XXI./3561 (překlad).
Interpelace
poslanců dra E. Feyerfeila, dra Schollicha a druhů
ministrovi školství a národní osvěty
o urážce pruského národního kmene a německé národnosti v čítance pro české obecné školy.
V trojdílné čítance pro české obecné školy díl II. pro 4. a 5. školní rok, sestavené Janem Jursou, vydané státním nakladatelstvím (!) v Praze jest ve 148. článku ťJak povstala světová válkaŤ na stránce 162 toto místo: ťPrusové byli od jakživa surový národ, který neustále znepokojoval mírumilovné sousedy...Ť a ve 149. článku na stránce 164, po nechutném vzdávání chvály bývalému presidentu Spojených Států Wilsonovi toto místo: ťAvšak Wilson přesvědčil svobodné americké státní občany, že se proti německé surovosti musí zakročiti...Ť
Nelze-li již vysvětliti, že pan Jursa jako ťvychovatelŤ české mládeže pojímá do své čítanky tak neslýchané urážky pruského národa a německého národa, stojícího na tak vysokém stupni osvěty, pak jest přímo nehorázné, že státní školní správa udělí schválení čítance obsahující takové urážky pruského národního kmene a německého národa, s jejichž státem republika podle výroku vůdce zahraniční politiky žije v dobrých a korektních vztazích, tím nehoráznější, když tyto urážky zároveň také co nejhruběji musí uraziti národní city 31/2milionu německých státních občanů v této republice.
Tážeme se proto pana ministra:
1. Jek může školní správa ospravedlniti schválení této čítanky?
2. Zamýšlí pan ministr pohnati k nejpřísnějšímu odpovídání úředníky školní správy za toto schválení?
3. Jest ochoten vytýkanou čítanku ihned odstraniti z užívání na českých obecných školách?
4. Jakým způsobem zamýšlí pan ministr dáti německým státním občanům této republiky jménem školní správy dostiučinění za tuto strpěnou urážku německého národa a pruského bratrského kmene?
V Praze dne 29. května 1922.
Dr. E. Feyerfeil, dr. Schollich, Matzner, dr. Baeran, dr. Radda, dr. Brunar, dr. Medinger, dr. Keibl, Scharnagl, Böhr, Röttel, Patzel, Kaiser, Schälzky, inž. Kallina, Windirsch, Zierhut, Schubert, Knirsch, dr. Spina, dr. Lodgman.
XXII./3561 (překlad).
Interpelace
poslance F. Hellera a druhů
ministrovi vnitra
o stranickém postupu okresního komisaře dra Siemense od politické expositury v České Kamenici.
Na shromáždění, které dne 3. března t. r. jednalo v České Kamenici o úpravě cen hospodářských výrobků dostavil se jako vládní zástupce okresní komisař dr. Siemens od českokamenické politické expositury. Když pan Hille z Kamenického Šenova vytýkal řediteli konsumního spolku Hacklovi jeho vývody v biografu, kde tento řekl, že často poslední košile jest u rolníků, učinil vládní zástupce poznámku: ťAno, to souhlasíŤ; mínil tím, že skutečně mnoho košil jest u rolníků. Tuto poznámku slyšeli předseda shromáždění Rudolf Böhm z Dolních Habartic a tajemník Plescher. Nedá se pochopiti, jak vládní zástupce mohl učiniti tuto poznámku a proto nutno o nestrannosti toho, jenž činí takové poznámky, jako politického úředníka důvodně pochybovati.
Z tohoto stranického postupu vyvozují právem zemědělci v okrese, že dr. Siemens jest proti nim zaujat nepřátelským smýšlením.
Tážeme se tedy pana ministra vnitra, zdali považuje toto chování politického úředníka jako vládního zástupce za hodno pokárání a zdali tohoto úředníka pro jeho stranický postup odstraní od politické expositury v České Kamenici?
V Praze dne 23. května 1922.
Heller, dr. Kafka, Schälzky, Röttel, Patzel, Böllmann, Böhr, inž. Kallina, dr. Petersilka, Wenzel, dr. Radda, Bobek, Simm, Matzner, Knirsch, dr. Hanreich, Zierhut, Schubert, dr. Spina, J. Fischer, Windirsch.
XXIII./3561 (překlad).
Interpelace
poslance W: Zierhuta a druhů
ministru národní obrany a spravedlnosti
o surovém nakládání četnictva a soudního vykonavatele s majitelem domu Breyem v Schwarzau, v politickém okrese kdyňském.
Dna 10. dubna t. r. dostavil se četnický strážmistr Rosůlek za Všerub společně se soudním vykonavatelem od kdyňského okresního soudu ke dražbě několika kusů nábytku, která se měla provésti proti majiteli domu Volfgangu Breyovi v Schwarzau č. 36, poněvadž nezaplatil soudních útrat za lékařské vyšetřování svého duševního stavu, když byl před rokem propuštěn z ústavu choromyslných jako vyléčený.
