigten den Herrn Justizminister an:

1. Ist ihm der bezogene Erlass des Oberlandesgerichtspräsidiums in Prag bekannt?

2. Ist er bereit, dem Oberlandesgerichtspräsidium in Prag den Auftrag zu erteilen, dass dieser bezogene Erlass unverzüglich als gesetzwidrig widerrufen werde?

Prag, am 13. Juli 1922.

Dr. Keibl,

Dr. Schollich, Dr. Brunar, Dr. Medinger, Ing. Kallina, Röttel, Schubert, Knirsch, Mark, J. Mayer, Patzel, Bobek, Dr. Radda. Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lodgman, Dr. Lehnert, Matzner, Zierhut, Heller, Windirsch, Böllmann, Dr. Baeran.

 

 

Pùvodní znìní ad XV./3853.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Rudolf Lodgman und Genossen

an den Minister des Innern in Angelegenheit der Kinolizenz der Stadtgemeinde Podersam.

Die politische Landesverwaltung hat der Stadtgemeinde Podersam mit dem Erlasse vom 16. August 1922, Z. 8 B/393/9, nach § 4 der Ministerialverordnung vom 18. September 1912, R. G. Bl. Nr. 191, die nicht übertragbare Bewilligung zur Veranstaltung von kinematographischen Verstellungen nach § 3, Abs. 2, der angeführten Ministerialverordnung erteilt. Der Betrieb der Kinolizenz ist unter anderen an die Bedingung geknüpft, dass die Rechnungskontrolle und Aufsicht über den finanziellen Stand des Kinos ausser dem Landesamte für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Böhmen, auch der èechoslovakischen Sokolgemeinde in Prag vorbehalten ist. Ist schon die Aufsicht des Landesamtes für Kriegsbeschädigtenfürsorge bedenklich, da nach der bestehenden Gemeindeverfassung die Gemeinden der Aufsicht des Ministeriums für soziale Fürsorge und seiner nachgeordneten Organe nicht unterliegen, so ist es geradezu unerhört, dass eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft, wie es die Gemeinde ist, unter die Kontrolle und Aufsicht eines privaten Vereines, wie die èechoslovakische Sokolgemeinde, gestellt wird.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister des Innern, womit er dieses merkwürdige Vorgehen der politischen Landesverwaltung in Prag begründet?

Prag, am 24. Oktober 1922.

Dr. Lodgman,

Dr. Brunar, Dr. Petersilka, Ing. Kallina, Dr. Baeran, Mark, J. Mayer, Bobek, Pittinger, Windirsch. Dr. Medinger, Dr. Schollich, Dr. Radda, Dr. E. Feyerfeil, Schubert, Röttel, Zierhut, Heller, Böllmann. Knirsch, Simm, Dr. Lehnert, Matzner.

 

 

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP