Čtvrtek 18. září 1924

Meine Herren! Für uns Vertreter des Bundes der Landwirte bedeutet die Frage der Sozialversicherung der selbständig Erwerbenden eine äußerst wichtige Etappe in der weiteren Entwicklung unseres kleinen Besitzes draußen. Diese Frage wird aber nicht so einfach zu lösen sein, wie die Frage der Arbeitersozialversicherung, weil hier das Problem ein viel tiefergehendes ist, weil hier Fragen zu lösen sein werden, die bis heute noch nirgends gelöst worden sind, die Frage des Ausgedinges, die Frage, wo der Gewerbetreibende aufhört und wo der Fabrikant anfängt, die Frage, wo hört der kleine Bauer auf und fängt der große an usw. Es wird die Frage zu lösen sein, wie das Ausgedingewesen unserer Landwirtschaft in diese Altersversicherung der selbständig Erwerbenden einbezogen werden soll, um unsere Ausgedinge nicht vielleicht vom Regen in die Traufe zu führen. Eben weil in der Frage der Sozialversicherung für unsere kleinen Landwirte und Kleingewerbetreibenden eine so eminent wichtige ist, wäre es wohl Pflicht der Regierung gewesen auch die Vertreter der deutschen Fachorganisationen zu diesen Beratungen heranzuziehen.

Meine Herren! Noch einige Worte über die Belastung. Nach statistischen Berechnungen soll die Alters- und Invaliditätsversicherung an jährlichen Beiträgen 757ˇ6 Millionen Kronen verschlingen. Nach einer zweiten Statistik sollen die Gesamtjahresprämien 738 Millionen Kronen betragen, wovon 216ˇ3 Millionen Kronen bei 851.219 Versicherten auf die Landwirtschaft und 527ˇ7 Millionen Kronen bei 1,742.738 Versicherten auf Industrie und Gewerbe entfallen würden. Von dieser Belastung per 738 Millionen Kronen würde die Hälfte auf die Arbeitgeber, die zweite Hälfte auf die Arbeitnehmer entfallen, was einer 5%igen Beitragsleistung vom Taglohne gleichkommen würde. Neben dieser Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt noch die Belastung des Staates hinzu, welche in den ersten Jahren etwa 17,391.000 Kronen, im fünften Jahre 6,664.000 Kronen betragen soll und bis zum zehnten Jahre auf 75,674.000 Kronen ansteigt, sodaß die staatliche Belastung in den ersten zehn Jahren 246,485.000 Kronen und nach 50 Jahren 508,529.000 Kronen erreichen wird. Zwar sagt der Motivenbericht, daß die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringende Beitragssumme, von 738 Millionen Kronen eigentlich nur eine Mehrbelastung gegen jetzt von 459 Millionen Kronen betragen wird, weil der Betrag von 279 Millionen Kronen schon jetzt als Krankenkassenbeiträge bezahlt werde. Er sagt aber nicht, daß die auf den Staat entfallende Belastung von 246,485.000 Kronen in den ersten zehn Jahren und 508,529.000 Kronen innerhalb 50 Jahren ja auch wieder auf die direkten Steuerträger zurückfallen muß, da auf andere Art ja der Staat Gelder nicht aufbringen kann. Diese Ziffern zeigen uns klar, welche ungeheuere Belastung durch die Einführung der allgemeinen Sozialversicherung der gesamten Volkswirtschaft aufgebürdet wird.

Da müssen wir uns ehrlich die Frage beantworten: Sind wir imstande, diese Lasten unter den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu tragen? Ist die Volkswirtschaft heute auf einer derartigen ausgeglichenen Stufe, daß diese Belastung ohne schwere volkswirtschaftliche Krisen auch von der gesamten Volkswirtschaft ertragen werden könne? Wir vom Bund der Landwirte, die wir unser deutsches Landvolk, unsere deutschen Bauern draußen zu vertreten haben, die wir unter der Vermögensabgabe, der Nichteinlösung der Kriegsanleihe, dem Druck der furchtbaren Steuerlast, die die Republik in den letzten Jahren auf uns überwälzt hat, stehen, wir sind der festen Überzeugung, daß diese Belastung, wenn auch nicht direkt in den Ruin, aber doch auf den Weg zum Ruin der Bauernschaft führen wird. Wenn auch heute von Seiten der sozialistischen Parteien behauptet wird, die Landwirte seien gegen die Sozialversicherung, weil sie nicht bezahlen wollen, behaupte ich dem gegenüber, wir sind nicht gegen die Versicherung, wir sind für die Versicherung, aber sie solltezu einem Zeitpunkt eingeführt werden, wenn wir geregelte wirtschaftliche Verhältnisse haben, wenn wir auf Grund stabilisierter Verhältnisse konkrete Berechnungen und Kalkulationen aufstellen können, um nicht den Staat selbst in eine Krise hineinzubringen. Weil diese Verhältnisse heute nicht bestehen, können wir für diese Gesetzesvorlage nicht stimmen. (Souhlas na levici.)

3. Řeč posl. dr. Korlátha (viz str. 1644 těsnopisecké zprávy):

Tisztelt hölgyeim és uraim! Az első törvényjavaslat ez, amelyet örömmel kellene üdvözölnöm ebben a házban, mert maga a gondolat, amely ezt a törvényjavaslatot életre keltette, feltétlenül kell, hogy minden helyesen gondolkodó embert megnyerjen és különösen minket, szlovenszkóiakat és ruszinszkóiakat. Ugyanis sajnos, ez a törvényjavaslat a legrövidebb időn belül általánosságban a népesség 95%-át a legközelebbről fogja érdekelni, mert hiszen a lakosság 95%-a az önök gazdaságiági politikája folytán rá lesz utalva arra" hogy hatósági támogatásban részesüljön. (Úgy van!)

A törvényjavaslatnak a szelleme és az alapgondolata tudniillik, hogy a lehetőség szerint a munkásoknak biztosítsa aggkorukra és rokkantságukra a megélhetést, kell hogy mindnyájunkat megelégedéssel töltsön el és hogy még sem fogadhatom el a javaslatot, annak legfőbb oka az a sok hiba, amely a javaslatba annak tisztán pártpolitikai célja folytán becsúszott, továbbá az a gazdasági politika, amelyet már olyan sokszor tettünk erős kritika tárgyává itt a parlamentben, amellyel Szlovenszkó és Ruszinszkó egész életét tönkre teszi a legrövidebb időn belül a prágai kormánypolitika.

A javaslatnak legnagyobb hibája az, hogy egyoldalu, vagyis csak az alkalmazottakat kívánja biztosítani aggkor és rokkantság esetére, ellenben teljesen figyelmen kívül hagyja azokat a kisiparosokat és kisgazdákat, önálló kisembereket, akik egész életüket munkában töltötték; ezeket sem aggkor, sem rokkantság esetére nem biztosítja. Már pedig ők époly nehéz munkát végeznek mint az alkalmazottak, már pedig őket épugy érheti a szegénység az aggkorukban és rokkantságukban, mint az alkalmazottakat, és mégsem történik róluk gondoskodás.

Minden egyoldalusága mellett még ezt az egy kérdést, az alkalmazottak biztositását sem oldja meg a törvénytervezet, mert az alkalmazottakat sem biztosítja feltétlenül, hanem csakis arra az esetre, ha aggkoruk, illetve rokkantságuk elött közvetlenül munkaszerződéses viszonyban állottak valakivel. Tehát, ha például valaki éveken keresztül fizette is a biztositási járulékokat és a munkából kiesik s hat héten keresztül nincs munkában - és ezalatt természetesen nem fizeti a járulékokat - elveszti mindazokat a járulékokat, amelyeket éveken keresztül befizetett. Szóval a munkásokra nézve: "Nesze semmi, fogd meg jól", ez a törvényjavaslat.

Az egyoldaluságon kívül a javaslatnak nagy hibája az is, hogy olyan gazdasági légkörben született meg, amely gazdasági légkör mellett Ruszinskóban és Szlovenszkóban a munkaadóknak nincs meg a teherbíróképességük. Tehát a kormánynak elsősorban arról kellett volna és kellene gondoskodnia, hogy Szlovenszkó és Ruszinszkó gazdasági élete a jelenlegi stagnálásból kiemelkedjék és módjuk legyen a munkaadóknak munkaalkalmat kapni és így a súlyos terhet jelentő járulékokat fizetni. Mert maga az a kérdés, hogy miből éljenek és miből fog megélni a munkaadó és a munkás 60 esztendős koráig, sokkal fontosabb és sokkal égetőbb mint az, hogy mi fog bekövetkezni 60 éves kora után és aggkorában. (Souhlas na levici.)

Magát a törvényjavaslatot gazdaságilag sem látom kellőképen megalapozva, mert az előírányzott állami hozzájárulás korántsem lesz elégséges annak a nagy kívánalomnak a kielégítésére, amelyet ehhez a javaslathoz oly sokan jogosan füznek.

Ha a kormány le tudna számolni a titokban táplált nagyhatalmi hóbortjával, ha a katonai kiadásokat a világszerte kívánt leszerelési akció során a minimálisra tudná redukálni és mindezeket a megtakarított kiadásokat a szociális biztosítás költségeire fordítaná, akkor volna reményem arra, hogy a törvényjavaslat meghozza a kívánt eredményeket. Így azonban, amennyiben az egyedül "biztosított" munkásság sorsát nem látom kellőképen biztosítva és csupán annyit látok, hogy ujból a külömböző ředitelstvók és úradok simén a telepítés és az elnemzetlenítés politikája fog ezen törvényjavaslat kapcsán is folytatódni és a javaslat törvényerőre emelkedése esetén a végrehajtás kapcsán a külömböző pénztároknál alkalmazott ujabb és ujabb, Prágából odatelepített tisztviselőseregek lesznek csak biztosítva és különös tekintettel a ko rmánynyal szemben érzett általános bizalmatlanságom folytán, nem szavazom meg a javaslatot és mert attól a kormánytól, amely a hosszu évtizedeken át szolgáló régi tisztviselőket mármárol-holnapra kenyér nélkül elbocsátotta, a nyugdijasokat pedig nyomorogni hagyja, komoly és becsülete szociális munkát nem is várok. (Souhlas a potlesk na levici.)

4. Řeč posl. Beutela (viz str. 1648 těsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Im Motivenbericht zur Sozialversicherungsvorlage wird an der Hand von geschichtlichen Daten angeführt, daß die Sozialversicherung ein Produkt der Sozialpolitik der modernen Staaten ist, wie sie in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts als Reaktion gegen den übertriebenen Liberalismus der Vorzeit entstanden ist. Es wird weiter geschildert, daß die Arbeiterschaft sich nicht nur fachlich und politisch zu organisieren begann und den Kampf eröffnete für eine bessere Existenz und gegen die Ausbeutung von Seiten der Unternehmer, sondern auch gegen die ganze Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, unter der sie zu leiden hat und die das Elend, unter dem sie zu leben gezwungen ist, verschuldet.

Es wird weiter konstatiert, daß dieser Kampf insbesondere durch die Lehren von Karl Marx auf Grund wissenschaftlicher Grundlage einen revolutionären Charakter annahm und zu tiefgehenden Störungen im Leben der Staaten führte und noch führt. Es wird sodann als natürlich hingestellt, daß, je mehr sich die Klassengegensätze zwischen Arbeiterschaft und Unternehmertum verschärften, die allgemeine Ansicht immer mehr an Boden gewann, daß die Gegensätze gemildert und womöglich überbrückt werden müssen usw. Es wurde weiter anerkannt, daß mit der bloßen Linderung der Folgen dieser Zustände nichts getan sei, sondern daß es notwendig ist, den Folgen solcher Zustände durch Gesetze vorzubeugen. So sei die Sozialpolitik und dann die sozialpolitische Gesetzgebung, respektive Arbeitergesetzgebung entstanden, die Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen-, Alters- und Invalidenunterstützung. Das ist ja bekannt und auch hier finden wir es wieder bestätigt, daß dies alles auch seitens der heutigen Machthaber dieses Staates wieder nur gedacht ist zur Linderung der ärgsten Not, als Einrichtung gegen das Bestreben der Arbeiterklasse, die gegenwärtige sogenannte "Ordnung" zu beseitigen und an ihre Stelle eine menschenwürdige, eine sozialistische Ordnung zu setzen.

Die Arbeiterschaft zu organisieren, sie aufzuklären, klassenbewußt und kampffähig zu machen und zu erhalten war und bleibt daher angesichts dieser neuerlichen Erkenntnis weiter unsere Aufgabe. Aufgabe von Gesetzen solcher Art, wie das vorliegende, die aus diesem Hause entspringen, kann und wird dies nicht sein. Darüber geben wir uns keiner Täuschung hin. Aus diesen Gründen kann uns auch diese Vorlage in ihrer Art nicht voll befriedigen. Dies umsomehr, als in der Belastungs- und Berechnungsfrage fortgesetzt geschachert und eine Verbilligung lediglich auf Kosten der Krankenversicherung zu erzielen versucht wird, was die Ausführungen des Referenten Dr. Winter bestätigen, denn er sagte: "Es ist die berechtigte Frage entstanden, ob nicht doch eine Lösung gefunden werden könnte, die noch billiger wäre, als die unseres Gesetzes. Dies wäre durch die Herabsetzung der Leistungen möglich gewesen. Gegenüber den Leistungen wurde einerseits der Einwurf gemacht, daß sie zu hoch seien, von anderer Seite wiederum, daß sie zu niedrig seien, und es wurde sogar gesagt, daß sie nicht einmal die Bedeutung der Armenversorgung überschreiten. Keiner dieser Einwände ist richtig. Im Vergleich mimit der fremden Gesetzgebung sind unsere Leistungen nicht abundant, aber sie sind auch nicht derart, daß man ihnen jeden Wert absprechen könnte. Bei der Frage, ob unsere Wirtschaft die Belastung, die mit diesem Gesetze verbunden sein wird, ertragen kann, muß man zwei Momente beobachten. Vor allem, daß für die Belastung nicht maßgebend ist die Zeit, wo über das Gesetz verhandelt wird, also die Gegenwart, sondern maßgebend ist die Zeit, wo das Gesetz in Wirksamkeit treten wird."

Das ist doch gewiß ein Trost für jene, die nichts zahlen wollen - für die Arbeiter nicht.

Weiter führte Abg. Dr. Winter aus: "Aus den Berechnungen, die den Berichten beigefügt sind, geht hervor, daß, wenn wir die Krankenversicherung nach dem heutigen gesetzlichen Stande durchführen und die Versicherung nach dem Lohne berechnen würden, wie er am 1. Jänner d. J. war, so würden wir an Krankenversicherung allein ungefähr 750 Millionen Kč ausgeben. Nach diesem Gesetz jedoch, das auch die Krankenversicherung löst, wird die Krankenversicherung nur etwa 550 Millionen kosten. An der Krankenversicherung allein werden also 220 Millionen Kč erspart werden. Die Invaliditäts- und Altersversicherung wird in den Anfangsjahren ungefähr 600 Millionen Kč kosten, so daß der erhöhte Aufwand gegenüber dem heutigen Aufwand 400 Millionen Kč jährlich betragen wird, von denen 200 Millionen auf die Unternehmer und ein gleich großer Betrag auf die Arbeiter entfällt. Daß ein Betrag von 200 Millionen auf Seite der Unternehmer imstande wäre, unsere Volkswirtschaft zu vernichten oder ernstlich zu schädigen, das wird sicherlich kein Mensch, der sich mit wirtschaftlichen Problemen beschäftigt, behaupten wollen. Das ist eine Post, die nicht einmal ein halbes Prozent der Produktionskosten ausmacht."

Um also das Unternehmertum nicht mehr zu belasten, müssen die Arbeiter beim Krankengeldbezug um 200 Millionen verkürzt werden.

Die Kron wird aber allem aufgesetzt durch die weiteren Ausführungen des Herrn Dr. Winter: er sagt, daß der Grund, warum eine billigere Versicherung, als allgemein erwartet wurde, erzielt werden konnte, der sei, daß die Arbeiterschaft Opfer gebracht hat. Die Arbeiterschaft hat in der Krankenversicherung eine Verkürzung dessen erfahren, was die Krankenversicherung jetzt bietet. Dies wird anfänglich schmerzlich wirken. Es ist dies die Einführung einer absoluten Karenzzeit. Dieses Opfer darf nicht unterschätzt werden.

Jawohl, das darf nicht unterschätzt werden! Aber die Frage möchte man uns doch beantworten, wann und wo man der Arbeiterschaft die Gelegenheit gegeben hat, sich in so zustimmendem Sinne zu den Opfern, von denen hier die Rede ist, zu äußern. Mir ist davon nichts bekannt und wir sind nicht befragt worden. Das muß festgestellt werden.

Was in Bezug auf die Gesamtvorlage zu sagen ist, wurde bereits durch unsere Vertreter in den Ausschüssen, respektive bei der Generaldebatte angeführt. Die Vorlage ist ein unverleugbares Produkt der Koalition und diverser Pětkas, bei dem unsere alte Kardinalforderung, die Einheitskasse, gefallen und die so schwer erkämpfte und bewährte Selbstverwaltung fast vollständig beseitigt wurde und namentlich die derzeitige Krankenversicherung ziemlich verschlechtert erscheint. Alle von den deutschen Sozialdemokraten im Sozialversicherungs- und Unterausschuß gestellten Verbesserungsanträge wurden natürlich abgelehnt. Dasselbe Schicksal ist wohl auch den im Hause gestellten Anträgen beschieden. Das muß hier festgehalten werden. Die Zersplitterung der Kassen wird weiter betrieben und durch die neue Vorlage gefördert, und das lediglich aus politischen Gründen. 800.000 landwirtschaftliche Arbeiter werden den Agrariern, 160.000 Handelsangestellte dem Bank- und Industriekapital ausgeliefert, indem sie aus den Sozialversicherungen ausgeschieden werden. Charakteristisch ist dabei, daß die Deutschnationalen den privilegierten čechischen Kassenzersplitterern die Handlanger machen, wie wir das in so manchen Bizirken zu beobachten Gelegenheit hatten. Wenn diese Unternehmersöldlinge so handeln, so nur, um das Selbstverwaltungsrecht der Arbeiterschaft, welches den herrschenden Klassen ein Dorn im Auge ist, zu erdrosseln, die Invaliden- und Altersversorgung zu bürokratisieren. Denn neben der Arbeiterunfallversicherungsanstalt bleibt nicht nur noch jene für die Eisenbahner sowie die Bruderladen und die Pensionsanstalt bestehen, es werden auch noch neue landwirtschaftliche Krankenkassen geschaffen und die Privatbeamtenkassen weiter privilegiert. Wenn wir nun an der Hand der neuen Vorlage noch sehen, daß bei der Organisation der neuen Sozialversicherungseinrichtung lediglich eine Zentrale mit dem Sitze in Prag geschaffen wird, von wo alles dirigiert werden soll, so sagt dies alles zusammen wohl genug. Statt einer einheitlichen, alle Zweige und Branchen umfassenden Sozialversicherungsorganisation bleibt eine zersplitterte Teileinrichtung bestehen und es wird noch etwas dazu geschaffen, bei dem nicht nur die na tionalen Interessen der uns beherrschenden Machtklassen, sondern auch die Bedürfnisse der Bürokratie und des Unternehmertums mehr Berücksichtigung finden als jene der armen Arbeiter, für die doch die Einrichtung geschaffen wird und bei welcher ihnen das Recht der Selbstverwaltung wohl in anderer Weise gebührt, als dies in der Vorlage niedergelegt ist. Durch die Zersplitterung der Versicherung werden der neuen Organisation nicht nur die besten Risken entzogen und die 2,500.000 Arbeiter in einen Apparat gepreßt, bei dem sie im Erkrankugsfalle schlechter daran sind als heute, sondern sie werden sozialer Rechte beraubt. Darüber geben die materiellen Leistungen in unserer Krankenversicherung den besten Aufschluß. Das, Krankengeld, das bisher in jenen Fällen, in denen die Krankheit länger als 3 Tage gedauert hat, vom ersten Tage der Erkrankung an gewährt wurde, wird jetzt grundsätzlich erst vom vierten Tage der Erwerbsunfähigkeit gewährt. Die bisherigen 13 obligatorischen Lohnklassen und die zwei Sonderklassen werden abgeschafft. An ihrer Stelle werden 10 Lohnklassen geschaffen. Wir erachten die Sistierung der Sonderklassen als einen schweren Mangel des Gesetzes, dadurch werden namentlich die qualifizierten Arbeiter mit stärkerer Familie im Erkrankungsfalle schwer geschädigt. Der richtige Zustand wäre der, die Leistungen dem tatsächlichen Lohne jener Arbeiter anzupassen, dann könnte man erfolgreiche Gesundungspolitik treiben. Aber so sind wir heute davon mehr entfernt als je. Dafür sprechen nicht nur administrative Gründe. Wir erblicken darin einen Rückzug vor den jeder Begründung entbehrenden Angriffen des Unternehmertums. Denn die Sonderklassen haben wenigstens die größten Härten gemildert. Die Beseitigung derselben bedeutet eine unverantwortliche Schädigung aller in Betracht kommenden Arbeiter. Die Leistungen haben überhaupt entgegen der ursprünglichen, von Fachleuten ausgearbeiteten Vorlage, soweit die Krankenversicherung in Betracht kommt, auch gegenüber der Regierungsvorlage eine wesentliche Herabsetzung erfahren. Im § 95 war die Bestimmung über die Gewährung von Krankengeld den bisherigen Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes angepaßt. In der Regierungsvorlage ist die Gewährung dieser Leistungen nur im Falle einer nicht absichtlich herbeigeführten Krankheit gewährleistet. Eine wichtige Änderung an dem § 95 ist auch die, daß das Krankengeld nicht für den Sonntag gebührt, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als 14 Tage dauert, es sei denn, daß der Versicherte durch sieben Tage in der Woche arbeitet oder Dienste verrichtet hat. Nachdem wir eine Sonntagsruhe haben, sieht es so aus, als ob mit dem Durchbruch derselben bereits gerechnet wird. Da nun der Versicherte in Hinkunft unter normalen Verhältnissen wahrscheinlich doch auch nur in 2 Wochen 12 Tage arbeiten wird, so wird er in Erkrankungsfällen die ersten 3 Tage, ferner für 2 Sonntage kein Krankengeld, somit ein solches nur für 7 Tage, ja im Falle zweier Feiertage und wenn an diesen letzteren Tagen auch nicht gearbeitet wird, in 12, respektive 14 Tagen gar nur für 6 Tage Krankengeld bekommen. Das ist doch wirklich unerhört! Wenn Sie von Opfern reden, die von der Arbeiterschaft gebracht werden, so werden die Arbeiter die Augen aufreißen, wenn so etwas hier gesagt wird.

Wie drückend die ganze Lohnklasseneinteilung und die Krankengeldbemessung sind, mögen einige Beispiele zeigen: Ein Versicherter mit einem Wochenverdienst von 150 Kronen hätte unter gleichen Verhältnissen heute Anspruch auf ein Krankengeld von 112 Kronen oder 73%. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird er Anspruch haben auf ein Krankengeld von 48 Kronen oder 31%. Ein Arbeiter mit 200 Kronen Wochenlohn hatte bisher Anspruch auf ein Krankengeld von 154 Kronen oder 77%; künftighin wird das Krankengeld 66 Kronen oder 33% betragen. Besonders die in den niederen Lohnklassen Versicherten werden durch diese neuen Bestimmungen schwer geschädigt werden, so daß gerade die am schlechtesten Entlohnten und infolgedessen zumeist unterernährten Menschen, welche den Krankheiten am wenigsten Widerstand zu leisten imstande sind, am ärgsten betroffen werden. Und so etwas nennt sich dann soziale Fürsorge! Eine solche Herabsetzung der bisherigen Krankengeldleistungen nennt man Sozialversicherung, erlaubt sich noch von Fortschritten zu reden und von Festtagen, von einem historischen Ereignis! Das können wir nicht verstehen; bei solchen Maßnahmen nicht. Denn die Verschlechterung des gegenwärtigen Standes ist wahrlich kein Anlaß, Festtage zu begehen, sowie man das z. B. im "Právo Lidu" mit dicken Aufschriften liest. Man muß sich nur wundern, was den Leuten da einfällt. Das ist mit ein Beweis dafür, daß die Wünsche des Unternehmertums in der Vorlage mehr Berücksichtigung fanden, als die Erhaltung des bisher für den Arbeiter so Notwendigen. Denn während wir immer den Standpunkt vertraten, daß der sechste Teil des Wochenlohnes respektive der fünfundzwanzigste Teil des Monatlohnes als Taglohn für die Einreihung in die Lohnklassen bestimmend ist, stehen die Industriellen auf dem Standpunkt, daß der siebente Teil des Wochen - resp. der dreißigste Teil des Monatslohnes in Betracht zu ziehen ist. Unser Standpunkt war den Industriellen stets ein Dorn im Auge und sie haben alles daran gesetzt, um die schon so oft besprochene Verwaltungsgerichtshofentscheidung, nach welcher gegen den Willen des Gesetzes der Wochenlohn durch 7 und der Monatslohn durch 30 zu teilen ist, in die Gesetzesschablone zu pressen. Durch die Stilisierung des § 12 Abs. 2, wird wohl grundsätzlich die Teilung des Wochenverdienstes durch 6 festgesetzt, es wird aber auch die Teilung durch 7 zugelassen. Der Absatz lautet: "Falls ein Wochenlohn vereinbart ist, wird als Taglohn dessen sechster Teil angen ommen; falls aber Arbeiten oder Dienste durch 7 Tage verrichtet werden, wird als Taglohn der siebente Teil des Wochenlohnes angenommen; falls ein Monatslohn vereinbart ist, wird als Taglohn dessen fünfundzwanzigster Teil angesehen, falls aber Arbeiten oder Dienste den ganzen Monat über verrichtet werden, wird als Taglohn der dreißigste Teil des Monatlohnes angenommen. Falls der Arbeitnehmer während einer solchen ganzen Periode nicht voll beschäftigt war, bildet den Taglohn der Quotient aus dem in dieser Periode verdienten Lohne und der Anzahl der Arbeitstage."

Wir halten dafür, daß diese Bestimmung mit dem Sonntagsruhegesetz als auch mit dem Gesetz betreffend den Achtstundentag in Wiederspruch steht. Das muß hier wieder unterstrichen werden. Es sind das zwar bekannte Dinge, aber es muß von diesem Platze aus festgestellt werden, daß die Regierung die Hand dazu bietet in dieser Vorlage, daß die Gesetze übertreten werden mit Hilfe der Sozialversicherungsvorlage, wenn sie Gesetzeskraft erlangt haben wird. Das sind Widersprüche. Welche Wirkungen dies bei der Arbeiterschaft auslösen wird, das muß wiederum an einzelnen Beispielen illustriert werden: Ein Arbeiter mit einem Wochenlohn von 39 Kronen wird bei Teilung durch 6 eingereiht in die zweite Lohnklasse mit einem Krankengeld von 5 Kronen 30 Heller, bei der Teilung durch 7 wird er in die erste Lohnklasse eingereiht und erhält im Krankheitsfall ein Krankengeld von 2.70 K. Ein Arbeiter mit einem Wochenlohn von 153.50 K gehört bei der Teilung durch 6 in die siebente Lohnklasse mit einem Krankengeld von 18 K, bei der Teilung durch 7 gelangt er in die 5. Lohnklasse mit einem Krankengeld von 13.30 K. Ein Arbeiter mit einem Wochenlohn von 210 K würde unter Anwendung der ursprünglichen Bestimmung des 2. Abs. des § 12 in die zehnte Lohnklasse mit einem Krankengeld von 24 K eingereiht, nach den Wünschen einiger bürgerlicher Sozialpolitiker aber in die 8. Lohnklasse mit einem Krankengeld von 20 K. Das Kranken geld würde vieljach kaum 45% des tatsächlichen Verdienstes betragen. Damit kann man auf keinen Fall einverstanden sein. Wir behalten uns weitere Schritte in dieser Richtung vor. Die Arbeiterschaft wird dazu Stellung zu nehmen haben, sie wird in gegebener Zeit auf die Verbesserung der ganzen Vorlage hinzuarbeiten gezwungen sein.