Brey prohlásil klidně, že pokud ví, není nic dlužen, neboť on nedal podnětu k lékařskému vyšetřování a tedy není přípustno prodávati něco z jeho majetku; když ho strážmistr vyzval k zaplacení, prohlásil Brey, že proti platebnímu příkazu podal odvolání a že chce vyčkati vyřízení.
Soudní vykonavatel prohledal bedni! a dvě postele, aniž našel něco pro sebe cenného. Potom chtěl soudní vykonavatel provésti tělesnou prohlídku u Breye, proti čemu se Brey bránil jako zoufalec; úředníci jej však přemohli a hodili jet na postel vedle stojící. Strážmistr nasadil bodák na pušku a vícekráte píchnul jím bezbranného Breye, který křičel a byl zalit krví. Potom se dostavil ještě vrchní strážmistr ze Všerub, který dal chytiti Breye, jenž mezitím využiv nestřežené chvíle, utekl; Brey byl spoután ručními pouty a násilím převezen do nemocnice do Klatov.
Obecní úřad a vůbec celé obyvatelstvo krajiny shledává v tomto případě čin neobyčejné surovosti výkonných činitelů, zvláště strážmistra Rosůlka, ježto přece Brey, jenž duševně není normální, se nedopustil žádného zločinu ani přečinu.
Tážeme se tedy:
1. pana ministra národní obrany, zdali podrobně vyšetří neoprávněný postup a neoprávněné omezení osobní svobody, kterého se dopustilo všerubské četnictvo a zdali ihned přeloží strážmistra Rosůlka a vrchního strážmistře, aby se vyšetřování mohlo provésti bez překážek a zdali je požene k odpovědnosti?
2. pana ministra spravedlnosti, zdali si vyžádá od kdyňského okresního soudu zprávu o tomto případu a podle toho nařídí čeho třeba, aby tento čin byl usmířen a bylo zaň dáno dostiučinění?
V Praze dne 23. května 1922.
Zierhut, inž. Kallina, Patzel, Böllmann, Röttel, Schubert, dr. Luschka, dr. Hanreich, dr. Spina, J. Fischer, Windirsch, Matzner, dr. Radda, Schälzky, Bobek, dr. Kafka, dr. Petersilka, Böhr, Simm, Heller, Wenzel, Knirsch.
Původní znění ad I./3561.
Interpellation
der Abgeordneten Böhr, Ing. Jung, Dr. Kafka, Dr. Lodgman, Dr. Hänreich und Genossen
an die Gesamtregierung betreffend die Unterstützung der Hinterbliebenen jener deutschen Bürger, welche anlässlich der Besetzung Deutschböhmens, der Kundgebungen für das Selbstbestimmungsrecht und bei Auflösung deutscher Versammlungen von čechischen Soldaten erschossen wurden.
In der Anlage überreichen die Gefertigten der Regierung ein Verzeichnis der bei obengenannten Anlässen von čechischen Truppen erschossenen deutschen Bürger. Die Regierung hat seinerzeit versprochen, den Hinterbliebenen dieser schuldlos gefallenen Opfer, sowie den nach Hunderten zählenden Verwundeten ausreichende Unterstützung zuteil werden zu lassen. Aus den uns zukommenden vielfachen Klagen ersehen wir, dass die Regierung ihren diesbezügliche? Verpflichtungen nur in sehr unzureichendem Masse nachgekommen ist. Wir bringen daher die diesbezügliche Verpflichtung in Erinnerung und erlauben uns die Anfrage, ob die Regierung geneigt ist, dem Parlamente einen Bericht über die durchgeführte Unterstützungsaktion vorzulegen.
Prag, am 4. April 1922.
Böhr, Ing. Jung, Dr. Kafka, Dr. Lodgman, Dr. Hanreich, Matzner, Heller; Knirsch, Simm, Wenzel, Böllmann, Schubert, Röttel, J. Mayer, Schälzky, Bobek, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. W. Feierfeil, Dr. Lehnert, Dr. Radda, Dr. Luschka, Kostka.
Původní znění ad III./3561.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Kafka und Genossen
an den Gesundheitsminister und an den Minister des Innern
betreffend die unhaltbaren Zustände im allgemeinen Krankenhause in Prag.
Die Deutsche Zeitung ťBohemiaŤ brachte in ihren Nummern vom 30. April, 4. und 7. Mai eine ausführliche Schilderung der Verhältnisse des allgemeinen Krankenhauses in Prag, aus der hervorgeht, dass sowohl i den klinischen als auch in den allgemeinen Abteilungen ganz und gar unhaltbare Verhältnisse inbezug auf die Unterbringung der Kranken, der Wohnungen der Aerzte und des Pflegepersonals, inbezug auf die Verköstigung und auf die Anforderungen der Hygiene herrschen. Geradezu unglaubliche Enthüllungen brachte die ťBohemiaŤ über die Verhältnisse in den alten Trakten des allgemeinen Krankanhauses, über die Anlage der Küche, Waschräume und Aborte, sowie über die Ungezieferplage und die damit verbundene besonders schwere und peinliche Beeinträchtigung der Patienten auf den chirurgischen Abteilungen. Die ťBohemiaŤ stellt fest, dass viele der krassesten Misstände schon vor dem Kriege bestanden, und öffentlich gerügt worden sind, ohne dass sich die Aufsichtsbehörden oder die Verwaltung des Krankenhauses bemüssigt gesehen hätte, bisher Remedur zu schaffen.
