Pùvodní znìní ad III./3670.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur betreffend die Verlautbarung der Staatsfeiertage in französischer Sprache an die Schulleitungen.

 

Der schlesische Landesschulrat hat an die Bezirksschulausschüsse nebst einem Begleitschreiben die Mitteilung der Staatsfeiertage in französischer Sprache herausgegeben. Die Bezirksschulausschüsse gaben dies in folgender Form weiter:

Bezirksschulausschuss..........

am 12. Juli 1921.

Feier der Nationalfeiertage

der in Prag vertretenen fremden Staaten.

An alle

Schulleitungen (Direktionen)!

Das Präsidium des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur übersendet im Nachhange zu seinem Erlasse Zahl 309 Präs. v. 17. Jänner 1920 in der Beilage die Daten der Nationalfeiertage der Verbündeten und der bei der Regierung der Èechoslovakischen Republik vertretenen Nationen und ordnet unter der Zahl 6218, Präs. v. 12. Juli 1921 an, dass an allen diesen Tagen auf den Amtsgebäuden die Fahnen der Farben der Èechoslovakischen Republik auszuhängen sind.

Hievon wird die Schulleitung (Direktion) unter Hinweis auf den h. o. Erlass vom 19. Feber 1920 Z. s. 177 mit dem Auftrage der genauer Darnachrichtung in Kenntnis gesetzt.

Der Vorsitzende:

Beilage:

Fêtes Nationales

des pays représentés auprès du gouvernement de la République Tchécoslovaque.

7. April: Grèce-Proclamation de l'Indépendance Nationale en 1821.

8. April: Belgique-Anniversaire de la naissance de S. M. le Roi Albert Ier.

3. Mai: Pologne - Promulgation de la Constitution 1791.

10. Mai: Roumanie - Proclamation de l'Indépendance.

17. Mai: Espagne - Anniversaire de la naissance de S. M. le Roi Alphonse XIII.

3. Juin: Grande Bretagne - Anniversaire de la naissance.

5. Juin: Danemark.

16. Juin: Suède - Anniversaire de la naissance de S. M, le Roi Gustave V.

4. Juillet: Etats-Unis d'Amérique - Proclamation de l'Indépendance en 1776.

14. Juillet: France - Fête Nationale. Prise de la Bastille en 1789.

31. Août: Pays-Bas - Anniversaire da la naissance de S. M. la Reine Wilhelmine.

6. Septembre: Saint Siège - Couronnement de S. S. le pape Benoît XV.

4. Octobre: Bulgarie - Fête Nationale de l'Indépendance.

11. Novembre: Italie - Anniversaire de la naissance de S. M. le Roi Victorio Emmánuèle.

12. Novembre: Autriche - Proclamation de la République.

1. Décembre: Royaume des Serbes, Croates et Slovènes - Fête Nationale Proclamation de l'Indépendance.

Aus diesem Aktenlauf geht hervor, dass die Staatsfeiertage schon vom Ministerium für Schulwesen und Volkskultur in französischer Sprache an die Landesschulräte herausgegeben wurden.

Den Gefertigten ist nicht bekannt, ob bei der Regelung der Sprachenfrage in unserem Völkerstaate das Französische die Verkehrssprache der Ministerien mit den untergeordneten Behörden werden wird; derzeit besteht eine derartige Bestimmung und Verpflichtung noch nicht. Die Verbreitung der französischen Sprache ist aber keineswegs so gross, dass auch die letzten Dorfschulmeister in den kleinsten Gemeinden französische Erlässe verstehen. Werden aber Erlässe herausgegeben mit der Absicht, dass sie auch verstanden und befolgt werden, dann muss dies ohne Zweifel in einer verständigen Sprache erfolgen und diese kann immer nur die Sprache der Nationalität sein, der die Schule angehört

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

1. Wie konnte es geschehen, dass dieser Erlass vom Ministerium in französischer Sprache herausgegeben wurde? Wie wird dieser Vorgang rechtlich begründet?

2. Wird seitens des Ministeriums mit den Landesschulräten französisch korrespondiert? Ging dieser Erlass auch an den Èechischen Landesschulrat französisch oder nur an den deutschen?

