Pondìlí 12. øíjna 1925

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 373. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pondìlí dne 12. øíjna 1925 odpol.

1. Øeè posl. Windirsche (viz str. 1378 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir betrachten den in Verhandlung stehenden Gesetzentwurf als eine kleine Abschlagszahlung, als eine klleine Wiedergutmachung jenes großen Unrechtes, das der Landwirtschaft durch die Arbeiten dieses Parlamentes bisher zugefügt wurde. Die Zahl der Sünden, die an der Landwirtschaft begangen wurden, ist groß und deren Auswirkung in Wertziffern berechnet, ergibt Milliardenbeträge, um welche die Landwirtschaft und besonders die deutsche Landwirtschaft in diesem Staate geschädigt wurde. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Wenn hier ein Unterschied in nationaler Beziehung gemacht wird, so geschieht das mit Recht, denn nur die Auswirkung der Steuergesetze allein betrachtet, ergibt, daß diese in den deutschen Bezirken des Landes ganz andere Formen annimmt, als in jenen Gebieten, die von den Angehörigen der èechischen Staatsnation besiedelt sind. Zu den übermäßigen Lasten laufender Steuern kommen aber noch die aus der Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe fließenden Leistungen und die Verluste, welche die einer Konfiskation gleichende sogenannte Lösung der Kriegsanleihefrage gebracht hat.

Bis jetzt ist es noch nicht möglich gewesen, ein übersichtliches Ziffernbild darüber zu gewinnen, was der deutschen Landwirtschaft und der gesamten deutschen Volkswirtschaft im ganzen Staate durch die Vermögensabgabe und Kriegsanleihe genommen wurde. Erschreckend groß müssen aber die Zahlen sein, denn die Folgen der bis auf den Grund gehenden Ausschöpfungen sind in der ganzen deutschen Volkswirtschaft bemerkbar. Nur in einem einzigen Bezirke, und zwar in Friedland in Böhmen, konnte bisher ein Überblick darüber gewonnen werden, was Vermögensabgabe und Kriegsanleihe angesaugt haben. Dort hat die Kriegsanleihe-Schutz- und Beratungsstelle des "Bundes der Landwirte" berechnet, daß Vermögensabgabe und Kriegsanleihe das Vermögen der dort ansässigen deutschen bevölkerung um 116,150.000 Kè ärmer machten, was im Vergleiche zu dem Gesamtvermögen von rund 430 Millionen Kè des im Jahre 1921 eine Bevölkerung von 41.225 Personen zählenden Bezirkes Friedland eine Vermögenseinbuße von 27% bedeutet.

Wird ein derartiges Ergebnis auf andere deutsche Bezirke übertragen, dann ist erklärlich, warum der Ruf um Abhilfe seit langem immer lauter geworden ist.

Wenn dieser Notstand nun auch noch durch die Ungunst von Elementarereignissen eine weitere unvorhergesehene Verschärfung erfährt, dann ist erklärlich, daß die Bevölkerung und besonders die Landwirtschaft von Verzweiflung befallen wird. Die Landwirtschaft hat unter unseren Verhältnissen in Jahre nur eine einzige Ernte und wenn diese durch ungünstige Einflüsse der Natur vernichtet wird, geht ihr jede Aussicht auf irgendwelche Einnahmen verloren.

Den Unbilden ungünstiger Naturereignisse war die Landwirtschaft im heurigen Jahre in ärgstem Maße ausgesetzt. Nach annehmbarem Wetter im letzten Winter und Frühjahre setzten abwechselnd in allen Teilen des Staates Wetterkatastrophen ein, die durch Wolkenbrüche, Hagelschlag, Stürme gekennzeichnet waren. Insoweit das deutsche Gebiet Böhmens bezw. noch jene Gebiete Böhmens in Betracht kommen, wo neben den deutschen auch èechische Landwirte wohnen, wurden solche Wetterkatastrophen verzeichnet in den Bezirken Aussig, Bergreichenstein, Budweis, Deutsch Gabel, Duppau, Eger, Elbogen, Falkenau, Gablonz, Hartmanitz, Hohenelbe, St. Joachimsthal, Karlsbad, Königinhof a. E., Leimeritz, Leitomischl, Neudek, Neuern, Platten, Presnitz, Reichenberg, Rochlitz, Rokitnitz, Schatzlar, Schüttenhofen, Stecken, Teplitz, Tepl, Trautenau, Weipert, Weckelsdorf, Winterberg. Zu diesen Bezirken, deren Aufzählung nicht erschöpfend ist, kommen dann noch die rein èechischen Bezirke Böhmens und jene ausgedehnten Gebiete Mährens, Schlesiens, der Slovakei und Karpathorußlands, die gleichfalls der Schauplatz verheerender Naturereignisse waren.

Während hier durch Wasserfluten, Hagelschläge und Stürme die Ernteaussichten zerstört wurden, gab es die Bezirke des Saazer Kreises, wo wieder durch eine andauernde Trockenheit und Kälte die Entwicklung der Pflanzen gehemmt wurde.

Dem Wenigen, das nach diesen Naturereignissen übrig blieb, wurde schließlich noch ein großer Schaden durch die andauernden Regengüsse und kalte Witterung zugefügt, die im Spätsommer einsetzten und die mit geringen Unterbrechungen in den Randgebieten Böhmens bis in die letzten Tage herein andauerten. Die Ungunst des Wetters vernichtete besonders hier nicht nur die Ernte des heurigen Jahres, auch die Aussichten auf das nächste Jahr sind bereits getrübt, weil die Ausführung der Herbstsaat bisher nur teilweise möglich war.

Viele Äcker, die um die gleiche Zeit anderer Jahre bereits das junge Grün der Wintersaaten trugen, sind heuer noch unbestellt.

Der Umfang der Elementarschäden, den die Landwirtschaft zu ertragen hat, ist also riesengroß und es gleicht einem Tropfen auf einem heißen Steine, wenn angesichts des wirklichen Schadens die Beträge betrachtet werden, welche das Gesetz als staatliche Unterstützung bei Elementarkatastrophen im heurigen Jahre zur Verfügung stellt.

Bloß 74 Millionen Kè bewilligt das Gesetz. Von dem Betrage sollen 36 Millionen Kè zur Beschaffung von Lebensmitteln, Kleidung, Saatgut usw. Verwendung finden, 24 Millionen Kè zur Reparaturen beschädigter Straßen und Brücken benützt, und 14 Millionen Kè zu Reparaturarbeiten an Wasserläufen und zur Rekultivierung verwüsteter Grundstücke aufgewendet werden. Diese Beträge sind samt und besonders angesichts der wirklich entstandenen Schäden viel zu gering, wenn dabei bedacht wird, daß die durch die Vermögensabgabe, durch die Kriegsanleihe und durch Zahlung rückständiger und laufender Steuern vollständig ausgeschöpfte Landwirtschaft eine ausreichende Unterstützung nötig hat. Hier kann nur eine durchgreifende Hilfe fruchten.

Besonders schlimm ist, daß durch die Elementarkatastrophen im heurigen Jahre auch wieder solche Gebiete betroffen wurden, die auch im Vorjahre zum Teil durch Naturereignisse geschädigt wurden. Ich denke da in erster Linie an die Bezirke Reichenberg und Gablonz, wo schon im Jahre 1924 durch Wolkenbrüche der Landwirtschaft Schaden zugefügt wurde. In diesen gebirgigen Gegenden Landwirt zu bleiben, dazu gehört schon unter normalen Verhältnissen neben der Liebe zur landwirtschaftlichen Arbeit auch ein tiefes Gefühl zur Heimatscholle und die unbegrenzte Sehnsucht, den von deutschen Eltern übernommenen Besitz auch den Kindern zu erhalten. Die Lebensbedingungen der Landwirtschaft im Gebirge sind mit durch den Einfluß der letzten wetterungünstigen Jahre derart schlecht geworden, daß sich der Gebirgsbauer, um sich erhalten zu können, in seiner Lebensführung so einschränken muß, daß mit ihm der einfachste Arbeiter oft nicht tauschen würde. Hier sollten, statt den Landwirten Steuern vorzuschreiben und abzuverlangen, ihnen von Seite des Staates Prämien gegeben werden.

Wichtig ist, daß die mit dem Gesetzesantrage bewilligten Gelder, auch eine richtige Verwendung finden. In dieser Beziehung überkommt mich schon heute die Sorge deshalb, weil die nach den Unwetterkatastrophen von den Behörden veranlaßten Erhebungen oft zu kurz befristet und deshalb oberflächlich waren. Mit der Berichtererstattung war auch die Gendarmerie betraut, die nicht immer über Kräfte verfügt, welche die zu einer derartigen Arbeitsleistung notwendige Eignung besitzen. Richtig wäre es gewesen, die Erhebungen durch besondere Kommissionen vorzunehmen.

Von Bedeutung ist, daß die im Gesetzesantrage vorgesehene Hilfe sich auch auf solche Fälle erstreckt, wo durch Stürme Häuser zum Einsturze gebracht, bezw. so beschädigt wurden, daß an ihnen kostspielige Reparaturen vorgenommen werden müssen. Solche Fälle ereigneten sich u. a. in den Gemeinden Maffersdorf bei Reichenberg, Proschwitz bei Gablonz a./N., in der Stadt Gablonz und in Schönbach bei Deutsch Gabel. Hier wurden nicht nur Häuser gänzlich demoliert, sondern durch die Wucht des Sturmes wurden auf manchen Häusern die Dächer aus ihrer Lage gerückt und sie mußten dann abgetragen werden. Die gewaltsame Veränderung der Dachlage bewirkte aber auch eine Zerstörung der darunter befindlichen Mauern, die gleichfalls nach Abtragung der Dächer niederge rissen und neu aufgebaut werden mußten. Derart geschädigten Hausbesitzern müssen unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehen aus Staatsmitteln gewährt werden, damit sie nicht durch die neuen, unvorhergesehenen Schulden erdrückt werden.

Die im Gesetzesantrage gebotene Hilfe wäre aber unvollkommen, wenn nicht auch hinsichtlich laufender Steuern eine Berücksichtigung eingeräumt würde. Es ist selbstverständlich, daß von Kulturflächen, die keinen Ertrag gaben, und die auf Jahre hinaus in ihrer Ertragsfähigkeit zerstört worden sind, weder Grundsteuer noch die zu ihr hinzukommenden Zuschläge der autonomen Verwaltungskörper gefordert werden können. Ebenso selbstverständlich sollte es sein, daß auch von den arg beschädigten Häusern keine Haussteuer samt Zuschlägen verlangt werden kann. Derartige Rücksichten setzt unser Laienverstand voraus, nicht aber der fiskalische Sinn, der leider in überreichem Maße bei den meisten Steuerverwaltungen zu finden ist Hier wäre notwendig, daß von dem Finanzministerium eine besondere Weisung erlassen wird, wonach die Steuergesetze gegenüber jenen Parteien, die durch Elementarereignisse in ihrem Grund- und Hauseigentume geschädigt wurden, eine liberale Auslegung finden.

Von Bedeutung ist dann weiter, daß auch den durch die Elementarkatastrophen betroffenen Gebieten bei Bahntransporten von Futter-, Streumitteln und Baumaterialen Notstandsfrachtermäßigungen eingeräumt werden. Die Erfüllung dieser Forderung ist umso nötiger, weil für manche Gegenden schon zu normalen Zeiten die Bezüge von Bahnsendungen infolge der geltenden Bahntarife viel zu teuer kommen. Ich führe hier nur als ein Beispiel unter vielen folgendes an: Für den Bahntransport beträgt der Frachtsatz für 100 kg Thomasmehl auf der 23 km langen Strecke Reichenberg-Liebenau 1 K 46 h, auf der 20 km langen Strecke Reichenberg-Grottau 1 K 85 h und auf der nur 18 km langen Strecke Reichenberg-Johannesberg dagegen 3 K 83 h. Ver leicht man diese Unterschiede in der Höhe der Frachtsätze dann ist zu erkennen, daß diese Mehrbelastung gewiß schon von vornherein einen ungünstigen Einfluß auf die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft unter gleichen Boden- und klimatischen Bedingungen ausüben muß. Hier kommt aber hinzu, daß der Gebirgsbauer auf seichtgründigen Böden in einem rauhen Klima wirtschaftet, welche Faktoren selbst in guten Jahren einen nachteiligen Einfluß auf das Pflanzenwachstum ausüben. So ist verständlich, daß die geltenden hohen Bahntarife als eine übermäßige Belastung der Landwirtschaft schon immer empfunden wurden und daß deren Herabsetzung verlangt wurde. Wenn nun durch Elementarkatastrophen derartige Gebiete wirklich notleidend geworden sind, dann ist die Forderung auf Zuerkennung von Notstandstarifen für bestimmte Bahnsendungen gewiß gerechtfertigt.

Der Gesetzesantrag sieht schließlich auch vor, daß zur Verhinderung von Elementarkatastrophen durch Wolkenbrüche und andauernde Niederschläge und zur wirtschaftlichen Ausnützung der Gewässer eine besondere Aktion eingeleitet werden soll, für welche ein systematischer Gesamtplan angefertigt und ein besonderer Fond errichtet werden soll. An Beiträgen werden für diesen Zweck jährlich 50 Millionen Kè in Aussicht genommen. Die staatliche Fürsorge auf diesem Gebiete ist erfreulich. Im Zusammenhange damit soll jedoch darauf verwiesen werden, daß für manche Gegenden bereits Pläne vorhanden sind, die in systematischer Weise das Ziel verfolgen wollen, welches in diesem Falle vorschwebt. Ich verweise hier nur auf die seit Jahren geplante Regulierung der Neiße unterhalb der Stadt Reichenberg, für welche Arbeit bereits ein Projekt vorliegt. Dasselbe kann nur deshalb nicht zur Durchführung kommen, weil von Seite des Staates die erwartete geldliche Beihilfe noch nicht zugesichert wurde. Die in Betracht kommenden Gemeinden und ebenso der Bezirk Reichenberg haben die auf sie entfallenden Beitragsleistungen bereits übernommen, weil sie längst erkannten, daß die durch die nichtregulierte Neiße hervorgerufenen Überschwemmungsschäden neben der Landwirtschaft auch eine Menge anderer privater und öffentlicher Interessenten benachteiligen. Hier ist also die Angelegenheit so weit gediehen, daß nur die Staatsverwaltung das letzte Wort zu sprechen braucht.

In gleicher Weise verhält es sich auch mit der Erbauung einer Talsperre im Gersbachtal, deren Mangel besonders Mitte Juni 1924 wieder schmerzlich empfunden wurde. Im Oberlaufe der Gewässer, welche in die Neiße münden, wurde bekanntlich schon in der Vorkriegszeit ein Talsperrensystem erbaut, das in den Jahren seines Bestandes schon oft verheerenden Überschwemmungen vorgebeugt und dadurch viel Unheil verhindert hat. Von den seinerzeit in Aussicht genommenen Sperren sind alle bis auf jene im Gersbachtale errichtet worden. Ihr Fehlen macht sich bemerkbar, so oft stärkere Niederschläge auftreten. Dann kommt es sofort zu Überschwemmungen, von denen die letzte am 14. Juni 1924 noch in unangenehmer Erinnerung der Bewohner einer großen Anzahl Gemeinden der Bezirke Reichenberg und Kratzau ist. Auch in diesem Falle ist bereits vorgearbeitet worden und es liegt nur am Staate, den Bau dieser Talsperre zu fördern.

Wenn uns durch die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes die Möglichkeit gegeben worden ist, momentane Schäden der Landwirtschaft, welche ihr durch Elementarereignisse zugefügt wurden, zu mildern, so soll bei der Gelegenheit nicht unterlassen werden, darauf zu verweisen, daß es in Bälde dazu kommen wird, sich mit der Erörterung von Fragen zu befassen, die mit der Sicherung unserer Landwirtschaft im Zusammenhange stehen.

Es ist schon längst klar, daß zu den erschiedenen Wirtschaftskrisen, die wir im Verlaufe der Jahre erlebten, langsam aber sicher eine Landwirtschaftskrise kommt, die sich aus der Unrentabilität unserer landwirtschaftlichen Betriebe ergibt. Daß unser Getreidebau sich schon längst nicht lohnt, ist eine bekannte Tatsache. Die aus ihm resultierenden Defizite wurden in den Rübenbaugebieten durch die Erträge des Zuckerrübenbaues wettgemacht. Nun ist leider zu erwarten, daß die einheimische Zuckererzeugung durch die Zuckerproduktion jener Länder, die billiger produzieren, eine starke Konkurrenz erfahren wird. Besonders wird diese Konkurrenzierung durch den aus Zuckerrohr gewonnenen Kolonialzucker erwartet. Kommt es dazu, daß unser Zucker vom Markte verdrängt wird, dann fehlt zunächst in unserer Handelsbilanz eine bedeutende Aktivpost und den Landwirten jene Einnahme, mit der sie sich während der letzten Jahre erhalten und aus der heraus sie die ungeheueren Ansprüche des Steuerfiskus befriedigen konnten. Eine durch ungünstige Zuckerpreise bewirkte Einschränkung des Rübenbaues setzt aber auch die Erträge der Getreideproduktion herab und schränkt die natürlichen Futtermittel ein, welche in der Viehmast und Milcherzeugung bisher eine große Rolle spielten.

Die durch den vermehrten unrentablen treideanbau gesteigerten ungünstigen Verhältnisse in der Landwirtschaft werden dann zu Auswirkungen führen, die in sozialen und Lohnkämpfen, Arbeitslosigkeit, ihren sichtbaren Ausdruck finden werden. Hier rechtzeitig vorzubeugen, ist die Aufgabe einer vorausschauenden Regierung, die durch rechtzeitige Maßnahmen dafür sorgen muß, schon bei Zeiten die Lasten der Produktion, insoweit sie durch staatliche Einflüsse bedingt werden, möglichst herabzusetzen. Mit der Behandlung der in Rede stehenden Gesetzesvorlage wollte ich auch auf diesen Umstand verweisen, denn es ist notwendig, daß sich rechtzeitig eine warnende Stimme erhebt. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Böhra (viz str. 1384 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die auf heute verschobene Verhandlung der Gesetzesvorlage über staatliche Hilfe.... (Nepokoj.)

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Böhr (pokraèuje): ... gegenüber den Elementarkatastrophen von 1925, die jetzt eine so kleine Nachkatastrophe hier im Hause zu erfahren scheinen und zu möglichster Verhinderung der Schäden etwaiger ähnlicher in Zukunft drohender Naturereignisse kommt einem allgemeinen Wunsche und Verlangen entgegen. Als nach den traurigsten Katastrophen während der heurigen Parlamentsferien... (Nepokoj.)

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Prosím o klid.

Posl. Böhr (pokraèuje): .... eine Abordnung aller deutschen Parteien beim Herrn Minister vorsprach... (Výkøiky posl. Dyka.)

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Prosím pana posl. Dyka, aby nevyrušoval.

Posl. Böhr (pokraèuje): .... brachten wir dort unter anderem die Schuldrosselungen, die widerrechtlichen Eingriffe des Bodenamtes in Marienbad, die durch die Katastrophen eingetretenen Notstandsrücksichten und die erwar teten staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Sprache. In einem einverständlich veröffentlichten Kommuniqué wurde hierüber berichtet und da hieß es hinsichtlich des Schulwesens, daß es sich der Herr Ministerpräsident persönlich angelegen sein lassen wolle, bei dem Schulministerium dahin zu wirken, daß die Schulorganisation als solche in den von der Drosselung betroffenen Schulgemeinden aufrecht bleiben sollte, daß also der ideelle Charakter und die Klassenzahl der so berührten Schulen verbleibt und daher, so bald einmal - und dies wohl in Bälde - wieder normale Besuchsziffern aufscheinen, eo ipso, automatisch ohne langwierige bürokratische Erlaubniseinholungen die gesperrten Klassen und Organisationen aufzuleben haben. Die praktische Wirkung dieser an sich beachtenswerten Zusage ist freilich noch abzuwarten. Ebenso stehen wir einer gerechten Lösung der Marienbader, wie überhaupt der Kurorteangelegenheit noch fragend und leider nicht optimistisch gegenüber. In Sachen der Elementarkatastrophen hatte uns Ministerpräsident Dr. Švehla eine besondere Regierungsvorlage in Aussicht gestellt, und die eben zur Verhandlung stehende Vorlage darf man als Erfüllung jenes Versprechens annsehen.

Die Vorlage enthält zwei Hauptstücke: Über augenblickliche Notunterstützungen aus Staatsmitteln anläßlich der heurigen Katastrophen, wozu je nach dem tatsächlichen Bedarf 74 Millionen Kè verwendet werden sollen, und zwar 36 Millionen für die hilfbedürftigen Betroffenen zur Wiederherstellung ihrer Häuser und wirtschaftlichen Betriebe, ob nun Land- oder Gartenwirtschaft oder Industrie- und Gewerbe betreffend, ferner 24 Millionen zur Wiederherstellung beschädigter Straßen und Brücken und 14 Millionen zur Vornahme von Reparaturarbeiten an Wässerläufen und zur Rekultivierung verwüsteter Grundstücke. Das zweite Hauptstück der Vorlage sieht einen jährlichen Zinsen- und Tilgungsbetrag von 50 Millionen Kè zur Kostendeckung der nach einem systematischen Gesamtplan vorzunehmenden Regulierung von Wasserläufen und Anbringung von Dammanlagen behuft Vorbeugung etwaiger künftiger Katastrophen vor.

Mit dieser Vorlage verwandt sind eine Reihe Einzelvorlagen verschiedener Abgeordneter und Senatoren, die zum Teil noch immer nicht im Druck verteilt vorliegen.

In den Unglücksorten und heimgesuchten Bezirken sind die Schadenserhebungen kommissionell erfolgt und deren Bezifferung und Schildung auch den zuständigen Landes- und Reichsbehörden vorgelegt worden. Die bezüglich des Unwetters in Böhmen dem Landesausschusse, der politischen Landesverwaltung, und den einschlägigen Reichsstellen für Notstände regulär zustehenden Mittel reichen für diese ganz abnormen Schäden bei weitem nicht aus. Deshalb kam es zu dieser besonderen Vorlage, zu welcher auch vorhin die Herren Minister Dr. Hodža und Srba das Wort ergriffen.

Was Nordböhmen anlangt, so handelt es sich hauptsächlich um die Schreckensnacht vom 11. auf den 12. August l. J., und da vor allem um die Bezirke Leitmeritz, Aussig, Gablonz und im Warnsdorfer Bezirke zumeist um das Kreibitztal. Die Stadt Kreibitz erlitt allein an Gemeindeeigentum, an Straßen, Brücken usw. einen Schaden von ca. 280.000 Kronen. In der Leitmeritzer Gegend betraf die Katastrophe an schlimmsten den Vorort Pokratitz von Leitmeritz und in Leitmeritz selbst am meisten die Rudolfsgasse. Von and eren Orten des Leitmeritzer Bezirkes sind Skalitz, Welbine, Babina, Ritschen, Taschow, Salesl bei Groß-Priesen, Sebusein, Tschersing usw. zu nennen. In Leitmeritz wurden zumal in der Rudolfgasse eine Reihe von Wohnungen schrecklich verschlammt und mehrere geschäftliche Lagerräume verwüstet. Pokratitz bot nach jener Schreckensnacht und noch heute einen schrecklichen, mitleiderregenden Anblick. Eine Menge Häuser ging in Trümmer. Die Unwetterkatastrophen von 1891 und 1901 sind weit übertroffen. Die mangelnde - und schon seit 1901 geplante - Regulierung des Pokratitzer Wildbaches ist an der furchtbaren Größe des Unglückes schuld, dem auch ein Menschenleben zum Opfer fiel, indem der Landwirt Franz Paøik von den Fluten fortgerissen wurde. Gemeinde, Bezirk und viele Steuerträger und Inwohner kamen da zu schwerem Schaden. Hievon kann man sich dem Pokratitz ein Bild machen, indem z. B. allein dem dortigen Kunstgärtner Adalbert Hahn seine ganze vorzügliche Gartenanlage völlig zerstört und ein Schaden von über 700.000 Kronen zugefügt wurde. Solche Private sind beim Ausbleiben zureichender Hilfe in ihrem Erwerbsleben mit ihrer Familie und ihren Gehilfen dauernd ruiniert. Die Vorlage sieht auch zur Rettung solcher und ähnlicher wirtschaftlicher Existenzen im § 2 Subventionen und unverzinsliche Darlehen vor. Hiemit mögen die Regierungsorgane nicht kargen und nicht zögern. Hochherzigkeit, Weitherzigkeit ist da am Platze, die eingeleiteten Sammlungen reichen für die Menge der so hart Betroffenen nicht zu.