Da solche Verhältnisse geeignet sind, sowohl den Zweck der im allgemeinen Krankenhause untergebrachten klinischen Lehrstätten als vorbildliche Erziehungsstätten für den ärztlichen Nachwuchs als auch das Volkswohl auf das Schwerste zu gefährden, stellen wir an den Herrn Gesundheitsminister und den Herrn Minister des Innern die Anfragen:
1. Sind Ihnen die geschilderten Misstände bekannt?
2. Was gedenken Sie zu tun, um diesen jeder ehrlichen Sozialpolitik und Volkshygiene hohnsprechenden Verhältnissen ein sofortiges Ende zu bereuen?
3. Sind Sie bereit, sofort eine aus Vertretern der Aerzteschaft der Verwaltung des Krankenhauses und der parlamentarischen Gesundheitsausschüsse bestehende Kommission zur Untersuchung der gerügten Misstände einzusetzen?
Prag, am 23. Mai 1922.
Dr. Kafka, Dr. W. Feierfeil, Ing. Kallina, Dr. Baeran, Dr. Brunar, Windirsch, Schubert, Bobek, Knirsch, Budig, Patzel, Pittinger, Kraus, J. Fischer, Böllmann, Zierhut, Scharnagl, Böhr, Kostka, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Jung, Dr. Schollich.
Původní znění ad IV./561.
Interpellation
des Abgeordneten Schubert und Genossen
an den Minister für Landwirtschaft
betreffend Entschädigung für Verluste durch die Maul- und Klauenseuche.
In den landwirtschaftlichen Blättern wurde mitgeteilt, dass das Ministerium für Landwirtschaft Entschädigungen von 1000 Kč per Stück Rind, das durch die Maul- und Klauenseuche gefallen ist, an die unterstützungsbedürftigsten Kleinlandwirte mit einem Viehstande von 3 Stück gewährt. Die an das Landwirtschaftsministerium gerichteten Gesuche sind von der Gemeindevertretung und von der pol. Bezirksverwaltung zu bestätigen.
Im Falle diese Mitteilungen richtig sind, erscheinen zahlreiche Landwirte, die einen grösseren Viehstand besitzen, von der Unterstützung ausgeschlossen, was ganz gewiss eine ungerechtfertigte Benachteiligung der bäuerlichen Landwirte bedeutet.
Es ist nur zu gut bekannt, dass in vielen Bezirken des deutschen Gebietes die Maul- und Klauenseuche in der schwersten Form (sog. asiatische Form) aufgetreten ist und zahlreiche der wertvollsten Zucht- und Nutztiere dahingerafft hat, für die ein Ersatz bisher noch nicht beschafft werden konnte. Anfänglich stand man auch von Seite der Tierärzte der mit dem plötzlichen Verenden der befallenen Rinder verbundenen Form der Maul- und Klauenseuche rat - und machtlos gegenüber sind erst als von Bayern aus durch private Initiative die. Blutimpfung zur Anwendung kam, konnten erkrankte Tiere durch Notimpfungen gerettet werden. Da die plötzlichen Todesfälle das Umstehen der erkrankten Tiere befürchten liessen, wurden zahlreiche Tiere notgeschlachtet und das Fleisch zu einem ausserordentlich billigen Preise verkauft, sodass der Erlös gegenüber dem Werte der Tiere ein ganz minimaler war.
Es gibt Stallungen; in welchen fast alle Rinder umgestanden sind oder notgeschlachtet wurden. Die Einbusse an dem Vermögen der betroffenen Besitzer erreicht in manchen Fällen viele Tausende von Kronen, welcher Verlust erst nach jahrelanger mühevöller Arbeit oder überhaupt nicht mehr hereingebracht werden kann und die Besitzer um den wertvollsten Teil ihres Besitzstandes gebracht und in Schulden gestürzt hat. Diese Verluste sind unbedingt für die Bemessung der Vermögensabgabe und der Steuerleistung zu berücksichtigen.
Es geht nicht an, die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für Schäden, gegen die Sich der Einzelne nicht schützen kann, nur einer Kategorie von Landwirten zukommen zu lassen und gerade die eigentlichen Viehzüchter, die bäuerlichen Besitzer, absolut auszuschliessen. Wenn man sich hiebei auf die beschränkten Mittel beruft, so kann dieser Grund für die Vertreter der Landwirte nicht massgebend sein, sondern es muss verlangt werden, dass der Staat zu diesem Zwecke so hohe Mittel zur Verfügung stelle, dass die nachweisbaren Schäden alle ausgeglichen werden können.
Die Gefertigten stellen daher folgende Anfragen:
1. Ist der Herr Minister geneigt, in allen Bezirken durch die pol. Bezirksverwaltungen im Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Bezirksorganisationen und den Gemeindeämtern genaue Erhebungen über die einzelnen Schadenfälle infolge der Maul- und Klauenseuche uzw. Todesfälle und Notschlachtungen mit dem Nachweise der erlittenen Schadenhöhe pflegen und dem Landwirtschaftsministerium vorlegen zu lassen und zwar vorderhand betreffend die Jahre 1919, 1920 und 1921?
2. Die Unterstützungen nach einem gleichen Schlüssel an die bäuerlichen und Kleinlandwirte aufteilen zu lassen?
3. Zu veranlassen, dass die Schadenssummen bei der Bemessung der Vermögensabgabe und der Steuern in Abzug gebracht werden können?
4. Für die Entschädigungen vorläufig ausserordentliche Mittel in der Höhe von 5,000.000 Kč zur Verfügung zu stellen, welche durch Einschränkung der Militärausgaben zu erzielen wären?
Prag, am 23. Mai 1922.
Schubert, Budig, Dr. Baeran, Dr. Schollich, Knirsch, Dr. E. Feyerfeil, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Schälzky, Röttel, Křepek, Windirsch, J. Fischer, Ing. Kallina, Bobek, Dr. Kafka, Kraus, Dr. Radda, Böllmann, Simm, Heller, Kaiser, Dr. Spina; Wenzel, Ing. Jung.
Původní znění ad V./3561.
Interpellation
der Abgeordneten Hillebrand, Čermak und Genossen
an den Ministerpräsidenten
betreffend die Verwendung der für allgemeine Volksbildungszwecke bewilligten staatlichen Gelder.
Vor einiger Zeit wurde die Oeffentlichkeit durch Mitteilungen der Presse über die Verwendung von staatlichen Geldern zu Gunsten einzelner Parteien in höchstem Masse beunruhigt: Das ťRudé PrávoŤ und der ť 28. ŘíjenŤ brachten die Meldung, dass der von der Nationalversammlung für allgemeine Volksbildungszwecke bewilligte Betrag in der Höhe von 2,500.000 Kč über Beschluss der Koalitionsparteien unter diesen Parteien verteilt worden sein soll. Der Ministerrat soll unter dem Gebote der Pětka den Unterrichtsminister beauftragt haben, den Parteien die dem Uebereinkommen gemäss entfallenden Beträge anzuweisen, damit die Gelder für die Volksbildungszwecke der Organisationen dieser Parteien verwendet würden.
Im Zusammenhange mit dieser Meldung wurde auch daran erinnert, dass von dem im Jahre 1920 für das deutsche Büchereiwesen bewilligten Beträge von 750.000 Kč tatsächlich diesem Zwecke nur 7000 Kč zugewiesen worden seien und dass von dem im gleichen Jahre bewilligten Betrage von 1,500.000 Kč für Volksbildungszwecke überhaupt für Zwecke der deutschen Kulturarbeit nur der lächerlich geringe Betrag von 100.000 Kč zur Verfügung gestellt wurde.
Zu diesen ungeheuerlichen Meldungen hat die Regierung bisher geschwiegen, obgleich sie durch dieselben beschuldigt wird, unter dem Diktate bestimmter politischer Parteien die Beschlüsse der Nationalversammlung in der gröblichsten und unverantwortlichsten Weise verletzt und mit Staatsgeldern einen nicht zu rechtfertigenden Missbrauch getrieben zu haben. Es kann wirklich nicht Wunder nehmen, dass in der Oeffentlichkeit, die bisher vergeblich auf eine Aufklärung durch die Regierung gewartet hat, die Vermutung immer mehr Raum gewinnt, dass der angeblich den Koalitionsparteien überwiesene Betrag von 2,500.000 Kč gar nicht eigentlichen Bildungszwecken, sondern reinen Parteizwecken zu dienen bestimmt sei. Aber wenn auch diese Vermutung unzutreffend wäre, würde sich der geschildert Vorgang doch als ein Akt beispielloser Korruption und zugleich als ein Raub an den Ansprüchen der deutschen Bevölkerung darstellen.
Die Regierung darf Beschuldigungen solcher Art gegenüber, wie sie noch kaum gegen irgend eine Regierung wiederspruchslos erhoben werden konnten, unmöglich länger in dem bisher geübten Stillschweigen verharren. Sowohl die Nationalversammlung, deren Beschlüsse durch solche Praktiken in der unglaublichsten Weise umgangen und missachtet worden wären, als auch die gesamte Oeffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Wahrheit zu erfahren.
Wir fragen Sie deshalb, Herr Ministerpräsident:
Sind Sie bereit, dem Abgeordnetenhause unverzüglich rückhaltlose Aufklärungen darüber zu geben, ob und in welchem Umfange die oben geschilderten Beschuldigungen der Wahrheit entsprechen?
Für den Fall, als sich die geschilderten Vorhänge tatsächlich ereignet haben, fragen wir:
Was vermag die Regierung zur Rechtfertigung dieser unglaublichen Geschehnisse anzuführen und in welcher Weise gedenkt sie die deutsche Bevölkerung angesichts dieser schweren Benachteiligung in ihrem Kulturinteresse schadlos zu halten?