3. Wurde dieser Erlass auch vom Èechischen Landesschulrate an die Bezirksschulausschüsse in französischer Sprache weiter gegeben oder nur vom deutschen Landesschulrate bezw. von dessen Èechischen Vorsitzenden?

4. Ist der Herr Minister geneigt, diesen Unsinn sogleich abzustellen und dem betreffenden Referenten das Unsinnige seiner Handlungsweise zu bedeuten?

Prag, den 8. Juni 1922.

 

Dr. Schollich,

Röttel, Bobek, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Dr. E. Feyerfeil, Dr. W. Feierfeil, Dr. Hanreich, Schubert, Dr. Lodgman, Schälzky, Dr. Baeran, Mark, Budig, Dr. Petersilka, Wenzel, Windirsch, Matzner, Scharnagl, Dr. Radda, Dr. Lehnert.

 

 

 

Pùvodní znìní ad IV./3670.

Interpellation

der Abgeordneten Hillebrand, Dr. Holitscher, Pohl und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung betreffend den Selbstmord des Soldaten

Kubik in Eger.

 

Dienstag den 1. Juni war die Infanteriekaserne in Eger der Schauplatz einer blutigen Tragödie, der das Leben des Infanteristen Kubik des I. R. 33 zum Opfer fiel.

Nach der Darstellung der Zeitungen, wie sie zuerst in die Oeffentlichkeit drang, war Kubik bei der Marodenvisite nicht als krank anerkannt worden, hingegen wurde ihm eine Arreststrafe angedroht. Nach der Marödenvisite erschien der Staabskapitän Novotny im Manschaftszimmer und soll den Infanteristen angeschrien und unter anderen zugerufen haben: Sie Schwein, ich werde es ihnen schon zeigen, Hierauf feuerte Kubik, wohl um die Manschaftspersonen zu warnen, zunächst einen Revolverschuss gegen die Zimmerdecke und hierauf 2 Schüsse gegen den Staabskapitän, durch die dieser zwei Verletzungen erlitt. Eine Lebensgefahr soll für den verwundeten Kapitän nicht gegeben sein.

Dieser Darstellung wurde in der Oeffentlichkeit von militärischer Seite eine andere entgegengestellt, wonach der Staabskapitän den schimpfenden Soldaten angeblich in ruhigem Tone zur Ruhe gemahnt und nichts getan hätte, was dessen Aufregung zu steigern geeignet gewesen wäre. Diese Darstellung erscheint schon darum wenig glaubwürdig, weil nicht angenommen werden kann, dass Kubik, ohne aufs Aeusserste gereizt oder in seiner Ehre schwer getroffen worden zu sein, zu einer solchen Verzweiflungstat greifen würde.

Wäre Kubik, so wie es aus der Darstellung von militärischer Seite-hervorgeht, tatsächlich ein derart aufgeregter nervöser Mensch, dass er ohne greifbaren Anlass zum Mordversuch und zum Selbstmord schreitet, so würde daraus hervorgehen, dass ein Mann mit derart zerrütteten Nerven zweifellos zum Militärdienst nicht geeignet war und dass seine Entlassung hätte erfolgen müssen. Jedenfalls bedarf der Vorfall unbedingt einer objektiven Untersuchung. Sollte sich ergeben, dass Kubik in der Tat durch Beschimpfungen in seinem Ehrgefühl schwer gekränkt worden ist, so wäre das ein Beweis mehr, dass die altösterreichischen militärischen Erziehungsmethoden auch in der Èechoslovakischen Republik straflos angewendet werden dürfen und dass hier gründlich Ordnung gemacht werden muss. Keinesfalls darf das Leben und das Ehrgefühl der jungen Staatsbürger, die man in den Waffenrock zwingt, der Willkür der Vorgesetzten preisgegeben sein.

Wir fragen den Herrn Minister:

Ist er bereit, den geschilderten Vorfall schleunigst einer ebenso objektiven als rücksichtslosen Untersuchung zu unterziehen und dem Abgeordnetenhause über das Ergebnis Bericht zu erstatten?

Was gedenkt er zu veranlassen, um die Soldaten vor Ausschreitungen rücksichtsloser Offiziere in höherem Masse als bisher zu schützen?

Prag, am 8. Juni 1922.

 

Hillebrand, Dr. Holitscher, Pohl,

Dr. Czech, Blatny, Heeger, Kirpal, Schäfer, Èermak, Hackenberg, Schweichhart, Grünzner, R. Fischer, Uhl, Schuster, Hausmann, Dietl, Häusler, Hoffmann, Jokl, Hirsch, Deutsch.

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad VIII./3670.

Interpellation

der Abgeordneten dr. Keibl, Ing. Kallina und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten und an den Minister des Innern betreffend des Zustand der ehemaligen

Kaiser-Elisabethkettenbrücke in Tetschen-Bodenbach.

 

Seit einer Reihe von Jahren hat die Staatsverwaltung die, Kettenbrücke, welche die Städte Tetschen und Bodenbach verbindet, käuflich in ihr Eigentum übernommen. Sie hat demnach auch die Verpflichtung, sie in Stand zu halten, damit sich der ungemein starke Verkehr auf ihr ohne jede Störung und Gefahr abwickeln kann. Dieser Verpflichtung kommt der Staat schon seit geräumer Zeit nicht nach. Der Bolenbelag der Fahrbahn ist vollständig ausgefahren und in einem Zustande, der für Fussgänger und Fuhrwerke jeder Art eine ständige Gegahr für Leben und Gesundheit ist. Alle Vorsprachen beteiligter Berufsgruppen, wie der Spediteure und Fuhrwerksbesitzer bei der Baubezirksleitung in Tetschen blieben erfolglos, weil die Staatsverwaltung für diesen Zweck keine Mittel bewilligt. Abgesehen davon, dass dieser Zustand ein öffentlicher Skandal ist, beinhaltet er auch eine fortgesetzte strafbare Unterlassung, und machen jetzt schon die Fragesteller die Staatsverwaltung für jeden Schäden verantwortlich der dadurch an Gesundheit und Leben von Menschen entstehen kann und bei weiterer Vernachlässigung auch entstehen muss. Die Brücke in ihren jetzigen Zustande ist ein Verkehrshindernis und kein Verkehrsmittel, weil sich die Fuhrwerksbesitzer bereits scheuen, sie zu benützen. So ist das Pferd des Fuhrwerker Franz Ungermann in Tetschen vor einiger Zeit auf der Brücke durchgebrochen, hat sich an den Füssen beschädigt und war durch 8 Tage lahm. Was geschieht aber, wenn einmal Personen- und Lastautomobile auf der Brücke einbrechen und in den Flutender Elbe versinken werden? Wird die Staatsverwaltung vielleicht dann erst, wenn Menschenleben zu beklagen sind, die Brücke in gebrauchsfähigen Zustand versetzen lassen?

Für die zahlreichen Fremden, ist dieses Schaustück hiesiger Staatsverwaltung ein erbauliches Wahrzeichen dafür, dass sie sich bereits auf dem Balkan befinden und von westeuropäischer Kultur und Zivilisation Abschied nehmen können.

Aber nicht genug an dem. Die Staatsverwaltung zahlt auch den Aktionären der ehemaligen Kettenbrückengesellschaft keinerlei Beträge aus, trotzdem sie hiezu durch den Kaufvertrag verpflichtet ist. Auf Grund dieser Tatsachen fragen die Unterzeichneten den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten, als denjenigen, welcher für die Erhaltung der Brücke zu sorgen hat und den Herrn Minister des Innern als denjenigen, welcher über die öffentliche Sicherheit zu wachen hat, an:

1. Sind Ihnen die geschilderten Verhältnisse bekannt?

2. Was gedenkt der Herr Minister für öffentliche Arbeiten zu tun, um alsogleich die Kettenbrücke in Tetschen Bodenbach in einen ordentlichen und sicheren Bauzustand zu versetzen?

3. Wann gedenkt er endlich seinen Verpflichtungen gegenüber den Aktionären der ehemaligen Kettenbrückengesellschaft nachzukommen?

Prag, am 31. Mai 1922.

 

Dr. Keibl, Ing. Kallina,

Dr. Lehnert, Dr. Hanreich, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lodgman, Mark, Knirsch, Patzet, Kaiser, Böhr, J. Mayer, Pittinger, Schubert, Scharnagl, Kostka, Dr. Schollich, Dr. Brunar, Schälzky, Böllmann, Bobek.

 

Pùvodní znìní ad IX./3670.

Interpellation

der Abgeordneten Hillebrand, Jakl, Heeger und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die gewaltsame Herabdrückung des polnischen Schulwesens in

Ostschlesien.

 

Nach der Entscheidung über Ostschlesien (28. Juli 1920) und nach Uebernahme der Verwaltung in dem der Èechoslovakischen Republik angegliederten Gebiete begann sofort ein blindes Wüten gegen die nichtèechischen Schulen Ostschlesiens. Viele deutsche Schulen wurden aufgelassen oder zumindest auf das Niveau niedrig organisierter herabgedrückt. Das in Ostschlesien herrschende Gewaltsystem kommt aber durch das Vorgehen der Èechischen Bürokratie gegen das Polnische Schulwesen nicht minder krass zum Ausdrucke. Im Freistädter und Friedeker Bezirke waren z. B. im Schuljahre 1919/1920 2 einklassige, 6 zweiklassige, 16 fünfklassige, 7 sechsklassige und 1 siebenklassige Schule, das sind 45 Volksschulen. Davon wurden gewaltsam (durch Leute, die die Plebiszitmethoden fortsetzen) auseinandergejagt: 3 zweiklassige, 1 dreiklassige, 2 vierklassige, 3 fünfklassige und 1 sechsklassige Schule. Durch behördliche Anordnung wurden aufgehoben: 1 einklassige, 2 dreiklassige, 2 fünfklassige, 1 sechsklassige und 1 siebenklassige Schule. Von den 45 Volksschulen verblieben also 29; nicht weniger als 16 Schulen gingen der polnischen Nation verloren! Die Folge ist, dass mehr als 5000 polnische Kinder Schulen mit fremder Muttersprache besuchen oder weite Wege unternehmen müssen, um polnischen Unterricht geniessen zu können. In dieser Weise wird das Elternrecht vergewaltigt, wird der von Komenius verkündete Grundsatz dem Kinde gebührt der Unterricht in der Muttersprache mit Füssen getreten, wird in diesem Staate die Arbeiterschaft, denn es handelt sich um Arbeitereltern und Arbeiterkinder, drangsaliert. Doch die oben aufgestellten Ziffern erschöpfen noch nicht das Mass des Unrechtes, das der polnischen Bevölkerung zugefügt wurde. Ausser den 16 Volksschulen wurden noch gesperrt; i Bürgerschule (Dombrau), 1 Bergschule (Dombrau), 2 gewerbliche Fortbildungsschulen und 4 Kindergärten (1 von diesen wurde erst vor 1 Monat wieder installiert). In der Liste der Orte, wo polnische Schulen aufgelöst wurden, kehrt der Name Dombrau immer wieder. Bezeichnend für die Rechts- und Sicherheitsverhältnisse in Ostschlesien ist; dass die Einschreibung für die polnischen Kinder dieses Ortes zwar schon einigemale angesagt wurde, aber bis heute nicht durchgeführt werden konnte. Sogar die Intervention des Freistädter Bezirkshauptmannes blieb ohne Erfolg; der planmässig gezüchtete Chauvinismus ist stärker als die Vernunft, die Regierungskommissäre in den Gemeinden sind mächtiger, als die Behörden. Welcher Art die Fürsorge ist, die die Behörden dem polnischen Schulwesen zuwenden, ist auch daraus zu ersehen, dass die polnischen schulen keinen Schulinspektor haben. Wohl wurde im Jahre 1920 die Schulaufsicht einer polnischen Lehrperson übertragen, wohl übte der Inspektor ein und einhalbes Jahr seinen Dienst aus, aber er musste nach dieser Zeit seine Stelle niederlegen, weil er die Auslagen, die ihm sein Dienst auferlegte, nicht aus eigenem bestreiten konnte und die Behörde keine Miene zeigte, die Diäten des Inspektors zu begleichen.