Ich will hier die ja in Eingaben und Blättern und von Abordnungen den Regierungsstellen vorgelegten Ziffern und Schilderungen nicht wiederholen, sondern empfehle den Behörden für etwaige weitere Aufnahmen der Schadenserhebungen entgegenkommendstes, unparteiisches Verhalten, ob es sich nun um Nord- oder Südböhmen, z. B. Bergreichenstein, um Gemeinden, Bezirke oder Private handelt. Selbstverständlich müssen auch, wofür ja schon andere Gesetze bestehen, Steuernachlässe eintreten, und da finde ich mich in Übereinstimmung auch mit Wünschen aus èechischen Produktionskreisen. So meine ich, da die Grundsteuer in den heimgesuchten Orten nach dem Katasterreinertrage der einzelnen Parzellen zu bemessen ist, daß deswegen auch der Nachlaß nach dem Ausfall des Reinertrages zu bemessen wäre und keinesfalls nach dem Ausfall des Naturalertrages wie bisher; die Abschreibung der Grundsteuer hätte auch als Grundlage für die autonomen Zuschläge zu gelten, die Abschätzung der Schäden hätte öffentlich zu erfolgen. Überzahlungen der Grundsteuer infolge Zahlung im vorhinein wären nicht auf das Konto der übrigen Steuern, auch nicht auf die Umsatzsteuer zu überführen; gegen Steuerpflichtige, welche durch Elementarkatastrop hen betroffen wurden, sollte keine Exekution auf die laufenden Steuern geführt werden.

Besser ist es, den Schaden zu verhüten, soferne sich nach menschlicher Voraussicht durch technische Vorkehrungen solchem überhaupt vorbeugen läßt. Ist er aber erfolgt, dann heißt es, ohne Säumen helfen und retten, was zu retten ist, zumal unsere deutschen Gaue nicht nur von Schäden heimgesucht wurden, deren Ursachen menschlicher Willkür entrückt sind, sondern auch von schweren Schäden, Ungehörigkeiten und Zurücksetzungen, die nur durch die Willkür der Maßnahmen bestimmender Kreise im Beamtenund Staatsangestelltenwesen, im Schulwesen, in der Kriegsanleihe und in anderen Belangen zugefügt worden sind. Je eher da Hilfe eingreift, desto besser. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Leibla (viz str. 1389 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Durch das vorliegende Gesetz über die Notstandsaktion soll den durch die Elementarkatastrophen betroffenen Staats bürgern Hilfe gebracht werden. Nicht bloß durch Humanität und Nächstenliebe soll geholfen werden, sondern durch ein Notstandsgesetz. Wir pflichten dem bei. Denn bei dem heute rücksichtslos geführten Kampfe um die Erhaltung des nackten Lebens sind die freiwilligen, oft mit Herablassung gegebenen Bettelgaben nicht mehr am Platze. Die Regierung ist verpflichtet, den in seiner Existenz gefährdeten Bürgern zu helfen. Diese Hilfe soll kein Gnadenakt sein, sondern muß durch ein fest umschriebenes Gesetz festgelegt sein. Humanität und Nächstenliebe sind zwar schöne Tugenden, aber es werden der Menschen immer weniger, die sie ausüben und die sie ausüben können. Der nackte Chauvinismus, der heute diesen Staat beherrscht, predigt unentwegt Haß und zerstört den Glauben an die Nächstenliebe, Humanität und Zusammengehörigkeit der Völker in diesem Staate. So ist auch dieses Gesetz nicht dem guten Geiste der Nächstenliebe entsprossen. Denn als vor 2 Monaten die schrecklichen Wetterkatastrophen hereinbrachen und arge Verwüstungen anrichteten, bemächtigten sich sofort gewisse Parteien der Situation. Jedoch nicht aus Nächstenliebe und um zu helfen, sondern mit dem Gedanken: Wie nütze ich diese Aktion politisch am besten aus? Es war peinlich, wenn wir so in den Zeitungen gelesen haben: "Unser Abgeordneter war der erste auf dem Unglücksplatz", "Unserer Abgeordnete ist zuerst für die Betroffenen eingetreten", "Unseren Abgeordneten wird es zu danken sein, wenn die Leute eine Unterstützung bekommen." So stand es in den Zeitungen und ich muß schon hervorheben: Es haben sich an dieser Konkurrenz mehr die èechischen Parteien beteiligt, obwohl auch unsere Bürgerlichen in dieser Hinsicht nicht freizusprechen waren. So ist daher zu befürchten, daß mit der ganzen Notstandsaktion politischer Mißbrauch getrieben wird. Wir wollen, daß die Notstandsaktion ihren Zweck erfüllt.