Prag, am 23. Mai 1922.
Hillebrand, Čermak, Deutsch, Roscher; Hoffmann, Schäfer, Kirpal, Schweichhart, Taub, Hackenberg, Jokl, Heeger, Uhl, Blatny, Schuster, Palme, R. Fischer, Hausmann, Grünzner, Beutel, Dr. Czech, Häusler.
Původní znění ad X./3561.
Interpellation
der Abgeordnete n Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und an die Regierung der Čechoslovakischen Republik
in Angelegenheit der Schulkinderreklamationen in Mähren.
Trotz aller Vorsprachen und Interpellationen nehmen die Schulkindarreklamationen in Mähren ungehindert ihren Fortgang. Wenn auch bekannt ist, dass die Schulbehörden in der Frage der Auslegung der Lex Perek einen anderen Standpunkt einnehmen, als jener, welcher aus dem klaren Wortlaut dieses Paragraphen entspringt, so ist das noch immer kein Grund, in der einseitigen, von den Deutschen in vielfachen Verwaltungsgerichtshofsbeschwerden angefochtenen Praxis weiter fortzufahren, bevor noch die Entscheidung in dieser Angelegenheit vom Verwaltungsgerichtshof einmal erfolgt ist.
Die Bezirksschulausschüsse, bezw. die politischen Bezirksverwaltungen in Mähren begehen auf Grund solcher Reklamationserkenntnisse die schwersten Uebergriffe. Die Folie solcher Reklamationserkenntnisse ist die, dass Kindern die oft kein Wort čechisch verstehen, der Besuch der deutschen Schule verboten, jener der Čechischen Schule aber zur Pflicht gemacht wird. Da die Eltern diesem Drucke gewöhnlich nicht Folge leisten und ihren Kindern privaten häuslichen deutschen Unterricht erteilen lassen, wurden sie wiederholt zur Bezirksverwaltung vorgeladen und ihnen unter Androhung von Strafen aufgetreten, die Kinder sofort in die čechische Schule einschreiben zu lassen. Gleichzeitig bekam der deutsche Schulleiter den Auftrag, die Kinder sofort auszuschulen. Trotz wiederholter Vorladung der Eltern vor die politische Bezirksverwaltung erreichen diese nicht immer ihren Zweck.
In solchen Fällen setzen nun neuerliche Strafverfahren ein. Alle Eltern, bis zu einem bestimmten Termine die Kinder noch nicht in die čechischen Schulen eingeschrieben haben, werden mit Geldstrafen belegt, trotzdem die Kinder ja Privatunterricht geniessen. Ein schriftliches Urteil oder Straferkenntnis wird aber von den Bezirksverwaltungen nicht ausgegeben. Verschiedenen Versprachen beim Präsidenten Remeš in Brünn in Fällen, wo gegen die Reklamationserkenntnisse Rechtsmittel oder Verwaltungshofsbeschwerden eingebracht wurden hatten den Erfolg, dass dieser den Auftrag gab, die Strafen nicht in Kraft zu setzen, sondern die Entscheidung der Beschwerde abzuwarten. Die politische Bezirksverwaltung in Neutitschein jedoch hat aber einem solchen Auftrag keine Folge geleistet, sondern hat die Strafe ohne die Betroffenen zu verständigen, in eine 48stündige Arreststrafe umgewandelt und die Gemeinde beauftragt, hievon den Betroffenen zu verständigen. Eine der Parteien erhielt von der politischen Bezirksverwaltung einen Erlass, den wir im folgenden zitieren:
ťPolitische Bezirksverwaltung in Neutitschein.
Z: 6489,8429 J |
am 5. Mai 1922. |
Mit dem hiesigen Erlasse wurde Ihnen bekanntgegeben, dass Sie auf Grund der Entscheidung des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur verpflichtet sind. Ihre Kinder nunmehr die čechische Volksschule besuchen zu lassen, und wurde gleichzeitig die Enthebung der Schulkinder vom Besuche der deutschen Volksschule in Seitendorf b. N. veranlasst.
Aus diesem Grunde wird die anher erstattete Anzeige, dass Ihren Kindern künftighin häuslicher Unterricht in deutscher Sprache erteilt werden wird, nicht zur Kenntnis genommen, weil diese Massregel als mit den Bestimmungen der Entscheidung des besagten Ministeriums unvereinbar und als offenbare Umgehung des h. a. Auftrages betrachtet werden muss.
Die Erteilung des Privatunterrichtes könnte in dem Falle nur gebilligt werden, wenn der Unterricht in čechischer Sprache erfolgen würde und müssten Sie hievon den čechischen Bezirksschulausschuss in Kenntnis setzen, welcher sich durch zeitweise vorgenommene Prüfungen vors den im häuslichen Unterrichte erzielten Erfolgen überzeugen würde.
Sollten Sie jedoch trotzdem darauf beharren. Ihre Kinder nicht in die čechische Schule zu schicken und ihnen häuslichen Untere ficht in deutscher Sprache erteilen zu lassen, so wird das hiesige Amt mit den strengsten ihm zu Gebote stehenden Strafen gegen Sie vorgehen.
Der Bezirkshauptmann: Kadeřávek.Ť |
In diesem Erlasse liegt eine Gesetzesverletzung und ein Missbrauch der Amtsgewalt. Jedem Staatsbürger steht es frei, seinen Kindern häuslichen Unterricht erteilen zu lassen; niemand kann zum Besuche der öffentlichen Schulen gezwungen werden, wenn er als Ersatz den häuslichen Unterricht für seine Kinder bestimmt. Die Schulbehörde muss den häuslichen Unterricht zur Kenntnis nehmen. Eine Vorschreibung der Unterrichtssprache für den häuslichen Unterricht ist unmöglich. Die Lex Perek findet auf Privatschalen und auf den häuslichen Unterricht keine Anwendung. Der Erlass der Bezirksverwaltung in Neutitschein beinhaltet somit einen in seinen Folgen auf einer missbräuchlichen Anwendung der Amtsgewalt beruhenden Eingriff in die Rechte der Staatsbürger und eine absichtliche Schikanierung der deutschen Bevölkerung.
Die Unterfertigten stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur und an die Regierung folgende Anfragen:
1. Ist der Herr Minister bereit, jede derartige, den gesetzlichen Vorschriften widersprechende und die deutsche Bevölkerung bedrückende Verfügung der Unterbehörden in Reklamationsangelegenheiten strengstens zu untersagen?
2. Ist der Herr Minister bereit, überhaupt anzuordnen, dass die Kinderreklamationen, welche unter den angegebenen Verhältnissen zu Beginn des nächsten Schuljahres mit neuerlicher Schärfe einsetzen werden, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Auslegung der Lex Perek nicht mehr vorgenommen werden dürfen und diesbezüglich dem Präsidium des mährischen Landesschulrates einen strikten Auftrag zu erteilen?
Prag, am 23. Mai 1922.
Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Dr. Baeran, J. Fischer, Windirsch, Schubert, Schälzky, Böllmann, Zierhut, Kostka, Wenzel, Ing. Jung, Dr. E. Feyerfeil, Křepek, Bobek, Dr. Radda, Dr. Brunar, Kraus, Ing. Kallina.
Původní znění ad XI./3561.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und an die Regierung der Čechoslovakischen Republik
in Angelegenheit der Behinderung des privaten häuslichen Unterrichtes in Milleschitz, Bez. Znaim.
In Milleschitz, wo die einklassige deutsche Volksschule aufgelassen wurde, werden die deutschen Kinder durch einen Lehrer privat unterrichtet. Dieser Privatunterricht ist, wie überall in Mähren, der čechischen Schulbehörden ein Dorn im Auge und man sucht ihn zu behindern, wo es nur geht. Folgender Vorfall, der sich in Milleschitz in Mähren ereignet hat, ist ein Beweis für das Vorgehen der Behörden:
Am 21. März 1922 erhielt der vom ťDeutschen KulturverbandŤ in Milleschitz angestellte Lehrer eine Zuschrift das Präsidiums des Bezirksschulausschusses in Znaim, Z:6489/D vom 15. März, womit eine Ueberprüfung der von ihm privat unterrichteten Kinder in der Gemeindekanzlei in Milleschitz für Dienstag, den 28. März 1922 um 1 Uhr nachmittags angeordnet wurde.
Mit weiterer Zuschrift vom 24. März 1922 derselben Behörde wurde diese Prüfung auf den nächsten Tag, Mittwoch, den 29. März 1922 verschoben und wie folgt abgehalten.
Als Prüfungskommission erschienen Dr. Illek, Statthaltereikonzipist in Znaim, und der Inspektor für die čechischen Minderheitsschulen. Anwesend war auch der Gemeindevorstand von Milleschitz, Franz Mach, im Prüfungslokal und nach Aussagen der Ortsbewohner vier Gendarmen, welche den Ort beaufsichtigten.
Die Prüfung, au welcher jedoch nur die Kinder erschienen, diesem Nachmittag des Prüfungstages gerade Privatunterricht hatten, dauerte ungefähr 2 Stunden und wurde von dem deutschen Privatlehrer in deutscher Sprache vorgenommen.
Die Zierren der Kommission beteiligten sich zwar wenig an der Fragestellung, machten aber zu wiederholten Male in deutscher Sprache Zwischenfragen. Das Ergebnis der Prüfung war ein günstiges.
Bei dieser Prüfung war der zuständige deutsche Bezirksschulinspektor überhaupt nicht anwesend, ja nicht einmal benachrichtigt worden, was vom Kommissionsleiter selbst zugestanden werden musste.
Am nächsten Tage kam unter derselben Zahl 6489/D mit dem Datum vom 30. März ein neuer Erlass vom ťPräsidium des deutschen Bezirkschulausschusses in ZnaimŤ an das Gemeindeamt in Milleschitz, womit eine neuerliche Prüfung angeordnet wurde. Zu dieser kam es aber nicht, da das Gemeindeamt in Milleschitz, die Kompetenz des Bezirksschulausschusses ablehnte.