Angesichts dieser Tatsachen fragen die Gefertigten:

1. Wie vermag der Herr Minister das hier geschilderte, an der polnischen Bevölkerung geübte Unrecht zu rechtfertigen und in welcher Weise gedenkt er dafür zu sorgen, dass den polnischen Eltern in Ostschlesien ihr Elternrecht zurückgegeben werde und dass die polnischen Kinder Unterricht in der Muttersprache erhalten?

2. Wann beabsichtigt das Ministerium einen polnischen Schulinspektor für Ostschlesien zu ernennen und ihm die Möglichkeit zur Ausübung seines Amtes zu bieten?

3. Wann wird der ungesetzliche Zustand aufgehoben werden, dass die nichtèechischen Lehrpersonen in Ostschlesien immer noch provisorische Angestellte sind und ihnen das Definitivum vorenthalten wird?

Prag, den 8. Juni 1922.

 

Hillebrand, Jokl; Heeger,

Häusler, Hoffmann, Schweichhart, Hackenberg, Dr. Holitscher, R. Fischer, Grünzner, Dr. Czech, Pohl, Blatny, Schuster, Uhl, Èermak, Hirsch, Dietl, Hausmann, Kirpal, Deutsch.

 

 

 

Pùvodní znìní ad X./3670.

lnterpellation

des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen

an die Minister des Innern und für Post- und Telegraphenwesen

in Angelegenheit der Massregelung deutscher Postbeamten in Marienbad.

 

Am Sonntag den 21. Mai sprach in einer öffentlichen Versammlung der deutschen Nationalpartei in Marienbad der Abgeordnete Dr. Baeran und kam es in dieser Versammlung zu heftigen Lärmszenen, die durch den Èechischen Oberlehrer Hoøejší und eine Handvoll Èechischer Beamter verursacht wurden, die in einer unverzeihlichen und unverantwortlichen Weise auf diese Art das ihnen in deutschen Gebieten gewährte Gastrecht auf das frevelndste verletzten. Merkwürdigerweise nahmen die 800 versammelten Deutschen dieses Benehmen verhältnismässig ruhig hin, doch war der Radau der anwesenden rechen derartig herausfordernd, dass sich der anwesende èechische Regierungsvertreter, Bezirkskommissär Dr. Kopp veranlasst sah, die Versammlung wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung aufzulösen. Es ist begreiflich, dass das herausfordernde Benehmen des Èechischen Oberlehrers und seiner Geselen die Verurteilung der anwesenden Deutschen fand und dass diese in einer ziemlich heftigen Weise ihrem Unmute Luft machten, wenn sie sich auch zurückhielten, den Störenfrieden jene Züchtigung erfahren zu lassen, die sie ob ihres Verhaltens verdient hätten.

Die anwesenden rechen haben aber, wie sich herausstellte, nicht nur verstanden, die Versammlung zu stören, sie haben die Vorfälle dort auch benützt, um zu gemeinen Angebern zu wurden und anwesende deutsche Beamte des dortigen Postamtes in unverantwortlicher Weise zu vernadern. Wie immer, wenn es sich gegen Deutsche handelt, waren die vorgesetzten Stellen gleich zur Wand und so hatte Oberpostrat Vlk sofort eine Untersuchung eingeleitet und das Disciplinarverfahren gegen Beamte verfügt, die nichts anderes getan haben, als von dem Rechte jedes Staatsbürgers Gebrauch zu machen, sich im öffentlichen und politischen Leben nach eigenem Empfinden zu betätigen. Die Art und Weise, wie der Herr dabei verfuhr, spottet jeder Beschreibung. Er verhörte zunächst einige èechische Beamte, meist halbreife Bürschchen, die gleichfalls der Versammlung beigewohnt und dort lebhaft mitgestänkert hatten, und diesen fiel es natürlich nicht schwer, gegen die deutschen Beamten in der ihnen eigenen gehässigen Weise auszusagen. Dabei leistete sich der Herr Oberpostrat betreffs der Aussagen eines Legionärsamtsdieners namens Posnièek den Ausspruch, dass die Aussagen dieses Helden, der für die Freiheit der èechischen Nation und auch für die Freiheit der Deutschen in diesem Staate gekämpft hat, als unbedingt verlässlich, unparteiisch und endiltig anzusehen seien, und dass diesen Aussagen gegenüber die Angaben der Deutschen ungiltig und keiner Beachtung wert wären.