Was die Invaliden- und Altersversicherung betrifft, so sagt der § 106 des Gesetzes, daß zu gewähren sind: a) Die Invaliditäts- und Altersrente, b) die Erziehungsbeiträge zu diesen Renten, c) die Witwen- und d) Waisenrente, e) die Abfertigung. Der § 107 bestimmt, daß zur Erlangung der Ansprüche a) die für den Anfall der betreffenden Leistungen festgesetzten Beding ngen erfüllt worden sind; b) ferner die Wartezeit bei den in den Punkten a bis d aufgezählten Leistungen abgelaufen ist; das sind 150 Beitragswochen, von denen wenigstens 13 Wochen in die Pflichtversicherung der letzten 2 Jahre vor dem Anfall der Leistung fallen müssen. Dagegen wäre wohl an und für sich nicht viel einzuwenden, weil die Wartefrist von früher 200 Wochen, wie man jetzt sieht, auf 150 herabgesetzt wurde. Wie ist nun aber die Frage der Invalidität, d. h. deren Festsetzung gelöst? Der § 109 lautet: "Als invalid nach diesem Gesetz wird angesehen, wer wegen Krankheit oder anderer körperlicher oder, geistiger Gebrechen, die nicht absichtlich herbeigeführt wurden, durch eine seinen Kräften, Fähigkeiten, seiner Ausbildung und seinem bisherigen Beruf angemessene Arbeit nicht einmal den dritten Teil dessen zu verdienen vermag, was ein körperlich und geistig gesunder Arbeitnehmer derselben Art und mit ähnlicher Ausbildung in demselben Sprengel gewöhnlich zu verdienen pflegt." Im Motivenbericht Seite 73 wird hiezu bemerkt, daß für diese Definition der § 1255 der deutschen Reichsversicherung herübergenommen wurde. Dieser lautet: "Als invalid gilt, wer nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die seinen Kräften und Fähigkeiten entspricht und ihn unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufes zugemutet werden kann, ein Drittel dessen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen." Vergleicht man auf Grund dieser Angaben des Motivenberichtes die beiden Texte, so wird man zugeben müssen, daß im § 109 des čechischen Gesetzes die Worte "und ihm unter billiger Berücksichtigung zugemutet werden kann" nicht vorkommen. Man hatalso, gelinde gesagt, das deutsche Gesetz verdammt schlecht kopiert u. zw. wieder zuUngunsten der Versicherten, der Arbeitnehmer. Wir wollen darüber nicht viel reden, aber notwendig ist es, daß das konstatiert wird, damit die Macher dieser Vorlage sehen, daß die deutschen Arbeiter auch darauf kommen, wie solche Dinge von Deutschland kopiert werden und dann auf die Čechoslovakei angewendet werden, auf Kosten der Arbeiter.

Über die Höhe der Ansprüche der Versicherten geben die Tabellen 20 a, und 20 b des finanztechnischen und versicherungsmathematischen Berichtes Aufschluß. Auch darüber muß etwas gesagt werden. Je nach dem Versicherungsverlauf in den 4 Klassen A, B, C und D auf Grund der 10 Lohnklassen bei der Krankenversicherung, der sich aus dem Arbeits- und Lohnwechsel ergibt, würden die geldlichen Leistungen nach 4 Jahren jährlich Kč 1176, nach 10 Jahren 1566, bei 20 Jahren 2466 und bei 30 Jahren 3366 Kronen betragen. Wenn wir uns das ein bischen umrechnen - es ist auch notwendig, daß die Arbeiter davon etwas hören - so erfahren wir, daß das nach 4 Jahren eine tägliche Rente von ungefähr 3.20, bei 10 Jahren 4.29, bei 20 Jahren 6.75, bei 30 Jahren 9.20 ergibt, wobei Einzahlungen von 32% von einem Jahresverdienst von 3600 bis 9450 nach 4, von 20.47% nach 10, von 26.10% nach 20 und von 35% nach 30 Jahren kalkuliert sind. Das sind die Ziffern, die uns der Motivenbericht in dieser Hinsicht zur Verfügung stellt.

Bezüglich der Altersrente sagt der § 112, daß sie dem Versicherten gebührt, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat und nicht mehr in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung steht. Zu diesen Leistungen trägt wie bekannt nach § 123 der Staat im Falle der Invalidität- sowie der Altersrente jährlich 500 Kč bei. Es ist das ja scheinbar ganz schön, daß man mit 65 Jahren eine Rente bekommt, auch in einem Ausmaß, von dem der Herr Referent Dr. Winter gesagt hat: "Man kann das so oder so beurteilen, man wird es natürlich nicht allen recht machen. Aber das eine muß schon gesagt werden, daß das Hauptbestreben die Verbilligung der Krankenversicherung auf Kosten der gegenwärtigen Generationen war." Wenn man nun sagt, daß im Ausland die Renten nicht höher sind u. s. w., so ist das weiter nichts als eine Ausrede dafür, daß eben die ganzen Einrichtungen, die jetzt geschaffen werden, für innerstaatliche und nationale Zwecke im Interesse der Erhaltung der gegenwärtigen gesellschaftlichen Einrichtun gen so gemacht werden, damit man eben unter die modernen Staaten rangiert und in dieser Richtung nach außen hin ebenfalls saturiert ist. Was es heißt, ein ganzes Leben lang sich durch seiner Hände Arbeit unter fortwährender Existenzunsicherheit durchzuschlagen, um dann im Alter von 65 Jahren, wenn es der Arbeiter überhaupt erreicht, so einer Altersversorgung teilhaftig zu werden, das zu beurteilen, überlassen wir den Arbeitern, wenn sie das alles hören werden. Die werden die Antwort für die Zukunft schon finden.


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