Nun wurde mit Erlass vom 10. April d. J. wieder unter der Z:6489/D von der ťPolitischen Bezirksverwaltung in ZnaimŤ eine Prüfung angeordnet. Der Schulreferent bei der politischen Bezirksverwaltung in Znaim hat sich somit als reiner Aktenzahlen-Jongleur erwiesen, indem er dreimal im Namen verschiedener Behörden, immer unter der gleichen Aktenzahl, amtierte.
Diese Prüfungserlässe, welche sich auf § 23 R. V: G. und die §§ 204 und 205 der def. S. u. U. O. stützen, widersprechen jedoch diesen Gesetzesparagraphen. Wohl steht den Schulbehörden nach diesen Paragraphen das Recht dar Ueberwachung des häuslichen Unterrichtes zu, in der Art, dass sie sich einerseits davon überzeugen können, ob der Unterricht wirklich erteilt wird, und anderseits, ob die Kinder die nötigen Kenntnisse erwerben. Aber nach diesen Gesetzesstellen ist das erste Mittel, sich davon zu überzeugen, die Inspektion, welche im Falle Milleschitz dem deutschen Bezirksschulinspektor zusteht. Erst wenn sich bei der Inspizierung Zweifel über die Unterrichtserteilungen oder über die Kenntnisse der Kinder ergeben, können Prüfungen angeordnet werden. Im Falle Milleschitz ist aber direkt eine Prüfung und noch dazu eine durch den unzuständigen Bezirksschulinspektor angeordnet worden: Die Eltern der Kinder, welche allein die verantwortliche Gewalt über ihre Kinder haben, wurden von den Prüfungen gar nicht verständigt.
Im Vorgehen des Bezirksschulausschusses und der politischen Bezirksverwaltung in Znaim liegt somit eine missbrauchliche Anwendung dar gesetzlichen Bestimmungen über die Inspizierung des Privatunterrichtes und eine grundlose Belästigung der deutschen Bevölkerung.
Die Unterfertigten stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur und die Regierung die Anfragen:
1. Ist der Herr Minister und die Regierung bereit, die Ungehörigkeit des Vorgehens des Bezirksschulausschusses und der politischen Bezirksverwaltung in Znaim, sofort abzustellen und den strengsten Auftrag zu erlassen, eine weitem Schikanierung des deutschen Privatunterrichtes in Milleschitz zu unterlassen?
2. Ist der Herr Minister bereit anzuordnen, dass der häusliche Privatunterricht in Mähren in keinem Falle mehr durch die Schulbehörden behindert und gefährdet werde?
Prag, am 23. Mai 1922.
Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Dr. Baeran, J. Fischer, Windirsch, Schubert, Schälzky, Böllmann, Zierhut, Kostka, Wenzel, Ing. Jung, Dr. E. Feyerfeil, Křepek, Bobek, Dr. Radda, Dr. Brunar, Kraus, Ing. Kallina.
Původní znění ad XII./3561.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an die Regierung und an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit der Zwangspensionierungen deutscher Lehrer.
Das Präsidium des Landesschulrates in Prag hat an die deutschen Bezirksschulausschüsse folgenden Erlass gerichtet:
Präsidium des Landesschulrates in Prag.
Z. 777, präs. ai 1922. |
Prag, am 7: April 1922. |
Betreff: Lehrer überhaupt, Längerdienende an den deutschen Nationalschulen.
Beilage: 1 Verzeichnis.
An den Bezirksschulausschuss
.................
Wir stellen Ihnen in der Beilage das Verzeichnis der ausgedienten Lehrkräfte, das im Sinne des hiesigen Erlasses vom 23. August 1921, Z. 3751 präs. ai 1921, angefertigt wurde, mit folgenden Winken zurück:
1. Lehrpersonen, die nach Zusammenstellung des Verzeichnisses schon in den Ruhestand getreten waren, eventuell um die Versetzung in den Ruhestand angesucht hatten, sind im Verzeichnis mit Anmerkung dieses Umstandes zu streichen (mit roter Tinte). Die betreffenden Pensionsgesuche sind uns, soweit dies nicht schon geschehen ist, unverzüglich vorzulegen.
2. Allen übrigen verzeichneten Lehrpersonen wäre in geeigneter Weise zu erklären, sie möchten beim dortigen Amt binnen vier Wochen um ihre Pensionierung einkommen, da sonst ihre Versetzung in den Ruhestand von amtswegen veranlasst werden müsste. Pensionsgesuche, die in dieser Frist einlaufen, sind mit den ordnungsmässigen Beilagen zu versehen und uns vorzulegen; der Fall ist im Verzeichnis mit roter Tinte zu bezeichnen.