Die Gefertigten fragen an:

1. Wie gedenkt der Herr Minister die willkürliche, einseitige, den bestehenden Gesetzen widersprechende Bewertung und Verwerfung der voranstehenden beiderseitigen Zeugenaussagen vor allem auf den Standpunkt gleichen staatsbürgerlichen Rechtes zu stellen?

2. Ist der Herr Minister geneigt, zu erklären, dass das Recht der freien politischen Meinungsäusserung und Betätigung allen Staatsbürgern gleichmässig zusteht und damit auch den deutschen Angestellten dar Post in Marienbad?

3. Ist der Herr Minister für Post- und Telegraphenwesen geneigt, sofort zu verfügen, dass das Disziplinarverfahren gegen die Postbeamten und Beamtinnen in Marienbad unverzüglich eingestellt wird und dass der Oberpostrat Vlk für sein unverzeihliches parteiisches Vorgehen zur Verantwortung gezogen wird?

4. Ist der Herr Minister des Innern bereit, zu verfügen, dass dem Èechischen Oberlehrer Hoøejší sein taktloses, das deutsche Gastrecht verletzende Benehmen abgewöhnt und gleichzeitig dessen Entfernung aus Marienbad verfügt wird?

5. Ist der Herr Minister des Innern geneigt, zu veranlassen, dass in Hinkunft bei ähnlichen Vorfällen provozierende Èechische Minderheiten in deutschen Versammlungen durch Amtsorgane aus dem Lokal hinausgewiesen beziehungsweise wegen ihrer Ruhestörung verhaftet und zur Verantwortung gezogen werden, statt eine Versammlung wegen einiger Leute aufzulösen?

Prag, am 8. Juni 1922.

 

J. Mayer,

Zierhut, Køepek, Matzner, Röttel, Scharnagl, Dr. Hanreich, Ing. Kallina, Dr. Brunar, Ing. Jung, Patzel, Wenzel, Knirsch, Schubert, Schälzky, Dr. Spina, Dr. Petersilka, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Böllmann, Windirsch.

 

 

Pùvodní znìní ad XI./3670.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen

an die Regierung

betreffend die Einlösung der mit falschen Stempeln versehenen Banknoten.

 

Durch die Regierungsverordnung vom 25. Jänner 1922, No. 8 S. d. G. u. V. wird den Besitzern von Banknoten der österreichisch-ungarischen Bank mit falschen ès. Stempeln ein Ersatz von 50% des Nennwertes in èechoslovakischen Banknoten, insoweit sie spätestens am 11. März 1921 gemäss der Kundmachung des Fin. Min. vom 18. Dezember 1920 den Postämtern abgeführt wurden oder schon früher in die Verwahrung eines staatlichen Amtes gelangt sind, gewährt.

Die Kundmachung des Finanzministeriums vom 18. Dezember 1920 wurde jedoch nicht in der S. d. G. u. V. veröffentlicht, obzwar sie von so weittragender Bedeutung ist; sie wurde vielleicht bloss in einigen Zeitungen und angeblich auch in den Gemeinden veröffentlicht. Doch entspricht diese Art dar Veröffentlichung einer so wichtigen Verordnung und noch dazu die durch diese festgesetzte kurze Frist vom 9. bis 11. März weder den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit, sondern sie ist auch gesetzwidrig.

Abgesehen von diesem Mangel ist auch die Konfiskation von 50 % des Nennwertes, wie sie in der obigen Vorordnung vom 17. November 1931 respektive 25. Jänner 1922, No. 8 S. d. G. u. V. festgelegt ist, gesetzwidrig und ebenso ungerecht und unbillig, da es sich um echte Banknoten handelt, welche nur mit falschen Stempeln versehen waren. Die Echtheit der Stempel zu überprüfen war aber infolge des Umstandes, dass die echten Stempel an verschiedenen Stellen hergestellt und in vielleicht 10 verschiedenen Variationen in Umlauf gesetzt wurden, dem rechtmässigen Besitzer unmöglich. Die Regierung ist verpflichtet die Banknoten voll einzulösen, denn das Gesetz vom 25. Feber 1919 No. 84 und vom 10. April 1919 No. 187 hat bloss die Abstempelung angeordnet und wurde in diesem Gesetze für Banknoten, welche nicht gestempelt sind, bloss die Sanktion normiert, dass sie keinen Zwangskurs haben, nicht aber dass sie ungiltig seien oder nur mit einem garingeren Betrage eingelöst werden sollen.