Im vorliegenden Gesetze sind 74 Millionen Kronen zur Wiedergutmachung der Schäden eingestellt. Selbstverständlich wird dieser Betrag nicht ausreichen, um allen bei der Wetterkatastrophe Betroffenen zu helfen. Soll also diese Aktion ihren Zweck erfüllen, ist in erster Linie darauf zu achten, daß die wirtschaftlich Schwächeren unterstützt werden. Bisher ist nicht in diesem Sinne vorgegangen worden, sondern es galt der Grundsatz: "Dem Großen mehr. dem Kleinen weniger." Es hat überhaupt Bezirke gegeben, wo direkt Mißbrauch mit den Notstandsunterstützungen getrieben wurde. Ich habe zum Beispiel vor einem Jahre in diesem Hause die mündliche Anfrage gestellt, ob es wahr ist, daß zwei Millionen Kronen von dem Notstandsfond für eine verkrachte Viehverwertung gegeben wurden. Ich habe bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Es ist ein verhängnisvoller Fehler, daß wir über die Durchführung der Nostandsaktion und über die Verteilung der Gelder keine Kontrolle haben sollen.

Im § 3 dieses Gesetzes heißt es: "Die Unterstützungen werden von den staatlichen Behörden bewilligt." Unter diesen staatlichen Behörden sind selbstverständlich die politischen Bezirksverwaltungen und die politische Landesverwaltung zu verstehen. In der Praxis verhält es sich folgendermaßen: Die Leiter der politischen Bezirksverwaltungen setzen sich in der Regel mit dem Obmann einer agrari schen Organisation ins Einvernehmen. Dieser Obmann ist oft noch vom alten Österreich her ein Bekannter des Bezirkshauptmannes. Es besteht nun die Gefahr, daß diese Notstandsgelder einseitig verteilt werden. Wir haben aus Bezirken Briefe erhalten, wo sich die kleinen Landwirte bitter beklagen. Es ist vorgekommen, daß sich solche agrarische Bezirksorganisationen direkt Gelder aus der Notstandsaktion zurückbehalten haben, und zwar bedeutende Summen. Wenn Sie vielleicht glauben, daß diese Angaben hier nur den Zweck haben, Wahlagitation zu betreiben, und wenn jemand bezweifelt, daß diese richtig ist, so lade ich den Betreffenden ein, ins Ackerbauministerium zu gehen, und wir werden die genehmigte Abrechnung finden. Und trotzdem erachtet die Regierung eine Kontrolle nicht als notwendig.

Im Gesetze ist auch ein Betrag zum Ankauf von Saatgut eingestellt. Hier wird besondere Vorsicht notwendig sein, ob wirklich gutes Saatgut geliefert wird und ob dieses Saatgut für die dortige Gegend geeignet ist, denn das beste Saatgut aus dem Tiefland ist nicht geeignet für höhere Lagen. In der Regel wird das Saatgut von agrarischen Wirtschaftsgenossenschaften oder Lagerhäusern geliefert und es ist schon vorgekommen, daß dieses Saatgut nicht besser war als gewöhnliches Mehlgetreide. Da nun als Unterstützung gewöhnlich nur die Differenz zwischen Mahlgetreide und Saatgut aufgezahlt wird, ist es möglich, daß der betreffende Lieferant die Unterstützung einsteckt, indem er gewöhnliches Getreide für Saatgut liefern kann, wenn nicht eine strenge Kontrolle vorgenommen wird. Auch diesbezüglich sind uns Briefe zugekommen und sie bestätigen unsere Befürchtungen. Unter solchen Umständen ist es genau dasselbe, ob der von einem Elementarereignis Betroffene sich das Saattreide aus eigenem Mitteln kauft oder mit Zuschuß vom Staate.

Es wird auch eine Durchführungsverordnung zu diesem Gesetze erscheinen. Im landwirtschaftlichen Ausschuß ist verlang worden, daß diese Durchführungsverordnung, bevor sie herausgegeben wird, dem Ausschuß vorgelegt werde. Dies wurde jedoch abgelehnt. Nun kann durch eine schlechte Durchführungsverordnung das beste Gesetz zu Schanden gemacht werden. Wenn den Notdürftigen nach Maßgabe des erlittenen Schadens eine Entschädigung zukommen soll, ist es unbedingt notwendig, daß auch die Gemeinden mit zu entscheiden haben. Die Gemeinde kennt die wirtschaftliche Lage ihrer Ortsbewohner viel besser und gewährt uns eine viel höhere Garantie, daß Gerechtigkeit geübt wird, als eine private Organisation.


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