3. Von jenen Lehrpersonen, die in der angeführten Frist nicht um ihre Pensionierung einreichen würden, wären, um ihre Pensionierung von amtswegen zu beantragen, vor allem die auszuwählen, die a) derzeit Krankenurlaub haben und von den übrigen bis auf weiteres die, b) welche ohne Einschluss der Kriegsjahre 40 Dienstjahre haben. Zu diesem Zwecke sind die unter a) und b) bezeichneten Lehrpersonen durch einen Amtsarzt zu untersuchen, ob und wegen welcher schwerer körperlicher oder geistiger Fehler sie zur Ausübung der ihnen obliegenden Pflichten unfähig erscheinen, also dauernd dienstuntauglich sind.
Auf Grund des betreffenden Gutachtens des Amtsarztes hat im gegebenen Falle der Bezirksschulausschuss den Pensionierungsvorschlag von amtswegen zu machen und zwar für jede Lehrperson besonders und unter Beifügung eines überprüften und beglaubigten Pers.-Ausweises und eines Pensionsgesuches, das in der vorgeschriebenen Weise ausgefertigt ist.
Hiebei machen wir den Bezirksschulausschuss noch aufmerksam, dass nach § 50 des Ges. vom 27. Jänner 1903, Z. 16 die Pensionierung von Amtswegen auch dann erfolgen kann, wenn die betreffende Lehrperson wegen zu weit vorgeschrittenen Alters oder wegen anderer beachtenswerter Verhältnisse zur Ausübung der ihr obliegenden Pflichten nicht geeignet zu sein scheint. Solltee bei einer der erwähnten Lehrpersonen solche Ursachen vorliegen, so verlangt der Bezirksschulausschuss von dein betreffenden Bezirksschulinspektor ein genaues, sachlich begründetes Gutachten und berichtet auf Grund dieses Gutachtens mit einem passenden Vorschlag an den Landesschulrat.
Das irrt oben angeführten Sinne ergänzte Verzeichnis ist uns dann ungesäumt wieder vorzulegen.
Der Vizepräsident des Landesschulrates. |
Das Landesschulratspräsidium unternimmt mit diesem Erlasse den Versuch, Lehrpersonen, welche ihr Dienstalter vollendet haben, gewaltsam zum Uebertritt in den Ruhestand zu veranlassen. Da sich eine gesetzliche Grundlage für eine Zwangsmassregel, als welche sich die Versatzung in den Ruhestand in der gegenwärtigen Zeit darstellt, nicht finden lässt, will man diesen Weg nun unter Anwendung eines schulbehördlichen Druckes beschreiten, wohl wissend, dass es tausend Mittel und Wege für eine Schulaufsichtsbehörde gibt, widerspenstige Lehrer, weiche dem Drucke nicht gehorchen, schliesslich doch zum Einreichen Ihres Pensionsgesuches zu zwingen.
Das Erlass stellt eine unsoziale Harte dar, wenn er gerade die Lehrerschaft, welche durch das Dezembergesetz an und für sich in ihren Bezügen mehr als alle anderen Staatsdinner gelitten hat, in einer Zeit der immer mehrsteigenden Teuerung neuerlich Einbusse an Gehalt und Zulagen aussetzt. Ausserdem setzt die Zwangspensionierung in einem Zeitpunkte ein, wo die so oft für notwendig befundene Pensionsregelung wieder auf die lange Bank geschoben erscheint. Würde die Regierung mit allem Ernste bestrebt sein, eine den Verhältnissen entsprechende Regelung der Pensionen, welche den Ruheständlern eine ungestörte Lebensführung sichern würde, vorzunehmen, dann würde sie alles das freiwillig erreichen, was sie jetzt im Wege der Gewalt und des Zwanges anzustreben sucht.
Aber nicht nur eine unsoziale Tat gegenüber den Lehrpersonen stellt dieser Erlass dar, er entspringt der Absicht, dem deutschen Schulwesen und damit dem deutschen Kulturleben in diesem Staate eine neue Wunde zu schlagen.
Aus diesen Gründen kann das deutsche Volk diesen neuerlichen Beweis eines feindseligen Beginnens dar Regierang nicht ungestört hinnehmen und wir stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur und die Regierung folgende Anfragen:
1. Ist der Regierung und dem Herrn Schulminister der Erlass des Landesschulratspräsidiums vom 7. April 1921, Z:777 bekannt und gedenkt der Herr Minister über denselben im Hause Rechenschaft abzulegen?
2. Ist der Minister baren, diesen Erlass als ungesetzlich zu beheben und die Sistierung aller infolge dieses Erlasses bereits anhängigen Pensionsverfahren anzuordnen?
3. Ist die Regierung gewillt, die Regelung der Pensionsverhältnisse für die Lehrpersonen und auch für die übrigen Staatsbeamten endlich ernsthaft in Angriff zu nehmen?
Prag, am 23. Mai 1922.
Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Dr. Baeran, J. Fischer, Windirsch, Schubert, Schälzky, Böllmann, Zierhut, Kostka, Wenzel, Ing. Jung, Dr. E. Feyerfeil, Křepek, Bobek, Dr. Radda, Dr. Brunar, Kraus, Ing. Kallina.