In concreto Handelt es sich aber noch dazu um Banknoten, welche zwar falsche Stempel tragen, aber gutgläubig zum vollen Nennwerte erworben wurden.

Die Gefertigten stellen daher an die Regierung die Anfrage:

1. Ist die Regierung bereit, genannte Verordnung, durch welche den Besitzern von falsch gestempelten Banknoten bloss 50% des Nennwertes ersetzt werden, zu widerrufen?

2. Ist die Regierung bereit, diese Banknoten zum vollen Nennwerte einzulösen, insoweit nicht durch ein strafgerichtliches Urteil nachgewiesen ist, dass der Besitzer der falsch gestempelten Noten die Fälschung selbst vorgenommen hat oder bei Erwerbung der Noten von der Fälschung gewusst hat?

Prag, am 8: Juni 1922.

 

Dr. Kafka, Kostka,

Scharnagl, Dr. Petersilka, Dr. Radda. J. Fischer, Køepek, Zierhut, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Dr. W. Feierfeil, Heller, Pittinger, Dr. Schollich, Böllmann, Kraus, Windirsch, Bobek, Wenzel, Patzel, Dr. Spina, Röttel.

 

 

 

 

 

Pùvodní znìní ad XII./3670.

Interpellation.

des Abgeordneten Dr. Emerich Radda und Genossen

an den Minister des Innern betreffend das Verhalten des Konzipisten Vláèil der pol. Bezirksverwaltung Datschitz.

 

Dar Grundbesitzer Hermann Nekolarsch in Lipolz erhielt von der politischen Bezirksverwaltung in Datschitz in Volkszählungsangelegenheiten wiederholt Èechische Bescheide, die er nicht annahm, weil er weder èechisch lesen noch èechisch schreiben kann, worauf er wiederholt aufmerksam gemacht hatte.

Er musste sich deshalb am 4. Feber 1922 bei der politischen Bezirksverwaltung verantworten, was er auch tat.

Der Statthaltereikonzipist Vláèil nahm ein Protokoll auf des Wortlautes: Hermann Nekolarsch hat die Briefe nicht angenommen, weil er nicht èechisch lesen kann.

Nekolarsch verlangte auch in das Protokoll aufzunehmen, dass er wiederholt mündlich und schriftlich um deutsche Zuschriften gebeten habe.

Dies lehnte der Konzipist Vláèil mit den Worten ab: Wir machen die Protokolle für uns und nicht für die Partei.

Dass eine Partei bei ihrer Einvernahme vor einer Behörde das Recht hat zu verlangen, dass ihre Angaben protokolliert werden, besonders dann, wenn es sich um eine Rechtfertigung handelt, scheint dieser Beamte nicht zu wissen.

Dass anderseits die Parteien bei einem solchen Verhalten eines politischen Beamten das Gefühl haben, der Willkür der Behörden preisgegeben zu sein, darf nicht Wunder nehmen.

Wir fragen daher den Herrn Minister, ob er geneigt ist, diesen Vorfall zu untersuchen, den schuldtragenden Beamten zur Verantwortung zu ziehen und darüber zu belehren, dass die Behörden und Aemter der Parteien wegen und nicht die Parteien der Behörden wegen da sind.

Prag, am 28. März 1922.

 

Dr. Radda,

Dr. Schollich, Röttel, Dr. Brunar, Bobek, Dr. W. Feierfeil, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Mark, Dr. Hanreich, Dr. Baeran, Schubert, Schälzky, Budig, Dr. Lodgman, Scharnagl, Wenzel, Ing. Jung, Windirsch, J. Mayer, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina, Dr. Lehnert.

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